1887 / 221 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Sep 1887 18:00:01 GMT) scan diff

leihescheins für das Halbjahr vom.. . bis mit (in Buchstaben) . ℳ. . J.„ bei der unalkasse zu Osterode und bei den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin und Königsberg. Osterode, den.ten Der Kreisausschuß des Kreises 8 8 (Unterschriften.) 1 Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden derjahres an gerechnet, erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des können mit Lettern oder Faesimilestempel gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗ 8 schrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg. Anweisung zum Anleiheschein des Kreises Osterode, 3te Ausgabe, Buchstabe Nr.... 1 über Reichswährung. 8 Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein des Kreises Osterode, Buchstabe. .Nr... . ũüber Reichswährung zu Vier vom Hundert Zinsen die .. te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom .. ten 1 .. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Osterode und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Königsberg, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten Inhabers des Anleihescheins kein Widerspruch erhoben ist. Osterode, den ten 18 Der Kreisausschuß des Kreises ö“ 1 Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des u können mit Lettern oder Faesimilestempel gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Die Anweisung ist zum Unterschied auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten ve mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art ab⸗ zudrucken:

... ter Zinsschein. V ... ter Zinsschein.

Anweisung.

inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Der Unterricht in den Lehranstalten der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste, für das Winter⸗Semester 1887/88, und zwar

1) in den akademischen Meister⸗Ateliers der Professoren A. von Werner, O. Knille, H. Gude, R. Begas, J. Otzen, H. Ende sowie des Kupfer⸗ stechers H. Meyer (kommissarisch veee. in der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste, 8 Direktor: Professor A. von Werner, beginnt am Montag, den 10. Oktober 1887.

Die Anmeldungen haben zu erfolgen: .

ad 1) innerhalb der ersten 14 Tage eines jeden Quartals bei demjenigen Meister, welchem die Aspiranten sich anzu⸗ schließen wünschen,

ad 2) am Sonnabend, den 8. Oktober 1887, von 1 bis 4 Uhr Nachmittags, im Sekretariat der Hochschule Unter den Linden Nr. 38 part. links.

Neu Eintretende haben einen selbstgeschriebenen Lebens⸗ lauf, ein polizeiliches Führungsattest, die erforderlichen Schul zeugnisse, sowie die schriftliche Erlaubniß des Vaters oder Vormundes (bei Minderjährigen) zum Besuch der Anstalt gleichzeitig ebenda einzureichen. b

Berlin, den 16. September 1887.

8 Der Senat,

Sektion für die bildenden Künste. 8 C. Becker.

Abgereist: der Direktor im Reichsamt Bosse, nach Schlesien.

X“ Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ efährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto⸗ der 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nichtperiodische Druckschrift: „Umsturz und Parlamentarismus. Den Unmnstürzlern und Parla⸗ mentariern gewidmet. I. Deutschland. Im Sommer 1887.“ Druck und Verlag der Schweizerischen Genossenschaftsdruckerei Hottingen⸗ Zürich, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.

Berlin, den 20. September 1887.

Der Königliche Polizei⸗Präsident. Freiherr von Richthofen.

2.

Auf Grund §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 78 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß

die Nr. 219 vom 18. September 1887 der im Druck und

unter der verantwortlichen Redaktion von Johannes Wedde hierselbst in Hamburg erscheinenden periodischen Druck⸗

schrift: 8u“ „Bürger⸗Zeitung“ und das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift nebst Sonntagsbeilage nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der icht Landes⸗Polizeibehörde verboten worden ist. Aei ig wird das fernere Erscheinen der im Verlage in Hamburg erscheinenden periodischen Druckschrift:

eg für Stadt und Land“ 1 auf Grund §. 11 2

6 2„2 1

Senator Hachmann, Dr.

—2,—

Tit. II der Verfassungsurkunde zugegangen.

8 18g Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 21. September. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Anders, welcher den be⸗ urlaubten Chef des Geheimen Civilkabinets vertritt.

Durch Allerhöchste Ordre vom 31. August d. J. ist dem Kreise Osterode, welcher den Bau einer Chaussee von Marwalde nach Paulsguth beschlossen hat, das ““ nungsrecht für die zu 88 Chaussee erforderlichen Grund⸗ stücke, sowie gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗ Tarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der son sen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen vorauf⸗ geführten Bestimmungen verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.

Vom Grabe des alten Zieten, aus Wustrau, 19. Sep⸗ tember, wird der „N. Pr. Ztg.“ berichtet: „Am heutigen Tage waren die Bewohner des alten Zietenbesitzes Wustrau aber⸗ mals Zeugen eines erhebenden militärischen Schauspiels, welches Jung und Alt unvergeßlich bleiben wird. Auf Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, welcher, direkt von den Königs⸗Manövern aus Stettin kommend, bei dem Landrath des Ruppiner Kreises, von Quast, Quartier genommen hatte, hatten drei Schwadronen seiner hier und in den benachbarten Dörfern einquartierten Garde⸗Husaren am Grabe des alten Zieten in Parade Auf⸗ stellung genommen. Der Königliche Prinz, welcher be⸗ reits Tags zuvor das hiesige Schloß mit einem mehr⸗ stündigen Besuch beehrt und auf das Eingehendste von den im hiesigen Zieten'schen Familien⸗Archiv auf⸗ bewahrten Briefen des Großen Königs und seines Generals Kenntniß genommen und die ihm gleichfalls durch den Grafen von Zieten⸗Schwerin vorgelegten anderweiten Erinnerungen an den Helden in Augenschein genommen hatte, erschien bald nach 7 Uhr des Morgens auf dem Kirchhofe, hielt an dem reich geschmückten Grabe Zieten’s, neben welchem zwischen zwei Offizieren die enthüllte Standarte des Regiments stand, und redete die Soldaten mit folgenden Worten an:

„Husaren! In den letzten Tagen seid Ihr durch Gegenden ge⸗ kommen, welche reich sind an geschichtlichen Erinnerungen, besonders Erinnerungen an den großen König Friedrich II., durch Stätten, wo er sich als Kronprinz in der Stille vorbereitete für künftigen ernsten Beruf. Ich erinnere Euch nur an Rheinsberg und Neu⸗Ruppin. Heute stehen wir nun am Grabe des Helden, der mit den Kriegen und Siegen unseres großen Königs auf das engste verknüpft ist, und der durch seine schöpferische Thätigkeit und militärische Tüchtigkeit dem Vaterland große Dienste geleistet hat. Der General der Kavallerie von Zieten, oder mie Ihr ihn gern nennt?: „der alte ieten“, war der Schöpfer einer leichten Kavallerie, die dem preußischen Heere damals noch sehlte. Wer den Scharfsinn und die Ausdauer des Helden kennt, wird es erklärlich finden, daß diese Waffe bald zu einer volks⸗, ja weltberühmten wurde, welche dem großen König Sieg auf Sieg erringen half. Aber nicht nur durch seine kriegerische Tüchtigkeit glänzt der Name des Helden in der Geschichte unseres Landes, sondern auch durch die unerschütterliche Treue, mit der er zu seinem großen König stand. Er ist, wie dies einzigartig in der Weltgeschichte dasteht, mit der Person seines Königs zu einem Bilde verwachsen. Davon legen viele Erzählungen und Anekdoten, wahr oder erfunden, im Volksmunde Zeugniß ab. Uns Husaren aber vor allem liegt es ob, diesen Sinn für absolute Treue und Hingebung an unseren Allerhöchsten Kriegsherrn zu pflegen und dem Helden darin nachzueifern. Den Entschluß hierzu wollen wir heute am Grabe des alten Zieten von neuem befestigen und rufen in diesem Geiste: „Unser Allergnädigster Kaiser und Allerhöchster Kriegsherr lebe hoch!“

Nachdem Se. Königliche Hoheit sich noch auf das Huld vollste von dem Grasfen von Zieten⸗Schwerin, welcher mit seinen Beamten, dem Ortsgeistlichen, den Lehrern und Schul⸗ kindern an der Seite des Grabes Aufstellung genommen, verabschiedet hatte, verließ er an der Spitze seiner Offiziere den Kirchhof und führte dem Brigade⸗Commandeur, General von Versen, sein Regiment in Zügen vor. Hierauf trat der Prinz mit seinem Regiment den Marsch ins Manöverterrain bei Lindow an. 8

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Zoll⸗ und Steuer⸗Direktor Golz, ist hier angekommen.

Der Kaiserliche Botschafter am russischen Hofe, von Schweinitz, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Für die Dauer der Abwesenheit desselben von St. Petersburg fungirt der Botschafts- Rath von Bülow als interimistischer Geschäftsträger.

Der Königlich schwedisch⸗norwegische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Kammerherr von Lagerheim, ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Ge⸗ schäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Königsberg i. Pr., 20. September. (W. T. „Ostpreußische Zeitung“ veröffentlicht einen Erlaß Sr. Majestät des Kaisers und Königs an den General von Kleist, in welchem Allerhöchstderselbe dem I. Armee⸗Corps Seine Zufriedenheit und Seinen Dank ausspricht für die Leistungen desselben in dem letzten Manöver, über welche Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht berichtet habe. Gleichzeitig giebt Se. Majestät der Kaiser nochmals dem Bedauern darüber Ausdruck, daß Er bei dem Manöver nicht habe zugegen sein können.

Bayern. München, 19. September. Die „Allg. Ztg.“ schreibt: „Dem beim Antritt der Reichsverwesung Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinz⸗Regenten versammelten Landtage war bekanntlich eine Vorlage zur Interpretation des 8 18

g Diese Verfassungsbestimmung lautet: „Alle erledigten Aemter, 1 der JZustizstellen, können während der Reichs nur provisorisch besetzt werden. Der Reichsverweser kann weder Krongüter veräußern oder heimgefallene Lehen verleihen, noch neue Aemter einfüh⸗ en.“ Die Vorlage vom Juni 1886 enthielt folgenden Artikel: „Die von dem Reichsverweser provisorisch ernannten

B.) Die

Beamten sind während der Reichsverwesung nach Maßgabe

1

Personen vom 5. Mai 1886 betreffend;

der IX. Verfassungsbeilage zu behandeln. Dieselben stehen insbesondere nach Ablauf einer dreijährigen Dienstzeit den definitiv angestellten Beamten gleich und behalten nach Beendi⸗ gung der Reichsverwesung die hiernach erworbenen Pensions⸗ und Heimathsrechte für sich und ihre Angehörigen auch für den Fall, daß die von dem ausgegangenen Ernennungen widerrufen werden sollten. Unter Krongütern sind die nach dem Gesetz vom 1. Juli 1834, die Festsetzung einer perma⸗ nenten Civilliste betreffend, für den Dienst des Königlichen Hofes bestimmten Königlichen Schlösser und Gutskomplexe mit der Maßgabe zu verstehen, daß bezüglich der Veräußerung und Veränderung einzelner Bestandtheile derselben die Be⸗ stimmungen in Tit. III §. 6 der Verfassungsurkunde Anwendun finden. Das Verbot der Einführung neuer Aemter bezieht sich nicht auf Aemter, welche im Vollzug von Gesetzen oder nach vor⸗ gängiger Einvernahme des Landtags zu errichten sind.“ Dieser Gesetzentwurf wurde, nachdem die Kommissionsberathung ein Ergebniß geliefert hatte, welches darauf schließen ließ, daß für denselben die erforderliche Mehrheit des Plenums der Ab⸗ geordnetenkammer sich nicht werde erzielen lassen, wieder zurückgezogen. Der Königliche Staats⸗Minister der Finanzen, Dr. von Riedel, hat unterm 15. d. M. im Auf⸗ trage der Krone in der Abgeordnetenkammer einen neuen Gesetzentwurf, den Vollzug des Tit. II §. 18 der Verfassungsurkunde betreffend, eingebracht und die Vorlage mit gewichtigen Worten begleitet. Der Wortlaut des neuen Gesetzentwurfs liegt nun vor. Der einzige Artikel desselben enthält im ersten Absatz eine wesentliche Verschieden⸗ heit gegenüber dem des seinerzeit zurückgezogenen Gesetzentwurfs, denn derselbe bestimmt: „die von dem Reichsverweser proviso⸗ risch ernannten Beamten sind während der Reichsverwesung nach Maßgabe der IX. Verfassungsbeilage zu behandeln und erreichen insbesondere, sofern die provisorische Ernennung zugleich die erste Anstellung bildet, nach Ablauf einer dreijährigen Dienstzeit das Dienstesdefinitivum. Diejenigen provisorisch ernannten Beamten, welche sich bei Beendigung der Reichsverwesung im Besitz des Definitivums befinden, behalten die hiernach er⸗ worbenen Pensions⸗ und Heimathsrechte für sich und ihre An⸗ gehörigen auch für den Fall, daß die von dem Reichsverweser ausgegangenen Ernennungen widerrufen werden sollten.“ Im Uebrigen ist der Artikel unverändert geblieben. Der vor⸗ erwähnten Verschiedenheit entsprechen veränderte Motive der Vorlage, und es ist die Begründung des neuen Gesetzentwurfs überhaupt eine noch mehr für die Nothwendigkeit der zum Gesetz zu erhebenden Interpretation sprechende, als in dem seiner Zeit zurückgezogenen Gesetz⸗ entwurf der Fall war. Daß hierauf die seit Beginn der Reichsverwesung von der Staatsregierung hinsichtlich der Heimathrechtsverhältnisse der Beamten und hinsichtlich des Verbots der Veräußerung von Krongütern in der Praxis gemachten Erfahrungen und Wahrnehmungen von Einfluß waren, ist zweifellos.“

20. September. (W. T. B.) Dem Landtage ist von dem Minister des Aeußern ein Gesetz⸗ entwurf vorgelegt worden, betreffend den Ausbau der im Interesse der Landesvertheidigung erforderten zweigeleisigen Verbindungsbahnen mit Württem⸗ berg, Baden und Hessen. Der Gesammtbedarf hierfür ist auf 1 348 000 veranschlagt; außerdem wird die 4prozentige Zinsgarantie zu dem Antheil der Pfälzischen Eisenbahn⸗ gesellschaften auf 551 800 veranschlagt. Vom Finanz⸗ Minister wurde ein Gesetzentwurf zur Stabilisirung des Bier⸗Malz⸗Aufschlages mit 6 vom Hektoliter ungebrochenen Malzes vorgelegt.

Würzburg, 20. September. (W. T. B.) Bei der heutigen Landtagswahl wurden wiederum je 44 Stimmen für den Kandidaten der Ultramontanen und für den Kan⸗ didaten der Liberalen abgegeben. Es muß somit eine noch malige Wahl stattfinden, die auf den 20. Dezember angesetzt wurde.

Sachsen. Dresden, 20. September. (Dr. J.) Der König hat sich heute Mittag zu mehrtägigem Aufenthalt nach dem Königlichen Jagdhause Rehefeld begeben. Der K. K. österreichisch vngadiche Minister des Aeußern, Graf Kälnoky, ist heute Vormittag 11 Uhr 23 Minuten nach Wien ab⸗ gereist. Nachdem nunmehr auch die Manöver der König⸗ lichen 3. Division Nr. 32 beendet sind, kehrten das Königliche Schützen⸗Regiment Nr. 108, das 2. Jäger⸗Bataillon Nr. 13 und die 4. Compagnie des Pionier⸗Bataillons Nr. 12 heute Nachmittag mittels Militär⸗Extrazügen in die Garnison Dresden zurück.

Württemberg. Friedrichshafen, 19. September. (St.⸗A. f. W.) Die regierende Fürstin zur Lippe ist heute zum Besuch Ihrer Königlichen Majestäten hier eingetroffen und im Schloß abgestiegen. Im Gefolge Ihrer Großherzoglichen Hoheit befinden sich die Hofdame Fräulein von Besser und der Hofmarschall Freiherr von Ulmenstein.

Baden. Karlsruhe, 19. September. (Karlsr. Ztg.) Der Erbgroßherzog ist gestern Abend von Schloß Mainau nach Karlsruhe abgereist. Der Großherzog und die Großherzogin begleiteten denselben bis Konstanz, wo Ihre Königlichen Hoheiten der St. Stephanskirche und der evangelischen Kirche Besuche widmeten, um ver⸗ schiedene Ausschmückungen derselben zu besichtigen. Heute Vormittag begaben Sich die Großherzoglichen Herrschaften nach Bregenz, um daselbst die Vorarlbergische Industrie⸗ und Landwirthschaftliche Ausstellung zu besuchen, und gedenken Abends auf Schloß Mainau wieder einzutreffen. Der Großherzog und die Großherzogin beabsichtigen am 21. d. nach Karlsruhe zurückzukehren.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Eisenach, 21. September. T. B.) Der Großherzog ist mit seiner Tochter, der erzogin Johann Albrecht von Mecklenburg⸗ Schwerin, aus Scheveningen hier wieder eingetroffen und at auf der Wartburg Aufenthalt genommen.

Reuß ä. L. Greiz, 19. September. (Leipz. Ztg.) Der Landtag ist heute zu einer (11.) außerordentlichen Session zusammengetreten und im Auftrage des Fürsten von dem Regierungs⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rath Faber, eröffnet worden. Nach der Wahl des Bureaus (Kammer⸗Präsident Geheimer Kabinets⸗Rath von Geldern⸗ Crispendorf als Präsident, Landgerichts⸗Präsident Dr. Mortag als Vize⸗Präsident) wurden dem Hause u. A. folgende Vorlagen übergeben: 1) ein Gesetzentwurf, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten 2) ein Gesetzentwurf,

W.

die Konzessionspflicht der gewerbsmäßigen Abhaltung öffent⸗ licher Tanzlustbarkeiten betreffend; 3) ein Gesetzentwurf, einen Nachtrag zu dem Gesetz vom 7. April 1880, die Vertretung der Kirchengemeinden betreffend; 4) ein Schreiben wegen nach⸗

räglicher Genehmigung des Landtags zu der landesherr⸗ lichen Verordnung vom 16. April 1887, eine Abänderungs⸗ bestimmung zu dem Hypothekengesetz vom 27. Februar 1873 betreffend.

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Desterreich⸗Ungarn. Pest, 19. September. (Pr.) Das neugewählte Abgeordnetenhaus wird im Sinne der Geschäftsordnung, welche die erste Sitzung auf den dritten Tag nach dem Einberufungstermin anberaumt, sich am 28. September zum ersten Mal versammeln. In dieser ersten Sitzung wird das provisorische Bureau bestellt und sodann eine Zuschrift des Minister⸗Präsidenten verlesen werden, worin derselbe bekannt giebt, daß der Kaiser beide Häuser des Reichstages am 29. d. um 12 Uhr Mittags empfangen und den Reichstag mit einer Thronrede eröffnen wird.

Großbritannien und Irland. Dublin, 20. Sep⸗ tember. (W. T. B.) Durch eine Proklamation der Regierung ist für die Grafschaft Clare und für gewisse Bezirke der Grafschaften Leitrim, Galway, Kerry, Cork und Wexford die Unterdrückung der irischen Nationalliga angeordnet worden.

Frankreich. Paris, 19. September. (Fr. C.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht heute einen Bericht des b1 Rouvier an den Prä⸗ sidenten der Republik und ein Dekret des Präsidenten, welches eine außerparlamentarische Kommission zur Prüfung der Aenderung an den Alkoholgesetzen ernennt. Vorsitzender derselben ist Léon Say, Wie HPrͤfiben⸗ ten die ehemaligen Finanz⸗Minister, Senator Tirard und Abg. Sadi⸗Carnot. Zu Mitgliedern wurden ernannt die Senatoren Claude, Dietz⸗Monin, Teisserenc de Bort, die Abgeordneten Jamais, Méline, Peytral, Pradon, Ribot, Jules Roche, Sans⸗Leroy, Sigismond⸗Lacroix, Wilson, Yves Guyot, der Direktor der indirekten Steuern Catusse, Professor Alglave, der Verfechter des Monopols u. A. m. Die im Ganzen aus 35 Mitgliedern bestehende Kommission wird sofort nach der Rückkehr des Vorsitzenden Léon Say aus Mailand, wo der⸗ selbe am Eisenbahnkongreß theilnimmt, einberufen werden.

Der Kriegs⸗Minister Ferron hat alle während der Mobilmachungsprobe zum XVII. Armee⸗Corps ab⸗ kommandirt gewesenen Offiziere aufgesordert, ihm über die Operationen, denen jeder derselben beigewohnt, über die von Uünen wahrgenommenen Mängel und über die raschesten Mittel zur Abstellung der letzteren Bericht zu erstatten. Sämmtliche Berichte sind bis spätestens den 1. k. M. dem Generalstab zu übergeben.

(Köln. Ztg.) Der Conseils⸗Präsident empfing heute den General⸗Gouverneur von Algerien und verschiedene Vertreter dieser Kolonie. Dieselben haben dem Minister Abänderungen des algerischen Budgets vorgeschlagen. Bisher flossen alle Einkünfte Algeriens in die französische Staatskasse, und diese ihrerseits deckte alle algerischen Auslagen. Hr. Tirman und die Vertreter der Kolonie haben nun beantragt, daß in Zukunft alle Einkünfte in Algerien bleiben sollen, während die Kolonie alle ihre Ausgaben, mit Ausnahme der Auslagen für den Unterhalt des Militärs und der Gewährleistung für die Eisenbahnen, bestreiten würde. In diesen Tagen wird abermals ein Mobilmachungs⸗ versuch stattfinden. Der Kriegs⸗Minister will näm⸗ lich eine Abtheilung Eisenbahnarbeiter Cnberuffn Der Sammelplatz ist Satory bei Versailles. Die Kosten sind auf 120 000 Francs veranschlagt. Don Carlos ist gestern in Marseille eingetroffen. Der Prinz hat von der französischen Regierung die Erlaubniß erhalten, 48 Stun⸗ den auf französischem Boden zu weilen, um sich mit der Eisen⸗ bahn von Marseille nach Italien zu begeben.

Italien. Rom, 21. September. (W. T. B.) Anläßlich des Jahrestages der amg 20. September 1870 erfolgten Besetzung Roms hatte der Bürgermeister von Rom eine Adresse an den König gerichtet. Dem Bürger⸗ meister ging darauf folgende telegraphische Antwort des Königs zu:

„Ich danke der Hauptstadt, die mir zu diesem Tage Gefühle ausdrückt, welche meinem Herzen heilig sind. Dieser Tag unsterblichen Angedenkens bietet mir auch Gelegenheit, Rom meine lebhafteste Zuneigung zu bezeugen und es meiner beständigen Wünsche zu versichern, daß es in der neuen Aera, welche mit dem 20. September 1870 begann, den Glanz seiner alten Größe wiederfinde. Dieses höchste Streben meines Lebens erfüllt sich in wunderbarer Weise. Bei einem freudigen dem⸗ nächstigen Anlaß wird Rom der Welt zeigen, daß es durch regelmäßige Entwickelung jeglichen Fortschritts in der Civilisation allen Jenen, welche kommen werden, dem Papst ihre Huldigung darzubringen, eine sichere, ehrende Gastfreundschaft bieten und gleichzeitig die Hauptstadt eines freien, starken Volkes sein könne.“

Bulgarien. Sofia, 19. September. (Wien. Abdp.) Die „Agence Havas“ meldet: In einem von der patrio⸗ tischen Liga anläßlich des Jahrestages der bulgari⸗ schen Union organisirten Volksmeeting sagte der Prä⸗ sident, daß die Bulgaren sich vereinigen müßten, um die bul⸗ garische Union zu EE welche, von den Mächten auf⸗ gegeben, ihre Rechte selbst zu vertheidigen gezwungen sei.

Dänemark. Kopenhagen, 21. September. (W. T. B.) Der Prinz Maximilian von Baden ist heute früh über Korsör und Kiel nach Hamburg abgereist.

Amerika. New⸗York, 20. September. (W. T. B.) Die hiesigen Sozialisten und Anarchisten hielten veute eine Massenversammlung ab, um gegen die Hin⸗ richtung der in Chicago zum Tode verurtheilten Anarchisten Protest einzulegen. Most hielt eine Rede, in welcher er die amerikanischen Arbeiter aufforderte, sich zu bewaffnen: jeder Tropfen Blutes der sieben zum Tode ver⸗ urtheilten Anarchisten fordere ein Menschenleben. Von anderen vG wurde zu einem Feldzuge gegen die Kapitalisten auf⸗ gefordert.

Asien. Afghanistan. (A. C.) Der Korrespondent der „Times“ in Kalkutta macht folgende Mittheilungen über die Lage in Afghanistan:

„Zufolge einem von Quetta eingegangenen Telegramm werden in Candahar Vorbereitungen zu einem glänzenden Empfange des Emirs getroffen, welcher Ende Oktober mit 7000 Mann Truppen erwartet wird. Es werden große Vorräthe aufgehäuft. Die Ein⸗

geborenen glauben, daß die Engländer Candahar besetzen wollen, und

ͤ

ist deshalb die Garnison in aller Eile noch weiter verstärkt worde. Die Artillerie in Quetta ist auf Kriegsfuß gestellt word⸗

Eyub Khan's fehlgeschlagener Versuch, in Herat einzudringen, wilt 1 2 j überall besprochen. Die Afghanen sagen, daß 8 Kavallerie . en S acl 8⸗ n. ei⸗ er.

Herat sehr leicht Eyub hätte gefangen nehmen können, wenn sie sich Mühe gegeben hätte. Sie glauben, daß er in Kurzem unter den Duranis von Farah erscheinen wird, wo er begeistert empfangen werden würde. Der Emir hat den Befehl ertheilt, alle Ghilzais in den Regimentern des südlichen Afghanistan zu entlassen und statt ihrer Durani⸗Rekruten einzustellen. Der Vize⸗ König wird am 5. November in Quetta ankommen und daselbst einen Durbar von Afghanen⸗ und Belutschen⸗Häuptlingen abhalten. Der Korrespondent einer Lahorer Zeitung in Quetta be⸗ richtet, daß Abgesandte der afohanischen Flüchtlinge in Indien seit einiger Zeit für Eyub Khan intriguiren und die Ghilzai⸗, Shinwari⸗ und andere Stämme zu seinen Gunsten zu gewinnen suchen. Die Flucht Eyub's giebt der Revolte einen frischen Anstrich und macht die regulären Truppen aus dem süd⸗ lichen Afghanistan noch mehr zur Meuterei geneigt. Die Garnison von Herat ist schon seit lange nicht mehr loyal gesinnt und auf die von Candahar und Khelat⸗i⸗Gizeh ist auch kein Verlaß. Der Emir ist sowohl in der Provinz Herat wie in der Provinz Kandahar unbeliebt. Eyub's Erscheinen würde das Signal zu einem allgemeinen Aufstand sein. In Kabul glaubt man, daß der Emir gefährlich erkrankt in Pugman darniederliege, die Nachricht wird aber nicht amtlich bestätigt. Vor Kurzem hat er ein Schreiben an den 12 000 streitbare Männer zählenden Mohmud⸗Stam mn gerichtet, in welchem er diesen auffordert, Gholam Hyder Khan zu unterstützen. Auch hat er den Mulla Khalib angewiesen, sich nach Jellalabad zu begeben und dort für ihn zu predigen. Eine 30 Mann zählende Kavallerie⸗Abtheilung wird sofort über Candahar und Herat nach dem Kuschk⸗Thal aufbrechen, um den Offizieren der Grenz⸗ kommission zur Deckung zu dienen. Im Ghilzai⸗Lande haben wiederum Gefechte stattgefunden.“

Zeitungsstimmen.

Die „Staatsbürger⸗Zeitung“ schreibt über die deutsche Industrie im Auslande:

Es war die erste Aufgabe der neuen Wirthschaftspolitik des Deutschen Reichs der deutschen Industrie den inländischen Markt für ihre Fabrikate zu sichern. Dazu war dieselbe um so mehr auf⸗ gefordert, als sie fast in allen Industriezweigen, am meisten in der gesammten Textilindustrie, in großem Umfange auf den Bezug ihrer Roh⸗ stoffe, theilweise auch der Halbfabrikate, vom Auslande angewiesen ist. Hierzu kam noch, daß mit der zunehmenden Bevölkerungszahl und der Ent⸗ wickelung der heimischen Industrie auch der Bedarf an auswärtigen Nahrungsmitteln, abgesehen von Kolonialwaaren, besonders an aus⸗ ländischem Getreide, von Jahr zu Jahr stieg Der deutschen Land⸗ wirthschaft der übermäßigen Konkurrenz des Auslandes gegenüber, namentlich gegenüber Amerika und Rußland, den inländischen Absatz ihrer Erzeugnisse einigermaßen sicherzustellen, nicht etwa der gänzliche Ausschluß der Bodenprodukte des Auslandes, ist der Sinn der land⸗ wirthschaftlichen Zölle.

Trotz dem im Verhältniß zum ausländischen sehr mäßigen deutschen Schutzzollsystem ist diese Aufgabe der Wirthschaftspolitik des Reichs, zumal im Vergleich zur Kürze der Zeit, in fast staunenswerthem Maße gelungen, ja, es ist mit der verhältnißmäßigen Abnahme der Einfuhr ausländischer Fubrikate die Ausfuhr inländischer mannigfach bis zu einer Ueberlegenheit der inländischen Industrie der hochent⸗ wickelten ausländischen gegenüber gestiegen.

Einen hervorstechenden Beleg dafür, den wir heute in diesem Zu⸗ sammenhang allein herausgreifen wollen, bildet die Seidenindustrie. Die Bilance in seidenen Fer nsae berechnet sich nach den reichs⸗ statistischen Publikationen im vergangenen Jahre für Deutschland auf eine Mengen⸗Einfuhr von nur noch 4250 metrischen Centnern im Werthe von 22 729 000 ℳ, dagegen auf eine Ausfuhr von deutschen Fabrikaten dieser Industrie in Menge von 51 810 M.⸗Ctr. im Werth von 163 631 000 Es ergiebt dies zu Gunsten der deutschen Seiden ⸗Industrie bereits eine Mehrausfuhr von 47 560 M.⸗Ctr. im Werth von 40 902 000 Selbst Frankreich ist darin von Deutschland aus dem Felde ge⸗ schlagen. Im Verkehr mit diesem Lande hatte Deutschland im vorigen Jahre nur noch eine Einfuhr an seidenen Zeugwaaren von 208 Meter⸗Ctr., aber eine Ausfuhr von 380, mithin eine Mehraus⸗ fuhr von 172 Meter⸗Ctr. Diese Industrie hat, was reine Seiden⸗ waaren anbetrifft, auch noch das Interessante, daß der Preisnieder⸗ gang, der für die letzten Jahre vielfach wahrgenommen wird, darin nicht eingetreten ist. Im Gegentheil, es berechnet sich, wenn wir den siebenjährigen Zeitraum der neuen Wirthschaftspolitik in drei Ab⸗ schnitte theilen, für 1880/82 ein durchschnittlicher Werth pro Tonne (= 1000 kg) Seidenwaaren von 67418 19 ₰, für 1883/85 von 72 037 46 und für 1886 von 72 040 54 s. Anders berechnet sich dieses Verhältniß allerdings für Halb⸗ seidenwaaren. Darin stellt der durchschnittliche Werth der deutschen Ausfuhr sich im Zeitabschnitt 1880/82 auf 39 715 15 ₰, für 1883/85 auf 32 037 46 und für 1886 auf 30 000 Der Reinseiden⸗Industrie ist in den letzten Jahren der Niedergang der Rohseidenpreise, der Halbseiden⸗Industrie in noch stärkerem Maße der ihrer anderen Hülfsstoffe und Halbfabrikate in Baumwolle und Wolle zu Gute gekommen. Dazu ist aber unter dem mäßigen Schutz⸗ zollsystem die deutsche Technik gerade in der Fabrikation von Halb⸗ seidenwaaren in neuester Zeit außerordentlich fortgeschritten. Der Niedergang des Preises für das Fabrikat wird also auch hier von beiden Seiten, Seitens der Haͤlfsftoffpreise und der Fabrikationsweise, sowie durch den Umfang der Produktion, der es an Absatz im In⸗ wie Auslande nicht fehlt, aufgewogen.

Wenn nun, wie auf politischem und nationalem, auch auf industriellem Gebiete das Deutsche Reich sich vom Auslande unab⸗ hängig gemacht und zudem eine verhältnißmäßige Ueberlegenheit sich errungen hat, so ist es um so befremdlicher, wenn gerade in jüngster Zeit die deutsche Unsitte noch immer wieder und in fast steigendem Maße konstatirt werden muß, deutschen Erzeugnissen die Signaturen ausländischen Fabrikats zu geben. Es geschieht dies in verschiedener Weise, durch Bezeichnung der inländischen Erzeugnisse mit ausländischen Firmen und Marken, mit außerdeutschen Fabrikationsorten, sowie durch fremdsprachige Aufmachungen. Es wird sich nichts dagegen einwenden lassen, wenn die Fabrikanten die deutschen Erzeugnisse für die Ausfuhr dem Geschmack und den Gewohnheiten des Auslandes auch durch äußerliche Fagon und fremdsprachige Terminologie, wie übliche Ge⸗ brauchsanweisungen anzupassen trachten; allein dabei den deutschen Ursprung der Waare zu verschweigen und derselben geradezu den Schein der nichtdeutschen Herkunft zu verleihen, ist ebenso unpatrio⸗ tisch, wie dadurch die Verbreitung und der Ruf der guten und soliden deutschen Waare geschädigt wird. Auf Kosten des inländischen Fleißes und der nationalen Arbeit wird unter dem Deckmantel der ausländi⸗ schen Erzeugung der fremden Industrie fälschlich Vorschub geleistet. Am allerverwerflichsten freilich ist dieser gewerbliche Betrug, wenn derselbe bei Waaren deutschen Ursprungs angewandt wird, die im Inlande selbst vertrieben werden. ...

Armee⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 24. Inhalt: Bestimmungen zur Ausführung des §. 27 des Gesetzes vom 17. Juni 1887, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von An⸗ gehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine. Exerzier⸗ Reglement für den Train. Auflösung des Festungsgefängnisses in Glogau. Verausgabung der neuen Kriegs⸗Etappen⸗Ordnung. Uebersichtskarte der Verwaltungsbezirke der Königlich preußischen Eisenbahn⸗Direktionen und der denselben unterstellten Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsämter. Ausgabe der „Schußtafel⸗Sammelbefte“. Entwurf der Ausrüstungs⸗Nachweisung für die Stabswache bei ö.

Kiepert

1887.

Statistische Nachrichten.

Die Betriebs⸗Ergebnisse der Octs⸗, Betriebs⸗ (Fabrik⸗) und Innungs⸗Krankenkassen zu Berlin und Breslau für das Jahr 1886. Den zufolge Bundesraths⸗ beschlusses vom 16. Oktober 1884 für das Kalenderjahr 1886 auf⸗ gestellten Uebersichten der obengenannten Kassen, welche der Aufsicht der Magistrate zu Berlin und Breslau unterstellt sind, sind folgende Angaben entnommen. Es waren vorhanden am 31. Dezember 1886

8 Orts⸗ Betriebs⸗ Innungs⸗ Zu⸗ keassen kassen kassen sammen in Berlin 63 111“n 82

in br 289 VB11 94

4, 1; in Berlin 2 . 16 665 4048 231 804 Mitglieder .in Breslau 39 2921 5518 35 11 898 Auf 1 Kasse

Kassen.

Uütlich in Berlin 3 351 578 777 dugh cnitlich s in Breslau 728 *165

Außerdem bestand in Berlin noch die Gemeinde⸗Krankenversiche⸗ rung mit 37 Mitgliedern. In Berlin gehörten 24,1 %, in Breslau 25,5 % der Mitglieder sämmtlicher Kassen (einschl. Gemeinde⸗Kranken⸗ versicherung bei Berlin) dem weiblichen Geschlecht an.

Bezüglich der Erkrankungen und Sterbefälle wird Folgendes be⸗ richtet. Es betrug im Laufe bezw. im Müttel des bsch ddie Zabl, der die Zahl der die Zahl der die Durchschn⸗ Krankheits⸗ Krankheits⸗ de⸗ üenn. 8” fa tage älle auf Krankheits Mitglieder falles 1 641 599 307 23,1 Tage Breslau 13 823 213 379 316 15,4

Die Zahl der Krankheitsfälle auf 1000 Mitglieder ist demnach in Breslau, die durchschnittliche Dauer des Erkrankungsfalles in Berlin größer. Sterbefälle kamen in Berlin im Ganzen 2635, in Breslau 564 vor, mithin entfielen im Mittel auf 1000 Mitglieder in Berlin 12, in Breslau 13 Gestorbene.

Die finanziellen Verhältnisse sämmtlicher Krankenkassen während bezw. am Schluß des Kalenderjahres stellten sich wie folgt. Es be⸗ liefen sich auf (in Mark)

die sdile Gesammteinnahmen Gesammtausgaben

Berlin 4 232 722 3 660 329 1 601 150 Breslau, 675 179 453 193 545 5223 „Weährend in Berlin auf eine Kasse durchschnittlich 51 618,56 Einnahmen, 44 638,16 Ausgaben, 19 526,22 Vermögen, auf ein Mitglied 18,97 bezw. 16,41 und 7,18 entfallen, stellen sich in Breslau die betreffenden Durchschnittszahlen für eine 8 auf 5,68

der Vermögensbestand inkl. Reservefonds

7182,76 bezw. 4821,20 und 5803,44 ℳ, für ein Mitglied bezw. 10,36 und 12,47 Ergiebt sich schon hieraus eine günstigere Lage der Breslauer Krankenkassen bezw. ihrer Mitglieder, so ist dics noch mehr der Fall, wenn man die Leistungen der Kassen in Betracht zieht. Es entfielen nämlich auf den Kopf der Mitglieder im Jahresmittel: 8

an in Berlin in Breslau 7,89 4,37 6,85 0,96 3 2,73

Krankengeld .. Sterbegeldd ... Aerztlicher Behandlung Arznei und Heilmitteln c.. Verpflegungskosten in Krankenhäufern Verwaltungskostt. . . . ... 1,43 Ausgabzn überhpt. . . . . 16 9,94

Nur bezüglich der Kosten für ärztliche Behandlung ist Berlin vermöge seiner großen Kassen bedeutend im Vortheil, während seine Ausgaben für Arznei und Heilmittel, sowie für Verpflegungskosten in Krankenhäusern beträchtlich höher sind.é Im letzteren Falle bezahlt Breslau den Ruhm größerer Billigkeit allerdings mit einer namhaften Summe aus dem Stadtsäckel, da der von den Krankenkassen gezahlte Satz nicht viel höher als die Hälfte der Selbstkosten ist. Sterbegeld und Verwaltungskosten sind in beiden Großstädten gleicht.

8 Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Sitzungsberichte der Königlich Preußischen Akademi der Wissenschaften zu Berlin. Berlin, Verlag der Kgl. Ak. d. W.; in Kommission bei Georg Reimer. 1887, Nr. XXIV - XXVII. In der Gesammt⸗Sitzung der Akademie am 5. Mai d. J., legten, wie in Heft XXIV mitgetheilt wird, die Herren und Conze drei Karten bezw. Pläne vor, deren Zu⸗ standekommen der Hrn. Walter von Diest von der philo⸗ sophisch⸗historischen Klasse gewährten Reiseunterstützung ver⸗ dankt wird: die Kartenskizze der pergamenischen Landschaft, aufge⸗ nommen von Hrn. von Diest, den Plan der Stadt Pergamon mit Einschluß der in römischer Kaiserzeit besiedelten Umgebung, aufge⸗ nommen von Hrn. Carl Humann, und den Plan der Königsstadt Pergamon, aufgenommen von Hrn. August Senz. Die drei Blätter sind der bei dem Unternehmen betheiligten Generalverwaltung der Königlichen Museen zur Publikation in den „Alterthümern von Pergamon“ übergeben worden. Hr. Auwers über⸗ reichte den 4. Band des Berichts über die deutschen Beobachtungen der Venus⸗Durchgänge von 1874 und 1882 und die anschließenden von der betreffenden Kommission ange⸗ ordneten Arbeiten. Derselbe berichtete ferner über den Verlauf der Astrographischen Konferenz in Paris (vom 16. bis 25. April 1887), an welcher er im Auftrage der Akademie theilgenommen, sowie spezie über die Vereinbarungen bezüglich der herzustellenden Himmelskarte. In demselben Heft macht Dr. A. Sprung in Berlin Mittheilung über außergewöhnliche Störungen im Gange des Luftdrucks am 3. und 4. Mai 1887, welche, wie näher dargelegt, große Aehnlichkeit mit den Wellen zeigten, die in den Tagen vom 27. bis 31. August 1883 durch die Krakatao⸗Explosion hervorgerufen wurden. Ferner wird in dem Heft der Jahresbericht über die Thätigkeit des Kaiserlich deutschen archäologischen Instituts veröffentlicht. In dem Doppelheft XXV, XXVI, vom 12. Mai, handelt A. Tobler über die Berliner Handschrift des Decameron von Boccaccio. Diese aus der Hamilton⸗Sammlunzg für die Königliche Bibliothek erwordene Handschrift dürfte bisher schwerlich benutzt sein. Mit seiner aus⸗ führlichen Beschreibung und Besprechung derselben möchte der Ver⸗ fasser den Anstoß dazu geben, daß auch über andere Handschriften des Werks genaue Mittheilungen erfolgen, damit allmählich ein Urtheil darüber möglich werde, welche Mittel noch zur Verf stehen, um zu einem vertrauenswürdigen Text des Decameron zu langen, an welchem es bisher noch immer fehlt. Dann 82 Julius Euting eine zweite Reihe seiner „epigrapbischen Miscellen“, griechische, aramäische,

at palmprenische IJuschriften und mente (dazu fünf Tafeln mit sorgfät . In Nr. XXVII, vom 26. Mai, ist cine A ven

mann: zur Kenntniß des Amidophendlmerdartank der den Naphtylverbindungen abgedrut. a d 8—2 der xoerd mitgetheilt, daß die phrsikalbscheme 8

folgende Bewilligungen deschleossen

straß zur Fortsetzung der He

dem Dr. Karl Schmidt ie

1200 zu einer geolegöchen B.

Rawitz hierselbst 900 zu vinem R.

suchung des Mantelrandes der Acerdalen

Trigla; dem Prof. Dr. Nußdaam in Bonag

nach San Francisco dehufs Feorts

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