1888 / 55 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Feb 1888 18:00:01 GMT) scan diff

preußischer mittel 109 112, dito guter 113 116,

dito feiner 117 119 ab Bahn bez., per diesen Monat —, per Februar⸗März —, ver April⸗Mai 113,25 112,75 bez., per Mai⸗JIuni 115,25 115 bez., per Juni⸗Juli 117,5 116,75 bez. Miais per 1000 kg. Loco fest. Termine —. Gekünd. t. Kündigungspreis Loco 120 bis 128 nach Qual., per diesen Monat und Februar⸗ März 120 ℳ, per April⸗Mai 124 Erbsen per 1000 kg. Kochwaare 125 185 ℳ, Futterwaare 111 117 nach Qualität. Roggenmehl Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg brutto inkl. Sack —. Gekündigt 250 Sack. Kündigungs⸗

preis 16,30 ℳ, per diesen Monat und per Februar⸗ Mlärz 16,30 nom., per März⸗April ℳ, per Avpril⸗ Mai 16,45 bez., per Mai⸗Juni ℳ, per Juni⸗ Kartoffelmehl pr. 100 ke brutto inel. Sack. Ter⸗ nine fest. Gekündigt Sack. Kündigungspreis —. Loco 18,70 19,30 n. Qual., per diesen Monat und per Februar⸗März 18,70 ℳ, per April⸗Mai 18,80 ℳ, per Mai⸗Juni —, per August⸗September Trockene Kartoffelstärke pr. 100 kg brutto inkl. Sack. Termine fest. Gekündigt Sack. Kündigungspreis Loco 18,60 18,90 n. Qual., per diesen Monat und per Februar⸗März 18,60 ℳ, per April⸗ Mai 18,70 ℳ, per Mai⸗Juni ℳ, per August⸗ September Küböl per 100 kg mit Faß. Termine behauptet. Getündigt Ctr. Kündigungspreis vLoco mit Faß 44,5 G. Loco ohne Faß —, per diesen Monat , per Februar⸗März ℳ, per April⸗Mai 44,2 44,3 bez.,, per Mai⸗Juni 44,5 ℳ, per Juni⸗ Juli 44,7 ℳ, per Juli⸗August —, per Septbr.⸗Oktbr. 45,1 45,2 bez. . (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. Ter⸗ mine still. Gekündigt kg. Kundigungspreis Loco ℳ, per diesen Monat Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 % nach Tralles loco mit Faß (versteuerter). Termine niedriger. Gekündigt 1. Kündigungspreis ℳ, per diesen Monat 96,8 bez., per April⸗Mai 97— 97,2 96,9 bez., per Mai⸗Juni 97,6 97,8 97,5 bez., per Juni⸗Juli —. Ssgpriritus per 100 1 100 % = 10 000 % (ver⸗ steuerter) loco ohne Faß 96,7 96,6 bez. Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe ohne Faß loco 47,9 bez., per April⸗Mai 49,1— 49,2 bez., per Mai⸗Juni 49,8 49,9 49,8 bez., per Juni⸗ Juli 50,6 50,7 bez., per Juli⸗August 51,4— 51,5 bez., per Aug.⸗Sept. 52,2 52,3 52,2 bez. Sspiritus mit 70 Verbrauchsabgabe ohne Faß loco 29,6 bez., per April⸗Mai 30,8 bez., per Mai⸗Juni 31,3 bez, per Juni⸗Juli 32,1 bez., per Juli⸗August 32,7 32,9 32,8 bez., per August⸗ September 33,4 33,6 33,5 bez. Weizenmehl Nr. 00 23,00 22,00, Nr. 0 22 20,00. Feine Marken über Notiz bezahlt. 1 Roggenmehl Nr. 0 u. 1 16,50 15,50, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 17,75 16,00 bez., Nr. 0 1,75 höher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack.

Berlin, 27. Februar. Marktpreise nach Ermitte⸗ lungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums.

Höchste Niedrigste Preise.

Per 100 kg für: 3

Weizen gute Sorte. .17 40 16 Weizen mittel Sorte 16 70 16

Weizen geringe Sorte 16 15

Roggen gute Sorte .11 70 11. Roggen mittel Sorte 11 25 10 Roggen geringe Sorte. 10 80 ]10 Gerste gute Sortee .17 50 Gerste mittel Sorte Q14 65

Gerste geringe Sorte .11 80 10

Hafer gute Sorte 12 80 Hafer mittel Sorte .11 90 Hafer geringe Sorte 11 1pf8—-— Erbsen, gelbe zum Kochen. 30 Speisebohnen, weiße. b 8 60 6

1I

28

²

Rindfleis von der Keule 1 kg. Bauchfleisch 1 kg. Schweinefleisch 1 kg. Kalbfleisch 1 kg. . Hammelfleisch 1 kg.

40 20 40 50 30 80

80 60 50 80 40

20

Onülce O—bod—eres—ö

Frebse 60 Stück . .. 11

Settettin, 27. Februgr. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen unveränd., loco 157 163, pr. April⸗ MNai 165,50, pr. Juni⸗Juli 169,50. Roggen ruhig, loco 100—113, pr. April⸗Mai 115,00, pr. Juni⸗Juli 119,50. Pommerscher Hafer loco 102 bis 110. Rüböl unveränd., pr. Februar 44,50, pr. April⸗Mai 44,50. Spiritus unveränd., loco ohne Faß verst. 96,50, do. mit 50 Konsumst. —,—, do. mit 70 Konsumsteuer 29,50, pr. April⸗Mai M98,00. Petroleum loco verzollt 12,75. Pposen, 27. Februar. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß (50er) 45,80, do. do. (70Oer) 27,80, do. do. mit Verbrauchsabgabe von 70 und darüber 27,80, pr. Februar —,—. Matt. Breslau, 28. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus per 100 1. 100 % exkl. 50 BVerbrauchsabgaben pr. Februar 45,70, pr. April⸗Mai 47,50, do. vpr. Mai⸗Juni 48,00, do. 70 pr. Februar 27,70, pr. April⸗Mai —,—, do. pr. Mai⸗ Zuni —,—. Weizen —. Roggen pr. Februar⸗März 109,00, do. pr. April⸗Mai 110,50, do. pr. Mai⸗ Juni 113,50. Rüböl loco pr. Februar 46,50, pr. April⸗Mai 45,50, do, pr. Mai⸗Juni —,—. Zink: umsatzlos.

Köln, 27. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen fremder loco 18,75, hiesiger loco 17,50, pr. März 17,50, pr. Mai 17,80, pr. Juli

18,15. Roggen, fremder loco 14,25, hiesiger loco 123,50, pr. März 12,45, pr. Mai 12,65, pr. Juli 12,75. Hafer hiesiger loco 13,50. Rüböl pr. 50 kg

loco 25,20, pr. Mai 23,80, pr. Oktober pr. 100 kg

47,50.

Bremen, 27. Februar. (W. T. B.) Petro⸗ leum (Schlußbericht). Höher. Standard white loco 7,30 bez.

Hamburg, 27. Februar (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco fest, holstein. loco 162 170. Roggen loco ruhig, necklenburgischer loco neuer 120 126, russischer loco ruhig, 90 96. Hafer ruhig. Gerste ruhig. Rüböl fest, loco 47. Spiritus flau, pr. Februar⸗März 19 ¾œ Br., pr. März⸗April 19 ¾ Br., pr. April⸗Mai 20 Br, pr. Mai⸗Juni 20 †¼ Br. Kaffee matt. Umsatz 1500 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 7,25 Br., 7,15 Gd., pr. August⸗Dezember 7,25 Br.

Hamburg, 27. Februar. (W. T. B.) Kaffee good average Sankos pr. März 54, do. pr. Mai 54 ½, pr. Septbr. 52 ½, pr. Dezember 51 ¾. Behauptet.

Zuckermarkt. (Nachmittagsbericht). Rüben⸗ Rohzucker I. Produkt, Basis 88 % Rendement, frei an Bord Hamburg pr. März 14,70, pr. April 14,75, pr. November 12,75, pr. Dezbr. 12,65. Fest. 88

Hamburg, 28. Februar. (W. T. B.) Kaffee (Vormittagsbericht) good average Santos pr. März 54, ve. Mai 54 ½, pr. September 52 ½, pr. Dezember 52. Fest.

11““ (Vormittagsbericht.) Rüben⸗ Rohzucker I. Produkt, Basis 88 % Rendement, frei an Vord Hamburg pr. März 14,55, pr. April 14,65, pr. Novemb. 12,75, pr. Dezember 12,70. Ruhig.

Wien, 27. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 7,37 Gd., 7,42 Br., pr. Mai⸗Juni 7,48 Gd., 7,53 Br., pr. Herbst 7,77 Gd., 7,82 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,98 Gd., 6,03 Br., pr. Mai⸗Juni 6,07 Gd., 6,12 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,54 Gd., 6,59 Br., pr. Juni⸗Juli 6,40 Gd., 6,45 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,71 Gd., 5,76 Br., pr. Mai⸗Juni 5,86 Gd., 5,91 Br.

Pest, 27. Februar. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loco matt, pr. Frühjahr 7,03 Gd., 7,04 Br., pr. Herbst 7,54 Gd., 7,55 Br. Hafer pr. Frühjahr —. Mais pr. Mai⸗Juni 6,06 Gd., 6,08 Br.

London, 27. Februar (W. T. B.) 96 % Java⸗ zucker 15 ¾ fest, Rüben⸗Rohzucker 14 ruhig. Chili⸗

kupfer 78 8.

London, 27. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. (Schlußbericht.) Weizen ruhig, englischer stetig, südrussischer ½ sh. billiger. Gerste ruhig, Mehl stetig, Mahlgerste und Mais ‚† sh. billiger, guter Hafer fester, ordinärer ruhig.

Liverpool, 27. Februar. (W. T. B.) Baum⸗ wolle. (Schlußbericht.) Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Stetig. Bengal 116 theurer. Middl. amerikanische Lieferung: Februar⸗März 53 ⁄64. Verkäuferpreis, März⸗April 5³5 ⁄14 do., April⸗Mai 587/64 do., Mai⸗Juni 519⁄32 Käuferpreis, Juni⸗Juli 5 ⅜⅞ do., Juli⸗August 521⁄22 do., August⸗September 52 ½22 do., September 521⁄22 d. do. Tinnevelly good fair 4 §.

Glasgow, 27. Februar. (W. T. B.) Roh⸗ eisen. (Schluß.) Mixed numbers warrants 39 sh. 1

d.

Paris, 27. Februar. (W. T. B.) Rohzucker 880 fest, loco 37,75à38,00. Weißer Zucker matt, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Februar 41,00, pr. März 41,00, pr. Näͤrz. Juni 41,50, pr. Mai⸗ August 41,80. 1

Paris, 27. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen ruhig, pr. Februar 24,10, pr. März 24.10, pr. März⸗Juni 24,10, pr. Mai⸗ August 24,30. Mehl 12 Marques behauptet, pr. Februar 52,60, pr. März 52,40, pr. März⸗Juni 52,40, pr. Mai⸗August 52,60. Rüböl fest, pr. Februar 49,50, pr. März 49,25, pr. März⸗Juni 50,00, pr. Mai⸗August 50,75. Spiritus behauptet, pr. Februar 46,25, pr. März 46,50, pr. März⸗April 46,75, pr. Mai⸗August 47,00.

Amsterdam, 27. Februar. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. Weizen auf Termine niedriger, pr. März —, pr. Mai 191. Roggen loco und auf Termine unverändert, pr. März 101à102, pr. Mai —, pr. Oktober 103. Raps pr. Frühjahr —. Rüböl loco 26, pr. Mai 25 ¼, pr. Herbst 24 ½.

Amsterdam, 27. Februar. (W. T. B.) Banca⸗ zinn 103.

Antwerpen, 27. Februar. (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt. (Schlußbericht.) Raffinirtes, Type weiß, loco 20 Br., pr. März 18 ¾ Br., pr. April⸗ Juni 17 6 Br., pr. September⸗Dezember 18 Br. Fest.

Antwerpen, 27. Februar. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. (Schlußbericht.) Weizen unver⸗ ändert. Roggen ruhig. Hafer weichend. Gerste unverändert. .

New⸗York, 27. Februar. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 10 ⁄16, do. in New⸗Orleans 9 ⅞. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New⸗York 7 ¾ Gd., do. in Philadelphia 7 ¾ Gd. Rohes Petroleum in New⸗York D. 6 8 C., do. Pipe line Certificates D. 93 C. fest. Mehl 3 D. 15 C. Rother Winterweizen loco 90 ½ C., pr. Februar D. 89 ½ C., pr. März D. 89 ½ C., pr. Mai. D. 91 ¼ C., Mais (New) 60 ¼. Zucker (fair refining Muscovados) 412⁄16. Kaffee (Fair Rio) nom., do. Nr. low ordinaryr pr. März 11,02, do. do. pr. Mai 10,72. Schmalz (Wilcox) 7,85, do. Fairbanks 7,90, do. Rohe und Brothers 7,85. Speck —. Kupfer pr. März 16,10. Getreidefracht .

New⸗York, 27. Februar. (W. T. B.) Visible Supply an Weizen 38 461 000 Bushel, do. do. an Mais 8 848 000 Busbel.

Berlin. Central⸗Markthalle, 28. Februar. (Bericht des städtischen Verkaufsvermittlers J. Sandmann auf Grund amtlicher Notirungen.) Wild, Rehböcke 90 100 110 ₰, männlich Damwild 40— 75 ₰, Rothwild männlich 35 45 55 ₰, Schwarz⸗ wild 40 75 ₰, Rennthier 55 65 pr. Pfd., Kaninchen 50 60 pr. Stck. Fasanenhähne 2,75 4 ℳ, Schnee⸗ hühner 0,90 1,10 ℳ, Birkhähne 1,50 2,00 pr. St. Wildauktion täglich um 10 Uhr Vormittags und 6 Uhr Nachmittags. Fleisch: Rindfleisch 27 40—53, Kalbfleisch 30 40 55, Hammel 35 40 48, Schweinefleisch 35 44 pr. Pfd. Schinken ger. m. Knochen 65 85 ₰, Speck ger. 50 60 pr. Pfd. Geflügel lebend: Gänse Ia —,— ℳ, junge 7—9 ℳ, Enten 1,20 1,50 2,25 ℳ, junge Hühner 0,80 1 ℳ, alte Hühner 1,00 1,70 ℳ, Tauben 35— 50, junge do. 50 65 pr. St, Puten 4— 5 ℳ, Geflügel, fett, geschlachtet: fette Gänse 60 65— 70 pr. Pfd., fette Enten 65 80 pr. Pfd., fette Puten 65 75 pr. Pfd., Tauben 38 55 ₰, Hühner 1,00 1,20 1,70 pr. St. Obst und Gemüfe: Weiß⸗

fleischige Speisekartoffeln 4 —5 ℳ, Zwiebeln 13

18 pr. 100 kg. Blumenkohl 20 25 per 100 Kopf. Apfelsinen Jaffa 8 —- 10 ℳ, Messina 8 18 ℳ, Valencia 420er 14 24 Citronen 7,00— 11 pr. Kiste. Feldfrüchte in Wagen⸗ ladungen, Kartoffeln, weißfleischige Speise⸗ kartoffeln 40 50 ℳ, Zwiebeln 130 180 per 1000 kg. Hafer 105 130, Erbsen 110 200, Gerste 103 180 Richtstroh 30 pr. 1000 kg.

Berlin, 27. Februar. (Bericht über Prorisionen von Gebr. Gause.) Butter. Die Zufuhren von Butter waren in der vergangenen Woche nicht belangreich, doch bewegte sich das Geschäft wiederum in so schwacher Bedarfsfrage, daß hieraus ein befestigter Markt nicht hervorgehen konnte. Aber lebhafte und steigende auswärtige Berichte befestigten die Stimmung und gaben Veranlassung zu einer weiteren Preisheraufsetzung, wobei die höchste Notiz mehr Brief als Geld blieb. Die hiesigen Verkaufspreise sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter aus Ost⸗ und Westpreußen, Posen, Schlesien Ia 105 110 ℳ, IIa 95 1059 ℳ, Mecklenburg, Vor⸗ pommern, Prignitz Ia 103 108 ℳ, IIa 95 103 ℳ, fehlerhafte von vorstehenden Produktionsländern 85— 95 ℳ, Landbutter: Preußische 77 80 ℳ, Netzbrücher 77 80 ℳ, Pommersche 77 80 ℳ, Bayer. Senn⸗ 95 100 ℳ, Bayer. Land⸗ 75 78 ℳ, Schlesische 75 78 ℳ, Margarine 40 65 ℳ. Pflaumen⸗ mus: Türkisches 1887er 17 ½ 18 ℳ, Schlesisches 15 ℳ. Schmalz: Der Markt bewegte sich in der vergangenen Woche in langsam steigender Tendenz; alle amerikanischen Berichte auch per Früh⸗ jahrs⸗Termine lauteten fester. Wenngleich die Kauflust immer noch nicht ganz aus der Reserve heraustritt, so waren die Umsätze aus der Bedarfs⸗ frage als zufriedenstellend zu bezeichnen. Die heutigen Notirungen sind: Choic western steam 47,50 ℳ, Fairbank 45 ℳ, Hamburger Stadtschmalz 48— 15 Bei größeren Partien Spezialpreise.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 27. Februar 1888. Auftrieb und Marktpreise nach Fleischgewicht, mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.

Rinder. Auftrieb 4415 Stück. (Durchschaitts⸗ preis für 100 kg.) I. Qualität 94 100, II. Qualität 80— 90, III. Bualität 70 74 ℳ, IV. Qualität 60 66 8 b

Schweine. Auftrieb 10 511 Stück. (Durch⸗ schnittspreis für 100 kg): Mecklenburger 86 88 ℳ, Landschweine: a. gute 80 84 ℳ, b. geringere 72 78 bei 20 % Tara, Bakony —, Serben —,

Russen —.

Kälber. Auftrieb 1392 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 1 kg.) I. Qualität 0,82 1,02 ℳ, II. Qualität 0,62 0,78 ℳ.

Schafe. Auftrieb 12 346 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,78 0,92 ℳ, II. Qualität 0,56 0,76 ℳ, III. Qualität

Generalversammlungen. Aktien⸗Gesellschaft für Wagenban, vorm. Jos. Neuß. Ord. Gen.⸗Vers. zu Berlin.

Erfurter Bank, Pinckert, Blanchart Co. Ord. Gen.⸗Vers. zu Erfurt. Schiff⸗ und Maschinenban⸗Aktien⸗ Gesellschaft Germania. Ord. Gen.⸗ Vers. zu Berlin.

Coburg⸗Gothaische Credit⸗Gesell⸗ schaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Coburg. Frankfurter Güter⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Breslau. Preußisches Leihhaus. Ord. Gen.⸗

14. März.

Ord. Gen.⸗Vers. zu Inowrazlaw. scha Ord. Gen.⸗Vers. zu Warschau.

Vers. zu Berlin. Steinsalz⸗Bergwerk Inowrazlaw. Warschauer Diskonto⸗Bank.

Dresdner Bank. Ord. Gen.⸗Vers. zu Dresden.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[58448] Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Stern hier als Pflegers des verschollenen Georg Philipp Kühn, geb. den 27. Januar 1812 zu Bonames, über welchen seit 30 Jahren jede Nachricht fehlt, werden genannter Georg Philipp Kühn oder dessen Nachkommen hier⸗ mit aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 17. September 1888, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termin bei unterzeichnetem Gericht an⸗ zumelden bei Vermeidung, daß genannter Georg Philipp Kühn für todt erklärt und zugleich erkannt werden soll, daß derselbe keine Nachkommen hinter⸗ lassen habe.

Frankfurt a. M., den 21. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht. Abth. II, 2.

16986. Aufgebot.

Auf den Antrag des Curators des vacanten Nach⸗ lasses der am 26. Dezember 1887 zu Groß⸗Biewende verstorbenen Wittwe des Arbeiters Tacke, Anna Dorothee Christine, geborene Blanke, in Kissenbrück, Gemeindevorstehers Heinrich Steinkamp in Groß⸗ Biewende, werden die Erbberechtigten hierdurch auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 18. April d. Js., Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Amtsgerichte angesetzten Termine ihre Ansprüche geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheile, daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe findet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich Legitimirenden ausgeantwortet werde, daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Ver⸗ fügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rech⸗ nungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu be⸗ Iaerfe habe, was von der Erbschaft noch vor⸗

anden.

Wolfenbüttel, den 24. Februar 1888.

Herzogliches Amtsgericht.

Behrens. 9

1u

[58442] Bekanntmachung.

In dem am 2. Juni 1887 aufgenommenen und am 20. Februar 1888 eröffneten Testamente der am 12. November 1887 verstorbenen verwittweten Kauf⸗ mann Johanna Uszez, geborene Gensler, hat die Erblasserin den Abraham Uszez als Miterben eingesetzt.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 20. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[57131] Bekanntmachung.

In der Verwahrung des unterzeichneten Gerichtzs befindet sich das über 56 Jahre alte Testament der Kahnschiffer Leopold und Rahel, geb. Guenther, Haak'schen Eheleute vom 25. Juli 1831.

Da bisher von Niemandem dessen Publikation nachgesucht worden, auch sonst von dem Leben oder Tode der Haak'schen Eheleute etwas Zuverlässiges nicht bekannt geworden ist, so fordern wir alle Die⸗ jenigen, welche ein gegründetes Interesse nachweisen können, auf, die Testaments⸗Publikation binnen 6 Monaten bei uns nachzusuchen, widrigenfalls mit dem Testamente nach den Vorschriften des §. 219 seq. I. 12 A. L. R. verfahren werden wird.

Tilsit, den 14. Feörhan 1888.

Königliches Amtsgericht. VI.

[584672 Im Namen des Königs! Verkündet am 18. Februar 1888. gez. Bellers, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Bergmanns Jacob Altmann in Müsen erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Hilchenbach durch den Amtsrichter Fendel für Recht:

Die über nachstehende in Bd. V. Bl. 4 Abth. III.

sub Nr. 4 des Grundbuchs von Ferndorf einge⸗ tragene Post: „Vierbundert zwei und siebzig Thaler Darlehn mit Zinsen vom 1. April 1868 gegen dreimonat⸗ liche Kündigung eingetragen für die Geschwister Hermine (geb. 6. Juli 1862) und Eduard (geb. 25. April 1865) Dörr zu Müsen auf Grund der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 12. Januar 1869 am 23. August 1873“ gebildete Hypothekenurkunde wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt und dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegt. Veröffentlicht: Hilchenbach, den 18. Februar 1888. chauerte, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[584666 Im Namen des Königs! Verkündet am 17. Februar 1888. Assistent Voigt, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Siedemeisters Robert Franz Pax aus Kosten, Provinz Posen, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Hötensleben durch den Amts⸗ richter Lehmann für Recht:

Die aus der Ausfertigung des obervormundschaft⸗ lich genehmigten Erbrezesses vom 4. Januar, 28. Mai 1867 und zwei angehefteten Hypothekenbuchsauszügen vom 27. Inli 1871 gebildete Hypothekenurkunde über 2121 Thlr. 2 Sgr. 7 Pf. Erbegelder, einge⸗ tragen aus dem vorbezeichneten Rezesse für den Robert Franz Pax aus Völpke, jetzigen Siedemeister zu Kosten, Provinz Posen, in Abtheilung III. Nr. 2 c. des der Wittwe Pax, Christiane, Uterwedde, zu Völpke gehörigen, Band I. Blatt 38 des Grundbuchs von Völpke verzeichneten Grund⸗ stückes zufolge Verfügung vom 11. Juni 1867 und in Höhe von 1414 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. für den⸗ ferner eingetragen auf den der vorgenannten Wittwe gehörigen 2067/240 Kuxen des früher Theil I. Nr. 21, jetzt Band II. Blatt 21 des Grundbuchs der Bergwerke verzeichneten Bergwerks „Vereinigter Glückauf“ bei Völpke in Abtheilung III. Nr. 10 bb. zufolge Verfügung vom 28. Juni 1867, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. 8 8

gez. Lehmann. 1

8

Durch Ausschlußurtheil vom 18. Februar c. ist das Sparkassenbuch Nr. 1595 der Sparkasse Bur⸗ bach über noch 170,63 für kraftlos erklärt.

Koönigliches Amtsgericht zu Burbach.

[58454]

[57755] 8 . Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Königsberg in Ostpreußen vom 1. Februar 1888 sind die Ostpreußischen 4 ½ prozentigen Pfandbriefe: Litt. E. Nr. 2 115 über 100 Thlr Litt. T. Nr. 1 827 über 50 Thlr Litt. D. Nr. 12 793 über 600 ℳ, Litt. E. Nr. 12 166 über 300 für kraftlos erklärt. . Königsberg i. Pr., den 3. Februar 18. Kosnigliches Amtsgericht. XN.

[584922 Im Namen des Königs! Verkündet am 14. Februar 1888.

Bayer, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Wirths Stanislaus Chudzinski zu Kielczewo, vertreten durch den Rechtsanwalt Pinner zu Kosten, erkennt das Königliche Amtsgericht sr Fe en durch den Gerichts⸗Assessor Fritzsche für Recht:

Die Gläubiger beziehungsweise deren Rechtsnach⸗ folger werden mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Grundstücke Kielczewo Nr. 210 wofür die Grund⸗ stücke Kielctzewo Nr. 11, 119 und 134a. mit ver⸗ haftet sind in Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Erbrezesse vom 15. Januar, 22. Mai, 27. August und 8. Oktober 1830/1831 für die 7 Geschwister Jurga: Hedwig Theresia, Agnes, Regina Lucia, Marianna, Adalbert, Martin und Valentin einge⸗ tragene Post über 110 Thlr. 18 Sgr. = 331,80 Erbegelderforderung nebst Zinsen ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller zu ragen.

Kosten, den 14. Februar 1888.

Köni gliches Amtsgericht. gez. Fritzsche, Be glaubigt: Kaluschke,

Gerichtsschren ber des Königlichen Amtsgerichts.

geb.

Schifferprüfung für große

b Fn Gemäßheit des §. 4 des Gesetzes vom 27. 3 betre

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Berlin, Mittw

5 Insertionnpreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰. IJuserate

und Aöniglich Preußischen Btaats-Anzeigers

nimmt an: die Königliche Expedition des Beutschen Reichs⸗Anzeigers

VBerlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

San Remo, 29. Februar, 10 Uhr 50 Minuten Vormittags. Die Nachtruhe Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen war anfänglich unterbrochen, später befriedigend. Auswurf etwas reichlicher. Mackenzie. Schrader. Krause. Hovell. Bramann.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: der zweiten Klasse des Königlich bayerischen Ver⸗ 8 dienst⸗Ordens vom heiligen Michael: ddem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Boccius, vor⸗ tragenden Rath im Reichs⸗Schatzamt; der Großherzoglich badischen silbernen Carl⸗ Friedrich⸗Verdienst⸗Medaille: dem Kabinets⸗Briefträger Ballaseus zu Berlin; ferner: des Commandeurkreuzes des Königlich portu⸗ giesischen Christus⸗Ordens: dem Direktor der Reichsdruckerei, Geheimen Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Busse; s„des Ritterkreuzes desselben Ordens:

ddem Stellvertreter des Direktors der Reichsdruckerei, Post⸗ rath Frank, und dem Vorsteher der chalkographischen Abtheilung der Reichs⸗ druckerei, Professor Roese; sowie

der Kaiserlich russischen Medaille für Eifer im Dienste am Stanislausbande:

dem Briefträger Gierschner und dem Postschaffner Ochsmann, Beide zu Berlin.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Bureauvorsteher beim Reichs⸗Versicherungsamt, Rech⸗ nungs⸗Rath Hollstein, bei seinem Ausscheiden aus dem den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Der expedirende Sekretär und Kalkulator Duckstein ist

zum Bureau⸗Vorsteher bei dem Reichs⸗Versicherungsamt er⸗ nannt worden. 8

LE111“

Dem Notar Diemer in Brumath ist die zum 1. Ayril d. J. nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst des Reichs⸗ landes ertheilt worden.

In Wustrom i. M. wird am 19. März d. J. mit einer Fahrt begonnen werden.

Bekanntmachung. Vom 1. März ab tritt die Republik Salvador dem

b Pariser Uebereinkommen vom 1. Juni 1878, betreffend den

Austausch von Briefen mit Werthangabe im inter⸗ nationalen Verkehr, bei.

Der Meistbetrag der Werthangabe bei Werthbriefen nach Salvador beträgt 8000 Die Tagxe setzt sich zusammen aus dem Porto und der festen Gebühr für einen Einschreib⸗ brief von gleichem Gewicht, sowie aus einer Versicherungs⸗ gebühr von 28 für je 160 b

erlin W., den 22. Februar 1888. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts.

von Stephan. -

Königreich Preußen.

vv 1885, end Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen

über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten

Kommunalabgaben (Gesetz⸗Samml. S. 327), wird hiermit zur

öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuer⸗

ühr kommunalabgabepflichtige Reineinkommen etriebsjahre 1886/87

aus dem

auf 25 530,02 festgestellt worden ist. 1 Berlin, den 28. Februar 1s85. Köhnigliches Eisenbahn⸗Kommissariat. Bensen.

bei der Wittenberge⸗Perlebarger Eifenb ahn

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Personalveränderungen.

Königlich Prenßische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 21. Februar. Mestwerdt, Oberst⸗ Lt. z. D, zum Commandeur des Landwehr⸗Bataillons⸗Bezirks Dort⸗ mund ernannt. v. Beczwarzowsky, Oberst⸗Lt. und etatsmäßiger Stabsoffizier des Inf. Regts. Nr. 84, in gleicher Eigenschaft zum Inf. Regt. Nr. 68, Brausewetter, Major vom Inf. Regt Nr. 43, unter Beförderung zum Oberst⸗Lt., als etatsmäßiger Stabsoffizier in das Inf. Regt. Nr. 84, Teschner, Major vom Füs. Regt. Nr. 86, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 43, versetzt. Stellbrink, Major aggreg. dem Füs. Regt. Nr. 86, in dies. Regt. einrangirt. Wiebe, Hauptmann und Compagnie⸗Chef vom Inf. Regt. Nr. 53, unter Stellung à la suite dieses Regts., mit dem 1. März cr. als etatsmäß. Mitaked zur Militär⸗Schießschule versetzt. Kapell, Pr. Lt. vom Inf Reegt. Nr. 62, vom 1. März cr. ab als Assistent zur Militär⸗Schießschule kommandirt. Diepenbrock, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 53, zum Hauptm. und Comp. Chef, Diederichs, Sec. Lt. von demselben Regt, zum Pr. Lt. befördert. Rauchfuß, Sec. Lt. pom Inf. Regt. Nr. 66, in das Inf. Regt. Nr. 67, v. Loebell, Sec. Lt. vom Regt. Nr. 66, versetzt.

„Berlin, 23. Füs. Regt. Nr. 33, zum Gpen. Regt. Nr. 6, v. Lyncker, Hauptm.

zum Inf. Regt. Nr. 13, Voß, Hauptm. und Comp. Chef von Füs. Regt. Nr. 90, zum Inf. Regt. Nr. 27, Chorus, Fae eh Comp. Chef v. Inf. Regt. Nr. 82, Walter, Hauptm. u. Comp. Chef v. Inf. Regt. Nr. 116, zum Inf. Regt. Nr. 83, Frhr. v. Oeyn⸗ hausen, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 29, Eckert, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 111, Schulz, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 60, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 23, zur Dienstleistung kommandirt.

Abschiedsbewilligungen Im aktiven Heere. Berlin, 21. Februar. Strecker, Hauptm. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 2 und Unter⸗Direktor der Art. Werkstatt in Deutz, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Mestwerdt, Oberst⸗Lt. und etats⸗ mäßiger Stabsoffizier des Inf. Regts. Nr. 68, mit Pension zur Dis⸗ position gestellt. Helling, Pr. Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 116, die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform ertheilt.

Berlin, 25. Februar. v. Netzer, Oberst a. D., zuletzt Com⸗ mandeur des Inf. Regts. Nr. 18, Goecke, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt Major im Inf. Regt. Nr. 49, v. Kalinowski, Hauptm. a. D., zuletzt Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 18, Rothe, Hauptm. a. D., zuletzt Comp. Chef im Füs. Regt. Nr. 38, Frhr. v. Manteuffel, Hauptm. a. D., zuletzt Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 67, die letzt⸗ genannten drei Ofsiziere unter Fortfall der ihnen ertheilten Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit ihrer Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen ihrer bisherigen Uniform zur Disp. gestellt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. 868 Preußen. Berlin, 29. Februar. Se. Majestät

der Kaiser und König arbeiteten heute lange zat büt

dem Chef des Civilkabinets, Wirkli vom Wileltkomafi. irklichen Geheimen Rath

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm hat Sich gestern früh im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs zu den Beisetzungs⸗Feierlichkeiten nach Karlsruhe begeben un -” daselbst heute Nacht 1 ½ vir ein⸗ getroffen. Höchstderselbe wurde von den Prinzen Wilhelm und Karl, Großherzoglichen Hoheiten, am Bahnhof empfangen.

Der Schlußbericht über die gestri . Si In des Reichstages befindet sich in der Ersten Bellage⸗

In der heutigen (49.) Sitzung des Reichstages welcher der Staatssekretär des Innern Staats-Sürhchter pon⸗ Boetticher, der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, Dr. von Schelling, und Kommissarien beiwohnen, theilt der Präsident unächst mit, daß ein internationaler Vertrag der Feaf den Branntweinhandel Nordseefischerei, gangn s Tagesordnung s⸗

uf der Tagesordnung steht als erster Gegenstand die zweite Berathung des von dem Abg. Munckel Sö. Gf etz⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung der §5. 73 und 80 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Abg. Munckel rekapitulirt 85 in erster Lesung vor⸗

innerhalb der

einge⸗

Ptreh nen Gründe für die Erweiterung der Zuständigkeit der

chwurgerichte und bittet um Annahme seines Antrags. 1S

nf. Regt. Nr. 67, in das Inf. ebruar. Arndt, Hauptm. und Comp. Chef vom

und Comp. Chef vom Grezt. Rest. Nr. 8. zum Inf. Regt. Nr. 24, v. Lathorff, Hauptm. SeA. Chef vom IFnf. R 8 Nr. 53,

„Abg. von Reinbaben führt aus, daß er im Allgemeinen ein Freund der Schwurgerichte sei; für politische Prozess eigneten sie sich aber nicht, weil sie zu leicht dem Druck von unten und vorübergehenden Strömungen nachgäben.

Abg. Kulemann ist mit dem Grundgedanken des Antragstellers, daß politische und Preßvergehen dem Laien⸗ richter zu überlassen seien, einverstanden, meint aber, daß nicht den Schwurgerichten, sondern den Schöffengerichten diese Pro zesse zu überweisen seien.

„Abg. von Graeve spricht sich für den Antrag aus weil gerade in politischen Prozessen die Berufsrichter sich leicht beeinflussen ließen. 1

Bei Schluß des Blattes nimmt Abg. Träger das Wort.

Dem Reichstage sind folgende Drucksachen zu gega gericht der XV. K issi Vorberath er er XV. Kommission zur Vorberathung des von den Abgg. Dr. Lieber, Hitze eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 (Sonntagsarbeit).

Bericht der XVI. Kommission über den derselben zur Vorberathung überwiesenen, von den Abgg. Ampach und Ge⸗ vahen heiecten erunsef 10 esetzes, betreffend

änderungen der Zolltarifgesetze vom 15. li 1879 und 23. Juni 1882. 88 4

In der heutigen (28.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher, der Minister für die geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. von Goßler und mehrere Kommissarien beiwohnteg. 88 als erster Gegenstand auf der Tagesordnung die erste Berathung des Antrages des Abg. Prinzen von Arenberg auf Annahme eines Gesetzentwurniz, betreffend die kirchenpolitischen Gesetze. E6““ en einzige Artikel des Gesetzentwurfs lautet, wie folgt: ir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köni verordnen, unter Zustimmuns veen eaig. ve r re Einziger Artikel.

Monarchie, was folgt:

Haben Niederlassungen von Orden oder ordensähnlichen Kon⸗ gregationen, welche auf Grund des Gesetzes, betreffend die geistlichen Orden und ordensähnlichen Kongregationen der katholischen Kirche vom 31. Mai 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 717), aufgelöst sind, zur Zeit ihrer Auflösung Korporationsrechte besessen, . erhalten für diejenigen dieser Niederlassungen, welche auf Grund der Gesetze über Abänderung der kirchenpolitischen Gesetze vom 14. Juni 1880 (Geesetz⸗Samml. S. 285), vom 31. Mai 1886 (Gesetz⸗Samml S. 147) und vom 29. April 1887 (Gesetz⸗Samml. S. 127) wieder zugelassen sind oder zugelassen werden, diese Korporations⸗ rechte wieder Rechtsgeltung.

Diese Rechtsgeltung tritt, soweit sie nicht nach bestehendem Rechte schon früher eingetreten ist, für die bereits vor der Rechts⸗ kraft dieses Gesetzes zugelassenen Niederlassungen mit Eintritt diese Rechtskraft, für die Niederlassungen, welche später zugelassen werden, mit deren Zulassung in Kraft.

Abg. Prinz von Arenberg begründet seinen Antrag, der keine kirchenpolitische Debatte anregen solle, sondern lediglich einen deklaratorischen Zweck habe. Nach dem Ordensgesetz könnte es scheinen, als wenn die früher bestehenden Nieder⸗ lassungen ihre Korporationsrechte verloren hätten, was nicht richtig sei. Den Ordensniederlassungen, soweit sie vor ihre Auflösung Korporationsrechte gehabt hätten, seien dieselben verblieben. Ihr Vermögen habe der Staat nicht konfisziren wollen, es gehöre jetzt Niemandem. Wer solle den Niederlassungen wiedergeben? Verwaltet werde das Ver⸗ mögen von Staatskommissaren, so daß die en oft nicht die Hetsedengegften Ausgaben machen könnten. Diesem Zustande wolle sein Antrag ein Ende machen, um dessen An⸗ nahme er bitte.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler, axg Rede wir morgen im Wortlaut nachtragen werden: ie Staatsregierung sei der Ansicht, daß der

. 4 der vorjährigen Novelle erheblichen Schwierig⸗ eiten bei der Ausführung unterliege, und zwar, weil der Zwischensatz „sobald dieselben Korporationsrechte besitzen“ einen Doppelsinn habe. Er solle bedeuten, daß die Fiaeehhaa entweder schon Korporations⸗ rechte besitzen oder ihnen solche wieder verliehen werden können. Durch das Weglassen eines Komma und eines Wortes „werden“ sei der Sinn der Herrenhausbeschlüsse entstellt worden, se daß in Folge dessen mancherlei Schwierigkeiten entstanden eien. Die Staatsregierung sei zu der Ueberzeugung gekommen, daß sie auch mit der Fakultät des §. 4, daß auch vor Erfüllung der Voraussetzungen desselben das Vermögen den Niede lassungen ausgeliefert werden könne, nicht auskommen werde. Es werde eine Novelle eingebracht werden, welche den zu⸗ Niederlassungen ihre Korporationsrechte wahre.

ieselbe werde in nächster Zeit dem Landtage zugehen.

„Abg. Hagens glaubt, daß nach den Erklärungen des Ministers keine Veranlassung vorliege, über den Antrag Be⸗ schluß zu fassen. Abg. Prinz von Arenberg beantragt, mit Rücksicht auf die Erklärungen des Ministers den Gegenstand von der Tages⸗

ordnung abzusetzen; er behalte sich aber vor, später darauf zurückzukommen es