1888 / 60 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Roggen geringe Sorte Gerste geringe Sorte Hafer geringe Sorte. Richtstroh. 8

Erbsen, gelbe zum Kochen. Speisebohnen, weiße.

ö““ 5

Schweinefleisch 1 kg. Kalbfleisch 1 kg.

5 8

Krebse 60 Stück.

112,75 bez, per Mai⸗Juni 114,75 ℳ, per Juni⸗ Juli 116,75 bez., per Juli⸗August 118,5 bez.

Mais per 1000 kg. Loco beheuptet. Termine —. Gekünd. t. Kündigungspreis Loco 120 bis 128 nach Qual. Per diesen Monat ℳ, per März⸗April ℳ, per April⸗Mai 120

Erbsen per 1000 kg. Kochwaare 125 185 ℳ, Futterwaare 111 117 nach Qualität.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg brutto inkl. Sack. Fester. Gekündigt Sack. Kündigungs⸗ preis Per diesen Monat 16,40 nom., per Marz⸗April ℳ, per April⸗Mai 16,55 bez., per Mai⸗Junt 16,70 bez., ver Juni⸗Juli 16,85 bez.

Kartoffelmehl pr. 100 kg brutto incl. Sach. Ter⸗ mine unverändert. Gekünd. Sack. Kündigungs⸗ preis —. Loco 18,70 19,30 n. Qual., per diesen Monat und ver März⸗April 18,70 ℳ, per Avpril⸗Mai 18,80 ℳ, per Mai Juni —, per August⸗ September

Trockene Kartoffelstärke pr. 100 kg brutto inkl. Sack. Termine unverändert. Gek. Sack. Kündigungspr. Loco 18,00 18,90 n. Qual., per diesen Monat und per März⸗April 18,60 ℳ, per April⸗Mai 18,70 ℳ, per Mai⸗Juni —, per August⸗ September

Rüböl per 100 kg mit Faß. Termine still. Geründigt Ctr. Kündigungspreis ℳ%ℳ Loco mit Faß —. Loco ohne Faß —, per diesen Monat

März⸗April per April⸗Mai 44,5 ℳ, per Mai⸗Juni 44,7 ℳ, per Juni⸗Juli 44,9 ℳ, per Juli⸗August —, per Septbr.⸗Oktbr. 45,3

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. Ter⸗ mine —. Gekündigt kg. Kündigungspreis

Loco ℳ, per diesen Monat —.

Spiritus per 100 1 à 100 % = 10 000 1 % nach Tralles loco mit Faß (versteuerter). Termine behauptet. Gekündigt l. Kündigungspreis ℳ, per diesen Monat —, per März⸗April —, per April⸗Mai 96,8 96,5 96,6 bez., per Mai⸗Juni 97,6 97,5 bez.

Spiritus per 100 1 100 % 10 000 % steuerter) loco ohne Faß 96,7 96,6 bez.

Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe ohne Faß loco 47,8 bez., per April⸗Mai 49,2 49,1 49,2 bez., ver Mai⸗Juni 49,9 49,8 49,9 bez., per Juni⸗Juli 50,6 50,5 50,6 bez., per Juli⸗August 51,4— 51,2 51,3 bez., per Aug.⸗Sept. 52,3 52,1 bez.

Spiritus mit 70 Verbrauchsabgabe ohne Faß loco 29,5 bez., per April⸗Mai 31 —30,9 bez.,

Mai⸗Juni 31,5 31,4 bez, per Juni⸗Juli 32,3 32,2 bez., per Juli⸗August 33 bez., per August⸗September 33,7 33,5 33,6 bez.

Weizenmehl Nr. 00 23 21,75, Nr. 0 21,75 19,75. Feine Marken über Notiz bezahlt. Nur in billigeren Marken begehrt.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 16,50 15,25, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 17,75 16,50 bez., Nr. 0 1,75 höher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack. Blieb angeboten.

Berlin, 2. März. Marktpreise nach Ermitte⸗ lungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums.

Höchste Niedrigste

Preise.“ 16 16 15 11

(ver⸗

90

Per 100 kg für:

Weizen gute Sorte

Weizen mittel Sorte Weizen geringe Sorte Roggen gute Sorte. Roggen mittel Sorte

16 16 11 11 10 10 80 10 17 15 14 6 12 11 10 Se 11“ 20 gfer metetek G11 11 40 —1“ 3 75 3 25 Hen. 16“B 9

40

40 95 50 70 85

Gerste gute Sorte Gerste mittel Sorte.

von der Keule 1 kg. Bauchfleisch 1 kg... 90 80 80 60

20

ammelfleisch 1 kg Eier 60 Stück. . .

80 40

20 .—.0O“

Stettin, 2. März. (W. T. B.) Gerreide⸗ markt. Weizen unveränd., loco 157 163, pr. April⸗ Mai 164,50, pr. Juni⸗Juli 168,50. Roggen unveränd., loco 100 113, pr. April⸗Mai 114,50, Juni⸗Juli 119,00. Pommerscher Hafer loco

bis 108. Rüböl, still, pr. April ⸗Mai

pr. September⸗Oktober 45,25. Spiritus behauptet, loco ohne Faß verst. —,—, do. mit 50 Konsumst. 47,10, do. mit 70 Konsum⸗ steuer 29,20, pr. April⸗-Mai mit 50 Konsum⸗ teuer —,—, do. mit 70 Konsumsteuer 30,30.

60

70

vnn SStbobotoecee——

ee“

Petroleum loco verzollt 12,85.

Posen, 2. März. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß (50er) 46,10, do. do. (70Oer) 28,10, do. do. mit Verbrauchsabgabe von 70 und

arüber 28,10, pr. Februar —,—. Fest. Breslau, 3. März. (W. T. B.) Getreide⸗

arkt. Spiritus per 100 1. 100 % exkl. 50

Jerbrauchsabgaben pr. März 45,70, pr. April⸗Mai 47,50, do. pr. Mai⸗Juni 48,00, do. 70 pr. März 27,70, pr. April⸗Mai do. pr. Mai⸗ Juni —,—. eizen 8 oggen pr. März 109,900, do. pr. April⸗Mai 110,00, do. pr. Mai⸗ Juni 113,00. Rüböl loco pr. März 46,50, pr. April⸗Mai 45,50, do. pr. Mai⸗Juni —,—. Zink:

umsatzlos.

Köln, 2. März. (W. T. B.) Getreide⸗ morkt. Weizen fremder laco 18,/5, hiesiger loco 17,50, pr. März 17,35, pr. Mai 17,75, pr. Juli 18,05. Roggen, fremder loco 14,25, hiesiger loco 13,50, pr. März 12,35, pr. Mai 12,65, pr. Juli 12,75. Hafer hiesiger loco 13,50. Rüböl pr. 50 kg F“ pr. Mai 23,90, pr. Oktober pr. 100 kg

50.

Bremen, 2. März. (W. T. B.) Petro⸗ leum (Schlußbericht). Schwächer. Standard white loco 7,30 Br.

Hamburg, 2. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco fest, aber ruhig, holstein. loco 162 170, Roggen loco ruhig, mecllenburgischer loco 120 126, russischer loco ruhig, 90 —96. Hafer still. Gerste still. Rüböl fest, loco 47. Spiritus fester, vr. März 19 ¾ Br., pr. April⸗Mai 20 Br, pr. Mai⸗Juni 20 ½ Br., pr. Juni⸗Juli 21 Br. Kaffee fest, Umsatz 2500 Sack. Petro⸗ leum ruhig, Standard white loco 7,35 Br., 7,30 bz., pr. August⸗Dezember 7,30 Br.

Hamburg, 2 März. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittagsbericht) gZood average Santos pr. Mai 55 ¾, pr. Septbr. 53 ¾, pr. Dezember 53 ½. Ruhig.

Zuckermarkt. (Nachmittagsbericht). Rüben⸗ Rohzucker I. Produkt, Basis 88 % Rendement, frei an Bord Hamburg pr. Juli 14,75, pr. August 14,75, pr. November 12,60, pr. Dezbr. 12,60. Fest.

Hamburg, 3. März. (W. T. B.) Kaffee (Vormittagsbericht) good average Santos pr. Mai 54 ⅜, pr. September 52 ½, pr. Dezember 52 ¼. Ruhig.

Wien, 2. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 7,41 Gd., 7,46 Br, pr. Mai⸗Juni 7,48 Gd., 7,53 Br., pr. Juni⸗Juli 7,56 Gd., 7,61 Br., pr. Herbst 7,75 Gd., 7,80 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,98 Gd., 6,03 Br., pr. Mai⸗Juni 6,05 Gd., 6,10 Br., pr. Juni⸗Juli 6,12 Gd., 6,17 Br., pr. Herbst —,—. Mais pr. Mai⸗Juni 6,60 Gd., 6,65 Br., pr. Juni⸗Juli 6,43 Gd. 6,48 Br. Hafer pr. Fruhiahr 5,70 Gd., 5,75 Br., pr. Mai⸗Juni 5,83 Gd., 5,88 Br., pr. Juni⸗Juli 5,90 Gd., 6,00 Br., pr. Herbst 6,10 Gd., 6,20 Br.

Pest, 2. März. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loco unveränd., pr. Frühjahr 7,05 Gd., 7,07 Br., pr. Herbst 7,56 Gd., 7,58 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,29 Gd., 5,30 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,10 Gd., 6,11 Br.

London, 2. März. (W. T. B.) 96 % Java⸗ zucker 15 ¾ fest, Rüben⸗Rohzucker 145à14 ½ schwächer. An der Küste angeboten 1 Weizenladung. Chili⸗ kupfer 78 ⅞.

London, 2. März. (W. T. B.) markt (Schlußbericht). Fremde letztem Montag: Weizen 40 860, Gerste 2990, Hafer 29 160 Ort.

Sämmtliche Getreidearten ruhig, Weizen fest, englischer Weizen anziehend, Mehl und Hafer stetig, russischer Hafer thätiger, Bohnen und Erbsen träge.

Liverpool, 2. März. (W. T. B.) Baum⸗ wolle. (Schlußbericht.) Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: März 52 ¼4 Käufer⸗ preis, März⸗April 53 ½ 4 do., April⸗Mai 537 ⁄14 Ver⸗ käuferpreis, Mai⸗Juni 517⁄32 Kauferpreis, Juni⸗Juli 59/⁄16 do., Juli⸗August 519/32 Verkäuferpreis, August⸗ September 51 ⁄⁄2 do., September⸗Oktober 537⁄64 Käuferpreis, September 51 ⁄2 d. Verkäuferpreis.

Liverpool, 2. März. (W. T. B.) (Baum⸗ wollen⸗Wochenbericht.) Wochenumsatz 69 000 B. (v. W. 64 000), desgl. von amerikanischen 52 000 (v. W. 48 000), desgl. für Spekulation 7000 (v. W. 5000), desgl. für Export 8000 (v. W. 4000), desgl. für wirkl. Konsum 54 000 (v. W. 55 000) desgl. unmittelbar ex Schiff 20 000 (v. W. 21 000), wirklicher Export 7000 (v. W. 7000), Import der Woche 105 000 (v. W. 77 000), davon amerikanische 78 000 (v. W. 69 000), Vorrath 871 000 (v. W. 846 000), davon amerikanische 687 000 (v. W. 672 000), schwimmend nach Großbritannien 184 000 (v. W. 186 000), davon amerikanische 163 000 (v. W. 160 000).

Liverpool, 2. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen und Mehl fest. Mais stetig. Glasgow, 2. März. (W. T. B.) Roh⸗ 1ölen. (Schluß.) Mixed numbers warrants 38 sh.

D.

Mauchester, 2. März. (W. T. B.) 121 Water Taylor 6 ½, 30r Water Taylor 9 ¼½, 201 Water Leigh 8 ½, 30r Water Clavton 8 ½⅜, 321 Mock Brooke 8 ⅛, 40r Mule Mayoll 9, 40r Medio Wilkinson 9 ⅞, 32r Warpcops Lees 8 ½, 36r Warp⸗ cops Rowland 8 ½, 40r Double Weston 9ꝛ ¾, 60r. Double courante Qualität 12 ½, 32“ 116 pds 16 % 16 grey Printers aus 32r/46r 167. Fest. Paris, 2. März. (W. T. B.) Rohzucker 880 behauptet, loco 37,75 à 38. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 kg pr. März 40,60, pr. April 40,80, pr. Mai⸗Juni 41,30, pr. Mai⸗

August 41,60.

Paris, 2. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen behauptet, pr. März 24,00, pr. April 24,10, pr. Mai⸗Juni 24,25, pr. Mai⸗ August 24,25. Mehl behauptet, pr. März 52,75, pr. April 52,75, pr. Mai⸗Juni 52,75, pr. Mai⸗ August 52,75. Rübsl matt, pr. März 49,25, pr. April 49,75, pr. Mai⸗August 51,00, pr. Sep⸗ tember⸗Dezember 53,00. Spiritus ruhig, pr. März 46,25, pr. April 46,50, pr. Mai⸗August 46,75, pr. September⸗Dezember 44,25.

Havre, 3. März. (W. T. B.) von Peimann, Ziegler u. Co.) Kaffee. schloß mit 3 Points Baisse. Rio Santos 4000 B. Recettes für gestern.

Havre, 3. März. (W. T. B.) (Telegramm von Peimann, Ziegler u. Comp.) Kaffee Good average Santos pr. März 67,50, pr. Juni 67,75, pr. August 65,50, pr. Dezember 64,00. Schwach.

St. Petersburg, 2. März. (W. X. B.) Produktenmarkt. Talg loco 56,00, pr. August 49,00. Weizen loco 13,00. Roggen pr. Juni⸗ Juli 6,00, Hafer loco 3,80. Hanf loco 45,00. Leinsaat loco 13,50.

Amsterdam, 2. März. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. Weizen auf Termine höher, pr. März —, pr. Mai 192, pr. November 194. Roggen loco fester, auf Termine unverändert, pr. März 103à 104, pr. Mai 102à101, pr. Oktober 104. Raps pr. Frühjahr —, Rüböl loco 25 ¾, pr. Mai 25, pr. Herbst 24. Guter ordin. Java⸗Kaffee 37 ½. „Amsterdam, 2. März. (W. T. B.) Banca⸗ zinn 103.

Antwerpen, 2 März (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt. (Schlußbericht.) Raffinirtes, Tyre bez. 1 1ö” März 18 ½ Br, pr. ai 17 Br., pr. September⸗De 8* Weichend. 11“

Antwerpen, 2. März. (W. T. B.) Ge⸗ treidemarkt. (Schlußbericht.) Weizen unver⸗ ändert. Roggen still. Hafer ruhig. Gerste schwach.

New⸗York, 2. März. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New⸗York 10 ½, do. in New⸗Orleans 91¹/⁄18. Raff. Petroleum 70 % Abel

Getreide⸗ Zufuhren seit

(Telegramm New⸗York 5000 B.

Test in New⸗York 7 ¾ Gd., do. in Philadelvbia 7 ¼ Gd. Rohes Petroleum in New⸗York D. 6 ¾ C., do. Pipe line Certisicates D. 93 ½ C. fest. Mehl 3 D. 15 C. Rother Winterweizen loco 91 C., pr. März D. 90 C., pr. April D. 90 ⅛⅞ C., pr. Mai. D. 91 ½ C., Mais (New) 60 ½. Zucker (fair refining Muscovados) 48. Kaffee (Fair Rio) 14 ½ nom., do. Nr. 7 low ordinary pr. April 10,67, do. do. pr. Juni 10,32. Schmalz (Wilcox) 8,00, do. Fairbanks 7,90, do. Rohe und Brothers 7,80. Speck —. Kupfer pr. April 16,20. Getreidefracht ⸗.

Berlin. Central⸗Markthalle, 3. März (Bericht des städtischen Verkaufsvermittlers J. Sandmann auf Grund amtlicher Notirungen.) Wild, Rehböcke 85 95 105 ₰, männlich Damwild 40— 75 ₰, Rothwild männlich 40 45 60 ₰, Schwarz⸗ wild 40 75 ₰,Rennthier 55 65 pr. Pfd., Kaninchen 60 70 pr. Stck. Fasanenhähne 2,75 4 ℳ, Schnee⸗ hühner 0,90 1,10 ℳ, Birkhähne 1,50 2,00 pr. St. Wildauktion täglich um 10 Uhr Vormittags und 6 Uhr Nachmittags. Fleisch: Rindfleisch 27 40 53, Kalbfleisch 30 40 55, Hammel 35 40 48, Schweinefleisch 36 43 pr. Prd. Schinken ger. m. Knochen 65 85 ₰, Speck ger. 50 60 pr. Pfd. Geflügel lebend: Gaͤnse la —,— ℳ, junge 7 9 ℳ, Enten 1,20 1,50 2,50 ℳ, junge Hübner 1—1,20 ℳ, alte Hühner 1,20 1,70 ℳ, Tauben 35— 50, junge do. 50 65 pr. St, Puten 4— 6 ℳ, Geflügel, fett, geschlachtet: fette Gänse 60 65—- 70 Apr. Pfd., fette Enten 65 80 pr. Pfd., fette Puten 65 75 pr. Pfd., Tauben 38 55 ₰, Hühner 1,00 1,20 1,70 pr. St. Obst und Gemüse: Weiß⸗ fleischige Speisekartoffeln 4 —5 ℳ, Zwiebeln 15— 20 pr. 100 kg. Blumenkohl 25 per 100 Kopf. Apfelsinen Jaffa 8 10 ℳ, Messina 8 18 ℳ, Valencia 420er 14 24 Citronen 7,00— 11 pr. Kiste. Feldfrüchte in Wagen⸗ ladungen: Kartoffeln, weißfleischige Sveise⸗ kartoffeln 40 50 ℳ, Zwiebeln 150 200 per 1000 kg. Hafer 105— 130, Erbsen 110 200, Gerste 103 180 Richtstroh 30 pr. 1000 ks.

fester Haltung, die Notiz 12 ¾ 13 ¾ bleibt, hoch⸗ fein viel darüber. Raps, Abschlüsse wurden nicht bekannt. Thomasphosphatmehl an⸗ haltend offerirt, Chilisalpeter ab auswärts auf⸗ geregt, hier bleiben Händler und Landwirthe zurück⸗ haltend, die zweite Hand hat einige Partien unter Hamburger, Rotterdamer und Antwerpener Parität verkauft. In Weizeamehl bleibt der Abzug in hiesigen feinen Marken gut, dagegen gestaltete sich der Absatz von Provinzmühlen schleppender; der Roggenmehlmarkt zeigte dieselbe Phrsiognomie, doch mußten Preise, infolge des verstärkten Angebots, eine Kleinigkeit einbüßen; Berlin ist hier täglich Verkäufer. Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 30 32 ℳ, Nr. 1 27 28 Nr. 2 24 26 ℳ, Nr. 3 22 ½ 24 ℳ, Nr. 4 18 19 ℳ, Nr. 5 14 ½ 15 ½ ℳ, Milchbrod⸗ und Brod⸗ mehl, im Verbande 50 53 ℳ, norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 24 ½ loco. Hiesiges Roggenmehl Nr. 0 21 ½ 22 ½ ℳ, Nr. 0/1 19 20 ½˖ ℳ, Nr. 1 17 18 ℳ, Nr. 2 14 15 Heu per Centner 3 ℳ, Stroh 2 ½ Roggenkleie 4 ½ ¾ ℳ, Weizenkleie 44/10 ½ , Malzkeime 4 ½ ℳ, Moostorfstreu, prima 1,30 ℳ, Spelzspreu 1,50 ℳ, Reismehl 4 ½ (Sämmtliche Artikel bei Abnahme von 200 Centnern an.) Rüböl im Detail 53

Generalversammlungen. 19. März. Bockwaer Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Bockwa. 19. Danziger Oelmühle. Außerord. Gen.⸗ Vers. zu Danzig. 21. Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co. Ord. Gen.⸗Vers. zu Halle a. S. Preußische Immobilien ⸗Aktien⸗Bank. rd. Gen.⸗Vers. zu Berlin. Aktien⸗Bauverein Passage. Ord. u. außerord. Gen.⸗Vers. zu Berlin. Stettiner Portland⸗Cement⸗Fabrik. Ord. Gen.⸗Vers. zu Stettin.

Ausweis über den Verkehr auf dem Verliner Schlachtviehmarkt vom 2. März 1888. Auftrieb und Marktpreise nach Flei chgewicht, mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.

„Rinder. Auftrieb 275 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg.) 1. Qualitäut ℳ, II. Dua⸗ lität ℳ, III. Qualität 70 74 ℳ, IV. Qualität 60 66

Schweine. Auftrieb 1109 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 100 kg.) Mecklenburger ℳ, Land⸗ schweine: a. gute 80 82 ℳ, b. geringere 72 78 bei 20 % Tara. Bakony ℳ, 50 Pfd. Tara per Stück. Serben ℳ, Russen

Kälber. Auftrieb 1036 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 0,82 1,02 ℳ, II. Qualität 0,62 0,78

Schafe. Auftrieb 330 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität ℳ, II. Qualität ℳ, III Qualität

Zuckerbericht der Magdeburger Börse, den 2. März, Mittags. (Magdb. Ztg.) Rohzucker. Für erste Produkte waren auch in dieser Woche, wie nun schon seit längerer Zeit, nur die heimischen Raffinerien Käufer; der Bedarf derselben überstieg fast das mäßige Angebot und führte zu einer aber⸗ maligen Preisbesserung von ca. 20 25 der Centner. Der Export sah sich noch immer auf den Einkauf von Nachprodukten beschränkt und bewilligte hierfür successive ebenfalls ca 30 per Centner höhere Forderungen. Am Schluß der Woche war die Marktstimmung schwächer. Umsatz ca. 124 000 Centner. Die Gesammtvorräthe Deutschlands an Rohzucker 1. Produkt in erster Hand am 1. März

d. J. werden auf 2 486 000 Ctr. geschätzt, gegen 4 632 000 am 1. März 1887, und 6 000 000 1886. Raffinirte Zucker erfreuten sich im Laufe dieser Berichtswoche etwas besserer Beachtung und bedangen Verkäufer fur die begebenen Zucker fest behauptete, vorwöchentliche Preise. Auf Lieferung für März, besonders aber April und Mai, wurden wiederum einige größere Geschäfte in gemahlenem Melis abgeschlossen. Ab Stationen: Granulatedzucker, inkl. —,— Krystallzucker, I., über 98 % —,— do. II., 98 % Kornzucker, exkl., 92 Gd. Rendem. 24,10 24,35 do. 88 Gd. Rendem. 22,70 23,25 Nachprodukte, 75 Gd. Rendem. 17,70 19,50 Bei Posten aus erster Hand: Raffinade, ffein, ohne Faß 30,00 do. fein, 8 29,25 29,50 Melis, ffein, 8 8 29,00 Würfelzucker, I., mit Kiste —,— 0

1 8 29,50 30,00 Gem. Raffinade, I., mit Faß —,— do. 27,75 —28,50 Gem. Phet. †., 9 27,25 o.

II., 2 52

Farin W“ 1

Melasse: Effektiv bessere Qualität, zur Ent⸗ zuckerung geeignet, 42 43 Grad Bé. (alte Grade) ohne Tonne 3,00 3,40 ℳ, 80 82 Brix, ohne Tonne 3,00 3,40 ℳ, geringere Qualität, nur u Brennereizwecken passend, 42 43 ° Bs. (alte Grade) ohne Tonne 2,40 2,80

Unsere Melasse⸗Notirungen verstehen sich auf alte Grade (420 = 1,4118 spec. Gewicht).

Die Aeltesten der Kaufmannschaft.

Frankfurt a. M., 1. März. (Getreide⸗ und Produktenbericht von Joseph Strauf.) An allen Wochenmärkten und Getreidebörsen fehlt es nach wie vor an Unternehmungslust. Weizen fand in besseren inländischen Qualitäten prompt Auf⸗ nahme, in geringeren Sorten blieb der Absatz schleppend; ab Umgegend 17 ¼ 18 ℳ, frei hier 18 1¼10 ℳ, russische Sorten stramm gehalten, Tendenz verstimmt Roggen reichlich offerirt, Königs⸗ berger Offerten drücken 118/10 ℳ, cif Rotterdam gethan (Fracht Rotterdam -Frankfurt 70 per 100 Kilo), hiesiger 13 ¼ ℳ, Königsberg 13 14 detaillirt, Tendenz verflauend auf erneuten Rückgang der russischen Valuta. Gerste, feinste Brauer⸗ waare schlank plaecirbar 16 ½ 17 ½ Cours, Mittel⸗ sorten anhaltend verlassen 14 ½ 15 ½ Hafer behielt seinen ruhigen Verkehr bei durchschnittlich

5N 0 au.

.. . . . 8

84 0 an!

.. . . . . „†

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. [59574,) Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der be⸗ kannten und unbekannten Gläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer des Nachlasses des am 1. Juni 1887 zu Buskow verstorbenen Lehrers Heinrich Geisler ist durch das am 27. Januar 1888 verkündete Aus⸗ schlußurtheil beendigt.

Neu⸗Ruppin, den 28. Februar 1888. Königliches Amtsgericht.

8 8 [59573] Bekanntmachung.

Das Königliche Amtsgericht hat in der Sitzung vom 22. Februar 1888 für Recht erkannt: Die Hypothekenurkunde über 2812 Thlr. 15 Sgr., eingetragen für die Kinder des Bauerhossbesitzers Michael Pfuhl und dessen Ehefrau Louise, geb. Schulz, zu Bergholz, in Abtheilung III. Nr. 1 des der Letzteren gehörigen Grundstücks Bergholz Band II. Bl. Nr. 34, gebildet aus dem Erbver⸗ gleiche vom 26. August 1848 und dem Hypotheken⸗ schein vom 26. September 1848, wird für kraftlos erklärt.

Brüssow, den 22. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht.

[595800 Im Namen des Königs! Verkündet am 1. März 1888. 3 Golcher, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Rittergutsbesitzers Heinrich von Treskow zu Dahlwitz erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Alt⸗Landsberg durch den Amtsrichter Dr. Loewy für RNecht:

Das Hypotheken⸗Dokument, lautend über die auf dem Grundstück Dahlwitz Band II. Blatt Nr. 19 in Abtheilung III. unter Nr. 52 1s für den Domänen⸗ pächter Johannes Herschner zu Buchholz eingetragene, von Band I. Blatt Nr. 8 des Grundbuchs von Schöneiche dorthin übertragene Post von 1000 Thalern wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.

(gez.) Loewy. Ausgefertigt:

Alt⸗Landsberg, den 1. März 1888.

(L. 9 Golcher,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [59579) Im Namen des Königs! Verkündet am 1. März 1888. Golcher, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Weesow, vertreten durch den Rechtsanwalt Lewek, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Alt⸗Lands⸗ berg, durch den Amtsrichter Dr. Loewy für Recht:

Das über die auf dem Grundstück Weesow Band II. Blatt Nr. 43 früher Band II. Seite 300 Nr. 28 für den Mühlenmeister Friedrich Hindenberg zu Heegermühle eingetragene Post von 49 Thlr. 29 Sgr. 6 Pf. gebildete Hypotheken⸗Dokument wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

(gez.) Loewy. Ausgefertigt: Alt⸗Landsberg, den 1. März 1888. 323 Golcher, b Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[59578] Bekanntmachung. 8 „Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Sagan vom 1. Maͤrz 1888 sind die nachstehenden drei, von Hermann Laskau ausgestellten, an die Ordre des Hermann Hirschfeld zahlbaren, je mit dem Vermerke: „Auf mich hier und allen Orten“ ver⸗ sehenen Wechsel de dato Sagan, den 8. Mai 1858, nämlich: 1) der 12 Monate nach Dato zahlbare Wechsel 8 über 1200 Thlr, 2) der 15 Monate nach Dato zahlbare Wechsel 1 über 2500 Thlr., 8 3) der 18 Monate nach Dato zahlbare Wechse „über 2500 Thlr. für kraftlos erklärt worden. Sagan, den 1. März 1888.

Knetsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

cher Reichs⸗Anzeiger

2 8*

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11“

Maurers August Kulicke zu

9 1 San Remo, 5. März, 10 Uhr 10 Minuten Vormittags. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz verbrachte eine gute Nacht. Das Allgemein⸗ befinden ist befriedigend, der Appetit gut, der Husten und Auswurf geringer. 1 1. Mackenzie. Schrader. Krause. Hovell. von Bergmann. Bramann.

4

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ehren⸗Großkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Se. Peter Friedrich Ludwig: Allerhöchstihrem Gesandten in Oldenburg, von Nor⸗ mann; des Großkomthurkreuzes des Großherzoglich bee Greifen⸗Ordens: dem Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Paris, Legations⸗Rath Grafen von Leyden;

ferner: des Commandeurkreuzes des Ordens der Italienischen Krone: dem Kaiserlichen Genexal⸗Konsul Schneegans in Genua; des Großherrlich türkischen Osmanié⸗Ordens zweiter Klasse: 4 dem Kaiserlichen General⸗Konsul Dr. Schröder in Beirut; sowie des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänischen Danebrog⸗Ordens: dem Professor Dr. Helbig, früheren Zweiten Sekretär bei der Archäologischen Zweiganstalt in Rom. 8

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

dem Maschinenbau⸗Ingenieur Busley, Lehrer an der Marineschule zu Kiel, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Dem Landgerichts⸗Rath Dr. Dollinger in Zabern ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst des Reichs⸗ landes mit Pension ertheilt worden. “““

Gesetz, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften.

Vom 28. Februar 1888.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 1

Die Familien der Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzreserve, Seewehr und des Landsturms erhalten, sobald diese Mannschaften bei Mobilmachungen oder nothwendigen Verstärkungen des Heeres oder der Flotte in den Dienst ein⸗ treten, im Falle der Bedürftigkeit Unterstützungen nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt beanglich der Familien derjenigen Mannschaften, welche zur Disposition der Truppen⸗ (Marine⸗) Theile beurlaubt sind, sowie derjeni⸗ gen Mannschaften, welche das wehrpflichtige Alter überschritten haben und freiwillig in den Dienft eintreten.

Auf die nach §. 1 zu gewährenden Unterstützungen haben Anspruch: a. die Ehefrau des Eingetretenen und dessen eheliche und 1““ gesetzlich gleichstehende Kinder unter 15 Jahren, ie 5b. dessen Kinder über 15 Jahre, Verwandte in auf⸗ steigender Linie und Geschwister, insofern sie von ihm unter⸗ halten wurden oder das Unterhaltungsbedürfniß erst nach erfolgtem Diensteintritt desselben hervorgetreten ist. Unter den sub b bezeichneten Voraussetzungen kann den

geschiedenen Ehefrauen und

Entfernteren Verwandten, unehelichen Kindern steht ein solcher Unterstützungsanspruch

e nicht zu9. 8 28 Die Verpflichtung zur Unterstützung liegt den nach §. 17 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 129) gebildeten Lieferungsverbänden ob. Staaten, in welchen von der Bildung besonderer Lieferungsverbände Abstand genommen worden ist, haben die Unterstützungen unter gleichmäßiger Anwendung der nach⸗ folgenden Bestimmungen aus ihren Mitteln zu gewähren.

. 4. Zur Unterstützung ist derjenige Lieferungsverband ver⸗ pflichtet, innerhalb dessen der Unterstützungsbedürftige zur Zeit des Beginns des Unterstützungsanspruchs (§§. 1, 10 Absatz 3) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Unter stzungen sollen mindestens betra⸗ en:

a. für die Chefrau im Mai, Juni, Juli, August, Sep⸗ tember Sle monatlich sechs Mark, in den übrigen Monaten neun Mark;

b. für jedes Kind unter 15 Jahren, sowie für jede der im §. 2 unter b bezeichneten Personen monatlich vier Mark. Die Geldunterstützung kann theilweise durch Lieferung von Brotkorn, Kartoffeln, Brennmaterial ꝛc. ersetzt werden. Unterstützungen von Privatvereinen und Privatpersonen dit auf die vorbezeichneten Mindestbeträge nicht angerechnet werden. 8 1““

2

det endgültig eine 16 beduͤrftigkeit der einzelnen Familien als auch unter B dih Nng Ker Vorschriften des §. 5 über den Umfang und die Alt der Unterstützungen. Es können mehrere Kommissionen für einen Lieferungsverband eingesetzt werden.

Die Kommission ist berechtigt, Auskunft über die Ver⸗ hältnisse der einzelnen Familien von den Gemeindebehörden zu erfordern, auch die letzteren zu ihren Verhandlungen zu⸗

zuziehen. §. 7

Hat der Lieferungsverband gesetzlich anerkannte korporative Vertretung, so sind rücksichtlich der Bildung, Zusammensetzung, des Vorsitzes und der Wahrnehmung der Geschäfte auch dieser Kommission die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen maß⸗ gebend. Ist der hiernach eintretende Vorsitzende nicht von der Landesregierung berufen oder bestätigt, so ist dieselbe befugt, den Vorsitzenden mit Stimmrecht zu ernennen. Wo eine solche Vertretung nicht vorhanden ist, besteht die Kommission aus einem von der Landesregierung zu bestellenden Vorsitzenden und einer von ihr zu berufenden, den Verhältnissen ange⸗ messenen Anzahl von Mitgliedern.

Einer jeden Kommission wird, soweit die Verhältnisse es gestatten, ein von dem Landwehr⸗Bezirkskommando zu bestim⸗ mender Offizier beigeordnet. 8

Die Kommission kann nur beschließen, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zugegen ist. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit ent⸗ scheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der beigeordnete Offizier (§. 7), sowie die zugezogene Gemeindebehörd (§. 6) nehmen an der Abstimmung . b“

’. . 8

Ist die Verfassung des Lieferungsverbandes nicht aus⸗ reichend, um die ; der zur Gewährung der Unter⸗ stützungen erforderlichen Mittel sicherzustellen, so ist die Landes⸗ regierung befugt, die nöthigen Anordnungen für den Verband zu treffen und den Verbandsangehörigen zur Beschaffung jener Mittel Abgaben aufzulegen.

Die bewilligten Unterstützungsbeträge sind in halbmonatlichen Raten vorauszuzahlen. Rückzahlungen der vorausbezahlten Beträge finden auch dann nicht statt, wenn der in den Dienst Eingetretene vor Ablauf der halbmonatlichen Periode zurückkehrt. Für Beginn und Fortdauer der Unterstützungen kommt auch der für Hin⸗ und Rückmarsch zum beziehungsweise vom Immg . erforderliche Zeitraum in Berechnung. ie Unterstützungen werden dadurch nicht unterbrochen,

daß der in den Dienst Eingetretene als krank oder verwundet zeitweilig in die Heimath beurlaubt wird. Wenn der in den Dienst Eingetretene vor seiner Rück⸗ kehr verstirbt oder vermißt wird, so werden die Unterstützungen so lange gewährt, bis die Formation, welcher er angehörte, auf den Friedensfuß zurückgeführt oder aufgelöst wird. In⸗ soweit jedoch den Hinterbliebenen auf Grund des Gesetzes vom 27. Juni 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 275) Bewilligungen gewährt werden, fallen die durch gegenwärtiges Gesetz geregelten Unterstützungen fort. 6 1

Falls Personen, deren Familien nach den Vorschriften

. der Fahnenflucht sich schuldig machen, oder

b. durch gerichtliches Erkenntniß zu Gefängnißstrafe von längerer als sechsmonatlicher Dauer oder zu einer här⸗ teeren Strafe verurtheilt werden,

so wird die bewilligte Unterstützung bis zum Wiedereintritt in

den Dienst eingestellt. 1 Die Truppenbefehlshaber haben in diesen Fällen den be⸗ theiligten Kommissionen schleunigst Nachricht zu geben.

Für die nach vorstehenden Bestimmungen geleisteten Unter⸗ stützungen wird zu den im §. 5 festgesetzten Mindestbeträgen Entschädigung aus Reichsfonds gewährt. Der Ftree der Zahlung dieser Entschädigung wird durch jedesmaliges Spezial⸗ gesetz des Reichs bestimmt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. G Gegeben Berlin, den 28. Februar 1888. 1b

vW11616“] Wilhelm. von Boetticher.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die nichtperiodische Druckschrift: „Mitten ins Schwarze! J. Den Volksschullehrern ge⸗ widmet zur Erinnerung an die Hundertjährige Jubelfeier der großen Revolution, von H. E. Wilmsen, Lehrer in Rungholt“. Druck und Verlag bei Hartebeest in Groningen unterm heutigen Tage von uns verboten worden. Scchleswig, den 3. März 1888. Khönigliche Regierung, Abtheilung des Innern. 1 baeeaehhaöana—

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S e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Seminar⸗Direktor Theodor Hauffe in Weißenfels zum Regierungs⸗ und Schulrath zu ernennen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial⸗Landtag der Provinz Westpreuß zum 15. März d. J. nach der Stadt Danzig zu berufen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Zur Ausführung der bei dem Haupt⸗Zollamt zu Emmerich einschließlich der beiden dortigen Wena s ertigungs⸗ stellen und der Zollabfertigungsstelle am Ba nsefe eben⸗ daselbst vorzunehmenden Pflanzen⸗Untersuchungen ist an Stelle des verstorbenen Rentiers H. Westermann der Kaufmann H. Sardemann in Emmerich zum stellvertretenden Sach⸗ verständigen ernannt worden. vXX“

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Regierungs⸗ und Schulrath Hauffe ist der König⸗ lichen Regierung zu Stettin überwiesen worden.

Dem Klostergutspächter Meyer zu Lamspringe ist der Charakter als Königlicher Ober⸗Amtmann beigelegt worden.

MKichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. März. Se. Majestät der Kaiser und König sind von einer leichten Erkältung be⸗ fallen und werden voraussichtlich genöthigt sein, mehrere Tage das Zimmer zu hüten. estern empfingen Allerhöchstdieselben den aus Karlsruhe urückgekehrten Commandeur des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiments, rinzen Croy, sowie den General⸗Adjutanten, Fürsten Radziwill,

vor dessen Abreise nach England. eute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Geheimen

Civilkabinets entgegen. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta⸗

Hospitals bei. Das Familiendiner fand bei den Kaiserlichen Majestäten

im Königlichen Palais statt.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute Morgen 9 Uhr von San.

dieses Gesetzes Unterstützungen erhalten, nach ihrem Eintritt

Verwandten der Ehefrau in aufsteigender Linie und ihren Kindern aus früherer Ehe eine Unterstützung gewährt werden.

in den Dienst

Remo abgereist.