1888 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Jan 1888 18:00:01 GMT) scan diff

per April⸗Mai 16,85 bez., per Mai⸗Juni

—, per Juni⸗Juli —. 88

Kartoffelmehl pr. 100 kg brutto inel Sack. Ter⸗ mine fest. Gek. Sack. Kündigungspreis —, Loco —,— ℳ, per diesen Monat ℳ, per Januar⸗ 1 . ℳ, per April⸗Mai 18,40 ℳ, per Mai

uni —⸗

Trockene Kartoffelstärke pr. 100 kg brutto inkl. Sack. Termine fest. Gek. Sack. Kündigungspreis Loco ℳ, per diesen Monat ℳ, per

ebruar⸗März ℳ, per April⸗Mai ℳ, per

ril⸗Mai 18,40 ℳ, per Mai⸗Juni „Rüböl per 100 kg mit Faß. Termine still. Geründigt Ctr. Kündigungspreis Loco mit Faß —, Loco ohne Faß —, per diesen Monat ℳ, per Januar⸗Februar ℳ, per Avpril⸗Mai 46,3 ℳ, per Mai⸗Juni 46,4 ℳ, per Juni⸗Juli 46,5 ℳ, per Juli⸗August ℳ, per Sept.⸗Okt. 46,7

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. Ter⸗ mine Gekündigt kg. Kundigungspreis ℳ, Loco ℳ, per diesen Monat ℳ,

per Januar⸗Februar ℳ.

Spiritus per 100 1 à 100 % 10 000 1 % nach Tralles loco mit Faß (versteuerter). Termine still. Gekündigt 50 000 I. Kündigungspreis

99,4 ℳ, per diesen Monat und per Januar⸗Februar

M99,3 bez., per April⸗Mai 100,2 100 100,1 bez.,

per Mai⸗Juni 100,9 100,7 100,8 bez., per Juni⸗

Juli —.

Spiritus per 100 1 100 % = 10 000 % (ver⸗ steuerter) loco ohne Faß 98,8 98,9 bez.

Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe loco ohne

Faß 50,1 bez.

Spiritus mit 70 Faß 31,8 bez.

Weizenmehl Nr. 00 23,50 22,25, Nr. 0 22 20,25.

Feine Marken über Notiz bezahlt.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 16,50 15,50, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 18,00 16,50 bez., Nr. 0 1,75 höher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack.

„Bericht der ständigen Deputation für den Eier⸗ handel von Berlin. Normale Eier je nach Qualität von 3,80 3,85 pro Schock. Aussortirte, kleine

Waare je nach Qualität von 2,20 2,50 per

Schock. Kalkeier je nach Qualität per Schock.

Sehr fest bei äußerst geringer Zufuhr.

Nichtamtlicher Theil. Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe per April⸗Mai 51,9 51,8 bez., per Mai⸗Juni 52,5 52,4 bez., per Juni⸗Juli 53,3 53,2 bez., per Juli⸗Auguft 54,1 53,9 bez, per August⸗September —, mit 70 Verbrauchs⸗ abgabe per April⸗Mai 33,5 33,4 bez., per Mai⸗Juni

3,9 33,8 bez, per Juni⸗Juli 34,7 34,6 bez., per

Juli⸗August 35,3 35,1 bez., per August⸗September

35,7 35,6 bez. unter den noch festzustellenden Be⸗ ngungen für den Lieferungshandel in Spiritus. Berlin, 28. Januar. Marktpreise nach Ermitte⸗ ungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums.

Höchste Niedrigste

Preise.

Verbrauchsabgabe loco ohne

17 16 15 11 11 11 15 12 10

12

17 16 16 12 11 11 17 14

Per 100 kg für:

Weizen gute Sorte. Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorte Roggen gute Sorte. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorte. Gerste gute Sorte. Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte 12 Hafer gute Sorte 13 Hafer mittel Sorte .12 11 Hafer geringe Sorte.... 10 v14X“ 3 v4“ 4 Erbsen, gelbe zum Kochen. 20 Speisebohnen, weiße. 24 1111A66“ 30 1“*“ 4 Rindfleisch

dn b b kg.

Zauchfleis g. Schweinefleisch 1 kg. Kalbfleisch 1 kg. . Hammelfleisch I kg. Eier 60 Stück. Karpfen 1 kg.

Zans 8

ander Hechte Barsche Schleie 1“ Bleie Fö1441“ Krebse 60 Stück 11 2

Stettin, 28. Januar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen still, loco 162 168, pr. April⸗ Mai 169,00, pr. Juni⸗Juli 173,50. Roggen still, vco 108 —- 112, pr. April⸗Mai 119,00, pr. Juni⸗Juli 123,00. Pommerscher Hafer loco 102 bis 108. Rüböl unveränd., pr. Januar 46,50, pr. April- Mai 46,70. Spiritus behauptet, loco ohne Faß verst. 98,30, do. mit 50 Konsumst. 49,50, do. mit 70 Konsumsteuer 31,50, pr. April⸗Mai 99,50. Petroleum loco verzollt 12,65.

Posen, 28. Januar. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß (50-er) 48,40, do. do. (Oer) 30,40, do. do. mit Verbrauchsabgabe von 70 und darüber 30,40, pr. Januar —,—. Fest.

Breslau, 30. Januar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus per 100 1. 100 % exkl. 50 Verbrauchsabgaben pr. Januar 48,30, pr. April⸗Mai 50,20, do. pr. Mai⸗Juni 50,80, do. 70 pr. Januar 30,50, pr. April⸗Mai —,—, do. pr. Mai⸗ Juni —,—. Weizen —. Roggen pr. Januar⸗Februar 113,00, do. pr. April⸗Mai 116,50, do. pr. Mai⸗ Juni 119,50. Rüböl loco pr. April⸗Mai 46,50, do. pr. Mai⸗Juni —,—. Zink: umsatzlos.

Köln, 28. Januar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen fremder loco 18,75, hiesiger loco 17,50, pr. März 17,75, pr. Mai 18,15, pr. Juli 8,55. Roggen, fremder loco 14,25, hiesiger loco 13.50, pr. März 12,75, pr. Mai 12,95, pr. Juli 13,20. Hafer hiesiger loco 13,50. Rüböl pr. 50 kg loco 25,50, pr. Mai 24,80, pr. Oktober pr. 100 kg

48,90. Bremen, 28. Januar. (W. T. B.) Petro⸗ Fest. Standard white

leum (Schlußbericht). loco 7,55 bez.

Hamburg, 28. Januar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco ruhig, holstein. loco 164

50 75

25

75 50 50 65 10

92a2 2

DO—be Dbodd —o⸗d—hh

168. Roggen loco ruhig, mecklenburgischer loco neuer 122 126, russischer loco ruhig, 90 96. Hafer still. Gerste still. Rüböl ruhig, loco 48. Spiritus ruhig, pr. Januar 22 ½ Br., pr. Januar⸗Februar 22 ¾ Br., pr. Februar⸗März 23 Br., pr. April⸗Mai 23 ¼ Br. Kaffee geschäftslos. Petroleum still, Standard white loco 7,75 Br., 7,60 Gd., pr. August⸗Dezbr. 7,35 Gd.

Hamburg, 28. Januar. (W. T. B.) Kaffee good average Santos pr. März 64 ½, do. pr. Mai 63 ½, pr. Septbr. 60. Unregelmäßig.

Zuckermarkt. (Nachmittagsbericht). Rüben⸗ Rohzucker I. Produkt, Basis 88 % Rendement, frei an Bord Hamburg pr. März 15,10, pr. Mai 15,25, pr. Oktober 13,05. Fest.

Hamburg, 30. Januar. (W. T. B.) Kaffee (Vormittagsbericht) good average Santos pr. März 65, pr. Mai 64 ¼, pr. September 61. Fest. Wien, 28. Januar. 88 T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 7,61 Gd., 7,63 Br., brn neai. Tuni 7,68 Gd., 7,70 Br. Roggen pr. Frühjahr 6,15 Gd., 6,17 Br., pr. Mai⸗Juni 6,23 Gd., 6,25 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,50 Gd., 6,55 Br., pr. Juni⸗Juli 6,45 Gd., 6,47 Br. Hafer pr. Frühjahr 5.95 Gd., 5,97 Br., pr. Mai⸗Juni 6,08 Gd., 6,10 Br.

Pest, 28. Januar. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loco fester, pr. Frühjahr 7,30 Gd., 7,32 Br., pr. Herbst 7,64 Gd., 7,66 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,63 Gd., 5,65 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 1888 5,97 Gd., 5,99 Br.

London, 28. Januar. (W. T. B.) 96 % Java⸗ zucker 16 ¼ stetig, Rüben⸗Rohzucker 14 ¾ stetig. An der Küste angeboten 3 Weizenladungen. Chili⸗ Kupfer 73 ½.

Liverpool, 28. Januar. (W. T. B.) Baum⸗ wolle. (Schlußbericht.) Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Amerikaner ruhig, Surats stetig. Middl. amerikanische Lieferung: Januar 52 ⁄4 Verkäuferpreis, Januar⸗Februar 5³9 ⁄64 do., Februar⸗März 5³9⁄64 do., März⸗April 5 Käufer⸗ preis, April⸗Mai 521⁄12 Verkäuferpreis, Mai⸗Juni 54 ⁄%4 Käuferpreis, Juni⸗Juli 545 ⁄4 do., Juli⸗August 5476 4 Werth, August⸗September 5 ¾ d. Verkäufer⸗ preis.

Paris, 28. Januar. (W. T. B.) Rohzucker 880 fest, loco 38,75à39,00. Weißer Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Januar 41,80, pr. Februar 42,10, pr. März⸗Juni 42,80, pr. Mai⸗ August 43,25.

Havre, 29. Januar. (W. T. B.) (Telegramm von Peimann, Ziegler u. Co.) Kaffee. New⸗York unverändert. Rio 6000 B., Santos 5000 B., Recettes für gestern. Amsterdam, 28. Januar. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. Weizen pr. März 190, pr. Mai 191. Roggen pr. März 104 à 103, pr. Oktober 107 à 108.

Antwerpen, 28. Januar. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt. (Schlußbericht.) Raffinirtes, Type weiß, loco 18 ½ bez. und Br. pr. Januar 18 bez., pr. Januar⸗März 17 bez., 17 Br., pr. September⸗ Dezember 17 ¼ Br. Fest. Antwerpen, 28. Januar. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. (Schlußbericht.) Weizen behauptet. Roggen ruhig. Hafer still. Gerste unverändert. New⸗York, 28. Januar. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 10¹1/16, do. in New⸗Orleans 9 v⅛. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 7 ¾ ˖Gd., do. in Philadelphia Gd. Rohes Petroleum in New⸗York D. 6 C., do. Pipe line Certificates D. 88 C. Mehl 3 D. 30 C. Rother Winterweizen loco 90 ½ C., pr. Januar D. 89 ¾ C., pr. Februar D. 90 C., pr. Mai. D. 93 C., Mais (New) 61 ¼. Zucker (fair refining Muscovados) 5 ½. Kaffee (Fair Rio) 17 nom., do. Nr. 7 low ordinary pr. Februar 12,72, do. do. pr. April 12,22. Schmalz (Wilcox) 7,85, do. Fairbanks 7,90, do. Rohe und Brothers 7,85. Speck —. Kupfer pr. Februar 16,40. Getreidefracht 1 ¼.

Berlin. Central⸗Markthalle, 28. Januar. (Bericht des städtischen Verkaufsvermittlers J. Sansmann auf Grund amtlicher Notirungen.) Wild. Rehböcke 60 70 85 ₰, Damwild 30 65 . Rothwild 25 30 45 ₰, Schwarzwild 30 60 ₰, Rennthier 50 65 per Pfund, Kaninchen 40 60 pr. Stück. Hasen 2,50 2,80 pr. Stück. Fasanen⸗ hähne 2,75 3,75 (amtlich 2,00 3,50 ℳ), Fasanenhennen 1,75 2,50 ℳ, Birkwild 1,25 2,00 pr. Stück, Haselwild 0,50 0,80 pr. Stück. Schneehühner 0,90 1,10 per Stück. 88 Wildauktion täglich um 10 Uhr Vormittags und 6 Uhr Nachmittags. Fleisch: Rindfleisch 26 40 52, Kalbfleisch im Fell 30 50 55, Hammel 35 44 50, Schweine leisch 38 —- 42 pr. Pfd. Schinken ger. m. Knochen 70 85 ₰, Speck ger. 50 60 pr. Pfd. Geflügel, fett, geschlachtet: fette Gänse 45 50 70 pr. Pfd. Fette Enten 50 70 pr. Pfd., Puten 45 65 pr. Pfd., Tauben 38— 55 ₰, Hühner 0,90 1,00 1,50 pr. St. Geflügel, lebend: Gänse Ia —,— ℳ, IIa ℳ, Enten 0,85 1,50 2,25 ℳ, junge Hühner 60 90 ₰, alte Hühner 1,00 1,50 ℳ, Tauben 30 45 pr. St. Fäta 3,00 5,00 Obst und Gemüse: Weiß⸗ fleischige Speisekartoffeln 4 —5 ℳ, Zwiebeln 9— 14 pr. 100 kg. Blumenkohl 22 25 per 190 „Kopf. Apfelsinen Jaffa 5 —- 10 ℳ, Messina 8 13 ℳ, Valencia 420er 15—- 26 Citronen 19 13 pr. Kiste. Feldfrüchte in Wagenladungen, Kartoffeln, weißfleischige Speise⸗ kartoffeln 40 50 per 1000 kg. Hafer 105 130, Erbsen 110 200, Futtererbsen —, Gerste 103 180, Richtstroh —,— ℳ, Heu —,— pr. 1000 kg.

Berlin, 29. Januar. (Wochenbericht für Stärke und Stärkefabrikate von Max Saberseh unter Zuziehung hiesiger Stärkehändler fest estellt.) Ia. Kartoffelmehl 17 ½ 18 ¼ ℳ, Ia. Kartoffelstaͤrke 17 ½ 18 ¼ ℳ, IIa. Kartoffelstärke und Mehl 16 ½ 17 ℳ, feuchte Kartoffelstärke loco Parität Berlin 10,30 50 ℳ, je nach Lage der Abgangsstation, gelber Syrup 21 ½ 22 ℳ, Capillair⸗Syrup 23 ½ 24 ℳ, do. Exp. 24 ½ 25 ℳ, Kartoffelzucker⸗Capill. 23 24 ½ ℳ8, do. gelber Ia. 21 ½ 22 ½ ℳ, Rum⸗Couleur 33 40 ℳ, Bier⸗Couleur 33 40 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 25 ½ —26 ½ ℳ, Dextrin, sekunda 23 25 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 32 34 ℳ, Weizenstaͤrke (großstück.) 34 37 ℳ, Hallesche und Schlesische Schabe⸗Stärke 28. —30 ℳ, Mais⸗Stärke 30 Reisstärke (Strahlen) 42 44 ℳ, do. (Stücken)

41 42 (Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 8g.)

Generalversammlungen. zu Lübeck.

zu Berlin. Süddeutsche Bodenkredit⸗Bank. „Außerord. Gen.⸗Vers zu München. 3. März. Kölnische Hagel⸗Versicherungs⸗Ge⸗ sellschaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Köln.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[53355] Aufgebot.

In dem Grundbuche des den Kaufmann Edmund und Catharina (geb. Cizzvnska) Czabajski'schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Gostyn Nr 279 ist in Abtheilung III. Nr. 10 Folgendes eingetragen:

.1400 Forderung für geleistete Schlosser⸗ arbeiten und gegebene Darlehne, mit 5 % vom 15. Juli 1881 ab in einhalbjährigen Raten ver⸗ zinslich und nach Gͤmonatlicher Kündigung zurück⸗ zuzahlen, ferner eine Kaution zum Höchstbetrage von 1000 zur Sicherheit für gegebene Wechsel⸗Giros. Eingetragen für den Schlossermeister Siegmund Janaszewski zu Gostyn auf Grund der Verhandlung vom 15. Juli 1881 an demselben Tage.“

Die über diese bereits bezahlte Post aus dem

ypothekenbriehfe vom 15. Juli 1881 und der

chuldurkunde von demselben Tage gebildete Hypotheken⸗Urkunde ist angeblich verloren gegangen.

Auf Antrag des Grundstückseigenthümers E. Czabajski, vertreten durch den Rechtsanwalt Weiß zu Gostyn, wird deshalb der Inhaber der qu. Hypotheken⸗Urkunde hiermit aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem auf

den 29. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 3, anberaumten Auf⸗ gebotstermine unter Vorlegung der Urkunde an⸗ zumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Gostyn, den 22. Jannar 1888.

Königliches Amtsgericht.

Ausfertigung. Anufgebote. 8

Das unterfertigte K. Amtsgericht erläßt folgende Aufgebote:

1) Unterm 28. Dezember 1887 hat der für die nach Amerika ausgewanderten und nun verschollenen Geschwister Christina und Maria Katharina Dietrich von Oberwittbach, Letztere verehelichte Dümig, auf⸗ gestellter Pfleger „Andreas Fertig, Taglöhner in Oberwittbach, mit Genehmigung des Vormund⸗ schaftsgerichts den Antrag gestellt, die genannten Geschwister, deren Geburtszeit nicht näher festgestellt werden kann, als daß dieselbe in die Zeit vor dem 24. September 1818 fällt. für todt zu erklären.

2) Unterm 22. November 1887 hat der für den vor ungefähr 25 Jahren nach Amerika ausgewan⸗ derten und nun verschollenen Bauern Georg Schu⸗ bert von Karbach, geb. am 12. November 1815, aufgestellten Pfleger Kaspar Roth II. von Karbach, mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts be⸗ antragt, daß Georg Schubert für todt erklärt werde.

3) Unterm 29. Oktober 1887 stellte der für den ledigen Metzger Georg Philipp Reinhard von Neu⸗ brunn, geb. am 21. Januar 1809, bestellte Pfleger Philipp Veith, Bauer in Neubrunn, den Antrag, den Georg Philipp Reinhard, welcher Anfangs der dreißiger Jahre nach Brasilien auswanderte und nunmehr verschollen ist, für todt zu erklären.

4) Unterm 7. Juni 1887 haben der Wittwer Al⸗ berich Rothaug und die ledige Margaretha Rothaug von Esselbach den Antrag gestellt, ihre unbekannt wo in Amerika abwesenden Geschwister

a. Heinrich Rothaug, geb. am 18. Februar 1804,

b. Rothaug, geb. am 15. September

c. SvG Fakob Rothaug, geb 25. April für todt zu erklären.

2 Unterm 1. Juni 1887 wurde von der ledigen Näherin Eva Ehrler in Marktheidenfeld zugleich im Namen der ledigen Magdalena Ehrler allda der An⸗ trag gestellt, daß ihre Schwester, nämlich die am 20. März 1836 geborene Ottilia Ehrler von Marktheidenfeld, welche sich im Jahre 1864 in Eng⸗ land oder Schweden mit Albert Gladin (Gladdin, oder Gladen) verehelichte, dann nach Amerika aus⸗ und nun verschollen ist, für todt erklärt werde.

Nachdem diese sämmtlichen Anträge für zulässig erklärt worden sind, ergeht Aufforderung:

1) an die Verschollenen, spätestens in dem unten bestimmten Aufgebotstermine persönlich oder schrift⸗ lich sich bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden,

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, hierher Mit⸗ theilung zu machen.

Aufgebotstermin wird auf

Freitag, 14. Dezember 1888, 3 Vormittags 9 Uhr, dahier anberaumt.

Marktheidenfeld, 23. Januar 1888.

K. Amtsgericht. 1 Menzel.

Gemäß §§. 187 und 825 der Reichs⸗Civilprozeß⸗ ordnung bringe ich vorstehendes Aufgebot zur all⸗ gemeinen Kenntniß.

Marktheidenfeld, 23. Januar 1888.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S.) Lermer.

[53359] Auf den begründeten Antrag des Insten Christian Ernst Kobbelmann zu Atzerballigholz, als des ge⸗ richtlich bestellten Vormundes, werden die folgenden Personen: 1) der am 16. November 1817 geborene Jörgen Hansen aus Atzerballigholz, 2) der am 10. März 1816 Hansen Michelsen von dort, der am 6. Dezember 1817 geborene Hans KHinrich Michelsen von dort, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr,

geborene Jörgen

anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeich⸗ neten Gericht schriftlich oder persönlich zu melden,

.Febr. Lübecker Privatbank. Ord. Gen.⸗Vers. Ressource von 1794. Ord. Gen.⸗Vers.

widrigenfalls dieselben für todt erklz 1 1 r im Inlande vorhandenes Perrlliet wende⸗ kannten und gehörig legitimirten Erben thümlich verabfolgt werden wird. ein Sonderburg, 24. Januar 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II

Dr. Bartsch. 8.

[53344) Aufgebot. 8 8 6 e Eduard ie Cigarrenmachers⸗Ehefrau Friederi Schmidt, geb. Selow, vefrau Undeite Nag Emma Auguste Liebe in Taucha haben die Erlans des Aufgebots zum Zwecke der Todeserkläͤrung

am 23. September 1825 geborenen, angebliche Amerika ausgewanderten Bäckers Friedrich dun Deckert aus Taucha, ihres Oheims, von dessen d 1— seit länger als zwanzig Jahren weder noch durch einen

e 6 emgemäß wird der genannte Abwesende hiepne aufgefordert, spätestens bis in dem auf Cnde ljem den 24. November 1888, Vormittags 10 un vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Au- gebotstermin dem Gericht von seinem Leben J 1 n geben, vööG er 88 todt erklärt ah n Vermögen den sich legitimir F 4 Jeantwortet werden 88 8 Taucha, den 27. Januar 1888. Königliches Amtsgericht. Taubert.

[53349) Bekanntmachung. 84

Auf Antrag seiner Ehefrau Johanne, geb. Brase Nr. 67 Raderhorst, ist der verschollene Schiffer und 131“ Feesrich Böversen aus Nr. urch Urthei 2 für todt erklärt. 1“““

Petershagen, den 24. Januar 1888

8 Königliches Amtsgericht.

Selow in Lin

2

d . Anderen Nachricht vorhanden 1

[531422 Im Namen des Königs! d Januar 1888. Merlorny, Refrd. als Gerichtsschrei

Au ünlern f chtsschreiber.

1) des Bauergutsbesitzers aus Altpatschkau,

2) des Ackerbürgers Herrmann Wiesenthal ir Neurode, des Partikuliers August Herden in Kunzen⸗ dorf und des Freirichtergutsbesitzers August Herden jun., vertreten durch den Rechtanwalt Ferche in .

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pats⸗ durch den Amtsgerichtsrath Forögenich dur Patse

I. Folgende Hypothekeu⸗Instrumente:

1) das Hypotheken⸗Instrument über die auf den Grundstück Bl. 39 des Grundbuchs von Altpatschkan, Abth. III. Nr. 3 für den minorennen Bernhard Schneider haftenden 600 Thaler Kauf⸗ und Erke⸗ gelder, und die auf demselben Grundstück Abth. III. Nr. 4 für denselben Gläubiger haftenden 150 Thlr als Betrag einer Geld⸗ und Naturalausstattung, ge⸗ bildet aus einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 13. Februar 1839 3 7. Februar 1840 und einem Hypothekenschein vom

4. JI.ns he 88 as Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundbuchblatt 172 Stadt Patschkau Uerh- m- Nr. 7 für den verstorbenen Tuchfabrikanten Fran Wiesenthal in Neurode haftende Hypothek von 400 Thlr., bestehend Ausfertigung des Kauf⸗ .Juli

Franz Schneider jm

vertrages vo

thekenscheine vom 25. September 1847 werden für kraftlos erklärt. Patschkau, den 21. Januar 1888.

Königliches Amtsgericht.

1531411 Im Namen des Königs!

„Verkündet am 26. Januar 1888. Mehlisch, Referendar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Gutsbesitzers Paul Kanta

zu Lanken, vertreten durch die Rechtsanwaͤlte Köhler

und Dr. Pink zu Flatow, erkennt das Königliche

Amtsgericht zu Jastrow durch den Amntsrichter

Genicke für Recht:

Das Hypothekendokument üͤber 193 Thlr. 12 Sgr. und 6 % Zinsen von 190 Thlr. seit dem 19. April 1872 aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse des Königlichen Kreisgerichts zu Dt. Krone vom 2. Mai 1872 und dem Wechsel vom 23. Januar 1872, 1 Thlr. 10 Sgr. Kosten für das Rechtskraftsattest, 1 Thlr. 10 Sgr. Kosten der Requisition, sowie die Eintragungskosten und eine Protestation wegen der ferneren Kosten, eingetragen für den Kaufmann S. M. Linde zu Jastrow, im Grundbuche von Zipp⸗ now Band VIII. Blatt 15, Abtheilung III. Nr. 16 und von hier zur Mithaft nach Blatt 487, 400, 393, 499, 501, 502, 503, 504, 505, 506, übertragen, gebildet aus der vorerwähnten Erkennlnißausferti⸗ gung, welche mit der Ingrossationsnote vom 23. Mai 1872 versehen ist, vem voraufgeführten Wechsel und den Auszügen der Königlichen Kreisgerichts⸗ Kommission zu Jastrow vom 22. Mai 1872 aus dem Hypothekenbuche von Zippnow Band VII. Blatt Nr. 15 und Band XV. Blatt Nr. 393 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.

F. 5./87. Genicke. 8 6 [53134]2 Beschluß. 1 Verkündet Graudenz, den 20. Januar 1888.

18 Biron, Gerichtsschreiber.

In der Damsschen Aufgebotssache F. 1/88 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Graudenz durch den Amtsgerichtsrath Richter für Recht:

1) Alle Rechtsnachfolger der Euphrosine Beyer und des Johann Carl Treichel werden mit ihren Ansprüchen auf die bei der Zwangsversteigerung des Grundstuͤcks Slupp Bl. 15 in Abth. III Nr. 21 Litt. a mit 5 Thir. 17 Sgr. 4 ½ Pf. für Euphrosine Beyer und Litt c. mit 33 Thlr. für Johann Carl Treichel eingetragenen, mit 16,75 bezw. 104,58 zur Hebung gekommenen und zusammen mit 121,33 als Euphrosine Beyer Johann Carl Treichel v. Flotowsche Speziolmaͤsse hinterlegten Posten ausges⸗olossen.

2) Die Kosten des Aufgebots werden der Antrag⸗ estellerin auferlegt.

Graudenz, den 20. Januar 1888.

Königliches Amtsgericht.

Staats⸗Anzeiger.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hkosten 25 ₰.

ierteljährli 881 Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. E“ 5,F. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition 2 „. 9 des Deutschen Reichn⸗Anzeigers 1 und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

5. 5

8 A r.24 Berlin SW., Wilhelmstraßze Nr. 32.

2

stä ndigen

die

Deutsches Reich. 18

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

den Chemiker Dr. von Dechend hierselbst zum nicht⸗ Mitglied des Kaiserlichen Patentamts zu ernennen.

1 88 WE1111“

4 8

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Verbot. Die . Königliche Kreis⸗Hauptmannschaft hat Druckschrif „Sozialdemokratische Bibliothek.

x. . Arbeiterlesebuch. Rede Lassalle’'s zu Frankfurt a. M. am 17. und 19. Mai 1863. Nach dem stenographischen Berichte. Hottingen⸗Zürich. 8

Verlag der ö““ 8 auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ Sfee Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 verboten.

Dresden, am 30. Januar 1888.

Königlich sächsische Kreis⸗Hauptmannschaft. von Koppenfels.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: b den Pfarrer Karl Reimann zu Ermschwerd zum Metropolitan der Pfarreiklasse Witzenhausen zu ernennen.

Auf Ihren Bericht vom 13. Januar d. J. verleihe Ich der Stadtgemeinde Berlin behufs Erwerbung der zur Frei⸗ legung der Südseite der Yorkstraße auf der Strecke von der Bellealliancestraße bis zur Großbeerenstraße, der Dresdener⸗ straße auf der Strecke von der Prinzenstraße bis zur Buckower⸗ straße und der Warschauerstraße auf der Strecke von der Frankfurter Allee bis zur Einmündung der Memelerstraße in einer Breite von 26 m von der vestlichen Baufluchtlinie ab gemessen, erforderlichen, auf den nebst den Uebersichtsplänen zurückerfolgenden drei Lageplänen mit rother Farbe angelegten Grundstücksflächen das Enteignungsrecht.

der Kaiser und Köni

31. Januar. Se. Majestät

g. empfingen heute den Polizei⸗ Präsidenten Freiherrn von Richthofen, nahmen die Orden des verstorbenen Generals der Infanterie z. D. von Borcke aus den Händen Sehe Sohnes, des Hauptmanns und Compagnie⸗

Preußen. Berlin,

Chefs im 1. Hessischen Infanterie⸗Regiment Nr. 81, von Borcke, 'e 98 98 88 Gegenwart des kommandirenden Generals von Pape, des Gouverneurs und Kommandanten militärische Meldungen, und hörten schließlich den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll.

Der Unn. sowie die vereinigten Ausschüsse desselben für das Seewesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Fbgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (26.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, der Staats⸗ und Kriegs Meizister Bronsart von Schellendorff und zahlreiche andere Beyollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, wurde vom Präsidenten zunächst nitgetheat daß eirn Gesetzentwurf, betr. den Schutz nützlicher Vögelz beist Sese einggangen sei.

Auf der Tagesordnung stand zunäächst die Wahl eines Schriftführers an Stelle des aus diesem Sae iedenen Mitgliedes des Reichstages Grafen von Schönborn⸗Wie entheid. Auf den Vorschlag des Abg. von Bennigsen wurde der Abg. Freiherr von Buol durch Akklamation zum Schriftführer

ewählt.

3 Sodann trat das Haus in die zweite Berathung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mann⸗ schaften, auf Grund des von dem Abg. Müller (Marien⸗ werder) erstatteten schriftlichen Berichts der VII. Kommission.

Der §. 1 der Vorlage wurde ohne Debatte unverändert

angenommen. §. 2 lautete in der Vorlage: 1 Auf die nach §. 1 zu gewährenden Unterstützungen haben

Anspruch: u a. die Ehefrau des Eingetretenen und dessen Kinder unter

15 Jahren, sowie b. dessen Kinder über 15 Jahre, Verwandte in aufsteigend er Linie und Geschwister, insofern sie von ihm unterhalten wurden. Entfernteren Verwandten, geschiedenen Ehefrauen und unehe⸗

Berlin, den 18. Januar 1888. Wilhelm. Maybach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 8

1“ *

Bekanntmachung.

. E“ 8 Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml.

S. 357) sind bekannt gemacht: 1) der Allerhöchste Erlaß vom 30. November 1887, betreffend die Genehmigung des Fünften Nachtrags zu dem Regulativ vom 18. Juni 1866 wegen Emission verzinslicher Obligationen durch die Provinzial⸗ Hülfskasse für die Provinz Schlesien, ausschließlich der Oberlausitz, durch die Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Breslau, Jahrgang 1888 Nr. 2 S. 17, ausgegeben den 13. Januar 1888, der Königlichen Regierung zu Liegnitz, Jahrgang 1888 Nr. 2 S. 13, ausgegeben den 14. Januar 1888, der Königlichen Regierung zu Oppeln, Jahrgang 1888 Nr. 2 S. 11, ausgegeben den 13. Januar 1888; 2) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Dezember 1887, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Aachen bezüglich des zur Anlegung eines neuen evangelischen und eines neuen katholischen Begräbnißplatzes erforderlichen Terrains, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Aachen, Jahrgang 1888 Nr. 2 S. 11, ausgegeben den 12. Januar 1888; 8 3) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Dezember 1887, betreffend die Genehmigung des XII. Nachtrags zu dem revidirten Reglement der Provinzial⸗Feuersozietät der Rheinprovinz vom 1. September 1852, durch die Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Koblenz, Jahrgang 1888 Nr. 1 S. 1, ausgegeben den 5. Januar 1888, 1

der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, Nr. 52 S. 535, aus⸗ gegeben den 31. Dezember 1887,

der Königlichen Regierung zu Köln, Jahrgang 1888 Nr. 1 S. 7, ausgegeben den 4. Januar 1888,

der Königlichen NäFiöems zu Trier, Jahrgang 1888 Nr. 1 S. 3, ausgegeben den 6. Januar 1888,

der Königlichen Regierung zu Aachen, Jahrgang 1888 Nr. 1 S. 1, ausgegeben b. Januar 1888.

lichen Kindern steht ein solcher Unterstützungsanspruch nicht zu. Die Kommission hat demselben folgende veränderte Fassung

gegeben: Auf die nach §. 1

Anspruch: a. die Ehefrau des Eingetretenen und dessen eheliche und den

ehelichen gesetzlich gleichstehende Kinder unter 15 Jahren, sowie b. dessen Kinder über 15 Jahre, Verwandte in aufsteigender

Linie und Geschwister, insofern sie von ihm unterhalten wurden oder das Unterhaltungsbedürfniß erst nach erfolgtem Diensteintritt

desselben hervorgetreten ist. . den sub b bezeichneten Voraussetzungen kann den Ver⸗

wandten der Ehefrau in aufsteigender Linie und ihren Kindern aus früherer Ehe eine Unterstützung ohne Anspruch auf Ersatz vom

Reich (§. 12) gewährt werden. 8 Entfernteren Verwandten, geschiedenen Ehefrauen und unehe⸗

lichen Kindern steht ein solcher Unterstützungsanspruch nicht zu. Auf eine Anregung des Abg. Hahn, welche von dem Staatssekretär von Boetticher unterstützt wurde, beschloß das Haus fast einstimmig, die Worte „ohne Anspruch auf Ersatz vom Reich (§. 12)“ zu streichen, trat aber im Uebrigen den Kommissionsvorschlägen bei. b Ohne erhebliche Debatte gelangten ferner die §§. 3—9 in der Fassung der Kommission zur Annahme. (Schluß des

Blattes.) Dem Reichstage ist der fünfte Bericht der Kom⸗ mission für die Petitionen zugegangen.

Dem Herrenhause ist der Entwurf eines Ge⸗ tzes, betreffend die Verfassung der Realgemeinden der Provinz Hannover, ferner beiden Häusern es Landtages der Entwurf einer Kreisordnungfür die Provinz Schleswig⸗Holstein und der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Pro⸗ vinz Schleswig⸗Holstein, zugegangen.

In der heutigen (10.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Dr. Lucius und mehrere Kommissarien

zu gewährenden Unterstützungen haben

Beim Etat der Gestütverwaltung machte der Abg.

Graf Kanitz darauf aufmerksam, daß die Einfuhr der fremden Pferde noch eine sehr große sei, der Zoll von 20 pro Stuͤck sei sehr niedrig bemessen. Bei der Einfuhr müsse man zwischen dem Osten und Westen unterscheiden. In den westlichen Provinzen nicht aus. vorschlagen, einmal, weil Reichstag und rat kaum darauf eingehen würden, dann aber, weil der Minister Dr. Lucius, der die Getreidezollerhöhung beantragt habe, auch den

inländische Produktion Foll für Pferde nicht nd Bundesrath jetzt

reiche die Er wolle aber einen höheren

geeigneten Augenblick finden werde, die Frage des Pferdezolles in Erwägung zu nehmen. 8

Der Abg. Dr. Ostrop bat um eine Herabsetzung der Deck⸗ gelder und um eine Vermehrung der Zahl der kaltblütigen Hengste im westfälischen Landgestüt zu Warendorf. Der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Dr. Lucius hielt es für wünschenswerth, daß die inländische Produktion von Pferden den deutschen Bedarf dechen könne, die Regierung habe auch nach Möglichkeit für Vermehrung der Landbeschäler he sorgt, deren Zahl von 1415 auf 2325 seit 1868 gestiegen sei. Ob eine Herabsetzung der Deckgelder gerade zur Pferdezüchtung 8 ermuthigen werde, sei zweifel2haft. Den andern Wunsch des Vorredners werde er in Erwägung ziehen.

Der Etat wurde genehmigt. Im Etat des Bureaus des Staats⸗Ministeriums

werden 164 000 verlangt zur baulichen Umgestaltung und inneren Einrichtung des Hauses Leipziger Platz 11 zu einem Dienstgebäude des Staats⸗Ministeriums. (Siehe Nr. 21 des

„Reichs⸗Anzeigers“.)

Der Referent Abg. Francke (Tondern) führte aus, * die Füuenesesteitent welche jetzt das Staats⸗Ministerium 1 Behren⸗ und Wilhelmstraße benutze, zur Erneiterung des Kultus⸗Ministeriums benutzt werden sollten. Das Gebäud Leipzigerplatz 11 sei im Wege des Tausches erworben zugleich mit dem Hause Leipzigerstraße 1 und zwar gegen die Grund stücke des alten Kreisgerichts (Charlotten⸗ und Zimmerstraßen Ecke) und der alten Gießerei (Münzstraße). Redner beantragt Namens der Budgetkommission die Bewilligung des Titels. Der Abg. von Rauchhaupt bemerkte, daß die Frage eines anderen Geschäftshauses für das Abgeordnetenhaus nicht länger dilatorisch behandelt werden könne. Das jetzige Reichstags⸗ gebäude sei zwar als nicht dafür verwendbar erklärt worden, selbst wenn es umgebaut und erweitert würde; aber es sich, ob, nachdem auch das Eckhaus an der Leipziger Straße in den Besitz der Staatsregierung übergegangen, nicht auf dem Boden des bisherigen Reichstagsgebäudes ein geeignetes Ge⸗ schäftshaus für das Abgeordnetenhaus errichtet werden könnte. Der Minister des Innern, von Puttkamer, erwiderte, daß auch die Staatsregierung den dringenden Wunsch habe, die gegen wärtigen peinlichen Verhältnisse möglichst bald zu beseitigen Der Fundus des jetzigen Reichstagsgebäudes werde auch von der Staatsregierung für den Neubau des Abgeordnetenhauses für geeignet gehalten und werde auch wahrscheinlich dazu be⸗ stimmt werden. Die technischen Untersuchungen darüber seien bereits im Gange, und einer der damit beauftragten Techniker habe sein Gutachten bereits im bejahenden Sinne abgegeben

Der Abg. Enneccerus bemerkte, er fasse die Erklärung des Ministers so auf, daß die Regierung, wenn sich nicht ein anderes geeignetes Grundstück finde, welches auch die Billigung des Abgeordnetenhauses erhalte, das Reichstagsgrundstück für den Neubau des verwenden werde.

Der Abg. Bachem wünschte, daß die heutige energische Anregung des Hrn. von Rau beschleunigen möge.

Der Titel wurde bewilligt. Die einmaligen Ausgaben des Etats der Staats⸗

Archive wurden ohne Debatte genehmigt. 8 folgte der Etat des Ministeriums des Innern. Bei verwaltung richtete der Abg. Sattler an die Staats regierung die Frage, wie die Versuche, die Arbeit der Straf⸗ gefangenen für die B. verwenden, ausgefallen seien und ob sie fortgesetzt würden Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rat

hätten und fortgesetzt würden. 1 Bei den Ausgaben und zwar bei dem Gehalt des

Ministers bemerkte Abg. Seyffardt (Magdeburg), daß de Minister im vorigen Jahre die An 5 st habe, den Gemeinden ein Schutzmittel zu gewähren gegen die

den Minister um Aufklärung, ob er die Sache in der Zwischen zeit gefördert habe. 8

Bei Schluß des Blattes nahm der Minister des Innern von Puttkamer, das Wort. 8

Der Etat des Ministeriums des Innern eist in und Waisengeldbeiträge 646 450 weniger auf, als der laufend Etat. Die dauernden Ausgaben (43 565 176 ℳ) sind um 1 021 459 gestiegen. Den Besoldungen und Wohnungsgeldzuschüssen

beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats für 1888 /89 fortgesetzt.

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haupt die Erledigung der Sache

den Einnahmen aus der Strafanstalts⸗

Beschaffung von Militärstiefeln zu

Illing erwiderte, daß die Versuche einen guten Erfolg ergeben

nregung mit Freuden begrüßt

arbeitsfähigen Personen, welche ihre Angehörigen ohne Unter⸗ halt lassen, so daß sie der Armenpflege anheimfallen; er bitte

e Einnahmen (3 931 065 ℳ) in Folge des Ausfalls der Wittwen⸗

bei dem Statistischen Amt sind in Folge der Vermehrung der etats⸗ 8