Schiedsgerichts.
Name, Stand und Wohnort
Sitz Schieds⸗ gerichts.
es
Vor⸗
sitzenden.
es stell⸗
vertretenden Vor⸗
der Beisitzer.
sitzenden.
der
stellvertretenden
Beisitzer.
Bezirk Schiedsgerichts.
Name, Stand und Wohnort
—
des Vor⸗
Vor⸗ sitzenden.
des stell⸗ vertretenden
sitzenden.
1“ der 1 stellvertretenden Beisitzer.
der Beisitzer.
Sektion I. Ostpreußen, West⸗ preußen, Posen, Pommern, Mecklen⸗
burg⸗Schwerin, Mecklenburg⸗Strelitz, Brandenburg, Schlesien, Schleswig⸗ Holstein, Hannover, Braunschweig, Oldenburg ohne Birkenfeld, Hamburg, Bremen und Lübeck.
Sektion III. Provinz Sachsen, Hessen⸗Nassau, West⸗ alen, Waldeck, Lippe, Schaumburg⸗Lippe,
Anhalt, Sachsen⸗ Weimar, Sachsen⸗ Meiningen, Sachsen⸗ Altenburg, Sachsen⸗
Coburg⸗Gotha, Schwarzburg⸗Rudol⸗ stadt, Schwarzburg⸗
Sondershausen, Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer
Linie.
Sektion V. Rheinprovinz mit Birkenfeld.
Bezirk 1. Ostpreußen, West⸗ preußen, Pommern,
Brandenburg, Mecklenburg⸗
Schwerin und
Mecklenburg⸗Strelitz.
Bezir I1. Schlesien und Posen.
BPBeine II. Schleswig⸗Holstein, Hannover, Olden⸗ burg ohne Birkenfeld, Braunschweig, Lippe, Schaumburg⸗Lippe, Lübeck, Bremen und
Lederindustrie⸗Berufsgenossenschaft.
Berlin.
“
Koblenz.
Bekleidungsi
Poschmann, Königlicher Regierungs⸗
Rath zu Berlin.
Berlin.
Breslau.
Hannover.
Poschmann, Königl. Regie⸗Königl. Regie⸗ rungs⸗Rath zu Berlin. I
Freiherr von
Lauer⸗Münch⸗
hofen,
Königlicher
Regierungs⸗ Rath
zu Koblenz.
von Uthmann, Königlicher
Verwaltungs⸗ gerichts. Direktor
zu Breslau.
—
Herdinck, Königlicher Geheimer Re⸗ gierungs⸗Rat zu Hannover.
G11“
Schwarzen⸗ berg, Königl. Ober⸗ Regierungs⸗ Rath zuKassel.
“ ndustrie⸗B
Stolzmann, 11. Hoff zu G
stadt.
ö11“
rungs⸗Rath zu Berlin.
Viehmann, 1. Münster, Theo⸗,1. Rösler, Carl, in Firma Königl. Ver⸗ W“ & Co. zu Kassel.
waltungs.
2. Wölbling jun
V lin. V
3. Becker, helm,
4. Bude,
Berlin.
dor, zu Kassel.
Gerichts. Direktor zu
Kassel.
Schommer,
Königlicher
Regierungs⸗ Rath
2. Ricke, August zu Kassel.
3. Jacobi,
Handschuh⸗
V Y b V
4. Weisenbach,
Trier.
irma Gust. u.
3. Bohnes, Jo⸗ hann, Maschi⸗ nenmeister und Vorarbeiter in
Mülheim a. d. 2. Weyrauch, Anton, Ger⸗ ber in Rölsdorf, Kreis
Ruhr. 4. Keller,
Nahe.
erufsgenofs enschaft.
Stolzmann, 1. Borchardt,
Königlicher Regierungs⸗ Rath zu Berlin.
1“
Schulz, Königlicher Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Rath zu Breslau.
von Meibom, 1 Königlicher Landrichter zu 2 Hannover.
Max, zu Berlin.
zu Berlin.
8. Kailer mann, Arbeiter, in Berlin.
Barts, Carl, in Berlin.
in Firma Chri⸗ stine Jauch Nachf., in Bres⸗ lau.
2. Matzdorff, E., in Firma B. Perl
Breslau. 3. vacat.
4. Heinzelmann, Wilhelm, in Breslau.
ritz, in Firma Arnold Dreyer
nover.
2. Windmöller, Hermann, in Firma Wind⸗ möller & Co., in Hannover.
3. Maaß, Gustav, Färbergehülfe in Hannover.
Naumann, Paul, in Han⸗ nover.
D., zu Ber⸗
’8 Pifke, Lederzu⸗ richter in Berlin.
Franz, Lederzurichter in
,1.
Carl, macher inKassel.
Fritz, Handschuh⸗ macher inKassel. 2. Schlicke, Friedrich, in
1. Cetto, Carl, zu/l. Keller,
Her·
„Hantelmann, F.,
jun. Nachf., in 2. Rumler, L., zu Breslau.
I1. Feige, Joseph, Schnei⸗
dergeselle in Breslau.
Berlin. 2. Bartsch, Paul, Breslau.
. 1. Eichholz, in
bei Berlin. 2. Fent. C. orst i /L. Emil, gerber in burg a./H. 2. Bremer, Gerber in Berlin.
8 O.
2. Reinhold, § Handschuhmacher
Bernau.
2. Döhle, Fee Firma Johann zu Eschwege.
Eschwege.
2. Fiesinger, Ernst, zu
Eisenach.
1. Weiser, Otto Ludwig, in
Handschuhmacher Halberstadt.
2. März, Louis. Hand⸗ in Neu⸗
chuhmacher
haldensleben. 1. Nagel, Wilhelm,
Wehlheiden.
Arnstadt. 9 M .
Staadt.
2. Dahl, Otto, zu Bar⸗
men. Glladbach.
Düren. 1. Höckling, Bonn. Düren.
a. d. Nahe.
9 9 2 2 8 1 [1. Aaron, Louis, in Firma Först Co. zu Für⸗ FFörster u. Co. zu Für
lück⸗1. Bergmann, C. jun., zu zu
— Firma D. Rönne, zu Pankow
zu
Weiß⸗ Branden⸗
Wilhelm,
1. Wurzel, Ludwig, Leder⸗ zurichter in Berlin. Heinrich,
in
in Döhle Döhle, Ernst Aug., in
Firma Christopb Bern⸗ hard Döhle Sohn zu
in
2. Becker, Gust., in 1. Hilbes, Odil., zu M.
Rich. Becker in2. Napp, Gott 12.1 Mülheim a. d.R. - Tillmann, Werkführer und Vor⸗ arbeiter in Alster bei
— — Georg, 1. Lembeck,Louis, in Trier. in Kirn a. d. 2. Dohm, Franz, in Kirn
stenwalde, in Berlin. 2. Tobias, Aug, in Firma
Josl u. Tobias
Berlin.
Berlin.
in
2. Bluth, Oscar, 1. Seelig, Alexander, in
2. Müntmann, Matthias, in Firma Faßkessel u. Müntmann in Berlin.
1. Marscheider, Arbeiter in Berlin.
Carl,
2. Schulze, Wilhelm, Hut⸗
macher in Guben.
2 Kuske, Heinrich, Berlin. 1. Heymann, Samuel,
in Breslau. 2. Rosenstock, Arthur,
in Breslau. 1. Hoffmann, Heinrich, Firma Hoffmann Feige, zu Breslau.
1. Ring, Max, in Berlin,
in
in
Firma Gebr. Heymann,
in
Firma Ferd. Rosenstock,
in &
2. Beil, Joseph, Schnei⸗
dergeselle in Breslau.
s1. Reinsch, Wilhelm,
Breslau. 2. Pletschke, Ernst, Zreslau. Firma Carl Rocholl,
Hannover.
Hannover.
1. Hauers, Fernd., Firma Gebr. Hauers, Hannover.
2. Rüdenberg,
annover.
Georg,
1. Böhm, Wilh., Färber⸗
in
in
Niemann, Mo⸗ 1. Heyse, Christian, in
in
& Co., in Han⸗ 2. Tiedemann, C. H., in
in
in
in
gehülfe in Hannover. 2. Rebling, Richard, Che⸗ mischer Wäscher in Han⸗
nover. 1. Dittmann, Carl, Hannover. 2. Meyer, Heinrich, Hannover.
in
in
Bezirk IV. Hessen⸗Nassau, Rheinprovinz mit Birkenfeld, Westfalen und Waldeck.
Sektion IV. Der Regierungsbezirk 8 Erfurt ohne Wanders⸗ leben u Kreis Ziegen⸗ rück, jedoch mit Elx⸗ leben und Kranichfeld; ferner Schwarzburg⸗ Sondershausen ohne Geschwenda, jedoch mit Ilmenau, Bös⸗ leben, Allstedt, Oldis⸗ leben, Traßdorf,
Groß⸗Körner, der Herrschaft Franken⸗ hausen, Immenroda und Schlotheim.
Erfurt.
e
Sektion I. Von dem Regierungs⸗ a. M bezirk Wiesbaden: der Stadtkreis Frankfurt a. M. und Ober⸗ taunuskreis; von dem Landkreis Wiesbaden: der Bezirk des Amts⸗ gerichts Höchst und der Amtsbezirk Rödel⸗ heim; von dem Re⸗ gierungsbezirk Kassel: die Kreise Hanau, Gelnhausen, Schlüch⸗ tern und Gersfeld; von Hessen: die Kreise Offenbach, Friedberg und Büdingen.
Sektion III. Wiesbade Der Stadtkreis Wies⸗ baden, der Landkreis Wiesbaden mit Aus⸗ nahme des Bezirks des Amtsgerichts Höchst und des Amts⸗ bezirks Rödelheim; ferner der Unter⸗ taunuskreis, Ober⸗ westerwaldkreigs, Unterwesterwaldkreis, Oberlahnkreis, Unter⸗ lahnkreis und Rhein⸗ gaukreis.
Sektion V. Der StadtkreisKassel, Landkreis Kassel, die Kreise Eschwege, Fritzlar, Hofgeismar, Homberg, Melsungen. Rotenburg, Witzen⸗ hausen, Wolfhagen, Hersfeld, Hünfeld und Schmalkalden.
Kassel.
1“
Frankfurt
n.
1
Polizei⸗Rath
Königlicher Regierungs⸗
Keutner,
Königl. Land⸗ gerichts⸗Rath. zu Wiesbaden.
Schwarzen⸗ berg, König⸗ licher Ober⸗ Regierungs⸗
Wenzig, Königlicher
in Köln. Köln.
von Reck, Eggert,
Rath zu
Rath zu Erfurt.
Erfurt.
1“
Rath zu
gerichts⸗ Rath zu
Kassel. Kassel.
Berlin, den 12. Dezember 1887.
In Vertretung: Magdeburg.
Emmerich, Königlicher Polizei⸗ Assessor zu
2. Bartels,
Königlicher Regierungs⸗
r, Königl. Amtsrichter zu Frankfurt a. M
8 önigl. Landgerichts⸗
Wiesbaden.
4. Groß, Heinrich, 1. Horst
Viehmann, Königlicher Verwaltungs⸗
Direktor zu
1. Fissabre, Jean, 1. Lefrère, Louis, in Firma in Firma Otto Lefrèͤre & Delathuy in & Fissabre, in Köln a. Rh.
Köln a. Rh. 2. Baum, Joh. Sigm., in Firma Nic. Jof. Beaum, in Köln a. Rh.
Ri⸗1. Webers, Heinrich, in
chard, in Firma Firma Giffels & Wort⸗
R. Bartels & mann, in Köln a. Rh.
Sohn, z. Nippes 2. Rollmann, Emil, in
b. Köln a. Rh. Firma Rollmann &
Mayen, in Köln a. Rh.
3. Munkel, Theo⸗ 11. Apfemann, Ludwig,
dor, Fabrik⸗ in Mavyen.
Joh.,
arbeiter in Nip⸗2. Astheimer, pes bei Köln Schuhmacheri. Bingen. a. Rh. 4. Stediner, Ro⸗ 1. Viehmann, Jacob, bert, in Nippes Schuhmacher in Nip⸗ b. Köln. pes b. Köln. 2. Mentz, Paul, in Mayen. “
Thüringische Baugewerks⸗ Berufsgenossenschaft.
1. Görbing, 11. Hammel, Carl Aug., Herm.,Zimmer⸗ Malermeisteri. Erfurt. meister i. Erfurt. 2. Marasky, A., Zimmer⸗
b meister in Erfurt.
2. Bieck, A., Tün⸗ 1. Höhne, August, Bau⸗ chermeister in unternehmer, in Ilvers⸗ Erfurt. gehofen.
2. Degenhardt jr., August, Klempnermeister in Er⸗
“ furt.
3. Arnold, Adam, 1. Grün, Friedrich Louis, in Erfurt. in Erfurt.
2. Strube, Friedrich Wil⸗
1 helm, in Erfurt.
4. Bleichrodt, 1. Klostermann, Carl, Carl, Maurer Zimmergeselle in Son⸗ in Langensalza. dershausen.
2. Mähler, Gustav, Mau⸗ rer in Langensalza.
Hessen⸗Nassanische Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft.
Dr. Diehl, Dr. Rawit⸗ Königl. Ober⸗ sche Landesgerichts Rath zuFrank⸗
furt a. M.
11. Greb, Louis, 1. Ambron, H., Zimmer⸗ Maurermeister meister in Bockenheim. in Frankfurt 2. Meixner, Gustav, Zim⸗ a. M. mermeister in Frank 3 furt a. M. 2. Petri, C., s1 Lucht C., Dachdecker Maurermeister in Hanau. 1 in Offenbach. 2. Ambrosius, Ernst, Bauunternehmer zu Frankfurt g. M. 3. Funk, Carl Fer⸗ 1. Anthes, Johann Nepo⸗ dinand, i. Groß⸗ muk, in Frankfurta. N. Auheim bei 2. Armbrüster, Friedrich Hanau. Wilhelm, in Frank⸗ furt a. M. 4. Heß, Carl, 1. Löw, Peter Wilhelm, Schlosser in in Brombach (Amt Frankfurt a. M.
Usingen). 2. Heck, Friedrich, in Wachenbuchen bei 8 1 Hanau. 1. Dormann, Chr., 1. Grün, Carl Wilh., Maurermeister Zimmermeister in ina Wiesbaden. Wiesbaden. 2. Werner, H, Bau⸗ unternehmer in Ems. 2. Weber, Ph., 11. Nocker, C., Maurer⸗ Bauunterneh⸗ meister in Wiesbaden. mer in Ems. 2. Wolf, Ad., Tüncher⸗ “ meister in Hochheim. 3. Stolz, Joseph, 1. Schnell, Peter, Stein⸗ Tüncher in Wiesbaden.
hauer in Wiesbaden. 2. Klippel, Jacob, Schmied in Oberlahn⸗
stein.
II., Peter, Maurer in Mühlen bei Limburg.
2. Steinmetz, Leonhard,
6 Zimmermann in Rü⸗
„desheim.
ö Rein⸗1. Thele, G., Maurer⸗ ard, Weiß⸗ meister in Kassel. bindermeister zu 2. Räbel, H., Zimmer⸗ Kassel. meister in Kassel.
2. Löser, G., sen., I. Biedendorf, C., Weiß⸗ Maurermeister bindermeister in Kassel. zu Kassel. 2. Koch, Otto, Maurer⸗
meister in Kassel.
3. Pape, Maurer⸗ 1. Schreiner, Gustav, polirer in Har⸗ Maurergeselle in Kassel. leshausen beis2. Liebermann, Johannes,
Anstreicher in Ems.
Kassel. H in Hers⸗ eld.
4. Seemann, Hein⸗ 1. Werner, Hermann, rich, Maurer⸗ Zimmergeselle in Alten⸗ polirer in Kassel. ritte bei Kassel.
2. Reiter, Heinrich,
Maurergeselle in Fried⸗
richsdorf, Kreis Hof⸗
geismar.
bei fortgesetzter zweiter Berathung
des ganzen Gesetzes.
8 Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 16. Dezember. der gestrigen (12.) Sitzung
Im weiteren Ver⸗ lauf des Reichstages äußerte des Gesetzentwurfs,
end die Abänderung des Zolltarifs, bei Hetzesse Kommissionsvorlage der Abg. von Fischer: Mit einem Theil seiner politischen Freunde könne er seinem Frak⸗ tionsgenossen Struckmann nicht folgen, wenn er für den An⸗ trag Windthorst in Verbindung mit dem Kommissionsantrage stimme. Er (Redner) befürchte, daß dadurch die ganzen Vor⸗ theile aus der Zollerhöhung für Süddeutschland verloren gingen. Seine Partei wolle lieber dem Antrage von Wedell in Verbindung mit dem von Landsberg zustimmen. Hrn. Windt⸗ horst könne er darin nicht Recht geben, wenn derselbe meine, daß seit den Verhandlungen im Preußischen Abgeordneten⸗ hause im Mai d. J. it Handelskreisen noch ein Zweifel hätte walten können, daß eine Erhöhung des Getreidezolls in Aus⸗ sicht sehe. 5 oder 6 ℳ — das hätte zweifelhaft sein können, aber auf 5 ℳ hätte man gefaßt sein müssen. Er (Redner) habe mit vielen süddeutschen Interessenten gesprochen, von denen aber nicht einer auf einen Getreidezoll von unter 5 ℳ
rechnete. Er (Redner) wolle aber gern den legitimen An⸗
sprüchen des Handels gerecht werden und gehe deshalb nicht so weit wie §. 2 der Vorlage, sondern sei für die Ab⸗
schwächungen durch die Anträge von Wedell und von Lands⸗
berg. Seine Partei werde den billigen Ansprüchen gerecht und vermeide den Fehler, den sie bei der Sperre von 1879 und 1885 begangen habe, der Spekulation ungebührliche Vortheile durch letalhtere. Maßnahmen zu verschaffen.
Abg. Frhr. von Landsberg: Nach den Ausführungen des Ministers und von Fischer sehe er von prinzipiellen Aus⸗ führungen ab, und bitte, seinem Antrage in Verbindung mit dem von Wedell zuzustimmen.
Abg. Duvigneau: Ein sehr großer Theil seiner Freunde werde für die Kommissionsanträge in der Modifikation des Antrages Windthorst stimmen. Er müsse dabei den deutschen
Handelsstand auf das Entschiedenste dagegen verwahren, als
ob derselbe durch gefälschte Kontrakte sich illegale Vortheile zu⸗ wenden wollte.
Abg. Klemm: Von einer Rechtsverletzung durch 5 könne keine Rede sein, denn der Gesetzgeber befinde sich hier in einer Zwangslage. Nur die wüste Spekulation solle ge⸗ troffen werden, nicht die legale, die auch beim Getreidehandel nothwendig sei. Diese Maßregel gegen die wüste Spekulation werde im Publikum ein lautes Echo finden. Wenn man bei den früheren Zollgesetzen so scharfe Maßregeln nicht be⸗ schlossen habe, so habe man eben noch keine Ahnung von der Entwickelung dieser wüsten Spekulation gehabt. Man sage: warum solle der solide Geschäftsmann mit dem wüsten Speku⸗ lanten unter derselben Maßregel leiden? Daß man so harte Maßregeln treffen müsse, sei traurig; aber dieser Vorwurf treffe nicht seine Partei, die GG Adresse seien die wilden Spekulanten. Bei denen sollten sich die soliden Geschäftsleute
bedanken, wenn sie mit denselben leiden müßten. Der Stand⸗
punkt der Vorlage und des Antrags von Wedell sei also voll⸗ kommen korrekt. Wenn man behaupte, es sei noch nicht Zeit enug verflossen, um die Wirkung der Zollerhöhung von 1885 hnne zu lernen, so trage daran wesentlich der Umstand die
Schuld, daß man 1885 eine ganz ähnliche Klausel beschlossen
habe, wie sie der Abg. Windthorst jetzt vorschlage. Er empfehle also die Annahme der Vorlage, eventuell mit dem Antrag
von Wedell.
Abg. Böckel: Er könne den 8§. 2 des Gesetzentwurfs nur auf das Wärmste empfehlen. Das Gesetz solle in erster Linie der produktiven Arbeit förderlich sein, es solle dahin wirken, daß der deutsche Bauer wieder von seiner Arbeit mehr Ver⸗ dienst habe als in den letzten Jahren, es solle ein Gesetz für den deutschen Bauer sein. Wenn es das sein und bleiben solle, so sei §. 2 unbedingt zu demselben gehörig. Den Fall des §. 2 würde er für identisch halten mit der Abstumpfung Mit dem §. 2 werde das Gesetz dem deutschen Bauernstande Nutzen bringen, ohne denselben aber nur den Spekulanten oder — den Juden. Man habe gesagt, die Kornbörse sei nicht so gefährlich. Er wolle jedoch einmal ganz
kurz die Praxis der Kornbörse beleuchten an der Hand
eines Buches von einem Manne, der kein Antisemit sei, von Gustav Cohn. Die Getreideterminbörse in Berlin werde von einem Heer von zweifelhaften Existenzen belagert. (Redner
verlas einige Stellen aus dem citirten Buch.) Das seien also
Schilderungen aus unparteiischen Federn, also nicht von anti⸗ semitischer Seite, und man werde ihm nicht vorwerfen dürfen, er hätte sich auf trübe Quellen berufen. Ein Beispiel, wie die Spekulation getrieben werde, gebe ein nationalliberales Blatt: Der Spekulant kaufe im rechten Augenblick circa 1000 Wispel mit der Bestimmung der Verschiffung nach 3 bis 4 Monaten. Der Wucherer an der Berliner Börse trete nun als Verkäufer auf, aber nicht mit demselben Quantum, sondern mit 100 000 Wispel. Das plötzliche Angebot rufe natürlich einen Preisdruck hervor; ein Preisrückgang sei die Folge, indem sich der Spekulant mit anderen vereinige, die es ebenso machten und nun geschlossen aufträten. Der erste Zweck der Maßfregel sei erreicht: die Preise seien geworfen. Der zweite Zweck bestehe darin, die Differenz zu erreichen, die sich dann als Geschäftsgewinn für die Spekulanten ergebe. Zei den billigen Preisen werde dann alles wieder zurückgekauft, nan nenne das mit einem Kunstausdruck „eindecken“. Die reise steigerten sich wieder, und nun beginne die Ernte der pekulanten. Nehme man eine Mark pro Wispel, so mache das für 100 000 Wispel 100 000 ℳ für ein Geschäft, das 4 Wochen Zeit gebraucht habe und das dann drei und vier Mal im Jahre wiederholt werde. Der internationale Getreidehandel sei der beste Verbündete der Sozialdemokratie, indem er den Bauer zum Proletarier herabwürdige. Der üde mache Sozialdemokraten, der Jude schlachte die Bauern aus, wie es den armen Hessen ergangen sei. . Präsident von Wedell⸗Piesdorf bat den Redner, bei dem Gegenstand der Verhandlung zu bleiben und nicht allgemein auf die Angelegenheit der Juden einzugehen. „Abg. Böckel (fortfahrend): Ein sozialdemokratisches Organ, die „Berliner Volkstribüne“, habe vor Kurzem einen Artikel über die landwirth schaftlichen Interessen gebracht. Derselbe sei ehr lehrreich, menr er zeige, wo die wahren Feinde der Sozial⸗ demokratie zu suchen seien. Die Sozialdemokratie pralle überall da ab, wo ein gesunder Bauernstand vorhanden. Die „Volks⸗ ribüne“ sage (Abg. Richter: „Gehört nicht zur Sache!“ Der Präsident ersucht, den Redner nicht zu unterbrechen. Abg. büchter „Das gehört doch gar nicht zur Sache!“ Der Präsident en
1
Abg. Richter zur Ordnung): Die Sozialdemokratie
betrachte den internationalen Getreidehandel als ihre beste
Stütze. Der Präsident ruft den Redner nochmals zur Sache.
Abg. Boeckel (fortfahrend): Er erblicke deshalb in dem §. 2 ein festes Bollwerk gegen das Ueberhandnehmen der Spekulation, einen Schutz für den Bauernstand, und halte es für die erste Aufgabe des deutschen Antisemitismus, der eine wahrhafte Volksbewegung sei, für das Interesse des deutschen Bauernstandes einzutreten Deshalb bitte er, den §. 2, speziell in der Fassung von Wedell, anzunehmen.
Abg. Woermann: Auf die Worte des Vorredners näher einzugehen, sie zu widerlegen, das werde man ihm ersparen. Er betrachte diese Aeußerungen als nichts Anderes, als ein Aufreizen verschiedener Klassen der Bevölkerung gegen⸗ einander. Er betrachte es als außerordentlich bedauerlich, wenn hier von der Tribüne herab derartiges ausgesprochen werde, als ob verschiedene Religionen und verschiedene Schichten der Bevölkerung nicht vollständig gleichberechtigt sein sollten. Er glaube im Namen seiner sämmtlichen Parteigenossen diese An⸗ schauung des Vorredners vollständig zurückweisen zu sollen. Sodann müsse er gegen eine Aeußerung des Ministers Widerspruch erheben. Zum zweiten Mal in nicht gar zu langer Zeit seien zu seinem Bedauern vom Minister⸗ tisch Aeußerungen gefallen, die wohl geeignet seien, den Handelsstand in weiten Kreisen in einen gewissen Mißkredit zu bringen. Der Minister habe in Bezug auf fingirte Kon⸗ trakte geäußert, daß er sie nicht wie der Abg. Struckmann als Fälschung betrachten könne, daß man überhaupt im Handelsstande Manipulationen, die man sonst vielleicht nicht vor der allgemeinen Moralität gelten lassen könnte, durch⸗ passiren zu lassen geneigt sei. Es sei ja recht bedauerlich, daß in diesem Hause allgemein derartige Anschauungen über den Handel herrschten; aber sie rührten lediglich daher, daß jene den eigentlichen Handelsstand und seine Basis nicht kennten. Die Grundlage des Handelsverkehrs sei das Vertrauen, in dem großen Weltverkehr mit seinem Umsatz von Millionen könnten diese Millionen nur mit und durch das Vertrauen umgesetzt werden, die größten Abschlüsse und Geschäfte würden nur auf einfaches Wort hin gemacht. Im Handelsstand stehe die Ehre eben so hoch wie die Ehre irgend eines anderen Standes. Das betone er und halte es für seine Pflicht, es hier zu betonen. Der §. 2 nun solle die Spekulation treffen, über die ja allgemein geklagt werde. Nun sei doch auch die Spekulation etwas völlig Legales, nichts Illegales und Ille⸗ gitimes; wenn sie vom Getreidehändler auf höhere Getreide⸗ zölle gemacht werde, sei sie gerade so legitim, wie jeder andere Geschäftsabschluß. Bei jedem Geschäft laufe man doch ein ge⸗ wisses Risiko. Daß die Ankündigung von der Absicht der preußischen Regierung, einen Antrag auf Erhöhung der Getreide⸗ zölle beim Bundesrath einzubringen, für die Geschäftswelt die Gewißheit einer Zollerhöhung bedeute, könne er dem Minister durchaus nicht zugeben. Auch die Kommissionsbeschlüsse seien einfach negativ und ablehnend gewesen; noch vor wenigen Wochen habe einer der Abgeordneten eine Broschüre geschrie⸗ ben, welche außerordentlich scharf gegen die Getreidezölle po⸗ lemisirt habe — und jetzt habe dasselbe Mitglied für die Er⸗ höhung gestimmt! Darauf könnten sich die Geschäftsleute doch wahrlich nicht verlassen, vielmehr müßten sie berechtigte Zweifel in das Zustandekommen der Erhöhung setzen. Aber auch an sich sei die Annahme, daß der oder der Antrag Wedell die Preise zu erhöhen oder die Kommissionsfassung sie zu erniedrigen geeignet sei, eine der vielfachen irrigen Anschauungen, welchen er vielfach auf der Rechten begegne, als ob die Preise einer Waare sich danach richteten, was sie koste. Die Preise bildeten sich nur nach Nachfrage und An⸗ gebot. Das Getreide, welches diese auf dem Markt drücken könne, sei bereits in Deutschland; unmöglich sei es, noch ferner Getreide hereinzuwerfen. Durch die Annahme des §. 2 oder des Antrags von Wedell lasse man also Licach nur der Reichs⸗ kasse einige Mehreinnahmen zufließen, welche dadurch erzielt würden, daß einer Reihe von Leuten gewissermaßen das Ver⸗ mögen konfiezirt werde. — Der von dem Abg. Bulle und ihm ge⸗ stellte Antrag reproduzire einfach den 1885 vomReichstage gefaßten Beschluß, den er umsomehr empfehle, als nach seiner Ansicht für die landwirthschaftlichen Interessenten nichts weniger er⸗ zielt werde, wenn man ihn annehme, als wenn man ihn ab⸗ lehne. Ein Interesse der Gerechtigkeit aber sei es, auch den Hamburger und Bremer Firmen dieselbe Stellung wie den inländischen Geschäften zu geben. Man solle die Kommissions⸗ fassung mit dem Antrag Windthorst annehmen, dadurch ver⸗ hindere man auch, daß durch die etwa abgeschlossenen Termin⸗ kontrakte wirkliche Waare noch nachträglich eingeführt und an⸗ gedient werden könne.
Staats⸗Minister Dr. Lucius: 8
Ich will nur eine kurze Bemerkung machen, die mehr den Charakter einer persönlichen hat. Ich glaube dem Herrn Vorredner durch meine Aeußerungen keinerlei Anlaß gegeben zu haben zu seiner Verwahrung im Interesse der Ehre des Kaufmannsstandes. Ein An⸗ griff auf die Ehre des Kaufmannsstandes, der Handelswelt, hat mir absolut fern gelegen, und ich habe auch keinen solchen ausgesprochen. Es würde das aus meinem Munde auch doppelt absurd sein, da meine Familie seit zwei Jahrhunderten diesem Stande hauptsächlich an⸗ gehört hat; also es würde absurd sein, mir eine solche Meinung unter⸗ zuschieben. Ich babe eine solche Aeußerung aber auch nicht gethan; ich habe vielmehr gegenüber den Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. Struckmann, die sich allerdings charakterisirten als außerordentlich vertrauensvolle und unschuldsvolle Auffassungen über das, was in der Geschäftswelt üblich und auch was als erlaubt gilt, ihm eine Richtigstellung angedeihen lassen. Der Hr. Abg. Struckmann bezeichnete Geschäfte, die meines Wissens tolerirt werden, als Fälschungen; ich habe dem gegenüber ausgeführt: in der Geschäftswelt existirt eine Masse von Gebräuchen und Usancen, die unter der Loupe der strengsten Legalität genommen, vielleicht zweifelhaft sein können, die aber, weil Herkömmlich, doch tolerirt sind. Das ist eine Thatsache, die doch Niemand, der mit den Handelsverhältnissen vertraut ist, leugnen kann. Weiter habe ich ge⸗ sagt: es wird jetzt sicher eine Reihe von fingirten und selbst unerlaubten Geschäften gemacht, und zwar in Verbindung mit der Vorlage, die uns hier beschäftigt. Ich habe hierfür aktenmäßige Beweise vor mir. Will der Herr Abgeordnete leugnen, daß diese Vorlage zu Spekulationen Anlaß gegeben hat? Ich meine, das ist absolut unmöglich. Ich habe hier vor mir einen amtlichen Bericht, dessen Ursprung ich nicht weiter nennen will; der ergiebt, daß eine gewisse Firma versucht hat, den betreffenden Konsular⸗Agenten unter Zusicherung der Theilnahme an dem Geschäft zur Beglaubigung der Abschrift eines in einem von einem bestimmten Gericht gestempelten Buch eingetragenen angeblichen Original⸗Kontrakts als vor dem 26. November abgeschlossen zu ver⸗ anlassen; es handelte sich dabei um die Lieferung von 200 Waggons Mais. Also das ist ein amtlicher Beleg dafür, daß fingirte Geschäfte, und zwar sehr unerlaubte gemacht werden, und wenn ich dergleichen als einen Auswuchs bezeichne, so ist damit doch die Ehre des Handels⸗ standes als solchen nicht angegriffen. Ich meine, wir haben an dieser Stelle oder im preußischen Abgeordnetenhause derartige Verhandlungen oft genug gehabt, wo von gewissen Börsenmanipulationer, in der schärfsten Weise gesprochen worden ist, — auch von jener Seite, ich
“
erinnere Sie an die Aeußerung des verstorbenen Abg. Lasker zur Beispiel, der — ich meine, es sei in der Zeit der Gründungen gewesen — gewisse Börsen⸗Usancen als herkömmlich bezeichnete, unter denen gewisse Kreise Dinge thäten, bei denen man mit dem Aermel das Zuchthaus streifte, ohne dabei mit dem Strafgesetz in Berührung zu kommen. Ich meine, wenn man Auswüchse des Börsenlebens an⸗
greift und bloßstellt, daß man damit keine Angriffe auf die Ehre des Handelsstandes ausspricht, und dagegen verwahre ich mich hier ganz ausdrücklich. 1 2 1
Abg. Dr. Reichensperger: Den Vorwurf, daß er für den Zoll von 5 ℳ gestimmt habe, hätte er am wenigsten von Hrn. Woermann erwartet. Einem Kaufmann brauche man doch wohl nicht erst zu sagen, daß es Sache der Weisheit und Klugheit sei, gegenüber einem größeren Uebel das kleinere zu acceptiren.
Die Diskussion wurde geschlossen. Persönlich bemerkte der Abg. Struckmann, daß nach dem Urtheil des Ministers, daß man es im Handelsstande nicht so genau nehme, und manches erlaubt sei, was anderswo nicht erlaubt sei, Hr. Woermann zu seiner Erklärung vollkommen berechtigt ge⸗ wesen sei.
Abg. Woermann erwiderte dem Minister, daß es natür⸗ lich in allen Ständen Verbrecher gebe. Das Beispiel, das der Minister anführe, sei einfach verbrecherisch, und man sollte den Mann dem Staatsanwalt überweisen. — Hrn. Reichensperger einen Vorwurf zu machen, sei ihm nicht in den Sinn ge⸗ kommen, er habe nur die Thatsache seiner Abstimmung kon⸗ statiren wollen. 8
Abg. Mooren referirte über die Petitionen zu 11.“
Darauf wurde der Kommissionsvorschlag mit der von Windthorst beantragten Aenderung gegen die Konservativen und die Hälfte der Reichspartei angenommen. Für den Antrag von Wedell stimmten Deutschkonservative, Reichspartei, 25 Nationalliberale, welche für die Zollerhöhung gestimmt haben, und einige Centrumsmitglieder (von Landsberg, Wildegger, Buxbaum, Burger, Landes und Aichbichler).
Damit war die zweite Berathung der Zollvorlage erledigt.
Es folgte die erste Berathung des Abkommens wegen 114“ des Handelsvertrages mit Oester⸗ reich.
Abg. Diendorfer bat die Regierungen, nachdem seine Freunde, wenn auch zum Theil mit schwerem Herzen, für die Erhöhung der Getreidezölle gestimmt hätten, bei der öster⸗ reichischen Regierung dahin wirken zu wollen, daß der deutschen Grenzbevölkerung einige Zollerleichterungen, namentlich im Viehhandel, zu Theil werden möchten.
Abg. Dr. Bamberger: Es handele sich längst nicht mehr um die Verlängerung eines Handelsvertrages. So etwas wie eine schwache, sterbliche Hülle habe noch im Jahre 1879 und 1880 vorgelegen. Damals habe man noch nicht die letzten sicheren und vielgepriesenen Beziehungen zu Oesterreich abzubrechen gewagt, welche in dem sogenannten Veredelungsverkehr ausgedrückt waren. Noch die Vorlage aus der bereits schutzzöllnerischen Aera von 1879 sage im Namen des Reichskanzlers, es sei dieser Austausch des Veredelungsverkehrs zwischen beiden Ländern so bedeutsam und so gemeinnütziger Art, daß man die größten Anstrengungen machen müsse, um ihn aufrecht zu erhalten. Jetzt bestehe auch nicht der letzte Rest der Ver⸗ edelungspolitik gegenüber der Tarifpolitik, welche 1879 inaugurirt worden sei. 1880/81 sei auch diese letzte Noth⸗ brücke einer näheren Austauschbeziehung zwischen Oesterreich und Deutschland gefallen. Deutschland habe einen Handels⸗ vertrag mit Oesterreich abgeschlossen in der Zeit von 1863, als der deutsche Zollverein von der Erkenntniß getragen worden sei, daß eine der wesentlichsten Bedingungen des Kultur⸗ fortschritts der Nationen in dem möglichst freien Austausch ihrer Produkte unter einander bestände. Auf diesem Boden sei der österreichische Handelsvertrag 1865 und 1868 erneuert, ja, die Zeit sei unvergeßlich geblieben, als zum ersten Mal der deutsche ollverein als Symbol der deutschen Einheit hier in Berlin zusammengetreten sei. Alles, was seit drei Tagen zur Vertheidigung der Erhöhung der Zölle hier geredet worden sei, beruhe auf dem in der Sache von den Schutzzöllnern stets bekannten Grundsatz, daß nur der Ver kauf ein nützliches Geschäft für eine Nation und daß der Kauf ein Nachtheil sei, der möglichst abgewendet werden müsse. Man werfe den Freihändlern immer vor, daß sie mit ihrer sogenannten Freihandelstheorie in der Illusion befangen seien, sie rechneten auf Gegenseitigkeit, und wenn sie sich bereit stellten, von anderen Nationen zu kaufen, so täuschten sie sich, daß sie auch von Deutschland kaufen wollten. Man werde niemals zu einer richtigen Auffassung von dem freien Austausch der Nationen gelangen, wenn man nicht die Erkenntniß habe, daß derjenige, der an sich wohlfeil kaufe, ein gutes Geschäft mache, ganz abgesehen davon, ob er einem Anderen theuer verkaufen könne oder nicht. Wenn man vortheilhaft kaufen und verkaufen könne, so nehme man auch diesen Vortheil mit dem größten Vergnügen an. Wer das nicht wolle, der werde nie einen Handelsvertrag abschließen können. Er habe längst die Erfahrung gemacht: Alles, was man nicht widerlegen könne, nenne man Theorie, und was man nicht beweisen könne, das nenne man Praxis. Aus diesen beiden Axiomen bestehe das ganze Rüstzeug der schutz⸗ zöllnerischen Dialektik. Keine Theorie halte Stich, die leugne, daß die möglichst freie Auswechselung der Produktion auch das beste Mittel sei, das allgemeine Wohl zu fördern. Solche Anschauungen, wie man sie heute gehört, und die zu seinem Bedauern mit Beifall auf einer Seite aufgenommen seien, die überhaupt darauf basirten, daß Handel und Verkehr trennbar von der Produktion, sei es der Boden⸗, sei es der gewerblichen Produktion, wären, ständen auf demselben Boden. Mit dem eminenten sensus communis, der ihm eigen sei, habe der Reichskanzler damals, als man ihm nahegelegt, er möge Rußland bewegen, Deutschland freundlicher entgegen⸗ utreten in Bezug auf seine Handelsinteressen, erklärt: Ja, bas gehe nicht! Aus sentimentalen Rücksichten würden keine
olitischen Konzessionen gemacht, jeder müsse seinen eigenen Vorthein erkennen und wahren. Den nüchternen Augen des Reichskanzlers stelle die Sache sich so dar, daß man einem Staat nur auf eine einzige Art nahelegen könne, daß er sich. zu Deutschland freundschaftlich stellen solle, indem man ihm klar mache: Du schädigst deine eigenen wenn du dich chinesisch gegen uns abschließest. Das sei das einzige Mittel, nicht aber Liebe noch Zornausbrüche. Auch nicht durch chöne Reden und durch Staatsschriften komme man weiter, nur durch eigenes Beispiel und Vorbild könne man eine bessere Stellung zum Auslande erreichen. Wenn Deutsch⸗ land, die vielleicht leitende Nation in Europa, diejenige, welche vielleicht über Krieg und Frieden zu entscheiden habe, mit utem Beispiele vorgehe, so werde das wirken; aber s lange es beh Zölle auf die Herstellungsmittel seiner Industrie lege, wie
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