ammelten Truppenführern gegenüber Seine hohe Be⸗
iedigung über die Führung und die Leistungen der Truppen aus, worauf noch westlich von Sparrenfelde ein Vorbei⸗ marsch der gesammten Kavallerie⸗Division im Trabe
stattfand. ““
Ihr⸗ Königliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm wohnte dem Manöver zu Wagen bei.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm verab⸗ schiedete Sich um 2 ½ Uhr auf dem Paradeplat von dem Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pom⸗ merschen Nr. 2), sprach den Offizieren und Mannschaften im Namen Sr. Majestät die vollste Zufriedenheit aus und schloß mit einem enthusiastisch aufgenommenen Hoch auf den Kaiser.
Nachmittags 5 Uhr sand bei Sr. Majestät dem Kaiser ein kleines Diner statt, an welchem außer den Prinzlichen Herrschaften der kommandirende General von der Burg, der Ober⸗Präsident Graf Behr⸗Negendank und einige andere hervorragende Militär⸗ und Civilpersonen theilnahmen.
Abends 7 Uhr trat Se. Majestät der Kaiser mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm sowie dem gesammten Gefolge die Rückreise nach Berlin an. Sowohl in den Straßen wie auf dem Bahnhof wurden Sr. Majestät von der dichtgedrängten Menge begeisterte Ovationen dargebracht.
— Auf ein Telegramm, welches der Ober⸗Präsident Graf Behr⸗Negendank am 14. d. M. an Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen nach Toblach
esandt und in welchem derselbe gemeldet hatte, daß Se. Wajestät der Kaiser und König bei der Tafel auf das Wohl der Provinz getrunken, ist, der „N. St. Z.“ zufolge, am 15. d. M. folgendes Antwort⸗Telegramm eingetroffen:
„Die Kronprinzessin und Ich danken Ihnen für Ihr Telegramm, welches Uns die freudige Kunde giebt, daß in der Uns so theuren Provinz, von der fern bleiben zu müssen ein großes Opfer bedeutet, Unser in diesen schönen festlichen Tagen freundlich gedacht wird, wie Wir mit Unseren Gedanken unter den Pommern weilen.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz, Statthalter von Pommern.“
Bayern. München, 17. September. (Allg. Ztg.) Der Prinz⸗Regent kehrt bereits Ende September von Hinterstein zurück und begiebt sich Anfangs Oktober zu längerem Aufenthalt nach Berchtesgaden. — Die Königin⸗Mutter wird am 22. d. zu kurzem Aufenthalt in der hiesigen Residenz eintreffen und dann wieder nach Hohenschwangau zurückkehren.
— 17. September. Aus der heutigen ersten Sitzung des besonderen Ausschusses der Kammer der Abgeord⸗ neten zur Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Branntweinsteuer, theilt die „Allg. Ztg.“ Folgendes mit: Der Staats⸗Minister der Finanzen, Dr. von Riedel, erklärte auf eine Anfrage, daß die durch das Reichsgesetz bestimmte Verwaltung der Steuer durch die Landesregierung als bagyerisches Reservatrecht betrachtet werde. (Die hier zutreffende Bestimmung kann nach 5. 47 Absatz 2 des Reichsgesetzes nur mit Zustimmung
ayerns abgeändert 1 Der Referent, Freiherr von Gagern, erörterte, daß bei seinem Votum für das Gesetz im Reichstage staatsrechtliche Bedenken Opportunitäts⸗ ründen hätten weichen müssen, und richtete an den Staats⸗ inister einige Fragen dahin: wie viele Brennereien in 85 kunft unter das Pauschal⸗Aversum fallen, welcher Ersatz fen Bayern eintrete, wenn die Uebergangsabgabe alle, und auf welche Weise die Stundung geschehen könne. Der Staats⸗Minister erwiderte, daß die Zahl ersterer Brennereien 90 beträgt, daß gegenüber dem Wegfall der Uebergangsabgabe Bayern das ganze Produktionsquantum nur mit 50 ℳ zu versteuern hat, und daß die Stundung durch Hypothekbestellung geschehen kann. Der Abg. Haus warf die Frage auf: wieviel die Steuer ertragen würde, wenn Bayern, ohne in die Reichssteuergemeinschaft einzutreten, ein Gesetz mit denselben Steuersätzen, wie im Reichsgesetz enthalten, einführen würde. Der Königliche Staats⸗Minister berechnete den Ertrag auf 6 Millionen, während der Antheil Bayerns an der Reichssteuer über 11 Millionen erträgt, machte aber zugleich darauf aufmerksam, daß bei der Schaffung eines solchen bayerischen Landesgesetzes dieselben Schädigungen durch Zollbeschränkung und Belästigung im Verkehr eintreten würden, welche der Minister bei Vorlage des Gesetzes erörtert hat. Von dem Abg. Sellner wurde hervorgehoben, daß vom moralischen Standpunkt Alles aufgeboten werden müsse, um den Schmuggel fernzuhalten. Auf eine Anfrage des Abg. änle ertheilte der Königliche Staats⸗Minister noch über die Zirkung der Nachsteuer befriedigende Auskunft. Die nächste Sitzung findet am Montag Vormittag statt.
— 19. September. (W. T. B.) Der Ausschuß zur
Vorberathung der Branntweinsteuer⸗Vorlage hat das anze Gesetz mit 17 gegen 4 Stimmen — Pfarrer Haus, eiß, Dr. Jager und Wolfg. Wagner — angenommen.
Sachsen. Dresden, 16. September. (Dr. J.) Der König traf in Begleitung des Kriegs⸗Ministers heute Vor⸗ mittag 8 ½ Uhr mit Sonderzug von Niedersedlitz in Mitt⸗ weida ein, um den Manövern der 3. Division Nr. 32. beizuwohnen. Der kommandirende General Prinz Georg war kurz vorher aus Chemnitz ebendaselbst beigetev hen. Se. Majestät nahm auf dem Bahnhofe die Meldung des Divisions⸗ Commandeurs, General⸗Lieutenants von Holleben entgegen und wurde von dem Amtshauptmann Geheimen Regierungs⸗ Rath Schäffer und dem Bürgermeister Dr. Goldenberg nebst dem Stadtrath begrüßt. Der König begab sich alsdann zu
ferb⸗ in das Manöverterrain nach Erlau. Die Rückre ise er nach Niedersedlitz. — Prinz Georg kehrte nach Chemnitz 2835 nahm in „Reichold's Hotel“ das Mittagsessen ein und egab sich Nachmittags, einer Einladung des Kammerherrn Grafen Vitzthum folgend, nach Lichtewalde.
Baden. Karlsruhe, 16. September. (Karlsr. Ztg.) Gestern Nachmittag traf die Prinzessin Wilhelm von Baden mit der Prinzessin Marie zum Besuch bei den Großherzoglichen Herrschabten auf Schloß Mainau ein und kehrte am Abend nach Schloß Kirchberg zurück. Die Prin⸗ zessin Wilhelm von Württemberg ist gestern Abend über Konstanz nach Rorschach zurückgekehrt.
— 17. September. (Karlsr. Ztg.) Der Großherzog wohnte gestern dem Manöver der 29. Division gegen einen markirten Feind in der Gegend zwischen Singen, Volkerts⸗ hausen, Schlatt, Mühlhausen und Ehingen bei und verfolgte dasselbe in allen seinen Theilen bis zum Schluß. In Mühlhausen bestieg der Großherzog um 1 ½ Uhr den Zug und kehrte nach Schloß Mainau zurück. — Gestern Abend ist
olgte Mittags 12 Uhr mittelst Sonderzuges von Erlau.
die 8 8 bgroßhe r ogin nach Schloß Hohenburg abgereist.
Thre Königliche Hoheit folgt einer Aufforderung ihrer hohen
ltern und wird etwa 8 bis 10 Tage dort verweilen. Die
Erbgroßherzoglichen Herrschaften werden zum Geburtstage Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta in Baden⸗Baden eintreffen. — Der Erbgroßherzog begiebt Sich morgen, Sonntag, Abends, nach Karlsruhe zum Besuch der Aus⸗ stellung von Kunstschmiedearbeiten und kehrt dann nach Freiburg zurück. — Heute Nachmittag gegen 1 Uhr begaben Sich der Großherzog und die Großherzogin sowie der Erbgroßherzog nach Friedrichshafen, um Sich von dem König und der Königin von Württemberg zu ver⸗ abschieden.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 17. September. Die „Lds.⸗Ztg. f. Els.⸗Loth.“ schreibt: Im amtlichen Theile dieser Zeitung ist gestern die Nachricht verbreitet worden, daß Se. RMasestat der Kaiser geruht haben, den Unter⸗Staats⸗ sekretär Back zur Disposition zu stellen. Zur Erklärung des Umstandes, daß der im April d. J. in das Ministerium als Leiter der Finanz⸗Abtheilung eingetretene Hr. Back jetzt von diesem Posten zurücktritt, diene folgende Darlegung: Im Jahre 1886 hatte die Landesregierung sich bekanntlich entschlossen, in der Stadt Straßburg, in welcher seit 1872 eine kommissa⸗ rische Gemeindeverwaltung bestand, die ordentlichen Gemeinde⸗ rathswahlen zuzulassen und der Stadt einen Bürgermeister aus der Zahl der zu wählenden Gemeinderäthe zu geben. Das Vertrauen der Regierung wurde nicht getäuscht. Bei den vom 11. Juli v. J. unterlag die Protestpartei und neben der gemäßigten einheimischen Partei gewan⸗ nen auch die Altdeutschen eine gewisse Anzahl von Vertretern, unter denen sich der damalige Bezirks⸗Präsident Back befand, welcher, von der Regierung als Bürgermeister ausersehen, seine bisherige, nach dem Gesetze mit einer städti⸗ schen Mission unvereinbare staatliche Stellung niederlegte, um die Verwaltung der Stadt Straßburg zu übernehmen. Es ist wohl noch allgemein erinnerlich, wie damals die gesammte französische Presse den Ausfall der Ge⸗ meinderathswahlen in Straßburg und Metz als eine schwere Enttäuschung ansah und offen zugestand, daß eine Wieder⸗ holung solcher Wahlergebnisse der Revanchepolitik alle Grundlage nehmen müsse. Daher die gesteigerten Anstrengungen der Anhänger jener Politik, die öffentliche Meinung im Reichs⸗ lande aufzuregen, um die demnächstigen Reichstagswahlen in ihrem Parteisinne zu beeinflussen. Die Ergebnisse dieser Wahlen sind bekannt und ebenso bekannt die gesetzlichen und admini⸗ strativen Maßnahmen, zu denen die Regierung sich ge⸗ nöthigt sah, um die deutschfeindlichen Einflüsse zu beseitigen und den ihrerseits zu wahrenden Interessen die un⸗ erläßliche Geltung zu verschaffen. Bei dem inzwischen erfolgten Personenwechsel im Ministerium wurde der seit der Einver⸗ leibung Elsaß⸗Lothringens in das Deutsche Reich in verschiedenen wichtigen Stellungen mit dem günstigsten Erfolge thätig gewesene Bürgermeister Back als Unter⸗Staatssekretär für die Finanz⸗ abtheilung des Ministeriums berufen. Die gleichzeitige Ver⸗ waltung der beiden schwierigen und verantwortungsvollen Aemter erschien jedoch auf die Dauer nicht angänglich; es trat hier⸗ nach an die Landesregierung die Frage heran, wer für die Stelle des Bürgermeisters ausersehen werden sollte. Wenn die Regierung sich nunmehr zu dem Opfer entschlossen hat, auf die bewährte Wirksamkeit des Hrn. Back in seinem Staatsamt zu verzichten und demselben die Leitung des städtischen Gemeinwesens zu belassen, so ist dies in Berück⸗ sichtigung der einmüthigen Wünsche des hiesigen Gemeinde⸗ raths sowie derjenigen Elemente der Bevölkerung geschehen, eh bei Gelegenheit der im Juli d. J. stattgehabten Ersatzwahl eines Abgeordneten zum Pesccts⸗ in objektiver Würdigung der Verhältnisse, für die Wahl eines Kandidaten der ge⸗ mäßigten 8 den Ausschlag gegeben haben. Da Hr. Back sich bereit erklärte, den ihm kundgegebenen Wünschen des Gemeinderathes zu entsprechen, so war hierin für diese wichtige Frage die glücklichste Lösung geboten, die nunmehr auch die Billigung Sr. Majestät des Kaisers gefunden hat.
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Oesterreich⸗Ungarn. Agram, 17. September. (Prg. Ztg.) Der Landtag nahm die Wahlen für den ungarischen vor und vertagte sich sodann bis zum 7. No⸗ vember.
Niederlande. H 8 Der König hat heute die Session der Kammern mit
Haag, 19. September. (W. T. B.) einer Thronrede eröffnet, in welcher er der Be⸗ völkerung für die anläßlich seines Regierungs⸗Jubiläums bewiesene Treue und Anhänglichkeit seinen Dank aussprach. Die Beziehungen zu allen auswärtigen Mächten seien sehr befriedigende. Die Vorlage, betreffend die Revision der Verfassung, werde den Kammern in zweiter Lesung vor⸗ gelegt werden. Es sei zu hoffen, daß diese Vorlage die gesetzliche Sanktion erhalten werde. Bezüglich des Unterrichtswesens für Landwirthschaft und Schiffahrt würden Vorlagen eingebracht werden. Der Stand der Finanzen sei befriedigend; eine Erhöhung der schwebenden Schuld sei nicht erforderlich gewesen, auch erscheine keine außerordentliche Steuer nothwendig. Schließlich sprach der König seine Befriedigung über den Stand der Armee und Marine sowohl in den Niederlanden wie in den Kolonien aus.
Großbritannien und Irland. London, 16. Sep⸗ tember. (A. C.) Die Parlaments⸗Session wurde heute mit einer Thronrede geschlossen, welche in der Uebersetzung der „Allg. Corr.“ folgendermaßen lautet:
Meine Lords und Gentlemen! Meine Beziehungen zu den an⸗ deren Mächten sind andauernd freundschaftlich.
Die langwierigen Verhandlungen, welche zwischen dem Kaiser von Rußland und mir über die Grenzlinie des nördlichen Afghanistans gepflogen worden sind, haben einen befriedigenden Abschluß gefunden und der Emir hat bereitwillig die von den beiden Mächten festgesetzte Grenze anerkannt. Ich hoffe, daß dieser Vertrag mächtig zur dauern⸗ den Erhaltung des Friedens in Mittel⸗Asien beitragen wird. „Der Vertrag zwischen Großbritannien und China über die Be⸗ ziehungen des Letzteren zu Birma ist ratifizirt worden. Die ver⸗ trauensvolle Hoffnung, welche ich ausdrückte, daß die Pacifikation Birmas während des laufenden Jahres bewirkt werden würde, hat sich vollständig realisirt, und selbst in den entferntesten Distrikten wird allmählich eine geordnete Regierung eingeführt.
Ein Vertrag wurde zwischen dem Sultan der Türkei und mir abgeschlossen, um die Bedingungen festzustellen, unter denen es mir möglich sein würde, meine Truppen an einem bestimmten Datum aus Egypten zurückzuziehen. Derselbe ist jedoch nicht vom Sultan ratifizirt worden und bleibt deshalb das Verfahren, welches ich nach meinen Verpflichtungen gegen den Herrscher und das Volk Egyptens einzuschlagen habe, un⸗
verändert. Die Gegenwart meiner Streitkräfte hat jenem Land die Segnungen der Ruhe gesichert und mich in den Stand gesetzt, den Khedive wirksam in seinen Bemühungen zu unterstützen, die gute Regierung und die Wohlfahrt seines Volkes zu fördern.
Ich bin mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten überein gekommen, einer gemischten Kommission die schwierigen auf die nord⸗ amerikanische Fischerei bezüglichen Fragen, welche in der letzten Zei den Gegenstand der Erörterung zwischen den beiden Nationen gebilde haben, zu überweisen.
Mit besonderer Befriedigung erwähne ich den Zusammentritt der ersten Konferenz der Vertreter meiner Kolonien, welche jemals i dieser ben getagt hat. Die Berathungen derselben bezogen si auf viele Gegenstände von tiefem praktischen Interesse für ihre Ge meinwesen und wurden in einem Geiste herzlichen Zusammenwirkens
eführt, so daß ich nicht zweifle, daß sie ein Mittel der Stärkung de 8 ande der gegenseitigen Zuneigung der verschiedenen Theile meines Reichs bilden werden.
Gentlemen vom Hause der Gemeinen! Ich danke Ihnen für die liberale Fürsorge, welche Sie für die Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes getroffen haben.
Meine Lords und Gentlemen! Es besteht Grund zu der Hoff⸗ nung, daß das schlimme Darniederliegen der Geschäfte, unter welchem alle kommerziellen und industriellen Interessen dieses Landes geseufzt haben, einen weniger herben Charakter annimmt. Es betrübt mich tief, hinzuzufügen, daß die Leiden, welche ein großer Theil der acker⸗ “ Bevölkerung zu bestehen hat, sich noch immer nich mildern.
Die Bedürfnisse und schwierige Lage Irlands haben Ihre ange⸗ strengte Aufmerksamkeit während einer lang andauernden Session in Anspruch genommen. Ich hege das Vertrauen, daß die Heilmittel, welche Ihre Weisheit angeordnet hat, allmählich die Ordnung in dem Lande völlig wiederherstellen und aufs Neue den friedlichen Gewerb⸗ fleiß ermuthigen werden. Um diese Gesetze zur Genehmigung zu bringen, war es nothwendig, die Erwägung vieler wichtiger, sich auf andere Theile des vereinigten Königreichs beziehenden Maßregeln zu verschieben, welche Sie jedoch, wie ich nicht zweifle, ohne Hinderniß in der kommenden Session in Angriff nehmen werden.
Mit Freuden habe ich jedoch den gesetzgeberischen Maßnahmen, welche sich auf die Erleichterung des Erwerbes kleiner Grundstücke in Distrikten, wo er erforderlich ist, beziehen, meine Zustimmung ge⸗ geben; für die Sicherheit und Wohlfahrt der großen und fleißigen Bevölkerung, welche im Bergbau beschäftigt ist, wird in umfang⸗ reicherem Maße Sorge getragen werden; und betrügerische Praktiken
in der Anwendung von Handelsmarken, welche dem Handel und dem
kommerziellen Ruf des Landes tiefen Schaden zufügen, werden ver⸗ hindert werden; während, was Schottland betrifft, der Strafprozeß vereinfacht und verbessert wurde und das hohe Amt eines Sekretärs für Schottland weitere Wichtigkeit und Bedeutung erlangt hat.
Dieses Jahr, als das fünfzigste meiner Herrschaft, ist der Anlaß des Ausdruckes der heißen Loyalität meiner Unterthanen im ganzen Reich gewesen, welche mich tief gerührt hat. Ich bin in der That aufrichtig dankbar für die warmen und herzlichen Beweise der Zu⸗ neigung, welche ich von allen Klassen empfangen habe. Und indem
ich Gott danke für die Segnungen, welche er mir und meinem Lande
hat zu Theil werden lassen, hege ich die vertrauensvolle Hoffnung, daß es mir weiterhin vergönnt ist, über ein liebendes, treues und einiges Volk zu herrschen.
— 19. September. (W. T. B.) Der „Times“ wird aus Paris, von gestern gemeldet: England und Frankreich seien über⸗ eingekommen, die Ueberwachung des Suezkanals einer internationalen Kommission anzuvertrauen, welche aus den General⸗Konsuln aller in Kairo vertretenen Mächte, unter dem Vorsitz des ältesten General⸗Konsuls, bestehen und einmal im Jahre zusammentreten solle. Eine technische Kommission soll eine neutrale Zone festsetzen. Es bleibe nunmehr noch die Organisation des wahrscheinlich auf 2000 Mann zu normirenden Truppencorps zum Schutz der Neutralität des Suezkanals zu regeln.
Die „Dimes“ äußert sich lebhaft befriedigt über die herzliche Aufnahme der englischen Flotte in Venedig und Triest und bemerkt: man könnte sich leicht Eventualitäten denken, in denen eine Allianz zwischen Oesterreich und Italien von höchster Wichtigkeit für England sein würde. freundschaftliche Beziehungen zu allen seinen Nachbarn auf⸗ recht zu halten; allein das Wohlwollen Italiens und Oester⸗ reichs für England könnte leichter gesichert und erhalten werden als dasjenige etlicher ihrer Nachbarn, während dasselbe
8
in gewissen Umständen von unendlicher Wichtigkeit für Eng⸗
land sein dürfte.
Dublin, 17. September. (W. T. B.) Mandeville ist heute aus dem nämlichen Anlaß, wie seiner Zeit O'Brien wegen Aufreizung von Pächtern zum Widerstand gegen die Gesetze, zur Haft gebracht worden. Die gerichtliche Verhandlung gegen denselben ist auf acht Tage verschoben worden, und er soll dann mit O'Brien zusammen vor Gericht erscheinen.
Frankreich. Paris, 17. September. (Fr. C.) Der Minister⸗Präsident und Finanz⸗Minister Rouvier gestern eine längere Unterredung mit dem Deputirten Peytral, Vorsitzenden des Budget⸗Ausschusses. Die⸗ selbe drehte sich um folgende drei Punkte: ordentliche Budget, 2) die in der Einziehung der indirekten Steuern und namentlich am Alkohol⸗Regime vorzunehmenden Reformen und 3) die Einberufung des Parlaments. Bezüglich des ersten Punktes kündigte der Minister⸗ Präsident an, daß er das außerordentliche Budget am Tage des Wiederzusammentritts der Kammern einbringen werde, und fügte hinzu, daß er sofort nach der endgültigen Fest⸗ stellung die Kommission verständigen und sich zu deren Verfügung halten werde, um alle gewünschten Auf⸗ klärungen zu ertheilen. Bezüglich der beabsichtigten Aende⸗ rungen in dem Modus der Eintreibung der indirekten Steuern erklärte Hr. Rouvier, daß der Direktox dieses Dienst⸗ zweiges, Catusse, den er in das Ausland entsandt habe, um die Alkoholfrage zu studiren, mit sehr eingehenden Dokumenten zurückgekehrt sei. Er redigire augenblicklich seinen Bericht. Andererseits stehe die Ernennung der außerparlamentarischen Kommission, welche mit der Ausarbeitung eines dies⸗ bezüglichen Projekts betraut werden soll, unmittelbar bevor. Demnach ist es ganz sicher, daß die Kammer noch
vor Jahresschluß mit der Frage befaßt werden wird. Die
Einberufung des Parlaments endlich ist nach der Erklärung des Hrn. Rouvier noch nicht im Ministerrath erörtert worden; der Minister⸗Präsident deutete jedoch an, daß die Einberufung auf den 20. Oktober festgesetzt werden könnte. Im Uebrigen
hängt der betreffende Beschluß des Ministerraths von dem
mehr oder minder weit gediehenen Stand der Arbei⸗ ten des Budget⸗Ausschusses ab. Hr. Peytral hatte sodann auch eine Unterredung mit dem Minister des Auswärtigen Flourens, den er vorerst fragte, ob das Parlament in Betre
der Konzessionirung der in Tonking zu bauenden Eisen⸗ bahnen zu Rathe gezogen werden würde. Hr. Flourens er⸗ widerte: die Kammern würden sich vorläufig mit der Frage nicht zu befassen haben, da die
der großen Anzahl der dringenderen Arbeiten: Hafenbauten,
Mittelmeer⸗
England wünsche Nichts mehr, als
hatte
1) das außer⸗
einn in Anbetracht r
Herstellung von Dämmen, im nächsten Jahre keine Genehmigung zu ertheilen beabsichtige. Die von Hrn. Peytral gewünschten Aufklärungen über die Einnahmen und Ausgaben in Tongking versprach 8 1“ heute der Kommission mitzutheilen. —
n der That erschien der Minister des Aeußern Nachmittag im Schooß der Budgetkommis⸗
ion und erklärte, daß er nur deshalb mit seinen Aufklärungen gewartet habe, weil der General⸗Resident
Bihourd eine gewisse Zeit benöthigt hätte, um alle Ziffern zusammenzustellen. Aus den von dem Minister gelieferten Aus⸗ künften ergiebt sich, daß von den für 1886 bewilligten Krediten für “ etwa 8 600 000 Frcs. gestrichen könnten, welche sämmtlich dem Marine⸗Ministerium zuständen. Die Kredite des Kriegs⸗Ministeriums hingegen wären vollständig ausgegeben worden. 8 1887 stellt der Minister neben der Subvention von 30 Mil⸗ lionen noch einen Fehlbetrag von 1 ½ Millionen in Aussicht, der einzig und allein durch die militärische Lage herbeigeführt wird. Die in Voranschlag gebrachten Einnahmen sind zum größten Theil eingegangen, und einzelne haben sogar die ein⸗ gestellten Ziffern überschritten. Allein es fielen einige Aufstände auf verschiedenen Punkten und im ganzen Delta vor. Ueberdies erheischten die Operationen der Grenzbestim⸗ mungskommission eine Escorte von 2500 Mann, welche bei der Vertheilung der Streitkräfte nicht vorgesehen war. Daher ergäbe sich für das Kriegs⸗Ministerium statt der ein⸗ gestellten 20 Millionen eine Ausgabe von 26 Millionen. Für 1888 glaubte Hr. Flourens die Herstellung der indo⸗chinesischen Union in Aussicht stellen zu können, welche eine Verminderung der Beiträge des Mutterlandes um 10 Millionen gestatten würde. Diese Ver⸗ minderung der Ausgaben väre die Folge einer neuen Vertheilung der Streitkräfte, da die Truppen von Cochinchina in Annam und Tongking verwendet werden könnten, sowie der dann möglichen Vereinigung des gesamm⸗ ten Verwaltungspersonals von ganz Indo⸗China.
Dem „Temps“ zufolge läßt der Marine⸗Minister egenwärtig einen Plan zur Organisation der Reserve⸗
ffiziere der Flotte prüfen, in welchem die Offiziere der Handelsmarine eine ihren Fähigkeiten entsprechende Stellung einnehmen sollen. Neben anderen Bestimmungen enthält das
Projekt auch eine solche, nach welcher diese Offiziere zu Uebungen einberufen werden sollen, die aber in keiner Weise ihren Dienst auf den Handelsschiffen stören würden. Der in Rede stehende Plan wird dem Parlament unterbreitet werden.
— 17. September. (Köln. Ztg.) Sofort nach Wieder⸗ eröffnung der Kammern wird die äußerste Linke eine Interpellation an die Regierung wegen der dem Ma⸗ S des Grafen von Paris gestatteten Veröffentlichung ellen.
— 18. September. (W. T. B.) General Boulanger hielt in St. Galmier, gelegentlich der dortigen Truppen⸗ übungen, eine Ansprache an die Offiziere, in welcher er sagte: es sei mehr als je erforderlich, daß man für den Krieg sich in der Ausbildung der der fran⸗ zösischen Armee eigenthümlichen Offensiv⸗Taktik übe. Die Stunde der Abrüstung habe für die Völker des alten Europa noch nicht geschlagen. Es sei eine Thorheit, das zu glauben, es sei ein Verbrechen, das zu sagen, denn es hieße das, daß der Frieden um jeden Preis das Ziel sei, nach welchem das Land strebe. „Unsere Feinde, die uns oft besser als wir selbst kennen und verstehen, wissen recht wohl, daß dem nicht so ist. Mehr als je ist es also nothwendig zu arbeiten; es geschieht dies ja für Frankreich.“
Bulgarien. Sofia, 18. September. (W. T. B.) Nikolajeff ist zum General⸗Adjutanten des Prinzen B Coburg und zum Brigade⸗Commandeur ernannt worden.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. Sep⸗ tember. Wie die amtliche „Post och Inr. Tidn.“ berichtet, hat sich der Gesundheitszustand der Königin während der letzten Wochen in erfreulicher Weise gebessert, indem sich die Neigung zu Krampfanfällen wesentlich verminderte und gleichzeitig die Kräfte zugenommen haben. Ihre Majestät hat während dieser Zeit täglich kürzere Spazierritte unternehmen und auch mit verminderter Schwierigkeit von einem Zimmer zum andern gehen können. Zur Befestigung und Beschleunigung der Reconvalescenz haben die Aerzte der Königin eine modifizirte sogenannte Isolirungskur während der Monate Oktober und November angerathen. Zu diesem Zweck wird sich die Königin Ende dieses Monats von Schloß Drottningholm nach Schloß Ulriksdal begeben. Ungefähr zu derselben Zeit werden auch der König und die Königlichen Prinzen Drottningholm verlassen. — Prinz Eugen reist am 30. d. M. wieder nach Paris, um seine Kunststuͤdien fortzusetzen.
—— 17. September. Der König hat auf Grund einer Einladung des Central⸗Comités der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz an die Königlich schwedische und norwe ische Regierung, auf der vierten internationalen ferenz in Karlsruhe sich vertreten zu lassen, seinen Ge⸗ sandten am Königlich preußischen und am Großherzoglich badischen Hofe, von Lagerheim, mit dieser Vertretung beauftragt.
Dänemark. Kopenhagen, 17. September. (W. T. B.) Heute Mittag 12 ¼ Uhr fand in Gegenwart der König⸗ lichen Familie, sämmtlicher Fürstlichen Gäste, der Minister, des diplomatischen Corps und des Bischofs von Seeland die Einweihung der neuen englischenSt. Albanskirche statt. In die Kirche traten voran der Prinz und die Prin⸗ zessin von Wales: es folgten der Kaiser und die Kaiserin von Rußland, der König und die Königin von Dänemark, der Kronprinz und die Kronprin⸗ zessin von Dänemark, der König und die Königin von Griechenland und die anderen Fürstlichkeiten. Der englische Bischof wurde an der Kirchenthür von dem eng⸗ lischen Geistlichen empfangen und in Prozession nach dem Chor geführt. Der ischof hielt die Weihrede und sprach den Segen über die Kirche sowie die Gemeinde. — Nach der Feierlichkeit fand auf der Nacht„ Osborne“ ein Dejeuner zu 70 Gedecken statt. Die Straßen vom Bahnhof bis zur Albanskirche waren mit Flaggen geschmückt.
— 17. September. (W. T. B.) Nach der heutigen Vor⸗ stellung im Königlichen Theater werden der Kaiser und die
Kaiserin von Rußland sowie der Prinz und die
rinzessin von Wales nicht nach Fredensborg zurück⸗ ehren, sondern Erstere die Nacht über auf der Nacht „Derschawa“, Letztere auf der Nacht „Osborne“ bleiben. —
Beleuchtung der Küsten u. s. w., Am Montag gedenkt die ganze Köni
werden
liche Familie mit ihren hohen Gästen einer Mikado⸗Vorstellung im Kasino bei⸗ zuwohnen.
„Amerika. Philadelphia, 15. September. Präsident Cleveland traf mit seiner Gemahlin heute Abend hier ein. Die Feierlichkeiten des heutigen Tages schlossen mit einem großartigen Feuerwerk, welches von den im Hafen liegenden Kriegsschiffen aus abgebrannt wurde.
— 16. September. (R. B.) Dem Kardinal Gibbons zu Ehren veranstaltete gestern Abend der katholische Klub ein nbes hes Festmahl, welchem Präsident Cleveland, der rühere Präsident Hayes, der Staatssekretär Bayard und alle hier anwesenden Gouverneure der Staaten der Union beiwohnten.
—. 17. September. (R. B.) Zu Ehren des Präsidenten Cleveland wurde gestern in der Musik⸗Akademie ein glänzender Empfang veranstaltet, an welchem 10 000 Per⸗ sonen theilnahmen. Unter den Anwesenden befanden sich der frühere Präsident Hayes, General Sheridan und Kardinal 2ob Vorher war der Präsident der Gast des Clover⸗Klubs gewesen.
New⸗York, 17. September. (W. T. B.) In Folge der Verwerfung der Berufung der in Shncn, Jage Tode verurtheilten Anarchisten werden von den Anarchisten geheime Versammlungen abgehalten und alle Anstrengungen gemacht, um öffentliche Meetings zu organisiren, in welchen gegen die bevorstehende Hinrichtung der Verurtheilten protestirt werden soll.
(R. B.)
Zeitungsstimmen.
Die „Berliner politischen Nachrichten“ bemerken: „Ign der Presse verschiedener Parteien wird die Frage der Ver⸗ längerung der Legislaturperiode besprochen. Nach dem Gesammt⸗ eindruck dieser Erörterungen gewinnt es den Anschein, als ob inner⸗ halb der Mehrheitsparteien des Reichstages wie des preußischen Ab⸗ geordnetenhauses Uebereinstimmung sowohl darüber besteht, daß eine Verlängerung der Legislaturperiode im Reich wie in Preußen ge⸗ boten ist und daß beide Maßregeln in den nächsten parlamentarischen Campagnen nöthigenfalls aus der Initiative der bezeichneten gesetzgebenden Körperschaften ins Werk gesetzt werden sollen. Es handelt sich also zunächst um die tellungnahme der politischen Parteien und ihrer parlamentarischen Vertretung zu der Frage; in diesem Stadium der Sache liegt für die verbündeten Regierungen noch kein Anlaß, in eine Erwägung der Frage einzutreten oder Entschließungen über dieselbe zu fassen. Uebrigens ist der Standpunkt der verbündeten Regierungen bereits in der Verfassungsänderungsvorlage von 1880, welche u. A. eine Ver⸗ längerung der Legislaturperiode vorsah, zum Ausdruck gebracht. Um⸗ stände, welche auf eine Aenderung dieser Auffassung schließen ließen, liegen nicht vor; die Gründe aber, welche damals schon zu dem Vor⸗ schlage einer Verlängerung der Wahlperiode führten, sind inzwischen nur um so stärker geworden.
cht. Die „National⸗Zeitung“ sagt in ihrem Wochen⸗ bericht:
Wenn eine Gesundung des wirthschaftlichen Organismus in nicht allzu ferner Zeit erhofft wird, so erscheint dies gewiß als der normale Entwickelungsgang, wenn die Besserung allmählich, von den Gliedern zum Ganzen aufschreitet, wenn zuerst in den lokalen und weiter in den nationalen Produktions⸗ und Absatzgebieten neue Kräfte emporsteigen, die Bewegung zuvörderst die kleineren Wirthschaftscentren ergreift, um dann in immer größeren Wellenringen den gesammten Weltmarkt zu überfluthen. Zieht man die Börse, diesen ersten Gradmesser der Prosperität auf dem Wirthschaftsfelde, zu Rathe, so möchte man der Annahme zuneigen, daß wenigstens eine theilweise Besserung der Ver⸗ hältnisse, zunächst in Deutschland, sich zu vollziehen beginnt, wenigstens auf dem Gebiete der Bergwerksproduktion und des Transportwesens. Seit einiger Zeit schon wird auf diesen Gebieten eine Lebhaftig⸗ keit des Verkehrs, eine im Ganzen aufsteigende Bewegung, sogar unter Theilnahme des Kapitals beobachtet, dee darauf schließen lassen, daß es sich um eine wirkliche Besserung und eine mehr dauernde Be⸗ wegung handelt, nicht mehr um die ephemeren Gebilde, welche die Tagesspekulation hervorzubringen pflegt und auch nur hervorzubringen im Stande ist. Die statistischen Belege für die Zeichen eines Auf⸗
schwungs sind zwar noch dünn gesäet, aber sie mehren sich von Tag
zu Tag. Einzelnes tritt schon markanter in die Erscheinung, wie bei⸗ spielsweise das Steigen der Preise einzelner großer Artikel. Auf dem Hamburger Waarenmarkt wurden, um nur eines anzuführen, im Juli cr., im Vergleich zu den Vorjahren, folgende Durchschnittspreise, die wir amtlichen Quellen entnehmen, notirt (in Mark pro 100 kg): 1887 1886 1885 1884 1883 1882 Baumwolle . 112,10 99,90 111,00 — 106,00 133,80 Wolle. 360,00 345,00 350,00 390,00 420,00 420,00 Bleit . 26,50 29,40 26,10 23,75 26,75 29,50 Kupfer. 86,00 84,50 97,00 128,00 140,00 149,40 Zink 899,70 28,198 mn 30,65 34,75 Zinn 233,00 223,50 202,50 189,00 211,00 222,80 Steinkohlen pro 1000 kzg 12,37 12,24 12,99 13,19 13,58 13,71 Der Fortschritt, namentlich gegen 1886, ist in die Augen springend. Die gleiche Erscheinung tritt auch in der Handelsbewegung Deutsch⸗ lands, sowie der großen Nachbarstaaten zu Tage. Während der ab⸗ gelaufenen 7 Monate stellte sich Deutschlands Ausfuhr in einigen der wichtigsten Artikel folgendermaßen dar (in 1000 t): 1897 1886 1885 1884 Steinkohle 4835,0 4767,3 4928,9 4769,2 Eisen 669,1 552,0 e 3 291,9 330,8 Bier 1 75,1 95,4 . Mehl 64,9 61,7 71,8 . .. Mehr noch, als auf dem Gebiete des Handels, beginnt in der Bergwerksproduktion eine Besserung zu keimen, wenn auch hier manches auf künstlichem Wege erstrebt wird. Dahin rechnen wir die zahlreichen Kartelle, welche sowohl eine Regelung der Produktion, wie der Preise beabsichtigen. Die bedeutsamste auf diesem Felde bildeten die Bestrebungen, welche auf das Zustandekommen einer allgemeinen deutschen Walzeisenkonvention abzielen. Dieselben haben in der abgelaufenen Berichtswoche durch die bekannten Beschlüsse der Delegirten eine festere Gestalt gewonnen und ist die Aussicht auf das Zustandekommen des großen Werks nahe gerückt. Steht auch einstweilen noch eine nicht unbedeutende Anzahl von Werken außerhalb des Rahmens dieser Bestrebungen, so ist wohl kaum daran zu zweifeln, daß die Kleinen den Großen nothgedrungen folgen werden. Der Bergwerksmarkt, welcher am Ende der vorigen Woche auf einen ungünstigen amerikanischen Bericht matt geschlossen hatte, eröffnete denn auch die neue Woche, insbesondere auch auf den Ausfall der Berliner Submission, besonders für die rheinisch⸗west⸗ fälischen Bergwerkspapiere in zuversichtlicher Tendenz, Laura⸗Aktien blieben vernachlässigt. Im Ganzen waren die Schwankungen in dieser Woche nicht erhebliche, Bochumer Gußstahl gehen aus denselben mit 0,75 %, Dortmunder Union Stamm⸗Prioritäten mit 0,90 % hervor, während Laurahütte sich behaupten konnte. Die überaus günstigen Berichte aus Oberschlesien, die Nachrichten aus Belgien, in welchen ein allgemeiner Aufschwung konstatirt wird, lassen übrigens er⸗ kennen, daß die Bewegung nicht spekulativer Natur ist und daß auf eine längere Dauer derselben gerechnet werden kann. Thatsächlich sind die Preise in Folge der gestiegenen Nachfrage und der Koalition bessere geworden. Nach amtlichen Daten stellten sich die Durch⸗
schnittspreise für Roheisen im Juli cr. und dem entsprechenden Monat der Vorjahre folgendermaßen (pro 1000 kg) in Mark:
1887 1886 1885 1884 1883 1882 Schottisches . 72,50 66 65 75 82,50 85 Englisches 56,50 49 52,50 58 62,50 Puddel . . 47 42,500 49 55,50 58 Gicßerei “ 49 60 59 64 Bessemer 48. 42 45 558,50
— Der „Hamburgische Correspondent“ äuße über das deutsche Reichsgericht in seiner nationalen Bedeutung:
„Unter den Staatseinrichtungen, welche die nationale Zusammen⸗ gehörigkeit nach Außen zum Ausdruck bringen und das Bewußtsein der nationalen Einheit im Volke wach erhalten und kräftigen, nehmen die Rechtsinstitutionen und zumal ein oberster Gerichtshof eine ganz hervorragende Stellung ein. Ja, man darf sagen, daß neben dem Herrscher keine “ den Begriff der nationalen Einheit klarer verkörpert, als das oberste Tribunal eines Staates und Volkes. Das alte Reichs⸗Kammergericht, von welchem heute in weiten Kreisen nur legendenartige Vorstellungen leben, hat trotz aller seiner Mängel und Unvollkommenheiten den größten Einfluß auf die Bildung des gemeinen deutschen Rechts gewonnen; denn es erschien als der Bewahrer der Rechtseinheit in Deutschland und wurde in seiner Praxis das maßgebende Vorbild für die Rechts⸗ pflege in den Territorien Man nannte das Reichs⸗Kammergericht deshalb das Palladium der deutschen Reichsverfassung und betrachtete es als das reichsverfassungsmäßig unantastbare Bollwerk des ge⸗ sammten deutschen Rechtszustandes. Das Ende des Reichs⸗Kammer⸗ gerichts mit dem Reiche selbst ward deshalb ernstlich betrauert, noch mehr, daß die spätere Bundesverfassung in Folge des Widerspruchs von Bayern und Württemberg, welche Staaten jede bundesstaatliche Unterordnung zurückwiesen, keinen Ersatz schuf.
Dem Norddeutschen Bund fehlte es Anfangs an jeder eigenen richterlichen Instanz. Die Ausübung der Gerichtsbarkeit stand ledig⸗ lich den Einzelstaaten zu, und somit waren die Landesgerichte, wenn sie auch nach den Vorschriften der Reichsgesetze amtirten, die gleich von Anfang an Obligationenrecht, Strafrecht, Handels⸗ und Wechsel⸗ recht, sowie das gerichtliche Verfahren umfaßten, doch deren alleinige Träger, nicht aber war es Reichsgewalt als solche. Dieser Zustand änderte sich durch das Gesetz vom 12. Juni 1869, wodurch das Ober⸗
Seehe. sne öö und durch die Ein⸗ etzung des Reichsgerichts als itze der deutschen Justizverfassun seit dem 1. Oktober 1879. 8b Z11X“
Freilich fehlt dem Reichsgericht mit einer einzigen unerheblichen
Ausnahme auf staatsrechtlichem Gebiet jede Zuständigkeit. Dadurch unterscheidet es sich von den alten Reichsgerichten, dem Kammer⸗ gericht und Reichs⸗Hofrath, nicht weniger von dem 1849 geplanten Reichsgerichtshof ebenso sehr, wie von den obersten Tribunalen verschie⸗ dener auswärtiger Staaten, wie z. B. Frankreich, England, Nord⸗Amerika, Oesterreich. Die ganz eigenartig partikularistisch ausgebildeten und nicht mehr zu beseitigenden staatsrechtlichen Verhältnisse des Deutschen Reichs, vor Allem seine Natur als zusammengesetzter Staat, und zwar aus Einzelstaaten, denen wichtige, als beschränkte Souveränetät zu bezeichnende Hoheitsrechte verblieben, brachten es mit sich, daß von einer staatsrechtlichen Stellung des zu schaffenden obersten Gerichts⸗ hofes von vornherein abgesehen und also auch darauf verzichtet werden mußte, das Reichsgericht in ähnlicher Weise zu einem Oberaufsichts⸗ gericht für sämmtliche deutsche Gerichte zu machen. Dafür erwies sich die wesentliche Aufgabe, welche dem deutschen obersten Tribunal verblieb, doppelt wichtig und groß. Es ist die Aufgabe, nach dem Vorbild des alten Reichskammergerichts als letzte Instanz die ein⸗ heitliche Rechtsauslegung zu verbürgen und die Zersplitterung des Rechtes durch die abweichende Rechtsprechung verschiedener letzt⸗ instanzlicher Gerichte zu verhüten. Denn das in drei große Rechts⸗ es. zerfallende und daneben noch von zahlreichen partikularen Rechtsbildungen erfüllte Deutschland litt in Folge verschiedenartiger Auslegung und Anwendung des Rechts durch verschiedene oberste Gerichte nicht nur auf den bezeichneten Gebieten, sondern auch da an einer Rechtsverschiedenheit und Rechtsunsicherheit, wo gemeinsame Ge⸗ setze, wie z. B. auf dem Gebiet des Handels, des Wechselrechts u. s. w., vorhanden waren. Ein solcher Zustand durfte aus Gründen des öffent⸗ lichen Wohles sowohl, wie im Interesse der nationalen Entwickelung im neuen Reich nicht fortdauern, und dementsprechend hatte der Gesetzgeber die Zuständigkeit des neuen Reichsgerichts auf den großen Gebieten des Civil⸗ und Strafrechts nach den beiden Gesichtspunkten zu ordnen, daß seit der Begründung des Norddeutschen Bundes das letztere sich in unitarischem Geiste entwickelt hatte, während auf de Gebiet der ersteren noch die erwähnten Rechtsverschiedenheiten und erst zu einheitlicher Gesetzgebung und Rechtsbildung vorhanden sind. ISuständigkeit und Wirkungskreis des Reichsgerichts haben neuer⸗ dings eine anschauliche Darstellung durch Dr. Fuld im Laband'schen Archiv für öffentliches Recht gefunden....
. Wie sehr die verbündeten Regierungen bedacht gewesen sind, die einheitliche Rechtsprechung durch das Reichsgesetz sicher zu stellen, zeigt noch das Gesetz vom 17. März 1886. Da es nämlich nicht hat aus⸗ bleiben können, daß bei der Rechtsanwendung in den Entscheidungen der einzelnen Senate Widersprüche hervortraten, so bestimmt das Gesetz die Fälle, in denen zur Verhütung solcher Widersprüche die vereinigten Civil⸗ oder Strafsenate oder die Gesammtheit des Ge⸗ richtshofes zur Urtheilsfindung zusammentreten sollen. Dabei ist jedesmal der Ober⸗Reichsanwalt zur Mitwirkung berufen und mit seinen Anträgen zu hören.
„Wenn in der Gegenwart, wie es fast den Anschein hat, der nationale Werth der Rechtsinstitutionen nicht in dem Maße, wie 1 anderer Einrichtungen gewürdigt wird, so tragen hoffentlich unsere kurzen Bemerkungen in etwas dazu bei, die große nationale Bedeutung des Reichsgerichts, dessen Rechtsprechung eine glänzende werden kann, auch für weitere Kreise in das rechte Licht zu setzen.
„Das Reichsgericht bildet das Schlußglied in der Kette der deutschen Justizverfassung, die nothwendige Ergänzung, welche die Gliederung der centralen Organe des deutschen Volkes bedurfte. Der Kaiser, der Reichstag, das Reichsgericht, der Reichskanzler verkörpern in centralistischer Weise die Thätigkeit des Reichs auf den drei Ge⸗ bieten staatlicher Arbeit, der Gesetzgebung, der Rechtsprechung, der Executive“ (Fuld).
Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 37. — Inbalt: Militärwesen: Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, betreffend die für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichs⸗ eeres und der Kaiserlichen Marine. — Provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen⸗ schaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst. — Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende August 1887. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Centralblatt der Abgaben⸗Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 19. — Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung und im Reichs⸗Gesetzblatt erschienenen Gesetze und Verordnungen. — Allgemeine Verwaltungs⸗ gegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — Indirekte Steuern: Ermittelung des zollpflichtigen Gewichts von in Eisenbahnwagenladungen eingehenden Massengütern. — Zulassung von Privattransitlagern für westindischen Honig. — Abänderung des amtlichen Waarenverzeichnisses in Bezug auf Cigarrenkistenbretter und Fourniere. — Einfuhr bewurzelter Ge⸗ wächse aus den bei der internationalen Reblauskonvdention nicht be⸗ tbeiligten Staaten. — Verzeichniß der Eisenbahnverbindungen zwischen dem Reich und Oesterreich⸗Ungarn mit einer innerhalb des deutschen Zollgebiets belegenen gemeinschaftlichen Grenz- und Betriebswechsel⸗ tation. — Feststellung des Nettogewichts des in Bassinwagen aus⸗ geführten Branntweins mittelst der Centesimalwaage. — Deklaration