1888 / 76 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Mehrzahl derselben, im Wege von Verwaltungsvorschriften und, wie der Herr Vorredner angeführt hat, durch die Gewerbeordnung von 1845 dort ebenso, wie in den alten Landestheilen in Kraft stehen. Wir haben daran festgehalten und halten heute daran fest, daß das Gründen neuer Apotheken via facti unzulässig ist; nachdem ein solcher Versuch in der vom Herrn Vorredner an⸗ gedeuteten Weise gemacht und dieser Versuch durch Polizeimaßregeln beseitigt ist, ist, soweit mir bekannt, ein neuer Versuch nicht unter⸗ nommen worden, und auch der Betreffende hat sich, soviel ich weiß, beruhigt. Die französische Legislative hat allerdings den früheren Konzessionszustand durchbrochen in der Richtung, daß die Privilegien aufgehoben und freie Niederlassungen der Apotheker gestattet wurden. Dieser Zustand ist aber bereits durch eine General⸗Gouvernements⸗ Verfügung rom Jahre 1814 wieder aus der Welt geschafft worden. Wir halten fest daran, daß, was die Konzessionspflicht der Apotheken berrifft, ein Unterschied zwischen dem linken Rheinufer und der übrigen Monarchie nicht besteht. 8 Der zweite Punkt, zu dem ich mich wende, ist, wenn ich recht verstanden habe, zum Theil schon als erledigt zu betrachten. Mit Recht macht der Herr Vorredner darauf aufmerksam, daß das rasche Vertaufen der Apotheken unter fortwährender Steigerung der Preise mit öffentlichen Gefahren verbunden S8uM habe darüber seit Jahren ein sehr eingehendes Material gesammelt und bin, wie der Herr Vorredner vielleicht erfahren hat, vor ungefähr zwei Jahren dazu gekommen, Se. Majestät zu bitten, eine gewisse Verordnung aufzuheben, welche die Verwischung des Per⸗ sonal⸗Konzessionsstandpunktes und des Real⸗Konzessionsstandpunktes früher gefördert hatte. Dem Herrn Vorredner wird bekannt sein, daß im Ahlgemeinen die Regel war, daß, wenn ein Apothekenbesitzer seine Apotheke verkaufte und einen qualifizirten Käufer der Behörde nachwies, der Käufer ohne Weiteres die Konzession erhielt, und zwei⸗ tens, wenn ein Apotheker starb, die Wittwe oder die minorennen Kin⸗ der berechtigt waren, eine Vertretung eintreten zu lassen, und daß die Verwaltung, welche die Zustimmung der Regierung finden mußte, aufgehoben wurde, wenn ein Sohn des Avpothekers dies Ger verbe übernahm oder wenn die Tochter einen Apotheker heiratbete. Das waren die beiden Hauptfälle, wodurch es dazu kam, daß in der That die Per⸗ sonalkonzession sich via facti in eine Realkonzession verwandelte. Diesem Unwesen denn so muß ich es von meinem Standpunkte nennen ist vor etwa zwei Jahren ein Ende gemacht worden, indem dieses ent⸗ gegenkommende Verfahren der Regierungen oder korrekter gesagt der Ober⸗Präsidien nur als zulässig bezeichnet worden ist, wenn eine zehnjährige Frist seit Ertheilung der Konzession verlaufen ist. Denn, wenn zehn Jahre vorüber sind und es tritt dann ein Verkaufen ein, dann läßt es sich in der That für die Behörde leichter übersehen, ob eine unzulässige Spekulation in dem betreffenden Fall vorliegt oder nicht. 8 Es muß also im Uebrigen immer frisch konzessionirt werden, und ich kann bezeugen, daß von dieser Anordnung bereits ein wirkungs⸗ voller Gebrauch gemacht worden ist. Das schließt aber durchaus nicht aus, daß wir allen Anlaß haben, der Apothekerfrage näher zu treten. Anknüpfend an die Berathungen, die damals bei Extrahirung der neuen Allerhöchsten Verordnung gepflogen waren, hat das preußische Staats⸗Minis

sterium mich ermächtigt, erneut die Frage der Apotheken Gesetzgebung anzuregen. Ich habe auch einen Entwurf ausgearbeitet, und ich hoffe, daß es mir gelingen wird, in den Wegen, die schon von mir beschritten worden sind, und welche sich aus der Extrahirung der vorerwähnten Allerhöchsten Verordnung ergeben, die Konzessionspflichtigkeit der Apotheken in sicherer Weise festzubalten.

Was die Frage des Gewerbebetriebes anbetrifft, so haben die Verwaltungsbehörden die Auffassung, daß auch, was die Kurpfuscherei, en Gifthandel u. s. w. betrifft, das linke Rheinufer nicht mehr ins Freie gefallen ist, als die übrigen Landestheile. Wir halten daran fest, daß die Revision der Apotheken in aller Gesetzlichkeit beruhe auf gewissen Verordnungen von 1819 und 1820. Ich kann wenigstens aus meiner Praxis bezeugen, daß es mir nicht erinnerlich ist, daß emals Bedenken über die Rechte der Medizinalbehörden entstanden sind, in derselben wirkungsvollen Weise die Apotheken auf dem linken

Rlheinufer zu revidiren, wie in den Gebieten der übrigen Landestheile.

Ich will hoffen, daß diese kurzen Andeutungen den Herrn Vor⸗ redner zunächst befriedigen. Wir werden später an der Hand einer größeren Petition, die, wie ich höre, vorzugsweise die Frage der Gel⸗ tung der Apothekerordnung von 1801 auf dem linten Rheinufer betrifft, uns eingehender darüber zu unterhalten haben.

Abg. Scheben kommt nochmals auf die Bierfrage zurück.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler:

Ich möchte nur gegenüber den letzten Ausführungen nochmals wiederholen, daß das Ressort des Medizinal⸗Ministers dabei erst in sehr entfernter Linie betheiligt ist. Ich habe mir jetzt die von dem Herrn Vorredner erwähnte Petition kommen lassen und ersehe daraus, daß der Herr Minister für Handel und Gewerbe und der Herr Justiz⸗ Minister eigentlich die führende Rolle darin genommen haben. Ich kann versichern, daß mir noch niemals hier im Hause bei Gelegenheit des Etats die Brauereifrage entgegen getragen ist. Ich habe ausdrücklich erklärt, daß ich mich vom hygienischen Standpunkte aus dabei betheiligt habe. Ich bin auch sehr gern bereit, meinen Herren Kollegen von den Ausführungen des Herrn Vorredners Kenntniß zu geben. Ich kann mich aber nicht verpflichten, meinerseits einen Gesetz⸗ entwurf, wie ihn der Herr Vorredner wuͤnscht, vorzubereiten,

Abg. Graf (Elberfeld) bittet den Abg. Trimborn, nach dieser Erklärung des Ministers auf eine weitere Erörterung der Frage zu verzichten.

Abg. Tannen führt Beschwerde über die Art der Anstel⸗ lung der Kreis⸗Physici in der Provinz Hannover. Dort wür⸗ den, weil die Kreise verhältnißmäßig klein seien, keine Kreis⸗ Wundärzte neben den Kreis⸗Physicis mehr angestellt. Die Vorbedingung zur Anstellung als Kreis⸗Physikus sei, daß die betreffende Person schon als Kreis⸗Wundarzt fungirt habe; da es diese Kreis⸗Wundärzte nur in den alten Provinzen gebe, so würden nach Hannover in die Stellung der Kreis⸗Physici altpreußische Aerzte berufen, zum großen Leidwesen der hannoverschen Aerzte. Redner bittet den Minister, dem Uebelstande abzuhelfen.

Die Ausgaben für das Medizinalwesen werden bewilligt.

Das Extraordinarium wird ohne Debatte bewilligt.

Damit ist die Spezialberathung des Etats beendigt.

Es solgt die zweite Berathung des Etatsgesetzes, welches ohne Debatte angenommen wird. Danach stellt sich der Etat auf 1 361 753 667 an fortdauernden und 48 975 254 an einmaligen Ausgaben.

Schluß 3 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Montag, nach Beendi⸗ gung der gemeinschaftlichen Sitzung beider Häuser des Land⸗ tages, um 2 Uhr.

„— Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den zweigeleisigen Ausbau mehrerer Staatseisenbahnstrecken, zu⸗ gegangen.

Derselbe lautet:

Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:

1

Die vvEEöö wird ermächtigt, zur Anlage des zweiten Geleises auf den nachstehend beieege Strecken und zu den dadurch

bedingten Ergänzungen und Geleise änderungen auf den Bahnhöfen:

Stargard

Posen Thorn die Summe von..

740 000 ℳ, 2 520 000

i. P.— Ruhnow die Summe von

Schneidemühl Bromberg Laskowitz die

*“ Laskowitz Jablonowo die Summe von.

2 240 000 520 000 6 020 000

zusammen.

zu verwenden und zur Deckung dieser Summe Staatsschuldverschrei⸗ bungen auszugeben.

Wann, durch welche S lche. zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen

Zinsfuß,

7 Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem

Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (§. 1), bestimmt der Finanz⸗Minister. 3 8 Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗

leihe und wegen vom 19. Dezemb

Jede Verfügung

Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes er 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 1197) zur Anwendung. 3

der Staatsregierung über die im §. 1 bezeich⸗

neten Eisenbahntheile durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechts⸗

gültigkeit der Zu Diese Besti standtheile und

unbeweglichen insoweit nicht, als Ministers der öffentlichen Arbeiten

stimmung beider Häuser des Landtages.

mmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Be⸗ Zubehörungen dieser Eisenbahntheile, und auf die als dieselben nach der Erklärung des für den Betrieb der betreffenden

Eisenbahn entbehrlich sind.

Dieses Gese

t tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.

In der Begründung heißt es:

Nach dem d dem Reich und

Landesvertheidigung folgende Staatseisenbahnstrecken

gebaut werden:

Po

em Reichstage bereits vorgelegten Abkommen zwischen Preußen vom 1. März 1888 sollen im Interesse der zweigeleisig aus⸗

Stargard i. P. Ruhnow,

sen Thorn,

Schneidemühl -—Bromberg— Laskowitz,

Hinsichtlich

vereinbart worden,

geführten Vollba bahn 80 % des allen diesen bei den Vollb

Gesetzentwurf Nr. 51 der Drucksachen

gung an den

Bahnanlaͤgen bei Dirschau und . der Nebenbahn Laskowitz Jablonowo mit 20 % der

40 %, und bei Baukosten zu be Betracht, daß di Einrichtungen Zeit dem Verkeh

Der Ausbau eines

wenigstens oder minder w

kowitz Jablonowo.

der Aufbringung der erforderlichen Baumittel ist daß das Reich bei den unter Nr. 1 bis 3 auf⸗ hnen 60 %, bei der unter Nr. 4 aufgeführten Neben⸗ zu vereinbarenden Kostenanschlags, und Preußen in llen den Rest tragen soll. Hiernach hat Preußen ahnen sich in derselben Höhe, wie in dem für die Betheili⸗ Erweiterung der Brücken⸗ und Marienburg vorgeschlagen ist, mit

der

Kosten

theiligen. Bei Abmessung dieses Beitrags kam in e sämmtlichen in Rede stehenden Strecken mit ihren

für den eingeleisigen Betrieb jetzt und für absehbare

rsbedürfniß genügen.

zweiten durchgehenden Geleises stellt indessen auf den Vollbahnstrecken immerhin einen mehr erthvollen Vermögenszuwachs insofern dar, als die

Sicherheit des Betriebes erhöht und die Durchführung des Fahrplanes g Fahrp

erleichtert wird.

Auch wird dadurch ermöglicht, einer etwa steigenden

Tendenz des Verkehrs ohne Weiteres Rechnung tragen zu können. Diese

Erwägung trifft

allerdings im Wesentlichen nur für Hauptbahnen zu. In

singulärer Ausnahme von den sonst bei Nebenhahnen geltenden Ver⸗ hältnissen und Gesichtspunkten wird auch für die hier in Frage kommende

Nebenbahn Lasko

.

witz Graudenz Jablonowo ein gewisser Vortheil aus

der Herstellung des zweiten Geleises erwachsen und deshalb in diesem Fall eine Betheiligung Preußens an den Kosten dieses Geleises gerecht⸗ lertigt erscheinen lassen. Die bezeichnete Bahn, welche auf Grund des Ge⸗

setzes vom 17. ist, sollte

Meliorationszwecken dienen, sondern

bauten und für richteten ei sein, eine für

bindung zwischen

bahnlinien herzustellen. erwachsende Vortbeil ist

Bahn bei Weite

und es konnte deshalb auch nur eine

gung an den Ba

Im Einzeln Ruhnow. des zweiten Gel

17. Juni 1874 Gesetz⸗Samml. 1874 S. 256 nämlich, wie die Begründung des Gesetzes ergiebt, nicht allein

Weichselbrücke

Die Strecke ist 44,9 km lang. 7 82

erbaut

mit der, in ihrem Zuge er⸗ die Ueberführung eines zweiten Geleises einge⸗ bei Graudenz auch dazu bestimmt den Verkehr als erforderlich erachtete Querver⸗ den von Westen nach Osten laufenden Haupt⸗Eisen⸗ Der durch den Ausbau des zweiten Geleises indeß bei dem sehr geringen Verkehr der m nicht von der Bedeutung, wie bei einer Hauptbahn entsprechend geringere Betheili⸗ ukosten in Aussicht genommen werden.

en ist Nachstehendes zu bemerken: a. Stargard i. P.— Die Kosten für den Ausbau veranschlagt worden.

sind auf 1 850 000

Hiervon entfallen auf die preußische Staatskasse 40 % mit 740 000 b. Posen —Thorn. Von Posen bis zur Haltestelle Glowno bei 5,8 km

ist die Bahn bereits zweigeleisig ausgebaut.

Thorn ist 135,7

Geleises sind auf

g ausg Die Strecke von da bis km lang. Die Kosten der Ausführung des zweiten 6 300 000 veranschlagt worden. Hiervon ent⸗

fallen auf die preußische Staatskasse 40 % mit 2 520 000 c. Schneide⸗

mühl— Bromberg—Laskowitz.

139,2 km lang.

Die Bahnstrecke ist

Die Kosten der Ausführung des zweiten Geleises sind auf 5 600 000

veranschlagt worden.

40 % mit 2 240 51,3 km lang.

auf 2 600 000

preußische Staat

In dem Abgg. Bödiker, zu der zweiten Berathung des

Hiervon entfallen auf die preußische Staatskasse 000 ℳ. d. Laskowitz Jablonowo. Die Strecke ist Die Kosten der Ausführung des zweiten Geleises sind

veranschlagt worden. Hiervon entfallen auf die skasse 20 % mit 520 000

Fuse der Abgeordneten sind von den ramm und Jensch nachstehende Anträge Gesetzentwurfs,

betreffend den Erlaß der Wittwen⸗ und Waisen⸗

geldbeiträge

der unmittelbaren Staatsbeamten,

eingebracht worden: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

1 Deß

„Verzichte auf Wittwen⸗ und Waisengeld,

. §. 1 Absatz 1 des Artikel II dahin zu fassen: at - „welche auf Grund Gesetzes vom 20. Mai 1882 erklaͤrt sind, können von

n Beamten, welcher verzichtet hat, sowie von dessen Wittwe und n der Vormundschaft seiner Kinder, insoweit dieselben nach den Bestimmungen der §§. 7 ff., 13 ff. Wittwen⸗ und Waisengeld er⸗

haben

würden, falls der verstorbene Ehemann, und bezw. rzicht nicht erklärt hätte, widerrufen werden. Auf

andere Rechtsnachfolger geht diese Befugniß nicht über.“ 1 G

und im Falle de 2) In dem ferner

r Annahme dieses Antrag: §. 1 Absatz 2 das Wort „dienstlichen“ zu streichen;

3) Den §. 2 Absatz 1, 2 dahin zu fassen:

„Im Falle des

und Waisenge Erklärung des müssen, falls gelebt hätte. Die Zah von 3 % des

Widerrufs ist derjenige Betrag an Wittwen⸗ ldbeiträgen zur Staatskasse nachzuzahlen, welcher ohne Verzichts von dem Beamten bätte gezahlt werden er bis zur Rechtsgeltung des gegenwärtigen Gesetzes

lung durch den Beamten geschieht in Theilbeträgen

Diensteinkommens, des Wartegeldes oder der Pension

nach den für die Erhebung der Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge

bestehenden V

pflichtigen jederzeit freisteht, kasse zu zahlen.“

orschriften mit der Maßgabe, daß es dem Beitrags⸗ den Rest seiner Schuld zur Staats⸗

8

Und sodann

Dem §

„Die

geschieht in beträgen.

Die Höhe der nach Maßgabe des

2 als Absatz 3 ff. hinzuzufügen: Zahlung durch die Wittwe und bezw. Vormundschaft

einer Summe, oder auf deren Antrag in Theil⸗ Theilbeträge und deren Fälligkeitstermine werden

Artikel II §. 1 Absatz 2 festgesetzt. Die Wittwe

und die Vormundschaft haften für die Schuld solidarisch, unbe⸗

schadet der Befugniß des Departemenls⸗Chefs,

von den einzelnen

Beitragspflichtigen eine von ihm zu bestimmende antheilige Zahlung

zu verlangen.“

B. Folgenden Art. III. einzufügen:

„Der §. 12 des Gesetzes vom 20. Mai 1882

S. 298) wird aufgehoben.“ Eventuell für den Fall der Ablehnung dieses Antrags:

„Der §. 12 des vom 20. Mai 1882 (Gesetz⸗Samml.

S. 298) findet keine Anwendung, wenn die Ehe 25 Jahre be⸗

standen hat.“ 8 8 —2 im Falle der Annahme eines dieser beiden sub B enthaltenen Anträge:

In der Ueberschrift des Entwurfs statt der Worte „betreffend den

Erlaß der Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge ꝛc.“ zu sagen: ‚betreffend Abänderungen des Gesetzes vom 20. Mai 1882 (Gesetz⸗Samml S. 298), betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten.“

(Gesetz⸗Samml.

Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 11. Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung. Todesfall. Ermächtigungen zur Vornahme von Civilstands⸗Akten. Marine und Schiffahrt: Ueber⸗ sicht über die Zahl der von deutschen Behörden 1887 ausgefertigten Schiffs⸗Meßbriefe. Zoll⸗ und Steuerwesen: Berechnung des durch⸗ schnittlichen Maischraumes in Branntweinbrennereien. Verände⸗ rungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuer⸗ Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs⸗ gebiet.

Armee⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 9. Inhalt: Anzug während der Trauer um des verewigten Kaisers und Königs Majestät. Ausgabe des III. Theils der Militär⸗Eisenbahn⸗Ordnung. Straf⸗ und Steckbriefs⸗Nachrichten. Wohlthätigkeit. Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Trupven im Jahre 1887 verab⸗ reichten Naturalien. Ausgabe des 5. Abschnitts des Anhanges des in Neubearbeitung befindlichen 1. Theils der Kriegsfeuerwerkerei. Lederpreise.

Kunst, Wissenlchaft und Literatur.

empfingen wir die erstez Lieferung eines Werkes mit „Kaiser Friedrich III. als Kronprinz“ von H. Wiermann (ceipzig, Renger'sche Buchhandlung, 8 Liefe⸗ rungen zu je 40 ₰), welches wohl zu keinem geeigneteren Zeitpunkte erscheinen konnte als dem jetzigen. Der durch seine Kaiser Wilhelm⸗ und Bismarck⸗Biographie bekannte Verfasser hat seit Jahren reiches Material sammelt, welches er in klarer Schilderung, geistig leben⸗ diger Darstellung verarbeitet und durch passende Bilder gehoben hat. Jede Lieferung, 32 Seiten stark, wird Vollbilder und zahlreiche Text⸗ Illustrationen enthalten. Im Verlage von Georg Bratfisch, Musikalienhandlung in Frankfurt a. O., erschien soeben ein von F. Klinkmüller ver⸗ faßtes und komponirtes Lied für eine Singstimme mit Pianoforte, betitel: Deutschlands Gruß seinem Kaiser Friedrich III.“ (Preis 75 Pfg.)

Gewerbe und Handel. -

In der Generalversammlung der Gummiwaaren⸗Fabrik Voigt u. Winde, Aktiengesellschaft, wurde der Geschäfts⸗ bericht und die Bilanz für 1887 mit dem Gewinn⸗ und Verlust⸗ Conto genehmigt und nach dem Vorschlage der Direktion eine sofort zahlbare Dividende von 6 % an die Aktionäre zu ver⸗ theilen beschlossen. Sodann ertheilte die Generalversammlung dem Aufsichtsrath und der Direktion die Entlastung für die Führung der Geschäfte im Jahre 1887.

Die Generalversammlung der Ostfriesischen Bank ge⸗ nehmigte die Vorschläge des Aufsichtsraths und der Direktion. Aus dem Bericht geht hervor, daß der Gesammtumsatz ca. 76 000 000 fast unverändert gegen 1886 betragen hat. Der Conto⸗Corrent⸗ verkehr ist nicht so lebhaft gewesen wie in 1886, wo das Zinserträgniß ca. 6300 höher war. Die Wechselzinsen ergaben dine um ca. 5200 größere Einnahme als in 1886 und auf Effekten⸗Conto wurden 41 728 gegen 26 972 in 1886 verdient. Die Depositen haben sich im abgelaufenen Jahre um ca. 502 000 vermehrt und betrugen am Schluß des Jahres 1887 4 592 960 Das Check⸗Conto schloß mit einem Bestande von 73 6833 Das Immohbilien⸗Conto stellt sich durch Abschreibung der Mieths⸗ und Pachterträge ꝛc. um ca. 6700 günstiger und auch die Kommanditbetheiligung bei der Dampfmehl⸗ mühle in Leer ist durch Rückzahlung von flüssigen Geldern ꝛc. von 41 250 in 1886 auf 25 050 Ende 1887 zurückgeschrieben.

Dem Geschäftsbericht der Chemnitzer Aktien⸗Fär⸗ berei und Appretur⸗Anstalt (vormals H. Körner) zufolge ist der Gesammtumsatz von 663 303 im Jahre 1886 auf 629 766 im Jahre 1887 zurückgegangen, doch bleibt hierbei zu berücksichtigen, daß die Harthauer Zweigniederlassung in Wegfall gekommen ist. Der Bruttogewinn stieg von 88 692 im Vorjahre auf 114 273 in 1887. Ob⸗ wohl außer den regelmäßigen Abschreibungen mit 40 343 noch 21 623 für außerordentliche Abschreibungen abgesetzt werden, kann doch eine Dividende von 6 % (gegen 4 % im Vorjahr) in Vorschla gebracht werden. Die Prioritätsanleihe hat sich bis Ende 1887 8 Ausloosung um 13 500 auf 98 000 verringert.

Elberfeld, 17. März. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Vaterländischen Hagel⸗Versicherungsgesellschaft hat die Vertheilung einer Dividende von 8 ½ %, d. i. 50 pro Aktie,

beschlossen.

Glasgow, 17. März. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 958 762 Tons gegen 51 381 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 85 gegen 72 im vorigen Jahre.

New⸗York, 17. März. (W. T. B.) Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 8 370 518 Doll., davon für Stoffe 2 726 344 Doll. Der Werth der Einfuhr in der Vorwoche betrug 10 808 804 Doll., davon für Stoffe 3 010 649 Doll.

New⸗York, 17. März. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 147 000 B., Ausfuhr nach Großbritannien 32 000 B., Ausfuhr nach den ntinent 39 000 B., Vorrath 747 000 B.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bromberg, 17. März. (W. T. B) Die Königliche Eisen⸗ bahn⸗Direktion macht bekannt: Die Strecke bis Kornatowo und Lautenburg —Soldau sind durch Schneeverwehungen wieder gesperrt. Erstere wird voraussichtlich bis morgen früh wieder fahrbar.

Thorn, 18. März. (W. T., B.) Im diesseitigen Bezirk sind durch Schneeverwehungen seit heute bis auf Weiteres wieder gesperrt die Strecken Garnsee Lessen, Jablonowo Sol⸗ dau, Thorn Kornatowo und Kulm Kornatowo

Krefeld, 17. März. (W. T. B.) Der Rheintrajekt Griethausen⸗Welle der Strecke Kleve Zeveaar ist von morgen ab wieder in Betrieb.

Altona, 17. März. (W. T. B.) Die dänischen Staats⸗ bahnstrecken Wamdrup Landerskow, Skanderborg Herning und Aarhus Langaa sind durch Schneeverwehungen wieder unfahrbar.

Hamburg, 17. März. (W. T. B.) Der Postdampfer „Colonia' der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern in St. Thomas eingetroffen. Von den Dampfern „Borussia“ und „Holsatia“ von derselben Gesellschaft, von West⸗Indien kommend, hat ersterer gestern Lizard passirt, letzterer ist gestern in Havre eingetroffen.

London, 17. März. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Garth⸗Castle“ ist gestern auf der Ausreise von Darthmouth abgegang 1 8

E“ unter Angabe

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote. Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

v

Deffentlicher Anzeiger.

95389„

11““

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch Berufs⸗Genossenschaften.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[62379] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Maschinenbauer (auch Schlachtergesellen und Seemann) Gustav Robert Max Fingerhut, geboren 4. oder 5. März

867 in Magdeburg, bis April 1887 in Altona wohnhaft, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern, auch zu den Akten L. I. 93/87 davon Nach⸗ richt zu geben.

Altona, den 14. März 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Oeffentliche Ladung.

Der Bergmann Heinrich Adolph, zuletzt in Eving wohnhaft, geboren am 1. August 1864 zu Breitenbach, Kreis Kassel,

wird beschuldigt,

als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben,

Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des gesetzbuchs. Derselbe wird auf den 2. Mai 1888, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Ersatz⸗Kommission des Land⸗ kreises zu Kassel über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden.

Zugleich ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund vom 4. No⸗ vember 1887 auf Grund des §. 140 Str.⸗G⸗B. und des §. 326 St.⸗Pr.⸗O. das im Deutschen Reiche befind⸗ liche Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt worden, was mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Verfügungen des⸗ selben über das Vermögen der Staatskasse gegenüber nichtig sind. M. 369/87.

Dortmund, den 9. Februar 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft.

[56853]

Nr. 1240. In der Strafsache gegen Ernst Schweitzer von Hofsgrund und Genossen wegen Ver⸗ letzung der Wehrpflicht.

Beschluß.

Nach Ansicht des §. 140 Z. 1 St.⸗G.⸗B. und §§. 326 vergl. 325 St.⸗P.⸗O. wird zur Deckung der den Angeklagten: Ernst Schweitzer von Hofs⸗ grund möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten mit zusammen 400 Vierhundert Mark, das diesem Angeklagten dereinst zufallende im Deutschen Reich befindliche Vermögen in Höhe von Vierhundert Mark mit Beschlag belegt.

Freiburg, den 8. März 1888.

Großherzogliches Landgericht, Strafkammer I.

Die Uebereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift beurkundet.

Freiburg, den 8. März 1888.

Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts (L. S.) (Unterschrift.) Dies veröffentlicht: Freiburg, den 15. März 1888. (L. S) Der Gr. Staatsanwalt: Geiler. [62376]

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen

1) Carl Wilhelm Christoph Heiser, geboren

am 24. Mai 1865 zu Wengsel, Kreis Bent⸗

heim, zuletzt wohnhaft daselbst,

Willy Bernhard Theodor Ulrich, geboren

am 23. Juni 1865 zu Westenberg, Kreis

Bentheim, zuletzt wohnhaft daselbst, welche hinreichend verdächtig erscheinen, in noch nicht rechtsverjährter Feit als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder Flotte zu entziehen, ohne Er⸗ laubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben und sich außerhalb desselben aufzuhalten, Vergehen gegen Str.⸗G.⸗Bs. das Hauptverfahren vor d des Königlichen Landgerichts

die Beschlagnahme des im Deutscher

Zugleich wi eines jeden der An⸗

Reich befindlichen Vermögens geklagten beschlossen. Osnabrück, den 2. März 1888. Königliches Landgericht, Strafkammer. Brandt. Janensch. Goering.

[62377] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Strafkammer des K. Land⸗ gerichts Kempten vom 7. März 1888 wurde die

eschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens des Faver Stöckeler, Bauer von Balz⸗ hofen angeordnet.

Kempten, 15. März 1888.

Der K. Untersuchungsrichter. Diem.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(62395]

In der Zwangsvollstreckungssache der Firma C. §. Vorsteher in Wetter, Klägerin, wider den Ritter⸗ Andreas Lohl zu Rhoden, jetzt unbe⸗ annten Aufenthalts, Beklagten, wegen Wechsel⸗ forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre 1 des Betrages an Kapital, insen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzu⸗ melden.

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 1. Mai 1888, Morgens 10 Uhr, vor

Beschluß.

—-—

dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. Wolfenbüttel, den 14. März 1888. Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)

[62389]

Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Rummels⸗ burg Nr. 1189 über 49 70 ausgefertigt für die Tagelöhner Karl Pagelsche Vormundschaft ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Karl Pagel zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 29. September 1888, um 10 Uhr Vor⸗ mittags, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte geltend zu machen und das Buch vorzulegen, die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Rummelburg, den 12. März 1888.

Königliches Amtsgericht. ““““ [62391] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Johannisburg Nr. 1463, ausgestellt für die Samuel Nittkasche Pupillenmasse des Kreisgerichts Depo⸗ sitoriums Johannisburg über 123 32 ist an⸗ geblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Knechtes Wilhelm Nittka aus Wovnen zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Zimmer Nr. 6 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buchs erfolgen wird

Johannisburg, den 8. März 1888.

Königliches Amtsgericht.

[62392] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Haynau Nr. 13 692 über 2173 76 ₰, ausgefer⸗ tigt für August Wilde, Doberschau, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers, Maurerpolier August Wilde in Haynau, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraft los erklärt werden.

Es wird daher der Inhaber des Buches aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 20. November 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. F. 4/88.

Haynau, den 6. März 1888.

8 Ksöénigliches Amtsgericht. .

[54271] Aufgebot.

a. Der Gutsbesitzer Foerster in Flathe, als Vor⸗

sitzender des landwirthschaftlichen Vereins zu Tütz, der Bauerhofsbesitzer August Roenspieß zu Zippnow, als Vormund der am 21. Septem⸗ ber 1867 geborenen Anastasia Jaster,

c. der Eigenthümer Wilhelm Manthey zu

Zaskerhüͤtte bei Schönlanke, haben das Aufgebot folgender angeblich verloren ge⸗ gangener Sparkassenbücher der Sparkasse des Kreises Dt. Krone,

—89

auf den landwirthschaftlichen Verein zu ellten, über 219 39 lautenden,

auf den Namen der Anastasia Jaster in ausgestellten, über 887 21 lautenden

c. des auf den Namen des Julius Manthey in Gr. Sabin ausgestellten, über 1425 21 lautenden Nr. 1623 neue Folge

beantragt.

Die Inhaber der genannten Sparkassenbücher werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 21. August d. Js., Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird.

Dt. Krone, den 1. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht

[61939] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch des Credit⸗Kassen⸗Vereins zu Forst i. L. Eingetragene Genossenschaft Nummer und Folio 5475 über 84 62 ₰, aus⸗ gefertigt für Ida Schulz zu Forst, ist angeblich ver⸗ loren gegangen und soll auf den Antrag der unver⸗ ehelichten Ida Schulz zu Forst zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden.

Es wird daher der Inhaber des obengedachten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 23. Oktober 1888, Vormit⸗ tags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 12, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Forst, den 11. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht.

[62434] Aufgebot.

Das angeblich verloren gegangene Sparkassenbuch der Halberstädter Kreis⸗Sparkasse Nr. 1165 über 353,31 ℳ, ausgefertigt für Heinrich Rudolph, soll auf den Antrag des Großspänners Heinrich Rudolph zu Schlanstedt aufgeboten werden.

Der Inhaber dieses Buchs wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 26. September 1888, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. 11 sein Recht anzumelden und das Buch vorzulegen, die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Halberstadt, den 14. März 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. [51271] Aufgebot.

Der Kaufmann Julius Isecke zu Lauenburg i./ Pomm. hat das Aufgebot des angeblich verlorenen Deposital⸗ scheins vom 17. Oktober 1877 zu der Lebens⸗

versicherungs⸗Police Nr. 47640 der rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft „Germania“ zu Stettin, vom 28. Januar 1864, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 48, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Stettin, den 11. Januar 1888. Königliches Amtsgericht. III. Abtheilung.

[39998] 6 Aufgebot.

Der Fleischermeister Johann Valentin Millitzer zu Kronach hat das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen Police der Germania⸗Lebens⸗Versiche⸗ rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Stettin Nr. 186252 über 2500 Gulden S. W., zahlbar nach dem Tode des Antragstellers, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 18. Juni 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 48, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stettin, den 4. November 1887. 8

Königliches Amtsgericht. III. Abtheilung

[61379]

Nr. 2971. Von Großh. Amtsgericht Emmen⸗

dingen wurde heute folgendes Aufgebot erlassen: Die Wittwe des Buchhändlers Friedrich Wagner,

Ida, geb. Leyherr, in Freiburg beantragte bezüglich

10 Stück Aktien der früheren mechanischen Hanf⸗

spinnerei i in Emmendingen,

Lebensversiche⸗

1 und Weberei nämlich Nr. 681 bis inkl. 690, nachdem sie den Verlust dieser Aktien glaubhaft gemacht hat, das Aufgebotsverfahren auf Grund der §§. 837 f. f. C. P. O. und §. 105 des bad. Einf. Ges. z. D. R J. Ges. einzuleiten. Die genannten Aktien sind datirt vom 15. August 1858, unterzeichnet „C. Helbing, von Rüdt, Georg Müller“; dieselben sind auf den Inhaber ausgestellt. Der Nominalwerth der bezeichneten Aktien beträgt 500 Fl. Die Inhaber derselben werden aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche und Rechte aus denselben spätestens im Aufgebotstermine, am Freitag, den 28. Dezember 1888, Vorm. 9 Uhr, bei dies⸗ seitigem Gericht anzumelden und die betreffenden Aktien vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraft⸗ los erklärt würden. Emmendingen, den

März 1888 Der Gerichtsschrei

7. ber Gr. Amtsgerichts

(L. 8.) Jäger.

[62394] Aufgebot.

Die Mechanische Bindfadenfabrik Oberachern zu Oberachern, vertreten durch den Justiz⸗Rath Wentzel zu Hirschberg i. Schl., hat das Aufgebot des an⸗ geblich verloren gegangenen Wechsels vom 10. Fe⸗ bruar 1887 über 66 25 ₰, ausgestellt von der Handelsfirma Naumann & Co. zu Liegnitz, acceptirt von Gustav Paul zu Friedeberg a. Qu, zahlbar da⸗ selbst am 15. Juni 1887, mit den Indossamenten der Ausstellerin, des Gustav Steckner in Leipzig und der Geschwister Michels in Krefeld versehen, bean⸗ tragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den S. Oktober 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten

Gerichte, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloser lärung des⸗ selben erfolgen wird

Friedeberg a. Qu., den 15. März 1888.

Königliches Amtsgericht.

Kundt. [62387] Aufgebot.

Der Anbauer Friedrich Schünemann zu Rühle hat das Aufgebot eines ihm angeblich abhanden gekom⸗ menen, für ihn unterm 15. April 1876 ausgestellten Cautionshypothek⸗Dokuments über 1800 ℳ, welche auf dem zu Rühle sub No. ass. 71 belegenen Anbauerwesen des Carl Werner daselbst zur Hypothek im Grundbuche eingetragen sind, beantragt. Die Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. September 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls letztere dem Eigen⸗ thümer des verpfändeten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt werden soll.

Holzminden, den 14. März 1888. Herzogliches Amtsgericht.

[62390] Aufgebot. Im Hypothekenbuche von Vöhl finden sich auf dem Grundeigenthum der Heinrich Mander Eheleute von Vöhl Flur I. Nr. 80, 79 IX. 172 und VII. Nr. 18 zu Gunsten der Spar⸗ und Leihkasse der Herrschaft Itter nachfolgende Pfandrechte ein etragen: 1) vom 30. April 1845 wegen eines Darlehns von 100 Gulden, 2) vom 19. Januar 1842 wegen eines Darlehns von 250 Gulden, ursprüngliche Pfandschuldner sind die verstorbenen Christian Rupp Eheleute, die Rechtsvorgänger der Heinrich Mander Eheleute. Beide Darlehn sind nach Bescheinigung der Dar⸗ leiherin im Jahre 1866 abgetragen. Die Hypothek⸗ urkunden aber nicht mehr vorhanden. Auf Antrag des Heinrich Mander, welcher das Aufgebot der beiden Obligationen beantragt hat, werden alle Diejenigen, welche aus denselben An⸗ sprüche erheben zu können glauben, aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 11. Juli 1888, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und geltend zu machen, widrigenfalls die Löschung der Hypotheken verfügt werden wird. Vöhl, den 10. März 1888. Königliches Amtsgericht.

[62393] Ausfertigung. 5 Aufgebot. 1 f Auf dem Anwesen der Bauerseheleute Andreas

8

und Anna Maria Staudigl in Demling ist im

8

Hypothekenbuche für Demling Band I S. 254 an I. Rangstelle für Johann Staudigl von Demling eine Kaution von dreihundertfünfundachtzig Gulden eingetragen. Die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen haber dieser Forderung blieben erfolglos. Da nun mit Rücksicht hierauf und auf die des geschehenen Eintrags die obigen Andreas Anna Maria Staudigl die Amortisirung dieser pothek beantragt haben, so werden hiermit alle die⸗ jenigen, welche auf das besagte Hypothekkapital Rechte geltend machen zu können glauben, zur Anmeldung der letzteren bei dem unterfertigten Gerichte binnen sechs Monaten, jedenfalls spätestens im Anfgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß im Falle der Anmelde⸗Unterlassung fragliche Forderung durch Ausschlußurtheil für erloschen erklärt und die Löschung der Hypothek im Hypothekenbuche angeordnet werden wird. 8 Als Aufgebotstermin wird Montag, 26. November 1888, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale bestimmt Iugolstadt, 3. März 1888. Kgl. bayr. Amtsgericht. gez. Ziegler, Kgl. Amtsrichter. Zur Beglaubigung Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Ingolstadt. (L. S) Ley, Kgl. Sekretär.

[59165] Aufgebot.

Im Grundbuche des den Brauereibesitzer Peter und Elisabeth, geb. Samland, Heppner'schen Ehe⸗ leuten gehörigen Grundstücks Bischofsburg Nr. 249 stehen in Abth. III. Nr. 2 aus der Erbtheilung vom 14. Januar 1804 für die Kinder zweiter Ehe des Töpfermeisters Jacob Kontetzki 5 Thlr 11 S Muttererbtheil zufolge Verfügung vom 18. Fe 1806 eingetragen. Diese Post ist angeblich getilgt und soll im Grundbuche gelöscht werden.

Auf den Antrag des Grundstücks⸗Eigenthümers werden deshalb die Rechtsnachfolger der erwähnten Hypothekengläubiger, Geschwister Konietzki aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post späte⸗ stens im Aufgebotstermine den 25. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen-⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. Aktenz. P. 2/88.

Bischofsburg, den 25. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht. I. [62388 Zu dem Nachlaß des am 17. Mai 1874 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung ver⸗ storbenen Portrait⸗ und Historienmalers Paul Tisch⸗ bein zu Rostock haben sich als erbberechtigt gemeldet des Verstorbenen

1) Bruder Ingenieur Otto Tischbein zu Rostock,

2) Nichte Marie Tischbein zu Rostock,

3) Neffe Distriktsbaumeister Hans Tischbein zu

Dargun, 4) Neffe August Tischbein zu Triest, 5) Nichte Angielina Treche, geb. Tischbein, zu Triest, und ist zur Vervollständigung der Erbenlegitimation von dem Kurator der ruhenden Erbschaft die Er⸗ kennung eines Erbschaftsproklams beantragt.

Beim Vorhandensein der gesetzlichen Erfordernisse für dasselbe werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht, als die Vorge⸗ nannten, an dem Nachlaß des Verstorbenen Portrait⸗ und Historienmalers Paul Tischbein zu Rostock zu haben vermeinen, hierdurch peremtorisch aufgefordert, solche ihre Erbrechte spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, den 26. Mai d. J., Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden und zu bescheinigen, unter dem Nachtheile, daß die Angemeldeten oder die sich sonst noch Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen werden sollen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß aus⸗ gestellt werden soll, daß ferner die sich nach der Prä⸗ klusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.

Gegeben im Wajisengerichte. 14. März 1888.

Anton Moeller, Sekr.

Rostock,

den

[62385] Aufforderung. B

Nr. 2841. Auf Antrag der Ehefrau des Josef Dietrich von Birklingen, Franziska, geb. Okle, dahier, ist gegen ihren an unbekanntem Orte befind⸗ lichen Ehemann das Verschollenheitsverfahren ein⸗ geleitet worden. Derselbe wird aufgefordert, von seinem Aufenthalte dem unterzeichneten Gericht als⸗ bald Nachricht zu geben, widrigenfalls er für ver⸗ schollen erklärt wird.

Ueberlingen, den 12. März 1888.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Fromherz.

[62397]

Nr. 2176. Da Rudolf Boll von Mettenberg auf die öffentliche Aufforderung vom 3. März 1887, Nr. 1887, bisher keine Nachricht von sich gegeben hat, hat ihn das Gr. Amtsgericht dahier unter Einem für verschollen erklärt und sein Vermögen seinen muthmaßlichen Erben, nämlich seinen Ge⸗ schwistern, bezw. Abkömmlingen von solchen, als: Karolina Hipp, geb. Boll, von Zizenhausen, Maria Boll, Ehefrau des Rudolf Fuchs von da, und Frieda, Hermann, Bertha und Adolf Kern von Kreuzlingen unter Vormundschaft ihres Vaters, Gustav Kern von da, in fürsorglichen Besitz gegeben.

Bonndorf, den 9. März 1888.

Der Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts.

Kehler.

[62401]

Nr. 2717. Von Großh. Amtsgerichte Em dingen wurde heute verfügt:

Nachdem die Ehefrau des Kostgebers Christian Philipp in Karlsruhe, Leopoldine, geb. Bury, von Donaueschingen, sich innerhalb der ihr durch dies