1888 / 56 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

8 16 „Zur Ver⸗

Bekenntnisse

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: I. Den Tit. 5 des Kap. 124 wie folgt zu fassen: besserung der äußeren Lage der Geistlichen aller

6 000 000 ℳ“

II. Den Tit. 18 des Kap. 124 zu fassen, wie folgt: „Zur Entschädigung der Geistlichen u. s. w. wie in der Vorlage 1 050 000 ℳ“

III. Für den Fall der Ablehnung des Antrags I: Die König⸗ liche Staatsregierung aufzufordern: Den Fonds im Kap. 124 Tit. 5 im Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1889/90 so zu bemessen, daß das Mindesteinkommen nebst freier Wohnung der im Amt befindlichen Geistlichen der Regel noch in erangelischen Pfarren 2400 ℳ, in katholischen 1800 beträgt und in zweckmäßig abgestuften Zwischen⸗ räumen für die evangelischen Geistlichen auf 3600 ℳ, für die katho⸗ lischen auf 2700 nach 25jähriger Amtsdauer steigt.

IV. Für den Fall der Ablehnung des Antrags II: Die g⸗

iche Staatsregierung aufzufordern: In den Staatshaushalts⸗Etat für

8 Jahr 1889/,90 einen Betrag von 750 000 als dauernden

szuschuß für die evangelische Landeskirche zum Zweck der kirchen⸗ 2 s Stolgebührenwefens einzustellen.

e Staatsregierung aufzufordern: Dem Hause

dmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen der evangelischen Landeskirche die für ihre dringendsten Be⸗ dürfnisse namentlich zur Begründung neuer Parochien und zum Bau neuer Kirchen, sowohl in übermäßig starken Gemeinden, als insonderheit in der Diaspora, zur Herstellung kirchlicher Seminarien und zur Einführung von V zur Ablösung der Stolgebühren, zur entsprechenden Ausübung des Kirchenregiments und zur Bestreitung eines ausreichenden Einkommens der Geistlichen und nach deren Tode zur Unterstützung ihrer Angehörigen nothwendigen Mittel dauernd gewährt werden.

Die XV. Kommission des Hauses der Abge⸗ ordneten zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiver⸗ waltungen in Stadtgemeinden, und des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Uebertragung polizei⸗ licher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Niederbarnim, sowie im Stadtkreise Charlotten⸗ burg an den Polizei⸗Präsidenten zu Berlin, hat sich konstituirt und zum Vorsitzenden den Abg. Grafen von Schwerin⸗Putzar, zum Stellvertreter des Vorsitzenden den Abg. Greiß, zu Schriftführern die Abgg. von Neumann, Tramm und Sperlich gewählt.

Die Uebertragung eines Sparkassengut⸗ habens im Geltungsbereich des Preußischen Allg. Landrechts kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civil senats, vom 2. Februar d. J. nicht durch die Uebergabe des Sparkassenbuchs mit der Erklärung, der Empfänger solle das Geld für sich erheben, bewirkt werden; auch genügt dazu nicht, daß der

haben und das Buch auf einen Dritten umschreiben läßt, vielmehr bedarf es zur rechtswirksamen Uebertragung des Sparkassenguthabens abgesehen von dem Falle der wirk⸗ lichen Erhebung des Guthabens bei der Sparkasse durch den Empfänger des Buches der schriftlichen Cession des Gut⸗ habens. Diese schriftliche Cessionserklärung ist schon dann als vorhanden anzusehen, wenn der Geber des Buches dem Empfänger ein Schriststück übergiebt, in welchem er die Ueber⸗ gabe des Sparkassenbuchs zur freien Verfügung des Empfängers anerkannt und der damit beabsichtigten Uebereignung des Sparkassenguthabens keinen formellen Ausdruck giebt.

Die Berufung ist nach einer das Urtheil des Schied gerichts bestätigenden Entscheidung des Reichs⸗Versich rungsamts vom 16. Januar d. J. (Nr. 484) gemäß §. 62 Absatz 3 des Unfallversicherungsgeseßes „erhoben“, wenn frist⸗ gerecht bei dem zuständigen Schiedsgerichtsvorsitzenden eine schriftliche Eingabe des Verletzten des Inhalts eingegangen ist: Gegen den Bescheid der Berufsgenossenschaft vom ꝛc. lege ich hiermit Berufung ein. Die auf Grund des §. 50 Absatz 4 des Unfallrersicherungsgesetzes erlassene Kaiserliche Verordnung vom 2. November 1885 regelt nur das Verfahren vor dem Schiedsgericht und erfordert zu dem Zweck ordnungsmäßiger Durchführung des Verfahrens im §. 4 neben der schriftlichen Form und der Beifügung einer Abschrift des Schriftsatzes al Inhalt des letzteren: die Bezeichnung des Gegenstandes des Anspruchs und der für die Entscheidung maßgebenden Tha sachen unter Angabe der Beweismittel. Wird diesen Er⸗ fordernissen nicht genügt, so kann dies gewisse Nachtheile für das Verfahren und in Betreff des Kostenpunktes zur Folge haben. Die gesetzliche Wirkung der rechtzeitig erhobenen Be⸗ rufung wird aber davon nicht berührt, und es ist unbedenklich zuzulassen, daß den Anforderungen des §. 4 a. a. O. durch spätere Eingaben genügt werde vorbehaltlich der Nichtberücksichtigung solcher Thatsachen, welche erst nach Ablauf der Rekursfrist geltend gemacht worden sind. Vergleiche Entscheidungen 238, 429, 467, „Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seite 291, 1887 Seite 357 und 1888 Seite 84. Der auf den angeblichen Formmangel ge⸗ stützte Rekurs des Berufsgenossenschafts⸗Vorstandes war zurück⸗ zuweisen.

Durch Allerhöchste Ordre vom 6. Februar d. Iu dem Kreise Grimmen, welcher den Bau 1) einer Chaussee vom Endpunkte der Grimmen⸗Miltzower Chaussee durch das Dorf Reinberg bis an die Stralsund⸗Greifswalder Chaussee, 2) eines Steindammes auf dem von der projektirten Chaussee ad 1 über Hankenhagen und Hinrichshagen an die Stralsund⸗ Greifswalder Chaussee führenden Wege beschlossen hat, das Enteignungsrecht für die zu diesen Straßenbauten erforderlichen Grundstücke, sowie gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der erstgenannten Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf derselben nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Be⸗ stimmungen verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die

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gedachten Straßen zur Anwendung kommen.

Auf Veranlassung der Königlichen Ober⸗Rechnungs⸗ kammer und nach Anordnung des Ministers des Innern soll fortan auch von den Gendarmen ein Inventarium über die auf Kosten des allgemeinen Polizeifonds beschafften und ihnen gelieferten Gegenstände geführt werden. Der Chef der Landgendarmerie hat die Form desselben vorgeschrieben; es bildet einen Anhang zum Montirungs⸗ und Wirthschaftsbuch. Die Gegenstände und das Inventarium bleiben bei Versetzungen stets in der Station. Beim Ausscheiden hat der die Auskleidung und Abrechnung leitende Vor⸗ gesetzte die Inventarienstücke dem Nachfolger zu übergeben,

Empfänger des Buches bei der Sparkasse das Gut⸗

welcher unter dem Inventarium die richtige Uebernahme der Stücke anzuerkennen hat. Zugang oder Abgang von Inventariengegenständen ist unter Anführung der darüber er⸗ gehenden Verfügung aufzunehmen. Die halbjährliche Ein⸗ gabe über das richtige Vorhandensein der in dem Montirungs⸗ und Wirthschaftsbuche verzeichneten Bekleidungs⸗ und Aus⸗ rüstungsstücke wird auch auf die Inventariengegenstände aus⸗ gedehnt.

Die Stadtgemeinde F. hatte das im §. 7 e des Kom⸗ munalabgaben⸗Gesetzes vom 27. Juli 1885 vorgesehene Prä⸗ zipuum von dem Reineinkommen einer Eisenbahn gefordert, welche bis zum 1. April 1880 als Eigenthum einer Aktien⸗ gesellschaft der kommunalen Einkommensbesteuerung recht⸗ lich und thatsächlich unterworfen gewesen, dann vom Fiskus erworben (verstaatlicht) war und von ihm für eigene Rechnung von F. aus weiter betrieben wurde. Das Ober⸗Verwal⸗ tungsgericht (II. Senat) wies mittelst Endurtheils vom 13. Januar d. J. die hiergegen gerichtete Klage des Fiskus ab und bezeichnete insbesondere es als rechtlich unerheblich, daß in Ansehung jener Bahn eine Abgabenpflicht des Fiskus vor dem 1. April 1880 nicht bestanden, auch demnächst die sog. Verstaatlichungsgesetze eine solche nicht ausgesprochen zatten.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schaum⸗ burg⸗lippesche Regierungs⸗Präsident Spring, ist hier ange⸗ kommen.

S. M. Schiffsjungen⸗Schulschiff „Ariadne“, Komman⸗ dant Kapitän zur See Barandon, ist am 27. Februar cr. in Portorico eingetroffen und beabsichtigt, am 12. März cr. wieder in See zu gehen.

Sachsen. Dresden, 29. Februar. König und die Königin werden sich am nächsten Montag, den 5. März, früh nach München begeben, um am dortigen Königlichen Hofe einen Besuch abzustatten. Die Königin wird sodann von München aus am Dienstag, den 6. März, Abends nach Riva weiterreisen, woselbst ein dreiwöchiger Auf⸗ enthalt Ihrer Majestät in Aussicht genommen ist.

Württemberg. Stuttgart, 28. Februar. Der „Staats⸗ Anzeiger für Württemberg“ meldet: „Nachdem der Januar in Florenz fast unausgesetzt schöne, aber für diesen Theil Italiens kalte Tage gebracht hatte, trat mit Anfang Februar vor⸗ wiegend regnerisches Wetter mit vereinzelten Schneetreiben ein.

Die T Gefrier⸗

Dr. F) Der

e Temperatur, welche nur in seltenen Fällen Nachts de punkt erreichte, ist bei Tage eine merklich höhere als im ver⸗ flossenen Monat gewesen, und die vereinzelten schönen Tage zeigten den Charakter des beginnenden Frühlings. seit dem 16. Februar sich ankündende Rekonval des Königs ist durch die Witterung bis jetz beeinflußt worden; dieselbe schreitet stetig, aber immerhin recht langsam fort. Se. Majestät werden danach voraus⸗ sichtlich noch einige Zeit das Bett, bezw. späterhin das Zimmer nicht verlassen können. Auf das Befinden der Köͤnigin haben die ernsten Sorgen um den Hohen Gemahl, welche Höchstdieselbe in den letzten Wochen bewegten, glücklicherweise einen nachtheiligen Einfluß nicht ausgeübt.“

Baden. Karlsruhe, 29. Februar. (W. T. B.) Die feierliche Beisetzung der Leiche des Prinzen Ludwig Wilhelm fand heute unter großer Betheiligung der Bevölke⸗ rung statt. Nach dem Trauergebet in der Schloßkirche wurde der Sarg auf den Leichenwagen gehoben und in feierlichem Zuge, der sich um 12 Uhr unter dem Geläute sämmt⸗ licher Glocken in Bewegung setzte, nach der Stadtkirche überführt. Eine Abtheilung der Leib⸗Grenadiere eröffnete den Zug; an dieselbe schlossen sich die Dienerschaft des Verstorbenen sowie die Kammerherren und Junker. Generale des badischen Armee⸗Corps trugen vor dem Leichenwagen die Orden des verstorbenen Prinzen. Zu Seiten d sechsspännigen Leichenwagens befanden sich die Kammerher und vier Stabsoffiziere, welche das Bahrtuch trugen. Großherzog und die anderen Fürstlichen Herrschafte folgten in Wagen. Diesen schlossen sich an: die Flüge Adjutanten des Prinzen, die Ober⸗Hof⸗ und Hoschargen, di

Abgesandten der fremden Fürstlichkeiten, di Mitglieder des 8

Die eszenz t nicht

Staats⸗Ministeriums, die Präsidenten des Landtages, General⸗ Lieutenant von Petersdorff, als Vertreter des kommandirenden Generals, die Generalität und Vertreter der Stadt. Eine Ah⸗ theilung des Grenadier⸗Regiments schloß den Zug. Als letzterer in der Stadtkirche anlangte, ertönte Orgelspiel. Nach einem hierauf folgenden Choralgesang hielt Prälat Doll die Trauerrede. Die Großherzogin und die Fürstlichen Damen wohnten der Trauerfeier in der Hof⸗ loge bei. Nach der Trauerrede wurde der Sarg unter Kanonendonner und Gesang in die Gruft versenkt, wo die Leiche in Anwesenheit der Höchsten Herrschaften eingesegnet wurde. Der größte Theil der Läden und Geschäfte blied ge⸗ schlossen, und die Balkons der Häuser derjenigen Straßen, welche der Trauerzug passirte, waren schwarz verhängt. Auf dem Marktplatz war die Trauerparade aufgestellt. 1

8 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. Februar. (Wien. Abdp.) Im Abgeordnetenhause des Reichsraths gelangte heute die Zuschrift des Handels⸗Ministers, betreffend den Antheil des Staats an dem Reingewinn der Nord⸗ bahn für das Jahr 1887, zur Vertheilung. Der Bericht des Legalisirungsausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die grundbücherliche Einverleibung auf Grund von Privaturkunden in geringfügigen Grundbuchssachen, veranlaßte eine längere lebhafte Debatte, an welcher sich auch der Minister und Leiter des Justiz⸗Ministeriums, Dr. Freiherr von Prazak, betheiligte. Schließlich wurde mit großer Majorität das Eingehen in die Spezialdebatte beschlossen.

Pest, 28. Februar. (Wien. Ztg.) Im Abgeordneten⸗ hause eröffnete Präsident Péchy die Sitzung mit folgender Traueranzeige: Es schloß heute Morgen ein Mann sein dem Vaterlande gewidmetes thätiges Leben, welcher in der letzteren Zeit zwar nicht Mitglied dieses Hauses war, der aber sein ganzes Leben hindurch derart zum Wohle des Vaterlandes wirkte, daß ich es für unmöglich erachte, daß das Abgeord⸗

netenhaus Ungarns seiner nicht gedenke. (Allgemeine Zustim⸗ mung.) Dieser Mann war Koloman Ghyczy, der vom Eintritt der verfassungsmäßigen Zeitperiode bis 2. April 1879 ein sehr thätiges Mitglied, ja im Jahre 1861 und von 1875 bis 1879 auch Präsident dieses Hauses war. Es kann nicht meine Aufgabe bilden, seine Verdienste aufzuzählen; mich knüpften die Bande der Dankbarkeit und Anhänglichkeit 8 8 8 8

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so sehr an ihn, daß mir dies im gegenwärtigen Augenblick schwer wäre. Es ist jedem Mitgliede des Hauses, es ist dem ganzen Lande bekannt, daß sein ganzes Leben dem Vaterlande geweiht war. (Allgemeine Zustimmung.) Ich bitte das geehrte Haus, seinem Schmerz über das Hinscheiden dieses Mannes auch im Protokoll Ausdruck geben und das Präsidium ermächtigen zu wollen, im Namen des Hauses auf dessen Bahre einen Kranz niederzulegen. (Allgemeine lebhafte Zu⸗ stimmung.) Es folgte hierauf die auf der Tagesordnung stehende Verhandlung der Vorlage über die Beilegung der Grenzstreitigkeiten mit Rumänien.

Großbritannien und Irland. London, 29. Februar. (W. T. B.) Bei der im Unterhause heute fortgesetzten Berathung der Vorlage, betreffend die Abänderung der Geschäftsordnung, wurden die Anträge der Regie⸗ rung bis zur zwölften Resolution einschließlich, theilweise mit von der Regierung acceptirten Amendements, angenommen. Dieselben bestimmen, daß der Präsident bei verschleppenden Anträgen von der namentlichen Abstimmung absehen kann, und daß die zweite Lesung der Antwort⸗Adresse auf die Thronrede wegfällt. Die weitere Debatte wurde bis Dienstag vertagt.

Der parnellitische Deputirte Pyne ist heute in Clonmel wegen einer aufrührerischen Rede zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Derselbe legte sofort Be⸗ rufung ein.

Bei der Wahl eines Mitglieds zum Unterhause für Deptford an Stelle Evelyn's, welcher sein Mandat niedergelegt hat, wurde Darling (konservativ) mit 4345 Stimmen gewählt. Wilfred Blunt (Gladstonianer), welcher sich gegenwärtig im Gefängniß befindet, erhielt 4070 Stimmen.

(A. C.) An Stelle des in den Pairsstand erhobenen Ministers für die Kolonien, Sir Henry Holland (nunmehr Lord Knutsford), wurde der gestern von den Konservativen und liberalen Unionisten aufgestellte Kandidat, Edward Brodie Hoare, unbeanstandet zum Vertreter des Londoner Wahlbezirks Hampstead im Unterhause gewählt.

Die Lords der Admiralität haben seit einiger Zeit einen Mobilisirungsplanfür die Marine ausgearbeitet, welcher im Frühling praktisch geprüft werden soll. Das Kanalgeschwader hat deshalb Befehl erhalten, vor dem 4. Axpril nach England zurückzukehren.

Die zur Untersuchung der Ursachen und Wirkungen des in letzter Zeit entstandenen veränderten Werthverhält⸗ nisses der edlen Metalle eingesetzte Königliche Kom⸗ nission hat ihren Bericht jetzt vollendet und hofft, ihn binnen Kurzem veröffentlichen zu können.

Frankreich. Paris, 28. Februar. (Fr. C.)

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In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer gelangte der Bericht des Abg. Pradon über nachstehende Gesetzentwürfe zur Vertheilung: 1) den des Abg. Thiessé, betreffend die Ein⸗ führung einer Fremdentaxe für fremde Arbeiter und An⸗ gestellte; 2) den des Abg. Failly, betreffend die Aus⸗ schließung der fremden Arbeiter von den oöͤffent⸗ lichen Arbeiten; 3) den des Abg. Pradon auf Einführung einer Fremdentaxe; 4) den des Abg. Steenacker auf Be⸗ steuerung Derjenigen, die Fremde in ihren Diensten ha ben.

Der Budget⸗Ausschuß hat sich für Bewilligung fol— gender Kredite erklärt: 800 000 Fr. für Einrichtung der Cadres der Unteroffiziere in den vierten Bataillonen, 550 000 Fr. zur Ausführung der Einübungsperiode von 28 Tagen für die Re⸗ servisten, die nicht genügend eingeübt wurden, da die Periode von 28 auf 14 Tage beschränkt worden war, 100 000 Fr. für Einsetzung von General⸗Inspektoren der Armee⸗Corps. 29. Fobrugr. (W. . 8)

er Deputirtenkammer kam bei der Berathung des Bud⸗ gets des Auswärtigen der Marquis von Breteuil auf durch die Tripel⸗Allianz geschaffene Lage zu sprechen, erklärte, ande gegenüber gebe es weder Monarchisten noch Re⸗ publikaner, und betonte die Nothwendigkeit, der Unbeständigkeit des Ministeriums, namentlich dem des Krieges und der Marine, ein Ende zu setzen; die Rechte werde niemals Schwierigkeiten schaffen, weil sie stets die Interessen des Vaterlandes höher stellen werde als die der Partei. Dem Kaiser von Rußland müsse Frankreich seine Sympathien bezeigen, ohne jedoch dieselben zu übertreiben. Redner war erfreut darüber, daß die Miß⸗ verständnisse mit England beseitigt seien; auch gegen Italien habe Frankreich kein Uebelwollen. Derselbe schloß mit den Worten: Zeigen wir, daß die Nation den Frieden will, aber den Krieg nicht fürchtet; weisen wir jede Idee eines Offensiv⸗ Krieges zurück. Der Minister des Auswärtigen, Flourens, rechtfertigte später den Angriffen des Deputirten de la Ferronay gegenüber die bezüglich des Suezkanals und der Neuen Hebriden ab⸗ geschlossene Konvention und erklärte, es gebe neben der Suez⸗ kanalfrage noch eine von dieser sehr verschiedene egyptische Frage. Frankreich habe das größte Interesse daran, dem Kanal einen internationalen Charakter zu geben, deshalb habe die Regierung die Verwirklichung der Konvention veranlaßt, welcher die Kammer gewiß zustimmen werde. Im weiteren Verlauf der Berathung beantragte der Minister Flourens die Wieder⸗ einstelluug des Budgetpostens für die französische Botschaft beim päpstlichen Stuhle, welche von der Budgetkommission gestrichen worden ist. Die gegenwärtigen Verhältnisse ver⸗ langten gebieterisch die Wiederherstellung dieser Botschaft. Alle Staaten, welche Schwierigkeiten in ihren Beziehungen zum Vatikan gehabt hätten, knüpften ihre diplomatischen Beziehungen zu demselben wieder an. Der Einfluß Frankreichs im Orient werde von europäischen Mächten angegriffen; ein ganz besonderes Aktionsmittel Frankreichs im Orient sei die Bot⸗ schaft beim Vatikan. Ihre Abschaffung votiren, hieße schließen, daß die Kinder in den Schulen der Levante künftig nur italienisch lernten. Es sei dies eine Frage des Patriotis⸗ mus, welche die Kammer verstehen werde. Pelletan sprach gegen der Minister⸗Präsident Tirard unter⸗ stützte die Ausführungen Flourens'.

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die Bewilligung, ützte die Ausführun . Der Budgetposten für die Botschaft beim Vatikan wurde sodann mit 294 gegen 240 Stimmen wiederhergestellt.

(W. T

Italien. Rom, Februar. T. Minister⸗Präsident Crispi legte in der Sitzung der Deputirtenkammer die zweite Folge der Schriftstücke über die Handelsvertragsverhand⸗ lungen mit Frankreich vor. Auf eine Anfrage des Abg. Prinetti erklärte derselbe: die italienische Regierung habe ihr Möglichstes zur Feststellung eines italienisch⸗ französischen Konventional⸗Tarifs gethan. Die Kammer werde hoffentlich über diesen Gegenstand keine Debatte eröffnen wollen. Es wäre schmerzlich, wenn sich das italienische Parlament in einen Streit mit dem fran⸗

29. B.) Der

heutigen

In der heutigen Sitzung

zösischen einließe. Es könne Verdrießlichkeiten, aber nicht einen Zwiespalt zwischen beiden Nationen geben. Die Regierung wünsche lebhaft, daß es weder zu einem Zwiespalt noch zu einem Streit mit Frankreich komme. Es sei nicht die Schuld der Regierung, wenn sie von morgen ab den allgemeinen Tarif in Anwendung bringe. Ein Dekret werde heute Abend veröffentlicht, welches viele Sätze des allgemeinen Tarifs gegenüber Frankreich modifizire. Es handle sich um Vertheidigung, nicht um einen Angriff. Prinetti, Nicotera und Miceli sprachen sich zustimmend zu den Auslassungen des Minister⸗Präsidenten aus. Der Radikale Ferrari verzichtete darauf, die Regierung über diese Frage zu interpelliren. Die Kammer genehmigte sodann mit 209 gegen 16 Stimmen die Verlängerung des Handelsvertrages mit Spanien um zwei Monate. Der gleiche Beschluß wurde auch im Senat gefaßt, wo der Minister⸗Präsident Crispi noch mittheilte, daß heute ein Vertrag mit der Schweiz abgeschlossen worden sei, welcher für Italien die Behandlung als meistbegünstigte Nation vorbehalte, um inzwischen die Verhandlungen wegen definitiven Abschlusses des Vertrages fortzusetzen.

29. Februar, Abends. (W. T. B.) Die heutige „Gazzetta ufficiale“ veröffentlicht ein von der Regierung krast der ihr durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Februar 1888 zugestandenen Befugniß erlassenes Dekret, durch welches von morgen ab die in dem allgemeinen Tarif bestimmten Eingangszölle für gewisse französische Waaren erhöht werden. Unter den von solcher Er⸗ höhung betroffenen Artikeln befinden sich. Wein, Spiri⸗ tuosen, Kaffee, Zucker, Chokolade, Oele, Seife, Par⸗ fümerien, Farbwaaren, Möbel, Spielwaaren aus Holz, Ge⸗ wehre, Mehle, Mehlspeisen, in Essig oder Oel eingelegte Früchte, Fische, Kerzen, Fächer, Pianos ꝛc. Der Zoll auf Textilwaaren, Häute, Eisenbahn⸗Vehikel, Thonwaaren, Gläser und Kupferwaaren wird auf 50 Proz., der Zoll auf Eisenwaaren auf 20 Proz., derjenige auf Maschinen auf 30 Proz. festgesetzt.

Die „Riforma“ bemerkt: die italienische Regierung habe sich bei der Erhöhung der Eingangszölle auf französische Produkte das betreffende französische Gesetz gegen die italienischen Erzeugnisse zum Muster genommen. Die Journale sprachen sich über die heutigen Erklärungen Crispi’'s in der Kammer und über die Haltung der letzteren zustimmend aus

Einer M. unternahm Bataillonen

zufolge zwei

Massovah General Bal gestern mit 1 Bersaglieri und einer Abtheilung Irregulären eine Rekog⸗ noszirung bis Ailet, fand aber kein Anzeichen eines Durch⸗ zuges der Abessinier

Spanien. Madrid, Februar. (

Senat wurde heute von Seiten eines Senators an die Re⸗ gierung eine Anfrage gerichtet über eine angeblich beabsich⸗ tigte Verfügung, betreffend die Kupferminen von Huelva, durch welche das Ausglühen des Kupfers an freier Luft verboten werden solle. Der anwesende Minister lehnte die Beantwortung ab.

1. März. (W. T. B.) Der Herzog von Mont⸗ pensier ist nach Sevilla abgereist.

Amerika. Washington, 29. Februar. B.) Die Repräsentantenkammer hat den Gesetzentwurf an⸗ genommen, nach welchem der Ueberschuß im Staats⸗ schatz zum Ankauf von Obligationen verwandt werden soll.

9.

(W. T

Zeitungsstimmen. „Sozial⸗Correspondenz“ schreibt über die nd Zukunft des neuen deutschen bürgerlichen

Die tdlage buchs:

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war es bürgerlichen R ordnung und das Recht publizirt. prozeßordnung, di liche Recht aber fehl

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42b

as deutsche Strafgesetzbuch, die Civi

und Konkursordnung. Das bür Die deutsche Rechtswissenschaft fühlte sich erstarkt genug, auch ein neues bürgerliches Gesetzbuch zu schaffen, was noch Savigny, und für seine Zeit mit Recht, für aussichtslos erklärt hatte. Das letzte Hinder⸗ niß, die beschränkte gesetzgeberische Zuständigkeit des Reichs, wurde durch das auf Lasker's Antrag erlassene Reichsgesetz vom 20. De⸗ zember 1873 beseitigt. Im Frühjahr 1874 ernannte der Bundesrath eine Kommission zur Berathung, und Ende 1887 ist der vollendete Entwurf dem Bundesrath überreicht worden.

Ueber die Grundlagen dieses neuen deutschen bürgerlichen Gesetz⸗ buchs hat der langjährige hochverdiente Mitarbeiter an diesem Werk, Geheime Rath Professor Dr. Windscheid in Leipzig, am 24. Februar im Kaufmännischen Verein einen bedeutsamen öffentlichen Vor⸗ trag gehalten, welcher den Entwurf in verschiedenen Richtungen beleuchtet. Nach den Mittheilungen des Vortragenden wird das ... Gesetzbuch kurz sein, sich mehr auf die Aufstellung leitender Grund⸗ sätze beschränken und den gefährlichen Weg des preußischen Landrechts, die kasuistische Entscheidung einzelner Fragen, nicht betreten. Der jetzt vorliegende Entwurf enthält nur 2164 Paragraphen (der Code Napoléon 2285 das sächsische bürgerliche Gesetzbuch 2620 Artikel, as österreichische 1502).

Das bürgerliche Gesetzbuch wird deutsch reden. tionen“ heißt es „Schuldverhältnisse“, für „Cession“ „Uebertragung“, sür „Kompensation“ „Aufrechnung“, für „Servitut“ „Dienstbarkeit“, für „Prozeß“ „Rechtsstreit“. Uebertriebene Ausschließung von Fremd⸗ wörtern ist dagegen dem Entwurf fremd. So sind Ausdrücke wie „Testament“ und „Hypothek“ beibehalten.

An der großen Errungenschaft unserer Zeit, daß das Recht des Einzelnen unabhängig ist von seinem Glaubensbekenntniß, wird durch den Entwurf nichts geändert. Auch die Handlungsfähigkeit der Ehe⸗ frau wird der des Ehemannes gleichgestellt. Die Großjährigkeit be⸗ ginnt, wie bereits an den meisten Orten, mit dem 21. Lebensjahre. Wie nach dem Civilstandsgesetz von 1875 ist auch nach dem Entwurf die Ehe unabhängig von der kirchlichen Gesetzgebung und Gerichts⸗ barkeit. In Betreff der Ehe giebt es keine Scheidung von Tisch und Bett mehr, sondern nur vom Bande. Die Ehescheidung kann nur aus bestimmten Gründen durch richterliches Urtheil verfügt werden. Krankheit und selbst Wahnsinn bilden keinen Grund mehr für Ehe⸗ scheidung. Ob dies Reichsrecht wird, ob das deutsche Volk stark genug sein wird, eine solche Gesetzgebung zu tragen, seht freilich dahin. Die Entscheidung des Reichstages wird eine Art Gottesurtheil bilden.

Prof. Windscheid ging noch auf weitere wichtige Einzelheiten des Entwurfs, auf das eheliche Güterrecht und das Hypothekenrecht, näher ein und schloß seinen inhaltsreichen Vortrag mit der Frage: „Welches wird die Zukunft des bürgerlichen Gesetzbuchs und des Deutschen Reiches sein?“ worauf er folgende Antwort gab:

„Das deutsche bürgerliche Gesetzbuch wird segensreich wirken, wenn sich ihm zur Seite stellt eine unablässig arbeitende Rechtswissen⸗

ir „Obliga⸗

schaft, welche seine Gedanken ausdenkt und fertig denkt. Das bürger⸗ liche Gesetzbuch wird bestehen durch die Arbeit der deutschen Rechts⸗ wissenschaft. das Deutsche Reich wird bestehen durch die Arbeit des deutschen Volks. Es giebt einen Felsen, auf dem das Deutsche Reich gegründet ist, einen andern Felsen giebt es nicht: die Tugend seiner Bürger. Und sage Niemand: auf mich kommt es nicht an, ich bin zu klein, zu unbedeutend. Auf Jeden kommt es an, hoch oder niedrig. Es geht gegenwärtig ein Ringen durch Europa, wie es die Welt⸗ geschichte noch nicht gesehen. Welches Volk wird oben bleiben? Nicht die Begeisterung wird entscheiden, auch nicht die Tapferkeit. Derjenige wird siegen, auf dessen Seite das größte Maß von sittlicher Kraft steht. Arbeiten, an sich und für Andere arbeiten, in Demuth und Selbstverleugnung, nicht um des persönlichen Erfolges willen arbeiten, nicht dem Genusse dienen! unter diesem Zeichen werden wir siegen; wo nicht, gehen wir zu Grunde. Nicht von heute auf morgen. Völker und Reiche sterben nicht wie Menschen. Aber einmal gewiß. Es giebt eherne Wahrheiten. Wer sie mißachtet, zerstößt sich den Kopf daran, Menschen und Völker. An uns Alle ergeht der Ruf: Ihr habt eine große Zeit erlebt, sorgt dafür, daß nicht einst die Ge⸗ schichte sprechen wird: die große Zeit hat ein kleines Geschlecht ge⸗ funden!“

1

Die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ berichtet über

ge der Berliner Fabrikation ꝛc.:

1 jetzige Zeitpunkt zeigt cinmal wieder klar, welch bedeutende elsemporium Berlin in dem letzten Jahrzehnt geworden ist. E augenblicklich die Zeit des Saisoneinkaufs. Hunderte frem Einkäufer, und meistens nur Inhaber oder Vertreter gro Geschäfte, kommen jetzt täglich nach Berlin, die sich hier eine und zm Wochen, oft noch länger aufhalten, die großen Fabriks⸗ und Engro geschäfte unserer Stadt besuchen, um ihre Bedürfnisse für das Frü jahr zu decken. Das Zusammentreffen so vieler Fremder in einer ga bestimmten Zeitperiode sie übersteigt selten vier Wochen mach sich auch in dem äußeren Leben unserer Reichshauptstadt bemerkbar. s. w. sind überfüllt. Berlin beherrscht nicht allein

sämmtlicher sogenannter Saisonartikel, es hat auch

den Zwischenhandel dadurch, daß sich die Einkäufer daran gewöhnt haben, unseren Markt regelmäßig zu besuchen 81 gänzlich hierher gezogen.

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In Folge davon sind ede stehenden Branche aus anderen Städten hierher verlegt worden, andere Firmen haben wenigstens Filialen oder ständig rtretungen hier eingerichtet, so daß der aus⸗ wärtige Kunde, Berlin besucht, sich mit Allem versorgen kann, und zwar d. was er für Geschäft nöthig hat. die Textil⸗Industrie, ebenso für die an⸗Industrie und die mit de

ewerbe, für die Papier⸗, ie zu. Trotzdem nun von ge ig und Zunahme der über die übergroße Konkurrenz, die fast in jede

Klage geführt eine Erweiterung

ahrnehmbar. Neue Geschäfte entstehen fast täglich; der Zuflus aus⸗ wärtiger Firmen, 1 erlassungen begründen, ist im Wachsen begriffen, so daß wi neren Jahrzehnt eine Ausdehnung es hiesigen gesch fast mit Sicherheit zu erwarten aben, welche nicht wenig ngreich sein wird, als das Wack thum während en Jahrzehnts Auch äußerlich macht si und Industrie bemerkbar. Waren noch e in der zweiten Etage eines Har für die Allgemeinbeit unbekannt sehen wir jetzt, daß in den lebten Straßen selbst die dritten E Geschäftsfirmen viel bezogen werden, und was vielleicht jetzt noch zur Seltenheit geh

wird in kürzester Zeit zur Gewohnheit werden. Unsere hiesigen briken sind augenblicklich gut beschäftigt, wie dies übrigens bei der oben esenheit zahl e istrie

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ähnten Anwes hlreicher Einkäufer kaum anders zu erwarten ist. s ist mit Aufträgen so reichlich versehen, daß sie wohl hier befindlichen Arbeits⸗ voll zu beschäftigen. Wir übergehen die ver⸗ nfektionsbranchen, bei denen die Beschäftigung um diese stets eine sehr lebhafte ist, um zu konstatiren, daß hiesige Hut⸗, Schirm⸗ und Weißwaaren.⸗, Passementerie⸗ ich zu thun haben, daß unser Zwischenhandel in Kleider⸗ enwaaren täglich große Posten verkauft. Wir er⸗ r hiesigen Lampen⸗, Messing⸗ und Kupferw ftigung in diesem Jahre eine weit größe um diese Zeit ist, man meldet ferner,

ndel mit Berliner umfangreiche selbe wird aus der Leder⸗ und Portefeuillefabrikation mit⸗ große Verbrauch der sich momentan emerkbar macht wirkt a uswärtigen

welche uns versorgen, mfangreicher ingen zurück. Für viele

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im Allgemeinen in derselben augenblicklich sich weiter entwickeln eine friedliche bleiben wird, i hängt j von

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Weise wie tische Lage heit anzunehmen —, großen Publikums, von den Nachbestellungen allerwenigsten von der Witterung ab; aber was wir zu unserer Freude mittheilen können, was uns von vielen hier anwesenden fremden Einkäufern wiederholt wird, ist, daß die Kaufkraft unserer Bevölkerung im Allgemeinen in der Zunahme begriffen ist. Die Arbeitslöhne halten sich, trotz mancher Depressionen, die verschiedene Industrien durchzumachen hatten, auf alter Höhe, und auf dieser ver⸗ besserten wirthschaftlichen Situation basiren die besseren Aussichten,

welche augenblicklich die all gemeine Geschäftslage darbietet.

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Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Zum Geburtstag Majestät des Kaisers bringen wir da Buch „Kaiser Wilhelm und die Gründung des neuer eutschen Reichs' von Prof. Dr. Gottlob Egelhaaf (1.—20. nd, 13 Bogen mit Porträt, Preis geh. 1 ℳ, geb. 1,50 von Carl Krabbe in Stuttgart) in Erinnerung. Es ist dazu tief einzuwurzeln in dem deutschen Volk und vor Allem di ugend den Deutschen Kaiser verstehben, d. h. verehren, z

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Hülfsbuch zur Heranbildung von Unter führern ür den Exerzier⸗ und Schießdienst, sowie für das Ge⸗ cht. Zusammengestellt von O. (Hauptmann). Diese Zusammen⸗

ung derjenigen Abschnitte des Exerzier⸗Reglements und der neuen chießvorschrift, welche vornehmlich für die Heranbildnng von Unter⸗ hrern für das Gefecht geeignet sind, nebst einer Instruktion über 5 Verhalten im Feuer ist soeben in der Königlichen Hofbuch⸗

lung von E. S. Mittler und Sohn in Berlin, Kochstr. 68 70, um Preise von 40 erschienen.

Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen. Italien. Quarantäne Verordnung Nr. 4. Zufolge Verordnung des Königlich italienischen Ministeriums Innern vom 13. Februar 1888 ist die Einfuhr von zum Handel be⸗ stimmten, aus den Häfen der europäischen und asiatischen Türkei stammenden Lumpen und getragenen Kleidungsstücken nach Italien

verboten. Quarantäne⸗Verordnung Nr. 5. 8

Durch eine weitere Verordnung des Königlich italienischen Ministeriums des Innern vom 13. Februar 1888 sind alle gesund⸗ heitspolizeilichen Maßregeln, welche bezüglich der Einfuhr von Lumpen, Hadern, gebrauchten Kleidungsstuͤcken und Bettgegenständen, Sahlleisten und Charpie aus Oesterreich, Spanien, Frankreich, ein⸗ schließlich Korsika und Algier, und aus Tunis seiner Zeit angeordnet waren, aufgehoben worden. as Verbot der Einfuhr der genannten

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Gegenstände aus Ländern 8 Suez⸗Kanals bleibt auch ferner

in Kraft.

Die Firma Leder & Wassermann, Eisenwanrenhand⸗ ung in Jassy, welche ihren Waarenbedarf vorzugsweise aus

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in Frage schleunigst zu treffen.

Versicherungs⸗Gesellschaft in S Generalversammlung folgende Ueberschusses vorzuschlagen:

zu Abschreibungen Feuerversicherungs⸗Prämienreserve 21 000 ℳ, Zuschuß an die Beamten⸗ Pensionskasse 25 000 ℳ,

20 % vom Einschuß 450 000

2

Deutschland beziehen soll, hat, dem Vernehmen nach, ihre Zahlungen

ingestellt. Um zu verhindern, daß etwaige unterwegs befindliche rensendungen der Konkursmasse anheimfallen, würde der Versuch kommen können, über dieselben durch die Aufgabestation anderweit zu verfügen oder sonstige Sicherheitsmaßregeln Der Verwaltungsrath der Preußischen National⸗ Stettin hat beschlossen, der Vertheilung des 548 622 betragenden Nach Abrechnung der Tantièmen sollen verwendet werden 23 617 ℳ, zur Verstärkung der

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zur Dividende mit 60 pro Aktie gleich

Dem Kuratorium der Pr e

⸗Bank wurde gestern Seit r Direktion die Bilanz pro orgelegt. Dieselbe ergiebt . des Gewinnvortrags von 9 einen Reingewinn von 2 615 563 ℳ, also 468 698 mehr 8 Auf Antrag der Direkti lossen, der General⸗ n 6 % vorzuschlagen.

, der auf dem

schen Boden⸗Credit⸗

6 164 auf rund 400 000 erhöht. Nach diesen Resf nach Zahlung der Tantiéemen an Kuratoriun

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Reingewinn Verlust⸗ zum Sparfonds 330 110 ℳ, ungsrath und den Gesellschaftsvorstand f 3001 ien à 55 (11 %) 6985

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ien⸗Einnahme von 2 142 so eine Vermehrung v 98 Prämien⸗Einnahme 8 schnittssatz hat sich etwas zehoben, nämlich von 0,99 % auf 1,00 %, speziell in Nord⸗ und Mittel⸗Deutschland von 0,94 % auf 0,95 %, die Schäden dagegen beliefen sich nur auf 783 786 gegen

539 425 im Vorjahre.

Dem Geschäftsbericht der Hannoverschen B lgende Mittheilungen entnommen: Während

der offizielle Diskontosatz 5 % betrug, nuar auf 4 % und Mai auf o ermäßigt, welchem Satz er Fahr hindurch verblieb. Als 6. Der großen Flüssigkei entsprechend, erlitt Umlauf der Banknoten eine durchschnitt⸗ e Cirkulation hat 241 000 weniger betragen und die Einlösung 2 561 200 geringer. Die Zinsein n aus diskontirten

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igen, Steuern ꝛc. ß ein Reingewinn und beträgt demnach der Saldo des Gewinn⸗ und Akti mit

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Beamte 10 779 ℳ, 2

973 D versammlung. Im Einverständniß mit dem Aufsichtsrath beantragt unvertheilbare von 2011 auf Vortrag kommen der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel. Nr. 9.

628 682 verbleibt, dem der unvertheilt iebene, in Vortrag gekommene Rest von 1886 mit 1950 hinzu⸗ 5 630 632 Von dem Reingewinn zunächst 7% ivi die Aktionäre 48) 000 ℳ, ab 10 % t die Tantième e 1 o für den Beamten⸗ Pensions⸗ und Wittwen⸗Unterstützungsfonds 2973 Darnach ver⸗ bleibt ein Gewinnsaldo von 122 011 zur Verfügung der General⸗ 8 die Direktion, hieraus 120 000 als ein weiteres Prozent Dividende an die Aktion zur Vertheilung gel zu lassen, wonach der würde. Gewerbeblatt aus Württemberg, h 2 Inhalt: Verfügung des Königlichen Ministeriums des Innern, betr. die Lagerung und Aufbewahrung von mineralischen Oelen

n, Aether, Schwefelkohlenstoff und ähnlichen, leicht entzündlichen

Flussigkeiten. Vom 11. Januar 1888. Der Heilbronner Rindenmarkt von 1888. Gefahren des Füllofen⸗Feuerns über Nacht. (Schluß.) Ver⸗ schiedene Mittheilungen. Neues im Landes⸗Gewerbe⸗Museum. Reichs⸗Patente von Erfindern aus Württemberg. (Patent⸗Anmeldungen. Patent⸗Ertheilungen.) Ankündigungen. 1“ 1

Dortmund, 26. Februar. (Köln. Volks⸗Ztg) Auf den Koblenmarkt hat die kalte Witterung der vorigen Woche recht günstig eingewirkt, und eine weitere Belebung des Geschäfts berbei⸗ geführt. Das fast als abgeschlossen betrachtete Wintergeschäft in Hausbrandkohlen ist wieder aufgenommen worden, indem eine rege Nachfrage nach gewaschenen Nußkohlen eintrat, welche indeß von den Zechen zu den bisherigen Preisen prompt befriedigt wird. Auch der Bedarf in Industriek Hlen ist stetig wachsend, zumal in Koks und Kokskohlen. Die Preise behaupten sich, aber ohne anziehende Ten⸗ denz, weil der Konsum hinter der Produktionsfähigkeit noch immer zurücksteht. Hier kann auf die Dauer nur eine Erweiterung des Absatzgebiets bessernd einwirken, weshalb man in den interessirten Kreisen denn auch mit Energie auf eine solche hinarbeitet. Auch der durch die abgeschlossenen Konventionen erzielte Erfolg erstreckt sich nur

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auf die Einschränkung der wilden, verderblichen Konkurrenz durch