1888 / 54 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Feb 1888 18:00:01 GMT) scan diff

X as darin enthalten ist, was zu den Aufgaben, welche die Polizei heute zu erfüllen hat, err Abgeordnete auch selbst doch wahrlich Bürgern g. Polizisten nicht verzichten.

anerkannt;

der dadurch

8 neben dem Kunstgenuß,

die Anwesenheit der

eine Gemeindeangelegenheit, wi

hat wird die Polizei im In

d darf nicht fehlen.

In den Markthallen e der Herr Vorredner ganz teresse der öffentlichen er schlägt sich mit Ulständige praktische welche unter den vorhanden, sein, jemals eine wirk⸗ messene und richtige zwischen Staat und

richtig aufgefaßt Ordnung sein un Ich glaube, zwischen allen diesen Dingen, der Polizei S halb wird der Versuch sehr schwierig renze mit der Wirkung, Theilung der Kosten d Gemeinden zu ziehen. st der Herr Abge ch er sagte, Interesse der gro Beweis anzutreten, lizeiverwaltungen existiren, gestellt seien, als andere thig zu den Polizeikost

Untrennbarkeit

daß eine ange aran geknuüpft werden kann,

ordnete allerdings am Schluß seiner er wolle hier keine Rechnungen und ßen Städte aufstellen, dazu daß die großen Städte, in namentlich auch Berlin, Landestheile, daß sie en beizutragen hätten. Bemerkung

Ausführungen, obglei Gegenrechnungen übergegangen, den denen Königliche Po! heute schon ungünstiger schon heute meh Ich möchte Wenn die Mejorität dies s doch nach der Annahme der 1885 annehmen der Mei⸗ r vorliegende Ver⸗ so liegt dafür

es Hauses ich muß da Resolution von Eynern aus d nung gewesen ist, hältniß zu einer angeme auch noch ein dringen denn als solches muß i kosten ansehen wächst; das wir die Polizeiverw erlassen wurde, aber heute, w ßende ist, und in Folg Menge ungesunde den, werden die sehr viel komplizirtere und

lich Zeit sei, das hie Regelung zu bringen, so Zedürfniß darin vor, daß dieses ch die heutige unbillige Ver Jahr in geome

daß es end

theilung der trischer Progression 50, als das Gesetz über nvertheilung icht fallende

Abg. Zelle selbst en von Außen

von Jahr zu d niemand verkennen. Im Jahre 18 ten § 3 wegen der Koste ßmäßig wenig ins Gew o die Bevölkerungszunahme der e dessen auch, wie Hr. r Elemente in ihn Aufgaben der Polizei, auch der schwierigere und bringen ist deshalb die

altung mit dem bekann waren das verhältni

anerkannt hat, eine her angesammelt Sicherheitspolizei finanzielle Tragweite der Angelegenheit daß deshalb das Bedü hr stärker und schneidender r wiederholen kann,

edürfniß einer angemessenen Lösung von in den Vordergrund treten ich bin der Ueberzeugung, die sie diesmal nicht gelöst wird, doch niemals von erschwinden. was Herr ute schon ich will

Jahr zu Ja wird, so daß ich nu vwird, wenn lamentarischen Tagesordnung v darauf zurückzukommen, G führen versuchte, nämlich, daß he Prägravation ß gung in Bezi so muß ich ihm doch Vorlage i

Schlusse auszu

jedenfalls keine Bevorzu Polizeikosten stattfinde, Es wird von den Gegnern der in der Presse s gestellt, daß man w ein neues Gesetz zu ganzen Polig

ehung auf die Vertheilung der entschieden widersprechen. ch habe dergleichen auch die Sache immer so dar⸗ es handle sich darum, jetzt elches den G meinden die auferlegt werden.

chon wahrgenommen irklich glauben sollte,

Gemeinden lle sich nur dazu entschließen will, nicht außer Acht zu lassen, s ltnisse der übrigen Landestheile, es sich um eine Regelung in dem en übrigen Landestheilen bereits besteht. den anderen Provinzen umzusehen. Also che Städte der Monarchie, in denen müssen heute die ganzen Kosten Es giebt ihnen niemand etwas, Staatsdotationen haben sie, weil für die Ausstattung der Amtsbezirke bestimmt e übrigen Städte und da theile ich ganz den ynern in der Monarchie können sich daß sie in einer ganz ungemein harten n Bezug auf diesen Punkt gegenüber den Königliche Polizeiverwa sen auf dem platten Lande. inzen und ich will sie mit einem Gesammt⸗ Provinzen, in welchen die Kre haben allerdings

zwischen diesen theilen; und wenn Hr. Abg. Ze diesen Gesichtspunkt Blick auf die Verhä den Beweis dafür liefern, daß Sinne handelt, wie sie in d Haben Sie die Güte, si zunächst einm

Königliche Po

o wird ihm ein glaube ich, wohl

al sämmtli lizeiverwaltung besteht, olizeiverwaltung allein tragen. nicht einmal einen A e ausdrücklich nur Also sämmtlich Standpunkt des Hrn. von E mit Recht darüber beklagen, Weise vernachlässigt Städten, welche komme ich zu den in den östlichen Prov begriff bezeichnen: die ordnung eingeführt Dotation erhalten. 3850 000 ℳ, und davon müss Also mit anderen Worten: n ein Drittel der gesammte Dazu kommt nun noch,

und Gemeinden, welche für überhaupt gar keinen kosten der Polizeiverw aber ferner das inkom Herren, wenn mar und die ihnen glei Ausübung der Polizeiverwal Geld anschlagen wollte

sein würde —, dann stehen w alten Provinzen,

ntheil an den

ltung haben. Das platte Land

is⸗ und Provinzial⸗ nicht unerhebliche Die Gesammtkosten der Amtsbezirke betragen etwa en sie allerdings 1 363 000 durch Zuschuß die zusammengesetzten Amts⸗ Polizeikosten schon an sich baar 1 daß die zahlreichen Gutsbezirke sich einen eigenen Amtsbezirk bilden, r Dotation haben und die Gesammt⸗ altung für sich aufbringen müssen. Dazu kommt mensurable Element des Ehrenamts. Ja, meine Mühe und die Arbeit, die die Amtsvorsteher chstehenden Personen in den östlichen Provinzen bei tung für den Staat leisten müssen, in ich erkenne voll an, daß dies unmöglich ir, wie ich glaube, vor einer Gesammt⸗ der Städte

welche Berlin an sächlichen Polizeikosten zahlt, Und nun bitte ich Sie, die Verhält⸗ heinprovinz, in Hessen⸗Nassau anzusehen. ze Polizeiverwaltung auf ihre änner, Bürgermeister, sie erhalten, ist ver⸗

aufbringen. bezirke müsse aufbringen.

Antheil an de

die 1 300 000 ℳ, doch ganz erheblich überste stfalen, in der ssen die Gemeinden die gan schließlich der Gehälter der Amtsm en, und die Dotation, die Verhältniß zu dem, was sie aus ihren Taschen Ich gebe zu, es wird sich in Ich kann aber e letzten Tage dazu be⸗ G Verhäͤltnisse die an Berlin angrenzen, zu orientiren, und groß die Summe der⸗ der Kreise

nisse in We

Ortsvorsteher bezahl schwindend klein im für ihre Pol den einzelnen 2 dem Hrn. Abg. Zelle sa nutzt habe, um mich in i ländlichen Kreise, dezu auffalle

izeiverwaltung hergeben. Landestheilen sehr verschieden gestalten. gen, daß ich noch dies Bezug auf diesen Punkt über die

iud und frappant, wie die ländlichen Amtsbezirke Nieder⸗Barnim zuschießen müssen zu der Das sind Prozentsätze, was jetzt in

da ist es gra jenigen Kosten ist, Teltow, Ober⸗Barnim, Dotation, die die zum großen Theil s dieser Vorlage von den g die Hälfte der Ge Nun exemplifizirt H Was die erste reis⸗ und Provinzia ebenso wie in den anderen P Dann Hannover; rtgekommen, die Polizeiverwa

sie von der Provinz erhalten. ehr weit über das hinausgehen, roßen Städten verlangt wird, nämlich über

Zelle noch auf Schleswig⸗ Provinz betrifft, so wird h l⸗Ordnung zur Verabschiedung gelangen, rovinzen und sich damit für sie die S

sammtkosten der

aussprechen, ltung auf Kosten des Staats dur geübt, und die Provinz Hannov Dotationen so gut wie die a provinziellen Zwecken verwen erwähnen, um anzuerkennen, eberzeugung nach allerdings man wohl konstatiren könnte. so wird der Hr. Abg. Zelle politische und zwi selbst dazu führen, Nun macht der Hr. Abg. übertriebene Vorstellung d darüber gelesen habe —, da

ch die Landräthe er zieht dennoch ihren Theil der Provinzen und kann sie zu anderen den. Ich will das hier nur vorübergehend daß in diesem Punkte meiner persönlichen annover eine Bevorzugung Was aber Posen betrifft, daß da ganz andere vorliegen, welche wohl von sion auszuscheiden.

sich selbst eine etwas schon in der Presse

die Provinz H

selbst einräumen,

ngende Bedingungen Posen aus der Diskus Zelle, glaube ich, avon was ich auch ß die Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung

von Berlin in erheblichem Maße für Zwecke verwendet würden, welche außerhalb der örtlichen Interessen der Stadt liegen, und er führte zum Beweise dafür an, daß die Berliner Kriminalpolizei in sehr ausge⸗ dehntem Maßstabe dazu verwendet würde, um in die Provinzen ge⸗ sendet zu werden und da Verbrechen gegen Personen und Eigenthum aufzudecken. Meine Herren, ich erkenne das in thesi an und ich glaube, es wird sich Niemand darüber Kummer machen, denn es ist in der That ein dringendes Bedürfniß, daß ein besonders geschulter Zweig der olizeiverwaltung besteht, welcher den bis auf einen gewissen Grad mangelhaften Einrichtungen, die sich ja von selbst ergeben auf dem platten Lande, Aushülfe zu leisten im Stande ist. Aber wenn man sich das ziffermäßig, ich möchte sagen budgetmäßig, zurecht legt ich habe mir die Mühe gegeben oder vielmehr der Herr Polizei⸗Präsident hat das auf meine Bitten gethan, hier sich Rechenschaft dafür abzulegen, was das für eine Tragweite hat so kommt man zu geradezu komischen Resultaten, so geringfügig ist es. Also, während die Gesammtkosten der Berliner Polizei zwischen 8 und 9 Millionen Mark betragen, hat in dem be⸗ treffenden Jahr es ist das Jahr 1887 gewesen eine Aufstellung von derjenigen Kraftaufwendung der Berliner Polizei, welche dazu bestimmt gewesen ist, außerhalb Berlins kriminalpolizeiliche Funktionen auszuüben, folgendes auffallende Resultat ergeben. Es sind dazu verwendet worden ein Polizei⸗Rath, einige Kriminal⸗Kommissarien, ein Schutzmann⸗ Wachtmeister, einige Schutzleute, und da ergiebt sich, daß der be⸗ treffende Polizei⸗Rath 28 Tage seiner Thätigkeit zu solchen Zwecken verwendet hat, die Kriminal⸗Kommissarien zusammen 687 Tage, der Schutzmann⸗Wachtmeister 569 Tage und die Schutzleute 984 Tage, und daß der Gesammtkostenbetrag, welcher an Gehalt für diese Mühewaltungen in dem Etat einzusetzen wäre, 13 661 beträgt, ein Ergebniß, welches einem Gesammtbetrage von beinahe 9 Millionen Mark gegenüber in der That nicht der Rede werth ist. Selbst⸗ verständlich sind die Diäten und Reisekosten, die die be⸗ treffenden Beamten für solche Amtshandlungen außerhalb Berlins bekommen, von der Staatskasse oder von den Interessenten bezahlt worden, und es handelt sich bei jener Zahl nur um die Ge⸗ haltsantheile. Ich glaube überhaupt, daß in Bezug hierauf eine große Menge übertriebener Vorstellungen in der Oeffentlichkeit herrscht, und ich halte es für sehr erwünscht, daß das hier öffentlich und später auch hoffentlich in der Kommission ganz klar erörtert und das Unzutreffende, soweit es als solches anerkannt werden muß, nachgewiesen werden wird. 1

Ich will damit meine vorläufigen Ausführungen schließen, indem ich zunächst noch darauf hinweise, daß es sich ich kann das nicht oft genug wiederholen keineswegs darum handelt, den großen Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung eine ungebührlich hohe Last aufzuerlegen Wenn man darauf hinweist, daß das Jahr⸗ zehnte hindurch bereits gescheben sei, und daß es doch unbillig sei, nun auf einmal mit so starken Forderungen an Sie heranzutreten, so ist doch darauf zu erwidern: es ist um so schlimmer, daß damit schon so lange gewartet wurde, und man kann sagen, die großen Kommunen haben so große Ersparnisse in dieser ganzen langen Zwischenzeit ge⸗ macht, daß es nun wohl an der Zeit ist, eine andere Regu⸗ lirung eintreten zu lassen. Nach der Ueberzeugung der Staats⸗ regierung enthält die hier von uns vorgeschlagene Regelung, wenn man sie auch für eine mechanische angesehen hat, eine durchaus gerechte und billige Ausgleichung der Lasten zwischen Staat und Gemeinde. Ich gebe vollkommen zu, man kann auch nach anderen Maßstaben rechnen, man könnte die Forderung machen, eine Begriffsbestimmung zu fixiren, welche dahin ginge, sich zu vergegen⸗ wärtigen, welcher Theil der Lasten nach Vernunft und Billigkeit dem Staat und welche der Gemeinde aufzuerlegen wäre, etwa dahin, daß der Staat dasjenige zahle, was an Gehältern mehr gegen den Zu⸗ stand aufzubringen ist, der eingetreten sein würde, wenn die Kommune die Polizeiverwaltung allein zu führen hätte. Das ist ja auch schon, wie der Hr. Abg. Zelle sich entsinnen wird, in früheren parlamentarischen Verhandlungen versucht worden, ein dahin gehender Antrag ist aber nach langen Erörterungen als un⸗ praktisch erachtet und ausdrücklich von der Majorität dieses Hauses abgelehnt worden. Also eine Regelung auf dieser Basis wird kaum möglich sein. Man könnte nun ein festes Abkommen mit der betreffenden Gemeinde wenn ich mich so ausdrücken darf vielleicht auch getrennt nach verschiedenen Skalen je nach den örtlichen Verhältnissen eintreten lassen. Meine Herren, ich glaube, auch dies wird sich bei eingehenden Erörterungen in der Kommission wir haben uns ja mit dieser Frage auch beschäftigt als sehr un⸗ praktisch und namentlich als eine sehr zweischneidige Waffe den Gemeinden gegenüber erweisen. Wir sind der Meinung, daß die billigste Lösung darin liegt, auf Grund des Staatshaushals⸗Etats, auf Grund eines fixen gesetzlichen Maßstabes eine alljährlich eintre⸗ tende Regelung zur Grundlage des ganzen Verhältnisses zu machen. Da wird Niemand prägravirt; die Gemeinden haben völlige Sicher⸗ heit, daß alle Einwendungen, die von ihrer Seite zu machen sind, gehörig und gründlich geprüft werden, und es ist in der That nicht abzusehen, wie daraus der Grund zu einer gerechten Beschwerde ge⸗ geben werden kann.

Eins bitte ich Hrn. Zelle zum Schluß erwägen zu wollen: ich glaube wiederholen zu mässen, das Haus wird sich entschließen müssen, Hand in Hand mit der Regsentäng diese Frage das Herrenhaus wird ja auch sein Votum noch a zugeben haben einer endgültigen Lösung entgegenzuführen. So wie die Sache heute liegt, kann sie nach der Ueberzeugung der Regierung, die übrigens in allen Legislatur⸗ perioden von der Landesvertretung getheilt und stark betont worden ist, nicht bleiben, und ich glaube, der Regierung wird man doch daraus gewiß einen Vorwurf nicht machen können, daß sie einer Resolution, die fast das ganze Haus im Jahre 1885 gefaßt hat, nachgebend, nun den Versuch einer billigen Lösung Ihnen vorlegt.

Ich wiederhole, ich bin sehr gern bereit, persönlich wie durch die Kommissarien, die ich entsenden werde, in der Kommission Auskunft zu geben, und in einer dem Bedürfniß entsprechenden Weise die sämmtlichen Punkte, um die es sich handelt, in der Kommission, namentlich auch nach der Richtung, ob die Quotisirung in der Vor⸗ lage richtig gegriffen ist, zu erörtern. Ich hoffe, daß es gelingen wird, zu dem gewünschten Resultat zu gelangen.

Dem Hause der Abgeordneten sind die nach⸗ stehenden Anträge zugegangen:

Antrag des Abg. Prinz von Arenberg und Genossen: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Folgendem Gesetzentwurf die Zustimmung zu ertheilen: Entwurf eines Gesetzes, betreffend die kirchenpolitischen Gesetze.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

Einziger Artikel.

Haben Niederlassungen von Orden oder ordensähnlichen Kon⸗ ieattonen, welche auf Grund des Gesetzes, betreffend die geistlichen rden und ordensähnlichen Kongregationen der katholischen Kirche vom 31. Mai 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 717), aufgelöst sind, zur Zeit ihrer Auflösung Korporationsrechte besessen, so erhalten für die⸗ jenigen dieser Niederlassungen, welche auf Grund der Gesetze über Abänderung der kirchenpolitischen Gesetze vom 14. Juni 1880 (Gesetz⸗ Samml. S. 285), vom 31. Mai 1886 (Gesetz⸗Samml. S. 147) und vom 29 April 1887 (GesetzSamml. S. 127) wieder zugelassen finh oder zugelassen werden, diese Korporationsrechte wieder Rechts⸗ geltung. b Diese Rechtsgeltung tritt, soweit sie nicht nach bestehendem Rechte schon früher eingetreten ist, für die bereits vor der Ferctetagt dieses Gesetzes zugelassenen Niederlassungen mit Eintritt dieser Rechtskraft, für die Niederlassungen, welche später zugelassen werden, mit deren

Zulassung in Kraft. Antrag des Abg. Dr. Windthorst und Genossen: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern,

baldigst den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen,

dem Landtage durch welches den

* 8 1 Kirchen und ihren Organen in Betreff des religiösen nterrichts in den Volksschulen diejenigen Befugnisse in vollem Umfange gewährt welche die Verfassungsurkunde im Artikel 24 denselben durch en Satz: 85,, religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die be⸗ treffenden Religionsgesellschaften“ . zugesichert hat und dabei, dem ursprünglichen Sinne bs Zusicherung insbesondere auf Feststellung folgender d echte Bedacht zu nehmen:

1) In das Amt des Volksschullehrers dürfen nur Personen be⸗ rufen werden, gegen welche die kirchliche Behörde in kirchlich⸗religiöser Hinsicht keine Einwendung gemacht hat. Werden später solche Ein⸗ wendungen erhoben, so darf der Lehrer zur Ertheilung des Religions⸗ unterrichts nicht weiter zugelassen werden.

2) Diejenigen Organe zu bestimmen, welche in den einzelnen Volksschulen den Religionsunterricht zu leiten berechtigt sind, steht ausschließlich den kirchlichen Obern zu.

3) Das zur Leitung des Religionsunterrichts berufene kirchliche Organ ist befugt, nach eigenem Ermessen den schulplanmäßigen Re⸗ ligionsunterricht selbst zu ertheilen oder dem Religionsunterricht des Lehrers beizuwohnen, in diesen einzugreifen und für dessen Ertheilung den Lehrer mit Weisungen zu versehen, welche von Letzterem zu be⸗ folgen sind.

4) Die kirchlichen Behörden bestimmen die für den Religions⸗ unterricht und die religiöse Uebung in den Schulen dienenden Lehr⸗ und Unterrichtsbücher, den Umfang und Inhalt des schulplanmäßigen Mhüägtäsen Unterrichtsstoffs und dessen Vertheilung auf die einzelnen

assen.

Antrag des Abg. Dr. Brüel und Genossen zu der zweiten Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Ange⸗ legenheiten für das Jahr vom 1. April 1888/89:

Dauernde Ausgaben, Kap. 124 Tit. 5.

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, in Betreff des Fonds Kapitel 124 Titel 5 für die Zeit vom 1. April 1889 ab eine Verwendungsart vorzubereiten, nach welcher derjenige Theil des

onds, welcher nicht zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen in Anspruch genommen wird, den kirchlichen Oberbehörden in festen jährlichen Generalsummen mit entsprechender Verwendungsbestimmung überwiesen wird, und desfallsige Vorschläge dem Landtage beim nächst⸗ jährigen Staatshaushalts⸗Etat vorzulegen.

Antrag der Abgg. Freiherrn von Huene, von Strom⸗ beck und Genossen zu der zweiten Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten für das Jahr vom 1. April 1888/89:

Dauernde Ausgaben, Kap. 116.

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:

1) Ermittelung darüber anzustellen, ob und welche katholischen Seelsorgestellen, deren Unterhaltung von der Staatsregierung auf Grund besonderer rechtlicher Verpflichtungen geleistet wird, zur Zeit ihren Inhabern ein standesgemäßes Einkommen nicht gewähren.

2) Eventuell in dem nächstjährigen Etat durch entsprechende Erhöhung des im Kap. 116 ausgeworfenen Fonds die Mittel zur Aufbesserung ungenügenden Stelleneinkommens vorzusehen.

Antrag des Abg. von Strombeck und Genossen zu der zweiten Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten für das Jahr vom 1. April 1888 /89.

Dauernde Ausgaben, Kap. 124 Tit. 5.

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

In dem „Vermerk“ zu Kap. 124 Tit. 5 hinter den Worten „das Jahreseinkommen der bereits 5 Jahre im Amt befindlichen Geist⸗ lichen“ einzuschalten: einschließlich derer in staatlich anerkannten Missionspfarren —“.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Die Cholera und das Gegenmittel von einem alten Soldaten (Anton Selohsemz¹). Preis 50 Kreuzer ö. W. Wien, im Dezember 1887. Kommissionsverlag bei Mayer & Compagnie in Wien, I. Singerstraße Nr. 7, deutsches Haus.

Wilh. Koch (vormals Wilh. Koch u. Reimer), Antiquariat, Prinzessinstraße Nr. 3a Königsberg i. Pr., London: D. Nutt, 370 Strand, New⸗York: B. Westermann u. Co., 838 Broadway. Katalog Nr. 36. Geschichte Deutschlands. Katalog Nr. 37. Geschichte, mit Ausnahme der Geschichte Deutschlands.

Die christliche Welt. Evangelisch⸗Lutherisches Gemeinde⸗ blatt für die Gebildeten. (Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig). Nr. 9. Inhalt: Passionsbilder: 2. Gethsemane Drei Briefe über den Wunder⸗ und Dämonenglauben der Gegenwart, 2.— Ein Lebenskampf um die Wahrheit. Der Prozeß Thümmel⸗Wie⸗ mann vor dem Landgericht zu Kassel. Ein Bild aus Berlin. Unfre Kunst: 8. Die religiöse Kunst (Zweite Hälfte. Bücher und Schriften: Auch für Männer; Eine unterhaltende Ethik. Aus dem Gustav⸗Adolf⸗Verein: Die badische Diaspora; Aus dem baxerischen Walde; Die Orgel von Rellinghausen. Aus Siebenbürgen: Der Kampf der evangelischen Landeskirche A. B. um das Recht der Porto⸗ freiheit. Verschiedenes: Zur Auseinandersetzung mit den „Deutschen Enthaltsamkeitsvereinen“; Die Huldigung protestantischer Fürsten zum Papstjubiläum. Dank.

Das Volkswohl. (Allgemeine Ausgabe der Sozial⸗Correspondenz Dr. Victor Böhmert, Dresden.) Nr. 8. Inhalt: Achtjährige düsssahee für Arme und Arbeitslose. Eine Kreditguelle der kleinen

eschäftsleute. Praktische Vorschläge zur Beglückung von Unter⸗ nehmern und Arbeitern. Die Arbeitslosen in den australischen Kolv⸗ nien. Zur Milderung der Klassengegensätze. Der „Feierabend als Hausfreund des Arbeiters. Eine Arbeiterstadt ohne Alkohol. Soziales: Verpflegungsstationen. In der Wiener Suppen⸗ und Thee⸗Anstalt. Beilage: Die Lebensversicherung und die allgemeine Wehrpflicht. Haushaltplan eines jugendlichen Arbeiters. Der Berliner „Verein Mädchenhort“ in Verbindung mit drei Kirchen⸗ gemeinden Wiederbelebung der deutschen Perlenfischerei. Arbeiter⸗ verhältnisse: Arbeiterkolonien. Anzeigen. Ferner eine literarische

Beilage. Schorer's Familienblatt. Nr. 9. Inhalt: Aschen⸗ b rödel. Roman von H. Schobert. (8. Fortsetzung.) Nymphaes alba. Gedicht von Wilhelm Walloth. Zu dem gleichnamigen Kunst⸗ blatt. Ein Denkmal Heinrich Heine's. Von Eugen Isolani. Pferdeleben auf der Pußta. Zu dem Bilde: Mittagsruhe in der Steppe. Das Nikotin und seine Wirkungen. Von Dr. Goliner. Vom alten Burgtheater. Ein Gedenkblatt. Von Julius Freund. Mit einer Vignette. Etwas über die Parodie. Von Frii Mauthner. Unsere Mitarbeiter. Mit Bildniß und Autograp Fet Mauthner's. Das Tuch mit blauem Rand. Nach den eeben erzählt von A. Grans. Plauderecke: Logische Relligiond⸗ zweifel. Der Regenschirm. Ein IJnquisitionsmittel in Persien Schneider. Bäuerin. Eine Flasche Rum und ihre Folgen Professor Jakob Grimm. Napoleon auf St. Helena. Mi Bildniß. Ein seltsamer Traum. Kunstblätter: Nymphgeο albe. Von K. Raupp. Mittagsruhe in der Pußta. Von Alexande⸗ Wagner. Beilage: Auf der Wacht gegen Rußland. Von J. Bea. engner mRit Hriginalzeichuung von G. Sieben. —, Das Stieftin des Jahres. Von Ulrich Meyer. Männer der Zeit in grapho logischer Charakteristi. Ein Herzensbund. Von G. O. Hilder. it den Bildnissen von Ebba von Munck und Prin Oskar va⸗ Schweden. Humoristisches: Nur immer praktisch. it Origina zeichnung von Erdmann Wagner. Denkübungen. Briefkasten.

zeiger und Königlich Preußischen St

Berlin, Dienstag, den 28. Februar

schen Reich

Neue Erkrankungen kamen aus Berlin und aus Wien, Pest und St. zur Berichterstattung. An St. Petersburg 2 Sterbefälle, ferner aus, Petersburg 2 Erkrankungen cher Genickstarre wurden aus

vorangegangenen Woche.

Hamburg in verminderter, egen in vermehrter Zahl amen aus Prag 1, Stockholm 1, epidemis 3 Todesfälle mitget aus Berlin auch eine, Entzündungen des Zell. zur Beobachtung. zahlreiche Frauen. in London weniger holm waren Erkran kamen aus Wien und seinen Vororten, mehrfache (5—6) aus

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ . Februar bis 18. Februar cr. von je chschnitt berechnet, als gestorben 26,2, in Königsberg 23,3, in Köln . 25,7, in Wiesbaden 17,9, in Hannover 15,4, in Magdeburg 20,4, in Stettin 23,6, in Altona 27,0, 21,0, in München 28,6, in Nürnberg 29,6, urg 25,9, in Dresden 21,9, in Leipzig 18,1, in Stuttgart 21, in Braunschweig 26,5, in Hamburg 27,7, in Wien in Prag 31,6, in Triest 42,3, in Krakau 27,4, ssel 20,8, in Paris 25,8, in Basel —, - 26,0, in Liverpool 21,8, in Dublin 25,9, Hin Kopenhagen 29,6, in Stockholm 24,2, in in St. Petersburg 33,3, in Warschau 26,0, in in Venedig 39,4, in 1 „29. Januar bis 4. Februar 28,0, in Philadelphia 23,5, in Baltimore 22,3, 21,8, in Madras 49,3.

4,82 und Gumbinnen auf 4,04 ℳ) im Staate (Hohenzollern hat keine Staatsforsten) auf 6,19 . Die vom Statistischen Depart 1 Ministeriums herausgeg dustrie, Handel und Verkehr“ Bandes die Haupter bahnstatistik im Ja

etersburg da⸗ lecktyphus ement des österreichische ebenen „Nachrichten über In enthalten im dritten Heft des XXXV. ebnisse der österrei 1 re 1886, welche durch fol Daten charakterisirt werden: Die Baulänge (Eigent länge) der, beiden Reichshälften der österreichischen Eisenbahnen, Verkehr bestimmt sind, betrug am 16 124,538 Eisenbahnen 5 754,412 und auf die 10 370,126 km; 2889,766 km auf das österr ungarische Staatsgebiet und 3681,095 km auf die Staa Privatbahnen. Im Laufe des Jahres durch die Intriebsetzung neuer Linien 332,474 km, an welchem

heitsamts sind in der Zeit vom 12 1000 Bewohnern, auf den Jahresdur gemeldet: in Berlin 19,7, 33,9, in Frankfu in Kassel. 24,8,

burg 25,1, in Metz

Handels⸗ zur Anzeige. A nickstarre Metz 1, aus Zwickau heilt, die in beiden Orten Militärpersonen betrafen aus Nürnberg 2 Erkrankungen. Rosenartige ewebes der Haut kamen seltener indbettfieber erlagen in London Der Keuchhusten hat in Berlin etwas mehr, Opfer gefordert; in Hamburg, Kopenha kungen nicht selten. Einzelne Todesfälle an aus London und St. Peters⸗ 3 Paris, Triest, Rom; aus Prag 24 Sterbefälle mitgetheilt. Erkrankungen „St. Petersburg 2, aus Wien 8.

e in Berlin blieben auch in dieser die Sterblichkeit war eine geringere als Namentlich kamen akute Entzün⸗ ne und Katarrhe der Luftwege seltener zum ch im Allgemeinen einen milderen Darmkatarrhen und an Brechdurchfällen ch etwas häufiger zum Tode führten. blieb das Vorkommen von typhösen auch Erkrankungen an Scharlachfieber ahl zur Anzeige.

in Breslau chischen Eisen⸗ ende summarische umslänge, Bahn Monarchie gemeinsamen und öffentlichen Schluß des Jahres 1885 gemeinsamen österreichischen Eisenbahnen

eichische und mit 2864,646 km auf das die Länge der österreichischen Bahnen mit tsbahnen und mit 6689,031 km auf die 1886 erfuhr das Bahnnetz einen Längenzu 4 kr we die gemeinsamen Eisenbahnen mi und die ö terreichischen Eisenbahnen mit 205,101 km, österreichische Staatsgebiet mit 300,816 und das ungarische partizipiren. Die während des Jahres 1886 Bahnlinien haben 118 Stationen und Halt 2 die Laufe des Jahres 1886 neu in Betrieb gesetzten Bahnlinien, sowie in Folge der Längenveränderungen bei 1 Bahnen erreichte das Netz der, beiden Reichshälften der n und der österreichischen Eisenbahnen am 31. D 1886 die Länge von 16 458,574 km. samen Eisenbahnen 5881,785 km und auf die ö bahnen 10 576,789 km. Von den ersteren en und 2896,304 km österreichischen und mit 6896,271 km Privatbahnen. 3596,833 km im Staatsbetriebe (da⸗ m im fremden Staatsbetriebe) und 83,685 während von den Privatbahnen 810,652 km ts, 648,534 km auf Rechnung der Eigenthümer, t und 5437,085 km von P. Die Gesammtlänge aller für Eisenbahnen innerhalb

Karlsruhe 18,6, en, Stock⸗ ümsterdam 26,8, in Brü in London 20,6, in G in Edinburg 21,1, Christiania 25,1, 1 Odessa 19,8, in Rom 29,3, Alexandria 37,0. Fe d. J.: in New⸗Pork in Kalkutta 31,9, in Bombay Die Sterblichkeit zeigte auch in dies meisten Großstä vielfach kleinere Sterb Einer sehr Fahr berechnet) erfreuten si 20,0 pro Mille und Jah Wiesbaden, Mannheim,

burg zur Anzeige, Warschau werden 9, aus amburg und Pest je 1, aus ie sanitären Verhältniss Berichtswoche günstige, und in der vorhergegangenen dungen der Athmungsorga Vorschein und nahmen au während Erkrankungen an häufiger auftraten und au Von den Infektionskrankheiten iebern ein sehr beschränktes, men in keinem Sta krankungen der Vorwoche

in Turin 34,5, rner in der Zeit vom nachh, S78 . er Berichtswoche in den ferner das dten Europas eine weitere Abnahme, auch wurden lichkeitsverhältnißzahlen als in der Vorwoche ge⸗ Sterblichkeit (bis 15,0 pro Mille und ch Kiel und Charlottenburg. Günstig (bis war die Sterblichkeit in Berlin, Barmen, Düsseldorf, Leipzig, Karlsruhe,

gebiet mit 31,658 km neu hinzugewachsenen Durch die im r berechne 8 bestehenden dttheil in nennenswerther ffchen⸗

zahlreichsten n der Rosenthaler Vorstadt) Krankungen an Diphtherie in geri Tempelhofer Vorstadtbezirk) zu Keuchhusten waren zahlreich wenig höher krankungen im an epidemischer Genickstarre Rosenartige Entzündunge häufiger, rheumatische Be rheumatismen etwas seltener als ärztlichen Behandlung.

Nach den Spezial⸗Etats der Rechnungsjahr 1888/89 berechnet sich ischen Holzes in der zirk Potsdam auf 9,16 un

olstein auf 7,81 ℳ; Merseburg auf 9,02 ℳ, Rheinland auf 7,29 (im Trier auf 8 ℳ, Koblenz auf 7,17 ℳ, Schlesien auf 6,95 eslau auf 7,14 und 6,49 (im Regierungsbezirk öslin auf 4,64 und Stralsund auf

Regierungsbezirk Hildes⸗ ℳ, Stade auf 5,37 ℳ); West⸗ ezirk Münster auf 9,28 ℳ, Arns⸗ osen auf 5,24 osen auf 5,07 ℳ) Regierungsbezirk Wiesbaden au Westpreußen auf 4,78 (im Re⸗ 5,03 und Danzig auf 4,23 ℳ) (im Regierungsbezirk Königsberg auf

Darmstadt, Magdeburg, Brüssel u. a. 20,0 pro Mille und Jahr). gkuten Entzündungen der ehr erheblich abgenommen. ührten etwas seltener burg war die Zahl derselben et Die Theilnahme des Säuglingsalters an war im Allgemeinen eine mäßig hohe.

starben, aufs Jahr berechnet,

Vorkommen hnliches wie in der vorh nd Unterleibstyphus werden t. Masern bedingte Christiania etwas mehr, in London und Lyon die

N gemeinsame Stuttgart, im Stralauer Sterblichkeit Namentlich haben Sterbefälle an Athmungsorgane und Katarrhe Auch Darmkatarrhe und Brechdurchfä zum Tode, nur in Berlin und Ham⸗ Vorwoche gesteigert. ammtsterblichkeit Von je 10 000 Lebenden in München 114 Säug⸗ der Infektionskrankheiten blieb meist ergegangenen Woche, nur Sterbefälle mehrfach in verminderter n in Berlin, Hamburg, Kopen⸗ Hannover, Wien, St. gleiche Zahl von Todes⸗ Erkrankungen werden aus dem Regie⸗ est, Christiania mehr, aus urg etwas weniger als in der Sterbefälle an Scharlach⸗ as verminderter, aus was größerer Zahl Nürnberg, Wien,

Davon entfielen auf die gemein⸗ sterreichischen Eisen: tfielen 2985,481 km auf das ungarische

erer Zahl (am häufigsten in dem . Erkrankungen an war die Zahl der Sterbefälle nur ahl der gemeldeten Er⸗ e wie in der Vorwoche; kam eine weitere Erkrankung zur Kenntniß. des Zellgewebes der Haut kamen etwas schwerden der Muskeln und akute Gelenk⸗ in der vorangegangenen Woche zur

der Luftwe orschein traten. österreichische Staatsgebiet 3680,518 km Staatsbahnen Von den Staatsbahnen waren von 14,094 k Privatbetriebe, nung des Staa Ganzen also 1459,186 km vom Staa vaten verwaltet und betrieben wurden. den öffentlichen Verke der Grenzen des österrei vertheilt sich unter 56 verschiedene Besitzer, (die österreichische, bayerische, und die bosnisch⸗herzegowinische und 46 österreichische Privatgesellschaften. waren die Eisenbahnen 44 Punkten und mit U den Anschlüssen nach dem je 12, Bayern 10, Rußlan Am Ende des Jahres 18 länge von 13 655,771 km in reichen und Ländern, deren Flächeninhalt und deren Gesammtbevölkerung nach der zember 1880 sich auf 22 144 24 21,97 km Grundfläche, 2) a 3) 1 km Bahn auf 1621 Bewo 61,667 km Bahn.

Vorwoche, die Wochenbett war fast die glei

der Kinder f was gegen die

in Berlin 61,

hr bestimmten Lokomotiv⸗ chischen Staatsgebiets beträgt 13 655,771 km und nämlich 5 Staatsverwaltungen sächsische Staatsverwaltung 5 gemeinsame Mit dem Auslande chen Staatsgebiet an nkten in Verbindung. len auf Preußen und Sachsen d 3, Italien 3, die Schweiz 3 und Rumänien 1. 86 kamen bei einer nachgewiesenen Bahn⸗ den im Reichsrathe vertretenen König⸗ sich auf 300 024,38 Ikm Volkszählung vom 31. De⸗ beläuft, 1) 1 km Bahn auf uf 1 km Grundfläche 45 m Bahn, hner und 4) auf 100 000 Bewohner

orstverwaltung für das urchschnittseinnahme für den Provinz Brandenburg auf 8,51 d Frankfurt a. O. auf Sachsen auf 7,66 Magdeburg auf 6,86 Regierungs⸗

an Pocken u ahl gemelde Festmeter fiskal (im Regierungsbe 7,77 ℳ); Schleswig⸗ (im Regierungsbezirk und Erfurt auf 6,73 ℳ); bezirk Düsseldorf auf 8, Köln auf 6,68 und (im Regierungsbezirk Liegnitz auf 7,7 Oppeln auf 6,53 ℳ); P. Stettin auf 7,87 ℳ, Hannover auf 5,96 (im Lüneburg auf 6

5,588 und Hannover

Peters burg weniger, in aͤllen wie in der Vorwoche. rungsbezirk Düsseldorf, Edinburg, Kopenhagen und St. Peters vorangegangenen Woche gemeldet. urden aus Berlin, London, Warschau, St. Petersburg in et gen kamen aus Breslau, twas häufiger zur Anzeige. D. und Croup war in Berlin, Magdeburg, Wien, Prag, eine größere, Straßburg, Nürnberg, ls in der Vorwoche. geringerer, aus St. Petersburg terleibstyphus verlief urg milder, in Chemnitz, London, was größer, als in der

Landesverwaltung), aus Wien,

auf dem österreichis . ngarn an 12 Pu Paris in etw Aachen auf 5,55 ℳ); Auslande entfall Wien, Kopenhagen, mitgetheilt. Christiania, Sterblichkeit an Dresden, Frankfurt a. M., St. Petersburg, Breslau, Leipzig, eine geringere a wurden nur aus Berlin in

Kopenhagen,

Hamburg, P Warschau war

ommern auf St. Petersburg e Diphtherie heim auf 6,15 ℳ, Osnabrück⸗Aurich auf falen auf 5, berg auf 5, (im Regierungsbezirk Brombe Hessen⸗Nassau auf 4,98 (im 6,11 und Kassel auf 4,66 ℳ) gierungsbezirk M und Ostpreußen auf 4,46

Kopenhagen,

Amsterdam, Pest, Paris, Neue Erkrankungen Breslau, Wien, gesteigerter

59 (im Regierungsb 84 und Minden auf 5,13 ℳ);

rg auf 5,36 und Christiania,

arienwerder au

die Zahl der Sterbefälle et

suchungs⸗Sachen. Aufgebote, Vor Verdingungen ꝛc.

öffentlichen Papieren.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch 6. Berufs⸗Genossenschaften.

Oeffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Unter 2. Zwangsvollstreckungen, 3. Verkäufe, Verpachtungen, 4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von

ladungen u. dergl. 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Hoffer, Alois, geb. 28. Nov. 1864 zu Ober⸗ J, geb. 5. Februar 1865 zu v. Johann, Alois, geb. 15. Sept. 1865 zu S. v. Ignatz,

Joh. Peter, geb. 24. Mai 1865 zu 2. Mai 1865 zu Joseph Theophil, geb. 4. Juni eb. 25. April 1862 1865 zu Meis⸗ geb. 11. Okt. 1865 zu Maria Anna Müller,

4. Nov. 1865 zu Nieder⸗

geb. 24. Januar 1865 zu

Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache 4. Württ. Infanterie⸗Regiments Nr. 122 nmelsweiler, Rosenberg, Ellwangen, evangelisch,

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗S

Steckbrief. Michael Drigalla aus Delitz August 1863 in Marien⸗ ist die Untersuchungshaft s M*² 3/88 verhängt. und in das Ge⸗ H. abzuliefe

schluß „Einsicht des Ersuchens des Gerichts der Königlichen 31. Division vom nach Einsicht des Staatsanwaltschaft vom 7. Februar 1888 Vermögen des flüchtigen Rekruten Eduard Dreyer aus Ottrott, Kreis Mols⸗ heim, bis auf Höhe von dreitausend Mark für den Fiskus mit Beschlag belegt. Zabern, den 9. Februar 1888. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Cremer, Emminghau

(L. S.) Der 8

ehnheim, S. v. Leonhar 3) Hubel, Joh. Pau Oberehnheim, S. 4) Orthlieb, Oberehnheim, 5) Vogler, Oberehnheim, S. v. F 6) Donath, Franz Josef, geb. 1 Walf, S. v. Ludwig X Zimmermann, 1865 zu Oberehnheim, S. v. Jo Gruber, Joh. Philipp, berehnheim, S. v. Franz Ant 9) Miß, Andreas, geb. tratzheim, S. v. Nicolaus, 10) Müller, Julian, Niederehnheim, S. v. 11) Stahl, Theodor, geb. ehnheim, S. v. Wilibald, 12) Eck, Ludwig Emil, S. v. Franz Josef, 8 Karl, geb. 13. März 1865 zu Georg Michel, geb. 7. Nov. 1865

b. 30. Mai 1865 zu Zell⸗

f, die Uebrigen zuletzt in tsort wohnhaft gewesen.

gegen den Rekruten 24. Januar 1888, Schroth aus Hur der Kaiferlichen eboren am 7. Januar chneider, wegen Fahnenflucht, hat das Militär⸗Revisionsgericht zu Stuttgart am bruar 1888 zu Recht erkannt: es solle das dem ꝛc. Schroth gegenwärtig zu⸗ stehende oder künftig anfallend

beschadet der Rechte Dritter,

den 24. Februar 1888. „Brigade (2. Kgl. Württ.).

Bekanntmachung. In der Untersuchungssache gegen IWürtt. Infant.⸗Regiments Nr. Christian Karl Jaag aus eboren 14. November 1867, rauer, wegen Fahnenflucht vor der Einstellung, hat ilitär⸗Revisionsgericht zu Stuttgart am uar 1888 zu Recht erkannt: olle das dem Angeschuldi ende oder künftig anfa beschadet der belegt sein.

Gegen den Arbeiter 2 bei Halle, geboren am 29. dorf, welcher flüchtig ist, wegen Diebst wird ersucht, richtsgefängniß zu B.

Potsdam,

ahls in acti denselben zu verhaften randenburg a. Februar 1888.

che Staatsanwaltschaft.

e Vermögen, un⸗ mit Beschlag be⸗ s und von Hindersin. ür richtige Abschrift:

Ludwigsburg 3 andgerichts⸗Sekretär: Hoffmann.

52. Infanterie

stehend benannten Wehrpfl

1) Carl Johann Gusta boren am 29. Juni 185 zuletzt aufhältlich,

2) Heinrich A fahrer, geboren am 27. Januar daselbst zuletzt aufhältlich,

3) Friedrich Chris⸗ fahrer, geboren am daselbst zuletzt aufhältlich, ristian Beeck,

Seefahrer, ge⸗ 8 zu Stralsund, daselbst

an Mellahn, 1859 zu Stralsund,

hristoph Gielow, See⸗ 4. Februar 1859 zu Stralsund,

1 sch Nach Einsicht des Ersuchens des Gerichts d Königlichen 31. Division vom 24. Januar 1888, ntrages der Kaiserlichen Staats⸗

den Rekruten it 122 Johann Sindringen, Oehringen, evangelisch, ein Bier⸗

nach Einsicht des A anwaltschaft vom 10. Februar 1888 das Vermögen des Albert Bettstatter aus Mu heim bis auf die Höhe von für den Fiskus mit Beschlag belegt.

den 11. Februar 1888.

andgericht, Strafkammer.

inghaus und von Hindersin. Für richtige Abschrift:

(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Hoffmann.

Beschluß. Einsicht des Ersuchens des Gerichts der won vom 24. Januar 1888,

des Antrages der Keaiserlichen t vom 10. Februar 1888, en des flüchtigen Rekruten hauff aus Dinsheim, Krei⸗ 8 auf die Höhe von Dreitau schlag belegt.

ugust Christi flüchtigen Rekruten g, Kreis Mols⸗

Oberehnheim, reitausend Mark

13) Meusburger, Oberehnheim, S. v. Franz 14) Lingelser, Martin, Hindisheim, S. v. A 15) Dreyfuß, David, ge weiler, S. v. L ad 14 zuletzt in Wal ihrem angegebenen Gebur Zabern, den 23. Februar 1888 Kaiserliche St

1 Sch

ten gegenwärtig zu⸗ Uende Vermö Rechte Dritter mit

urg, den 24. Februar 1888. 2. Infanterie⸗Brigade (2. K

Seefahrer, ge⸗

Stralsund, daselbst zuletzt Kaiserliches L

boren 16. April 1859 zu gez. Cremer, E

Friedrich Lud geboren am 10. J zuletzt aufhältlich,

6) Carl Jo

wig Meunkow, Seefahrer, 9 zu Stralsund, daselbst

hann Theodor Bre 24. Juni 1859 zu Stralsund, da

gl. Württ.).

Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache 4. Württ. Infant. Regiments 122 Jakob Karl Bay aus Sindringen, Oehringen, geboren am 3. Dezember ein Ochsenbauer, wegen

at das Königliche Militär⸗ tgart am 11. Februar 1888

ün Fegorer Sh gegen den Rekruten Georg Grunow, geboren Stralsund, daselbst zuletzt

dwig Kappen, geboren am lsund, daselbst zuletzt auf⸗

Hermann Wilhelm am 4. Oktober 1859 zu

8) Carl Hermann Lu 26. April 1859 zu Stra

9) Franz Carl Johann Hopp, am 10. Juni 1859 zu Stralsun aufhältlich,

sind durch rechtskräftiges U bei dem Königlichen Amtsger 16. April 1883 wegen Verletzung ein Jeder zu einer einem Monat Gefängniß verurtheilt.

Ich ersuche um Nachricht, im Falle einer jener Personen be

Greifswald, den 1

1866, evangelisch, ucht vor der Einstellung, evisionsgericht zu Stut zu Recht erkannt: Ies solle das dem Anges stehende oder künftig beschadet der Rechte

Staatsanwaltsch

Beschluß. Nach Einsicht des Er Königlichen 31. Division vom nach Einsicht des Antrages der anwaltschaft vom 7. Februar 188 wird das Vermögen d Albert Erb au

bis auf die

Gerichts der 24. Januar 1888, Kaiserlichen Staats⸗

uchens des

chuldigten gegenwärtig zu⸗ anfallende Vermögen un⸗ Dritter mit Beschlag be⸗

urg, den 24. Februar 1888. e⸗Brigade (2. K. W.).

Mark für den Fiskus mit Be⸗ den 13. Februar 1888. erliches Landgericht, S gez. Cremer, Emmin

(L. S.) Der

Seefahrer, geboren d, daselbst zuletzt

rtheil der Strafkammer icht zu Stralsund vom der Wehrpflicht eldstrafe von 160

trafkammer. dvon Hindersin.

ndgerichts⸗Sekretär: Hoffmann.

es flüchtigen Rekruten

Kreis Molsheim,

Höhe von Dreitausend Mark für den Fiskus mit Beschlag belegt.

Zabern, den 9. Februar 1888.

Kaiserliches Landgerich mminghau ür richtige Abschrift: ndgerichts⸗Sekretär: Hoffmann.

52. Infanteri ür richtige

t, Strafkammer.

Bekanntmachung. g und von Hindersin.

[5

Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserl. m 17. Februar 1888 wurde befindliche Vermögen der

schluß. 8 Ersuchens des Gerichts der 24. Januar 1888, es der Kaiserlichen ruar 1888, üchtigen Rekruten

eim, Kreis Erstein,

58430]

Nach Einsicht de Königlichen 31. Division vom des Antra tschaft vom 7. Fe wird das Vermögen des Emil Fischer aus Oberehn

gez. Cremer, E Landgerichts zu Zabern vo das im Deutschen Reiche nachbezeichneten Angeklagten mit Beschla Fischer, Franz berehnheim, S. v. Alois,

der Aufenthalt kannt wird.

5. Januar 1888.

Der Erste Staatsanwalt.

Staatsanwa aver, geb. 17.