1888 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

2 51,4 51,3 bez., per Juli⸗August 52

4— 52,2 bez., per Aug.⸗Sept. 52,7 52,92 52,8 bez., per Septbr.⸗Oktbr. 53,2 53,4 53,3 bez.

Spiritus mit 70 Verbrauchsabgabe ohne Faß loco 30,3 bez., per April⸗Mai 31,2 31,4 31,3 be:., per Mai⸗Juni 31,8— 31,9 31,8 bez., per Juni⸗ Juli 32,5 32,7 32,6 bez., per Juli⸗August 33,2 33,4 —33,3 bez., per Aug.⸗September 33,9 34,1— 33,9 bez., per Septbr.⸗Okr. 34,2 34,4 —– 34,2 bez.

Weizenmehl Nr. 00 23 21,75, Nr. 0 21,75 19,75. Besserer Begehr. Feine Marken über Notiz bezahlt.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 16,50 15,25, do. feine Marken Nr. 0 u. 1 17,75 16,50 bez. Schwacher Begehr. Nr. 0 1,75 höher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg Br. inkl. Sack.

Breslau, 17. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus per 100 1. 100 % exkl. 50 Verbrauchsabgaben pr. März 46,20, pr. April⸗Mai 47,50, do. pr. Mai⸗Juni 48,30, do. 70 pr. März 28,20, pr. April⸗Mai —,—, do. pr. Mai⸗ Juni —,—. Weizen —,—. Roggen pr. März 109,00, do. pr. April⸗Mai 109,00, do. pr. Mai⸗ Juni 113,00. Rüböl loco pr. März 46,00, pr. April⸗Mai 45,00, do. pr. Mai⸗Juni —,—. Zink: umsatzlos.

Hamburg, 17. März. (W. T. B.) Kaffee (Vormittagsbericht) good average Santos pr. März 58 ¼, pr. Mai 58 ¼, pr. September 56 ½, pr. Dezem⸗ ber 56 ¼. Unregelmäßig.

Zuckermarkt. (Vormittagsbericht.) Rüben⸗ Rohbzucker I. Produkt, Basis 88 % Rendement, frei an Bord Hamburg pr. März 14,35, pr. Juli 14,70, pr. Aug. 14 70, pr. Novemb. 12,65, pr. Dezember 12,65. Ruhig.

Wien, 16. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frübjahr 7,37 Gd., 7,42 Br, pr. Juni⸗Juli 7,48 Gd, 7,53 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,78 Gd., 5,83 Br., pr. Juni⸗Juli 6,00 G., 6,05 Br. Mais pr Mai⸗Juni 6,62 Gd., 6,67 Br., pr. Juni⸗Juli 6,55 Gd. 6,60 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,41 Gd., 5,46 Br., pr. Juni⸗Juli 5,70 Dr., 5,75 Br.

Pest, 16. März. (W. T. B.) Produkten⸗ markt Weizen loco —, pr. Frühjabhr 7.01 Gd., 7,02 Br., pr. Herbst 7,41 Gd., 7,42 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,15 Gd., 5,17 Br., pr. Herbst 5,52 Gd., 5,54 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,16 Go., 6,18 Br. 8

London, 16. März (W. T. B.) 96 % Java⸗ zucker 15 ½ stetig, Rüben⸗Rohzucker 14 ½ stetig. An der Küste angeboten 2 Weizenladungen. Chili⸗ kupfer 80 ½.

Lonvon, 16. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt (Schlußbericht). Fremde Zufubren seit letztem Montag: Weizen 39 820, Gerste 10 000, Hafer 19 591 Ort. 8

Weizen ruhig, stetig, Gerste fest, Mahlgerste ½ sh theurer, für russischen Hafer starke Nachfrage, ½ sh. höher als vorige Woche, übrige Artikel ruhig.

Liverpool, 16. März. (W. T. B.) Baum⸗ wolle. (Schlußbericht.) Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: März 51 1⁄ Ver⸗ käuferpreis, März⸗April 511 1 2%ꝗ do., April⸗Mai 51¹⁄ 2 Käuferpreis, Mai⸗Juni 5 Werth, Juni⸗Juli 52²⁵4 Käuferpreis, Juli⸗August 527%4 Verkäuferpreis, August⸗September 527/64 do., September 52764 do., September⸗Oktober 51 94 d. do.

Liverpool, 16. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen, Mehl und Mais ½ d. niedriger.

Liverpool, 16. März. (W. T. B.) (Baum⸗

wollen⸗Wochenbericht.) Wochenumsatz 60 000 B. (v. W. 61 000), desgl. von amerikanischen 50 000 (v. W. 48 000), desgl. für Spekulation 5000 (v. W. 2000), desgl. für Export 4000 (v. W. 6000), desgl. für wirkl. Konsum 52 000 (v. W. 53 690) desgl. unmittelbar ex Schiff 17 000 (v. W. 27 000), wirklicher Export 9000 (v. W. 7000), Import der Woche 88 000 (v. W. 99 000), davon amerikanische

64 000 (v. W. 80 000), Vorrath 893 000 (v. W. 883 000), davon amerikanische 705 000 (v. W. 705 000), schwimmend nach Großbritannien 156 000 (v. W. 179 000), davon amerikanische 114 000 (v. W. 138 000).

Glasgow, 16. März. (W. T. B.) Rob⸗ eisen. (Schluß.) Mixed numbers warrants 38 sb. 9 d

Mauchester, 16. März. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6 ½,„ 30r Water Taylor 9, 201 Water Leigh 8 ½, 30r Water Clayton 8 ½, 322 Mock Brooke 8 ½, 40r Mule Mavyoll 9, 40r Medio Wilkinson 9 ¾, 32r Warpcops Lees 8 ¼, 36r Warp⸗ cops Rowland 8 ¾, 40r Double Weston 9 ⅜, 60r. Double courante Qualität 12, 32“ 116 vds 16 %✕ 16 grex Printers aus 32 1/46r 167. Ruhig.

Paris, 16. März. (W. T. B.) Rohzucker 88⁰ ruhig, loco 38,50. Weißer Zucker ruhig, ((OG,, April 41,25, pr. Mai⸗Juni 41,50, pr. Mai⸗ August 41,60.

Paris, 16. März. (W. T. B.) Getreide⸗

marlt. Weizen ruhig, pr. März 23,75, pr. April 23,75, pr. Mai⸗Juni 23,75, pr. Mai⸗ August 23,75. Mehl ruhig, pr. März 52,10, pr. April 51,90, pr. Mai⸗Juni 51,75, pr. Mai⸗ August 51,75. Rüböl ruhig, pr. März 50,75, Pr. April 51,00, pr. Mai⸗August 52,00, pr. Sep⸗ tember⸗Dezbr. 53,50. Spiritus ruhig, pr. März 47,00, pr. April 47,00, pr. Mai⸗August 47,25, pr. September⸗Dezember 45,25.

Havre, 17. März. (W. T. B.) (Telegramm von Peimann, Ziegler u. Comp.) Kaffee Good average Santos pr. März 71,00, pr. Juni 69,50, pr. August 68,50, pr. Dezember 66,50. Unregelmäßig.

Amsterdam, 16. März. (W. T. B.) Ge⸗ reidemarkt. Weizen auf Termine niedriger, pr. März —, pr. Mai —, pr. November 196. Roggen

anf Termine unverändert, pr. Mär;

9, pr. Mai 104à 105à106à 105, pr. Oktober

5. Raps pr. Frühjahr —, Rüböl loco 26 ¾¼,

Pr. Mai 25ꝛ ¹⅞, pr. Herbst 24 ¾. Java⸗Kaffee Good ordinary 36 ¼.

Amsterdam, 16. März (W. 8

T. Banca⸗ inn 100. Autwerpen, 16 März (W. T. B.) Petro⸗ leummarkt. (Schlußbericht.) Raffinirtes, Type weiß, loco 18 bei.,, 18 ½ Br., pr. März 17 1 bez., 7 ½ Bre. pr. Mai 16 8 Br., pr. September⸗ Dezember 17 ½ Br. Fest. Antwerpen, 16. März. (W. T. B.) Ee⸗ reidemarkt. (Schlußbericht.) Weizen ruhig. koggen unverändert. Hafer weichend. Gerste fest. New⸗York, 16. März (W. T. B.) Waaren⸗ ericht. Baumwolle in New⸗York 10 ⁄¼, do. in New⸗Orleans 9 ⅝. Raff. Petroleum 70 % Abel

Test in New⸗York 7 ¾ Gd., do. in Philadelphia Gd. Rohes Petroleum in New⸗York 6 ⅞, do. Pipe line Certificates 97 ½ C. Mehl 3 D. 15 C. Rother Winterweizen loco 90 ¼ C., do. pr. laufend. Monat 89 ¾ C., pr. April D. 90 ½ C., pr. Mai. D. 90 ½ C., Mais (New) 60 ¾. Zucker (fair refining Muscovados) „41 ⁄18. Kaffee (Fair Rio) —,—, do. Nr. 7 lowm ordinarv pr. April 10,30, do. do. pr. Juni 10,22. Schmalz (Wilcox) 7,80, do. Fairbanks 7,80, do. Rohe und Brothers 7,80. Speck —. Kupfer pr. April 16,10. Getreidefracht t.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 16. März 1888. Auftrieb und Marktpreise nach Flei'chgewicht, mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. b

Rinder. Auftrieb 207 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg.) I. Qualitäat ℳ, II. Qua⸗ lität ℳ, III. Qualität 72 76 ℳ, IV. Qualität 62 70

Schweine. Auftrieb 660 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 100 kg.) Mecklenburger 86 88 ℳ, Land⸗ schweine: a. gute 82 84 ℳ, b. geringere 76 80 bei 20 % 0Tara. Bakony ℳ, Serben ℳ, Russen 1

Kälber. Auftrieb 954 Stück. (Durchschnittspr für 1 kg.) I. Qualität 0,86 1,04 ℳ, II. Qualität 0,64 0,852

Schafe. Auftrieb 300 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität ℳ, II. Qualität ℳ, III. Qualitöt

Börse zu Düsseldorf.

Amtlicher Coursbericht vom 15. März 1888. Berechnung in Mark pro 1000 kg und, wo nicht anders bemerkt, loco Werk.

A. Kohlen und Koks. I. Gas⸗ und Flamm⸗ kohlen: Gaskohle 6,40 8,00, Flammförderkohle 5,60 6,20, Stückkohle 7,60 8,40, Nußkohle 7,20 bis 7,60, gewaschene Nußkoble 45 80 mm 8,00 bis 8,60, do. 25 45 mm 7,60 8,20, do. 8 25 mm 6,00 6,60, Nußgruskohle 4,00 5,00, Gruskohle 3,00

bis 3,60.

II. Fettkohlen: Förderkohle 5,60— 6,20, Stück⸗ kohle 7,00 8,00, gew. Nußkohle 45 80 mm 7,80 9,00, do. 25 45 mm 7,60 8,40, do. 8 bis 25 mm 5,80 6,40, gew. Koksko‚le 4,60 —– 5,40.

III. Magere Kohlen: Förderkohle 4,60 5,60, b. Stückkohle 9,00 10,00, Nußkohle 40 80 mm. und 20 40 mm 13,00 15,00, Gruskohle unter 20 mm 2,00 3,00.

IV. Koks: Gießereikoks 9,20 10,50, Hohofenkoks 8,80 9,40, Nußkoks, gebrochen 9,50 10,50.

B. Erze. Rohspath 9,60— 9,80, gerösteter Spath⸗ eisenfteinla 13,20 14,20, IIa 12 12,50, Somorrostro f. o. b. Rotterdam —, Nassauischer Rotheisenstein mit ca. 50 % Eisen —,—, Rasenerze, franco —.

C. Roheisen. Spiegeleisen 1a. 10 12 % Mangan 59,00, Weißstrahliges Eisen: Rhei⸗ nisch⸗westfälische Marken 1. bis 53,00, do. do. Thomascisen 45,00 46,00, Siegener Marken 51 52, Nassauische Marken —, Luxemburger Puddeleisen 38 - 39, do. Gießereieisen Nr. III. 42,00, Deut⸗ sches Gießereieisen Nr. I. 57, do. do. Nr. II. 54, do. do. Nr. III. 51, do. do. (Hämatit Nr. I.) 57, Span. Gießercieisen, Marke „Mudela“, loco Ruhrort incl. Zoll —, Engl. Roheisen Nr. 3 loco Ruhrort 51,50, Engl. Bessemereisen loco Verschiffungshafen —,—, Span. Bessemereisen Marke „Mudela“ cif. Rotter⸗ dam —, Deutsches Bessemereisen 54.

D. Stabeisen. (Grundpreis.) Gewöhnl. Stab⸗ eisen 125 127,50.

E. Bleche. (Grundpreise.) Gewöhnl. Bleche 145, Kesselbleche 165, Feinbleche 150 155.

F. Draht. 1) Eisenwalzdraht, Stiftdraht⸗ qualität 5,3 mm u. dicker, loco Verbrauchsstelle —, 2) Stahlwalzdraht, 5 mm und dicker, loco Ver⸗ brauchsstelle —.

Auf dem Kohlen⸗ und Eisenmarkte keine änderung.

Berlin, 17. März. (Bericht über Grund⸗ besitz und Hypotheken von Heinrich Fränkel.) In der abgelaufenen Woche, welche das ganze Land in die tiefste Trauer versenkte, hat auch der Verkehr in Grundstücken völlig geruht. Im Immobilien⸗ Geschäft haben lediglich einige unaufschiebbare, schon früher angesetzt gewesene Auflassungen stattgefunden. Der Hypothekenmarkt kann sich den dringenden Anforderungen des nabenden Quartalstermins nicht lange entziehen, da sich herausgestellt hat, daß noch ein erheblicher Geldbedarf zu decken ist. Bei Be⸗ willigung normaler Zinssätze wird es nicht schwer werden, dem Bedarf an Kapital Genüge zu leisten. Die Zinssätze bleiben unverändert.

Eisenbahn⸗Einnahmen.

Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn. Nicht garantirte Linien im Febr. cr. 1 020 277 (+ 128 366 ℳ), seit 1. Jan. cr. 2 042 504 (+ 224 120 ℳ). Garan⸗ tirte Linien im Febr. cr. 135 583 (+ 10 711 ℳ), seit 1. Jan. cr. 274 235 (+ 28 050 ℳ)

Generalversammlungen. 31. März. Dortmunder Bergbau⸗Gesellschaft. Außerord. Gen.⸗Vers. zu Dortmund. 10. April. Deutscher Phönix, Versicherungs⸗ Gesellschaft in Frankfurt a. M. Ord. Gen.⸗Vers. zu Frankfurt a. M. Süddeutsche Immobilien⸗Gesellschaft.

Ord. Gen.⸗Vers. zu Mainz.

Dentsche Vereinsbank. Ord. Gen.⸗

Vers. zu Frankfurt a. M.

Deutsche Effecten⸗ und Wechsel⸗Bank.

Ord. Gen.⸗Vers. zu Frankfurt a. M.

Duxer Kohlen⸗Verein. Ord. Gen.⸗

Vers. zu Teplitz.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[61030] Ausschlußurtheil. Verkündet den 29. Februar 1888. Rhode, Justiz⸗Anwärter, als Gerichtsschreiber. In der Graadeschen Aufgebotssache IX. F. 12./87 erkennt das Königliche Amtsgericht IX. zu Königs⸗ berg durch den Amtsgerichtsrath Heyn für Recht: I. Die verwittwete Aschbrakerfrau Jultanne Goe⸗

ring, geb. Jourdan, sowie die etwa sonst Berechtig⸗ ten der Hypothekenposten

a. von 1000 Thalern oder 3000 Gulden Dar⸗ lehnsforderung nebst 6 % Zinsen, eingetragen in Abtheilung III. sub Nr. 2 des Grund⸗ buchs des dem Kaufmann Gustav Graade ge⸗ hörigen hiesigen Grundstücks Vorder⸗Lomse Nr. 24 auf Grund des den 26. Januar 1824 ausgestellten und unter demselben dato ge⸗ richtlich rekognoszirten Schuld⸗ und Ver⸗ pfändungsinstruments vigori decreti d. d. 3. Februar ejusdem anni für die verwitt⸗ wete Aschbrakerfrau Julianne Goering, geb. Jourdan,

.von 666 Thalern 20 Silbergroschen oder 2000 Gulden Darlehnsforderung nebst 6 % Zinsen, eingetragen in Abtbeilung III. sub Nr. 1 des Grundbuchs des dem Kaufmann Gustav Graade gehörigen hiesigen Grund⸗ stücks Hinter⸗Lomse Nr. 2 auf Grund des den 26. Januar 1824 ausgestellten und unter demselben dato gerichtlich rekognoszirten Schuld⸗ und Verpfändungsinstruments vigore decreti d. d. 3. Februar ejusdem anni für die verwittwete Aschbrakerfrau Julianne Goe⸗ ring, geb. Jourdan,

werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypothekenposten ausgeschlossen.

II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden em Kaufmann Gustav Graade hierselbst auferlegt. V. R 3

[62145] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Gerbers Gustav Heinrich Christoph Roth in Greiz und des Tischlers Wilhelm Herold in Gefell hat das Königliche Amtsgericht zu Ziegenrück durch den Gerichts⸗Assessor Kalbfleisch in der Sitzung am 24. Februar 1888 für Recht erkannt:

die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Gefell Band II. Blatt 162 Abtheilung III. einge⸗ tragene Hypothek von 50 Thaler für die Gebrüder Karl Friedrich und Ferdinand Karl Ernst Eichin, bestehend aus:

a. der Ausfertigung der Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung des Schuhmachermeisters Johann Wilhelm Ludwig Franz vom 21. Juni 1862 und

b. dem Hypothekenbuchsauszuge vom 28. Juni 1862

wird für kraftlos erklärt, die Kosten des Aufgebots⸗

verfahrens hat der Tischler Wilhelm Herold in

Gefell zu tragen. 8

[62144] Bekanntmachun

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin I., Abtheilung 49, vom 5. März 1888 sind die Schuldverschreibungen der konsolidirten 4 8prozen⸗ tigen Preußischen Staatsanleihe Litt. L. Nr. 1477, 28204 und 29736 über je 300 für kraftlos erklärt. 8

Berlin, den 11. März 1888.

Thomas, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 49. [62143] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts I. Berlin, Abtheilung 49, vom 5. März 1888, sind die Schuldverschreibung der konsolidirten 4 ½ prozentigen Preußischen Staatsanleihe Litt. E. Nr. 27510 über 100 Thaler und die Preußischen Staatsschuldscheine Litt. F. Nr. 52910 über 100 Thaler, Litt. G. Nr. 30652 und 50346 über je 50 Thaler, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 11. März 1888.

Thomas, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 49.

[62163] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Auguste Charlotte Emilie Auge, ver⸗ wittwete Griese, geb. Ebel, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Henschel hier, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schuhmacher Carl ÄAuge, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung, die Ehe der Parteien zu trennen, und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 12. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 8. März 1888.

Buchwald, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13.

[62151] Stuttgart. Oeffeutliche Zustellung.

Der Buchbinder Wilhelm Friedrich Martin Riexinger zu Stuttgart, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Daur in Stuttgart, klagt gegen seine nit unbekanntem Aufenthalt abwesende Ehefrau Friedricke Caroline, geb. Schäfer, mit dem Antrage, durch Urtheil zu erkennen: Die zwischen den Par⸗ teien am 8. Januar 1865 zu Stuttgart geschlossene Ehe wird dem Bande nach wegen Quasidesertion Seitens der Ehefrau geschieden, die beklagte Ehefrau hat die Prozeßkosten zu tragen, und ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf Samstag, den 7. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8

Stuttgart, den 9. März 1888 8

Frank, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[62154] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

In Sachen der Ehefrau des Maurers Louis Boettcher, Minna, geb. Frensch, zu Köslin, Klägerin und Revisionsklägerin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt beim Reichsgericht Dr. Kloeppel hierselbst, wider ihren vorgenannten Ehemann, früher zu Köslin, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Revisionsbeklagten, wegen Ehescheidung, IV. 9/1888, hat der Rechtsanwalt Dr. Kloeppel für die Klägerin gegen das am 29. November 1887 verkündete Urtheil des Dritten Civilsenats des Königlich preußischen

Oberlandesgerichts zu Stettin mit dem Antrage Revision eingelegt, das angefochtene Urtheil auf⸗ zuheben und nach dem Klageantrage zu erkennen, welcher darauf gerichtet ist, die Ehe der Parteien zu scheiden, den beklagten Ehemann für den schuldigen zu erklären urd demselben die Kosten des Rechts⸗ streits zur Last zu legen. Er ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung über die Revision vor dem Vierten Civilsenat des Reichsgerichts zu dem auf deu 4. Juni 1888, Vormittags 10 ½ Uhr, angesetzten Termine mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichtshofe zugelassenen Anwalt vertreten zu lassen. 8 8

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Be⸗ klagten wirz dieser Auszug hiermit bekannt gemacht.

Leipzig, den 12. März 1888.

Die Gerichtsschreiberei des IV. Civilsenats des

Reichsgerichts. Barthel, Obersekretär. 8 g

[62148] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Josefine Mathis, ledig, gewerblos und groß⸗

jährig, zu Bergheim, klagt gegen den Rebmann Georg Jenny, früber in Bergheim, jetzt in Amerika ohne nahere Adresse, wegen Nichterfüͤllung des der Klägerin gegebenen Eheversprechens, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung einer einmaligen Entschädigung von 300 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiferliche Amtsgericht zu Rappoltsweiler auf den 17. Mai 1888, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) H. Krebs,

Berichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts. [62162] Oeffentliche Zustellung. 8 8

Der Kaufmann Jacob Holzberger zu Pfaffenhofen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Behr, klagt gegen den Geschaͤftsmann Achilles Levy, ohne bekannten Wohnort, aus baarem Darlehn, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1000 nebst 4 % Zinsen seit 1. Juni 1886, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 4. Juni 1838, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Hörkens, Landgerichts⸗Sekretär,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. [62161] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Franz Bloch zu Weitersweiler, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Behr, klagt gegen den Geschäftsmann Achilles Levy, ohne bekannten Wohnort, aus baarem Darlehn, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur

Zahlung von 896 nebst 5 % Zinsen seit 7. Fe⸗

bruar 1887, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 4. Inni 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hörkens, Landg.⸗Sekretär, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. Oeffentliche Zustellung. ettler in Markirch, klagt gegen den Heinrich Her⸗ sort, bisher Polizei⸗Wachtmeister in Markirch, zur Zeit ohne bekannten Aufenthaltsort, wegen For⸗ derung für einen verkauften Mantel, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten, an den Kläger Zwölf Mark mir Zinsen zu 5 % vom Zu⸗ stellungstage der Klage an und die Prozeßkosten zu zahlen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erkjären und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiser⸗ liche Amtsgericht zu Markirch i. E., auf Samstag, den 5. Mai 1888, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. 8

Markirch, den 14. März 1888.

Bach, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[62159] Oeffentliche Zustellung.

Die Louise, geb. Holzwerth, Ehefrau des Wirths Gottlob Merz von Korb, wohnhaft zu Augsburg, vertreten durch Rechtsanwalt Adler in Stuttgar!, klagt gegen den Hermann Gottlob Blessing. ledigen Bauern von Korb, derzeit mit unbekanntem Auf⸗ enthalt in Amerika, wegen Forderung für Zehrung, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urtheil den Beklagten in die Summe von 8 90 ₰, ferner 6 % Zinsen vom 1. April 1836 an, und in die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Arrestverfahrens zu verpflichten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Weiblingen auf den 18. Mai 1888, Vormittags 410 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Weiblingen, den 13. März 1888.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: (L. S.) Abt.

[62160] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 5277. Die Firma Gebrüder Burger dahier für sich und als Bevollmächtigte der Firma Rosen thal und Jakobi zu Freiburg, klagt gegen den Kar⸗ Günther, Blechnermeister zu Freiburg, z. Zt. a99 unbekannten Orten, aus Waarenkauf vom Juni bie November 1887 mit dem Antrage auf Verurtheilun des Beklagten zur Zahlung von 163 04 2 die Firma Gebrüder Burger und von 123 492 an die Firma Rosenthal und Jakobi dahier, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandluns des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht zu Freiburg auf Montag, den 7. Mai 1838, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagt bekannt gemacht.

Freiburg i. B., den 9. März 1888.

8 Peresese Gerichtsschreib Großherzoglichen Amtsgerichte. Ger chtsschrei er des Großherzog che Amnts

er Karl Weygandt, früher Polizei⸗Agent, jetzt;

2

öniglich

Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 5

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Neutschen Reichs-Auzeigers 8— und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Allerhöchste Botschaft.

Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen ꝛc. ꝛc. ꝛc.

thun kund und fügen hiermit zu wissen:

Durch den nach Gottes Rathschlusse erfolgten Hintritt Unseres geliebten Herrn Vaters ist mit der Preußischen Krone die Deutsche Kaiserwürde auf Uns übergegangen. Wir haben

* die mit derselben verbundenen Rechte und Pflichten mit dem

2Entschlusse übernommen, die Reichsverfassung unverbrüchlich zu

beobachten und aufrecht zu erhalten und demgemäß die ver⸗

fassungsmäßigen Rechte der einzelnen Bundesstaaten und des

8 Reichstages gewissenhaft zu achten und zu wahren.

Im Bewußtsein der mit der Kaiserlichen Würde Uns

—2

überkommenen hohen Aufgabe werden Wir nach dem Vor⸗

(bilde Unseres unvergeßlichen Herrn Vaters jederzeit darauf bedacht sein, in Gemeinschaft mit den Uns verbündeten Fürsten

und freien Städten unter der verfassungsmäßigen Mitwirkung des Reichstages Recht und Gerechtigkeit, Freiheit und Ordnung

im Vaterlande zu schirmen, die Ehre des Reichs zu wahren,

dden Frieden nach außen und im Innern zu erhalten und die

1

8

Wohlfahrt des Volks zu pflegen.

1 Durch die einmüthige Bereitwilligkeit, mit welcher der Reichstag den auf die Fortbildung der vaterländischen Wehr⸗

kraft behufs Sicherstellung des Reichs gerichteten Vorschlägen der verbündeten Regierungen zugestimmt hat, ist des Hochseligen

Kaisers Majestät noch in den letzten Tagen Seines Lebens hoch erfreut und gestärkt worden. Ihm ist es nicht mehr

8 vergönnt gewesen, dem Reichstage Seinen Kaiserlichen Dank

8 für diese Beschlüsse auszudrücken. Um so mehr ist es Uns

Vertreter legen Wir die Zukunft des Reiches in Gottes Hand.

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ve.

,27 .⸗7:

Regierung angetreten haben, die Grundsätze, nach denen Wir

1

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. obliegenden Pflichten voll bewußt. Da jedoch Unser Gesund⸗

thun kund und fügen hiermit zu wissen:

Bedürfniß, dieses Vermächtniß des in Gott ruhenden Kaiser⸗

lichen Herrn dem Reichstage zu übermitteln, und dem Letz⸗

teren anch Unsern Dank und Unsere Anerkennung für die bei diesem Anlaß aufs Neue bewiesene patriotische Hingebung aus⸗ zusprechen. . In zuversichtlichem Vertrauen auf diese Hingebung und die bewährte Vaterlandsliebe des gesammten Volks und seiner

Gegeben Charlottenburg, den 15. März 1888. (L. S.) Friedrich. von Bismarck.

Allerhöchste Botschaft.

Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem es Gott gefallen hat, nach dem Hinscheiden (Seiner Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm, Unseres vielgeliebten Herrn Vaters, Uns auf den Thron Unserer Vorfahren an der Krone zu berufen, entbieten Wir dem Land⸗ tage Unserer Monarchie Unsern Gruß.

Die Gesinnungen und Absichten, in welchen Wir Unsere

regieren wollen.

von Scholz.

die Fülle Meines Danks.

Was

An den Reichskanzler.

rührt gewesen.

zu bekunden, so geloben Wir hiermit schon jetzt, daß Wir die Verfassung Unseres Königreichs fest und unverbrüchlich halten und in Uebereinstimmung mit derselben und den Gesetzen Charlottenburg, den 17. März 1888. Friedrich

Maybach. Lucius.

von Goßler. Bronsart von Schellendorff.

von Bismarck. von Puttkamer. Friedberg. von Boetticher.

Die erhabenen Kundgebungen der nahme bei dem Hinscheiden Meines in Gott ruhenden Gemahls, des Kaisers und Königs Wilhelm Majestät, legen das letzte ergreifende Zeugniß dafür ab, was Er dem Vaterlande, was Sein vom Allmächtigen begnadetes Leben für die Welt ge⸗ wesen ist. Die überwältigende Macht dieser weitumfassenden Liebe und Verehrung für unsern zur ewigen Heimath eingegan⸗ genen lieben Herrn läßt Mich, die Gefährtin Seines Lebens, an Sie die Bitte richten, den Dank für Alles öffentlich auszusprechen, was Ihm in der pflichttreuen gottesfürchtigen Erfüllung Seines verantwortlichen Berufs, was Mir nach Seinem friedlichen Scheiden in der Schwere Meines Leids an unzähligen Be⸗ weisen solcher ehrenvuzlen und dem Auslande vargebracht worden ist. versagen für die Tiefe

Trauer und Theil⸗

aus Deutschland Die Worte

Gülnung

Meines Schmerzes, Möchten ihn Alle, die mit Mir trauern, so aufnehmen, wie selben Allen, vom Höchsten bis zum Geringsten, entgegenbringt! tir an Kräften verbleibt, soll dem Vorbild und dem Vermächtniß Dessen geweiht sein, Dem zur Seite zu stehen, Mir vergönnt gewesen ist.

Berlin, den 18. März 1888.

Sr. Majestät dem Kaiser und König sind aus Anlaß des Dahinscheidens Sr. Majestät des in Gott ruhenden Kaisers und Königs Wilhelm aus allen Theilen des Deutschen Reiches von Städten, Landgemeinden, Korporationen, Vereinen, insbesondere auch Kriegervereinen, und Privatpersonen Bei⸗ leids⸗ und Huldigungstelegramme sowie Zuschriften in außer⸗ ordentlich großer Anzahl zugegangen. diesen Kundgebungen treuer Anhänglichkeit und Liebe in diesen für Allerhöchstdieselben so schmerzlichen Tagen tief ge⸗

Se. Majestät sind von

von Puttkamer.

Unseres Königlichen Amtes walten wollen, haben Wir Unserem getreuen Volke verkündet.

In den Wegen Unseres glorreichen Herrn Vaters wandelnd werden Wir kein anderes Ziel Unseres Strebens kennen, als das Glück und die Wohlfahrt des Vaterlandes.

In gewissenhafter Beobachtung der Verfassung, unter Wahrung der Machtfülle der Krone, im vertrauensvollen Zu⸗ sammenwirken mit der Landesvertretung hoffen Wir dieses Ziel unter Gottes Beistande zum Heile des Vaterlandes zu erreichen.

Wir sind Uns der nach Artikel 54 der Verfassung Uns

heitszustand Uns zur Zeit nicht gestattet, dieser Verpflichtung persönlich nachzukommen, Wir aber das Bedürfniß fühlen, un⸗ verweilt Unsere ohnehin keinem Zweifel unterworfene Stellung zu den Verfassungsordnungen des Landes vor der Volksvertretung

Se. Majestät der Kaiser und König haben dem Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und dem Staats⸗ Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, den Schwarzen Adler⸗Orden Allergnädigst zu verleihen geruht.

Se.

Lothringen zu ernennen.

d. J. beschlossen:

daß die Berechnung des Durchschnitts des an einem Tage bemaischten Bottichraumes §. 41 II Absatz 2 des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887 sowie des auf den 8 daselbst bezüglichen Bundesrathsbeschlusses vom 8 8

(vergl. d Bekanntmachung auf S

Deutsches Reich.

Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den ehemaligen administrativen Direktor der Kaiserli Tabackmanufaktur zu Straßburg, Dr. Roller, zum Ka

lichen Regierungs⸗Rath in Verwaltung von

im Sinne

.42 I1 Absatz 2

des „Central⸗Blatts“ von 1887 unter II Ziffer 2)

der Maischtage im Monat ju erfolgen hat, und in gleicher Weise auch in Fällen des §. 42 II des Gesetzes zu verfahren ist.

Im Uebrigen ist in Ziffer 5 des vorerwähnten Bundesrathsbeschlusses vom 19. Dezember v. J. Absatz 2 Zeile 1 statt „unter 1 und 2“ zu setzen „unter a und b“.

Berlin, den 14. März 1888. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Aschenborn.

Bekanntmachung.

Die Königliche Kreishauptmannschaft als Landes⸗Polizei⸗ behörde hat die nichtperiodische Druckschrift mit der Aufschrift:

„An das Volk! Ein Gedenkblatt zum 18. März und

mit den Schlußworten: „Hoch die Sozialdemokratie!“

Druck der Genossenschaftsdruckerei Hottingen⸗Zürich. auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten. Leipzig, am 17. März 1888. önigliche Kreishauptmannschaft.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. August Fick zu Göttingen und den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Alfred Hillebrandt zu Breslau zu ordent⸗ lichen Professoren in der philosophischen Fakultät der Univer⸗ sität Breslau zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Domgymnasium zu Halberstadt, Dr. s Diederichs, ist das Prädikat Professor beigelegt worden. 5

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. Die Universität wird zum Gedächtniß des Hoch— seligen Kaisers und Königs Wilhelm eine Trauer⸗ 8 am 22. d. M., Mittags 12 Uhr, in ihrem großen Hörsaale egehen. 6 Die Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ gestellten Einlaßkarten am Eingange vorzuzeigen. Berlin, den 12. März 1888. 1 Der Rektor. Schwendener.

Unterrichts⸗Anstalt 1 des Königlichen Kunstgewerbe⸗Museums W. Königgrätzerstraße 120.

Die Ausgabe der Unterrichtskarten für das Sommer⸗

Quartal 1888 (vom 8. April bis 30. Juni cr.) erfolgt vom Al

23. bis 28. März von 9 bis 2 Uhr im Bureau der Anstalt.

Die Aufnahme völlig neuer Schüler findet nur mit ausdrück⸗

licher Genehmigung des Direktors statt.

Der Direktor der Unterrichts⸗Anstalt. Professor Ernst Ewald. 8

Seitens der Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin wird die Gedächtnißfeier für weiland Se. Majestät den in Gott ruhenden Kaiser und König Wilhelm am 22. März, Abends 7 Uhr, in der Aula abgehalten werden.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. März Der Zutritt su der Feier erfolgt mit Einlaßkarten, welche im

Sekretariat der Hochschule bis Mittwoch, den 21. d. M, Nachmittags 2 Uhr, ausgehändigt werden. Charlottenburg, den 17. März 1888.

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Georg Meyer.

nicht nach der Zahl der Kalendertage, sondern nach der Aul