Im Beurlauhbtenstande. Berlin, 18. Februar. Naehser, Sec. Lt. a. D., zuletzt im Pion. Bat. Nr. 12, in der Preuß. Armee, und zwar mit einem Patent vom 15. April 1885 als Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Nr. 40, angestellt und gleichzeitig vom 1. März cr. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei diesem Regt. kommandirt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 18. Februar. Hasse, Zeug⸗Hauptm. von der Insp. der Gewehr⸗ fabriken, als Zeug⸗Major mit Pension und seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt.
Königlich Bayerische Armee.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 14. Fe⸗ bruar. Frhr. v. Peesl, Hauptm. a. D., Ritter v. Welsch, Körber, Graf v. Reigersberg, Pr. Lts. a. D., die Aussicht auf Anstellung im Civildienst ausnahmsweise nachträglich verliehen.
15. Februar. Frhr. v. Branca, Hauptm. und Comp. Chef des 3. Jäger⸗Bats., unter Verleihung des Charakters als Major, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 14. Februar. Hildenbrand, Pr. Lt. vom 18. Inf. Regt., mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Corps. 14. Februar. Dr. De Ahna, Stabsarzt der Res., der Abschied bewilligt.
8 Richtamtliches. Deutsches Reich. 8
Preußen. Berlin, 25. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen und empfingen den Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen Lohei des Großherzogs von Baden, Major Freiherrn von
önau⸗Wehr.
Von 11 Uhr ab hatte der Chef des Militärkabinets Vortrag.
Nachmittags wollen Se. Majestät den Reichskanzler Fürsten von Bismarck zum Vortrag empfangen.
Auch Ihre. Majestät die Kaiserin und Königin empfing heute den Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, Major Freiherrn von Schönau⸗ Weh iner Ankunft aus Karlsruh
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (46.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, beiwohnt, wird der Meistbegünstigungs⸗ vertrag zwischen dem Reich und dem Freistaat Paraguay nebst Zusatzprotokoll, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage ohne Debatte in dritter Berathung genehmigt.
Es folgt die Fortsetzung der dritten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Erlaß der Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge von Ange⸗ hörigen der Reichs⸗Civilverwaltung, des Reichs⸗ heeres und der Kaiserlichen Marine, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vor⸗ lage. Die Berathung wurde fortgesetzt mit der Berathung des Antrags der Abgg. von Bernuth u. Gen. auf Grund mündlichen Berichts der XIV. Kommission. Berichterstatter war Abg. Francke.
Der Antrag lautete:
Der Reichstag wolle beschließen: ddeen §. 3 des Artikels II in ö“ Fassung anzunehmen:
MNNiitgliedern einer Reichs⸗Civilbeamten⸗ oder Militärwittwen⸗ oder Waisenkasse, oder einer derartigen Landesanstalt, welche von dem Recht des Widerrufs ihres Verzichts nach §. 1 Gebrauch machen und gleichzeitig aus der Reichs⸗ oder Landesanstalt aus⸗ scheiden, sind die an die Reichs⸗ oder Landesanstalt seit der Verzicht⸗ leistung gezahlten Beiträge auf die nach §. 2 zu machenden Nach⸗ zahlungen anzurechnen.
Diese Bestimmung findet keine Anwendung bezüglich der An⸗ stalten derjenigen Bundesstaaten, welche früheren Reichsbeamten der Civilverwaltung oder Angehöͤrigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eine entsprechende Anrechnung der an eine Reichsanstalt gezahlten Beiträge versagen.
Die Kommission beantragt: Der Reichstag wolle beschließen: 1“ hinter §. 2 des Artikels II ö Paragraphen einzuschalten:
Mitgliedern einer der im §. 22 des Gesetzes vom 20. April
1881 und im §. 25 des Gesetzes vom 17. Juni 1887 bezeichneten
Landesanstalten, welche gemäß §. 1 den Verzicht widerrufen und
gleichzeitig aus der Landesanstalt ausscheiden, sind die an die letztere
seit der Verzichtleistung entrichteten Beträge auf die nach H. 2 zu machenden Nachzahlungen anzurechnen.
Staatssekretär von Boetticher bemerkt, daß er über die Stellung des Bundesraths zum Kommissionsantrage eine Er⸗ klärung noch nicht abgeben könne; soweit die preußische Regierung in Betracht komme, könne er aber aussprechen, daß dieselbe sich zustimmend verhalten werde.
Der Abg. Dejanicz von Gliszezynski berichtet Namens der Petitionskommission über die zu dem Gesetzentwurf ein⸗ gegangenen Petitionen und beantragt, sie durch die gefaßten
eschlüsse für 68 zu erklären.
„Der Abg. von Bernuth spricht seinen Dank für die Er⸗ — des Staatssekretärs von Boetticher aus, weil dadurch die Besorgnisse, es könnte durch die Annahme des §. 3 das Gesetz gefährdet werden, beseitigt würden.
Der §. 3 und das Gesetz im Ganzen werden darauf an⸗ genommen, die Petitionen für erledigt erklärt.
Bei Schluß des Blattes beginnt die Berathung von Kommissionsberichten über Petitionen.
— Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver⸗ waltungen des Reichsheeres, der Marine, der Reichs⸗Eisenbahnen und der Post und Telegraphen, 9 zur vorläufigen Deckung der aus dem
eichs⸗Festungsbaufonds entnommenen Vor⸗ schüsse, nach den Beschlüssen des Reichstages in zweiter Be⸗ rathung, lautet folgendermaßen: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, Sn folgt:
t Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geld⸗ mittel, welche in dem Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr
2
. der Verwaltung des Reichsheeres außer den durch dlaggzg Gesetz vom 20. Februar 1888 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 55) ℳ bewilligten 278 335 562 ℳ, im Betrage von noch. 60 044 640
. der Marineverwaltung im Betrage von . 6 509 685
. der Eisenbahnverwaltung im Betrage von . . 2 002 000
. der Post⸗ und Telegraphenverwaltung im Betrage von 9 248 000
.zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichs⸗Festungs⸗ baufonds entnommenen Vorschüsse bis zum Betrage von 2 608 000
ijm Ganzen bis zur Höhe von . . 6880 412 325 vorgesehen sind, im 8 des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 339) zu verwal⸗ tende Anleihe aufzunehmen und eeüä den auszugeben.
§. 2.
Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 18), finden auf die nach dem gegenwärtigen Gesetz aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen mit der Maßgabe Anwendung, daß Zinsscheine auch für einen längeren Zeitraum als vier Jahre aus⸗ gegeben werden dürfen.
— Dem Reichstage ist ein Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Handelsregister, zugegangen. Er lautet folgendermaßen 3
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, 68 folgt:
Kann im Falle des Erlöschens einer in das Handelsregister ein⸗ getragenen Firma die Anmeldung dieser Thatsache durch die hierzu Verpflichteten nicht in Gemäßheit des Art. 26 des Handelsgesetzbuchs herbeigeführt werden, so hat das Gericht das Erlöschen der Firma von Amtswegen in das 88e einzutragen.
Vor der Eintragung sind der eingetragene Inhaber der Firma oder die Rechtsnachfolger desselben aufzufordern, einen etwaigen Wider⸗ spruch gegen die Eintragung bis zum Ablauf einer nicht unter drei Monaten zu bestimmenden Frist schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers geltend zu machen.
„Sind die bezeichneten Personen oder der Aufenthalt derselben nicht bekannt, so erfolgt die Aufforderung durch einmalige Bekannt⸗ machung in den für die Veröffentlichungen aus dem Handelsregister bestimmten öffentlichen Blättern (Handelsgesetzbuch Art. 13, 14). Auch kann die Einrückung der Bekanntmachung noch in andere Blätter angeordnet werden.
Das Gericht entscheidet über den erhobenen Widerspruch. Gegen den einen Widerspruch zurückweisenden Beschluß findet binnen der Nothfrist von zwei Wochen Beschwerde nach Maßgabe der in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit geltenden landesgesetzlichen Bestim⸗ mungen statt. Eine hiernach zulässige Anfechtung der in der Be⸗ ““ ergehenden Entscheidung ist an die gleiche Nothfrist gebunden.
— Dem Reichstage ist der Bericht über die Thätigkeit des Reichskommissars für das Aus⸗ wanderungswesen während des Jahres 1887 mit zwei auf die Auswanderung in demselben Jahre bezüglichen statistischen Nachweisungen vorgelegt worden. Wir entnehmen dem Bericht Folgendes:
Die Gesammtzahl der über die drei deutschen Häfen Hamburg, Bremen und Stettin beförderten deutschen und fremden Aus⸗ wanderer ist im verflossenen Jahre gegen das Vorjahr wiederum etwas gestiegen. Während der ganzen Zeit, seit die Auswanderer⸗ beförderung über die deutschen Häfen durch den Reichskommissar überwacht wird, hat sich zien lich regelmäßig die Erscheinung wieder⸗ holt, daß — abgesehen von den durch die Kriegsereignisse beeinflußten Jahren 1870 und 1871 — die Auswanderung eine Reihe von Jahren hindurch in steigender Richtung, demnächst aber während einiger Jahre in fallender Richtung sich bewegt hat. Im Jahre 1872 erreichte die Auswanderung die bis dahin vorgekom⸗ mene höchste Ziffer von 154 824 Köpfen, fiel dann jährlich bis zum Jahre 1877 auf 41 824, stieg bis zum Jahre 1881 auf 247 336, um bis zum Jahre 1885 auf 155 147 Personen zu fallen. In den letzten beiden Jahren ist die Zahl wieder im Steigen begriffen. Hierbei ist nn bemerken, daß das Antheilsverhältniß der deutschen und der fremden
uswanderer in den verschiedenen Jahren sich nicht gleich geblieben ist. Die Zahl der fremden Auswanderer ist z. B. von 1881 bis 1886 im Allgemeinen gestiegen und dagegen 1887 zurückgegangen, während die Zahl der deutschen Auswanderer von 1881 bis 1886 gefallen und 1887 gestiegen ist.
Im Jahre 1887 wurden über deutsche Häfen befördert 79473 deutsche und 92 779 fremde, zusammen 172 452 Auswanderer, darunter über Hamburg 71 007, über Bremen 99 476, über Stettin 1969 Per⸗ sonen. Von den 79473 deutschen Auswanderern des Jahres 1887 waren 42 880 männlichen, 36 593 weiblichen Geschlechts. Weitaus die Mehrzahl, nämlich 165 594 von 172 462, (darunter 76 115 deutsche), gingen nach den Vereinigten Staaten von Amerika, die übrigen vertheilten sich in geringen Mengen auf andere überseeische Länder. Nach Afrika gingen 416 (darunter 302 deutsche).
— Dem Reichstage sind folgende Drucksachen zu⸗ gegangen: 1 Mündliche Berichte der Wahlprüfungs⸗Kommission. I. Berichterstatter: Abgeordneter Dejanicz von Gliszezynski. Antrag der Kommission: Der Reichstag wolle beschließen: die Wahl des Abgeordneten Dr. von Seydewitz im 6. Wahlkreise des Regierungsbezirks Breslau für gültig zu erklären. II. Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hermes. der Kommission: Der Reichstag wolle beschließen: die Wahl des Abgeordneten Dr. von Kulmiz im 9. Wahlkreise des Regierungsbezirks Breslau für gültig zu erklären.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung S auses der Abgeordneten befindet sich in der Zweiten eilage.
— Dem Hause der Abgeordneten ist zu der zweiten Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Ange⸗ legenheiten für das Jahr vom 1. April 1888/89 nach⸗ stehender Antrag der Abgg. Dr. Mithoff und Ge⸗ nossen zugegangen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, 1 den Fonds im Kap. 124 Tit. 5 im Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1889/90 so zu bemessen, daß das Mindesteinkommen — neben freier Wohnung — der bereits fünf Jahre im Amt befindlichen Geistlichen in evangelischen Pfarren 2400 ℳ, in katholischen Pfarren 1800 ℳ beträgt, und in zweckmäßig abgestuften Zwischen⸗ räumen für die evangelischen Geistlichen auf 3600 ℳ, für die det al en Geistlichen auf 2400 ℳ nach 25jähriger Amts⸗ auer steigt.
— Die Budgetkommission des Hauses der Ab⸗ geordneten hat beim Plenum beantragt, den Antrag der negg. 15 und Dr. Lieber, betreffend die Veröffentlichung der I esberichte der Fabrikinspektoren, abzulehnen.
Antrag
unverändert. Fetzer.“
— Die Kommission des Hauses der Abgeordneten für das Unterrichtswesen hat zu den von dem Stadt⸗ rath zu Kassel, den Magistraten zu Posen und Kottbus, sowie den Magistraten und Stadtverordneten⸗Versammlungen zu Thorn, Frankfurt a. O, Bromberg, Görlitz und Guben, an das Abgeordnetenhaus gerichteten Petitionen (II. Nr. 43 — 50, 204 — 206, 245, 246, 358 — 360): die Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Juli 1885, betreffend die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volks⸗ schulen, auf die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen gehobenen Schulen (Bürger⸗, Mittel⸗, Gymnasialvor⸗, Realschulen, höheren Töchter schulen ꝛc.) durch ein Ergänzungsgesetz auszudehnen,
bei dem Plenum beantragt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Die Petitionen 11 Nr. 43 — 50, 204 — 206, 245, 246, 358 — 360 der Königlichen Staatsregierung mit der Maßgabe zur Berücksichti⸗ gung zu überweisen, daß sie noch in dieser Session dem Abgeord⸗ netenhause einen Gesetzentwurf vorlege, durch den das Pensionsgesetz für Volksschullehrer vom 6. Juli 1885 sinngemäß, mit Ausnahme der Vorschrift bezüglich der Staatsbeisteuer zu den Pensionen, auf alle Schulen ausgedehnt wird, die weder zu den Volksschulen im g des genannten Gesetzes noch zu den höheren Lehranstalten gehören.
— Auf der Tagesordnung der am Montag, den 27. d. M., Vormittags 11 Uhr, stattfindenden 26. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten stehen folgende Gegen⸗ stände: Berathung des Rechenschaftsberichts über die Verwen⸗ dung der flüssig gemachten Bestände der im §. 94 der Hinter⸗ legungsordnung vom 14. März 1879 bezeichneten Fonds und der im §. 95 Absatz 3 daselbst erwähnten Gelder für das Jahr 1887.— Berathung des neununddreißigsten Berichts der Staatsschuldenkommission über die Verwaltung des Staats⸗ schuldenwesens im Rechnungsjahre vom 1. April 1886/87. — Erste Berathung der Rechnungen der Kasse der Oberrechnungs⸗ kammer für das Jahr vom 1. April 1886/87. — Erste Be⸗ rathung des 1 betreffend die Uebertragung polizeilicher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Nieder⸗ barnim, sowie im Stadtkreise Charlottenburg an den Polizei⸗ Präsidenten zu Berlin. — Erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadt⸗ gemeinden.
— Größere Truppenübungen finden im Jahre 1888 statt: 1) Das Garde⸗Corps und das III. Armee⸗Corps halten Manöver vor Sr. Majestät dem Kaiser ab, und zwar große Parade und Corpsmanöver gegen markirten Feind — jedes Armee⸗Corps für sich — und dreitägige Manöver gegen einander. Das 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin wird zu den Uebungen des Garde⸗Corps herangezogen. 2) Besondere KavallerieUebungen finden beim Garde⸗Corps und beim III. Armee⸗Corps statt. Jedes dieser Corps bildet eine Kavallerie⸗Division zu 6 Regimentern mit 2 reitenden Batterien nebst Abtheilungs⸗Stab. Dem III. Armee⸗Corps werden zur Verwendung im Verbande der Kavallerie⸗Division der Stab der 7. Kavallerie⸗Brigade, das Magdeburgische Husaren⸗ Regiment Nr. 10 und das Westpreußische Kürassier⸗Regiment Nr. 5 zugetheilt. Die zu den besonderen Kavallerie⸗Uebungen zu versammelnden Truppentheile nehmen an den Brigade⸗ und Divisions⸗Manövern der Armee⸗Corps nicht Theil; zu den Manövern vor Sr. Majestät treten die Kavallerie⸗Divisionen zu ihren Armee⸗Corps. 3) Die Herbstübungen der übrigen Armee⸗ Corps finden in Gemäßheit der Bestimmungen der Felddienst⸗ Ordnung statt. 4) Bei dem II., XIII., IX., X., XI., XIV. und XV. Armee⸗Corps finden Kavallerie⸗Uebungsreisen nach der Instruktion vom 23. Januar 1879 statt. 5) Im Monat August kommt eine Pontonierübuug auf der Weichsel, zwischen Thorn und Graudenz, an welcher das Garde⸗Pionier⸗Bataillon, das Schlesische Pionier⸗Bataillon Nr. 6 und eine Compagnie des Königlich Sächsischen Pionier⸗Bataillons Nr. 12 theil⸗ nehmen, und eine Belagerungsübung bei Graudenz zur Aus⸗ führung, an welcher das Ostpreußische Pionier⸗Bataillon Nr. 1, das Pommersche Pionier⸗Bataillon Nr. 2 und eine Compagnie des Königlich Sächsischen Pionier⸗Bataillons Nr. 12 sich be⸗ theiligen. Beide Uebungen sind von 14tägiger Dauer. 6) Sämmtliche Truppen kehren von den Herbstübungen vor dem 30. September 1888 in die Standorte zurück.
ͤ— Ein Arbeiter war seit mehreren Tagen und an ver⸗ schiedenen Orten bei einer gewerbsmäßig betriebenen Dampf⸗ dreschmaschine beschäftigt gewesen, als er von einem Unfall bei diesem Betriebe betroffen wurde. Der Geschäftsführer der Dreschmaschine hatte den Arbeiter auf den Gutshof mitgebracht und dem Unternehmer der Landwirthschaft erklärt, dieser Arbeiter hätte ihm stets bei der Maschine geholfen, er sei zu⸗ verlässig und brauchbar und beanspruche an Lohn täglich so und so viel. In Folge hiervon hatte der Gutsherr ohne Besprechung mit dem Arbeiter dessen Beschäftigung bei der Maschine stillschweigend genehmigt und denselben täglich direkt in der vom Geschäftsführer angegebenen Höhe gelohnt. In der Rekursentscheidung vom 22. Dezember v. J. (Nr. 480 hat das Reichs⸗Versicherungsamt ausgeführt, 80) dieser Arbeiter nicht als in dem landwirthschaftlichen Betriebe des den Lohn unmittelbar auszahlenden Gutsherrn beschäftigt anzusehen sei, sondern vielmehr als ein versicherungspflichtiger Arbeiter des Dreschmaschinenbetriebes. (Vergleiche Bescheide 5, 54, Entscheidung 212, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1885 Seite 2, 288 und 1886 Seite 251.)
— Den Straßenadjazenten kann die Verpflichtung zur Sicherheitsbestellung für die ihnen nach §. 15 des Straßen⸗ und Baufluchten⸗Gesetzes vom 2. Juli 1875 ob⸗ liegenden Leistungen als eine öffentlich⸗rechtliche Last nicht auferlegt werden (Endurtheil des II. Senats des Ober⸗ Verwaltungsgerichts vom 1. November 1887).
— Im Dienstgebäude der Militär⸗Turnanstalt in der Scharnhorststraße fand heute Vormittag 11 Uhr durch den Inspecteur der Infanterieschulen, General⸗Major von Berg⸗ mann, die Schlußbesichtigung des gegenwärtigen Lehr⸗ kursus der Militär⸗Turnanstalt statt.
— In der Zeit vom 12. bis 31. März und vom 5. bis 24. April d. J. werden hierselbst die diesjährigen militär⸗ ärztlichen Fortbildungskurse stattfinden und zur Theil⸗ nahme an denselben wieder eine größere Anzahl von Assistenz⸗ und Ober⸗Stabsärzten der Armee und der Marine eintreffen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich würt⸗ tembergische Ober⸗Finanz⸗Rath Fischer, ist hier angekommen.
Württemberg. Stuttgart, 24. Februar. (St.⸗A. f. W.) Das neueste Bulletin aus Florenz über das 2.n. des Königs, vom 23. Vormittags, meldet: „Im Wesentlichen Prinz Wilhelm von Württem⸗
1 Freiburg zu begeben.
rg empfing vorgestern Nachmittag den Professor Dr. von cermeister, welcher eingehenden Bericht über das Be⸗ finden des Königs erstattete.
Baden. Karlsruhe, 23. Februar. Die „Karlsruher gtg.“ schreibt: „In tiefe Trauer sind das Großherzogliche aus und mit demselben das badische Land durch den heute füüh erfolgten Tod Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen
leudwig Wilhelm von Baden versetzt worden. Die
Trauerkunde von dem Hinscheiden des edlen und hoch⸗ begabten Prinzen hat um so tiefer alle Gemüther eiscüttert, als die letzten Nachrichten über das Be⸗ finden Sr. Großherzoglichen Hoheit einen so raschen ernsten Ausgang der Krankheit nicht erwarten ließen. Schmerz⸗ lich bewegt stehen wir einem Ereignisse gegenüber, das mit der Gewalt eines unvermutheten schweren Schicksalsschlages Fürstenhaus und Volk in Baden getroffen hat und überall in Deutschland die innigste Theilnahme erregen wird. Se. Groß⸗ herzogliche Hoheit der Prinz Ludwig Wilhelm Karl Friedrich Berthold, Markgraf von Baden, Herzog von Zähringen, war geboren am 12. Juni 1865 in Schloß Baden und getauft daselbst um 14. Juli 1865. Seine Erzieher wurden Referent Hechler 1873 und Professor Mathy 1875, sein militärischer Begleiter der Hauptmann, jetzige Major Müller 1881. Der Prinz besuchte die Friedrichsschule in Karlsruhe von 1874 bis 1883 und bestand sein Abiturientenexamen am 7. Juli 1883, nach⸗ dem seine Konfirmation, vollzogen durch den Prälat Doll, am H. August 1881 stattgefunden hatte. Zum Second⸗Lieutenant im 1. Badischen Leib⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 109 wurde der Prinz am 9. Juli 1883 von Sr. Majestät dem Kaiser mit Patent vom 12. Juni ernannt; gleichzeitig verlieh Se. Majestät der Kaiser mit Allerhöchstem Schreiben vom 9. Juli 1883 dem Prinzen den hohen Orden vom Schwarzen Adler. Am gleichen Tage erfolgte die feierliche Einführung des Prinzen in die Armee durch Se. Majestät den Kaiser. Der Prinz diente in dem bezeichneten Regiment bis zum Jahre 1885, und von 1885 bis 1886 als Second⸗Lieutenant im 1. Preußi⸗ schen Garde⸗Ulanen⸗Regiment in Potsdam, welchen beiden Regimentern er zuletzt à la suite angehörte. Im Jahre 1886 bezog Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz die Universität Heidelberg, um daselbstbis zum Spätherbst 1887 die Vorlesungen zu hören; alsdann besuchte der Prinz die Universität zu Freiburg, wo nun nach kurzer Krankheit Sr. Großherzoglichen Hoheit der Tod diesem zu so schönen Hoffnungen berechtigenden Leben ein frühes Ziel gesetzt hat. Allgemein und tief ist der Schmerz um das plötzliche Ableben des erlauchten Prinzen im ganzen badischen Lande; unvergessen wird sein Andenken bleiben.“
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben am 22. d. M. Morgens San Remo verlassen, um über Genua und Mailand Sich nach Bei dem Eintreffen auf dem Central⸗ Bahnhof in Basel erhielten Höchstdieselben die erste Nachricht von der eingetretenen ernsten Verschlimmerung und auf dem badischen Bahnhof in Basel die Nachricht von dem er⸗ folgten Ableben Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Ludwig Wilhelm. Die Höchsten Herrschaften setzten darauf die Reise mittelst Extrazugs fort und trafen am 23., Mor⸗ gens vor 10 Uhr, in Freiburg ein. 8
Die Stadt Karlsruhe und zugleich das ganze badische Land steht heute unter dem erschütternden Eindruck der Trauer⸗ nachricht aus Freiburg. Ueberall giebt sich die schmerzlichste Bewegung kund, in allen Kreisen der Bevölkerung herrscht Trauer und Wehmuth. Ueberall spricht sich die innigste und wärmste Theilnahme an dem Schmerz der Erlauchten Eltern des Prinzen aus, Höchstwelche bei ihrer Rückkehr nach der Heimath den geliebten Sohn nicht mehr unter den Lebenden angetroffen hatten.
Wie eine Depesche aus Freiburg meldet, sind Ihre König⸗ lchen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin früh vor 10 Uhr dort eingetroffen und haben sich vom Bahnhofe sogleich nach dem Wohnhause des Prinzen begeben. Ihre Großherzoglichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Karl haben sich heute früh nach Freiburg begeben; ebenso sind Staats⸗Minister Turban und der gesammte Hofstaat dorthin gereist. Zahlreiche Personen aller Stände haben sich in die im Großherzoglichen Schloß aufliegenden Listen eingetragen, um den Höchsten Herrschaften ihre Theilnahme zu bezeugen.
— 24. Februar. (W. T. B.) Der Großherzog und
[die Großherzogin trafen gestern Vormittags um 10 Uhr
in Freiburg i. Br. ein und verweilten bis nach Mitter⸗ nacht im Sterbehause des Prinzen Ludwig. Nachmittags kamen die Prinzen Wilhelm und Karl, der Hofstaat und der Staats⸗Minister Dr. Turban dorthin. Heute früh wurde die Sektion der Leiche von den Universitäts⸗Professoren vorgenommen. Abends 9 ½ Uhr erfolgte die Ueberführung der Leiche des Prinzen Ludwig vom Sterbehause nach dem Bahnhof. Auf dem Wege dahin bildeten Militär und Studenten mit Fackeln Spalier. Unter den Klängen eines Trauermarsches setzte sich der Zug in Bewegung. Eine Abtheilung des 113. Infanterie⸗Regiments schritt voran; es folgte dann der Sarg, welcher von Mannschasten desselben Regiments auf den Schultern getragen wurde. Hinter dem Sarge gingen Se. Königliche Hoheit der Großherzog nebst Gefolge. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin mit den Hof⸗ damen folgten in Wagen. Die Leiche wurde mittels Extra⸗ s es, begleitet von den Höchsten Herrschaften, hierher über⸗ ührt und in der Schloßkirche aufgebahrt. — Der Flügel⸗ Adjutant Major von Schoenau ist nach Berlin gereist, um Sr. Majestät dem Kaiser über den Verlauf der Krankheit Bericht zu erstatten. — Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Schweden werden am Sonntag hier eintreffen. 1
Per der heutigen Sitzung der Ersten Kammer widmete der Präsident dem verstorbenen Prinzen Ludwig einen warm empfundenen Nachruf, welchem sich Geheimrath Schulze als Vertreter der Universität Heidelberg anschloß. — Das Finanzgesetz wurde angenommen.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 24. Februar. (W⸗T. B.)
In der heutigen Sitzung des Landesausschusses sprachen bei der Berathung des Antrages Bulach und Genossen: die Regierung zu ersuchen, mit dem Bau eines defini⸗ tiven Landesausschuß⸗Gebäudes zu beginnen, Bulach (Sohn) und Bulach 88 Grad und Petri für den Antrag, interer gegen denselben. Der Unter⸗Staatssekretär
von Puttkamer erklärte: die Regierung werde, 88 sich na
auf die politischen Motive des Antrags einzulassen, dessen nnahme demselben Folge leisten. Der Antrag wurde darauf mit großer Majorität angenommen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. Februar. (Wien. Abdp.) Im Abgeordnetenhause des Reichsraths tagte heute der Spiritussteuer⸗Ausschuß. Derselbe eröffnete die Generaldebatte über die Regierungsvorlage, betreffend die Spiritusbesteuerung. An der Debatte nahm aͤuch der Finanz⸗ Minister, von Dunajewski, Theil. — Der Gewerbe⸗Aus⸗ schuß stellte in Gegenwart des Ackerbau⸗Ministers, Grafen die Fragen fest, welche der Enquete über die
ruderladen vorgelegt werden sollen.
Heute Abend waren mehrere Ausschüsse des Abgeord⸗ netenhauses versammelt. Der Börsensteuer⸗Aus⸗ schuß verhandelte über den Börsensteuer⸗Gesetzentwurf, der Justiz⸗Ausschuß über die Anträge, betreffend die Be⸗ schädigungen der Grundeigenthümer durch den Bergbau, und der Zoll⸗Ausschuß über die Vorlage, betreffend die Zoll⸗ behandlung leerer Petroleumfässer.
— 25. Februar. (W. T. B.) Das „Fremdenblatt“ bespricht die diplomatische Aktion in der bulgarischen Frage und hebt hervor, es verdiene besondere Beachtung, daß von russischer Seite wiederholt betont wurde, der Berliner Traktat sei als Grundlage und einzige internationale Garantie der auf der Balkanhalbinsel stabilisirten Ordnung der Dinge anzu⸗ 1“ Ohne Zweifel werde diese offene und Konstatirung er Grundsätze, an denen festhalten zu wollen die russische Regierung erkläre, nicht ermangeln, bei allen jenen Kabinetten vollste Befriedigung hervorzurufen, welche seit Anbeginn der bulgarischen Wirren immer von den leichen Prinzipien geleitet wurden und dieselben auch stets offen als ihre alleinige Richtschnur bezeichnet haben. Ebenso werde es auch kaum eine Macht in Europa geben, die nicht in Uebereinstimmung mit der russischen Re⸗ perung anzuerkennen bereit wäre, daß die gegenwärtige
achlage in Bulgarien als ungesetzlich betrachtet werden müsse und dem Sultan die diesbezügliche Initiative zu⸗ stehen solle. Eine Sanirung im Einverständniß und im Einvernehmen aller Mächte könne im Interesse der un⸗ gestörten Fortentwickelung des jungen Landes, wie auch in jenem der allgemeinen Ruhe nur dringend gewünscht werden. Bei mehreren Kabinetten scheinen noch Bedenken zu herrschen über die Folgen der Beseitigung der de facto Regierung in Sofia, welche allerdings der völkerrechtlichen Basis entbehrt, aber die Ordnung zu erhalten vermochte. Deshalb sei es begreiflich, wenn die Kabinette, bevor sie den ersten Schritt zum Sturze dieser Regierung thun, vor Allem Klarheit erlangen möchten betreffs der weiteren Sicherung der Ruhe und Ordnung. Die zweideutige Lage Bulgariens könne nicht beseitigt werden, ohne daß die Frage der Vereinigung mit Ostrumelien eine Regelung durch die hierzu berufenen Vertragsmächte erfahre. Zwar seien allem Anscheine nach auf Anregung des russischen Kabinets Pourparlers noch im Zuge, aber eben deshalb dürfe jetzt der Wunsch ausgesprochen werden, daß dieselben zu einer vertrauensvollen Erörterung all jener Fragen führen mögen, welche für die endgültige Regelung der bulgarischen Ange⸗ legenheit maßgebend seien, und damit vielleicht zur definitiven Schließung einer Quelle, aus der schon so mannigfaltige “ und Besorgnisse über Europa hervorgebrochen eien.
Pest, 23. Februar. (Pr.) Die wirthschaftliche Kommission der Magnatentafel verhandelte heute das Budget für 1888. Baron Josef Rudnyanszky empfahl das Budget zur Annahme. Paul Somssich erklärte, er könne das Budget nicht annehmen. Die Regierung ging in den Ersparnungen nicht so weit, wie sie dies hätte thun sollen, bevor sie an Steuererhöhungen ging. Der nächste Redner, Graf Ferdinand Zichy, erklärte sich ebenfalls gegen die Annahme des Budgets. Graf Anton Sztaray ist nicht zufrieden mit der Sparsamkeits⸗Politik der Regierung, denn dieselbe sei nicht ausreichend genug. Man hätte größere Ersparnisse versuchen müssen, bevor man die ohnehin schwer beladenen Schultern der Steuerträger neuerdings belastete. Er könne den Versprechungen Tisza's, das Gleichgewicht herzustellen, keinen Glauben bei⸗ messen, nachdem er dies mehreremal zusagte, ohne bisher sein Wort eingelöst zu haben. Graf Albin Csaͤky hielt eine längere Rede, in welcher er das Budget vertheidigte. Nach⸗ dem kein Redner mehr sprach, ergriff Minister⸗Präsident Tisza das Wort und erklärte, daß er die Herstellung des Gleich⸗ gewichts in dem Sinne, wie er dies in seinem Exposé aus⸗ führte, auch bewerkstelligen werde, wenn nicht äußere Konflikte oder große Elementarereignisse eintreten. Hierauf wurde von der Majorität das Budget im Allgemeinen sowie auch der von Baron Rudnyanszky verfaßte Bericht angenommen.
Großbritannien und Irland. London, 24. Februar. (W. T. B.) Der liberale Unionist Fitz William ist in Doncaster mit einer Majorität von 211 Stimmen an Stelle des 8 Homerulers Shirley zum Deputirten gewählt worden.
— 25. Februar. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung des Unterhauses wurde bei der Berathung der Reform der Geschäftsordnung der erste Antrag der Regierung mit einigen von der Regierung acceptirten Abänderungen nach mehrstündiger Debatte angenommen. Durch denselben wird bestimmt, daß die Sitzungen am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag um 3 Uhr Nachmittags beginnen und, Harsse Falr ausgenommen, spätestens um 1 Uhr Morgens schließen ollen.
Frankreich. Paris, 23. Februar. (Köln. Ztg.) Der Ministerrath beschloß in seiner heutigen Sitzung, in Anbetracht der von der Kammer gewünschten Verminderung der Ausgaben für Indo⸗China und die übrigen Kolonien die Besoldungen der Kolonial⸗Gouverneure zu ver⸗ ringern und eine Untersuchuug anzustellen, welche Posten in den überseeischen Besitzungen unterdrückt werden können.
Nach der vom Kriegs⸗Minister gestern dem betreffenden Ausschuß vorgelegten neuen Armee⸗Eintheilung würde sich das Heer folgendermaßen zusammensetzen: Infanterie: 162 Regimenter zu je 3 Bataillonen mit je 4 Compagnien und einer Depot⸗Compagnie; 30 Bataillone Jäger zu Fuß zu je 6 Com⸗ pagnien und 2 Depot⸗Compagnien: 4 Fuavenegieginenter zu 4 Bataillonen mit je 6 Compagnien und 2 Depot Compagnien; 2 Regimenter der Fremdenlegion 4a 4 Bataillonen mit je 4 Compagnien und einer Depot⸗Compagnie; 5 Bataillone leichter afrikanischer Infanterie mit einer von dem Minister zu bestimmenden Anzahl von Compagnien. Kavallerie: 12 Kürassier⸗, 30 Dragoner⸗, 21 Zäger⸗, 18 Husaren⸗, 6 afrikanische Jäger⸗ und 6 Spahis⸗ Regimenter, im Ganzen 91 Regimenter zu 5 Schwadronen und einer Depot⸗Schwadron für die Spahis. Artillerie:
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16 Bataillone Festungs⸗Artillerie, 19 Regimenter Divisions⸗ und 19 Regimenter Corps⸗Artillerie. Genie: 4 Regimenter zu 5 Bataillonen mit je 4 Compagnien. Ein Eendahn Regiment zu 3 Bataillonen mit je 4 Compagnien. Ein Bataillon afrikanischer Sappeurs ohne bestimmte Compagnienzahl.
— 24. Februar. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer nahm heute die Vorlage, nach welcher für den Fall des Scheiterns der mit Italien schwebenden Handelsvertrags⸗ Verhandlungen die Grenzzölle für gevwisse italienische Produkte erhöht werden sollen, an; die Anträge auf Be⸗ steuerung von Cocons und roher, sowie moulinirter Seide wurden abgelehnt. Der Handelsminister Dautresme gab dem Wunsche Ausdruck, daß eine Vereinbarung mit Italien zu Stande kommen möge, welche die Anwendung des neuen Tarifs unnöthig mache.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. Februar. (W. T. B.) Den „Nowosti“ zufolge ist der Ankauf der Riajsk⸗Wiasma und Norschotsk⸗Sysran Eisen⸗ bahnen durch die Krone nunmehr perfekt TSe;
— 25. Februar. (W. T. B.) Der Kaiserliche Hof legt für den verstorbenen Prinzen Ludwig von Baden fünftägige Hoftrauer an.
Italien. Rom, 24. Februar. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach wird der italienisch⸗spanische Handels⸗ vertrag morgen unterzeichnet werden. — Der „Tribuna’“ zufolge wird das ganze englische Mittelmeergeschwader in etwa 14 Tagen in Genua eintreffen. 1
Wie aus Massovah gemeldet wird, ist das zur Re⸗ kognoszirung nach Ailet marschirte Jäger⸗Bataillon ohne Zwischenfall zurückgekehrt. — Dr. Rogazzi reist demnächst nach Schoa ab, um dem König Menelik ein Schreiben und Geschenke des Königs von Italien zu überbringen.
San Remo, 24. Februar. (W. T. B.) Der Prin von Wales hat heute über Ventimiglia, bis wohin ü Se. Königliche Hoheit zu Wagen begab, die Rückreise na Cannes angetreten.
Spezzia, 24. Februar. (W. T. B.) Das englische Geschwader hat Spezzia heute verlassen und in westlicher Richtung die Fahrt fortgesetzt.
Belgien. Brüssel, 24. Februar. (W. T. B.)
der heutigen Kammersitzung brachte der Finanz Minister das Budget pro 1889 ein und erklärte: der sich für 1886 ergebende Ueberschuß betrage definiti 2 150 000 Fr.; die Ausgaben in diesem v seie um 5 Millionen hinter dem Voranschlage zurückgeblieben Für das Rechnungsjahr 1887 betrage der Ueberschuß 2 Millionen, pro 1888.5 Millionen, und im Jahre 1889 se derselbe auf 9 Millionen geschätzt. Der Minister kündigt ferner an: er werde vor Ostern noch mehrere Vorlagen ein⸗ bringen, welche größere Ausgaben beanspruchen.
Türkei. Konstantinopel, 22. Februar. (Wien Abdp.) Wegen der Amendements der Pforte zur Suez Kanalkonvention finden zwischen Frankreich und Englan Verhandlungen statt, denen Verhandlungen zwischen Frank⸗ reich und der Pforte folgen werden. — Die Banque Ottomane hat die Tributschuldigkeit Ost⸗Rumeliens pro Fe⸗ bruar an die Staatsschuldenkasse abgeführt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 24. Februar. (W. T. B) Die Kronprinzessin ist heute via Malmö Kopenhagen nach Karlsruhe abgerest.
Zeitungsstimmen.
Die „Wiesbadener Presse“ äußert:
Am 21. d. M. war der Jahrestag der Reichstagswahlen na der Auflösung wegen Ablehnung der Militärvorlage. Durch dieselbe wurde die bisherige Mehrheit, welche der Leitung der Hrrn. Windt⸗ horst und Richter unbedingt folgte und selbst angesichts drohende Kriegsgefahr nicht vor einer Behandlung der Militärvorlage zurück schreckte, welche einer Ablehnung gleich zu achten war, beseitigt und durch eine solche der nationalen Parteien, welche auch in dem heißen Wahlkampfe zusammengestanden hatten, ersetzt. Seitdem ist die militärische und finanzielle Kraft des Reichs unter bereitwillige Mitwirkung des Reichstages so verstärkt worden, daß es seiner auf di Erhaltung des Friedens unablässig gerichteten Politik den vollen Nach druck geben und jeder Bedrohung von außen getrost die Spitze bieten kann. Wenn es gelungen ist, im vorigen Frühjahr die unmittelba drohende Kriegsgefahr zu beschwören und seitdem trotz der mehrfach ge fährlich sich gestaltenden Lage Europas den Frieden zu erhalten, und wen zu hoffen ist, daß die Dinge mehr und mehr in ruhigere und fried- lichere Bahnen eintreten, so ist dies neben der Staatskunst des Fürsten Bismarck dem Ausfall der Wahlen und der vor Jahresfrist aus den selben hervorgegangenen Mehrheit des Reichstages zu verdanken; Schwächung der Vertheidigungskraft Deutschlands und innerer Hader würden dagegen ohne Zweifel den kriegslustigen Elementen im Weste und Osten das Uebergewicht verschafft und Deutschland aus den Bahne friedlicher und gedeihlicher Entwickelung in die Gefahren und Schrecken eines Kampfes um die Erxistenz gestürzt haben. 1 1“
Daß die nothwendige militärische und finanzielle Rüstung mit persönlichen und finanziellen Opfern Seitens des Volks erkauft wer den muß, und daß davon alle Theile desselben betroffen werden. fäll gegenüber der Sicherung gegen Kriegsgefahr, und zwar sowohl nach der Richtung, derselben mit Erfolg vorzubeugen, als ihr nöthigenfall mit Nachdruck zu begegnen, nicht entscheidend ins Gewicht. Selbst wen man allein die rein materielle Seite der Sache in Betracht zieht, wird man namentlich im Hinblick darauf, daß die Stockung in Handel un Verkehr wenigstens für wichtige Zweige des nationalen Erwerbs lebens nachläßt und Anzeichen einer günstigen Entwickelung sich zeigen, nicht bestreiten können, 9 eine Mehrbelastung in Folge der Militär⸗ vorlagen des letzten Jahres auch nicht entfernt den Nachtheilen, welche dem deutschen Erwerbsleben selbst aus einem glücklichen Kriege erwachsen würden, oder den Vortheilen gleich kommt, welche es au einer andauernd friedlichen Entwickelung gewinnen kann. Von den höheren Gütern der Freiheit und Einheit, welche es bei einem der artigen Kriege zu vertheidigen gelten würde, gar nicht zu reden!
— Die „Magdeburgische Zeitung“ schreibt übe „den Platzwechsel des Sozialistengesetzes“:
In dem Augenblick, wo die ersten Andeutungen darüber erfolgen wie eine Bekämpfung der Sozialdemokratie ohne Ausnahmegesetz möglich sei, erscheint auch das Berliner fesiaer sct e „Volks blatt“ mit einem Artikel über die Beseitigung des Sozialistengesetzes, der sich über die Ersetzung der Ausnahmebestimmungen durch eine Ver⸗ schärfung oder Erweiterung des Strafgesetzbuchs wie folgt ausläßt: „Ei Platzwechsel der Ausnahmegesetzbestimmungen würde für die Arbeiter gar keine Bedeutung haben, und die Nationalliberalen mögen deshalb ihr Bemühen, entsprechende Bestimmungen für das Straf⸗- gesetzbuch auszuhecken, nur einstellen, es wird ihnen Niemand und am wenigsten die Arbeiter dafür dankbar sein. Ob die Ausnahmebestim mungen im gemeinen Recht oder in einem Extragesetz vorhanden sind ist fuͤr die, gegen welche sie angewendet werden, sehr g Diese
in Interess ie Bestimmungen überhaupt ver
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