1888 / 51 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Feb 1888 18:00:01 GMT) scan diff

schwinden.“ Diese Auslassung, die unzweifelhaft von einem hervor⸗ ragenden Führer der Partei herrührt, sollte doch über den einen Punkt allen Zweifel beheben, daß es ein Irrthum ist, zu glauben, die Be⸗ kämpfung der Sozialdemokratie auf dem Boden des gemeinen Rechts würde von den sozialistischen Agitatoren weniger beanstandet werden. Die Klagen über eine Ausnahmegesetzgebung gegen die Sozialdemokratie würden auch dann kein Ende nehmen. Wer in dieser Beziehung Ruhe haben will, muß auf jede Bestimmung gegen die sozialistische Propa⸗ ganda verzichten, wie in dem Artikel des „Volksblattes“ jetzt auch rund und nett erklärt wird.

Wie die „Nord⸗Ostsee⸗Zeitung“ konstatirt,

hat die neue Provinzial⸗ und Kreisordnung für die Provinz Schleswig⸗Holstein allen billigen Wünschen, die seit Jahren aus den verschiedensten Schichten der Bevölkerung heraus laut geworden sind, soweit es irgend anging, nach Möglichkeit Rechnung zu tragen gesucht. Sie verspricht, den Amtsbezirken die dringend nothwendige Erleichterung durch Staatszuschüsse zu verschaffen. Nach den mannigfachsten Bezie⸗ hungen hin sucht sie weiter dem erhöhten Bedürfniß nach unmittel⸗ barem regen Verkehr der Behörden unter einander zu genügen. Sie ist so umfassend angelegt, daß sie wirklich für alle nur denkbaren Einzelfälle Vorkehrungen trifft. Man könnte sie fast vollkommen nennen, wenn man nicht wüßte, daß auch die umsichtigste, einschneidenste, gewissenhaft ausgearbeitetste Vorlage an sich noch keine Gewähr dafür bietet, daß ihr Inhalt alsbald in Fleisch und Blut der Interessenten, der Ein⸗ wohnerschaft der Kreise und der Provinz übergehen wird. Stets bleibt auch die beste Theorie grau, gegenüber der Praxis. Erst durch langjähriges Einleben und Vertrautsein mit allen Bestimmungen der neuen Ordnung, erst durch gegenseitiges Aussprechen, durch mühsame Verständigung von Fall zu Fall, durch beiderseitig befriedigende authentische Auslegung der einzelnen Bestimmungen und Vorschriften kann die in Aussicht gestellte Provinzial⸗ und Kreisordnung den vollen Segen für das Leben der Provinzbewohner erlangen, den man sich von ihnen ohne Zweifel im vollberechtigten Selbstgefüh d ohne jede Uebertreibung versprechen darf.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Ueber die Ergebnisse der Ausgrabungen zu Per⸗ gamon in den Jahren 1883 bis 1886 enthält das „Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlungen“ (Berlin, G. Grote’'sche Verlagsbuchhandlung, 9. Band, 1. und 2. Heft der „Studien und Forschungen“) einen vorläufigen Bericht, welchen die Hrrn. C. Humann, R. Bohne und M. Fränkel erstattet haben. Wir entnehmen dem⸗ selben Folgendes: Ausgangspunkt und Hauptgegenstand der Aus⸗ grabungen war der berühmte große Altar mit seinen Bildwerken gewesen, die jetzt den kostbarsten Schatz unserer Antikensammlung bilden. Die Ausgrabungen hatten geschlossen mit dem Funde von Stücken der Gigantomachie⸗Reliess am Westabhange des Burg⸗ berges, unter dem Altarplateau, ohne daß eine Grenze erreicht worden wäre, welche den Fortgang solcher Funde unwahrscheinlich ge⸗ macht hätte. Neben den Altar war als zweites großes Untersuchungs⸗ Objekt das Athena⸗Heiligthum getreten; sein Plateau war allerdings vollständig abgeräumt, aber man mußte sich sagen, daß hinabgefallene Stücke nothwendiger Weise an den Abhängen nach Westen und Süden, die noch unabgeräumt waren, verschüttet liegen und auch in dem noch nicht abgetragenen späteren Mauerwerk am Rande des Plateaus stecken mußten. Die Fortsetzung der Arbeiten versprach eine Vervollständigung des gewonnenen Materials, aber zugleich auch eine Vermehrung der Kenntniß von dem Ganzen der alten hellenischen Königsstadt oder wenigstens doch der Burgkrone, wo vornehme Gebäude, wie namentlich die Königlichen Wohnungen zu vermuthen waren. Die bezüglichen Anträge der Museumsverwal⸗ tung fanden, von der Königlichen Akademie der Wissenschaften befür⸗ wortet, die Anerkennung der Minister, und im Auftrage des Aus⸗ wärtigen Amts erwirkte die Kaiserliche Botschaft bei der Hohen Pforte die Erlaubniß der ottomanischen Regierung zur Fortsetzung der Ausgrabungen. Für die Kosten derselben hatte Se. Majestät der Kaiser und König die Gnade, zu Anfang Mai 1883 eine Summe aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds zu bewilligen, mit der die Weiterführung des Unternehmens abermals auf ein Jahr gesichent war. Die Arbeiten ließen sich im Jahre 1883 zwarnoch nicht zum Abschluß bringen, konnten aber aus Museumsmitteln im Gange erhalten werden.

Inzwischen hatten die Aufgaben des Unternehmens ganz unerwartete Formen angenommen, denn wo man zunächst nur nach Ergänzungs⸗ stücken gesucht hatte, sah man nunmehr zwei neue große Baukomplexe auftauchen: den Markt und das Theater. Demgegenüber mußte im Sommer 1884 in den Ausgrabungen vorläufig nachgelassen werden. Die Museums⸗Verwaltung fand aber noch einmal bei den Ministern Gehör und bei Sr. Majestät dem Kaiser und König, welcher per⸗ sönlich von dem Stande der Arbeiten Einsicht zu nehmen geruhte, gnädige Geneigtheit zur Bewilligung einer neuen Jahresrate aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds. So konnte im Sommer 1885 die Arbeit mit voller Kraft wieder aufgenommen und mit einer besonderen Beihülfe des Ministers auch die Ausgrabung am sogenannten Augusteum, welches jetzt als Trajaneum erkannt wurde, weiter fortgesetzt werden. Im letzten Jabre entstanden ferner, großentheils mit Unterstützung der Akademie der Wissenschaften, mehrere Einzeluntersuchungen und wissenschaftliche Arbeiten. Dahin gehört die kartographische Aufnahme der pergamenischen Landschaft durch Hrn. von Diest und Genossen, sowie deren spätere archäologische Vervollständigung durch Hrn. Schuchhardt, ferner das genauere Studium einzelner Städteplätze im pergamenischen Gebiet, namentlich der Ruinen von Aigai (Nemrud⸗kalessi) durch die Hrrn. Bohn, Schuchhardt und Senz, endlich die Untersuchung der Wasser⸗ leitungen von Pergamon durch die Hrrn. Gräber und Schuchhardt. Als im Winter 1886 die ganze, gegen den Schluß stark gesteigerte Ausgrabungsarbeit zu Ende ging, wurde im Einvernehmen mit den türkischen Behörden für die Bewachung der Ausgrabungsstätten Sorge getragen und den Besuchern des denk⸗ würdigen Platzes ein von der Generalverwaltung der Königlichen Museen herausgegebener „Führer durch die Ruinen von Pergamon“ (Berlin, W. Spemann) dargeboten. Vor der Hand scheint es nun⸗ mehr, wie der Bericht sagt, gerathen, erst einmal das abschließende Werk der „Alterthümer von Pergamon“ den Ausgrabungen nachkommen zu lassen. Die Herausgabe der letzteren hat mit dem zweiten Bande begonnen, dessen Korrekturbogen Hr. Bohn an Ort und Stelle während des Fortgangs der Ausgrabungen erledigt hat. Drei andere Bände sehen der Vollendung entgegen: der des Hrn. Stiller über das Trajaneum, der von Hrn. Bohn verfaßte über die Theaterterrasse und ein von den Hrrn. Fränkel und Fabricius bearbeiteter Band über die Inschriften. Der Bericht setzt sich zusammen aus einem ausführlichen Arbeitsbericht von Carl Humann, über die dritte Ausgrabungs⸗Campagne, vom 18. April 1883 bis 15. Dezember 1886, einem Bericht über die Architektur der ausgegrabenen Bauten, von Richard Bohn, mit einem von dem Verfasser gezeichneten Situationsplan der Hochburg, des Markts und Theaters, ferner einer Idealansicht der rekonstruirten Hoch⸗ stadt von Pergamon (auf besonderen chromolitho⸗ und heliographirten Tafeln) sowie (im Text) Details von den Resten des schönen ionischen Fenpels und endlich einem Bericht über die Inschriften von Max ränkel.

In New⸗Vork erschien soeben und wurde der Anti⸗ quariatsbuchhandlung von Otto Harassowitz, Leipzig, zum Debit übergeben: Greek Lexicon of the Roman and Byzantine Periods (from B. C. 146 to A. D. 1100) by E. A. Sophocles. Ein stattlicher Band von 1188 Seiten in 40. In Leinenband. (Preis 45 ℳ) Dieses wichtige, in Gelehrtenkreisen wohlbekannte Werk, welches lange Zeit vergriffen war und hoch im Preise stand, liegt hier in neuer ver⸗ besserter Ausgabe und in vorzüglicher Ausstattung vor. Auf der Höhe moderner Forschung stehend, bietet es zu einem mäßigen Preise einen Ersatz für das vor 200 Jahren er⸗ schienene und seiner Seltenheit und Kostbarkeit wegen nur Wenigen zugängliche Glossarium Graecitatis des Ducange, um so mehr als die Beifügung des lateinischen Worts in allen wichtigeren Fällen es auch für den der englischen Sprache Unkundigen gleichermaßen nutzbar macht. In ausgiebigster Weise sind neben den Profanschreibern die Kirchenväter für das Werk benutzt, sodaß es für Theologen ebenso⸗ wohl wie für Philologen unschätzbare Dienste leistet. Aber auch die byzantinischen Rechtsquellen sind nicht unberücksichtigt gelassen, während der Werth desselben für den Historiker bekannt ist.

Theater und Musik.

Im Deutschen Theater wird morgen, Sonntag, „Romeo und Julia“ und Montag „Die berühmte Frau“ gegeben. Das weitere

Repertoire der Woche ist folgendermaßen festgestellt: Dienstag, 28, „Galeotto“; Mittwoch, 29., „Die berühmte Donnerstag, 1. März: „Faust“; Freitag, 2., „Die berühmte Frau“; Sonnabend, 3., „Götz von Berlichingen’; Sonntag, 4., „Die berühmte Frau“. Am Montag, den 5. März, geht das vieraktige Trauerspiel „Herzog Ernst“ von Emil Wolff zum ersten Mal in Scene. „Im Belle⸗Alliance⸗Theater erhält sich die „Salon⸗ tirolerin“ mit Fr. Geistinger in der Titelrolle fortdauernd in der Gunst des Publikums.

Im Walhalla⸗Theater beginnen am 2. März die Münchener Gäste vom dortigen Gärtnerplatz⸗Theater, welche gegenwärtig in Hannover die glänzendste Anerkennung von Kritik und Publikum erhalten, ihr hiesiges Gastspiel.

Der Pianist Hr. Frederic Lamond aus Edinburg, durch sein früheres Auftreten hierselbst bereits vortheilhaft bekannt, gab gestern unter Mitwirkung des Philharmonischen Orchesters im Saale der Sing⸗Akademie ein Concert, dessen Programm nur Werke neuerer Komponisten enthielt. Hr. Lamond ist einer der hervor⸗ ragendsten Virtuosen unserer Zeit. Seine musterhaft geschulte Technik geht stets Hand in Hand mit tief eingehender und feinsinniger Schattirungsweise; sein Anschlag vermeidet im Forte jede Härte und ist im Piano von reizvollster Wirkung. Triller, Doppelgriffe und Oktavengänge in schnellstem Tempo machen dem Spieler keine Mühe. Das wundervolle Concert von Brahms (op. 83), das nach jedem Anhören immer mehr fesselt, trug der Kuͤnstler mit vollständiger Beherrschung aller Schwierigkeiten und mit höchst geschmackvoller Ausdrucksweise vor. Reicher Beifall wurde der Ausführung dieses sowie des öfter ge⸗ hörten F-moll-Concerts von zu Theil. Auch die Solostücke: die Phantasie und Fuge von Raff, die beliebte Romanze und Vogel⸗ Etüde von Henselt, sowie Liszt’'s Tarantelle aus „Venezia e Napoli“ gelangen dem Spieler ganz vorzüglich und wurden gleichfalls mit allgemeinem Beifall aufgenommen. Das Philharmonische Orchester unker Leitung des Hrn. Kogel leistete wiederum sehr Tüchtiges, doch wollen wir nicht verschweigen, daß die Begleitung im ersten Concert uns mitunter zu stark erschien. Der schöne, klangvolle Flügel von Bechstein kam dem Concertgeber sehr zu statten.

Mannigfaltiges.

(Nordd. Allg. Ztg.) Dem Geschäfts⸗Comité für die Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung im Jahre 1889 ist ; folgendes Schreiben des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck zugegangen: 8

„Berlin, 23. Februar 1888.

Ew. Hochwohlgeboren danke ich verbindlichst für Ihre Mit⸗ theilungen über die für nächstes Jahr in Aussicht genommene Aus⸗ stellung für Unfallverhütung. Das Unternehmen hat meine volle Theilnahme, weil ich in ihm ein Mittel sehe, die Fürsorge für die Arbeiter zu fördern und denselben durch Augenschein darzu⸗ thun, daß ihr Wohl den Arbeitgebern am Herzen liegt. Mögen Ihre humanen Bestrebungen von Erfolg gekrönt werden. gez. von Bismarck.“

Die Feier des 50 jährigen Priester⸗Jubiläums Papst Leo's XIII. wurde gestern von den Katholiken Berlins durch einen Festakt mit Prolog, Chorgesängen und lebendem Bilde in dem aufs Reichste geschmückten Saal der Philharmonie be⸗ gangen. Die Festrede hielt Ober⸗Tribunals⸗Rath P. Reichensperger. Derselbe entrollte ein Bild von dem Leben und Wirken des Papftes und feierte denselben als Friedensstifter und Erretter aus den Gefahren der sozialen Nöthe.

London, 23. Februar. (A. C.) Die Zahl der völlig aller Mittel Entblößten (paupers) in London betrug, die in Irrenanstalten aufgenommenen und die Vagabonden nicht eingerechnet, am letzten Sonnabend 110 220, während sie an dem gleichen Datum des Vorjahres 104 560, 1886 102 050 und 1885 97 434 betrug.

Brüssel, 24. Februar. (W. T. B.) Vom Congo ein⸗ gelangte Nachrichten melden den Tod der beiden belgischen Afrikaforscher van de Velde und Warlomont.

Wetterbert 8

t vom 25. Febr r Morgens.

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red. in Millim.

Stationen.

Wetter. Anfang 7 Uhr.

in ° Celsius

Bar. auf 0 Gr. Temperatur

.4. d.

Paul Heyse. Aufang 7 Uhr. Montag:

bedeckt 2 wolkig wolkenlos 4 bedeckt ill Nebel wolkig

Mullaghmore Aberdeen.. Christianfund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda.

Cork, Queens⸗ (ocwwn .. Helder.. Spylt mburg.. Swinemünde Neufahrwasser Memel...

Paris.. Münster... Kearlsruhe..

Wiesbaden. München.. Chemnitz.. Berlin.. Wien. Breslau...

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A. Lortzing.

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9 767 Zhalb bed. Anfang 7 Uhr.

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763 bedeckt2) 764 Schnee) 767 4 bedeckt 771 4 heiter 758 Z wolkig 761 2 wolkenlos 758 4 wolkenlos 760 still wolkenlos 756 4 bedeckt 764 1 wolkenl. ⁴) 763 2 763 O 1 2 4

Idee und

märchen.

762 NW Z2 bedeckt) Julia. 758 0SO A halb bed. 752 ONO 2wolkig 758 ONO A heiter

¹) Nachts Schneegestöber. ²) Nachts Schnee. 2²) Nachts Schnee, Höhe 12 cm. ⁴) Nebel. ⁵) Gestern

. Schneehöhe 7 cm. 6) Nachts Schnee, Höhe Französischen

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug Pititu. 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mäßig, 5 = frisch

6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan. 1“

Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Maximum über Nord⸗Europa hat an Umfang zugenommen, eine Devpression liegt über der Alpengegend. Die östliche Luftströmung dauert über Central⸗Europa fort, hat jedoch an Stärke abgenommen. Das Wetter ist über Deutsch⸗ land ungewöhnlich kalt, an der Küste trübe mit Schneefällen. Im Binnenlande vorwiegend heiter Chemnitz meldet Minus 17 Grad. Schneehöhe in Hamburg 12, Berlin und Breslau 7 cm.

Deutsche Seewarte.

Montag: Mizekado.

Million.

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ haus. 52. Vorstellung. in 2 Akten von Mozart.

Schauspielhaus. heit Salomo'’s. In Scene gesetzt vom Direktor Anno.

Opernhaus. Waffenschmied. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. Historisches Schauspiel in 5 Akten von Paul Heyse.

Dienstag: Opernhaus. Trompeter von Säkkingen. nebst einem Vorspiel von Victor E. Neßler. Dich⸗ tung mit autorisirter theilweiser Benutzung der einiger Original⸗Lieder aus J. von Scheffel's Dichtung von R. Bunge. Charles Guillemin. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 58. Vorstellung. Ein Winter⸗ närch Schauspiel in 4 Akten von Shakespeare, für die deutsche Bühne neu übersetzt und bearbeitet von Franz von Dingelstedt. Flotow. Tanz von E. Graeb. Anfang 7 Uhr.

Beutsches Theater. Sonntag: Romeo und

Montag: Die berühmte Fran.

Dienstag: Galeotto.

Die nächste Aufführung von Fau Donnerstag, den 1. März, statt. 1

Walner-Theater.

Ein toller Einfall. Posse in 4 Akten nach dem von Male: Der Mizekado, oder: Ein Tag in Parodistisch⸗musikalischer Scherz in 1 Akt von Otto 5

u

Victoria-Theater. Sonntag: Zum 592. M.: Die Reise um die Welt nebst einem Vorspiel: Großes Ausstattungsstück mit Ballet von A. d'Ennery und Jules Verne.

Montag und folgende Tage: die Welt in 80

Walhalla-Theater. Nur noch 4 Vorstellungen!

Sonntag: Gastspiel der Mdlle. Decroza und der französischen Operetten⸗Gesellschaft unter

Die Zauberflöte. Oper Dichtung von Schikaneder.

56. Vorstellung. Die Weis⸗ Schauspiel in 5 Akten von

Montag:

Zum

53. Vorstellung. Der Die Dreizehn.

Komische Oper in 3 Akten von

57. Vorstellung. Colberg.

54. Vorstellung. Der Oper in 4 Akten

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Victor Ballet von

der Fr. Marie Geistinger

Musik von Fr. von E. Jacobson.

märker und die Picarde. Vermischtes.

Sonntag: Zum 82. M.: Dekorationen, Zum 2. Male: in 4 Akten von W. Mannstädt.

Carl Laufs. Hierauf:

toller Einfall. Der

Concert-Haus.

75 Künstler (10 Solisten). 50 Künstler. * Montag: Concert.

Circus Nenz. lungen.

in 80 Tagen, Die Wette um eine

Die Reise um Sonntag:

agen.

elektrische Dame.“ Um 7 ½¼ Uhr Abends:

Leitung Die

des Impresario Mr. Schürmann Giroflé-Girofla. Opéra bouffe en 3 actes de M. M. Albert Vanloo et E. Lerrier. Girofla Mlle. Francine Decroza.) Benefiz für HKGiroflé-Girofla. (Mourzouk: Mr. Poirier.)

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Sonntag: Mit neuer Ausstattung. Operette in 3 Akten mit freier

Benutzung eines französischen Sujets von F. Zell. 8 Anfang 7 Uhr. Familien⸗Nachrichten. Montag u. folgende Tage: Die Dreizehn.

Residenz-Theater. Sonntag: Zum 65. Male:

Francillon. Schauspiel in 3 Akten von A. Dumas (Sohn). Deutsch von Paul Lindau. Anfang 7 Uhr. Anfang 7 ½ Uhr.

Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Gastspiel mit den Mitgliedern des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters. 25. Male: Die Salontirolerin. Posse mit Gesang in 3 Akten (4 Bildern) von Engelbert Karl und (Katharina und Midei Achenbacher: Fr. Marie Geistinger.) Anfang 7 Uhr.

Sonntag, Vormittags 11 ½ Uhr: Matinée zum Besten der hinterlassenen Familie des verstorbenen Schauspielers Alexander Achterberg. Unter vier Augen. Die schöne Galathee. G. Montag u. folg. Tage: Die Salontirolerin.

Central-Theater. Sonntag: Mit ganz neuen Kostümen und Recuisiten. Die Himmelsleiter. Anfang 7 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung. 8

Sonntag:

Concert des Kapellmeisters Herrn Karl Meyder, Streich⸗ Orchester

2 große Vorstel⸗ 1 Um 4 Uhr Nachmittags (ein Kind frei): Komiker⸗Vorstellung unter Mitwirkung sämmtlicher Clowns. Harlekin à la Edison, oder: „Die Komische Ballet⸗Pantomime. lustigen Heidel⸗

berger, oder: Ein Studenten⸗Ausflug mit Hindernissen“. Große Original⸗Pantomime. In beiden Vorstellungen: Auftreten der 5 Phäno⸗ mene der Luft. Auftreten der vorzüglichsten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. Reiten und Vorführen der bestdressirten Schul⸗ und Frei⸗ heitspferde. Montag: Napoli, oder: Salvator Rosa. E. Nenz, Direktor.

Zum 5. Male: (Giroflé- Mr. Poirier:

Zum 17. M.:

19 Verlobt: Frl. Lydia Schneider mit Hrn. Konrad

8 Schauer (Spreitgen—Kalk). Frl. Paula Hertzog mit Hrn. Max Riedel (Leipzig —Gr.⸗Wiederitzsch). Frl. Johanna Framke mit Hrn. Maurer⸗ meister Heinrich Ellroth (Berlin). Frl. Helene Alsleben mit Hrn. Kaufmann Rich. Müller (Berlin). Frl. Marie Brandt mit Hrn. Post⸗ sekretär Joseph Scheffer (Berlin).

Verehelicht: Hr. Assistenzarzt Dr. Otto Neu⸗ mann mit Frl. Hene Lackmann (Krotoschin). 7 Heinrich Kottenhoff mit Frl. Mathilde Schür⸗ Hoff (Gevelsberg). Hr. Julius Prinz mit Frl. Karoline Nördlinger (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Willy Bretha (Krefeld). Hrn. Dr. Schoendoerffer (Königs⸗ berg). Hrn. Amtsrichter Heinrich Krauß (Guben). Hrn. J. Stever (Wustrow). Hrn. Fr. Holtz (Rebelow). Eine Tochter: Hrn. Prem.“ Lieut. a. D. Max von Dallwitz (Kl. Voldeko). Hrn. Hermann Kümpers (Rheine). DOrn.

Bosse (Vordorf b. Meine). Zwei

Töchter: Hrn. Lehrer Richard Bohne (Groß⸗

Glinno). Gestorben: Frau Ulrike von Thielau, geb. von

Tschirschky (Lampersdorf). Frau Hedwig von Zum Burgsdorff, geb. von Burgsdorff (Frankfurt a. O.). Gesangsposse Hr. Opernsänger a. D. Heinrich Söhlmann r (Berlin). Hrn. Willy Legeler Sohn Walter (Berlin). Hr. Rentier Ludwig Karl Tietz (Ber⸗ lin). Hr. Rentier Eduard Fischer (Schönebeck). Frl. Änna Fuchs (Magdeburg). Hr. Max von Auer (Wilna). Frau Rechtsanwalt Lühring (Gettorf). Hr. Eduard Wildies (Cilsit). Hr. Rentier August Voigt (Quedlinburg).

Zum

Der

Kur⸗

Gesellschafts⸗

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 25. Februar

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

2u

1888.

Nichtamtlichtees.

Preußen. Berlin, 25. Februar. Im weeiteren Verlauf der gestrigen (45.) Sitzung des Reichstages folgte die zweite Berathung des Füsesaur betref⸗ fend den von Vögeln. b

Abg. Baumbach hat mit Mitgliedern aller Parteien mehrere Amendements eingebracht, um die in erster Lesung erhobenen Bedenken zu beseitigen. Von einem Antrage zu §. 1, auch das Zerstören und Ausnehmen von Eiern, das Ausnehmen und Tödten von Jungen zu untersagen, bemerkt Abg. Hermes, daß er sich durchaus innerhalb der Tendenz und der Grenzen des Gesetzes bewege, und auch der Staats⸗ sekretär von Boetticher äußert sich dahin, daß der Bundesrath dem Antrage nicht widersprechen werde. Der §. 1 wird mit dem Antrag angenommen.

Im §. 2 soll nach dem Kompromiß⸗Antrage Baumbach jede Art des Fangens von Vögeln, so lange der Boden mit Schnee bedeckt ist, verboten sein. In der Vorlage wird vom Fangen und der Erlegung gesprochen. 18

Abg. Meyer (Halle) hält das Schießen auf Vögel mit der Vogelflinte, so lange der Boden mit Schnee bedeckt ist, für eine Handlung, die der Tendenz des Gesetzes entschieden widerspricht und bittet, die Regierungsvorlage anzunehmen.

Abg. Hermes: Es wäre eine große Härte, das Erlegen von Vögeln zu untersagen. Der Boden könnte vom November bis zum Februar mit Schnee bedeckt und es dann selbst dem Jagdberechtigten nicht einmal erlaubt sein, einen Krammets⸗ vogel zu schießen. Deshalb solle das Erlegen von Vögeln in dieser Zeit gestattet sein.

Abg. Meyer (Halle): Der Ausdruck Härte sei in diesem Falle entschieden zweischneidig. Er finde die Härte darin, daß man gegen nützliche Vögel mit der Vogelflinte vorgehen dürfe. Diesem Vergnügen sollte man entschieden einen Damm ent⸗ gegensetzen; das sei auch die Tendenz der Regierungsvorlage. Er habe auf verschärfende Amendements gerechnet. Wenn man aber die Vorlage, die schon an sich nicht weit genug gehe, in dieser Weise noch abschwäche, dann gehe der Nutzen des Gesetzes überhaupt verloren.

Staatssekretär von Boetticher:

Es ist ja ganz richtig, was der Herr Vorredner gesagt hat, daß durch den Antrag der Hrrn. Dr. Baumbach und Genossen der Zweck der Regierungsvorlage in Etwas beeinträchtigt wird, insofern dieser Antrag gegenüber der Regierungsvorlage es für zulässig erklären will, daß Vecer, so lange der Boden mit Schnee bedeckt ist, zwar nicht gefangen, aber geschossen werden dürfen. Nun würde ich ja natürlich in erster Linie die Regierungsvorlage zu vertreten haben und also wünschen müssen, daß dieser Antrag abgelehnt wird; allein, wenn ich mir die Bedeutung des Amendements klar mache, so glaube ich, daß die Wirkung desselben keine so wesentliche sein wird, daß man um deswillen das Gesetz in Frage zu stellen genöthigt ist. Es handelt sich hier darum, ob einmal gelegentlich der Aus⸗ übung der Jagd ein Vogel geschossen werden darf. Das ist etwas ganz Anderes, als wenn man das Fangen mit Netzen und anderen Fanggeräthen zuläßt, wodurch eine Massenvertilgung er⸗ möglicht wird, die allerdings den Zweck des Gesetzes auf das Er⸗ heblichste beeinträchtigen würde. Aus diesem Grunde glaube ich, da es sich hier allerdings um eine Restriktion, aber um eine Restriktion von untergeordneter Bedeutung handelt, daß der Bundesrath kein Be⸗ denken tragen wird, sofern der Reichstag dem Amendement Dr. Baum⸗ hach beitreten sollte, auch seinerseits seine Zustimmung zu ertheilen.

Der §. 2 wird nach dem Antrag Baumbach angenommen, ebenso die §§. 3 und 4 unverändert.

Zu §. 5 schlägt der Antrag Baumbach den Zusatz vor, daß Vögel, welche dem jagdbaren Feder⸗ und Haarwild und deren Brut nachstellen, nach Maßgabe landesgesetzlicher Bestimmungen von den Jagd⸗ und Fischereiberechtigten und deren Beauftragten getödtet werden dürfen. b 3

Abg. Keller: In verschiedenen Landestheilen hätten zur Zeit der Reife in den Weinbergen außer den Eigenthümern nur Sö“ Schutzbeamte (Forst⸗ und Waldhüter, Flur⸗ schützen ꝛc.) den Zutritt zu den Weinbergen; es müßten also auch diese befugt sein, schadenbringende Vögel abzuschießen.

Abg. Hermes: Dieser Kategorie gehören der Storch, der Eisvogel und die Wasseramsel an, welche einmal dem jagd⸗ baren Wild und der Fischerei nachtheilig werden könnten. In diesem Falle solle es den Eigenthümern oder den Fischerei⸗ und Jagdberechtigten gestattet sein, diese Vögel zu tödten.

Kommissar Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Thiel: Der Antrag habe gewisse Bedenken gegen sich. Aus der Zahl der hürag, hab9 Vögel seien hier einzelne hesg eeen, die zu tödten den Eigenthümern, Jagd⸗ oder Fischereiberechtigten erlaubt sein solle. Es sei mindestens zweifelhaft, ob es zweckmäßig sei, eine solche besondere Erlaubniß zu haben. Denn schon nach der Vorlage könne in den Füllen, wo solche Schäden vorkommen, von den Behörden eine Er⸗ laubniß zur Tödtung gegeben werden, und die Behörden werden sie nicht versagen, wenn ein besonderer Schaden nach⸗ weisbar sei. Es sei immerhin zu befürchten, daß die Jagd sich auch auf manche harmlose Vögel richten würde unter dem Vorwand, daß sie der Jagd oder Fischerei schädlich seien. Sollte die von dem Abg. Baumbach vorgeschlagene Fassung des Paragraphen Annahme finden, so würde sich jedenfalls empfehlen, das Amendement Keller in denselben aufzunehmen.

Abg. von Mirbach: Die Frage stehe in Verbindung mit der Prostriptionsliste, welche auf einem Kompromiß beruhe; er bitte, um das Gesetz nicht zu gefährden, den Antrag Baum⸗ bach anzunehmen.

Der §. 5 wird mit demselben und dem Zusatz Keller an⸗ genommen.

Die §§. 6 und 7 enthalten die Strüshestimehagegen für die Uebertretung des Gesetzes, wonach neben der Geld⸗ oder Haftstrafe auch auf die Einziehung der verbotswidrig in Besitz e feilgebotenen oder verkauften Vögel, Nester, Eier, owie auf Einziehung der beim Vogelfang ꝛc. benutzten Werk⸗ zeuge erkannt werden kann, ohne Unterschied, ob die einzu⸗ ziehenden Gegenstände dem Verurtheilten gehören oder nicht.

Abg. Baumbach beantragt dazu den Zusat, daß auf die bezeichneten Maßnahmen auch dann selbständig erkannt werden

önne, wenn die Verfolgung einer bestimmten Person nicht

ausführbar ist.

Abg. Meyer (Halle) fragt, ob der Zusatz nicht überflüssig sei, da doch unzweifelhaft da, wo der Thäter nicht ermittelt werde, die Konfiskation des konfiskabeln Geräthes zulässig sei.

Abg. von Oertzen: Der Zusatz sei beantragt, um jedes Mißverständniß auch bezüglich der einzuziehenden Gegenstände, welche dem Thäter nicht gehören, auszuschließen, sowie mit Rücksicht darauf, daß es bei dieser Art von Vergehen un⸗ gemein schwer sei, den Thäter zu ermitteln.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Lenthe hält den Zusatz für eine Verbesserung des Gesetzes und glaubt, die Annahme desselben Seitens der Regierungen in Aussicht stellen zu können.

Die §§. 6 und 7 werden mit dem Zusatz angenommen.

Der §. 8 enthält das Verzeichniß derjenigen Vögel, welche nicht unter das Gesetz fallen sollen, darin zunächst die nach Maßgabe der Landesgesetze jagdbbaren Vögel. Abg. Meyer (Halle) beantragt, von den jagdbaren Vögeln die Wachtel auszunehmen, sie also dem Schutz des Gesetzes zu unterstellen.

Abg. Meyer (Halle): Man habe alle Veranlassung, sich der Wachtel besonders anzunehmen, weil ihr Bestand in bedenklichem Rückgang begriffen sei.

Abg. Fürst Hatzfeldt: Trotz seiner eigenen Vorliebe für den Wachtelschlag könne er den Antrag materiell nicht für be⸗ gründet erachten. Die Wachtel habe nicht in dem behaupteten Maß abgenommen. Wenn man sie auch schütze, so werde sie doch während des ganzen Winters geschossen und gefangen. Durch den Antrag würde man in die Partikulargesetzgebung der Einzelstaaten eingreifen.

Geh. Ober⸗Regierungsrath Thiel: Der Abg. Meyer wolle die Wachtel absolut schützen. Aber nach dem beantragten Amendement solle sie nur vor Schluß des Septembers nicht getödtet werden. Es würde also lediglich auf eine Schonzeit von 4 Tagen hin⸗ auslaufen. Und das sei der Mühe nicht werth. Wenn die Wachtel absolut geschützt werden sollte, so würde ein neues Prinzip in das Gesetz hineingebracht werden, das Bedenken erregen würde.

Abg. Meyer (Halle) zieht mit Rücksicht auf die Erklärung des Regierungsvertreters seinen Antrag zurück, behält sich aber vor, ihn in der dritten Lesung wieder einzubringen.

Ferner werden 17 Vogelarten aufgezählt, die als schäd⸗ lich von dem Gesetz ausgenommen werden sollen. Auf Antrag der Abgg. Baumbach und Genossen werden aus diesem Ver⸗ seichniß die Eisvögel, Störche und Flußseeschwalben ge⸗ trichen.

Nach der Vorlage soll der in der bisher üblichen Weise betriebene Krammetsvogelfang durch die Vorschriften dieses Gesetzes nicht berührt werden.

Baumbach und Genossen beantragen, den Krammetsvogel⸗ fang auf die Zeit vom 21. September bis 31. Dezember zu beschränken und ferner die Berechtigten, welche in Ausübung des Krammetsvogelfanges geschützte Vögel unbeabsichtigt mit⸗ fangen, straflos zu lassen. Abg. Meyer (Halle) beantragt, statt „2 1. September“ zu setzen „1. Oktober“.

Abg. Meyer (Halle): Prinzipiell sei er für die Streichung des ganzen Absatzes über den Krammetsvogelfang; eventuell wolle er den Fang erst am 1. Oktober beginnen lassen, dann hätten die Krammetsvögel wenigstens noch 10 Tage länger Heit sich freiwillig zu expatriiren und dem Fang zu entgehen.

it der Streichung der Vorschrift über den Krammetsvogel⸗ fang stehe und falle der kulturelle Werth dieses Gesetzes. Der Mensch müsse die Vögel schützen, weil sie ihn in seinen wirthschaftlichen Unternehmungen unterstützten. Im Vogel⸗ schutz könne man eher zu weit gehen, als nicht weit genug.

Fen eahg; Ober⸗Regierung⸗Rath Thiel: Der Nachweis einer bedeutenden Abnahme der Krammetsvögel sei nicht ge⸗ führt worden. Statistische Erhebungen in einigen Revieren bewiesen eher das Gegentheil. Die Zahl der Nichtkrammets. vögel, die gelegentlich des Dohnenstiegs gefangen werde, betrage nur 4 Proz., sei also verhältnißmäßig gering.

Abg. Hermes: Hr. Meyer gehe von der irrigen Voraus⸗ etzung aus, daß eine Abnahme der Krammetsvögel konstatirt ei. Sei dies durch die Erfahrung widerlegt, so sei nicht ein⸗ zusehen, warum man Anderen überlassen solle, den Krammets⸗ vogel zu fangen und zu essen, der für uns vorhanden sei. Wollte man den Fang bis zum 1. Oktober hinausschieben, so würde namentlich in den östlichen Bezirken das Resultat des Fanges ein minimales sein. Er bitte deshalb, bei dem Antrag Baumbach stehen zu bleiben.

Der Antrag Meyer wird abgelehnt und die Bestimmung über den Krammetsvogelfang mit der von Baumbach vor⸗ geschlagenen Aenderung angenommen.

Auf den Vorschlag des Abg. Keller (Württemberg) und unter Zustimmung des Staatssekretärs von Boetticher wird als Geltungstermin dieses Gesetzes der 1. Juli 188s festgesetzt.

Das Haus wendet sich darauf zur Berathung folgender Resolution: den Bundesrath zu ersuchen, möglicht bald auf Grund vorstehenden Reichsgesetzes internationale Verträge zum Schutze der nützlichen Vögel abschließen und hierbei thun⸗ lichst berücksichtigen zu wollen, daß die festzusetzenden Schon⸗ Feer gemäß dem Verweilen der Vögel in den verschiedenen

ändern geregelt werden.

Abg. Feßg. von Neurath empfiehlt als Fetanthigstelen die Annahme dieser Resolution in der dritten an. an könne Mitte März vom Wildprethändler Schnepfen kaufen, also zu einer Zeit, wo sie bei uns nicht geschossen werden dürfen. Woher kämen sie? Aus Italien, wo sie früher aufträten. Es müßten also die Schonzeiten in den verschiedenen Ländern nach dem Verweilen der Vögel verschieden geregelt werden.

Staatssekretär von Boetticher:

Meine Herren! Ich halte eigentlich dic Resolution für über⸗ flüssig, denn die verbündeten Regierungen sind ja ohnedies auf diesem Gebiete bestrebt gewesen, zu internationalen Abmachungen zu kommen. Die Vorlegung gerade des Gesetzentwurfs, den wir soeben durch⸗ berathen haben, c damit motivirt, wie Sie aus der Begründung ersehen können, daß es für uns darauf ankommt, eine gesetzliche Grundlage in Deutschland zu haben, um demnächst mit besserem Erfolg auf inter⸗ nationalem Wege zu gemeinsamen Maßnahmen zu gelangen.

Also einer Anregung, wie sie durch diese Resolution gegeben werden soll, bedarf es bei den verbündeten Regierungen nicht mehr; sie sind davon durchdrungen, daß, wenn man auf diesem Gebiet etwas

Wirksames leisten will, man zu internationalen Vereinbarungen

kommen muß. Sie werden also in ihren Bestrebungen nicht nach⸗ lassen und werden ihre Bemühungen darauf richten, daß der Vogel⸗ schutz wirklich ein internationaler wird.

Wenn gleichzeitig dabei in der Resolution der Wunsch ausge⸗ sprochen ist, daß die festzusetzenden Schonzeiten gemäß dem Verweilen der Vögel in den verschiedenen Ländern geregelt werden mögen, so ist das, glaube ich, auch etwas ganz Selbstverständliches. Man würde irrationell handeln, wenn man Vereinbarungen treffen wollte, bei denen man eine solche Regelung nach dem natürlichen Verhalten der Vögel unterlassen wollte.

Also, meine Herren, ich glaube, die Resolution ist entbehrlich: wenn aber der Reichstag gleichwohl seinem innern Drange Luft schaffen will, um auch seinerseits das Bestreben der verbündeten Regierungen zu unterstützen, so habe ich meinerseits auch dagegen nichts zu erinnern, daß die Resolution angenommen wird. 8

1ec die Resolution wird in dritter Lesung abgestimmt werden.

Es folgt die Berathung mehrerer Petitionen wegen Herbei⸗ führung gesetzlicher Mittel zur Bekämpfung der Trunksucht. Schon am 28. März v. J. hat der Staatssekretär von Boetticher die Erklärung abgegeben, daß nach einer angestellten Enquete die Zahl der Branntweinverkaufsstätten abgenommen habe; die Frage, ob eine Korrektur der Gesetzgebung angezeigt sei, sei den verbündeten Regierungen vorgelegt worden; man dürfe erwarten, daß nach Ablauf einiger Monate die Aeußerungen der Regierungen eingegangen sein werden. Mit Rücksicht auf diese von einem Kommissarius jetzt wiederholte Erklärung beantragt die Kommission, die Petition dem Reichskanzler als Material für die Gesetzgebung zu überweisen.

Abg. Struckmann: Er möchte die verbündeten Regierungen ersuchen, ihre gesetzgeberischen Vorschläge nicht wie bisher auf einzelne Materien zu beschränken, sei es auf das Gebiet des Kriminalrechts, sei es auf das der Gewerbeordnung, sondern die Sache einheitlich zu regeln, wie es in Schweden, Holland, Oesterreich und in den Vereinigten Staaten geschehen sei. Die Gesetzgebung müsse zunächst vorbeugend zu Werke gehen in der Konzessionirung der Schankstätten. Die bisherige Ein⸗ schränkung der Konzessionen auf Grund der Bedürfnißfrage sei in den Händen der Polizei meist zu subjektiv und ver⸗ schiedenartig erfolgt. Diejenigen Schankstätten, welche die Konzession erhielten, erwürben damit mit der Zeit gewisser⸗ maßen ein Realrecht. Denn es sei außerordentlich schwer, wenn das Bedürfniß nicht mehr vorhanden sei, Jemandem die G zu versagen. Seitdem man mit der Konzessio⸗ nirung strenger verfahre, seien auch die Preise der Gastwirth⸗ schaften unverhältnißmäßig in die Höhe gegangen. Die Zahl der Schänken müßte nach der Einwohnerzahl festgestellt und an eine persönliche Abgabe geknüpft werden. Vielleicht könnte auch nach dem Gothenburger System für beschränkee Zeit eine Konzession ertheilt und die gemeinnützigen Gesellschaften oder die Kommunen dabei berücksichtigt werden. Dann wäre auf dem Gebiet des Strafrechts zu erwägen, ob nicht die Trunken⸗ bolde, die noch nicht eine Armenunterstützung bekommen hätten denn in diesem Falle könnten sie schon jetzt in ein Arbeitshaus gebracht werden einfach unter Kuratel gestellt werden könnten.

Abg. Schrader: Leider gehe bei uns der Kampf gegen die Trunksucht nur von den wohlhabenden Klassen aus, und nicht von denjenigen Klassen, die am meisten darunter zu leiden hätten, vor Allem nicht von den am meisten interessirten Frauen, wie es anderwärts geschehe. Es wäre sehr zu über⸗ legen, ob nicht die Konzessionsertheilung in die Hände der Kommune gelegt werden könnte. In England müßten die Bewerber persönlich erscheinen und erhielten die Konzession nur, wenn Einwendungen Seitens der Gemeindemitglieder nicht erhoben würden. Das sei das beste Mittel, um un⸗ geeignete Elemente fernzuhalten. Die Normirung der Schänken⸗ zahl nach der Sihneerne scheine ihm unthunlich. Es müßten doch die lokalen Verhältnisse, wie die Lage und Aus⸗ ,8 des Ortes, der Fremdenverkehr u. s. w. berücksichtigt werden.

Das Haus beschloß nach dem Antrage der Kommission.

Von mehreren Schlosserinnungen wird in Petitionen die Aenderung des §. 369 des Strafgesetzbuchs beantragt, wonach Schlosser ohne obrigkeitliche Anweisung oder ohne Genehmi⸗ gung des Hausbesitzers bezw. seines Stellvertreters oder des Wohnungsinhabers Schlüssel nicht anfertigen und Schlösser nicht öffnen dürfen; es soll 8— den Petitionen 1) der Ver⸗ kauf und das Einpassen von Schlüsseln nur den Innungs⸗ schlossern gestattet sein, oder 2) der §. 369 nicht nur gegen Schlosser, sondern gegen Jedermann Anwendung finden. Die Kommission beantragt, über das Petitum ad 1 zur Tages⸗ ordnung überzugehen, das Petitum ad 2 dem Reichskanzler zur Berücksichtigung bei einer in Aussicht genommenen Revision des Reichs⸗Strafgesetzbuchs zu überweisen.

Abg. Ackermann beantragt, die Worte „bei einer in Aus⸗ scht zn nehmenden Revision des Reichsstrafgesetzbuchs“ zu

reichen.

Abg. Meyer⸗Halle macht darauf aufmerksam, daß dieser Vorschlag eine sehr große Tragweite habe, und es deshalb nicht weckmäßig sei, bei dem so schlecht besetzten Hause darüber zu erathen und abzustimmen. Er beantragt deshalb, den Gegen⸗ stand von der Tagesordnung ehufegen

Das Haus schließt sich diesem Vorschlage an.

Darauf wird eine Reihe von Petitionen als ungeeignet zur Verhandlung im Plenum erklärt.

Schluß 3 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr.