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was er bezwecke, werde bereits der Mühlenindustrie gewährt, und bekanntlich werde auch für geschälten Reis beim Export nach einem bestimmten Prozentsatz der Eingangszoll zurückgezahlt. Manche könnten sagen, man sollte mit dieser Frage warten, bis man überhaupt an die Aufhebung des Identitätsnachweises komme. Dann könnte man lange warten. Und da diese Fabriken, namentlich die, welche schon jetzt im Zollverein lägen, sofort geschädigt würden, sei eine sofortige Annahme seines Antrags unerläßlich. Nun könnte gesagt werden, in seinem Antrag liege eine gewisse Begünstigung der ausländischen Produktion, indem die Cakesfabriken, Malzfabriken und Preßhefefabriken veranlaßt würden, fremdes Getreide und fremdes Mehl zu kaufen. Im Großen und Ganzen sei das gewiß nicht der Fall. Denn diese Fabriken seien heute bereits darauf an⸗ ewiesen, das bessere Mehl, welches von Oesterreich⸗Ungarn omme, für diese Cakesfabriken zu verwenden. Die Malz⸗ fabrikation müsse böhmische Gerste verwenden und die Teig⸗ fabrikation Mehl aus russischem Weizen. Selbst wenn aus⸗ ländisches Getreide und Mehl begünstigt würde, würde er das von seinem Standpunkt aus eigentlich nur mit Freuden be⸗ grüßen können. Es sei schon darauf hingewiesen worden, daß Zollerhöhungen den definitiven Abschluß des Handelsvertrages mit Oesterreich erschweren könnten. Es würde das Zustande⸗ kommen des Vertrags gewiß fördern, wenn wir den Verkehr mit dem Auslande nicht ein für allemal abschneiden würden. Schließlich betone er, daß es ihm gar nicht einfalle, der be⸗ treffenden Industrie irgendwelche Exportprämie zu geben. Er habe deshalb im Antrage gesagt, daß über das hierbei in Rechnung zu stellende Ausbeuteverhältniß der Bundesrath Bestimmung treffen solle. Er bitte daher, im Interesse dieser Industrie diesen Antrag anzunehmen.
Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Kraut bat, diesen Antrag abzulehnen. Er bezwecke ja wesentlich, die⸗ jenige Erleichterung, welche im §. 7 Nr. 3 unseres Zolltarifgesetzes der Mühlenindustrie gewährt sei, auf andere Industrien zu über⸗ tragen. Er gehöre also gar nicht hierher, sondern zu §. 7 unseres Tarifgesetzes, folglich auch nicht in den Rahmen der Diskussion, die das Haus hier beschäftige. Die Befreiung vom Eingangszoll im Veredelungsverkehr sei in das I“ der Verwaltung gestellt. Es ständen sich bei jedem Ver⸗ edelungsverkehr verschiedene Interessen gegenüber. Man habe deshalb auch die mächtigsten Kämpfe der verschiedenen Branchen untereinander gesehen; er erinnere an die Krefelder Halbseidenindustrie, welche eine Befreiung der von ihr benutzten Baumwollengarne vom Eingangszoll erstrebte. Man wisse, wie eifrig ihnen die Weber entgegen⸗ getreten seien. Deshalb sei es aber auch unrichtig, die Ent⸗
scheidung hierüber durch das Gesetz zu treffen. Sie müsse vielmehr im einzelnen Falle durch die Verwaltung erfolgen. Bei der Mühlenindustrie lägen ganz besondere Verhältnisse vor; die Einfuhr von Mehl sei 1878 zurückgegangen und des⸗ 98 habe etwas geschehen müssen. Was nun die Preßhefe betreffe, so sei es außerordentlich schwierig, das Aus⸗ beuteverhältniß bei derselben festzustellen. Die Hefe sei im Getreide nicht enthalten wie die Stärke. Die Preßhefe werde vielmehr durch eine Umwandlung gewonnen, welche durch Pilzbildung entstehe. Wollte man eine Ausfuhrvergütung für Preßhefe bezahlen, so würde das sein, wie wenn man bei der Ausfuhr von Vieh eine Ausfuhrvergütung für das Ge⸗ treide zur Mast zahlen wollte. Es würden auch verschiedene Sorten von Getreide zur Preßhefefabrikation verwendet. Auch bei Cakes würden außer Getreide noch andere Materialien verwendet. Es komme hierbei wesentlich auf den Zucker⸗ gehalt an.
Abg. Gamp bestritt, daß der Export durch die Schutz⸗ zollpolitik geschädigt worden sei. Einem Manne, der so sehr in der Praxis stehe wie Hr. Woermann, sollte es doch bekannt sein, daß noch nirgends die Beschwerden des Auslandes über die immer wachsende Konkurrenz Deutsch⸗ lands in allen internationalen Gebieten so hervorgetreten eien, wie gerade jetzt. Er (Redner) könne dem Antrag Woermann schon deshalb nicht zustimmen, weil derselbe von der irrigen Voraussetzung ausgehe, daß eine dem Zoll entsprechende Vertheuerung des Getreides eintreten werde. Jedenfalls sei man an der Börse Her Ansicht, daß keine Preissteigerung eintreten werde, und der gestrige Be⸗ chluß habe an der Börse eine entschiedene Preisreduktion zur
Folge gehabt. Mit der Annahme dieses Antrages gewähre man eine erhebliche Exportbonifikation für die Gebiete, bei welchen der Roggen⸗ und Weizenpreis nicht um den vollen Zoll höher sei als im Auslande. Wenn also z. B. der Preis nur 5 ℳ höher sei, als im Auslande und es bestehe eine Exportbonifikation von 50 ℳ, so liege darin eine sehr un⸗ gerechte Behandlung. Sein Hauptbedenken bestehe aber darin, daß durch den Antrag Woermann die Interessen der inlän⸗ dischen Getreideprodution erheblich geschädigt würden. Daß ausländisches Getreide hier verwandt werde, möge Hen Woermann erwünscht sein, den Schutzzöllnern aber durchaus nicht. Das Ausland solle sich daran gewöhnen, Produkte zu kaufen, die aus deutschen Rohstoffen gemacht seien. Nach den Erfahrungen mit der Mühlenindustrie, nämlich der Prämiirung der Einführung des ausländischen Getreides, warne er, noch einen Schritt weiter zu gehen. Hr. Woermann habe natür⸗ licherweise für die Hamburger Fabriken ein besonderes Interesse. Es wundere ihn aber, daß dieser Antrag auch die Zustimmung inländischer Kreise gefunden habe. Gerade die velanzjabee würden durch seinen Antrag am Meisten geschädigt.
Abg. Woermann: Dem Regierungskommissar möchte er entgegnen, daß im Vorjahr bei der Berathung des Brannt⸗ weinsteuergesetzes eine Resolution von ihm (dem Redner) vor⸗ geschlagen worden sei, welche auf spezielle Befürwortung Seitens des Finanz⸗Ministers angenommen worden, wonach der Er⸗ wägung der verbündeten Regierungen anheim gegeben worden sei, ob oder wie weit die Preßhefefabrikanten bei der Ausfuhr eine Rückvergütung erhalten könnten für den von ihnen veraus⸗ gabten Zoll auf die von dem Auslande bezogenen Roh⸗ materialien, und zwar im Interesse der Aufrechterhaltung ihrer Exportfähigkeit. Der Regierungskommissar sagte, daß bei Cakes und Bisquits es namentlich auf den Zuckergehalt ankäme; er (Redner) habe aber hier einen sachverständigen Bericht, aus welchem unter Angabe der Zusammensetzung sich ergebe, daß vielmehr das Mehl die Hauptsache sei; wenn also die Mehl⸗ preise so außerordentlich erhöht würden, wie es jetzt geschehe, so sei die Schädigung der betheiligten Industrie ganz offenbar. Man höre zwar, eine Vertheuerung des Mehles werde nicht eintreten, aber das sei immer der alte Zirkel, in dem jene Herren sich bewegten; das eine Mal gäben sie eine Vertheuerung durch die Zölle zu, das andere Mal bestritten sie dieselbe. Die Exportindustrie sei genöthigt, bei ihren Geschäften mit dem Weltmarktpreise zu kalkuliren, und wenn man vergleiche, so werde man finden, daß der Inlandpreis stets um so viel höher als der Weltmarktpreis sein werde, als der Zoll betrage, den man darauf gelegt habe. Er verwahre sich dagegen, seine Partei wolle keine Exportbonifikation, sie wolle nur eine Erstattung des für ausländisches Getreide veraus⸗ lagten Zolles. Das Ausland werde Hrn. Gamp nicht den Gefallen thun, und künftig nur Cakes von Deutschland be⸗ ziehen, welche aus deutschem Getreide hergestellt seien; viel⸗ mehr müsse die deutsche Industrie sich nach den Anforderungen der ausländischen Abnehmer richten. Das Ausland kaufe Deutschland nicht ab, was dieses ihm gerade anhängen wolle, sondern es kaufe nur, was es eben kaufen wolle.
Die Diskussion wurde geschlossen und der Antrag Woer⸗ mann abgelehnt. Für denselben stimmten fast sämmtliche Nationalliberalen, die Freisinnigen, Sozialdemokraten und eine Anzahl von Mitgliedern des Centrums.
Um 5 Uhr wurde darauf die weitere Berathung der Tarifvorlage auf Donnerstag 11 Uhr vertagt.
Der Etat für den Reichstag weist Kap. 6 2576 ℳ Ein⸗ nahmen auf, gegen den laufenden Etat 8 ℳ mehr, Kap. 2 353 520 ℳ fortdauernde Ausgaben, 250 ℳ mehr durch die Besoldungserhöhung für zwei Unterbeamte.
— Der Etat für den Reichs kanzler und die Reichskanzlei (Einnahme Kapitel 6 a: 2601 ℳ, Ausgabe Kapitel 3: 142 560 ℳ) bat sich im Wesentlichen nur um 1200 ℳ Mehrforderung für den ständigen Hülfsarbeiter geändert, die erfordert werden, um ihn mit den Hülfsarbeitern im Auswärtigen Amt gleichzustellen.
— Der Etat des Auswärtigen Amts auf das Etats⸗ jahr 1888 — 1889 weist an Einnahme (Kap. 7) 680 090 ℳ, 135 ℳ mehr als der laufende Etat auf; von dem Mehr fallen 4115 ℳ auf die gesandschaftlichen und Konsulatgebühren.
Die fortdauernden Ausgaben sind Kap. 4—6 auf 8 060 944 ℳ (+ 303 889 ℳ) angesetzt, und zwar Kap. 4 Aus⸗
wärtiges Amt 1434 630 ℳ (†. 67 720 ℳ). Von dem Mehr ent⸗ fallen 19 800 ℳ auf die Besoldung dreier b Hülfsarbeiter deren Anstellung nothwendig geworden ist, ferner auf Sonntagszulagen an 12 Unterbeamte à 160 ℳ = 1920 ℳ (Mit Rücksicht darauf daß im Auswärtigen Amt für einen großen Theil der Unterbeamten an Sonn⸗ und Feiertagen der Regel nach voller Dienst herrscht, er⸗ scheint es billig, hierfür eine besondere Zulage zu gewähren. Es ist deshalb für 12 Unterbeamte eine Zulage von 10 % des Durchschnitts⸗ betrages ihres etatmäßigen Diensteinkommens von 1590 ℳ mit rund je 160 ℳ, zusammen also mit 1920 ℳ, in den Etat eingestellt worden.) 46 000 ℳ sind dem Bedürfniß gemäß zur Ver⸗ stärkung des Fonds für Erleuchtung, Heizung, Druck⸗ kosten, Utensilien und sächliche Ausgaben bestimmt. — Kap. 5 Gesandtschaften, Konsulate und Schutzgebiete 6 050 750 ℳ erhöht sich um 194 000 ℳ Davon treffen 42 000 ℳ auf die Minister⸗ Residenten in Bangkok. (Nachdem die siamesische Regierung beschlossen hat, ihrem hiesigen Gesandten, welcher früher in der Regel in Paris residirte, seinen ständigen Sitz in Berlin anzuweisen, erscheint es mit Rücksicht auf die zunehmende Bedeutung der deutschen Beziehungen zu Siam angezeigt, das bisherige Konsulat in Bangkok zu einer Minister⸗Residentur zu erheben, und damit den Schutz der umfang⸗ reichen deutschen Interessen einem diplomatischen Vertreter anzuver⸗ trauen. Bereits gegenwärtig sind Amerika und Großbritannien durch Minister⸗Residenten, Frankreich durch einen Geschäftsträger bei der siamesischen Regierung vertreten); 9000 ℳ Zulage für den Gesandten in Buenos Aires (wo bisher nur ein Minister⸗Resident war); 1300 ℳ Zulagen für den Kanzleivorstand und ersten Botschafts⸗Kanzlisten in Paris, 2100 ℳ für den Dolmetscher und die beiden ersten Botschafts⸗ Kanzlisten in St. Petersburg, 10 000 ℳ für den Gesandten in Teheran, 7800 ℳ für das Vize⸗Konsulat in London, 3000 ℳ für den Konsul in Buenos Aires, 300 ℳ für den Sekretär in Kowno, 6000 ℳ für den Dragoman in Moskau, 1200 ℳ für den in St. Petersburg, 28 000 ℳ für das Konsulat in Zanzibar, 500 ℳ für den Kanzler in Triest, 28 100 ℳ Dotation für das Generalkonsulat in Barcelona, 20 000 ℳ für das neu errichtete Konsulat in Madrid, 9000 ℳ Be⸗ soldung für den Kanzler in Liverpool, 36 000 ℳ zu Remunerationen und Diäten, 50 000 ℳ Porto, Telegraphengebühren u. s. w. Bei den allgemeinen Fonds Kap. 6: 575 564 ℳ (+ 42 169 ℳ) sind 36 000 ℳ für die Unterhaltung des orientalischen Seminars neu ein⸗ gestellt worden: „Nach dem Gesetz vom 23. Mai 1887, betreffend die Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen (Reichs⸗Gesetz⸗ blatt Seite 193), und der auf Grund desselben mit der Königlich preußischen Regierung abgeschlossenen Vereinbarung hat das Reich zu den Kosten des bei der Königlichen Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin errichteten Seminars einen Beitrag in Höhe der Hälfte mit der Maßgabe zu leisten, daß der Beitrag zu den Kosten der ersten Einrichtung 20000 ℳ (Zwanzig Tausend Mark), der Beitrag zu den jährlichen Kosten 36 000 ℳ (Sechs und Dreißig Tausend Mark) nicht überschreiten darf. In dem Etat des Königlich preußischen Ministeriums der geistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten sind die jährlichen Unterhaltungskosten für das Etatsjahr 1887/88 unter Kapitel 119 Titel 2 auf 57 000 ℳ veranschlagt. Der hiernach für das laufende Etatsjahr auf das Reich entfallende Betrag wird, nachdem der Etat des Auswärtigen Amts für das Etatsjahr 1887/88 bereits vor Emanation des Gesetzes vom 23. Mai 1887 festgestellt war, für dieses Mal außeretatsmäßig zur Verrechnung zu gelangen haben. Für das Etatsjahr 1888/89 hat sich die Anstellung eines neuen Lehrers, eines Sekretärs und Bibliothekars und eines Dieners, sowie die Erhöhung des Durchschnittsgehalts für die beiden zur Zeit vor⸗ handenen Lehrer und besonders auch des Fonds zur Remunerirung der Lektoren und JE1“ als geboten erwiesen und sich damit die Nothwendigkeit ergeben, die Dotation im Etat des preußischen Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten für 1888/89 auf 72 000 ℳ zu erhöhen, so daß in den Etat des Auswärtigen Amts für 1888/89 ein Beitrag des Reichs zu den jährlichen Unterhaltungs⸗ kosten in Höhe der Hälfte, mit 36 000 ℳ einzustellen war.“ Die Dotation für das Archäologische Institut ist um 6169 ℳ erhöht worden.
Bei den einmaligen Ausgaben (Kap. 2: 273 500 ℳ — 259 350 ℳ) sind 40 000 ℳ zum Ankauf eines Grundstücks für das Vize⸗Konsulat in Swatau und 2500 ℳ Beitrag zur ersten Einrich⸗ tung des Seminars für orientalische Sprachen in Berlin hinzu⸗ getreten. „Für die Ausgaben zur ersten Einrichtung des Seminars für orientalische Sprachen ist im Etat des Königlich preußischen Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten für das Etatsjahr 1887/88 ein Bedarf von 35 000 ℳ vorgesehen, wovon der dem Reiche nach dem Gesetze vom 23. Mai 1887 zur Last fallende Betrag im laufenden Etatsjahre zur außeretatsmäßigen Verrechnung gelangen wird (s. die Erläuterung zu Kap. 6 Tit. 5 der fortdauernden Aus⸗ gaben). Für das Etatsjahr 1888/89 erscheint in Folge der erheblichen erstmaligen Reisekosten, welche einzelnen Lehrern und Lektoren⸗Assi⸗ stenten zu bewilligen waren, zur Ausstattung der Bibliothek und zur Bestreitung sonstiger einmaliger Ausgaben ein weiterer Betrag von 5000 ℳ erforderlich, wovon auf das Reich die Hälfte mit 2500 ℳ entfällt. Da diese Summe noch innerhalb der durch das Gesetz vom 23. Mai 1887 für den Beitrag zu den Kosten der ersten Einrichtung gezogenen Schranke ausläuft, so ist dieselbe in den Etat für 1888/89 unter den einmaligen Ausgaben eingestellt worden.“ 8
. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. .Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. .Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Berufs⸗Genossenschaften. 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
9. Theater⸗Anzeigen. 1 8 10. Familien⸗Nachrichten. — In der Börsen⸗Beilage.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[45060] Gegen den Arbeiter Hermann Brox von Heissingen st wegen Unterschlagung am 24. Juli 1884 Steck⸗ rief erlassen.
Weil Ergreifung noch nicht erfolgt, wird dieser Steckbrief auch hier erneuert. (J. 965/84.) Heananu, den 10. Dezember 1887.
Der Erste Staatsanwalt. J. A.: Kitz.
[45025] Steckbriefs⸗Erledigung. 8
Der gegen den Friseur resp. Kaufmann Adolph Alex Kördel genannt Hüttmann, geboren am
.Januar 1847 zu Berlin, wegen theils vollendeten, theils versuchten Betruges in den Akten U. R. I. 919. 82, jetzt J. II D. 705. 82 rep. unter dem 2. Oktober 1882 erlassene und unter dem 1. November 1883 er⸗ neuerte Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 10. Dezember 1887. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte I.
[45024] Strafvollstreckungs⸗Ersuchen.
Der Tischlergeselle Heinrich Gustav Untermann, geboren zu Freistadt am 6. November 1852, ist durch vollstreckbaren Strafbefehl des Königlichen Amts⸗ gerichts hierselbst vom 5. November 1887 wegen Bettelns zu 3 Tagen Haft verurtheilt worden. Es wird um Strafvollstreckung und Benachrichtigung zu den Akten — C. 38. 87. — ersucht.
Berlinchen, den 12. Dezember 1887.
Königliches Amtsgericht. 145059]
Der Comtorist Hugo Carl Wieczoreck in Mis⸗
burg, zuletzt in Peine, geboren am 10. Oktober 1858
zu Rosatz, Kreis Oppeln, ist durch vollstreckbaren Strafbefehl des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 21. Juni d. J. zu einer Geldstrafe von 20 ℳ eventuell 4 Tage Haft und in die Kosten, welche 1 ℳ 40 ₰ betragen, verurtheilt.
Um Einziehung von Geldstrafe und Kosten eventuell Vollstreckung der substituirten Haftstrafe und Nach⸗ richt zu der Acte C. 107/87. wird ersucht.
Hannover, den 8. Dezember 1887.
Königliches Amtsgericht. VIb. Berckemeyer. 8 [45163] K. Staatsanwaltschaft Tübingen.
Durch Beschluß der Strafkammer des K. Land⸗
gerichts hier vom 9. Dezember 1887 ist die am
8. Dezember 1880 verfügte Beschlagnahme des Ver⸗
mögens des am 21. Dezember 1858 geborenen Bauern Ludwig Ulmer von Willmandingen, O.⸗A. Reutlingen, wieder aufgehoben worden. Den 10. Dezember 1887. Staatsanwalt Schanz. 2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[84009] Aufgebot.
Das auf den Namen des Wilhelm Hankel zu Böllberg ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 28 913 der städtischen Sparkasse zu Halle a. S. über 221 ℳ ist angeblich verloren gegangen.
Auf Antrag des Handarbeiters Wilhelm Hankel zu Böllberg wird dasselbe hierdurch aufgeboten und der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens in dem auf den
15. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, anbe⸗
raumten Termine seine Rechte bei dem unterzeichneten
Gerichte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Halle a. S., den 8. Oktober 1887.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. DBourwieg. [45080] Aufgebot.
Die unverehelichte Pauline Stephan zu Dorf Berg hat das Aufgebot des für Pauline Stephan aus Alt⸗Beutnitz ausgefertigten angeblich verloren gegangenen Sparkassenquittungsbuchs der Sparkasse der Stadt Krossen a. O. Nr. 9723 über 130 ℳ 36 ₰ beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf
den 12. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Krossen a. O., den 5. Dezember 1887. Königliches Amtsgericht.
[30032]
Der Bahnwärter a. D. Christoph Neddermeyer zu Broitzem hat das Aufgebot der Pfandbriefe der Braunschweig⸗Hannoverschen Hypothekenbank Ser. 12 Litt. D. Nr. 13 202 und 13 203 je über 200 ℳ beantragt.
Die nhaber dieser Pfandbriefe werden aufgefordert, spätestens in dem auf
den 16. Dezember 1892, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 27, an⸗ gesetzten Termine ihre Rechte anzumelden und die Pfandbriefe vorzulegen, widrigenfalls solche für kraft⸗ los erklärt werden werden.
Braunschweig, den 19. September 1887
Herzogliches Amtsgericht. IX.
L. Rabert.
[39369]
Der Königlich Bayerische Fen. Naspestht Johann Blab zu München hat das Aufgebot des Antheil⸗ scheins der Herzoglich Braunschweigischen Prämien⸗ Anleihe vom 1. März 1869 Serie 5960 Nr. 27 be⸗ antragt.
Der Inhaber dieses Antheilscheins wird damit aufgefordert, spätestens in dem auf
den 14. Juni 1888, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, ange⸗ setzten Termine sein Recht an dieser Urkunde anzu⸗ melden und solche vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Braunschweig, 10. November 1887.
Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert. 5 6
[3755500 Aufgebot.
Der Königliche Regierungs⸗Hauptkassen⸗Buchhalter E. Damm in Breslau hat das Aufgebot der Halle⸗ Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligation Litt. B. Nr. 5156 über 300 ℳ beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 22. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Erfurt, den 29. Oktober 1887.
Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung VIII.
[37774] Aufgebot.
Der Schuhmacher Markus Leuthäuser aus Sonne⸗ berg, als Abwesenheitsvormund des früheren Post⸗ hülfsboten Eduard Beyer daher, hat das Aufgebot des von der Kaiserlichen Oberpostdirection zu Erfurt unter I. Nr. 12 701 am 25. Dezember 1881 über einen bei der genannten Direction als Dienstkaution hinterlegten Schuldbrief der Herzoglich Sachsen⸗Co⸗
8 8 8
burger Staatskasse vom Jahre 1881 Litt. D. Nr. 2396 im Betrage von 200 ℳ nebst Talon und Zinsscheinen für die Zeit vom 1. Januar 1886 bis 1. Juli 1891 ausgestellten Kautionsempfangsscheins, wescher angeblich verloren gegangen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in auf
8— 22. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Erfurt, den 19. Oktober 1887.
Das Königliche Amtsgericht. Abth
Nachdem der Vollhöfner Hermann Mahlstedt in St. Magnus das Aufgebot der drei von der All⸗ gemeinen Assecuranz in Triest (Assicurazioni Gene- rali) ausgestellten angeblich verbrannten Lebens⸗ versicherungs⸗Policen:;
1) vom 18. Juni 1872 Nr. 5403/92 320 D. über 500 Thaler, 8
2) vom 18. Juni 1872 Nr. 5404/92 321 D. über 500 Thaler,
3) vom 10. Dezember 1875 Nr. 6569/112 050 D. über 1500 ℳ,
sämmtlich auf den Inhaber lautend und in St. Magnus zahlbar, beantragt hat, so wird der In⸗ haber dieser Policen hiedurch aufgefordert, spätestens in der Sitzung vom
17. April 1888, Morgens 11 Uhr, seine Rechte anzumelden und die Policen vorzulegen, widrigenfalls Letztere für kraftlos erklärt werden.
Lesum, den 28. September 1887.
1 Königliches Amtsgericht.
Adickes.
33767 Die 1 und Konservatoren der Ludolf von Schrader'schen Stipendien⸗Stiftung haben das Auf⸗ gebot der gerichtlichen Obligationen vom 1. No⸗ vember 1821 und 2. Mai 1822, Inhalts welcher der Zimmergeselle Heinrich Julius Friedrich Venter gegen Verpfändung des an der Mauernstraße Nr. 1774 gelegenen Hauses und Hofes sammt Wassergange und übrigem Zubehör der Wittwe des Sergeant Fr. Zimmermann, Johanne Wilhelmine, geb. Franke, in zwei Posten 700 Thlr. Conv.⸗Münze schuldet, be⸗ antragt.
Die Inhaber dieser Obligationen werden damit aufgefordert, spätestens in dem auf
den 5. Mai 1888, Morgens 11 Uhr,
vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, an⸗ gesetzten Termine ihre Rechte anzumelden und die Obligationen vorzulegen, widrigenfalls solche für kraftlos erklärt werden sollen.
Braunschweig, 8. Oktober 1887.
1 Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert.
““
Die Firma Binswanger & Co. in Frankfurt a. M. hat das Aufgebot eines Primawechsels, d. d. Han⸗ nover, 26. Oktober 1887, über 200 ℳ, fällig am 26. April 1888, ausgestellt von C. Schievers Nachf. in Hannover an eigene Ordre, acceptirt von Ferdi⸗ nand Boden in Einbeck, girirt vom Aussteller am 4. November 1887 an die Antragstellerin, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 3. Juli 1888, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Einbeck, den 6. Dezember 1887. 8
Königliches Amtsgericht. III. gez. Wolff.
Ausgefertigt: (L. S.) Heinemann, Aktuar,
als Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
[34730] Aufgebot.
Das Comptoir d’'Escompte de Mulhouse zu Mülhausen i. Elsaß, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres. Donnenberg und Jaques und Dr. Fr. Krüger, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos⸗ erklärung des von Riensch & Held auf die Ham⸗ burger Filiale der Deutschen Bank in Hamburg an die Ordre von Gros Roman Marozeau & Co. am 15 Juli 1886 gezogenen Checks, groß ℳ 724,70 Nr. 140 769.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf
Mittwoch, den 16. Mai 1888, 10 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der UÜr⸗ kunde erfolgen wird. .
Hamburg, den 12. Oktober 1887.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung I.
“ Zur Beglaubigung:
Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär
Aufgebot.
Auf Antrag des Tischlers Wilhelm Bornefeld zu Eichholz bei Halver bei Lüdenscheid, vertreten durch seinen Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Lenz⸗ mann in Lüdenscheid, wird der Inhaber des durch die Firma Gimbel & Neumond in Ludwigshafen a. Rhein am 20. Februar 1887 auf Johann Bummer in Hemshof⸗Ludwigshafen a. Rh. hagsgerner Prima⸗ Wechsels über 130 ℳ 52 ₰, zahlbar drei Monate
ach dem Ausstellungstage, welcher Wechsel durch Indossament auf den Antragssteller übergegangen und diesem zu Verlust gegangen ist, — aufgefordert, spä⸗ testens in untenbezeichnetem Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Königlichen Amtsgerichte Ludwigs⸗ hafen a. Rh. anzumelden und besagten Wechsel vor⸗ Megen. widrigenfalls die Kraftloserklärung dieses Wechsels erfolgen wird.
Als Aufgebotstermin wird Mittwoch, der 2. März 1888, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale des Königlichen Amtsgerichts Ludwigs⸗ hafen a. Rhein bestimmt.
Ludwigshafen a. Rh., den 10. Dezember 1887. er Königliche Ober⸗Amtsrichter:
gez. Culmann.
Zur Beglaubigung: 1 Der K. Amtsgerichtsschreiber: (Unterschrift), Kgl. Sekretär
(L. S.)
4 [34019) Bekanntmachung. Auf dem Anwesen der Bauerseheleute Michael und Marie Halbritter von Jachenhausen ist auf Grund eines Uebergabsvertrags vom 16. Januar 1804 seit 2. August 1825 für die Bauerstochter Agathe Wibmer von dort ein Vater⸗ und Muttergut von 60 Fl. = 102,86 ℳ versichert. 8 Die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen In⸗ haber dieser Forderung sind fruchtlos geblieben und seit der letzten auf dieselbe sich beziehenden Hand⸗ lung mehr als 30 Jahre verstrichen, weshalb auf Antrag des Michael Halbritter an alle diejenigen, welche auf die Forderung ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung ergeht. binnen sechs Monaten und spätestens im Aufgebotstermin am . Dienstag, den 15. Mai 1888, 8 8 Vormittags 8 Uhr, 8 ihre Ansprüche dahier anzumelden, widrigenfalls die orderung für erloschen erklärt und im Hypotheken⸗ uch gelöscht würde. Riedenburg, den 8. Oktober 1887. Kgl. bayr. Amtsgericht. gez. Meyer. . 8
Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift bestätigt.
Riedenburg, 10. Oktober 1887.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
(L. 8) Reitz, K. Setteliit. [45031]
Auf zulässige Anträge:
1) des Töpfers Ernst Drube zu Dassow als Be⸗ sitzers der Töpferwerkstätte auf dem sogenannten Moorplatze daselbst von 91 qm = 42⁄10 Qu.⸗ Flächeninhalts ex Nr. 257 der Dassower arte,
2) des Tischlers Gustav Petersen daselbst als Be⸗ sitzers des Grundstücks Nr. 78 von 8 a 45 qm = 39 Qu.⸗Ruthen Flächeninhalts ex Nr. 239 der Charte,
3) des Uhrmachers Heinrich Kröger daselbst als Besitzers des Bauplatzes Nr. 193 der Charte von 16 a 26 qm = 75 Qu.⸗Ruthen Flächeninhalts,
4) des Fischers Joachim Ohlert daselbst als Be⸗ sitzers des Grundstücks Nr. 220 von 45 a 13 qm = 2082⁄10 Qu.⸗Ruthen Flächeninhalts ex Nr. 163, 161 und 164 und Nr. 185 und 387 der Charte,
von welchen zwecks Niederlegung eines Grund⸗ und Hypothekenbuchs für ihre oben aufgeführten, zu Dassow belegenen Grundstücke und Verlassung der⸗ selben auf ihre gegenwärtigen Inhaber ein Auf⸗ gebotsverfahren beantragt ist, wird ein Aufgebots⸗ termin im Gerichtslokale zu Dassow auf
Mittwoch, den 15. Februar 1888,
Vormittags 10 ½ Uhr, bestimmt und werden alle Diejenigen, welche Wider⸗ spruchsrechte gegen die Verlassung dieser Grundstücke auf die bezüglichen Antragsteller oder dingliche An⸗ sprüche oder Privilegien nicht dinglicher Rechte, welche nach den bisherigen, aber nicht nach den neueren Rechtsgrundsätzen einen Vorzug vor den in die Grund⸗ und Hypothekenbücher eingetragenen Posten gewähren, geltend machen können, hiedurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine genau anzumelden, unter dem Nachtheile, daß widrigenfalls die nicht angemeldeten Widerspruchsrechte und sonstigen dinglichen Rechte 1i. bezeichneter Art für erloschen erklärt werden.
Grevesmühlen, den 9. Dezember 1887.
Großherzogliches Amtsgericht. (gez.) Heidensleben. h Zur Beglaubigung:
W mann, Gerichtsschreiber.
8
8 Anufgebot.
Nachdem Herzogliche Kreisdirektion Holzminden Namens des dortigen Kreis⸗Kommunalverbandes behuf Auszahlung und Vertheilung des Entschädi⸗ gungskapitals, welches für die zum Zwecke der Ver⸗ legung der Scharfoldendorf⸗Linser Kommunalstraße in den Feldmarken Buchhagen und Linse abge⸗ tretenen Privatgrundstücke — bisher Zubehörungen des Rittergutes No. ass. 4 von Buchhagen und der Höfe No. ass. 7 und 11 zu Linse zu zahlen ist, die Ediktalladung aller Realberechtigten beantragt hat, so werden in Gemäßheit des §. 14 des Expropriations⸗ gesetzes vom 13. September 1867 und 8c Nr. 18 vom 20. Juni 1843, auch §§. 824 — 836 C.⸗P.⸗O. alle Realberechtigten bei Vermeidung des Ausschlusses und Auszahlung der Entschädigung an die sich mel⸗ denden Berechtigten aufgefordert, ihre Rechte in dem auf Freitag, den 10. Februar 1888, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, bestimmten Termine hier an⸗ zumelden.
Ein Verzeichniß der abgetretenen Grundflächen nebst Situationskarten, der Grund⸗Eigenthümer und der zur Auszahlung kommenden Beträge liegt auf hiesiger Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Be⸗
Eschershausen, den 10. Dezember 1887. Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)
[45079] Aufgebot.
Das Eigenthum des Grundstücks Leichholz Band II. Nr. 1, dessen Besitztitel gegenwärtig für die verehelichte Hausmann Reschke, Anna Charlotte,
eb. Sommerfeld, berichtigt ist, soll für den Ko⸗ onisten Heinrich Muß zu Leichholz eingetragen wer⸗ den. Auf den Antrag des Letzteren werden deshalb:
1) alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots⸗ termin den 8. März 1888, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück ausgeschlossen werden;
2) die ihrem Aufenthalt nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten, verehelichte Hammerschmied Julke, Bertha, geb. Reschke, verehelichte Hammerschmied
Hammerschmied Golke, Wilhelmine, geb. Reschke, Töchter der eingetragenen Grundstücksbesitzerin Anna Charlotte Reschke, geb. Sommerfeld, aufgefordert, spätestens in demselben Termine und bei demselben Gerichte ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund⸗ stück anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Besitztitelberichtigung zu be⸗ scheinigen, widrigenfalls die Ephatragung des Eigen⸗ thums für den Kolonisten Heinrich Muß zu Leich⸗
holz erfolgen wird, und ihnen nur überlassen bleibt,
[45032]
Westhusen hat das Nr. 66 der Steuergemeinde Westerfilde, früher
theiligten aus. 8
Lamprecht, Pauline, geb. Reschke, und verehelichte
[45071] Der Gra Budzislaw und der Büdner Jacob Friedri helm Franz aus Kwieciszewo sind verschollen und
sind von dem Ersteren seit über 15 Jahren und von dem Letzteren seit 12 Jahren keine Nachrichten ein⸗
ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu ver⸗ folgen.
Reppen, den 7. Dezember 1887. 3 .
Königliches Amtsgericht. Aufgebot.
Der Rittergutsbesitzer Conrad von Sydow auf
ufgebot der Parzelle Flur 17
Steuergemeinde Mengede — eingetragen im Grund⸗
buch von Mengede Vol. VII. Fol. 55, — belegen im Westbruch, Wiese, 25 a 75 qm groß, — zwecks
Besitztitelberichtigung beantragt. Derselbe hat durch
Attest der Ortsbehörde den Erwerb des genannten
Grundstücks als vor dem 1. Oktober 1872 geschehen
und den vor länger als einem Jahre erfolgten Tod
des eingetragenen Eigenthümers nachgewiesen. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten, namentlich auch die Erben der verstorbenen Eheleute Bergmann Carl Breuckmann und Anna Catharina, geb. Budde, früher zu Froh⸗ linde, später Amt Recklinghausen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine
am 2. März 1888, Morgens 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und Be⸗ scheinigung ihres Widerspruchsrechts beizubringen, widrigenfalls der Ausschluß aller Eigenthumspräten⸗ denten und die Eintragung des, Besitztitels für den Antragsteller erfolgen wird.
Kastrop, den 26. November 1887.
Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Der Pächter und Eigenthümer Jos eph Koscierski zu Lodzia, vertreten durch den Justizrath Krause zu Nakel, hat das öffentliche Aufgebot des Grundstücks Lodzia Nr. 20 b. auf Grund des Gesetzes vom 7. März 1845 und der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 9. Mai 1839 I. Nr. 2 beantragt. Das Grund⸗ stück liegt auf der Feldmark Lodzia, umfaßt die Parzellen Kartenbl. 1 Abschn. 116, 117, 118, 119 und 120, hat einen Flächeninhalt von 2 ha 61 ar 30 qm mit 6,53 Thlr. Reinertrag und 18 ℳ Nutzungswerth und ist im Grundbuch als dessen Eigenthümer Eva Smolinska, welche mit Jacob Majewski in gütergemeinschaftlicher Ehe lebt, ein⸗ getragen. Diese Eigenthümer sind am 2. resp. 16. Mai 1863 verstorben und haben als nächste Erben ihre ehelichen Kinder Thomas, Julianna und Franziska, Geschwister Majewski, hinterlassen. So⸗ wohl diese Personen wie der Eigenthümer Johann Smolinski und dessen Ehefrau Michalina, geb. Ma⸗ jewska, der Arbeiter Michael Grabski als Rechts⸗ nachfolger der eingetragenen Eigenthümer, wie auch alle sonstigen Eigenthumsprätendenten werden aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund⸗ stück spätestens im Termin am 22. September 1888, Vormittags 10 Uhr, anzumelden. Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Be⸗ scheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechtes spätestens im obigen Aufgebotstermine wird der Aus⸗ schluß aller bekannten und unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten und die Eintragung des Antragstellers, als Eigenthümer des Grundstücks erfolgen.
Nakel, den 9. Dezember 1887.
8 1
[45033] Aufgebot.
Der Altsitzer Carl Nierzwicki in Driczmin hat das Aufgebot des im Grundbuche von Drieczmin Band III. Blatt 58 verzeichneten Grundstücks, welches die Katasterparzellen 476/315, 477/315 und 517/317 bildet, aus 8 Hektar 91 Ar 60 ◻ Meter Ackerland besteht und noch auf den Namen des am 9. März 1879 verstorbenen Altsitzers Anton Garich, welcher mit Rosaliga, geborene Garich, in güter⸗ gemeinschaftlicher Ehe gelebt, eingetragen ist, zum Zwecke der Eigenthumseintragung auf seinen Namen beantragt.
Alle Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche auf das bezeichnete Grundstück erheben, werden deshalb aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf dasselbe spätestens in dem auf den 14. März 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5 anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls der Ausschluß derselben und die Eintragung des Eigenthums auf den Namen des Antragstellers erfolgen wird.
Schwetz, den 7. Dezember 1887.
Königliches Amtsgericht.
[45069] Anfgebot.
Auf den Antrag seiner Mutter, der Wittwe Marie Lehmann, geb. von Klinckowström, zu Hannover, Grasweg Nr. 6, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. Reichert daselbst, wird der Haussohn Hugo Lehmann, welcher im Herbst 1876 von Guben aus über Hamburg nach Amerika ausgewandert ist, auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 1. Dezember 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 28) zu melden, widrigenfalls seine Todeserkl folgen wird. 1
Guben, den 7. Dezember 1887.
Königliches Amtsgericht. I
[45077] Todeserklärung.
Der frühere Eisenbahnbeamte, spätere Einwohner Louis Albert Ferdinand Blanck, Sohn des Gürtler⸗ meisters Joachim Anton Blanck, und dessen Ehefrau Marie Louise, geb. Treue, geboren am 10. Oktober 1812 zu Berlin, wohnhaft zuletzt 1877 zu Rixdorf, seitdem verschollen, wird Se sich bei hiesi⸗ gem Gerichte, spätestens im Aufgebotstermin am 15. Oktober 1888, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude, Erkstraße 19, Zimmer Nr. 7, schriftlich ode persönlich zu melden, widrigen⸗ falls er in diesem Termine für todt erklärt wer⸗ den wird.
Rixdorf, den 23. November 1887. Königliches Amtsgericht. Schmidt.
Aufgebot.
Grajkowski alias
Grajek aus
Simon Wil⸗
gegangen
8
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Tonn
zu Tremessen, Vormundes des Simon Grajkowski alias Grajek, und auf Antrag des “ Carl Weiß aus Kwieciszewo, Vormundes des Jacob Friedrich Wilhelm Franz, werden Simon Grajkowski alias Grajek und Jacob Friedrich Wilhelm Franz aufgefordert, sich spätestens in dem im Zimmer Nr. 11 des unterzeichneten Gerichts am 24. No⸗ vember 1888, Vormittags 9 Uhr, anstehenden Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich zu mel⸗ den, widrigenfalls dieselben für todt erklärt werden. Tremessen, den 30. November 1887. Königliches Amtsgericht.
188028. Aufgebot.
Auf den Antrag der verehelichten Lehrer Leopold Becker, Friederike, geb. Kayserling, zu Niederzahden werden deren Brüder,
1) der Steuermann August Kayserling,
2) der Matrose Gustav Kayserling,
3) der Matrose Carl Kayserling,
4) der Matrose Johannes Kayserling, sämmtlich aus Jasenitz, von denen August seit 1862, Gustav seit 1860, Carl seit 1860 und Johannes seit 1870 verschollen sind, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, den 25. Oktober 1888, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung er⸗ folgen wird.
Pölitz, den 2. Dezember 1887.
Königliches Amtsgericht.
Chdiktalcitation.
[42858]
Für den am 25. April 1827 in Königshofen im Grabfelde geborenen, im Jahre 1848 nach Nord⸗ amerika ausgewanderten Uhrmacher Karl Anton Mayer, Sohn des am 7. Juli 1790 in Schwarzen⸗ feld in der Oberpfalz geborenen, nachmaligen Kgl. bayr. pens. Oberlieutenants Georg Mayer — zuletzt in Königshofen — fiel bei dem am 4. Mai 1865 erfolgten Ableben seines genannten Vaters ein Ver⸗ mögen von 14 712 Fl. an und wurde dasselbe, welches sich nunmehr auf 49 608 ℳ 76 ₰ beläuft, hierorts pflegschaftlich verwaltet.
Karl Anton Mayer wurde durch Urtheil des unter⸗ fertigten Kgl. Amtsgerichts vom 31. März lfd. Ihrs. für todt erklärt und hierauf die Verlassenschafts⸗ behandlung eingeleitet. 8 b
Ansprüche auf den Nachlaß werden erhoben sowohl auf Grund eines bereits im Jahre 1866 von dem Häfnermeister Johann Kaspar Full von Aidhausen bei Hofheim produzirten angeblichen Testaments des Karl Anton Mayer, als auf Grund des Intestat⸗ erbfolgerechts.
Mit dem Testamente produzirte Johann Kaspar Full auch einen „Begräbnißschein“, wornach Karl Anton Mayer in der Nacht vom 4./5. August 1866 in St. Aurelia, Kalifornien, Nordamerika, gestorben wäre.
Auf Grund des erwähnten Testaments erhoben Ansprüche die Enkel und Erben des genannten Jo⸗ hann Kaspar Full, nämlich:
Adalbert Full, Kaufmann in München, Ottilie, verehelichte Fleischmann, in Bockenheim a. M., Anna, Hugo, Karl und Lina Full, diese in Toms⸗River in Nordamerika.
Intestaterbansprüche machen folgende geltend:
I. Bahnamtsvorstand August Theodor Mayer in Edesheim (Rheinpfalz), Sohn des Johann Mayer, eines Bruders des Oberlieutenants Georg Mayer,
II. Kammerdienersehefrau Julianna Fischer, ge⸗ borene Schiller, z. Zt. in Passau wohnhaft, Tochter der Maria Anna, geb. Mayer, später verehelicht mit dem Forstwart Johann Baptist Schiller, diese wohnhaft gewesen in Pressat, Auerbach, Wiesau, Altmugl (Oberpfalz), Schloß Seehof bei Bamberg, welch’ Maria Anna, verehel. Schiller, eine Schwester des Oberlieutenants Georg Mayer war,
III. pens. Kgl. Rechnungsrevisor Franz Xaver Streibl in Eichet bei Passau, als Ehemann und Erbe der Margaretha, geb. Schiller, einer Tochter der unter Ziffer II. genannten Maria Anna, geborenen Magyer, verehelichten Schiller,
IV. nachgenannte Nachkommen der verstorbenen Glaserseheleute, Ernst und Maria Anna Josefa Weber in Mainz, letztere eine geborene Mayer, Schwester des Oberlieutenants Georg Magyer, nämlich:
a. die Kinder der verstorbenen Apollonia, verehe⸗ licht gewesenen Sieglitz, in Mainz: Heinrich, Josef, Klara, Michael, Philipp Sieglitz und Issefine, verehel. Faldermann,
b. die Kinder der verstorbenen Franziska, verehe⸗ licht gewesenen Bott, in Mainz, nämlich Paul, Philipp und Michael Bott,
c. die Kinder der verstorbenen Klara, verehelicht gewesenen Schuhmann II, in Mainz, nämlich Josef Tobias, Anna Maria, Katharina Schuhmann und Margaretha Eva, verehel. Stürer,
unter a. mit c. Enkel der Maria Anna Josef Weber, und
d. Margaretha Theresia, geb. Weber, verwittw gewesenen II, nun verehel. Esch, in Mainz diese eine Tochter der Maria Anna Josefa Weber.
Die genannten Oberlieutenant Georg Mayer Johann Mayer, Maria Anna, verehel. Schiller, und Maria Anna Josefa, verehel. Weber, waren Kinder des Hammerschmiedmeisters Mathias Mayer (auch Maier geschrieben) von Feilershammer in der Ober⸗ pfalz, zuletzt wohnhaft in Zintlhammer und daselbst am 18. November 1826 gestorben, und seiner Ehe⸗ frau Maria Anna, geb. Boesl (auch Poesl geschrieben) aus Schwarzach in der Oberpfalz.
Die oben genannten Erbprätendenten, welche über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des von Johann Kaspar Full produzirten Testaments viele Jahre hin⸗ durch im Rechtsstreite untereinander lagen, 78 sich am 7. Juli 1885 vor dem k. Notar Albrecht Höfer in Schweinfurt, Urkunde G. R. Nr. 712, über die Vertheilung der Masse geeinigt, genannten Herrn Notar als Verlassenschaftscommissär bestellt und die Ausantwortung der Masse an denselben beantragt.
Antragsgemäß und in Anwendung der bayr. G. O. Kap. V. §. 3 ergeht nun an alle dicjenigen Per⸗ sonen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche mit den oben aufgeführten Erbprätendenten geltend machen können, die Aufforderung, spätestens im Termin von
Üeba . den 16. Februar 1888, or 29s 9 Uhr, ihre Erbansprüche unter Vorlage legaler Zeugnisse über die Verwandtschaft und den Grad derselben
16 W16“ 5b
Personen