1888 / 30 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Feb 1888 18:00:01 GMT) scan diff

15750 15755 16012 16018 16461 16480 16508 16535 17878 17897 18216 18403

19070 19105 19283 19395 19422 19458 19865

Wien, 2. Februar. (W. T. B.) Die Ein⸗ nahmen der österreich⸗ungarischen Staats⸗ bahn betrugen in der Woche vom 23. bis 28. Ja⸗ nuar 653 043 Fl., Mehreinnahme 2765 Fl.

15718 16333 17675 18989

15305 16271 16600

15272 16086 16543 18565 18823

Prodnukten⸗ und Waaren⸗ Börse. Berlin, 1. Februar. Marktpreise nach Ermitte⸗ lungen des Könfalichen Polizei⸗Präsidiums. Höchste Niedrigste Preise.

50 17

75 16 15 10

11 80] 11 50

11 50] 15 65

12 80 10 12 11

25 50 90 50 30 70 85 40 40 40

17 16 16 12 11 11 17 14 11 13

Per 100 kg für:

Weizen gute Sorte Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorte Roggen gute Sorte. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorte. Gerste gute Sorte Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte Hafer gute Sorte.. Hafer mittel Sorte. 12 Hafer geringe Sorte... . 11 75 Richtstrocrchl.. 4 25 131 7 50 rbsen, gelbe zum Kochen. 30 Speisebohnen, weiße. 40 LEinsen..

Kartoffeen .5 Rindfleisch

von der Keule 1 kg..

Bauchfleisch 1 kg. Schweinefleisch 1 kg. Kalbfleisch 1 kg. . Hammelfleisch 1 kg. Butter 1 kghg.. Eier 60 Stück. Karpfen 1 kgö. Aal

75

40 20 40 50 30 80 80 80 60 40 80 40 20

80 80 80 60

20

/S=SgSI

8

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60 70

Itbe— D—dodd—eS—OA

F8DIEEIZET11“

0!S

Krebse 60 Stück .. . . . 110 2 Berlin, 2. Februar. (Amtlich reis⸗ feststellung von Getreide, Menr Oel, CCCC“ Weizen per kg. Loco still. Termine schließen niedriger. Gekündigt t. Kündigungspreis Loco 155 175 nach Quglität. Gelbe Lieferungsqualität 164,5 ℳ, per diesen Monat —, per Februar⸗März —, per April⸗Mai 170 168,5 8 11“ 113“ bez., per Juni⸗ Juli 25 173 bez., per Juli⸗August —, p Sept.⸗Dtioer Weizen (neuer Usance mit Ausschluß von Rauh⸗ weizen) pr. 1000 kg. Loco scuß Gek. Kündigungspreis Loco 160 175 nach Qual. Lieferungsqualität 167 ℳ, per diesen Monat —, per Februar⸗März —, per April⸗Mai —. Roggen per 1000 kg. Loco feine Waare fest, klamme dringend ange oten. Termine niedriger. Gekündigt t. Kündigungspreis Loco 112 121 nach Qualität. Lieferungsqualität 119 ℳ, inländ. feiner 118 118,5, do. klammer 112 113, do. feuchter 106 108 ab Bahn bez., per diesen Monat —, per Februar⸗März —, per April⸗ Mai 1“ 6 95 125,5 124,5 er Juni⸗Juli 127,5— 126,5 bez. i⸗ üäa⸗ 5 bez., per Juli Gerste per 1000 kg. Flau. Große u 100 175, Futtergerste 103 106 4 Lnd b „Hafer per 1000 kg. Loco unverändert. Termine niedriger. Gek. t. Kündigungspreis Loco 104 130 nach Qual. Lieferungsqualität 109,5 ℳ, pommerscher mittel 109 111, dito guter 112 114, dito feiner 116—120, schlesischer mittel 109 111, dito guter 112 114, dito feiner 116— 120 ab Bahn bez., per diesen Monat —, per Febresär. E 116- 115,75 bez., Mai⸗Juni ;75 118, „, per Juni⸗Juli 121,25 121 bez. IZ1G Mais per 1000 kg. Loco fest. Termine 9 8 28 Kündigungegreg. Loco 120 128 ual., per diesen Monat und Februar⸗Mä 1“““ Erbsen per 1000 kg. Kochwaare 130 190 Futterwaare 112 118 nach Qualität. 6 Roggenmehl Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg brutto inkl. Sack. Behauptet. Gek. 1000 Sack. Kündigungspreis 16,45 ℳ, per diesen Monat und per Februar⸗März 16,45 bez., per März⸗April —, per April⸗Mai 16,85 bez., per Mai⸗Juni —, per Juni⸗Juli —. Kartoffelmehl pr. 100 kg brutto incl. Sack. Ter⸗ mine fest. Gek. Sack. Kündigungspreis —. Loco 18,20 ℳ, per diesen Monat 18,20 ℳ, per Februar⸗ März —, per April⸗Mai —, per Mai⸗Juni Trockene Kartoffelstärke pr. 100 kg brutto inkl. Sack. Termine fest. Gek. Sack. Kündigungspreis Loco 18,20 ℳ, per diesen Monat 18,20 ℳ, per Februar. März ℳ, per April⸗Mai ℳ, per April⸗Mai ℳ, per Mai⸗Juni Rüböl per 100 kg mit Faß. Termine matt. Getündigt Ctr. Kündigungspreis Loco mit Faß —, Loco ohne Faß —, per diesen Monat ℳ, per Februar⸗März ℳ, per April⸗Mai 16,3 459)Sal. bes; 8 Mai- Juni 46,1 ℳ, „Juli 46,2 ℳ, per Juli⸗ 116“ etroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. ben Ner. mine still. Gekündigt kg. Kuͤndigungspreis Loco ℳ, per diesen Monat Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 % nach Tralles loco mit Faß (bversteuerter). Termine behauptet. Gekündigt 1. Kündigungspr. ℳ, per diesen Monat —, per April⸗Mai 99,9 99,8 ber. per Mai⸗Juni 100,6 100,5 bez., per Juni⸗ uli —. „Spiritus per 1001 100 % 10 000 % kensctes) S; Faß e bez. 8 ritus mi Verbrauchsab 4 d9 ae 116 890 chsabgabe loco ohne Spiritus mit 70 Verbrauchsabgabe loco ohne Fa 2n 5a 9 „Weizenme r. 00 23,50 22, Nr. 0 22 20,25. Feine Marken über Notiz bezahlt.

(ver⸗

für Spekulation und Export 1000 B.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 16,50 15,50, dv. feine Marken Nr. 0 u. 1 18,00 16,50 bez., Nr. 0 1,75 höher als Nr. (. u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack.

Bericht der ständigen Deputation für den Eier⸗ handel von Berlin. Normale Eier je nach Qualität von 4,20 4,40 pro Schock. Aussortirte, kleine Waare je nach Qualität von 2,60 2,80 per Schock. Kalkeier je nach Qualität per Schock. Animirt bei anhaltend sehr geringer Zufuhr.

Nichtamtlicher Theil. Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe per April⸗Mai 51,5 51,4 bez., per Mai⸗Juni 52,1 52 bez., per Juni⸗Juli 52,9 52,7 bez., per Juli⸗August 53,6 53,5 bez., per Aug.⸗Sept. 54,3 54,1 bez., mit 70 Verbrauchs⸗ abgabe per April⸗Mai 33 32,9 bez., per Mai⸗Juni 33,5 33,4 bez, per Juni⸗Juli 34,3 34,1 bez., per Juli⸗August 34,9 34,8 bez., per August⸗September —, unter den noch festzustellenden Bedingungen für den Lieferungshandel in Spiritus.

Stettin, 1. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen unveränd., loco 162 166, pr. April⸗ Mai 170,00, pr. Juni⸗Juli 174,50. Roggen unveränd., loco 109 112, pr. April⸗Mai 119,00, pr. Juni⸗Juli 123,50. Pommerscher Hafer loco 102 bis 108. Rüböl still, pr. Februar 46,50, pr. April⸗Mai 46,50. Spiritus still, loco ohne Faß verst. 97,70, do. mit 50 Konsumst. 49,10, do. mit 70 Konsumsteuer 31,00, pr. April⸗Mai 99,50. Petroleum loco verzollt 12,75.

Posen, 1. Februar. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß (50er) 48,10, do. do. (7Oer) 30,10, do. do. mit Verbrauchsabgabe von 70 und darüber 30,10, pr. e Behauptet.

Breslau, 2. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus per 100 1. 100 % exkl. 50 Verbrauchsabgaben pr. Februar 48,00, pr. April⸗Mai 49,50, do. pr. Mai⸗Juni 50,00, do. 70 pr. 30,00, pr. April⸗Mai —,—, do. pr. Mai⸗ Juni —,—. Weizen —. Roggen pr. Februar⸗März 113,00, do. pr. April⸗Mai 116,00, do. pr. Mai⸗ Juni 119,00. Rüböl loco pr. April⸗Mai 46,50, do. pr. Mai⸗Juni —,—. Zink: umsatzlos.

Köln, 1. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen fremder loco 18,75, hiesiger loco 17,50, pr. März 17,80, pr. Mai 18,15, pr. Juli 18,65. Roggen, fremder loco 14,25, hiesiger loco 13,50, pr. März 12,80, pr. Mai 12,95, pr. Juli 13,25. Hafer hiesiger loco 13,50. Rüböl pr. 50 kg loco 25,50, pr. Mai 24,90, pr. Oktober pr. 100 kg

49,10. Bremen, 1. Februar. (W. T. B.) Petro⸗ Fester. Standard wbhite

leum (Schlußbericht). loco 7,65 Br.

Hamburg, 1. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco ruhig, holstein. loco 164 168 Roggen loco still, mecklenburgischer loco neuer 122 —126, russischer loco ruhig, 90 96. Hafer ruhig. Gerste still. Rüböl ruhig, loco 48. Spiritus geschäftslos, pr. Februar⸗März 22 ¾ Br., pr. März⸗April 23 Br., pr. April⸗-Mai 23 Br., pr. Mai⸗Juni 23 ¼ Br. Kaffee matt. Petroleum ruhig, Standard white loco 7,40 Br., 7,35 Gd., pr. August⸗Dezbr. 7,30 Br.

Hamburg, 1. Februar. (W. T. B.) Kaffee good average Santos pr. März 63. do. pr. Mai 62¼, pr. Septbr. 58 ½, pr. Dezember 57 ½. Behauptet.

Zuckermarkt. (Nachmittagsbericht). Rüben⸗ Rohzucker I. Produkt, Basis 88 % Rendement, frei an Vord Hamburg pr. März 15,05, pr. April 15,10, pr. November 12,75, pr. Dezember 12,75. Ruhig.

Hamburg, 2. Februar. (W. T. B.) Kaffee (Vormittagsbericht) good average Santos pr. März 63, pr. Mai 62 ½, pr. September 59, pr. Dezember 58 ¾. Ruhig

Wien, 1. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 7,61 Gd., 7,66 Br., hrr eat. Jun⸗ 7,70 Gd., 7,75 Br. Roggen pr.

rühjahr 6,13 Gd., 6,18 Br., pr. Mai⸗Juni 6,21 Gd., 6,26 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,55 Gd., 6,60 Br., pr. Juni⸗Juli 6,48 Gd., 6,53 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,98 Gd., 6,03 Br., pr. Mai⸗Juni

6,11 Gd. 6,16 Br.

Pest, 1. Februar. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loco fester, pr. Frühjahr 7.33 Gd., 7,34 Br., pr. Herbst 7,70 Gd., 7,71 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,66 Gd., 5,67 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 1888 6,02 Gd., 6,04 Br.

London, 1. Februar. (W. T. B.) 96 % Java⸗ zucker 16 ½ matt, Rüben⸗Rohzucker 14 ½ matt, Centri⸗ fugal Cuba 15¾ matt. AÄn der Küste angeboten 1 Weizenladung. Chili⸗Kupfer 77 ½.

London, 1. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 9720, Gerste 6720, Hafer 84 000 Ort.

Weizen still, Preise nominell, Mehl ruhig, er⸗ mattend, Stadtmehl 22 ½ 34, Hafer zu Gunsten der Käufer, für russischen Hafer ziemlich Nachfrage zu vollen Preisen, Gerste und Mais stetig.

Liverpool, 1. Februar. (W. T. B.) Baum⸗ wolle. (Schlußbericht.) Umsatz 12 000 B., davon rt 10 Ruhig. Amerikaner 16, Egypter 8 niedriger. Middl. amerikanische Lieferung: Februar 52 ¾4 Käuferpreis, setst.h.. 5³5/64 do, März⸗April 557⁄64 Ver⸗ äuferpreis, April⸗Mai 51982 Käuferpreis, Mai⸗Juni 5 do., Juni⸗Juli 521 2 do., Juli⸗August 51 ⁄⁄6 do., August⸗September 54 64 d. Verkäuferpreis. -

Glasgow, 1. Februar. (W. T. B.) Roh⸗ 21 s 8 (Schluß.) Mixed numbers warrants 40 sh. D.

Leith, 1. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Geschäft sehr flau, Preise unverändert.

Paris, 1. Februar. (W. T. B.) Rohzucker 880% wruhig, loco 38,50. Weißer Zucker matt, Mrr3 1. 8 1E-, pr. 8 41,80, pr. ;10, pr. rz⸗Juni ,50, pr. i⸗ August 42,80. 8 Paris, 1. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen ruhig, pr. Februar 23,30, pr. März 23,60, pr. März⸗Juni 23,90, pr. Mai⸗ August 24,25. Mehl 12 Marques ruhig, pr. Februar 51,30, pr. März 51,60, pr. März⸗Juni 52,25, pr. Mai⸗August 52,60. Rüböl ruhig, pr. Februar 54,00, pr. März 54,00, pr. März⸗Juni 800, E Sohürttas, fest, pr. ebruar 47,00, pr. März 47,25, pr. ärz⸗April 47,50, pr. Mai⸗August 48,00. g. Amsterdam, 1. Februar. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. Weizen auf Termine höher, pr. März 190, pr. Mai 193. Roggen loco fester, do. zuf Termine geschäftslos, pr. März 104, pr. Mai

—, pr. Oktober 108. Rüböl loco 271, pr. Mai 1888 26 ⅛, pr. Herbst 1838 25 ⅛.

1. Februar.

Amsterdam, (W. T. B.) Banca⸗ zinn 99 ½.

Antwerpen, 1. Februar. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt. (Schlußbericht.) Raffinirtes, Type weiß, loco 18 ½ bez., 18 ¾ Br., pr. März 18 bez und Br., pr. April⸗Juni 17 ¾ Br., pr. September⸗ Dezember 18 ¼ Br. Steigend.

New⸗York, 1. Februar. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 10¹116, do. in New⸗Orleans 9v⅞⅛. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 7 ¾ Gd., do. in Philadelphia Gd. Rohes Petroleum in New⸗York D. 6 C., do. Pipe line Certificates D. 89 ¾ C. Stetig. Mehl 3 D. 30 C. Rother Winterweizen loco 90 ¼ C., pr. Februar D. 89 ¼ C., pr. März D. 90 C., pr. Mai. D. 92 ½ C. Mais (New) 60 ¾,. Zucker (fair refining Muscovados) 5. Kaffee (Fair Rio) 16 nom., do. Nr. 7 low ordinary pr. März 12,15, do. do. pr. Mai 11,87. Schmalz (Wilcox) 7,85, do. Fairbanks 7,90, do. Rohe und Brothers 7,85. Speck —. Kupfer pr. Februar 16,65. Getreidefracht 1 ½.

Berlin. Central⸗Markthalle, 1. Februar. (Bericht des städtischen Verkaufsvermittlers J. Sandmann auf Grund amtlicher Notirungen.) Wild: Rehböcke 65 75—85 ₰, Damwild 30—65 ₰, Rothwild 25 30 40 ₰, Schwarzwild 30 65 8, Rennthier 50 65 per Pfund, Kaninchen 50 60 pr. Stück. Hasen 2,20 2,60 pr. Stück. Fasanen⸗ hähne 2,75 3,75 Fasanenhennen 1,75 2,50 ℳ, Birkwild 1,25 2,00 pr. Stück, Haselwild 0,50 0,80 pr. Stück. Schneehühner 0,90 1,10 per Stück. Wildauktion täglich um 10 Uhr Vormittags und 6 Uhr Nachmittags. Fleisch: Rindfleisch 26—40 53, Kalbfleisch im Fell 32 50 55, Hammel 32 45 50, Schweinefleisch 38 42 pr. Pfd. Schinken ger. m. Knochen 70 85 ₰, Speck ger. 50 60 pr. Pfd. Geflügel, fett, geschlachtet: fette Gänse 50 55 70 pr. Pfd. Fette Enten 50 75 pr. Pfd., Puten 50 65 pr. Pfd., Tauben 38— 55 ₰, Hühner 0,90 1,00 1,50 pr. St. Geflügel, lebend: Gänse Ia ℳ, junge 7 9 ℳ, Enten „,85 1,50 2,25 ℳ, junge Hühner 0,80 1 ℳ, alte Hühner 1,20 1,70 ℳ, Tauben 35 50 pr. St. Puten 3,00 5,00 Obst und Gemüse: Weiß⸗ fleischige Speisekartoffeln 4 —5 ℳ, Zwiebeln 12— 14 pr. 100 kg. Blumenkohl 22 25 per 100 Kopf. Apfelsinen Jaffa 8 —-10 ℳ, Messina 8 —-13 ℳ, Valencia 420er 15— 26 Citronen 7 11 pr. Kiste. Feldfrüchte in Wagenladungen, Kartoffeln, weißfleischige Speise⸗ kartoffeln 40 50 per 1000 kg. Hafer 105— 130, Erbsen 110 200, Futtererbsen —, Gerste 103 180, Richtstroh —,— ℳ, Heu —,— pr. 1000 kg.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[53725] Aufgebot. Aktezz. F. 5/88. Die der Pfarre zu Ober⸗Börry zugestandene Be⸗ rechtigung zum Bezuge von Buchen⸗Brennholz aus fiskalischen Forsten der Oberförsterei Grohnde ist

durch einen unterm 20. Juli 1878 abgeschlossenen

47 1 ezeß gegen eine an deren Stelle getrete Geldrente von 296 64 abgestellt⸗

Diese Rente ist behufs deren Ablösung durch Kapitalzahlung am 1. Juni 1887 gekündigt, und ist dann, nachdem die Königliche Regierung zu Hannover und der Kirchenvorstand von Ober⸗Börry überein⸗ gekommen, das der Kapitalzahlung halber nach §. 25 des Gesetzes vom 13. Juni 1873 weiter erforderliche Verfahren ohne Mitwirkung der Auseinandersetzungs⸗ behörde eintreten zu lassen, durch einen zwischen der Königlichen Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten zu Hannover, Namens des Forstfiskus, als Verpflichteten, und dem Kirchenvorstande von Ober⸗Börry, Kreis Hameln, Namens der Pfarre daselbst, als Berechtigten, unter dem 18. Dezember 1887 abgeschlossenen und höheren Orts bestätigten Rezeß die vorbezeichnete Rente durch ein Pülehänoergs 9 80 ₰, in Worten: Fünftausen eunhundert zweiunddreißi N degestellt., 1 ö

ur Sicherstellung des Königlichen Forstfisku

gegen Ansprüche Dritter werden auf zerüieh. selben und auf Grund des §. 25 des Gesetzes vom 13. Juni 1873, betreffend die Abstellung der auf Forsten ruhenden Berechtigungen, sowie der §§. 166 und 168 der Hannoverschen Ablösungsordnung vom 23. Juli 1833, auch des §. 823 der Deutschen Civil⸗Prozeß⸗Ordnung alle nicht grundbuchsmäßig bekannten Personen, welche Rechte oder Ansprüche an die festgeseßte Rente und das dafür festgesetzte Ab⸗ lösungskapital zu haben vermeinen, oder der Befug⸗ niß der Berechtigten zur Abschließung des Rezesses glauben widersprechen zu können, aufgefordert, ihre Ansprüche oder Widerfprüche spätestens in dem auf Montag, den 26. März 1888, Morgens 11 Uhr, vor unterzeichnetem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 17, anberaumten Termine anzumelden, bei Meidung des Rechtsnachtheils, daß die nicht ange⸗ meldeten Rechte und Ansprüche weder gegen die durch die Ablösung befreiten Grundstücke weiter geltend gemacht werden können, vielmehr für ewige Zeiten, ohne Aussicht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verloren gehen.

Hameln, den 27. Januar 1888. önigliches Anhtsge t Abtheilung I.

ern.

[53800]0 Aufgebot.

1 Der Leineweber Heinrich Krone zu Allrode hat das Aufgebot des loco oblig. für den Handarbeiter Karl Gille zu Allrode am 10. Juni 1872 ausgefertigten Kaufkontrakts vom 6. Juni 1872, nach welchem der ꝛc. Gille von dem ꝛc. Krone an rückständigen Kauf⸗ geldern ursprünglich 3300 ℳ, später nur 1140 ℳ, zu fordern gehabt hat, und welchen der ꝛc. Gille laut vollstreckbaren Urtheils der II. Civilkammer, Herzoglichen Landgerichts Braunschweig, vom 2. Juni 1887, nachdem Krone die Restkaufgelder hier hinter⸗ legt, behuf Löschung vesecben im Grundbuche heraus⸗ zugeben hat, in Gema eit der §§. 838 Abs. 2 und 823 der Civil⸗Prozeß⸗Ordnung sowie §. 7 des Aus⸗ fühenmasgesehrs zur Civil⸗Prozeß⸗Ordnung beantragt, und den Verlust der Urkunde durch den vergeblichen Versuch der auf Grund des vorbezeichneten Urtheils vorgenommenen Zwangsvollstreckung glaubhaft ge⸗

macht. Der Inhaber der Urkunde wird 188 68 aufgeforden. ienstag, den 14. Angust 18 Vormittags 10 ibr, g vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten A ebotstermine seine Rechte anzumelden und die 18 zunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärun der Urkunde erfolgen wird. 8 Hasselfelde, den 26. Januar 1888. Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.

lslaslantrag d befaenatHes uf Antrag es Fidei ommißbesitzers des Arklitten⸗ schen Fideikommisses, Grafen Eetbfftenn rlhch

2

ginnen, welcher bei dem Königlichen Ober⸗ . gericht zu Königsberg den Antrag einaebevc de nachstehenden Familienschluß zu erwirken: 8

„In der Graf Egloffstein⸗Arklitten'schen Fidei⸗ kommißsache, verhandelt bei dem Königlichen Ober. Landesgericht zu Königsberg, soll folgender Familien⸗ schluß abgefaßt werden:

I. 1) Der §. 16 des Testaments des Herrn Albrecht Dietrich Gottfried Freiherrn von Egloffstein vom 15. Dezember 1782 wird in Betreff der Arklitten'schen Güter und aller zu dem Gräflich Egloffstein'schen Fideikommiß gehörigen Grundstücke und Kapitalien aufgehoben und an Stelle desselben tritt folgende Bestimmung:

a. Jedes männliche Glied der Familie ist gehalten von seiner Verehelichung der Obmannschaft der fränkischen Familien⸗Stiftung Anzeige zu machen.

-. Wer sich mit einer Person, welche nicht adlicher Geburt ist, verehelicht, verliert dadurch ale Ansprüche auf das Fideikommiß für sich und seine de Ute sich der Fall

c. Sollte sich der Fa ereignen, daß ein oder das andere Mitglied der Familie eine eheliche Verbin dung einzugehen beabsichtige mit einer Person nicht adlicher Geburt, so soll es in dem Ermessen des Obmanns und Gemeingeschlechts stehen, auf vorher⸗ gehendes motivirtes Ansuchen, jedoch nur in Fällen, die eine ganz besondere Berücksichtigung verdienen, ausnahmsweise nach Rücksicht auf Stand, Erziehung und guten Leumund der Verlobten auch eine solche Che als unnachtheilig in Beziehung auf die Fidei⸗ kommißrechte anzuerkennen.

d. Ein um eine solche Dispensation anzubringendes Gesuch ist gehörig motivirt und bescheinigt der Obmannschaft zur Vorlage zu bringen, welche zu demselben das Gutachten dreier Standes⸗ genofen über die sub Litt e erwähnten persönlichen

orbedingungen der zu Ehelichenden einzuholen und sodann dieses Dispensationsgesuch bei allen Stimm⸗ berechtigten oder deren Spezialbevollmächtigten zur Cirkulation zu bringen hat.

Dieses Gutachten soll vorzugsweise eine Basis des zu fassenden Beschlusses werden. Der Antragsteller hat sich sodann dem Ausspruche der Stimmenmehr⸗ heit unbedingt zu unterwerfen.

e. Wer sich einer Handlung schuldig macht, durch welche er der Ehrenrechte für verlustig erklärt wird, verliert das Fideikommiß für sich und seine nach der Publikation des Urtheils geborenen Nachkommen.

II. Der Fideikommißbesitzer ist berechtigt, die beiden zu den Fideikommißgütern gehörigen Wald⸗ parzellen Mulk, 142,7,50 Hektar, nicht unter 39720 ℳ, Theerofenscher oder Wilhelmshöfer Wald, 68,75,90 Hektar, nicht unter 11440 unter den von ihm festzustellenden Bedingungen zu veräußern, wobei er sich verpflichtet:

1) für den Fall er nur den etwaigen Mindererlös Anschlag,

2) für den Fall, daß er beide Parzellen verkauft, den etwaigen Mindererlös bis auf die Summe von 51160 zu ergänzen.

Der Erlös aus diesen Veräußerungen wird Sub⸗ stanz des Fideikommisses Arklitten, so daß die Be⸗ stimmungen des Allgemeinen preußischen Landrechts über Fideikommisse und des Testaments des Herrn Grafen Albrecht Dietrich Gottfried vom 15. Dezem⸗ ber 1782 Platz greifen und sisgimge Gründe in den preußischen Staaten zu erwerben sind, unter den von dem Herrn Majoratsherrn Grafen Friedrich Leopold festzusetzenden näheren Ankaufsbedingungen.

Diese Güter werden, in Gemäßheit der oben er⸗ wähnten Bestimmungen, Pertinenz des Fideikom⸗ misses und sind demgemäß die Rechte der fränkischen Linie, wie sie auf den zu verkaufenden Waldungen im Grundbuche eingetragen sind, auf die zu erwer⸗ benden Gründe zu übertragen, wie die auf den zum Verkauf kommenden Waldparzellen eingetragenen Kapitalien:

333 Thlr. 10 Sgr., dem Molthainer Spital

gehörig, 900 Thlr. jährliche Kompetenz, 18 200 Thlr. für den rückständigen Vermeh⸗ 8 rungsfonds, gelöscht werden, was bewilligt wird, und auf den zu erwerbenden Gründen vorzumerken sind.“ werden die nachgenannten, ihrem Leben und Auf⸗ enthalte nich nicht bekannten Fideikommiß⸗Anwärter: 1) Gottfried Ludwig Freiherr von Egloffstein, 2) Fae Herrmann Crist Freiherr von Egloff⸗ ein, von denen der Erstere vor etwa 20 Jahren nach Amerika ausgewandert, der Letztere zuletzt in Ba⸗ tavia und Sumatra gelebt haben soll, zu dem auf den 11. August 1888, Mittags 12 Uhr, verlegten, bei dem unterzeichneten Amtsgericht, im⸗ mer Nr. 1, wahrzunehmenden Termine mit der Auf⸗ forderung vorgeladen, vor oder in dem Termin ihre Erklärung über den zu errichtenden Familienschluß abzugeben, widrigenfalls dieselben nach Ablauf des Termins mit ihrem Widerspruchsrechte werden aus⸗ geschlossen werden. Gerdanen, den 28. Oktober 1887. Königliches Amtsgericht.

[53723] Aufgebot.

Auf Antrag der Losfrau Caroline Scheidereiter, geborne Frischkorn, von Wingern, wird deren Ehe⸗ mann, der Losmann Leopold Scheidereiter aus Wensken, geboren den 2. Dezember 1843, Sohn des Friedrich Scheidereiter und seiner Ehefrau Dorothea, gebornen Schneider, aufgefordert, sich spätestens im Termin den 5. Januar 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, zu mügdieh widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen

ird.

Pillkallen, den 23. Januar 1888.

Königliches Amtsgericht

eine der Parzellen verkauft, bis auf den treffenden

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für 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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die Königliche Expedition des Neutschen Reichs⸗Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger⸗ Berlin SW., Wilhelmstraße Nr.

32.

7

(bierüber ausschließen wird und haben deshalb beschlossen,

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Gustav Govenius zum Vize⸗Konsul in Lulen (Schweden) zu ernennen geruhf.

8

Die Regierungen Deutschlands und der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Monarchie haben sich zu der Ver⸗ öffentlichung ihres am 7. Oktober 1879 abgeschlossenen Bündnisses entschlossen, um den Zweifeln ein Ende zu machen, welche an den rein defensiven Intentionen desselben auf verschiedenen Seiten gehegt und zu verschiedenen Zwecken verwerthet werden. Beide ver⸗ bündete Regierungen sind in ihrer Politik von dem Bestreben geleitet, den Frieden zu erhalten und Störungen desselben nach Möglichkeit abzuwehren; sie sind überzeugt, daß die Be⸗ kanntgabe des Inhalts ihres Bündnißvertrages jeden Zweifel

en⸗ selben zu veröffentlichen. Der Text lautet:

In Erwägung, daß ihre Majestäten der Deutsche Kaiser, König von reußen, und der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn, es als Ihre unah⸗ weisliche Monarchenpflicht erachten müssen, für die Sicherheit Ihrer Reiche und die Ruhe Ihrer Völker unter allen Um⸗ ständen Sorge zu tragen; 8

In Erwägung, daß beide Monarchen, ähnlich wie in dem früher bestandenen Bundesverhältnisse, durch festes Zusammen⸗ halten beider Reiche, im Stande sein werden, diese Pflicht leichter und wirksamer zu erfüllen; 1

In Erwägung schließlich, daß ein inniges Zusammen⸗ gehen von Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn Niemanden

edrohen kann, wohl aber geeignet ist, den durch die Berliner Stipulationen geschaffenen europäischen Frieden zu kon⸗ 8

solidiren, haben Ihre Majestäten 8 der Kaiser von Deutschland und ddeer Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn, indem Sie Einander feierlich versprechen, daß Sie Ihrem rein defensiven Abkommen eine aggressive den nach keiner Richtung jemals beilegen wollen, einen Bund des Friedens und der gegenseitigen Vertheidigung zu knüpfen beschlossen.

Zu diesem Zwecke haben Allerhöchstdieselben zu Ihren

Bevollmächtigten ernannt:

Se. Majestät der Deutsche Kaiser Allerhöchstihren außerordentlichen tigten Botschafter, General⸗Lieutenant Heinrich VII. Reuß ꝛc. ꝛc.

Se. Majestät der Kaiser von Oe

Ungarn, Allerhöchstihren Wirklich Geheimen eg Minister und des Aeußern, Feld⸗

des Kaiserlichen Hauses . marschall⸗Lieutenant Julius Grafen Andrässy von Csik⸗Szent⸗Kiräly und Kraszna⸗Horka ꝛc. ⸗c.,

welche sich zu Wien am heutigen Tage vereinigt haben und nach Austausch ihrer gut und genügend befundenen Voll⸗ machten übereingekommen sind, wie folgt: 8 Artikel I. 8

Sollte wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch

der beiden Hohen Kontrahenten Eines der beiden Reiche von Seiten Rußlands angegriffen werden, so sind die Hohen Kon⸗ trahenten verpflichtet, Einander mit der gesammten riegsmacht Ihrer Reiche beizustehen und demgemäß den Frieden nur gemeinsam und übereinstimmend zu schließen. Artikel II.

Würde Eines der Hohen kontrahirenden Theile von einer anderen Macht angegriffen werden, so verpflichtet sich hiermit der andere Hohe Kontrahent, dem Angreifer gegen Seinen Hohen Verbündeten nicht nur nicht beizustehen, sondern mindestens eine wohlwollende neutrale Haltung gegen den Hohen Mit⸗

kontrahenten zu beobachten. Wenn jedoch in solchem Falle die angreifende Macht von aktiven Kooperation, sei

Seite Rußlands, sei es in Form einer on es durch militärische Maßnahmen, welche den Angegriffenen bedrohen, unterstützt werden sollte, so tritt die im Artikel I dieses Vertrages stipulirte Verpflichtung des ge Fnseitcha Beistandes mit voller Heeresmacht auch in diesem Falle sofort in Kraft und die Kriegführung der beiden Hohen Kontrahenten wird auch dann eine gemeinsame bis zum gemeinsamen Friedens⸗

schluß. 1 Artikel III. Dieser Vertrag soll in Gemäßheit seines friedlichen Charakters und um jede Mißdeutung auszuschließen, von beiden Hohen Kontrahenten geheim gehalten und einer dritten Macht nur im Einverständnisse beider Theile und nach Maß⸗ gabe spezieller Einigung mitgetheilt werden. Beide Hohe Kontrahenten geben Sich nach den bei der Be⸗ Nonung in Alexandrowo ausgesprochenen Gesinnungen des aisers Alexander der Hoffnung hin, daß die Rüstungen Rußlands sich als bedrohlich für Sie in Wirklichkeit nicht

und bevollmäch⸗ Prinzen

terreich, König von

Hoffnung würden die beiden Hohen Kontrahg der Loyalität erkennen, traulich darüber zu verständigen, Einen von Ihnen als gegen

eigenhändig unterschrieben und Ihre

eine

humliche erweisen, so es als eine Pflicht den Kaiser Amader mindestens ver⸗ me einen Angriff auf n betrachten müßten. seen diesen Vertra Ween beigedrückt. Geschehen zu Wien, am 7. Oktober 1879. H. VII. P. Reuß. A

wider Erwarten als eine

Beide 86 Urkund dessen haben die Bevollin⸗

Bekanntmach 8, 8

fend die Herausgabe des H Deutsche Reich auf das ahr 1888.

Von dem Reichsamt des Innern wird für das Jahr 1888 neue Ausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich

veranstaltet. Das Werk erscheint im Laufe

März d. J. im

bei direkter Bestellung zum 1 geliefert. Im Buchhandel ist es zum rgise von 5 Exemplar zu beziehen. v11I1n1nm“ Berlin, den 1. Februar 18è8é8. Der Staatssekretär des Finern.

In Vertretung:

In Elsfle prüfung für große Fahrt begonnen werden.

ekanntm achung. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 187

1

öffentlichen Kenntniß gebracht, daß

anuar 1888 der periodischen urger Rundschau“, Grüning in Hamburg, Druck von J. H. Erscheinen der Druckschri

wird hiermit zur Nr. 5 vom 229.

schrift: „Ham Redacteur Hermann mann Grüning in Hamburg, Hamburg, sowie das fernere 8. 11 des genannten Gesetzes von Polizeibehörde verboten worden ist.

Hamburg, den 2. Februar 1888. Die Polizeibehörde. Senator Hachmann, Dr.

Verlag von

S

*

ndbuchs für das

des Monats Verlage der Buchhandutng „Carl Heymann's Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs⸗ und Staalsbehörden

Preise von 4 für ein Exempkar für ein

1““ 8 ; 8 ih wird am 15. d. M. mit einer Seeschiffer⸗

wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie

ie Druck⸗ verantwortlicher Her⸗ W. Dietz in t nach der unterzeichneten Landes⸗

Ninisterium für Handel und Gewerbe. Der Kreissekreär Joseph Menne ist zum Geheimen

expedirenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium für

Handel und Gewerbe ernannt worden.

( laufenden Winter⸗Semesters an abzuhaltende d. J.; die Meldungen zu die 5. desselben Monats bei dem unterzeichneten Direktor

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

8 Der bisherige Kreis⸗Wundarzt des Unter⸗Taunus⸗Kreises,

Dr. Gustav Kreises Hünfeld ernannt worden.

Usti in Idstein ist zum Kreis⸗Physikus des

Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 27. März 1878 Reich“ S.

„Centralblatt für das Deutsche 160) am Schluß des der hiesigen Thieraͤrztlichen Hochschule achprüfung beginnt am 10. März er Prüfung haben bis spätestens zum zu erfolgen.

thierärztliche

Hannover, den 1. Februar 1888. Der Direktor der Thierärztlichen Hochschule. 1 Dr. Dammann. 8

8

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die in der landwirthschaftlichen Verwaltung als Spezial⸗ Kommissare beschäftigten Regierungs⸗Assessoren Pfeffer von

in Düsseldorf, von ngelbrechten Schmalkalden, von Behr in Königsberg i. Pr., Rose Höxter, Dr. Jesse in Berlin und Schmidt in Arnsberg Regierungs⸗Räthen zu ernennen; sowie

dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Walter Beuthen O.⸗S. den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath,

den Gerichtsschreibern, Sekretären Dehne und in Halberstadt den Charakter als Kanzlei⸗Rath

Se. Majestät der nig haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs⸗ und Bauräthen Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamts in Direktor des Königlichen Emden) in Münster, Hasse, bahn⸗Direktion in Berlin, und Suche, 8 bei 1— erg, sowie den Eisenbahn⸗Direktoren Königlichen

Salomon I.

kter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.

und Forsten.

Dem Thierarzt Simon Cremer zu Bergheim ist von ihm bisher interimistisch des Kreises Bergheim definitiv verliehen worden.

Justiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt Gettwart in Bialla für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg,

erweisen werden, und haben aus diesem Grunde zu einer Mit⸗ theilung für jetzt keinen Anlaß, sollte sich aber diese

—n-— -—— —.

Anweisung seines Wohnsitzes in Bialla, ernannt worden.

und acharias zu verleihen.

Menne, Direktor des Neuwied, Buchholtz, Eisenbahn⸗Betriehsamts (Münster⸗ Mitglied der Königlichen Eisen⸗ Abtheilungs⸗Dirigent der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Brom⸗

Graef, Mitglied der Eisenbahn⸗Direktion in Bromberg, und Grimmer, Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Breslau, den

Landwirthschaft, Domänen

verwaltete Kreis⸗CThierarztstelle

ist zum Notar

in in zu

in

die

mit

MNicchtamtliches. Deutsches Reich. ver

Berlin, 3. Februar. Se. Majs

Fer und König nahmen im ufe Ns heuligen die persönliche Meldung des Generals der

Strubberg entgegen und empfingen den Oberst⸗

ämmerer Grafen zu Stolberg⸗ ernigerode zum Vortrage.

Gestern fand bei den Kaiserlichen Majestäten im Palais eine musikalische Abendunterhaltung statt, bei welcher die Künstler und Künstlerinnen Hr. und Fr. Artöt de Padilla, rl. Leisinger, Hr. Rüdel, Hr. de Sarasate, Hr. Goldschmidt, r. Ernst und Hr. Biberti mitwirkten. 8 Beide Majestäten nahmen zahlreiche Vorstellungen

egen.

der 8 Vormittags ö von

In der am 2. d. M. unter dem Vorsitz des Ministers, Staatssekretärs des Innern, von oetticher, ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung ertheilte der Bundesrath dem Entwurf einer Verordnung, betreffend die Militär⸗Transport⸗ ordnung für Eisenbahnen im Frieden, und dem im Haag am 16. November 1887 unterzeichneten internationalen Vertrag ur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den dordseefischern auf hoher See die Zustimmung. Die Vorlage, betreffend die Bildung einer Berufsgenossen⸗ schaft der Unternehmer land⸗ und forstwirthschaft⸗ licher Betriebe für das Gebiet des Fürstenthums Reuß j. L., und der Fhitehss e eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen über die Fürsorge für Beamte in Folge von Betriebsunfällen wurden den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathung über⸗ wiesen. Endlich wurde über die Bulaszung von Privat⸗Transit⸗ lagern ohne zollamtlichen Mitverschluß für Mineral⸗Schmieröle Beschluß gefaßt.

Der Ausschuß des Bundesraths wesen hielt heute eine Sitzung.

In der heutigen (28.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Sltaats⸗Minister von Boetticher beiwohnte stand auf der Tagesordnung als erster Gegenstand die Fortfetzung der des von den Abgg. Graf von Behr⸗Behrenhoff, Dr. von ennigsen und von Helldorff eingebrachten Ges etzentwurfs, betreffend die Ab⸗ Enderung des Art. 24 der Reichsverfassung. (Dauer der Legislaturperiode.) b

Der Abg. Richter führte aus: Er sei stets ein Anhänger der dreijährigen Legislaturperiode gewesen und insofern unterscheide sich sein Standpunkt von dem der Abgg. Bamberger und Windthorst. Die dreijährige Periode habe stets in der preußischen Verfassung bestanden. Die nationalliberale Partei habe 1867 für die dreijährige Periode gestimmt, nur der Graf von Schwerin sei anderer Meinung gewesen. Die damals von den Abgg. Miquel und Gneist für drei Jahre gehaltenen Reden, die zu den besten rednerischen Leistungen dieser Herren ehörten, könnten noch heute wirkungsvoll sein. Für die chmäle⸗ rung der Volksrechte könnte man heute nicht mehr wie vor zwanzig Jahren anführen. Der Abg. von Bennigsen sei selbst der Meinung, daß der Reichstag sich eine höhere Stellung verschaffen müsse, und doch spreche er für Feechis g. Perioden. Wenn der Graf von Behr äußere, Wahlen ko eteu Zeit und Geld, so gelte dasselbe vom Parlament überhaupt, auch von den Dynastien, ohne daß man doch diese abschaffen wollte. Eine zunehmende Verhetzung und Erbitterung solle die Folge des zteren Wählens sein, und doch würde der Kampf vor den

des Staats⸗

für Rechnungs

fünfjährigen Legislaturperioden noch weit heftiger sein, als

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