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ordnung, die Behörden angewiesen worden, die Erhebungen durch eine Uebersicht über die Zahl der Betriebe und Arbeiter, für welche Sonntagsarbeit vorkommt, sowie für diejenigen, für welche Sonntags⸗ arbeit thatsächlich nicht vorkommt, zu vervollständigen. Die Herstellung dieser Uebersicht begegnete indessen erheblichen Schwierigkeiten insofern, als zunächst der Begriff der Sonntagsarbeit verschieden aufgefaßt wurde, indem man auf der einen Seite nur die produktive Thätigkeit, uf der anderen Seite jede auch aushülfsweise Verrichtung als Sonntagsarbeit ansah. Sodann zeigten sich Zweifel hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung des Sonntags, und schließlich waren nicht alle Behörden im Stande, eine systematisch vorzubereitende Zählung, wie die für die Uebersicht erforderliche, innerhalb der gestellten Frist mit der gewünschten Vollständigkeit auszuführen.
Eine Nachweisung über die Zahl der in sämmtlichen Gewerbs⸗ zweigen an Sonn⸗ und Festtagen beschäftigten und nicht bkeschäftigten Betriebe und Arbeiter, aus wescher immerhin ein, wenn auch nur an⸗ näherndes Bild der Verhältnisse entnommen werden kann, liegt für alle preußischen Regierungsbezirke, mit Ausnahme von Danzig, Merseburg, Hildesheim, Münster, Wiesbaden und Düsseldorf, vor, wo die theils zu große Lücken aufweisen, theils absolute Ziffern überhaupt nicht enthalten.
Aus der die übrigen 30 Regierungsbezirke umfassenden Tabelle geht hervor, daß sich daselbst die zahlenmäßigen Ermittelungen ins⸗ gesammt erstreckt haben auf 500 156 Betriebe mit 1 582 591 Arbeitern. Sonntassarbeit kommt bei denselben vor für 288 939. Betriebe = 57,75 %, nicht vor für 211 217 Betriebe = 42,25 %, vor für 668 027 Arbeiter = 42,25 %, nicht vor für 919 564 Arbeiter = 57,75 %. 1
Hiernach steht die Zahl der Betriebe mit Sonntagsarbeit im umgekehrten Verhältniß zu der Zahl der beschäftigten Arbeiter, es ist die Mehrzahl der Betriebe, dagegen die Minderzahl der in den⸗ selben beschäftigten Arbeiter an Sonntagen thätig. Es kann dahin⸗ gestellt bleiben, ob schon dieses Ergebniß zu dem Schluß berechtigt, daß die Sonntagsarbeit am umfangreichsten in kleineren Betrieben zu sein pflegt, jedenfalls findet diese Thatsache im Laufe der Unter⸗ suchung in vielen Fällen ihre Bestätigung. Scheidet man aus den obigen Gesammtziffern — 500 156 Betriebe mit 1 582 591 Arbeitern — die Zahlen für Handel und Verkehr aus, und sieht dabei von dem Regierungsbezirk Arnsberg ab, für welchen die Angaben bezüglich der letzteren Gruppen nur für einen Kreis aher außer Betracht blieben, so ergiebt sich tagsarbeit in Großindustrie und Handwerk folgendes Re⸗ sultat: In 352 057 Betrieben mit 1 294 134 Arbeitern kommt Sonntagsarbeit vor für 166 091 = 47,2 % Betriebe und 466 194 35,9 % Arbeiter, nicht vor für 185 966 52,8 % Betriebe und 827 940 = 64,1 % Arbeiter. Hiernach ist die Sonntags⸗ arbeit in Großindustrie und Handwerk verhältnißmäßig in weniger Betrieben üblich (47,2 %) als im gesammten Gewerbe (57,75 %); während in letzterem 42,25 % der Arbeiter Sonntags thätig sind, werden in den ersteren nur 35,9 % in Anspruch genommen, so daß das Verhältniß zwischen der Zahl der am Sonntag thätigen und der in beiden Gewerbszweigen nicht thätigen Arbeiter, welches in Groß⸗ industrie und Handwerk zusammen 42,25 % : 57,75 % betrug, auf 35,9 % : 64,1 % herabgegangen ist.
Diese Zahlen lassen darauf schließen, daß im Handel und Ver⸗ kehr die Sonntagsarbeit in verhältnißmäßig größerem Umfange statt⸗ findet, als in der Großindustrie und im Handwerk.
Für die Beurtheilung des Verhältnisses der Sonntagsarbeit in den letzteren liegen bezüglich der Großindustrie aus 16, bezüglich des Handwerks aus 15 Regierungsbezirken Angaben vor, für die übrigen waren entsprechende Angaben nicht festzustellen. Es kommt in den betreffenden Bezirken in der Großindustrie bei 29 930 Betrieben mit 450 755 Arbeitern Sonntagsarbeit vor für 14 792 Betriebe = 49,4 % und 134 359 Arbeiter gleich 29,8 %, nicht vor für 15 138 Betriebe = 50,6 % und 316 396 Arbeiter = 70,2 %.
Im Handwerk hingegen kommt dieselbe bei 151 436 Betrieben mit 344 294 Arbeitern vor für 71 317 Betriebe = 47,1 % und 144 015 Arbeiter = 41,8 %, nicht vor für 80 119 Betriebe = 52,9 % und 200 275 Arbeiter 58,2 %.
Verhältnißmäßig ist demnach in jenen Bezirken bei der Groß⸗ industrie zwar eine, wenn auch nicht erheblich größere Anzahl von Betrieben thätig, als im Handwerk — 49,4 % : 47,1 % —, dagegen wird in diesem eine relativ um Vieles größere Zahl von Arbeitern Sonntags in Anspruch genommen, als bei jener, 41,8 %: 29,8 %. Diese Zahlen legen die Annahme nahe, daß die Großindustrie im Allgemeinen einen geringeren Theil der in den einzelnen Betrieben thätigen Arbeiter zur Sonntagsarbeit heranzieht, als das Handwerk. Es findet dies vornehmlich in dem Umstande seine Erklärung, daß einerseits Reparaturen und Reinigungsarbeiten auch in solchen Be⸗ trieben Sonntags vorgenommen zu werden pflegen, in welchen im Uebrigen die Ärbeit ruht, und andererseiss die hei der Groß⸗ industrie in weit größerer Zahl vorhandenen kontinuirlichen Betriebs⸗ theile eine Unterbrechung der an denselben erforderlichen Verrich⸗ tungen nicht gestatten, während der volle werktägliche Betrieb am Sonntag zwar vorkommt, aber im Allgemeinen doch die Ausnahme bildet. Im Handwerk aber, wo die einzelnen Theile des Be⸗ triebs eine scharfe Scheidung der Arbeit und der Arbeiter im All⸗ gemeinen nicht, oder doch nur für einzelne Gewerbszweige und An⸗ lagen aufweisen, nimmt die Arbeit, wo sie vorkommt, in weit höherem Maße auch die gesammte Arbeiterschaft in Anspruch. Ins⸗ besondere gilt dies vielfach für die kleinen Handwerksbet iebe. Es läßt sich dies, abgesehen von den übrigen Ergebnissen der Erhebungen, auch aus den obigen Zahlen schließen, nach welchen zwar 47,1 % der Handwerksbetriebe, aber nur 41,8 % der im Handwerk beschäftigten Arbeiter Sonntags thätig sind.
Für die Regierungsbezirke Gumbinnen, Posen, Oppeln, Stade, Osnabrück, Köln, Trier und Aachen hat sich feststellen lassen, wie viele der Sonntags in der Großindustrie beziehungsweise im Handwerk (hier mit Ausnahme von Gumbinnen und Aachen) nicht beschäftigten Arbeiter solchen Betrieben angehören, in welchen Sonntagsarbeit üblich ist, und wie viele solchen Betrieben, in welchen dieselbe nicht üblich ist. Die Vertheilung dieser Arbeiter gestaltet sich in folgender Weise: Die Zahl der am Sonntag nicht beschäftigten Ar⸗ beiter beträgt in der Großindustrie 155 400; von diesen sind aus Betrieben ohne Sonntagsarbeit 80 023 = 51 %, aus Betrieben mit Sonntagsarbeit 75 377 = 48,5 %. Die Zahl der in Betrieben mit Sonntagsarbeit überhaupt beschäftigten Arbeiter beläuft sich auf 142 309. Es sind von diesen Arbeitern demnach Sonntags nicht beschäf⸗ tigt 75 377 = 52,9 %. Im Handwerk beträgt die Zahl der Sonntags nicht beschäftigten Arbester 115 896, von diesen sind aus Betrieben ohne Sonntagsarbeit 110 519 = 92,6 %, aus Betrieben mit Sonn⸗ tagsarbeit 5377 = 7,4 %, die Zahl der in Betrieben mit Sonn⸗ tagsarbeit überhaupt beschäftigten Arbeiter stellt sich auf 72 125. Es sind demnach von diesen letzteren Arbeitern Sonntags nicht beschäftigt 5377 = 4,6 %.
Während in den bezeichneten Bezirken bei der Großindustrie an⸗ nähernd die Hälfte der Sonntags nicht beschäftigten Arbeiter Be⸗ trieben angehören, in denen Sonntagsarbeit üblich ist, welche letztere sonach mehr als die Hälfte ihrer Gesammtarbeiterschaft an diesem Tage nicht in Anspruch nehmen, sind im Handwerk nur 7,4 % der Sonn⸗ tags freien Arbeiter aus Betrieben mit Sonntagsarbeit, dagegen 926 % aus solchen Betrieben, welche Sonntags überhaupt nicht arbeiten lassen.
Für Handel
vorlagen und
für die Sonn⸗
und Verkehr liegen Zahlen aus 29 Regierungs⸗ bezirken vor. Die Ermittelungen haben sich hier erstreckt auf 147 318 Betriebe mit 245 061 Arbeitnehmern. Sonntagsarbeit kommt vor: für 122 273 Betriebe gleich 77,6 % und 190 217 Arbeit⸗ nehmer gleich 57,8 %; nicht vor: für 25 045 Betriebe gleich 22,4 % und 54 844 Arbeitnehmer gleich 42,2 %. Diese Zahlen er⸗ geben, daß hier sowohl der Großindustrie wie dem Handwerk gegen⸗ über relativ sowohl mehr Betriebe wie Arbeiter Sonntags thätig sind.
Für je 100 Betriebe der Großindustrie, des Handwerks und des Handels und Verkehrs und für je 100 in einem dieser Gewerbs⸗ zweige beschäftigten Arbeiter ergiebt sich demnach, daß die Sonntags⸗ arbeit üblich ist in der Großindustrie: für 49,4 % der Betriebe und
8 % der Arbeiter, im Handwerk: für 47,1 % der Betriebe und 41,8 % der Arbeiter, in Handel und Verkehr: für 77,6 % der Betriebe und 57 % der Arbeiter. Hiernach beschäftigt am Sonntag: 1) die Großindustrie im Verhältniß zum Handwerk relativ mehr Betriebe, dagegen relativ weniger Arbeiter, im Verhältniß zu Handel und Ver⸗ kehr relativ weniger Betriebe und weniger Arbeiter; 2 das Hand⸗ werk im Verhältniß zur Großindustrie relativ weniger etriebe, da⸗ gegen relativ mehr Arbeiter, im Verhältniß zu Handel und Verkehr relativ weniger Arbeiter und weniger Betriebe; 3) Handel und Verkehr sowohl im Verhältniß zur Großindustrie wie zum Handwerk relativ mehr Betriebe und Arbeiter. b
Diese Verhältnisse stimmen mit den Ergebnissen der übrigen Ermittelungen, wenn auch nicht für alle Erhebungsgebiete, so doch im Großen und Ganzen für das gesammte Erhebungsgebiet überein; jedoch ist dabei zu betonen, daß, wie bereits bemerkt, bei der zahlen⸗ mäßigen Feststellung in der Regel nicht sowohl alle und jede ge⸗ werbliche Thätigkeit in Frage gekommen ist, welche am Sonntag in den einzelnen Gewerbebetrieben überhaupt vorkommt — nur ein kleiner Theil derselben dürfte ganz und gar ohne jegliche Sonntags⸗ arbeit in diesem Sinne sein —, als vielmehr nur die durchschnitt⸗ liche, im Allgemeinen „übliche“ gewerbliche Thätigkeit größeren Um⸗ fangs und mehr oder minder regelmäßiger Art. Eine über diesen Begriff der Sonntagsarbeit hinausgehende Auffassung derselben ist hingegen bei den schriftlichen Befragungen und vielfach auch bei den mündlichen Erörterungen vorwiegend vertreten gewesen. Hieraus erklärt es sich, daß, wie aus den weiteren Ausführungen des Berichts hervorgeht, die Sonntagsarbeit nach den Ergebnissen der übrigen Erhebungen sowohl in der Großindustrie wie im Hand⸗ werk meist in größerem Umfang üblich erscheint, als 49 4 % be⸗ ziehungsweise 47,1 % der vorhandenen Betriebe. Wenn dieser Gegen⸗ satz, wie es der Fall ist, beim Handel weniger hervortritt, so ist es darauf zurückzuführen, daß hier für die zahlenmäßige Ermittelung und für die Befragungen und Erörterungen in dem Offenhalten des Verkaufsgeschäfts im Wesentlichen eine übereinstimmende Voraus⸗ setzung für die Anwendung des Begriffs „Sonntagsarbeit“ gegeben war, an welcher es für die übrigen Gewerbszweige gemangelt hat.
Regelmäßige und dauernde Sonntagsarbeit findet im Allgemeinen in der Groß⸗ und Fabrikindustrie vorwiegend an kontinuirlichen Be⸗ triebstheilen und für Reparaturarbeiten, im Handwerk, wenn auch nicht überall, so doch vielfach in den kleineren, namentlich aber in den mit einem Ladengeschäft verbundenen und den au die täglichen Be⸗ dürfnisse des Publikums angewiesenen Betrieben statt, während sie, vom Großhandel, zum Theil auch von großen Ladengeschäften größerer Städte, sowie vom Verkehrsgewerbe abgesehen, die größte Ausdehnung im Handel hat.
Periodische Sonntagsarbeit überwiegt bei denjenigen Gewerbs⸗ zweigen, welche entweder, wie die Campagne⸗Industrie, nur einen Theil des Jahres beschäftigt sind, oder in welchen sich zu gewissen Zeiten desselben ein regelmäßig wiederkehrender Geschäftsandrang ein⸗ zustellen pflegt. An dieser Sonntagsarbeit ist sowohl die Großindustrie das Handwerk und die Hausindustrie, theilweise auch der Handel
etheiligt.
Die ohne Regelmäßigkeit wiederkehrende Sonntagsarbeit tritt in der Großindustrie gegenüber der regelmäßigen und dauernden, im Handel dagegen überhaupt zurück, bildet aber im Handwerk einen erheb⸗ lichen Theil der vorkommenden Beschäftigung gewerblicher Arbeiter.
Bei der regelmäßigen und dauernden Sonntagsarbeit ist in der Großindustrie gewöhnlich nur ein Theil der Arbeiterschaft betheiligt. Hauptsächlich in Arbeiten an kontinuirlichen Betriebstheilen, in Repa⸗ raturen oder wohl auch in vorbereitenden oder fertigstellenden Arbeiten bestehend, nimmt dieselbe in der Regel nur die für diese Verrichtungen bestimmten Hülfskräfte in Anspruch, deren Verhältniß zur gesammten Arbeiterschaft des einzelnen Betriebes nicht nur bei den einzelnen Industriezweigen, sondern ebenso sehr auch bei den einzelnen Anlagen desselben Industriezweiges verschieden ist, sich da, wo der ununter⸗ brochene Betrieb, wie beim Hüttenwesen und bei einzelnen chemischen Industriezweigen, für den ganzen Produktionsprozeß überwiegt, der
esammten Arbeiterschaft nähert, hingegen da, wo die Verrichtungen sich auf die Unterhaltung gewisser Feuerungen oder auf die Ausführung geringfügiger Reparaturarbeiten beschränkt, nur einzelne, meist wenige Arbeiter beansprucht.
Gleiches gilt beim Handwerk für diejenigen Betriebe, in welchen technische Gründe die Sonntagsarbeit veranlassen, oder wo die letztere in Reparatur⸗ und Reinigungsarbeiten besteht. In beiden Fällen arbeitet meist nur ein Theil der Arbeiterschaft. Wo indessen, wie in kleineren Betrieben mancher Orte, die Sonntagsarbeit im Handwerk Brauch und Sitte geworden ist, oder in Gewerbszweigen, in denen der Sonntag, wie bei den Photographen, der beste Verdiensttag ist, trifft die Sonntagsarbeit in der Regel alle Arbeitnehmer, in manchen Fällen einschließlich der Lehrlinge.
Auch im Kleinhandel wird überwiegend die gesammte Arbeiter⸗ schaft herangezogen, jedoch in größeren Geschäften, namentlich der größeren Städte meist nur ein Theil derselben, aber auch hier alle, wenn das Geschäft auf solche Kreise der Bevölkerung angewiesen ist, welche erfahrungsgemäß den Sonntag zu Einkäufen zu benutzen pflegen.
Die periodisch wiederkehrende Sonntagsarbeit beansprucht dagegen nahezu überall vorwiegend die gesammte Arbeiterschaft. Hier gilt es, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel zu liefern oder möglichst viel zu verkaufen, plötzlicher Andrang der oft lange vorher sehnsüchtig erwarteten Bestellungen, kurz bemessene, häufig unter Konventional⸗ strafen eingegangene Lieferfristen, das Drängen der Besteller, die mit ihren Aufträgen vielfach bis zum letzten Moment zurückzuhalten pflegen, die Nothwendigkeit, bei überseeischen Aufträgen bestimmte Schiffe zu benutzen, diese und andere, im Einzelnen noch zu erwähnende Umstände geben dem Saisongeschäft ein charakteristisches Gepräge des Drängens und Hastens, welches seinen Ausdruck in einer weitgehenden Inanspruchnahme nicht nur der Ueberstunden und Nachtzeit, sondern auch der Sonntagsarbeit findet.
Was die Ansichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Durchführbarkeit eines Verbotes anlangt, so haben sich dieselben für einen erheblichen Theil der Befragten zahlenmäßig ermitteln lassen.
In Verhältnißzahlen ausgedrückt, ist das Gesammtergebniß fol⸗ gendes: von je 100 Befragten halten ein Verbot für durchführbar ohne Einschränkung 23 Arbeitgeber und 32 Arbeitnehmer, für durch⸗ führbar mit Einschränkung 39 Arbeitgeber und 41 Arbeitnehmer, für undurchführbar 38 Arbeitgeber und 27 Arbeitnehmer.
In den einzelnen Gewerbegruppen stellt sich das Verhältniß fol⸗ HEE11 1) In der Groß⸗ und Fabrik⸗Industrie halten von 100.
efragten Arbeitgebern bezw. Arbeitnehmern ein Verbot für durch⸗ führbar ohne Einschränkungen 13 Arbeitgeber und 18 Arbeitnehmer, für durchführbar mit Einschränkungen 54 Arbeitgeber, 57 Arbeit⸗ nehmer, für undurchführbar 33 Arbeitgeber und 25 Arbeitnehmer. 2) Im Kleingewerbe halten von je 100 befragten Arbeitgebern bezw. Arbeitnehmern ein Verbot für durchführbar ohne Ein⸗ schränkungen 18 Arbeitgeber und 21 Arbeitnehmer, für durch⸗ führbar mit Einschränkungen 41 Arbeitgeber und 52 Arbeit⸗ nehmer, für undurchführbar 41 Arbeitgeber und 27 Arbeitnehmer. 3) Im Handelsgewerbe halten von je 100 befragten Arbeitgebern bezw. Arbeitnehmern ein Verbot für durchführbar ohne Einschrän⸗ kungen 41 Arbeitgeber und 59,5 Arbeitnehmer, für durchführbar mit Einschränkungen 27 Arbeitgeber und 18,5 Arbeitnehmer, für undurch⸗ führbar 32 Arbeitgeber und 22 Arbeitnehmer. 4) Im Verkehrs⸗ gewerbe halten von je 100 befragten Arbeitgebern bezw. Arbeitnehmern ein Verbot für durchführbar ohne Einschränkungen 12 Arbeitgeber und 16 Arbeitnehmer, für durchführbar mit Einschränkungen 11,5 Arbeit⸗ geber und 14 Arbeitnehmer und für undurchführbar 76,5 Arbeitgeber und 70 Arbeitnehmer.
— In dem Konkurse der Firma Eskolin & Co. zu Helsing⸗ fors ist nach amtlicher Bekanntmachung der Prüfungstermin, welcher vor dem Rathhausgericht zu Helsingfors stattfindet, auf den 16. Januar 1888, Vormittags, festgesetzt worden.
— Der Aufsichtsrath der Deutschen Genossenschafts⸗ Bank von Soergel, Parrisius u. Co. hat beschlossen, eine
Aufsichtsraths und der persönlich haftenden Gesellschafter auf Er⸗ höhung des Kommanditkapitals von 9 Millionen auf 15 Millionen Mark durch Ausgabe von 5000 Aktien à 1200 ℳ zum Mindest⸗ betrage von 118 Beschluß zu fassen hat.
— Die dem Aufsichtsrath der Victoria⸗Brauerei vorgelegte Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr ergiebt nach reichlichen Ab⸗ schreibungen einen Reingewinn von rund 90 000 ℳ Es wurde be⸗ schlossen, die Vertheilung einer Dividende von 6 % (gegen 4 ½ % im Vorjahre) der Generalversammlung in Vorschlag zu bringen.
Der Aufsichtsrath der Spandauerberg⸗Brauerei (vorm. C. Bechmann) hat die von der Direktion vorgelegte Bilanz für das am 30. September beendete zweite Geschäftsjahr der Gesell⸗ schaft genehmigt und beschlossen, der Generalversammlung die Ver⸗ theilung einer Dividende von 9 % (gegen 7 % im Vorjahre) nach Vornahme der Abschreibungen in Vorschlag zu bringen. .
— In der Generalversammlung der Vereinigten Stral⸗ sunder Spielkarten⸗Fabriken, Aktien⸗ Gesellschaft, wurde die vorgelegte Bilanz genehmigt und einstimmig Decharge ertheilt; danach entfällt eine Dividende von 5 ½ % gleich 33 ℳ pro Aktie für beide Aktiengattungen. 8
— In der Generalversammlung der Sächsischen Kammgarn⸗ spinnerei (vorm. C. F. Solbrig) zu Harthau wurde den An⸗ trägen gemäß die Dividende pro 1886/87 auf 7 % festgesetzt und 1 ½ % = 30 000 ℳ für das neue Betriebsjahr in Reserve gestellt.
Leipzig, 18. Oktober. (W. T. B.) Die „Leipziger Börsen⸗ halle“ meldet, daß die Leipziger Diskonto⸗Gesellschaft wegen 1““ Seitens der Direktoren vorläufig die Zahlungen eingestellt hat.
Wien, 18. Oktober. (W. T. B.) Die hiesige ottomanische Botschaft giebt Folgendes bekannt: „Gewisse Zeitungen haben mit⸗ getheilt, daß die Betriebsgesellschaft der orientalischen Bahnen im Begriff stehe, ihre Aktien und Rechte an fremde finanzielle Institute abzutreten und zu übertragen. Um jeden Irrthum zu vermeiden, erklärt die Botschaft, daß die Pforte ihre Zustimmung zu keiner Kombination dieser Art geben würde, wie vortheilhaft dieselbe auch anderweitig sein möge, insolange nicht die Ansprüche und die Rechtsstreitigkeiten, welche gegen die erwähnte Gesellschaft schweben, geordnet sind.“
(W. T. B.) Die Ver⸗
Glasgow, 17. Oktober. schiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche
6700 Tons gegen 6500 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Bradford, 17. Oktober. (W. T. B.) Wolle ruhig, aber stetig, Preise für Garne Spinnern zu niedrig, viele Spinner haben die Arbeitszeit abgekürzt, um Preise zu halten, Stoffe etwas besser.
Paris, 16. Oktober. (Köln. Ztg.) Der französische W“ während der neun ersten Monate des Jahres 1887 rachte folgendes Ergebniß: Einfuhr 3091 Millionen (1886 3058), Ausfuhr 2183 Millionen (1886 3313). ½. ☚r
Verkehrs⸗Anstalten.
Zwischen der Insel Formosa und dem Festlande von China ist eine Kabelverbindung bergestellt. Folgende Telegraphen⸗ anstalten sind auf Formosa eröffnet: Kelung, Taipeifoo (Taiwanfoo) und Tamui (Tamsui). Die zu entrichtende Wortgebühr beträgt für Telegramme aus Deutschland für die Strecke bis Fochow in China 7 ℳ, für die Strecke von Fochow bis zum Bestimmungsort 1 ℳ Es ist jedoch letztere Gebühr mindestens für 7 Wörter zu entrichten.
Hamburg, 17. Oktober. (W. T. B.) Der Postdampfer „Rhenania“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, am 15. d. M. in St. Thomas eingetroffen. — Der Post dampfer „Rhaetia“ derselben Gesellschaft hat, von New⸗VYork kommend, heute Nachmittag Seilly passirt.
London, 17. Oktober. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Roman“ ist heute auf der Heimreise in Southamptoan an⸗
gekommen. (R. B.) Der mit Baumwolle
New⸗York, 15. Oktober. beladene britische Dampfer „Hughenden“ gerieth auf der Das Feuer an
ahrt nach Barcelona in Savannah in Brand.
Bord des „Bothal“ in Charleston, welcher gleichfalls eine Baumwollladung hatte, wurde gelöscht. Auch auf zwei anderen Schiffen, welche Baumwolle luden, in Norfolk und Wil⸗ mington, brach ein Feuer aus. Die Versicherungsgesellschaften sind der Ansicht, daß in allen diesen Fällen Brandstiftung vorliege.
8nbg
Berlin, 18. Oktober 1887.
derzeitige Separat⸗Ausstellung er Gemälde von Hans Makart: „Der Frühling“, Gabriel Max: „Es ist vollbracht!“ ꝛc. 2ꝛc. — im Salon des Vereins Berliner Künstler, Wilhelmstraße 92 — wird nur noch diese Woche stattfinden.
Straßburg, 17. Oktober. W. T
(W. T. B.) In dem Landes⸗ verraths⸗Prozeß gegen Cabannes und Brückner wurde heute auf Anweisung der Reichsanwaltschaft in Leipzig Brückner, Ober⸗Botenmeister beim hiesigen Bezirks⸗Präsidium, auf freien Fnß gesetzt; das Disziplinarverfahren gegen denselben wird hierdurch jedo
nicht sistirt.
Im Friedri
ch⸗Wilhelmstädtischen Theater findet sich auch zu der neuen Reihe von Aufführungen der Operette „Farinelli“ allabendlich ein zahlreiches und dankbares Publikum ein. Der Komponist Zumpe hat für den dritten Akt eine neue Serenaden⸗ einlage komponirt, die durch den höchst amüsanten Vortrag der Herren Hanno und Wellhof, des spanischen Direktors und seines Faktotums, große Heiterkeit erregt.
Das erste der 10 Philharmonischen Concerte unter Leitung des Hrn. Dr. Hans von Bülow findet im Saale der Philharmonie am Freitag, den 21. Oktober statt, die folgenden Concertabende am 14. November, 5. Dezember, 6. und 23. Januar, 6. und 20. Fe⸗ bruar, 5. und 19. März, 6. April. Die Concerte beginnen jedesmal pünktlich um 7 ½ Uhr.
Am nächsten Montag, den 24. d. M., beginnen im Saale der Sing⸗Akademie für diesen Winter die Montags⸗Concerte der Hrrn. Dr Hans Bischoff und Kammermusiker W. Hellmich. Nicht nur die Mitwirkung einer großen Anzahl bhervorragender solistischer Kräfte, sondern auch die musterhafte Vorführung der mit feinem künstlerischen Verständniß aus dem Gebiet der Kammermusi und der modernen Literatur ausgewählten sonstigen musikalischen Gaben haben diese Concerte bereits seit Jahren zu einem beliebten Sammel⸗ punkt einer zahlreichen Zuhörerschaft gemacht. Auch in der bevor⸗ stehenden Saison wird das Programm reiche Gaben bringen. Im ersten Concert wirken Frau Professor Schulzen von Asten und die Königlichen Kammermusiker Hrrn. Gentz und Maneke mit.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen l(einschließlich Börsen⸗Beilage),
und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen 85 (Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellscha ten)
Berlin:
außerordentliche Generalversammlung der Kommanditisten der Bank auf den 29. Oktober cr. einzuberufen, welche über den Antrag des
für die Woche vom 10. bis 15. Oktober 1887.
kermin am
8
zum Deut ½ 244.
ver.
Erste
chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
Berlin, Dienst
9] 1
ĩ 111*“
ag, den 18. Oktober
nzeige
—
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
2) Zwangsvollstreckungen,
Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
134319]
In Sachen des Verwalters im Konkursverfahren
des Banquiers Eduard Bremer aus Seesen, Kauf
manns B. Mielziner II. zu Braunschweig, Klägers,
gegen den Kaufmann Carl Siems zu Seesen, Be
klagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf An⸗
trag des Klägers die Beschlagnahme des dem Be⸗
klagten gehörigen, zu Seesen sub Nr. ass. 205 belegenen Wohnhauses sammt Zubehör zum Zwecke
der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. Ok
tober 1887 verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ Oktober 1887
schrafles im. “ am 19. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 23. Januar 1888, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, angesetzt in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothek briefe zu überreichen haben. Seesen, am 10. Oktober 1887. KHKHKeNrrzogliches Amtsgericht.
v. Rosenstern.
134318]
In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des Erlöses der am 24. Februar 1887 auf Anskehen der Maria Katharina Müller und der Franziska Magdalena Müller, Rentnerinnen zu Molsheim, als Gläubiger, gegen I. die Petronella Ruffenach, Wittwe von Kaspar Belticot und II. die Kinder aus Erben Zelticah Fabrik⸗ .2 1 Belt 3) Johann Peter Belticot, diese drei großjährig, sowie 4) Karl Peie tieot und 5) Helena Belticot, letztere beide noch
des Letzteren, als: 1) Louise Belticot, arbeiterin, 2) Joseph Belticot,
minorenn und unter der Vormundschaft ihrer ge⸗
nannten Mutter stehend, alle früher zu Lützelhausen jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, sals Schuldner, durch den Versteigerungsbeamten, Notar
Bätz zu Molsheim vorgenommenen Zwangsversteige⸗
rung mehrerer Grundstücke, gelegen in der Gemeinde
Lützelhausen ist der Theilungsplan auf der Ge⸗ richtsschreiberei des Kaiserlichen Amtsgerichts daie⸗ offen gelegt und Termin zur Erklärung über den⸗ selben auf Sonnabend, den 10. Dezember 1887, Vpormittags 9 Uhr, im Geschäftslokale des Amtsgerichts hierselbst be⸗ e. b ie obengenannten Schuldner werden aufgefor⸗ dert, von dem Theilungsplan Einsicht zu Füheas. demnächst in dem Termine behufs Erklärung über den Theilungsplan zu erscheinen und spätestens in diesem Termine bei Vermeidung des Ausschlusses ttwaige Widersprüche gegen den Plan zu erheben. Molsheim, den 17. September 1887. Kaiserliches Amtsgericht. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Vor⸗ stehendes bekannt gemacht. Der Amtsgerichtsschreiber. (I. S.) Ehlers. 184311] Aufgebot. 8 Die Frau Eugenie Rudolph, Lehrerin zu Grand⸗ Frait bei Schnierlach, vertreten durch Rechtsanwalt Meper hierselbst, hat das Aufgebot einer Elsaß⸗ Lothringischen Landes⸗Obligation, zweite Serie 1876 Nr. 016715 über 1000 Franken beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Sitzungssaale für Civilsachen anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Straßburg, den 11. Oktober 1887. Das Kaiserliche Amtsgericht. gez. Kaufmann. t: Bode, Gerichtssch
. Aufgebot.
Die Hypothekenurkunde vom 5. Januar 1841 ein⸗ getragen auf Grund der Schuldurkunde vom 22. De⸗ danber 1840, über 200 Thlr. für den Ackermann vilbelm Witte zu Sargleben in Abtheilung III. d] des zu Garlin belegenen, im Grundbuch von ort Band II. Nr. 62 verzeichneten und der Wittwe Favids, Marie, geb. Wässe, zu Garlin gehörigen undstücks, gebildet aus der Schuldurkunde vom 8 Dezember 1840 und dem Hypothekenscheine henP. Januar 1841 ist verloren gegangen und soll 8 ntrag der Grundstückseigenthümerin zum Zwecke
öschung aufgeboten werden. werden deshalb die Inhaber der oben bezeich⸗ een Hypothekenurkunde, sowie alle Diejenigen, fehe Ansprüche an dieselbe zu haben vermeinen, urch aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗
ber
Mittwoch, den 29. Februar 1888, — Vormittags 10 Uhr, 8 em unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 14, düraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ 5 ven und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls
raftloserklärung derselben erfolgen wird.
erleberg, den 8. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht. b8813) ““ Zur
8
Auseinandersetzun Gläubi 5 dersetzung zwischen den Gläubigern 6 üller Meinhard'schen Konkurs⸗ (namentlich entar⸗) Masse und den Hypothekengläubigern der wegen geschehener Aufwendungen, ins⸗
teinmühle, bondere wegen Verwend 8 es für di ntsmasse ung des Inventars für die
N34304]
Recht an dem fraglichen Entschädigungskapitale zu haben vermeinen, aufgefordert, dieses Recht in dem zur Auszahlung des Kapitals auf
Deffentlicher Anzeiger.
Beschlüsse der Erschienenen. Feldberg, 14. Oktober 1887. Großherzoglich Mecklenb.⸗Strel. Amtsgericht. 3 Runge.
„ [34314] Licheneg7 .— Csfmcege * dum Grundbuche bernommenen Grundstückes Flur 17 2 6
„K.⸗G. Recklinghausen Flnr Ne 43 ,
getragen werden. Auf Antrag des Letzteren
forderung, ihre Rechte und Ansprüche
Grundstück spätestens im ““
den 9. Dezember 1887, Vormittags 11 Uhr,
bei dem unterzeichneten Gerichte
kasnenücne s. fs ihren Ansprüchen
auf das Grundstück werden ausgeschlossen w 3 Recklinghausen, 5. Oktober sanes He
Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
7
[34308]
hagen für sich und Namens seiner Ehefrau Marie von Petershagen Bd. VI. Grundstücke Flur 4 Nr. Nr. 211, Flur 6 Nr. 29, noch für den im
Bl. 22
Jahre 1870
dem auf
en 10. Februar 1888, Vorm. 11 Uhr,
111“; Ä11 Fernte n.
gebotstermine anzumelden bei Vermeidu es Aus⸗
schlusses ihrer etwaigen Rechte.
Petershagen (Weser), den 11. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht.
[34320] Aufgebot. Bac Foshsasen Zehrens, Dorette, geb. Göke, zu Lichtenber glaubhaft gemacht, daß sie mit dem ihr wbers hat weis des Grundbuchs gehörigen Kothhofe No. ass. 78 daselbst an Garten und Hofraum, einschließlich der Baustelle, eine Fläche von 36 a 95 am, auf dem überreichten Situationsplane mit a, d, e, k, l, m n, a, bezeichnet, sowie zwei daneben belegene sogen Knickbleeke zu 6 a 77 am, auf dem fraglichen Plane mit a, b, c, d, a bezeichnet, zu Eigenthum erworben habe, und, da diese Zubehörungen im Grundbuche vans dichsngege Uesröhi. 8 eingetragen sind, ge⸗ äß §. 23 der Grundbuchordnung das öö“ beantragt. u1u“ Is werden daher Alle, welche ein Recht an den bezeichneten Grundstücken zu b ei dessen Anmeldung 280 CööuX“ den 8. Dezember 1887, Morgens 10 Uhr, vor das hiesige Herzogliche Amtsgericht unter dem Rechtsnachtheile damit vorgeladen, daß nach Ablauf der Frist die Ehefrau des Kothsassen und Malers Carl Behrens, Dorette, geb. Göke, als Eigen⸗ thümerin der angegebenen Flächen in das Grundbuch eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm ob⸗ liegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die A des “ die Grundstücke ganz r theilweise erworben ich machen kann. h Salder, den 12. Oktober 1887. Keerzogliches Amtsgericht. Kunze.
[34305] Aufgebot.
1
.Nachdem Herzogliche Kammer, Direktion der Forsten, zu Braunschweig behufs Auszahlung des der Gemeinde Holenberg zustehenden Entschädigungs⸗ kapitals von 2990 ℳ 38 ₰ nebst Zinsen zu 4 % jährlich vom 1. Februar 1887 an für Ablösung ihrer Streulaubberechtigung in den herrschaftlichen Forsten des Reviers Merxhausen (Rezeß Nr. 722 vom 8. v. Mts., bestätigt am 14. v. Mts.) das Auf⸗ gebotsverfahren beantragt hat, werden alle Diejenigen welche ein Recht an dem fraglichen Entschädigungs⸗ kapitale zu haben vermeinen, aufgefordert, diese Rechte in dem zur Auszahlung desselben auf Mittwoch, den 7. Dezember 1887, b . Uhr, nberaumten Termine bei Mei s 2 dngnaen üef dung des Ausschlusses Stadtoldendorf, den 7. Oktober 1887.
Herzoglich Braumnfchreeici es Amtsgericht.
gez. Wolff. Veröffentlicht: Schünemann, Gerichtsschreiber.
Aufgebot.
8 Nachdem Herzogliche Kammer, Direktion der Forsten, zu Braunschweig behufs Auszahlung des der Gemeinde Deensen zustehenden Entschädigungskapitals von 8000 ℳ nebst Zinsen zu 4 % jährlich vom 18 . 1886 8 flt Ablösung ihrer Streulaub⸗ erechtigung in den herrschaftlichen Forsten des Reviers Merxhausen Me Nr. 723 böan Mts., bestätigt am 15. v. Mts.) das Aufgebotsverfahren beantragt hat, werden alle Diejenigen, welche ein
sondere ist ein Termin auf Freitag, den November 1887, Vormittags 10 uhr,
Mittwoch, den 7. Dezember 1882,
vor hiesigem Gerichte angesetzt u wel Interessenten, namentlich Pfand⸗ 1 Scenn gläubiger und die Hypothekengläubiger geladen wer⸗ den unter dem Nachtheil des Gebundenseins an die
noch nicht
— ec sen Stadt, groß 19 a 65 qm, soll für den Sattlermeister Wilhelm Krimpert ben 1.
ergeht deshalb alle unbekannten Eigenthumsprätendenten 8 Auf⸗
auf das
anzumelden, und Rechten
Auf Antrag des Maurers Carl Nolting zu Peters- b.
geb. Stahlschmidt, als Besitzer der im Grundbuch . eingetragenen 266 mit dem Wohnhause Flur 3 88 290/2, welche . Jal verstorbenen Grenz⸗ aufseher Ernst Heinrich Schwarz berichtigt staben werden Alle, welche Eigenthums⸗Ansprüche auf die Grundstücke zu haben vermeinen, aufgefordert, solche
und Malers Carl
.Berufs⸗Genossenschaften.
. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. .Verschiedene Bekanntmachungen.
9. Theater⸗Anzeigen. Familien⸗Nachrichten.
In der Börsen⸗Beilage.
anberaumten Termin bei geltend zu machen. Stadtoldendorf, den 7. Oktober 1887. Herzoglich Braunschweigisches Amtsgericht. 1 gez. Wolff. Veröffentlicht: Schünemann, Gerichtsschreiber. 1
* Aufgebot. Die Ehefra Uen.
ihres seit 1876 verschollenen Ehemannes beantragt.
7
erklärt werden wird. Essen, 10. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht.
1““
[34315] Ausfertigung.
Aufgebot. 1) 2 öö Kinder der eleute Seckel und 7 Hüttenbach: “ a. Löb Roßheimer, geb. am 20. April 1820,
ber 1823,
von Hüttenbach, verschollen und nachrichtslos abwesend. vogel von Beerbach, geboren am 18. April 1800
Kunigunda Reinvogel, Letztere 8 Beerbach, ie
handen.
Amtsgerichts Altdorf,
verstorben, Nord⸗Amerika auswanderte.
nächsten gesetzlichlichen Erben der vorbenannten Ver⸗ chollenen:
1) be⸗ “ Josef Süß Roßheimer von
wabach,
2) des Oekonomen Peter Weidinger von Beerbach,
3) des Oekonomen Konrad Fink von Weigenhofen,
ergeht nun in Gemäßheit der §§. 824 bis 826 R.⸗C.⸗P.⸗O. und Art. 108 und flgde. des bayerischen Ausführungsgesetzes zur Reichs⸗Civilprozeßordnung 11e“ dis Aufforderung:
an die vorbezeichneten Verschollenen Loeb
Rebekka und Michael Roßheimer — Georg
Reinvogel — Johann Prottengeier, spätestens
im Aufgebotstermine, welcher auf
Montag, den 17. September 1888, Vpormittags 8 Uhr,
im diesgerichtlichen Sitzungssaale festgesetzt wird, persönlich oder schriftlich bei Eelett sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt werden erklärt werden,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren und spätestens im Auf⸗ sebotstermine wahrzunehmen,
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben Phitobigen Feilezegenem 88 geben können,
eilung hierüber bei Gericht zu
Lauf, den 8. Fltober 1887.
Lönigliches Amtsgericht.
(L. S.) Schwarz, K. Amtsrichter.
„Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Lauf, am vierzehnten Oktober achtzehnhundertsiebenundachtzig.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(L. S.) Der K. Sekretär: Bickel.
1843231 Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichnete
10. Oktober 1887 sind v1“ 1) der im Jahre 1854 nach Amerika ausgewan⸗ derte Georg Heinrich Julius Gustav Fuchs aus Klausthal, geboren am 5. Juni 1835,
2) der seit Dezember 1862 verschollene Bergmann
S Frick aus Zellerfeld, geboren am 6. Februar
Gfes S. waige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte haben ihr Ansprüche innerhalb 90 Kegen Iie Iathh widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens der für todt Erklärten auf sie keine Rücksicht genom⸗ men wird. Zellerfeld, den 13. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht. I. Groschupf.
Richtige Ausfertigung: L. S.) (Unterschrift), erichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
3430 8
18438011 Aufgebot.
Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Justiz⸗Raths Wielisch zu Brieg werden die unbekannten Erben: 1) der am 18. April 1886 zu Gr.⸗Döbern, Kreis Brieg, verstorbenen Häuslerwittwe Susanna Teichmann, geboren als uneheliche Tochter der Maria Kraensel in Steindorf den 26. Dezem⸗ ber 1810, verehelicht gewesen zuerst mit einem
als
Morgens 10 Uhr,
Meidung des Ausschlusses
1 u Stallmelster Caspar Pieper, Catha⸗ rina, geb. Thalheim, zu Essen, hat das Aufgebot
Derselbe wird aufgefordert, sich spätestens in d Aufgebotstermine, 19. EEö Gebmn. 11 Uhr, Zimmer Nr. 43, vor dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls derselbe für todt
andelsmanns⸗ oßheimer von
Rebekka Roßheimer, geb. am 27. Dezem⸗ c. M gaer Roßheimer, geb. am 20. Jankar
sind seit den Jahren 1852 bezw. 1844 und 1845 Der Bauernsohn und Metzgergeselle Georg Rein⸗
Sohn der Bauern⸗Eheleute Georg und Eva invo geborene Sperber, 8 ist im Jahre 1828 oder 1829 in Fremde gegangen und seit dieser Zeit keine Nachricht mehr über das Leben desselben vor⸗
Das Gleiche ist der Fall mit dem Bauernsohn Johann Prottengeier von Raschbach, Königl. richts Sohn der Oekonomen⸗ Eheleute Justus und Kunigunda Prottengeier, Letztere eine geborene Fink von dort, welcher, nachdem seine Ehefrau im kinderlosen Stande vor dem 28. Oktober 1847 nach
Auf Antrag der Kuratoren und beziehungsweise
Sänger in Bischwitz, zuletzt mit dem Häusler Gottlieb Teichmann in 88 Döbern, 5 2) des in Michelwitz, Kreis Brieg, zuletzt orts⸗ angehörig gewesenen und in Dombrowa, Kreis Lodz, am 22. September 1883 verstorbenen Schmiedes Wilhelm Wittke — bezüglich des Letzteren auch dessen dem Aufenthalt nach unbekannter Erbe Wilhelm “ geboren in Lodz den 24. November aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 21. September 1888, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Amtsgericht — Lindenstraße Nr. 40 — anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rech⸗ nungslegung, noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß. Der Teichmann'sche Nachlaß beträgt circa 300 ℳ, der Wittke'sche zur Zeit 223,90 ℳ “ Brieg, den 8. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht. II.
343 v 1 Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts⸗ anwalts Pawelitzki zu Ostrowo, werden die unbe⸗ kannten Rechtsnachfolger des am 16. Februar 1887 zu Posen verstorbenen Rittergutspächters Rudolph „ (Titus Livius aus Raduchow aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 18. September 1888, Vorm. 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den etwa 400 ℳ betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem landes⸗ herrlichen Fiskus zugesprochen werden wird. Ostrowo, den 14. Oktober 1887.
as Verfahren betreff. das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Ne nach. “ Michael Rubin aus Georgenberg ist be⸗ et. Tarnowitz, den 8. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht. F ronzig.
S
[34300] Amtsgericht Hamburg.
I. Das Erbschaftsamt in Verwahsang der nach stehenden Verlassenschaften, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, beantragt den Erlaß “
) Am 13. Dezember 1880 verstarb hieselbst Insasse des Werk⸗ und ““ b. bese Et der macher Johann Albert Christoph Bahrs. In dem Nachlasse hat sich ein am 5. Dezember 1876 aus einem Schein D. Nr. 7596 übertragenes Sparkassen⸗ buch des Altonaer Unterstützungs⸗Instituts Litt. M. Nr. 2817, lautend auf den Namen Peter Monteiro Newis in Hamburg, gefunden.
Erben sind unbekannt.
2) Am 25. April 1887 verstarb hier der aus Pe⸗ Chtas in Brasilien gebürtige minderjährige Rudolpho Gebe ins 85.
m 6. Juli 1887 verstarb zu St. Andreas⸗ berg der aus Groß⸗Düngen bei Hildesheim gebürtige, in Hamburg wohnhaft gewesene Oberlehrer Theodor 1n 1 Als Intestaterben sind gemeldet: 1) der Bru Carl Seifer in Groß⸗Düngen, 2) der ——— Seifer in Amerika, 3) die beiden Kinder der am 6. Februar 1859 verstorbenen Schwester Elisabeth Albrecht, geb. Seifer, Namens Marie und Franz Albrecht, 4) die vier Kinder des am 10. Oktober 1884 verstorbenen Bruders Franz Seifer, Namens: a. Louise Marie Martha Seifer, b. Dorette Marie Franciska Seifer, c. Henriette Amanda Seifer d. Bruno Theodor Heinrich Seifer. 6 4) 98 8 verstarb hier der am
September 1821 zu Fahren bei e Eaüh banber. F ei Hagen geborene Als Intestaterbe ist bisher nur der Bruder de Verstorbenen, Namens Hans Klindt 82 Gö 8 —5) Am 15. Dezember 1886 verstarb hier di 8 Schwerin gebürtige Charlotte Louise B Zwenzin, des Friedrich Wilhelm Schmidt Wittwe. Erben sind unbekannt. 3 9 85 18. 8 1887 889 hier Anna Johanna Friederike, geb. Enguari, des Lore inrich? Schober Wittwe. ““ Als Intestaterben sind vier Kinder und drei Enkel deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben 7) Am 24. Juli 1887 verstarb hieselbst der am Dezember 1810 zu Altona geborene Cigarren⸗ arbeiter Claus Martin Ludwig Lindemann. Feben sasß unhekamnr.
Am 6. Juli 1887 verstarb zu Moorburg di E Elisabeth Grünwald, richtiger Geöne⸗ Als Intestaterben sind gemeldet: 1) zwei Kinder der verstorbenen Schwester Anna ene enme 8 geb. Grünwald, Namens: a. Johann Peter Grün⸗ wald in Moorburg, b. Martin Lorenz Beenke ebenda, 2) eine Tochter der verstorbenen Schwester Margaretha Helmcke, geb. Grünwald, Namens: Catharina Eddelbüttel, geb. Helmcke, in Altenwärder.
gewissen Runge, dann mit dem Auszügler Karl
9) Am 14. Juli 1887 verstarb hier der aus