1887 / 285 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

[43228] „Aufgebot. 1

Der Lohgerbereibesitzer Engelbert Arntzen zu Südlohn hat behufs seiner Eintragung in das Grund⸗ buch als Eigenthümer auf ein neu anzulegendes Grundbuchblatt das Aufgebot der Parzelle Flur 10 Nr. 422/180 der Katastralgemeinde Südlohn, Gorden, Hofraum ꝛc., 7 Are 73 Qu.⸗Mtr. groß, in Antrag gebracht.

Es werden deshalb alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thumsansprüche auf diese Parzelle haben sollten, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche bei 8 8,z neten Amtsgerichte, spätestens aber in em au den 25. Februar 1888, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit allen Ansprüchen und Rechten auf das vorbeschriebene Grundstück für immer werden ausgeschlossen werden.

Vreden, den 18. November 1887.

Königliches Amtsgericht.

[42862]2

Nachdem die Eheleute Heinrich Henkel und Frau Anna Catharine, geb. Klingelhöfer in Unterrosphe, die Eintragung des seither nicht katastrirten, in der Gemarkung von Unterrosphe belegenen Grundeigen⸗ thums, als:

Bl. 6 Nr. 106/83, Sandgarten, Hofraum, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Unterrosphe beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum

20. Januar 1888, Morgens 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen wer⸗ den wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die

Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grund⸗,

vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann,

sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten

Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Wetter, 17. November 1887.

Königliches Amtsgericht. Wodick. 1 Ausfertigung. Aufgebot.

Ueber das Leben des Oekonomensohnes Johann Peter Albrecht Müller von Eichen, geboren daselbst am 4. Juni 1846, ist seit mehr als zehn Jahren keine Nachricht vorhanden.

Es hat nunmehr der Pfleger des beim K. Amts⸗

ericht Bayreuth verwalteten Vermögens des oben⸗

genannten Müller mit Genehmigung des Pflegschafts⸗ gerichts Antrag auf Todeserklärung des ꝛc. Müller gestellt.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift ergeht daher die Aufforderung

a. an Johann Peter Albrecht Müller von Eichen, spätestens in dem auf Mittwoch, den 19. Sep⸗ tember 1888, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzu⸗

melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird, an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,

„an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. v

Zayreuth, 29. November 1887. 1

Königliches Amtsgericht.

Lunz. Den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigt. Bayreuth, 1. Dezember 1887. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. (L. S.) von Loewenich.

[42853] Aufgebot.

Auf Antrag der minderjährigen Geschwister Sut⸗ tarp, Vornamens Josef Heinrich, Heinrich Nicolaus und Carl August Maria, vertreten durch ihren Vater, den Buchbinder H. Suttarp zu Münster, wird hierdurch der angeblich seit dem Jahre 1868 verschollene, am 13. Februar 1843 geborene Schön⸗ färber Carl Bauer aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 27, auf den 17. September 1888, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt wird. Minster, den 8. November 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheil 6 [42859] Aufgebot. 1u5

Es wird hiermit Josef Dittmann, icher Sohn des Arbeitsmanns Friedrich Dittmann und der Ca⸗ tharina, geb. Siatkowski, geboren am 25. November 1854 zu Städt. Bochlin, welcher seit dem Jahre 1875 verschollen ist, auf den Antrag seiner Mutter, der wiederverehelichten Catharina Langowska zu Fischerei Neuenburg, aufgefordert, sich spätestens in dem hiermit anberaumten Aufgebotstermin , den 28. September 1888, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, zu ns be widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Neuenburg, den 14. November 1887.

Königliches Amtsgericht. h [43227] Oeffentliche Aufforderung.

Nr. 23 150. Johann Georg Moebel, Landwirth von Wittnau, hat sich im Jahre 1847 nach Amerika begeben und ist seit 1850 keine Nachricht von dem⸗ selben eingetroffen. Dessen gegenwärtiger Aufent⸗ haltsort ist unbekannt.

„Auf Antrag seiner Kinder, Franz Moebel, Ziegler in Wittnau, und Johann Georg Moebel, Schutz⸗ mann von Pforzheim, wird derselbe aufgefordert,

binnen Jahresfrist

seinen dermaligen Aufenthaltsort anher anzuzei en, widrigenfalls derselbe als verschollen erklärt und sein Vermögen den genannten Söhnen in fürsorglichen Besitz gegen Sicherbeitskeistung gegeben würde.

Freiburg i. B., den 15. November 1887.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Waäagner. 1“

beantragt. Es wird daher Aufgebots⸗Termin auf

[417642 Ausfertigung. Aufgebvot. 8

Auf Antrag der Abwesenheitspfleger wird hiermit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen: 1

1) gegen die geschiedene Kaufmannsehefrau Maria Brack, geb. Schilling, von Augsburg, wahrscheinlich im Jahre 1869 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen,

2) gegen Anton Aufheimer, led. Tagelöhner von Pfersee, geb. am 10. Juli 1823 als Sohn der Nagelschmiedseheleute Josef und Afra Aufheimer von Pfersee, im Jahre 1853 nach Amerika ausge⸗ wandert und seit 26 Jahren verschollen,

3) gegen Julius Leiner, led. Bäcker, von Augs⸗ burg, geb. am 27. Mai 1843 zu Augsburg als Sohn der Bäckermeisterseheleute Jakob und Katharina Leiner von da, im Jahre 1867 nach Nordamerika ausgewandert und seit dem Jahre 1871 verschollen,

4) gegen den led. Schlosser Carl Schubert von Augsburg, geb. am 12. April 1849 zu Augsburg als Sohn der Zinngießerseheleute Friedrich und Elise Schubert von da, im Jahre 1866 auf Wander⸗ schaft, und seit dem Jahre 1868 verscholle, -—

5) gegen den led. Schriftgießer Josef Anton Witt⸗ mann von Augsburg, geb. am 13. März 1825 in Augsburg als Sohn der Zimmermeisterseheleute Anton und Karolina Wittmann in Augsburg, im Jahre 1846 nach Ungarn gewandert und seit 1848 verschollen,

9 gegen den led. Instrumentenmacherssohn Voll⸗ rath Conrad von Augsburg, geb. am 30. März 1805 in Augsburg, nach Temesvar in Ungarn ausgewandert und seit mehr als 20 Jahren verschollen,

7) gegen den led. Sattler Josef Giavina von Göggingen, geboren im Jahre 1826 als Sohn der Zinngießerseheleute Alois und Walburga Giavina zu Göggingen, im Jahre 1824 nach dem Kapland in Afrika ausgewandert und seitdem verschollen.

das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes⸗ erklärung beschlossen und zu diesem Behufe Termin auf

Mittwoch, den 28. November 1888,

Vormittags 9 Uhr, Geschäftszimmer Nr. 10/0 rechts, anberaumt.

Es ergeht hiermit Aufforderung:

1) an jeden Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird; 1

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen;

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können. Mitthei⸗ lung hierüber bei Gericht zu machen

Augsburg, den 9. November 1887.

Königliches Amtsgericht. Der Kgl. Amtsrichter: Roh mer.

Der Gleichlaut dieser Ausfertigung Urschrift wird hiermit bestätigt. 8 Angsburg, den 26. November 1887.

Der Gerichtsschreiber, K. Sekretär:

(L. S.) J. Ferch.

[2648]

Aufgebot.

Der ledige Schieferdeckersohn Martin Stahl von hier, geboren am 6. November 1852, ist im Jahre 1870 nach Amerika, und zwar nach Lancaster bei Montreal im Staate Kanada, ausgewandert und seit dem Jahre 1874, wo er in Ardoch Counti of Addington sich aufhielt und von da nach Europa zurückgekehrt sein soll, verschollen. Demgemäß hat der Stiefvater und Kurator desselben, Schieferdecker⸗ meister Carl Hellbach dahier, dessen Todeserklärung

mit der

Samstag, den 4. Februar 1888, Vormittags 9 Uhr,

im Sitzungssaale für Civilsachen bestimmt.

Zugleich ergeht die Aufforderung:

1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird;

2) an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen;

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ theilung hierüber bei Gericht zu machen.

Würzburg, am 1. April 1887. Königliches Amtsgericht. I. (gez.) Leykam. Vorstehendes Aufgebot wird gemäß §§. 187, 825 der Civil⸗Prozeß⸗Ordnung und Art. 111 des Bayer. Gesetzes zur Ausführung der Reichs⸗Civil⸗Prozeß⸗ Ordnung öffentlich bekannt vir ürzburg, am 9. April 1887. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Würzburg. I. Beaumüller, Secr.

[429651] Aufgebot.

Auf den Antrag der Wittwe Kahmann, Martha, geb. Becker, zu Halberstadt als Benefizialerbin werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 17. September 1887 zu Halberstadt ver⸗ storbenen Holzhändlers Wilhelm Kahmann aufge⸗ fordert, spaäͤtestens im Aufgebotstermine, den 8. Fe⸗ bruar 1888, Vormittags 11 ½ Uhr, ihre An⸗ sprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 11 anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An⸗ sprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er chöpft rd.

Das Nachlaßverzeichniß kann in unserer Gerichts⸗ schreiberei eingesehen werden. Halberstadt, den 25. November 1887.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.

[43215] Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Ackerbauers Louis Spindler zu Geisenhöhn, werden die un⸗ bekannten Rechtsnachfolger der am 15. Dezember 1886 zu Themar verstorbenen unverehelichten ö Agnes Lenz aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 26. September 1888, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den etwa 300 be⸗ tragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem landes⸗ herrlichen 7” zugesprochen werden wird.

Schleu ugen, den 25. November 1887.

[42858] Ediktalcitation.

Für den am 25. April 1827 in Königshofen im Grabfelde geborenen, im Jahre 1848 nach Nord⸗ amerika ausgewanderten Uhrmacher Karl. Anton Mayer, Sohn des am 7. Juli 1790 in Schwarzen⸗ feld in der Oberpfalz geborenen, nachmaligen Kgl. bayr, pens. Oberlieutenants Georg Mayer zuletzt in Königshofen fiel bei dem am 4. Mai 1865 erfolgten Ableben seines genannten Vaters ein Ver⸗ mögen von 14 712 Fl. an und wurde dasselbe, welches sich nunmehr auf 49 608 76 beläuft, hierorts pflegschaftlich verwaltet.

Karl Anton Mayer wurde durch Urtheil des unter⸗ fertigten Kgl. Amtsgerichts vom 31. März Isd. Ihrs. für todt erklärt und hierauf die Verlassenschafts⸗ behandlung eingeleitet.

Ansprüche auf den Nachlaß werden erhoben sowohl auf Grund eines bereits im Jahre 1866 von dem Häfnermeister Johann Kaspar Full von Aidhausen bei Hofheim produzirten angeblichen Testaments des Karl Anton Mayer, als auf Grund des Intestat⸗ erbfolgerechts.

Mit dem Testamente produzirte Johann Kaspar Full auch einen „Begräbnißschein“, wornach Karl Anton Mayer in der Nacht vom 4./5. August 1866 in St. Aurelia, Kalifornien, Nordamerika, gestorben wäre.

Auf Grund des erwähnten Testaments erhoben Ansprüche die Enkel und Erben des genannten Jo⸗ hann Kaspar Full, nämlich:

Adalbert Full, Kaufmann in München, Ottilie, verehelichte Fleischmann, in Bockenheim a. M., Anna, Hugo, Karl und Lina Full, diese in Toms⸗River in Nordamerika.

Intestaterbansprüche machen folgende geltend: 8

I. Bahnamts vorstand August Theodor Mayer in Edesheim (Rheinpfalz), Sohn des Johann Mayer, eines Bruders des Oberlieutenants Georg Mayer,

II. Kammerdienersehefrau Julianna Fischer, ge⸗ borene Schiller, z. Zt. in Passau wohnhaft, Tochter der Maria Anna, geb. Mayer, später verehelicht mit dem Forstwart Johann Baptist Schiller, diese wohnhaft gewesen in Pressat, Auerbach, Wiesau, Altmugl (Oberpfalz), Schloß Seehof bei Bamberg. welch' Maria Anna, verehel. Schiller, eine Schwester des Oberlieutenants Georg Mayer war,

III. pens. Kgl. Rechnungsrevisor Franz Naver Streibl in Eichet bei Passau, als Ehemann und Erbe der Margaretha, geb. Schiller, einer Tochter der unter Ziffer II. genannten Maria Anna, geborenen Mayer, verehelichten Schiller,

IV. nachgenannte Nachkommen der verstorbenen Glaserseheleute, Ernst und Maria Anna Josefa Weber in Mainz, letztere eine geborene Mayer, Schwester des Oberlieutenants Georg Mayer, nämlich:

a. die Kinder der verstorbenen Apollonia, verehe⸗ licht gewesenen Sieglitz, in Mainz: Heinrich, Josef, Klara, Michael, Philipp Sieglitz und Iosefine, verehel. Faldermann,

b. die Kinder der verstorbenen Franziska, verehe⸗ licht gewesenen Bott, in Mainz, nämlich Paul, Philipp und Michael Bott,

c. die Kinder der verstorbenen Klara, verehelicht Heüsfsnes Schuhmann II, in Mainz, nämlich Josef

obias, Annag Maria. Katharina Schuhmann und Margaretha Eva, verehel. Stürer, unter a. mit c. Enkel der Maria Anna Josefa Weber, und

d. Mhergcfehe Theresia, geb. Weber, verwittwet

gewesenen Bruelmann II, nun verehel. Esch, in Mainz, diese eine Tochter der Maria Anna Josefa Weber. Die genannten Oberlieutenant Georg Mayer, Johann Mayer, Maria Anna, verehel. Schiller, und Maria Anna Josefa, verehel. Weber, waren Kinder des Hammerschmiedmeisters Mathias Mayer (auch Maier geschrieben) von Feilershammer in der Ober⸗ pfalz, zuletzt wohnhaft in Zintlhammer und daselbst am 18. November 1826 gestorben und seiner Ehe⸗ frau Maria Anna, geb. Boefl (auch Poesl ges chrieben) aus Schwarzach in der Oberpfalz. Die oben genannten Erbprätendenten, welche über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des von Johann Kaspar Full produzirten Testaments viele Jahre hin⸗ durch im Rechtsstreite untereinander lagen, haben sich am 7. Juli 1885 vor dem k. Notar Albrecht Höfer in Schweinfurt, Urkunde G. R. Nr. 712, über die Vertheilung der Masse geeinigt, genannten Herrn Notar als Verlassenschaftscommissär bestellt und die Ausantwortung der Masse an denselben beantragt.

Antragsgemäß und in Anwendung der bayr. G. O. Kap. V. §. 3 ergeht nun an alle diejenigen Per⸗ sonen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche mit den oben aufgeführten Erbprätendenten geltend machen können, die Aufforderung, spätestens im Termin von

Donnerstag, den 16. Februar 1888,

Vormittags 9 Uhr, ihre Erbansprüche unter Vorlage legaler Zeugnisse über die Verwandtschaft und den Grad derselben hierorts anzumelden, widrigenfalls die Nachlaßmasse des Karl Anton Mayer an den k. Notar Höfer zu Schweinfurt behufs Vertheilung an die obengenannten, bisher mit Erbansprüchen aufgetretenen Personen nach Maßgabe des Vergleichs vom 7. Juli 1885 hinausgegeben würde, so daß es den etwa später sich meldenden Erbsinteressenten überlassen werden müßte, ihre alenfgsigen Rechte gegen die zu verfolgen, denen der Nachlaß ausgehändigt wurde.

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an folgende Ihe noch lebende Personen bezw. an deren Des⸗ zendenz:

Georg Martin Mayer, geb. 14. Novbr. 1782, Wolfgang Mayer, geb. 22. Juli 1784, Maria Anna Sibylla Mayer, geb. 17. Sep⸗ tember 1787, „Melchior Mayer, geb. 31. Oktober 1796, sigentich Kinder der Hammerschmiedseheleute athias und Maria Anna Mayer, ferner eorg Schiller, geb. 24. Februar 1812 und Sör a Seee gct. 9 8885 Tons

öhne der obenerwähnten Forstwartseheleute Johann Baptist und Maria Anna Schiller. 1

Fftee sönte Personen sind in den bei den Akten befindlichen Stammbäumen aufgeführt, jedoch konnten bis jetzt Nachweise über deren event. Ableben und ev. Descendenz nicht beigebracht werden.

Königshofen, im Grabfeld Unterfranken 17. 188c 8 8

öniglich bayr. Amtsgericht.. (L. S.) Walber.

Personen

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[42856]

Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Recht Bronk hierselbst, werden die unbekannten Fücbanvalt folger des am 8. Mai 1850 zu Alt⸗ Barkoczyn ver⸗ storbenen Altsitzers Jacob Patzer aufgefordert, späte⸗ stens im Aufgebotstermine,

20. September 1888, Vormittags 11 Uhr ihre Ansprüche und Rechte auf den 375 betragen⸗ den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gericht, Ter⸗ minszimmer Nr. 3, anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben in Ermangelung deren aber dem Fiskus zugesprochen werden wird und die sich später etwa meldenden Erben alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers an⸗ erkennen müssen, auch weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern können.

Berent, den 29. November 1887. SKänigliches Amtsgericht. II. Blance.

[42863]

Für die Tochter des wailand Kunstdrechslers Lucas verstorben im Jahre 1825 in Schwerin, und dessen Ehefrau, der am 31. Januar 1831 ebendaselbst ver⸗ storbenen Friederike, geb. Schuckmann, der Friederike Katharina Barbara Lucas, geboren am 13. Februar 1822 zu Schwerin, wird beim unterzeichneten Waisen⸗ gerichte seit einer Reihe von Jahren ein aus dem Nachlasse der im Jahre 1859 hier verstorbenen Senatorin Wagner, geb. Vanselow, herstammendes Kapital im Betrage von nunmehr ca. 800 ver⸗ waltet.

Da seit mehr denn 30 Jahren Nachrichten über die Friederike Lucas, welche Anfang der 50ger Jahre nach Amerika gegangen sein soll, nicht vorhanden sind, so wird dieselbe hiedurch öffentlich geladen, sich binnen 2 Jahren von heute ab bei dem unter⸗ zeichneten Waisengerichte zu melden oder den Ort ihres Aufenthalts bekannt zu machen unter dem Präjudiz, daß, wenn solche Meldung nicht erfolgt, das bezeichnete Kapital ihren nächsten Verwandten für anheimgefallen erklärt werden soll. 1

Waren, am 1. Dezember 1887.

Zum Weaisengericht Verordnete. [42854] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Johann Friedrich Reher für sich und seine Ehefrau Anne Catharine Margarethe Henriette, geb. Hsomann, als Beneficialerben von Johannes Friedrich Martin Reher, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Th. Behn, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den ausweise Beschlusses des Amtsgerichtt Hamburg vom 12. November 1887 seitens der Antragsteller rechtzeitig mit der Rechtswohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des am 15. Oktober 1887 hierselbst verstorbenen Krämers Johannes Friedrich Martin Reher Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemit auf⸗ gefordert werden, solche Ansprüche und Forde⸗ rungen spätestens in dem auf Sonnabend, den 21. Januar 1888, 10 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche und Forderungen gegen die Beneficialerben nicht geltend gemacht werden können.

Hamburg, den 30. November 1887.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Seecretair.

8 1““

[43220] Aufgebot. 1 Nachdem der Freiherr Magnus von g von Weißenbrunn g. F. am 15. Oktober d. Js. verstorben ist, hat dessen Wittwe Ottilie, geb. Freiin von Könitz, für sich und ihren minderjährigen Sohn Louis von Könitz dessen Erbschaft mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten und das Aufgebotsverfahren be⸗ antragt. Es werden daher etwaige Gläubiger des Verstorbenen zur Anmeldung und Bescheinigung ihrer Forderungen sowie zur Darlegung etwaiger Vorzugs⸗ 1 3 Monaten, spätestens aber bis zu em au Dienstag, den 13. März 1888, Vormittags 11 Uhr, anberaumten, vor dem unterzeichneten Gericht statt⸗ findenden Aufgebotstermin unter Androhung des Ausschlusses ihrer Forderungen hiermit aufgefordert. Coburg, den 23. November 1887. Herzogl. S. Amtsgericht. Abth. V.

runer.

[42860]

Erbvorladung.

Fräulein Frances L9de Pilkington aus Tre

Madoec Caernowon North Wales, zu Mannheim in Baden wohnhaft gewesen, ist am 8. August 1887 daselbst gestorben; zu deren Vermögensaufnahme und Erbtheilung werden hiermit folgende Geschwister der⸗ selben, als: William Thomas Pilkington, an⸗ geblich gestorben in Jamaika, Edward Blakency Pilkington und Thomas Madocks Pilkington, diese angeblich als Kinder gestorben, John Edward Pilkington, ebenfalls angeblich in Jamaika ge⸗ storben, Frederick Wellington Pilkington, Macdonald Pilkington und Arthur Pilkington, deren Aufenthalt seit vielen Jahren unbekannt ist, unter viermonatlicher Frist mit dem Bedeuten anher vorgeladen, daß, wenn sie oder ihre Nach⸗ kommen nicht erscheinen, die Erbschaft denen zuge⸗ ver werden wird, welchen sie zukäme, wenn die

orgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wären.

Mannheim, den 3. November 1887.

Der Großh. Bad. Notar. Lochert.

[43213] Erbvorladung. 1 Der nach Amerika ausgewandete und jetzt vermißte Josef Jehle von Aisperg, Gemeinde Bannholz, wird hiemit zu den Verlassenschaftsverhandlungen auf Ableben seines Vaters Lambert Jehle, Zimmer⸗ manns von Aisperg, mit Frist von 3 Monaten unter dem Beifügen anher vorgeladen, daß, wenn er nicht erscheint, die Erbschaft denen zugetheilt wird,

denen sie zukäme, wenn der Geladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Waldshut, den 3. Dezember 1887.

Großh. Bad. Notar. Schopf.

[42887] Im Namen des Königd

In der Rehbeinschen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soest durch den Gerichts⸗ Rath Luigs für Recht: 8

1) Der frühere Amtssekretär Georg Rehbein aus Soest, geboren daselbst am 2. August 1823, als Sohn der Eheleute Bäcker Georg Rehbein und Christine, gebor. Rüsse, daselbst wird für todt er⸗ klärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse desselben zu entnehmen.

Soest, den 8. November 1887.

Königliches Amtsgerichl.

[42872] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 30. November 1887 ist der Arbeiter Chrisostom Cieluch aus Klein⸗Topola, welcher mit der Sophie Cieluch daselbst verheirathet gewesen, für todt erklärt.

Ostrowo, den 1. Dezember 18987.

Wendlandt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 26. November 1887.

Pudelko, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Bauern Johann Kruppa zu Kuhnau, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenthal in Kreuzburg O.⸗S., erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Kreuzburg O.⸗S. durch den Gerichts⸗ Assessor Wohlauer für Recht:

Das angeblich vernichtete Hypothekeninstrument über die auf dem Grundstück Nr. 130 Kuhnau in Abtheilung III. sub Nr. 1 ¹2 für die vier Geschwister Marie, Hedwig, Julie und Johanna Langhammer eingetragenen Forderung von 65 Thalern 21 Sgr. 4 Pf. mütterliche Erbegelder (welche Forde⸗ rung ursprünglich auf dem Grundstück Nr. 87 Kuhnau eingetragen war), gebildet aus den Verhand⸗ lungen d. d. Kreuzburg, den 14./22. Juni 1858 und einem Hypothekenbuchauszuge vom 24. Juni 1858, wird für kraftlos ecklart.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.

Wohlauer.

Im Namen des Königs! Verkündet am 26. November 1887. Pudelko, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Gärtners Albert Gladis und dessen Ehefrau Maria, geborenen Wrzeschniok, zu Schumm, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosen⸗ thal in Kreuzburg O. S., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg O.⸗S. durch den Gerichts⸗ Assessor Wohlauer für Recht:

Das Hypothekeninstrument vom 25. Juni 1812 über die auf dem dem Gärtner Albert Gladis und dessen Ehefrau Maria, geborene Wrzeschniok, zu Schumm gehörigen Grundstücke Blatt 2 Schumm in Abtheilung III. Nr. 1 für die Schittkoschen Minorennen, Namens Josepha und Ignatz, ein⸗ getragenen Vatertheilshypothek von 12 Thlr. 15 Sgr. wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Wohlauer.

8 11“

[43230]

[43231]

[43240] 8

Das Hypothekendokument über die auf dem Wohn⸗ hause Nr. 199 hierselbst Abth. III. Nr. 8 eingetragene Forderung des Handelsmanns Martin Marquardt zu Wustrow von 57 Thlr. nebst 5 % Zinsen aus dem rechtskräftigen Urtheile vom 17. April 1851 ist büüh Urtheil vom 29. November 1887 für kraftlos erklärt.

Treptow a. R., den 29. November 1887.

Königliches Amtsgericht.

[43234) Im Namen des König! 1“ In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf Blatt 120 Lubom in Abtheilung III. Nr. 4 ein⸗ getragenen Antheilspost von 77 Thlr. 15 Sgr., er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Ratibor durch den Amtsrichter Pöhl für Recht:

I. Die etwaigen Berechtigten des Antheils des Joseph Schyra von 77 Thlr. 15 Sgr. an der auf dem Grundstück Nr. 120 Lubom in Abtheilung III. Nr. 4 aus §. 2 des Vertrages vom 3. Mai 1841 für die Minorennen Joseph und Franz Schyra zu gleichen Theilen eingetragenen und bei der Majo⸗ rennität der Gläubiger zahlbaren Hypothekenpost von 155 Thlr. werden mit ihren Ansprüchen auf den vor⸗ Fqlapncten Antheil des Joseph Schyra ausge⸗

ossen.

II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Ratibor, den 19. November 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

12888, Bekanntmachung.

Durch Urtheile des unterzeichneten Amtsgerichts vom heutigen Tage ist für Recht erkannt:

1) Das aus einer Ausfertigung der vom Guts⸗ besitzer Friedrich Wilhelm Straube 1 Hohenthurm vor dem Notar Fiebiger zu Halle a. S. am 9. August 1864 zu notariellem Protokoll erklärten Schuld⸗ und Pfandverschreibung aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 25. November 1864, sowie aus der Ingrossa⸗ tionsnote von demselben Tage gebildete Dokument über die im Grundbuche von Hohenthurm Band I. Blatt Nr. 2 auf dem dem Oekonomen Friedrich Wilhelm Straube gehörigen Anspännergute in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 23 für den Gutsbesitzer Christian Krabß zu Torna eingetragenen 4500 Thaler Darlehn wird für kraftlos erklärt.

2) Das aus einer Ausfertigung d. d. Halle a. S., den 9. Oktober 1874 der von dem Königlichen Grundbuchamt II. daselbst an demselben Tage von dem Handelsmann Carl E und dessen Ehefrau Henriette Woetzel zu Protokoll erklärten Schuld⸗ und Pfandverschreibung, aus dem Hypothekenbriefe vom 17. Oktober 1874 und aus dem Umschreibungs⸗ vermerk vom 9. Oktober 1877 gebildete Dokument über die im Grundbuche von Giebichenstein Band 7 Blatt Nr. 288 in Abtheilung III. Nr. 6 für den säbrst mbeiter Heinrich Friedrich Sturm zu Giebichen⸗

ein eingetragenen, auf den Namen der Frau Amalie Voigtländer, geb. Patsch, zu Reudnitz bei Leipzig

umgeschriebenen 300 Thaler Darlehn wird für kraft⸗ Hypothekendokumente über die in dem ie drei Hypothekendokumente über Grundbuche von Giebichenstein Band I. Blatt Nr. 12 in Abtheilung III. unter den Nummern 12, 14 und 15 für den Schmiedemeister August Salz⸗

mann zu Giebichenstein eingetragenen Darlehns⸗

vpotheken von 4350, 600 und 1950 ℳ, von denen Her letztere aber nur noch in Höhe von 1050 gültig ist, bestehend

ad 1 aus dem Hypothekenbriefe vom 3. Dezember 1874 und aus einer von demselben Tage datirten Ausfertigung der am 10. November 1874 von dem Gastwirth hean Salzmann zu Giebichenstein zu ge⸗ richtlichem Protokoll erklärten Schuldverschreibung,

ad 2 aus dem Hypothekenbriefe vom 8. Juli 1875, sowie aus einer Ausfertigung d. d. Halle a. S. den 29. Juni 1875 des Tags zuvor von dem Gastwirth Franz Salzmann zu Giebichenstein zu gerichtlichem Protokoll erklärten Schuldverschreibung, 3

ad 3 aus dem Hypothekenbriefe vom 1. März 1876, dem Löschungsvermerke über 900 vom 14. Januar 1877, sowie aus einer Ausfertigung d. d. Halle a. S. den 23. Februar 1876 der an dem⸗ selben Tage von dem Gastwirth Franz Salzmann zu Giebichenstein zu gerichtlichem Protokoll erklärten Schuldverschreibung werden für kraftlos erklärt.

4) Das aus einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 14. März 1850 nebst gerichtlicher Verhandlung vom 11. Apeil 1850 aus der obervormundschaftlichen Genehmigungserklärung und dem Erblegitimations⸗ attest vom 18. Juli 1850 aus dem Hypothekenscheine vom 21. November 1850 sowie Ingrossationsver⸗ merken vom 21. November 1850, 22. März 1852 und 20. Mai 1854 bestehende Dokument über die im Grundbuche von Wesenitz Band II. Blatt 38 in Abtheilung III. Nr. 3 für die Geschwister Franz, als:

a. Emilie Henriette, b. Friederike Christiane, . Wilhelmine, noch eingetragenen viermal 20 Thaler väterliche Erbe⸗ gelder und die Erziehungs⸗ und Ernährungsberech⸗ tigungen der drei Letztgenannten wird für kraftlos erklärt.

5) a. Das aus einer Ausfertigung d. d. Halle a. S., den 26. November 1819 des am 11. Novem⸗ ber 1819 über den Nachlaß des Häuslers Johann Elias Friedrich abgeschlossenen Erbvergleichs, aus einer Ausfertigung des Approbationsdekrets vom 26. November 1819, dem Hypothekenscheine vom 15. August 1823 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 27. Juli 1861, sowie aus den Ingrossations⸗ noten vom 3. Mai 1836 und 7. April 1854, endlich dem Umschreibungsvermerke vom 27. Juli 1861 gebildete Dokument über das im Grundbuche von Osmünde Band I. Blatt 40 Abth. III. unter Nr. 3 ursprünglich für den Friedrich August Friedrich, ge⸗ boren den 17. März 1817, eingetragene, demnächst auf den Friedrich August Friedrich, geboren den 20. April 1841, und den Carl Eduard Friedrich, ge⸗ boren den 13. Januar 1843, vererbte und umgeschrie⸗ bene Vatererbe von 5 Thalern 7 Silbergroschen 5 ½ Pfg., vom 1. April 1854 ab mit 4 % verzinslich.

b. Das aus einer Ausfertigung d. d. Halle a. S., den 8. März 1836 des am 2. März 1836 über den Nachlaß des Ackerknechts Friedrich Wihelm Fried⸗ rich Cechtlf g obervormundschaftlich genehmigten Erbvergleichs aus dem Hypothekenschein vom 3. Mai 1836 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 27. Juli 1861, sowie aus den Ingrossationsnoten vom 3. Mai 1836 und 7. April 1854, endlich aus dem Um⸗ schreibungsvermerke vom 27. Juli 1861 gebildete Dokument über die im Grundbuche von Osmünde Band 1 Blatt 40 Abth. III. unter Nr. 5 ursprüng⸗ lich für den Friedrich August Friedrich, geboren den 17. März 1817, eingetragenen, dem naichst auf den Friedrich August Friedrich, geboren den 20. April 1841, und den Carl Eduard Friedrich, geboren den 13. Januar 1843, vererbten und umgeschriebenen Erbegeldern von 14 Thalern 14 Sgr. 8 Pf., ver⸗ zinslich vom 1. April 1854 ab mit 4 %, werden für kraftlos erklärt.

6) Das aus dem Hypothekenbriefe vom 25. Fe⸗ bruar 1886, sowie aus dem zwischen der Wittwe Johanne Marie Thieme, geborenen Schröder, zu Halle a. S., und dem Fuhrwerksbesitzer Otto Thieme daselbst abgeschlossenen Kaufvertrage vom 23. Fe⸗ bruar 1886 gebildete Hypothekendokument über die im Grundbuche von Halle a. S. Band 36 Blatt 1300 in Abtheilung III. unter Nr. 9 eingetragenen, mit 4 % verzinslichen 14 700 rückständige Kauf⸗ gelder, wird für kraftlos erklärt.

7) Die vier Dokumente über die in dem Grund⸗ buche von Halle a. S. Band 58 Blatt 2107 Ab⸗ theilung III. unter den Nummern 5/11, 7/11, 10, 16 auf den Namen des Fräuleins Wally von Beurmann zu Halle a. S., jetzt verehelichten Geheimen Re⸗ sberunoornth Meier zu Marburg eingetragenen Hypo⸗ theken von:

a. 400 Thlr. rückständige Kaufgelder,

b. 103 Thlr. 24 Sgr. 10 Pf. und 207 Thlr. 19 Sgr. 7 ¾ Pf. Erbegelder,

8 1078 Thlr. 21 Sgr. 1 Pf. rückständige Kauf⸗ gelder,

d. 2500 Thlr. Darlehn,

zu a. bis c. mit 5 %, zu d. mit 4 ½ % verzinslich, bestehend: 1

zu a (Nr. 5/11) aus einer beglaubigten Abschrift des zwischen der Wittwe Friederike Buchmann zu Halle a. S., dem Anspänner Johann Gotthilf Benne zu Trotha und Johann Andreas Benne ebenda, als Verkäufer, und dem Tischlermeister Erdmann Gottlieb Gebhardt zu Halle a. S. als Käufer, abgeschlossenen Kaufvertrags vom 14. Juli 1841, aus dem Hypothekenschein vom 25. November 1841, dem Hypothekenbuchsauszuge vom 13. Sep⸗ tember 1864, sowie den Eintragungs⸗ bezw. Um⸗ schreibungsvermerken vom 3. Dezember 1841, 13. September 1864, 10. Januar 1868, 15. Juli 1874 und 28. März 1882,

zu b. (Nr. 7/11) aus der vom 24. Oktober 1848 datirten Ausfertigung des am 21. Oktober 1848 zwischen der Wittwe Johanne Dorothee Gebhardt, geborenen Buchmann, zu Halle a. S., und dem Stellmachermeister Emanuel Friedrich Gebhardt da⸗ selbst, als dem Vormund der fünf Gebhardt da⸗ selbst, als dem Vormund der fünf Gebhardt'schen Minorennen abgeschlossenen Erbvergleichs und der gerichtlichen Verhandlung vom 21. Oktober 1848, aus der obervormundschaftlichen Genehmigung vom 24. Oktober 1848, aus dem gerichtlichen Atteste vom 17. November 1848, den beiden Hypothekenscheinen vom 29. November 1848, den beiden Hypotheken⸗

buchsauszügen vom 29. Juli 1863 und 13. Sep⸗

tember 1864, sowie aus den Eintragungs⸗ bezw. Umschreibungsvermerken vom 29. November 1848, 29. Juli 1863, 3. August 1863, 13. September 1864, 10. Januar 1868, 23. Februar 1874, 15. Juli 1874 und 28. März 1882, b

zu c. (Nr. 10) aus der Ausfertigung des zwischen der Wittwe Gebhardt, Marie Dorothee, geborenen Buchmann, zu Halle a. S, und dem Marktgefäll⸗ pächter Gottfried Louis Karl Modler daselbst am 14. Oktober 1859 geschlossenen Kaufvertrags, sowie der notariellen Rekognitionsverhandlung von dem⸗ selben Tage, aus einer Ausfertigung des notariellen, am 2. Februar 1860 zwischen dem genannten Modler und dem Oekonom Carl Ferdinand Wehr⸗ mann zu Halle a. S. geschlossenen Cessionsvertrages, aus einer Ausfertigung des notariellen, am 2. April 1860 zwischen der genannten Wittwe Gebhardt und dem genannten Wehrmann geschlossenen Vertrages, aus den Hypothekenbuchsaussügen vom 12. Mai 1860, vom 13. September 1864, sowie den Ein⸗ tragungs⸗ bezw. Umschreibungsvermerken vom 12. Mai 1860, 13. September 1864, 10. Januar 1868, 15. Juli 1874 und 28. März 1882,

zu d (Nr. 16) aus einer vom 8. November 1872 datirten Ausfertigung der an demselben Tage vor dem Notar Seligmüller zu Halle a. S. von der ver⸗ ehelichten Kupferschmiedemeister Neuer, Friederike Auguste Marie, geborene Peter, unter Genehmigung ihres Ehemannes zu Protokoll erklärten Schuld⸗ und Pfandverschreibung, aus dem Hypothekenbriefe vom 16. November 1872 und dem Vermerke über die Entlassung eines Trennstücks aus der Mithaft vom 28. März 1882 werden für kraftlos erklärt.

8) Das Hypothekendokument über die in dem

Grundbuche von Burg bei Radewell (Saalkreis) Band 1 Blatt 13 in der III. Abtheilung unter Nr. 6 für Wilhelmine Henriette Hellmuth, jetzt ver⸗ ehelichte Maurer Kanngießer zu Beuchlitz einge⸗ tragenen 100 Thaler väterliche Erbegelder, be⸗ stehend aus: a. einer Ausfertigung d. d. Halle a. S., den 22. Dezember 1854, der am 12. Dezember 1854 von der Wittwe Johanne Friederike Hellmuth, ge⸗ borenen Köcke, zu gerichtlichem Protokoll erklärten Schuld⸗ und Pfandverschreibung nebst obervormund⸗ schaftlicher Genehmigungserklärung;

b. dem Hypothekenbuchsauszuge vom 5. Januar 1855;

c. den Ingrossationsnoten vom 5. Januar 1855 und 1. Dezember 1880,

wird für kraftlos erklärt.

9) Die Dokumente über folgende, auf dem im Grundbuche von Halle a. S. Band 10 Blatt 371 verzeichneten, in der Brauhausgasse daselbst belegenen Grundstücke haftende Hypothekenposten:

a. über 100 Thaler Darlehn, verzinslich zu 5 % eingetragen in der III. Abtheilung unter Nr. 2 für die unverehelichte Henriette Caroline Kraft zu Leipzig, bestehend aus:

g. der vor Notar Fritsch zu Halle a. S. am 8. Juni 1843 von dem Böttchermeister Carl Christian Harre daselbst erklärten Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung,

5. den Hypothekenscheinen vom 16. Juni 1843 und 16. Februar 1844,

7. dem Hypothekenbuchsauszuge vom 12. Juli 1858,

d. den Ingrossationsnoten vom 16. Juni 1843, 16. Februar 1844 und 12. Juli 1858,

b. über 15 Thaler Muttererbe, eingetragen in der III. Abtheilung unter Nr. 4 für die drei Kinder des Böttchermeisters Carl Christian Harre zu Halle a. S., nämlich Julius Carl, geboren den 26. Juli 1833, Johanne Emilie, geboren am 29. März 1836 und Hermann, geboren am 2. Januar 1846, bestehend aus:

a. einer Ausfertigung d. d. Halle a. S. den 9. Juli 1853 des an demselben Tage über den Nachlaß der Ehefrau des Böttchermeisters Carl Christian Harre, Albertine Rosine Friederike Henriette, geborenen Brunner, zu gerichtlichem Protokoll erklärten Erb⸗ recesses nebst obervormundschaftlicher Genehmigungs⸗ erklärung,

865 dem Hypothekenbuchsauszuge vom 5. September

5

T. der Ingrossationsnote von demselben Tage;

c. über 28 Thlr. 8 Sgr. 8 Pf. als Kaution für väterliches Pflichttheil des Carl August Wilhelm Eydner zu Halle a. S., eingetragen in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 11, bestehend aus:

a. einer Ausfertigung d. d. Halle a. S., den 16. Mai 1861 des am 10. April 1861 von dem Tischlermeister Johann August Eydner zu gericht⸗ lichem Protokoll erklärten Testamentes nebst Couvert und Publikationsverhandlung,

65. einer Ausfertigung d. d. Halle a. S., den 20. Juli 1861 der gerichtlichen Verhandlungen vom 13. Juni und 16. Juli 1861 nebst obervormund⸗ schaftlicher Genehmigungserklärung,

Tr. einem Hypothekenbuchsauszuge vom 17. Sep⸗ tember 1861 und

2. einer Ingrossationsnote von demselben Tage werden für kraftlos erklärt.

10) Das aus einer vom 12. April 1858 datirten Ausfertigun der gerichtlichen Schuldverschreibung des Handarbeiters Friedrich Gottschalk und dessen Ehefrau Johanne Rosine, geborenen Henneberg, aus Ammendorf, d. d. Halle a. S., den 10. April 1858, dem darauf befindlichen Eintragungsvermerke vom 16. April 1858, dem Umschreibungsvermerke vom 19. Januar 1864 und den Hypothekenbuchsauszügen des Königlichen Kreisgerichts zu Halle a. S. vom 16. April 1858 und vom 19. Januar 1864 gebildete Dokument über das im Grundbuche von Ammendorf Band III. Blatt 79 in Abtheilung III. Nr. 6 für den Kohlgärtner Johann Friedrich zu Büsch⸗ dorf eingetragene Darlehn von 225 Thlr. wird für kraftlos erklärt.

Halle a. S., den 18. November 1887.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII. [42636] Bekanntmachung.

Nachfolgendes Dokument:

Der Hypothekenschein d. d. Bernburg, den 9. Fe⸗ bruar 1822 über 500 Thlr. Gold mit Stückquittung vom 31. März 1835 über 140 Thlr. Fordeniugg des verstorbenen Rentiers Wilhelm König hier, jetzt dessen Erben, an den Oekonomen Heinrich König hier, ein getragen auf dem in den Grundakten I. 1401 vögbebe NMagdeburgerstraße P. 2 hier, be⸗ legenen Hausgrundstücke nebst Zubehör

ist durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 22. November 1887 für kraftlos erklärt worden

Bernburg, den 22. November 1887.

Herzogl. Anhalt. Amtsgericht. aenisch.

88

1 Im nigs!

Verkündet am 11. November 1887. 1

Anders, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Minorennen Carl und

Johanna Metternich in Bendorf, vertreten durch

ihren Vater Johann Heinrich Metternich, vertreten

durch Justizrath Zimmermann, erkennt das König⸗

liche Amtsgericht zu Nenwied durch den Amtsrichter Herzfeld für Recht:

Die Hypothekenurkunde vom 7. Februar 1353, wonach zu Gunsten des H. Brinkmann in Koblenz und zu Lasten der Eheleute Wilhelm Hermann und Margaretha, geb. Steritz, zu Bendorf wegen der im Grundbuche der Gemeinde Bendorf, Bd. XIV. Art. 676, eingetragenen Hypotheken⸗ forderung von 300 Thaler das Grundstück Flur 9 Parzelle Nr. 13 verpfändet ist, wird für kraft⸗ los erklärt. Die Kosten werden den Antrag⸗ stellern auferlegt.

[42883] Bekanntmachung . Das Zweighypothekendokument vom 4. April 1874, aus welchem auf dem hier in der Wasserthorstraße Nr. 72 belegenen, im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. von der Louisenstadt Band 46 Nr. 2247 verzeichneten Grundstück des Schlächter⸗ meisters Karl Gustav Grundmann in der III. Ab⸗ theilung des Grundbuchblattes unter Nr. 20 eine Theilpost von 2500 Thaler (= 7500 ℳ) nebst 5 % et für den Schlächtermeister Karl Gustav

rundmann zu Berlin haftet, ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts I. hierselbst vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.

Berlin, 22. November 1887.

Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 48.

[42890] Urtheils⸗Auszug. 21

In der Aufgebotssache Vaut hat das Königliche Amtsgericht zu Recklinghausen die Hypotheken⸗ urkunde über 46 Thlr. 4 Sgr. 7 Pfg. Darlehn, eingetragen aus der notariellen Schuldurkunde vom 2. Oktober 1843 ex decreto vom 20. Dezember 1845 für den Oekonom Hermann Schulte⸗Oestrich, gt. Arns, zu Hochlar im Grundbuche von Recklinghausen Kirchspiel Bd. I. Bl. 63 Abth. III. Nr. 2 für kraftlos erklärt.

Recklinghausen, 24. November 1887.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht

[42870] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 19. November 1887 des unterzeichneten h. cth ist die Hypotheken⸗ urkunde über die auf Lehmanen Nr. 9 Abth. III. Nr. 24 für die Wirthsfrau Wilhelmine Malkus ein⸗ getragenen 170 Thaler zum Zwecke der Löschung der dem Hypothekenbriefe zu Grunde liegende Hypo⸗ thekenpost für kraftlos erklärt.

““ den 21. November 1887.

önigliches Amtsgericht.

[42869] Verkündet am 16. November 1887. Wiesinger, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der geschiedenen Ehefrau des Bäckers Majewski, Bertha Friederike, geb. Süßnapp⸗ zu Köslin, erkennt das FaMng,h. Amtsgericht zu Rbrbltn durch den Gerichts⸗Assessor Timme für

echt:

Die auf dem der geschiedenen Ehefrau des Bäckers Majewski, Bertha, geb. Süßnapp, zu Köslin, ge⸗ hörigen Grundstücke Köslin Haus Band 13 Blatt 500 Abtheilung III. Nr. 1 für den Schneider Christian Kapißty zu Zuchen aus der Schuldurkunde vom 18. Juni 1802 zufolge Verfügung vom 13. Juli 1802 eingetragene, zu 4 % verzinsliche und nach halbjähriger Kündigung rückzahlbare Hypothek von 100 Thlrn. = 300 wird für erloschen erklär

[428850 Bekanntmachung. 8

In der Ceyer'schen Aufgebotssache F. 4/87 ist durch Ausschlußurtheil vom 26. November 1887 die Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuche von Zellgosch Blatt 25 B. für den Arbeiter Josef Rzeniecki ein⸗ getragenen 414,5526 ℳ, bestehend aus dem Vebresse vom 6. April 1870, sowie aus dem Hypothekenbriefe und dem Umschreibungsvermerke vom 20. März 1882, für kraftlos erklärt.

Pr. Stargard, den 26. November 1887. FKFhnigliches Amtsgericht.

8

[42891] Ausschlußurtheil.

Durch das heute verkündete Urtheil des unter⸗ zeichneten Gerichts sind 1 8

1) alle Betheiligten mit ihren Ansprüchen an die Spezialmasse von 45 nebst Zinsen, welche in der Zwangsversteigerungssache Sondermann auf die im Grundbuche von Heggen Band I. Blatt 80 Ab⸗ theilung III. Nr. 2 zur Hebung gelangt sind, aus⸗ geschlossen

(die Post wird gelöscht werden); 8

2) die über nachstehende Posten gebildeten Hypo⸗ W1.““ zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt:

a. 300 Thaler, eingetragen im Grundbuche vo Band IV. Blatt 21 Abtheilung III

r. 3 für Bernard Hanses in Hespecke,

b. 50 Thaler Kaution, eingetragen im Grund buche von Attendorn Band V. Blatt 27 Ab theilung III. Nr. 1 für den Postfiskus,

c. 80, Thaler, eingetragen für die Stephan Dingerkus'sche Familienstiftung im Grund

Puche von

theilung III. Nr. 4.

Attendorn, den 25. November 1887. Königliches Amtsgericht.

[42884] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der Eigenthümerin Catharina Wendt, geschiedene Weise, geb. Balzer, im ehelichen Beistande und des Eigenthümers und Rentiers Carl Mantei, beide zu Zieglershuben und vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenow zu Stuhm, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amts⸗ richter Kretschmann für Recht:

Das Hypothekendokument, welches über die Abtheilung III. Nr. 4 des Grundbuchs von Zieglershuben Nr. 40 für die Caroline und Augustine Geschwister Balzer eingetragene, auf Zieglershuben Nr. 111 übertragene und dort

8

Heggen Band I. Blatt 56 Ab⸗

SeaesnEeEET 9 8 5 ,