5485 ℳ 76 ₰.
Der ordentliche Lehrer Dr. Baske am Gymnasium zu Wehlau ist an das Gymnasium zu Lpck, und der ordentliche Lehrer Moldaenke am Gymnasium zu Lyck an das Gymnasium zu Wehlau versetzt.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
Dem Thierarzt Wilhelm Niebel zu Berlin ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete vierte Kreis⸗Thier⸗ arztstelle für den Verwaltungsbezirk des Königlichen Polizei⸗ Präsidiums Berlin definitiv verliehen worden. G
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister, Staatssekretär des Innern, von Boetticher, aus Karlsbad.
Abgereist: Se. Excellenz der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Rath Dr. Lucanus.
Die Nummer 35 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 9244 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Sachsen⸗Weimar, betreffend die dem Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahnunternehmen angehörigen, im sachsen⸗weimarischen Staatsgebiet belegenen Eisenbahnen. Vom 3./24. Juni 1887.
Berlin, den 3. Oktober 1887.
Königliches wenngs. Natt. Didden.
8
4 % iges 8b8, Nassauisches Staats⸗Anlehen von
000 000 Fl., d. d. 12. Juli 1859.
Bei der am 6. d. M. stattgefundenen 24. Verloosung der Partial⸗ Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. negociirten
4 %o igen früher 5 % igen vormals Nassauischen Staats⸗Anlehens von 2 000 000 Fl., d. d. 12. Juli 1859, sind nachverzeichnete Obligationen gezogen worden:
A. Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1888.
Litt. A. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 53 160 167 193 325 335 372 382 396 444 650 916 961 = 13 Stück über 2228 ℳ 59 ₰. . Litt. B. à 200 Fl. = 342 ℳ 86 ₰ Nr. 133 267 283 293 351 8 495 548 565 770 902 951 = 12 Stück über 4114 ℳ Litt. C. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 58 95 122 232 239 287 385 = 7 Stück über 3600 ℳ 3 ₰. Litt. D. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 208 425 432 474 491 540 862 939 1031 1042 1071 1216 1228 1360 1422 1448 1452 1530 1532 1815 1873 1883 1937 1952 2041 2062 = 26 Stück über 22 285 ℳ 64 ₰. 1 Litt. E. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 21 36 118 273 412 460 489 = 7 Stück üͤber 12 000 ℳ 3 ₰.
Zusammen 65 Stück über 44 228 ℳ 61 J.
B. Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1888. 86 Litt. A. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr. 22 64 194 218 223 301 350 476 618 703 711 851 937 981 = 14 Stück über 2400 ℳ 2 ₰. 6 Litt. B. à 200 Fl. = 342 ℳ 86 ₰ Nr. 54 128 314 391 470 510 522 699 710 723 726 739 848 857 976 995 = 16 Stück über
Litt. C. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 26 282 285 307 313 17 497 = 7 Stück über 3600 ℳ 3 ₰. —
Litt. D. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 3 206 291 305 317 351 486 599 641 711 748 794 812 1014 1020 1204 1257 1397 1399 1415 1436 1490 1529 1641 1985 2050 2052 = 27 Stück über 23 142 ℳ 78 ₰.
Litt. E. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 77 160 374 416 439 473 = 6 Stück über 10 285 ℳ 74 ₰.
Zusammen 70 Stück über 44 914 ℳ 33 4S.
Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit em Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin dauert, bei folgenden Stellen erhoben werden können: bbei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in b Wiesbaden, bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin und bei der König⸗ lichen Kreiskasse in Frankfurt a. Main. 1 Auszahlung erfolgt bei den Obligationen unter A gegen Rückgabe der Obligationen mit Feedenwei ung. bei denjenigen inter B gegen Rückgabe der Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe IV Nr. 2—8 nebst Zinsschein⸗Anweisung. Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine bei den Obligationen sub B wird an dem zu zahlenden Kapitalbetrag zurückbehalten. Soll die Einlösung von gezogenen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Resieregs. Hauptkashe hier oder bei der Königlichen Kreis⸗ asse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗Anweisung, Ne iehungswelfe Zinsschein⸗Anweisung durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten und zwar einige Zeit vor dem Rückzahlungstermin zur Prüfung einzusenden.
Rückständig sind noch: Aus der Verloosung: pro 1. Juli 1884: D. 866. 8 ro 1. Januar 1885: B. 717. M pro 1. Juli 1885: B. 713, D. 575. pro 1. Januar 1886: A. 61, D. 1284. Pppro 1. Juli 1886: A. 998, B. 493 559 730, C. 133 328, D. 284 r719 2015. 1 pro 1. Januar 1887: A. 636 729, B. 451 530 637, C. 161, D. 909 915 1251 1387. 8 pro 1. Juli 1887: A. 256 596 743 971, B. 418 455 579, D. 15 14 424 723 822 1205 1322 1540. Wiesbaden, den 8. September 1887. Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.
Nichtamtliches. eutsches Reich.
Berlin, 3. Oktober. Se. Majestät der ser und König nahmen, wie „W. T. B.“ aus Baden⸗ Baden meldet, am Freitag Abend mit Sr. Käsigichen Hoheit
.““
Zu Ehren des Geburtstags Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin waren das Konversationshaus und die Alleen festlich erleuchtet.
Am Sonnabend Vormittag nahmen Se. Majestät der Kaiser mehrere Vorträge entgegen und machten Nachmittags bei schönstem Wetter eine Spazierfahrt.
Zum Diner bei Ihrer Majestät der Kaiserin waren die Spitzen der Behörden geladen.
Gestern früh hörten Se. Majestät der Kaiser, Allerhöchst⸗ welcher Sich des besten Wohlseins erfreut, mehrere Vorträge, begaben Sich alsdann zum Dejeuner in das Großherzogliche Schloß und statteten später auf der Spazierfahrt der Prin⸗ zessin Elisabeth einen Besuch ab.
An dem Diner bei Ihren Majestäten nahmen gestern sämmtliche in Baden⸗Baden anwesenden Fürstlichkeiten Theil.
—
— Der Staatssekretär Graf Bismarck hatte am Sonn⸗ abend Nachmittag Berlin verlassen, um den italienischen Minister⸗Präsidenten Herrn Crispi in Büchen zu empfangen und von dort nach Friedrichsruh zu geleiten. — Heute Morgen 8 Uhr hat, wie „W. T. B.“ meldet, Herr Crispi mit seinen vier Begleitern die Rückreise von Friedrichsruh angetreten. Der Reichskanzler Fürst Bismarck und Staats⸗ sekretär Graf Bismarck gaben demselben bis zu dem in den Bahnzug eingestellten Salonwagen das Geleit.
— Der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, Graf Bolko von Hochberg, hat sich in dienstlichen An⸗ gelegenheiten nach München begeben.
— Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Kreuzer „Adler“ 6./8. Sydney 25./8. (Post⸗ station: Sydney — S. M. Kreuzer „Albatroß“ 8./9. Cooktown. — S. M. S. „Ariadne“ 5./9. Madeira 1./10. (Poststation: Bahia cctllen- — S. M. Knbt. „Cyclop“ 24./8. St. Thomé 27./8. (Poststation: Kamerun.) — S. M. Vermessgsfhrzg. „Drache“ 10./8. Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) — S. M. Av. „Greif“ Kiel 11./9. — 15./9. Kiel. (Poststation: Kiel.) — S. M. Kreuzer „Habicht“ 31./5. Kamerun. — 9.,/9. St. Paul de Loanda 17./9. (Post⸗ station: Kamerun.) — S. M. Knbt. „Hyäne“ 6./9. Horta (Fayal) 8./9. — 17./9. Plymouth 21./9. — 28./9. Kiel. (Post⸗ station: Kiel.) — S. M. Knbt. „Iltis“ 6./8. Amoy. (Post⸗ station: Hongkong.) — Fahrzeug „Loreley“ 9./9. Konstan⸗ tinopel. (Poststation: Konstantinopel) — S. M. S. „Luise“ 9./9. Kiel. (Poststation: Kiel.) — S. M. Kreuzer „Möwe“ 3./9. Aden 2./10. (Poststation: bis 7./10.
anzibar, vom 8./10. ab Natal. [Durban, Ost⸗Afrika.].) —
. M. Pirfhrag. „Mücke“ 2./8. Wilhelmshaven. (Post⸗ station: Wilhe lhsscven. — S. M. Kreuzer „Nautilus“ 15/8. Zanzibar. (Poststation: Zanzibar.) — S. M. S. „Niobe“ 14./9. Kiel. (Poststation: Kiel.) — S. M. S. „Nixe“ 17./9. Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) — S. M. S. „Oldenburg“ 13./9. Kiel. (Poststation Kiel.) — S. M. Ver⸗ messgsfhrzg. „Pommerania“ 23./9. Kiel. (Poststation: Kiel.) — S. M. Knbt. „Wolf“ 10 /8. Newshwang 22./9. — 25./9. Chefoo. (Pöststation: Hongkong.) — Kreuzer⸗ geschwader: S. M. S. „Bismarck“ (Flaggschiff), „Carola“, „Olga“, „Sophie“ 19./8. Apia. (Poststation: Sydney hneeüh —.) — Schulgeschwader: S. M. S. „Stein“ (Flagg⸗ schiff), „Moltke“, „Gneisenau“, „Prinz Adalbert“. 3.79. Wilhelmshaven. (Poststation: bis 6./10. Vorm. nach Ply⸗ mouth, vom 6./10. Mittags ab nach Lissabon.) — S. M. Torpedo⸗Divisionsboot „D 1“, 14./9. Kiel. — S. M. Tor⸗ pedoboote „Kühn“, Schütze“, „Vorwärts“ Kiel 23./9. — 25. ,9. Wilhelmshaven. — S. M. Torpedoboote „Scharf“ und „S 2“ Kiel 28.9. — S. M. Torpedoboot „S 7“ 13./9. Kiel. — S. M. Torpedoboot „S 8“ Wilhelmshaven 15./9. — S. M. Torpedoboot „sS 9“ und „S 10“ Wilhelmshaven 22./9. — 28./9. Kiel. S. M. Torpedoboot „S 32“ 23/9. Kiel. — S. M. Torpedoboot „S 38“ Danzig 29./9.
Dampfer „Hohenzollern“ mit der abgelösten Besatzung S. M. S. „Olga“ („Bismarck“ und „Sophie“) 16.,/9. Ant⸗ werpen 17/9. — 19./9. Bremerhaven. — Dampfer „Hohen⸗ staufen“ mit der abgelösten Besatzung S. M. Kreuzer „Adler“ und „Möwe“ 18./9. Aden 18./9. — Dampfer „Sachsen“ mit dem Ablösungskommando für S. M. Kreuzer „Möwe“ 17.,/9. Aden.
Memel, 3. Oktober. (W. T. B.) Die hier veranstaltete Feier des heute vor 80 Jahren in Memel er⸗ folgten Eintritts Sr. Majestät des Kaisers in die Front der Armee wurde heute früh durch eine Reveille der Garnison eingeleitet. Am Vormittag begaben sich das Militär, die Vereine und die Gewerke in festlichem Zuge nach der Johanniskirche, woselbst ein Festgottesdienst abgehalten wurde. ieran schloß sich ein Umzug durch die Stadt. Mittags 2 Uhr fand ein Festmahl statt, bei welchem der Ober⸗Bürgermeister König die Festrede hielt. Die Stadt ist mit Fahnen geschmückt.
Bayern. München, 1. Oktober. Der
— — Ccg. Ztg.) Prinz⸗Regent ließ dem Vorsitzenden im Gesammt⸗Staats⸗
Ministerium, Staats⸗Minister
und Reichsrath Dr. Frei⸗ herrn von Lutz,
aus Veranlassung seines heute vor 20 Jahren erfolgten Eintritts in das Staats⸗Ministe⸗ rium heute Morgen ein prächtiges Bouquet überreichen. Dem Jubilar sind Relfechce und zahlreich lebhafte Beglück⸗ wünschungen zugegangen. Bei seinem Eintritt in das Ab⸗ “ 8 heute sowohl Abgeordnete von der Pnteg als von der Rechten den Minister persönlich beglück⸗ wünscht.
Sachsen. Dresden, 1. Oktober. (Dr. J.) Der König hat den vortragenden Rath im Ministerium des Innern, Geheimen 8o ⸗Rath von Ehrenstein, zum Kreishauptmann in Leipzig und den Amtshaupt⸗ mann von Metzsch zu Dresden⸗Neustadt zum vortragenden Rath im Ministerium des Innern mit dem Dienstprädikat als Geheimer Regierungs⸗Rath ernannt.
Die Königin wird sich morgen Nachmittag zum Besuch der Herzogin⸗Mutter von Genua von hier über Hof und Lindau nach Stresa am Lago maggiore begeben. Die Reise Ihrer Majestät erfolgt im strengsten Incognito, und es ist jede Ver⸗ “ hier und jede Begrüßung unterwegs im Voraus dankend abgelehnt. F der Begleitung der Königin werden
dem Großheczog von Sachsen bei Ihrer Majestät der Königin den Thee ein
c
sich die Hefpane Gräfin Einsiedel und der Kammerherr von Minckwitz befinden 8
Nach vorläufig getroffener Bestimmung soll der Land⸗ tag 2 9. November d. J. zusammenberufen werden. er Prinz Friedrich August ist heute früh von Schloß Persenbeug hier eingetroffen und hat seinen bleibenden Aufenthalt im Königlichen Palais am Taschenberge ge⸗
nommen. — 1. Oktober. (W. T. 8) Der König ist heute Abend zur Theilnahme an den Kaiserlichen Jagden nach Wien
abgereist.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. sn. T. 8 Der Kaiser und die Kaiserin von Bra⸗ ilien sind heute Abend aus Baden⸗Baden hier eingetroffen.
Reuß ä. L. Greiz, 30. September. (Leipz. Ztg.) In der heutigen Landtagssitzung wurde eine gestern über⸗ ebene kleine Vorlage, betreffend die Bewilligung einer Geld⸗ umme zur Deckung der sächlichen und persönlichen Aufwen⸗ dungen für das neu zu begründende Landesversicherungs⸗ Amt auf das Jahr 1888, angenommen und hierauf der Landtag im höchsten Auftrage durch den Regierungs⸗Prä⸗ sidenten, Wirklichen Geheimen Rath Faber, geschlossen.
Coburg, 1. Oktober.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 1. Oktober. (W. T. B.) Prinz Wilhelm von Preußen ist heute Abend aus Ungarn hier eingetroffen. Bei der Ankunft wurde Se. König⸗ liche Hoheit von Sr. Majestät dem Kaiser Franz Joseph und Sr. Kaiserlich⸗Königlichen Hoheit dem Kronprinzen Rudolf begrüßt und fuhr alsbald mit dem Kaiser nach Schönbrunn. Morgen begeben sich die Herrschaften zur Jagd auf Hochwild nach Mürzsteg.
Cattaro, 2. Oktober. (W. T. B.) Der Herzog und die Herzogin von Edinburg sowie der Prinz Georg von Wales haben sich heute früh nach Cettinje begeben.
Pest, 1. Oktober. (Prag. Ztg.) Auf Anregung der Abgeordneten serbischer Nationalität aus Kroatien und Sla⸗ vonien hat gestern Mittag eine Konferenz der serbischen Abgeordneten des Reichstages stattgefunden. Der Abg. Gyurkovic referirte über die Veranlassung der Konferenz gemäß den Instruktionen des Serbenklubs des kroatischen Land⸗ tages, wonach das auf der Abgeordnetenkonferenz im Februar 1885 beschlossene Programm auch während dieser Reichstags⸗ session acceptirt, beziehungsweise ein solidarisches Vorgehen der serbischen Abgeordneten des Reichstages in allen die serbische Kirchen⸗ und Schulautonomie betreffenden Angelegenheiten erzielt werden soll.
— 3. Oktober. (W. T. B.) Der „Pester Lloyd“ führt in einer ausführlicheren Darlegung aus, daß die von oppositionellen Blättern über das Defizit des vorigen Jahres gebrachten Mittheilungen grundlos ü und kon⸗ statirt, daß die Vermögensbilanz des ungarischen Staats durch die Finanzverwaltung des Jahres 1886 keine Verschlechterung erfahren habe.
Großbritannien und Irland. Dublin, 1. Oktober. (W. T. B.) Der Deputirte O'Brien und der Lordmayor von Dublin, Sullivan, besuchten gestern Luggacurran, wo vor einigen Tagen die gerichtlich verfügte Entfernung einiger Pächter von ihren Grund⸗ stücken stattgefunden hatte, und hielten daselbst ohne vorherige Anmeldung bei den Behörden ein Meeting ab. O'Brien forderte in einer Rede die Pächter auf, bei ihrer bisherigen Haltung zu verharren, um eine Reduktion der Pachtgelder durchzusetzen.
rankreich. Paris, 30. September. (Fr. C.) Der Marine⸗Minister Barbey ertheilte sestern dem Budget⸗ ausschuß ausführliche Erklärungen über die Nachtrags⸗ kredite von 19 Millionen, welche er für das laufende Rech⸗ nungsjahr verlangt, um die Schiffsbauten und die Vermehrung der Effektivbestände bestreiten zu können, welche seine Vorgänger, die Admiräle Galiber und Aube, angeordnet hatten. Diese Summe sei für das außerordentliche Budget bestimmt, und der Minister suchte den Ausschuß für deren Bewilligung zu gewinnen, indem er der Hoffnung Raum gab, an den 30 für das ordentliche Budget ausgesetzten Millionen würde eine Ersparniß erzielt werden, welche den Nachtragskredit beinahe aufwiegen würde. Schließlich einigte man sich darüber, 8 Millionen sogleich zu bewilligen, um daraus die bei der Privatindustrie bestellten Schiffsbauten zu bezahlen, während die Ausgaben, welche durch die Vermehrung der Schiffsmannschaften herbeigeführt werden, erst am Ende des Jahres zur Verrechnung gelangen sollen und dann viel⸗ leicht durch die Ersparnisse an dem ordentlichen Budget, von denen der Minister sprach, bestritten werden könnten. Im Laufe der Unterredung bekämpfte Hr. Barbey die von dem Aus⸗ schuß vorgeschlagenen Abstriche an dem ordentlichen Budget für 1888, und in den meisten Punkten mit Erfolg. Nachdem er sich zurückgezogen hatte, wurde über den Antrag des Dep. Pelletan abgestimmt: den Marine⸗Minister aufzufordern, daß er eine Untersuchung veranstalte, um genau sesstellen⸗ wer die Verantwortung für die angeordneten unmäßigen Ausgaben zu tragen habe. Acht gegen fünf Stimmen lehnten aber den Antrag ab.
— 1. Oktober. (W. T. B.) Das Gerücht, wonach eine Wiederherstellung des Posten⸗ und Telegraphen⸗ vöö beabsichtigt werde, wird als unbegründet bezeichnet.
Der französische Konsul Boysset in Philippopel erhielt von der Regierung Urlaub auf unbestimmte Zeit.
Italien. Rom, 1. Oktober. (W. T. B.) Die „Riforma“ sagt mit Bezug auf die Entrevue zwischen dem Fürsten Bismarck und Herrn Crispi: Die vatikanische Frage habe mit derselben Nichts zu thun. Wenn Crispi den Fürsten Bismarck besuche, so geschehe dies sicherlich zu Zwecken, mit welchen die ganze italienische Nation nur zufrieden sein könne und zu denen die Freunde des europäischen Friedens sich nur beglück⸗ wünschen könnten. In keinem einzigen Italiener werde der Verdacht auftauchen, daß die Entrevue mit den Rechten Italiens und dessen freundschaftlichen Beziehungen zu allen Staaten Europas nicht in Uebereinstimmung stehe.
— 3. Oktober. (W. T. B.) Die „Riforma“ sagt über die Zusammenkunft des Minister⸗Präsidenten Crispi mit dem Fürsten Bismarck: die Begegnung gebe die beruhigendste und schmeichelhafteste Idee von der politischen Situation, welche Italien in Europa einnähme. Es sei übrigens in Folge der die beiden Regierungen vereinigenden Beziehungen und bei den Sympathien, durch welche die beiden Staats⸗
männer verbunden seien, nur natürlich, daß man einen direkten Meinungsaustausch über die beide Staaten un d
“
den europäischen Frieden am meisten interessirenden Fragen angezeigt fühlte. Niemand vermöge zu sagen, welche ragen speziell bei der Begegnung verhandelt würden; och könne man die Meinung der Blätter theilen, daß Crispi mitwirken werde zum Wohle des Vaterlandes auf der Basis des Völkerrechts und der Verträge. „Wir haben“, schließt die „Riforma“, „offen und loyal den Schluß gezogen, daß Crispi den Frieden sichern und nicht den Krieg vorbereiten werde.“
Serbien. Belgrad, 2. Oktober. (W. T. B.) Die Zeitung „Odjek⸗ — das Wahlergebniß als eine glän⸗ zende Errungenschaft der vereinigten Regierungspartei und erklärt es für unbegründet, daß zwischen den Radikalen und Liberalen Differenzen aufgetaucht seien: in dem Zahlenverhält⸗ niß der gewählten Abgeordneten bestehe nur ein unbedeutender Unterschied, welcher bei den Nachwahlen vollkommen aus⸗ geglichen werden dürfte.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Oktober. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach wird im Ministerium des Innern ein Regulativ über die Aufnahme fremder Staatsangehörigen, besonders deutscher in die russische Unterthanschaft ausgearbeitet, wona u. A. die Kinder von Konvertiten entgegen den bis⸗ herigen diesbezüglichen Bestimmungen in Zukunft ohne Weiteres naturalisirt werden können.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 1. Oktober. Prinz Eugen ist gestern Abend über Malmö nach Paris abgereist. Prinz Carl wird in der nächsten Woche in den Generalstab der Armee eintreten.
In der letzten, unter dem Vorsitz des Königs Ffge. tenen Staatsraths⸗Sitzung kam ein Bericht der Telegraphen⸗Direktion zum Vortrage, in welchem mit⸗ getheilt wurde, daß nach einer Berechnung die diesjährigen Einnahmen des Telegraphenwesens ca. 80 000 Kronen weniger betragen werden, als im Budgetvoranschlage berechnet. Die Telegraphen⸗Direktion ist der An⸗ sicht, daß die vielen Telephonleitungen und deren allgemeine Benutzung die Hauptursache zu dieser Verminde⸗ rung der Einnahmen sei. Zur Deckung dieses Ausfalls hat das Telegraphenwesen nur 30 000 Kronen Ueberschüsse aus früheren Jahren. Um das Telegraphenwesen in den Stand u setzen, die Gehälter zu bezahlen und die übrigen Ausgaben bis zum Schluß des Jahres bestreiten zu können, ver⸗ fügte der König, daß das Staatskontor dem Tele⸗ graphenwesen einen vorläufigen Vorschuß von 50 000 Kronen
ewähren soll. (Nach dem Bericht der Telegraphen⸗Direktion find von Beginn dieses Jahres und bis Ende August 774 132 Telegramme befördert worden: gegen die e; Zeit des Vorjahres um 10 152 Telegramme mehr. ährend die aus⸗ ländischen Telegramme um 27 252 zunahmen, verminderten sich die inländischen um 17 100 und gleichzeitig die Einnahmen um 20 861 Kronen oder 2,6 Proz. gegen das Vorjahr.)
Am Donnerstag fanden die letzten Wahlen zur Zweiten Kammer statt. Die Kammer wird nach unge⸗ fährer Schätzung in der kommenden Session aus 122 Frei⸗ händlern, gegen 138, und 100 Protektionisten, gegen 83 in der vorigen Session, bestehen.
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schrieb
b am 1. d. M.:
Mit dem heutigen Tage ist, nach dem Anschluß der süddeutschen Staaten, das im Frühjahr vom Reichstag beschlossene Branntwein⸗ steuergesetz für das gesammte Reichsgebiet in Kraft getreten.
Es vollzieht sich damit ein Akt von ebensogroßer wirthschaftlicher und ethischer Bedeutung für unser Volk, wie von finanzieller Wichtig⸗ keit für das Reich. .
Die Branntweinproduktion ist in Deutschland ihrem Wesen nach in der Hauptsache ein landwirthschaftliches Nebengewerbe, und die schwierigste Aufgabe bei Neuregelung der Branntweinbesteuerung lag in diesem Ue lande insofern von allen Seiten als nothwendig anerkannt wurde, daß die neue für die Besteuerung gewählte Form demselben Rechnung zu tragen habe. Es ist bekannt, welche Dienste im Interesse der landwirthschaftlichen Landeskultur die Kartoffelbrennerei geleistet hat, wie die intensive Bewirthschaf⸗ tung größerer Landestheile nur durch Kombination von Land⸗ wirthschaft und Brennerei bewirkt werden konnte, und es kam darauf an, den Landeskulturinteressen diese Dienste auch für die Zukunft zu erhalten. In anderen Landestheilen bildeten kleine Brennereibetriebe ebenfalls einen integrirenden Faktor der landwirthschaftlichen Inter⸗ essen, und die Verschiedenartigkeit dieser Verhältnisse bildete bei Neu⸗ regelung und Einführung einer gemeinsamen, für das ganze Reich bestimmten Branntweinbesteuerung die hauptsächlichste Schwierig⸗ keit. Gerade Diejenigen aber, welche früher am lautesten nach Reform der Branntweinsteuer gerufen, widersetzten sich am hart⸗ näckigsten, der Frage eine Lösung zu geben, durch welche die so verschieden gestalteten Bedürfnisse eine ihnen nicht zu versagende Berücksichtigung erfuhren. Die in dem neuen Gesetz nach dieser Richtung getroffenen Bestimmungen werden hoffentlich bewirken, daß die Entwickelung unserer Branntweinproduktion keine Störung erleidet, und daß unser für die allgemeinen Landesinteressen so wichtige Spiritusexport nicht nur seine Bedeutung behält, sondern einen neuen Aufschwung nimmt.
Fast nicht minder schwierig war aber die Aufgabe, den gewerb⸗ lichen und industriellen Interessen gerecht zu werden, indem der für diese Zwecke Verwendung findende Spiritus denselben ohne erhebliche Vertheuerung zur Disposition gestellt werden mußte. Auch in dieser Beziehung dürften die betreffenden Bestimmungen berechtigten Anfor⸗ derungen entsprechen.
Von ethischer Bedeutung für unser Volk ist aber die Regelung der Branntweinbesteuerung, weil in derselben die Handhabe gegeben scheint, dem Ueberhandnehmen übermäßigen Branntweingenusses zu steuern, und weil ferner in dem Rahmen derselben möglich sein wird, den hygienischen Anforderungen an den Trinkbranntwein gerecht zu werden.
Erndlich aber ist für die Finanzverhältnisse des Reichs, wie nicht minder der Einzelstaaten, das neue Steuergesetz von epochemachender Wichtigkeit, indem mit demselben erstens wiederum einer jener Schritte gethan ist, die im Rahmen der Steuerreform der verbündeten Regie⸗ rungen lagen; und indem ferner aus dieser Steuerquelle Mittel fließen werden, welche vorhandenen unbestrittenen Bedürfnissen für kulturelle Zwecke Befriedigung zu schaffen gestatten werden.
„Bei dem hartnäckigen Widerstande, welchen die erfolgte Regelung dieser Steuerfrage gerade von Seiten unserer bürgerlich⸗demokratischen Opposition erfuhr⸗ ist es vielleicht ein günstiges Vorzeichen, daß heute, am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes, ein hiesiges, dem sogenannten „Deutschfreisinn“ huldigendes Blatt sich bereits herbei⸗ läßt, allerlei gute Seiten an demselben zu entdecken.
„Neue Gesetze, und besonders neue Ftwerhelehe von einem der⸗ artig komplizirten Aufbau, wie derjenige des in Rede stehenden ist, bedürfen einer gewissen Zeit, bis das Neue sich eingewöhnt hat. Diese Zwischenzeit pflegt von unseren Oppositionellen ausgebeutet zu werden, um Stimmung in ihrem Shin zdu machen. Diesem Schicksal wird
auch das Branntweinsteuergesetz kaum entgehen. Dem gegenüber ist aber gerade heute daran zu erinnern, daß seine volle Wirksam⸗ keit für den Einzelnen sowohl wie für die Gesammtheit erst abgemessen und beurtheilt werden kann, nachdem eine längere Zeit verflossen und das Ungewohnte eines Uebergangszustandes über⸗ wunden ist. Sobald dieses geschehen sein wird, dann — dessen glauben wir sicher sein zu können — wird das allgemeine Urtheil über die nach so verschiedenen Seiten hochwichtige Maßregel ein ünstiges sein, und jene Politiker, welche das Zustandekommen der⸗ elben verhindern oder doch erschweren wollten, werden — wenn an⸗ ders sie ehrlich genug dazu sind — eingestehen müssen, sich auch in diesem Falle im Irrthum befunden zu haben.
— In der „Deutschen volkswirthschaftlichen Correspondenz“ lesen wir:
Hygiene und Volkswirthschaft. „Das kostbarste Kapital der Staaten und der Gesellschaft ist der Mensch. Jedes einzelne Leben repräsentirt einen bestimmten Werth. Diesen zu erhalten und ihn bis an die unabänderliche Grenze möglichst intakt zu bewahren, das ist nicht blos ein Gebot der Humanität, das ist auch in ihrem eigen⸗ sten Interesse die Aufgabe aller Gemeinwesen.“ Diese Worte, mit denen Kronprinz Rudolf von Oesterreich die Mitglieder des hygienischen Kongresses begrüßte, drängen die volkswirthschaftliche Bedeutung der Hyqtene in den Vordergrund, erwecken das lebhafteste Interesse des National⸗Oekonomen an den nun hinter uns liegenden Verhandlungen in Wien. Und Geheim⸗Rath von Pettenkofer führte den Gedanken des wirthschaftlichen Interesses des Gemeinwesens an den hygienischen Bestrebungen weiter aus, indem er die Gesundheit ein wirthschaft⸗ liches Gut nannte, welches ein Theil der National⸗Oekonomie sei, was Niemand klarer und deutlicher ausgesprochen hat, als Lorenz von Stein in seinen Schriften über die Beziehungen der Gesundheits⸗ pflege zum Staate. Wie die National⸗Oekonomie die Lehre von der Wirthschaft mit den gewöhnlichen Gütern ist, so soll die Hygiene die Lehre von der Gesundheitswirthschaft werden.
Es ist klar, daß gegenüber den nachtheiligen Einflüssen, die das Leben des Menschen bedrohen, der Einzelne machtlos bleibt und daß die Pflege der Gesundheitswirthschaft eine Aufgabe ist, die ausschließ⸗ lich nur durch gemeinsames Wirken, durch staatliches und kommunales Eingreifen vollendet werden kann. In vielen Kommunen — und die Reichshauptstadt Berlin gehört zu denselben — ist in Bezug auf Kanalisation, Wasserversorgung, Reinigung und Pflasterung bereits Bedeutendes geleistet, gleichwohl muß die drastische Schilderung des englischen Gesundheits⸗Ingenieurs Sir Robert Rowlinson, der be⸗ hauptet, daß, wenn man die schönen Denkmäler und Bauten aus den blühenden Städten wegnähme und nur den Grund und Boden mit seinen Unsauberkeiten übrig ließe, die Menschen es entschieden ablehnen würden, sich auf einem solchen Grund und Boden anzusiedeln, wenn er nicht zuvor gründlich gereinigt würde, auch heutzutage noch im Großen und Ganzen als berechtigt angesehen werden. Wollte man, meinte der Hygieniker John Simon, die Ortsbehörden für Gesund⸗ heitsbeschädigungen verantwortlich machen, die durch mangelhafte hygienische Einrichtungen entstünden, so könnte man unerschwingliche Summen berechnen; für eine Stadt wie Wien wird der wirthschaft⸗ liche Schaden, der durch Ein pro Mille der Gesammtsterblichkeit ent⸗ steht, mit einem Kapital von 35 Millionen Mark berechnet.
Es würde zu weit führen, wollten wir die Bedeutung der Hygiene vom volkswirthschaftlichen Standpunkte aus in detaillirter Weise aus⸗ führen; uns genügt, eine Anregung gegeben zu haben, welche wahr⸗ scheinlich die National⸗Oekonomen zu größeren Forschungen und zur gemeinschaftlichen Arbeit mit dem Hygieniker auf diesem Gebiete veranlassen wird. Allein wir wollen dem Vortrage Pettenkofer’s noch ein Moment entnehmen, welches uns von Wichtigkeit und dessen Nutzanwendung auf analoge Verhältnisse im staatlichen Leben uns nahe zu liegen scheint. Schon vor längerer Zeit hatte Pettenkofer berechnet, daß in München alljährlich für 25 Millionen Mark Bier getrunken werde: dieser Biergenuß sei eine namhafte Steuer, die man gerne und freiwillig entrichte, weil man etwas davon habe. Wollte man in einer Stadt wie München einige Millionen für bessere Kanalisation, Wasserversorgung, Reini⸗
ung und Pflasterung ins Budget setzen, so würde man sofort über
die „unerschwingliche Belastung der Steuerzahler“ seufzen. Wenn man aber anstatt täglich fünf Glas Bier, in München deren nur vier trinken, in anderen Städten aber sich in anderen Genüssen etwas Ab⸗ bruch thun würde, was fürf die Gesundheitspflege von Nutzen wäre, und wollte man das Geld für sanitäre Zwecke verwenden, so würde in wenigen Jahren ein wahrer „Embarras de richesse“ entstehen, man würde nicht mehr wissen, was man mit dem vielen Gelde an⸗ fangen solle. 3
Gelegentlich der Debatten über den Reichshaushalt erklärte be⸗ kanntlich der Bundesbevollmächtigte, Finanz⸗Minister von Scholz, daß Deutschland, trotzdem man oft auf dessen geringere Wohlhabenheit England und Frankreich gegenüber hingewiesen habe, reich genug sei, um das, was des Reiches Wohl und Sicherheit erfordere, aufzubringen. Ein Volk, welches, wie das deutsche, jährlich zwei Milliarden für Taback, Bier und Branntwein ausgebe, werde offenbar nicht geringere Leistungen für seine Sicherheit aufzubringen im Stande sein, als alle seine Nachbarstaaten. Das Beispiel, welches auf dem hygienischen Kongreß in Wien Pettenkofer in Betreff der Münchener angeführt hat, findet hier zweifellos eine analoge Anwendung für das gesammte deutsche Volk. Als im Interesse der größeren Sicherheit des Reichs, welche ja die Wahrscheinlichkeit der Erhaltnng des Friedens und somit die Erhaltung aller wirthschaftlichen Güter wesent⸗ lich erhöht, die Verstärkung der Friedenspräsenz des Heeres gefordert wurde, waren die oppositionellen Parteien bei der Hand, die Unerschwinglichkeit der Besteuerung, die ungeheure Be⸗ lastung des Einzelnen in das hellste Licht zu stellen und möglichst viel Kapital für die eigenen Parteizwecke daraus zu schlagen. Und dennoch würde, wenn der Fenuß von Taback, von Bier und Branntwein in demselben Maße eingeschränkt, wie Pettenkofer die Einschränkung des Biergenusses für München verlangte, und das Geld für Zwecke der Reichssicherheit verwendet werden würde, man nach einigen Jahren sich gleichfalls in einem „Embarras de richesse“ befinden.
Centralblattfür das Deutsche Reich Nr. 39. — Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Bestellung eines Reichsbevollmächtigten. — Titelverleihung an einen Stations⸗Controleur. — Konsulatwesen: Ernennung. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Marine⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 19. — Inhalt: S. M. Kreuzerfregatte „Elisabeth“. — Reservistenzulage. — Dampf⸗ fahrkunst; Schiffs⸗ und Maschinen⸗Biographien. — Arbeitsblusen der Lazarethgehülfen. — Verzeichniß der Konsulate. — Telegraphenkarten. — Schiffsbücherkisten. — Schiffsmaterialien ꝛc. in Sydney. — Wehr⸗ ordnung. — Verpflegungszuschuß. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen.
Centralblatt der NC656 Ig und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 20.— Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung und im Reichs⸗Gesetzblatt erschienenen Gesetze und Verordnungen. — I. Allgemeine Beser ihs⸗ gegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — III. Indirekte Steuern: Zollbehand⸗ lung der vom Auslande zurückkommenden Postsendungen. — Zollamt⸗ liche Behandlung des Güterverkehrs auf den Eisenbahnen. — Zoll⸗ behandlung von Thonfliesen und Thonröhren. — Steuervergütung von mit Branntwein versetzten Fruchtsäften. — Verordnung, betreffend die Besteuerung des Branntweins im Großherzogthum Baden. — Umtausch ausgefüllter “ zu statistischen Anmeldescheinen mit eingedruckten Werthzeichen. — Zuschlag zur Verbrauchsabgabe anstatt der Maischbottichsteuer. — V. Statistik: Statistik der Zucker⸗Produt⸗ tion und Besteuerung. — VI. Personalnachrichten.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 40. — Inhalt: Amtliches: Cirkular⸗Erlaß vom 16. September 1887. — Personal⸗ Nachrichten. — Nichtamtliches: Die Taufkapelle San Giovanni in
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Fonte am Dom von Neapel. — Neubau des Regierungsgebäudes in Münster i. W. — Zur Frage der Reinigung und Wasserversorgung der Stadt Moskau. — Die Schmid'sche Schraubenradbremse. — Vermischtes: Thüren des Kölner Doms. — Eisenbleche in einer neuen Form. — Bildsamkeit des Eises. — Baltimore⸗ und Ohio⸗ Bahn. — Henry Villard. — Brand eines Wolgadampfers.
8 Statistische Nachrichten.
Den „Verhandlungen des 10. westpreußischen Provinzial⸗ Landtages“ entnehmen wir bezüglich der Ausgaben des Haupt⸗ Etats der Verwaltung des Provinzial⸗Verbandes von Westpreußen pro Etatsjahr 1. April 1887/88 Nachstehendes: A. Hauptfonds. a. Dauernde Ausgaben. I. Allgemeine Verwaltung. Kap. 1. Verwaltungskosten 24 000 ℳ ( gegen das Vorjahr). Kap. 2. Besoldungen 94 929,64 ℳ (+ 1551,68 ℳ). Kap. 3. Sächliche Kosten der Centralverwaltung 24 672,10 ℳ (+ 1505,50 ₰ Kap. 4. Zur Durchführung der Kreisordnung 170 761 ℳ (+). Kap. 5. Landesmeliorationen und landwirthschaftliche Lehr⸗ anstalten 11 500 ℳ (— 2100 ℳ). Kap. 6. Ausgaben für Kunst und Wissenschaft 36 500 ℳ (+). Kap. 7. Zuschüsse an Wohl⸗ thätigkeitsanstalten 2000 ℳ (¼). Kap. 8. Ausgaben für die Ge⸗ werbekammer 5000 ℳ (+¼). Kap. 9. Zur Wegebauverwaltung 781 890,47 ℳ (— 37 013,14 ℳ). Summa Abschnitt I.: 1 151 253,21 ℳ (— 36 056,16 ℳ). — II. Verwaltung und Unter⸗ haltung der Provinzialchausseen. Kap. 10. Verwaltung der Pro⸗ vinzialchausseen 102 777,51 ℳ (+ 4754,51 ℳ). Kap. 11. Unter⸗ haltung der Chausseen 490 941,39 ℳ (+ 19 870,14 ℳ). Summa Abschnitt II.: 593 718,90 ℳ, (+ 24 624,65 ℳ). — III. Zur Unterbringung verwahrloster Kinder zur Zwangserziehung: 66 200 ℳ 450 ℳ). — IV. Hebeammenwesen. Kap. 13. Für das Hebeammen⸗ Lehrinstitut in Danzig 24 250 ℳ (+ 3680 ℳ). — V. Insgemein. Kap. 14: 107 808,94 ℳ (— 2086,02 ℳ). — VI. Landarmenverwal⸗ tung. Kap. 15. Unterstützungen und Beihülfen aus gesetzlicher Ver⸗ 278 162 ℳ (+ 18 762 ℳ). Kap. 16. Zuschüsse an die Institute: 511 946,25 ℳ (+ 15 307,82 ℳ). Kap. 17. Sonstige Zuschüsse: 28 491,75 ℳ (+ 30,18 ℳ). Summa Ab⸗ schnitt VI: 818 600 ℳ (+ 34 100 ℳ). — b. Außer⸗ ordentliche Ausgaben. Kap. 18. Einmalige Ausgaben: 38 757,50 ℳ (+ 1757,50 ℳ — B. Nebenfonds. I. Provinzial⸗Chausseebau⸗Prä⸗ mienfonds 33 285,90 ℳ (— 30 773,38 ℳ) — II. Provinzial⸗Hülfs⸗ kassen⸗ und Meliorationsfonds. Kap. 20. 1 978 800 ℳ (4. 380 700 ℳ) — III. Reservefonds des Provinzial⸗Hülfskassen⸗ und Meliorations⸗ fonds. Kap. 21. Zur Kapitalisirung 13 326,36 ℳ (— 227,59 ℳ) — IV. F. Kap. 22. 49 395,81 ℳ (s— 23 591,43 ℳ) — V. Pferde⸗Versicherungs⸗Reservefonds. Kap. 23. Zur Verwendung beim Pferde⸗Versicherungsfonds 49 395,81 ℳ (— 23 591,43 ℳ) — VI. Rindvieh⸗Versicherungsfonds. Kap. 24. 18 271,35 ℳ (— 8257,71 ℳ) — VII. “ Kap. 25. Zur Verwen⸗ dung beim Rindvieh⸗Versicherungsfonds 18 271,35 ℳ (+ 6742,29 ℳ) — VIII. Krankenpflegesonds für den Regierungsbezirk Danzig. Kap. 26. 1622,82 ℳ (— 51,65 ℳ). — IX. Provinzialständischer Stipendienfonds. Kap. 27. 442,05 ℳ (— 19,07 ℳ). — X. West⸗ preußischer Feuer⸗Sozietätsfonds. Kap. 28. 735 600 ℳ (+ 62 000 ℳ). — XI. Westpreußische Provinzial⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse. Kap. 29. 61 000 ℳ (+ 11 000 ℳ). — Wiederholung der Ausgaben: A. Hauptfonds. a. Dauernde Ausgaben 2 761 831,05 ℳ (+ 23 812,47 ℳ). — b. Außerordentliche Ausgaben 38 757,50 ℳ (+ 1757,50 ℳ). — Summa A. Hauptfonds 2 800 588,55 ℳ (—+ 25 569,97 ℳ). — Summa B. Nebenfonds 2 959 411,45 ℳ (373 930.03 ℳ). — Summa totalis 5 760 000 ℳ (+ 399 500 ℳ). — Die Ausgaben balanciren mit den Einnahmen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Landeskultur ⸗Rentenbanken in Preußen, Sachsen und Hessen, nach den bezüglichen Gesetzen dargestellt von G. Schober, Landes⸗Rath der Provinz Schlesien. Mit einem Anhang: Die Landeskultur⸗Rentenbank für die Provinz Schlesien. Berlin, Verlag von P. Parey, 1887. Preis 5 ℳ — Die Kenntniß von dem Zweck und der Bedeutung einer Landeskultur⸗ Rentenbank ist auch heute noch als eine auffallend geringe zu bezeich⸗ nen. Namentlich sind diejenigen Kreise, in deren Interesse das die Landeskultur⸗Rentenbanken betreffende Gesetz gemacht worden ist, ganz ungenügend mit demselben bekannt. Diese speziellen Interessenten, n Landwirthe, haben zugleich auch wieder die wenigste Gelegen⸗ heit und Muße, sich über den Zweck und die Bedeutung des Instituts und seine Einrichtung in der wünschenswerthen Weise zu unterrichten. Hierzu kommt, daß eine diesbezügliche Literatur in Preußen noch nicht existirt. Unter diesen Erwägungen und mit Rück⸗ sicht auf die hohe Bedeutung, welche das Institut der Landeskultur⸗ Rentenbank für die landwirthschaftliche Interessenförderung hat, er⸗ schien es dem Verfasser der vorliegenden Schrift mit Recht nützlich, einen Beitrag zur näheren Information über die gesetzlichen un statutarischen Bestimmungen dieser Kreditanstalt zu liefern. Es ist demnach der Zweck dieses Buches, die allgemeine Kenntniß über Landeskultur⸗Rentenbanken vermehren zu helfen, insbesondere aber den Landwirthen, Behörden, Inhabern von Landeskultur⸗ Rentenbriefen und allen denen, welche in nähere Beziehung zur Landeskultur⸗Rentenbank treten wollen oder sollen, die Kenntnißnahme zu vermitteln und zu erleichtern. Das Buch hat also eine wefentlich praktische Bedeutung und soll ein Geschäftshandbuch sein, wobei jedoch nicht unterlassen ist, zur Rechtfertigung der Dar⸗ stellungen in demselben die Quellen, auf welche sich der Text gründet, in den beigegebenen Noten zu bezeichnen. — Was nun den speziellen Inhalt der vorliegenden Schrift betrifft, so beschäftigt sich dieselbe in der 1. Abtheilung und zwar am ausführlichsten mit den Lande kultur⸗Rentenbanken im Königreich Preußen, indem sie Geschichte des Gesetzes vom 13. Mai 1879 liefert, Zwec und Bedeutung der Landeskultur⸗Rentenbanken und die Einrich⸗ tung derselben auseinandersetzt und sodann das Gesetz, betreffend di Errichtung der Landeskultur⸗Rentenbanken vom 13. Mai 1879, mittheil und dasselbe durch die vollständigen amtlichen Motive, den Kommissions⸗ bericht und ergänzende Mittheilungen aus den Verhandlungen des Landtages erläutert. — Die 2. Abtheilung handelt von der bereits seit 1861 bestehenden Landeskultur⸗Rentenbank im Königreich Sachsen, da dieselbe in erster Reihe mit als Vorbild für die in Preußen zu errichtenden Landeskultur⸗Rentenbanken gewählt wurde. — Die 3. darauf folgende Abtheilung betrifft die Landeskultur⸗Rentenkasse im Großherzogthum Hessen. In einem „Anhang“ endlich erhalten wir interessante Nachrichten über die Landeskultur⸗Rentenbank für die Provinz Schlesien in Breslau, indem zunächst eine Geschichte der Entstehung der erwähnten Rentenbank gegeben, und sodann das Statut derselben vom 22. Juli 1881 nebst Erläuterungen, hierauf Verzinsungs⸗ und Til⸗ gungspläne, alsdann das Gesetz, betreffend die Bildung von Wasser⸗ genossenschaften, vom 1. April 1879 nebst Vorbemerkungen, endlich das Normal⸗Statut für Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaften nebst der Instruktion zur Anwendung derselben, sowie die Cirkular⸗Ver⸗ fügung des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 7. Januar 1886 mitgetheilt werden.
— Im Verlage von Elwin Staude in Berlin (Potsdamer⸗ straße 122 ) erscheinen seit dem 1. Oktober d. J. „Blätter für Taubstummenbildung“, herausgegeben von E. Walther, Di⸗ rektor der Königlichen Taubstummenanstalt zu Berlin, und F. Töpler, Erstem Lehrer an derselben Anstalt. Diese neue Zeitschrift erscheint am 1. und 15. jeden Monats im Umfange von 1 Bogen, für den vierteljährlichen Preis von 2 ℳ Die Redaktion (E. Walther) be⸗ bndet sich in Berlin (Elsasserstraße Nr. 88). — Nr. 1 des ersten
ahrgangs vom 1. Oktober 1887 enthält u. A. einen Aufsatz von E. Walther: „Welche Anforderungen sind an den Lehrer der Taubstum⸗ hen. L.“ und ein „Gedenkblatt an Dr. Wilh. Harnisch“, von
. Töpler.