1888 / 90 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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2 2 2 —2 2 88 u“ 8 Berlin, Donnerstag, den 5. April, Abends. 1888. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: direktion zu Berlin, Rechnungs⸗Rath Kühne, bei ihrem Abgereist: Se. Ere ellenz der vF Staats⸗ Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der Kavallerie Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer sekretär des Innern von Boetticher, nach der Provinz Freiherrn von Los, kommandirenden General des VIII. Armee⸗ Rechnungs⸗Rath; sowie Schleswig⸗Holstein: Corps, das Großkreuz des Rothen Adl ler⸗ Ordens mit Eichen⸗ dem Bureau⸗ Vorsteher für das Expeditions⸗ und Kanzlei⸗ Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Unter⸗ laub zu verleihen. wesen bei der Königlichen Provinzial⸗Steuerdirektion zu Han⸗ Staatssekretär im Reichsamt des Innern, Eck, nach Baden⸗ 1 nover, Kanzlei⸗Rath Jaursch, bei seinem Uebertritt in den Baden. 1“ I1 Ruhestand den Chaxakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath, und Se. Majestät ber r König haben Allergnädigst geruht: den vom 1. April cr. ab zur Verfügung gestellten Kreis⸗ .dem Landesdirektor der Provinz Hannover, Dr. von sekretären Schmitz in München⸗Gladbach und Hublow in [Bennigsen, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; dem Kolg den Charakter als Kanzler⸗Rath zu verleihen. Nichtamtliches.

1Geheimen Regierungs⸗ Rath Herr zu Breslau und dem Super⸗ Pintendenten Reimann zu Salzwedel den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; den Landräthen von Harlem zu Saarlouis und Wellenkamp zu Soltau, und dem katho⸗ lischen Pfarrer Hammer zu Nienberge; im Landkreise Münster den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; den Landräthen, Geheimen Regierungs⸗Räthen Wolff zu Rheinbach und von Heinsberg zu Neuß den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Landgerichts⸗Rath D Avis zu Zabern, und dem Pfarrer und Metropolitan a. D. Theys zu Jesberg im Kreise Fritzlar den Königlichen Kronen⸗Orden dricter Klasse; dem Kanzlei⸗Rath Ammedick zu Berlin, bisher im Ministerium für öffentliche Arbeiten, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Superintendenten a. D., Pfarrer Plath zu Schubin den Adler der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens Frentzel, und dem Sieber, sämmtlich zu Berlin,

Hahn und Wilhelm Kremesköther, Kessels und dem Scheerer Friedrich Niermann, sämmt⸗ lich zu Werden im Landkreise Essen, das Allgemeine Ehren⸗ 8 zeichen zu verleihen.

Königlichen Wagenhälter

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

1 dem Ober⸗Postkassen⸗ Kassirer Schmidt in Hamburg bei seinem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen.

Der Geheime Kanzlei⸗Sekretär im Reichs⸗ Postamt, Protzen in Berlin, ist zum Ge⸗

ernannt worden.

hei men Kanzle ei⸗ Inspe ktor

unter britischer Flagge gefahrene eiserne

eking“ von 954,43 britischen Registertons Netto⸗Raum⸗ gehalt han durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen⸗ thum der Aktiengesellschaft „Chinesische Küstenfahrt⸗Gesellschaft“

angt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 17. Februar

H D.

attest ertheilt worden

Bekanntmachung. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878

Auf Grund g wider die gemeingefährlicen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 40

2.

vom 1. April 1888 des Druckschrift: [und Verlag von 1A. Bitter,

Jahrgangs der Der neue Bauhandwerker“, Redaktion Druck von J. H. W. Dietz in

Hamburg, nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der 1“ Landes⸗Polizeibehörde verboten worden ist.

Hamburg, den 4. April 1888. Die Polizeibehörde. enator Hachmann,

Dr.

Königreich Preußen

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath Meyer zu Stolzenau zum Regierungs⸗ Rath zu ernennen; dem Ober⸗Steuer⸗Inspektor, Steuer⸗Rath Pieg zu Frank⸗ furt a. M. und dem Bureau⸗Vorsteher für das Expeditions⸗ und Kanzleiwesen bei der Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗

periodische n

von Hohenzollern; den Königlichen Kutschern Lohsand und

sowie den Fabrikarbeitern Johann u dem Weber Paul

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Zeichnen und Konstruiren, 12 Stunden wöchentlich, Ingenieur Brelow.

lich, Professor Dr. Bertram.

Der im Sehe⸗ 1881 in Newcastle⸗on⸗Tyne erbaute, bisher Schraubendampfer

1

Lin Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge er⸗

J. vom Kaiserlichen Konsulat in Hongkong ein Flaggen⸗

Aufsichtskreise der Bewerber angestellt oder beschäftigt ist, unter eigenen Interesse handelte, nur seine 12. Geschäfte Einreichung der in .§. 5 der Prüfungsordnung vom 11. Juni besorgte, nicht aber im Betriebe der Glasfabrik thätig 1881 bezeichneten Schriftstücke anzubringen. Bewerber, welche war. Dabei ist auch die Behauptung des Klägers, daß

Dr.

30 Stunden wöchentlich, Geheimer Bergrath Dr. Wedding.

nicht an einer Anstalt in Preußen thätig sind, Meldung bei Führung des Nachweises, stimmung ihrer Vorgesetzten bezw. ihrer L Landesbehörde v bis zum 1. Juli d. J. unmittelbar an mich richten.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Deutsches Reich.

Der Amtssitz des bisher in Grottkau stationirten Kreis⸗

De tssit 1 ationi Preußen. Berlin, 5. April. Se. Majestät der

Bauinspektors ist vom 1. April cr. ab nach Neisse verlegt. Kaiser und König empfingen gestern Nachmittag den Ober⸗Stallmeister von Rauch.

Heute arbeiteten Allerhöchstdieselben, nach einem Spazier

Bekanntmachung.

In der Königlichen Berg⸗Akademie zu Berlin werden im kommenden Sommer-Semester folgende Vor⸗ lesungen und Uebungen gehalten werden:

Bergbaukunde II. Theil, 4 Stunden wöchentlich, 1“ Bergrath Dr. Hauchecorne. Aufbereitung, 3 Stund

gange, mit dem Kriegs⸗Minister und demnächst mit dem Chef

des Militärkabinets.

Heute fand im Königl ichen Palais eine Vorstands⸗ sitzung des Frauen⸗Lazareth⸗Vereins statt, bei welcher Ihre n Majestät die Kaiserin und Königin Augusta mit

wöchentlich, Ober⸗Bergrath Haßlacher. Mdallhüttenkunde, Ihren Königlichen Hoheiten der Großherzogin 6 Stunden wöchentlich, Professor Kerl. Vülgemeine Probir- von Baden und der Kronprinzessin von Schweden kunst, 6 Stunden wöchentlich, Derfelbe. anwesend waren und den sonst in der Generalversammlung

Löthr v st. 1 8

2 Stunden wöchentlich e E. F. deö tentunde 4 Stunden des Ver e . Nüan ehg eußschen Fefengh 3 Stunden wöchentli Derse ze. seta Reet e Techno ogie, .

2 Stunden wöchentlich, Professor Hörmann. Mechanik, bütetr vesascnesee lür eg Mih Höeas Femdr hag

6 Stunden wöchentlich, Derselbe. Maschinenlehre, 6 Stunden genbe 1g tale rvg nd

Derselbe. Bergwerks⸗ und Hüttenmaschinen, Königin Augusta der Kabinets⸗Rath und 2 Königliche Kamer⸗

3 Stunden wöchentlich, Derselbe. Markscheide und Meßkunst, herr von dem Knesebeck anwesend.

3 Stunden wöchentlich, Professor Schneider. Praktische

Uebungen in der Markscheide⸗ und Meßkunst, 3 Stunden

wöchentlich, Derselbe. Baukonstruktionslehre, 3 Stunden

wöchentlich, Geheimer Bergrath Gebauer. Unterricht im

Der Gewerbeunternehmer kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 13. Fe⸗ bruar d. J. wegen Zuwiderhandelns gegen den Absatz 3 des §. 120 der Gewerbeordnung („Die Gewerbeunternehmer sind derpflichtet, alle diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffen⸗ heit des Gewerbebetriebs und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherheit gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig sind. ) nur dann zum 1“ angehalten werden, wenn die Nichtherstellung oder Nichtunterhaltung einer zum Schutze der Arbeiter nothwendige n Einrichtung ihm als eine schul Idhafte Unterlassung anzurechnen ist; er kann aus §. 120 Absatz 3 nicht ersatzpflichtig gemacht werden für Versehen seiner an sich tüchtigen Betriebsleiter, deren schuld⸗ haftes Verhalten er wissentlich nicht geduldet hat, wenn er trotz der Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht in der Lage war,

Bergrecht, 2 Stunden wöchentlich, Geheimer Berg⸗ rath Eskens. Mineralogie mit praktischen Uebungen, 5 Stunden vöchentlich, Professor Dr. Weiß. Ueber die Flora der älteren Formationen, 2 Stunden wöchentlich, Professor Dr. Weiß. Integralrechnung, 6 Stunden wöchent⸗ Analytische Geometrie des Darstellende Geo⸗

Repe⸗ Professor Mineral⸗

Raumes, 4 Stunden wöchen lich, Derselbe. metrie, 4 Stunden wöchentl: ch, Ingenieur Brelow. titorien über Mineralanalyse, 4 Stunden wöchentlich, Finkener. Uebungen im Laboratorium 85 analyse: a. qualitative, 4 Stunden wöchentlich, Derselbe, b. quantitative und qualitative, 36 Stunden wöchentlich, Derselbe. Arbeiten im Laboratorium für Eisenprobirkunst,

Lage den durch seinen Bevollmächtigten herbeigeführten schädlichen Erfolg abzuwenden.

Die Vorlesungen beginnen am 1. Mai d. Z. Berlin, den 27. März 1888.

Der Direktor der Königlichen Berg⸗Akademie. Glasfabrik 88 8 5 i8 h g In einer Glasfabrik waren die Arbeiter (Glas⸗ Hauchecorne. b macher) vertragsmäßig verpflichtet, ihre Werkzeuge, nament⸗ lich die sogenannten Pfeifen sich selbst anzuschaffen und auf 34 47 5 8 9% 6“ der 8 Unterrichts⸗ und ihre eigenen Kosten im Stande zu halten; dieselben waren dedizinal⸗Angelegenheiten. und blieben ihr Eigenthum. Ein Glasmacher war bei Ge⸗

legenheit der Reparatur einer solchen Pfeife, welche er zu diesem Behufe außerhalb der Arbeitsstunden in eine nicht zur Glasfabrik gehörende Schmiede gebracht hatte und bei deren Reparatur er in der Schmiede anwesend blieb, um die Pfeife sofort wieder zur Arbe it mitnehmen zu können, durch das Herausschlagen des Dornes aus der Pfeife erheblich am Knie verletzt worden. Diese Verletzung hat das Reichs⸗Ver⸗ 13. Februar d. J.

Der Seminar⸗Direktor Seeliger vom Schullehrer⸗ Seminar in Alt⸗Döbern ist in gleicher Eigenschaft an das Se e Seminar zu Weißenfels versetzt worden.

bbX“ Die im Jahre 1888 zu Berlin abzuhaltende Prüfun ng NM

für Vorsteher an Laubstummen⸗ Anstalten wird sicherungsamt unterm (Nr. 507) Mittwoch, den 22. August d. J., beginnen. in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht nicht für Meldungen zu derselben sind dis zum 15. Juni d. J. bei einen Betriebsunfall erachtet, da der Glasmacher, als er

demjenigen Königlichen Provinzial⸗ Schul kollegium, in Fssen die Reparatur seiner Pfeife vornehmen ließ, nur in seinem

den Arbeitern der Glasfabrik das zur Reparatur nöthige Eisen aus der Fabrik geliefert werde, für unerheblich erachtet, weil auch hierdurch die Thätigkeit des Glasmachers bei der Reparatur beziehungsweise dieße selbst noch keine Betriebs⸗ V thätigkeit wird.

Auf eine Anfrage, betreffend die Bewilligung von ikationen für die Beamten eines Amts durch die dortige Amtsversammlung, hat der Minister des Innern unterm 24. Dezember v. J. bemerkt, daß neuerdings an ge⸗ nommen worden sei, die Erlasse vom 16. September

können ihre daß solche mit Zu⸗

Berlin, den 29. März 1888. Der Minister g geistlichen, eie und Medizinal⸗Angelegenheiten. Gratif Im Auftrage: 8 Croix

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