21. März. (W. T. B.) Die Strecke Bromberg —Dirschau
jeder im Betrieb. 8 “ 21. März. (W. T. B.) Die Stadtverordneten nahmen gestern die Vorlage des Magistrats, betreffend die Fübrung der Großschiffahrt durch die Stadt Breslau, an und bewilligten mit großer Majorität alle bezüglichen Forderungen. u““
Sommerfeld, 21. März. (W. T. B.) Das Königliche Eisenbahn⸗Betriebsamt theilt mit, daß in vergangener Nacht in Folge Entgleisung eines Güterzuges bei Station Frankfurt a. O. die Nacht⸗Courierzüge nach Posen, Thorn und Breslau bis Fürsten⸗ walde gelangt sind und die Personenzüge nach Breslau mehrstündige Verspätung erlitten haben. Seit heute 8 Uhr Morgens ist indessen die Strecke wieder fahrbar. 1 1
Münster i. Westf., 20 März. (W. T. B.) Von der Ost⸗ friesischen Küstenbahn sind auch die Strecken Georgesheil — Aurich und Emden — Georgesheil und Esens — Witt⸗ mund durch Schneeverwehung unfahrbar, ebenso die Vollbahnstrecke Leer — Emden in Folge Verwehung zwischen den Stationen
eermoor und Oldersum. Schneesturm dauert in unverminderter Stärke an, daher Ende der Verkehrsstockung noch nicht zu übersehen.
Krefeld, 20. März. (W. T. B.) Der Trajektbetrieb Griethausen — Welle ist wieder eröffnet.
Neustrelitz, 20. März. (W. T. B.) Auf der Neu⸗ strelitz⸗Warnemünder, der Mecklenburgischen Südbahn und der Friedland⸗Neubrandenburger Bahn ist der Verkehr in Folge Schneeverwehungen eingestellt Auch auf der Nordbahn sind große Verkehrsstörungen vorgekommen. 8
Altona, 20. März. (W. T. B.) Das hiesige Eisenbahn⸗ Betriebsamt macht bekannt: Betrieb auf den diesseitigen Strecken nördlich Flensburgs ist im vollen Umfange wieder aufgenommen
Bremen, 20. März. (W. T. B.) Die Verkehrsstörung auf der Strecke Bremerhaven — Geestemünde bis Bremen ist beseitigt. Der Personen⸗ und Güterverkehr ist wieder eröffnet.
Hamburg, 20. März. (W. T. B.) Der Postdampfer „Rugia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute früh Lizard passirt.
Auf der Strecke Hamburg — Berlin findet wieder durch⸗ gehender Betrieb statt, wenn auch derselbe streckenweise ausgeführt wird. Soeben, 1 ¼ Uhr, trafen zwei Züge aus Berlin ein. Die Strecke Oldesloe — Schwarzenbek ist in Folge Schneeverwehung noch gesperrt.
Mannigfaltiges.
(N. A. Ztg.) Der Sanitätsbericht über die Kaiserlich deutsche Marine für den Zeitraum vom 1. April 1885 bis 31. März 1887 enthält auch einige nähere Angaben über den Ge⸗ sundheitszustand und die Art sowie den Verlauf von Erkrankungen, die während des Aufenthalts cinzelner Kriegsschiffe in den neu er⸗ worbenen Schutzgebieten und in den, denselben benachbarten Län⸗ dern und Meerestheilen vorgekommen. Diese Angaben beziehen sich auf die Krankheitsverhältnisse der in der Südsee, sowie der an der Küste von Ost⸗Afrika und vor Kamerun stationirten Fahrzeuge. In der Südsee verweilte der Kreuzer „Albatroß“ vom Dezember 1885 bis zum Fe⸗ bruar 1886 theils im Bismarck⸗Archipel, theils besuchte er die Fidji⸗ Samoa⸗ und Tonga⸗Inseln. Hieran schloß sich im April eine Rundreise nach den Neuen Hebriden, Karolinen⸗ und Marschall⸗Inseln. Kanonenboot „Hyäne“ besuchte im September 1885 verschiedene Häfen Australiens, ging dann für einige Monate nach Zanzibar, und später nach Mauritius. Der Kreuzer „Adler“ traf im Oktober in Cooktown in Australien ein, dann nahm er den Kurs nach den Salomons⸗Inseln, und blieb noch von Oktober bis Mitte Januar im Bismarck⸗Archipel und in Neu⸗Guinea. Be⸗ merkenswerth waren in dieser Zeit die aus But⸗But an der Ost⸗ küste Neu⸗Mecklenburgs (im Bismarck⸗Archipel) herstammenden 23 Malariafälle. Dort hatte „Adler“ vom 3. bis 9. Dezember eine Abtheilung des Landungs⸗Corps von 14 Köpfen zur Bestrafung von Eingeborenen ausgeschifft, und am 7. Dezember noch durch eine 2. Ab⸗ theilung von 20 Köpfen verstärkt. Beide hatten anstrengende Maͤrsche bei ungünstigem, regnerischem Wetter längs der Küste machen müssen, welche aus Korallen besteht, bei Ebbe weithin trocken fällt und an mehreren Stellen durch verwesende organische Massen verpestet wird; sie hatten ferner Flüsse und schmale Meeresarme zu durchwaten ge⸗ habt und theils 6, theils 2 Nächte am Lande zugebracht. Am 11. De⸗ zember ging das Schiff nach Neu⸗Guinea in See, lag vom 15. bis 19. Dezember in dem fieberfreien Hatzfeldthafen, vom 21. bis 26. De⸗ zember im Finschhafen und vom 30. Dezember bis Mitte Januar in Matupi. Am 19. Dezember erkrankten 3 Leute, am folgenden Tage 4 an Malaria, am 23. wieder 3, am 24. und 26. je 2 und so bis zum 2. Januar fast täglich 1 oder 2. Die ersten 13 Erkrankten waren die Theilnehmer jener zuerst in But⸗ But gelandeten Abtheilung, von welcher nur der führende
Offizier fieberfrei blieb; dann folgten 8 Leute von der zwei⸗ ten am 7. Dezember gelandeten 20 Köpfe starken Abtheilung, worunter auch der führende Offizier. Außerdem erkrankten nur noch 2 Leute, von denen 1 ein Brandungsboot von But⸗But an Bord ge⸗ holt und der zweite im Dampfkutter dort eine Nacht an Land zugebracht hatte. Sonst wurde damals Niemand an Bord von Malaria befallen. Die Thatsache, daß alle Erkrankten in But⸗But an Land gewesen waren, die Reihenfolge, in welcher sie erkrankten, und die Berücksichtigung der Inkubationszeit lassen keinen Zweifel, daß dort der Ursprung ihrer Krankheit gesucht werden muß, zumal Hatzfeldthafen nach den bisherigen Erfahrungen fieberfrei ist und sogar als Kurort für die fieberkranken Beamten der Neu⸗Guinea⸗Compagnie dient. Die Inkubation betrug für die Theilnehmer der ersten Lan⸗ dungsabtheilung 10 bis 19 Tage, für diejenigen der zweiten 14 bis 24 Tage. Von diesen 23 Erkrankungen war das Fieber bei 7 re⸗ mittirend, bei 12 intermittirend und bei 4 bestand nur ein Anfall; aber auch bei den remittirenden Fällen hielt das Fieber nicht länger als 3 Tage an. Von den 13 zuerst Erkrankten blieb keiner ohne Rezidiv, von den 8 folgenden aber hatten nur 3 Fieberrückfälle zu bestehen. Vielleicht erklärt sich dieser Umstand dadurch, daß Erstere der Einwirkung des Malariagiftes länger ausgesetzt waren als etztere.
Von den aus den Kämpfen mit den Eingeborenen herrührenden Verwundungen waren 3 durch Schuß, 20 durch Hieb, 12 durch Stich herbeigeführt. 8
Die Speere im Bismarck⸗Archipel, mit welchen diese Ver⸗ wundungen hervorgebracht wurden, sind nicht vergiftet. Sie bestehen aus schwerem, hartem, aber sehr leicht splitterndem Holze. Beim Rückzuge steckten die Eingeborenen solche Speere mit der Spitze gegen die Verfolger im hohen Grase in den Boden, so daß diese auf die⸗ selben aufliefen. Auf diese Weise war der zweite und dritte Speer⸗ stich entstanden. 1 8
Sämmtliche Verletzungen in diesen Kämpfen waren sofort anti⸗ septisch verbunden worden, und zwar mit trockener Sublimatwatte und mit Jodoform, welches namentlich auf die Ränder zerrissener Schußöffnungen gestreut wurde. Das Verbandwasser für die Reinigung der Wunden war durch Eingießen stärkerer Sublimat⸗ lösung in die Milch frisch aufgebrochener Kokosnüsse hergestellt worden. Die Wundheilung ging überall fieberlos und mit ganz spärlicher Ab⸗ sonderung von Statten.
Längere Zeit waren in Afrika stationirt: der Kreuzer „Möwe“, und zwar ca. 15 Monate, die allerdings durch Fahrten an die benach⸗ barte Küste und durch eine Reise nach Aden und Bombay unterbrochen wurden. Der Kreuzer „Habicht“ war fast während des ganzen Be⸗ richtsjahrs im deutsch⸗westafrikanischen Sch utzgebiet, auch Kanonenboot „Cyclop“ brachte 6 Monate auf der westafrikanischen Station, Kanonenboot „Hyäne“ etwa 8 Monate in den Gewässern von Zanzibar zu. Eine längere Stationirung hatte die Kreuzerfregatte „Bismarck“ vor Kamerun. Einen etwa 6 bis 8monatigen Aufenthalt in den Ge⸗ wässern Zanzibars hatte die Kreuzerfregatte „Gneisenau“ und die Kreuzerkorvetten „Olga“, „Carola“. Die Fregatte „Stosch“ und die Korvette „Sophie“ blieben dort nur 2—3 Monate vor Anker.
Der Aufenthalt auf der Außen⸗Rhede von Kamerun und bei Svellaba wird als unschädlich bezeichnet: auf „Bismarck“ erkrankten dort nur 4 Leute, welche seit 2 bezw. 3 Monaten das Schiff nicht verlassen hatten. Dagegen war von den meisten Malaria⸗Erkrankten nachweislich das Krankheitsgift bei mehr oder minder häufigem, kür⸗ zerem oder längerem Verkehr und Aufenthalt am Lande aufgenommen worden. Besonders schädlich wirkte nächtlicher Aufenthalt am Lande. Auf „Habicht“ und „Möwe“ wurde Wachtdienst am Lande, welcher im März und April 1885 4 Wochen lang eingerichtet war, als Ursache zahlreicher Malariafälle bezeichnet. Besonders ungünstige Folgen hatte der Aufenthalt in den stromaufwärts gelegenen Flußläufen, welche größtentheils schmal, wenig ventilirt sind und dicht bewachsene, mit den Produkten der verschiedensten Verwesungs⸗ und Vermoderungs⸗ vorgänge bedeckte Ufer haben. Von „Bismarck“ wurde der Dampfer „Dualla“ zur Anlegung und Aufrechterhaltung einer Handelssperre im
Kamerunfluß benutzt und hatte für diesen Zweck von Mitte Februar bis Mitte März eine Besatzung
erhalten; von 36 Personen, welche hierzu gehörten, erkrankten 28 an Malaria. Bei einer mehrtägigen Fahrt mit dem Dampfboot von „Habicht“ auf dem Malimbaflusse wurden sämmtliche Theilnehmer von frischer Malaria befallen. Unter 24 Leuten, welche von „Bismarck“ gelegentlich einer Expedition auf demselben Flusse 2 Nächte in einem Schuppen unmittelbar am sumpfigen Flußufer zubrachten, kamen 10 Neuerkrankungen an Malaria vor.
Im Allgemeinen waren von Anfang an schwere Erkrankungen in Kamernn felten, und es wurde betont, daß die Mälaria⸗Neuerkrankurtgen keineswegs bedenklich und langwierig waren, daß vielmehr nur von der Häufigkeit der Rückfälle und von den damit verkundenen Störungen im Bereich der Verdauungsorgane durch den fortschrei⸗ tenden Kräfteverfall, die mangelhafte Blutbereitung und Herzschwäche Gefahr drohte. Wie groß dieser Einfluß war, erhellt daraus, daß
auf „Cyeclop⸗ im 2. Berichtsjahre die durchschnittliche Behandlung der Malariafälle bei der alten Besatzung 27 ½ Tage, bei der neuen dagegen nur 5 ½ Tage betrug, und daß auch auf „Habicht“ die ent⸗ sprechenden Zahlen auf 10,2 und 4,1 sich stellten. Je größer die Zahl der Rückfälle wurde, um so hinfälliger wurden die Betroffenen und um so schwerer erholter sie sich. Auf „Habicht“ war die größte Zahl der Fieberrückfälle bei derselben Person 7, auf „Bismarck“ wurden 8 Rückfälle bei 5, 9 bei 1 und 10 bei 2 Leuten beobachtet. Auf „Cyclop“ konnte bei 4, auf „Habicht“ bei 6 Malariakranken der Kräfteverfall und die Blutarmuth überhaupt nicht gehoben werden, und es wurde bei diesen daher die Ausschiffnng und Heim⸗ sendung erforderlich.
Während die von der Westküste Afrikas herstammenden Malaria⸗ Erkrankungen durch sehr häufige und schwere Rückfälle ausgezeichnet waren, so daß z. B. auf 294 Neuerkrankungen von den Schiffen „Cyclop“, „Habicht“, „Luise“ und „Bismarck“ 457 Rezidive kamen (1,: 1,6), folgten auf 157 an der Ostküste Afrikas entstandene frische Malariafälle nur 92 Recidive (1: 0,6). Auch vertheilten sich diese geringeren Zahlen auf eine größere Anzahl von Schiffen mit weit stärkerer Besatzung. An dem Hauptaufenthaltsorte der Schiffe an der Ostküste, in Zanzibar selbst, entstanden verhältnißmäßig wenige Fieber von geringerer Schwere und ohne Neigung zu Rückfällen; einzelne Schiffe blieben dort ganz frei, z. „Möwe“ im 2. Berichtsjahre und „Olga“; andere hatten nur vereinzelte Wechsel⸗ fieber („Elisabeth“ in 2 Monaten 15 ohne Rückfälle, „Bismarck“ in 5 Monaten 25 Neuerkrankungen mit 7 Rückfällen, „Carola“ in 3 Monaten 4 Neuerkrankungen und 1 Rückfall, „Sophie“ in 3 Monaten 11 Neuerkrankungen und 1 Rückfall). Auf einigen Schiffen erreichte der Zugang allerdings eine größere Höhe, z. B. auf „Gneisenau“ (44 Fälle, worunter 29 Neuerkrankungen), auf „Stosch“ (74 Fälle, worunter 36 Neuerkrankungen), und es befanden sich auf letzte⸗ rem Schiffe hierunter auch 8 leichtere und 4 schwere Fälle von remit⸗ tirendem Fieber, aber erweislich waren diese meistens die Folge von Besuchen an ungesunden Plätzen des Festlandes, von Bootsfahrten und Jagdpartien in sumpfigen Flußmündungen und dergl. An einer dreitägigen Fahrt auf dem Panganiflusse z. B. betheiligten sich 20 Personen von „Stosch“; hiervon erkrankten 16, und zwar 12 nach 12 bis 13 Tagen an Malaria mit auffällig vielen Recidiven. Von den 4 schweren remittirenden Malariafällen, welche auf „Stosch“ zu⸗ gingen, trat einer 4 Wochen nach der Ankunft in Zanzibar, die übrigen 2 bis 3 Wochen nach einem 3tägigen Aufenthalt in Mozam⸗ bique auf; jener Erkrankte wurde wegen schwerer Hirnerscheinungen in Zanzibar ausgeschifft und zurückgelassen; von den 3 Letzteren genasen 2 nach mehr als 6⸗ bezw. 10 wöchiger Behandlung und 1 starb nach der Rückkehr in die Heimath.
Gegen leichte Malaria⸗Anfälle und Wechselfieber wurde in den meisten Fällen Chinin, und zwar namentlich, wenn es in großen Dosen gegeben wurde, mit Erfolg angewendet. In einzelnen Fällen, wo die innerliche Anwendung nicht vertragen wurde, ging man zur Einverleibung durch subkutane Einspritzung oder durch Klystiere über. Bei den schweren remittirenden Formen dagegen blieb Chinin ohne Wirkung, selbst wenn es wochenlang gegeben wurde. Bemerkens⸗ werth war folgende Beobachtung auf „Stosch“: als bei zwei Kranken nach vier⸗ bezw. zweiwöchiger Fieberdauer die Temperatur⸗ steigerung etwas nachließ und nochmals ein Versuch mit Chinin (drei Gaben zu 0,5 g im Laufe eines Tages) gemacht wurde. stieg die Temperatur plötzlich wieder über 40 Grad und der Puls auf 120 bis 130 Schläge, das Bewußtsein wurde getrübt und es brach ein scharlachähnlicher Ausschlag am ganzen Körper aus; bei Gebrauch von Fingerhut und von erregenden Mitteln verschwanden diese bedroh⸗ lichen Zeichen erst in 24 Stunden. Vielfach wurde außer Eis und kühlen Bädern Antipyrin angewandt, wenn Chinin nicht wirkte. Auf „Cyclop“ wurden schon durch 2 g dieses Mittels, selbst wenn der Frost bereits begonnen hatte, die Anfälle schnell ge⸗ mildert und auf „Gneisenau“ dadurch Temperaturerniedrigung und Schweiß bewirkt und das Krankheitsgefühl verringert, aber der Krank⸗ heitsprozeß selbst nicht beeinflußt gefunden. Auch von anderen Schiffen wurde die Temperatur herabsetzende Wirkung bestätigt, und auf „Stosch“ gelang es in einem Falle, wo hohes Fieber fast zwei Monate lang bestand, die Temperatur durch tägliche Gaben von 3 —5 g Anti⸗ pyrin fast normal zu halten und den Kranken durchzubringen, obwohl zablreiche Abscesse an Kopf, Rumpf und Armen und doppelseitige eitrige Ohrspeicheldrüsen⸗Entzündung die Kräfte in hohem Grade er⸗ schöpften. Auf „Prinz Adalbert“ dagegen wurde von salieylsaurem Natron bessere Wirkung als von Antipyrin bemerkt.
Am besten und schnellsten wurden die Malariakranken durch das Verlassen der Tropen hergestellt.
Die vorstehenden, auf sorgfältigen amtlichen Zusammenstellungen bernhenden Angaben werden dazu beitragen, die vielfach irrigen und übertriebenen Nachrichten zu berichtigen, welche bezüglich der Gesund⸗ heitsverhältnisse der Mannschaft der für längere Zeit an dieselben überseeischen Stationen gebundenen Kriegsschiffe theils durch Privat⸗ nachrichten, theils durch die Presse verbreitet worden sind.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen,. Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[62785] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Bäckergesellen Friedrich Emil Albrecht aus Hainichen i. Sachsen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen dringender Verdachtsgründe beim Vorliegen eines Verbrechens verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Pots⸗ dam abzuliefern. Bemerkt wird, daß Albrecht sich früher fälschlich Robert Hellriegel, geboren zu Groß⸗ bothen, genannt hat, und voraussichtlich sich jetzt mit einem gestohlenen Lehrbrief des Bäckergesellen Gustav Thiele, geb. den 20. April 1870, legitmiren wird.
Potsdam, den 14. März 1888.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen
Landgericht.
Beschreibung: Alter: geb. 27. Januar 1867, Größe 1,60 m, Haare blond, Stirn frei, Augen⸗ brauen blond, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn etwas spitz, Gesicht länglich, Ge⸗ sichtsfarbe blaß, Sprache deutsch, Kleidung grau⸗ karrirter Rock, helle Hosen, Hut und Stiefeln.
schwarzer
[62823]
urkunde.
tretung des §.
[61514]
Gegen
Steckbrief. M“ 1 [6278⁴] en beschriebenen Schneider Joseph Es Heymann, richtiger Gamaschenstepper Julius Rokotowitz, geboren am 8. Januar 1869 in Argulin in Rußland, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs bezw. Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängniß abzuliefern, auch zu den Akten J I. 328/88 davon Nachricht zu geben.
Altona, den 9. März 1888.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung. Alter: 19 Jahre, Größe: ca. 1 67 m, Statur: schlank, Haare: röthlich⸗blond, Bart: ohne, Augen: dunkelbraun, Nase: länglich, Zähne: gut, Gesicht: schmal, länglich, Gesichtsfarbe: blaß,
wird
geboren am 2.
Sprache: deutsch, jüdisch-hebräisch, Kleidung: kurzer w Flockiné⸗Ueberzieher, weiße Hose, dunkeler Gehrock, schwarzer runder Filzhut.
Steckbrief hinter Christian Hühn Jun., Bauer zu Rudolphshan, wegen Fälschung einer Privat⸗
Hanau, den 17. März 1888. V Der Untersuchungsrichter am Königlichen Landgericht.
[62824) Strafvollstreckungsersuchen.
Die Reservisten August Wittchow aus August Carl Daniel Siedschlag aus Dieckow, sind durch Erkenntniß des Königlichen Schöffengerichts (zu Berlinchen vom 24. Februar 1888 wegen Ueber⸗ 360 ³3 des zu einer Geldstrafe von 150 ℳ, im Nichtbeitreibungs⸗ falle zu einer Haftstrafe von je sechs Wochen ver⸗ urtheilt worden.
Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht den Akten E. 66. 87 ersucht. 1“
Berlinchen, den 17. März 1888.
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. hierdurch zur gebracht, daß gegen folgende Personen:
1) Jahn, Ivan Hermann Martin, Bäͤcker, ge⸗ boren am 14. September 1863 in Hirschberg a. S., zuletzt daselbst aufhältlich s
2) Friedrich, Johann Gottfried Heinrich, Schuh⸗ macher, geboren zuletzt daselbst aufhältlich
3) Knörnschild, Karl November zuletzt daselbst aufhältlich gewesen,
4) Ruppert, Theodor Ivan Ferdinand, Strumpf⸗ wirker, geboren am 17. Februar 1864 in Hirschberg a. S, zuletzt daselbst aufhältlich gewesen,
am 17.
nzeiger.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.
8N
- 3 5) Knörnschild, gestreifte, schwarz⸗ 1 13. zuletzt daselbst wohnhaft gewesen,
hältlich gewesen,
haft gewesen,
Reul. 8 gewesen in Gera,
Karl Wilhelm 2) der Knecht
Knecht Bärfelde,
1) der
gewesen, 1 10) Pöhlmann, Hermann
Reichs⸗Strafgesetzbuchs je
daselbst wohnhaft gewesen,
13) Blechschmidt, daselbst wohnbaft gewesen, öffentlichen Kenntniß w selbst wohnhaft gewesen, boren am 19. gewesen, zuletzt daselbst wohnhaft gewesen,
Oktober 1864 in Göritz, gewesen,
Heinrich Martin, Bäcker, 1864 in Hirschberg a. S.,
boren am 7. L selbst wohnhaft gewesen,
wohnhaft gewesen, 18) Weber,
haft gewesen,
1
Friedrich Christian Eduard boren am 13. November 1864 in Hirschberg a.
6) Köcher, Johann Heinrich Ernst, geboren an 6. Mai 1864 in Ruppersdorf, zuletzt daselbst auf⸗
7) Hofmann, Franz Gustav, geboren am 29. Ja⸗ nuar 1864 in Saalburg, zuletzt in Lobenstein wohn⸗ 3.
8) Frank, Bernhard Gustav, Fleischer, geboren am 13 Dezember 1864 in Schleiz, zuletzt wohnhaft
9) Metzler, Paul Karl Bernhard, geboren am 9. August 1864 in Schleiz, zuletzt daselbst wohnhaft
Christian Bernhard, Schieferbruchsarbeiter, geboren am 9. Juni 1864 in Weitisberga, zuletzt daselbst wohnhaft gewesen,
11) Volkmar, Heinrich Julius Gustav, Kauf⸗ mann, geboren am 19. September 1865 in Ebers⸗ dorf, zuletzt daselbst wohnhaft gewesen,
12) Hertel, Gottlieb Louis Robert, Handarbeiter, 26) Meinhold, Franz geboren am 16. Juli 1865 in Eliasbrunn, zuletz
Albin Gustav, Kaufmann, geboren am 31. Oktober 1865 in Görkwitz,
14) Schäffler, Ernst Karl Franz, geboren am 23. September 1865 in Klettigshammer, zuletzt da⸗
15) Kelschebach, Hermann Friedrich Max, ge⸗ September 1865 in Hirschberg a. S.,
16) Schönheiter, Wilhelm Louis Heinrich, ge⸗ Oktober 1865 in Lobenstein, zuletzt da⸗
17) Schönheiter, Wilhelm Karl Ernst, geboren am 18. November 1865 in Lobenstein, zuletzt daselbst
Friedrich Wilhelm, gebor 6. November 1865 in Oschitz, zuletzt daselbst wohn⸗ 1
ge⸗ 19) Pätzold, Rudolf Heinrich Hermann, Schiefer⸗ S., decker, geboren am 29. Mai 1865 in Röttersdorf, zuletzt daselbst wohnhaft gewesen,
20) Pätzold, Ernst Eduard Rudolf, Schiefer⸗ arbeiter, geboren am 12. Oktober 1865 in Rötters⸗ dorf, zuletzt daselbst wohnhaft gewesen,
21) Friedrich, Wilhelm August, geboren am März 1865 in Schleiz, zuletzt daselbst wohnhaft gewesen,
22) Zeh, Johann Gottfried Richard, geboren am 30. September 1867 in Schlegel, zuletzt wohnhaft gewesen in Lobenstein,
23) Fiedler, Christian Heinrich Hermann, Ma⸗ schinenbauer, geboren am 29. Mai 1865 in Wurz⸗ bach, zuletzt daselbst wohnhaft gewesen,
24) Dölz, Ernst Adolf, Weber, geboren am 21. August 1865 in Weida, zuletzt wohnhaft gewesen in Gera,
25) Wieduwilt, Karl Albin, geboren am 22. De⸗ zember 1867 in Moßbach, zuletzt wohnhaft gewesen in Dreba,
9.
Hermann, geboren am 7. Januar 1866 in Albersdorf, zuletzt daselbst wohn⸗ haft gewesen,
27) Anger, Otto Hermann, am 10. Februar 1864 in Mylau, gewesen in Gera,
28) Scherf, Karl Gustav 29. Juli 1866 in Ziegenrück, wesen in Schleiz,
wegen Verletzung der Wehrpflicht auf Grund von §. 140 Ziffer 1 des Straf⸗Gesetzbuchs durch Be⸗ schlüsse der Strafkammer I. des gemeinschaftlichen Landgerichts hier vom 11. Februar und 1. März d. J. das Hauptverfahren vor der II. Strafkammer hier eröffnet und durch diese Beschlüsse das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Abwesenden mit Beschlag belegt worden ist.
Gera, den 16. März 1888.
Die Staatsanwaltschaft bei dem gemeinschaftlichen Landgericht. (Unterschrift.)
Schlosser, geboren zuletzt zuletzt wohnhaft Franz, geboren am zuletzt wohnhaft ge⸗
geboren am
chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Ges
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
6. Berufs⸗Genossenschaften. 07 1. 8
.Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Zwangsvollstreckungen,
Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[62788] Aufgebot.
Auf den Antrag der verehel. Emma Ehlert, geb. Lorenz, zu Schönebeck, wird deren Ehemann, der Schiffer Gottfried Friedrich Ehlert von dort, welcher Ende 1878 in der Nähe von Dresden ver⸗ schwunden ist, aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 27. Dezember 1888, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte in dessen Geschäftshause zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Schönebeck, den 15. März 1888.
Königliches Amtsgericht.
[62790] Aufgebot.
Auf Antrag des Kaufmanns Hermann Ortloff hierselbst, als Pflegers des Nachlasses des am 9. November 1887 verstorbenen Tuchhändlers Louis Kobin von hier, werden die Gläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des Nachlasses des ꝛc. Kobin hier⸗ mit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf
den 6. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizial⸗ erben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß des ꝛc Kobin mit Ausschluß aller seit dessen Tode aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er⸗ schöpft wird.
Burg, den 10. März 1888.
Königliches Amtsgericht. [62388] 8
Zu dem Nachlaß des am 17. Mai 1874 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung ver⸗ storbenen Portrait⸗ und Historienmalers Paul Tisch⸗ bein zu Rostock haben sich als erbberechtigt gemeldet des Verstorbenen
1) Bruder — Ingenieur Otto Tischbein zu Rostock,
2) Nichte — Marie Tischbein zu Rostock,
3) Neffe — Distriktsbaumeister Hans Tischbein zu
Dargun, 4) Neffe — August Tischbein zu Triest, 5) Nichte — Angielina Treche, geb. Tischbein, zu Triest, und ist zur Vervollständigung der Erbenlegitimation von dem Kurator der ruhenden Erbschaft die Er⸗ kennung eines Erbschaftsproklams beantragt.
Beim Vorhandensein der gesetzlichen Erfordernisse für dasselbe werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht, als die Vorge⸗ nannten, an dem Nachlaß des Verstorbenen Portrait⸗ und Historienmalers Paul Tischbein zu Rostock zu haben vermeinen, hierdurch peremtorisch aufgefordert, solche ihre Erbrechte spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, den 26. Mai d. J., Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden und zu bescheinigen, unter dem Nachtheile, daß die Angemeldeten oder die sich sonst noch Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen werden sollen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß aus⸗ estellt werden soll, daß ferner die sich nach der Prä⸗ lusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.
Gegeben im Waisengerichte. Rostock, 14. März 1888.
Anton Moeller, Sekr.
den
Der Rechtsanwalt Dr. Friedländer hier, Leipziger⸗ straße 17, als Pfleger des Nachlasses hat das Auf⸗ gebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des in Berlin wohnhaft gewesenen, am 1. Oktober 1887 verstorbenen Malermeisters Carl Rahm be⸗ antragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf
den 11. Juni 1888, Vormittags 11 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichsstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Anspruͤche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem Tode des Erblassers auf⸗ gekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird.
Berlin, den 16. Februar 1888. 8
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[62827] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Caroline Auguste Bergemann, geb. Fischer hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Born hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Wilhelm Hermann Bergemann, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage auf Eheschei⸗ dung: 1) die Ehe zwischen den Parteien zu trennen, 2) den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, 3) dem Beklagten die Kosten des Ver⸗ fahrens aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 28. Juni 1888, Nachmittags 12 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 15. März 1888.
Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.
[62826] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Marie Louise Hedwig Krüger, geb. Haidemann, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Bruck hier, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Comptoirdiener Berthold Franz Alerander Krüger, zuletzt hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, unordentlichen Lebenswandels und Versagung des Unterhalts mit dem Antrage auf Ehescheidung, die Ehe der Parteien zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 28. Juni 1888, Nachmittags 12 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “
Berlin, den 15. März 1888.
Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13. [62828] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Frau Elisabeth Schoetz, geb. Matthes, zu Erzhausen bei Darmstadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Ratkowski hier, gegen ihren Ehemann, den Steindrucker Hermann August Oskar Schoetz, zuletzt bier, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Verlassung und Ehebruchs — Aktenzeichen R. 201. 87 — wird der Beklagte, nachdem ihm die Klage bereits öffentlich zugestellt ist, von Neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 27. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, II Treppen, Zimmer 75, geladen, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird solches bekannt gemacht. 1“
Berlin, den 10. März 1888.
Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13 II
[62829] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneider Franz Julius Plarre zu Großen⸗ stein, vertreten durch Rechtsanwalt Hammer hier, klagt gegen die Henriette Wilbelmine, verehel. Plarre, geb. Schlag, gen. Breitfeld, aus Großenstein, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehebruchs und bös⸗ licher Verlassung mit dem Antrage auf gänzliche Trennung der Ehe auf Grund von §§. 195 und 212 f. der Eheordnung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Altenburg auf Mittwoch, den 27. Jüuni 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Altenburg, den 19. März 1888. Gerichtsschreiberei III. des Herzoglichen Landgerichts.
Weber, L.⸗G.⸗Sekretär. [62793] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Försterfrau Antonie Meißner, ge⸗ borenen Schmidt, zu Sandberg, jetzt zu Centerville Tourner County Terr. Dokata U. S. in Amerika, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt, Justiz⸗ rath Geissel zu Lissa i. P., gegen ihren Ehemann, den Förster Hermann Meißner, zuletzt zu Sandberg wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet der Vertreter der Klägerin, Justizrath Geissel, den Beklagten unter Hinweis auf den ihm bereits öffentlich zugestellten Auszug der Klage vom 17. Juni 1885 zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lissa i. P. zu einem neuen Termine auf
den 25. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Lissa i. P., den 17. März 1888.
Braun, chreiber des Königlichen Landgerichts.
[62794) SOeffentliche Zustellung.
Es haben geklagt:
1) die verehelichte Martha Nitschke, geb. Sturm, zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Koppel daselbst, gegen ihren Ehemann, den früberen Restau⸗ rateur Karl Nitschke,
2) die verehelichte Rosalie Schiffmann, geb. Vol⸗ linger, zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Epstein daselbst, gegen ihren Ehemann, den Buch⸗ binder Adolf Schiffmann,
3) die verehelichte Maria Lübchen, geb. Langrock, zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Emanuel Coha daselbst, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Andreas Lübchen,
4) die verehelichte Hedwig Marschallek, geb. Hol⸗ stein, zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Oettig daselbst, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Josef Marschallek,
5) die verehelichte Henriette Schumann, geb. Schir⸗ dewahn zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Emanuel Cohn zu Breslau, gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schlosser Eugen Schumann,
6) die verehelichte Pauline Wardewski, geb. Waeh⸗ ner, zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Callomon daselbst, gegen ihren Ehemann, den Bar⸗ bier Vincentius Wardewski,
7) die verehelichte Pauline Donner, geb. Musche, zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Aß⸗ mann daselbst, gegen ihren Ehemann, den Tischler Adolf Theodor Donner, ö“ 8
sämmtliche Beklagte zu 1—3
und 5—7 zuletzt
in Breslau, zu 4 zuletzt in Budapest, jetzt un⸗
bekannten Aufenthalts, zu 1— 4 und 7 wegen böslicher außerdem zu 4
Verlassung,
noch wegen unüberwindlicher Ab⸗
neigung, zu 1 und 5 wegen lüderlichen Lebenswan⸗
dels, wodurch Beklagter sich außer seine Familie zu ernaͤhren, zu 5 auch wegen Ehebruchs und
Stand gesetzt hat,
unüberwindlicher
Abneigung und zu 6 wegen lüderlichen Lebenswandels,
gesundheits⸗ und und Ehebruchs,
eine jede mit dem Antrage:
das Band
mann für den allein schuldigen
und ladet denselben zur mündlichen
lebensgefährlicher Mißhandlungen
der Ehe zu trennen und ihren Ehe⸗
Theil zu erklären Verhandlung des
Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des König⸗
lichen Landgerichts zu Breslau, Ritterplatz
Etage, Sitzungssaal Nr. 1, auf
15, Erste
den 29. Juni 1888, Vormittags 9 ½ Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei d
richte zugelassenen Anwalt zu bestel
em gedachten Ge⸗ len.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Breslau, den 6. März 1888. Völkel i. V.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[62796]
Der Büdner Gottfried Strei vertreten durch den Rechtsanwalt furt a. O.,
Oeffentliche Zustellung.
chan zu Klärich
Kablow, zu Frank⸗
klagt gegen die Erben der am 21. Ja⸗
nuar 1878 zu Kablow verstorbenen Schneidermeister
Trose, Marie Dorothea Elisabeth, geb
hammer, nämlich: a. die verebeli gang, Marie Elise Ernestine, geb
hann Emil Wilhelm Paulick, zu a. Zernsdorf bei Königs⸗Wusterhausen, c.
lichte Fleischermeister Kersten,
Weiden⸗ chte Kossäth Liese⸗ . Paulick, b. Jo⸗ und b. in die verehe⸗ Pauline Auguste
Therese, geb. Paulick, zu Klein⸗Besten, die Klempner⸗
meister d. Ferdinand Schweitzer, e. unverehelichte
Beide zu Teltow, f. die
Otto Schweitzer, Louise
Schweitzer, unbekannten Aufenthalts, wegen Auf⸗
lassung eines Grundstücks, mit Beklagten als Erben der am 21 Kablow verstorbenen
richtliche
dem Antrage, die .Januar 1878 zu
verehelichten Schneidermeister Trose, Marie Dorothea Elisabeth, hammer, zu verurtheilen, an Kläger das Vertrag vom 4. Juli 1877
geborene Weiden⸗ durch ge⸗ von dem
Grundstück Kablow Bd. I. Nr. 27 verkaufte Acker⸗
land schulden⸗ und kostenfrei bis
auf die in Abthei⸗
lung II. unter Nr. 4 und 5 eingetragenen Abgaben
und Renten aufzulassen und die Kosten des streits zu tragen, und ladet die —.
Nitbeklagte, unver⸗
ehelichte Luise Schweitzer, unbekannten Aufenthalts,
zur mündlichen Verhandlung des
Rechtsstreits vor
die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts
zu Frankfurt a. O. auf den
9. Juni 1888,
Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu
bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a. O., den 15. März 1888.
Gröschke, Gerichtsschreiber des Königliche
[62832]
n Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
Der Schreiner August Seipel und der Handels⸗ mann Philipp Schmidt zu Aufenau klagen gegen den
—
Heinrich Farr, ledig, von Leisenwa
ld, dermalen ohne
bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus Schuld⸗ schein vom 10. Juni 1887, Kaufverträge und Cession
vom 17. November 1884 und 17 und wegen vorgelegte Kosten un auf Verurtheilung Urtheil zu
Stempel, durch
vorläufig
November 1887
im Auftrage des Beklagten für diesen mit dem Antrage
vollstreckbares
b. 23,00 ℳ nebst 5 % Zinsen von 57,50 ℳ
vom 1./1. 86. — 1./1. 88.
c. 66,28 ℳ nebst 5 % Zinser vom 2./1. 86. — 2./1. 88.
und laden den Beklagten zur handlung des Rechtsstreits vor das
mit 5,74 ℳ, nnwvon 167,00 ℳ mit 16,66 ℳ und
mündlichen Ver⸗ Königliche Amts⸗
gericht zu Wächtersbach auf den 14. Mai 1888,
Vormittags 9 Uhr. Zum Zwe D81„Uun, t„ 4 Uns: 5 Zustellung wird dieser Auszug der macht. 6 Wächtersbach, den 13. März Vogt,
cke der öffentlichen Klage bekannt ge⸗
1888.
Gerichtsschreiberg. des Königlichen Amtsgerichts.
[62795] Oeffentliche Zustell
Der Pferdehändler A. Beerman treten klagt im Wechselprozeß gegen Gädecke, bisher zu Berlin, jetzt
ung.
n zu Berlin, ver⸗ durch den Rechtsanwalt Katschke
daselbst, den Dr. Georg unbekannten Auf⸗
enthalts, aus dem Wechsel vom 16. September 1887
über 3100 ℳ, acceptirt vom Be Mangels Zahlung f 7. Januar 1888, mit dem Antra lung des Beklagten zur Zahlung v 6 % Zinsen seit dem 7. Januar 30 ₰ Wechselunkosten, und ladet
aufgenommenen
klagten und dem Proteste vom ge auf Verurthei⸗ on 3100 ℳ nebst 1888 und 16 ℳ den Beklagten zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Kammer für Handessachen des Königlichen
Landgerichts I. zu Berlin, Zimmer 75, auf den 28. Ma
Jüdenstraße 59, i 1888, Vor⸗
mittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu
bestellen. 3 Zum Zwecke der öffentlichen Zust Auszug der Klage bekannt gemacht. Jetschmann,
Gerichtsschreiber des Königlichen
ellung wird dieser
Landgericht .
[62998]2 Neue öffentliche Zustellung.
Die Handlung A. Kammerich & Co. hier, Fenn⸗ straße 27, vertreten durch den Rechtsanwalt Georg Bruck hier, ladet den Architekten Adolf Schumann zu Galatz in Rumänien, zur Zeit hier in Aufenthalt, nachdem der auf den 16. März 1888, 10 Uhr an⸗ beraumte Verhandlungstermin von Amtswegen auf⸗ gehoben ist, unter Hinweis auf die bereits erfolgten öffentlichen Zustellungen vom 10. resp. 1 ezember 1887 von Neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I. zu Jüden
2 0. —₰
s; 1
enstraße 59 1 Tr., Saal Nr. 53, auf den 11. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Boesche, Gerichtsschreiber
9 „ „ 8 . . „ — es Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 5.
Berlin, Jü
[62833] Oeffentliche Zustellung.
Auf Anordnung des Kgl. Amtsgerichts Ludwigs hafen a. Rh. wird nachgenannten volljährigen, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesenden Kindern und Erben der in Dannstadt wohnhaft ge⸗ wesenen und allda verlebten Eheleute Michael Muy, Tagner, und Elisabetha Bertram, als: 1) der Katba⸗ rina Muy, ledig, gewerblos, früher in Dannstadt wohnhaft, 2) der Barbara Muy, Ehefrau des Privat⸗ mannes Franz Nikolaus Bertram, Beide fruͤher in Detroit, Staat Michigan in Nordamerika wohnhaft, 3) genanntem Bertram selbst, der ehelichen Ermächti⸗ gung und Gütergemeinschaft wegen:
a. ein durch den katholischen Schulfond in Schauern heim, vertreten durch seinen Rechner Jakob Eise Ackerer, in Schauernheim, als Gläubiger, am 18. Fe bruar 1883 bei dem Kgl. Amtsgerichte Ludwigs hafen eingereichtes Gesuch wonach auf Grund eine vollstreckbar ausgefertigten Obligation mit Hypothek vor dem Kgl. Notar Hartmann in Mutterstadt am 19. Mai 1848, einer ebenso ausgefertigten Schu anercennungsurkunde vor dem Kgl. Notar Becker in Mutterstadt vom 19. Dezember 1877 und der durch den Amtsverweser des letztgenannten Notars am 16. November 1887 dem Gläubiger zu vorerwähnten beiden Urkunden gegen die nachgenannten Kinder un Erben Muy ertheilten Vollstreckungsklausel gege die Kinder und Erben der genannt verlebten Eheleute Michael Muy und Elisabetha Bertram als: 1) Ann Magdalena Muy, gewerblose Ehefrau von Geor Letsch, Fabrikarbeiter, in Oggersheim wohnhaft, un Letzterem selbst, der ehelichen Ermächtigung un Gütergemeinschaft wegen; 2) obgenannte Barbare Muy, Ehefrau Bertram und den Ehemann Bertran selbst, der ehelichen Ermächtigung und Gütergemein schaft wegen; 3) obengenannte Katharina Muy 4) Maria Muy, gewerblose Ehefrau von Friedrick Schneider, Fabrikarbeiter, beisammen in Ludwigs⸗ hafen⸗Hemshof und Letzterem felbst, der ebelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen, als Schuldner, die Beschlagnahme der nacherwähnten Obligation und Schuldanerkennungsurkunde dem Gläubiger speziell verpfändeten Liegenschaften: Sek⸗ tion C. Plan Nr. 1436, alte Nummer 1777, 8 Dez. oder 2,70 a Fläche mit einstöckigem Wohnhaus, Hof⸗ raum und Garten in der Angelgasse in Dannstadt, und Sektion C. Nr. 844, Plan Nr. 1242, 25 Dez oder 8,50 a Acker rechts am Steinweg über den Schlaggraben, Dannstadter Bannes, zum Zwecke der Zwangsversteigerung für die 5 % Zinsen aus dem nach oberwähnten Urkunden geschuldeten Kapitale zu 150 Fl. oder 257 ℳ 14 ₰ vom 19. Mai 1886 bis dahin 1887 mit 12 ℳ 86 ₰, die Kosten der stellung erwähnter Sch mit 37 ℳ 80 ₰, die der Hypotheken⸗ und Kataster⸗ auszüge mit 10 ℳ 50 ₰, der eines Ermittlungs⸗ protokolles mit 6 ℳ und die weiteren Kosten des Verfahrens beantragt und vorgeschlagen wird, daß außer den stillschweigenden Bedingungen des Art. 55 Subh.⸗Ordg. namentlich bedungen wird, daß der Steigpreis zu drei Monate nach dem Zuschlage und zu den übrigen ⅛ in drei gleichen Terminen, Weihnachten 1888, 1889 und 1890, — Alles mit 5 % Zinsen vom Tage des Zuschlages und Verzugs⸗ zinsen von den betreffenden Verfalltagen an — be⸗ zahlt werden und die Ansteigerer sofort mit dem Zuschlage in Besitz und Genuß ihrer Steigobjekte kommen sollen;
b. ein diesem Antrage stattgebender Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Ludwigshafen vom 20. Februar 1888, nach welchem die Beschlagnahme obenerwähnter Immobilien zum Zwecke der Zwangsversteigerung für die oben angegebene Forderung des Gläubigers verfügt und der Kgl. Notar Wenner in Ludwigs⸗ hafen a. Rh. als Versteigerungsbeamte ernannt ist;
c. eine Bescheinigung des Kgl. Hypothekenamtes Frankenthal vom 23. Februar 1888, wonach an diesem Tage vorbesagter Beschlagnahmebeschluß in das Hypothekenbuch eingetragen wurde, hiermit öffentlich zugestellt.
Ludwigshafen a. Rh., den 2. März 1888.
Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichtes
Ludwigshafen a. Rh. Merck, Kgl. Sekretär.
Kaiserliches Landgericht zu Straßburg i. E.
Die Margarethe Cadet, Ehefrau des Kochs Carl August Eberlen zu Schiltigheim, vertreten durch Rechtsanwalt Riff, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zur Zeit in Luxemburg sich aufhaltend, mit dem Antrage: die Gütertrennung zwischen den Parteien auszusprechen, dieselben zur Auseinander⸗ setzung ihrer Vermögensverhältnisse vor Notar Hammann in Schiltigheim zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur münd⸗
lichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffent⸗
1 “ 1XX“