1887 / 222 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Sep 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Angekommen: Se. Excellenz der kommandirende

General des I. Armee⸗Corps, General der Infanterie von

Kleist, von Königsberg i. Pr.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. 8

8 Preußen. Berlin, 22. September. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den komman⸗ direnden General des I. Armee⸗Corps, General der Infanterie von Kleist, aus Anlaß der Ernennung desselben zum Chef des 7. Ostpreußischen Infanterie⸗Regiments Nr. 44.

Demnächst arbeiteten Se. Majestät mit dem Chef des Militärkabinets.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern in Baden⸗Baden Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin von Baden auf Höchst⸗

eren Durchreise von der Mainau nach Karlsruhe.

0. Juli 1879 über die Konsulargerichtsbarkeit, wonach in den Konsulargerichtsbezirken das Preußische Allgemeine Landrecht gilt, bezieht sich nach einem des Reichs⸗ 3 ö V. Civilsenats, vom 13. Juli d. J., nur auf

echtsgeschäfte zwischen Angehörigen des Deutschen Reichs, nicht aber auf Rechtsgeschäfte, welche zwischen einem Deutschen und einem Ausländer außerhalb des Konsulargerichtsbezirks abgeschlossen worden sind. Wenn diese letzteren echtsgeschäfte vor dem Konsulargericht streitig werden, so sind sie nach dem allgemeinen örtlichen Recht des Vertrages zu beurtheilen.

Durch eine Allerhöchste Ordre vom 29. August d. J. ist genehmigt worden, daß die dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die im Kreise Neu⸗

aldensleben belegenen Chausseen 1) von Wefensleben nach dem Bahnhofe gleichen Namens, g Groppendorf bis zur Provinzial⸗Chaussee zwischen Tundersleben und Brumby zur Anwendung kommen.

Der Königlich großbritannische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Sir Edward Malet, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von Berlin fungirt der Botschafts⸗ Sekretär Scott als interimistischer Geschäftsträger.

Der Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant von Caprivi, ist nach Kiel abgereist.

Der General⸗Lieutenant von Winterfeld, Com⸗ mandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, hat sich auf 8 Tage mit Urlaub nach Naumburg a. S. begeben.

Potsdam, 21. September. (W. T. B.) Ihre König⸗ lichen Hoheiten der Prinz und die Prin essin Wilhelm sind heute Abend nach Kiel zu der daselbe statt⸗ findenden Schif fstaufe abgereist. einn Wilhelm hatte Sich vorher in Berlin bei Sr. Majestät dem Kaiser ver⸗

abschiedet und war in Charlottenburg mit Höchstseiner Ge⸗ mahlin zusammengetroffen.

Danzig, 21. September. Die „Danziger Allgemeine tg.“ veröffentlicht nachstehenden Allerhöchsten Erlaß r. Majestät des Kaisers und Königs:

Nachdem Ich aus dem Bericht Sr. Königlichen Hoheit des Generals der Kavallerie, Prinzen Albrecht von Preußen, mit Befrie⸗ digung ersehen habe, daß sich Meine Erwartungen über den guten und kriegstüchtigen Zustand aller Truppen des I. Armee⸗Corps durch⸗ aus bestätigt haben, nehme Ich gern Veranlassung, dem I. Armee⸗ Corps Meine Zufriedenheit und insbesondere allen Generalen und Offizieren Meinen Königlichen Dank für Ihre Mitwirkung an diesem erfreulichen Resultat auszusprechen. Mir ist es durch die Mir über das I. Armee⸗Corps erstatteten günstigen Berichte vermehrt schmerz⸗ lich, daß Ich dasselbe nicht habe Selbst sehen können, aber Ich darf nicht verkennen, daß das hohe Alter, welches Mich Gottes Gnade erreichen läßt, bei der Gewährung mancher Freude auch Ent⸗ sagungen unerläßlich macht. Dem I. Armee⸗Corps aber wünsche Ich Meine Zufriedenheit noch besonders durch die in den Anlagen ent⸗ haltenen Gnadenbeweise zu thätigen, von denen Ich hervorhebe, daß Ich Ihnen ein Regiment des Armee⸗Corps verliehen habe, um Meiner Genugthuung über Ihre erfolgreiche und Meine guten Erwartungen erfüllende Kommandoführung Ausdruck zu geben, und daß Ich hierzu gern ein Regiment bestimmt habe, welches Mir als in seinen Leistungen hervortretend bezeichnet worden ist. Ich ersuche Sie, hier⸗ nach das Weitere bekannt zu machen.

Stettin, den 17. September 1887.

Die Bestimmung des §. 3 des acuhnag vom

Wilhelm. n den General der Infanterie von Kleist, kommandirenden General des I. Armee⸗Corps.

Kiel, 21. September. (W. T. 839 Die englische Hacht „Osborne“, mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Wales an Bord, ist heute Nachmittag hier eingetroffen. Der Prinz setzte mit dem Abendzuge die Reise

über Hertbegh Fn 22. September. (W. T. B.) Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin wöel chen sind heute Vormitta 9 ½ Uhr hier eingetroffen und am Bahnhof von Sr. öniglichen Sne dem Prinzen Heinrich, der Admiralität, dem O J sowie den Spitzen der städtischen und der rovinzialbehörden empfangen worden. Ihre Königlichen Hoheiten uhren dur⸗ die festlich geschmückte Stadt, den Schloßgarten und Düsternbrook nach Bellevue. Auf dem ganzen Wege dahin waren die Schulen aufgestellt und zahlreiche Menschen⸗ massen versammelt, welche die Hohen Herrschaften jubelnd be⸗ rüßten. Von Bellevue, wo der Prinz und die Prinzessin gilhelm durch Ehrenjungfrauen begrüßt wurden, begaben Sich Höchstdieselben mittelst Dampfers nach der Germania⸗ werft in Gaarden; auf der Fahrt salutirten die vor Anker liegenden Kriegsschiffe die Prinzliche Standarte. Punkt 11 Uhr bestieg Ihre Königliche Hoheit die ve die errichtete Taufkanzel und taufte den Panzer⸗ reuzer „Ersatz Ariadne“ auf den Namen „Brinzesfin Wilhelm“. Unter den Klängen des „Heil Dir im Sieger⸗ kranz“ und unter tausendstimmigen Seeähe lief das ge⸗ waltige Schiff darauf glücklich vom Stapel.

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Bayern. München, 21. September. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten stand die Branntweinsteuervorlage zur Berathung. Nach einleitenden Worten des Referenten, Freiherrn von Gagern, welcher die Annahme des Entwurfs empfahl, gab der Finanz⸗Minister Namens des Gesammtministeriums über die staatsrechtliche Seite der Frage folgende Er⸗ klärung ab: Nach Auffassung der Regierung sei ein Reservatrecht reichsrechtlich als aufgehoben an⸗ zusehen, wenn Bayern seine Zustimmung dazu im Bundes⸗ rath erkläre; dagegen sei das Ministerium dem Lande gegenüber für eine derartige Erklärung voll verantwortlich. Kein Ministerium, insbesondere auch nicht das gegenwärtige, werde deshalb daran denken, ein Reservatrecht von irgend⸗ welchem Belang ohne vorherige Zustimmung des Landes auf⸗ ugeben. Die nach §. 47 des Reichs⸗Branntweinsteuergesetzes den fübveutschen Staaten vorbehaltenen Rechte seien nach Auffassung der Regierung Reservatrechte, welche ohne Zustimmung des Land⸗ tages nicht aufgegeben werden könnten. Die Abstimmung über das heute vorliegende Gesetz erfordere jedoch nicht die für eine Verfassungsänderung vorgesehenen Förmlichkeiten; auch halte es die Regierung nicht für opportun, bei dieser Gelegenheit eine so schwierige Prinzipienfrage zu entscheiden; vielmehr empfehle es sich, die Frage von Fall zu Fall zu erledigen. Hieraus sei aber nicht das Präjudiz abzu⸗ leiten, daß nicht bei künftigen anders liegenden Fällen auf die Erhaltung jener Förmlichkeiten zu dringen sei, und zwar nicht blos Seitens des Landtages, sondern auch Seitens der Regie⸗ rung, denn auch Letztere habe daran ein wesentliches Interesse. Im Fortgange der Sitzung sagte der J Wenister die thunlichste Berücksichtigung der mittleren und kleineren Branntweinbrenner zu. Der Abg. Evora (Demokrat) sprach sich gegen das Branntweinsteuergesetz aus, weil durch dasselbe en ärmeren Klassen die Nahrungsmittel vertheuert würden; Evora forderte eine progressive Einkommensteuer und größere Sparsamkeit. Der Finanz⸗Minister erwiderte: er wolle über das Prinzip der indirekten Steuern mit Evora nicht streiten; Amerika und andere republikanische Staaten, denen Evora wohl nicht den Vorwurf einer Aussaugung des Volkes machen werde, hätten das System der indirekten Steuern ausgebildet. Die Detailverkäufer von Branntwein hätten einen Gewinn von 300 bis 400 Proz. und daher rühre die Be⸗ lastung des armen Mannes. Eine Begünstigung der Groß⸗ Branntweinbrenner bevr finde in keiner Weise statt.

21. September, Abends. (W. T. B.) In der heutigen Nachmittagssitzung der Kammer der Abgeordneten wurde die Branntweinsteuervorlage mit 133 gegen 18 Stimmen angenommen.

Würzburg, 20. September. (Allg. Ztg.) Der heutige neunte Wahlgang hatte dasselbe Resultat wie seine Vorgänger. Er blieb erfolglos. Eingefunden hatten sich 88 Wahlmänner; davon gaben je 44 ihre Stimmen den Herren Regierungs⸗Rath Burkhard und Universitätsbibliothekar Dr. Stamminger, sodaß der Wahlkommissär wiederum Stim⸗ mengleichheit verkünden mußte und für den nächsten Wahl⸗ gangTerminauf den 20. Dezember anberaumte. Wie die, Allg. Ztg.“ hört, sollen nun die Wahlakten der Regierung vorgelegt werden, welche Entschließung über die Kosten des letzten, ver⸗ eitelten, Wahlganges erlassen und die Akten dem Ministerium

zur weiteren Erwägung über den Fortgang des Wahlgeschäfts übermitteln wird.

Württemberg. Friedrichshafen, 21. September. Schw. Merk.) Gestern Abend trafen der Prinz und die 8 Wilhelm mit der Prinzessin Pauline von Villa Seefeld hier ein und reisten alsbald nach Marienwahl weiter.

Baden. Karlsruhe, 20. September. (Karlsr. Ztg.) Der Großherzog und die Großherzogin wurden 185 bei ihrer Ankunft in Bregenz von dem Statthalterei⸗

ath Prinzen Taxis und dem Landeshauptmann Grafen elrupt am Landungsplatz empfangen. Die Großherzoglichen Herrschaften fuhren sofort nach dem Ausstellungsplatz und besichtigten, von dem Grafen Belrupt geleitet, die Ausstellung in allen Theilen. Nachmittags 3 Uhr verließen Ihre Königlichen Hoheiten Bregenz, und der Großherzog kehrte nach Mainau zurück, während die Großherzogin sich noch nach Lindau begab, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Therese von Bayern sowie die dort zum Besuch anwesende Prinzessin Arnulf von Bayern begrüßte und Abends wieder auf Schloß Mainau eintraf. Heute haben die Großherzoglichen Herr⸗ schaften eine größere Anzahl Personen aus Konstanz zur Tafel geladen, unter Andern den Königlich preußischen Staats⸗Minister Dr. von Scholz. Morgen Nachmittag verlassen Ihre König⸗ lichen Hoheiten Schloß Mainau, um Sich nach Karlsruhe zu begeben; Höchstdieselben gedenken unterwegs Ihre Majestät die Kaiserin Augusta in Baden⸗Baden zu besuchen und am Abend hier einzutreffen.

Die Nr. 24 des „Gesetzes⸗ und Verordnungs⸗ blatts für das Großherzogthum Baden“, vom 21. Sep⸗ tember d. J., enthält eine landesherrliche Verordnung, die Erhebung der Branntweinsteuer in den Zollausschluß⸗ gebieten betreffend. Mit Wirkung vom 1. Oktober d. J. an ist n ““

n den von der Zollgrenze des Reichs ausgeschlossenen badischen Gebietstheilen treten die Gesetze vom 85 März sFnof vom 18. 8 zember 1879 und vom 24. April 1882, die Branntweinsteuer betreffend, außer Kraft. Die Branntweinsteuer wird wie im übrigen Groß⸗ herzogthum für Rechnung der Branntweinsteuergemeinschaft in jenen Gebietstheilen für die badische Staatskasse nach Maß⸗ gabe des Reichsgesetzes vom 24. Juni d. J., betreffend die Besteuerung des Branntweins, erhoben. Von dem aus dem Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft in die badi⸗ schen Zollausschlußgebiete eingehenden Branntwein werden an Uebergangsabgabe 96 für ein Hektoliter reinen Alkohols erhoben. Für solchen in den ausgeschlossenen Gebietstheilen erzeugten Branntwein, welcher gemäß Artikel 2 Ziff. 2 der landesherrlichen Verordnung vom 26. Fmäbe 1835 und Artikel 2 Ziff. 2 des Ge⸗ sehes vom 30. Juli 1840 zollfrei in das deutsche Zollgebiet einge⸗ führt wird, ist weder Befreiung von der Verbrauchsabgabe noch Rück⸗ vergütung der Maischbottich⸗, bezw. Materialsteuer aus der badischen Staatskasse zu gewähren.

Hessen. Darmstadt, 21. September. Die Prinzessin Christian zu Schleswig⸗Holstein nebst den Prinzessinnen Victoria und Louise sind gestern, von Homburg kommend, zum Besuch der Großherzoglichen Familie hier eingetroffen. Höchstdieselben wurden am Gichen of von den Prinzen Christian und Albert zu Schles⸗ wig⸗Holstein und der Prinzessin Irene empfangen. Prinz Albert zu Schleswig⸗Holstein ist heute früh nach England abgereist. Der Großherzog wird heute

(Darmst. Ztg.)

Nachmittag von den Manövern hier wieder ei treff

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 22. September. (W. T. B.) Nach der gestern erfolgten Beendigung der fünftägigen Manöver in der Nähe von Deva sprach der Kaiser dem Feldmarschall Erzherzog Albrecht, und den gesammten Truppen für die glänzenden Beweise der Ausbildung der Truppen in warmen Worten seinen Dank aus. Es verlautet allgemein, daß der Kaiser mit den Manövern sehr zufrieden sei.

Pola, 22. September. (W. T. B.) Bei dem Gala⸗ Diner, welches gestern zu Ehren der britischen Gäste veranstaltet wurde, toastete der Hafen⸗Admiral Pitner auf die Königin von England und die an⸗ wesenden Prinzen, worauf der Herzog von Edinburg auf den Kaiser von Oesterreich und sodann auf die österreichische Kriegsmarine einen Toast ausbrachte, in welchem derselbe den Fortbestand der freundschaft⸗ lichen Beziehungen zwischen Oesterreich und England hervorhob.

Pest, 21. September. (W. T. B.) Der Minister⸗ Präsident von Tisza hielt heute vor den Groß⸗ wardeiner Wählern eine Rede, in welcher er hervor⸗ hob, daß die Fortschritte des ungarischen Staats auf kulturellem und wirthschaftlichem Gebiet eine Verbesserung des Kredits herbeigeführt hätten; eine Erhöhung der Grund⸗ und Gebäudesteuer sei derzeitig nicht möglich. Die Regierung hoffe durch Sparsamkeit sowie bessere Ausbeutung der Zölle und Steuern, namentlich der Tabacksteuer und der Verzehrungsabgaben, das Gleichgewicht im Staatshaushalt herzustellen. Einen größeren Ertrag erwarte die Regierung von der Spiritussteuer. Die Regelung der Fenanzen werde durch die Heereskosten erschwert. Sämmtliche Staaten Europas wünschten den Frieden; er, Tisza, glaube begründete Hoffnung zu haben, daß der Friede so bald nicht gestört werden werde: „Wir sind aber gezwungen“, sagte der Minister⸗Präsident, „in einer Zeit, wo alle Staaten um uns nicht nur die Erhaltung, sondern auch die Vermehrung ihrer Heereskraft anstreben, unsere Wehrmacht zu erhalten und zu entwickeln.“

Schweiz. Bern, 20. September. (Bund.) Gegen das Bundesgesetz vom 26. April 1887, betreffend die Ausdehnung der Haftpflicht und die Ergänzung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1881, sind keine Referendums⸗ begehren eingelangt; dasselbe ist daher in der heutigen Sitzung des Bundesraths in Krast und auf den 1. November 1887 für vollziehbar erklärt worden. Der Bundesrath hat an die Kantone behufs Anordnung der Neuwahlen in den Nationalrath (am 30. Oktober d. J.) und über den gegen⸗ wärtigen Stand der an Versicherungsgesellschaften ertheilten Konzessionen Kreisschreiben erlassen.

Großbritannien und Irland. London, 21. Sep⸗ tember. (A. C.) Die irische Vollzugsregierung scheint nunmehr entschlossen zu sein, gegen die irische National⸗ liga, nachdem dieselbe mit Genehmigung des Parlaments für eine staatsgefährliche Verbindung erklärt worden, sowie deren Zweige energisch vorzugehen. Die „Dubliner Amts⸗ zeitung“ vom Dienstag enthält folgende Proklamation:

„Wir, der Lord⸗Statthalter und General⸗Gouverneur von Irland, verbieten und unterdrücken durch diese unsere Ver⸗ ordnung und mit dem Rathschlage des Geheimen Raths in Irland, sowie kraft des irischen Strafrechts und Procedurgesetzes von 1887 und aller der uns dadurch verliehenen Gewalt und Autorität, innerhalb der Grafschaft Clare die in unserer Sonder⸗Proklamation vom 19. August 1887 als die irische Nationalliga genannte und bezeichnete Verbindung.

..“ in der Rathskammer, Dubliner Burg, 17. September

Prinz Eduard von Sachsen⸗Weimar, General, Lord Ashbourne, Arthur James Balfour, Henry Bruen, J. G. Gibson, Redvers Buller.“ Die Amtszeitung veröffentlicht ferner ähnliche Ankündi⸗ gungen bezüglich der Nationalliga in den Kreisen Leitrim und Loughreag in der Grafschaft Galway; dem Kreise Corkaguiny in der Grafschaft Kerry; den Kreisen Condons, Clangibbon und West⸗Muskerry in der Grafschaft Cork und dem Kreise Shelbourne in der Grafschaft Wexford. Dieser Unter⸗ drückungsakt verwandelt die Nationalliga in eine illegale Ver⸗ bindung und stempelt die Mitgliedschaft an derselben, die Be⸗ theiligung an ihren Geschäften und Versammlungen, sowie die Lercfenichun ihrer Verhandlungen zu einem Verbrechen.

n Portsmouth fand gestern der Stapellauf des größten und furchtbarsten Panzerschiffs, das bis jetzt für die britische Kriegsmarine gebaut worden, in Gegenwart der Lords der Admiralität und einer nach Tausenden zählenden Zuschauer⸗ menge statt. Es ist dies das aus Stahl gebaute doppel chraubige Thurmschiff „Trafalgar“, welches mit einem Deplacement von 11 940 Tons Maschinen von 12 000 Pferdekraft verbindet, wo⸗ durch es nach der Erwartung seiner Erbauer eine Fahr⸗ geschwindigkeit von 16 ½ Knoten in der Stunde erzielen wird. Der Panzer ist 14 bis 20 Zoll stark, und die Ausrüstung wird, außer einem mächtigen Sporn, aus vier 67 Tons wiegenden

interladungskanonen und einer Anzahl Torpedos und Geschützen leineren Kalibers bestehen. Das Schiff ist 345 Fuß lang, 73 Fuß breit und 5 einen Tiefgang von 27 Fuß. Die Herstellungskosten dürften sich auf 920 000 Pfd. Sterl. belaufen. Der „Trafalgar“ wird Admiralsschiff werden und eine Be⸗ satzung von 520 Mann einschließlich der Offiziere erhalten. Ladh Hood, die Gemahlin des ältesten See⸗Lords, vollzog den Taufakt.

Frankreich. Paris, 19. September. (M. Allg. Ztg. Das „Journal Officiel“ veröffentlicht heute einen g. B9; des Conseils⸗Präsidenten und Finanz⸗Ministers Rouvier an den Präsidenten der Republik über die Nothwendigkeit einer Reform der Spiritus⸗ steuer-Gesetzgebung. Der Bericht weist auf die Gefahren des Alkoholverbrauchs hin und führt die Erklärung des Senators Claude, Berichterstatters des Untersuchungsausschusses des Senats an, nach welcher eine gewisse Zahl der französischen Departements in Folge des Alkoholismus bereits von einer raschen Entartung der Race bedroht sei. Die Gefahr liege in einer Art langsamer, unbewußter Vergiftung, die weniger durch das Ueberhandnehmen der Ausschankstellen, als durch die Beschaf⸗ fenheit der Getränke herbeigeführt werde. Nachweislich rührten die meisten unreinen Sprite von Lieferungen her, bei denen die Steuer unterschlagen werde, bald von landwirthschaftlichen

Hausbrennern, die mit dem ihnen gesetzlich gewährten Vorrecht

Mißbrauch trieben, bald von auslaͤndischen Versendern, welche unter dem Vorwande, ihren Wein zu „versetzen“ ein in Frank⸗ reich übrigens verbotenes Verfahren den Spiritusgehalt der von ihnen nach Frankreich eingeführten Weine erhöhten. In beiden Fällen werde der Staat um bedeutende Summen ge⸗ schädigt, und er habe also ein Interesse daran, daß alle diese

Steuerhinterziehungen aufhören und nur völlig gereinigte 88

den Commandeuren

Alkohole für den Verbrauch geliefert würden. Allein da er⸗

öben sich sehr verwickelte und heikle Fragen; z. B. ob das hübenege des landwirthschaftlichen Brennens eigenen Gewächses abgeschafft oder nur geregelt werden, sowie ob Maßregeln erlassen werden sollen, um zu verhindern, daß die vertrags⸗ mäßigen Zollsätze für Weine nicht den Spriten zu gute kommen, gegenüber denen sich der Staat seine volle Freiheit gewahrt habe; ferner ob Reformen nach diesen beiden Rich⸗ tungen genügen werden oder ob nicht, in Anbetracht der Größe des Uebels, ausnahmsweise Vertheidigungsmaßregeln zu ergreifen seien? Der Untersuchungsausschuß des Senats habe sich für das Monopol ausgesprochen, das den größten Ertrag verspreche. Aber welches Monopol? Das des Verkaufs, das der Fabrikation, das der Reinigung, oder das vollständige? Die Frage berühre zugleich die Handels⸗ und Gewerbefreiheit, die Sitten, den Ackerbau, den Ruf der französischen Weindestillation, die Zuckerindustrie ꝛc. Einige wollten noch weiter gehen und auch die E1“ gleichzeitig mit reformiren. Wieder Andere verlangten bloß die Entlastung von Wein, Bier, Obst⸗ wein ꝛc. auf Kosten des Branntweins. Zur Lösung aller dieser Fragen oder vielmehr zur Vorbereitung einer Lösung, zum Studium, sei ein außerparlamentarischer Ausschuß niederzusetzen, der in ziemlich kurzer Frist geeignete praktische Vorschläge machen könne. Die gegenwärtige Stunde sei für derartige Studien sehr günstig: die tiefe Ruhe, die Frankreich genieße, seine innere und äußere Sicherheit, das Vertrauen der Bevölkerung in die Republik ermöglichten es, alle diese Fragen ohne Zögern in Angriff zu nehmen. Dem Bericht folgt ein Dekret, das den Ausschuß wie folgt zusammensetzt: Ob⸗ mann: Senator Say; Stellvertreter: Senator Tirard und Abg. Sadi⸗Carnot (alle drei ehemalige Finanz⸗Minister); ferner die Senatoren Claude, Dietz⸗Monnin und Teisserenc de Bort, die Abgg. Jamais, Méline, Peytral, Pradon, Ribot, J. Roche, Sans⸗Leroy, S. Lacroix, Wilson und Yves Guyot; fünf höhere Beamte des Finanz⸗Ministeriums, darunter Hr. Vignon, . und Kabinets⸗Chef Rouvier's, Beamte des Ackerbau- und des Handels⸗Ministeriums, Ingenieure, Che⸗ miker, der Professor der Rechte Alglave (bekanntester Vor⸗ des Monopols), Brouardel, Dekan der medizinischen Fakultät, und Andere.

20. September. (Köln. Ztg.) Heute fand im Ministerrath eine lange Verhandlung über die Manöver des 9. Armee⸗Corps statt; die Verhandlungen werden geheim gehalten. Der Unterrichts⸗Minister Spuller hat an die Präfekten ein Rundschreiben gerichtet, worin er den Lehrern den Bund verbietet, der auf der letzten Lehrerversammlung beschlossen wurde.

20. September. (Fr. C.) Der heute früh unter dem Vorsitz des Conseils⸗Präsidenten abgehaltene Kabinetsrath beschäftigte sich mit den Vorbereitun⸗ gen für die parlamentarische Tagung. In Anbetracht der voraussichtlich langen Budgetberathung wünscht die Regierung, daß die Kammer mit den als Ant⸗ wort auf das Manifest des Grafen von Paris an⸗ gekündigten Anträgen bezüglich der Prinzen möglichst wenig Zeit verliere, und ist daher geneigt, die Frage im Voraus gegenstandslos zu machen, indem sie auf Grund der ihr durch das vorjährige Gesetz verliehenen Befugniß die noch in Frankreich befindlichen Prinzen Herzog von Nemours, Prinz von Joinville, Herzog von Chartres, Herzog von Alenon, sowie die Prinzen Ludwig Napoléon (Sohn Jérõôme's), Murat und Roland Bonaparte (Sohn Peter's) mittelst Dekrets verbannt. Ein Beschluß konnte jedoch schon deshalb nicht gefaßt werden, weil der Minister des Innern, der das Dekret auszuführen hätte, noch auf dem Lande weilt und der Berathung nicht beiwohnte.

Der Budgetausschuß beendete gestern die Prüfung des Budgets des Bauten⸗Ministeriums und strich von dem Erforderniß für Waldwege auf der Insel Korsika 100 000 Fr. ab, unter Hinweis auf die vor einiger Zeit an den Tag ge⸗ kommenen skandalösen Enteignungen, bei welchen verschiedene einflußreiche Wähler für Sumpfland die Hektare mit 200 000 Fr. vergütet erhielten. Ferner wurden die Kapitel des Staatsstraßenbaues um 1 000 und der Straßenberich⸗ tigung um 100 000 Fr. verkürzt. Der Zuschuß an die Eisen⸗ bahnen für neue Linien ermöglicht, nach dem Berichterstatter, eine Verminderung um 45 000 000 Fr., wenn gewisse Linien schmalspurig gebaut werden. Hierüber ist noch kein Beschluß gefaßt. Hingegen setzte der Ausschuß das Kapitel für Studien neuer Linien und Staatsbahnbauten unter Abstrich von 2 900 000 Fr. auf 12620 000 Fr. herab. Eine lebhafte Debatte entspann sich dann darüber, ob ein außerordentliches Bautenbudget bei⸗ zubehalten oder der Kostenbetrag für neue Bahnen im ordentlichen Budget aufzuführen sei, wie dies das jetzige Kabinet vorschlägt. Wilson beantragte die Wiederherstellung des außerordentlichen Bautenbudgets und bezeichnete die desselben als ein Blendwerk, denn im einen wie im anderen Falle baue man mittels Ausgabe von Schatzscheinen und vermehre die schwebende Schuld, die bereits 542 000 000 betrage und ja doch nicht aus den regelmäßigen Einnahmen getilgt werden könne. Pelletan ingegen trat in dieser Frage als Vertheidiger des Hrn. ouvier auf und führte aus, daß man allmählich dahin kommen müsse, die Ausgaben sicherer als bisher festzustellen und Fehl⸗ beträge zu vermeiden; dies sei nur bei einem einheitlichen Budget möglich. Der Ausschuß schloß sich mit 9 gegen 2 Stimmen der Meinung Pelletan's an.

Serbien. Belgrad, 21. September. (W. T. B.) Die Zeitungsmeldung, daß der Kassationshof in der Angelegenheit der Beschlagnahme des Vermögens des früheren Finanz⸗Ministers Vukasin ö“ de⸗ finitiv zu dessen Gunsten entschieden habe, stellt sich als unrichtig heraus; die betreffende Sektion des däst aesztoßs hat vielmehr auf den erneuten Antrag des Finanz⸗Ministers Vuics, unter Berufung auf einen analogen Fall, erklärt, daß sie ohne einen vorherigen bezüglichen Beschluß der Skups ch⸗ tina auf die meritorische Behandlung der Angelegenheit nicht eingehen könne.

Bulgarien. Sofia, 19. September. Das „Reuter'sche Bureau“ meldet: Gestern fanden anläßlich des Jahres⸗ tages der bulgarischen Union patriotische Demon⸗ strationen in fast allen Städten Bulgariens und Ost⸗Rumeliens, namentlich in Philippopel, statt, wo die Kundgebungen einen besonders enthusiastischen Charakter trugen. Es wurden zahlreiche Glückwunsch⸗Telegramme an Stambulow, Stransky und Zacharia Stojanow abgesendet. Der zum Kommandanten der 5. Brigade und provi⸗ sorischen Adjutanten des Prinzen ernannte Oberst

Nikolajew wurde heute von dem Prinzen Ferdinand empfangen, um demselben seinen Dank abzustatten.

Dänemark. Kopenhagen, 21. September. (W. T. B.) Der Prinz von Wales hat in der Nacht von Helsingör aus die Rückreise nach England angetreten. Am nächsten Sonnabend findet in den Wäldern bei Fredensborg eine Hofjagd statt.

In der „Deutschen volkswirthschaftlichen Cor⸗ respondenz“ lesen wir unter der Ueberschrift „Fünfund⸗ zwanzig Jahre Bismarck“:

Unter dem Datum „Schloß Babelsberg, den 23. September 1862“, hatte Se. Majestät König Wilhelm mittelst Kabinetsordre den Wirklichen Geheimen Rath von Bismarck⸗Schönhausen zum Staats⸗Minister ernannt und ihm den interimistischen Vorsitz des Staats⸗Ministeriums übertragen. In wenigen Tagen also begeht Deutschland die bedeutsame Feier des fünfundzwanzigjährigen Wirkens seines größten Mannes als Staats⸗Minister Preußens und als Kanzler des Deutschen Reiichs. Obwohl der Staatsmann, dessen Jubiläum wir zu feiern im Besgriff sind, noch in aller Frische des Geistes wie des Körpers unter den Lebenden weilt und sein Wirkungskreis hoffentlich noch für lange Jahre nicht abgeschlossen ist, so steht doch zweifellos der Sockel, der das: „Non omnis moriar“ in goldenen Lettern gemeißelt trägt, bereits vollendet da; Freund wie Feind beugen sich bereits heute vor dem noch unabgeschlossenen Wirken des Fürsten Bismarck, wenngleich die Widersacher zuweilen noch ihr unfruchtbares Klagen hören lassen, daß die für die Aufrichtung des Deutschen Reichs aufgewendeten Mittel ihren Anschauungen und Prinzipien nicht entsprochen haben. Wir haben ein volles Recht, den 23. September 1862 als einen Erinnerungstag von hoher historischer Bedeutung zu begehen; gleichwie der 2. September 1870, den Fürst Bismarck selbst in dem Briefe an seine Gemahlin, de dato Vendresse, 3. September 1870, ein „weltgeschichtliches Er⸗ eigniß“ nennt, die Niederwerfung des zweiten Empire und die Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs bedeutet, so erkennen wir in dem 23. September 1862 den Beginn jener gewaltigen Um⸗ wälzungen, die wir staunend miterlebten und die dem kraftvollen Genie jenes Mannes zu verdanken sind, der durch, fünfundzwanzig Jahre die Geschicke Preußens und Deutschlands lenkte, der Unvergeßliches für die Wohlfahrt des Staats und des gesammten Reichs gethan, sich selbst für alle Zeiten ein Monumentum aere perennius gesetzt hat. In unser Jahrhundert der Jubiläen fällt ein Ereigniß, wie es die Geschichte aller Zeiten nicht aufzuweisen hat; dasselbe Jahr, in welchem der ehrwürdigste nnd ruhmgekrönteste Monarch, der jemals auf dem Throne saß, unter dem Jubel seines Volkes das Fest des neunzigjährigen Geburtstages feiert, kann die ebenso seltsame wie erhebende Thatsache konstatiren, daß ein und derselbe Staatsmann durch fünfundzwanzig Jahre die Gunst und das Vertrauen eben dieses Monarchen genoß. Mit der Jubiläumsfeier, welche das deutsche Volk seinem großen Kanzler bereitet, wiederholt es deshalb die jubelnde Huldigung für die gottbegnadete Person des greisen Kaisers und Königs, dessen wunderbare Erhabenheit im Fühlen und Denken, dessen Pflichttreue und Mäßigung, dessen sittlicher Muth, dessen Standhaftigkeit und Dankbarkeit durch fünfundzwanzig Jahre jenen Mann an der Spitze der Regierung zu erhalten wußte, dem heute das deutsche Volk in dankbarer Begeisterung entgegenjubelt.

Politische Gegensätze, wie sie gern mit den Schlagworten des „Konservatismus“ und „Liberalismus“ ausgedrückt werden, müssen heute verstummen; Fürst Bismarck ist, wie bereits vor fünf Jahren ein großes Organ bemerkte, „nicht „libera]!“ und nicht „konservativ“; für den Parteimann ist sein Körpermaß zu groß. An Deutschlands Ruhm und Machtstellung denkt er bei Tag und Nacht, Deutsch⸗ land ist das Ende und der Anfang aller Entwürfe; er lebt und athmet in den Bestrebungen, das Deutsche Reich zusammen⸗ zuhalten, es mit friedlichen Mitteln fest zu begründen, nachdem es durch blutige geschaffen worden ist.“ In der That, in diesem glühen⸗ den Patriotismus liegt für die geschichtliche Betrachtung nicht allein der versöhnende Zug, es hebt sich von demselben auch jener kleinliche Parteigeist widrig ab, der um niederer Zwecke willen diesem Riesen⸗ geiste auf dem Gebiet der inneren, der äußeren, der Wirthschaftspolitik die erbittertsten Kämpfe lieferte, erbittert auf Seiten der Angreifer, die lediglich mit den für ihre Parteizwecke eingerichteten Schlagworten und Doktrinen die großen auf dem glühendsten Patriotismus basirten Ideen des Reichskanzlers zu vernichten bestrebt waren.

Die „Deutsche Volkswirthschaftliche Correspondenz“ rechnet es sich zur besonderen Ehre an, daß sie das Wirken des größten Staats⸗ manns unserer Zeit zwar mit ruhiger Ueberlegung, allein stets mit der vollen Ueberzeugung begleitet hat, daß nicht nur allüberall Großes und Ganzes gernpüt sondern daß auch mit ängstlicher Erwägung aller Eventualitäten die richtigen Mittel und Wege aufgefucht und gefunden wurden, um den großen Gedanken zu großen Erfolgen zu verhelfen. In politischen wie in volkswirthschaftlichen und sozial⸗ politischen Fragen werden wir nicht aufhören, uns auf die Seite jener Patrioten und wahrhaften Volksmänner zu stellen, welche in der Person des Fürsten von Bismarck das leuchtende Vorbild sehen, in ihm, dem seine Feinde die Anerkennung nicht versagen können, daß in Uebereinstimmung mit den Wünschen seines erhabenen Herrn und Kaisers, auch sein innerstes Fühlen und Denken dem Wohle Deutsch⸗ lands gewidmet war und gewidmet sein werde.

In der Sitzung des preußischen E vom 2. Oktober 1862, der ersten, welche nach dem denkwürdigen 23. September des⸗ selben Jahres stattfand, betonte der neue Minister⸗Präsident, daß es der Königlichen Regierung darauf ankomme, zu konstatiren, daß die gesammte Landesvertretung, so verschieden auch der politische Stand⸗ punkt des Einzelnen sei, einig bleibe in der Bereitwilligkeit, die Königliche Regierung in ihren Bestrebungen „zur gedeihlichen Entwickelung der materiellen Wohlfahrt des Landes zu unterstützen“. Trotz aller äußeren Wandlungen ist demnach der Kanzler des Deutschen Reichs derselbe geblieben, der er vor fünfundzwanzig Jahren war, als er zur Leitung der Geschäfte des preußischen Staats berufen wurde; auch heute ist sein Streben und seine unablässige Sorge dahin gerichtet, die Vertretung des Deutschen Reichs, so verschieden auch der politische Standpunkt des Einzelnen sei, mit dem heiligen Feuer des in ihm selbst lodernden Patriotismus zu erfüllen, sie zu einen in der Bereitwilligkeit, die Reichsregierung in ihren Bestrebungen zur gedeihlichen Entwickelung der mate⸗ riellen Wohlfahrt des Deutschen Reichs zu unterstützen.

Aus demselben Anlaß schreibt die „Deutsche Reichs⸗

9 st 8 sein in der diplomatischen Welt seltenes Fest darf unser deutscher Reichskanzler, Fürst Bismarck, im Laufe dieses Monats feiern: sein 25 jähriges Jubiläum als Minister⸗Präsident und Leiter der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten Preußens. Wenn nun dieses Fest mehr in der Stille gefeiert werden wird als vor zwei Jahren der 70. Geburtstag des Kanzlers, so legt es sich doch von selbst nahe, beim Abschluß eines solchen Zeitraums einen Ruͤck⸗ blick zu werfen auf die Leistungen und Verdienste des Mannes, dem dieses Fest zu feiern vergönnt ist. Es ist nun freilich nicht möͤglich, einen 8 gewaltigen Staatsmann wie Bismarck zu seinen Lebzeiten vollkommen zu würdigen; ein völlig reifes geschichtliches Urtbeil kann über ihn erst gefällt werden, wenn die Weltgeschichte um eine Reihe von Jabrzernten vorgeschritten ist und die Einflüsse und Impulse, die sein Wirken gegeben, Zeit gehabt baben, sich in vollem Maße geltend zu machen. Und doch stehen jetzt schon die Erfolge seiner Thätigkeit so groß und gewaltig vor uns da und sind seine Verdienste so unbestritten, daß wir mit einem Urtheil nicht

erst zu warten brauchen, zumal da alle Welt darüber einig ist,

v kein Staatsmann dieses Jahrhunderts ihm an die Seite gestellt werden kann. Was aber in unsern Augen das Größte an ihm ist, ist das, b88 er in einer langen arbeitsvollen Laufbahn alle Kräfte und Fähigkeiten in selbstloser Hingebung in den Dienst des deutschen Vaterlands gestellt hat, daß Deutschlands Größe und Wohlfahrt sein einziger Leitstern vom Anfang seines Wirkens an bis heute gewesen ist. Und die dank⸗ bare Erinnerung an das, was er in den verflossenen 25 Jahren nicht blos Preußen, sondern dem ganzen Deutschland gewesen ist, zu er⸗ neuern und zu stärken, dazu wollen auch diese Zeilen in ihrem beschei⸗ denen Theile etwas beitragen. . . ..

schrieb Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus München geschrieben:

Zu einer Zeit, wo das soeben dem bayerischen Landtag vorgelegte Budget in der ganzen deutschen Presse erörtert wird, verdient eine im nichtbayerischen Deutschland nicht hinreichend bekannte und jedenfalls nicht nach Verdienst gewürdigte Eigenthümlichkeit des bayerischen Staatshaushalts etwas näher erörtert zu werden. Bei dem Entwurf der Staatseinnahmen für die zweijährige Finanz⸗ periode 1888/89 ist der Ertrag sämmtlicher direkten Steuern, als da sind Grundsteuer, Häusersteuer, Gewerbesteuer, Kapital⸗Rentensteuer und Einkommensteuer, mit blos 26 459 000 ℳ, derjenige des Malzaufschlags dagegen, also mit anderen Worten der Ertrag der Biersteuer mit 33 831 900 eingestellt. Das sind nun Ziffern, mit denen der in solchen Dingen Unerfahrene nicht viel anzufangen wissen wird. Die Bedeutung dieser Zahlen wird aber auch dem Uneingeweihten klar werden, wenn wir hinzufügen, daß beispielsweise eine Bürgerfamilie von mäßigem Wohlstand, sagen wir eine Bürgerfamilie, die jährlich 3600 Einkommen hat, in der Haupt⸗ und Residenzstadt München an Staatssteuern, Gemeinde⸗ und Kreisumlage nicht mehr als zwischen 60 und 70 lährlich zu zahlen braucht. Man vergleiche diese bescheidene Zumuthung mit den Jedermann bekannten Anforderungen, die in Köln und anderen preußischen Städten an den Steuerzahler gestellt werden und nach Lage der Verhältnisse gestellt werden müssen. Und doch werden vom bayerischen Staat und den bayerischen Gemeinden gewiß keine geringeren Leistungen erwartet, als von Staat und Gemeinden in den übrigen Reichsgebieten. Wenn aber Bagyern bisher nicht ge⸗ nöthigt gewesen ist, seine direkten Steuern in gleichem Maße, wie es die übrigen Staaten thun mußten, hinaufzuschrauben, so verdankt es dies in erster Linie dem edlen Bierstoff. Nehmen wir als Bei⸗ spiel wiederum eine Bürgerfamilie von 3600 Jahreseinkommen. Da das Bier in Bayern als zu jeder Mahlzeit genossenes Nah⸗ rungsmittel gilt und nach altem Herkommen auch das Gesinde auf die Gewährung dieses Nahrungsmittels Anrecht hat, so werden in einer Familie von mäßiger Kopfzahl kaum weniger als 2 ½ 31 täglich verbraucht werden. Bei derartigem Verzehr aber leistet die betreffende Familie, ohne es schmerzlich zu empfinden und in den allermeisten Fällen ohne es zu wissen, einen ebenso großen oder größeren Beitrag zum Malzaufschlag, als sie an sämmtlichen direkten Steuern zu zahlen hat. Muthete man den betreffenden Familienvätern zu, auch diese Summe baar zu zahlen, so würde allgemeine Entrüstung die Folge sein. Wäre der Malzaufschlag nicht schon da, sondern müßte er erst eingeführt werden, so würden na⸗ türlich die Herren Theoretiker über die höchst tadelnswerthe Ver⸗ theuerung dieses wichtigen Nahrungsmittels donnern, eine Vertheue⸗ rung, die mit mathematischer Gewißheit auf eine derartige Steuer folgen müsse. Wie aber liegen in Bayern die Verhältnisse trotz der 33 oder beinahe 34 Millionen, die der Malzaufschlag abwirft? Wohl Niemand, der jemals in Bayern gelebt hat, wird leugnen wollen, daß man nirgendwo auf Gottes Erde besseres, reineres und billi⸗ geres Bier trinkt. Ein Liter Hofbräuhausbier das, wenn es nicht das beste überhaupt existirende ist, doch niemals und nirgendwo an Güte übertroffen worden ist kostet im Einzelausschank 22 ₰. Wo wäre im übrigen Deutschland etwas derartiges zu finden? Kein Wunder also, daß Bayern nimmermehr auf sein Reservatrecht des ohne Druck so sehr viel Geld abwerfenden Malzaufschlags verzichten möchte. Ein bayerisches Budget ohne Malzaufschlag vermag man sich überhaupt nicht vorzustellen.

Der Londoner „Allgemeinen Correspondenz“ entnehmen wir folgende Mittheilung:

Dem Konsularbericht des britischen General⸗Konsuls in Val⸗ paraiso, Newman zufolge sind 60 % aller in Chile eingeführten Wollwaaren deutsches Fabrikat. Der britische Konsul in Rio Grande do Sul, Bennet, berichtet, daß die Deutschen in der großen brasilianischen Provinz gleichen Namens große An⸗ strengungen machen, den gesammten Handel zu monopolisiren: „Von Deutschland wurden im letzten Jabre fünf Mal so viel Wollwaaren und zwei Mal so viel Leinenwaaren eingeführt als von England. Nur noch in Baumwollenartikeln behält England das Terrain, obgleich es auch auf diesem Gebiete verdrängt wird.“ Der britische Konsul in Santos theilt mit, daß der Handel in irdenen und Glaswaaren völlig in deutsche Hände übergegangen ist und den englischen Stahlwaaren das gleiche Schicksal droht. Der Konsul in San José, Costa⸗Rica muß zugeben, daß das deutsche Fabrikat zum mindesten ebenso gut ist wie das Birminghamer, und dabei ebenso billig.

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 53. Inhalt: Verfügungen: vom 10. September 1887, Zeitungsverkehr mit Oester⸗ reich⸗Ungarn; vom 16. September 1887, Seepostverbindung mit Nor⸗ wegen. Hierzu: Tarif für Telegramme. (Für den billigsten und gebräuchlichsten Weg berechnet.) Abgeschlossen den 17. Septem⸗ ber 1887.

Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundbeits⸗ amts. Fff 38. 18 Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. Cholera⸗Nachrichten. Sterbefälle in deutschen Städten von 40000 und mehr Einwohnern. Desal. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Ber⸗ liner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Land⸗ bezirken. Oeffentliches Gesundheitswesen in Berlin 1883— 1885.— Jahresbericht über die böhmischen Landeskranken⸗Anstalten 1886. Witterung. Zeitweilige Maßregeln ꝛc. Tbhierseuchen in Frank⸗ reich, 1887, 2. Vierteljahr. Medizinalgesetzgebung ꝛc. (Sachsen. Dresden.) Rauch⸗ und Rußbelästigungen. (Italien.) Gypsen der Weine. Rechtsprechung. (Reichsgericht.) Kurpfuscherei als Be (andgericht zu Elberfeld.) Geheimmittel⸗Verkauf von R. Brandt 8 Schweizerpillen. Kongresse. Verhandlungen gese der Körper⸗ schaften. Verbescheidung auf die 1886 stattgehabten Verhandlungen der baverischen Aerztekammern. Vermischtes. Thätigkeit des Unter⸗ suchungsamts der Stadt Breslau 1881 1886. Geschenkliste.

Centralblatt der Bauperwaltung. Nr. 38 A. Inhalt: Nichtamtliches: Ueber die statische und geometrische Bestimmtheit der Träger, insbesondere der Fachwerkträger. Bemessung der Grund⸗ flächengrößen der für die Reisenden bestimmten Räume in Eisenbahn⸗ Empfangsgebäuden.

Verordnungs⸗Blatt. Nr. 28. Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 9 Septemder 1887, betreffend Unzulässigkeit der Beladung von Eis mra. über die an denselben vermerkte Tragfähigkeitsziffer; vom 12. tember 1887, betreffend Entbindung der Eisenbahnbeamten dom Dienst aus Anlaß militärischer Dienstleistungen; vom 13. Sep⸗ tember 1887, betreffend Uebersichten und Rechnungsführung der Krankenkassen; vom 15. September 1887. betveffend Zulässtgkeit der Beförderung der unter XXII der Anlage D zum Betrieds⸗Negle⸗- ment für die Eisenbahnen Deutschlands aufgeführten Artikel in Kessel⸗ wagen. Nachrichten.

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