. v1““ 56940 Oeffentliche Zustellung. 1 In Bachen des Kaufmanns Friedrich Clernent in Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lang daselbst, gegen seine Ehefrau, Johanna Philippine Clement, geb. Demuth, früher zu Frank⸗ furt a. M., jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, wegen Ehescheidung, ladet der Kläger die Beklagte zur mündlichen Verbandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf Dienstag, den 17. April 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Frankfurt a. M., den 15. Februar 1888. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[56938] Oeffentliche Zustellung. Die Fran Emilie Auguste Witt, geb. Koch, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Stein hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Militär⸗Anwärter Theodor Bernhard Witt, zuletzt hier, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Ehe⸗ bruchs auf Ehescheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 13. Eivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 28. Inni 1888, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, II Treppen, Zimmer 75, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 7. Februar 1888. Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13 II.
wird
[56939] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Stellmacher Rückert, Anna Ida, geb. Frenzel, zu Brandenburg a. H., vertreten durch den Rechtsanwalt Runge hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Stellmacher Christian Wilhelm Rückert, zuletzt hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Versagung des Unterhalts und böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende eheliche Band zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 28. Juni 1888, Vormittags 10 ¼ Uhr, Jüdenstraße 59, II Treppen, Zimmer 75, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 14. Februar 1888.
Funke, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13 II.
wird
[56956] Bekanntmachung.
In Sachen der Anna Aufinger, Maurersfrau hier, gegen Jakob Aufinger, Maurer, früher hier, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, hat das Kgl. Landgericht München I. die öffentliche Zu⸗ stellung der Klage des Kgl. Advokaten und Rechts⸗ anwalts Reischle dahier bewilligt und ist zur Ver⸗ handlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer vom Samstag, den 12. Mai lfd. Irs., Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Hiezu wird der Beklagte mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei diesseitigem Kgl. Land⸗ gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Der Klagsantrag lautet, zu urtheilen:
Die Che der Streitstheile wird aus Verschulden des Ehemanns wegen Ehebruchs dem Bande nach getrennt und hat der Beklagte die Streits⸗ kosten zu tragen beziehungsweise zu ersetzen.
München, den 15. Februar 1888.
Die Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München I. Der Kgl. Obersekretär: (L. S.) Rodler.
156942] SOeffentliche Zustellung.
Die Taglöhners⸗Ehefrau Christine Weidner, ge⸗ borene Grau, von Hinteruhlberg, Gemeinde Gründel⸗ hardt, Oberamts Krailsheim, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Krauß in Krailsheim, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehemann Leonhard Weidner, auf Scheidung der Ehe, indem sie beantragt, die von ihr mit dem Beklagten am 6. März 1877 zu Gründelhardt geschlossene Ehe wegen böslicher Verlassung von Seiten des letzteren dem Bande nach zu trennen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer des Königlich Württem⸗ bergischen Landgerichts Hall zu dem auf
Mittwoch, den 6. Juni 1888,
8 8 Vormittags 9 Uhr, festgesetzten Termin mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schwähisch Hall, den 9. Februar 1888. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Justiz⸗Ref. Kleindienst.
156944] Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Der Kgl. Kechtsanwalt Gaß in Amberg hat Namens der Steumpfwirkersehefrau Johanna Mina Schulze in in Sachsen gegen deren Ehe⸗ mann, den Strumpfwirker Friedrich Ernst Schulze, zuletzt in Amberg, nunmehr unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung am 28. Januar präs. 10. Februar I. J. beim Kgl. Saerhct Amberg Klage erhoben.
Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ladet derselbe den Beklagten Friedrich Ernst Schulze unter der Aufforderung, einen beim Kgl. Landgerichte Amvberg zugelassenen Rechtsanwalt aufzustellen und in der vom Vorsitzenden der hiesigen Civilkammer
Mittwoch, den 23. Mai I. J., 8
. Vormittags 9 Uhr, b 8
bestimmten Sitzung zu erscheinen. In dieser wird beantragt werden:
Kgl. Landgericht wolle erkennen: I. Die zwischen dem Strumpfwirker Friedrich Ernst Schulze und dessen Ehefrau Johanna Mina Schulze, geb. Einenkel, unterm 2. September 1882 abgeschlossene Ehe sei dem Bande nach zu trennen; II. der Beklagte sei für den allein schuldigen Theil zu erklären; 1 III. derselbe habe sämmtliche Streitskosten zu tragen. Dieser Auszug wird gemäß §. 187 der R.⸗C.⸗ P.⸗O. auf Grund des die öffentliche Zustellung be⸗ willigenden Beschlusses der hiesigen landgerichtlichen Civilkammer hiemit bekannt gegeben. den 16., Februar 1888.
Der Ober⸗Sekretär des Kgl. Landgerichts
[5694555 Oeffentliche Zustellung mit Ladung. In Sachen Oeckler, Elisabetha, Oekonomenehefrau von Hafenpreppach, gegen Oeckler, Johann Georg, aus Hafenpreppach wegen Ehescheidung wurde von der II. Civilkammer des K. Landgerichts Bamberg zur Ableistung des durch Urtheil vom 25. November v. J. der Klägerin auferlegten Eides und zur Fort⸗ setzung der Verhandlung die öffentliche Sitzung vom Freitag, den 6. April l. J., früh 10 ½ Uhr, dahier bestimmt, wozu an den Beklagten, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, hiemit öffentliche Ladung ergeht. 8 Bamberg, den 15. Februar 1888. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Bamberg. Der Königl. Ober⸗Sekretär. (L. S.) Schwemmer.
[56901] Oeffentliche Zustellung. 8
Der Schmiedemeister F. Schmidt zu Stolp, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Jacoby daselbst, klagt für sich und als Cessionar des Ober⸗Roßarztes Weidefeld und des Kreis⸗Thierarztes Hoppe in Stolp gegen den früheren Lieutenant Grafen v. d. Goltz, früher in Stolp, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einer Forderung fuͤr gelieferte Schmiedearbeiten resp. für thierärztliche Behandlung der Pferde des Beklagten mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 162 ℳ 60 ₰ zu verurtheilen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Stolp auf den 3. Mai 1888, Vormittags 10 ½ Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stolp, den 11. Februar 1888.
ruch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[56900] Oeffentliche Zustellung.
Die Banque de Metz mit ihrem Sitze zu . vertreten durch ihren Direktor Vigneul, im Prozesse vertreten durch Rechtsanwalt Stroever, klagt gegen den Galoschenfabrikanten Johann Robinet und dessen Ehefrau Marie, geborne Mangenot, früher in Metz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung, mit dem Antrage auf solidarische Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von ℳ 1060,76 nebst 6 % Zinsen vom 24. Januar 1888, und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 9. Mai 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird bieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kaiser, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[56907] Oeffentliche Zustellung.
Die Eheleute Landwirth Joh. Jos. Sühling und Maria Anna, geb. Cluse, im Kirchspiel Räsfeld, für sich und Namens ihres Vaters, Landwirths Johann Hermann Cluse daselbst, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Brinkmann in Borken, klagen gegen den Tag⸗ löhner Franz Tenbusch, früher zu Kirchspiel Räsfeld, jetzt verschollen, wegen einer Geldforderung von 100 Thlrn. — 300 ℳ — für Kost und Logis gemäß einer Vereinbarung, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 20. Mai 1884 und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗Erklärung des Urtheils, und laden den Beklagten zur möndsichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Borken i. W. auf
den 3. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1—
Borken i. W., 6. Februar 1888.
Dieckhues, J. V. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[56908] Oeffentliche Zustellung.
Die ledige vorhinnige Aufseherin in der Ver⸗ sorgungs⸗Anstalt Julie Otto zu Kassel klagt gegen den Eöö Carl Reinhard, früher in Kassel, jetzt unbekannt wo? wegen rückständiger Miethe aus den Jahren 1884 und 1885 mit dem Antrage auf Zahlung des Restbetrages von 54 ℳ, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, Ab⸗ theilung 3, zu Kassel auf den 20. April 1888, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht mit dem Hinzu⸗ fügen, daß der Klägerin das Armenrecht be⸗ willigt ist.
Aktz. C. 141/88 H. 6/88.
Wiecklow,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [56941] Oeffentliche Zustellung.
Der Theodor Hellekes zu Bonzelerhammer, ver⸗ treten durch den Justizrath Gröning zu Arnsberg, klagt gegen 1) die Eheleute Bildhauer Theodor Buhmann und Theresia, geb. Hellekes, in Dortmund, 2) den Heinrich Hellekes, unbekannten Aufenthalts, wegen Auflassung aus dem Vertrage vom 20. April 1887 mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, die Auflassung der im Grundbuche auf den Namen
Parzellen Flur IX. Nr. 242 und 244 zu Gunsten des Klägers auf dessen Kosten zu bewilligen und ladet den Mitbeklagten ad 2) Heinrich Hellekes zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Arnsberg auf .
den 15. Mai 1888, S en enn 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Arnsberg, den Fb“ 1888.
ecker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[56936] Oeffentliche Zustellung.
Der Karl Heymann, Güterhändler in Rosheim, als Cessionär der Franziska Gruber, Wittwe von Josef Friedrich, gewesener Weinhändler, als Vor⸗ münderin ihres Sohnes Ludwig Friedrich, beisammen zu Rosheim wohnend, zufolge Privateession vom 10. Januar 1888, klagt gegen den Bäckergesellen Josef Meyer, früher in Rosheim wohnend, zur Zeit ohne nähere Adresse in Paris sich aufhaltend, auf Ertheilung der Vollstreckungsklausel, mit dem An⸗ trage, Kaiserliches Amtsgericht wolle dem Kläger als Rechtsnachfolger der Wittwe Gruber gegen den Verklagten die Vollstreckungsklausel auf ein rechts⸗ kräftiges Urtheil des Kaiserlichen Amtsgerichts Ros⸗ heim vom 22. April 1887 ertheilen, die Kosten dem Verklagten zur Last legen, auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Rosheim auf Freitag, den 27. April 1888, Vor⸗ mittags 9 Uhr. 8
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schaffner,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts. [56943] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Elisabeth Bremges, Ehefrau des Schlossers Johann Jendges zu Bell bei Odenkirchen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Busch zu Düsseldorf, gegen den vorgenannten Schlosser Johann Jendges, früher zu Bell bei Odenkirchen, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, Beklagten, wegen Gütertrennung, hat nach Rechtskraft des Urtheils des Königlichen Landgerichts zu Düsselvorf vom 3. Januar 1888 auf das Gesuch des klägerischen Rechtsanwalts der Königliche Notar Rühl zu Jüchen zur Auseinandersetzung der zwischen Parteien aufgelösten Gütergemeinschaft Termin in seiner Amts⸗ stube auf Montag, den 16. April 1888, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt und wird der genannte Johann Jendges vorgeladen, in diesem Termine zu erscheinen. um zur Auseinandersetzung der auf⸗ gelösten Gütergemeinschaft zu schreiten.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.
Kayser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[56898]
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, I. Civilkammer, zu Koblenz vom 24. Ja⸗ nuar 1888 wurde die zwischen den Eheleuten Jean Czerwinsky, Fuhrhalter, und Susanna, ge⸗ borene Hartmann, ohne Geschäft, zu Koblenz bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung aus⸗ gesprochen und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königlichen Notar Rozzoli zu Koblenz verwiesen.
Hübner,
Gerichtsschreibergeh. des Königlichen Landgerichts.
wird
[56899] Gütertrennung.
Durch rechtskräftiges Urtheil der ersten Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 10. Januar 1888 ist die zwischen den Eheleuten Kaufhändler und Buchbinder Friedrich Wilhelm Bellingrodt und Karoline, geb. Dehl, ohne Ge⸗ schäft, Beide zu Oberderschlag, Kreis Waldbröl, be⸗ fghe eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst er⸗
ärt.
Bonn, den 15. Februar 1888.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts
Klein, Landgerichts⸗Sekretär.
56946] Gütertrennung.
Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülbausen i. E. vom 31. Januar 1888 in Sachen der Anna Maria Müller, ohne Gewerbe, gegen ihren Ehemann Franz Grumet, Blechschmied, Beide in Rixheim wohnhaft, ist die zwischen den Parteien be⸗ stehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.
Mülhausen i. E., den 15. Februar 1888.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl.
[56828] Bekanntmachung.
In der Liste der bei dem Herzoglichen Oberlandes⸗ gerichte hieselbst zugelassenen Rechtsanwälte ist der Name des verstorbenen Rechtsanwalts, Justizraths Hornig hieselbst gelöscht.
Braunschweig, den 14. Februar 1888. Kerrzogliches Oberlandesgericht.
Schmid.
[56829] In der Liste der beim unterzeichneten Landgerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist der Name des ver⸗ Rechtsanwalts F. Heuck zu Waren gelöscht worden Güstrow, 14. Februar 1888. Großherzogl. Mecklbg.⸗Schwerinsches Landgericht. Der Präsident: von Amsberg.
3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. [57095] Am Mittwoch, den 22. Februar cr., Vor⸗
mittags 10 Uhr, soll auf dem Kasernenhofe des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments ein Dienstpferd gegen
des Theodor Hellekes eingetragenen Parzellen a. in der Steuergemeinde Förde Flur IV. Nr. 317/121, VI. Nr. 311, V. 210/89, 154, 155, 44/1, 79, Flur IV. 316/121, V. 222/89, b. in der Steuer⸗
gemeinde Kirchweischede und zwar eines Achtels der
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sofortige Bezahlung meistbietend verkauft werden. Berlin, den 17. Februar 1888. Das Kommando des 2. Garde⸗Ulanen⸗
[55372]
Ausschreibung einer Roggenlieferung. Wir beabsichtigen für das Königliche Harz⸗Korn⸗ magazin in Osterode ein Quantum Roggen von 1 260 000 kg für die sechs Monate April bis
September 1888, eventuell ein solches von 2 520 000 kg für die zwölf Monate April 1888 bis März 1889 zu festem Preise im Wege der öffentlichen Aus⸗ schreibung anzukaufen, dessen Lieferung in monatlichen Posten von 210 000 kg erfolgen muß. Versiegelte Angebote, mit der Aufschrift „Roggen⸗ lieferung; versehen, sind an unseren Commissar, Berginspektor Walther in Zellerfeld, bis Dienstag, den 6. März d. Js., Vormittags 10 Uhr, kostenfrei einzusenden, zu welcher Stunde die Eröff⸗ nung derselben im Geschäftslokale der Königlichen Bergfaktorei zu Zellerfeld in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber erfolgen wird.
Die Ertheilung des Zuschlages geschieht spätestens am 7. März d. Js.
Die Bedingungen können von dem genannten Commissar gegen Einsendung von 40 ₰ bezogen werden.
Klausthal, den 6. Februar 1888.
Königliches Oberbergamt. Achenbach. von circa 6800 bis 7000 Faß soll an den Mindestfordernden
[5664555
Die Lieferung Portland⸗Cement vergeben werden.
Die Offerten sind bis zum 10. März d. Js., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und portofrei, mit entsprechenden Aufschrift versehen, b“ Bureau einzureichen, woselbst die Eröffnung um 12 Uhr stattfindet.
Die Bedingungen können während der Dienststunden im Fortifikations⸗Bureau eingesehen oder gegen Er⸗ stattung der Druckkosten bezogen werden.
Feste Boyen, den 16. Februar 1888.
Königliche Fortifikation. [56924] 1“ Neuban des Kadettenhauses in Kösliu.
Die Lieferung von 2 974 500 Stück 4/4 Hinter⸗ mauerungssteinen, 478 500 Stück 3/4 Hintermauerungs⸗ steinen, 2600 Stück Dachsteinen, 1440 chm gelöschtem Kalk, 3686 cbm Mauersand, 85 chm Füllsand soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden. Angebote und Proben sind versiegelt und postfrei bis zum Dienstag, den 28. Februar 1888, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer des Unterzeichneten in Köslin, Rogzower Allee 74 II, einzureichen, woselbst auch die Bedingungen einzu⸗ sehen sind.
Köslin, den 16. Februar 1888.
Der Königliche Garnison⸗Bauinspektor. Wellmann. 8
4) Verloosung, Zinszahlung ꝛc von öffentlichen Papieren.
[246290 Bekanntmachung.
Bei der in diesem Jahre vorgenommenen Aus⸗ loosung von Anleihescheinen der auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 24. Mai 1886 von der Stadt Mülheim a. d. Ruhr aufgenomme⸗ 8n Anleihe sind folgende Nummern gezogen worden:
Litt. A. zu 500 ℳ: Nr. 11 77 85 145 228 408 411 414 420, tt. B. zu 1000 ℳ:
Nr. 58 65 197 225 301 406 467 576 703.
Die Einlösung dieser Anleihescheine und die Aus⸗ zahlung der Beträge erfolgt vom 1. April 1888 an bei dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein in Köln und der hiesigen Stadtkasse.
Von den pro 1886 ausgeloosten Nummern sind noch nicht eingelöst:
Litt. A. zu 500 ℳ Nr. 35 38 45. Litt. B. zu 1000 ℳ Nr. 6 656 700. Mülheim a. d. Ruhr, den 6. August 1887. 8 Der Bürgermeister: von Bock.
254 282 290 352
Die Direktion der Moskau⸗Jaroslaw⸗E bahn⸗Gesellschaft beehrt sich zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß in der am 29. Januar 1888 alten Styls stattgehabten zweiten Verloosung der Obligationen der Moskau⸗Jaroslaw⸗ eö (Zweigbahn Kostroma) die nachfolgenden achtundachtzig Odligationen verloost worden sind: in Abschnitten zu einer Obligation (im Betrage von hundert Rubel) achtzehn Obligationen Nr. 20831 21084 21138 21158 21216 21499 21635 22197 22216 22340 23241 24094 24190 24285 24848 24949 24958 25100,
in Abschnitten von je fünf Obligationen (im Be⸗ trage von je fünfhundert Rubel) fünfzig Obli⸗ ssiesgeh Nr. 5541/5 5826/30 8876/80 10926/30 12986/90 13261/5 18176/80 19216/20 20121/5 20166/70,
in Abschnitten von je zehn Obligationen (im Be⸗ trage von je tausend Rubel) zwanzig Obligatio⸗ nen Nr. 481/90 4231/40.
Die Einlösung der in der gegenwärtigen Ver⸗ loosung herausgekommenen Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1888 a. S. ab
in Moskau: bei der Direktion der Moskau⸗
Jaroslaw⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft täglich, mit
Augschluß der Sonn⸗ und Feiertage, von 11 bis r.
in 18 Petersburg: bei den Herren Wogau 0
in SEen: bei den Herren Robert Warschauer o·., zu welchem Zwecke die Inhaber die Obligationen mit besonderen Verzeichnissen einzureichen haben. Die Meregelang der in der gegenwärtigen Ver⸗ loosung herausgekommenen Obligationen erlischt mit dem 1. Juli 1888 a. S.
Regiments.
Tsollte.
Phätten, dort nicht gefallen, und er bezeichne die B saußtung des Abg.
berichte durch lnächst der Nachtrags⸗Etat in zweiter Berat
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Montag, den 20. Februar
1888.
—22
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 20. Februar. Im weiteren Verlauf der vorgestrigen (41.) Sitzung des Reichstages erklärte bei fortgesetzter Berathung der Darlegung der An⸗ ordnungen, welche von der preußischen und hessischen Regierung unter dem 3. resp. 6. Februar 1888 auf Grund des §. 28 des Sozialistengesetzes getroffen worden sind (Verlängerung des kleinen Belagerungszustandes für Stettin und den Kreis Offenbach) der Abg. Sabor (Soz.). Er sei sehr erstaunt, daß Herr Böhm diese Rede gehalten habe, dessen Wahl beanstandet worden sei, weil ungesetzliche Mittel der Wahlbeeinflussung bei seiner Wahl angewendet worden seien. Es wäre taktvoller gewesen, wenn er heute geschwiegen ätte. Er habe den Sozialdemokraten den Ausspruch zuge⸗ särteben⸗ daß der Erwerb Diebstahl sei. Er (Redner) fotbdehe ihn auf, diese Behauptung zu beweisen. Hr. Windthorst habe neulich gesagt, der Reichstag pflege mit Leichtigkeit über diese Berichte hinwegzugehen, weil ein praktischer Erfolg von ihrer Erörterung doch nicht zu erwarten sei. Hätten denn die Herren vom Centrum während des Kulturkampfes nur dann gesprochen, wenn ein unmittelbarer praktischer Erfolg zu erwarten gewesen sei? Hätten sie nicht vielmehr jede Gelegenheit bei den Haaren herbeigezogen, um über den Kulturkampf und seine Beseitigung zu reden? Bei diesem Bericht brauche man die Gelegenheit nicht bei den Haaren herbeizuziehen und es sei die Pflicht seiner Partei, eine Maß⸗ regel zu kritisiren, die ganze Familien ins Unglück bringe. Verzichte sie darauf, dann fühlten sich die verbündeten Regie⸗ rungen ermuntert, immer weitere Kreise und Ortschaften in den kleinen Belagerungszustand hineinzuziehen. Habe doch Hr. von Boetticher einmal den Schluß gezogen, daß die Herren mit der Maßregel einverstanden seien, weil das Wort nicht ergriffen worden sei. Hier werde die Maßregel in Bezug auf Offenbach gerechtfertigt. Wahr sei, daß von diesen schweren Vollmachten in Offenbach ein milder Gebrauch gemacht worden sei; aber sie könnten jeden Feh in der härtesten Weise benutzt werden, denn kein Mensch habe das Recht, darein zu reden. Welche Antwort bekämen die Ausgewiesenen von den Beamten? „Darüber sind wir Ihnen keine Rechenschaft schuldig; das sagen wir Ihnen nicht!“ In solcher Weise würden die Aus⸗ weisungen vollstreckt. Und auf Grund welcher Aussagen? Man habe in den letzten Tagen so viel von den Spionen und agents provocateurs gehört. Die würden auch dazu benutzt, um solche Ausweisungen herbeizuführen. Auch in Offenbach seien wahrscheinlich auf diese Art Ausweisungen erfolgt, denn er wüßte nicht, weshalb er ausgewiesen worden sei. Also dieselben Leute, welche bei den Prozessen eine so große Rolle spielten, würden auch verwendet zu Ausweisungszwecken. Hr. von Puttkamer habe zwar am Freitag gesagt, es meldeten sich beständig Parteigenossen von den Sozialdemokraten zu solchen Stellen. Er brauche sie nicht herbei⸗ zuholen und anzustiften. (Der Präsident bat den Redner, bei der Sache zu bleiben.) Da die Ausweisungen vielfach auf Grund der Denunziationen dieser Spione verfügt
vürden, so glaube er berechtigt zu sein, in aller Kürze auch
diese Leute erwähnen zu dürfen. Er brauche nicht noch einmal ausführlich das Elend zu schildern, welches viele Familien durchdie Ausweisungen treffe. In einem Civilstreit werde kein Richter sein Urtheil ohne Gründe fällen. Hier würden ohne genügende Gründe so viele Menschen ins Elend gestürzt. Deshalb sage er: Ein Gesetz, durch welches die Verhängung des kleinen Belagerungszustandes ermöglicht werde, sei ein verdammenswerthes und fluch würdiges.
Präsident von Wedell rief den Redner wegen der letzten Aeußerung zur Ordnung. 0
Staatssekretär von Boetticher:
Der Herr Vorredner hat sich im Laufe seiner Rede an mich ge⸗
wandt und hat gemeint, er müsse mir bekannt geben, in welcher Weise
die Ausweisungen im Lande vollstreckt würden. Nun hat er, als er diesen Satz aussprach, kurz vorher zwar von Ausweisungen gesprochen,
denen er den Charakter inhumaner Maßregeln beilegen zu müssen
glaubte; er hat aber nicht den Ort und nicht die Personen genannt, denen gegenüber diese Ausweisungsmaßregeln vollstreckt worden sind. Ich bin also außer Stande, von seiner Notiz irgend einen Gebrauch machen zu können, und ich möchte ihm überhaupt zu bedenken geben, daß, wenn er über die Ausführung des Sozialistengesetzes irgend welche Beschwerden vorzutragen hat, er sie wirksamer vortragen wird, wenn er sie an den Reichskanzler bringt, als wenn er sie ohne Nennung von Namen und Daten hier im Reichstage vorbringt, denn damit kann ich nichts anfangen und werde mich darauf auch gar nicht einlassen. Im Uebrigen habe ich zu konstatiren, daß bisher noch niemals an den Reichskanzler eine Beschwerde über den Erlaß einer Ausweisung gelangt ist.
Abg. Frohme: Der Abg. Böhm habe Behauptungen auf⸗ gestellt, wvie man sie von einem Abgeordneten nicht erwarten Er habe sich in jenem spießbürgerlichen Geist bewegt, — (der Präsident rief den Redner wegen dieses unparlamen⸗ tarischen Vorwurfs gegen ein Mitglied des Hauses zur Ord⸗ nung). Hr. Böhm habe von sozialdemokratischen Versammlungen
in Offenbach erzählt, in denen man die Arbeitgeber als Diebe
bezeichnet habe. Er (Redner) sei seit 20 Jahren in Offenbach und wisse sich aller bedeutenderen Versammlungen, die stattgefunden wohl zu erinnern; eine solche Aeußerung sei
öhm als eine Verleumdung. (Der Präsident rief den sedner nochmals zur Ordnung und machte ihn auf die Folgen des wiederholten Ordnungsrufes aufmerksam.) Auch die rheber der Attentate seien wo anders zu suchen als in den Kreisen der Sozialdemokratie, wie Abg. Böhm meine. Die Diskussion wurde geschlossen und die Rechenschafts⸗ Kenntnißnahme für erledigt erklärt. Darauf wird die Etatsberathung fortgesett und zu⸗ hung erledigt, der die Kosten für die Botschaft in Madrid (136,000 ℳ, statt der 78 000 ℳ für die bisherige Gesandtschaft), für das Schutzgebiet der Marschallinseln (19 800 ℳ) und an einmaligen Ausgaben 2500 ℳ zur Herschaffung der Architekturstücke aus Olympia und 6 300 000 ℳ zum Unkauf der beiden Kabel zwischen Borkum und Kowestoff und zwischen Greetfiel und Valentia umfaßt.
In Betreff des letzteren erklärte Abg. Schrader, daß seine bei der ersten Berathung geäußerten Bedenken in der Kommission ihre Erledigung gefunden hätten.
Es folgte der Etat der Reichs⸗Post⸗ und Tele⸗ graphenverwaltung.
Referent Bürklin wies zahlenmäßig nach, daß in allen Fweigen der Postverwaltung ein Fortschreiten unbedingt er⸗
eennbar sei bei einer entsprechenden Vermehrung des sächlichen und persönlichen Apparats. Für persönliche Ausgaben würden 4 700 000 ℳ, für sächliche 2 100 000 ℳ mehr gefordert. Beide iffern befänden sich ungefähr auf der Höhe der Durch⸗ chnittsziffer der in den letzten Jahren regelmäßig bewilligten Meyrforderungen.
Abg. Baumbach: Die Vermehrung der Postanstalten treffe zum überwiegenden Theile die Landpostbezirke. Von 1882 — 87 hätten die städtischen Postanstalten nur um 4 Proz. zu⸗ genommen, in den ländlichen Orten um 88 Proz., es sei also beinahe eine Verdardegh. eingetreten. Diese sehr erfreuliche Thatsache hänge mit der Neuorganisation des Landpostdienstes ihchien Die Städte im Reichs⸗Postgebiet seien ja bis auf rei sämmtlich mit Postanstalten versehen. Der Unterschied zwischen Stadt und Land verwische sich aber von Tag zu Tag mehr, und es sei deshalb Werth darauf zu legen, daß überhaupt jeder größere Ort mit Post und Telegraph versehen sei. Zu dieser Bemerkung veranlasse ihn eine Notiz in der Statistik, die ihn zuerst ctwas stutzig gemacht habe, nach welcher die Vermehrung der Postagenturen Ende 1886 ihren Abschluß erreicht habe. Bei der fortdauernden Zunahme der Bevölkerung könnten seines Erachtens diese Dinge namentlich in der Nähe der großen Industriecentren überhaupt nicht zum Abschluß kommen. Er möchte deshalb den Staatssekretär um Auskunft bitten, ob in der angegebenen Richtung weiter werde fortgefahren werden. Es sei richtig, daß Deutschland jetzt der Zahl nach die meisten Postanstalten von allen europäischen Staaten habe. Ziehe man aber die Fläche des Staatsgebiets oder die Einwohnerziffer mit in Be⸗ tracht, so seien die Schweiz und England dem Deutschen Reich voran. Er bitte also den Staatssekretär, daß auch in der Folge⸗ zeit mit der gleichen Energie und Umsicht wie bisher die be⸗ rechtigten Interessen der ländlichen Bezirke berücksichtigt werden möchten.
Staatssekretär von Stephan:
Meine Herren! Die letzte Erwartung, die der geehrte Herr Vorredner ausgesprochen hat, wird jedenfalls ihrer Erfüllung entgegen⸗ gehen. Es ist durchaus nicht die Absicht, obwohl ja bereits, wie der Har Vorredner auch erwähnte, viel geschehen ist, damit inne zu alten auf dem Gebiet der Vermehrung der Postanstalten; es giebt auf demselben überhaupt einen Stillstand nicht; das folgt schon aus der Zunahme der Bevölkerung und der größeren Dichtigkeit des Ver⸗ kehrs, wie bereits in der vorhergegangenen Rede gesagt worden ist.
Was die Anführung aus der Statistik betrifft, so, glaube ich, waltet da ein Mißverständniß ob. Es bezieht sich dieser Passus, daß die Einrichtung der Agenturen zu einem gewissen Abschluß gelangt sei, nur auf den Rahmen der Neuorganisationen des Landbestell⸗ wesens und der Landeinrichtungen, wie sie im Jahre 1881 auf die nächsten 5 Jahre beabsichtigt waren. Daß damit nicht ein Stillstand hat eintreten sollen, geht am besten daraus hervor, daß in dem Ihnen vorliegenden Etat für 1888/89 wieder mehrere hundert neue Agenturen vorgesehen sind.
Was dann die Zahl der Postanstalten betrifft, so ist es richtig, daß Deutschland die meisten Postanstalten besitzt, wenn man die absoluten Zahlen in Betracht zieht. Legt man diese auf das Terrain an, so ergiebt sich allerdings, daß die Schweiz ein wenig Postanstalten mehr besitzt. Es kommt da aber dreierlei in Betracht: einmal, daß eine große Anzahl der Postanstalten, die die Schweiz eröffnet hat, nur während der Sommerzeit, der Reisezeit in Thätigkeit sind; zweitens, daß das Maß des Flächeninhalts ja bei einem gebirgigen Lande ein ganz anderes ist, als bei uns. Die Anzahl der Postanstalten ist angelegt auf die planimetrische Fläche der Schweiz; nehmen Sie die Fläche, wie sie sich stereometrisch darstellt, die Höhe der Berge u. s. w., so wird sich das Verhältniß zu Gunsten Deutschlands gestalten. Es liegen in der Schweiz mehrere Post⸗ anstalten übereinander (Zuruf: England!) — auf England werde ich gleich antworten; ich habe aber zuvor noch einen Punkt anzuführen, der die Schweiz betrifft. Das ist, daß viele dieser Postanstalten in Hotels errichtet sind, und das hängt eng zusammen mit dem großen Fremdenverkehr, den die Schweiz hat. Solche Verhältnisse walten bei uns nicht ob.
Was England betrifft, so kommt in Betracht, daß die Post⸗ anstalten zum Theil dort keine Voll⸗Postanstalten sind, wie die unserigen, namentlich daß sie nicht für sämmtliche Dienstzweige eingerichtet sind. In Deutschland besteht bekanntlich das Institut der Fahrpost in größtem Umfange, Packete jeglichen Gewichts und Gelder umfassend, ferner die Personenbeförderung, das Postzeitungsabonnement, sodann fast bei jeder Postanstalt ein Telegraph oder Fernsprecher, das sind Einrichtungen, die für einen Theil der englischen Post⸗ anstalten nicht bestehen; diese sind im Wesentlichen Postanstalten für den Briefverkehr.
Zum Schluß kann ich die Versicherung wiederholen, daß nach wie vor auf diesem Gebiete vorgeschritten werden wird, wie Sie sich auch durch den jetzigen Etat überzeugen können.
Tit. 1 wurde bewilligt.
Bei dem Titel der Postkassirer, Postsekretäreꝛc. nahm das Wort der Referent Abg. Bürklin: Der Kommission habe eine Eingabe der Postsekretäre vorgelegen, Gleichstellung dieser Beamtenklasse im Gehalt mit den Regie⸗ rungs⸗, Gerichts⸗, Kreis⸗ und Eisenbahnsekretären ersuche. Die
Kommission habe sich nach den Erklärungen der Regierungs⸗ vertreter in sehr eingehender Berathung nicht überzeugen können, daß 88 Wunsch begründet sei. Vor 1871 habe man die Kategorien der Posteleven, Postexpedienten⸗ anwärter und Postexpeditionsgehülfen unterschieden. Die Ersteren, von denen das Abiturientenexamen verlangt worden sei, Hchen ein Verwaltungsdienstexamen und zur Erlangung der höheren und höchsten Stellen später noch eine höhere Ver⸗ waltungsprüfung gehabt. Die Postexpeditions⸗Anwärter hätten die Bildung eines Einjährig⸗Freiwilligen haben müssen ie seien später Postexpedienten geworden und hätten schließlich Gelegenheit gehabt, in die Carrière der Postsekretäre einzu⸗ treten. Die dritte Kategorie sei prädestinirt gewesen, Gehülfen⸗ stellen und später Postexpedientenstellen einzunehmen. Wegen der praktischen Uebelstände dieser Dreitheilung seien durch Verordnung von 1871 nur die beiden Klassen der
Posteleven und Postgehülfen beibehalten worden. Bezüglich der Posteleven sei nichts geändert. Die Postgehülfen
welche um die!
hätten nur noch eine elementare Bildung zuweisen gehabt und seien grundsätzlich von Sekretariatscarribre ausgeschlossen gewesen. Zu Gunsten der früheren Mittelkategorie sei dann ein leichtes sogenanntes Zwanzigfragenexamen eingeführt worden, um diese Beamten Sekretäre werden zu lassen. In die Sekretariats⸗ carrieren seien ferner die Beamten gekommen, die durch die politischen Ereignisse von 1866 von Preußen übernommen
So befänden sich aus den Subaltern⸗Kategorien 3871 Expedienten⸗Assistenten in der Lage, zu Sekretärstellen zu ge⸗ angen. Von diesen sei eine große Anzahl von Stellen lediglich deshalb kreirt, um in rascherem Tempo die Beamten zur An⸗ stellung als Sekretäre zu bringen. 2141 Stellen seien kreirt mit der Absicht, sie wieder einziehen zu lassen, wenn die ersten Peeans abgegangen seien. Von den jetzt vorhandenen 4979 Sekretärstellen seien 1684 mit ehemaligen Posteleven besetzt. Für die Vorrückung der Letzteren beständen 2304 Stellen im höheren Postdienst. Die Avancementsverhältnisse seien also sehr günstig. Die Behanmteng der Postverwaltung, daß die Postsekretäre nicht mit den Sekretären der anderen Ver⸗ waltungen gleichgestellt werden könnten, weil die Stellen der Ersteren nur Durchgangsstellen zum höheren Dienst seien, treffe vollständig zu. as verkennten die Postsekretäre in ihren Eingaben. Die Kommission habe sich der Ansicht der Postverwaltung angeschlossen, daß aus diesem Grunde das Petitum zurückzuweisen sei. 111“
Im Tit. 24 sind für die nochg von früher angestellten 49 Telegraphengehülfinnen im Großherzogthum Baden Gehaltserhöhungen ausgeworfen. 1
Abg. Ackermann wies auf die Ungleichheit der Stellung der vom Reich übernommenen badensischen Telegraphen⸗ gehülfinnen und der übrigen im Reich hin, die darin liege, daß die Ersteren Monatsgehalt, die Letzteren Tagegelder bekämen. Diese hätten auch keinen Anspruch auf wie die Ersteren. Wenn die Badenserinnen jetzt
hülfinnen im Reichsdienst dem Wohlwollen der Postverwaltung.
Der Titel wurde bewilligt.
Tit. 37 enthält an Stellvertretungskosten für Beamte und Unterbeamte ein Mehr von 250 000 ℳ
Referent Abg. Bürklin erklärte, daß dieses Mehr durch die den Beamten in höherem Maße gewährte Befreiung vom Sonntagsdienst zur Ermöglichung der Theilnahme am Gottesdienst hervorgerufen sei. 91,8 Proz. der Postverwaltung
sei der Besuch des Gottesdienstes nicht möglich, hauptsächlich aus Mangel an einer Kirche in der Nähe des Postamtortes. Der Titel wurde bewilligt.
als im Vorjahre und im außerordentlichen Etat für Fern⸗ sprechzwecke 2 948 000 ℳ gefordert.
Referent Abg. Bürklin: Die Kommission habe diese For⸗ derungen mit Rücksicht auf die riesige Entwickelung des Fern⸗ sprechwesens bewilligt. Es handele sich um den weiteren Ausbau desselben. See san. seien in dem letzten Jahre durch den Fernsprecher täglich 280 000 Gespräche geführt, von denen auf Berlin 107 000 entfielen. Ferner sei zur Ver⸗ meidung von gewissen Unzuträglichkeiten in den städtischen Lei⸗ tungen geplant, zunächst in Hamburg und Berlin die bestehenden Verbindungen durch unterirdische zu ersetzen, und zwar sofort in Berlin. Neue Einrichtungen sollten zwischen der Hauptstadt
sofort in Angriff genommen werden. Ueber die Frage der Deckung, ob die Mittel hierfür auf Anleihe zu ü
seien, habe die Kommission nicht diskutirt, weil diese Frage erst bei dem Kapitel der allgemeinen Deckung zu entscheiden sei.
Die Forderung wurde bewilligt.
Unter den einmaligen Ausgaben wird die Forde⸗ rung für ein neues Postgebäude in Friedberg (Hessen) gemäß dem Antrage der Kommission für dieses Jahr noch abgesetzt, da über den geeigneten Bauplatz noch widersprechende Wünsche unter den zu Tage getreten seien.
Zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Insterburg werden als erste Rate 100 000 ℳ gefordert.
Die Kommission beantragte, die Position zu streichen.
Abg. Saro beantragte, die Forderung der Regierung zu bewilligen. Gegenüber dem stetigen Wachsen der Bevölkerungs⸗ zahl und der Postgeschäfte in Insterburg sei der Neubau eines Postgebäudes um so dringlicher, als die bisherigen Räumlich⸗ keiten ganz unzureichend und der Aufenthalt in denselben geradezu unerträglich sei.
Staatssekretär von Stephan:
Meine Herren! Ich habe den Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners sachlich eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich kann sie nur in jeder Hinsicht bestätigen. Er hat Ihnen durchaus keinen Roman erzählt, sondern lediglich die schaudervolle Wirklichkeit. Es fassen sich die Uebelstände des Postgebäudes in Insterburg jetzt in folgende Hauptpunkte zusammen: Unegales Niveau beider Häuser des Postgrundstücks, große Dunkelheit, erschwerte Zu⸗ gänglichkeit für das Publikum, Zugluft und sumpfiger Untergrund. Die Einzelheiten führe ich nicht weiter aus; sie sind in sehr beredter und sachlicher Art von dem Herrn Vorredner schon hervorgehoben, wie mir scheint. Nur den letzten Punkt, den sumpfigen Untergrund und dessen schädlichen Einfluß auf den Gesundheits⸗ zustand der Beamten möchte ich noch berühren und mit einer Thatsache erläutern. Es ist ganz richtig, wie der Herr Abgeordnete für Insterburg gesagt hat, daß erbebliche Kosten für die Vertretung von Beamten und Unterbeamten haben aufgewendet werden müssen. Diese Kosten haben im vergangenen Jahre die Summe von 4400 ℳ erreicht, das macht bei 50 Beamten pro Kopf 90 ℳ, während der Durch⸗ schnitt der Stellvertretungskosten für das ganze Deutsche Reich nur 35 ℳ pro Kopf beträgt. Nicht jene Summe ist es aber, um die es sich handelt, die Post ist ja reich enug, das zu bezahlen, sondern es ist eine Frage der Barmherzigkeit tr dee Beamten, die uns viel höher steht als die Höhe der Stellvertretungs⸗ kosten. Und von diesem Gesichtspunkt aus möchte ich Sie wirklich bitten: zögern Sie nicht länger die Forderung zu bewilligen, denn hier ist in jedem Augenblick eine Gefahr vorhanden. Ich kann
nur noch hinzusetzen, daß die Einnahmen des Postamts in Insterburg, was noch nicht erwähnt worden ist, 140 000 ℳ
worden seien, denen es aber an höherer Bildung gebrochen.
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ehalts⸗ erhöhungen bekämen, so empfehle er auch die übrigen Ge⸗
sei die Theilnahme am Gottesdienst ermöglicht, nur 6,5 Proz.
Im Tit. 53 werden zur Verlegung und Vervoll⸗ ständigung der Telegraphenanlagen 800 000 ℳ mehr
und einigen Provinzialstädten: C1“ und Köln,
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