Preußen. Berlin, 25. Februar. In der gestrigen (25.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten emerkt bei Fortsetzung der Berathung über den Antrag Hansen und en. 88 Ermäßigung der Stempel für Veräuße⸗ rungen, sowie für Pacht⸗ und Miethsverträge der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz: 2 Ich bestätige dem Hrn. Abg. Rickert, daß ich die Erbschaftssteuer nicht für eine Stempelsteuer halte. Deswegen habe ich aber nicht das Wort nochmals ergriffen. Ich habe es für nöthig gehalten, weil zu meinem Bedauern an meine frühere Bemerkung, wie es scheint, ein Mißverständniß sich angeknüpft hat. Ich glaube nicht Veranlassung dazu gegeben zu haben. Je muß deshalb mir erlauben, im Zusammenhang dessen, was ich vorhin gesagt habe, einiges kurz zu wiederholen. Ich meine das Mißverständniß, als hätte ich irgend in Aussicht gestellt, sogar noch für diese Session, eine Vorlage der Staatsregierung wegen Ermäßigung oder Aufhebung der Bergwerksabgabe. Der Zusammenhang, in welchem ich dieser Abgabe gedacht habe, ist folgender gewesen: Ich habe das hohe Haus gebeten, sich der Verpflichtung bewußt zu bleiben, die Staatsregierung zu unterstützen, da sie das mühsam wieder errungene Gleich⸗ ewicht im Staatshaushalts⸗Etat unter allen Umständen aufrecht zu erhalten bemüht ist, daß man im hohen Hause nicht darauf drängen wolle, durch allerhand wohlwollende Verfügungen über die Staatsmittel wieder die Rückkehr zu dem Defizit herbei⸗ zuführen. In diesem Zusammenhange habe ich erinnert an alle wohl⸗ wollenden Anträge, die in den letzten Wochen das hohe Haus be⸗ schäftigt haben; in diesem Fescen nacl habe ich erwähnt die lex Hansen, die lex Kropatscheck, die lex Berling, die Anträge, welche bei dem Volksschulgesetz auf größere Ausgaben gemacht waren, die An⸗ räge, welche bei der Weichselregulirung auf größere Ausgaben gemacht
waren, wobei ich es allerdings mit Verwunderung nachher vernommen habe,
daß das letztere angeblich keinen Einfluß auf die Balanzirung des Staatshaushalts habe, weil der Staatsbeitrag auf Anleihe genommen
werden soll, — daß Anleihen 168 Finsen kosten, welche auf den 2
Staatshaushalts⸗Etat kommen, ist stverständlich. Es ist aber auch
nicht davon die Rede gewesen, daß es sich bei dieser speziellen Aus⸗
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habe ich fortgefahren: wenn wir so ohne Selbst
gabe um einen Angriff auf das Gleichgewicht des Budgets etwa des laufenden oder des nächsten Jahres handelt, sondern es ist darauf an⸗ gekommen, eine Zusammenstellung hier vorzutragen von der gesammten Thätigkeit, die in den letzten Wochen sich bemerkbar gemacht hat, auf Erhöhung der Staatsausgaben und auf neue Staatsausgaben. Das, hätte ich geglaubt, wäre doch deutlich genug gesaßt gewesen. Dann eschränkung immer
Vorschläge machen wollten auf nützliche Mehrausgaben, auf Ersparung
drückender Einnahmen, dann könnten wir Ihnen noch über sein, dann
könnten wir daran denken, Ihnen z. B. einen Vorschlag zur Aufhebung oder Ermäßigung der Bergwerksabgabe zu machen, die meiner Ueberzeugung nach eine sehr drückende is und sich behufs der
Stärkung und Hebung der davon hauptsächlich betroffenen Industrie zur Abschaffung oder Ermäßigung wirklich empfiehlt. Das ist doch
ewiß keine Ankündigung einer Regierungsvorlage, wenn ich in diesem ö Ihnen nur als ein Beispiel zeige, wo in der That
noch an eine ebenso dringende oder dringendere Verwendung von Staatsmitteln zu denken ist als bei einer Anzahl von denjenigen An⸗
trägen, die ich vorhin als aus dem Hause heraus gestellt erwähnt
hatte. Ich bitte also, so weitgehende Interpretationen an meine
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Worte nicht zu knüpfen.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch empfiehlt das von ihm eingebrachte Amendement, welches dem Antrage Hansen
die meiste Aussicht auf Berücksichtigung verschaffe.
Im Schlußwort erklärt sich der Antragsteller Abg. Hansen
mit dieser Aenderung einverstanden, wendet sich im Uebrigen gegen den Minister, der sich mit seiner letzten Aeußerung „wenn Sie einen solchen Antrag wieder einmal für noth⸗ wendig halten“ auch keineswegs freundlich gegen das Haus gestellt habe, das seit 20 Jahren auf Erfüllung dieser For⸗ derung dringe.
inanz⸗Minister Dr. von Scholz: ch weiß, daß ich mit der Meldung zum Wort die Debatte er⸗
neuere; ich kann es mir aber nicht versagen, nachdem der Herr Antrag⸗ steller geglaubt hat, in seinen Schlußworten in dieser Weise gegen
mich sich zu wenden. ich bedauere, daß dem Herrn Abgeordneten dabei zustimmend zu⸗
selben s Forthezenteg halten, einen solchen Antrag einmal wieder zu beschließen,
Erffa zu beschließen. Das war meine
Abgeordneter! Sie werden sich aus dem Bericht überzeugen — daß ich damit irgend eine Unfreundlich⸗ keit gegenüber dem Hause mir hätte zu Schulden kommen lassen, kann ich nicht zugeben.
Mbögliche zu thun. Mittel schafft, kann die Staatsregierung nun und nimmer⸗ mehr besser in die Lage bringen, ihre eigenen Wünsche aus⸗
dem Herrn Antragsteller, gegenüber dem Zuruf: Thaten sehe 8
sie in den vergangenen Jahren, wo sie den nur mit Anleihen balanzirend vorzulegen hatte, nicht auch noch Anträge auf Ermäßigung der feststehenden Staatseinnahmen gebracht hat, und
muß durchaus bestreiten, meine Herren —
erufen wurde — da ich mich der geringsten Unfreund⸗ ichkeit 1 dem hohen Hause oder einem Theil des⸗
uldig gemacht habe, indem ich sagte: Wenn Sie es für so stelle ich anheim, ihn in der Form des Hrn. Abg. Freiherrn von Daß ich damit so war es, Herr stenographischen
Bemerkung. irgend eine Unfreundlichkeit (Zuruf rechts) — ja,
1 ü eine Meinung, und ich glaube, durch die Ver⸗ Sece he. vollständig bestätigte Meinung war die: Sie wissen, daß ie Staatsregierung in dieser Richtung schon selbst bestrebt ist, das Ein Beschluß des Hauses, der nicht die
zuführen. Deshalb habe ich — und das ist mein Recht, meine Pflicht
gewesen, die Staatsregierung hier zu schützen gegen den Vorwurf, gegen die Unterstellung, als brauchte es irgend eines Druckes gegen⸗ über der Staatsregierung, um sie erst zu dem zu bringen, was selbst
in ihrer Tendenz liegt, — ich habe das Recht dazu gehabt, gegenüber wir wollen
2 n, der Worte sind genu gewechselt — das war ungefähr der klassische Ausspruch, der dabei zum Muster gedient hat — weil darin allerdings der Vorwurf lag, es hätten schon Thaten geschehen können, sie hätten geschehen sollen, und es sei eine Säumniß
der Staatsregierung vorgekommen; dieser selben Auffassung hat der 8 Herr Antragsteller
6. oeben noch ausführlich Ausdruck gegeben, und ich weise das zurück. Ich sage, in der Zeit, wo wir uns hier über die
Sache unterhalten haben, seit 1883 ist keine passende Gelegen⸗ heit für die Staatsregierung gewesen, mit Anträgen auf Schwächung
der Staatseinnahmen hervorzutreten, wenigstens nach meiner Auf⸗ assung nicht; ich habe wenigstens die Hoffnung und den Wunsch ge⸗ abt, daß das hohe Haus diese Anerkennung aussprechen würde, daß die Staatsregierung sich keiner Säumniß guldig gemacht hat, indem Etat mit Defizits und
diese Anerkennung verlange ich für die Staatsregierung. Abg. Rickert verzichtet auf seinen Antrag, nachdem der Antragsteller das Amendement von Below acceptirt hat.
„Abg. Hansen meint, es sei nicht besonders freundlich vom Fmanf inister, wenn er dem Beschluß der Volksvertretung o gleichgültig gegenüber stehe, wie es sein Schlußwort be⸗ wiesen habe.
Finanz⸗Minister Dr. von Scholz:
„Meine Herren! Ich werde mir erlauben, Ihnen den Schluß meiner Worte, auf den es dabei ankommt, aus dem Stenogramm, das mir vorliegt, vorzulesen. Ich habe meine erste Bemerkung mit folgendem Satz geschlossen:
Im Ganzen also kann ich nur erklären, meine 8 wenn
Sie es für nothwendig halten, einmal einen solchen Antrag anzu⸗
nehmen, dann nehmen Sie ihn in der Form an, welche der Abg.
Festherr von Erffa vorgeschlagen hat. Nothwendig ist er in dieser
assung nicht, und ich hoffe, daß auch ohne einen solchen Antrag
das geschehen wird, was wird geschehen können.
Der Fantheg Hansen wird darauf mit dem Amendement von Below und von Zedlitz gegen einen Theil der Konser⸗ vativen angenommen. 3
Es folgt der Antrag der Abg. Berling und Gen., folgenden Gesetzentwurf anzunehmen:
Einziger Artikel. 1 Die Beiträge und Antrittsgelder, welche gemäß §. 3 des Ge⸗ setzes über die Erweiterung, Umwandelung und Neuerrichtung von ittwen⸗ und Waisenkassen für Elementarlehrer vom 22. De⸗ zember 1869 (Gesetz⸗Samml. 1870 S. 1) bisher von Lehrern an öffentlichen Volksschulen zu leisten waren, werden vom 1. Juli 1888 ab auf allgemeine Landesmittel übernommen. Abg. Zelle begründet den Antrag und empfiehlt dessen „Verweisung an die bereits bestehende Reliktenkommission. Apbg. von Schenckendorff erklärt, seine Partei werde ein⸗ stimmig den Antrag unterstützen; sie hätte ihn selbst ein⸗ gebracht, wenn sie nicht geglaubt hätte, offene Thüren ein⸗ zustoßen, da die Sache von der Regierung und in verschiedenen
Kommissionen aus Anlaß von Petitionen ohnehin schon erwogen werde. 1
Abg. Rickert: Diese Kritik der Einbringung des Antrags sei in seltsamer Uebereinstimmung mit einem Artikel der
„Kölnischen Zeitung“, wo auch von dem Einstoßen offener Thüren die Rede gewesen sei. Seien von den Nationalliberalen nicht noch vor ein paar Tagen dieselben offenen Thüren ein⸗ gestoßen worden, als sie in der Volksschul⸗Kommission unseren Antrag wörtlich als Amendement einbrachten? Seine Partei habe ane e seit Wochen schwebenden Erwägungen der Re⸗ gierung in dieser einfachen Frage nicht gewartet; sie habe den Antrag selbständig eingebracht, um diese so sehr bescheidene öö des Lehrerstandes noch in dieser Session zur Er⸗ üllung zu bringen. Im Jahre 1879 habe man die Steuer⸗ reform vorwiegend mit Hinweis auf die Schulverhältnisse ein⸗ geleitet; um so mehr Grund liege für alle Faktoren vor, diesen kleinen Fortschritt endlich zu machen. Er hoffe, daß die Regierung sich an der Berathung des Antrags in der Reliktenkommission betheiligen werde.
8 IEcet der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von
oßler:
Meine Herren, die Königliche Staatsregierung hat bei der ersten Gelegenheit, welche ihr geboten war, bereits in der zweiten Sitzung der gegenwärtigen Session Veranlassung genommen, durch den Mund des Herrn Finanz⸗Ministers zu erklären, daß es ihre feste Absicht sei, auch die Reliktenbeiträge der Lehrer zu beseitigen, ebenso wie die Bei⸗ träge der Universitätsprofessoren. Der Herr Finanz⸗Minister hat ferner bei der ersten Berathung des Gesetzes über die Er⸗ leichterung der Schullasten vom 24. Januar von Neuem in bestimmtester Weise diese Absicht der Königlichen Staatsregierung dokumentirt. Ich halte es daher nicht für richtig, wenn der letzte Vorredner bemerkt, daß „dem Projekt einer Aufhebung der Reliktenbeiträge der Lehrer selbst die Königliche Staatsregierung nicht widersprochen habe“. Umgekehrt, sie hat in dieser Beziehung die Initiative ergriffen. Doch will ich gern feststellen, daß es sich hier nur um Bestrebungen nach einem gleichen Ziel handelt, die, wie ich hoffe, nicht zu Aemulationen führen, sondern zu gemeinsamer Thätig⸗ keit auffordern.
Im Uebrigen glaube ich nicht, daß die Sache so einfach liegt, wie der 81 Herr Vorredner annahm, schon der erste Herr Redner hat sich zurückhaltender ausgesprochen. Wenn die Sache ganz einfach wäre, so würden wir es nur zu thun haben mit den einfachen Elementar⸗ lehrern; das ist aber bei der Elementarlehrer⸗Wittwenkasse nicht der Fall. Die Gesetze von 1869 und 1881 geben im Allgemeinen nur den Rahmen, in welchem der selbstthätigen Arbeit der Kassen⸗ mitglieder, der eigenartig egape strtes Kassenverbände ein weiter Spielraum gelassen ist, und dieser Spielraum ist, anschließend an eine reiche und mannigfache historische Entwickelung auch in ver⸗ schiedenartiger Gestalt ausgefüllt worden.
Um einigermaßen eine Uebereinstimmung zwischen den verschiedenen Kassen herbeizuführen, habe ich das sogenannte Bromberger Normal⸗ statut von 1884, welches die Herren in dem bekannten Sammelwerk von Schneider und Bremer abgedruckt finden, zu einer möglichst ein⸗ heitlichen Geltung zu bringen versucht. Das Statut zeigt Ihnen ungefähr die Schwierigkeiten, denen Sie bei Ausführung Ihres gesetzgeberischen Gedankens begegnen werden, insofern nämlich, als der Kreis der be⸗ rechtigten Mitglieder in keiner Weise sich mit der Klasse der öffentlichen Elementarlehrer deckt. Die Unterrichtsverwaltung — und ich glaube, Sie werden das billigen — hat von vornherein versucht, alle die Lehrer in das Gesetz von 1869 einzuziehen, welche nicht die Berechtigung zum Beitritt in die allgemeine Wittwenver⸗ pflegungsanstalt hatten. Mit Bewußtsein haben wir dahin gestrebt, daß alle öffentlichen Lehrer entweder in die allgemeine Wittwenver⸗ pflegungsanstalt Aufnahme finden oder, soweit das nach den Statuten derselben nicht möglich war, in die Wittwen⸗ und Waisenkassen der Elementarlehrer eintreten konnten. Und dieses Bestreben entsprang nicht einer selbstgemachten, theoretischen oder praktischen Erwägung, sondern schloß sich an eine reiche geschichtliche Entwicklung an. Wie Sie aus dem Normalstatut ersehen, sind zur Mitgliedschaft nicht blos die Elementarlehrer berufen, sei es aktive, sei es emeritirte, sei es sonst ausgeschiedene, sondern auch öffentliche Lehrer an Vorschulen von Gymnasien und anderen höheren Anstalten, Schullehrer an Uebungsschulen von Lehrerseminarien, selbst an mittleren Schulen, an Mädchenschulen, an Taubstummen⸗ und an ähnlichen Instituten. Wenn Sie nun zu Gunsten der öffentlichen Elementarlehrer eine Vergünstigung ein⸗ treten lassen wollen, dann müssen Sie auch ernstlich erwägen, wie sich das Verhältniß der übrigen Kassenmitglieder stellt und es wird sich die Nothwendigkeit wohl ergeben, daß zu einer sehr eingehenden Abände⸗ rung der bestehenden Statuten geschritten werden muß, der Statuten von, wenn ich nicht irre, 29 Kassenverbänden. .
Ich möchte ih Patenfhese bemerken, daß eingehende statistische Unterlagen für die Beschaffenheit dieser Kassen sich in den Materialien zu den Gesetzen von 1881 befinden. Es wird Sie, wie ich annehme, interessiren, wenn ich Ihnen, wenigstens ungefähr, nach den noch nicht völlig abgeschlossenen Ermittelungen, die für die Beurthei⸗ lung der Tragweite der Reform maßgebenden Zahlen mit⸗ theile. Die Anzahl der Lehrerstellen, welche unter das Gesetz von 1869 fallen, beträgt nach den Mittheilungen, welche die mit der Kassenverwaltung betrauten Regierungen hierher gemeldet haben, über 57 000, die Anzahl der aktiven Lehrer als Kassenmit lieder beträgt über 55, beinahe 56 Tausend, die Zahl der emeritirten Lehrer über 3500 und die Zahl der sonstigen Kassenmitglieder über 1400, so daß wir über 60 000 Kassenmitglieder haben, welche sich, wie schon bemerkt, mit dem Begriff der öffentlichen Elementarlehrer nicht ohne Weiteres decken.
Waz nun den ungefähren finanziellen Effekt betrifft, welchen eine in der Richtung des Antrags Berling und Genossen sich bewegende
Verschiebung der Beitragspflicht bedingen würde, so haben die noch nicht völlig abgeschlossenen, aber wahrscheinlich doch nicht mehr als um 10 bis 20 000 ℳ differirenden Feststellungen folgendes Resultat gehabt. An Eintrittsgeldern wurden in dem letzten, dem gegenwärtigen Etatsjahr, eingenommen über 73 000 ℳ, an Stellenbeiträgen über 887 000 ℳ, an Gehseiwerdeffernsge eldern über 229 000 ℳ und an Heirathsgeldern welche in einigen Kassenbezirken erhoben werden, etwas uͤber 2000 ℳ, so daß die Ziffer der etwa von dem Staat zu über⸗ nehmenden Beiträge sich auf annähernd 1 200 000 ℳ erheben würde. „ Um nun diese ganze Materie zu durchdringen und sich das Ver⸗ hältniß der einzelnen Kassen klar zu machen, ist nach der Auffassung der Staatsregierung eine sehr sorgfaltt e Prüfung der einzelnen Kassenstatuten nothwendig. Und wenn auch der Wunsch der Staats⸗ regierung dahin geht, die Angelegenheit möglichst zu beschleunigen, so fürchte ich doch, je mehr man in das Detail hineinsteigt, um so größer die Schwierig⸗ keiten werden, und daß, was das Tempo der Reform anbetrifft, richt
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Hoffnungen in Erfüllung gehen, welche bisher ausgesprochen sih Sie dürfen auch nicht unerwogen lassen, daß unter das Gesetz vo 1869 sämmtliche Wittwen⸗ und Waisenkassen fallen, daß aber unte das Gesetz von 1881 nicht alle Kassen bezogen worden sind. I glaube, der Hr. Abg. Zelle hat bereits darauf hingewiesen. Von de damals vorbehaltenen Kassen ist aber in neuerer Zeit die Kasse der Grafschaften Stolberg in den Wirkungskreis der Novel hineinbezogen worden, und gerade bei dieser Kasse, sowie he der Kasse der Stadt Frankfurt a. O. zeigt sich eine nem Schwierigkeit.
Es war mir von Interesse, aus dem Munde des ersten Hern Redners zu hören, daß auch die Gehaltsverbesserungsbeiträge auj gehoben werden sollen. Ich glaube, nach dem einfachen Wortlaut des Antrags muß man zu einer anderen Ansicht gelangen, und im hrit gespräch ist mir auch selbst von Herren, welche dem Herrn Rednes nahe stehen eine ähnliche Auffassung entgegengebracht worden. — Daß zur Klarstellung.
Ich will zum Schluß noch einige wichtige Zahlen geben, um des finanzielle Bild zu vollenden. Von den 29 Kassen die wir gegen wärtig haben, erhalten 15 Kassen einen Staatszuschuß nach dar Novelle von 1881 nicht, die übrigen 14 aber bedürfen gegenwärtig eines Zuschusses von 305 600 ℳ, sodaß die atemö6ig vorgesehenen ℳ bereits um mehr als 55 000 ℳ überschritten werde müssen.
Ich schließe nunmehr mit der Versicherung, daß die Regierung nach wie vor mit allem Eifer und mit allem Ernst an der bezeig⸗ neten Reform festhält und von dem lebhaften Wunsch beseelt ist, de Erleichterung der Elementarlehrer in Ansehung der Reliktenbeiträge herbeizuführen. Der Regierung erscheint es aber heute nooch nicht sicher, daß in so kurzer Zeit, wie die Herren es annehmen, diese Er⸗ leichterung eintreten kann, und die entgegenstehenden Schwierigkeiten überwunden werden.
Abg. von Schwarzkopf schließt sich dem Wunsche au Verweisung des Antrags an die bestehende Reliktenkommission an, die sich bereits ex officio mit der Sache beschäftigt habe
Abg. Sack spricht in demselben Sinne; auch er ver
kennt die Schwierigkeiten nicht, die die Lösung der Frage in sich berge, aber man müsse diese Schwierigkeiten im Hinblic auf das Ziel, die Volksschullehrer besser zu stellen, zu über⸗ winden suchen. u“ Abg. Seyffardt begrüßt die Einstimmigkeit des Hausez in der Frage mit großer Freude, ist aber darüber befremdet daß die Freisinnigen nicht eine besondere Kommission bean⸗ tragt hätten, dort hätte man doch die Frage der Relikten versorgung der Lehrer gründlicher erörtern können. Er halte 250 ℳ Wittwengeld für absolut unzureichend.
Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst bemerkt, das Centrum habe dasselbe Interesse wie die anderen Parteien, die Lage des Lehrerstandes zu verbessern, insofern begrüße es den Antrag sympathisch, sei aber für Kommissionsberathung.
Abg. von Rauchhaupt: Wenn die Herren vom Fortschritt aus dem Antrag politisches Kapital schlagen wollten, so irrten sie sich doch. Nicht sie allein hätten die Sympathien für die Lehrer gepachtet, seine Partei habe viel früher diese Interesse
wahrgenommen, und eine Anregung blos von fortschrittlicher
Seite würde nicht stark genug gewesen sein, den Antrag noch in dieser Session zur Annahme zu bringen. Die Schwierigkeiten der Durchführung dürften nicht verkannt werden; man werde ein gutes Stück Arbeit in der Kommission damit haben. Der Antrag wird der Relittenkommission überwiesen.
Es folgen Kommissionsberichte über Petitionen.
Die Petition des 5. reformirten Synodalbezirks der Provinz Hannover um Erlaß von Strafbestimmungen
egen öffentliche Trunkenheit beantragt die Petitions⸗ ommission mit Rücksicht darauf, daß die Materie, über welche sie handelt, nach neuerdings im Reichstage stattgehabten Ver⸗ handlungen durch die Reichsgesetzgebung geregelt werden solle der Königlichen Staatsregierung zur weiteren Veranlassung zu überweisen.
Abg. Letocha stimmt dem Kommissionsantrage zu. Wenn
auch das Haus zur Aenderung des Strafgesetzbuchs und des 2 33 der Gewerbeordnung inkompetent sei, so könne es doch eine Stimme erheben, um beim Bundesrath und Reichstage diese dringend nothwendigen Aenderungen zu erwirken. Redner schildert dann die Verwüstungen und Zerstörungen, welche der Alkoholismus speziell unter der oberschlesischen Arbeiterbevölke⸗ rung anrichte. „Geheimer Regierungs⸗Rath Halbey: Die Regierung ist in den Zielen durchaus mit dem Vorredner einverstanden. Auch über die Errichtung von Trinkerheilanstalten werden Seitens der betheiligten Instanzen bereits Erwägungen an⸗ gestellt, die ihrem Abschluß nahe sind.
Das Haus tritt dem Kommissionsantrage bei.
Die Vertreter der Stadt Königswinter haben an das Haus das Petitum gerichtet, die Staats⸗Eisenbahnverwaltung u veranlassen, den Mennesbach in der Bahnhofstraße da⸗ selbst überwölben zu lassen.
Die Kommission beantragt Uebergang zur Tagesordnung; das Haus beschließt demgemäß.
Die Petition von Besitzern von Vorländereien vor den Deichen des Danziger Werders, betreffend Abänderung des Deichstatuts vom 12. Januar 1857, wird nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Drawe, Wessel, von Huene und der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dannemann, betheiligen, dem Antrag der Agrar⸗ kommission gemäß, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt
luß 4 Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr.
— In der gestrigen Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten entgegnete bei der Berathung des Antrags Hansen und Genossen auf die Aeußerungen des Abg. von Below⸗Saleske der Finanz⸗Minister, Dr. von Scholz:
Mit dem Herrn Vorredner befinde ich mich ja in einer weit⸗ Pebenden Uebereinstimmung in den Zielen, ganz besonders in den
iele, der Landwirthschaft unseres Vaterlandes alle die Hülfe zu ge⸗ währen und zu vermitteln, deren sie jetzt mehr als je dringend bedar Ich glaube, nach dieser Richtung hin eine weitere Aus ührung iu meiner Rechtfertigung nicht erst nöthig zu haben; ich glaube nur den Bedauern Ausdruck geben zu dürfen, daß mich trotz dieser sehr weit⸗ gehenden Uebereinstimmung darin mit dem Herrn Vorredner doch leider oft in der Würdigung der Mittel, die zu diesem Ziele führen, Einiget ven sehnen Auffassungen trennt und daß das leider auch heute der
all ist. . Ich bin in den Ausführungen des Herrn Vorredners, welche, wie ich dankend anerkennen muß, wesentlich darauf gerichtet waren, auf neue Gesichtspunkte heute zur Geltung zu bringen, dem allerneue ten Gesichtspunkte darin begegnet, daß er glaubte, die Immobiliar⸗ stempelsteuer dahin charakterisiren zu können, daß sie ihrer Tenden nach eine Abgabe sein solle für einen inzwischen gesteigerten Wert des Immobile, daß sie das Immobile und dessen Werthsteigerung objektiv treffen wolle. Ich glaube, meine Herren, diese Theorit dürfte eine nicht haltbare sein. Der Immobiliarstempe wie der ist ein Verkehrsstempel und mit dem inzwischen gesteigerten Wachsthum des Werths der Immobiles gar nichts zu thun. Wir erheben nach dem Stempel⸗ gesetz denselben Immobiliarstempel von demselben Immobile, wenn
es im Januar, Juni und Oktober desselben Jahres 3 Mal hinter⸗ einander verkauft wird, 3 Mal hintereinander, während inzwischen eine Werthssteigerung doch gar nicht stattgefunden hat. Mit derselben Seelenruhe und Sicherheit wird derselbe Immobiliarstempel von diesem Fen erhoben und soll erhoben werden, ohne daß die öglichkeit einer Fiktion besteht, daß sich vom Januar bis Oktober der Werth dieses Grundstücks jemals objektiv so oder so gesteigert haben werde. Ich glaube, wenn man den Immobiliarstempel unter diesem Gesichtspunkt über⸗ haupt nur auffaßt, dann kann man zu einer richtigen Konsequenz unserer bexehe bnp nicht kommen.
Ich möchte, um die übrigen Bemerkungen des Herrn Vorredners gleich noch zu streifen, sagen, daß ich mit ihm auch ganz übereinstimme in Bezug auf die Auffassung, s. es wünschenswerth wäre, daß wir den Stempel für Stiftungen zu Gunsten armer Familienangehörigen — ich würde weiter gehen, nicht blos solche, sondern überhaupt zu Gunsten wohlthätiger Zwecke — entbehren könnten, und es gehört das in das Kapitel, was ich schon oft berührt habe, daß, wenn wir an eine Reform unserer Stempelgesetzgebung gelangen, sie wahr⸗ scheinlich nur eine Gelegenheit sein wird, viele Millionen zu lassen, aber niemals zu der Finanzgebahrung des Staates etwas daraus zu gewinnen, ein Punkt, über den ich mich ja so oft mit dem Hrn. Abg. Rickert vom entgegengese ten Standpunkt aus unterhalten habe.
Ich möchte aber doch den geehrten Herrn Vorredner bitten, der Staatsregierung keinen Vorwurf daraus zu machen, daß sie diesen Stempel noch erhebt. Das Gesetz besteht noch, eine Aenderung des Gesetzes ist noch garnicht mal beantragt worden bis zum heutigen Tage, und unsere Lage ist eben nicht derart, daß wir alles Wünschenswerthe in dieser Beziehung thun können. Die Andeutung, als ob es für die Staatsregierung mehr oder weniger ein Vorwurf wäre, derartige Stempelsteuern noch zu erheben, als ob es Hartherzigkeit oder eine Art Inhumanität der Staatsregierung involvire, daß es geschehe, würde ich als einen großen Irrthum be⸗ zeichnen müssen. 3
Nun, meine Herren, in der Sache selbst, soweit es sich um den vorliegenden Antrag handelt, muß ich sagen, ist im Wesentlichen Alles, was ich sagen könnte, im Jahre 1883 nicht blos schon gesagt, sondern auch schon gedruckt worden, und ich würde mich deshalb wohl einem Vorwurf aussetzen, wenn ich das nochmals vortragen wollte. Ich kann im Wesentlichen nur auf das damals Gesagte Bezug nehmen. Ich füge nur noch das hinzu, daß man in Bezug auf die Formulirung des Antrags, welche dahin geht, „spätestens in der nächsten Session“, ebenso gut hätte sagen können „frühestens“; denn daß etwas noch früher geschehen könnte, ist mir nicht recht erklärlich, und ich meine, daß man bei dieser Formulirung des Antrags ganz besonders Veranlassung hatte, sich auf das zu beschränken, was nach menschlichem Er⸗ messen im nächsten Jahr moöglicherweise zur Ausführung kommen könnte, und das drückt der Antrag des Hrn. Abg. Freiherrn von Erffa aus. Wenn Sie diese Worte „Veräußerungs⸗ verträge sowie“ streichen, dann ist ja die finanzielle Bedeutung des Antrags keineswegs von dem Umfange mehr, daß man nicht die Hoffnung haben könnte, er werde sich im nächsten Jahre erreichen lassen. Ich komme also zu der Abschwächung, in welcher doch auch Hr. von Below⸗Saleske den Haupttheil des Antrags zu erblicken ausdrücklich erklärte, nämlich zu den Pacht⸗ und Miethsverträgen, zu der Vorausbezahlung des Stempels der Pacht⸗ und Miethsverträge auf die ganze Dauer und zu der Uebertragung von Pacht⸗ und Mieths⸗ verträgen im Fall des Todes oder sonstiger unvermeidlicher Ursachen auf ein anderes Familienmitglied. Ich kann nur nicht zugeben, 68 in dieser Richtung eine so große, so allgemeine Bedeutung der Sache zu finden sei, wie sich die Herren Vorredner anscheinend vorgestellt haben. Wir wissen nicht genau und können nach den Einrichtungen, die bei uns bestehen, nicht genau angeben, welcher Betrag in dem preußischen Staat an Stempel für Pacht⸗ und Miethsverträge jährlich einkommt. Wir können es aber schätzen, meine Herren, die FFhh eht auf eine jährliche Einnabme von sage ca. einer Million ark. — Die Herren sind nun selbst nicht der Meinung gewesen, daß der Antrag dahin gehen soll, die Pacht⸗ und Miethsverträge überhaupt stempelfrei zu machen, sondern nur, eine Ermäßigung des Stempels derselben einzuführen. Es handelt sich also, wie ich Veranlassung habe nach unserer Schätzung anzunehmen, nur um den Bruchtheil einer Million Mark. Nun gebe ich ja zu, es können viele Fälle eintreten, in denen auch ein solcher Antheil an dieser geringen Staatseinnahme drückend und störend ist. Aber um das als eine allgemeine Kalamität darzu⸗ stellen, um etwa eine allgemeine günstige Wirkung im Lande für die Landwirthschaft von der Aufhebung oder Ermäßigung des Pacht⸗ und Miethsstempels zu erwarten, erscheint mir der Gegenstand zu geringfügig, — meine Herren, Sie müssen ja doch bedenken, daß von dem Bruchtheil einer Million noch die Stempelsteuer für sämmtliche städtische Wohnungs⸗Miethsverträge abzuziehen ist, und was bleibt dann noch für die Fanpericet Hagth, Das ist doch ein serigllgiger Gegenstand, um den es sich handelt, und gerade weil er so st, habe ich die Hoffnung, daß wir den Wünschen, die geäußert sind, um so leichter ent egenkommen können, und ich für meine Person werde mich sehr lebhaft dafür interessiren. 1
Im Uebrigen aber, meine Herren, möchte ich b98 bitten, daß das hohe Haus nicht bei dieser und bei vielen anderen Gelegenheiten von der unbestimmten Voraussetzung ausgehen möge, bei dem jetzt vorhan⸗ denen Ueberschuß der 8 sei das und das alles möglich und zulässig Meine Herren, Sie haben ja da außer der 8. auch die lex Kropatscheck und die lex Berling bekommen; Sie haben den Wunsch vernommen, dem von der Regierung vorgelegten Gesetz zur Erleichterung der Volksschullasten ein Paar Millionen hinzu⸗ zufügen; die Weichselregulirungs⸗Vorlage ist nicht zur Besprechung im Hause gekommen ohne den Wunsch, einige Millionen mehr zu fordern; bezüglich Kanalvorlagen, die schon abgemacht sind, ist der⸗ selbe Wunsch geäußert, — kurz, es geht in allen und jeden Rich⸗ tungen darauf hinaus, mehr aus der Staatskasse für jeden Zweck zu entnehmen. Meine Herren, wenn es blos darauf ankäme, daß wir uns den Rang abliefen, solche an sich wohl zu motivirende, wünschenswerthe Erleichterungen für das Land anzuregen, dann glaube ich, wären wir Ihnen leicht noch weit über! Wir könnten noch viel mehr bringen, und ich habe mich gewundert, daß noch Nie⸗ mand aus dem Hause z. B. eine Ermäßigung oder Aufhebung der Bergwerksabgaben zum Gegenstand seiner Wünsche gemacht hat. Ich habe mich perfönlich bereits als Finanz⸗Minister dafür in⸗ keressirt, daß, wenn wir die Mittel haben, diese drückende Abgabe ermäßigt oder aufgehoben würde; und ich glaube, es wird noch viel vor dem Kaufstempel einhergehen, was wir der preußischen Landwirthschaft, Industrie u. s. w. auf einzelnen Gebieten bringen möchten, was für sie noch viel noͤthiger sein möchte. Aber wir müssen uns doch die Selbstbeschränkung auferlegen, meine Herren, daß wir nur nach dem Maße der verfügbaren Mittel in allen solchen Dingen vorgehen. Ich kann also nur EFcen⸗ wenn der Hr. Abg. Hansen seinen Vortrag mit den Worten geschlossen hat: „Jetzt erwarten wir
andlungen statt der Worte,“ so war das keine sehr freundliche postrophe an die Regierung, die im Lande den Irrthum hervorzurufen geeignet ist, als ob die Regierung sich damit aufhalte, Handlungen zu unterlassen, die sie thun könnte, und das Land mit Worten abzu⸗ sheisen. Ich habe mich gewundert, daß der Herr Abgeordnete diese ostrophe an die Regierung zu richten für gut gefunden hat. gebe sie ihm wieder, und zwar in der Richtung, daß wir erwarten, andlungen und nicht Worte zu sehen, in der Richtung, daß die erren die Staatsregierung unterftüber das Gleichgewicht im Staats⸗ aushalt aufrecht zu erhalten und nicht daran zu rütteln.
Wenn es darauf ankäme, daß wir vor das Land hintreten und uns vertheidigen sollten gegen die bei solchen Anträgen so ausgedrückten Vorwürfe, als ob wir das Wohl des Landes uns nicht genug angelegen sein neaen — was bliebe uns dann übrig als zu sagen: glauben Sie doch nicht, daß bei diesen Anträgen wirklich ein Vorwurf gegen die Regierung hat erhoben werden können; sie sind offenbar zu anderen Zwecken gestellt. Die Regierung hat die Mittel nicht ge abt, und wenn die Regierung gesagt hätte: Gebt uns die Mittel dazu, neue Steuern — dann würden Sie hören, was die Herren dazu sagen
würden; dazu hat Niemand Lust. Ich nehme den Herrn Vorredner aus, da ich auf ihn in dieser Beziehung gleich mit ein paar Worten zurückkommen will. Er hat in seinen dankenswerthen Ausführungen sich bereit erklärt, die Einnahmen des Staats zu er⸗ höhen, um seinen Wünschen gerecht zu werden. Aber im Großen und Ganzen, meine Herren — abgesehen von wenigen Ausnahmen nach dieser Richtung — werden Sie mir zugeben, wenn auch nur entfernt vom Regierungstisch die Andeutung erfolgt: zu dem oder jenem Zweck würden wir neue Einnahmen bedürfen — entsteht ein Staunen nicht blos im Parlament, sondern im Lande, und es wird der Finanz⸗ Minister schwer angeklagt, daß er jetzt schon wieder den entferntesten Gedanken an eine Vermehrung der Einkünfte des Staats habe.
Nun, meine Herren, ohne Vermehrung der Einkünfte — das liegt doch auf der Hand — können wir die Ausgaben nicht ver⸗ mehren; oder sind Sie vielleicht der Meinung, daß die Ausgaben, die der Staatshaushalts⸗Etat Ihnen ansinnt zu bewilligen, zu ungerecht⸗ fertigten, ungeeigneten Zwecken Ihnen vorgeschlagen werden? Ich bin gespannt auf die Antwort und den Nachweis des Titels, der in unserem Staatshaushalts⸗Etat einer solchen übereinstimmenden Kritik hier im Hause begegnen könnte.
Der Herr Vorredner hat nun bezüglich der Deckungsfrage gesagt, ihre Lösung wäre nicht schwer oder wenigstens überhaupt ausführbar, wenn man nur herangehen wollte an die Neuregulirung der direkten Steuern, falls nicht schon aus der Steigerung des Mobiliarstempels, wenn ich ihn recht verstanden habe, die Deckung für den Erlaß des Immobiliarstempels zu erreichen wäre. Ich weiß nicht, in welcher Richtung das leüee⸗ gemeint war; soweit es die preußische Gesetz⸗ gebung betrifft, bin ich in der Lage, konstatiren zu können, daß nur Anträge auf Ermäßigung uns gegenüber getreten sind, daß wir noch keine Neigung zur Erhöhung gefunden haben. Daß der Versuch in die Reichsgesetzgebung hier wesentlich von Neuem fördernd einzugreifen, von Erfolg sein würde, glaube ich auch nicht annehmen zu können. Also sein Mittel ist, die Reform der direkten Steuern in Angriff zu nehmen. Ich kann nur sagen, meine Herren, dieser Gegenstand ist doch zu schwierig und zu ernst, um darauf bei dieser Gelegenheit hier so gewissermaßen ex improviso näher einzugehen. Die Auffassung der Staatsregierung kennen Sie aber; die ist heute dieselbe wie früher. Unsere Absicht und unsere Meinung ist nicht, daß eine Reform der direkten Staatssteuern in Preußen dazu in Angriff zu nehmen sein wird und dahin wird führen können, die Ein⸗ nahmen des Staats aus den direkten Steuern wesentlich zu steigern. Wir würden bei einer gerechten und zweckmäßigen Reform im Wesent⸗ lichen nur diejenigen Einnahmen aus der direkten Steuer für die Staatskasse haben können, die wir jetzt haben, und ich glaube deshalb auch, daß diese Anweisung auf Deckung sich als eine sehr hoffnungs⸗ reiche nicht darstellt.
Im Ganzen also kann ich nur erklären, meine Herren, wenn Sie es für nothwendig halten, einmal wieder einen solchen Antrag anzu⸗ nehmen, dann nehmen Sie ihn in der Form an, welche der Hr. Abg. von Erffa vorgeschlagen hat. Nothwendig ist er in dieser
assung nicht, und ich hoffe, daß auch ohne einen solchen Antrag das geschehen wird, was wird geschehen können.
Centralblatt für das DeutscheReich. Nr. 8. — Inhalt · Kolonialwesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civilstandsakten im deutschen Schutzgebiete der Marschall⸗Inseln. — Konsulatwesen: Ernennung. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Ausführungsbestimmungen zu den §§. 12 und 13 des Fieeie Gesehe vom 9. Juli 1887. — Ableben eines Reichsbevollmächtigten. — Berichtigung. — Marine und Schiffahrt: Erscheinen der amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs⸗ und H für 1888. — Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1887 bis Ende Januar 1888. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 1
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 6. — Inhalt: Verfügungen: vom 21. Februar 1888. Anschluß der deutschen Fög. agenturen in Apia (Samoa⸗Inseln) und in Shanghai (China) an den Weltpostverein.
für Post und Telegraphie. Nr. 3. — Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die Erwerbung der Telegraphenkabel zwischen Borkum und Lowestoft bezw. Greetsiel und Valentia Seitens des Deutschen Reichs. — Die Entwickelung des Eisenbahn⸗Postdienstes in Deutschland. — Die Betriebs⸗ und Verkehrsverhältnisse der Ber⸗ liner Stadtbahn. — Kleine Mittheilungen: Postnachnahme⸗Verfahren im inneren Verkehr Rußlands. — Telegraphenwesen in Japan. — Die chinesische Mauer. — Vergleichende Uebersicht über den poft, päckereiverkehr der größeren Städte des Reichs⸗Postgebiets wä rend der Weihnachtszeit 1887 und 1886. — Das Postwesen auf den Tonga⸗ Inseln. — Literatur des Verkehrswesens: Berlin im Jahre 1786. Schilderungen der .““ Leipzig bei Fr. Wilh. Grunow. — Zeitschriften⸗Ueberschau.
Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 8. — Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 21. Februar 1888, die Strafregister betreffend. — vßseithes des Reichsgerichts vom 25. Mai 1887, Ausagleichung zwischen Verpächter und Pächter nach Allgemeinen Land⸗ * Henn der Pachtvertrag zufolge Konkurses des Pächters aufge⸗
oben ist.
Centralblatt der Abgaben⸗Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den Königlich S taaten. Nr. 4. — Inhalt: Anzeige der im Reichs⸗Gesetzblatt erschienenen Gesetze und Verordnungen. — Allgemeine Verwaltungsgegenstände. Veränderungen in dem Stand und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — Indirekte Steuern: Zollfreier Einlaß von Eisenbahnmaterialien. Contenregulativ. — Einrichtung des Zuschlags der Verbrauchsabgabe an Stelle der Maischbottichsteuer. — Uebertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf den Brennereileiter. — Aufstellung der Sammel⸗ gefäße in den Brennereien und Abfindung von mehlige Stoffe ver⸗ arbeitenden Brennereien. — Erkenntniß des Reichsgerichts. Werth⸗ stempel bei Auseinandersetzung von Gesellschaftern. — Personal⸗ nachrichten.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 8. — Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. — Nichtamtliches: Die Anordnung der Bahnsteige auf den deutschen Eisenbahnen. — Zur Verhinderung des Rauchens der vW — Ametsgerichtsgebäude in Penig im Königreich Sachsen. — Festrise in der Ufermauer des neuen Freihafens in Bremen. — Vermischtes: Gleichstellung des Studiums auf den technischen Hochschulen. — Entwürfe zu einem eede in Breslau. — Entwässerung der SS. anstalt zu Groß Lichterfelde. — Genauigkeitsgrad bei Feldmesser⸗ arbeiten. — Rechenschieber aus Bencpen (Celluloid). — eiseitigung des Oberdrempels der alten Ruhrschleuse in Ruhrort. — Zweites Geleis für die Gotthardbahn. — Verwendung von Petroleumrück⸗ ständen zur Lokomotivheizung. — Bücherschau.
Statistische Nachrichten. 8 Der im Reichs⸗Eisenbahnamt bearbeiteten „Uebersichtlichen
Zusammenstellung der wichtigsten Angaben der deut⸗ schen Eisenbahn⸗Statistik⸗ (Band VI, Betriebsjahre 1885/86 und 1886/87) sind folgende Mittheilungen entnommen: Sämmtliche Eifenbahnen Deutschlands mit normaler Spurweite hatten im Betriebs⸗ jahre 1886/87 überhaupt eine Eigenthumslänge von 38 048,46 (1885/86 37 271,06) km, davon entfielen auf auptbahnen 380 747,62 (1885/86 30 612,34) km und auf ahnen unter⸗ eordneter Bedeutung 7300,84 (1885/86 6658,72) km. Die Betriebs⸗ ange sämmtlicher Bahnen betrug 38 261,10 (1885/86 37 511,23) km, die Länge der Geleise überhaupt 64 903,39 (85/86 63 660) km. Die Zahl der Stationen auf deutschen Bahnen belief sich . auf 6375,60 (85/86 6155,20), davon waren Bahnhöfe 3863,60 885,86 4050,21), Haltestellen 1563 (85/86 1296), Haltepunkte 949 (85/86
e 809). — Von der gesammten Eigenthumslänge der deutschen Bahnen
mit normaler Spurweite umfaßten die Staatsbahnen und auf Rech⸗ nung des Staats verwalteten Privatbahnen 33 248,72 (85/86 32 568,04) km, und zwar entfallen auf die preußischen Staatsbahnen 21 746,13 (85/86 21 224,14) km, auf die bayerischen Staatsbahnen 4565,03 (85/86 4477,57) km, auf die sächsischen Staatsbahnen 2077,86 (85/86 2046,60) km, auf die württembergischen Staatsbahnen 1568,41 (85/86 1543,58) km, auf die badischen Staatsbahnen 1301,08 (85/86 1291,36) km, auf die Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen 1308,52 (85/86 1305,05) km ꝛc. Die Privatbahnen unter Staats⸗ verwaltung hatten eine gesammte Eigentbumslänge von 274,56 (85/86 462,79) km und die Privatbahnen unter eigner Verwaltung eine solche von 4525,18 (85/86 4240,23) kmͤä. — Die Schmalspur⸗ Bahnen Deutschlands hatten eine Länge von im Ganzen 557,51 (85/86 382,46 km mit 212 (85/86 133) Stationen. Die Anschluß⸗ bahnen für Privatzwecke hatten überhaupt eine Länge von 2031,17 (85/86 1983,06) km. Was die Staatsangehörig⸗ keit der deutschen Eisenbahnen mit normaler Spurweite anbetrifft, so entfielen von der gesammten Eigenthumslänge von 38 048,46 (85/86 37 271,06) km auf Preußen 22 555,82 (85/86 22 136,22) km, auf Bayern 5168,51 (85/86 5082) km, auf Sachsen 2076,33 (85/86 2073,01) km, Württemberg 1460,79 (85/86 1442,09) km, Baden 1339,15 (85/86 1323,30) km, Elsaß⸗Lothringen 1303,26 (85/86 1299,79) km, Hessen 850,12 (85/86 837,08) km, Mecklenburg⸗ Schwerin 764,59 (85/86 640,58) km, Braunschweig 408,14 (85/86 357,87) km, Oldenburg 359,61 (85/86 351,73) km, Sachsen⸗Weimar 279,15 km, Anhalt 247,57 km, Sachsen⸗Meiningen 193,70 (85/86 174,77) km, Mecklenburg⸗Strelitz 182,32 (85/85 166,24) km, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha 174,33 km, Sachsen⸗Altenburg 139,22 km, Schwarzburg⸗Sondershausen 78,98 km, Reuß j. L. 48,08 km, Lübeck 46,90 km, Bremen 44,88 km, Hamburg 37,91 (85/86 38,16) km, Reuß ält. L. 35,35 km, Schwarzburg⸗Rudol⸗ stadt 30,29 (85/86 30,30) km, Lippe 29,30 km, Schaumburg⸗ Lippe 24,32 km. und Waldeck 9,90 km; ferner liegen auf außer⸗ deutschem Gebiet in Oesterreich 99,71 km, in der Schweiz 41,16 km und in den Niederlanden 19,07 km deutscher Eisenbahnen. — Die⸗ Ausstattung der deutschen Staatsgebiete mit Eisen bahnen wird durch folgende Angaben gekennzeichnet: Bei einem Flächeninhalt Deutschlands von 540 596,62 (85/86 540 521,78) qkm und einer Einwohn rzahl von 47 102 838 (85/86 46 855 654) Seelen betrug die Eigenthumslänge der Bahnen mit normaler Spurweite in den Grenzen des Deutschen Reichs überhaupt 37 966,89 (85/86 37 189,49) km, davon waren zwei⸗ und mehrgeleisig 11 080,46 (85/86 10 949,91 km. Auf je 100 qkm Grundfläche entfallen demnach in Deutschland 7,02 (85/86 6,88) km, in Preußen 6,49 (85/86 6,35) km, in Bayern 6,81 (85/86 6,70) km, in Sachsen 13,85 (85/86 13,83) km, in Württemberg 7,49 (85/86 7,39) km, in Baden 8,93 (85/86 8,83) km, in Elsaß⸗Lothringen 9,02 (85/86 8,97) km ꝛc. Auf je 10 000 Einwohner kommen in ganz Deutschland 8,06 (85/86 9³9 km, in Preußen 7,94 (85/86 7,84) km, in Bayern 9,60 (85/86 9,38) km, in Sachsen 6,47 (85/86 6,51) km, in Württemberg 7,29 (85/86 7,23) km, in Baden 8,38 (85/86 8,31) km, in Elsaß⸗ Lothringen 8,36 (85/86 8,34) km ꝛc. 8
— Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 12. Februar bis inkl. 18. Februar cr. zur Anmeldung gekommen; 184 Eheschließungen, 956 Lebendgeborene, 28 Todtgeborene. 557 Sterbefälle.
— Amtlichen Mittheilungen zufolge betrug die Zahl der im Königreich Sachsen auf Grund der Innungsnovelle vom 18. Juli 1881 neubegründeten bezw. umgestalteten Innungen am 31. De⸗ zember 1887 1199, gegen 1052 im Jahre 1886. Auf die einzelnen Regierungsbezirke des Königreichs vertheilt sich diese Anzahl der Art, daß entfielen: auf den Regierungbezirk Bautzen 112 (gegen 101 im Jahre 1886), Regierungsbezirk Dresden 277 (250), Regierungsbezirk Leipzig 304 (268), Regierungsbezirk Zwickau 506 (433). Noch in der Umgestaltung begriffen waren Ende 1887 41 Innungen gegen 164 zu Ende 1886. 73 Innungen, welche, trotz ergangener Aufforderung ihre Umgestaltung nicht bewirkt hatten, sind geschlossen worden.
— Die Nr. 402 der „Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Centralstelle für die Landesstatistik“ hat folgenden Inhalt: Verkaufte Fruchtquantitäten u. jährl. Durchschnitts⸗ preise auf den “ 1887. — Todesfälle im Großh. Hessen 1887. — Einkommernsteuerpflichtige und Einkommensteuerkapitalien im Großh. Hessen 1887—88. — Benutzung der Großh. Hofbibliothek 888 8 Einnahme an Zöllen u. gemeinschaftl. Verbrauchssteuern
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Arthur Freiherr von Wimmersperg (Berlin W., Behren⸗ straße 22) bat ein Kunstblatt zusammengestellt, welches in 11. ge⸗ schichtlichen Bildern die wichtigsten Momente aus dem Leben Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen darstellt. Das Bild, ein Zimmerschmuck (sowie für Schulen, Kasinos u. s. w.), erscheint in Lithographie, von namhaften Künstlern entworfen und ausgeführt, auf feinstem Velinpapier zum Subskriptionspreis von 3 ℳ Außerdem erscheint — bedeutend größer — eine Prachtausgabe (in Tondruck) für 5 ℳ (Ladenpreis 10 ℳ). 25 % vom Reinertrage der Subskription sind zu einem wohlthätigen Zweck, dessen Feststellung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit uͤberlassen bleibt, bestimmt.
— Im Verlage der Roßberg'schen Buchhandlung zu Leipzig er⸗ schien soeben: „Wie studirt man Philosophie? Ein Weg⸗ weiser für Studirende aller Fakultäten. Unter Berücksichtigung der neuesten Prüfungsordnungen und mit einem Anhange, enthaltend: eine Uebersicht über die Bestimmungen zur Erlangung der philosophischen Doktorwürde an den deutschen, österreichischen und schweizerischen Universitäten. Von Dr. Moritz Brasch.“ (Preis 1 ℳ).
— Toynbee⸗Hall, Mittelpunkt dersozialpolitischen Thätigkeit der englischen Universitäten im Osten Londons. Von Dr. Gerhart Schulze. Leipzig, Grunow, 1887. Gr. 80. — Die in England bisher auf die Hebung der unteren Stände gerichteten Interessen und Anstrengungen der Gebildeten sind bisher wenig in Deutschland beachtet worden, weil eine genauere Kenntniß ihrer Organisation fehlte. Eine solche verschafft jetzt in ausreichender Weise der Verfasser vorstehender Schrift. Mit ge⸗ diegenen Vorstudien über englische Geschichte und Verfassung ist Schulze an das noch nicht behandelte Thema herangetreten und 1,99 in lichtvoller Klarheit sowohl die äußere Entstehung wie innere
rganisation der neuern sozialen Vereinigung dar, welche seit zwanzig Jahren im Osten Londons segensreich gewirkt hat. Tovnbee⸗Hall, dessen Baulichkeiten, sowie dessen Statuten der Verfasser aus eigener Anschauung kennen gelernt hat, ist weltlich, es gehört keiner be⸗ stimmten kirchlichen Richtung an, ist dagegen nichts weniger als . Hervorgegangen aus den sozialpolitischen Be⸗ strebungen der Universitäten Englands ist Toynbee⸗Hall Anstalt zu verschiedenen Erziehungszwecken. Das Bewußtsein seiner Pflichten gegen die Gesellschaft in Mann zu wecken, wird hier von den Residenten licher Hingabe geübt und sowohl durch täglichen Umgang wie durch Lehrstunden gefördert. Die Vereinigung der verschiedenen Klassen Je. will diesen Kreisen Universitätsbildung vermitteln, welche sich dieselbe wegen der Einrichtungen der en lischen Universitäten nicht verschaffen können. Wir können nur wünschen, deg ae⸗ Beachtung dieser kleinen Schrift die Besitzenden sich um das icksal der w niger begünstigten Bevölkerung mit praktischer Einsicht bekümmern möͤgen und einen Anhalt für zu ergreifende Maßregeln in den hier gemachten erschöpfenden Mittheilungen finden. b
— Canada und Neu⸗Fundland. Nach eigenen Reisen und Beobachtungen von Ernst von Hesse⸗Wartegg. Mit 54 Illu⸗ strationen und einer Uebersichtskarte. Freiburg im Breisgau. Her⸗ der'sche Verlagsbuchhandlung 1888. gr. 8. S. IX. und 223.— Vor Er⸗ bauung und nach Vollendung der voßen canadischen Pacific⸗Bahn bereiste zu wiederholten Malen der Verfasser, Ehrenmitglied der geo⸗ graphischen Gesellschaften zu London, Wien, New⸗York und Rom, das
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