n zweiter Lesung war dem Antrage der Kommission gemih beschlossen worden, daß der Ersatz Seitens des Reichs innerhalb eines Jahres in Höhe des Mindestmaßes der ge⸗ zahlten Unterstützungen gewährt werden solle. Vorgestern lagen 2 Anträge vor: 1) von dem Abg. Rickert, die Regie⸗ rungsvorlage wieder herzustellen, 2) Seitens des Abg. von Kleist⸗Retzow, die Entschädigung in Höhe des Mindestmaßes aus Reichsfonds zu gewähren, über den Zeitpunkt der Zah⸗ lung aber ein Spezialgesetz zu erlassen.
Staatssekretär von Boetticher:
Meine Herren! Ich habe seit der letzten Sitzung, in der dieser Gegenstand zur Berathung gekommen ist, einen Meinun saustausch innerhalb des Bundesraths darüber herbeigeführt, wie sich die ver⸗ bündeten Regierungen zu dem Beschluß der zweiten Berathung stellen möchten, falls er auch in der dritten Berathung aufrecht erhalten werden sollte, und ich kann über das Ergebniß dieses Meinungs⸗ austausches mittheilen, daß, soweit mir bisher Aeußerungen von den verbündeten Regierungen zugekommen sind, diese übereinstimmend dahin gehen, daß der Beschluß, sowie ihn der Reichstag in der zweiten Berathung gefaßt hat, für die verbündeten Regierungen unannehm⸗
bar ist.
t⸗ enthalte mich der weiteren Begründung dieser Auffassung, da diese Begründung meines Erachtens ausreichend bereits bei der zweiten Lesung gegeben ist; sie kulminirt wesentlich darin, daß wir mit dem §. 12 einen Wechsel auf die Zukunft ziehen würden, den wir als guter Hausvater zu vermeiden haben, wenn wir nicht dermal⸗ einst unter ungünstigen finanziellen Verhältnissen in schwere Verlegen⸗ heiten kommen sollen.
Ich enthalte mich der weiteren Begründung um so mehr, als ich aus den vorliegenden Anträgen ja entnehmen darf, daß auch heute innerhalb des Hauses selbst die Stimmung eine andere geworden ist. Und wenn ich diese meine Anträge nun noch einer Bemerkung unter⸗ ziehen darf, so ist es selbstverständlich, daß der Antrag der Herren Rickert und Goldschmidt, der 3 hinausgeht, daß in der dritten Lesung die Regierungsvorlage wiederhergestellt werden möge, für uns der erwünschteste und annehmbarste ist. Wir halten es für das Kor⸗ rekteste, wenn das Haus auf die Regierungsvorlage wieder zurückkäme.
Der Antrag der Herren von Kleist, Retzow und Hahn ist jeden⸗ falls eine wesentliche Verbesserung des Beschlusses der zweiten Lesung, insofern er der kürftigen Gesetzgebung freie Hand darüber läßt, zu bestimmen, wann der Ersatz für die den Familien der einberufenen Soldaten gewährte Entschädigung geleistet werden soll.
Also prinzipaliter müssen wir wünschen, daß die Regierungs⸗ vorlage angenommen wird; eventuell, wenn ich auch nicht weiß, wie die verbündeten Regierungen zu dem erst heute an mich herangetretenen Antrag von Kleist⸗Retzow und Hahn sich stellen werden, würde ich meinerseits kein wesentliches Bedenken finden, auch dann dem Antrag zuzustimmen, wenn das Haus diesem Antrag den Vorzug vor der Regierungsvorlage geben sollte. Aber ich betone wiederholt, eine volle Sicherheit für die Annahme dieses Gesetzes ist nur gegeben, wenn die Regierungsvorlage wiederhergestellt wird.
Abg. von Kleist⸗Retzow: Die Wiederherstellung der Regie⸗ rungsvorlage sei für seine Partei völlig unannehmbar. Wenn im Fall eines unglücklichen Krieges das Reich den Kommunen die für Unterstützungen aufgewendeten Beträge nicht sofort oder
in einem Jahre ersetzen könnte, so wäre es am einfachsten, die Frist in der Kommissionsfassung von einem Jahre auf mehrere Jahre zu verlängern. Der Antrag seiner Partei verfolge aber den Mittelweg, indem er die Höhe des Ersatzes festlege und den Zeitpunkt desselben einem späteren Spezialgesetze überlasse. Der Antrag Rickert gehe von der rosigen Hoffnung aus, daß durch das Spezialgesetz möglicherweise den Kommunen mehr gewährt werden könne. Man habe aber in dem glücklichen Krieg von 1870/71 nur den Minimalsatz gewähren können, und werde nach einem Kriege mit Rußland z. B. auch keinen Pfennig mehr zu geben haben. Die Höhe müsse festgesetzt werden, damit die Kommunen wüßten, was sie bekämen. Albg. Rickert: Seine Partei habe ihren Antrag, entgegen ihrem Usus, an den Kommissionsbeschlüssen festzuhalten, ein⸗ gebracht mit Rücksicht auf die Erklärung des Staats⸗Ministers von Boetticher, daß die Kommissionsfassung unannehmbar sei, denn das Gesetz sei zu werthvoll, um es ganz fallen zu lassen. In Bezug auf das Prinzip des Ersatzes durch das Reich und die spätere Festsetzung der Zeitbestimmung seien alle einig. Seine Partei sei allerdings der rosigen Hoffnung, daß mehr ewüha werden könnte, und wolle deshalb die Festsetzung ver Höhe dem Spezialgesetz überlassen. Daß das Vaterland einmal in eine so schlimme Lage kommen könne, daß es nichts geben könne, halte er für i;böö.
Abg. Graf Ballestrem: Auch er habe in der zweiten Lesung für die Kommissionsfassung gestimmt, beuge sich aber nach der bestimmten Erklärung des Staatssekretärs von Boet⸗ ticher den Thatsachen im Interesse derer, zu deren Gunsten das Gesetz gemacht werde, und werde daher das Amendement von Kleist annehmen; denn er theile die rosige Hoffnung des
.Hahn: Wenn in diesem Gesetz das Prinzip des Ersatzes durch das Neich festgestellt werde, könne die Höhe nicht in das beliebige Ermessen der späteren Gesetzgebung ge⸗ stellt werden. Der Reichskanzler sei selbst für eine Entlastung der Kommunen eingetreten, und man habe hier Gelegenheit, den Kommunen eine ersehnte Erleichterung zu verschaffen. Auch die Rücksicht, daß ein späterer Krieg unglücklich sein könnte, könne nicht bestimmen, der späteren Gesetzgebung die Frage zu überlassen, in welcher Höhe oder ob überhaupt Ersatz gewährt werden solle. bg. Dr. Meyer (Jena): Es gereiche ihm zur Genug⸗ thuung, konstatiren zu können, daß es auch einmal einem Deutschfreisinnigen passiren könne, in der dritten Lesung anders zu stimmen als in der zweiten. Die Nationalliberalen würden in Konsequenz ihrer bisherigen Stellung in erster Linie für den Antrag Rickert, und, wenn derselbe abgelehnt werde, für den Antrag Kleist⸗Retzow stimmen. „Abg. Freiherr von Heereman: Es würde die für das Vaterland kämpfenden Soldaten viel mehr beruhigen, wenn sie wüßten, das Reich habe durch Gesetz bestimmt, daß ihre Familien das und das bekämen, als wenn sie wüßten, daß im Gesetz Umfang und Höhe der Unterstützung einem weiteren Gesetze vorbehalten seien. Beruhige man so den Soldaten, so thue man eine viel größere patriotische That, als wenn man die Regierungsvorlage annehme. Führe Deutschland einen un⸗ glücklichen Krieg, so sei das Reich auch viel 12 im Stande, die Unterstützung zu leisten, als die durch den Krieg mitgenom⸗ menen Lieferungsverbände. Abg. Rickert: Einen Unterschied im Patriotismus könne man hier gar nicht machen. Die Gewährung der Mindest⸗ beträge sei ja bereits im §. 8 festgelegt, den Alle angenommen hätten. Es handele sich blos darum, ob die Lieferungs⸗ verbände die Mindestbeträge zurückbekommen sollten. Das sei lediglich eine Vertrauensfrage. Er möchte gern die Möglichkeit offen Helten⸗ daß die Lieferungsverbände mehr bekämen und dadurch den Muth faßten, auch mehr zu leisten. Redner
eine Stellung zu übernehmen, nicht sofort Folge leisteten.
Der Antrag Rickert wurde hierauf gegen Nationalliberale und Freisinnige abgelehnt und der Antrag von Kleist mit großer Mehrheit angenommen; das Gesetz wurde schließꝛich mit dieser Aenderung genehmigt.
Um 4 ½ Uhr vertagte sich das Haus auf Montag 1 Uhr.
— In der vorgestrigen (12.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte bei Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats für 1888 /89 und zwar bei dem Spezial⸗Etat der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung zu den erdentlichen Ausgaben der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst: Der Vorredner (Abg. Dr. Natorp) werde sich mit seiner Ausführung nicht den Dank der ländlichen Bevölkerung erworben haben. Die Zeche Carl wolle eben gar nichts thun, die ganze große Kolonie solle von der benachbarten Gemeinde verwaltet werden; die letztere sei so milde verfahren, wie es eigentlich gar nicht gesetzlich zulässig sei. 1 b
Der Abg. Uhlendorff sprach sich gegen jede Aenderung des Ansiedelungsgesetzes aus.
Der Titel wurde bewilligt, ebenso das übrige Ordinarium.
Bei den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben wurde Tit. 4, in welchem zur Herstellung einer Drahtseilbahn zwischen der Eu Braunkohlengrube und der Saline zu Schönebeck 376 000 ℳ gefordert werden, nach dem Vor⸗ schlage der Kommission gestrichen.
Beim Etat der Bauverwaltung und zwar beim Titel 2, Kap. 65 des Ordinariums, Gehalt für 442 Bauinspektoren 1 506 600 ℳ, bemerkte der Abg. Nadbyl, das Minimalgehalt von 2400 ℳ für einen Bauinspektor sei viel zu niedrig; daß ein Beamter wie der Bauinspektor 14 Jahre im Staatsdienst beschäftigt sei, ehe er zu einem Gehalt von 2400 ℳ gelange, komme in keiner anderen Carrière vor, zumal wenn man bedenke, daß die Examina sehr schwierig seien und daß die Beamten in der Regel nicht weiter avancirten; wenn sie aber wirklich Bauräthe würden, so nähmen sie nur den Rang der Räthe 5. Klasse ein, während schon der 30jährige Landrath Rath 4. Klasse sei. Er bitte den Herrn Minister, diesen Beamten sein Wohlwollen zuzuwenden.
1 Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, er⸗ widerte:
. Ich möchte nicht den Eindruck in das Land gehen lassen, als ob ich für die Verhältnisse, welche der Herr Vorredner berührt hat, nicht alles Interesse hätte. Wenn der Herr Vorredner meinen Bestrebungen gefolgt ist, die ich mir habe angelegen sein lassen im Interesse jener Kategorie von Beamten — ich spreche von den Bauinspektoren —, so wird er mir das Zugeständniß nicht verweigern, daß, so lange ich die Verwaltung zu führen die Ehre habe, in dieser Beziehung schon recht viel geschehen ist; hat er ferner verfolgt was ich früher bereits in diesem Hause zu erwähnen die Ehre hatte, so wird er sich erinnern, daß schon damals, als es sich um die erste Aufbesserung der Gehälter der Bauinspektoren handelte, diese Auf⸗ besserung meinen Absichten noch nicht genügte, daß ich insbesondere das Minimalgehalt höher gesetzt zu sehen wünschte. In dieser Be⸗ ziehung stehe ich auf dem alten Standpunkt und habe nur dem leb⸗ haften Wunsch auch hier Ausdruck zu geben, daß die Verhältnisse es bald gestatten mögen, für die Besserung der Lage dieser wichtigen Beamtenkategorie das Nöthige zu thun. Er darf überhaupt überzeugt sein, daß alle Punkte, welche für die Besserung der Stellung dieser Beamten in Betracht kommen, von mir genau ins Auge gefaßt wer⸗ den und daß ich gern bestrebt bin, soweit es irgend die Verhältnisse gestatten, auch für deren Wohl zu sorgen.
„Der Abg. Dr. Langerhans brachte die Härte zur Sprache, die darin liege, 888 Regierungs⸗Baumeister, die, weil sie im Staatsdienst keine Zeschäftigung finden konnten, bei Gemeinden oder Privaten Arbeiten übernommen hätten, als Aspiranten für die Staatsbauverwaltung gestrichen würden, wenn sie einer späteren Aufforderung der Bauverwaltung, nunmehr
Der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Schultz, erwiderte, daß solche Regierungs⸗ Baumeister, die Privatarbeiten übernähmen, von dem Minister beurlaubt würden; könnten sie dann angestellt werden und leisteten dem Rufe nicht Folge, so müßte angenommen werden, daß sie auf eine Anstellung in der Staats⸗Bauverwaltung verzichteten.
Die Einnahmen und dauernden Ausgaben wurden be⸗
willigt.
gei den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben, und zwar bei der Position „Zur Regulirung der Oder vom Lunower Dammhause unterhalb Küstrin bis Fäziger Theerofen, 2. Rate 100000 ℳ“ erörterte der Abg. von Risselmann die Stromverhält⸗ nisse der unteren Oder und fragte unter Hinweis auf die dringende Nothwendigkeit einer Regulirung die Regierung, ob noch in diesem Jahre die dazu erforderlichen Mittel in einem Nachtrags⸗Etat gefordert werden würden. Der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Schultz erklärte, daß er nicht in der Lage sei, auf diese Anfrage eine bestimmte Auskunft zu geben; die Vorarbeiten seien fast fertiggestellt. Der Abg. Szmula bemerkte, daß, nachdem im schlesischen Provinzial⸗Landtage der Ober⸗Präsident erklärt habe, daß die Vorarbeiten für den oberschlesischen Kanal beendet seien, man in Oberschlesien sehr enttäuscht sei, daß eine bezügliche Vor⸗ lage von der Regierung nicht eingebracht sei; er wünsche, klargestellt zu sehen, ob noch in dieser Session die Kanal⸗ Vorlage zu erwarten sei.
Maybach,
„Der Minister der öffentlichen Arbeiten, erklärte:
Das hohe Haus wird nicht erwarten, daß ich auf den Antrag, der soeben dem Hause mitgetheilt worden ist, im Namen der Staats⸗ regierung eine bestimmte Erklärung abgebe. Ich muß mich auf das be⸗ schränken, was mein Herr Kommissartus vorhin äußerte: daß die Staats⸗ regierung in den zustaͤndigen Ressorts dieser Angelegenheit volle Aufmerk⸗ samkeit widmet; daß sie die Vorarbeiten hat fertigen lassen und jetzt die weiteren Schritte eingeleitet hat, welche nothwendig sind, sobald wie möglich in die Ausführung dessen, was als zweckmäßig erkannt worden ist, einzutreten. — Ich möchte hauptsächlich eine Bemerkung machen zu den Aeußerungen des Hrn. Abg. Szmula.
Es ist Ihnen bekannt, und ich darf daran erinnern, daß die Frage der Regulirung der oberen Oder nicht blos Oberschlesien, sondern auch dieses hohe Haus lebhaft in Anspruch genommen hat. Der Herr Abgeordnete hat richtig mitgetheilt, daß die Staatsregierung mit allen Kräften bestrebt gewesen ist, die Vorarbeiten für dieses Projekt fertig zu stellen. Die Gesammtsumme, um die es sich dabei handelt, beläuft sich auf 24 Millionen. 1
CEs ist weiterhin auch richtig, daß die Staatsregierung unverändert die Absicht hat, mit der Vorlage wegen der Ausführung des Pro⸗ jekts an die Landesvertretung zu gehen Es ist auch alles eingeleitet, um denige soweit an uns liegt, die Sache noch in dieser Session vor das hohe Haus zu bringen. Der Hr. Finanz⸗Minister hat seiner⸗ seits uns auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die möglicherweise durch die absolut nothwendigen Vorverhandlungen, insbesondere mit der Stadt
Anspruch nehmen müssen — die Anweisung zu diesn Beziehung ist bereits ertheilt 888 volle⸗ Fberhandlu Theil wird, was ich im Interesse der Sache wünsche menne voraussichtlich in der Lage sein, noch in dieser Session eine 9 k vor das Haus zu bringen. orla Der Abg. Szmula dankte Cfür diese Erklärung und der Erwägung anheim, ob es sich unter den von dem Mi 9 dargelegten Verhältnissen nicht empfehle, das Projenie theilen, zunächst die obere Oder bis zur Neisse zu regulzn und die weitere Regulirung einer späteren Zeit vorzubehaln Der Titel wurde bewilligt; ebenso als erste 9 220 000 ℳ zur Wiederherstellung der Bauwerke des Kloh ü Kanals, desgleichen 193 000 ℳ zum Neubau einer Uferma 1 am linken Spree⸗Ufer in Berlin bis 58 m oberhalt b Marschallsbrücke in der Richtung auf die Schlachtgass. Zur Anlegung eines Fischereihafens am Norddeich bezw. n
ngen 8b
dem die Abgg. Halem und Graf die Position besü⸗ erfolgte deren Annahme. Ebenso zum Aürvems Leuchthurms auf Hiddensoe als Nachtragsrate 40 000 ℳ 15 Neubau einer Quaimauer an der Westseite des Vorhafen⸗ - Geestemünde 64 000 ℳ, zur Herstellung eines fistalishe Bauhofs für die Hafenbauverwaltung in Emden 100 000 % zum Neubau eines Regierungsgebäudes in Stade als R 86 000 ℳ, zum Um⸗ und Erweiterungsbau des Regierunge gebäudes in Hildesheim als zweite Rate 150 000 ℳ, des Regre⸗ rungsbäudes in Oppeln als erste Rate 100 000 ℳ, zum Um⸗ bau der Oderthorbrücke in Oppeln 41 000 ℳ bewilligt. Auc der Rest der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben wurde genehmigt.
Hierauf vertagte sich das Haus.
Schluß 2 ³¾ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr.
G Gewerbe und Handel. 8
Dem Geschäftsbericht der Maklerbank pro 1887 entnehmen wir Folgendes: Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto verzeichnet eina Rückgang des Provisions⸗Gewinnes, welcher sich auf 274 935 ℳ beziffert, gegen 440 467 ℳ im Vorjahre. Die Börsen⸗Umsatzsteuer beläuft sich für das Institut auf 70 552 ℳ Der Gewinn an Zinsen und Reports; mit 94 371 ℳ bleibt gegen das Vorjahr um ca 4000 ℳ zurück. Die Handlungsunkosten betrugen 106 733 ℳ gegen 104 831 ℳ im Vorjahre. Der Bestand an reportirten Effekten be⸗ trägt 1 701 474 ℳ (1886 1 749 095 ℳ), an Lombard⸗Darlehen 949 900 ℳ (1886 761 500 ℳ). Die auf Engagements des laufenden Jahres einzuziehenden Differenzen 735 680 ℳ, mit welchen im Vorjahre dieses Conto belastet wmr. Debitoren in laufender Rechnung verzeichnet die Bilanz in Höhe von 361 063 ℳ, wegegen der Spezial⸗Reservefonds mit 234 000 ℳ vali⸗ dirt. Der Reingewinn beträgt 189 432 ℳ, von welchem Betrage, abzüglich des vorjährigen Gewinn⸗Vortrages, zu verwenden sind 5̃ h zur Dotirung des Reservefonds mit 9428 ℳ; von dem verbleibenden Ueberschuß von 179 134 ℳ entfallen 8 % Tantième an den Aufsichtz⸗ rath mit 14 330 ℳ, 8 % Tantième an die Direktion, Prokuristen und Beamte mit 14 330 ℳ Des Weiteren sollen zur Abrundung des Reservefonds auf 216 000 ℳ 571,85 ℳ, zur Zahlung einer Dividende von 5 % 150 000 ℳ verwendet und der Rest von 771 ℳ auf neue Rechnung vorgetragen werden.
— Der Aufsichtsrath der Sudenburger Maschinenfabrik und Eisengießerei, Aktien⸗Gesellschaft, hat beschlossen, der Generalversammlung der Aktionäre eine Dividende von 12 % für das verflossene Geschäftsjahr vorzuschlagen; pro 1886 erhielten die Aktionäre dieser Gesellschaft 10 %.
— Der Aufsichtsrath des Dortmunder Bankvereins hat beschlossen, für das Jahr 1887 der Generalversammlung die Ver⸗ theilung einer Dividende von 6 % vorzuschlagen.
Stettin, 4. Februar. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Korporation der Kaufmannschaft genehmigte die An⸗ schaffung dreier Eisbrecher und die Aufnahme einer Anleihe von 400 000 ℳ zu diesem Behuf.
Köln, 5. Februar. (Köln. Volks⸗Ztg.) In der gestrigen Ver⸗ sammlung des Vereins der Feinblech⸗Fabrikanten wurde, nach einstimmiger Genehmigung des von den gegenseitigen Delegirten getroffenen Abkommens, für den in der Vereinbarung mit den schlesischen Werken dem genannten Verein zugetheilten westdeutschen Bezirk der Grundpreis für Feinblech auf 150 ℳ, also um 2 ℳ, die Tonne erhöht.
London, 5. Februar. (W. T. B.) Das Bankhaus Ba⸗ ring Brothers kündigt die Emission von 1 888 000 Pfd. Sterl. 4 % Obligationen der Großen russischen Eisenbahn an. Der Emissions⸗ preis ist auf 75 festgesetzt.
Glasgow, 4. Februar. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 944 258 Tons gegen 842 203 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 83 gegen 75 im vorigen Jahre.
New⸗York, 4. Februar. (W. T. B.) Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 9 059 556 Dol. davon für Stoffe 3 137 005 Doll. Der Werth der Einfuhr in der Vorwoche betrug 8 209 009 Doll., davon für Stoffe 3 191 842 Dol.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bromberg, 5. Februar, Abends. (W. T. B.) Die Eisen⸗ bahnstrecke Bromberg —Dirschau, welche durch Schnee⸗ verwehung gesperrt war, ist heute Abend 8 Uhr für den Verkehr wieder frei geworden.
Norddeutscher Lloyd in Bremen.
(Letzte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer.) New⸗York⸗ und Baltimore⸗Linien: estimmung Bremen
Bremen
„Ems“ [„Eider“. „Saale“. „Elbe“.. „Lahn“. „Werra“. „Amerika“ „Rhein“
„Condor’“. ⸗Frangfurtn ich. r. Fr. Wilh.“ „Ohio- „Leipzig“. „Baltimore“ „Straßburg.
E erlin. „Neckar-u. „Braunschweig“ „Sachsen“
⸗Hohenzollem ohenstaufen“.
4. von Southampton. 28. Jan. von New⸗York. Bremen 1. Febr. von New⸗York. Feo, Jsr 28. Jan. von Southampton. New⸗York 3. Febr. Lizard passirt. New⸗York 4. Febr. von Bremerhaven. Bremen 1. Febr. von Baltimore. Baltimore 25. Jan. von Bremerhaven. Brasil⸗ und La Plata⸗Linien: Bremen 12. Jan. von Buenos Aireg. Vigo, Bremen 31. Jan. Santa Cruz passirt. Antwerpen, Bremen] 2. Febr. von Lissabon. 8 Vigo, Bremen 25. Jan. von Buenos Aires. a Plata 25. Jan. in Montevideo, Brasilien 20. Jan. in Bahia. La Plata 26. Jan. Las Palmas pass. La Plata 2. Febr. Villa Garcia pass. . Lissabon, Brasilien] 3. Febr. von Vigo. Linien nach Ost⸗Asien ustralien:
Bremen sebr. in Colombo. ebr. in Shanghai.
S 8⸗*
un
Sst Asten
Asien ebr. in Suez.
ebr. in Bremerhaven. an. in Colombo.
ebr. von Sydney. lan. in Colombo. von Antwerpen.
Ost⸗ Bremen Bremen Bremen Australien !Australien
3 1 1 3 27 3. 9. 8.
„Nürnberg“ 1 „Habsburg“. „Salier“
2
an.
schloß mit einer persönlichen Bemerkung mit Bezug auf den Abg. Dr. Meyer (Jena) 1 . üieg enf
Breslau, entstehen können, schon weil dort die Ansichten noch nicht ungetheilt sind. Aber, wenn uns auf der Seite, die wir dafür in
Norderney werden als erste Rate 600 000 ℳ verlangt. Nat
betragen 362 449 ℳ gegen .
Berlin, Montag,
den 6. Februar
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. 111 Aufgebote, Vorladungen u. 3.
erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
dergl.
Oeffentlich er
Anzeiger.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien 6. Berufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
—
—1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
253 Großherzoglichen Schöffengerichte hierselbst sind wegen Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 St.⸗ G.⸗-⸗B. die nachstehend bezeichneten Personen, 1) Tischlergeselle Max Emil Kirschke aus Mocker, 2) der Schlachter Ludwig Johann Adolf Rewohl aus Schwerin, z) der Tuchmacher Ferdinand Schramm aus Dar⸗ kehmen, 4) dbehmendlipinner Ernst Viehweg aus Hammer⸗
brück, 5) der Lehrer elh Fischer aus Schönberg, 6) der S ohannes Petersen aus Vorwerk bei Lübeck, 7) der Bierbrauer Friedrich Janssen aus Wehden, 8) der Arbeiter August Schmierglatt aus Dwillin, 9) der Kaufmann Johann Peter Evers aus Fal⸗ kenhagen, 10) der Barbier Joachim Heinrich Eckmann aus Schönberg, rechtskräftig je zu 50 ℳ event. 14 Tagen Haft ver⸗ urtheilt worden. Wir bitten um event. Mittheilung des Aufent⸗ haltsortes der vorstehend genannten Personen. Schönberg i. Mecklenburg, den 30. Januar 1888. Großherzogliches Amtsgericht 3 (Unterschrift.)
[54457] Bekanntmachung.
In der Zeit vom Februar bis September 1887 ind aus einem hiesigen Bankgeschäft nach und nach acht Stück preußische 4 % Konsols à 500 ℳ,
und zwar:
Iitt. D. Nr. 205 586 mit Coupons 13 — 20 Litt. .435 417 mit Coupons 10 — 20 Litt. .543 438 mit Coupons 7 — 20 Litt. . 612 416 mit Coupons 5 — 20 Litt. .409 780 mit Coupons 10 — 20 Litt. .435 432 mit Coupons 10 — 20 Litt. .543 461 mit Coupons 8 — 20
617 096 mit Coupons 5 — 20
E“ und Talons
Litt. D. Nr. 1— 7 uund außerdem 3600 ℳ Schlesische 3 ½ % Pfand⸗ priefe, und zwar: 1 Litt. A II. 10 390 über 1500 ℳ und Coupon 11 — 20) 2 Litt. OII. 2 191 über 1500 ℳ und Coupon 7 — 20 Litt. A. 17 759 über 300 ℳ und Coupon 12 — 20 22
itt. A. 17 760 über 300 ℳ und Eoupon 12 — 20) 2 gestohlen worden.
Ich warne vor Ankauf der Werthpapiere und er⸗ uche um Mittheilung über den Verbleib derselben und über die Person des Diebes. J. 148/88.
Liegnitz, den 2. Februar 1888.
Der Erste Staatsanwalt.
54305] Beschluß. 8
„Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den Haussohn Anton Wilken, geboren m 3. Juni 1861 zu Hebelermeer, zuletzt wohnhaft bezw. aufhaltsam daselbst, welcher hinreichend ver⸗ bächtig erscheint, im Jahre 1886 in der Absicht, ich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres der der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben und sich außerhalb esselben ohne Erlaubniß aufzuhalten, Vergehen kgen §. 140 Nr. 1 Str.⸗G.⸗Bs., das Hauptver⸗ ahren vor der Strafkammer des Königlichen Land⸗ serichts hierselbst eröffnet.
„Zugleich wird die Beschlagnahme des im Deutschen
sch sieft läöse Vermögens des Angeschuldigten eschlossen.
Osnabrück, den 26. Januar 1888.
Königliches Landgericht, Strafkammer. gez. Brandt. Harriehausen. Goering.
2) Zwangsvollstreckungen, ufgebote, Vorladungen u. dgl.
54271] Aufgebot. a. Der Gutsbesitzer Foerster in Flathe, als Vor⸗ stdee des landwirthschaftlichen Vereins zu
ütz,
. der Bauerhofsbesitzer August Roenspieß zu Zippnow, als Vormund der am 21. Septem⸗ ber 1867 geborenen Anastasia Jaster,
c. der Eigenthümer Wilhelm Manthey
Zaskerhütte bei Schönlanke,
ben das Aufgebot folgender angeblich verloren ge⸗ g Sparkassenbücher der Sparkasse des Kreises Krone, zu a. des auf den landwirthschaftlichen Verein zu tz ausgestellten, über 219 ℳ 39 ₰ lautenden, e Folge Nr. 3462, zu b. des auf den Namen der Anastasia Jaster in evnom Jusgestfllten, über 887 ℳ 21 ₰ lautenden zu c. des auf den Namen des Julius Manthey
r. Sabin ausgestellten, über 1425 ℳ 21 ₰
ttenden Nr. 1623 neue Folge
beantragt. 2
Die Inhaber der genannten Sparkassenbücher rden hiermit aufgefordert, ihre Rechte fpätestens dem auf den 21. August d. Js., Vormittags hr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ aumten Aufgebotstermine anzumelden und die parkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ kerklärung derselben erfolgen wird. Dt. Krone, den 1. Februar 1888. Königliches Amtsgericht
Aufgebot.
Folgende von der „Germania“, Lebensversiche⸗
zu
1) der Depositalschein vom 22. Juni 1872, aus⸗ gestellt für den Kaufmann Moritz Meyer in Körlin an der Persante über die Verpfändung der Lebens⸗ E“ Nr. 191159 vom 31. Januar
2) die Lebensversicherungs⸗Police Nr. 196575 vom 30. April 1869 über 600 Gulden S. W., aus⸗ gestellt für den Spenglermeister Erhard Weishaupt zu Miesbach (Bayern),
3) die Lebensversicherungs⸗Police Nr. 139742 vom 11. Mai 1866 über 500 Gulden S. W., aus⸗ gestellt für Frau Sophie Lepper, geb. Möser, zu Darmstadt,
4) die Lebensversicherungs⸗Police Nr. 15835 vom 27. November 1861 über 250 Thaler, und Nr. 27594 vom 8. März 1863 über 150 Thaler, ausge⸗ stellt für Frau Mathilde Emilie Pauline Ruppert, geb. Krause, zu Neustadt in Westpreußen,
5) Prämienrechnung und Rückgewährschein vom 11. August 1886 über 58 ℳ zu der für Emil A. F. Venz zu Buckow (Reg.⸗Bez. Frankfurt a. O.) ausgestellten Lebensversicherungs⸗Police Nr. 234641, 6) der Depositalschein vom 17. November 1871, ausgestellt für den I eanten Johann August Voullième zu Insterburg über die Verpfän⸗ dung der Lebensversicherungs⸗Police Nr. 26232 vom 19. Januar 1863, *
7) der Depositalschein vom 29. Dezember 1880, ausgestellt für den Arbeiter Martin Friedrich Preis zu Stettin über die Verpfändung des Sterbekassen⸗ buchs Nr. 75321 vom 8. Juni 1867, 1
8) die Lebensversicherungs⸗Police Nr. 222995 d. vom 5. Dezember 1871 über 1000 Thaler, ausge⸗ stellt für den Buchhandlungs⸗Commis Otto August Heinrich Kistner zu Leipzig,
9) der Depositalschein vom 11. Februar 1880, ausgestellt für den Bahnwärter Franz Xaver Kind⸗ linger zu Landshut über die Verpfändung der Le⸗ bensversicherungs⸗Police Nr. 130438 vom 29. De⸗ zember 1865,
10) die Lebensversicherungs⸗Police Nr. 137186 vom 5. April 1866 über 200 Thaler, ausgestellt für den Fabrikarbeiter und Nachtwächter Gottlieb Kirchner zu Breslau,
11) die Lebensversicherungs⸗Police Nr. 23192 vom 22. August 1862 über 100 Thaler, ausgestellt für Frau Caroline Wilhelmine Geppert geb. Zinnert, zu Berlin, 8
12) die Lebensversicherungs⸗Police Nr. 208080 vom 1. Februar 1870 über 100 Thaler, ausgestellt für den Buchhalter Athanasius Purschke zu Berlin, 13) der Depositalschein vom 4. Januar 1887, ausgestellt für den stud. oec. et cam. Stanislaus Molinek zu Weine, über die Verpfändung der unter dem 4. Oktober 1865 für den fürstlichen Domänen⸗ Direktor Roman Molinek zu Weine ausgestellten Lebensversicherungs⸗Police Nr. 80327,
14) der Depositalschein vom 15. Februar 1884, ausgestellt für den Bergmann Heinrich Busse zu Frohlinde bei Dortmund über die Verpfändung der Lebensversicherungs⸗Police Nr. 232982 vom 6. De⸗ zember 1872,
sind angeblich verloren gegangen Das Aufgebot dieser Urkunden ist beantragt, und zwar: zu 1) vom Kaufmann Moritz Meyer, jetzt zu Rostock, zu 2) von den Schuhmacher Georg und Creszenz Kolb'schen Eheleuten zu Schliersee (Bayern),
zu 3) von der Frau Sophie Lepper, geb. Möser, zu Wolfskehlen bei Darmstadt, 8 b
zu 4) von der Frau Mathilde Emilie Pauline Ruppert, geb. Krause, zu Neustadt in Westpreußen,
zu 5) von dem Eigenthümer E. Schwanke, früher zu Buckow, jetzt zu Berlin,
zu 6) von der Wittwe Flora Voullième, geb. Warnas, zu Insterburg, . “
zu 7) von dem Arbeiter Martin Friedrich Preis zu Stettin, “
zu 8) von dem Buchhandlungs⸗Commis Kistner zu Leipzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗ rath Bohm zu Stettin, .
zu 9) von dem Bahnwärter Franz Kaver Kind⸗ linger zu Landshut, vertreten durch den Advokaten und Rechtsanwalt Weigl ebenda, 8
zu 10) von dem Fabrikarbeiter und Nachtwächter Gottlieb Kirchner zu Breslau, 1 zu 11) von der Frau Caroline Wilhelmine Gep⸗ pert, geb. Zinnert, jetzt zu Friedrichsfelde bei Berlin, zu 12) von dem Kaufmann Athanasius Purschke, jetzt zu Köln a. Rh., zu 13) von dem stud. oec. et cam. Stanislaus Molinek, jetzt zu Leipzig⸗Reudnitz;,;, zu 14) von dem Bergmann Heinrich Busse zu Frohlinde bei Dortmund, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Ellerbeck zu Dortmund.
Die Inhaber der betreffenden Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf
den 7. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 48, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die betreffenden Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Stettin, den 18. November 1887.
Königliches Amtsgericht. III. Abtheilung.
[54323]
Der Particulier Georg Stoot hieselbst und der Thierarzt August van Semmern zu Hessen, haben das Aufgebot der Obligation vom 4. Oktober 1877, laut welcher gegen Verpfändung des vor dem 85 thore auf dem frühern Glacis an der Pflegehaus⸗ straße gelegenen, 51 8 55 qm großen Grundstücks
sammt darauf befindlichen Gebäuden Nr. 2939 und
Zinsen von der Gesammtschuld zu 27 000 ℳ zu⸗ stehen, beantragt. — Der Inhaber dieser Obligation wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Oktober er., Mor⸗ gens 11 Uhr, vor dem Herzoglichen Amtsgerichte — Zimmer 27 — angesetzten Termine sein Recht an⸗ zumelden und die Obligation vorzulegen, widrigen⸗ falls solche für kraftlos erklärt werden wird. Braunschweig, den 30. Januar 1888. Herzogliches Ämtsgericht L. Rabert.
[5426636 Aufgebot.
Der Ackermann Peinrich Friedrichs zu Sonnenberg
hat das Aufgebot
1) der Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Herzoglichen Amtsgerichts zu Vechelde vom 15. Februar 1871,
2) der Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Herzoglichen Amtsgerichts zu Vechelde vom 4. Oktober 1876,
laut welcher der Anbauer Heinrich Neddermeyer und
dessen Ehefrau Dorothee, geb. Ebeling, gegen Ver⸗
pfändung des Anbauerwesens No. ass. 18 zu Kl.
Gleidingen dem Ackermann Heinrich Friedrichs zu
Sonnenberg, welcher am 1. Juni 1884 verstorben
und von seinem Sohne, dem obengenannten Acker⸗
mann Heinrich Friedrichs, laut Erblegitimations⸗
Attestes vom 22. Oktober 1887 ab intestato allein
beerbt worden ist, 1200 Thlr. 3600 ℳ und
900 ℳ nebst 4 % resp. 4 ½ % Zinsen schulden, be⸗
antragt. Der Inhaber dieser Urkunden wird auf⸗
gefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den
23. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem
unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine
seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden
erfolgen wird. Vechelde, den 28. Januar 1888. AKerrzogliches Amtsgericht. Breithaupt.
1“ u“
[54322] Der Weinhändler August Hillen zu Geestendorf hat inhalts eines vor dem Amte Butjadingen am 5. Januar 1888 abgeschlossenen Kaufvertrages seine zu Volkers, Gemeinde Blexen, belegene unter Artikel 290 der Mutterrolle der Gemeinde Blexen zu Flur 4, Parzelle 262/42 und 263/42 catastrirte Besitzung, groß 7 a 84 qw, an den Oberzollinspector Eichler 9 Namens des oldenburgischen Staats, ver⸗ auft. Vorbesitzer dieser Immobilien waren Hinrich Reinhard Bremer und Ehefrau, geb. Wedel, und seit 1877 Hinrich Gerhard Bremer Ehefrau, Henriette Louise Catharine, geb. Wedel. Gestelltem Ansuchen entsprechend werden alle Be⸗ rechtigte .“ ihre hypothekarischen Forde⸗ rungen an Capital, Zinsen und Kosten und ihre dinglichen Ansprüche, insbesondere auch Eigenthums⸗, lehnrechtliche und fideikommissarische Rechte, Real⸗ lasten und Servituten bei Strafe des Verlustes des dinglichen Anspruchs in dem auf den 5. April 1888 angesetzten Angabetermine gehörig anzumelden, zwar entweder schriftlich oder mündlich zum P des Gerichtsschreibers. Der Ausschlußbescheid erfolgt am 7. April 1888. Ellwürden, den 31. Januar 1888. Großherzogliches Amtsgericht Butjadingen, Abth. I. Eller horst.
[54324] Aufgebot.
Auf Antrag des Photograpbhen Christian Schmitz zu Münster, vertreten durch den Justiz⸗Rath Disse daselbst, werden:
1) der am 2. Januar 1822 zu Münster geborene
Friedrich Clemens Schmitz,
2) die am 5. Juli 1827 daselbst geborene Maria Magdalena Henriette Catharina Schmitz, Kinder der zu Münster verstorbenen Eheleute An⸗ streicher Clemens August Schmitz und Maria Catha⸗ rina, geborene Wellermann, aufgefordert, sich späte⸗ stens schriftlich oder persönlich in dem vor dem hiesigen Königlichen Amtsgericht, Zimmer Nr. 27, auf den am 19. November 1888, Vormit⸗ tags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt
werden.
Münster, 30. Januar 1888. 8
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
[54265] Aufruf.
Am 18. August 1886 ist Frau Oberhofmeisterin Eveline, Baronin von Loën, von hier, in Dresden mit Hinterlassung eines Codicills verstorben.
Auf Antrag des für ihren Nachlaß bestellten Kurators, des Herrn Rechtsanwalts Justizraths Frenckel hier, werden die unbekannten Erben sowie die der Ne nach unbekannten Vermächtniß⸗ nehmer, hierdurch öffentlich geladen, in dem auf Dienstag, den 14. August 1888, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 4, an⸗ beraumten Termine zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß die Regulirung und die Ausant⸗ wortung der Erbschaft beziehentlich der Vermächt⸗ nisse, sowie die Ertheilung eines Erblegitimations⸗ attestes an die bekannten legitimirten Erben beziehentlich Vermächtnißnehmer, ohne Rücksicht auf diejenigen, welche sich nicht melden, erfolgen wird.
Dessau, den 23. Januar 1888. Kerrzoglich Anhaltisches Amtsgericht.
gez. Siegfried. 1 Zur Beglaubigung: 8 Schumann, Secrretair,
und koll
[23. April 1888,
[54310] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Landmann zu Iserlohn als Pfleger des Nachlasses der Eheleute Lokomotivführers . Heinrich Euteneuer zu Oestrich hat in Gemäßheit des Gesetzes vom 28. März 1879 das Aufgebot der Nachlaßgläubiger beantragt.
Es werden daher die Gläubiger aufgefordert, ihre Rechte an dem Nachlaß der Eheleute Heinrich Euteneuer spätestens im Aufgebotstermine, den Vormittags 10 Uhr, bei
dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden, wi⸗
drigenfalls sie ihre Ansprüche nur insoweit geltend
als der Nachlaß mit Ausschluß aller der Erblasser aufgekommenen Nutzung
machen können, seit dem Tode durch Befriedigung der angemeldeten erschöpft ist. Iserlohn, 7. Januar 1888. Königliches Amtsgericht.
[44387]2 desene “ Auf den Antrag des Hinrich Stahlbuhk und des Hufners Peter Eggers in Neuengamme, als Testa- mentsvollstrecker des verstorbenen Altentheilers Peter Eggers daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Reppenhagen in Bergedorf, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 27. Oktober 1886 in Neuengamme verstorbenen Altentheilers Peter Eggers Erb⸗ oder sonstige An⸗ sprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 3. Oktober 1886 errichteten, am 25. November 1886 publizirten Testaments, wie auch den den Antragstellern als Testamentsvollstreckern ertheilten Befugnissen, ins⸗ besondere der Umschreibungsbefugniß, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf 8 Freitag, den 9. März 1888, Vormittags 10 Uhr, .
anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten — bei Strafe des Ausschlusses. Bergedorf, den 7. Dezember 1887.
Das Amtsgericht.
Lamprecht, Dr.
[54328] Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgericht vom 25. Januar 1888 ist für Recht erkannt: hekendokument über die im 1
Clemens August Cappen 17. Dezember 1859 ei 275 Thlr. 20 Sgr. 6 P Die Kosten fallen dem
Nr. 4 für den minorennen berg aus dem Rezesse vom getragenen Abfindung von wird für kraftlos erklärt. Antragsteller zur Last. Münster, 26. Januar 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.
[54262] Segti. Zustellung.
In Sachen der verehelichten Arbeiter Dolge ier, Auguste, geb. Wegener, zu Landsberg a./ W., vertreten durch den M Hembd zu Landsberg a./W., gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Gustav Dolgener, zuketzt in der Correctionsanstalt zu Straußberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a./W. auf den 7. April 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Landsberg a./ W., den 2. Febeuar 1888. Secretair Herfarth, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[54280] . 1 8 In Sachen der Ehefrau Maria Puchmüller, geb. Laudahn, in Lüneburg, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Löhmann in Flensburg, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Ernst Chöeistian Puch⸗ müller, früher in Bredstedt, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung, ist nach Beendigung der Beweisaufnahme von Amtswegen abermals neuer
Termin zur Verhandlung auf Dienstag, den 24. April 1888,
Vormittags 10 Uhr, vor der III. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Flensburg angesetzt. Der Beklagte wird zu diesem Termin mit der Aufforderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Fleusburg, den 1. Februar 1888.
Köhnke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Landgericht Hamburg.
[54269] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Caroline Elise Margaretha Liebert, geb. Beusch, zu Hamburg, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres. J. Wolffson, A. Wolffson und Dehn, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Oskar Oswald Liebert, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem gh.. dem Be⸗ klagten aufzuerlegen, die Klägerin — nnerhalb ge⸗ richtsseitig zu bestimmender Frist — unter Nachweis seines Aufenthalts und Einsendung von Reisegeld bei sich zur Fortsetzung des ehelichen Lebens aufzu⸗ nehmen, andernfalls den Beklagten für einen bös⸗ lichen Verlasser seiner Ehefrau zu erklären, und die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu trennen, den Beklagten auch in die Kosten des
ge.Aktiengesellshaft zu Steitin, ausgeftellte Uir⸗
8
2954 — Altpetrithorfeldmark Blt. I. Nr. 3 — dem Oeconom Hermann Persuhn 2700 ℳ nebst 4 ½ %
ichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.
Rechtsstreits zu verurtheilen, und ladet den Be⸗