11““ die Ss I selbst in Folge des Finnahmehewinigungs⸗ rechts des Reichstages feststelle, und dieses Einna mebewilligungs⸗ recht des Reichstages möchte er eben gewahrt wissen. Wenn er also mit der praktischen Lösung der Sache einverstanden sei, so möchte er die staatsrechtliche Seite derselben nur ver⸗ tagt sehen. - Staatssekretär Graf von Bismarck: Der Herr Vorredner hat keinen Antrag mit seinem Vortrage verbunden und nur gesagt, er wolle diese budgetrechtliche Diskussion vertagt wissen. Es liegt mir fern, hiergegen einen Widerspruch zu erheben, allein schon deshalb, weil der Herr Vorredner uns in dem Falle mit einer Verlängerung der Debatte bedroht hat. Ich möchte nur, da die Sache als eine vertagte voraussichtlich wieder vorkommen wird, einige rein akademische Bemerkungen an dasjenige knüpfen, was der Herr Vorredner gesagt hat, lediglich als Material für etwaige spätere Diskussionen, damit es dann nicht heißt, von bundesräthlicher Seite ist gar nichts in der Debatte bemerkt worden. Die uns hier beschäftigende Frage ist in der vorjährigen Budget⸗ kommission von dem Herrn Direktor im Reichs⸗Schatzamt auch von ihrem etatsrechtlichen Standpunkt aus beleuchtet worden. Auch in der jetzigen Budgetkommission ist der Artikel 69 der Verfassung wieder angeführt worden, und ich möchte deshalb — immer rein akademisch — meine Meinung dahin aussprechen, daß der Artikel 69 hier keine Anwendung finden kann, weil es sich nicht um ein un⸗ mittelbares Reichsgebiet handelt. Das Reichsgebiet ist durch den ersten Artikel der Reichsverfassung definirt, diese aber ist in den Schutzgebieten nicht eingeführt worden. 1 Der Herr Vorredner hat gesagt, es wäre bisher unthunlich er⸗ schienen, für unsere Schutzgebiete in ihrer jetzigen Gestaltung ein genaues Analogon mit Schutzgebieten oder Kolonien anderer Staaten zu finden. Das mag im gegenwärtigen Moment in der Hauptsache zutreffend sein, aber ich möchte daran erinnern, daß im vorigen Jahr⸗ hundert englische Kolonien, die jetzt in großer Blüthe sind, ganz ähnlich angefangen haben. Ich darf nur das Wort „Ostindische Compagnie“ aussprechen; ferner möchte ich auf die ziemlich neue Borneo⸗Compagnie hinweisen, deren Besitz die Engländer doch als zu ihrem Schutzgebiet gehörig betrachten und die sie, wenn ich mich eines landläufigen Aus⸗ drucks bedienen darf, bisher nicht recht unterfuttern können in ihr ganzes Kolonialsystem. Weiterhin möchte ich mir erlauben, hinzuweisen auf ein simile in unserem Etat, das ist das Archäologische Institut. Das hat ebenso, wie wir es für die Schutzgebiete in Anspruch nehmen, die Rechte juristischer Personen, und stellt seinen eigenen Etat ohne Kontrole auf; der Reichstag hat für dasselbe ein Pauschquantum bewilligt, ohne daß die Ausgaben ersichtlich gemacht werden. Soviel ich weiß, hat das nie zu einem Anstoß Anlaß gegeben. 1 1 Ich möchte dann zum Schluß noch darauf hinweisen, daß die alten großen Kolonialstaaten in Bezug auf Kolonialbudgets viel zurückhaltender sind, als wir es hier dem Reichstage gegenüber ge⸗ wesen sind. Die Budgets Englands und Frankreichs machen die Etats ihrer Kolonien nicht ersichtlich, und die Volksvertretungen ver⸗ langen es nicht; einige andere Staaten, wie die Niederlande für Ostindien, thun es zum Theil, die meisten aber nur, wenn es sich um Deckung eines Defizits durch Subvention handelt. Den Herren, die in der englischen Verfassung Bescheid wissen, ist es bekannt, daß die Kolonien ihr eignes Budget haben, daß sie sogar in der Lage sind, eigene Anleihen aufzunehmen. Bei jener Nation hat die Erfahrung gezeigt, daß eine Beschäftigung der Parlamente mit den Kolonial⸗ Etats nicht zweckmäßig ist. 8 Feststehend ist für uns, daß, wenn Zuschüsse gebraucht werden — was in Zukunft hoffentlich nicht mehr regelmäßig der Fall sein wird —, der Reichstag absolute Verfügung darüber hat und den Anspruch hat, bezüglich der Verwendung informirt zu sein. Hiernach ist im vorliegenden Etat verfahren worden; wir sind bei dessen Aufstellung noch über die Wünsche des Reichstages hinausgegangen, indem die Denkschrift nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Einnahmen er⸗ sichtlich macht. Indem ich wiederhole, daß ich meine Bemerkungen nur als loses Meterial aufzunehmen bitte, und daß ich heute keine etats⸗ Diskussion herbeiführen will, schließe ich hiermit meinen ortrag. Abg. Strombeck glaubte, daß Art. 69 auch auf die Schutz⸗
ebiete Anwendung finde, daß den Kolonien nicht die Rechte von juristischen Personen innewohnten, und daß es deshalb unzulässig sei, die Einnahmen aus den Kolonien von dem
Etat auszuschließen.
Abg. von Maltzahn⸗Gültz bemerkte, daß die Kommission die Form, in welcher die Sache im Etat geregelt sei, für voll⸗ ständig konform mit dem Etatsrecht gehalten habe.
Abg. von Kardorff: Seine Freunde ständen dem Gedanken, daß die Einnahmen der Kolonien hier in das Budget auf⸗ genommen würden, entschieden entgegen. Man könne den Etat nicht unliebsamer belasten, als mit solchen Posten.
Der Etat des Auswärtigen Amts wurde genehmigt.
Damit war die Tagesordnung erledigt.
vnm 3 ½ Uhr vertagte sich das Haus auf Sonnabend 1 r.
— Die Rede, welche in der gestrigen (13.) Sitzung des Reichstages der Staatsminister Bronsart vonSchellen⸗ dorf bei der ersten Berathung des Gesetzentwur fs, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht hielt, hatte folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Die Gesetzesvorlage, welche Sie heute in erster
Lesung berathen sollen, steht ganz und gar unter dem Zeichen des Schlußsatzes der Thronrede, mit welcher die gegenwärtige Session des Reichstages eröffnet worden ist: Wir wollen mit Gottes Hülfe so stark werden, daß wir jeder Gefahr ruhig entgegen⸗ sehen können. MMiine Herren, woher droht diese Gefahr? Sicherlich nicht aus Kriegsgelüsten der verbündeten Regierungen oder auch nur irgend einer politischen Partei unseres Volkes. Denn die Friedensliebe ist ein nationaler Zug des gesammten deutschen Volkes. Die Gefahr droht uns also nur in der Möglichkeit eines gegen uns gerichteten Angriffskrieges, des Ausflusses der Aufstachelung der Leidenschaften bei unseren Nachbarn. Wir suchen den Krieg nicht, aber wir müssen uns darauf einrichten, ihn mit Ehren zu bestehen. Wir sind stark, meine Herren, das können wir mit Selbst⸗ bewußtsein, mit berechtigtem Selbstbewußtsein sagen. Aber wir sind, wenn wir um uns blicken, nicht stark genug. Die Begründung für diesen Satz finden Sie in der Vorlage selbst ausgedrückt.
Man mag, wenn man die Machtverhältnisse, die Kriegsmacht⸗ verhältnisse des Deutschen Reichs zu den Nachbarstaaten abwägt, den Werth bestehender Verträge noch so hoch anschlagen wie man will — daneben muß festgehalten werden: im Kriege ist schließlich ziemlich Alles ungewiß, sicher ist nur das Vertrauen auf die eigene Kraft. Und dieses Vertrauen, meine Herren, foll nicht nur bei unserem Volke gestärkt werden, sondern es soll durch die Steigerung unserer Wehrkraft überall hervorgehen, daß wir gefürchtete Gegner und begehrenswerthe Verbündete sind. Da wir nun den Frieden erhalten wollen, so wird dadurch auch eine vermehrte Sicherheit für die Erhaltung des Friedens wirklich gegeben. Nun, meine Herren, habe ich anzuführen: Diese Vorlage bringt uns nicht nur, wenn sie zum Gesetz angenommen wird, eine erhebliche numerische Stärkung der
rmee durch Ausdehnung der Gesammtpflicht um weitere drei Jahresklassen des Landsturms. Diese numerische Verstärkung ist indessen ewiß werthvoll, und es könnte ja die Frage entstehen, ob sie auch anstantetos durch⸗ führbar ist. In dieser eziehung glaube ich mich auf die kör erliche 8 des deutschen Volkestamms berufen zu dürfen und ich bin der Meinung, wenn wir diese körperliche Rüstigkeit auch bis zum 45. Lebensjahre im Durchschnitt durchaus besitzen, so wird der deutsche
“ ö““ 8 Volkscharakter nicht geneigt sein, mit der Bewährung dieser Kraft zu kargen, wenn es sich darum handelt, den Feind von dem Boden des Vaterlandes zu verjagen oder auch auf letzterem zu erschlagen, die Geschichte kennt Beispiele hiervon. 8
Wichtiger aber noch ist die qualitative Verstärkung, die durch den Gesetzentwurf, durch bessere Organisation unserer Kriegsmacht erreicht werden soll. In dieser Beziehung kommt zunächst in Frage eine richtigere Organisation des Landsturms. In dem jetzt bestehenden Chaos des Landsturms soll eine Sonderung herbeigeführt werden in ausgebildete und unausgebildete Mannschaften, und ferner soll der Landsturm in zwei Aufgebote gesondert werden nach den Lebensalters⸗ grenzen. Ich glaube, daß diese Bemühungen, derartige Organisations⸗ ““ herbeizuführen, den vollen Beifall des Reichstages finden werden.
Das Wichtigste und Wesentlichste ist aber, daß wir durch Wieder⸗ herstellung der Landwehr zweiten Aufgebots eine große Zahl von Mannschaften gleich für den Augenblick der Mobilmachung zur Ver⸗ fügung bekommen. Wir wissen jetzt nicht, wo und in welcher Stärke diese Leute vorhanden sind. Wir rauchen eine längere Zeit, um sie zu ermitteln, um sie demnächst zum Dienst einzuberufen zur Zu⸗ sammenstellung geordneter Verbände. Diese Zeit wird erspart werden, wenn die Landwehr zweiten Aufgebots wieder in listliche Kontrole kommt, sodaß also die Militärbehörden in der Organisation der Kriegsformationen wissen, wohin sie zu greifen haben, um das Heer in verstärkter Höhe nun aufstellen zu können.
Was die Forderungen bezüglich der Ersatzreserve anbetrifft, so ist hier eigentlich nichts weiter zu konstatiren, als das Streben, die bis⸗ herige Ersatzreserve erster und zweiter Klasse dahin zu verweisen, wohin sie gehört. Die bisherige Ersatzreserve erster Klasse charakte⸗ risirt sich nach ihrer ganzen Heraussonderung und der flüchtigen Aus⸗ bildung, die sie im Frieden bekommt, als ein Bestandtheil unseres Beurlaubtenstandes, und so charakterisirt sich die bisher als Ersatz⸗ reserve zweiter Klasse bezeichnete Kategorie, indem sie ja nur unaus⸗ gebildete Mannschaften aller Jahrgänge enthält, als ein Bestandtheil des Landsturms in seinen jüngeren Jahrgängen. Die Vermehrung der Uebungszeit, welche wir um zwei Wochen bei der Ersatzreserve, bisher erster Klasse und nunmehr einfach Ersatzreserve genannt, anstreben, gründet sich auf Erfahrungen, welche in der militärischen Ausbildung dieser Leute eben gemacht worden sind. Die Zeit ift doch etwas zu kurz erschienen, die bisher geboten war. Wir sind aber nur um 14 Tage in die Höhe gegangen, gleichzeitig ist die Zahl der Uebungen vermindert, was, wie ich glaube, ebenso im militärischen Interesse liegt, als auch im Interesse der Einzelnen. 8
Gegenüber den verschiedenen Urtheilen, die ich in der Presse ge⸗ lesen habe, will ich hier gleich hinzufügen, daß es keineswegs in der Absicht liegt, eine größere Zahl von Mannschaften der Ersatzreserpe alljährlich zu den Uebungen einzuberufen, und daß es ebenso nicht in der Absicht liegt, durch diese Aenderung in der Ersatzreserve ver⸗ mehrte Kosten herbeizuführen. 1
Was nun die finanzielle Wirkung des Gesetzes anbetrifft, so ist in der Begründung bereits hervorgehoben, daß die Vermebrung der Geschäfte der Kontrole gewisse einmalige und auch dauernde Ausgaben erfordern werde; und ebenso ist darauf hingedeutet, daß durch Beklei⸗ dung, Bewaffnung und Ausrüstung der für den Kriegsfall in Aussicht genommenen Gesammtverstärkung des Heeres auch noch und ganz gewiß nicht unerhebliche einmalige Kosten entstehen werden. Aber, meine Herren, wir werden uns dieser Ausgabe nicht entziehen können. Und wenn ich mich hier sehr wohl erinnere und es selbst gleich aus⸗ spreche, daß ich im vorigen Jahre und im Frühjahr dieses Jahres bei den Reichstagsverhandlungen darauf angesprochen worden bin, ob mit dem im Frühjahr dieses Jahres Ihnen vorgelegten Nachtrags⸗ Etat die Forderungen der Militärverwaltung nun ihren Abschluß gefunden hätten, und wenn ich dieses bejaht habe, so kann ich weiter nichts erklären, als: wenn ich nun doch genöthigt bin, mit neuen großen Forderungen für diese Heeresverstärkung hervorzutreten, daß die Entwickelung der Dinge, wie sie thatsächlich stattgefunden hat, nicht vorhergesehen werden konnte. Daher, meine Herren, haben Sie die Güte und machen Sie sich auf einen solchen Nachtrags⸗Etat ge⸗ faßt, der aber noch nicht hat aufgestellt werden können, Ihnen auch 5 dber. wohl vorgelegt werden kann, als bis das Gesetz zur Annahme gelangt ist. 1
Nun, meine Herren, ich schließe mit zwei Wünschen: erstens mit dem Wunsch, daß heute schon aus allen Parteien des Hauses heraus zustimmende Erklärungen zu dem Grundgedanken, dem dieses Gesetz unterliegt, ousgesprochen werden, zweitens aber und vor allen Dingen mit dem Wunsch, daß der Tag, an dem wir nöthig haben sollten, diesem Gesetz eine praktische Ausführung im Großen zu geben, recht fern sein möge. Wenn dieser Fall aber eintritt, dann muß er eben bestanden werden, und ich glaube, es wird keinem Widerspruch hier begegnen können, wenn ich sage: wir müssen Alles darauf vorbereiten, daß, wenn wir einem frevelhaften Angriff 8hce werden, das deutsche Heer, welches die Vollkraft des deutschen Volks repräsentirt, dann in vollster Waffenrüstung den kriegerischen Pfad beschreitet, damit wir die alten Fahnen dann wieder in eben solcher Weise zum Siege führen können wie bisher. Das walte Gott!
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Statistische Nachrichten.
Das Heilpersonal in Preußen am 1. April 1887 (II.) (Stat. Corr.) — Bei der im laufenden Jahre stattgehabten Ermittelung des Heilpersonals in Preußen wurden unter der Gesammt⸗ zahl der Aerzte 8228 Zivilärzte und 813 Militärärzte gefunden. Von den ersteren, neben welchen noch 243 ausschließlich in und für An⸗ stalten beschäftigte Aerzte gezählt wurden, wohnten am Stichtage (1. April d. J.) 3439 = 41,8 % in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern, 1729 = 21,0 % in Gemeinden mit 5000 bis 19 999 Einwohnern und nur 3060 = 37,2 % in Gemeinden, die weniger als 5000 Einwohner haben. Von den Militärärzten hatten in den genannten drei Gemeindekategorien 68,4, 27,3 und 4,3 % ihren Wohnsitz. Neben diesen approbirten Aerzten giebt es noch Aerzte mit geringerer Qualifikation. Hierher gehören zunächst die Wund⸗ ärzte II. Klasse, welche seit 1852 nicht mehr ausgebildet werden; ihre Zahl belief sich 1887 auf 63 gegen 205 im Jahre 1876 und zeigt demnach eine Abnahme von 142 = 69 %. Die Wundärzte I. Kl., die ebenfalls nicht mehr zur Ausbildung gelangen, sind nicht besonders ermittelt worden, da sie seit Erlaß der Reichs⸗Gewerbeordnung den approbirten Aerzten gleichgestellt sind; auch ihre Anzahl ist jedenfalls nur noch klein. Die Ermittelung der Zahnärzte beschränkte sich auf diejenigen, welche nicht zugleich approbirte Aerzte waren. Die Anzahl der approbirten Zahnärzte belief sich hiernach auf 320 gegen 284 im Jahre 1876, zeigt also eine Zunahme von 12,7 %. Die beträchtlichste Vermehrung dieser Spezialisten hat in Berlin stattgefunden, wo ihre Zahl seit 1876 um 21. d. h. um 42,0 % gestiegen ist. Von den Regierungsbezirken weisen 18 (Gum⸗ binnen, Danzig, Potsdam, Frankfurt, Köslin, Bromberg, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Merseburg, Schleswig, Hildesheim, Osnabrück, Aurich, Arnsberg, Koblenz, Düsseldorf und Trier) eine Zunahme der Zahl der Zahnärzte gegen 1876 nach. Für 4 Bezirke (Königsberg, Magdeburg, Erfurt und Münster) ergaben beide Erhebungen gleiche
ahlen. In Sigmaringen wurden weder 1876 noch jetzt approbirte Zahnärzte ermittelt. Eine Verminderung der Anzahl derselben fand in den 12 Bezirken Marienwerder, Stettin, Stralsund, Posen, Han⸗ nover, Lüneburg, Stade, Minden, Kassel, Wiesbaden, Köln und
Aachen statt. .
Um den Aerzten ein für niedere chirurgische Verrichtungen noth⸗ wendiges Hülfspersonal zu schaffen, wurde in den Jahren 1851/52 das Institut der Chirurgengehülfen oder Heildiener ins Leben ge⸗ rufen, dessen Fortbestand die Gewerbeordnung nicht behinderte. Die Zahl derselben belief sich nach der letzten Zählung auf 2423 gegen 2305 im Jahre 1876; indeß ist zu bemerken, daß damals für manche Orte, wie z. B. für Berlin, die Zahl der Heildiener nicht angegeben werden konnte. Was die örtliche Verthei ung derselben betrifft, so hatten von ihnen 1887 in den Gemeinden mit mehr als 20 000 Ew.
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999 = 41,2 %, in den Gemeinden mit 5000 bis 19 999 Ew. 520 = 21,5 %, und in Gemeinden, die weniger als 5000 Ew. haben, 901 = 37,3 % Heildiener ihren Wohnsitz.
Ferner hat die letzte Zählung ergeben, daß im ganzen preußischen Staat 19 137 Hebammen thätig waren gegen 16 975 im Jahre 1876. es hat demnach eine Vermehrung derselben um 2162 = 12,7 % statt⸗ gefunden. Die größte Zunahme von 405 = 126,2 % fällt wiederum auf Berlin, wo 726 Hebammen gegen 321 im Jahre 1876 ermittelt wurden. In dem Regierungsbezirk Köln stieg die Zahl derselben um 34,3, in Düsseldorf und Arnsberg um 26, in Köslin um 21 % In den Bezirken Trier, Stralsund, Schleswig, Münster. Koblenz, Breslau, Aachen, Bromberg, Hannover, Magdeburg, Pots⸗ dam und Oppeln zeigte sich eine Vermehrung um 10,4 bis 18,4 % Um 5,2 bis 9,1 % vergrößerte sich die Zahl der Hebammen in Marienwerder, Stettin, Stade, Frankfurt, Merseburg, Danzig, Lüne⸗ burg, Minden, Liegnitz, Posen und Wiesbaden, während eine Zu⸗ nahme bis 5 % in Hildesheim, Kassel, Erfurt und Königsberg ein⸗ trat. In Gumbinnen und Sigmaringen wurde durch beide Zählungen die gleiche Anzahl von Hebammen, in Osnabrück und Aurich aber 1887 eine Abnahme derselben um 2,9 bezw. 6,7 % festgestellt.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Hebammen bewegt sich in derselben Richtung wie in Bezug auf die Aerzte. Auch hier zeigt sich ein zunehmender Andrang nach den größeren Städten.
„Setzt man die Zahl der Hebammen in Beziehung zur Dichtig⸗ keit der Bevölkerung, so ergiebt sich, daß 1876 bereits 6,61, 1887 aber nur 6,76 Hebammen auf 10 000 Einwohner entfielen. Unter diesem Durchschnittsergebniß standen nach der letzten Zählung außer Berlin noch 14 Regierungsbezirke, darunter am Ungünstigsten Posen und Bromberg. Günstiger stellte sich dieses Verhältniß in den Be⸗ zirken Münster, Schleswig, Magdeburg, Frankfurt, Trier, Stralsund Merseburg, Arnsberg und Aurich, wo 7 bis 8, bezw. in Osnabrück Minden, Stade, Koblenz, Hannover, Lüneburg und Erfurt, wo bereits über 8 bis 10 Hebammen auf 10 000 Einwohner kamen. Am Besten versorgt mit Hebammen erschienen 1887 Hildesheim, Kassel, Wies⸗ baden und Sigmaringen, wo jene Verhältnißzahl sich auf über
10 bis 17,54 erhöhte.
Wie die absoluten Zahlen der Zahnärzte, Heildiener und Hebammen sich am 1. April 1887 auf die einzelnen Regierungsbezirke ꝛc. des preußischen Staats vertheilten, ergiebt die Schlußtabelle.
Bestand der Zahnärzte, Heildiener und Hebammen im preußischen Staat am 1. April 1887. bisch Heil- Heb⸗ Regierungs⸗ Zahn⸗ Heil⸗ Heb⸗ diener ammen bezirke ärzte diener ammen
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31 410 Hannover. 13 0
22 325 Hildesheim 10
31 443 Lüne burg. 5 500 726 1 158 803 Osnabrück 5 129 840 Aurich.
51 401 Münster
30 337 Minden.
22 161 Arnsberg.
65 388 Kassel..
49 244 Wiesbaden 131 917 Koblenz.
64 715 Düsseldorf 46 807 Köln
Regierungs⸗ Zahn⸗ bezirke ärzte Königsberg 1 Gumbinnen I. Marienwerder Berlin ... Potsdam . Frankfurt. Stettin. Köslin.. Stralsund. Posen Bromberg. Breslau Liegnitz. Oppeln.. Magdeburg Merseburg Erfurt.
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Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften
Deutsche Medizinal⸗Zeitung. (Verlag von Eugen Grosser in Berlin.) Nr. 100. — Inhalt: Brower, Tetanus und Hydrophobie. — Wagner, Purpura und Erythem. — Bohn⸗Letzel, Ekzem. — Paltauf⸗Eiselsberg, Rhinosklerom. — Bidenkap, Lepra. — Fournier, herpetiforme Zungenaffektion. Chotzen⸗Neumann, hereditäre Syphilis. v. Zeißl, tertiäre Syphilisprodukte. Spillmann, syphilitische Hirnaneurysmen. Schadeck, Syphilisbehandlung. — Osten, Trichineninfektion. — Goldschmidt, Vorsichtsmaßregeln beim Impfen. Breitung, Fieberepidemie in Kairo. Berl. mediz. Gesellsch.: Nieren nach Sublimatintoxikation; Nasenathmung und Mittelohrentzündung. — Berl. Verein fü Medizin: Indigo⸗
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Milch⸗Zeitung. Organ für die gesammte Vieh haltung und das Molkereiwesen. (Begründet von Benno Martiny.) Unter Mitwirkung von Fachmännern herausgegeben von C. Petersen, Oeko⸗ nomie⸗Rath in Eutin. Nr. 50. — Inhalt: Magermilchprüfung nach dem spezifischen Gewicht bei bekanntem spezifischen Gewicht und Fett⸗ gehalt der Vollmilch. Von Joseph Herz, I. Assistent der Kgl Unter⸗ E11 für Nahrungs⸗ und in Würzburg. — Ueber den Einfluß der Fütterung auf die rzeugung von Magerfleisch und Fett bei Mastschweinen. Versuche mit Schweinen. Von Prof. Henry (Landw. Versuchsstation der Universität des Staates Wiskonsin in Madison). — Ausstellungen und Prämiirungen ꝛc. Prämiirungen nach Points. — England. Smithfield Club Cattle Show in London. — Ansteckende Hausthierkrankheiten. Einfuhr von Fettschweinen aus Oesterreich⸗Ungarn bezw. russisch Polen nach Preußen. — Rußland. Rinderpest. — Referate und kurze Mittheilungen. Allgemeine Berichte. — Vereinswesen und Versammlungen. — Literatur. — Statistik. Kleine Mil ch⸗Zeitung: Einiges zur Handkäse⸗ fabrikation und eine neue Handkäseform mit Differenzial⸗Einfätzen. — Eine Futterraufe. — Ein Ürtheil über die dänische Butterproduktion. — Gerichtliches Erkenntniß in Sachen Butterhandel. — Rapbschau. — Sprechsaal. 1
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 17.
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Anzeigen.
1) Steckbriefe b und Untersuchungs⸗Sachen.
[45470] Steckbrief. 8 M Gegen den unten beschriebenen Schlosser Her⸗ mann Friedrich Jeschke, geboren am 10. Mai 1866 in Schwiebus, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten J./D. 799/87 verhängt. Es wird ersucht, dens 1 in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 12. Dezember 1887. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. Beschreibung: Alter 21 Jahre, Statur schlan Haare blond, Bart: kurzer Schnurrbart, Auge brauen blond, Nase länglich, Zähne gut, vollständig, Kinn rund, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung: Grau Jaquet, dunkle englischleder Hose, graue Mütze. Besondere Kenn⸗ I Auf dem Kopf eine Narbe, schleppender ang.
denselben zu verhaften und Alt⸗
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
18T Aufgebot. Goldap Nr. 1370 über 163 ℳ 5 ₰, ausgefertigt für Fräulein Elisabeth Spohn, ist angeblich ver⸗ loren gegangen und soll auf den Antrag der Eigen⸗ thümerin Elisabeth Spohn zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. er Inhaber des Sparkassenbuchs wird daher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine
den 16. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird.
Goldap, den 31. Oktober 1887.
Königliches Amtsgericht
[35070] Bekanntmachung. Auf Antrag des Bergmanns Carl Opperm Wimmelburg ist das gerichtliche Aufgebot
nn aus
ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 1496 der Kreis⸗
angeordnet.
kassenbuch irgend ein Anrecht wird hierdurch aufgefordert, sich neten Gerichte, und zwar spätestens in dem
am 4. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Verlierer ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden wird.
Eisleben, den 15. Oktober 1887.
Königliches Amtsgericht.
[35532] Aufgebot.
Die Quittungsbücher der Spar⸗ und Leihkasse für das ehemalige Amt Oldenstadt:
1) Nr. 1663 A. Fol. 38 pp über 1280,38 ℳ Gut⸗ haben am 1. Januar 1887 und über 100 ℳ Ein⸗ lage vom 8. Januar 1887, ausgefertigt für den Häus⸗ ling Heinrich Schulenburg zu Nienwohlde,
2) Nr. 9250 Fol. 26 ece über 647,31 ℳ Guthaben am 1. Januar 1887 und über 150 ℳ Einlage vom 23. Mai 1887, ausgefertigt für Elise 888 , geb.
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Maaß, zu Nienwohlde, Ehefrau des Wilhelm Heitsch daselbst,
3) Nr. 9400 Fol. 176 ee über 133,38 ℳ Gut⸗ haben am 1. Januar 1887, ausgefertigt für die un⸗ verehelichte Elisabeth Steinecke zu Nienwohlde
sowie die am 14. Dezember 1867 von dieser Spar⸗ kasse zu Gunsten des Häuslings Heinrich Schulen⸗ burg zu Nienwohlde ausgestellte Obligation Nr. 1663 Fol. 261 b über 100 Thlr.
sind zu Nienwohlde am 8. August 1887 angeblich verbrannt.
Auf Antrag der obigen 3 Gläubiger werden diese 4 Urkunden zum Zweck der neuen Ausfertigung hier⸗ durch aufgeboten und es werden die Inhaber dieser 4 Urkunden aufgefordert, spätestens in dem auf 8 CSponnabend, den 12. Mai 1888,
Vormittags 9 ½ Uhr, 18 or dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der 4 Urkunden erfolgen wird.
Uelzen, den 17. Oktober 1887.
Königliches Amtsgericht. II. Guttermann.
[454811 Aufgebot. 8
1) Die Wittwe Arndt, Wilhelmine, geb. Lungwitz, zu Luckau, hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Sparkassenbuchs der Niederlausitzer Neben⸗ sparkasse zu Luckau, Litt. B. Nr. 28 846 über 43 ℳ, dessen erste Seite mit dem Titel, Namen, Nummer und Einlage herausgerissen worden ist, 2) der Hufner Gotthelf Astfalk zu Wentdorf das Aufgebot der auf seinen Namen lautenden Sparkassenbücher derselben Sparkasse Litt. B. Nr. 1425 über 1525 ℳ, Litt. B. Nr. 16 936 über 704 ℳ 34 ₰, Litt. B. Nr. 28 978 über 8 ℳ 70 ₰, welche angeblich bei dem Brande in Wentdorf am 18. April 1887 mitverbrannt sind, beantragt. gefordert, spätestens in dem auf
den 29. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 11,
geblich abhanden gekommenen, auf seinen Namen
Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu
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sparkasse des Mansfelder Seekreises über 258,622 ℳ in Jeder, welcher an dem verlorenen Spar⸗
zu haben vermeint, bei dem unterzeich⸗
Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗