Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Beim Gymnasium zu Wandsbek ist der ordentliche Lehrer Ernst Mirow zum etatsmäßigen Oberlehrer befördert worden.
Der Erste Lehrer bei dem Schullehrer⸗Seminar zu Pr. Eylau, Lewin, ist in gleicher Eigenschaft an das Schul⸗ lehrer⸗Seminar zu Usingen versetzt worden.
Die Nummer 5 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter 8 8 Nr. 9258 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. November 1887, betreffend die Beauftragung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm mit der Stellvertretung Sr. Majestät des Königs in den laufenden Regierungsgeschäften. 8 Berlin, den 8. März 1888. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden. 8
Bekanntmachung. 3
In Gemäßheit des §. 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben (Gesetz⸗Samml. S. 327), wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuer⸗ ahre kommunalabgabepflichtige Reineinkommen aus dem Be⸗ riebsjahre 1886/87 “
bei der Osterwieck⸗Wasserlebener Eisenbahn auf 2989,56 ℳ estgestellt worden ist.
Berlin, den 6. März 1888. Königliches Eisenbahn⸗Kommissariat. Bensen. —
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
reußen. Berlin, 8. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute um 2 Uhr den Reichs⸗ kanzler Fürsten Bismarck und hatten eine 10 Minuten währende Unterredung mit demselben.
8
“
ute fand eine Sitzung des Bundesraths statt.
— Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (56.) Sitzung des Reichstages,
welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff, der Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant von Caprivi, der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. von Schelling, sowie andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst zahlreichen Kommissarien desselben beiwohnen, werden der inter⸗ nationale Vertrag zur Unterdrückung des Brannt⸗ weinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See vom 16. November 1887; der Freund⸗ schaftsvertrag zwischen dem Reich und dem Freistaat Ecuador, der Freundschafts⸗, Handels⸗, Schiffahrts⸗ und Konsularvertrag zwischen dem Reich und dem Freistaat Guatemala, der Freund⸗ schafts⸗, Handels⸗, Schiffahrts⸗ und Konsular⸗ vertrag zwischen dem Reich und dem Freistaat Honduras, die Rechnung der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das Etatsjahr 1885/86 bezüglich desjenigen Theils, welcher sich auf die Reichsverwaltung bezieht, die Uebersicht der Reichs⸗Ausgaben und ⸗Einnahmen für das Etatsjahr 1886,87 auf Grund der in zweiter Berathung gefaßten Beschlüsse in dritter Berathung unverändert an⸗ genommen.
Es folgt der zwölfte Bericht der Kommission für Peti⸗ tionen. Der Verein gegen den Wucher im Saargebiet bittet um Erweiterung der reichsgesetzlichen Vorschriften zur Ver⸗ hinderung des Wuchers.
Berichterstatter der Kommission ist Abg.
Kommission beantragt: Der Reichstag wolle beschließen: die Petition II 10 860 dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, in welcher Weise dem Wucher nach den in der Petition angegebenen Richtungen im Wege der Gesetzgebung zu steuern sei.
Abg. Bormann hebt hervor, daß das Wuchergesetz den Geldwucher allerdings erheblich eingeschränkt habe; an seine Stelle sei aber der Wucher mit Vieh und Waaren getreten. Es empfehle sich deshalb, den Antrag der Petenten an den Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen.
Abg. Schrader hält den Antrag der Kommission für zu weit gehend, da sie nicht in allen Punkten mit der Petition einverstanden gewesen sei, sondern nur den Gegenstand im Allgemeinen für der Erwägung werth erachtet habe.
Abg. von Helldorff führt die besonderen Verhältnisse im Saargebiet auf die übermäßige Zersplitterung des Grund⸗ besitzes zurück und bittet um Annahme des Kommissions⸗ antrages.
Abg. Dr. von Cuny bemerkt, neben der Zersplitterung des Grundbesitzes sei es namentlich die Leichtgläubigkeit der Bevölkerung, durch die sie in die Hände der Wucherer ge⸗ riethe. Durch Verbreitung von Aufklärung werde sich viel⸗ leicht eine Besserung der Verhältnisse herbeiführen lassen, daneben müsse eine Erweiterung des Wuchergesetzes hergehen, besonders müsse der verschleierte Wucher getroffen werden.
Abg. Rintelen spricht sich für den Kommissionsantrag aus.
Der Kommissionsantrag wird angenommen.
Ess folgt die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗ Etats für das Etatsjahr 1888/89, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung ge⸗ faßten Beschlüsse in Verbindung mit: a. der dritten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver⸗ waltungen des Reichsheeres, der Marine, der
sowie Festungsbaufonds entnommenen uf der Zusammenstellung der in zweiter Berathung gefaßten Be⸗ schlüsse; b. titionen (Erhöhung der Taback und Kreditirung der Tabacksteuer); und c. dem zehnten Be⸗ richt der Kommission für die Petitionen (Branntweinsteuer, Kontingentirung resp. Erleichterungen für kleinere Brennereien).
zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichs⸗ Vorschüsse, auf Grund dem fünften Bericht der Kommission für die Pe⸗ Einfuhrzölle für ausländischen
Hierzu liegen folgende Anträge vor: von Wedell⸗Malchow. Dr. von Frege Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen: 1
1) über die Wirksamkeit und Kongruenz der nachstehend ver⸗ zeichneten Zollvositionen eine eingehende Untersuchung nach der Richtung hin eintreten zu lassen, ob es nicht geboten erscheine, eine Erhöhung bezüglich Abänderung derselben im Interesse der Land⸗ wirthschaft und der betheiligten Industrien herbeizuführen;
2) dem Reichstage demnächst über das Ergebniß dieser Unter⸗ suchung Mittheilung zu machen.
Freiherr von Maltzahn⸗Gültz und Genossen.
Der Reichstag wolle beschließen: 18
die Einnahmen an Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträgen im Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1888/89 in einer be⸗ stimmten Anzahl von Einnahme⸗Kapiteln in Höhe von 4 312 446 ℳ zu streichen. “
Menzer.
Der Reichstag wolle beschließen: 8 die verbündeten Regierungen zu ersuchen, Angesichts der Nothlage, in der sich die deutschen Tabackbauer befinden, bald eine Erhöhung des Eingangszolls auf ausländische, eine Ermäßigung der Steuer auf inländische Tabacke führen. .
Kulemann.
Der Reichstag wolle beschließen: 8 anknüpfend an die Resolution des Reichstages vom 14. Juni 1881 und an die Beschlüsse desselben vom 15. Dezember 1881 und 6. Februar 1885 die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in der
C
nächsten Session des Reichstages einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen eine durchgreifende Ermäßigung der Gerichtskosten herbeigeführt wird, und mit der Revision des Gerichtskosten⸗Gesetzes eine solche der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu verbinden. In der Generaldiskussion giebt Abg. Freiherr von Mirbach im Namen seiner Freunde die Erklärung ab, daß sie aus Gründen, die nicht in der Geschäftslage des Hauses liegen, es nicht für angemessen erachten, in die Diskussion von Fragen einzutreten, die von großer wirthschaftlicher Bedeutung sind; die Freunde im Lande würden diese Stellungnahme wohl begreifen. 8 Beim Etat des Auswärtigen Amts bittet Abg. Diffené um die Errichtung von Berufskonsulaten in Chios und Taganrog. An dem Aus⸗ und Einfuhrhandel dieser Orte sei das Deutsche Reich lebhaft betheiligt. Unter⸗Staatssekretär Graf von Berchem erwidert, daß erst nach Eingang der Berichte über das Erforderniß der Konsular⸗ einrichtungen die Entscheidung getroffen werden könne, bei welcher es an wohlwollender Rücksichtnahme sicher nicht fehlen werde. In der Spezialdiskussion liegt zunächst der oben mit⸗ getheilte Antrag des Abg. Freiherrn von Maltzahn vor, der bei den einzelnen Spezial⸗Etats ohne Widerspruch zur An⸗ nahme gelangt. Beim Etat des Reichsamts des Innern bittet Abg. Struck⸗ mann, daß der Gesetzentwurf, betr. die Alters⸗ und Invaliden⸗ versorgung und der Entwurf eines Genossenschaftsgesetzes nebst den Motiven zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden möge. geStaatssekretär von Boetticher erklärt bezüglich des ersten Gesetzentwurfs, daß, sobald die Kaiserliche Ermächtigung zur Einbringung der Vorlage an den Bundesrath ertheilt sein werde, die Veröffentlichung erfolgen werde. Auch der Veröffentlichung des Genossenschaftsgesetzes, das dem Bundes⸗ rath bereits vorliege, dürften keine Hindernisse entgegenstehen. Auf eine Anfrage des Abg. Hammacher bemerkt Staats⸗ sekretär von Boetticher, daß er einen Termin für die Vor⸗ lage eines neuen Patentgesetzes nicht genau angeben könne, da noch verschiedene Instanzen gehört werden müßten. Auch eine Reform des Markenschutzgesetzes werde in nächster Zeit wohl erfolgen. Abg. Graf von Holstein weist darauf hin, daß ein Mann, der an der schleswig-⸗holsteinischen Küste Versuche mit Austern⸗ zucht gemacht habe, die Austern, die er habe aussetzen wollen, hätte verzollen müssen. Wenn ihm solche Schwierigkeiten in den Weg gelegt würden, so würde er diese Versuche aufzu⸗ geben gezwungen sein. Staatssekretär von Boetticher bemerkt, daß, da Austern einem Zoll unterliegen, auch diese Austern nach den gesetzlichen Bestimmungen hätten verzollt werden müssen. Der betreffende Mann hätte sich vorher die finanzielle Tragweite seines Handelns klar machen sollen. Abg. Hitze bittet um Veröffentlichung der Novelle Krankenkassengesetz. Staatssekretär von Boetticher sagt auch die Publikation dieses Gesetzentwurfs zu. Beim Kapitel „Reichs⸗Versicherungsamt“ verzichten die Abgg. Baumbach und Schrader, auf die bei der zweiten Be⸗ rathung stattgehabten Debatten zurückzukommen; Abg. Schrader äußert nur den Wunsch nach Veröffentlichung des Geschäfts⸗ berichts des Reichs⸗Versicherungsamts. Staatssekretär von Boetticher hält dieselbe nicht mehr für nöthig, nachdem der Bericht in den öffentlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts veröffentlicht und in die gesammte Presse übergegangen sei Bei Schluß des Blattes beginnt die Berathung des Etats „Verwaltung des Reichsheeres“.
— Dem Reichstage sind folgende Drucksachen zu⸗ gegangen:
Bericht der Reichsschulden⸗Kommission I. über die Verwaltung des Schuldenwesens des Norddeutschen Bundes beziehungsweise des Deutschen Reichs; II. über ihre Thätig⸗ keit in Ansehung der ihr übertragenen Aufsicht über die Ver⸗ waltung: a. des Reichs⸗Invalidenfonds, b. des Festungsbau⸗ fonds und c. des Fonds zur Errichtung des Reichstags⸗ gebäudes; III. über den Reichs⸗Kriegsschatz und IV. über die An⸗ und Ausfertigung, Einziehung und Vernichtung der von der Reichsbank auszugebenden Banknoten.
Gesetz wegen Abänderung des treffend die Rechtsverhältnisse
schweren thunlichst eventuell herbeizu⸗
zum
Gesetzes,
be⸗ tr der deutschen Schutzgebiete, vom 17. April 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 75). (Nach den Beschlüssen des Reichstages in dritter Berathung.)
— In der heutigen (34.) Sitzung des Hauses der
mehrere Kommissarien beiwohnen, theilt zunächst der erste Vize⸗Präsident, Dr. Freiherr von Heereman, mit, daß ein Antrag des Abg. Krah auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grund⸗ stückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Schleswig⸗Holstein, eingegangen sei. Darauf wird die zweite Berathung des Ent⸗ wurfs des Staatshaushalts⸗Etats für 1888 /89 fort⸗ gesetzt und zwar bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Zuvörderst wird der mündliche Bericht der Budgetkommis⸗ sion über den Antrag von Huene und von Strombeck ent⸗ gegengenommen, durch den die Regierung ersucht werden soll, 1) Ermittelung darüber anzustellen, ob und welche katholische Seelsorgestellen, deren Unterhaltung von der Staatsregierung auf Grund besonderer rechtlicher Verpflichtungen geleistet wird, zur Zeit ihren Inhabern ein standesgemäßes Ein⸗ kommen nicht gewähren; 2) eventuell in dem nächstjährigen Etat durch entsprechende Erhöhung des im Kap. 116 (Katho⸗ lische Geistliche und Kirchen) ausgeworfenen Fonds die Mittel zur Aufbesserung ungenügenden Stelleneinkommens vorzusehen. Die Kommission, Referent Abg. Dr. Mithoff, beantragt die Ablehnung des Antrags.
Abg. von Strombeck empfiehlt den Antrag in einer modifizirten Form zur Annahme, während der Ministerial⸗ Direktor Barkhausen der Annahme unter Hinweis darauf widerspricht, daß die Anstellung einer so weit gehenden Enquete Hoffnungen erwecken müßte, die eventuell im nächsten Jahre noch nicht erfüllbar sein würden.
Die Abgg. von Strombeck und Imwalle führen dagegen aus, daß nicht eine Prüfung der rechtlichen Verpflichtung des Staats gewünscht werde, sondern nur in den Fällen, wo die rechtliche Verpflichtung des Staats fest stehe, geprüft werden solle, ob das Einkommen zum standesgemäßen Unter⸗ halt hinreiche.
Der Abg. von Strombeck zieht mit Rücksicht darauf, daß nach der Zusage der Regierungsvertreter die Bedürfnißfrage in jedem einzelnen Falle der Prüfung unterliegen solle, füͤr dieses Jahr seinen Antrag zurück.
Das Haus setzt darauf die Berathung fort bei dem Titel „Elementarschulwesen“. Der Abg. Dr. Windthorst hält es für die dringende Aufgabe der Regierung und Volksvertretung, die nächsten disponiblen Gelder zur Aufbesserung der bedrängten Lage der Volksschullehrer zu verwenden, ob das in der Form der Dotation oder in Gestalt von Alterszulagen geschehe, sei gleichgültig. Es frage sich sogar, ob man nicht die jetzt schon vorhan⸗ denen 20 Millionen lieber den Lehrern zuwenden solle, denn die Ueberweisung an die Gemeinden zur Erleichterung der Schullast nütze direkt den Lehrern gar nichts. Ein Weiteres werde sich darüber sagen lassen, wenn die zahlreich aus Lehrer⸗ kreisen beim Hause eingegangenen Petitionen ähnlichen In⸗ halts zur Besprechung gelangten.
Abg. Lehmann beklagt sich darüber, daß die Regierung trotz einstimmigen Beschlusses des Hauses die Petition der Stadt Saarlouis, ihr das durch das französische Gesetz vom 10. Floreal des Jahres XII gewährleistete Vorschlagsrecht für die Anstellung der Volksschullehrer zu belassen, nicht berück⸗ sichtigt habe.
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler giebt zu, daß in Saarlouis das angezogene französische Gesetz noch zu Recht bestehe, daneben habe sich aber, ein auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts gar nicht so seltener Fal⸗ ein Gewohnheitsrecht entwickelt und sechs Jahrzehnte sich bereits behauptet, wonach die Regierung ohne Mitwirkung der Gemeinden das Lehreranstellungsrecht ausübe. Aus diesem Grunde habe die Unterrichtsverwaltung die angefochtene Em⸗ scheidung getroffen.
Der Abg. Dr. von Jazdzewski trägt wiederum die Klagen der polnischen Bevölkerung über den Erlaß, betreffend den polnischen Sprachunterricht, und über die Ertheilung des Religionsunterrichts an die nur polnisch verstehenden Schulkinder vor, bemängelt die Deutung, welche der Kultus⸗Minister der Vorstellung der Dekane an den Erg⸗ bischof Dr. Dinder auf Grund unrichtiger Uebersetzung gegeben habe, fragt an, wie es mit der Ertheilung polnischen Privatunterrichts künftig gehalten werden solle, und kritisin die bei der Versetzung polnischer Lehrer ausgeübte Verwas⸗ tungswillkür.
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler erklärt, von seinen früheren Erklärungen zu diesen Fragen nichts zurücknehmen zu können. Die Ertheilunz polnischen Privatunterrichts werde nach der Instruktion von 1839 beurtheilt, auch die Versetzung der Lehre erfolge nicht willkürlich, sondern nach festgelegten Grundsätzen Im Ganzen seien bisher 65 Versetzungen angeordnet worden, 9 davon wären zum Theil wegen Pensionirung nicht zur Au⸗⸗ führung gekommen.
Abg. Knörcke wünscht eine bessere Besoldung der orden⸗ lichen Seminarlehrer.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Goßler: Bei einer allgemeinen Aufbesserung der Beamter⸗ gehälter würden auch die Seminarlehrer Berücksichtigun finden.
Abg. von Pilgrim plädirt für eine bessere Ausbildunz der Seminaristen in der Obstbaumzucht.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schneider erwider, daß die Pflege dieses Zweiges der unterrichtlichen Thätigken unausgesetzt von den Seminar⸗Direktoren im Auge behaltes werde. Abg. Fuchs trägt einige Wünsche bezüglich der Lehr⸗ rinnen vor.
Nach einigen Bemerkungen des Abg. Dr. Lotichius, betreffen den Turnunterricht, ergreift Abg. von Rauchhaupt das Wor zur Geschäftsordnung: In der Lage, in der si⸗ augenblicklich das Haus gegenüber den schweren Augenblickn
3 .
„9 vU9n
es im Interesse unserer Arbeiten wäre, wenn n gegenseitig darauf verzichteten, über die Gegenstände, die heut⸗ auf der Tagesordnung stehen, zu debattiren. Er schlage des wegen vor, da eine Aufmerksamkeit für die Behandlung⸗ gegenstände doch nicht zu erreichen sei, den Rest der Tage⸗ ordnung en bloc anzunehmen.
Abg. Dr. Windthorst bedauert, diesem Antrage nicht z⸗ stimmen zu können. Er begreife vollständig die Gefühle, ves denen dieser Antrag diktirt sei. Er vertraue auf Gotsz Barmherzigkeit, daß das theure Leben erhalten bleibe. Seinen seits beantrage er einfach die Vertagung.
8 Reichs⸗Eisenbahnen und der Post und Telegraphen,
Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. von Goßler und
Abg. von Eynern: Auch er möchte sich dem Vorschaas des Abg. Dr. Windthorst auf einfache Vertagung anschlieber
igetreten anzusehen.
lgierungen hierauf aufmerksam,
denen wir vielleicht entgegengehen, befinde, glaube er, det
Abg. Stengel: Da das nicht z sei 8
2 1 - zu erreichen sei, was der
Abg. von Rauchhaupt beantragt habe, schließe auch er sich dem
Antrage auf einfache Vertagung an.
Abg. von Rauchhaupt: Da seinem Antrage widersprochen
sei, so bleibe für das Haus nichts übrig, als sich zu vertagen. Vize⸗Präsident Dr. Freiherr von Heereman: Unter den
gegebenen Verhältnissen und bei den schweren Befürchtungen
welche alle Herzen erfüllten, möchte er sich dem Antrage an⸗
schließen, die Verhandlungen zu vertagen und die heutige
Sitzung zu schließen.
8 Widerspruch dagegen erhebt sich nicht, die Vertagun
beschlossen. v 5
Schluß 1 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.
— In dem Hause der Abgeordneten ist von den Abgg. Lubrecht, von Rauchhaupt, Freiherrn von Zedlitz und Neukirch und Genossen ein Abände⸗ rungsantrag zu der zweiten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Erleichterung der Volks⸗ schullasten, eingebracht worden.
Derselbe lautet:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Die Resolution unter Nr. 2 der Kommissionsanträge in fol⸗ gender Fassung anzunehmen: 8
—
Die Königliche Staatsregierung aufzufordern,
auf die angemessene gesetzliche Ordnung des Lehrerbesoldungs⸗ wesens und namentlich der Alkerszulagen mit der Maßgabe Bedacht zu nehmen, daß den Volksschullehrern vom Etatsjahre 1889 90 ab nach einer 10jährigen Dienstzeit 100 ℳ, nach einer 20jäbrigen 200 ℳ und nach einer 30jährigen Dienstzeit 300 ℳ als Alters⸗ zulage gewährt werde. 8 8
— Das Paktiren zwischen Ehegatten zum Zweck der Ermöglichung oder der wesentlichen Erleichterung der Ehe⸗ scheidung durch Geltendmachung eines vereinbarten, der Wirklichkeit nicht entsprechenden Scheidungsgrundes verstößt nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats vom 26. Januar d. J., gegen die guten Sitten und die Ehr⸗ barkeit, und ein solcher Vertrag ist im Geltungsbereich des Preuß. Allg. Landrechts ungültig. Darunter fällt auch bei kinderloser Ehe der Erkauf der Einwilligung des anderen Ehe⸗ gatten zur Ehescheidung wegen angeblicher unüberwindlicher Abneigung.
— Ein Posthalterei⸗Kutscher, welcher Abends aus dienst⸗ licher Veranlassung fern von seiner Wohnung auf dem Futter⸗ boden über dem Pferdestall sein Nachtlager aufgesucht hatte wurde Morgens am Fuß der aus dem Stall zum Boden fuhrenden steilen Leiter todt gefunden. Er hatte sich durch Sturz einen Schädelbruch zugezogen. Dieser Unfall ist nach der Rekursentscheidung des Reichs⸗Versicherungsamts vom 14. Februar d. J. (Nr. 489) als bei dem Betrieb ein⸗ g zusel Der Verstorbene ist im Banne des ver⸗ sicherungspflichtigen Fuhrwerksbetriebs in Folge einer gefähr⸗ lichen Betriebseinrichtung getödtet. 8
— Nach einer Cirkularverfügung des Ministers für Land⸗ wirthschaft ꝛc., vom 1. d. M., ist die Kiefernzapfenernte des laufenden Winters so ungünstig ausgefallen, daß aus den Königlichen Samendarren der Bedarf an Kiefernsamen für das Wirthschaftsjahr 1. Oktober 1888/89 nicht wird gedeckt werden können, zumal auch im nächsten Winter auf eine reich⸗ liche Ernte nicht zu rechnen ist. Voraussichtlich werden auch die Privatdarren eine genügende Samenmenge nicht liefern können, und wird jedenfalls der Preis des Samens ein unge⸗ wöhnlich hoher sein. Der Minister macht die Königlichen Re⸗ auf aufmerksam, um schon jetzt zu erwägen, ob etwa einzelne für das Frühjahr 1889 in Aussicht genommene Saaten durch Pflanzung zu ersetzen und die erforderlichen öö“ im bevorstehenden Frühjahr anzulegen sein verden.
— Im Anschluß an die in Nr. 61 des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 6. d. M. abgedruckten Aenderungen des französischen Zolltarifs für die italienischen Provenienzen sind in der Zweiten Beilage die Aenderungen des italienischen Zolltarifs für die französischen Erzeugnisse abgedruckt.
Sttettin, 7. März. Der vierzehnte Pommersche Provinzial⸗Landtag wurde heute durch den Ober⸗Präsi⸗ enten Grafen Behr⸗Negendank mit folgender Rede eröffnet:
Meine hochzuverehrenden Herren!
Nachdem Se. Majestät der Kaiser und König geruht haben, den 14. Provinzial⸗Landtag der Provinz Pommern auf heute zu berufen, heiße ich Sie aufs Herzlichste willkommen, indem ich meiner beson⸗ eren Freude darüber Ausdruck gebe, daß in den gegenwärtigen Land⸗ ag os die bisherigen bewährten Abgeordneten wieder
und die wählenden Körperschaften dadurch bezeugt haben, en sich um die Provinz wohl verdient gemacht haben. Ich keinen Augenblick, daß der nece Landtag in Gemein⸗
em Provinzialausschuß, dem Landes⸗Direktor und der rde das Wohl Pommerns in altgewohnter Weise zu för⸗
Lestrebt sein wird. 8 , Im Uebrigen fällt Ihr Zusammentritt in ernsteste Zeit, da die Plicke und Gedanken Sr. Majestät, aller Mitglieder des Königlichen Sene⸗ 8 * 6 „ Al’e b 32 UlIg eln Lauses und aller getreuen Unterthanen voll Sorge und Schmerz nach
an Remo gerichtet sind, wo der Erbe der Hohenzollern⸗Kronen, nser Erlauchter Statthalter, ergriffen von schwerstem Siechthum, zu kellen gezwungen ist. Je herber dieses Leid ist, um so inbrünstiger ollen wir dem Allmächtigen danken, daß er unsern greisen Herrn bis hierher erhalten und Ihm die Kraft für Seinen schweren Herrscherberuf
hierher bewahrt hat, wovon wir mit Staunen und Stolz im ee. des verflossenen Jahres Zeugen gewesen sind, als Fe. Majestät in Stettin Hof hielt und wiederholt die 8 8 hatte zu bekunden, wie erfreut Er sei, ein
wieder in Pommern zu weilen und in der Ihm so theuren rovinz überall die Gefühle treuester Anhänglichkeit und Ergebenheit ieder zu finden, die Seinem Herzen stets so besonders wohl ethan hätten.
Der unerbittliche Tod hat bereits drei schmerzliche Lücken in den
erst gewählten Provinzial⸗Landtag gerissen. Es hat dem All⸗
tigen gefallen, am 3. d. M. Se. Excellenz, den Wirklichen
ejimen Rath Herrn von Blanckenburg⸗Zimmerhausen aus dieser äitlichkeit abzurufen. Die Provinz betrauert in dem Verewigten,
en sterbliche Hülle heute der Erde anvertraut werden soll, die gpitze ihrer Selbstverwaltung, da er seit Erlaß der Provinzial⸗Ordnung it bingebender Treue die Geschäfte des Provinzialausschusses geleitet E11— Vaterland aber beklagt das Hinscheiden eines durch seine parlamentarische Begabung lange eine verragende Stelle eingenommen und dessen Andenken daher in m weitesten Kreisen unvergessen und in Ehren bleiben wird. 89s zwei andere Verluste haben wir zu beklagen, indem eine ewährte Kraft, die lange Jahre dem Provinzial⸗Landtage ange⸗ * dahingerafft wurde und ein an der Schwelle seiner Laufbahn Iüor“ n den schönsten Hoffnungen berechtigender Mann in der zluthe der Jahre einer glänzenden Lebensstellung und dem önsten Familienglück entrissen wurde. b Anlangend sodann unsere Geschäfte, so haben alle vom — en † rovinzial⸗Landtag gefaßten Beschlüsse, soweit sie der staat⸗ en Bestätigung bedurften, dieselbe erhalten und auch die während
ist
seiner letzten Tagung noch nicht verkündigte Allerhöchste Verordnun betreffend die Ausführung des Fischereigesetzes in der Proviaz Pommern, ist inzwischen unterm 8. August v. J. veröffentlicht worden. „Die Befugnisse der Selbstverwaltungs⸗Organe der Provinz haben in jüngster Zeit eine erhebliche Erweiterung erfahren, indem die Pommersche landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft in ihrer konsti⸗ tuirenden Versammlung am 16. Dezember v. J. die Verwaltung ihrer Angelegenheiten dem Provinzialausschuß und den Kreisausschüssen übertrug und demgemäß ein Statut feststellte, welches bereits die Be⸗ stätigung des Reichs⸗Versicherungsamts erhalten hat. 8 Unzweifelhaft werden die mit dieser wichtigen und umfangreichen Verwaltung betrauten Ausschüsse sich derselben in gewohnter Pflicht⸗ treue unterziehn und zu ihrer Genugthuung an der Ausführung der großen bahnbrechenden Gesetze mitwirken, welche der Kaiserlichen Bot⸗ schaft vom 17. November 1881 ihren Ursprung verdanken. 8 Die Königliche Staatsregierung erbittet von Ihnen eine Bei⸗ hülfe für die Wasserstraße, welche zwischen Demmin und Damgarten durch Schiffbarmachung der Trebel und Recknitz und Erbauung eines Kanals zwischen diesen beiden Flüssen hergestellt werden soll. b Da der Provinzial⸗Landtag bereits in früherer Zeit der Schiffbar⸗ machung der Trebel bis Tribsees zugestimmt und die Summe von 30 000 ℳ für dies Unternehmen bewilligt hat, giebt die Staats⸗ regierung sich der Hoffnung hin, daß Sie das jetzige erweiterte Unter⸗ nehmen um so mehr kräftig unterstützen werden, als die Erkenntnis von der Wichtigkeit der Wasserstraßen immer weitere Kreise ergreift und anzunehmen ist, daß unser Nachbarland Mecklenburg, welches in den letzten Jahren für die Verbesserung seiner Wasserwege erhebliche Summen aufgewendet hat, dem Unternehmen ebenfalls eine offene Hand entgegenbringen werde. Demnächst erbittet die Königliche Staatsregierung von J die nochmalige Erwägung einer Angelegenheit, welche Sie schon ein Mal beschäftigt hat, nämlich die Prüfung der Frage das Bedürfniß einer einheitlichen Regelung des Ziehtermins fü das ländliche Gesinde für die Regierungsbezirke Stettin und Köslin anzuerkennen und ob der von verschiedenen Seiten vorgeschlagene 11. November empfehlenswerth erscheint. G 8 Im Uebrigen nimmt die Regierung Ihre Mitwirkung nur noch für eine Ersatzwahl der Kommission die Angelegenheiten der Rentenbank fuͤr die Provinzen Pommern und Schleswig⸗Holstein in Anspruch und wird deshalb wiederum die Prüfung des für den Provinzial⸗Haushalt und die Erledigung d II sein. Mieine hochzuverehrenden Herren, indem ich mich der Hoffnun hingebe, daß Ihre bevorstehenden Arbeiten der Prich Heil gereichen werden, erkläre ich im Namen Sr. Majestät des Kaisers und Königs den 14. Provinzial⸗Land der Provinz Pommern für eröffnet. 8— Unter dem Vorsitz des Alters⸗Präsidenten, Bürgermeisters Hintze⸗Ueckermünde, brachte die Versammlung zunächst ein begeistertes Hoch auf Se. Majestat den Kaiser und König aus und wählte durch Zuruf den Wirklichen Geheimen Rath von Köller⸗Kantreck zum Vorsitzenden, und den Ober⸗ Bürgermeister Haken⸗Stettin zum Stellvertreter. Der anwesende Hr. von Köller nahm die Wahl an. Ebenfalls durch Zuruf wurden gewählt zu Schriftführern: 1) Bürgermeister Pförtner⸗ Dramburg, 2) Bürgermeister Kleinfeldt⸗Usedom, 3) Ritterguts⸗ besitzer von Bismarck⸗Kniephof, 4) Landrath Scheller⸗Greifen⸗ hagen. Der Vorsitzende schlug der Versammlung vor, Sr. Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen auf telegraphischem Wege die Segenswünsche des Landtages zu unterbreiten. Dieser Vorschlag wurde einstimmig ange⸗ nommen. 8 Der Vorsitzende gedachte sodann der im verflossenen Jahre durch den Tod ausgeschiedenen Landtags⸗Abgeordneten, deren Andenken die Versammlung durch Erheben von den Sitzen ehrte. Die in den Provinzial⸗Landtag neu eingetretenen Mitglieder wurden der Versammlung von dem Vorsitzenden vorgestellt. Demnächtt erfolgte die Mittheilung des Vorsitzenden über die eingegangenen Vorlagen, die Beschlußfassung über die Behandlung der einzelnen Angelegenheiten und die Ausloosung der nach der Geschäftsordnung zu bildenden Abtheilungen. Bald nach 1 Uhr wurde die Sitzung vertagt und die näͤchste Plenarsitzung auf morgen Vormittag elf Uhr angesetzt.
Wiesbaden, 8. März. Heute Mittag 12 Uhr fand die Erbffnung des Kommunal⸗Landtages des Regie— rungsbezirks Wiesbaden im Sitzungssaale des Regierungsgebäudes durch den stellvertretenden Landtags⸗ Kommissarius, Regierungs⸗Präsidenten von Wurmb, statt.
Bayern. München, 7. März. (Dr. J.) Der König und die Königin von Sachsen nahmen heute an der Galatafel bei dem Prinz⸗Regenten theil. Die Königin ist Abends nach Riva weitergereist.
8 Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 8. (W. T. B.) Der Landtag ist heute von dem Minister Stichling mit einer Rede eröffnet worden, in welcher derselbe auf den schweren Druck hinwies, der in Folge der Nachrichten über Se. Majestät den Kaiser auf dem Lande und Reiche laste, und den innigen Wunsch
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NMo⸗ 24 8 Voranschlags
der Rechnungssachen
März. Staats⸗
1 1 aussprach, Allmächtigen, die so sichtlich auf den Schöpfungen des innig geliebten und verehrten Kaisers geruht habe, auch ferner über denselben walten möge. Der Landtags⸗Präsident Fries er⸗ widerte: der Landtag sei tief bewegt und ergriffen und schließe sich mit ganzem Herzen dem Wunsche an, daß die schwere Sorge, die auf dem Kaiserlichen Hause und der Großherzog⸗ lichen Familie, auf dem Lande und dem Reiche liege, durch die Gnade des Allmächtigen gehoben werde.
(Wien. Abdp.)
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. März. Abgeordnetenhause des Reichsraths wurde heute die Debatte über die Vorlage, betreffend Erleichterungen bei der Legalisirung von Tabularurkunden, zu Ende geführt
und die Vorlage an den Ausschuß rückverwiesen. Der Gesetz⸗ entwurf über die Staatsunterstützung für die Noth⸗ leidenden in Görz und Gradisca wurde ohne Debatte Faieegt. Sodann gelangte die Regierungs⸗ etreffend die Besorgung des Religionsunterrichts an den öffentlichen Volks⸗ und Mittelschulen, zur Ver⸗ handlung. Es entspann sich hierüber eine längere lebhafte Debatte, an welcher sich auch der Minister für Kultus und Unterricht Dr. von Gautsch betheiligte.
Pest, 6. März. (Prag. Ztg.) Die Klubkonferenz der liberalen Partei acceptirte den Gesetzentwurf über die Biersteuer.
Agram, 6. März. (Pr.) Der Gemeinderath veri⸗ ficirte in seiner heutigen Sitzung zunächst die neugewählten Mitglieder, mit Ausnahme zweier, die nicht hierher zuständig sind. Der gewesene Vize⸗Bürgermeister Crnadak stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderath möge an den Bischof Stroß⸗ mayer anläßlich dessen Jubiläums am 19. d. eine Deputation
von drei Mitgliedern entsenden.
g,] ohne
Crnadak
Debatte einstimmig angenommen. sagte, sich
sodann das Wort, um, wie er vom Gemeinderath zu verabschieden. Er sei
27 Jahre Gemeinderath, durch 15 Jahre Vize⸗Bürger⸗ meister gewesen; hätten die Bürger freie Wahl gehabt, so würden sie ihn auch diesmal gewählt haben. Der Ober⸗ Bürgermeister protestirte gegen diese Worte und drohte, dem Redner das Wort zu entziehen. — Nachdem Ernadak in dem⸗ selben Tone fortfuhr, entzog ihm der Ober⸗Bürgermeister das Wort und hob unter großem Tumult die Sitzung auf. Von den Galerien erschollen Ziviorufe auf Crnadak.
8 Großbritannien uud Irland. London, 7. März. (W. T. B.) Bei der hiesigen deutschen Botschaft fanden heute zahlreiche Anfragen nach dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm statt. Im Laufe des Abends besuchten der Prinz von Wales und Herzog Paul von Mecklenburg⸗Schwerin den Botschafter Grafen Hatzfeldt. Ueberall werden BAeußerungen tiefster Sympathie laut und werden Hoffnungen für die Wieder⸗ genesung des Erlauchten Monarchen ausgesprochen.
1 Bei der heutigen Fortsetzung der Berathung über die Geschäftsordnungs⸗Rejormvorlage im Unterhause wurden Anträge auf Errichtung eines ständigen Ausschusses für Vorlagen, welche Wales betreffen, sowie auf Errichtung eines ständigen Ausschusses für auswärtige und koloniale An⸗ gelegenheiten und für die Ratifikation von Verträgen mit auswärtigen Mächten abgelehnt. Das Haus erledigte weiterhin sämmtliche Anträge der Regierung, betreffend die Reform der Geschäftsordnung. — Der erste Lord des Schatzes, Smit
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eschäftsor⸗ 8 st Smith theilte mit: der Kanzler der Schatzkammer, Goschen, werde am Freitag einen Ant
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8 2 betreffend die Staatsschuld, 5 März. (W. T. B.) Alle Morgenblätter widmen nkheit des Deutschen Kaisers sympathische l und drücken die innige Hoffnung auf Wiedergenesung e „Morningpost“ schließt ihren Artikel mit den „Die Kaiserliche Familie und das deutsche Volk
mögen versichert sein, daß nirgends außerhalb Deutschlan dem Ereigniß mit so lebhafter Theilnahme gefolgt wird in England.“
„Frankreich. Paris, 6. März. (Fr. C) Der heutige Ministerrath beschäftigte sich mit dem Antrag B0z6 rian's auf Abänderung des Preßgesetzes von 1881 welcher demnächst im Senat zur Verhandlung gelangen wird. Trotz der an dem ursprünglichen Texte vorgenommenen A en⸗ derungen beschloß der Ministerrath auf Antrag der Herren Sarrien und Falliéres, die Art. 1 und 2 abzulehnen. Art. 1 stellt das Vergehen der Verherrlichung von Handlungen, die als Verbrechen gelten, wieder her, be schränkt es aber auf den Fall, daß die Verherrlichung den öffentlichen Frieden stören könnte. Art. 2 bestraft die Auf⸗ reizung zu Gewaltthaten gegen Bürger oder Aufreizung zu Handlungen, welche die industrielle und Handelsfreiheit stören. Art. 1 ist nach der Ansicht der Regierung zu unbestimmt, Art. 2 hingegen unnöthig, da die bestehende Gesetzgebung für derartige Fälle genügt. Die Regierung willigt nur in Art. 3 der Vorlage Bozeérian's, betreffend die Schaustellung auf⸗ rührerischer Embleme und das Anheften aufrührerischer Mauer⸗ anschläge. “
In der gestrigen Sitzung des Senats wurde der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Trennung des Generalraths des Seine⸗Departements von dem Pariser Ge⸗ meinderath, welcher der Conseils⸗Präsident Tirard und der Minister des Innern, Sarrien, das Wort redeten, mit 194 gegen 54 Stimmen verworfen.
— 7. März. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer begann die Berathung des Kultusbudgets und genehmigte mit 333 gegen 194 Stimmen den ersten Artikel desselben nach den Anträgen der Regierung, in welchen dieselben Summen verlangt werden, wie im vergangenen Jahre.
Riußland und Polen. St. Petersburg, 8. März. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ bespricht die Illegalitätserklärung des Prinzen von Coburg Seitens der Pforte und sagt, di ei habe einen ihren
darum handelt, eine festere und gesetzmäßigere Regierung
daß die Hand des
Vorlage,
Dieser Antrag wurde!
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Pflichten entsprechenden Entschluß gefaßt. Da die Pforte auf solche Weise dem aus den Verträ hervorgehenden Recht Ausdruck giebt, so kann man f daß die logischen Folgen ihres Vorgehens nicht ausbleiben werden. Die Behauptung englischer Zeitungen, nach der Abreise des Prinzen von Coburg würde die bulgarische Frage in ein dringendes Stadium treten, sei folgerichtig, da es sich zusetzen, als die, welche seit 18 Monaten in Bulgarien besteht. Doch wäre es unrichtig, die neue Phase der bulgarischen Frage für gefährlicher zu halten als die, aus welcher Bulgarien herausgetreten sein würde. Die Rückkehr zu der auf inter⸗ nationalen Verträgen fußenden Legalität könne unmöglich einen beunruhigenden Charakter tragen.
Italien. Rom, 7. März. (W. T. B.) In heutigen Sitzung der Deputirtenkammer theilte der Minister⸗Präsident Crispi mit, daß das Votum der Kammer, in welchem dem Wunsche nach Genesung des deutschen Kronprinzen Ausdruck gegeben wurde, ein Echo tiefster Sympathie in ganz Deutschland gefunden habe. Diese Sympathie gäben zwei Telegramme des Reichskanzlers Fürsten Bismarck kund. Der Minister⸗Präsident verlas hierauf diese Telegramme, welche von der Kammer mit lebhaftem Beifall entgegenge⸗ nommen wurden. Das erste, an den Minister⸗ Präsidenten Crispi gerichtete Telegramm lautet: „Das gestrige Votum der italienischen Kammer in Betreff der Wiederherstellung der Gesundheit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und die bei dieser Gelegenheit gesprochenen beredten Worte Ew. Er⸗ cellenz werden überall in Deutschland einen tiefen sympa⸗ thischen Eindruck hervorrufen. Diese edle Kundgebung die in unseren gegenwärtig von schmerzlichen Besorgnissen erfüllten Herzen ein Echo findet, beweist zugleich, daß die Freundschaft beider Länder, wenn sie auch aus der Ge⸗ meinsamkeit der Interessen der Regierungen hervorgeht, doch auf der festen und dauerhaften Grundlage der Sympathie und der gegenseitigen Gesinnungen beider Nationer die in denselben großen Gedanken der Aufrechterhaltung der Ordnung und des Friedens sich geeinigt haben, beruhen. An Sie, den illustren Vertreter der befreundeten Regierung, richte ich den lebhaftesten Dank, indem ich Gott bitte, die von der Kammer ausgesprochenen Wünsche zu erhören.“ Die zweite De⸗ pesche ist an den deutschen Botschafter, Grafen
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