1887 / 218 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Sep 1887 18:00:01 GMT) scan diff

und Vorbildern für Buntdruck u. s. w. Kupfersti Nadirung. Kunststickerei. 111“ 16 Abend⸗Unterricht (von 5 ½ 7 ½ bezw. von 71⁄½ 9 ½). namentge chnen. . seonketasschen S und Pro⸗ jektionslehre. Architektonisches Zeichnen. Gips eichnen. Modelliren. Aktstudien. Anatomie. Stilgeschichte und rmenlehre. Fachzeichnen, Entwerfen kunstgewerblicher egenstände. Schriftzeichnen. Die Unterrichtskarten für das Winter⸗Semester werden ausgegeben: 3 an die bisherigen Schüler am 19., 20., 21. September, an neueintretende Schüler am 22., 23., 24. September, im Bureau der Anstalt (I. Stockwerk). Der Direktor der Unterrichts⸗Anstalt. Ernst Ewald.

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Königliche Kunstschule zu Berlin, Klosterstraße Nr. 75.

Lehrplan für das Schuljahr 1887/88. 1 Winter⸗Semester vom 10. Oktober bis 28. März. Sommer⸗Semester vom 9. April bis 28. Juli. Tages⸗Unterricht: I. Ornamentzeichnen, 1. Kursus. II. Ornamentzeichnen, Kursus, und Architektonisches Zeichnen. III.,IV. Projektions⸗ lehre, 1. resp. 2. Kursus. V., VI. Gipszeichnen, 1. resp. 2. Kursus. VII. Ornament. Farbenstudien. VIII. Natur⸗ studien (Blumenmalen). IX. Modelliren. X. Kunstgeschichte. XI. Methodik des Zeichen⸗Unterrichts. Abend⸗Unterricht (von 5 ½ 7 ½ resp. 71 ½ —9 ½): B 1) Elementares Ornamentzeichnen. 2) Ornamentzeichnen. 3) Projektionslehre. 4) Architektonisches Zeichnen. 5) und 6) Gips⸗ zeichnen (Ornamente und Figürliches). 7) Modelliren. 8) Ana⸗ tomie. 9) Methodik (Repetitions⸗Kursus). 16 Die Unterrichtskarten werden ausgegeben: vom 3. hie. Oktober im Bureau der Anstalt von 9 bis 1 r. Die regelmäßigen Aufnahmen finden nur zu Anfang des Schuljahres (Oktober) statt. G Die Direktion. 8 Professor Ernst Ewald

Justiz⸗Ministerium.

sind: der Landgerichts⸗Präsident Polch in Elber⸗ feld an das Landgericht in Trier, der Amtsrichter Rod⸗ mann in Memel als Landrichter an das Landgericht in Memel, der Amtsrichter Meusel in Löwenberg i. Schl. als Landrichter an das Landgericht in Beuthen O.⸗Schl., der Amtsrichter von Schaewen in Mohrungen an das Amts⸗ gericht in Memel, der Amtsrichter Brennecke in Kirchhain an das Amtsgericht in Hermsdorf u. K., und der Amtsrichter Peck in Rothenburg O.⸗L. an das Amtsgericht in Bolkenhain.

Die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ist ertheilt: dem Amtsgerichts⸗Rath Schenk in Stargard i. P. und dem Amtsgerichts⸗Rath Cludius in Hannover.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Georg Cohn bei dem Landgericht in Lyck, und der Rechtsanwalt Salo Sachs bei dem Landgericht 1 in Berlin.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Salo Sachs aus Berlin bei dem Amtsgericht in Zabrze, der Gerichts⸗Assessor Kuhlmann bei dem Amts⸗ gericht in Laasphe, der Gerichts⸗Assessor Zimmermann bei dem Landgericht in Köln, und die Gerichts⸗Assessoren Sand⸗ berg und Zadek bei dem Landgericht I in Berlin.

Der Notar Schmitz in Oberkassel ist aus dem Amt ge⸗ schieden. Die Stelle ist bereits besetzt.

Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Karsten in Berlin, der Rechtsanwalt und Notar Heller in Hanau, und der Rechtsanwalt und Notar Schaub in Duisburg sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bekanntmachung.

In Ausführung des §. 4 der Vorschriften über die Aus⸗ bildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache vom 6. Juli 1886 bestimmen wir hierdurch, daß das Studium auf den technischen Hochschulen zu München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Braunschweig und Darmstadt mit derselben Wir⸗ kung für die diesseitigen Staatsprüfungen zurückgelegt werden kann, wie auf den preußischen technischen Hochschulen.

Berlin, den 13. September 1887.

Der Minister Der Minister der öö der öffentlichen Arbeiten. Unterrichts⸗ und Medizinal Mayb Angelegenheiten. 8 In Vertretung: 3 L ucanus. ““

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ ben Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto⸗ eer 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift: „Parteigenossen, Mitbürger Berlins!“ und dem Schluß: „Es lebe das kämpfende und S Proletariat! Hoch lebe die Sozial⸗ demotratie!“, angeblich gedruckt in der Genossenschafts⸗Buch⸗ druckerei Hottingen⸗Zürich, nach 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen

verboten worden ist. 1XA“

Berlin, den 17. September 18827.

Der Königliche Polizei⸗Präsident. Freiherr von Richthofen.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat die Druckschrift: „Aus dem Reiche des Tantalus Alfresco⸗Skizzen von W. L. Rosenberg. ürich 1888. Ver ags ⸗Magazin. (J. Schabelitz.)“

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8

auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ Hefähnlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto⸗ eer 1878 verboten. Dresden, am 15. September 1887. Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. von Koppenfels.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Schloß Babelsberg, 8. September. Dorsch, Pr. Lt vom Inf. Regt. Nr. 30, Frhr. v. Heimrod, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 78, deren Kommando zur Dienstleistung bei den Gewehr⸗ und Munitionsfabriken vom 1 Oktober cr. ab um ein Se verlängert. v. Zastrow, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 52, zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗ und Munitionsfabrik in Spandau, Trützschler v. Falkenstein II., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26, zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗ und Munitionsfabrik in Erfurt, Fischer, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 21, v. Basse I., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 13, Bertram, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 73, zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗ und Munitionsfabrik in Danzig, vom 1. Oktober cr. ab auf ein Jahr kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Schloß Babelsberg, 10. September. v. Köller, Pr. Lt. a. D., zuletzt Führer des vormaligen Heeeeheenes Renehngder. in Swinemünde, der Charakter als Hauptm. verliehen. Crüger, Pr. Lt. von der Inf. des Res Landw. Bats. Nr. 33, als Hauptm. mit Pension und der Landw. Armee⸗Uniform der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. September. Den von einer städtischen Baupolizei⸗Behörde, zur Ver⸗ hütung von Schaden oder zur Sicherheit des ge⸗ meinen Wesens getroffenen Vorschriften über Neu⸗ bauten oder Veränderungen bestehender Gebäude hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 11. Juni d. J., jeder Eigenthümer eines dadurch betroffenen Grundstücks, wenn er es bebauen oder baulich verändern will, Folge zu leisten, ohne daß er für die ihm dadurch auferlegte Einschraͤnkung seines Eigenthumsrechts Entschädigung be⸗ anspruchen kann, es sei denn, daß im speziellen Fall gesetzlich ausdrücklich Entschädigung vorbehalten ist. „S§. 75 Einleitun des Allgemeinen Landrechts verpflichtet den Staat bezügli Denjenigen, in dessen besonderem Interesse das Opfer für das Wohl des gemeinen Wesens geschieht, zur Entschädigung. In den §§. 29 32 I, 8 wird von diesem Grundsatz An⸗ wendung gemacht auf die im Allgemeininteresse noth⸗ wendig werdenden Einschränkungen des Eigenthums. Diese Fälle betreffen aber nur Entziehungen und Ein⸗ schränkungen, welche sich als die Folge eines besonderen individuellen Eingriffs in die Rechte des Einzelnen darstellen. Ihren Gegensatz bilden diejenigen, welche auf einer allgemeinen gesetzlichen Norm beruhen. Sie bestimmen den Inhalt des Eigenthumsrechtes, wie es vom Staat anerkannt wird, be⸗ schränken dieses Recht, insofern es als ein absolutes, von dem Leben im Staat unabhängiges Recht gedacht werden kann, gehören aber zur Begriffsbestimmung desselben im Staat. Bei ihnen handelt es sich also auch nicht im Sinne des angezogenen §. 75 um das Opfer eines besonderen Rechts oder ortheils, weil ein Recht auf Befreiung von denselben überhaupt nicht besteht. Zu solchen allgemeinen gesetzlichen Ein⸗ schränkungen des Eigenthums, für welche nur Entschädigung gewährt wird, wenn diese im Gesetz ausdrücklich vorbehalten ist, gehört auch die im §. 66 und 67 A. L⸗R. I, 8 vorgesehene Verpflichtung, sich bei einem Neubau oder bei der Ver⸗ änderung eines bestehenden Gebäudes in Städten den Vor⸗ schriften zu unterwerfen, welche von der Baupolizei⸗Behörde zur Verhütung von Schaden oder zur Sicherheit des gemeinen Wesens getroffen werden. Ihnen muß jeder Eigenthümer eines Grundstücks, wenn er es bebauen oder bauliche Ver⸗ änderungen vornehmen will, Folge leisten, weil nur mit dieser

Einschränkung sein Eigenthumsrecht im Gesetz Anerkennung

gefunden hat. 18 den hier vorliegenden besonderen Fall des

Verbots der Anlegung einer Thür an einer bestimmten Seite eines Hauses hat auch das Gesetz weder im Allgemeinen Land⸗ recht noch in besonderen jüngeren Verordnungen eine Entschä⸗ digung bestimmt. Die Feststellung, daß das Verbot im Interesse der Sicherheit des gemeinen Wesens oder zur Ver⸗ hütung von Schaden für dasselbe nothwendig ist, unterliegt lediglich der Entscheidung der Baupolizei⸗Behörde und ist der richterlichen Nachprüfung entzogen.“

Der Dampfer „Hohenzollern“ mit der abgelösten Besatzung S. M. S. „Olga“ („Bismarck“, „Sophie“) ist am 16. September cr. in Antwerpen eingetroffen und hat am 17. desselben Monats die Heimreise fortgesetzt.

S. M. Kanonenbootẽ „Hyäne“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant Galster II., ist am 17. September cr. in Plymouth eingetroffen und beabsichtigt, am 24. desselben Monats die Heimreise fortzusetzen.

Das „Marine⸗Ver⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über E“” (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Kreuzer „Adler“ 6./8. Sydney 25,/8. (Post⸗ station: Sydney .-) S. M. Fs „Albatroß“ 8./9. Cooktown. S. M. S. „Ariadne“ 5./9. Madeira 1,/10. (Poststation bis 20./9. Madeira, vom 21./9. ab Bahia (Bra⸗ silienk) S. M. Knbt. „Cyclop“ 24./8. St. Thomé 27,/8. (Poststation: Kamerun.) S. M. Vermessgsfhrzg. 10./8. Wilhelmshaven. (Poststation: e S. M. Fahrzeug „Falke“ 31./7. Wilhelmshaven 5./8. (Poststation:

ilhelmshaven.) S. M. S. „Friedrich Carl“ Kiel 29./8. Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. Av. „Greif“ Kiel 11./9. (Poststation: Kiel.) S. M. Kreuzer „Habicht“ 31./5. Kamerun. 9.,/9. St. 8 de Loanda 17./9. (Poststation: Kamerun.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 23./8. St. Vincent (Cap Verdes) 25./8. (Post⸗ station: Plymouth.) S. M. Knbt. „Iltis“ 6./8. Amoy. ehnassog. Hongkong.) S. M. S. „Kaiser“ Wilhelms⸗ aven 11./9. 13./9. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Fahrzeug „Loreley“ 28./8. alatz 5./9. 9./9. Konstan⸗ tinopel. (Poststation: Konstantinopel’) S. M. S. „Luise“ 9./9. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Kreuzer „Möwe“ 3./9. Aden. (Poststation: Aden.) S. M. Pzrfhrzg. „Mücke“ 2./8. ilhelmshaven. (Post⸗

station: Wilhelmshaven.) S. M. Kreuzer „Nautilus 15/8. Zanzibar. (Poststation: Zanzibar.) S. M. S. „Niobe“ 3./9 Saßnitz 5./9. 7./9. Neustadt i. H. 12./9. 14./9. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. S. Nixe“ 27./8. Kiel 12./9. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. S. „Olden⸗ burg“ Wilhelmshaven 11./9. 13./9. Kiel. (Poststation Kiel.) S. M. Vermessgsfhrzg. „Pommerania“ Travemünde 10./8. 2./9. Kiel. Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Wolf“ 10./8. Newshwang. (Poststation: Hongkong.) Kreuzer⸗ geschwader: S. M. S. „Bismarck“ ( Laggfchifh „Carola“, „Olga“, „Sophie“ 19./8. Apia. (Poststation: Sydney sgußaftef Manbvergeschwader: I. Division: S.

7. S. „König Wilhelm“ (Flaggschiff), „Kaiser“, „Oldenburg“, S. M. Av. „Pfeil“. II. Division: Schulgeschwader: S. M. S. „Stein“ (Flaggschiff), „Moltke“, „Prinz Adalbert“. (Poststation: Wilhelmshaven.) IV. Division: Torpedoboots⸗Flottille: S. M. Av. „Blitz“. 1. Torpedoboots⸗Division: 8. M. Torpedo⸗Divisionsboot „D 2“, S. M. Torpedoboote „S 25“ bis „S 30“. 2. Torpedo⸗ boots⸗Division: S. M. Torpedo⸗Divisionsboot „D 1 ¼, S. M. Torpedoboote „S 1“, „S 3“, „S 4“, „S 6‧„, „S 16“‧, „S 19“ 3./9. Wilhelmshaven. S. M. Av. „Blitz“, S. M. Torpedo⸗Divisionsboot „D 1%, sowie S. M. Torpedoboote „S 1“‧, „S 3 , „S 25“ bis „S 30“ Wilhelmshaven 12./9. 14./9. Kiel. (Poststation: Kiel.)

Dampfer „Hohenzollern“ mit der abgelösten Besatzung

S. M. S. „Olga“ („Bismarck“ und „Sophie“) 5./9. Genua 5./9. 14./9. Southampton 14./9. Dampfer „Preußen“ mit der abgelösten vs setesit S. M. Knbt. „Wolf“ 2./9. Genua 3./9. 9./9. Southampton 9./9. 10./9. Antwerpen 10./9. 12./9. Bremerhaven. Dampfer „Hohenstaufen“ mit der abgelösten Besatzung S. M. Kreuzer „Adler“ 8,/9. Colombo 9./9. Dampfer „Sachsen“ mit dem Ablösungskommando für S. M. Kreuzer „Möwe“ Bremerhaven 24./8.

Stettin, 16. September. (W. T. B.) Der Verlauf des heutigen Manövers war folgender: Die Ost⸗Division (dritte) hatte die Höhen westlich und nördlich von Warsow besetzt; ihre Kavallerie befand sich auf dem linken Flügel, und ein vorgeschobenes linkes Seitendetachement kam zuerst ins Gefecht Die West⸗Division (vierte) ging nach einleitendem Artillerie feuer gegen 10 ½ Uhr, als Se. Majestät der Kaiser auf dem Manöverfelde erschien, gegen die feindliche Stellung vor. Der erste Vorstoß der Infanterie der West⸗Division ge lang; bei weiterem Vorrücken stieß die West⸗Division aber auf überlegene Kräfte der inzwischen verstärkten Ost⸗Division und mußte wieder weichen. Die West⸗Division machte darauf einen zweiten Angriff, der erfolgreich war; die Höhen nördlich von Warsow wurden genommen. Der Ost⸗ Division gelang es mittlerweile, mit ihrem rechten Flügel Terrain zu gewinnen, sodaß dadurch eine vollständige Front⸗ verschiebung stattfand. Während die Ost⸗Division energisch weiter vorging, befahl Se. Majestät der Kaiser gegen 1 ¼ Uhr Halt.

Allerhöchstderselbe hielt während des Gefechts mit dem General⸗Feldmarschall Grafen Moltke, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Leopold und dem ganzen Gefolge auf dem Rollberge, westlich von Warsow, zu Wagen und hatte öfters einzelne Generäle zu vbEbö lassen.

Se. Majestät fuhr über ussow hierher zurück und wurde von den Truppen, an denen Allerhöchstderselbe vorüber⸗ kam, sowie von der Bevölkerung, welche an der Straße Hehaaeet bildete, unausgesetzt mit stürmischen Hochrufen egrüßt.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm war vor dem Kaiser auf dem Manöverfelde zu Wagen eingetroffen,

begrüßte erst Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm, der das Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV.

(1. Pommersches Nr. 2) führte, und hielt dann neben Sr. Auf dem Rückwege besuchte Ihre

Majestät dem Kaiser. Königliche Hoheit das Johanniter⸗Krankenhaus und die Luther⸗ kirche in Zuͤllchow.

Heute Nachmittag 5 ½ Uhr fand bei Sr. Majestät dem Kaiser ein kleineres Diner statt, an welchem Ihre König⸗ lichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm sowie der Prinz Friedrich Leopold, der General⸗Feldmarschall Graf Moltke, der kommandirende General von der Burg, der Kriegs⸗Minister und mehrere andere Generale, der Ober⸗Präsident, die Regierungs⸗ Präsidenten, die Vorstände des Provinzial⸗Landtages, der Landes⸗Direktor, der Erbküchenmeister Graf Schwerin, der Erb⸗ marschall Freiherr von Maltzahn und der frühere Ober⸗ Präsident von Kleist⸗Retzow theilnahmen.

Heute Abend nahm Se. Majestät der Kaiser im Remter des Königlichen Schlosses den Vortrag einiger Lieder durch den Damengesangverein „Edelweiß“ entgegen. Später brachten die vereinigten Turner⸗ und Gesang⸗

vereine Stettins im Schloßhof dem Kaiser ein Ständchen Se. Majestät sest dem

bei Fackelbeleuchtung dar. Vortrage vom Fenster aus zu und empfing darauf eine aus den Herren Dr. Rühl, Musik⸗Direktor Dr. Lorenz und Lehrer Hart bestehende Deputation der genannten Vereine, welcher Allerhöchstderselbe Seine Freude und Anerkennung über die Ihm dargebrachte Huldigung aussprach.

17. September. (W. T. B.) Se. Majestät der Kaiser, welcher Sich des besten Wohlseins 1 fuhr heute Vormittag 9 ½ Uhr in das bei den Ortschaften Wamlitz, Sparrenfeld und Möringen Manöverterrain.

Homburg v. d. H., 16. September. Königliche Hoheit der von Mecklenburg⸗ Strelitz hat sich von hier zum Ku begeben.

Bayern. München, 16. September. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Reichsräthe fand die Einführung des Prinzen Rupprecht sowie 7 neu eintretender Mitglieder statt. Die früheren Au schüsse wurden wiedergewählt und beschlossen, eine Dan adresse auf die Thronrede an den Prinz⸗Regenten

zu richten. Die Branntweinsteuer⸗Vorlage wurde dem

ersten und dritten Ausschuß gemeinsam überwiesen.

Die Abgeordnetenkammer wählte in ihrer heutiger

Nachmittagssitzung durch Acclamation einen aus 91 M. gliedern bestehenden Adreß⸗Ausschuß, darunter Bucher und den Präsidenten Freiherrn von Ow. Die Brann weinsteuer⸗Vorlage wurde auf den Vorschlag Ma quardsen's einem Spezial⸗Ausschuß von 21 Mitglieder überwiesen, welcher gleichfalls sofort durch Acclamation g. wählt wurde. In demselben befinden sich u. A. Gagern Lerchenfeld, Lindenfels, Pfarrer Haus, Dr. Jäger, Ober⸗ Staatsanwalt Hauck und Landgerichts⸗Rath Walter.

belegene

(Köln. Ztg.) Se. rgebrauch nach Ostende

ernsten Charakter tragen werde.

Sachf Dresd König wohnte het dem Manöver der 2. Division Nr. 24 gegen einen markirten Feind bei. Se. Majestät traf in Be⸗ gleitung des Kriegs⸗Ministers, Generals der Kavallerie Grafen von Fabrice mittelst der Eisenbahn von Niedersedlitz Morgens 7 ½ Uhr in Döbeln ein und begab sich zu Wagen nach Gallschütz, wo der kommandirende General Prinz Georg aus Döbeln vorher eingetroffen war. Se. Majestät begrüßte die in Bereitschaftsstellung versammelte Division, die nun den Vormarsch auf der Chaussee über Bennewitz antrat. Es handelte sich darum, den Feind, welcher von Groß⸗ Bauchlitz gegen Zaschwitz entsendet war, die markirte Ost⸗ division, nach Süden zurückzuwerfen. Letztere nahm den Angriff in der Stellung Nieder⸗Zschörnewitz⸗Strölla⸗ Nöthschütz an. Nach Durchführung desselben schloß die Uebung. Der König nahm hierauf den Vorbeimarsch der Division die Infanterie in Regimentskolonne, die berittenen Waffen mit Eskadrons⸗ bez. Batteriefronten im Trabe bei Strölla ab und trat um 1 ½ Uhr mit Sonderzug die Rückreise von Döbeln an. Prinz Georg kehrte zu⸗ nächst nach Döbeln zurück, nahm Nachmittags 5 Uhr im Offizierkasino des 11. Infanterie⸗Regiments Nr. 139 an der Mittagstafel Theil und begab sich Abends 8 ½ Uhr mit der Bahn in Begleitung des Chefs des Generalstabes, Obersten von der Planitz, sowie der anderen Offiziere des General⸗ Kommandos nach Chemnitz, wo Höchstderselbe in Reichold's Hotel für mehrere Tage Quartier nahm.

Baden. Karlsruhe, 15. September. (Karlsr. Ztg.) Am Dienstag früh 6 ½ Uhr begab sich der Großherzog nach Engen, stieg am Bahnhof daselbst zu Pferde und folgte dem Manöver der 29. Division in der Gegend von Weiterdingen bis zum Schluß. Danach ritt Se. Königliche Hoheit nach Station Mühlhausen, um von da um halb 2 Uhr die Rückfahrt nach Mainau anzutreten. Gestern fuhr der Großherzog um 4 Uhr früh von Mainau nach Singen, wo Höchstderselbe mit dem kommandirenden General des XIV. Armee⸗Corps zusammentraf, welcher am Abend vorher dort angekommen war. Se. Königliche Hoheit ritt um 5 ½ Uhr von Singen ab über Hilzingen, suchte die beiden Abtheilungen der Division in ihren Rendezvous⸗Stellungen, welche sie aus dem Bivouak bezogen hatten, auf und folgte der Uebung, die sich in der Gegend von Weiter⸗ dingen, Binningen und Hilzingen bewegte, bis zum Schluß, worauf der Großherzog bis Singen zurückritt und gegen 2 Uhr von dort nach Konstanz und Mainau fuhr. Die Prinzessin Wilhelm von Württemberg traf estern Mittag von Rorschach zum Besuch bei den Großherzog⸗ ichen Herrschaften ein und wurde von dem Erbgroßherzog und der Erbgroßherzogin am Bahnhof in Konstanz empfangen und nach Schloß Mainau geleitet. Seit einigen Tagen befinden sich daselbst auch der Königlich preußische Gesandte von Eisendecher und Gemahlin. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin hat seit mehreren Tagen die ver⸗ schiedenen Wohlthätigkeitsanstalten, Schulen und Krankenhäuser in Konstanz mit eingehenden Besuchen beehrt und in einige derselben auch die Erbgroßherzogin eingeführt.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 16. September. (W. T. B.) Ihre Königliche Hoheit die Erbprin⸗ zessin von Sachsen⸗Meiningen ist hier eingetroffen und im Palais des Herzogs von Edinburg abgestiegen.

Oesterreich⸗Ungarn. Déva, 15. September. (Wien. Ztg.) Der Kaiser ist heute Vormittag 10 ¾ Uhr hier ein⸗ getroffen und am Bahnhof von dem Obergespan, dem Munizipalausschuß, der Aristokratie und der Geistlichkeit enthusiastisch begrüßt worden. Die Antwort des Kaisers auf die Ansprache des Obergespans wurde mit begeisterten Eljen⸗ rufen aufgenommen. Der Einzug in die Stadt war sehr glänzend und großartig. Trotz des strömenden Regens fuhr der Monarch in offenem Wagen. Das ausgerückte Banderium mußte vor dem Kaiser defiliren. Zahlreiche Triumphpforten waren aufgestellt, die Häuser beflaggt und geschmuͤckt. Die jubelnde Bevölkerung bildete Spalier. Nach dem Eintreffen im Hoflager nahm der Kaiser Vorstellungen entgegen.

Großbritannien und Irland. London, 15. September. (A. C.) Das Hof⸗Cirkular veröffentlicht die Danksagung der Königin für alle ihr aus allen Theilen des Reiches anläßlich ihres Regierungsiubiläums übersandten Er⸗ gebenheitsadressen.

Der irische Ober⸗Sekretär Balfour traf heute in Dublin ein und hatte sofort nach seiner Ankunft Be⸗ rathungen mit dem Lordkanzler, dem Generalanwalt, dem Unter⸗Sekretär und verschiedenen Richtern. Auch mehrere Parnellitische Abgeordnete kamen heute in Dublin an, u. A. John Dillon, welcher sich nach Mitchelstown be⸗ geben wird, um dort bei der Untersuchung über den neulichen Zusammenstoß mit der Polizei Aussagen zu machen.

16. September. (W. T. B.) Das Parlament ist heute mit einer Thronrede der Königin vertagt worden. In derselben wird hervorgehoben, daß die Beziehun⸗ gen zu den auswärtigen Mächten fortdauernd freundschaftliche seien. Die Königin hofft, daß der Abschluß der Konvention mit Rußland bezüglich der Nordgrenze von Afgha⸗ nistan, welche von dem Emir willig angenommen sei, noch mehr dazu beitragen werde, den Frieden in Central⸗Asien dauernd aufrecht zu erhalten. Die Thronrede erwähnt sodann die Konventionbezüglich Egyptens, die von dem Sultan nicht ratifizirt worden sei, und betont: die der Königin durch ihre Verpflichtungen gegen den Souverain und die Bevölkerung von Egypten auferlegte Haltung bleibe dadurch unverändert. Die Anwesenheit der englischen Streitkräfte habe Egypten die Wohl⸗ thaten der Ruhe gesichert und die Königin in den Stand gesetzt, in wirksamer Weise die Bemühungen des Khedive zu unterstützen, um durch eine gute Regierung das Wohl seines Volkes zu sichern. Was die Fischereifrage in den nord⸗ amerikanischen Gewässern angehe, so sei die Königin mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten überein⸗ gekommen, die sich aus dieser Frage ergebenden Schwie⸗ rigkeiten einer aus Vertretern der beiden Länder zu bildenden Kommission zur Berathung zu überweisen. Im weiteren Verlauf der Thronrede giebt die Königin der Ansicht Ausdruck, daß der Rückgan 8 welcher eine Ferkann auf den industriellen und kommerziellen

nteressen gelastet habe, für die Folge einen weniger Ihre Majestät bedauert

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zdaß noch keine Verminderung der harten Prüfungen, welche

die ländliche Bevölkerung zu ertragen gehabt habe, eingetreten sei; die Königin hofft indessen, daß die von dem Parlament im Interesse Irlands genehmigten Gesetze eine Wiederherstellung der Ordnung und eine Ermuthigung der Industrie herbeiführen werden. Schließlich spricht die Königin den Unterthanen in ihrem ganzen Reiche für den Ausdruck warmer Loyalität anläßlich des Regierungs⸗Jubiläums ihren besten Dank aus.

Dänemark. Kopenhagen, 17. September. (W. T. B.) Gestern unternahm die ganze Königliche Familie sowie der Kaiser von Rußland in offenem Wagen eine Spazier⸗ fahrt nach Hellebäck nördlich von Helsingör. Bei der Rück⸗ kehr machte der Kaiser einen längeren Theil des Weges zu Fuß.

Zeitungsstimmen.

Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schreibt:

Wir hatten kürzlich der „Leipziger Zeitung“ einen Artikel ent⸗ nommen, in welchem mit Rücksicht auf eine bestimmte Reihe von Angaben über Preise von Roggen, Roggenmehl und Roggenbrot, die sich in einem Aufsatze des Geheim⸗Raths von Scheel's „Zur Statistik der Brotpreise in Deutschland“ (in Conrad's „Jahrbüchern für Nationalökonomie“, Augustheft) finden, gesagt war, daß das Schwanken der Brotpreise, wie sich aus jenen Zahlenreihen ergebe, vorzugsweise auf das Schwanken des Unternehmergewinns, nicht auf dasjenige der Rohmaterialpreise zurückzuführen sei. Die „Freihandels⸗Correspondenz“ und die von ihr bediente Presse war nun sogleich wieder mit der Behauptung zur Hand, die „offiziöse Presse“ habe jenen Scheel'schen Aufsatz mißbraucht, um eine Stütze für ihre Theorie zu finden, daß die Brotpreise von der „Willkür des Bäckers“ abhängen.

Die Freihändler haben bekanntlich den Glaubenssatz: „Der Zoll vertheuert das Brot des armen Mannes“ (nicht auch des reichen?), und um den Gegnern etwas entsprechend Absurdes anzuhängen, machen sie ihre Leute glauben, es sei „offiziöse“ Theorie, daß der Brotpreis ganz von der Willkür der Bäcker bestimmt werde. Das ist aber die Verdrehung und Uebertreibung eines ganz richtigen Gedankens, der von der nicht⸗freihändlerischen Presse vertreten wird, und dessen Gang folgender ist:

Daß die Höhe des Rohstoffpreises, also des Getreides bezw. des Mehls, auf die Dauer die Höhe des Brotpreises mit bestimmt, ist klar. Nach den Angaben von Scheel, die sich auf eine Dresdener Großbäckerei beziehen, kostete im Durchschnitt der acht Jahre 1878— 1885 das zu 1 kg Brot verwendete Mehl 18,7 ₰, das Kilogramm Brot wurde verkauft mit 22,5 ₰; demnach betrug der Rohstoffpreis drei Viertel des Preises des heutigen Fabrikats. In kleineren Bäckereien wird der Antheil, den die Betriebskosten und der Unter⸗ nehmergewinn am Verkaufspreise haben, wohl regelmäßig etwas größer sein; immerhin fällt der Rohstoffpreis so bedeutend ins Gewicht, daß er auf den Preis des Fabrikats dauernd von erheblichem Einfluß sein muß Damit ist aber nicht gesagt, daß die Preisschwankungen des Ge⸗ treides ohne Weiteres auf den Brotpreis übertragen werden. Nicht einmal der Mehlpreis folgt durchweg dem Getreidepreise, wie die von H. von Scheel mitgetheilten Zahlen ersehen lassen.

Nehmen wir an, 100 kg Roggenmehl 0/1 kosten 22 ℳ, 1 kg = 22 und das Kilogramm Brot kostet 20 ₰. Nun steigt der Roggen auf 25 bezw. 25 ₰. Da das Kilogramm Mehl um 3 gestiegen ist und aus 1 kg Mehl ungefähr 1,41 kg Brot gewonnen werden, so müßte nach der freihändlerischen Theorie das Kilogramm Brot um ca. 2 steigen. Entsprechend bei fallendem Mehlpreise. Die Sta⸗ tistik zeigt aber, daß dem nicht so ist. Insbesondere scheint in Jahren hoher Getreidepreise der Unterschied zwischen Mehlpreis und Brot⸗ preis geringer zu sein wie in Jahren niedriger Mehlpreise; das heißt also, die Bronpreise folgen nicht ohne Weiteres den Mehlpreisen und noch weniger den Getreidepreisen, das Fünfzigpfennig⸗ Brot wird nicht in demselben Verhältniß kleiner und größer gemacht, wie die Mehlpreise steigen und fallen, sondern die Schwankungen werden auf die anderen beiden Preisfaktoren: Betriebsauslagen und Unternehmergewinn, übertragen. Da sich nun an den Betriebsaus⸗ lagen, welche Miethe, Löhne, Feuerung, Zuthaten zum Mehl, Ab⸗ nutzungskosten der Geräthe ꝛc. umfassen, nicht leicht etwas schnell ändern läßt, so läßt sich das Nicht⸗Zusammenstimmen der Mehl⸗ und Brotpreise nur dadurch erklären, daß der dritte Faktor, der Unter⸗ nehmergewinn, in Mitleidenschaft gezogen wird.

Dies ist nicht anders wie auf dem sonstigen Gebiet des „Klein⸗ handels“, bezw. des Handels mit Waaren zum unmittelbaren persön⸗ lichen Verbrauch, auf den die der Börse entnommene Theorie der 1“ über Preisbildung nicht zutrifft. Der „Kleinhändler“ teht einer zersplitterten, in sich unzusammenhängenden Menge von Kunden gegenüber, für die er den passenden Preis der Konsumartikel finden muß. Die Wirkungen, welche man dem Angebot und der Nachfrage zuzuschreiben pflegt, treffen hier nicht zu. Kon⸗ kurrenz im Angebot der Waare mag den Preis erhöhen, wenn mehr Händler von demselben Publikum ernährt sein wollen und ihnen das auch gelingt; Konkurrenz in der Nachfrage mag den Preis erniedrigen, weil die Waare, wenn in größeren Massen, billiger beigestellt werden kann, und so auf das einzelne Stück, z. B. den Wecken Brot, geringerer Profit genommen zu werden braucht. Viele Gegenstände des Kleinhandels behalten Jahr aus Jahr ein den⸗ selben Preis, bis ihm durch irgend welche zwingende Gründe einmal ein Ruck nach oben oder unten Regeben wird; die Herstellungskosten dieser Artikel, die Preise ihrer? ohstoffe 2ꝛc. wechseln aber inzwischen häufig und bedeutend.

„Solche Verhältnisse walten auch bei der Bildung des Preises des speziell in Rede stehenden Artikels des Kleinhandels: des Brotes. Nur hat hier der Bäcker ein Mittel, den Preis (derselben Qualität) zu verändern, ohne daß das Publikum sich über die Größe der Ver⸗ änderung klar wird, weil bei uns das Brot zu einem anscheinend gleich bleibenden Preise verkauft wird, dafür aber die Größe, bezw. Gewicht, wechselt. Die Bäcker passen aber das Gewicht nicht un⸗ mittelbar dem Rohstoffpreise an, sondern nehmen noch andere Rücksichten. Das Maß dieser Rücksichten läßt sich nicht in mathe⸗ matischen Formeln darstellen, aber es wäre andererseits auch falsch, es mit „Willkür“ zu bezeichnen. Es handelt sich hier um ein unter dem Einflusse der Gewohnheit stehendes Tasten danach, die eigenen Inter⸗ essen mit denen der Käufer in Uebereinstimmung zu halten.

Das ist die Theorie, welche dem Freihandels⸗Dogma: daß der Getreidezoll das Brot vertheuere, entgegen gehalten wird, nicht eine angeblich offiziöse Theorie von der Willkür der Bäcker. Dem rabiaten Parteipolitiker des Freihandels fällt es aber natürlich gar nicht ein, zu untersuchen, ob der Zoll das Getreide vertheuert, der Mehlpreis dem Getreidepreis folgt, der Brotpreis sich nach dem Mehlpreis richtet; er sagt „der Zoll vertheuert das Brot“ des armen Mannes mindestens um den Betrag des Zolls, und sollte die Statistik etwa das Gegentheil nachweisen, so taugt sie nichts.

Uebrigens ist die Statistik der Brotpreise, in Anbetracht des Um⸗ standes, daß es sich dabei um den Preis des wichtigsten aller Ver⸗ brauchsartikel handelt, noch merkwürdig unentwickelt; das Material aus Süddeutschland taugt nichts, für Norddeutschland ist überhaupt wenig und sehr wenig gutes vorhanden Wir möchten also zum Schluß hier den Zweck der von Hrn. Geh. Rath von Scheel an⸗ gestellten Studie über Brotpreise in bringen, der lediglich darin besteht, auf Grund kritischer Be⸗ trachtung des vorhandenen Materials zum besseren Ausbau dieser Statistik, die namentlich durch die Gemeindeverwaltungen und deren statistische Bureaux gepflegt werden sollte, aufzufordern. Auch ganz abgesehen von der Frage, wie sich Getreidepreis, Mehlpreis und Brotpreis zu einander verhalten, ist die richtige Beobachtung der Preise des täglichen Brots doch wohl eine der wichtigsten Aufgaben,

die der Statistik gestellt werden können, und die unstreitig vorhan⸗ denen Schwierigkeiten derselben müssen eben überwunden werd

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Im „Hannoverschen Courier“ lesen wir: 8

Die deutschfreisinnige Presse sieht seit einiger Zeit überall „Ringe“ Erst kam der Branntweinring, dann der Kohlenring, jetzt ist gar ein Buchhändlerring entdeckt worden. Ein kindischeres und allen wirklich freisinnigen Grundsätzen mehr Hohn sprechendes Gebahren ist nicht denk⸗ bar. Wenn man bei der Branntweingesellschaft noch mit einem Scheine von Berechtigung, der freilich nachher auch durch die Thatsachen zer⸗ stört wurde, von einer Begünstigung solcher Interessenverbindungen durch die Gesetzgebung sprechen konnte, so erwachsen doch Vereinigun⸗ gen, wie die beiden anderen genannten, vollständig auf dem Boden des freien Vereins⸗ und Gewerberechts, dessen Aufrechterhaltung, wie die „Nat.⸗Lib. Corresp.“ mit Recht hervorhebt, einer der obersten liberalen Grundsätze sein muß. Gerade die Vereins⸗ und Gewerbefreiheit begünstigt die Bildung solcher freiwilligen Ver⸗ einigungen der Fachgenossen zur gemeinsamen Förderung ihrer Interessen, und wenn auch auf diesem Wege manches in die Er⸗ Phenneße treten kann, was vielleicht im allgemeinen wirthschaftlichen nteresse nicht wünschenswerth ist, so ist es doch ein Unsinn, im Namen der wirthschaftlichen Freiheit gegen Vorgänge Einwand er⸗ heben zu wollen, die eben gerade auf dem Boden der wirthschaftlichen Freiheit und Selbsthülfe entstanden sind. Wie oft hören wir gerade von fortschrittlicher Seite, die wirthschaftliche Freiheit, die freie Kon⸗ kurrenz trage die Heilmittel gegen Auswüchse und Mißbräuche in sich secber Sowie aber einmal einige Erscheinungen sich zeigen, die den Se Politikern nicht passen, da wenden sie eine Kampfes⸗ weise an, deren Konsequenz zu der Parole führen muß: Fort mit der Koalitionsfreiheit!

B „General⸗Anzeiger der Stadt Mann⸗ heim zc.“ schreibt aus Anlaß der städtischen Wahlen in Mannheim:

Der Ausfall der Stadtverordneten⸗Wahlen in der III. Klasse hat den Beweis erbracht, daß endlich auch in unserer Stadt der Bann des Terrorismus gebrochen ist. Trotz aller Drohungen, welche von dem hiesigen angeblich demokratischen Blatte gegen die Bürger geschleudert wurden, falls sie nicht willenlos noch weiter die Pfade der Verhetzung wandeln würden, haben sich die Niederstbesteuerten in ihrer Ueber⸗ zeugung nicht beirren lassen, daß nur dort ihr Heil blüht, wo die Leiter der „Neuen Badischen Landeszeitung“ nichts zu sagen haben. Mit 1681 Stimmen gelangte die Liste der nationalliberalen Partei e, das bedeutet eine Mehrheit von 512 Stimmen in der

Klasse.

„Es liegt die Frage nahe, zu untersuchen, welche Gründe die Wähler veranlaßt haben, sich von derjenigen Partei abzuwenden, in welcher sich angeblich ihre besten „Freunde“ befinden. Nun wohl, die Antwort fällt nicht schwer.

Der Schwerpunkt der inneren Politik liegt, seitdem wir das Deutsche Reich, unser mächtiges Vaterland, mit dem Blute unserer Brüder erkämpft haben, in der Erforschung der Mittel, mit welchen den arbeitenden Klassen ihr hartes Loos erleichtert, auf welche Weise sie mit ihrem Schicksal versöhnt, dasselbe gebessert werden könnte. Diese Bestrebungen fanden ihren Ausdruck in der Kaiserlichen Thron⸗ rede vom 17. November 1881, in welcher der Schutz der Schwächeren als Richtschnur der Kaiserlichen Politik proklamirt wurde. Es wäre müßig, hier aufzuführen, welche schwerwiegenden Gesetze zur möglichsten Sicherstellung der Arbeiter, ihrer Frauen und Kinder inzwischen zu Stande gebracht worden sind. Jeder ehrliche Arbeiter, dem seine Ehre und der materielle Schutz seiner Angehörigen am Herzen liegt, weiß diese Bestrebungen zu würdigen, er läßt sich nicht umgarnen von den Lockungen Jener, die von der Verhetzung Aller gegen Alle den Hereinbruch eines goldenen Zeitalters angeblich erhoffen, inzwischen aber den Samen der Zwietracht in die

erzen säen, auf daß über kurz oder lang die Drachensaat blutige rüchte trägt.

Aber nicht nur in den Schichten der Arbeiter finden sich diese Friedensstörer ihnen gesellen sich Jene zu, die mit der Feder für die Verhetzung arbeiten, die dem Arbeiter den letzten ruhigen und zufriedenen Augenblick rauben, um ihn zu ihrem gefügigen Werkzeug zu machen . . ..

. . Da liegen die Gründe, weshalb die Niederstbesteuerten der Liste der nationalliberalen Partei die auch Arbeiter aufgestellt hatte zum Siege verhalfen. Jetzt, wo das Volk seine Stimme zu ihren Gunsten abgegeben, ist es natürlich in den Augen der „Neuen Badischen Landeszeitung“ dumm, weil es sich vorgeblich hat „beein⸗ flussen“ lassen, hätte es anders gewählt, es wäre gewiß das „beste, unerschrockene Volk“ gewesen. Für die nationalliberale Partei aber erwachsen aus dem Resultat der gestrigen Wahl Verpflichtungen....

Statistische Nachrichten.

Auszug aus dem genehmigten Geschäfts⸗ und Kassenbericht der Hülfskasse für deutsche Rechtsanwälte für das Verwaltungs⸗ jahr 1886/87. Die Mitgliederliste ergiebt für den 30. Juni 1887 eine Gesammtzahl von 2958. Ausweislich der nachfolgenden Auf⸗ stellung des Schatzmeisters erhöht sich der Kapitalgrundstock von 83 031,76 auf 108 093,44 Der für das dritte Geschäftsjahr vorhandene Unterstützungsfonds beläuft sich auf 26 214,96 Es ist bereits verfügt über 7022,50 ℳ, bleiben zur Verfügung 19 192,46 Die Anlagen erfolgten bis jetzt in preußischer 4 % konsolidirter Anleihe und 3 % Königlich sächsischer Rente. Die Einschreibung in die bezüglichen Staatsschuldbücher ist bewirkt. Wiederum haben die Anwaltskammern die Ziele der Kasse durch die gewährten Beihülfen in dankenswerther Weise gefördert. Es haben im abgelaufenen Geschäftsjahr der Kasse zugewendet die Anwalts⸗ kammern: Augsburg 387 ℳ, Braunschweig 300 ℳ, Breslau 1000 ℳ, Celle 1000 ℳ, Kolmar 1000 ℳ, Darmstadt 600 ℳ, Frankfurt 1000 ℳ, Jena 600 ℳ, Kiel 1000 ℳ, Marien⸗ werder 1000 ℳ, Naumburg 500 ℳ, Posen 500 ℳ, Rostock 500 ℳ, Stettin 500 ℳ, Stuttgart 1000 ℳ. Zweibrücken 200 ℳ; zusammen mit Kursgewinn 10 993,40 An Geschenken sind eingegangen 3619,07 Eine umfangreiche Wirksamkeit erfor⸗ derten die Unterstützungsgesuche, über welche durchweg im Einklang mit den von den Vorständen der Anwaltskammern abgegebenen Gut⸗ achten entschieden ist. Die Zahl der neu anhängig gemachten Gesuche beträgt 55, davon sind abgelehnt 5, zurückgezogen 2, anhängig geblieben 4, be⸗ willigt 44. Die Gesammtsumme der Bewilligungen beträgt 13 295,70 Bewilligungen erfolgten an Rechtsanwälte im Dienst in 7, an aus⸗ geschiedene Rechtsanwälte in 2, an Wittwen und Kinder in 28, an Kinder in 5 Fällen. Wiederholte Bewilligungen haben stattgefunden an Rechtsanwälte im Dienst bezw. deren Familien in 5, an ausge⸗ schiedene Rechtsanwälte bezw. deren Familien in 2, an Wittwen und Kinder in 28, an Kinder in 3 Fällen. Die Gesammtsumme der wiederholten Bewilligungen beträgt 9200 Zum dritten Mal sind Bewilligungen erfolgt in drei Fällen mit zusammen 640 Die Zaplungen erfolgen zumeist vierteljährlich oder monatlich, in einzelnen 2 ist die Verwendung in das Ermessen der Vertrauensmänner gestellt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die heute erscheinende Nr. 2307 der „Illustrirten Zei⸗ tung“ enthält folgende Abbildungen: Aus der akademischen Kunst⸗ ausstellung in Berlin: Katerlies. Gemälde von R. Cichstädt. Erster und zweiter Geschäftsführer der 60. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte in Wiesbaden: Geb. Hofrath Prof. Dr. R. Fresenius. Dr. Arnold Pagenstecher. Die neuen Quaianlagen in Zürich. 2 Abbildungen. Nach der Natur gezeichnet von J. Weber. In der Osteria. Gemälde von Francesco Vinea. Von unserer Kriegsmarine; Das Abfeuern eines Geschützes auf einer Ausfall⸗Kor⸗ vette. Originalzeichuung von Ferdinand Lindner. Theodor Storm. Aus der Prachtausgabe von Theodor Storm’s „Immensee“. 2 Abbildungen. Julius von Hölder, württem⸗ bergischer Minister des Innern, gestorbden am 30. August.

Ueb ngen der Militär⸗Luftschifferabtheilung bei Berlin: Aufsteigen