1887 / 256 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Nov 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Grundakten von Bernburg Reg.

Bl. 497,

borenen Simmroth, in Ilberstedt,

in Temple,

auf die Kaution verlustig gehen Person des ꝛc. Wolff verwiesen werden sollen. Essen, den 24. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht.

[36808] 3 Aufgebot.

Der Hofbesitzer Thomas Hillar zu Raikau, treten durch den hat das Aufgebot des auf dem Grundstücke Pelplin Nr. 9 in Abtheilung III. unter Nr. 13 eingetragen gewesenen und bei der Zwangsversteigerung gelöschten Post von 150 Thalern, bestehend aus der Schuldurkunde vom 25. Juli 1866 und dem Hypothekenauszuge vom 31. Dezember 1866

sowie dem Eintragungsvermerke beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 6. März 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Dirschau, den 28. Oktober 1887.

Königliches Amtsgericht.

290

36825] Aufgebot.

Der Arbeiter Carl Erdmann in Hecklingen hat das Aufgebot der für dee Firma Julius Spalteholz Nachfolger in Schönebeck vom unterzeichneten Amts⸗

cht ausgefertigten Schuld⸗ und Pfandverschreibung

vom 13./19. August 1882 über 555 55 ₰, welche

if, dem früher dem Sreinsetzmeister Christian

iger in Hecklingen, jetzt dem Antragsteller ge⸗

hörigen, Band XV. Blatt 1020 des Grundbuchs

von Hecklingen geführten Hausgrundstücke Karten⸗Nr. 2381 b. eingetragen stehen, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf 8 Dienstag, den 8. Mai 1888,

Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Zimmer Nr. I anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bernburg, den 28. Oktober 1887.

Herzogl. Anhalt. Amtsgericht. (L. S.) (Unterschrift).

[16064) Aufgebot. „Im Hvpothekenbuche des Amtsgerichts für Oerlenbach Band II. 158 auf Plan⸗Nr. 93 Wohnhaus mit Zubehör Hs.⸗Nr. 7 in Oerlenbach des Bauern Michael Hofmann von dort ist einge⸗ tragen: „Am 20. April 1836. Dreihundert dreißig Gulden bei Standesveränderung an die Kinder erster Ehe Barbara, Georg, Josef und Katha⸗ rina Kuhn zahlbarer Voraus.“ Es sind dies die Kinder des Vorbesitzers, des Bauern Georg Kuhn jg. von Oerlenbach, welcher im Jahre 1847 mit seiner Familie nach Amerika ausgewandert ist und deren Aufenthalt unbekannt sein soll und sind die Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Inhaber dieser Hypothek fruchtlos geblieben. Auf Antrag des Besitzers Michael Hofmann werden alle Diejenigen, welche auf die Forderung ein Recht u haben glauben, öffentlich aufgefordert, innerhalb chs Monaten, mindestens aber im Aufgebots⸗ rmine am Samstag, 25. Februar 1888, 8 BVormittags 9 Uhr, 1 ihre Ansprüche bei unterfertigtem Gericht anzumelden; im Falle der Unterlassung der Anmeldung wird die Vorausforderung für erloschen erklärt und im Hypo⸗ thekenbuche gelöscht. 8

Kissingen

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und nur an die

Rechtsanwalt Liste zu Dirschau, Hypothekenbriefes über die

Demzufolge werden die etwaigen Inhaber der ab⸗ handen gekommenen Dokumente hierdurch geladen, in dem auf den 18. Mai 1888, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu erscheinen, ihre Rechte wahrzunehmen und die be⸗ treffenden Dokumente vorzulegen, widrigenfalls durch das zu erlassende Ausschlußurtheil die betreffenden Dokumente für kraftlos erklärt werden. Bernburg, den 17. Oktober 1887. Herzogl. Anhalt. Amtsgericht. Haenisch.

[36769] Aufgebot, 8 betreffend Ablösung von Berechtigungen zum Bezuge von Windfall⸗, Bau⸗ und Brennholz, sowie zum Pflanzen und Nutzen von Kopf⸗ weiden in fiscalischen Forsten. z Die den nachstehend aufgeführten Besitzern Reihestellen zu Westerhof und Lasfelde und den ebenfalls aufgeführten Gemeinden, sowie dem von Oldershausen'schen Gute Förste, rezeßmäßig zustehen⸗ den in Colonne 4 angegebenen Entschädigungsrenten, 88 welche an die Stelle der zur Abstellung gebrachten Berechtigung auf Windfall⸗, Bau⸗ und Brennholz, sowie zum Pflanzen und Nutzen von Kopfweiden ge⸗ treten sind, sind behufs Ablösung durch Zahlung der in Colonne 5 angegebenen Capitalbeträge gekündigt und über diese Renten⸗Ablösungen Rezesse abge⸗ schlossen.

1. 2 1

von

Be

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der Ab⸗ lösungs⸗ Rente.

des Ab⸗ lösungs⸗ Capitals.

181

der Berechtigten.

Lasfelde. Töpperwien (pen⸗ sionirt) Freiheit. die politische Gemeinde Freiheit Westerhof. politische Gemeinde Westerhof Marke. politische Gemeinde Marke Willershausen. politische Gemeinde Willershausen Willensen. politische Gemeinde Willensen Förste. die politische Gemeinde Förste Nienstedt. politische Gemeinde Nienstedt Westerhof. Saakel, Heinr., Zimmermann Lohrberg, Carl, Ackermann Giesecke, Heinr., Ackermann 1 31 Dröge, Herm., Ackermann Pinnecke, Eduard,

Förster

die die die

3640

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25

11

15 80

Bad Kissingen, 20. Juni 1887. Gerichtsschreiberei des K Amtsgerichts. (L. S.) Jahreis, K. Sekretär.

[36826. Aufgebot.

Es sind die folgenden Dokumente:

1) Hvypothekenschein für die Wittwe Charlotte Berger, geb. Simmroth, zu Ilberstedt über 600 Thlr. = 1800 aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 19. Juni / 2. Juli 1868, hypothekarisch einge⸗ tragen auf dem in den Grundakten der Thalstadt Bernburg Reg. I. Nr. 959 geführten Grundstücke, Plan 676 a.e. Sect. I. im Wipperfelde,

⁊2) Forderungsdokument der Kirchenkasse zu Plötzkau jetzt des Fabrikschmiedes Friedrich Heinisch daselbst über 200 Thlr. 600 aus der Obligation vom 5./5. Oktober 1849, hypothekarisch eingetragen auf dem in dem Grundbuche von Plötzkau Bd. V. Bl. 291 geführten Grundstücke P. 27 B. 27 K. 252,

3) Forderungsdokument des früheren Schuhmacher⸗ meisters Heinrich Weide früher in Barby, jetzt in Temple, Bell County, Texas, über 100 Thlr. 300 aus dem Tauschvertrage vom 6. Mai 1859/21. Januar 1860 nebst Cessionen vom 12. Juli 1862 und 9. Juni 1864, Forderung an die Wittwe Dorothee Nimmig, geborene Kleinefeld, in Groß⸗ mühlingen, hypothekarisch eingetragen auf dem Haus⸗ grundstücke K. 46 zu Großmühlingen und der dazu

gehörigen Hauskabel K. 144,

4) Hvypothekenschein der Ehefrau des Maurer Gottfried Jasper, Sophie, geborenen Lehmann, hier über 5400 aus der Schuld⸗ und Pfandver⸗ schreibung vom 1. Februar / 29. April 1881 nebst Cession vom 26. Januar /6. März 1885, hypothekarisch eingetragen auf dem in den 8 E168 ührten Grundstücke der Arbeiter Franz Maaß'schen Eheleute hier,

5) Hypothekenschein für die Wittwe des Maurers Andreas Ritter, Christiane, geborene Herrmann, in Neundorf aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 3./3. Oktober 1878 über 600 ℳ, eingetragen auf dem dem Maurer Andreas Ritter in Neundorf gehörigen, in dortiger Feldflur belegenen Ackerstücke, geführt im Grundbuche von Neundorf Bd. IX.

abhanden gekommen, und haben die nachfolgenden Personen:

1) die Erben der Wittwe Charlotte Berger, ge⸗ 2) der Maurer Friedrich Rose in Plötzkau, 3) der frühere Schuhmachermeister Heinrich Weide Bell County, Texas,

4) die Ehefrau des Maurers Sophie, geborene Lehmann, hier,

5) der Schuhmachermeister Eduard Ritter aus Neundorf,

n der obengenannten Dokumente be⸗ ntragt.

Gottfried Jasper,

in das Grundbuch eingetragen werden daß, wer die ihm obliegende Meldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, Glauben an die Grundstück oder Theile desselben erworben mehr geltend machen kann.

Schlachter 3 42 von Oldershausen'sches Gut Förste 3 50

Auf Antrag der Königlichen Regierung in Hildes⸗ heim werden alle Diejenigen, welche an den vor⸗ gedachten Entschädigungsrenten bezw. Ablösungs⸗Ca⸗ pitalien Eigenthums⸗, lehnrechtliche, fideicommissa⸗ rische, Pfand⸗ oder andere dingliche Rechte, ins⸗ besondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen oder glauben, der Auszahlung der Ablösungssumme widersprechen zu können, hier⸗ durch aufgefordert, solche Ansprüche in dem auf

Dienstag, den 28. Februar 1888, Vormittags 10 Uhr, im Amtsgerichts⸗Lokale angesetzten Termine anzu⸗ melden und zu begründen,“

widrigenfalls

1) ihre etwaigen Rechte und Ansprüche im Ver⸗

hältniß zur Königlichen Regierung als er⸗ loschen angenommen und sie damit ausge⸗ schlossen werden; die Legitimation der genannten Berechtigten zum Abschluß der Rezesse und Empfang der Ablösungs⸗Summen in jeder Beziehung als erbracht angenommen werden soll.

Die in den Hypotheken⸗ resp. Grundbüchern ein⸗ getragenen Gläubiger sind von der Anmeldungs⸗ pflicht ausgenommen.

Osterode, den 22. Oktober 1887.

8 Königliches Amtsgericht. v. Schwake. Wedekind. v. Fumetti.

136820] Sdiktalladung.

Auf den Antrag der Herzoglichen Kammer, Direk⸗ tion der Domänen zu Braunschweig, welche durch Bescheinigung öffentlicher Behörden glaubhaft ge⸗ macht hat, daß sie das Eigenthum des in hiesiger Stadt zwischen der Harz⸗ und Vincentstraße bele⸗ genen s. g. Faktoreihofes erworben habe, werden alle Diejenigen, welche ein Recht an diesem Grund⸗ stücke zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich gela⸗ den, solches spätestens in dem auf Freitag, den 16. Dezember c., Morgens 11 Uhr, vor Her⸗ zoglichem Amtsgerichte hieselbst angesetzten Termine unter thunlichster Bescheinigung unter Androhung des Rechtsnachtheils anzumelden, daß nach Ablauf der Frist Heriogliche Kammer, Direktion der Do⸗ mänen, als Eigenthümerin des s. g. Faktoreihofes wird, und

Dritten, welcher im redlichen Richtigkeit des Grundbuchs das hat, nicht

Blankenburg, den 25. Oktober 1887.

Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.

Urschrift wird bestätigt.

[36833] Todeserklärung des Gütlerssohnes Georg

Deutenhausen als gerichtlich bestellten Vormundes der minderjährigen Häuͤslerskinder Anna und Katharina Deger von der seit dem Jahre 1874 verschollene, am 9. April 1843 als ehelicher und Magdalena Glas in Feldgeding geborne Georg Glas für todt erklärt werden.

erlassen mit der Aufforderung

[36824] Aufgebot

Als Miteigenthümer des Grundstücks Nr. 37 Krzanowitz ist im Grundbuche noch der am 19. April 1857 verstorbene Einlieger und Fleischer Johann Madloch aus Krzanowitz eingetragen. Der Besitz des ganzen Grundstücks ist auf den Häusler Anton Madloch zu Krzanowitz übergegangen, welcher das⸗ selbe von den Miterben seines VPaters erworben hat.

Anton Madloch ist verstorben und hat als Erben seine 7 Kinder Rosalie, Anton, Anastasia, Johann, Eduard, Marie und Vincent, Geschwister Madloch, hinterlassen.

Der Miterbe Anton Madloch, Stellenbesitzer in Krzanowitz, hat das Aufgebot des Johann Madloch⸗ schen Eigenthumsantheils zum Zweck der Besitztitel⸗ berichtigung für die sämmtlichen Anton Madloch⸗ schen Erben beantragt.

Demgemäß werden Alle, welche Eigenthums⸗ ansprüche auf den für Johann Madloch eingetragenen Antheil des Grundstücks Nr. 37 Krzanowitz machen wollen, insbesondere auch der seinem Aufenthalte nach unbekannte Sohn des Johann Madloch, Na⸗ mens Adolph Madloch, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Jannar 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht zu be⸗ scheinigen, widrigenfalls der Ausschluß ihrer Rechte ausgesprochen und der aufgebotene Grundstücksantheil für die oben genannten Anton Madloch'schen Erben im Grundbuche umgeschrieben werden wird.

Kosel, den 24. Oktober 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[36801] Aufgebot.

Glaubhafter Anzeige zufolge ist verschollen der

Schiffsiunge Carl Bernhard Hinrich Blöcker aus

Travemünde. Derselbe hat am 19. März 1872 mit dem

preußischen Schiffe Barbara, Capt. Th. Sturm

Lübeck verlassen. Die Angehörigen haben seitdem

keine Nachricht von ihm erhalten.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Vermehren für den Arbeiter Asmus Hartwig Hinrich Blöcker in Travemünde ergeht hierdurch, unter Anberaumung des Aufgebotstermins auf Freitag, den 18. Mai 1888,

Vormittags 11 Uhr,

ein Aufgebot:

a. an den Verschollenen, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den in Folge seines Todes dazu Berechtigten verabfolgt werden wird;

b an die Gläubiger des Verschollenen, ihre An⸗

*sprüche spätestens im Aufgebotstermin anzumel⸗ den unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht an⸗ gemeldeten Ansprüche an den Nachlaß nur noch in soweit geltend gemacht werden können, als derselbe mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ friedigung der angemeldeten oder bekannten An⸗ sprüche nicht erschöpft ist;

sc. an Diejenigen, welche außer dem Antragsteller Erbansprüche an den Nachlaß des genannten Ver⸗

schollenen zu haben vermeinen, solche Erb⸗ ansprüche unter Angabe des Grundes und unter Beifügung der Beweisurkunden spätestens in dem

Aufgebotstermin anzumelden unter dem Rechts⸗ nachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche bei der Regulirung des Nachlasses nicht berück⸗ sichtigt werden.

Um Uebrigen werden Alle, welche vom Leben oder Tode des vorgenannten Verschollenen Nachricht besitzen, aufgefordert, dem unterzeichneten Gerichte davon Anzeige zu machen.

Lübeck, den 26. Oktober 1887.

Das Amtsgericht. Abtheilung II. Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

[199732) Ausfertigung. 1 Aufgebot. Der am 12. Juni 1821 zu Rettenbach geborene Franz Anton Gloeggler, ehelicher Sohn des Land⸗ arztes Sylvester Gloeggler, ist ungefähr im Jahre 1846 nach Amerika ausgewandert. Seit wenigstens 30 Jahren ist keine Nachricht mehr über ihn vor⸗ handen. Für denselben wird bei Pflegschaft geführt. Das curatelamtlich verwaltete Vermögen beträgt 2517 06 ₰. Auf den von dem Pfleger des Verschollenen, dem Oekonomen Benedikt Settele von Rettenbach, auf curatelamtliche Anweisung gestellten Antrag ergeht hiemit die Aufforderung 1) an den Verschollenen Franz Anton Glöggler, pätestens in dem auf den 30. April 1888, Vorm. 9 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich sich bei Gericht anzumelden, widrigen⸗ falls er für todt erklärt wird, 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermine wahrzunehmen, 3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Ottobeuren, 7. Juli 1887. Königliches Amtsgericht. Beyerlein. Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der

dem unterfertigten Gerichte

Ottobeuren

9 den 12. Juli 1887. (L. S.)

(Unterschrift.)

Glas von Feldgeding betr. Auf Antrag des Zimmermanns Georg Zull von

Joseph, Maria Oberbachern, soll

Sohn der Gütlerseheleute Vinzenz Es wird deshalb Aufgebot

1) an bezeichneten Glas, spätestens im Aufgebots⸗

[36813]

da widrigenfalls er für todt erklärt werden wird, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf. gebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung bei Gericht hierüber zu machen. Der Aufgebotstermin findet am Donnerstag, den 30. August 1888, in Siaancst Uhr, im Sitzungssaale des unterfertigten Gerichtes sta Dachau, am 21. Oktober 1887. i sh /ů8 Kgl. Amtsgericht Dachau. v. Neger. Zur Beglaubigung: Dachau, am achtundzwanzigsten Oktober achtzehn⸗ hundertsiebenundachtzig. b Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber: Neuberger, K. Sekretär.

G Aufgebot.

Auf den Antrag der Frau Gertrud Schallehn, geb. Graeber und der Frau Hedwig von Steinwehr, geb. Graeber, von hier, werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 27. Juli 1887 hierselbst verstorbenen Kanzlei⸗Inspektors a. D. Ferdinand Graeber, von hier, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 25. Januar 1888, Vorm. 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nach⸗ laß desselben bei dem unterzeichneten Gerichte, Zim⸗ mer Nr. 36, unter Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch in soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Königsberg i. Pr., den 21. Oktober 1887.

Königliches Amtsgericht. IX.

. Aufgebot.

Die am 25. August l. verstorbene Anna Katharina Vollmüller von Schlitz hat in einem von ihr hinterlassenen Testament neben dem Karl und Wilhelm Vollmüller zu Lauterbach und Hermann Deuchert zu Offenbach auch den unbekannt wo ab⸗ wesenden Karl Deuchert aus Lauterbach zu Erben eingesetzt.

Auf Antrag der drei ersteren resp. deren Ver⸗ treter ergeht an den Karl Deuchert die Aufforderung, sich spätestens in dem auf Donnerstag, 5. Jannar 1888, Vorm. 9 Uhr, bestimmten Aufgebolstermin über die Rechtsgültig⸗ keit des Testaments und den Antritt der ihm dadurch angetragenen Erbschaft zu erklären, als sonst an⸗ genommen werden wird, daß er die Rechtsgültigkeit des Testaments wohl anerkenne, die ihm dadurch an⸗ getragene Erbschaft aber ausschlage.

Schlitz, den 29. Oktober 1887. Gr. Amtsgericht. Braun.

82

[36837] Aufgebot wird hiermit erlassen auf Antrag der in den Akten benannten Erben der Geh. Regierungs⸗ Rath Karl Schenck Wittwe, Dorothea, geb. Usener, zu Darmstadt, mit Aufforderung an den abwesenden Theodor Schenck, Sohn der genannten Erblasserin, spätestens im Termin b 27. Jaunuar 1888, Vormittags 11 Uhr,

dahier die Erbschaft zum elterlichen Nachlaß an⸗ zutreten und die Erbrechte anzumelden, bei Meidung anzunehmender Ausschlagung. Gr. Hess. Amtsgericht Darmstadt I.

Verschollenheitserklärung. Nr. 9576. Nachdem Johann Georg Philipp von Feldkirch auf die diesseitige Aufforderung vom 5. Oktober 1886 Nr. 9307 keine Nachricht von sich gegeben hat, wird derselbe für verschollen erklärt, und sein Vermögen seinen Erben, nämlich der Agatha Philipp, Ehefrau des Sebastian Gutgsell in Feldkirch, Josef Philipp in Amerika, Karolina Philipp, Ehefrau des Adrian Disch in Bollschweil und Barbara Philipp, Ehefrau des Max Würz⸗ burger in Freiburg, in fürsorglichen Besitz gegeben. Staufen, den 21. Oktober 1887. G Großherzogliches Amtsgericht. gez. Spiegelhalter. Die Uebereinstimmung mit der Urschrift b

urkundet: Der Gerichtsschreiber Dufner. b

[368282 Berkanntmachung. Durch Ausschluß⸗Urtheil vom 14. Oktober 1887 sind alle Diejenigen, welche Erbansprüche an den Nachlaß der verstorbenen ledigen Wilhelmine Pannicke aus Bergwitz nicht angemeldet haben, damit aus⸗ geschlossen und der gesammte Nachlaß dem Königlich preußischen Fiskus zugesprochen worden. Kemberg, den 18. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht.

11““]

[3655525 Im Namen des Königs! Verkündet am 22. Oktober 1887

Leyke, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Kaufmanns Otto Schnitter zu Kottbus, vertreten durch den Rechtsanwalt Köber zu Kalau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kalau durch den Amtsrichter Dr. Geppert für Recht: Das Hypotheken⸗Dokument über ursprünglich 650 Thaler gleich 1950 nebst 4 ½ % Zinsen, eingetragen auf dem Grundstück Bd. 1. Nr. 6 des Grundbuchs von Neudorf in Abtheilung III. unter Nr. 4 auf Gruad des gerichtlichen Kaufvertrages vom 17. März 1865, nach Löschung von 350 Thalern noch gültig über 300 Thaler gleich 900 ℳ, wird für kraftlos erklärt. „Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. [36552] Durch Ausschlußurtheil vom 19. Oktober 1887 sind die etwaigen Berechtigten folgender Hypotheken⸗

posten:

. 91 Thaler Muttererbtheil, eingetragen für Victor Reczarek in Abth. III. Nr. 13 auf Bl. 108 Groß⸗Peterwitz rust. aus den Ver⸗ handlungen vom 29. April und 6. Mai 1841; 465 Thaler Muttererbtheil, eingetragen für

termine persönlich oder schriftlich sich anzumel⸗

Franz und August Ptok in Abth. III. Nr. 9

bez. 1 auf Bl. 47 und 324 Ostrog aus dem Rezesse vom 19. Juni 1861, . mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. Ratibor, den 25. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[36554] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Ackerbürgers Friedrich Thiele zu Trebbin erkennt das Königliche Amtsgericht II. zu Berlin durch den Amtsgerichts⸗Rath Klamroth für Recht: 8 1“

Die Hypothekenurkunde über ursprünglich 250. Thaler Darlehn, eingetragen aus der Obligation vom 13. Mai 1823 für das Depositorium des ehe⸗ maligen vereinigten Justizamts und Stadtgerichts zu Trebbin in Abtheilung III. Nr. 6 des im Grund⸗ buche von Trebbin Band III. Blatt 141 verzeich⸗ neten Grundstücks, jetzt noch gültig in Höhe von 50 Thalern = 150 und umgeschrieben auf den Namen der Bauerwittwe Otto, Hanne Louise, geb. Mehlis, gebildet aus der Urkunde vom 13. Mai 1823 und Hypothekenscheinen wird für kraftlos erklärt. 1 38

Berlin, den 24. Oktober 1887.

Konigliches Amtsgericht II., Abtheilung 9.

[36576] ““ Im Namen des Königs! Auf den Antrag 8 1) der verwittweten Drechslermeister Roeßler, Auguste, geb. Heyde, zu Kirchhain, 2) des Gerbermeisters Carl Flemming daselbst, 3) des Halbhüfners Wilhelm Richter zu Münch⸗

hausen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kirch⸗ hain i./L. am 14. Oktober 1887 durch den Ge⸗ richtsassessor Heyne für Recht: Die Hypothekendokumente über die Eintragungen a. Kirchhain, Band I. Nr. 8, Abtheilung III. Nr. 6, über 250 Thlr. = 750 ℳ, b. Kirchhain, Band I., Nr. 8, Abtheilung III. Nr. 7, Uber 49 Thlr. 147 ., .Kirchhain, Landungen, Band IV. Nr. 166, Abtheilung III. Nr. 2, über 75 Thlr. = 225 ℳ, d. Münchhausen, Band I. Nr. 26, Abthei⸗ lung III. Nr. 4, über 1000 Thlr. = 3000 werden für kraftlos erklärt. Die Kosten werden den Antragstellellern auferlegt. Von Rechts Wegen. Heyne, Gerichts⸗Assessor. Urkundlich ausgefertigt: Kirchhain, den 14. Oktober 1887. (L. S) (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[36542] Im Namen des Königs! Verkündet am 17. Oktober 1887. Schulz, Referendar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers Johann Gott⸗ lieb (auch Gottlob) Eduard Lenz zu Altschönings⸗ bruch, vertreten durch den Justizrath Deves zu Friede⸗ berg N.⸗M. auf Aufgebot der Restpost von 125 Thlr. Leibgedingsgeld in Abtheilung III. Nr. 3 des Grundbuchs von Altschöningsbruch Band I. Blatt Nr. 20 zwecks Löschung derselben, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Friedeberg N.⸗M. durch den Gerichts⸗Assessor Dr. Dobberstein, da ꝛc.

für Recht:

Die unbekannten Rechtsnachfolger des Daniel Lenz, für welchen auf dem Grundstück des Eigenthümers Johann Gottlieb Eduard Lenz zu Altschöningsbruch Band I. Blatt Nr. 20 des Grundbuchs von Altschönings⸗ bruch (früher Band XII. Nr. 15 Antheil A.) in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 3 eine Restpost von 125 Thlr. Leibgedingsgeld zur successiven Abzahlung aus dem gerichtlichen Kaufvertrage vom 18. Oktober 1820 und 26. Mai 1824 ex decreto vom 15. Juni 1824 eingetragen steht, werden mit ihren Ansprüchen auf die aufgebotene Post ausgeschlossen.

Dagegen sind den von dem Antragsteller, Eigen⸗ thümer Johann Gottlieb Eduard Lenz zu Alt⸗ schöningsbruch, angezeigten bekannten Rechtsnachfol⸗ gern des eingetragenen Gläubigers, nämlich:

dem Eigenthümer Carl Lenz zu Marienwiese (früher Annenaue), dem Leibgedinger Julius Lenz zu Filehne, der verehelichten Eigenthümer Golz, Emilie, geb. Lenz, zu Gottschimmerbruch, der verehelichten Kürschner Mahler, Marie Auguste Mathilde, geb. Lenz, zu Berlin, Roßstraße 12, der verehelichten Tischler Mars, Alwine Emilie Florentine, geb. Lenz, zu Berlin, Lange⸗ straße 71, der verehelichten Milchhändler Kothe, Anna Hermine Ottilie, geb. Lenz, zu Berlin, Lange⸗ straße 13, dem Erdmann Schumann zu Antoinettenlust bei Lipke dem Johann Friedrich Wilhelm Lenz zu Berlin, Dorotheenstraße 25, ihre Rechte und Ansprüche auf die bezeichnete Post vorbehalten.

Die Kosten des Antragsteller.

Friedeberg N.⸗M., den 25. Oktober 1

Königliches Amtsgericht.

Kotten bei

Aufgebotsverfahrens trägt der

[36815] Erkenntniß.

Auf den Antrag des Wirths Andreas Packmohr in Schönfelde, vertreten durch Justizrath Rieve in Allenstein, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Allenstein durch den Amtsgerichtsrath Neumann für Recht:

Die nachstehend bezeichnete Hypothekenurkunde:

Das Inventar und der Erbrezeß vom 9. April, 24. Juli und 11. September 1846, die Confirma⸗ tionsklausel vom 21. September 1846, der Hypo⸗ thekenschein und Eintragungsvermerk vom 14. De⸗ zember 1846, die Verhandlung vom 28. Juni 1858, die Erbbescheinigung vom 8. Juli 1858, der Ein⸗ tragungsvermerk vom 27. August 1858, der abge⸗ kürzte Hypothekenbuchs⸗Auszug Schönfelde Nr. 20. und Schönfelde Nr. 63 betreffend vom 27. August 1858, der Löschungsvermerk vom 27. August 1858 und vom 21. April 1881 als Urkunde über die im Grundbuche Schönfelde Nr. 20 Abtheilung III. Nr. 3 unter Mitverhaftung von Schönfelde Nr. 63 für Franz Walczak eingetragenen 141 Thaler 8 Sgr.

wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Antragsteller, Wirth Andreas Packmohr in Schönfelde, auferlegt. Allenstein, den 25. Oktober 1887.

Königliches Amtsgericht.

[36827] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Wirths Wojctech Musial zu Bronsko, vertreten durch den Rechtsanwalt Scheibel zu Schmiegel, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schmiegel durch den Amtsrichter Hensel für Recht: Das Hypothekeninstrument über die im Grund⸗ buche von Bronsko Nr. 16 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 eingetragenen Erbgelder der Geschwister Anastasia, Michalina, Gregor, Peter und Josepha Przybylski, bestehend aus einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 11. Mai 1846 und dem Hypotheken⸗ schein vom 15. April 1848, wird für kraftlos erklärt. 6 Von Rechts Wegen. 1 Verkündet am 25. Oktober 1887. Frost, Gerichtsschreiber.

[36841] Bekaunntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 22. Oktober 1887 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Unheim Vol. I. Fol. 56 Nr. 6 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für die drei Geschwister Schünke einge⸗ tragenen 175 Thaler Erbgelder für kraftlos erklärt. Labes, 25. Oktober 1887. 8 Königliches Amtsgericht.

368⸗ 4 8 186844=½ Bekanntmachung. 8 Durch das am heutigen Tage verkündete Urtheil des unterzeichneten Gerichts ist die Urkunde über die von dem Grundstück Nr. 35 des Grundbuchs von Niewitz nach dem den Erben des Schmiedemeisters Ferdinand Knoppau gehörigen Grundstücks Nr. 44 des Grundbuchs der Niewitzer Landungen übertra⸗ gene, in Abtheilung III unter Nr. 1 für die verehelichte Kaufmann Siebert, Christiane Wilhelmine, geb. Zuchold, zu Lübben eingetragene Kaufgelderrestforde⸗ rung von 100 Thalern behuss Erlangung einer neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt. Luckau, den 26. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[36814] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Wirths Michael Brall aus Jommendorf, vertreten durch Justizrath Siehr aus Allenstein, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Allenstein durch den Amtsgerichts⸗Rath Neumann für Recht:

1) Die nachstehend bezeichnete Hypothekenurkunde: Der Catharina, geb. Burchert. Materna'sche Erbrezeß vom 3. November 1853, die Be⸗ stätigungsklausel vom 8. November 1853, der Hypothekenbuchs⸗Auszug und der Eintragungs⸗ Vermerk vom 19. November 1853 als Urkunde über die im Grundbuche Jommendorf Nr. 10 Abthl. III. Nr. 5 à 5 % verzinslich für die Marianne Materna eingetragenen 60 Thlr. 12 Sgr. 6% Pf. Mutter⸗Erbgelder und Aus⸗ stattung

wird für kraftlos erklärt.

2) Die unbekannten Inhaber der nachstehend be⸗

zeichneten Hypothekenpost: 66 Thlr. 20 Sgr., in Abschlagszahlungen von 5 Thalern zu entrichtenden Kaufgelder der Bartel und Agnes Materna'schen Eheleute auf Grund des Kaufkontrakts vom 31. Oktober 1840 zufolge Verfügung vom 11. November 1840 im Grundbuche Jommendorf Nr. 10 Abth. III. Nr. 2 eingetragen, wobei in Kolonne Cessiones die Priorität der katholischen Kirchen⸗ und Benefizien⸗Kasse zu Allenstein wegen ihrer Fvrderung von 133 Thlr. 10 Sgr. Darlehn nebst Zinsen und Kosten zufolge Verfolgung vom 12. Oktober 1846 und zufolge Verfügung vom 17. Januar 1885 die Mitverhaftung von Jommendorf Nr. 60 vermerkt ist,

werden mit ihren Ansprüchen auf dieselbe aus⸗

geschlossen.

3) Die Kosten

dem Antragsteller.

des Aufgebotsverfahrens werden Wirth Michael Brall in Jom⸗ mendorf, auferlegt.

Allenstein, den 25. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht.

[363761 Verkündet am 24. Oktober 1887. Kaehrn, Referendar, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der verehelichten Fischer Geiseler, Louise Wilhelmine Dorothee, geborenen Stuebing, zu Plaue a. H., Eigenthümerin des im Grundbuche von Plaue a. H. Band I. Blatt Nr. 24 verzeichneten Grundstückes vertreten durch Rechtsanwalt Bathe zu Brandenburg a. H. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brandenburg a. H. durch den Amtsgerichts⸗Rath Rabert für Recht:

Die aus der Schuldurkunde vom 15. Februar 1839 und dem daran gehefteten Hypothekenscheine vom 23. März 1839 bestehende Hypothekenurkunde über die auf dem der verehelichten Fischer Geiseler, Louise Wilhelmine Dorothee, gebornen Stuebing, zu Plaue a. H. gehörigen, im Grundbuche von Plaue a. H. Bd. I. Bl. Nr. 24 verzeichneten Grundstücke in Abtheilung III. des Grundbuchs unter Nr. 13. für die verehelichte Schuhmacher Stuebing, Caro⸗ line Louise, geborne Hoffschlaeger, eingetragene und von ihren legitimirten Erben quittirte Illatenforde⸗ rung von 200 Thalern gleich 600 Sechshundert Mark wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebots hat die Antragstellerin, verehelichte Fischer Geiseler, Louise Wilhelmine Dorothee, geborne Stuebing, zu Plaue a. H., zu

tragen. 1 Rabert.

[36832] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Kgl. Amtsgerichts, Abth. V., zu Elberfeld vom 26. Oktober 1887 sind die mit den Nummern 08963, 23405, 31338 und 31339 bezeichneten 4 ½ % igen Nordbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn, lautend über je 300 ℳ, für kraftlos erklärt. Elberfeld, den 27. Oktober 1887. Königliches Fertäe eet Abtheilung V. gez. Becker. (L. S.) Beglaubigt: Kahn, Assistent,

Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Be⸗

mit dem Antrage:

[36840] Im Namen des Königs!

Verkündet am 18. Oktober 1887. Wallaschek, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Dienstmädchens Susanna (Anna) Komorek aus Ratibor, vom 24. Januar 1887, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ratibor durch den Amtsrichter Fülle für Recht:

Das Sparkassenbuch des Dienstmädchens Anna (Susanna) Komorek zu Ratibor Nr. 1239 der städ⸗ tischen Sparkasse zu Ratibor, Seite 4315 des Conto⸗ buchs der städtischen Sparkasse zu Ratibor über 92 Mark 72 Pfennige wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden der Antrastel⸗

lerin auferlegt. Fülle.

1868171 Bekanntmachung. Auf den Antrag der Handelsgesellschaft Dietsch. Froͤres zu Leberau im Elsaß hat das Königliche Amtsgericht zu Köln durch Urtheil vom 27. Oktober 1887 den von der Handelsgesellschaft Bamberger & Hertz zu Worms am 20. Dezember 1885 an eigene Ordre ausgestellte, auf Hugo Eichengrün in Krefeld gezogene, bei Kirchberg & Salmony in Köln zum 30. April 1886 zahlbar gestellte, an die Antrag⸗ stellerin indossirte und dieser verloren gegangenen vaeel über 300 Dreihundert Mark für kraftlos erklärt. Köln, den 27. Oktober 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung. XI.

[36830] Durch am heutigen Tage verkündetes Ausschluß⸗ urtheil ist die von dem Schneider Christian Nissen Hansen in Branderup am 26. Juli 1880 an den Kaufmann C. E. Hoffgaard in Apenrade über eine Waarenschuld von 728,96 ausgestellte, am selbigen Tage Band M. Blatt 15 des Schuld⸗ und Pfand⸗ protokolls der Hvidding⸗ und Norderravgstrup⸗Har⸗ den protokollirte Pfandobligation für kraftlos er⸗ klärt worden. Toftlund, den 25. Oktober 1887.

Königliches Amtsgericht.

Wollmann.

[3683121 8 Vom unterzeichneten Gerichte ist am 15. d. M. folgendes Ausschlußurtheil verkündet: Der von dem weiland Altentheiler Hans Heinrich Evers in Elze, Kreis Peine, zu Gunsten des weil. Altentheilers Heinrich Harre in Eddesse im Jahre 1870 oder 1871 ausgestellte Privatschuldschein über 400 Thlr. (vierhundert Thaler) wird für kraftlos erklärt. Meinersen, den 25. Oktober 1887.

Königliches Amtsgericht.

v. Halem. 1

Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Oktober 1887.

v. Bredow, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Röhricht zu

Teuchern, als Verwalter der Konkursmasse des Zieg⸗

lers Johann Friedrich Karl Höhl daselbst, erkennt

das Königliche Amtsgericht zu Teuchern durch den

Amtsrichter Rechenbach für Recht: Die Gläubiger der auf dem Grundstücke des Zieglers Johann Friedrich Karl Höhl zu Teuchern eingetragenen, im Grundbuche von Teuchern Band III. Blatt 184 Abtheilung III. Nr. 4 verzeichneten Kaufgelderforderung von 750 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. August 1866, sowie alle Diejenigen, welche von den Gläubigern Rechte ableiten, werden mit ihren Ansprüchen an den auf jene Forderung bei der Zwangs⸗ versteigerung zur Hebung gekommenen und hinter⸗ legten Betrag von 7599 83 ausgeschlossen und die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin auferlegt. ö

[36843]

[36850] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Margarethe Encke, geb. Wohlfarth, zu Weißensee, vertreten durch den Rechtsanwalt Julius Jacoby in Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Brauer Gotthard Immanuel Encke, zuletzt in

truges, resp. Mißhandlung und grober Ehrenkränkung, 1) prinzipaliter: die Ehe der Parteien für ungültig und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, eventualiter: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, 2) dem Be⸗ klagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 21. Februar 1888, Nachmittags 1 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Femn Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 25. Oktober 1887. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13.

wird

[36849] Oeffentliche Zustellung. 1 Die verehelichte Tuchmacher Roßbach, Elise, ge⸗ borene Eberlein, zu Wittstock, vertreten durch den Justizrath Rosenthal zu Neu⸗Ruppin, klagt gegen ihren Ehemann, den Tuchmacher Ferdinand Roßbach, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗ Ruppin auf den 14. Februar 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. verehelichte Färber Schröder, Auguste, geb. zu Wittstock, vertreten durch den Rechts⸗

[36865] Die Dorn,

Ehemann, kannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, die Ehe der

den Färber Wilhelm Schröder, unbe⸗

Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin auf

den 14. Februar 1888, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[36870] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Wiebke. Magdalene Johannsen, geb.

Stave, zu Flensburg, Compagniestraße Nr. 23, ver⸗

treten durch den Rechtsanwalt Thoböll daselbst,

klagt gegen ihren Ehemann, den Sattler Niels

Johannsen, unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗

willigen Verlassens, mit dem Antrage auf Trennung

der Ehe dem Bande nach und Erklärung des Be⸗

klagten für den schuldigen Theil, und ladet den

Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Land⸗

gerichts zu Flensburg auf

Sonnabend, den 28. Januar 1888, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerds, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. J. V.

[368681] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Arbeiter Hoffmann, Louise, ge⸗ borene Wernicke, zu Schöpfurth bei Eberswalde, vertreten durch den Rechtsanwalt Dietrich zu Prenzlau, hat gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Paul Hoff⸗ mann, zuletzt in Schöpfurth wohnhaft, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung geklagt. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf den 20. Dezember 1887, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Prenzlau, den 22. Oktober 1887.

Östwaldt, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[36874] Oeffentliche Zustellung. Der Gärtner Heinrich Ripp zu Idstein, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Koch in Wiesbaden, klagt gegen seine Ehefrau Wilhelmine Ripp, geborene Gerner, von Idstein, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen böslicher Verlassung und Verweigerung der ehelichen Pflicht, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe dem Bande nach und Verurtheilung der Beklagten als schuldigen Theil und in die Kosten des Verfahrens, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Wiesbaden auf den 23. Januar 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wiesbaden, den 89 Oktober 1887.

Meyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[36876] Oeffentliche Zustellung. Die Eigenthümer⸗ und Zimmergesellenfrau Justine Schoenhoff, geb. Moeller, zu Schöneberg a. W., vertreten durch den Justizrath Palleske in Tiegen⸗ hof, klagt gegen ihren Ehemann, den Eigenthümer und Zimmergesellen Johann Schoenhoff, zuletzt zu Schöneberg a. W., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Elbing auf den 3. Februar 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elbing, den 24. ge 1887.

Baatz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[36847] Oeffentliche Zustellung.

Die Kuratel, über die Schuhmacherskinder Oskar und Andreas Müller zu Würzburg, im Armenrechte anwaltschaftlich vertreten durch den K. Advokaten Herrn Koob daselbst, klagt gegen die Eltern dieser Kinder, die Schuhmacherseheleute Michael und Magdalena Müller von Würzburg, letztere daselbst wohnhaft, ersterer im unbekannten Aufenthalte, wegen Grundtheilung bei dem Königlichen Landgerichte Würzburg, Civilkammer II. mit dem Antrage, zu erkennen:

11) Die Schuhmacherseheleute Michael und Magda⸗ lena Müller sind schuldig, mit ihren Kindern, den Klägern, bezw. der Kuratel über dieselben, Grundtheilung zu pflegen.

Zum Zwecke der Grundtheilung die Errichtung eines Inventars zu gestatten, eventuell auf Antrag der klagenden Kuratel die Vollständig⸗ keit dieses Inventars eidlich zu erhärten, so⸗ wie von dem gesammten inventirten Vermögen nach Abzug der Passiva zwei Drittheile an die klagende Kuratel abzutreten und zu Eigen⸗ thum zu

3) Die Beklagten haben unter solidarischer Haf⸗

tung die Streitkosten zu tragen.

Der klägerische Anwalt ladet unter der Aufforde⸗ rung, einen bei dem vorgenannten Prozeßgerichte zu⸗ gelassenen Anwalt für sich zu bestellen, die Beklagten zu dem von diesem Gerichte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreites an Gerichtsstelle anbe⸗

Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. Abth. V.

7 Pf.j

anwalt Albrecht zu Neu⸗Ruppin, klagt gegen ihren

raumten Termine vom ö 4