1888 / 57 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

eistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal heiten wird fortgeführt beim Kap. 109 der dauernden Aus⸗ gaben, Tit. 1 (Ministergehalt).

Abg. Bachem hält das Gesetz über die kirchliche Ver⸗ mögensverwaltung einer Revision für dringend bedürftig. Auch die Ausführung desselben lasse zu wünschen übrig. Auf Grund einer engherzigen Interpretation des Professors Hin⸗ schius habe die Regierung in den früheren Großherzoglich bergischen Landestheilen den Pfarrer vom Vorsitz des Kirchen⸗ vorstandes ausgeschlossen.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärt seine Bereitwilligkeit, wenn einzelne Beschwerden an ihn heranträten, denselben Abhülfe zu schaffen. Der Aus⸗ führung des Gesetzes stellten sich allerdings Schwierigkeiten entgegen, die bergische Entwicklung habe sich wesentlich auf derselben Grundlage abgespielt, wie die linksrheinische, welche auf rein französischen Verhältnissen basire. Wenn sich die Be⸗ hörden in der Rheinprovinz geirrt hätten, würde er gern Remedur eintreten lassen.

Abg. Biesenbach schließt sich der Beschwerde des Abg. Bachem an. Eine Ausnahme von der Bestimmung, daß der Pfarrer der Vorsitzende des Kirchenvorstandes sein solle, wäre nur für die linksrheinischen Landestheile zugelassen. Er wünsche, daß aber auch für diese Landestheile diese Bestimmung Geltung erhalte. 8

Abg. Lassen tritt den gestrigen Ausführungen des Abg. Jürgensen entgegen. In Nord⸗Schleswig sei die Bevölkerung vorwiegend dänisch, der dänische Sprachunterricht müsse dort aufrecht erhalten werden. 1 1

Abg. Jürgensen hält es für eine Pflicht der preußischen Regierung, mit Hülfe der deutschen Sprache dahin zu wirken, daß die Bewohner Nord⸗Schleswigs deutsch würden. An eine Wiedervereinigung mit Dänemark dürfen dieselben nicht denken.

Abg. Dr. von Jazdzewski beklagt sich über die Ausführung der Sprachenverfügung der Regierung in der Provinz Posen. Die Regierung begünstige die evangelischen Konfessionsschulen zu Ungunsten der katholischen; tendenziöse Schriften über Luther würden an die katholischen Kinder vertheilt. Der polnische Klerus habe nicht, wie der Minister behauptet, in seiner Adresse an den Erzbischof ein Mißtrauen gegen den⸗ selben dokumentirt, die polnischen Pfarrer wünschten nur die Ertheilung des Religionsunterrichts in der polnischen Mutter⸗

sprache. 8 Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärt die erhobenen Beschwerden für unbegründet. Es seien sogar die katholischen konfessionellen Schulen derart gefördert worden, daß sich die Evangelischen über Zurücksetzung beklagt hätten. Die Schriften über Luther seien nur an evangelische Kinder vertheilt worden. In der Adresse an den Erzbischof von Posen und Gnesen hätten mehrere Dekane behauptet, die Regierung wolle die Polen lutheranisiren. Die Dekane träten nicht mit Begeisterung und Eifer an die Ausführung der Erlasse des Erzbischofs zur Verwirklichung der Septemberverfügung der Regierung heran, sie erklärten, lieber keinen Religionsunterricht haben zu wollen, als einen deutschen. Die Presse hätte sich sofort nach der September⸗ verfügung der Frage bemächtigt; der, „Kuryer Poznanski“ habe dem Erzbischof Dinder den früheren Erzbischof Dunin als Muster vorgeschlagen. 8 Abg. Reimers hält dem Abg. Lassen entgegen, daß Schleswig⸗Holstein völker⸗ und staatsrechtlich mit Preußen pereinigt sei. Wenn die Provinz an Dänemark gefallen wäre, hätte man es den deutschen Bewohnern „mit Peitschen auf den Rücken geschrieben, daß sie Dänen seien“.

Darauf wird die Debatte geschlossen und das Minister⸗ gehalt bewilligt. (Schluß des Blattes.)

Der Bericht der XI. Kommission des Hauses der

Abgeordneten über den Gesetzentwurf, betreffend

den Erlaß der Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge er unmittelbaren Staatsbeamten, und über Nr. 2 a des Antrags der Abgg. Dr. Kropatscheck und von Schencken⸗ orff, betreffend die Fürsorge für Wittwen und Waisen der Lehrer an den öffentlichen nicht staatlichen höheren Lehranstalten, ist zur Vertheilung gelangt. Die Kommission beantragt: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließe 1) dem Gesetzentwurf Nr. 14 der Drucksachen nach den an⸗ liegenden Beschlüssen der Kommission seine Zustimmung zu geben, 2) folgende Resolution zu fassen: Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die am 29. März 1882 diesseits beantragte Ausdehnung der Pen⸗ sionsgesetzgebung auf die Hinterbliebenen derjenigen Lehrer höherer Lehranstalten, welche als mittelbare Staatsbeamte von dieser Gesetzgebung nicht berührt sind, baldthunlichst n Angriff zu nehmen, 8 3) die Petitionen Journ. II Nr. 176 bis 181, 187, 292, 231 253, 258 bis 260, 313 und 402 durch die zu dem Gesetzentwurf gefaßten Beschlüsse und durch die Resolution ad 2 für erledigt zu erachten.

Die Bestimmungen der §§. 1169 ff. Thl. I, Tit. 11 des Preußischen Allgemeinen Landrechts über belohnende Schenkungen finden nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, IV. Civilsenats, vom 2. Februar d. J., auch in den Fällen Anwendung, in welchen die geleisteten Dienste überhaupt nicht so wichtige gewesen sind, daß sie das belohnende Geschenk rechtfertigen könnten; es kommt nur darauf an, ob der Geschenkgeber aus Dankbarkeit den geleisteten Diensten einen solchen Werth beilegt, daß er sie mit dem Geschenk be⸗ lohnt. Auch ist bei einer durch Uebergabe vollzogenen be⸗ lohnenden Schenkung nicht die Errichtung eines schriftlichen Instruments, „in welchem die Handlung oder der Dienst, die durch das Geschenk belohnt werden sollen, bestimmt angegeben sind (§. 1173)“, erforderlich.

Ein Genossenschaftsvorstand trug vor, daß bei kombi⸗ nirten Betrieben, für welche nach dem Gefahrentarif der Beitragsfuß durch das arithmetische Mittel aus der Gefahren⸗ ziffer und der Arbeiterzahl der verschiedenen Betriebsabthei⸗ lungen zu berechnen ist, alljährlich eine neue Veranlagung eintreten müsse, da die Arbeiterzahlen sich vielfach ändern. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat darauf unter dem 27. Januar d. J. (Nr. 485) zum Bescheide ertheilt, daß auch in diesen Fällen an der Gültigkeit der einmal voll ogenen Einschätzung für die ganze Tarifperiode an sich fest⸗ zuhalten sei. (Vergleiche Bescheide 232, 442, 472, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 S. 275, 1887 Seite 378 und 1888 Seite 86.) Insoweit jedoch eine Be⸗ triebsveränderung hinsichtlich eines einzelnen Betriebes nach Gesetz und Statut ordnungsmäßig angezeigt oder sonst zur Kenntniß des Vorstandes gekommenist, kommt es darauf an, worin

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die Aenderung besteht. Wird z. B. ein Handbetrieb vom 1. Juli an in einen Motorenbetrieb verwandelt, so liegt eine Aenderung des Betriebes vor, welche eine Neueinschätzung erheischt; der Betrieb wird für die erste Hälfte des Jahres als Handbetrieb, für die zweite Hälfte als Motorenbetrieb zu den Umlage⸗ beiträgen heranzuziehen sein. Besteht aber die Aenderung nur in einer Erhöhung oder Verminderung der Arbeiterzahl in den verschiedenen Betriebsabtheilungen, so bleibt freilich die Einschätzung der einzelnen Betriebsabtheilungen in die Klassen des Gefahrentarifs hiervon unberührt. Dagegen kann durch die für die Veranlagung des Gesammtbetriebes auf⸗ zustellende Berechnung wegen der Verschiebung der maßgebenden Arbeiterzahlen die Gefahrenziffer für den Gesammtbetrieb verändert werden. Doch wird hier nur der Jahresdurchschnitt der Arbeiterzahlen in den einzelnen Betriebsabtheilungen in Rücksicht zu ziehen sein, so daß nicht bei jeder Anzeige einer Aenderung in den Arbeiterzahlen, sondern erst beim Jahresschluß der Bei⸗ tragsfuß für den Gesammtbetrieb eventuell neu berechnet wird. Einer generellen Neuregelung der Veranlagung für die kombinirten Betriebe durch eine am Schluß des Rechnungsjahres erfolgende Einforderung von Frage⸗ bogen hinsichtlich der Arbeiterzahlen bedarf es hier⸗ nach nicht; andererseits hindert den Genossenschaftsvor⸗ stand nichts, eine solche Einforderung behufs Ermittelung einer den Betriebsverhältnissen entsprechenden neuen Gefahren⸗ ziffer für den Gesammtbetrieb eintreten zu lassen.

Einer Innung, welche bei Erlaß des Reichsgesetzes vom 18. Juni 1881 bereits bestanr sund demnächst zu der dort vor⸗ gezeichneten Umgestaltung 5,07 Nerfassung schreitet, darf, nach einem Endurtheil des III Gd., „des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts vom 29. Septe, erl887, die Genehmigung des revidirten Statuts: nicht Iim deßwillen versagt werden, weil in dem durch das SsStatut vogesehenen Innungsbezirk für die gleichen Gewerbe eine Innnig bereits besteht. Einer neuen Innung dagegen verf, nach einem Endurtheil des ge⸗ nannten Senats vom 3. Oktober 1887, die Genehmigung des Statuts, wenn in dem durch das Statut vorgesehenen Innungsbezirk für das gleiche Gewerbe eine Innung bereits besteht, nach Ermessen der Behörde versagt werden, und dieses Ermessen ist nicht auf die Erwägung beschränkt, ob durch die Bildung einer zweiten Innung beide Innungen lebens⸗ unfähig werden würden, die Genehmigung kann vielmehr auch dann versagt werden, wenn die Errichtung einer zweiten Innung für dasselbe Gewerbe nach den im Innungsbezirk obwaltenden Verhältnissen geeignet erscheint, eine kräftige Entwickelung des Innungswesens zu zerstören.

Am 25. Februar d. J. verschied nach längeren Leiden der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Wilhelm Bahlmann, vortragender Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Verstorbene, geboren zu Warendorf i. W. am 11. Sep⸗ tember 1828, katholischer Konfession, war nach rühmlicher Voll⸗ endung seiner juristischen Studien und seiner Vorbereitung für den Justizdienst seit dem Jahre 1857 als Kreisrichter bezw. Abtheilungs⸗Dirigent an verschiedenen Orten Oberschlesiens und seit 1. Mai 1867 als Kreisgerichts⸗Direktor in Falkenberg und Neustadt O.⸗Schl. thätig. Am 29. Juni 1873 wurde er als Geheimer Regierungs⸗Rath und vortragender Rath in das Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Ange⸗ legenheiten berufen, dem er bis zuletzt in allen 3 Abtheilungen als Justitiar angehörte; an . Juli 1876 erfolgte seine Be⸗ förderung zum Geheimen Sme⸗Regierungs⸗Rath.

Für die Legislaturperioden 1867/70 und 1870/73 wurde er für den Wahlkreis Falkenberg⸗Neustadt in das Haus der Abgeordneten entsendet, wo er sich mit einer Anzahl gesinnungs⸗ verwandter Katholiken der freikonservativen Fraktion anschloß. Im Jahre 1878 wurde er zum Mitglied des Disziplinar⸗ Gerichtshofes für die Dienstvergehen nicht richterlicher Beamten und 1882 zum Mitglied des Senats der Königlichen Akademie der Künste ernannt.

In allen diesen Stellungen hat der zu früh Vollendete den höchsten Erwartungen in reichstem Maße entsprochen. Seltene Klarheit des Geistes, hervorragende juristische Be⸗ gabung und Durchbildung verbanden sich bei dem Entschlafenen mit echter Herzensgüte, selbstloser Bescheidenheit und vollendeter Humanität. Auf diesem Grunde erwuchsen seine allseitig gewür⸗ digten hervorstechenden Leistungen als Richter und Verwaltungs⸗ beamter, die ihm die hohe Anerkennung seiner Chefs und zuletzt noch im Jahre 1885 die Allerhöchste Auszeichnung durch Verleihung des Rothen Adler⸗Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub er⸗ warben. Allen Extremen im Staat, Kirche und Gesell⸗ schaft gleich abgewandt, war Bahlmann ein ebenso treuer Diener seines Königlichen Herrn wie ein auf⸗ richtiger Sohn seiner Kirche und ein opferbereiter Amts⸗ genosse. Auf wissenschaftlichem Gebiet sichert ihm sein preußisches Grundbuchrecht eine bleibende Bedeutung, während seine Wirksamkeit als Mitglied des Senats der Königlichen Akademie der Künste, zu denen ihn auch eigenste Neigung und Befähigung hinzogen, in den betheiligten Kreisen unvergessen sein wird.

Das gesammte Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten verliert in dem Heimgegangenen ein reichbegabtes Mitglied von seltener Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit, seine Amtsgenossen betrauern den Verlust des hingebenden Freundes und treuen Kollegen, dessen An⸗ denken unter ihnen ein gesegnetes bleiben wird.

Der General⸗Lieutenant von Passow, Commandeur der 22. Division, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Bei der Militär⸗Turnanstalt hat ein neuer 5 monatlicher Kursus begonnen und sind zur Theilnahme an demselben Offiziere aller Waffengattungen kommandirt worden und hier eingetroffen.

S. M. Kreuzer „Albatroß“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän von Frantzius, ist am 1. März cr. in St. Vincent (Cap Verdes) eingetroffen und beabsichtigt, am 3. dess. M. die Heimreise fortzusetzen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 29. Februar. (Th. C) Der Erbgroßherzog hat sich gestern nach Karls⸗ ruhe begeben, um das Großherzogliche Haus bei der Beisetzung der Leiche des Prinzen Ludwig Wilhelm von Baden zu vertreten. Die Rückkehr erfolgt morgen. Der Landtag ist zu einer außer⸗ ordentlichen Session auf den 8. März einberufen. Neben einer den Neustädter Kreis berührenden Eisenbahnvorlage, die dem preußischen Landtage jetzt vorliegt, wird es sich in dieser Session wesentlich um die Ausführung der Reichsgesetzgebung

über die Unfallversicherung land⸗ und forstwirthschaftlicher Arbeiter handeln. Bis Ostern wird die Thätigkeit des Land⸗ tages beendet sein. 8e1“

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. Februar. (Wien. Abdp.) Im Abgeordnetenhause des Reichsraths setzte heute der Spiritussteuer⸗Ausschuß in Gegenwart des Finanz⸗Ministers von Dunajewski die Berathung über die Regierungs⸗ vorlage, betreffend die Branntweinbesteuerung, fort. Der Justizausschuß war heute versammelt, um die gestern begonnene Debatte über die Regierungsvorlage, betreffend den Advokatentarif, fortzusetzen.

Pest, 29. Februar. (Wien. Abdp.) Im Abgeord⸗ netenhause überreichte der Kommunikations⸗Minister von Baross einen Gesetzentwurf, betreffkend die Ermäch⸗ tigung zur Konzessionirung und zum Bau der Kis⸗ Ujszaller⸗Devavanya⸗Gyomaer Vizinalbahn, ferner den Bericht über die erfolgte Konzessionirung der Laios⸗ Mirseer Vizinalbahn. In Fortsetzung der Debatte über die Grenzregulirungs⸗Vorlage stimmte Edmund Steinacker für die Annahme derselben, da er das Zustande⸗ kommen des fraglichen Vertrags mit Rumänien für viel wichtiger halte, als die bezüglich einiger Ausdrücke aufgetauchten formellen Bedenken.

1. März. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause wurde der rumänische Grenzregulirungsvertrag in namentlicher Abstimmung mit 185 gegen 86 Stimmen an⸗ genommen.

Großbritannien und Irland. London, 1. März. (W. T. B.) Das Oberhaus berieth heute die Bill, betreffend den Eisenbahn⸗ und Kanalverkehr. Von dem Earl o f Jersey wurde zu derselben ein Amendement eingebracht, welches eine Vorlage, die einen bevorzugten Tarif zu Gunsten fremder Importartikel nicht verbiete, für nicht befriedigend erklärt. Das Amendement wurde jedoch von Lord Salisbury unter Hinweis auf den Artikel 25 der Vorlage, welcher einen bevorzugten Tarif zu Gunsten fremder Importartikel untersage, bekämpft und mit 72 gegen 45 Stimmen abgelehnt. Die Bill wurde sodann in zweiter Lesung angenommen.

In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte der Unter⸗Staatssekretär Fergusson auf eine an ihn ge⸗ richtete Anfrage: In Bezug auf die Angelegenheiten von Samoa sei kein neues Abkommen mit Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten getroffen worden. Die im Juni v. J. in Washington zu⸗ sammengetretene Konferenz habe sich zur Erwägung der ihr von den betreffenden Regierungen unterbreiteten Vorschläge vertagt; die Rechte der britischen Unterthanen in Samoa seien inzwischen ganz ungeschmälert geblieben. Charles Russel beantragte die Ernennung eines Aus⸗ schusses zur Untersuchung der Bedingungen, denen das Recht zur Abhaltung öffentlicher Versammlungen unterworfen sei, und zur Untersuchung der Grenze, bis zu welcher solchen Versammlungen gegenüber der Regierung ein Interventionsrecht zustehe. Der Staatssekretär des Innern, Matthews, vertheidigte die Haltung, die die Regierung zur Verhinderung von Ruhestörungen den Ver⸗ sammlungen auf dem Trafalgar⸗Square gegenüber einge⸗ nommen habe, und betonte namentlich, daß dem Publikum auf dem Trafalgar⸗Square nur das Recht des Passirens, nicht aber das Recht, Versammlungen daselbst abzuhalten, Leseshe. Die Regierung könne Russel's Antrag nur als einen Tadels⸗ antrag ansehen, und beantrage daher dessen Ablehnung.

(A. C.) Das soeben veröffentlichte Heeresbudget für 1888/89 veranschlagt die Bedürfnisse des Heeres im kommenden Finanzjahre auf 16 700 300 Pfd. Sterl., welche Summe, verglichen mit den vorjährigen Voranschlägen, eine Abnahme von 152 019 Pfd. Sterl. zeigt.

Aus Kalkutta vom 28. Februar wird gemeldet: Die nach Sikkim entsandte Expedition wird sich darauf be⸗ schränken, die Thibetaner von britischem Gebiet zu ver⸗ treiben, dagegen nicht in Thibet selbst einrücken. Wahrscheinlich werden die Thibetaner bei der Annäherung der britischen Truppen zurückgehen und wieder vorrücken, wenn die Expedi⸗ tion abzieht. Die indische Regierung hat übrigens China über die Zwecke der Expedition beruhigt.

Frankreich. Paris, 1. März. (W. T. B.) Bei der heute in der Deputirtenkammer fortgesetzten Berathung über das Budget des Auswärtigen machte der Deputirte Delafosse der Regierung den Vorwurf, daß sie ihre Pflichten gegen Tunis nicht erfülle. Ferry hob dagegen anerkennend die Resultate hervor, die man in kommerzieller und finanzieller Beziehung in Tunis erzielt habe, und konstatirte, daß in Folge des besseren fiskalischen Systems und der im Zollwesen vorgenommenen Reform in den Häfen und Kanälen rege Thätigkeit herrsche. Das Budget des Auswärtigen wurde hierauf, bei der Ab⸗ stimmung über dasselbe im Ganzen, angenommen.

In dem Prozeß gegen Wilson und Genossen wegen des Ordenshandels ist heute das Urtheil gefällt worden. Wilson wurde zu zwei Jahren Gefängniß, 3000 Fr. Geldbuße und Verlust der Ehrenrechte auf 5 Jahre, Ribaudeau zu S Monaten, Dubreuil zu 4 Monaten und Hebert zul Monat Gefängniß verurtheilt. Frau Ratazzi wurde freigesprochen. Dem Urtheilsspruch gegen Wilson dient lediglich der Anklagepunkt wegen der Verhandlungen mit Crespin als Unterlage. In dem Urtheil wird aus⸗ geführt, daß Wilson Theilnehmer an dem Vergehen sei, weil er durch Geschenke und Versprechungen dazu mitgewirkt und weil er wissentlich Geld, das von Crispin herrührte, ange⸗ nommen habe. In den Entscheidungsgründen wird ferner hervorgehoben, daß Wilson, nachdem er versucht, die nationale Ehre und Würde bloszustellen, die Ehre und Würde seiner Familie kompromittirt habe.

Italien. Rom, 1. März. (W. T. B.) Die „Ri⸗ forma“ erklärt es für gänzlich unbegründet, daß der Pariser Botschafter, General Menabrea zu demissioniren beabsichtige. Die Regierung könne demselben nur ihre An⸗ erkennung zollen und die Anwendung der allgemeinen Tarife Frankreich gegenüber könne die normalen Be⸗ ziehungen zu Frankreich nicht ändern. Der Botschafter verdiene alle Achtung, die ihm sicherlich in Frankreich fortdauernd gezollt werde. Bezüglich der neulichen Erklärungen des Ministers Flourens in der französischen Deputirtenkammer sagt die genannte Zeitung: soweit sich dieselben auf die Beziehungen Frankreichs zum Vatikan er⸗ strecken, sei sie durch dieselben nicht überrascht, da

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traditionelle

durch Hrn. Vorgehen Deutschlands, Oesterreichs und Italiens

habe Italien die Stellung

gegenüber angedeuteten

Frankreichs

in Egypten und Tunis Frankreich gegen

Mittelmeer⸗Mächte geographischen Lage maßen auf das mittelländische dies könne an. gegenüber den „befremdlichen Behauptungen“ Sitzung der französischen Kammern darauf be zuheben, daß, wenn Italien theidigen suche, es doch

Politik gewisser⸗ angewiesen, Die „Riforma“ in der gestrigen schränken, hervor⸗ zu existiren und sich zu ver⸗ niemals eine aggressive gegen irgend Jemand, und besonders nicht gegen angenommen habe. Die Behauptungen des würden die durchaus friedli und des Landes nicht ändern.

Dem „Fanfulla“ zufolge, Ausschusses für die Pariser Au Ausschuß die Frage unterbreiten, wa Anwendung des beziehungen zu Frankreich zu geschehen h empfing heute

n Ministers Flourens chen Gesinnungen der Regierung

würde der Vorsitzende des sstellung von 1889 dem 1 s Angesichts der durch die allgemeinen geänderten den preußischen welcher die Glückwünsche zum der Wahl und Krön Auch der Erzbischof von e heute mit einer Deputation seines Am Sonnabend wird Wiederkehr des Wahl⸗ und

Der Papst sandten von Schloezer, zehnten Jahrestage Papstes darbrachte. dinal Fürstenberg, wurd Kapitels von Sr. Heil der Papst anläßlich der zehnten Krönungs⸗Tages eine Messe lesen. (W. T. B.) Aus Marzano Negus noch nicht in Asmara der Annahme vorhanden Einflusses des abessynischen abgefallen.

Madrid, 1 Dekret ordnet an, daß in dem A Luft bei den Kupfer⸗ uelva eine stufenweise Reduktion eintreten ahre 1891, von wo ab das Ausglühen dieser Luft überhaupt vollständig untersagt ist.

In einer Departements ges mit Italien, Tarifkrieg so lange eilen auf der Basis der

nung des Olmütz, Kar⸗

igkeit empfangen.

2. März. General Kriegs⸗Minister, daß der eingetroffen ist, sowie daß Gr Debeb sei in Folge des Bischofs von dem Negus

Spanien. Königliches schwefelh minen von soll bis zum Erze in freier

Schweiz. Bekanntmachung heißt es bezüglich des

daß beide Staaten einen eigentlichen als möglich vermeiden und einstw g einander behandeln werden.

Schweden und Norwegen. Stockholm prinz ist gestern Nachmittag in eingetroffen. Während seiner Abwesenheit wir Minister Freiherr von Bildt schen Regierung führen. tages haben ein Domänenverwaltung die jetzt von 200 bis der Pachtzeit zum Verkauf zu stellen. Dänemark. Kopenhagen,

hing beendete gestern dritte Lesung des

Massovah wird ge⸗

dnet an, usglühen altiger Erze in freier

Handels Handelsvertra

Meistbegünstigun

Der Kron Christiania d der Staats⸗ den Vorsitz in der interimisti⸗ Beide Kammern des Reichs⸗ Gesetz angenommen, durch welches die ermächtigt wird, alle S 400 Kronen Pacht bri

taatsdomänen, ngen, nach Ablauf

28. Februar. Das Folke⸗ nach mehrtägigen Verha für 1888/89. triche wurden genehmigt. bemerkte schließlich als inanzgesetz bei der Vor⸗ Kronen gezeigt habe, von ca. 3 Millionen

ndlungen die Finanzgesetzes

dem Finanzausschuß befürworteten Abst Der Abg. Graf Holstein⸗Ledreborg

teferent des Finanzausschusses, daß das lage einen Fehlbetrag von beinahe 2 M tzt mit einem Ueberschuß Es sei jedoch einzuräumen, vermehrte Ausgaben werde von allen Seiten handlungen über das Gesetz en hätten. Die

während es Kronen abschli Gesetzentwürfe vorl führen könnten. Er hoffe, es werden, daß die Ver Politik fern gehalt daß das Land aus dem ung welchem es sich so lange b Streitfragen entgegenkommend gezeigt. über den provisorischen

anerkannt sich von der hohen Majorität habe dahin lücklichen Zustande herau efunden habe; und habe sich den al gelte jedoch 1 Bewilligungen, Finanzgesetz aufzunehmen ver Richtigkeit wenn die Regierung dies mit erzwingen wolle, dann sei das der gerade ie Hoffnung auf 2 denn das L

skomme, in sie habe keine neuen ten gegenüber

nicht gegen⸗ die das Ministerium

Betrachtung nicht an⸗ Hülfe des Landsthings Weg zum Absolutismus. ei noch nicht geschwunden, die provisorischen Gesetze mmung wurde alsdann Stimmen (Gruppe Berg) Landthing.

Zerständigung andthing brauche ja nur

auszuliefern. In namentlicher Absti das Finanzgesetz mit angenommen und geht nun an das

Amerika. Washington, 1. März. chen Mehrheit des Comités präsentantenkammer ausgea über eine Reform unmehr dem Gesammtausschuß unter Gesammtbetrag der vorgeschl vird auf 55 Millionen Doll u. A. die Zölle auf Zucker, Eisen, „Bücher in fremd

78 gegen 10 S

(W. T. B.) Die für Mittel und rbeitete Gesetz⸗

Zolltarifs wird breitet werden. agenen Zollermäßigungen Herabgesetzt sind Stahl, Holz, Leinen, Salz, en Sprachen, Textilwaaren, „Kleider ꝛc.

von der demokratis Wege der Re

aschen, Papier

Gläser, Handschuhe, Töpferwaaren

Zeitungsstimmen.

Die „Post“ äu Das Schreiben des Handels⸗Ministers nannschaft vom 24. Februar d. ner Produktenbörse, welche sch in den Kreisen der an dem

s Spekulanten, so doch als V heiligten sind. Diese Beschwerd ehrfach minderwert Getreide für liefer welche für nicht lieferungsfähig Bearbeitung

an die Aeltesten der Kauf J. berührt Verhältnisse an der Ber⸗ on längst Gegenstand ern erkehr mit Getreide, wenn auch nicht erkäufer oder Käufer von Cerealien Be⸗ . verden stützen sich auf die Wahrn higes, für die menschliche Nah ungsfähig erklärt

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erheblich drückende die wesentlichsten Stütz welche die ohnehin schon zuneh⸗ isse des heimischen Getreidebaues ß Mißstände der bezeichneten Art . Interessen der Börse Der Versuch, denselben durch Ver⸗

inländischen Getreides

sie galten und gelte aden Baissespekulation, durch rthung der Erzeugnisse gesteigert wird.

nden sind, wird s dienenden Presse nicht bestritten.

mende Entwe noch erheblich

wirklich vorha elbst in der den

änderung in der Zusammensetzung der Sachverständigen⸗Kommission abzuhelfen, ist gescheitert. Eine kurzsichtige Interessenpolitik vereitelte das Bestreben, die nöthigen Reformen selbstthätig und ohne das Ein⸗ schreiten des Staates abzuwarten, vorzunehmen. Der Moment war daher gekommen, das Aufsichtsrecht des Staates geltend zu machen.

Das Einschreiten des Ressort⸗Ministers bezweckt neben einer ge⸗ sonderten Notirung des Rauhweizens und der Beseitigung der Wiederverwendung nicht lieferbaren Getreides zu Kündigungen vor Allem die Umbildung der Sachverständigenkommission aus einer Ge⸗ meine von Interessenten in ein mit den Garantien voller Unpartei⸗ lichkeit umgebenes Spruchkolleg. 81 diesem Ende soll die Kommission entweder aus bei den Börsengeschäften völlig unbetheiligten Sach⸗ verständigen gebildet oder durch die Heranziehung von Mitgliedern aus den Kreisen der Produktion und des Vertriebs neben Vertretern des börsenmäßigen Getreidehandels einer einseitigen Berücksichtigung der Interessen des letzteren vorgebeugt werden. Beide Wege dürften zum Ziele führen.

Mit der anderweiten Organisation des Schiedsgerichts, welchem die endgültige Entscheidung über die Lieferbarkeit von Getreide ob⸗ liegt, verfolgt der weitere zunächst erst zum Gegenstand einer Enquete gemachte Plan, die Anforderungen festzusetzen, welche an die Qualität des für lieferungsfähig zu erklärenden Getreides zu stellen sind, das⸗ selbe Ziel. Denn es ist klar, daß, wenn mit der besseren Auswahl der mit der Entscheidung zu betrauenden Personen schon viel ge⸗ wonnen ist, der Ausschluß von unterwerthigem Getreide von der Lieferbarkeit noch in ungleich höherem Maß erleichtert wird, wenn für die Qualität des lieferbaren Getreides feste und sichere objektive Momente feststehen.

So wird man nicht nur den Zeitpunkt des Einschreitens der staatlichen Aufsichtsbehörde, sondern auch Richtung und Ziel dieses Einschreitens als zutreffend anerkennen müssen. Und zwar nicht blos vom Standpunkt der heimischen Landwirthschaft und Konsumtion, welche durch die Lieferbarkeit minderwerthiger Waare gleichmäßig ge⸗ schädigt werden, sondern im Interesse der Börse selbst.

Kein verständiger Mensch wird die Bedeutung, ja Unentbehrlich⸗ keit der Börse für die gegenwärtige wirthschaftliche Entwickelung be⸗ streiten. Das Zeitgeschäft insbesondere bildet einen unentbehrlichen Faktor und Regulator des Güteraustausches und der Preisbewegung.

ie gesen das Termingeschäft selbst zur Zeit vielfach gerichteten Angriffe schütten das Kind mit dem Bade aus. Um diesen gegenüber aber das Termingeschäft und seine wirthschaftliche Funktion ungeschmälert zu erhalten, um demselben insbesondere die volle Be⸗ wegungsfreiheit zu wahren, ist es nothwendig, notorischen Mißbräuchen, unter denen viele Kreise des Erwerbslebens leiden, wirksam zu steuern, Wir hätten im Interesse der Getreidebörse gewünscht, daß dies ge⸗ schehen wäre, bevor die Staatsbehörde sich zum Einschreiten entschloß; jetzt wird das Versäumte ohne Verzug nachzuholen sein. 8

Es ließe die Bedeutung der Berliner Getreidebörse für alle an der Produktion, dem Vertrieb und Konsum des Getreides betheilig⸗ ten Kreise weit unterschätzen, ja bis zu einem gewissen Grade selbst ihre Existenzberechtigung in Frage stellen, wollte man die Frage, in wieweit Mißbräuche vorliegen, lediglich vom Standpunkt der Börsen⸗ spekulation beurtheilen. Der hervorragende Einfluß, welchen die Ber⸗ liner Börse weit über den engen Kreis ihrer Besucher hinaus auf das nationale Erwerbsleben ausübt, bedingt die volle Berücksichtigung der legitimen Interessen der betheiligten Zweige der letzteren. Als⸗ dann, aber auch nur dann, reiht sich die Börse als völlig nützliches und nothwendiges Schlußglied der Organisation des nationalen Er⸗ werbslebens vollberechtigt ein. Beseitigt sie die nach dieser Richtung erhobenen Beschwerden, so dient sie damit in gleicher Weise dem Ge⸗ meinwohle, wie den eigenen Interessen.

Die „Deutsche volkswirthschaftliche Correspon⸗

denz“ schreibt über die Verhältnisse der Arbeiter auf den Staatswerken der preußischen Montanindustrie: Von hoher Bedeutung für die Staatswirthschaft sind die Nach⸗ richten, welche alljährlich der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten über die Verwaltung der preußischen Staats⸗, Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwerke dem Abgeordnetenhause vorlegt. Bei den beutigen Bestrebungen zur Hebuas der sog. arbeitenden Klassen, andererseits aber den übertriebenen pessimistschen Schilderungen von Seiten der sozialdemokratischen und dieser verwandten Presse über die Lage derselben erregen namentlich die Mittheilungen über die Ver⸗ hältnisse der Arbeiter in der Montanindustrie ein großes Interesse.

Im letzten Etatsjahre 1886/87 beschäftigte der preußische Staat im Bergbau, Hütten⸗ und Salinenbetriebe 50 000 Arbeiter oder 913 weniger als im Durchschnitt des Vorjahres; dieselben vertheilten sich auf die einzelnen Betriebszweige in folgender Weise:

1886/87 1885/86 ub11¹”“] 943 Gewinnung von Steinen und Erden 980 Hüttenbetrieb v“ 3 211 843

zusammen 50 000

Die Verminderung der Gesammtarbeiterzahl fällt also fast aus⸗ schließlich dem Bergbau zur Last, wogegen bei der Steingewinnung und dem Hüttenbetriebe eine weitere Verstärkung der Belegschaft ein⸗ trat. In Folge von Verunglückung erlitten auf den Staatswerken im Ganzen 97 Personen den Tod, d. i. auf je 1000 durchschnittlich be⸗ schäftigte Arbeiter 1,940 gegen 2,102 im Vorjahre. Die überwiegende Mehrzahl der Unglücksfälle ereignete sich wie früher beim eigentlichen Bergwerksbetriebe, und zwar waren an der Zahl der tödtlich Ver⸗ unglückten betheiligt: der Steinkohlenbergbau mit 84, der Braun⸗ kohlenbergbau mit 1, der Steinsalzbergbau mit 2 und der Erzberg⸗ bau mit 9 Personen, wogegen nur ein Arbeiter beim Hüttenbetriebe ums Leben kam. Für die Unfallversicherung der Arbeiter (auf Grund des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1884) hatten die Staatswerke für den Zeitraum vom 1. Oktober 1885 bis zum 31. Dezember 1886 eine Gesammtausgabe von 347 201,98 zu leisten.

Was nun die wichtige Frage der Lohnverhältnisse anlangt, so blieben dieselben im letzten Etatsjahre für die Arbeiter im Ganzen recht günstig. Eine nennenswerthe Herabsetzung der Löhne hat nirgends stattgefunden. Dagegen trat auf einigen Werken bei dem durchschnittlichen Jahresverdienst der Arbeiter dadurch ein kleiner Rückgang ein, daß die Einlegung von Feierschichten bezw. die Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit bisweilen nicht zu vermeiden war. Auf den in Oberschlesien vom Staat betriebenen Steinkohlenwerken konnte zum Theil noch eine kleine Erhöhung der Gedingelöhne vorgenommen werden. Beim Steinkohlenbergbau zu Saarbrücken hielt sich der durch⸗ schnittliche Schichtlohn für einen Arbeiter der Gesammtbelegschaft mit 3,14 genau auf der Höhe des Vorjahres; während der mittlere Jahresverdienst von 905 auf 894 herabging. Im Ober⸗Bergamts⸗ bezirk Klausthal hat sich dagegen der Verdienst stellenweise noch etwas erhöht, anderwärts allerdings etwas vermindert; merkliche Ausfälle indeß wurden nur vereinzelt durch zufällige und vorübergehende Be⸗ triebsstörungen veranlaßt.

Die für die Arbeiter der Staatswerke errichteten Konsumvereine haben sich in erfreulicher Weise weiter entwickelt und fortdauernd auf die wirthschaftlichen Verhältnisse der Arbeiterfamilien segens reichen Einfluß ausgeübt. In besonders hohem Grade gilt dies von Saar⸗ brücken, wo die Lage der von Ortschaften zum Theil weit entfernten Gruben der Wirksamkeit der Vereine immer neue Gebiete eröffnet und neue Aufgaben stellt.

Um die Ansiedelung der Bergleute in der Nähe der Betriebs⸗ stätten zu befördern, wurden aus den Mitteln der Werke reichliche Unterstützungen gewährt. So kamen auf der Königin⸗Luisegrube in Oberschlesien 58 500 unverzinsliche Baudarlehen und 11 700 als freies Geschenk für die bedingungsmäßig fertig gestellten Häuser zur Auszahlung. Auf den Saarbrücker Gruben erhielten 20 Berg⸗ leute rückzahlbare Bauvorschüsse im Betrage von je 1500 und Bauprämien im Betrage von je 840 900 ℳ, hierdurch erhöhte sich die Gesammtzahl der seit 1842 im Saarbrücker Bezirk aus Staats⸗ mitteln prämiirten Häuser auf 4972, die Summe der gezahlten Prämien auf 3 526 3955 und diejenige der gewährten Vorschüsse

auf 3 672 050 Am J Schuld noch aus 488 624

Was endlich noch die zur es getroffenen Wohlfahrtseinrich auch diesen unverminderte Pflege und Unterst lich wurden fortgesetzt zur Unterh reichen Schulen aller Art (We schulen u. s.) w. aus den nud zwar lieferte die erfreulichen Beweis bevölkerung immer mehr ge

ahresschluß 1886,87 standen hiervon als

und geistigen Hebung des tungen anlangt, so wurde ützung zu Theil. Nament⸗ altung und Erweiterung der zahl⸗ und Industrie⸗ hebliche Mittel aufgewendet, g dieser Einrichtungen den auch Seitens der Arbeiter⸗

Arbeiterstan

rks⸗, Fortbildung Werkskassen er zunehmende Benutz dafür, daß dieselben würdigt werden.

Gewerbe und Handel.

für die diesjährig Brüssel bestimmten führt werden. erlassenen Ausführung in Nr. 43 des „Moniteur Belge“ Dem dreiundzwanzigst Hypotheken⸗Aktien⸗Ba folgende Mittheilungen: der großen Kapital⸗Konkurrenz am Hypotheken wickeln, da die staatlichen Normativbestim gebunden ist, das Geschäft erschweren. an welche außer neben der Preußis ch zwei preußische Hypotheken⸗Banken potheken⸗Banken und der 3 ½ % igen P d, erweist sich als ein von Hypotheken. politischen Beunruhigungen. Jahres ein günstiges ist städtischen, b

ge internationale Ausstellung in Gegenstände können zollfrei in Bel Das bezügliche Königliche Dekret

gl ist nebst den dazu sbestimmung

en des belgischen Finanz⸗Ministers vom 12. Februar veröffentlicht.

richt der Preußischen nk zu Berlin pro 1887 ent In 1887 konnte das

n Geschäftsbe

Hypothekengeschäft bei imarkt sich wenig ent⸗ mungen, an welche das Institut Auch die Amortisationsvorschrift,

Hypotheken⸗Aktienbank nur gebunden sind, während alle nd selbst die preußischen Land⸗ fandbriefe dieser Bes 8 großes Hemmniß in der Das Pfandbriefgeschäft litt unter den enn dennoch das Gewinnresultat ortschreitenden Besserung der besitzverhältnisse zu verdanken. Berliner Grundb Miethserhöhungen tt Miethserhöhungen: am 1. Oktober 4775, 1884 8452, 1885 14 956, 1886 Miethsermäßigungen: 1881 4571

1885 1472, 1886 1226, 1887

übrigen deutschen H schaften seit Ausgabe nicht unterworfen sin Erwerbung

„so ist dies der f esonders der Berliner Grund und Werthsbesserung sich aus den amtlichen Zahlen der Es fanden sta 1881 3642, 1882 3119, 1883 17 039, 1887 25 259; 1883 2202, 1884 1799, aus der Verminderung der Subhastationen. bebauter Grundstücke oder 3,5 %, 1880 von 18 138 Grunds ndstücken 117 oder 0,60 %, 1 stücken 94 oder 0,47 % und 1887 von 19 89 Von der auf die Vereinsbrau in getragenen Hypothek sind im Januar 1887 baar zurückgezahlt; die Bank bleibt nur noch stelliger Hypothek an der Brauerei i Instituts bestand am Schluß d Nauf ländlichen Grund zu 16,08 % aus Hypotheken auf ommern, Posen, Schlesien Hypotheken auf städtischen Grundbesi Nach der Bilanz bet von welchem 6 % an die Aktionäre vertheil Wie der „Berl. Börs.⸗Ztg.“ ellte Abschluß der Mag ewinn von 534 616 ℳ, 15 000 zu Rücklagen, 35 865 390 000 zur Za

esitzes ergiebt au und Mieths⸗ ermäßigungen.

Bei einer Gesammtzahl worden 615 2,86 %, 1885 6 von 19 595 Grund⸗ Grundstücken 58 oder Berlin (Rirdorf) ein⸗ ttstelligen 850 0004 it 1 500 000 erst⸗ 1 Hypothekenbesitz des gelaufenen Jahres zu 1,14 % aus H nund Pommern; der Provinzen und Sachsen; zu 82,78 % aus rlin und der Provinz Reingewinn 390 505 ℳ, t werden sollen.

gemeldet wird, ergiebt der jetzt r Bergwerks⸗Gesell⸗ wovon 93 751

von 17 595 in 1878

von 19 385 Gru

besitz der Provinzen tädtischen Grundbest

Brandenburg.

ft einen Reing z 1 zu Tantième⸗ und die restlichen lung von 13 % vidende verwendet werden sollen.

Dem Aufsichtsrath des law wurde die Bilanz gewinn von circa

Inowraz⸗ welche einen Betriebs⸗ Der Generalversammlung der Generalkosten: ca. 56 000 zu Abschreibungen zu ver⸗

Steinsalzbergwerk pro 1887 vorgelegt, 104 000 ausweist.

soll vorgeschlagen werden, den nach Abzug bleibenden Reingewinn von

eralversammlung der Kom⸗ enehmigte den Rech⸗ agene Gewinnvertheilung, 9 ertheilung gelangt.

des Basler Bankvereins hat be⸗ Dividende von 8 % gleich 40 Fr. g von 193 930 Fr. (1886

Die vorgestrige ordentliche Gen munalbank des Köni nungs⸗Abschluß pro 1887, nach welcher eine

Der Verwaltungsrath schlossen, die Vertheilung einer (1886 9 %) und Uebertragun Rechnung vorzuschlagen.

Bradford, stetig, Garne ruhig, Tendenz z

greichs Sachsen g sowie die vorgeschl. vidende von 9 % zur V

234 548 Fr.)

(W. T. B.) u Gunsten der Käufer.

Wolle ruhig, aber Stoffe un⸗ Washington, 1. März. (W. T. B.) Die Staatssch

7756 366 Doll. a Februar 572 390 989

abgenommen, taatsschatz befanden

Submissionen im Auslande.

Direktion der Mittelmeerbahn.

Modell E. 18

rt und Stelle.

Rumänien.

. Februar (a. St.), 10 Uhr

8. Artillerie⸗Regiments in Botuschani. Lieferung von Equipirungseffekten und zwar: 1400 Kr.

2800 Paar Fußfetzen, 1400 Handtücher,

Handschuhe, 600 Futtersäcke, 500 P

und 600 Pferdestriegel.

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Verwaltungs⸗Komm

1400 Paar baumwollene aar Sporen, 500 Kautschukkragen

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200 kg weißes Leder von jungen

e Turiner Sohle, 150 kg Fundsohle, 260 Decken⸗

intücher, 520 Polsterüber

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Verkehrs⸗Anstalten.

nisse der Königlich württem⸗ im Etats⸗Jahr 1886/87 ent⸗ ptziffern: Der Eisenbahn⸗ nnahme (gegen 29 310 935 Gesammtausgaben Reinertrag

Wichsleder, t Rindern, 300 kg weiß

leintücher, 520 Bettle züge, 50 Sommerdecken,

finanziellen Er bergischen Verkehrs⸗Anstalten

hält der Verwaltungsbericht folgende Hau betrieb ergab 30 622 3655 Gesammtei Vorjahre) und 15 688 358 sich somit

16 161 354

Vorjahre). auf 14 461 011 Nach Berücksichtigung der fonds belief sich die baare 14 542 379 (gegen 13

Veränderungen beim Betriebs⸗ Ablieferung an die Staats⸗Hauptkasse auf 914 300 im Vorjahr).

anschlag ist der Reinertrag höher um 1 213 296 ℳ, lieferung höher um 1 204 664 sich für 1886/87 zu 3,16 % verzinst

Gegen den Vor⸗

as Gesammt⸗Anlagekapital hat . zu 3,01 %, zu 2,79 %). Die ungetilgte Eisenbahnschuld 374 898 512 Erforderniß 15 311 980 1 Ablieferung an die Staatskasse zurückblieb. Zieht man aber von der Eisen⸗ welche an der 8 194 33 ende Theil der Eisenbahnschuld

Verzinsung

gegenüber welcher Summe die baare um 859 601 57 bahnschuld noch die Staatsschuld abgerechnet worden sind und 12 63 tragen, so berechnet sich der zu verzins

Tilgungsquoten allgemeinen