1888 / 78 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

agistrat und der Stadtverordneten⸗ Versammlung Berlins ist auf die an Ihre Majestät die Kaiserin Augusta gerichtete Beileids⸗Adresse folgende Antwort zugegangen:

Die Worte trauernder Theilnahme des Magistrats und der Stadtverordneten der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin, welche an der Bahre des großen Kaisers an Mich gerichtet worden sind, beantworte Ich durch den tiefgefühlten Dank Meines gebeugten Herzens. Wohl hatte kein Ort dieselbe Bedeutung für den Kaiser, wie dieser. Wer in den letzten Jahren Seines Lebens Zeuge sein konnte des rührenden alltäglichen Bildes, wenn Tausende des Augenblicks harrten, um Seiner ansichtig zu werden, der sah und fühlte wohl, daß mit allen Blicken alle Heren Ihm entgegenflogen. Dieser Vorgang war wie ein täglicher Morgengruß des Volks zu seinem Fürsten, des Fürsten zu Seinem Volk, und beiden war er zur ungern entbehrten Lebensgewohnheit geworden. Mehr brauche Ich nicht zu sagen, um einer Gesinnung gerecht zu werden, die Mich hoffen läßt, daß, wie Mein Leben einer Erinnerung fortan geweiht sein wird, Ich Mich auch von einem An⸗ denken trostreich umgeben und getragen fühlen darf in Ausübung des Berufs, der Mir noch verbleibt.

Berlin, den 19. März 1888.

Dem

Augusta. An den Magistrat und die Stadtverordneten der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin.

Auf Allerhöchsten Befehl finden morgen in den Gar⸗ nisonkirchen Trauergottesdienste statt, und betheiligen sich daran Deputationen sämmtlicher Truppentheile und des Offizier⸗Corps hierselbst. Zur Theilnahme in der evangelischen Garnisonkirche sind morgen ausschließlich nur die aktiven Mitglieder der Militärgemeinde und deren Familien berechtigt. Die Predigt hält der Feldpropst der Armee, Dr. Richter.

Der Bundesrath, der Ausschuß desselben für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Handel und Verkehr, für Rechnungswesen und für Elsaß⸗Lothringen, und für Justizwesen und für Elsaß⸗ Lothringen hielten heute Sitzungen.

Die Adresse, welche der Reichstag in seiner gestrigen (59.) Sitzung an Se. Majestät den Kaiser und König zu richten beschloß, hat folgenden Wortlaut: Allerdurchlauchtigster Großmächtigster

Kaiser und König, Allergnädigster Kaiser, König und Herr!

In tiefster Ehrfurcht hat der Deutsche Reichstag Ew. Kaiser⸗ lichen und Königlichen Majestät Botschaft vernommen.

Wir sind erfüͤllt von Dankbarkeit, daß Ew. Majestät nach dem Heimgange Sr. Majestät, unseres in Gott ruhenden Kaisers, ie mit der Deutschen Kaiserwürde verbundenen Rechte und Pflich⸗ ten, alle Hindernisse überwindend, sofort übernommen haben, mit dem Entschlusse, die Reichsverfassung unverbrüchlich zu beachten und aufrechtzuerhalten und demgemäß die verfassungsmäßigen Rechte der einzelnen Bundesstaaten und des Reichstages gewissenh aft zu achten und zu wahren.

Mit Ew. Majestät und dem Kaiserlichen Hause trauert ganz Deutschland in bitterem Schmerz um den großen Herrscher, dem Deutschland seine Wiedervereinigung dankt, dessen Leben gewidmet war der Stärkung der für Deutschland gewonnenen Machtstellung als eines Horts des Friedens und der Befestigung des Bandes, welches er um Deutschlands Stämme geschlungen hatte, der bis an sein Ende unablässig bemüht war, für das Wohl aller Klassen unseres Volkes zu sorgen.

Der Reichstag ist entschlossen, an der Lösung der Aufgaben, welche Kaiser Wilhelm sich gestellt und als ein Vermächtniß dem deutschen Volk hinterlassen hat, an seinem Theil mitzuwirken, in

nie wankender Treue gegen Kaiser und Reich, in unerschütterlicher Hingebung an Ew. Majestät und Allerhöchstderen Haus.

Ew. Majestät haben den Willen kundgegeben, Recht und Gerechtigkeit, Freiheit und Ordnung im Vaterlande zu schirmen, die Ehre des Reichs zu wahren, den Frieden nach außen und im Innern zu erhalten und die Wohlfahrt des Volks zu pflegen.

Der Reichstag ist bereit, Ew. Majestät in der Durchführung dieses Willens mit allen Kräften zu unterstützen. Einmüthig hat der Reichstag bewilligt, was zur Erhaltung der Wehrkraft Deutsch⸗ ands erforderlich war, in der festen Hoffnung, damit ein Bollwerk zu schaffen, welches, so Gott will, den Frieden Europas erhalten

ird.

Wir leben der Zuversicht, daß das deutsche Volk fest gecint nit seinem Kaiser und den Regierungen der deutschen Staaten iner glücklichen Zukunft entgegengeht und alle Stürme, welche iber uns hereinbrechen könnten, siegreich bestehen wird.

Möge Gottes Segen auf Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majestät und unserem Vaterlande ruhen.

In tiefster Ehrfurcht verharrt Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majestät allerunterthänigster Der Deutsche Reichstag.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

Das Herrenhaus hielt heute seine 6. Sitzung⸗ welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, der Justiz⸗Minister Dr. von Friedberg, der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Dr. Lucius sowie mehrere Regierungskommissarien beiwohnten.

Der Präsident, Herzog von Ratibor, eröffnete die Sitzung um 1 Uhr 20 Min. mit geschäftlichen Mittheilungen.

In die Tagesordnung eintretend, wurde zunächst der Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Amts⸗ gerichts in Gnadenfeld, ohne Debatte angenommen, ebenso der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken: beide Gesetze nach dem mündlichen Bericht der Justizkommission.

Auf Antrag derselben Kommission wurde eine Petition des Rechtskonsulenten Juschus zu Skaisgirren durch Tages⸗ ordnung erledigt.

Dann berichtete Graf zur Lippe in einmaliger Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betr. die Abänderung des Art. 73 der Verfassungsurkunde, vom 31. Ja⸗ nuar 1850 (Verlängerung der Legislaturperiode), und beantragte: dem Gesetzentwurf unverändert die ver⸗ fassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Nachträglich hatte der Referent noch den Antrag gestellt, den Eingang des Gesetzentwurfs dahin zu fassen: „Wir Friedrich, von Gottes Gnaden ꝛc.“ Er empfahl auch diese Abänderung, als durch den Thronwechsel geboten, zur Annahme.

Herr von Woyrsch befürwortete, den Gesetzentwurf mit dieser Abänderung en bloc anzunehmen.

Das Haus genehmigte den Gesetzentwurf beinahe ein⸗ stimmig.

Graf Frankenberg berichtete sodann über die Denk⸗ schrift hinsichtlich der Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1886, betreffend die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen, für das Jahr 1887 und empfahl, die Denk⸗ schrift durch Kenntnißnahme für erledigt zu erachten.

Das Haus beschloß demgemäß. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (40.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Justiz⸗Minister, Dr. von Friedberg, der Finanz⸗Minister, Dr. von Scholz, der Kriegs⸗ Minister, Bronsart von Schellendorff, und mehrere Kom⸗ missarien beiwohnen, steht auf der Tagesordnung: Fort⸗ setzung der dritten Berathung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats für 1888/89.

Zunächst wird vorweg der Etat des Ministeriums ohne Debatte angenommen.

In der Fortsetzung der Spezialdiskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten beschwert sich bei Kap. 121 „Elementarunterrichts⸗ wesen“ der Abg. Sperlich darüber, daß durch Verfügung der Regierung in Oppeln in der Gemeinde Jatzdorf in Ober⸗ schlesien, in welcher 22 evangelische neben 29 katholischen Schulkindern vorhanden gewesen, eine besondere evangelische Schule eingerichtet worden sei. Die Mehrausgaben, die durch die Unterhaltung zweier Schulsysteme hier entständen, würden für die Evangelischen aus dem Polenfonds bestritten, während für die Katholiken eine solche Zusicherung aus dem Polen⸗ fonds nicht gegeben worden sei. M

Regierungskommissar, Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Kügler, bemerkt: der Umfang der Schule in Jatzdorf habe die Anstellung eines zweiten, und zwar des evangelischen Lehrers neben dem katholischen erforderlich gemacht. Die Regierung däbe überlegt, ob es sich empfehle, die Simultanschule hier aufrecht zu erhalten und einen zweiten evangelischen Lehrer anzustellen, was den Wünschen der katholischen Interessenten nicht entsprochen hätte, oder ob man die evangelischen und katholischen Kinder trennen und für jede Konfession eine eintlassige Schule ein⸗ richten solle. Die Entscheidung sei in letzterem Sinne aus⸗ gefallen. Die von dem Vorredner erwähnten Fonds seien nicht zur Protestantisirung bewilligt, sondern zum Schutz des Deutschthums in den polnischen Landestheilen und zur besseren Ausstattung vorhandener deutscher Schulsysteme in den an die polnischen Bezirke angrenzenden deutschen Landestheilen.

Abg. Dr. Windthorst erwidert, daß, wenn man in einer Gegend, in der kein Pole lebe, kein Kind polnisch spreche, eine besondere epangelische Schule errichte, das gegen den Sinn und die Absicht des Gesetzes spreche. Es gewinne darnach allerdings den Anschein, als sei der Fonds zur Evan⸗ gelisirung der Katholiken bestimmt. Gegen die Trennung der Schulsysteme sei an sich nichts einzuwenden, aber die evan⸗ gelische Gemeinde müsse dann in demselben Maße wie die katholische herangezogen werden.

zeeczerungakanuntse Fezeinter Regierungs⸗Rath Dr. Kügler, betont dem gegenedher, daß es sich hier um die Grün⸗ dung einer neuen Lehrersnhe, über deren Nothwendigkeit auf keiner Seite ein Zweifel beseehe, handele, und zwar um die Gründung einer solchen Stelle aus Staatsfonds. Dieser Fonds werde zur Verbesserung der deutschen Schulen ver⸗ wendet; und der Umstand, daß daraus im Regierungsbezirk Oppeln 38 evangelische und 38 katholische Lehrerstellen er⸗ richtet worden seien, beweise, daß der Fonds nicht zur Pro⸗ testantisirung jener Landestheile benutzt werde.

Abg. Szmula wendet sich gegen die sehr erheblichen Strafen für Schulversäumniß, welche namentlich in Ober⸗ schlesien mit großer Strenge beigetrieben würden und bei den niedrigen Lohnverhältnissen daselbst eine sehr unangenehme Belastung der Bevölkerung darstellten. Viele Väter könnten die Schulstrafen nicht bezahlen und müßten dafür durch eine entsprechende Freiheitsstrafe büßen. Ein weiterer Mißstand sei der, daß eine alte Kabinets⸗ ordre von 1825, wonach aus der Schule die Kinder erst dann entlassen werden sollen, wenn der Seel⸗ sorger sich überzeugt habe,

Kriegs⸗

daß sie die nöthige Schulbildung erlangt hätten, jetzt in dem Sinne angewendet werde, daß an die Stelle des Seelsorgers der Kreis⸗Schulinspektor trete. Man habe Kinder von mehr als

einen jungen Mann von 18 Jahren wieder zwangsweise in die Schule zurückgeführt, weil der Kreis⸗Schulinspektor ihre Kenntnisse für noch nicht genügend gehalten habe. Solche Zustände seien unerträglich.

Abg. Rickert: Auf dem Gebiet der Schulstrafen beständen wirklich erhebliche Mißstände; einen bezüglichen Antrag würde Redner daher gern unterstützen. Eine Gleichmäßigkeit der Strafen für alle Provinzen mit den verschiedensten wirthschaft⸗ lichen Verhältnissen sei sehr bedenklich. Die Schulstrafen wirkten anders in einer Stadt als dort, wo die Kinder drei bis vier Kilometer zur Schule zurücklegen müßten. Eine Abkürzung der Schulzeit nach unten hin sei wünschenswerth, da die Kinder im Alter von 6 Jahren weder körperlich noch geistig genügend entwickelt seien. Redner griff dann noch auf die gestrige Debatte, betreffend die Wahlbeeinflussungen verschie⸗ dener Schulbeamten, zurück. Sein Vertrauen, daß der Minister die Wahlbeeinflussungen verurtheilen werde, sei gerechtfertigt gewesen, und sei es bedenklich, daß die Unterrichts⸗ verwaltung erst durch die Verhandlungen des Ab⸗ geordnetenhauses Kenntniß von diesen Fällen erhalten habe, da sie doch sonst selbst die Abstimmungen der Lehrer in Posenschen Wahlkreisen genau kenne. Das Ver⸗ halten des Hrn. Gregorovius hätte der Herr Minister unvor⸗ sichtig und unangemessen genannt; gesetzwidrig und verwerflich würde der richtige Ausdruck gewesen sein. Bei Gelegenheit der Prüfung der Elbinger Wahl, die leider immer noch aus⸗ stehe, würden ähnliche Dinge noch einmal zur Sprache kommen.

Abg. Sperlich bemerkt, daß es ein großes Mißverhältniß nur 38 katholische seien, da

sei, wenn von 76 Schulen 90 Prozent der oberschlesischen Bevölkerung katholisch seien. Regierungskommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Kügler, führt aus, daß nach der Statistik der Unterrichtsverwaltung der Jahre 1882—86, die demnächst veröffentlicht werden würde, 323 katholische und 23 evangelische Schulstellen im

0220 Regierungsbezirk Oppeln gegründet worden seien: in und 22 evangelische, in

Westpreußen 133 katholische

Posen 140 katholische und 18 evangelische. Die Schul⸗ strafen hätten den Zweck, den Schulbesuch regelmäßiger zu machen, der besonders in Oberschlesien früher sehr mangel⸗ haft gewesen sei, und gerade diese Bevölkerung empfinde jetzt

14 Jahren, sogar

den Zwang sehr schwer, da sie sich noch nicht an die neuen Verhältnisse gewöhnt habe.

Bei Schluß des Blattes erhält der Abg. Dr. Windthorst das Wort.

Eine Ehefrau, woelche die Ehe gebrochen, hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 5. Dezember v. J., im Geltungsbereich des Preußischen All⸗ gemeinen Landrechts kein Klagerecht auf Ehescheidung auf Grund eines vom Ehemann begangenen Ehebruchs. Klagt der ehebrecherische Ehemann gegen die Frau auf Scheidung wegen Ehebruchs, so steht ihr weder ein Einwand noch eine Widerklage aus dem Ehebruch des Mannes zu. Sie ist auf die Scheidungsklage des Ehemannes kostenpflichtig zu verurtheilen, und das Eheverbot aus Art. 33 des Reichs⸗Personenstandsgesetzes kann nicht gegen den ehebrecherischen Ehemann, sondern nur gegen die wegen Ehebruchs geschiedene Ehefrau zur Anwen⸗ dung kommen; der thatsächliche Ehebruch des Mannes findet in diesem Fall nur hinsichtlich der Schuldfrage Berücksichtigung.

Die nicht ernstlich gemeinte Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 20. Dezember v. J., nicht strafbar, selbst wenn der Aufgeforderte sie für ernstlich gemeint hielt, dagegen ist die ernstlich gemeinte Auf⸗ forderung aus §. 49a Str.⸗G. B. zu bestrafen, auch wenn der Aufgeforderte die Aufforderung für keine ernstliche ansah.

Von Seiten des Pfarramts und Presbyteriums der evangelischen Gemeinde Marienbad ist in dem dortigen, ihr zum Mitgebrauch überlassenen evangelischen Bethause, dessen Eigenthum dem König von Preußen zusteht, zum Andenken an des Hochseligen Kaisers und Königs Majestät ein feierlicher Trauergottesdienst veranstaltet worden.

Es haben Berlin wieder verlassen: der General der Infanterie Graf von Bose, Chef des 1. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 31, General der Infanterie von Schachtmeyer, Chef des Pommerschen Füsilier⸗ Regiments Nr. 34, der General der Infanterie Freiherr von Barne kow, Chef des 6. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 68, der General der Infanterie z. D. von Nachtigal, die General⸗Lieutenants Hugo Prinz von Schönburg⸗ Waldenburg, à la suite der Armee, von Winterfeld, Gouverneur von Mainz, von Leszeczynski, Commandeur der 11. Division, Freiherr von Gemmingen, Commandeur der 21. Division, von Lewinski, Commandeur der 4. Di⸗ vision, von Dincklage, Kommandant von Frankfurt a. M., der Vize⸗Admiral Graf von Monts, Chef der Marine⸗ Station der Nordsee.

Eine Deputation des Kaiserlich russischen Infanterie⸗Regiments Kaluga Nr. 5, bestehend aus dem Obersten und Commandeur von Korobka, dem Hauptmann Frontinski und dem Lieutenant von Brümmer sind Simbirsk hier eingetroffen.

Danzig, 20. März. (W. T. B.) Der Landrath Jaeckel in Straßburg ist vom Provinzial⸗Landtage in engerer Wahl mit 31 gegen 21 Stimmen zum Landes⸗Direktor von Westpreußen gewählt worden.

aus

Posen, 19. März. In der am 17. März abgehaltenen siebenten Plenarsitzung des 24. Provinzial⸗Landtages sind folgende Gegenstände zum Vortrag bezw. zur Erledigung gebracht: I. Der Krankenanstalt der barmherzigen Schwestern in Posen ist eine einmalige Beihülfe von 6000 ℳ, der evange⸗ lischen Diakonissen⸗Anstalt in Posen eine solche von 9000 ℳ, dem Vaterländischen Frauen⸗Verein in Posen sind 4500 ℳ, dem Vaterländischen Frauen⸗Verein zu Bromberg 1000 be⸗ willigt. II. Das Gesuch des Elisabeth⸗Instituts für arme ehrbare Wöchnerinnen ist abgelehnt. III. Dem Posener Kunst⸗ verein und dem Kunstausstellungsverein der Stadt Posen sowie dem Kunstverein zu Bromberg werden je 500 ℳ. bewilligt. IV. Die Gesuche der Herbergen zur Heimath in Posen und Bromberg sind nicht berücksichtigt. V. Dem Provinzial⸗Verein für entlassene Strafgefangene wird eine einmalige Beihülfe von 300 bewilligt. VI. Die Gesuche des Vereins „Zoologischer Garten“ und des Vorstandes der historischen Ge⸗ sellschaft für die Provinz Posen um Beihülfen fanden keine Berücksichtigung. VII. Ein Antrag der Provinzial⸗Feuer⸗ sozietäts⸗Direktion auf Abänderung des §. 70 des Reglements, betreffend Aufhebung der Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge, wird zur Zeit abgelehnt. VIII. Der §. 7 des Reglements für die Taubstummen⸗Anstalten wird dahin abzuändern be⸗ schlossen: Die Dauer des Aufenthalts der Zöglinge in der An⸗ stalt beträgt, wenn es die Rücksicht auf die notirten Anwärter zu⸗ läßt, S Jahre, jedoch bildet das 16. Lebensjahr in der Regel den Schluß des Kursus. Die Gehälter der Lehrer an den Taub⸗ stummen-Anstalten werden, wie folgt, festgestellt: A. Gehälter und Remunerationen: Das Gehalt des Direktors in Posen auf 3600 bis 4800 % Das Gehalt der Vorsteher und ersten Lehrer zu Bromberg und Schneidemühl auf 2700 bis 3300 Das Gehalt der ordentlichen Lehrer auf 1500 bis 2700 Die Remuneration der Hülfslehrer: a. welche die erste Lehrerprüfung abgelegt haben, auf 950 ℳ, b. welche die zweite Lehrerprüfung ab⸗ gelegt haben, auf 1050 und jährlich eine Gehalts⸗ zulage von 50 bis zum Höchstbetrage von 1150 ℳ, c. welche die Taubstummen⸗Lehrerprüfung abgelegt haben, auf 1200 1400 B. Gehaltszulagen. Der Direktor in Posen und die Vorsteher und ersten Lehrer in Bromberg und Schneidemühl erhalten nach je 3 Jahren, der erste Lehrer zu Posen sowie die sämmtlichen ordentlichen Lehrer nach je 5 Jahren 300 bis zum Höchstbetrage ihrer Gehaltsstufe. Die Hülfslehrer, welche die Taubstummen⸗Lehrerprüfung abge⸗ legt haben, jährlich eine Zulage von 100 bis zum Höchstbetrage ihrer Gehaltsstufe. C. Dienstwohnungen und Wohnungsgeldzuschüsse. Den ordentlichen Lehrern einschließlich des ersten Lehrers in Posen, wenn ihnen nicht Dienst⸗ wohnungen überwiesen werden, kann in Posen und Bromberg ein Wohnungsgeldzuschuß von 360 ℳ, in Schneidemühl von 240 jährlich gezahlt werden. Den Hülfslehrern wird, falls ihnen im Anstaltsgebäude eine Wohnung nebst Be⸗ heizung eingeräumt ist, hierfür der Betrag von 100 von ihrer Remuneration einbehalten. D. Die oben festgesetzten Gehaltsskalen bilden nur die allgemeine Grundlage für die Beschlüsse der Verwaltungskommission, deren freiem Ermessen die Feststellung der Gehälter in jedem eiuzelnen Falle über⸗ lassen ist. Kein Beamter hat einen Rechtsanspruch auf Gehaltszulagen. Vorbedingung jeder Gehaltszulage ist vorwurfsfreie Dienstführung. E. Aus den Gehältern der ordentlichen Taubstummen⸗Lehrer können Hülfslehrer

und aus den Gehältern der ersten Lehrer können ordentliche Taubstummen⸗Lehrer besoldet werden. Ebenso kann aus dem Gehalt des Direktors zu Posen ein erster Lehrer mit den Befugnissen des Vorstehers besoldet werden. F. Die obigen Gehaltsskalen finden vom 1. April 1888 ab nur auf die in Zukunft anzustellenden ordentlichen Lehrer, sowie auf die bereits angestellten Hülfslehrer Anwendung. Indeß ist den Taubstummen⸗Lehrern zu Posen der Wohnungsgeldzuschuß von 360 vom 1. April 1888 ab zu gewähren. Hiernach wird der Etat für die Taubstummen⸗Anstalt in Posen für das Rechnungsjahr 1888/89 ff. in Einnahme und Ausgabe auf 83 600 ℳ, für die Taubstummen⸗Anstalt in Schneidemühl im Ordinarium auf 56 400 ℳ, im Extraordinarium auf 10 000 und in den folgenden Jahren auf 56 400 ℳ, für die Taubstummen⸗Anstalt in Brom⸗ berg auf 26 300 pro Jahr festgestellt. IX. Der Kaufver⸗ trag zwischen der Landarmen⸗Direktion und den Kaufleuten Meyer Hamburger in Posen und Plonsk in Kosten über das Grundstück Czarkow Band I Blatt 20 wird genehmigt. Der aupt⸗Etat für das gesammte Landarmen⸗Korrigenden⸗ und

Zwangserziehungswesen wird pro 1888/89 auf 398 850 und pro 1889,90 u. ff. auf 383 650 festgestellt. Es ist zu diesem Etat beschlossen: das Gehalt für den Landarmen⸗ Direktor mit jährlich 15 000 und die freie Dienstwohnung mit einem Miethswerth von 2000 anzusetzen. Von diesem Einkommen ist der Landarmen⸗Direktor pensionsberechtigt nach den für die Staatsbeamten geltenden jeweiligen Bestim⸗ mungen und tritt der Pensionsanspruch auch dann ein, wenn der Landarmen⸗Direktor nach Ablauf der Wahlperiode nicht wieder gewählt wird. Der Landarmen⸗Direktor ist verpflichtet, wenn er gleichzeitig zum Direktor der provinzialständischen Kommission für den Chaussee⸗ und Wegebau, der provinzial⸗ ständischen Verwaltungs⸗Kommission und der Provinzial⸗ Hülfskasse, oder auch nur von zweien derselben gewählt wird, diese Aemter ohne besonderes Entgelt zu verwalten. X. Die Inventarisirung der Baudenkmäler der Provinz Posen wird der provinzialständischen Verwaltungs⸗Kommission über⸗ tragen. XI. Die Petition des Magistrats zu Posen um Fest⸗ setzung eines besonderen Tarifs für die Erhebung der Feuer⸗ Societäts⸗Beiträge in der Stadt Posen wird der Provinzial⸗ Feuer⸗Societäts⸗Direktion zur Beantwortung überwiesen. XII. Von den Berichten über den Baufonds der Warthebrücke bei Schrimm, sowie über die von dem aufgelösten landschaft—⸗ lichen Kreditverein zur Einlösung von Pfandbriefen über⸗ wiesenen Fonds nahm die Provinzial⸗Landtags⸗Versammlun Kenntniß, ertheilte über die Rechnungen von den Provinzial⸗ Kommunalfonds pro 1884 85 und 1885,86 Decharge und lehnte mehrere Gesuche von Wittwen ehemaliger ständischer Beamten um außerordentliche Unterstützungen neben dem Wittwen⸗ und Waisengelde, ab.

Hiermit war die den 19. März.

20. März. Der 24. Provinzial⸗Landtag des Großherzogthums Posen ist nach Beendigung seiner Arbeiten heute geschlossen worden.

Tagesordnung erledigt. Nächste Sitzung

Wiesbaden, 19. März. In der heutigen dritten Plenarsitzung des Kommunal⸗Landtages beantragt der Vorsitzende vor Eintritt in die Tagesordnung den Erlaß von Adressen an Se. Majestät den Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin Augusta. Der Antrag wird einstimmig angenommen und das Bureau des Kommunal⸗ Landtages mit Abfassung der Adresse beauftragt. Die bis⸗ herigen Eingänge werden an die inzwischen gebildeten 5 Kom⸗ missionen: 1) eine Finanz⸗Kommission, 2) eine Wegebau⸗ Kommission, 3) eine Eingaben⸗Kommission, 4) eine Rechnungs⸗ prüfungs⸗Kommission, 5) eine Kommission für die Vor⸗ berathungen des Gesetzentwurfs, betreffend den Gemeinde— Wegebau im Regierungsbezirk Wiesbaden, vertheilt. Ein An⸗ trag Olfenius, den Etat zunächst einmal im Plenum zu be— rathen, wird angenommen.

Bayern. München, Session des Landtages ist bi längert worden.

Würzburg, 20. März. (W. T. B.) Der auf heute angesetzte neue Wahlgang im Landtagswahlkreise Würzburg 1 kam nicht zu Stande, da die ultramontanen Wahlmänner nicht erschienen waren. Der n ächste Wahl— gang ist auf den 5. April anberaumt.

20. März. 8

(W. T. B.) Die zum 21. k. M. ver⸗

Sachsen. Dresden, 20. März. von Oldenburg ist von Berlin hier Hotel Bellevue abgetreten.

Von mehreren zum Bürgermeistern war alsbald nach dem Ableben Sr. M ajestät des Kaisers Wilhelm Anregung dazu gegeben worden: es möchten die der revidirten Städteordnung unter⸗ stellten 73 größeren Städte des Königreichs Sachsen an Se. Majestät den Deutschen Kaiser Friedrich eine gemeinschaftliche Beileids⸗Adresse er⸗ lassen. Dieser Anregung ist von den Raths⸗ und Stadtver⸗ ordnetenkollegien aller dieser Städte Folge gegeben, die Adresse auch bereits am 17. d. M. an die Königlich sächsische Ge⸗ sandtschaft in Berlin mit der Bitte um deren Beförderung an Se. Majestät den Kaiser abgesendet worden.

Der Großherzog

eingetroffen und im

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Hessen. Darmstadt, 20. März. (Darmst. Ztg.) Die heutige Sitzung der Ersten Kammer eroöffnete der zweite Präsident, Fürst zu Isenburg und Büdingen, mit einer An⸗ sprache, in welcher er in warmen Worten des Hinschei⸗ dens Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm und der Thronbesteigung Sr. Majestät des Kaisers Friedrich gedachte. Darauf begann das Haus die Etats⸗ berathung.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. März. (Th. C.) er Großherzog kehrt heute von Berlin hierher zurück. er Erbgroßherzog ist am Sonntag von dort wieder hier ngetroffen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Cob urg, 16. März (Magdeb. Ztg.) Der auf gestern hierher berufene La ndtag wurde vom Präsidenten Muther mit einer Ansprache eröffnet, in welcher der Trauer über das Hinscheiden des Kaisers Wilhelm und der Hoffnung Ausdruck gegeben wurde, daß die inbrünstigen Gebete für die volle Genesung des Kaisers Friedrich zum Heil und Segen des Vaterlandes Erhörung finden möch⸗ ten. Hierauf theilte der Präsident mit, welche Arbeiten dem Landtage obliegen. Unter den Regie⸗ rungsvorlagen sind die bemerkenswerthesten: eine

Landtage in Dresden anwesenden

Bauordnung, Bestimmungen zur Organisation der Domänen⸗ verwaltung, ein Gesetzentwurf über die Enteignung von Grund⸗ besitz, die Forderung einer Bewilligung zur thüringischen Arbeiter⸗ kolonie mit 7500 als unverzinsliches Darlehen, die herstellung von Grundsteueranschlägen, ein Gesetzentwurf über Verabfolgung von Leichen an die Universität Jena und eine Vorlage, betr. Steuernachlaß der unteren Klassensteuerstufen.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 19. März. (Lds.⸗Ztg. f. Els.⸗Lothr.) Das anläßlich des Hinscheidens Sr. Majestät des Hochseligen Kaisers erlassene oberhirtliche Ausschreiben des Bischofs von Straßburg, welches gestern in den Kirchen der Diözese verlesen wurde, lautet, wie folgt:

Geliebteste! Das Gefühl großer Trauer durchweht alle Gauen des deutschen Vaterlandes, seitdem die drückende Botschaft ergangen: Se. Majestät der Kaiser Wilhelm I. ist todt! er hat nach kurzem Leiden das Pe gesegnet und ist in die Ewigkeit gegangen! Wenn⸗ auch Sein hohes Alter und die schweren Prüfungen letzterer Zeit einen solchen Ausgang befürchten ließen, so lebte man doch der Hoffnung, daß auch diesmal wieder der greise Monarch dem Todesengel trotzen und der Liebe seines Volkes würde erhalten bleiben. Gott hatte es in seinen unergründlichen Rathschlüssen anders beschlossen, und nun steht das deutsche Volk in tiefster Wehmuth vor dem offenen Grabe des Höchstseligen Regenten, welcher seinen Unterthanen immerfort ein ge⸗ liebter Vater war, der ihre Geschicke in trüben wie in freudigen Stunden mit zärtlicher und edelmüthiger Hingebung geleitet hat. Auch hatten Alle, ohne Unterschied des Ranges und der Konfessionen, ihrem theuern Herrscher mit der tiefsten Verehrung eine unerscütter⸗ liche Anhänglichkeit erwiesen, die sich auch bei den härtesten Prüfungen bewährt hat. Darum auch trauern mit derselben innigsten Wehmuth Katholiken und Andersgläubige ob der schmerzlichen Wunde, welche ihren Herzen durch die Hand des Todesengels ge⸗ schlagen wurde.

Wir werden den Gefühlen unserer Herzen Ausdruck geben, indem wir dem König aller Könige innigst danken ob der dem hohen Ver⸗ ewigten bei Lebzeiten verliehenen Gnaden und der durch seine Ver mittelung dem Vaterlande erwiesenen Wohlthaten. Es ist hier nich der Ort, ausführlich zu erörtern, was der Höchstselige Monarch Seiner Thronbesteigung und besonders nachher für die deutsche Nation geleistet hat. Er hat beinahe ein volles Jahrhundert hindurch für deren Wohl und Entwickelurg mit völliger Hingebung gearbeitet, und

enn auch die Kirche Deutschlands unter seiner Regierung herbe Stunden der Prüfung erlebt, so dürfen wir nicht vergessen, daß es seiner Friedensliebe zugeschrieben werden muß, wenn bessere Zeiten für die deutschen Katholiken eingetreten sind; wir dürfen nicht ver⸗ gessen, daß er in den heutigen Tagen, wo der Geist der Gottlosigkeit bereits Alles durchweht, stets an die Religion unter dem Volke ge⸗ halten und den ihr gehörigen Rang einzuräumen beflissen war. Diese Anerkennung spendete ihm jüngst noch unser glorreich regierender heil. Vater Leo XIII., mit dem er in freundschaftlicher Beziehung stand und zu dem er die aufrichtigste Verehrung hegte. Es ist des⸗ halb für uns eine heilige Pflicht, Gott, dem Spender aller Gnaden, dafür aufrichtig zu danken; denn von ihm, sagt der heilige Paulus, kommt alle Gewalt, von ihm auch die Gnade, die Oberherrschaf zum allgemeinen Nutzen zu handhaben. Von Gott dem Herrn kam dem hohen Verblichenen jene räterliche Liebe und herablassende Güte, mit der er den Geringsten gleichwie den Vornehmsten unter seinen Unterthanen begegnete; von Gott dem Herrn jene edelmüthige Hin⸗ gebung, mit welcher er das Wohl seines Volkes zu befördern wußte: von Gott dem Herrn jene Ehrfurcht für das religiöse Gefühl und jener Wahlspruch: „Ich und mein Haus wollen dem Herrn dienen!“ Für alle diese reichen Herrschergaben und Regententugenden sei Gott gedankt!

An des Hohen Verewigten Stelle hat nun Gott Seinen Erlauchten Sohn berufen, und auf dem verwaisten Thron sitzt nunmehr Se. Majestät der Großmächtigste Fürst und Herr, Friedrich III., König von Preußen und Deutscher Kaiser. Schwere Prüfungen hat der all⸗ mächtige Gott in letzter Zeit über den neuen Monarchen verhängt; heißes Flehen und inbrünstiges Gebet ist deshalb aus allen Theilen des deutschen Vaterlandes für den Hohen Kranken zum Himmel empor⸗ gestiegen, auf daß der mit ritterlichem Sinn so reich begabte Fürst dem Lande erhalten bleibe. Die Katholiken Deutschlands werden zu beten fortfahren, auf daß der allgütige Gott den jetzigen König und Kaiser Friedrich segne, unter seine Obhut nehme und ausrüste mit den zur segensreichen Regierung nothwendigen Gaben. Wir werden so den Ermahnungen des großen Weltapostels nachkommen, der da sagt: Verrichten wir Bitten, Gebete, Fürbitten, Danksagungen für alle Obrigkeiten, damit wir ein ruhiges, stilles Leben führen mögen, in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit; denn dieses ist gut und wohlgefällig vor Gott unserem Heilande.“

Um dieser Pflicht nachzukommen, hat der deutsche Episkopa Trauerfeierlichkeiten vorgeschrieben, welche, nach dem Wunsch des heiligen Stuhles, in äͤhnlicher Weise im Reichslande stattfinden

Demgemäß haben wir, nach Anhörung unseres ü

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41 . 91[18 Ng 8 Domkapitels, ver folgt: u. s.

dnet und perorbnen wis ronet und verordnen wie

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. März. (W. T. B. Dem „Armee⸗Verordnungsblatt“ zufolge ernannte der Kaise in einem Befehl vom 18. d. M. den Kron prinzen Rudolf um der Infanterie als Hauptwaffe des Heeres einen Beweis seiner besonderen Fürsorge zu geben, zum General— Infanterie⸗Inspektor.

Wie das „Armee⸗Verordnungsblatt“ meldet, ist der Kom⸗ mandant des 9. Armee⸗Corps (Josefstadt), FML. Baron König, zum Kommandanten des 2². Armee⸗Corps und zum kommandirenden General von Wien, und der Divisionär Graf Philipp Grünne zum Komman⸗ danten des 9. Armee⸗Corps ernannt worden.

(Wien. Abdp.) Der Budgetausschuß des Abge⸗ ordnetenhauses hielt gestern eine Sitzung, in welcher der Generalberichterstatter Abg. Dr. Mattus den Bericht über das Budget pro 1888 vorlegte. Danach betragen die Ein⸗ nahmen 516 716 585 Fl., die Ausgaben 537 938,945 Fl. Der Gesammtabgang beläuft sich demnach auf 21 222 360 Fl.

.— (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus ertheilte mit großer Maäjorität die Genehmigung zur gerichtlichen Verfolgung des Abg. Schoenerer wegen des gewaltsamen Eindringens in die Redaktionsjzimmer des „Neuen Wiener Tageblatts“ und wegen der Angelegenheit des aufgelösten Kommerses der „Teutonia“. Schoenerer erging sich hierbei in heftigen Ausfallen gegen die Presse; er wurde wiederholt zur Ordnung gerufen, schließlich wurde ihm das Wort entzogen. Ein Antrag von Pattai und Tuerk auf Rückverweisung der Sache an den Ausschuß wurde mit allen gegen 15 Stimmen abgelehnt.

8 Großbritannien und Irland. London, 21. März. (W. T. B.) Ihre Majestat die Königin empfing gestern

den in außerordentlicher Mission von Berlin hier ein⸗ vv General Freiherrn von Los, welcher die Thron⸗ besteigung Sr. Majestät des Kaisers Friedrich an⸗ zeigte.

(A. C.) Die Regierung hat eine parlamentarische Kommission ernannt, welche Erhebungen über die Ein⸗ wanderung mittelloser Ausländer in England an⸗

stellen soll. Der Kommission gehören u. A.

Neu⸗

die Unterhaus⸗

Boulanger sei.

Mitglieder Baron Worms, Baron Ferdinand Rothschild und Mr. Bradlaugh an. 8

„Wie die „World“ mittheilt, hat die Regierung beschlossen, die Insel Ascension als Flottenstation, d. h. überhaupt aufzugeben.

Frankreich. Paris, 20. März. (W. T. B.) Heute Mittag fand in der Kirche Saint Philippe die Trauerfeier für den verstorbenen Senator Carnot statt. Der Prä⸗ lident der Republit mit seiner Familie, die Minister, das diplomatische Corps und zahlreiche Freunde des Verstorbenen aus politischen und literarischen Kreisen wohnten der Feier bei.

Nach einem Telegramm der „Agence Havas“ aus Dün⸗ kirchen ist die Reise des Präsidenten Carnot auf den 25 bis 27. d. M. festgesezt. Derselbe wird Dü⸗ nkirchen, Lille, Maubeuge und Brüssel besuchen. Das Kanal“ Geschwader wird ihn in nkirchen aufsuchen.

In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte Cassagnac, daß er kein Anhänger des Generals Boul Boulanger sei übrigens in keiner Weise durch sich selbst mächtig, nur die Schwäche der Regierung und die Unpopularität der Kammer machten ihn populär. Uebrigens wür⸗ den Maßregeln gegen Boulanger die Absichten des Landes, welches einen Helfer erwarte, nicht ändern. Der Minister⸗Präsident Tirard rechtfertigt die Maßregeln gegen Boulanger und be⸗ steht auf der Nothwendigkeit, die militärische Disziplin aufrecht zu erhalten. Boulanger habe sich in Widerspruch gesetzt mit den bestehenden Gesetzen; er, der Minister, verlange die einfache Tagesordnung. Nachdem Laguerre die Vertheidigung Bou⸗ langer's ergriffen hatte, sagte Tirard, die Regierung habe, nach⸗ dem sie Fakta der Indisziplin von Boulanger konstatirt, be⸗ schlossen, ihn einem Untersuchungsgericht zu überweisen. Es sei nichts hinzuzufügen, da man nicht den Schein erwecken wolle, als wünsche man auf die Entschließung der Untersuchungs⸗ kommission einzuwirken; er bitte um Annahme der einfachen Tagesordnung. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die von der Regierung verlangte einfache Tagesordnung mit 349 gegen 93 Stimmen angenommen.

Der Prozeß gegen General Caffarel und Frau Limousin wegen Handels mit Ordens⸗Dekorationen wurde heute vor dem Zuchtpolizeigericht zu Ende geführt. Das Gericht nahm bei General Caffare!l mildernde Umstände an und verurtheilte denselben nur zu 3000 Fr. Geldbuße; Frau Limousin wurde zu 6 monatlichem Gefängniß verurtheilt.

21. März. (W. T. B.) Hundert Mitglieder

der Rechten enthielten sich bei der gestriger Abstimmung über die von der Regierung verlangte einfache Tagesordnung ihrer Stimme. Die Majorität bestand aus 268 Republi⸗ kanern und 71 Abgeordneten der Rechten. Die Blätter billigen meistentheils die Abstimmung der Kammer. 1 Hem 1 Jahrhundert“ zufolge erklarte der General Boulanger, daß, da er durch keine militärischen Rücksichten mehr zurückgehalten sei, er sich der Wahlagitation seiner Freunde anschließen werde.

Marseille, 21. März. ) Felix Pyat verweigerte zu Gunsten Boulanger's seine Kandidatur zurückzuziehen.

Italien. Rom, 20. März. putirtenkammer genehmigte in das Budget des Ministeriums mit 178 gegen 37 Stimmen.

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Schweiz. Bern, 20. März. II12 De Nationalrath hat heute, entsprechend dem Antrage der mi der Vorberathung betrauten Kommission und nach Befür— wortung durch den Bundesrath Droz, den vom Bu ndesrath für eine bessere Organisation der politischen Polizei geforderten Kredit ohne Diskussion und einstimmig bewilligt.

N I 24 (W. T. B.

(W. T. B.) Die De⸗ ihrer heutigen Sitzung des Auswärtigen

Schweden und Norwegen. tock ei Beginn der heutigen Sitzung des Re chstages gaben Vorsitzenden beider Kammern der An⸗ heilnahme der wedischen Repräsentation an der Trauer Ausdruck, die as deutsche Volk durch das Hinscheiden Kaiser Wilhelm's betroffen. Der Vorsitzende der Er sten Kammer, Graf Lagerbjelke, sagte: „Ich weiß wohl, daß ich den nur Worte verleihe, was jeder unter uns selbst tief fühlt, wenn ich der warmen Theilnahme Ausdruck gebe, mit welcher das schwedische Volk die Nachricht von dem Hinscheiden des großen Monarchen aufgenommen hat, um dessen Staub jetzt das deutsche Volk trauernd steht. Hier ist nicht di geeignete Zeit und der Ort, um die großen Thaten des heimgegangenen Kaisers und seinen Einfluß auf die Mit- und Nachwelt zu schildern; aber es mag mir doch gestattet s in, zu sagen, daß unser Volk immer mit Bewunderung zu den hohen Eigenschaften und den Tugenden des großen Kaisers hinauf⸗ blicken wird; immer wird dieses Volk sich mit aufrichtiger Theilnahme über das Gute freuen, das seinen Lebenswerken entsprießen kann“ Der Präsident der Zweiten Kam mer, Herr Wigk, äußerte: „Die gestern eingegangene Nachricht, daß der ruhmgekrönte Deutsche Kaiser thatenreiches

olm, 10. März.

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1f en Ra sein Leben beschlossen hat, hat das deutsche Volk mit tiefer Trauer und alle denkenden Sinne mit Wehmuth erfüllt. Ich bin überzeugt, daß das schwedische Volk innigen Antheil nimmt an der Prüfung, die seinen Stammverwandten jetzt beschieden ist, und bin überzeugt, daß es mit warmen Wünschen den Nachfolger begleitet, der jetzt unter besonders schweren Ver⸗ hältnissen das Kaiserscepter übernimmt. Möge der Allmächtige ihm Leben und Kraft verleihen, um die Ruhe und den Frieden zu erhalten und zu sichern, welche den Lebensabend des heim⸗ gegangenen Kaisers verschönten.“

14. März. Der König ist heute Vormittag von Christiania hier wieder eingetroffen. Die Reise nach dem Auslande, welche Se. Majestät am 3. April anzutreten ge⸗ dachte, ist, wie „Aftonbladet“ meldet, wegen des Hinscheidens des Kaisers Wilhelm auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Christiania, 13. März. Professor P. O. Schjött ist zum Staatsrath ernannt worden und wird an Stelle des zurückgetretenen Staatsraths Astrup in die Staatsraths⸗ Abtheilung in Stockholm eintreten. Staatsrath Haugland hat aus Gesundheitsrücksichten Urlaub genommen, und es ist an seiner Stelle der Expeditions⸗Sekretär O. Olsen als Staats⸗ rath konstituirt und ihm die Verwaltung des Finanz⸗Departe⸗ ments übertragen worden. P“

Gothenburg, 14. März. Aus Anlaß des des Kaisers Wilhelm haben die hier schen gestern ein Comite gebildet, Anzeige macht:

Gedäͤchtnißfeier. Anläßlich des Hinscheiden

des Hinscheidens ansässigen Deut⸗ welches heute folgende

Sr. Majestät