1888 / 83 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Auslande nur schwach. Infolge des Ausbleibens der amerikanischen Aufträge wird daher mehr Puddelroheisen produzirt, da zudem die Walzwerke meist ihren Bedarf in dieser Sorte für das 2. Quartal gedeckt haben, so werden die Preise wohl für die nächste Zeit stationär bleiben. In der letzten Woche war im Siegerlande das Geschäft in Puddelroheisen ziemlich stil. Gießereiroheisen und Bessemer⸗

sen sind unverändert und die Preise sind fest Dasselbe gilt Thomaseisen. Im Walzeisengeschäft ist die Lage im Ganzen und Großen eine befriedigende. In Stabeisen sind die Werke zwar meistens noch hinreichend beschäftigt, jedoch gehen die Aufträge in letzter Zeit etwas langsamer ein und die Nachfrage ist schwächer geworden. Auch wird vielfach Klage geführt über das Ausbleiben der Spezifikationen. Die eben angeführten Uebel⸗ stände hängen vielfach auch mit der ungebührlich langen Dauer des Winters zusammen, wodurch namentlich die Aufträge für Bauten Verzögerung erleiden. Die Preise sind zwar fest, jedoch im Verhältniß zu den Roheisenpreisen kaum lohnend zu nennen. Der Anschluß des süddeutschen Walzwerksverbandes ist durch die erfreuliche Thatsache, daß sämmtliche zur füddeutschen Gruppe gehörigen Firmen ihren Beitritt zur letzteren erklärt haben, nunmehr perfekt geworden. Was die Thätigkeit des rheinisch⸗westfälischen Walzwerkverbandes anbetrifft, so hat derselbe bis zum 22. d. M, einschließlich der aus dem vorigen Jahre übrigen Reste, 59 000 t an Aufträgen gebucht. Im Bandeisengeschäft ist die Stimmung eine etwas mattere, doch sind die Preise unverändert fest. In Grobblechen sind Nachfrage und Preise in der letzten Woche unverändert geblieben. Feinbleche gehen im Allgemeinen weniger lebhaft, doch sind auch hier die Preise dieselben geblieben. Auch in Walz⸗ draht ist gegen die letzte Woche eine wesentliche Aenderung nicht zu verzeichnen; die Nachfrage von Amerika her hat sich noch nicht wieder belebt. Was Drahtstifte anbelangt, so hat sich das Geschäft auf seinem früheren Stande erhalten; erfreulich ist, daß wieder eine größere Anzahl von Werken dem Verband bei⸗ getreten ist, so vor kurzem die sächsische Gruppe, und es sollen weitere Beitrittsverhandlungen noch in der Schwebe sein. Ueber die Waggonfabrikensowie die Eisengießereien und Maschinen⸗ fabriken gilt unverändert das im vorigen Bericht Mitgetheilte. Was die Eisenbahnmaterialien anbelangt, so erwartet man für die nächste Zeit größere Ausschreibungen.

Während der Trauerwoche hat hier der Gesammt⸗Vorstand des Central⸗Verbandes deutscher Bäcker⸗Innungen „Ger⸗ mania“, des größten Innungs⸗ ꝛc. Verbandes Deutschlands, welcher eine Gesammtzahl von 21 000 Mitgliedern umfaßt, getagt und wäh⸗ rend des 12., 13. und 14. d. M. seine Berathungen gepflogen. Zu diesen Verhandlungen waren Vertreter aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes erschienen; denn es hatten sich außer dem ge⸗ schäftsführenden Vorstand, der in Berlin seinen Sitz hat, eingefunden die Bäckermeister Wandschneider⸗Wismar, Stiehl⸗ Lübeck, Meyer⸗Magdeburg, Lang⸗Nürnberg, Bitter⸗Bremen, Nie⸗ mann⸗Magdeburg, Ankermann⸗Königsberg i. Pr., Schubert⸗Danzig, Jaster⸗Stettin, Göhlich⸗Breslau, Grotz⸗Augsburg, Modersohn⸗Lipp⸗ stadt, Hanke⸗Posen, SchlattererStuttgart, Schwindt⸗Karlsruhe i. Bad., Hauswald⸗Dresden, Köberich⸗Mainz, Kerzmann⸗Köln, Horn⸗Zweibrücken und Fiedler⸗Metz. Es wurde diesen auswärtigen Herren, indem die hiesige Bäckerinnung sie in ihre Reihen aufnahm, die Ehre zu Theil, an der Chainebildung bei der Beisetzungsfeier des Kaisers mitzuwirken, worauf dieselben ein ganz besonderes Gewicht legten. Von den Be⸗ schlüssen, welche der Gesammtvorstand bei seinen Berathungen faßte, dürften die folgenden von allgemeinerem Interesse sein: In der vielbesprochenen Angelegenheit des im Reichs berathenen „An⸗ trages Lohren“ wurde der Vorstand beauftragt: Falls der Antrag Lohren in einer künftigen Reichstagssession nochmals auf der Bild⸗ fläche erscheinen sollte, beim Reichstage dahin zu petitioniren, die §§. 73 und 74 der Gewerbeordnung aufzuheben, dafür aber zum Gesetz zu erheben, daß fortan die Bäcker das Brot von 1 kg auf⸗ wärts nach Gewicht verkaufen und in dieser Beziehung den anderen Händlern mit Nahrungsmitteln gleichgestellt werden sollen. Weiter wurde in Vorbereitung für die Unfallversicherung beschlossen, möglichst wenig Sektionen einzurichten, wodurch eine viel einfachere und erheb⸗ lich billigere Verwaltung erzielt würde. Es wurde beschlossen, nur fünf Sektionen für die Unfallversicherung zu begründen. Die Versamm⸗ lung beschloß sodann, im Jahre 1889 einen allgemeinen Verbandstag in Karlsruhe i. B. abzuhalten, mit demselben eine Fachausstellung zu verbinden und zu derselben neben anderen Preisen auch einen Preis von 500 für den besten Backofen auszusetzen. Weiter beschloß die Versammlung, den Vorstand zu beauftragen, hier in Berlin durch wissenschaftliche und Fachvorträge sowie durch Heranziehung größerer renommirter Bäcereien eine Fachschule für Bäcker zu begründen und die Unkosten hierzu aus dem Vermögen des Innungsverbandes „Ger⸗ mania“ zu entnehmen.

Nach dem Bericht der Bresl 1

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im Jahre 1887 das Brutto⸗Erträgniß mit 650 570 zwar an⸗ nähernd dieselbe Höhe wie im Vorjahre erreicht, aber der 382 597 betragende Reingewinn erscheint wesentlich niedriger, als im Vorjahre, so daß die Dividende sich um 1 % gegen das Vorjahr vermindert. Die Ursache dafür liegt in den hohen Abschreibungen von 120 987 ℳ, die im Wesentlichen aus den empfindlichen Verlusten herrühren, welch die Bank in Folge einer Zahlungs⸗Einstellung erlitten hat. gesammte Umsatz ist um 44 Millionecn, auf 915 Millionen, zur gegangen. Der Reingewinn von 382 597 soll nach Vorschlag der

Direktion wie folgt verwendet werden: 5 % zum gesetzlichen Reserve⸗ fonds (behufs Abrundung) 19 373 ℳ, Tantième für den Aufsichts⸗ rath 21 342 ℳ, Tantième für den Vorstand 14 228 ℳ, Remune⸗ ration für Beamte 3557 ℳ, 4 ½ % Dividende 315 000 ℳ, Vortrag auf 1888 9097

Dortmund, 25. März. (Köln. Volks⸗Ztg.) Auf dem Kohlenmarkt hat die Nachfrage nach Hausbrandkohlen in den letzten acht Tagen wieder wesentlich abgenommen und bewegt sich in Folge dessen nur noch in normalen Grenzen. In Folge der un⸗ günstigen Witterung und des Hochwassers auf dem Rhein waren viel⸗ fache Störungen im regelmäßigen Eisenbahnbetriebe und in der Rhein⸗ schiffahrt zu verzeichnen, ohne jedoch wesentliche Nachtheile für die Kohlenindustrie zur Folge zu haben. Industriekohlen, wie Koks⸗ kohlen, Koks. Schmiede⸗ und Kesselkohlen, waren auch in der ab⸗ gelaufenen Woche wieder gut gefragt, so daß einige Zechen eine Preiserhöhung von 2 bis 3 per Doppelwaggon eintreten lassen

konnten Glasgow, 25. März. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5400 Tons gegen 7200 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. Bradford, 26. März. (W. T. B.) Wolle besserer Begehr, unverändert, Staplers fest, Merinotops thätig, Mohairwolle ruhig, Garne und Tücher besser. 1

Submissionen im Auslande. I. Chile. 8 30. Juli, Mittags. Ministerium für Industrie und öffentliche Arbeiten. Bau verschiedener Eisenbahnlinien. II. Griechenland. 9. September. Patras. Georg Rufos, Bürgermeister: Nach Ablauf des Vertrages wegen Gasbeleuchtung der Stadt mit der

Firma Vogel und Co. wird das Unternehmen im Submissionswege

Näheres I Ftalien vGG

1) 31. März. Neapel. R. Arsenale Costruzione: Fässer aus Nußbaumholz. Voranschlag 16 500 Lire.

2) 4. April. Florenz Commissariato Militare: 80 000 Stück waschlederne Handschuhe; Muster können bei den Central⸗Magazinen in Turin, Florenz und Neapel eingesehen werden.

3) 4. April, 2 Uhr. Florenz. Commissariato Militare: 9000 m blaues Tuch, 1,30 m breit. 1000 m graues Tuch, 1,34 m breit.

4) 6. April. Turin. R. Fonderia (Gießerei): 300 t Gießerei⸗ Kokes. Voranschlag 13 200 Lire.

Dem Vernehmen nach in Aussicht stehend:

5) bei der Direktion der Mittelmeerbahn in Mailand. Central⸗ Apparate für Weichen und Signale, System Sasby und Farmer in der Station Gallarate bei Mailand, Voranschlag 134 900 Lire.

IV. Spanien.

1) 14, April, 2 Uhr. Madrid. Fomento⸗Ministerium. General⸗ Direktion für Ackerbau. Instrumente und andere Einri tungsgegen⸗ stände für 20 chemische Laboratorien zur Untersuchung des Voranschlag: 50 755, Kaution 1500 Pesetas.

2) 21. April. Mittags. Stadtrath beleuchtung der genannten Stadt

3) 4. Mai. 1 Uhr. Madrid. General⸗Direktion der öffent⸗ lichen Arbeiten. Bau einer proviforischen Mole aus Holz und Eisen im Hafen von Malaga. Voranschlag: 161 020,13, Kaution: Pesetas. Näheres an Ort und Stelle.

Verkehrs⸗Anstalten.

Zu welchen Auswüchsen der Vertrieb von Werthzeichen der Privat⸗Briefbestellanstalten führt, beweist recht schla⸗ gend folgende Thatsache: Mitte November v. J. ist in einer kleineren westfälischen Stadt ein solches Unternehmen gegründet worden, dessen Inhaber sofort Freimarken in zahlreichen Sorten zu verschiede⸗ nen Wert beträgen ausgegeben hat. Nach Verlauf von kaum einem Vierteljahre hat derselbe Unternehmer schon wieder eben so viel Sorten Werthzeichen in veränderter Form drucken und zum Verkauf stellen lassen. Der Umfang des Geschäftsbetriebes hat hierzu keinen Anlaß geboten, denn die Anstalt findet Seitens des Publikums so wenig Beachtung, daß in der letzten Zeit an mehreren auf einander folgenden Tagen nicht ein einziger Brief zur Bestellung vorgelegen hat. Auch sind von den bei Gründung des Unternehmens in den Verkehr gebrachten Marken noch große Bestände vorhanden. Die Herausgabe der neuen Werthzeichen scheint unseres Erachtens lediglich den Zweck zu haben, dieselben an Sammler und Händler von Briefmarken abzusetzen. Ein gleiches Verfahren ist auch bei anderen ähnlichen Geschäftsunternehmungen beobachtet worden. Es liegt hierin ein nahe an Unfug grenzender Mißbrauch, welchem am wirksamsten dadurch entgegengetreten werden könnte, daß Privatwerthzeichen von Markensammlern nicht gekauft werden. Hierzu möchte um so mehr Veranlassung vorliegen, als der⸗ artige Marken, da deren Ausgabe nach dem Belieben der Unternehmer

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bis ins Unendliche fortgesetzt werden kann, doch kaum der Aufbewah⸗

rung werth sind.

Thorn, 26. März. (W. T. B.) Das hiesige Eisenbahn⸗ Betriebsamt macht bekannt: Im diesseitigen Bezirk sind sämmt⸗ liche Strecken, auch Garnsee Lessen, wieder fahrbar.

an Ort und Stelle.

von

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V

Theater und Musik.

Im Deutschen Theater ist das Revpertoire für die Oster⸗ feiertage folgendermaßen festgestellt worden: Am ersten Feiertage wird „König und Bauer“, am zweiten „Die berühmte Frau“ und am Dienstag. den 3. April, „Faust“ gegeoen.

Im Walhalla⸗Theater setzen die Gäste vom Königlichen Theater am Gärtnerplatz in München ihr Gastspiel mit dem Hermann von Schmid’schen Charakterbild „Almenrausch und Edelweiß“ fort. Dies Stück ist recht dazu angethan, uns die Eigenart des Gebirgslebens zu vergegenwärtigen und uns Sitten und Anschauungen der Gebirgsleute kennen lernen zu lassen. Es ist den Berlinern bereits von früher her bekannt, wird aber von ihnen bei dem jedesmaligen Gastspiel der Mänchener von Neuem mit Vergnügen gesehen werden und darf stets des alten Beifalls sicher sein. Die spannende Handlung, die ergreifenden Secenen, die urwüchsige Fröhlichkeit und der Humor, die wir in dem Schmid⸗ schen Werke finden, verfehlen niemals ihren Eindruck auf die Zuschauer. Daß dies in dem erfreulichen Maße bei der gegenwärtigen Aufführung der Fall ist, ist wesentlich das Hauptverdienst der Darsteller. In erster Linie genannt sei Fr. Amalie Schönchen. Von packender Wir⸗ kung ist ihr künstlerisch vollendetes Spiel und ergreift die Herzen der Zu⸗ schauer. Ihr gleich an Verdienst ist Hr. Hofpauer, den wir schon neulich bei Besprechung des „Herrgottschnitzers“ als eines der tüchtigsten Mitglieder der Truppe bezeichneten. Von den Damen seien ferner Frl. Hücker und Thaller erwähnt, welche sich in recht ansprechender Weise ihrer Aufgabe entledigen. Wirksam in das tüchtige Ensemble greifen die Herren Neubert, Albert und Heiter ein. Lebhaften Anklang finden die der Aufführung eingestreuten Liedchen, Zithervorträge und Tänze. Das Publikum unterhält sich trefflich und zeigt sich für den gebotenen Genuß durch reichliche Beifallsspenden dankbar.

Das für heute, Dienstag, Abend (Sing⸗Akademie) angesett gewesene dritte Concert des Pianisten Dr. Ernst Jedliczka kann eingetretener Hindernisse wegen nicht stattfinden.

Mannigfaltiges.

8 1..— 8 —. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin sprach Sich gestern mit den einzelnen Vorständen der Institute und Vereine, deren Protektorat seiner Zeit von Allerhöchstderselben als Kronprinzessin übernommen war, über die Lage der Verwaltung aus, über wünschenswerthe Aenderungen und Erweiterungen der statutenmäßigen Zwecke, für welche Sie bereitwillig Ihre fernere Mitwirkung und Unterstützung zusagte. In dem weiteren Verlauf der Unterhaltung mit einzelnen Mitgliedern der Deputationen äußerte Sich die Kaiserin über die allgemeine Lage der Verhältnisse, nach der „N. A. Z.“, ungefähr in folgendem Sinne: Sie fühle als Ihre nächste

Gattin für den Hohen Gemahl bei! zustand. Dazu sei seit dem 9. März die

zugetreten, welche die Königinnen unseres jederzeit treu erfüllt haben. Sie sei Sich im vollsten Maße des Berufs bewußt, welcher Ihr als Königin von Preußen und Deutsche Kaiserin obliege, und werde die Pflichten nach Ihren besten Kräften erfüllen. Unter diesen sozialen Pflichten habe Sie bisher die sittliche und geistige Bildung der Frauen, die Fürsorge für Gesundheitspflege, die Förderung des Fort⸗ kommens und der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts vorzu weise ins Auge gefaßt und Sie hoffe unter treuer Mitwirkung der Frauen Berlins und des mehr noch als bisher leisten zu können. Sie sehe den schönsten unermüdlichen Thätigkeit für die V lage der nothleidenden Klassen, aber eben weil Sie diesen Beruf als einen so hohen und schwer zu erfüllenden kenne, müsse Sie zweifeln, ob es Ihr gelingen werde, der an Sie gestellten Aufgabe so zu ge⸗ nügen, wie Sie es von Herzen gerne wünsche.

Landes

ebensberuf einer Fürstin in der

Lo erbesserung der gesammten Lebens⸗

8

Danzig, 26. März. (W. T. B. hiesige Eisenbahn⸗ Betriebsamt macht bekannt: Auf der Strecke Simonsdorf bis Tiegenhof ist der Verkehr gestern Abend wieder aufgenommen. Die Drausensee⸗Niederung ist nun auch überschwemmt; zehn Quadrat⸗ meilen steben unter Wasser. Heute Nacht gehen noch die beiden letzten Compagnien des hiesigen Pionier⸗Bataillons mit dem gesammten Pontonmaterial des Bataillons nach Elbing ab, da daselbst noch viele Menschenleben durch die Hochfluth gefährdet sind.

Elbing, 27. März. (W. T. B.) In der Stadt st Wasser höher als bei den großen Ueberschwemmungen 1855 un 1876. Die Häuser in den Vorstädten stehen bis zum zweiten Stock unter Wasser. An der Dammbruchstelle bei Jonasdorf sind drei große Gehöfte völlig weggerissen. In Marienburg sind mehrere Häuser eingestürzt, Verlust an Menschenleben ist jedoch nicht zu beklagen.

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Theater⸗Auzeigen. 2 . 8 5 222.22 Mi woch: Zeutsches Theater. Mittwoch: König und „„Mittwoch Baner. 1 Donnerstag: Götz von Berlichingen. Freitag bleibt das Theater und die Kasse schlossen. Sonnabend: Die berühmte Frau.

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Reservisten.

Wallner-Theater. Mittwoch: Gastspiel Marie Schwarz vom K. K. priv. Carl⸗Theater in Wien Zum 6. Male: Seine junge Frau. Posse mit Gesang in von A. Millaud und Alfred Hennequin.

Donnerstag und Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Zum 1. Male: Die Amazonc. Schwank in 4 Akten von G v. Moser und E. Thun.

Billet⸗Vorverkauf von Donnerstag ab, Vormit⸗ tags von 10—1 Uhr, an der Theaterkasse.

2 AN 2 Akron 0 Akten

Geistinger:

Victoria-Theater. Halbe Preise! Mittwoch: Zum 614. Male: Die Reise um die Welt in 80 Tagen, nebst einem Vorspiel: Die Wette um eine Million. Großes Ausstattungsstück mit Beallet von A. d'Ennerv und Jules Verne.

Donnerstag und folgende Tage: Die Reise um die Welt in 80 Tagen.

wWwalhalla-Theater. Mittwoch: 19. Gesammt⸗ Gastspiel der Münchener Mitglieder des Königl. Theaters am Gärtnerplatz, unter Leitung des Kgl. b. Concert des Hofschauspielers Hrn. Maxr Hofpauer. Zum 4. M.: 75 Künstler Almenrausch und Edelweiß. Oberbaverisches 50 Küntler Charakterbild mit Gesang und Tanz in 5 Akten von Herrmann von Schmid.

Preise der Plätze: Parquet 3 ℳ, I. 4 ℳ, alle anderen unverändert.

Donnerstag: Zum 5. Male: Almenrausch und Edelweiß.

nerstag:

Rang 3 und

2.

Friedrich-Wilhelmstühtisches Theater. Zum 5. des Reservisten. nach Chivot und Duru von F

Donnerstag: Zum 6. Male: Die Hochzeit des

Residenz-Theater. Mittwoch: Zum 87. Male: Francillon. Schauspiel in 3 Akten von A. Dumas (Sohn). Deutsch von Paul Lindau

Donnerstag: Francillon.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Gastspiel und vorletzte Abschieds⸗Vorstellung der Frau Marie Gei Drei Paar Schuhe. Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel von Carl Görlitz, bearbeitet von Alois Berla. Marie Geistinger, als Gast.)

Donnerstag: Letzte Abschieds⸗Vorstellung der Fr. Marie Geistinger: Therese Krones

Central-Theater. Mittwoch: Zum Die Himmelsleiter. von W. Mannstädt. 1 2 Dieselbe Vorstellung.

Concert-Haus. Mittwoch: Gesellschafts⸗ Kapellmeisters Herrn Karl Meyder, (10 Solisten).

Donnerstag: Gesellschafts⸗Concert.

Circus Renz.

. 2 Oriaäi P 1 ir Male: Die Hochzeit Original⸗Pantomime. Posse mit Gesang in 4 Akten sprünge⸗ Zell. [“ 36 Wagner.

der der

Auftreten Auftreten

Donnerstag: Vorstellung.

großartigen Vorstellung, welche Sonnabend zum Benefiz

stattfand.

8

oder: Ein Sommertag am Tegernsee. Große Geboren: Ein Sohn: Auftreten der 5 Phä⸗ nomene der Luft. „Die großartigen Beduinen⸗ Schulreiterin vorzüglichen künstlerinnen Frl. Lillie Meers und Frl. Allen.

Sonnabend: Gala⸗Vorstellung zum Benefiz für die vorzüglichen Reitkünstlerinnen Geschwister Rosa und Lillie Meers, gleichzeitig als Wiederholung der am für die Familie Hager

Sonntag: Letzte Sonntags⸗Vorstellungen. E. RNenz, Direktor.

1 Hrn. Hubert Lehrs (Gemel bei Prechlau). Hrn. Rittergutsbesitzer Paul Welzel (Nieder⸗Kosel bei Niesky). Hrn. Ger.⸗Assessor A. Klotzsch (Halle a. S.). Hrn. Apotheker O. Rothe (Charlottenburg). Eine Tochter: Hrn. Maurermeister C. Wichert (Trebbin, Kreis Teltow). Hrn. Friedrich Hahn (Unseburg). Hrn. Konsul Wm. Paats (Han⸗ nover). Hrn. Oberförster⸗Kandidaten Sachße (Forsthaus Guttentag). Hrn. Robert Dango (Elberfeld).

Gestorben: Hr. Fritz Heyn (Danzig). Hr. Kriminaldirektor a. D. von Bülow (Bützow). Frau Natalie von Stülpnagel, geb. von Kriegs⸗ heim (Berlin). Hrn. von Nathusius⸗Ludom Sohn Günther (Rudolstadt). Hrn. Kammer⸗

Frl. Reit⸗

vergangenen

Lebensbild mit

(Leni: Fr.

Prem.⸗Lieut. Axel von

Gesangsposse in 4 Akten

Anfang 7 ½ Uhr.

Streich⸗Orchester Rosa Albrecht mit Hrn. Dr.

burg⸗Hohenfelde Berlin). Perchelicht:

Donnerstag, den 5. April,

Die Tonristen, (Frankfurt a. M. 8

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Eveline von Knoblauch mit Hrn. Schultz Stendal). Frl. Auguste von Wulffen mit Hrn. Reg.⸗Assessor Karl Boehm (Stra Frl. Emilie Reinecke mit Hrn. Reg.⸗Referendar Dr. Schottelius (Hannover). Frl. Paula Grün⸗ hagen mit Hrn Dr. phil. Paul Karge (Breslau). Frl. Anna Fischer mit Hrn. Cand. theol. Fritz Wiedt (Königsberg). Frl. Frieda Köster mit Hrn. Apotheker Karl Lindemann (Neustadt a R. Rethem a. A.) Frl. Klara Bothe mit Hrn. Amtsrichter August Melior (Hannover). Frl. med. Ehrenfried Albrecht (Friedenau Berlin). Frl. Ingeborg Wulff mit Hrn. Rechtsanwalt Dr. Sauer (Ham⸗

Hr. Hermann Ellwanger mit Frl.

Marie Conrad (Berlin). Hr. Zahnarzt Erich

Schmidt mit Frl. Gertrud Kunze (Berlin).

unwiderruflich letzte Vorstellung in dieser Saison. Hr. Louis Eberstadt mit Frl. Emma Steger Auf Verlangen: G 3

ßburg i. E.).

herrn A. von Plessen Tochter Marie (Dams⸗ hagen). Hr. Kaufmann August Lucks (Uelzen). Frau Prediger Klara Vogtherr, geb. Dutten⸗ hofer (Peterswaldau i. Schl.) Hr. Heinr. Minuth (Fischhausen). Frau Elisabeth Dorothea Stakemann, geb. Gössel (Hage, Ostfr.).

(Osterholz

Redacteur: Riedel. Berlin: —— Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Zehn Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗

lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften

auf Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 19. bis 24. März 1888.

.

Arten

insbesondere das Aufstellen von Netzen,

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 27. März

1888.

Deutsches Reich. Gesetz, betreffend den Schutz von Vögeln Vom 22. März 1888.

Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des üe was folgt: 8

Das Zerstören und das Ausheben von Nestern oder Brutstätten der Vögel, das Zerstören und Ausnehmen von Eiern, das Ausnehmen und Tödten von Jungen, das Feil⸗ bieten und der Verkauf der gegen dieses Verbot erlangten Nester, Eier und Jungen ist untersagt.

Dem Eigenthümer und dem Nutzungsberechtigten und deren Beauftragten steht jedoch frei, Nester, welche sich an oder in Gebäuden oder in Hofräumen befinden, zu beseitigen.

Auch findet das Verbot keine Anwendung auf das Ein⸗ sammeln, Feilbieten und den Verkauf der Eier von Strand⸗ vögeln, Seeschwalben, Möven und Kiebitzen, jedoch kann durch Landesgesetz oder durch landespolizeiliche Anordnung das Ein⸗ sammeln der Eier dieser Vögel für bestimmte Orte oder für bestimmte Zeiten untersagt werden.

Verboten ist ferner:

a. das Fangen und die Erlegung von Vögeln zur Nacht⸗ zeit mittelst Leimes, Schlingen, Netzen oder Waffen; als Nachtzeit gilt der Zeitraum, welcher eine Stunde nach Sonnenuntergang beginnt und eine Stunde vor Sonnen⸗ aufgang endet;

b. jede Art des Fangens von Vögeln, so lange der Boden Schnee bedeckt ist;

c. das Fangen von Vögeln mit Anwendung von Körnern oder anderen Futterstoffen, denen betäubende oder giftige Be⸗ standtheile beigemischt sind, oder unter Anwendung geblendeter Lockvögel;

d. das Fangen von Vögeln mittelst Fallkäfigen und Fallkästen, Reusen, großer Schlag⸗ und Zugnetze, sowie mittelst beweglicher und tragbarer, auf dem Boden oder quer über das Feld, das Niederholz, das Rohr oder den Weg gespannter Netze.

Der Bundesrath ist ermächtigt, auch bestimmte andere des Fangens sowie das Fangen mit Vorkehrungen, welche eine Massenvertilgung von Vögeln ermöglichen, zu verbieten.

mit

1 8 2.

Ho 9† j⸗ ; 2 Sonto s⸗ In der Zeit vom 1. März bis zum 15. September ist das Fangen und die Erlegung von Vögeln sowie das Feil⸗ bieten und der Verkauf todter Vögel überhaupt untersagt. Der Bundesrath ist ermächtigt, das Fangen und die Er⸗ legung bestimmter Vogelarten, sowie das Feilbieten und den Verkauf derselben auch außerhalb des im Absatz 1 bestimmten Zeitraums allgemein oder für gewisse Zeiten oder Bezirke zu untersagen. 6 8 1 §. 4 8 8. .

Dem Fangen im Sinne dieses

Ges ze istellen zum Zweck des Fangens oder Te

etzes wird jede Tödtens von n, Schlingen, Leimruthen oder anderen Fangvorrichtungen gleichgeachtet.

§. 5.

Vögel, welche dem jagddaren Feder⸗ und Haarwilde und dessen Brut und Jungen, sowie Fischen und deren Brut nach⸗ stellen, dürfen nach Maßgabe der landesgesetzlichen Bestim⸗ mungen über Jagd und Fischerei von den Jagd⸗ oder Fischerei⸗ berechtigten und deren Beauftragten getödtet werden.

Wenn Vögel in Weinbergen, Gärten, bestellten Feldern, Baumpflanzungen, Saatkämpen und Schonungen Schaden an⸗ richten, können die von den Landesregierungen bezeichneten Behörden den Eigenthümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke und deren Beauftragten oder öffentlichen Schutz⸗ beamten (Forst⸗ und Feldhütern, Flurschützen ꝛc.), soweit dies zur Abwendung dieses Schadens nothwendig ist, das Tödten solcher Vögel innerhalb der betroffenen Oertlichkeiten auch während der im §. 3 Absatz 1 bezeichneten Frist gestatten. Das Feilbieten und der Verkauf der auf Grund solcher Erlaubniß erlegten Vögel sind unzulässig.

Ebenso können die im Absatz 2 bezeichneten Behörden einzelne Ausnahmen von den Bestimmungen in §§. 1 bis 3 dieses Gesetzes zu wissenschaftlichen oder Lehrzwecken, sowie zum Fang von Stubenvögeln für eine bestimmte Zeit und für bestimmte Oertlichkeiten bewilligen.

Der Bundesrath bestimmt die näheren Voraussetzungen, unter welchen die im Absatz 2 und 3 b neten Ausnahmen statthaft sein sollen.

VVvon der Vorschrift unter §. der Bundesrath für bestimmte Bezirke eine allgemeine Ausnahme gestatten. K. 6.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen die von dem Bundesrath auf Grund derselben er⸗ lassenen Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu einhun⸗ dertundfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.

Dder gleichen Strafe unterliegt, wer es unterläßt, Kinder loder andere unter seiner Gewalt stehende Personen, welche seiner Aufsicht untergeben sind und zu seiner Hausgenossen⸗ schaft gehören, von der Uebertretung dieser Vorschriften ab⸗ zuhalten.

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1. Neben der Geldstrafe oder der Haft kann auf die Ein⸗ ziehung der verbotswidrig in Besitz genommenen, feilgebotene oder verkauften Vögel, Nester, Eier, sowie auf Einziehung der Werkzeuge erkannt werden, welche zum Fangen oder Tödten der Vögel, zum Zerstören oder Ausheben der Nester, Brut⸗ stätten oder Eier gebraucht oder bestimmt waren, ohne Unter⸗ schied, ob die einzuziehenden Gegenstände dem Verurtheilten gehören oder nicht. 1 Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten erson nicht ausführbar, so können die im vorstehenden Absatz ezeichneten Maßnahmen selbständig erkannt werden.

S. 8 . ‿. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung a. auf das im Privateigenthum befindliche Federvieh; 8 5 auf die nach Maßgabe der Landesgesetze jagdbaren Vögel; g auf die in nachstehendem Verzeichniß Vogelarten: 1) Tagraubvögel mit Ausnahme der Thurmfalken, 2) Uhus, 3) Würger (Neuntödter), 4) Kreuzschnäbel, ö 5) Sperlinge (Haus⸗ und Feldsperlinge), 38) Kernbeißer, 7) Rabenartige Vögel (Kolkraben, Rabenkrähen, Nebel⸗

aufgeführten

krähen, Saatkrähen, Dohlen, Elstern, Eichelheher, Nuß⸗ oder

Tannenheher), 8) Wildtauben (Ringeltauben, Hohltauben, Turteltauben), 9) Wasserhühner (Rohr⸗ und Bleßhühner), 10) Reiher (eigentliche Reiher, Nachtreiher oder Rohr⸗ dommeln), 11) Säger Snoete, der. Tauchergänse), 12) alle nicht im Binnenlande brütende Möven, 13) Kormorane,

14) Taucher (Eistaucher und Haubentaucher).

Auch wird der in der bisher üblichen Weise betriebene Krammetsvogelfang, jedoch nur in der Zeit vom 21. Sep⸗ tember bis 31. Dezember je einschließlich, durch die Vor⸗ schriften dieses Gesetzes nicht berührt.

Die Berechtigten, welche in Ausübung des Krammets⸗ vogelfangs außer den eigentlichen Krammetsvögeln auch andere, nach diesem Gesetz geschützte Vögel unbeabsichtigt mitfangen, bleiben straflos. 8 8

Die landesrechtlichen Best ngen, welche zum Schutz der Vögel weitergehende Verbote enthalten, bleiben unberührt. Die auf Grund derselben zu erkennenden Strafen dürfen jedoch den Höchstbetrag der in diesem Gesetz angedrohten Strafen

.

nicht übersteigen. ““ Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1888 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Charlottenburg, den 22. März 1888. C. 8) Friedrich.

von Boetticher.

Gesetz, betreffend die Abänderung des Ge Verkehr mit blei⸗ und zinkhaltig

vom 25. Juni 1887 (Reichs⸗Ge⸗

8 Vom 22. März 18

Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Die Vorschrift im §. 8 des Gesetzes, betreffend den Ver⸗ kehr mit blei⸗ und zinkhaltigen Gegenständen, vom 25. Juni 1887 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 273) wird dahin abgeändert, daß die Bestimmungen im §. 4 Nr. 2, §. 6 desselben Gesetzes auf das Feilhalten und Verkaufen von Konserven erst vom 1. Oktober 1889 ab Anwendung finden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Charlottenburg, den 22. März 1888.

(E. *) Friedrich von Boetticher.

über den enständen

Königreich Preußen.

Bekanntmachyngg.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) das Allerhöchste Privilegium vom 14. Dezember 1887 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kreises Freistadt im Betrage von 180 000 durch das Amtsblatt der König⸗ ichen Regierung zu Liegnitz, Jahrgang 1888 Nr. 7 den 18. Februar 1888;

2) der unterm 4. Januar 1888 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statut des Koppen⸗Schönauer Deichverbandes vom 29. No⸗ vember 1852 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 10 S. 94, ausgegeben den 9. März 1888;

3) das unterm 4. Januar 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft der Leinemarsch in den Feldmarken Vesbeck, Esperke und Warmeloh zu Vesbeck im Kreise Neustadt a. R. durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Hannover Nr. 11 S. 101, ausgegeben den 16. März 1888;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Januar 1888, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Ratibor bezüglich der Chausseen 1) von Annaberg bis zur Rybniker Kreisgrenze in der Richtung auf Loslau, 2) von Zauditz zum Anschluß an die Ratibor⸗Gorzützer Chaussee bei Lubom, 3) von Niedane anschließend an die Chaussee von Kosel nach Ratibor zum Anschluß an die Ratibor⸗Raudener Chaussee bei Nendza mit den Abzweigungen von Schichowitz nach Hammer und von Ganiowitz über Slawikau bis zur Koseler Kreisgrenze und 4) von Hoschialkowitz nach der Stadt Lultschin durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 8 S. 64, ausgegeben den 24. Februar 1888;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 18. Januar 1888, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin zur Erwerbung der zur Freilegung der Südseite der Yorkstraße von der Bellealliancestraße bis zur Großbeerenstraße, der Dresdenerstraße von der Prinzenstraße bis zur Buckowerstraße und der Warschauerstraße von der Frankfurter Allee bis zur Memelerstraße erforderlichen Grund⸗ stücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 7 S. 63, ausgegeben den 17. Februar 1888;

6) das unterm 25. Januar 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Deutsch⸗Zernitz im Kreise Tost⸗ Gleiwitz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 7 S. 54, ausgegeben den 17. Februar 1888;

vE’ —. 37, ausgegeben

7) das unterm 25. Januar 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Petersgraͤetz im Kreise Groß⸗ Strehlitz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oypele Nr. 6 S. 47, ausgegeben den 10. Februar 1888;

8) das unterm 30. Januar 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Bischdorf im Kreise Rosen⸗ berg O.⸗S. durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 8 S. 64, ausgegeben den 24. Februar 1888;

9) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Februar betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Siegen bezüglich der Ausführung der projektirten Quellwasserleitung, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 8 S. 57, ausgegeben den 25. Februar 1888;

10) das unterm 6. Februar 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Nestbachthal⸗Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft zu Zanow im Kreise Schlawe durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 9 S. 53, ausgegeben den 1. März 1888;

11) das unterm 8. Fehruar 1888 Allerhöchst vollzogene für die Entwässerungsgenossenschaft zu Falkowitz im Kreise durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln

S. 74, ausgegeben den 2. März 1888.

1888

80,

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröͤffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der Zeit vom 11. bis 17. März cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 18,9, in Breslau 30,9, in Königsberg 32,2, in Köln 19,9, in Frankfurt a. M. 22,2, in Wiesbaden 28,6, in Hannover 17,5, in Kassel 17,1, in Magdeburg 24,9, in Stettin 22,6, in Altona 27,0, in Straßburg 33,7, in Metz 22,9, in München 28,8, in Nürnberg 33,9, in Augsburg 33,5, in Dresden 20,5, in Leipzig 19,8, in Stuttgart 19,4, in Karlsruhe 20,9, in Braunschweig 19,6, in Hamburg 23,2, in Wien 30,6, in Pest 35,6, in Prag 34,8, in Triest 34,3, in Krakau 44,9, in Amsterdam 24,6, in Brüssel 28,4, in Paris 2, in Basel —, in London 19,5, in Glasgow 27,0, in Liverpool 20,1, in Dublin 29,0, in Edinburg 17,3, in Kopenhagen 25,1, in Stockholm 24,9, in Christiania 26,6, in St. Petersburg 32,9, in Warschau 23,8, in Odessa 26,2, in Rom 32,9, in Venedig 32,8, i

29 2,

in Turin 33,6, in Alexandria 40,1. Ferner in der Zeit vom 19. Februar bis 25. Februar d. J.: in New⸗York 29,2, in Philadelphia 19,6, in Baltimore 20,5, in Kalkutta 28,3, in Bombay 22,0, in Madras 44,2. Die Sterblichkeit hat in Berichtswoche in

„H„ den

Die der meisten größeren Städten Europas wieder abgenemmen. Einer sehr günstigen Sterblichkeit (bis 15,0 pro Mille und Jahr berechnet) erfreuten sich Rostock und Essen. Günstig (bis 20,0 pro Mille und Jahr) war die Sterblichkeit in Berlin, M.⸗Gladbach, Düsseldorf, Elberfeld, Hannover, Kassel, Braunschweig, Stuttgart, Leipzig, Bremen, London, Edinburg u. a. Etwas höher (20,0 und etwas darüber) war die Sterblichkeit in Dresden, Barmen, Karlsruhe, Mannheim, Liverpool. Eine sehr hohe Sterblichkeitsziffer (über 35,0 pro Mille) meldet von den deutschen Städten Chemnitz. Unter den Todesursachen haben zunächst akute Entzündungen der Athmungsorgane und Katarrhe der Luftwege vielfach abgenommen und weniger Sterbe⸗ fälle hervorgerufen; auch Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder haben weniger, nur in Berlin, Dresden, Nürnberg, Peft etwas mehr, Todesfälle veranlaßt. Die Theilnahme des Säuglings⸗ alters an der Gesammtsterblichkeit war im Allgemeinen eine kleinere als in der Vorwoche. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 52, in München 90 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten waren Sterbefälle an Masern und Pocken etwas mehr, an Scharlach, Dibphtherie, typhösen Fiebern und Keuchhusten etwas weniger gemeldet. Sterbefälle an Masern haben in Hamburg und Prag etwas abge⸗ nommen, während sie in Straßburg, Lyon, London, St. Petersburg etwas häufiger wurden; auch Erkrankungen kamen aus den meisten Orten, aus denen Berichte vorliegen, in zahlreicheren, nur in Ham⸗ burg, Pest und Edinburg in weniger Fällen zur Anzeige. Das Scharlachfieber wurde in Danzig, Wien etwas häufiger, in Kopenhagen, London, St. Petersburg seltener Todesveranlassung; Erkrankungen wurden aus Breslau, Hamburg, Wien, Edinburg, Kopenhagen in gesteigerter Zahl zur Meldung gebracht. Die Sterb⸗ lichkeit an Diphtherie und Croup mar vielfach, wie in Berlin, Breslau, München, Dresden, Frankfurt a. M., Leipzig, Nürnberg, Pest, Prag, Warschau, St. Petersburg eine geringere, in Hamburg, Wien, Amsterdam, London, Kopenhagen dagegen eine größere als in der vorhergegangenen Woche. Erkrankungen wurden aus Berlin, Breslau, Hamburg, weniger in Nürnberg, im Regierungsbezirk Schles⸗ wig, Wien, Pest, Kopenhagen, Christiania zahlreicher mitgetheilt als Vorwoche. Der Unterleibstyphus hat in Ham⸗

g, London, Petersburg weniger, in München, Chemnitz, 229 Sterbefälle in der Berichtswoche) wieder mehr Todesfälle bedingt, neue Erkrankungen wurden in wenig gegen die Vorwoche veränderter Zahl mitgetheilt, nur in Hamburg hat die Epidemie erheblich ab⸗ genommen. An Flecktyphus kamen aus Magdeburg, London je 1, aus Warschau 2, aus Prag 4 Sterbefälle, Erkrankungen aus dem Regierungsbezirk Aachen 2, aus Stockholm 1 zur Berichterstattung. An epidemischer Genickstarre wurde je 1 Todesfall aus Kiel und Rom und 3 Erkrankungen aus Nürnberg g meldet. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren in Wien und Kopenhagen zaͤhlreich. Dem Kindbettfieber erlagen in London eine größere Zahl von Frauen. Der Keuchhusten hat in Berlin und London weniger, in St. Petersburg mehr Opfer als in der Vorwoche gefordert; in Hamburg, Wien, Kopenhagen hat die Zahl der bekannt gewordenen Erkrankunge etwas abgenommen. Einzelne Todesfälle an Pocken kamen aus Pest, Graz, Lyon, mehrfache aus St. Petersburg (2), Triest, Rom, Warschau (je 4), aus Prag 15 zur Meldung, neue Erkrankungen aus Berlin 4, aus Wien 7.

Die sanitären Verhältnisse in Berlin blieben auch in dieser Berichtswoche günstige, die Sterblichkeit war sogar eine noch kleinere als in der Vorwoche. Seltener kamen akute Entzündungen der Athmungsorgane zum Vorschein und führten auch in erheblich ver⸗ minderter Zahl zum Tode. Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder zeigten im Ganzen ein ähnliches Verhalten wie in der Vor⸗ woche. Der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war jedoch ein kleinerer. Von den Infektionskrankheiten blieben Masern, Scharlach und typhöse Fieber in fast gleich beschränkter Zahl und zeigten sich in keinem Stadttheil in nennenswerther Zahl. Erkrankungen an Diphtherie haben abgenommen und traten gleichfalls in keinem Stadttheil in größerer Zahl zum Vorschein. Weitere Erkrankungen an Pocken kamen 4 zur Anzeige. Der Keuchhusten veranlaßte zwar noch zahlreiche Erkrankungen, doch war die Zahl der durch ihn bedingten Sterbefälle eine kleinere. Erkrankungen im Wochenbett zeigten gegen die vorangegangene Woche eine Abnahme, während rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut und rheumatische Beschwerden aller Art keine wesentlichen Veränderungen in ihrem Vorkommen aufwiesen.

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1921 22