Kriege verschont bleiben würden. hinfällig. Gerade bei den heutigen möglich als früher, während des K zubilden, und so werde man imm gänge angewiesen sein. aus ihren Erwerbs⸗ und Familienver so würden sie nach mehr in derselben L Kundschaft habe schlossen werden müssen fahrungen habe man in Tausenden gemacht, un diese Mannschaften in eine bürgerliche Ex e widerstandsf Deshalb resultire Forderung nach einer Verkür unter Ausscheidung alles forn Die parlamentari Aussicht auf Er Beziehung gerade dieser Vorla Aber wenn man so zweifele man doch nicht, auch die Militärverwaltung s Verkürzung Er hoffe, daß dieser Gedanke, fochten habe, früher zum es jetzt der Fall zu sein sche Abg. von Maltzahn⸗Gültz: Die Deut bereits in der ersten Berathung des bereit seien, für ihren Theil auf das Land zu legen, wel der Ehre des Vaterlandes heit der Grenzen und den sie nicht allein, hinter sich, Abstimmung zeigen werde die deutsche Volksvertretung entschlo Bedrohung des Friedens und einig zusammenzustehen. seinerseits nichts Anderes, Wenn man es aber von an so werde es sich zu in Friedenszeiten vorbereitend übernehmen müsse, werde das ganze Land wil weitere Berathung dieser Vorlage könne aber im Plenum, sondern nur dem letzten Redner sei berührt worden, daß geschlossene Schlußabstimm der Vorlage haben wollte,
d Trost werde nun Kriegen sei es viel w rieges selbst den Ersa stärker auf ältere Jah se älteren Mannsch hältnissen herausgeriss . erhältnisse nicht verlassen hätten.
Solche Er⸗ zu Hunderten und
“ 6““ 8 11“
der Ersatzreserve um Mannschaften höheren Lebensalter angehörten als die Re selbständiger seien, die also in ihr sirt seien als junge Rekruten. Uebungszeit und da könne er dem Kriegs⸗ vielmehr meine ge übungshalber t, könne leichter eemand, der vier oder eruf entzogen bleibe. die Gestellungspflicht Hunderttausende von Für den Landsturm werde eine Ver⸗ cht um drei Jahre, bis zum 45. Lebens⸗ Nun, er glaube, nach dieser Seite atsächlich sehr viel weniger den ersten Blick den An⸗ irklich einmal in einem Kriegsfall in so kolossalem Umfang nöthig werden Mannschaften
ine Bauarbeit sich über zwei Monate hr als sechs, im zweiten oder weniger als sechs Arbeitstage zu ihrer endet werden. In diesem Falle ist nicht nur für den ersten Monat, sondern auch für den zweiten, obgleich in diesem, für sich allein genommen, nicht mehr als sechs Arbeitstage verwendet worden sind,
Gleiches gilt, wenn
erstreckt und im ersten Monat me uten, um Leute,
die wirthschaftlich er bürger⸗ lichen Existenz vie
ür diese Ersatzreservisten Frieden verlängert werden, Minister in seiner Darle er, ein Reservist,
Monat nur sechs
Ausführung verw l mehr intere
Würden die
e diese V — wie sie sie sich zerstreut, ihr Geschäf ,ihre Stelle sei verloren. den letzten Jahren d deshalb komme es d jüngeren Jahren in den St istenz zu begründen, ähiger zu sein gegen die Na gerade aus dieser Vo zung der Dienstzeit nal Ueberflüssigen und sche Lage scheine ni folg einen selb
beendigtem Krieg
gung nicht folgen; . age vorfinden,
der wiederholt auf 14 Ta zogen werde, der werde weniger geschädig Arbeit wieder au sechs Wochen nach ein
eine Nachweisung vorzu⸗ chweisung für den zweiten Monat ist ng der auf Seite 1 des Formulars unter Litt. e gestellten Frage ersichtlich zu machen, daß die Bau⸗ arbeit, auf deren Ausführung im zweiten Monat Arbeits⸗ vorvergangenen
In der Na hierbei durch Bejahu fnehmen, als ander seinem lastung im Frieden sei auch
Es gingen damit jährlich
Eine Neube der Reserve. Arbeitstagen längerung der Dienstpfli jahr, verlangt. die Belastun ins Gewicht, schein habe. eine Aushebung
begonnene, erfordernde mehrerwähnte 20. Januar 1888 begonnen und am 4. er Unternehmer verpflichtet, für die im Monat Januar auf die Ausführung verwendeten zehn Ar (und den hierauf treffenden Lohn) spätestens am 3. eine Nachweisung einzureichen und für die im Monat hierauf verwendeten vier Arbeitstage ine weitere Nachweisung vorzulegen. 8 1 13) Für die einzureichenden Nachweisungen ist das oben abgedruckte Formular zu benutzen. Eine Nachweisung in welchen Bauarbeiten stattgefunden haben 14) In der Nachweisung
Arbeitstage Bauarbeit um im Kriegs⸗ Dachumdeckens Februar geendigt im Frieden Veralteten. cht danach angethan, mit ständigen Antrag in die ge gegenüber einb auch jetzt keine daß der Erfolg dieser V elbst dazu drängen werde, Friedensdienstzeit den seine Partei Durchbruch
g durch die Vorlage th als es formell auf Denn wenn w
hätte, so wäre d
ringen zu
überhaupt Initiative er
spätestens am? heranziehe,
40 Lebensjahren s Lebensjahren Fall wäre aber auch je die Altersgrenze j im Einzelfall auf 50 J Er glaube wirklich nicht, da Landsturm im Volke als sehr drückend
der Reichstag e nach Maß⸗ ahre oder je
machen; in einem so unbedenklich und schne gabe des Bedürfnisses nachdem hinaufzusetzen. Bestimmungen über den empfunden bei der Aushebung gere
wesentliche einzuführen. immer ver⸗
kommen werde, als
vorzulegen diejenigen sind die in dem betreffenden führung der Bauarbeit verwendeten Arbeits⸗ btage) anzu⸗ i verdienten
Monat bei Aus tage (einschließlich der halben und Viertels⸗Arbeits geben, desgleichen die von den Versicherten hierber Löhne und Gehälter.
Wenn die Arbeiter nicht nach Tagelöhnen, einer Akkordsumme bezahlt wurden, nach Maßgabe der in jede wendeten Arbeitszeit zu be den Monats einzustellen.
In die Nachweisungen sind die von den V dienten Löhne und Gehälter voll einzusetzen, r Mark für den Arbeitstag übersteigen.
Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantieèmen und Natural⸗ Durchschnittspreisen berechnet.
tage, Löhne und Gehälter der bei den Bau⸗ chäftigten Betriebsbeamten, deren Jahresarbeits⸗ halt 2000 ℳ übersteigt, sind in cht aufzunehmen.
gen sind der Gegenstand der Bau⸗ Betriebes genau zu bezeichnen, ins⸗ derselbe lediglich ein Handbetrieb ist oder unter -ementarer Kräfte (Wind, Wa
schkonservativen hätten Etats erklärt,
jede Last auf sich zu nehn che nothwendig sei zur S „zur Aufrechterhaltung der d zum Schutze des Friedens. sondern hätten d und hofften, daß auch „ daß das
cht verfahre. die Aushebungen in der Regel „soweit die militärischen Das klinge sehr dehnbar. hier eine ähnliche Kautel Initiative 1875 finde, und wie der Militärverwaltung selbst aufgenommen Landwehr des zweiten Aufgebots erkennen, daß die Belastung, verhältniß entstehe, n und Kontrole.
pflicht mache es nöthig, zweiten Aufgebots zu den
Jahrgängen d. h. nur Interessen nicht entgegenstehen.“
Es werde nöthig sein,
sondern nach so ist der verdiente Lohn m Monat auf die Ausführung ver⸗ rechnen und in die Nachweisung des
Darin stän⸗ as gesammte Deutschland der Reichstag durch seine ganze deutsche Volk und ssen sei, gegenüber der e zu vergessen Partei, daß
einzufügen,
heute seines
Gesetz von in die Vor⸗
ersicherten ver⸗ auch wenn sie den betreffe, so wolle er an⸗ seine inneren Kämpf die daraus für das Friedens⸗ Man verzichte auf der Melde⸗ Landwehr
Betrag von vie — Auch erkläre seine eine geringe sei. Aber die Einführung
die Mannschaften der des Beurlaubtenstandes gerichtsbarkeit, n für den Frieden unter⸗ it es sich um Offiziere handele. r ins Gewicht, nachdem man gerade in neuerer andwehroffiziere auch in Friedens⸗ das bürgerliche und politische Ver⸗ Die Hauptsache betreffe ndwehr des zweiten Aufgebots im ß die Wiederherstellung der L
bezüge, letztere nach Orts
Die Arbeits arbeiten bes verdienst an Lohn oder Gelh die Nachweisungen ni⸗
15) In den Nachweisun arbeit und die Art des besondere ob Benutzung ele heiße Luft ꝛc.) erfolgt.
Wenn bei der (Kategorien) von
daß man es in Frieden derer Seite nicht in Frieden
wehren wissen, und die er Weise dazu lig tragen. Die zweckmäßig nicht nerfolgen. Von
lassen wollte, der Militär Lasten, die es Disziplinarordnung, den Ehrengerichte liegen, wenigstens sowe falle um so meh Zeit aus der Ste zeiten Konsequenzen für halten des Mannes die Stellung der Es sei ja richtig, da zweiten Aufgebots in dieser Bezie zu den früheren preußischen Einri Einrichtungen setze aus Landwehrtruppen zusammen. ersten Aufgebots und die Landwehr als Besatzungstruppe. Nunm im Jahre 1860 die Zahl worden, daß man das Linientruppen
in einer Kommission eine so große Reihe von Detailfragen enscheinlich, wenn man eine fest ung für den weesentlichen den Herren Gelegenheit zur Sprache zu bringen. Kommission;
Kommission
sser, Dampf, Gas, llung der L
Ausführung einer Bauarbeit mehrere Arten gezogen habe.
waren — z. B. bei n Maurer⸗-, Zimmer⸗ d die sämmtlichen Arten für jede Art die verwendeten Löhne getrennt aufzuführen. o ist die Hauptkategorie besonders
Centralbehörde be⸗ orzulegen, in deren Bezirk die
Bauarbeiten vertreten der Ausführung eines Schuppens fande und Dachdeckerarbeiten statt —, so sin anzugeben, und, wenn möglich, Arbeitstage und die verdienten Ist letzteres nicht angängig, s hervorzuheben.
16) Die Nachweisung ist der von der Ce⸗
andwehr des hung eine Rückkehr darstelle Nach den früheren sich jedes mobile Armee⸗Corps zur Hälfte Das wäre die Landwehr zweiten Aufgebots nehr sei bei der Arme der Linientruppen der mobile Armee⸗Corps
zusammengesetzt Landwehr
Bekanntlich
Truppen in Bezug auf die Aus Abgeordnetenhause auf lebhaften W Widerspruch habe die Regierung dadu daß sie auf die großen Vortheile Landwehr zweiten Motiven zu der Roon’schen wie seit 1813 — 15
mehrt habe, und wi zweiten Aufgebots nicht Personen seien. Die Verpflichtung einer dienst verpflichteter Personen in ei Zahl von Militärpflichtigen am besten der nationa Landes gefördert. Das diese Aufhebung des zu nicht gelegt,
28 Mitgliedern, antrage, bei dieser Gelege wegs in militärischen Angel jährigen Dienstzeit eingehen auf solche Fragen habe der Vorredner ergangenheit treu gebliebe g im Lande aber
diese schwerwieg wenn sie nicht nach ihre zeugung nothwendig gewesen wäre glaube er Beschluß für die
einem Gebiete das seiner Angelegenheiten setze, Militärverwaltung und der Verwaltun gelegenheiten der Fall. diesen beiden Richtungen unsere Ge vorgelegt werde, so seien die Chanc 1 einem anderen Gese Arbeiten sachlich und eitaufwand erledige Forderungen im Großen
hrhaftigkeit des Landes zu Jedermann im
Niedersetzung nheit die Einführung des Rechts⸗ egenheiten oder die Frage der zwei⸗ Durch das Eingehen igt, daß er und n seien, die Fühlung ziemlich verloren hätten. gende Vorlage jetzt nicht r gewissenhaftesten Ueber⸗
eorganisation art vermehrt
ausschließlich
Aufgebots Landwehr die Verstärkung der hebungskosten u. s. w. im rspruch gestoßen. Diesen rich zu entkräften gesucht, aus der Aufhebung der ingewiesen sei ausgeführt worden, stenzen sich ver⸗
der Landwehr
stimmten zuständigen Behörde v Bauarbeit ausgeführt wurde. Für jedes ein weisung einzureichen 17) Ist der Unternehmer e er eine Nachweisung vorzulegen die Einreichungsfrist ni wenn er sicher sein will, den einer vorzulegenden Nachweisung Hierbei bleibt ihm u „Bemerkungen“ die Gründe anzug Verpflichtung zur Einreichung eine 18) Schließlich werden die beth f aufmerksam gemacht Nachweisung nicht rechtzei die von der Landes⸗Centr weisungen nach ihrer fzustellen oder zu ergänzen Zweck die Verpflichteten zu einer A bestimmenden Frist durch
seine Partei ihrer V mit der Stimmung
zelne Bauobjekt ist eine besondere Nach⸗ Die Regierung hätte
verfügbar Ersatzreserve entbehrlich.
iner Bauarbeit zweifelhaft, ob vorgelegt, habe, so wird derselbe gut utzt verstreichen n aus der Nichteinreichung sich ergebenden Nachtheilen nbenommen, in der Spalte eben, aus denen er seine achweisung bezweifelt.
gten Unternehmer noch , daß, wenn sie die vor⸗ tig oder nicht vollständig ralbehörde bestimmte Be⸗ Kenntniß der
Berathungen Wenn auf irgend einem Bolk Vertrauen in die Le⸗ auf dem Gebiete der g der auswärtigen An⸗ der Männer, die nach schäfte leiteten, ein Gesetz für die Annahme weit tz. Er hoffe, daß die gründlich, aber ohne n werde, und daß dann und Ganzen im istimmen werde, Lande und außerhalb der n werde, daß Deutschland aber seine letzten Krä um unberechtigte Angriffe
cht unben sassen. eutsche V zu entgehen. so sei dies Aufgebots h 1 5 Wenn Seitens die Zahl selbständi nter den Mannschaften weniger als Fünfsechstel verhe s dränge darauf hin, geringeren
G seei angeführt, einreichen, hörde die Nach
größer, als bei Kommission ihre jeden nutzlosen Z der Reichstag den Interesse der We und daß dadurch Grenzen die klare Antwort erhalte war Niemand angreifen wolle, pannen werde, zuwehren.
Abg. Dr. Windthorst: Seine zweifelhaft, daß Alles, keit und Ehre
die lange Dauer der Zahl für den wirklichen Krie zere Dauer für eine größere umzuwandeln. le Wohlstand und die Ste preußische Abgeordnetenhar weiten Aufgebots einen wie die Militärverwaltung, weil e Voraussetzungen der Militärverwal werde die nehmen und doch im weiten Aufgebots nicht auch gekommen. In der Verfassung d. Bundes sei man noch davon au Dienstpflicht nicht bis über von einer Landsturmpflicht s habe sich im Uebergang pflicht in den altpreußisch bensjahr einzuführen.
ßischen Provinzen wäh viel späterer Lebens den altpreußischen zur Landwehr geste Uebergangszeit erloschen sei, beeilt, im Landsturm bensjahr hinaus fest schon jetzt die Voraussetzung
Und mit dieser Vorlage werde zweiten Aufgebots, Die Voraussetzung d eine größere Zahl von Dien den Kriegsdienst verpflichte Er theile vollständig die A die ganze Entwickelung de starke Heere aufzustellen.
Kriege Volkskrie
Verhältnisse Sie kann zu diesem uskunft innerhalb einer zu en bis zu einhundert Mark
uerkraft des is habe auf solchen Werth s glaubte, die
mer, welche den ihnen obliegenden inreichung der Nachweisungen mit einer Ordnungsstrafe und endlich können gegen zu fünfhundert Mark ver⸗ chten Nachweisungen
erner können Unterneh ichtungen in B nicht rechtzeitig nachkommen,
dreihundert Mark bele
Unternehmer Ordnun hängt werden, wenn die von unrichtige thatsächliche Angab
etreff der E von außen ab⸗
ie Heeresverstärkung der Li Ernstfalle thatsächlich missen können.
gt werden,
1 Freunde und er seien keinen gsstrafen bis
was nothwendig sei, um die des deutschen Vaterlandes ewilligt werden, und, so schwer es Sie würden deshalb Das Ausland utschen gebe,
rste hinzugeben, we
Augenblick
die Landwehr Selbständi
sei es denn that⸗ es Norddeutschen sgegangen, daß es genüge, die das 32. Lebensjah ei da nicht die Red sverhältniß vorbehalten, die Dienst⸗ en Provinzen auch über das 32. Le⸗ Und so seien thatsächlich aus rend des Krieges 1870/71 jahre eingezogen worden. Provinzen sonst nicht über llt worden.
ihnen eingerei en enthalten. auch sein möge, getragen werden müsse.
diesem Gesichtspunkt betre daß es in Deutschland keinen De Zeit bereit sei, das Theue es erforderten. hätten, gäben demselben Gedanken aber nicht, daß die Vorlage eine zogen werden müsse. selbe dem deutschen Volk eine würde, und jeder Versuch, diese nicht gelingen. nur in einer Kommis Verhältnissen, hier nicht e
solle erkennen, der nicht jeder iun es die Zwecke Redner, die gesprochen Ausdruck. Das hindere r gründlichen Prüfung unter⸗ m verkenne nicht, daß d recht schwere Last
Anschauung zu milder zweckmäßige Prüfung der Vorla sion erfolgen, zumal un
r zu erstrecken, Aber man
Vaterland Shhe Vaterland der gestrigen bei der ersten Ber fend Aen derungen Ueber Manches
Berlin, 17. Dezember. tzung des Reich athung des Gese der Wehrpflich , was der Kriegs⸗M. allgemeine Uebereinstimmung im was er ebenso wie Hr. von Benni r deutschen Nation g
den altpreu⸗ Mannschaften Es wären aus 300 000 Mann diese Verpflichtung der die Militärverwaltung pflicht über das 32. Le⸗ daß thatsächlich cht erfüllt habe. die Landwehr des , wiederhergestellt. daß man künftig e Zeit werde für habe sich nicht erfüllt. es Kriegs⸗Ministers, daß r neueren Zeit darauf hind Er sei überzeugt,
viel größerem Umfa wesen, daß man hüben zur Aufstellung bringen werde, wie a gesehen. Je nothwendiger aber e sei, um so nothwer eine Verkürzung der Wahlkampf sei von
r stages äußerte tzentwurfs, betref⸗ t der Ab linister gesagt ha namentlich darin, gsen von der Friedensliebe esprochen, und nicht minder Parteien einig, im chte mit Aufgebot Uebereinstimmung in Haus nicht der Verpflich⸗ gehend zu prüfen. den Hr. von anz gerechtfertigt; er sei es t blos gegenüber der poli⸗ ine Bedeutung habe, vielmehr Neubildungen geschaffen werden, welche inausreichten, für welche die Militär⸗
Das Centru
gesetz die Dienst Daraus folge, von 1860 sich ni auch formell wie sie damals bestanden er Militärvorla
iter den jetzigen Details der Sache g. Richter ausgeführt rt werden müssen. Wenn Maßregel für einen aus⸗ würde er (Redner) sagen: zu Kommissionsberathungen, wir n“. Darum handele es sich ue organische Einrichtung des Verhältnisse des santrag beitrete, blehnen, sondern e eine Nothwend chlagene Ausführung die ri gen möglich wären. die Versuchung gar n tung über die Verhältnisse, ringen; aber er widerstehe de eine Gelegenheit dazu noch finden. bei der ersten Berathung wenn man glaube, auf eine U „diese Spekulation absolut irrig sei
aller Klassen de seien ohne Ausnahme alle Krieges die feindlichen Mä zurückzuweisen. Gesichtspunkten enthebe tung, die Vorlage wie jede ande Der Antrag au Bennigsen in Aus um so mehr, als die V tischen Lage der nächste ollten hier organische selbst über die 7 vom vergangenen ahre hinaus;
und er werde darum auf die ingehen. Alles, was der Ab habe, werde in der Kommission erörte es sich um eine augenblickliche brechenden Krieg handelte, dann „Wir haben gar keine Zeit müssen die Vorlage en bloc hier nicht, sondern un Heerwesens, wel Wenn das so wolle es das Ge nur untersuchen, ob i keit vorliege und ob tige sei und ob nach den Reden, die er ge eine retrospektive Betrach gewesen seien, hier zu b suchung. Es werde sich heute komme es Jedermann klarzustellen, da einigkeit spekuliren zu können
Falle eines aller Kräfte allgemeinen aber das ge pro 1860, stpflichtigen geringer n können,
uffassung d
kommissarische Berath sicht stelle, sei orlage nich
n eine ne che tief eingreife in alle
Haus dem Kommission setz im Prinzip nicht a n dem ganzen Umfang
daß die nächsten sein würden, wie drüben
ge in noch sher der Fall ge Heere von einer Stärke man sie nie vorher in E eine Erhöhung der Krieg die Kompensation durch
e denn Alles, was durch diese Vor⸗ nicht dh votge hne Zustimmung der nur geändert werden. Fassung der Vorlage welche der alten noch fortbeständen, und
sehs aufgehoben sein
über sieben lage geschaffen werde, Regierung nicht wieder ab
das könne oh geschafft oder hier eine klarere es sei nicht ersichtlich,
ndiger auch Dienstzeit im Freunden der hingewiesen worden, und dies älteren Leute in den Kriegervereinen Friedenspräsenzstärke chaften künftighin im
hört habe,
nöthig sein; stimmungen f lche mit dem
eptennatsvorlage
mache auch auf die Eindruck — daß ine größere
nkrafttreten
bei einer Erhöhung der Das müsse um so mehr klar
Zahl von älteren Manns⸗
mit Gründlichkeit
Er hoffe, daß die Kommissionsberathung dem Hause entgegen⸗
geführt werden und daß die Regierung dem kommen werde, wo es irgend möglich sei, um nach allen Richtungen hin Milderungen eintreten zu lassen. Wenn der Abg. Richter auf die zweijährige Dienstzeit hingewiesen habe, so erkläre er (Redner) für seine Person, aber nur für sich, daß er für die zweijährige Dienstzeit allerdings persönlich sei, daß er aber glaube, das Haus könnte nichts Verkehrteres in diesem Augenblick thun, als diese Frage erörtern. Wenn Deutschland vielleicht Front machen müsse gegen die Ueber⸗ fluthung der slawischen und romanischen Welt, dann könne es nicht über zweijährige Dienstzeit verhandeln; dann solle man glücklich sein, wenn das Heer nach zwei Jahren den Frieden erkämpft habe. Abg. Graf Behr: Bei den großen Sympathien für die Vorlage wolle er nicht auf Einzelheiten eingehen, auch nicht auf die Gründe, mit denen der Abg. Richter die Vorlage bekämpfte. Er (Redner) erkenne an, daß es durch die jetzige politische Lage geboten sei, eine Vermeh⸗ rung der Wehrkraft eintreten zu lassen. Das bedeute keine Provokation der Nachbarn, im Gegentheil, die Friedensliebe Deutschlands sei unzweifelhaft, es werde aber damit der Friede erst recht gesichert; denn es werde Niemand mit Deutschland anbinden wollen, wenn er sehe, daß es bereit sei, seine nationale Einheit und Stellung zu wahren. Die Prinzipien der Vorlage seien durchaus glücklich gewählt, indem auf die alten preußischen Wehrverhältnisse zurückgegriffen sei. Das sei keine übermäßige Last für die Betreffenden, und die Verpflichtung, daß in einer Gefahr für das Vaterland jeder noch waffenfähige Mann eintreten müsse, sei nichts Neues, was dem Einzelnen auferlegt werde, sondern im Augenblick der Gefahr würde er so wie so eintreten müssen, gleichviel ob er jetzt in diesem oder jenem Militärverhältniß stehe. In pekuniärer Beziehung seien die Anforderungen nicht unerträglich, sie seien für den Frieden nicht sehr bedeutend. Alle⸗ diese Gesichtspunkte sprächen dafür, daß die Vorlage durchaus richtig und glücklich sei. Er sei aber nicht dagegen, daß die Details in der Kommission geprüft würden, und schließe sich dem An⸗ trage auf kommissarische Berathung an. Seine Partei sei bereit, auf den Grundlagen der Vorlage in eine Berathung einzutreten. Das sei für das Vaterland geboten, dadurch werde der Friede gesichert und das Wohl Deutschlands gewahrt. Abg. Bebel: Wenn Herr von Maltzahn annehme, daß das deutsche Volk so einmüthig für die Vorlage sei, so be⸗ zweifle er (Redner) das. Er sehe dabei von seinen Freunden ab, aber nach seiner Kenntniß der Lage habe diese Vorlage in der Masse des Volks eine weit tiefere Bewegung hervor⸗ gerufen, als man nach den Auslassungen der Presse annehmen könne. Kaum habe die neue Session begonnen, da werde nicht blos die Steuerlast des Volks exorbi⸗ tant erhöht, sondern es würden auch neue Anforderungen an die Blutsteuer des Volks gestellt. Allerdings, und das habe seine Partei auch stets anerkannt, müsse sich jedes Volk gegen Angriffe wehren; es komme aber darauf an, in welcher Weise die dem Einzelnen aufzulegenden Pflichten am zweckmäßigsten und am wenigsten drückend vertheilt würden. „Es sei auf die angeblich äußerst bedrohliche auswärtige Lage von den Befürwortern der Vorlage hingewiesen worden; es habe aber nichts angeführt werden können, was nicht auch bereits früher gesagt worden sei und damals ebenso maß⸗ gebend hätte sein müssen wie heute. Daß, nachdem die all— emeine Wehrpflicht überall eingeführt sei, die Kriegsstärken sch zu einander wesentlich verschoben hätten, sei keine neue Wahrheit, kein neuer Grund, sondern sei im Frühjahr dieses Jahres, sei 1870 und 1874 ebenso maßgebend wie jetzt gewesen, und doch habe der Minister damals erklärt, daß mit der Bewilligung des Septennats alle außerordentlichen Anforderungen erfüllt seien. Was sei inzwischen eingetreten? Der sage, die Entwickelung der politischen Dinge habe die neue Verstärkung nothwendig gemacht; er habe die Entwickelung aber nicht gezeigt. Als weiterer Grund daß Rußland eine fünfzehnjährige, Frank⸗ reich eine zwanzigjährige Dienstpflicht habe. Auch das sei kein neuer Grund; er habe auch früher eine ausschlaggebende Rolle spielen müssen. Man habe für die neue Vorlage keine neuen Gründe und deshalb sei sie ungerechtfertigt. Das Septennat sollte ja gerade einen weiteren Krieg verhindern, und nun würden neue Forderungen an die Opferwilligkeit des Volkes gestellt. Man habe ja früher die Landwehr zweiten Aufgebots gehabt; in Folge der Erfahrungen von 1864 und 1866 sei sie aber aufgehoben worden, weil die Einberufung der Männer in einem Lebensalter, wo sie mit ihrer ganzen Existenz im bürgerlichen Leben ständen, bedenklich sei. Durch die Einberufung dieser Kreise würden alle Schäden einer Mobilmachung nur vergrößert, die älteren Jahrgänge würden eingezogen, während die jüngeren Kräfte rei auf der Straße lägen. Die Vertheidigungsmittel des Volkes müßten so eingerichtet sein, daß die Opfer dafür vom Volke am leichtesten getragen werden könnten. Dies er⸗ mögliche die Organisation der Ersatzreserve, welche seiner Partei stets am meisten sympathisch gewesen sei. Deshalb habe sie auch gegen die Verlängerung der Uebungszeit der Ersatz⸗ reserve um zwei Wochen nichts einzuwenden, unter der Vor⸗ aussetzung, daß dafür die Dienstzeit der übrigen Soldaten entsprechend erleichtert werde. Wenn durch Einführung des obligatorischen Turnunterrichts die militärische Ausbildung erleichtert und auch die durch die Fabrikarbeit degenerirte Be⸗ völkerung körperlich gekräftigt werde, dann werde die allgemeine Wehrpflicht nicht blos auf dem Papier stehen, sondern Wirk⸗ lichkeit sein, und unter Ermäßigung der an jeden Einzelnen in Friedenszeiten zu stellenden Ansprüche, unter Verkürzung der Dienstzeit, würde eine stärkere Armee aus den jüngeren ahrgängen hergestellt werden können, als jetzt 88. dieser Vorlage, ohne daß man die Familienväter heranzuziehen brauchte. Bei der großartigen Entwickelung des modernen Verkehrswesens, des Handels und der Industrie sei vorauszusehen, daß der nächste Krieg eine Schädigung unserer nationalen Kräfte im Gefolge haben müsse von geradezu ungeahnten, unübersehbaren Dimen⸗ sionen. Und diese Schädigung werde um so größer sein, je mehr man im Sinne dieser Vorlage wirthschaftlich selbständige Existenzen, wie es die zur Reserve und zum Landsturm Ge⸗ hörigen seien, in das Schicksal des Krieges verflechte. Er Falc diese Maßregel für so überaus verhängnißvoll, wirth⸗ chaftlich so bedenklich, daß er nicht hegreise, wie man diesen Vorschlag habe machen können. Nun agten die Motive, Deutschland sei seiner geographischen Lage nach in der Ge⸗ fahr, von zwei Seiten zugleich angegriffen zu werden. Das sei aber keineswegs etwas Neues. Schon seit langer Zeit lägen die Verhältnisse ganz gleich wie heute, ohne daß man
es für nöthig gehalten habe, die Forderungen der Vorlage darauf⸗ hin zu begründen, und neuerdings sei doch auch keine Verände⸗ rung in der politischen Situation Europas eingetreten. Der Kriegs⸗Minister sage: „Wir sind zwar stark, aber doch nicht stark genug“. Das bestreite er ganz entschieden. Er frage Jeden aufs Gewissen: ob denn im ganzen Hause ein einziger Mensch sei, welcher glaube, wenn Deutschland in den nächsten Wochen Krieg haben sollte, daß es dann allein zwei ver⸗ schiedenen Mächten gegenüberstehen würde? Das glaube doch kein Mensch, namentlich nicht, seitdem es dem Fürsten Bismarck gelungen sei, mit Oesterreich und Italien Verträge zum gegen⸗ seitigen Schutz abzuschließen. Und von England habe Deutsch⸗ land doch zum wenigsten auf wohlwollende Neutralität zu rechnen. Und bei der Wichtigkeit, die bei der Beurtheilung europäischer Fragen die Dinge im Orient hätten, sei auch nicht anzunehmen, daß die Balkanstaaten Rußland gestatten werden, seine mächtigsten Gegner, Deutschland oder Oesterreich, niederzuwerfen. Nie und nimmer! Es sei richtig: wer den Frieden wolle, müsse zum Kriege gerüstet sein; aber nicht minder richtig sei der Satz, daß, wer einen Krieg siegreich führen wolle, dafür sorgen müsse, daß das Volk im Frieden stark genug sei, um die Lasten des Krieges auf sich nehmen zu können; und weil nach dieser Richtung hin die Vorlage dazu angethan sei, das Volk wirthschaftlich zu schwächen, werde er mit seinen Freunden gegen die Vorlage stimmen.
Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff:
Meine Herren! Wenn ich von den Ausführungen des letzten Herrn Redners absehe, deren Würdigung allgemein richtig erfolgen wird, wie ich glaube, ohne daß ich näher darauf eingehe, so bin ich zu meiner Freude und in Dankbarkeit in der Lage, zu konstatiren, daß alle Parteien des Hauses durch ihre Vertreter ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, wie er Ihnen hier vorgelegt ist, vorbehaltlich Abänderungen in Details, zu erkennen gegeben haben. Meine Herren, das wird seinen Eindruck weder nach innen noch nach außen verfehlen.
Nun könnte ich ja mit dem Ausdruck des Dankes dafür schließen und alle weiteren Erörterungen auf die Verhandlungen in der Kom⸗ mission verschieben. Ich halte mich aber doch verpflichtet, da Seitens eines der verehrten b eine Detailerörterung bereits stattgefunden hat, auf einige Punkte einzugehen; nicht, daß es in meiner Absicht liegt, in ebenso ausführlicher Weise dem Hrn. Abg. Richter zu ant⸗ worten, wie er gewisse Bemängelungen des Gesetzentwurfs aus⸗ gesprochen hat, aber einige Punkte bedürfen doch meiner Meinung nach schon heute der Klarstellung.
Der Herr Abgeordnete hat zunächst darauf hingewiesen, daß meine einleitenden Worte doch einen bedenklichen Punkt enthielten. Ich hatte gesagt: durch die beabsichtigten neuen Bestimmungen für die Ersatzreserve wird weder, abgesehen von der Verlängerung der Uebungspflicht um zwei Wochen, eine größere persönliche Belastung im Lande eintreten, noch auch wird eine höhere finanzielle 8 eintreten. — Er hat, um nachzuweisen, daß meine Auffassungen do wohl nicht ganz richtig sein könnten, folgendes Exempel gemacht: Bisher sollten in unserer Ersatzreserve erster Klasse zehn Jahrgänge verfügbar sein für den Mobilmachungsbedarf und jetzt wäre beabsichtigt, nur sieben Jahrgänge zu verwenden. Daraus ergebe sich doch, daß, um denselben Bedarf zu decken, alljährlich eine größere Zahl eingestellt werden müßte. Diese Deduktion, die der Herr Abgeordnete ja in ganz logischer Weise an seine Voraussetzung geknüpft hat, zeigt, daß er sich nicht versprochen haben kann. Er be⸗ findet sich aber thatsächlich in einem Irrthum. Nämlich nach §. 24 des jetzigen Ersatzreservisten⸗Gesetzes heißt es: 1
Die erste Klasse der Ersatzreservisten dient zur Ergänzung des Heeres bei Mobilmachungen und zur Bildung von Ersatztruppentheilen. Derselben sind alljährlich so viele Mannschaften zu überweisen, daß mit fünf Jahrgängen der Bedarf für die Mobilmachung des Heeres gedeckt wird. . —
Der Herr Abgeordnete ist also bei seinen Deduktionen von einer falschen Voraussetzung, indem er 10 Jahre angenommen hat, aus⸗ gegangen, und es ergiebt sich, daß, wenn fortan, statt mit 5, mit 7 Jahrgängen der Bedarf gedeckt werden soll, jährlich etwas weniger Leute eingezogen zu werden brauchen, und es ergiebt sich ferner daraus, daß, selbst wenn wir die gesammte Uebungspflicht dieser Leute etwas verlängern, wir etwa zu demselben finanziellen Resultat kommen werden.
Ebenso ist dem Herrn Abgeordneten ein zweiter kleiner Irrthum passirt. Er hat gemeint, daß die Ausdehnung der Dienstpflicht der Ersatzreservisten auf 12 Jahre, jetzt unabhängig vom Lebensalter, dahin führen könnte, daß Leute mit 34, 35 Jahren erst in die weiteren und nicht so in Anspruch genommenen Bestände des Beurlaubtenstandes geriethen. Das ist auch unmöglich; denn diese zwölfjährige Verpflichtung rechnet nach der Vorlage des Gesetzes nicht von dem Tage an, an welchem der Mann zur ersten Uebung ein⸗ berufen ist, sondern von dem Zeitpunkt ab, mit welchem er dienst⸗ pflichtig wird, also vom 20. Lebensjahre. Die Leute sind also in der erwähnten Beziehung ganz genau in derselben Lage wie andere Leute, die im 20. Lebensjahre bereits zu dem vollen dreijährigen Waffendienst einberufen werden.
Der Herr Abgeordnete hat dann bemängelt, daß der Gesetzentwurf verschiedene Auslassungen gegenüber der bisherigen Gesetzgebung ent⸗ hielte, und namentlich hervorgehoben, daß eine Bestimmung fehlte, wonach die Zahl der jährlich übenden Ersatzreservisten durch den Etat festgesetzt werden soll. Diese Bestimmung steht ja im alten Gesetz, aber ich muß doch sagen, sie ist thatsächlich überflüssig, wenn Sie in Betracht ziehen, daß auf einem ganz verwandten Gebiet, nämlich auf dem Gebiet der Uebungen der Mann⸗ schaften des Beurlaubtenstandes, eine solche Bestimmung in keinem Gesetz sich findet. Trotzdem sind wir ja nicht im Stande, mehr Leute zu üben, als uns durch das Etatsgesetz die Mittel bewilligt werden. Und ich will nur sagen, daß die Zahl der übungspflichtigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes viel S ist, als wir nach den alljährlich für Uebungszwecke verfügbaren Mitteln zur Uebung einberufen können. Da nun beabsichtigt ist, die Ersatz⸗ reservisten überhaupt in den Beurlaubtenstand überzuführen, so war ich dafür, daß die beiden Etattitel — Uebungen der Mannschaften des Beurlaubtenstandes und Uebungen der Ersatzreserve —, da sie jetzt genau demselben Zweck dienen sollten, vereinigt werden sollten und es nicht nöthig wäre, in das Gesetz eine besondere Bestimmung über diesen Punkt aufzunehmen. “
Endlich hat der Herr Abgeordnete, soweit die Ersgiresere⸗ in Frage kommt, davon gesprochen, daß wir ja jetzt uns schließlich be⸗
eehrt hätten zu den Auffassungen, die schon in den Zeiten des so⸗
enannten Konflikts bei der ersten Militärreorganisation Seitens der
Anänger seiner Partei immer vertreten worden wären. Er hat ge⸗ sagt, das wäre ja ziemlich dasselbe, wie die Ausbildung der Landwehr⸗ Rekruten. Man hat sich damals gegen dieses System der Landwehr⸗ Rekruten, wie ich überzeugt bin, wesentlich unter dem Gesichtspunkt gewehrt, daß der Prozentsatz der auf diese Weise auszubildenden Mannschaften ein damals zu groß gegriffener war. Daß eine Armee, die eine dreijährige Ausbildung in der Masse ihrer Mannschaften hat, einen geringen Prozentsatz solcher mangelhaft ausgebildeten Leute vertragen kann, ist ja ganz klar; dieser Prozentsatz ist eben ein geringer und wird nebenbei von uns für ganz andere Zwecke aus⸗ schließlich beansprucht, als damals, wo die Absicht war, einem sehr großen Theil der Infanterie nur diese dürftige Ausbildung zuzu⸗ wenden.
Dann hat der Herr Abgeordnete auf eine Aeußerung des ver⸗ storbenen General⸗Feldmarschalls Grafen von Roon aus der Zeit, wo er Kriegs⸗Minister war, exemplifizirt und hat dessen Aeußerung hier vorgelesen, um daran zu konstatiren, daß die Voraussetzungen, von denen also die Regierung damals, als sie die Landwehr zweiten
Aufgebots aufhob, ausging, sich durch die Thatsachen vollständig nicht bewährt hätten und also ein Irrthum gewesen wären. Meine Herren
das ist zuzugeben. Aber ich bitte Sie, nur einmal die Worte im Auge zu bis nngebe denen der Herr Abgeordnete seine Verlesung dieser Aus⸗ führungen eingeleitet hat, und das fängt damit an — ich kann es nicht wörtlich zitiren und habe es auch nicht schriftlich augenblicklich zur 88 —: daß die Regierung die Aufhebung der Landwehr zweiten ufgebots für zulässig hält, weil die Entwickelung der Dinge ganz ab⸗ gewichen ist von den Voraussetzungen, unter welchen seiner Zeit die Errichtung der Landwehr zweiten Aufgebots stattgefunden hat. Graf von Roon sagte mit vollem Recht: wir haben seit 1815 wider Er⸗ warten eine lange Friedensepoche gehabt, darum können wir die Landwehr zweiten Aufgebots aufheben. Die Voraussetzung, daß wir einer langen Friedensepoche weiter “ ingen, muß damals bei der Regierung bestanden haben, denn sonst müßte die Aufhebung im damaligen Moment etwas ganz Unerklärliches gewesen sein. Wir haben uns nun damals ebenso geirrt, wie die Re⸗ gierung sich im Jahre 1815 geirrt hat, indem sie die nahe Fortsetzung von Kriegen vor Augen hatte, während ein langer Friede eintrat; wir haben uns geirrt, indem wir geglaubt haben, daß, wie wir in den 60 er Jahren diese Einrichtung eingehen ließen, wir einer langen Friedensepoche entgegengingen; statt dessen ist eine unausgesetzte Kriegs⸗ epoche und Beunruhigung zu Krieg der Fall gewesen.
Also, meine Herren, geirrt haben sich andere Leute auch, irren kann sich Jeder. Jetzt liegt aber, ganz abgesehen von der Prophe⸗ zeiung über die Zukunft, ein dringendes Bedürfniß vor, und das hat auch der Herr Abgeordnete im Wesentlichen nicht bestritten.
Nun ist der Herr Abgeordnete endlich auch auf die Frage der zweijährigen Dienstzeit gekommen. Meine Herren, ich glaube, daß nach der Kritik, die der Hr. Abg. Dr. Windthorst dieser Anregung hat zu Theil werden lassen, meinerseits nicht viel hinzuzufügen sein würde, aber ich möchte doch noch auf einen Punkt aufmerksam machen. Meiner Meinung nach steht diese Frage mit dem vorliegenden Gesetz gar nicht im Zusammenhang, während gerade der Herr Abgeordnete meint, das hinge sehr davon ab. Meine Herren, was ver⸗ langt denn dieses Gesetz? Es verlangt für die Militärver⸗ waltung die Möglichkeit, bei Ausbruch eines Krieges jeden zum Dienst Fähigen, früher Ausgebildeten oder Nichtausgebildeten zum Dienst einziehen zu können, und im Uebrigen ist das Prinzip ausgesprochen: es wird nach Jahresklassen eingezogen werden. Was soll es also für einen Unterschied machen in Bezug auf die Einziehung zum Kriege, ob die Leute durch dreijährige Ausbildung gegangen sind, oder ob etwa eine große Zahl von Leuten durch zweijährige Aus⸗ bildung gegangen sind. Alle diese Leute kommen heran, sär den Fall des Krieges; für diesen Fall, der in Aussicht genommen ist für den Fall des äußersten Bedarfs, wird grundsätzlich nach den Jahresklassen einbe⸗ rufen. Diese Bemerkung, die ich hier ausgesprochen habe, wird auch vielleicht Hrn. Bebel zu denken geben; der Herr Abgeordnete meint, wenn dieses Gesetz zur Wahrheit würde, so würden im Falle des Krieges zahllose für den Militärdienst vollständig brauchbare hungernde und feiernde Ar⸗ beiter auf den Straßen herumliegen. Meine Herren, diese Leute wird der Herr Abgeordnete auch nicht zu seiner Verfügung haben, denn im Falle eines Krieges gehen diese unter der Leitung und Einwirkung einsichtsvoller, pflichttreuer und ehrenvoller Leute mit gegen den Feind und thun, sobald sie den erforderlichen Grad der Ausbildung erreicht haben, da auch ihre Schuldigkeit. 8
Abg. Langwerth von Simmern: Er stehe der Vorlage sympathisch gegenüber, halte aber eine deh gleichwohl für geboten. Er halte es für wünschenswerth, daß der Landsturm vor dem Gebrauch außerhalb Deutschlands un⸗ bedingt sicher gestellt werde. Mit der Vorlage erreiche die Be⸗ lastung und die militärische Disciplinirung der Nation beinahe ihren Gipfel. Dennoch überwögen die Gründe für die Vor⸗ lage gewaltig. Vor allem verlange die Vorlage im Gegensatz zu der Militärvorlage aus dem letzten Winter keine dauernde öö Belastung, das stehende Heer werde nicht erhöht,
ondern im Gegentheil ein größeres Gegengewicht gegen das⸗ selbe geschaffen, man nähere sich in gewissem Sinne dem Volks⸗ heer und auch der zweijährigen Dienstzeit. Im vorigen Jahr habe man nur von einer Bedrohung durch Frankreich ge⸗ sprochen; schon damals hätte seiner Ansicht nach von dieser Seite allein keine ernstliche Gefahr gedroht. Der Reichskanzler babe bei der vorigen Militärvorlage ersucht, Ruß⸗ land bei der Entscheidung aus dem Spiele zu lassen, eine öster⸗ reichische Allianzpolitik ser nicht proklamirt, Oesterreich und Rußland seien in der Thronrede damals auf gleichem Fuße be⸗ handelt worden, und doch sei es ihm als einem alten Groß⸗ deutschen Ueberzeugungssache, daß die österreichischen Inter⸗ essen im Orient die des Deutschen Reichs seien. Jetzt sei die Situation, wie er sich in den letzten Wochen überzeugt habe, eine andere. Er sehe ein Ziel der Regierung, dem er beistimmen könne, und die Gefahr werde in nicht sane Zeit eine eminente sein, wenn man auf diesem Wege bleibe. Er glaube nicht in Widerspruch mit sich zu gerathen und noch viel weniger dem Programm der deutschhannoverischen Partei untreu zu werden, zu der er sich ausdrücklich bekenne, wenn er dazu beitrage, daß das große Vaterland siegreich der Ge fahr begegne. “
Hiermit schloß die Diskussion. 8
Persönlich bemerkte der Abg. Richter, er müsse ein Miß verständniß des Ministers berichtigen. Er habe nicht von der “ allgemein gesprochen, sondern speziell von de geübten. 8 Die Vorlage wurde an eine Kommission von 28 Mit gliedern verwiesen. 1
Darauf begann das Haus die zweite Berathung des Etats. Die Spezial⸗Etats des b1 des Reichs⸗ kanzlers und der Reichskanzlei wurden ohne Debatt genehmigt.
Bei dem Etat des eine Erörterun aufgeführte Position: tungsausgaben in den Schutzgebieten und Südwest⸗Afrika (51 000 34 000 ℳ).
Der Referent der Budgetkommission, Abg. Graf Behr, hob hervor, daß einem früheren Beschluß des Reichstages gemäß die Einnahmen aus den Schutzgebieten dadurch ersicht⸗ lich gemacht seien, daß sie gegen die Ausgaben aufgerechnet würden. Dadurch ergebe sich diese Ermäßigung der Ausgaben.
Abg. Baumbach: Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts habe dem Hause in der Kommission empfohlen, auf kolonialem Gebiet zunächst eine zuwartende Stellung d.. 9 nehmen, da heute ein abschließendes Urtheil über die Erfo ge dieser Politik nicht möglich sei. Diesem Wunsch wolle er Rechnung tragen und nur eine budget⸗ oder staatsre tliche Frage kurz berühren. Dadurch, daß der Resolution des Reichstages entsprechend die Einnahmen aus den Schutzgebieten in dem Etat ersichtlich gemacht seien, ei die Frage praktisch gelöst. Offen bleibe aber die taatsrechtliche Stellung der Kolonien zum Deutschen Reich. Es seien keine autonomen Kolonien, sie seien ein Reichs⸗ Inland, auch kein reines Ausland, sie ständen auch nicht unter dem Schutz, welchen das Reich seinen Angehörigen angedeihen lasse. Thatsächlich stelle man die Einnahmen aus jenen Kolo⸗ nien fest, indem man die Fuschüsse, welche sich nach Abzug der Einnahmen von den Ausgaben jener Kolonien ergeben,
Auswärtigen Amts knüpfte sich nur an die unter den einmaligen Ausgaben Zuschuß zur Bestreitung der Verwal⸗ von Kamerun, Togo ℳ, gegen das Vorjahr weniger
feststelle Aber rechtlich sei es doch etwas anders, wenn man