mit Vertrauen Meinen Dank und Glückwunsch für das beginnende aus. Ich verkenne nicht die Höhe der Anforderungen, welche durch neu geregelte Organisations⸗Bestimmungen der freiwilligen Kranken⸗ pflege nicht nur im Ernstfall, sondern besonders auch in der vor⸗ bereitenden Friedensthätigkeit erwachsen, allein Ich gebe Mich der Erwartung zuversichtlich hin, daß es den erfahrenen Mitarbeitern an dem ehrenvollen Werk gelingen wird, diesen Anforderungen in wachsen⸗ dem Maße gerxecht zu werden und in weiten Kreisen die hülfsbereite Theilnahme an dieser patriotischen Aufgabe neu zu beleben. Meine warme Betheiligung wird derselben nie fehlen und Ich weiß Mich aher auch mit Ihnen in Freud und Leid, in Sorge und Hoffnung u gemeinsamem Wirken verbuneren.
Berlin, den 3. Januar 1888. Augusta. An das Central⸗Comité der Deutschen Vereine
vom Rothen Kreuz.
Der Jerusalems⸗Verein, welcher sich der Mission im eiligen Lande widmet und die Kaiserlichen Majestäten, die Kronprinz⸗ lichen Herrschaften sowie viele andere hochgestellte Personen zu seinen Mittgliedern zählt, feierte am Sonntag im Dom sein Jahresfest. Ihre Majestät die Kaiserin, Allerhöchstwelche in früheren Jahren zumeist den Festen beiwohnte, hatte mittheilen lassen, daß Sie diesmal leider behindert sei, zu erscheinen, daß Ihr Herz aber, die stets, bei dem Verein weile. Den Jahresbericht erstattete der Schriftführer Lic. Weser im Anschluß an Römer 8, 12. Der Verein kann auf das zu Ende gegangene Jahr mit Befriedigung zurückblicken. Die beim Beginn desselben von der türkischen Regierung geplante Schließung ller deutschen Schulen und Missionen ist Dank dem Eingreifen des Neichskanzlers nicht zur That geworden, sodaß die Anstalten ihr Friedens⸗ und Kulturwerk ungestört fortsetzen konnten. In Bethlehem at sich die kleine protestantische Gemeinde durch den Zuzug einiger neuer, im Evangelium schon anderwärts befestigter Familien vermehrt. Viele Andere besuchen den Gottesdienst, doch ist ihr eigentlicher Uebertritt zum Christenthum noch nicht erfolgt. In Bet⸗ jaba, wo Missionar Bschara wirkt, hat am Weihnachtstage des Vorjahrs der neue Betsaal eingeweiht werden können. Schule und Katechetenhaus sind im Bau begriffen. In Hebron haben ich einige Familien offen dem evangelischen Bekenntniß angeschlossen nd es konnten dort im letzten Jahre die ersten Taufen von Pastor Schneller vollzogen werden. Die Schulen arbeiten an allen drei Orten getreulich weiter und werden auch von Kindern anderer Kon⸗ essionen besucht. Für die neue Kirche in Bethlehem sind bereits 0 000 ℳ, die Hälfte der erforderlichen Mittel, aufgebracht. Baurath Orth hierselbst hat auch schon einen Entwurf angefertigt, ind man gedenkt im nächsten Frühjahr an den Bau zu ehen. In Jerusalem selbst, wo der Verein freilich nicht Leiter sondern nur Mitarbeiter bei der Mission ist, sind die deutschen evan⸗ gelischen Anstalten in erfreulichster Entwickelung. Die Zahl der Ervangelischen, welche das deutsche Hospiz aufsuchten, war nicht ge⸗ inger als die aller Katholischen aus Oesterreich. Das von der Brüdergemeinde unterhaltene Aussätzigen⸗Asyl hat am 27. April sein neues stattliches Gebäude eingeweiht, das jetzt Platz bietet, um alle Aussätzigen des Paschaliks Jerusalem aufzunehmen. Im syrischen Knaben⸗Waisenhause sind z. Z. 140 Zöglinge untergebracht, die von Zwissenschaftlichen Lehrern, einem Blindenlehrer und8 Handwerksmeistern nterrichtet werden. Das Haus hat eine eigene Buchdruckerei, welche eine Quartalsschrift „Den Boten aus Zion“ herausgiebt. Für die Gründung einer Ackerbaukolonie hat der Sultan in der Ebene von, Ramleh ein Stück Land angewiesen. Das Mädchen⸗ Erziehungshaus Talitha Kumi, an dem Kaiserswerther Diakonissen wirfen, beherbergt z. Z. 110 Kinder. In dem gleichfalls von Koiserswerth aus unterhaltenen Hospital haben gegen 700 Kranke Ausrahme gefunden. Das Marienstift, das Hospital für kranke Kinder, bedarf leider noch fortgesetzter Unterstützung. Die deutsche evangelische Gemeinde Jerusalems, vom Pfarrer Schlicht und Hülfs⸗ prediger und Rektor Deckert geistlich gepflegt, ist z. Z. die zahl⸗ reichste und angesehenste unter allen fremdländischen Kolonien. Die Obhut über die Beiruter Gemeinde hat Pfarrer Fritze neu über⸗ nommen. Die dortige Privatschule wird die Gemeinde selbst über⸗ nehmen, da der bisherige Leiter Beirut zu verlassen gedenkt. Was den Verein selbst anlangt, so haben sich seine Einnahmen von 20 000 auf 22 000 ℳ erhöht. An Stelle des verstorbenen Hauptmanns von Devwitz ist Rechnungs⸗Rath Bollensdorff zum Schaßmneiste⸗ erwählt; an die Stelle des zum Ehrenmitglied ernannten Konsistorial⸗Raths Berner
9 8
trat der frühere Konsul von Jerusalem, Freiherr von Münchhausen in den Vorstand. Die Ansprachen des Abends hielten alsdann General⸗Superintendent Trautvetter aus Rudolstadt, der früher in Kairo gewirkt hat, und Hofprediger Schrader. Das Schlußgebet sprach der Vorsitzende, Ober⸗Hofprediger D. Kögel.
(N. A. Z.) Die Direktion der National⸗Galerie hegt die Absicht, den küͤnstlerischen Nachlaß des verstorbenen Malers und Illustrators Prof. Oskar Pletsch zu einer Sonder⸗ ausstellung, wenn möglich in nächster Zeit, zu vereinigen, und zwar werden die zahlreichen Aquarelle und Zeichnungen in der Querhalle des unteren Stockwerks, an selber Stelle, wo die Entwürfe und Studien E. von Gebhardt’s und jüngst A. Hertel's italienische Landschaften ihren Platz fanden, dem kunstliebenden Publikum vorgeführt werden. Einestheils bestimmt der herrschende Raum⸗ mangel die Direktion zu dieser Maßregel — für die jetzt in Vorbereitung begriffene Pfannschmidt⸗Ausstellung müssen nicht nur die Zimmer, welche die Zeichnungen und Aauarelle beherbergen, geräumt werden, sondern auch einer der Cornelius⸗Säle wird für die Fiüren Altargemälde Pfannschmidt'’s in Anspruch genommen werden müssen —, anderntheils ist es der Charakter von Pletsch's Arbeiten, welcher eine möglichst populäre Art der Auestellung heischt; seine liebenswürdigen Schilderungen des deutschen Kinderlebens sind in ihrer naiven Schönheit Jedermann verständlich; Alt und Jung, Gebildete und Ungebildete, werden an diesen gemüthvollen Bildern, in denen sich unserer Kleinen Leid und Freud so treffend spiegelt, Wohlgefallen haben. Deshalb soll keine Schranke an Eintrittsgeld und keine mühsam zu ersteigende Treppe die Zahl Derer vermindern, welche Verlangen haben, sich an ihnen zu erfreuen.
Die öffentliche Beleuchtung der Stadt Berlin. — Nach dem Bericht über die Verwaltung. der städtischen Gasanstalten zu Berlin sind im Rechnungsjahre 1886/87, in 14 Kontrolreviere ein⸗ getheilt, denen 1 Beleuchtungs⸗Inspektor und 2 Ober⸗Controleure vorstehen, 239 Anzünder bei der öffentlichen Beleuchtung mittelst Gas beschäftigt gewesen, während die Zahl der Anzünder am 1. April 1886 nur 231 betragen hatte. Von diesem Personal wurden im Jahre 1886/87 durchschnittlich 15 221 öffentliche Gasflammen, 348 Privat⸗ Gasflammen und 32 Petroleumlampen, zusammen 15 601 Flammen bedient, so daß im Durchschnitt auf jeden Anzünder 65,2 Flammen entfallen gegen 66,4 im Vorjahre. Die Ausgaben an Löhne für die Controleure und die Anzünder (der Beleuchtungs⸗ Inspektor und die Ober⸗Controleure werden aus einem andern Etatstitel bezahlt) haben 181 119,11 ℳ betragen, mit⸗ hin für jede der durch dieselben versorgten 15 601 Flammen durch⸗ schnittlich 11,61 ℳ Die Ausgaben für Reparatur und Unterhaltung der Kandelaber und Laternen haben, nach Abrechnung der darauf ein⸗ gegangenen Erstattungen, im Berichtsjahre 51 400,68 ℳ betragen und die Ausgaben des Vorjahres um 6891,43 ℳ überstiegen. — Am Schluß des Rechnungsjahres 1886/87 waren folgende öffentlichen Flammen mit der angebenen Brennzeit in Benutzung: 1) gewöhnliche Straßenbrenner zu 1951 stündlichem Gasverbrauch die ganze Nacht hin⸗ durch (3675 Stunden jährlich) 13 063 (mehr gegen das Vorjahr 193); 2) desgl. Brenner bis 12 Uhr (Nachts 1900 ¾ Stunden jährlich) 1297 (+ 62); 3) desgl. Brenner von 12 Uhr Nachts ab (1774 ½ Stunden jährlich) 270 (+ 31); 4) desgl. Brenner mit 1100 Brennstunden 12; 5) Siemens'sche Regenerativbrenner Nr. 1 mit 1600 1 stündlichem Konsum bis 12 Uhr 26 (+ 9); 6) desgl. Brenner mit 800 1 Konsum von 12 Uhr ab 26 (+ 9); 7) Siemens'sche Regenerativbrenner Nr. II a mit 1200 1 Gasverbrauch die ganze Nacht hindurch 1 (+ 1); 8) desgl. Brenner mit 1200 1 Gasverbrauch bis 12 Uhr 5 (+ 5); 9) desgl. Brenner mit 4001 Gasverbrauch von 12 Uhr ab 5 (+ 5); 10) Siemens'sche Regenerativbrenner Nr. II mit 3800 1 Gas⸗ verbrauch bis 12 Uhr 215 (+ 82); 11) desgl. Brenner mit 4001 Gasverbrauch von 12 Uhr ab 195 (+ 82); 12) desgl. Brenner Nr. III mit 4001 Gasverbrauch die ganze Nacht hindurch 4 (+ʒ 4); 13) desgl. Brenner Nr. III. u. s. w. bis 12 Uhr 32 (+ 16); 14) desgl. Brenner mit 200 1. Gasverbrauch von 12 Uhr ab 30 ( 14); 15) Bray⸗ Brenner mit 400 1 Gasverbrauch die ganze Nacht hindurch 38 (+s); 16) desgl. Brenner mit demselben Gasverbrauch bis 12 Uhr 293 (+‿ 44); zusammen 15 512 (+ 565). Der Gasverbrauch durch diese sämmtlichen Flammen ist für das Betriebsjahr 1886/87 zu 10 596 865 cbm berechnet worden, was bei dem früher dafür ange⸗ setzten Preise von 13 ½⁄ ₰ pro Kubikmeter 1 412 915,33 ℳ Kosten be⸗ tragen würde, so daß unter Hinzurechnung der vorstehend berechneten Ausgaben für Bedienung und Unterhaltung der öffentlichen Flammen die gesammten Kosten der öffentlichen Beleuchtung durch Gas sich auf 1 645 435,12 ℳ stellen. Aus der Stadthauptkasse sind Kosten hierauf nicht erstattet worden.
—
(nur Mediziner) hierfür disponibel. wurden aufgestellt und mit allem für den Sanitätsdienst Nöthigen
1“ 8 1“ 8 1““ 8
Der unter dem Protektorat Ihrer Königlichen Hoheit der Prin⸗ zelen Friedrich Carl stehende Geflügelverein P gestern in den Kaiserhallen eine zahlreich besuchte Sitzung ab. Wie dort mitgetheilt wurde, wird die für den nächsten Monat geplante Geflügel⸗Ausstellung eine überaus umfangreiche werden.
Neue Unterrichtskurse in der Arends'schen Steno⸗ graphie beginnen: Mittwoch, den 18. Januar im Restaurant Schönebergerstraße 6, Donnerstag, den 19. Januar im Restaurant Oranienstraße 51, Freitag, den 20. Januar im Restaurant Mariannen⸗ platz 11. Der Unterricht beginnt Abends 8 ½ Uhr. Das Honorar be⸗ trägt, einschließlich der Lehrmittel, 3ℳ Meldungen werden bei Beginn des Unterrichts entgegengenommen.
Von der Wiener Freiwilligen Rettungsgesell⸗ schaft. — Die „Vorschriften über den Krankentransport“ (Vierte vermehrte und veränderte Auflage, Wien 1887) enthalten außer den Dienstvorschriften für den Krankentransportdienst, einigen nothwendigen
Aufklärungen für das Publikum über diesen Dienst, einigen Vor⸗ schriften und Belehrungen über das Sanitätsmaterial (die Sanitäts⸗
kasten und Sanitätstaschen der Wiener Freiwilligen Rettungsgesell⸗ schaft und 16 Tafeln, durch welche dieses Sanitätsmaterial in Zeichnungen dargestellt wird), folgende Angaben über die
Entstehung der genannten Vereinigung. Die Wiener Freiwillige
Rettungsgesellschaft wurde am Tage nach dem in der Geschichte großer
Unglücksfälle unvergeßlichen Brande des Ringtheaters in Wien
(9. Dezember 1881) durch den Grafen Hans Wilczek gegründet. Ihre
Ziele sind vielfältige und höchst wichtige und ihre Dienstleistungen alle freiwillige und daher nicht entlohnte. Für Feuersgefahren haben sich freiwillige Feuerwehren der Gesellschaft angeschlossen, welche schon nahezu dreihundert Mann zählen und mit einer Dampffeuerspritze
fowie dem dazu gehörigen kompletten Löschpark armirt sind. In
Wassernöthen stehen der Gesellschaft schon mehr als 230 geübte
Ruderer (Wasserwehr) und Rettungsboote neuester Konstruktion zu Gebote. Um die erste Hülfe bei plötzlichen Unglücksfällen erfolgreich
ausüben zu können, sind jetzt gegen 200 Aerzte und 200 Freiwillige Zweiständige Sanitätswachen
versehen; derlei Stationen werden nach Maßgabe der Geldmittel vermehrt werden. Vom 1. Mai 1883 bis Juni 1887 ist bei mehr als 20 000 Verletzungen und plötzlichen Erkrankungen die erste Hülfe geleistet worden. Ein Krankentransport für alle Arten von Er⸗
krankungsfällen (auch von an Infektionskrankheiten Leidenden und Geistesgestörten) wurde organisirt. unentgeltlich bis jetzt (Mitte 1887) stets anstandslos besorgt worden. Fliegende Ambulancen sind über 300 errichtet worden. Der Fahrpark für den Krankentransport besteht aus 17 Wagen und vielen anderen Trage⸗ mitteln und Sanitätskasten, woron mehrere Modelle in der Hygie⸗ nischen Ausstellung in Berlin (1883)
urtheilung gebracht und prämiirt wurden. verlegtes Buch, betitelt: „Die fällen“ mit 12 Bildern und einem Anhange: „Ueber den Transport der Kranken und Verletzten in großen Städten“, dann die alle Jahre durch den Druck veröffentlichten gemeinverständlichen Vorträge ergänzen den Unterricht in diesem höchst wichtigen Zweige des Rettungswesens. Mit dem K. K. Reichs⸗Kriegs⸗Ministerium hat die Gesellschaft 1882 ein Uebereinkommen über die Beihülfe im Militär⸗Sanitätsdienst im Mobilisirungsfalle und im Kriege abgeschlossen. verschiedenen Eisenbahnverwaltungen und der Gesellschaft von 1883 regelt den Sanitätsdienst derselben bei Katastrophen auf Eisenbahnen. Ueber den Stand der Mitglieder werden folgende Angaben gemacht (im Mai 1887 abgeschlossen): Die Gesellschaft zählt 882 aktive und 849 nichtaktive, zusammen 1731 Mitglieder. Zu den aktiven Mit⸗ gliedern gehören die 198 freiwilligen Mitglieder für die „Erste Hülfe“, die 262 freiwilligen Mitglieder, wehr, die 179 Aerzte (Ehrenmitglieder) und die 11 Mitglieder des
Aktionscomités; zu den Nichtaktiven zählen 22 Stifter, 13 Förderer, 149 Gönner, 459 beitragende Mitglieder und 206 Ehrenmitglieder,
welche nicht Aerzte sind. 8
Mehr als 12 000 Transporte sind
zur Anschauung und Be⸗ 1 n. Ein von der Gesellschaft erste Hülfe bei plötzlichen Unglücks⸗
Ein Vertrag mit den
der Feuerwehr, die 232 der Wasser⸗
Brüssel, 16. Janugr. (W. T. B“), Heute brach im
Alhambra⸗Theater während der Vorstellung von „Ali Baba“ shhes aus, indem aus der Oeffnung eines Heizungsrohrs Flammen
ugen. heftiges Drängen, während die Zuschauer in den Rängen ruhig auf ihren Plätzen blieben. Mühe den Brand, worauf die Vorstellung ohne weiteren Zwischenfall wieder aufgenommen wurde.
In den Parterre⸗Räumen entstand in Folge dessen ein
Die Feuerwehrleute löschten mit geringer
Wetterbericht vom 17. Januar 1888, 8 Uhr Morgens
haus. Säkkingen.
50 C. = 4 R.
7 Uhr.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim Temperatur in 0°ꝗ Cel
Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen.
— —2
779 2 bedeckt 775 W 6 Regen 780 1 Nebel
776 bedeckt 759 heiter
bedeckt bedeckt
Regen Nebel bedeckt Nebel bedeckt Dunst bedeckt wolkenlos wolkenlos wolkenl. ¹) wolkenlos bedeckt²) bedeckt bedeckt bedeckt
heiter
7 Uhr
Haparanda. St. Petersbrg. Moskau
bOSS”eEde
Anno.
Berlichingen.
780 OSO winemünde 781 SO 779 SSO Memel 777 NW Münster.. 777 NO Karlsruhe.. 776 NO 777 NO 776 SO 780 SW 781 SW 779 NW 779 O
774 ONO
Ewald. Donnerstag: Mizekado.
-;SSSnShnSSSgISSSS
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = Fup, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, starker Sturm, 11 = heftiger Sturm,
12 = Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Die Luftdruckvertheilung hat sich im Allgemeinen wenig verändert; das barometrische Maximum liegt über dem unteren Ostseegebiet und scheint südwärts fortzuschreiten. Ueber Deutschland ist das Wetter andauernd kalt, theils heiter, theils neblig, sonst trocken; im Binnenlande liegt die Temperatur 2 bis 7 ½ Grad unter der normalen.
Deutsche Seewarte.
spiel: Jules Verne.
Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. 16. Vorstellung.
Schauspielhaus. Schwank in 4 Akten von O.
Donnerstag: Opernhaus. 17. Vorstellung. Sylvia. U Ballet in 3 Akten von Jules Barbier und Mäörante. Musik von Leo Delibes.
Male wiederholt: Sie weint. nach M. Bauermeister von F. Silesius.
Schauspielhaus. der Mohr von Venedig. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespeare. Anfang 6 ½ Uhr.
Beutsches Theater. Mittwoch: (Anfang 7 Uhr.) “ Donnerstag: Die Verkannten.
Freitag: Faust. (Anfang 6 ½ Uhr.)
Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 53. Male: Ein toller Einfall. Französischen von Carl Der Mizekado, oder: Parodistisch⸗musikalischer Scherz in 1 Akt von Otto
Ein toller Einfall. —
Victoria-Theater. Mittwoch: Zum 555. M.: Mit gänzlich neuer Ausstattung: Die Reise um die Welt in 80 Tagen, Die Wette um eine Million. Ausstattungsstück mit Ballet von A. d'Ennery und
Donnerstag und folgende Tage: Die Rei die Welt in 80 Tagen.
Walhalla-Theater. Mittwoch: Gesammt⸗ Gastspiel der Liliputaner. Zum 25. Male: Alle Neune. und Tanz in 4 Akten von Hans
Donnersta und folgende Tage:
Mittwoch: Opern⸗ Der Trompeter von
17. Vorstellung. Die Maus. Girndt. Anfang
Die 7 Schwaben.
Vorher: Zum ersten Lustspiel in 1 Akt 1 Anfang Belle-Alliance-Theater.
18. Vorstellung. Othello,
5. le: ie Näherin“. Jacobson. Fr. Marie Geistinger).
Götz von Donnerstag: Die Näherin.
Höhere Töchter. von Mannstädt und Schott. 8 Betty Gerber als Debut.
osse in 4 Akten nach dem aufs. Hierauf zum 53. M.: Ein Tag in Pititu.
Der Meyder.
Circus Renz.
nebst einem Vor⸗ des Mikado“.
Großes einer
— Auftreten der und Reitkünstler.
osse mit Gesang unge 27 von 18 Jahren können si Alle N enne. täglich Im Ball saal
Hos⸗ Woche.) Auftreten des Direktors E. Renz.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch: Mit neuer Ausstattung. Zum 27. M.: Volksoper in 3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer.
Donnerstag: Zum 28. Male: Die 7 Schwaben.
Residenz-Theater. Mittwoch: Zum 26. Male: Francillon. Schauspiel in 3 Akten von A. Dumas (Sohn). Deutsch von Paul Lindau.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Mittwoch: spiel der Fr. Marie Geistinger mit den Mitgliedern des Friedrich⸗ Bg ecgeesisch. 1“
osse in 4 Akten nach dem Französischen von Held und (Lotti Grießmeyer, Näherin aus Wien:
Central-Theater. Mittwoch: Zum 138. Male: . osse mit Gesang in 4 Akten (Adele Schumann: — Fridolin Fiedler: r. Willy Klein als Debut.) Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Zum 139. Male: Höhere Töchter.
Concert-Baus. Zwanzigste Concert⸗Saison. Mittwoch: Concert des Kapellmeisters Hrn. Karl
Mittwoch: Novität! Gesetzlich geschützt! Japan, oder „Die neckischen Frauen Groß. choreographische Ausstatt.⸗ Pantomime. — „Colmar“, Schulpferd, dressirt und geritten von Hrn. J. W. Hager. — Verschwinden Dame. — „El⸗Hamid“, arab. Vollbluthengst, vorgeführt von Frl. Pauline Veith. — „Der Salto⸗ mortale über 12 Ponys“ vom Clown Godlewsky. — Auftreten der Equilibristen Geschwister Cottrelly. vorzüglichsten Reitkünstlerinnen
Donnerstag: „Die lustigen Heidelberger“. —
Damen und junge Leute bis zum Alter zur Statisterie melden es „Circus Renz“.
E. Renz, Direktor.
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Elise Schoellkopf mit Hrn. Apo⸗- theker Dr. Georg Kumpf (Geislingen a. Steige). — Frl. Elise Hornkahl mit Hrn. Fritz Lippmann (Coppenbrügge). — Frl. Mathilde Steindecker mit Hrn. Wilhelm Bartels (Clötze —Glindenberg). — Frl. Klara Ewald mit Hrn. Zahnarzt Julius
Thiel (Neiße). — Frl. Anna von Hänisch mit 9. Reg.⸗Assessor Konstantin Fritsch H.c; — Frl. Emma Weymar mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Meyer (Straßburg i. C.). — Frl. Klementine Koch mit Drn. Reg.⸗Assessor Dr. jur. Ernst Jacobi (Berlin). Geboren: Ein Sohn;: Hrn. Karl Steinsieck (Berlin). — Hrn. Ludwig Zabel (Birmingham). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Edel von Western⸗ hagen (Fraustadt). — Hrn. Apothekenbesitzer Giß⸗ mann (Prausnitz). — Hrn. Franz lippgen (Gbemnis,⸗ Eine Tochter: Hrn. Alb. Müller Nordhausen). — Hrn. Gymnasiallehrer Klages (Leer). — Hrn. Dr. Jaro Springer (Berlin). — — Hrn. Premier⸗Lieutenant von Boyen (Harburg E.) — Hrn. Intendantur⸗Rath Duncker (Magdeburg). — Hrn. Premier⸗Lieutenant von (Schleswig). — Hrn. Wilhelm appert (Berlin). — Hrn. W. Schubert (Berlin). Gestorben: Hr. Major z. D. Gustav von Blanken⸗ feld (Charlottenburg). — Frau Ottilie von Batocki, geb. von Talatzko, (Königsberg i. Pr.) — Antonie von Wedell (Kolberg). — Frl. uise owaldt (Berlin). — Hr. Rentier Karl Ludwig Arnim (Eventin). — Frau Johanna Schiffer, geb. Rosen (Berlin). — Hr. Ingenieur Alwin Scherping (Kl. Rodensleben.) — Frau Rechnungsrath Klara Hüttig, geb. Zyka, (Görlitz). — Hr. Oekonom Chr. Schultz (Darrigstorf). — Frl. Friederike Tiessen (Königsberg). — Fr. Niewerth Gutens⸗ wegen). — Frau Julie von Kalkstein. geb. Leh⸗ mann, (Fischerei Neuenburg).
Gast⸗
Zum mit Gesang
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗ lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften
auf Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 9. bis 14. Januar 1888.
Berlin:
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats
Berlin, Dienstag, den 17. Januar
hhreren Bundesstaaten ch sein, der in einem der Staatsangehörig⸗ Ausweisung aus dem B
anderen Bundesstaat um das gemeinsame jeder möglichen einer neuen g des Bundesraths abhängig lässigkeit der Entziehung der zeibehörde die Be⸗ im Sinne im Inter⸗
gleichzeitig in me es unumgängli Entziehung
lustig Erklärter das Indigenat besitzt. Für solche Fälle wird ausgesprochenen keit, wenn sie die Befugniß zur
en auf diejenigen Mittel, mit welchen seither ozialdemokratie geführt worden ist, vorläufig Im Interesse der Aufrechterhaltung der Ruhe ens des Deutschen Reichs ist es demnach für zu erachten, durch abermalige Verlänge⸗ Gesetzes vom 21. Oktober 1878 diese ehörden des Reichs und der Einzelstaaten
verbündeten Regierung der Kampf gegen die S nicht verzichtet werden. und des inneren Fried eine Pflicht der Gesetzgebung rung der Geltungsdauer des Mittel auch fernerhin den B zur Verfügung zu stellen.
Nicht minder erschei. streckung der Geltu derjenigen Mängel habung einzelner Best haben, und deren Fortbe⸗ in Frage zu stellen geeignet sich vornehmlich darin gezeig
soztaldemokratischen Drucks treten. Ein Beleg
Nichtamtliches.
Berlin, 17. Januar. ender Gesetzentwurf,
Dem Reichstage Bundesstaat
betreffend die Verlänge⸗ der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen gefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗ Oktober 1878, zugegangen. *⸗ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, noch Bundesraths und des Echet.. 8 folgt:
Staatsangehörigkeit Außerdem erscheint es nothwendig, e des Reichs wie der einzelnen Bundesstaaten Eventualität gegenüber sicher zu stellen, Staatsangehörigkeit von der Genehmigun Erkenntniß auf Zu leichzeitig für die Landes⸗Poli des Aufenthalts zweckmäßig
die gemein demokratie vom 21. nt es aber geboten, bei der erneuten Er⸗ setzes zugleich auf eine Beseitigung edacht zu nehmen, welche sich bei der Hand⸗ immungen im Laufe der Zeit herausgestellt tbestehen den heilsamen Erfolg des Gesetzes Diese Mängel haben daß es trotz aller Anstrengungen der Verbreitung dem nothwendigen hierfür findet sich darin, daß das erklärte deutschen Sozialdemokratie, der zu Zürich erscheinende unter der deutschen Arbeiterwelt nach zuverlässigen 10000 Abonnenten zählt. r die „Freiheit“ und die an Stelle des ein⸗ herausgegebene
dauer des Ge zu machen. Staatsangehörigkeit g fugniß der §. 21 begründet, Verurtheilung; lichkeit offen gehalten, die falls diese im einze — Was die Strafbestimmung im le §. 22 a betrifft, so beruht die m §. 361 Nr. für den Fall der Bundesgebiet eine Haf
erfolgter Zustimmung des
Einschränkung
Die Dauer der Geltung des Gesetzes gegen die gemeingefähr⸗ sein würde.
rebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 S. 351) wird hiermit bis zum 30. September 1893
Artikel II. .19 und 22 Absatz 1 werden in der Art abgeändert, wie nachstehend unter den bisherigen Ziffern auf⸗
mildere Maßregel, in Anwendung Inen Falle für ausreichend zu ten Absatz des elbe auf dem Umstande, 2 des Strafgesetz⸗ unbefugten
(Reichs⸗Gesetzbl. V zu bringen,
schlag gebrachten daß die allgemeine Strafvorschrift in de buchs für das Deutsche Reich, Rückkehr eines Ausgewiesenen in das von sechs Wochen androht, ausreichend
Parteiorgan der „Sozialdemokrat“, Ermittelungen gegen anarchistischen Blätte gegangenen Deutschland
Wird hierbei berü
Vorschriften geführt sind:
§. Wer eine verbotene Druckschri der vorläufigen Beschla breitet, fortsetzt oder wieder abdruckt, wird oder Gefängniß bis zu einem leichgeachtet, wenn eine verbotene Druck⸗ e, einer Schankwirthschaft oder in einem s Publikums offenstehenden Ort zur Be⸗ ilenden ausgelegt oder bereit gehalten wird. §. 22 Absatz I. welche sich die Agitation für die im §. 1 zum Geschäft machen, ist im Falle
Ebenso sind die
den anderweit erachtet werden hörigkeit für verlustig er⸗ mokratischen Partei den Ausweisungs⸗ Es bedarf daher um ch ohne die⸗
Höchstbetrage gemachten Erfahrungen kann, um gegenüber den ihrer klärten Mitgliedern der sozialde beschlüssen den gehörigen so mehr einer schärferen strafrechtlichen selbe die Inkonsequenz ergeben würde, mit einer gelinderen 3 des Gesetzes vom Beschränkung des Aufenthalts. Erfahrung, nach gitationsmitteln die nie steht, haben sich auch unzulänglich
rvorgetreten, zusammentreffende
19. ;2„ ft (§§. 11, 12), oder wer eine von „Autonomie
gnahme betroffene Druckschrift (§. 15) ver⸗ mit Geldstrafe bis zu ein⸗ Jahre bestraft.
in mehreren cksichtigt, daß die einzelnen
sam charakterisirt worden von Arbeitern
Nummern der vor⸗ Staatsange 1 anderen Gelegen⸗ sind, von einer verhältniß⸗
gemeinschaftlich gehalten d es keiner weiteren Beweisführung Vertrieb der sozialdemokratischen
die Wirksamkeit
tausend Mar
Der Verbreitung wird schrift in einem Verkaufslo sonstigen, dem Zutritt de nutzung der daselbst V
Nachdruck zu geben. 6. Vorschrift, als si daß die Zuwiderhandlung gegen Strafe bedroht wäre, wie zu⸗ 21. Oktober 1878 die Zuwider⸗
heiten genug mäßig großen und gelesen werden, dürfen, daß ein d Preßerzeugnisse mi und den Erfolg des Gese Theil zu paralysiren.
onstigen Druckschriften in de haben inzwischen die in neuerer und Anhänger Strafprozesse
Parteileitung größeren Städten und an sirt worden sind, deren aus sozialdemokratischen Partei schaffen und überhaup 1878 getroff Maßregeln, wel haltig zu beseitigen un Druckschriften in wirksa ihre Richtung gegeben. in Folge des geschilder leitung gestellt haben, und sich nicht darauf sich den Vertrieb der Geschäft machen. 6 jenigen vorzugehen sein,
gehören, und die Verbreitung oder auf andere Bewegung zu ve Von diesen hier vorab zu begründenden vorgeschlagen worden, vom 21. Oktober 18 Einschränkung des weiterung dahin zu geben, dann in Anwendung gebracht w deutschen Strafgesetzbuchs eine egen das Gesetz vom 21. Um dem Unwesen dieser
die Ausweisun folge §. 22 A handlung gegen die
Gegenüber der erwähnten wirksamsten und gefährlichsten A botener Druckschriften in erster Li angedrohten
tig starker — t Nothwendigkeit dahin führen muß, s vom 21. Oktober 1878 zum großen er die näheren Umstände, durch welche es botenen sozialdemokratischen Zeitungen und n dem angegebenen großen Umfange einzu⸗ Zeit an verschiedenen Orten b sozialdemokratischen
hinlänglichen Aufschluß gegeben. sozialdemo⸗
Gegen Personen, 2 bezeichneten Bestrebungen erurtheilung wegen Zuwiderhandlungen gegen die §§ zwei Jahren zu erkennen.
der Einschränkung ihres
ch welcher unter den Verbreitung ver⸗
auf Gefängniß nicht unter reiheitsstrafe ufenthalts erkannt werden.
Freiheitsstrafen tlich ist diese Unzulänglichkei
Mehrheit von Zuwiderhandlungen genanntes fortgesetztes Vergehen aufz Strafe nicht erkennen
handlung im Höchstmaße angedrohte es sich als ein Mangel des Gesetzes fühlb berufsmäßigen Agitatoren ni werden können, als diejenigen, we Die Erwägungen, führen auch
uf die lässigkeit kann auf die Zulässigkei Waarch he Artikel III.
Hinten den §§. 22 und 25 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 werden die folgenden §§. 22 a o eingeschaltet:
§. 22 a.
ässigkeit der Einschränkung des Aufenthalts mit den im 2 und 3 bestimmten Maßgaben und Wirkungen kann Verurtheilung auf Grund des §. 129 des stgestellt ist, daß der Verurtheilte an hat, zu deren Zwecken oder Be⸗ dieses Gesetzes oder auf die Aus⸗ bezügliche Maßregeln der Verwaltung durch un⸗ verhindern oder zu entkräften. hl in dem vorbezeichneten Falle, wie in dem Falle die Verurtheilung wegen Zuwiderhandlung Betheiligung an einem verbotenen Verein als Mitglied (§. 17 Absatz 1) erfolgt ist, auf die Zulässigkeit der Entziehung der Staatsange
Durch ein solches Erkenntniß s des Verurtheilten die Befugniß, erlustig zu erklären und aus dem Bundes⸗ Erkenntniß begründet gleichzeitig für die de die Befugniß zur Beschränkung des Aufenthalts . 22 Absatz 2 und 3 bezeichneten
den vorstehenden Vorschriften ihrer Staats⸗ n einem Bundesstaate verlustig erklärt worden sind, nderen Bundesstaat und können ohne Bundesstaat die Staats⸗
flegen und hiernach können, als auf die für eine Weiterhin hat cht, daß auch die Freiheitsstrafen getroffen lchen nur einzelne Verirrungen zur welchen der Vorschlag des §. 222 die Freiheitsstrafen für die Insbesondere elcher verbotene Druckschriften Androhung und Verhängung von daß sie geeignet sind, diejenigen ls Werkzeug herzugeben. entsprechenderen Ahndungen zu ür viele Fälle das Bedürfniß zurückdränge Maßregel der Entziehung der Staatsan
f beruhen die Vorschläge zu §§. 19 und zu §. 19 anlangt, zu bemerken, rbreitung in seiner Anwendbarkeit auf sicherzustellen, welche erfahrungsmäßig
planmäßiger deren Industriecentren Verbindungen organi⸗ sgesprochener Zweck darauf gerichtet ist, der presse unter den Arbeitern Eingang zu ver⸗ f Grund des Gesetzes vom 21. Oktob dnungen entgegenzuarbeiten. Den ges etzgeberischen Mängel dieses Gesetzes nach⸗ Verbreitung der verbotenen merer Weise als bisher zu verhindern, ist damit Dieselben werden den Verhältnissen, wie sie sich ten Vorgehens der sozialdemokratischen Partei⸗ in besonderem Maße Rechnung tragen müssen beschränken dürfen, Diejenigen zu treffen, welche sozialdemokratischen Zeitungen zum unmittelba ielmehr wird in gleicher Weise auch gegen D welche den vorerwähnten Verbindungen an⸗ ohne den Vertrieb unmittelbar zu besorgen, r Druckschriften mittelbar fördern helfen Weise die Maßnahmen gegen die sozialdemokratische reiteln suchen.
Gesichtspunkten aus ist in dem al 22 a des vorgele Bestimmungen im 78, nach denen in gewissen Fällen auf eine Aufenthalts erkannt werden kann, Maßnahme erden kann, wenn auf Grund des Verurtheilung wegen Theil⸗ Oktober 1878 gerichteten Verbindungen zu steuern ist dabei von dem Erforder⸗ Agitation für die
auf eine höhere einzelne Zuwider
§. 22 Absetz erkannt werden, wenn eine Strafgesetzbuchs erfolgt und fe einer Verbindung th schäftigungen gehört führung desselben gesetzliche Mittel zu Auch kann sowo des §. 22 Absatz 1, wenn §. 19 oder wegen
cht mit härteren Last fallen.
berufsmäßigen Agitatoren der raffinirten Organisation, verbreitet werden, läßt sich nur mit Strafen solcher Strenge entgegenwirken, abzuschrecken, welche geneigt sind, sich Füglichkeit, auf solchem wird zugleich f
welche dazu dienen sollen, die
eilgenommen b w d insbesondere die
,„ die Vollziehung
örigkeit erkannt werden. erhält die Centralbehörde des den letzteren seiner
gehörigkeit Gebrau
eimathsstaat zu machen.
taatsangehörigkeit für v gebiet auszuweisen. Landes⸗Polizeihehör des Verurtheilten mit den in dem § Maßgaben und Wirkungen. welche nach
22 und es ist nur,
der verbotenen 219 daß es zweckmäßig
soviel den Zusatz erscheint, den Begriff der Ve gewisse Arten der Verbreitung von der Agitation ausgebeutet zu werden p
Als eine Lücke des Gesetzes ist es endl den Umsturz der bestehenden Staats⸗ und Gesellschafts⸗ chteten Bestrebungen in strafloser Weise in das Ausland Die vom Auslande aus betriebene Ver⸗ im Inlande in der Person Theilnahme Auslande ihren Sitz hat nden auch in Deutschland gerichtet tlich verantwortlich schon dadurch, für die Theilnahme aber an im welche Umsturzzwecken dienen, wortlichkeit.
s besonders wichtig ten Gesetzentwurfs .22 des Gesetzes ch zu empfinden gewesen, daß die auf ordnung geri verlegt werden können. 1 breitung verbotener Druckschriften wird strafrechtlich idrigen Verbindung, f den Umsturz des Bestehe ist, macht den Inländer strafrech daß er der Verbindung angehört; Auslande abgehaltenen Verhandlungen, besteht im Inlande keine strafr Staat sieht ruhig zu, wie jenseits gearbeitet wird, u wenn sie in seinen
angehörigkeit i — verlieren dieselbe auch in jedem a Genehmigung des Bundesraths in keinem angehörigkeit von Neuem er
Wer, nachd Bundesgebiets verwiesen ist wird mit Gefä
Die Betheiligung eines Deu außerhalb des Bundesg Absatz 2 beze bestrafen. N ziehung der
§. 129 des nahme an einer g Verbindung erfolgt. und deren weitere Verbreitung zu hindern, daß der Verurtheilte sich die ezeichneten Bestrebungen zum Geschäft
rund der Bestimmungen im Abs. 3 des „ohne Erlaubniß in dasselbe zurückkehrt, bis zu drei Jahren bestraft.
em er auf G ngniß von einem
0 à⅞ϑ. tschen an einer Versammlung, welche dem Zwecke stattfindet, die im §. 1 ist mit Gefängniß zu kann auf Zulässigkeit der Ent⸗
bsatz 2 des Gesetzes b machte, Abstand genommen. Außerdem soll aber vorgeschlagenen Aenderunge wie auch dann, w oder wegen Betheili Verein auf eine Frei schränkung des Aufent keit erkannt werden können. Es soll nicht verkannt werden, um eine außerordentliche u esehen indessen davon, daß ohne schwerere auf Grund desselben erlassenen n, wird die Nothwendigkeit, Kampfesmittel gegen iell durch die Erfahrungen begründet, 3 des Gesetzes d. Alle Wahrnehmungen Vorschrift aus einem be⸗ Agitation für die e an dem neuen Aufenthalts⸗ enommen, und dieselbe damit
echtliche Verant seiner Grenzen an seiner Zerstörung seiner Feinde selbst dann nicht,
ichneten B. eben der Freiheitsstrafe Staatsangehörigkeit erkannt werden (§. 22 a
estrebungen zu fördern, ge und hierin liegt der Schwerpunkt der
n — sowohl in dem letztbezeichneten Falle, gen Vertriebes verbotener Druckschriften ung an einem verbotenen sozialdemokratischen eitsstrafe erkannt worden ist, außer auf Be⸗ halts auch auf den Verlust der Staatsangehörig⸗
daß es sich bei dieser Bestimmung chneidende Maßregel handelt. es nach dem Vorhergesagten nicht möglich Strafen dem Gesetze vom 21. Oktober Anordnungen
nd er erwehrt sich Machtbereich zurückkehren. Mit welchem Erfolg dies ausge land abgehaltenen Kongresse, in we strebungen immer neue Stärkung fin nahme an inländischen solchen Versamm allein in Bezug auf diese ist ein Schutz m vorgesehen durch polizeiliche Ueb staatsgefährlichen Vers⸗ die Zuwiderhandlungen gege Im Auslande aber versagen anderes Mittel übrig, als die Bedingun Charakter der Versammlung dem hervorgetretenen dringenden Bedürf des vorgeschlagenen §. 2 In Vorstehendem findet gründung. Zu erwähnen bleibt nur no die Geltungsdauer des Gesetzes vom abermaligen Verl In Folge dessen i gebracht worden.
ird, zeigen die im Aus⸗ lchen die staatsgefährlichen Be⸗ den. Zwar ist auch die Theil⸗ lungen an sich nicht strafbar; öglich und im Gesetz d durch Verbot der und man kann sich begnügen, n das Verbot unter Strafe zu stellen. diese Schutzmaßregeln und es bleibt kein g der Strafbarkeit in den solcher Weise
Begründung. Die Geltungsdauer des Gesetzes ge Sozialdemokratie vom welche durch das Gesetz vom zbl. S. 77) auf zwei Jahre verlängert w ktober 1888 ihr Ende erreicht haben. Die Frage wegen Erstreckung der Geltungsdauer dieses Gesetzes tritt ordergrund. welche mit den verbündeten Regierungen sind, daß die auf eine Vernichtung der g abzielenden Bestrebungen Umsturzpartei in wirksamer Weise nur ver⸗ Vollmachten bekämpft werden das Gesetz vom 21. Okto⸗
gen die gemein 21. Oktober 1878 (Reichs⸗ 20. April 1886 orden ist, wird
Bestrebungen der
(Reichs⸗Gese mit dem 1. *8 der abermaligen C daher von Neuem in den V
Bei allen denjenigen, der Ueberzeugung gewesen bestehenden Staats⸗ der sozialrevolutionären mittelst außeror
erwachung un ammlungen,
Achtung und Erfolg zu sichern, Expatriirung demokratie aufzunehmen, spez der Handhabung 1 Oktober 1878 gemacht worden sin daß die nach dieser Regel die
selbst zu verlegen. In nisse abzuhelfen, ist der Zweck
det der vorgelegte Gesetzentwurf seine Be⸗ ch, daß es zweckmäßi 21. Oktober 1878
traum zu erstrecken.
und Gesellschaftsordnun dentlicher gesetzgeberischer des §. 28 können, herrscht Einverständniß darüber, da
1878 den stimmen darin überein,
Ort Ausgewiesenen in der kratischen Lehren und Grundsä Maße, wieder au
f einen größeren Zei
ängerung au st eine Geltungsperiode von fünf Jahren in Vorschlag
sche und umsichtige Handhabung sozialdemokratische in solchen Schranken zu Störungen der öffentlichen e sie in anderen Ländern Als weiterer
Durch eine energi
eworden ist. es gelungen,
einer Bestimmungen un Bewegung in ihrer öffentlichen Bethätig halten, daß Deutschland von ernsteren Ordnung und des öffentlichen zu beklagen gewesen si bedeutsamer Erfolg ein Ueberwuchern die rein ländlichen Distrikte wohl wird nicht in Abrede zu welche seinerzeit zu dem Er 21. Oktober 1878 geführt haben, eine Aen positiven Besserung noch nicht auch aus den Rechenschaftsberichten Reichstage über die auf Grund des §. ber 1878 getroffenen Maßnahmen vorge Sozialdemokratie weder an Ausdehnun Einbuße erlitten. was auch die
ort, oft in verstärktem in Gegenden sozialdemokratischen
bloßen Aufenthaltsbeschränkung, den verschiedensten insbesondere im sorgnissen Anlaß ge werden, daß die unter bestimmten keit von dem Gebiet des Deutsche Ihre weitere Rechtfertigun bisherigen Bestim Existenzbedingunge des gewaltsamen Umsturz ordnung berufsartig ihre erheben dürfen, noch weiter daher der Staat derartige cheidet, so wird hierin ein unden werden können. Um Uebrigen sind f regel in dem Absatz welche eine über das schließen geeignet sind. Zu diesem Expatriirung nur dann beschloss lässigkeit derselben durch d Auch soll die Ausführung chließlich in die Hände der Zent aats gelegt werden. unberücksichtigt lassen können,
Propaganda schwerwiegenden
über welche in der letzten Zeit von e Klagen erhoben worden sind, und die Hindlick auf die ländlichen Distrikte zu ernsten Be⸗ ben, wird wenigstens zum Theil dadu lichkeit geschaffen wird, sozialde Voraussetzungen durch Aberkennun n Reichs über
Nachtheilen strigen (2.) Sitzung des
, nachdem das Haus sich konstituirt
ter Dr. von Scholz das Wort:
hohe Haus sich soeben konstituirt hat, beehre ich
mehrere Vorlagen der Königlichen Staats⸗ ihrer Einbringung
Friedens, wie verschont geblieben Thatsache zu verzeichnen, sozialdemokratischen Bewegung at verhütet werden können. ellen sein, daß in de
auses der Abgeordneten ergri hatte, der Finan Nachdem das mich, Herr Präsident, regierung mit den 3 Allerhöchsten Erlassen zu überreichen. Es sind das: 1) die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres 884 bis 1885; Uebersicht von des Jahres vom 1. April 1886 bis 1887; 3) der Gesetzentwu halts⸗Etats für
Gesetzentwurf, betreffend den Erla Waisengeldbesträge der unmittelbaren Staatsbeamten,
eend die Erleichterung der Volksschul⸗ dieses Gesetzentwurfs
dem Hauptinhalt nach längst bekannten ein schon ziemlich fernes Wesentlichen überall nur wird, sind dem Landtage die eben über⸗ chon bei ihrer Ankündigung in der Eröffnungsrede
Seiten laut
rch vorgebeugt mokratische Agitatoren der Staatsangehörig⸗ aupt auszuschließen. die vorgeschlagene Verschärfung der daß Diejenigen, welche die die Herbeiführung
onjenigen Ver⸗ esetzes vom derung im Sinne einer Wie unter Anderem zu entnehmen ist, welche dem 28 des Gesetzes vom 21. Okto⸗ legt worden sind, hat die
ermächtigenden
eingetreten ist. 8 6 n der Erwägung,
n des Staats verneinen und für es der bestehenden Staats⸗ und Gesellschafts⸗ Kräfte einsetzen, nicht den Anspruch darauf Angehörige des Staats zu sein. Wenn en aus seiner Gemeinschaft aus⸗ chtigter Grund zur Klage nicht ge⸗
ür die praktische Handhabung der neuen Maß⸗ §. 22 a Kautelen vorgesehen worden, Ziel hinausgehende Anwendung Zweck soll
vom 1. April Staatseinahmen und ⸗Ausgaben
eststellung des Staatshaus⸗ r vom 1. April 1888/89, nebst dem Etats⸗
ß der Wittwen⸗ und nebst Be⸗
sozialdemokratische rf, betreffend die F
letzten Reichstagswahlen wieder abgeschlossene Partei gebliebe der Wahlagitation aus dem Auslande Vereinigten Staaten von Nord⸗ Admittel haben den Zusammenhang der kratie mit den Umsturzparteien
Nach wie
der Partei zur Unterstützun und namentlich aus den reichlich zugeflossenen deutschen Sozialdemo Ländern wiederum offen gelegt. revolutionären Tendenzen fortgesetzt im dafür, daß sich aus der sozialdemo Boden der bestehend Reformpartei herausb Bei dieser Lage Jahre schwerlich ein
gründung, und
5) der Gesetzentwurf, betre lasten, nebst Begründung. zugleich im Namen des bgesehen von der ersten, Vorlage, welche für unsere raschlebige Zeit in Jahr zurückführt und deren Int an das Spezielle anknüpfen wir
2 und 3 des derselben auszu⸗ insbesondere die erden dürfen, wenn auf die Zu⸗ dentlichen Richter erkannt worden ist. eines derartigen Richterspru ralbehörde des betreffenden s hat der Entwurf den Fal nicht daß ein seiner Staatsangehörigkeit ver⸗
in anderen arteileitung stehen die ordergrund. ratischen Bewegung eine auf den und Gesellschaftsordnung stellende ilden werde, sind nirgend bemerkbar geworden.
in der sich im Laufe der nächsten en wird, kann nach Ansicht der
Die Einbringun Herrn Kultus⸗
eresse sich im der Dinge, Andererseit
Wechsel vollzieh
reichten Vor