Flüssigkeit, wäscht den Rückstand aus, dampft Filtrat und Wasch⸗ wasser bis auf etwa 25 cem ein, läßt erkalten, fügt 5 cem reine konzentrirte Schwefelsänre hinzu und prüft die Flüssigkeit im Marsbh'schen Apparat unter Anwendung arsenfreien Zinks auf Arsen.
Wird ein Arsenspiegel erhalten, so war Arsen in wasser⸗ öslicher Form in dem Gespinnste oder Gewebe vorhanden.
14) Ist der Versuch unter Nr. 13 negativ ausgefallen, so sind veitere 10 g des Stoffes anzuwenden und dem Flächeninhalte nach u bestimmen. Bei Gespinnsten ist der Flächeninhait durch Ver⸗ leichung mit einem Gewebe zu ermitteln, welches aus einem gleich⸗ rtigen Gespinnste derselben Fadenstärke hergestellt ist.
15) Wenn die nach Nr. 13 und 14 erforderlichen Mengen des
lichen Interesse empfehlen.
Gespinnstes oder Gewebes nicht verfügbar gemacht werden können dürfen die Untersuchungen an geringeren Mengen, sowie im Fall der Nr. 14 auch an einem Theile des nach Nr. 13 untersuchten, mit Wasser ausgezogenen, wieder getrockneten Stoffes vorgenommen werden.
16) Das Gespinnst oder Gewebe ist in kleine Stücke zu zer⸗ schneiden, welche in eine tubulirte Retorte aus Kaliglas von etwa 400 cem Inhalt zu bringen und mit 100 cem reiner Salzsäure von 1,19 spez. Gewicht zu übergießen sind. Der Hals der Retorte sei ausgezogen und in stumpfem Winkel gebogen. Man stellt dieselbe so, daß der an den Bauch stoßende Theil des Halses schief aufwärts, der andere Theil etwas schräg abwärts gerichtet ist. Letzteren schiebt man in die Kühlröhre eines Liebig'schen Kühlapparates und schließt die Berührungsstelle mit einem Stück Kautschukschlauch. Die Kühlröhre führt man luftdicht in eine tubulirte Vorlage von etwa 500 cem Inhalt. Die Vorlage wird mit etwa 200 cem Wasser beschickt, und, um sie abzukühlen, in eine mit kaltem Wasser gefüllte Schale ein⸗ getaucht. Den Tubus der Vorlage verbindet man in geeigneter Weise mit einer mit Wasser beschickten Péeligot'schen Röhre.
17) Nach Ablauf von etwa einer Stunde bringt man 5 ccm einer aus Krystallen bereiteten kaligesättigten Lösung von arsenfreiem Eisen⸗ chlorür in die Retorte und erhitzt deren Inhalt. Nachdem der über⸗ schüssige Chlorwasserstoff entwichen, steigert man die Temperatur, so daß die Flüssigkeit ins Kochen kommt und destillirt, bis der Inhalt stärker zu steigen beginnt. Man laͤßt jetzt erkalten, bringt nochmals 50 cem der Salzsäure von 1,19 spez. Gewicht in die Retorte und destillirt in gleicher Weise ab. 1
18) Die durch organische Substanzen braun gefärbte Flüssigkeit in der Vorlage vereinigt man mit dem Inhalt der Pöligot'schen Röhre, verdünnt mit destillirtem Wasser etwa auf 600 bis 700 cem und leitet, Anfangs unter Erwärmen, dann in der Kälte, reines Schwefelwasserstoffgas ein.
19) Nach 12 Stunden filtrirt man den braunen zum Theil oder ganz aus organischen Substanzen bestehenden Niederschlag auf einem Asbestfilter ab, welches man durch entsprechendes Einlegen von Asbest in einen Trichter, dessen Röhre mit einem Glashahn versehen ist, hergestellt hat. Nach kurzem Auswaschen des Niederschlags schließt man den Hahn und behandelt den Niederschlag in dem Trichter unter Bedecken mit einer Glasplatte oder einem Uhrglas mit wenigen cem Bromsalzsäure, welche durch Auflösen von Brom in Salzsäure von 1,19 spez. Gewicht hergestellt worden ist. Nach etwa halbstün⸗ diger Einwirkung läßt man die Lösung durch Oeffnen des Hahns in den Fällungskolben abfließen, an dessen Wänden häufig noch geringe 6 off⸗Niederschlags haften. Den Rück⸗ cht man mit Salzsäure von 1,19 spez.
Antheile des Schwefelwasserst stand auf dem Asbestfilter wäs Gewicht aus.
20) In dem Kolben versetzt man die Flüssigkeit wieder mit über⸗ schüssigem Eisenchlorür und bringt den Kolbeninhalt unter Nachspülen mit Salzsäure von 1,19 spez. Gewicht in eine entsprechend kleinere Retorte eines zweiten, im Uebrigen dem in Nr. 16 beschriebenen gleichen Destillirapparats, destillirt, wie in Nr. 17 angegeben, ziemlich weit ab, läßt erkalten, bringt nochmals 50 cem Salzsäure von 1,19 spez. Gewicht in die Retorte und destillirt wieder ab.
21) Das Destillat ist jetzt in der Regel wasserhell. Man ver⸗ dünnt es mit destillirtem Wasser auf etwa 700 cem, leitet Schwefel⸗ wasserstoff, wie in Nr. 18 angegeben, ein, filtrirt nach 12 Stunden das etwa niedergefallene dreifache Schwefelarsen auf einem, nach ein⸗ ander mit verdünnter Salzsäure, Wasser und Alkohol ausgewaschenen, bei 110 °C. getrockneten und gewogenen Filterchen ab, wäscht den Rückstand auf dem Filter erst mit Wasser, dann mit absolutem Alkohol, mit erwärmtem Schwefelkohlenstoff und schließlich wieder mit absolutem Alkohol aus, trocknet bei 110 ° C. und wägt.
22) Man berechnet aus dem erhaltenen dreifachen Schwefelarsen die Menge des Arsens und ermittelt, unter Berücksichtigung des nach Nr. 14 festgestellten Inhalts der Probe, die auf 100 qem des Ge⸗ spinnstes oder Gewebes entfallende Arsenmenge. 8 16
Nichtamtliches.
ßen. Berlin, 16. April. Im weiteren Verlauf der vorgestrigen (43.) Sitzung des Hauses der Abgeord⸗
Preußen.
neten gelangt zur Berathung der Antrag der Abgg. Metzner und Genossen, betreffend die einheitliche Ge⸗ staltung des Schornsteinfegerwesens.
Abg. Metzner weist darauf hin, daß die jetzige Ordnung des Schornsteinfegerwesens zu großen Bedenken Veranlassung gebe. Es sei dem Schornsteinfeger oft nicht möglich, Anord⸗ nungen zur Verhinderung von Feuersgefahr zu treffen, weil seine Kunden sich denselben widersetzten und zu einem anderen Meister gingen, wenn er sie aufrecht erhalte. Einer gründlichen Reinigung der Schornsteine widersetzten sich die Kunden, weil sie zu viel Schmutzerei mache; die Rei⸗ nigungslöcher würden oft durch Möbeln, ja durch Holz⸗ und Kohlenhaufen verdeckt. Der Meister könne seine Pflicht oft nicht thun, aber seine Verantwortung werde dadurch nicht ab⸗ geschwächt; komme ein Feuer nachher aus, so werde der Schornsteinfeger in Ordnungsstrafe genommen. Redner führt die Vermehrung der Brände in einzelnen Bezirken auf diesen Uebelstand zurück. Deswegen müßten Kehrbezirke eingerichtet und dafür gesorgt werden, daß jeder Meister sein Aus⸗ kommen in jedem Kehrbezirk habe und ohne Rücksicht auf die Empfindlichkeit der Kundschaft seiner Pflicht nachkommen könne. Denn Niemand sei besser im Stande, eine Feuerpolizei auszuüben, als gerade der Schornsteinfeger. Eine ein⸗ heitliche Regelung der Frage sei dringend nothwendig. Er habe sehr viel Material zur Verfügung, um nachzuweisen, wie
selbst von Behörden in Bezug auf die Feuersicherheit sehr
Warum solle denn Jemand, der in seinem Hause für Feuersicherheit sorge, dadurch in Gefahr gerathen, daß sein nachlässiger Nachbar nichts dafür thue. Nothwendig sei die Einführung von Kehrbezirken überall, um den Schornsteinfegern ein genügendes Auskommen zu sichern, damit nicht im Wege der freien Konkurrenz sich mehr Meister etablirten, als sich in den betreffenden Bezirken ernähren könnten. Die Einführung der Kehrbezirke werde nicht verlangt zum Vortheil der Meister, sondern nur im öffent⸗ lichen Interesse. Denn bei freier Konkurrenz sei der Meister ein freier Mann, der keiner Kontrole unterworfen sei, der nur mit seiner Kundschaft zu thun habe. Würden Kehrbezirke ein⸗ geführt, dann stehe der Meister unter Kontrole der Behörden, und jede Pflichtverletzung, die er sich zu Schulden kommen lasse, werde streng geahndet. Er könne deshalb im öffent⸗ nur dringend die Annahme seines Antrages
nachlässig verfahren werde.
Abg. Zelle: Die Gesetzgebung lasse die Einrichtung von
Kehrbezirken zu; aber seitdem in Berlin die Kehrbezirke auf⸗ gehoben seien, seien die haarsträubenden Zustände, welche nach der Meinung des Vorredners eintreten sollten, nicht einge⸗ treten. Der Vorredner kämpfe mit seinem Antrage gegen die Gewerbefreiheit und für die Zwangs⸗ und Bannrechte. Diesem Interesse der Meister ständen die Interessen des Publikums gegenüber. Wo solche Monopolgelüste aufträten, gehe es der folgenden Generation schlecht; denn wer solle noch Schornsteinfeger werden, wenn die Selbständig⸗ machung so schwer sei. Die Behörden seien nicht vollständig machtlos, das Strafgesetzbuch stehe ihnen zur Seite. Die Bildung von Kehrbezirken werde die Hausbesitzer nicht vor Uebervortheilung schützen, denn es könne kein Hausbesitzer prüfen, wann das Kehren eines Schornsteins nothwendig sei oder nicht. Als in den sechziger Jahren die Klagen über die Kehrbezirke laut geworden wären, hätten die Gesellen behauptet, daß die Meister, welche 5000 — 6000 Thaler verdienten, wegen ihrer Körperfülle nicht mehr im Stande seien, ihr Ge⸗ werbe auszuüben. Die Regierung habe auch dem Andrängen des Publikums und der alten Gesellen, welche nicht selbständig werden konnten, nachgegeben. Die Schornsteinfegerordnung der Antragsteller fordere die Kritik heraus. Die Regierung sei nicht befugt, durch Landesgesetz für diese Handwerker eine besondere Bestimmung über den Befähigungsnachweis einzu⸗ führen. Die Behörden sollten den Schornsteinfegern ein Aus⸗ kommen sichern. Die Gemeindebehörden, denen Schornsteinfeger aufgehalst werden sollten, sollten nur gehört werden, aber keine beschließende Stimme dabei haben. Die Meister würden rechtlos gemacht, sie könnten aus ihrer Stellung entlassen werden, aber es werde nicht gesagt, durch welches Verfahren. Eine Prüfungskommission solle für jeden Regierungsbezirk eingerichtet werden, und die Gemeindebehörde am Sitze der Kommission, d. h. also die Gemeindebehörde der Regierungs⸗ Haupistadt, solle die Mitglieder der Kommission ernennen. Nach allen diesen Mängeln könne er nur bitten, den Antrag einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen.
Abg. von Meyer⸗Arnswalde: Der Vorredner sei mehr in großen Städten bewandert als auf dem Lande und in kleinen Städten. Es hätten im Jahre 1882—85 64 000 Brände stattgefunden mit 244 Millionen Schaden. Nachweislich seien in Folge mangelhafter Feuerungsanlagen 4000 Brände ent⸗ standen mit etwa 15 000 000 ℳ Schaden. Es blieben aber in ihren Ursachen unermittelt oder muthmaßlich auf mangelhafte Feuerungsanlagen zurückzuführen 29 000 Brände; also die Hälfte aller noch übrigen. Man könne also wohl ruhig annehmen, daß mindestens 8000 Brände mit 30 000 000 ℳ Schaden auf mangel⸗ hafte Feuerungsanlagen zurückzuführen seien. Dagegen sei nur anzukämpfen, wenn man die Feuerungsanlagen unter ständige Aufsicht stelle; die geeignetsten Personen dazu seien die Schornsteiger. Ob die Organisation so gemacht werden solle, wie der Antrag vorschlage, stelle er dahin. Wenn man den Antrag annehme, sei die beigefügte Schornsteinfeger⸗ ordnung noch nicht angenommen, denn der Antrag fordere nur eine Regelung im Sinne der Ordnung.
Abg. Francke: Vor 1845 habe es Zwangskehrbezirke ge⸗ geben, nachher habe man sie nur fakultativ zugelassen, aber die ganze Frage der Provinzial⸗Instanz zur Entscheidung überlassen, weil dabei die lokalen Verhältnisse in Betracht ge⸗ zogen werden müßten. Man habe auf dem platten Lande die Kehrbezirke eingeführt, ohne daß dort die Brände abgenommen hätten. Das Haus habe vor wenigen Monaten erst noch be— stätigt, daß überall im preußischen Staat fakultativ die Ein⸗ führung von Kehrbezirken gestattet sein solle, aber Zwangskehr⸗ bezirke wolle man nicht haben. Daß aus mangelhaften Feuerungsanlagen Brände entstanden seien, sei richtig; aber in Berlin z. B. seien solche Feuerungsanlagen immer ohne besondere Genehmigung und ohne Wissen der Baupolizei an⸗ gelegt worden.
Abg. Metzner bestreitet, daß die Gewerbeordnung ein solches Vorgehen hindere; Bayern, Baden und Württemberg seien mit einer solchen Gesetzgebun, im Sinne des Antrages vorgegangen.
Der Antrag wird einer Kommission überwiesen.
Darauf folgt die Berathung von Petitionen. Die Agrarkommission berichtet über die Petition von Grund⸗ besitzern der Gemeinde Baumgarth, Kreis Stuhm (Reg.⸗Bez. Marienwerder), betreffend die Revision der Grund⸗ steuergesetzgebung, und beantragt: über die Petition zur Tagesordnung überzugehen, die Königliche Staatsregie⸗ rung aber zu ersuchen, mit der Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände, unter Regelung des Zuschlagswesens, baldmöglichst vorzugehen.
Abg. Pfaff (Osterbruch) führt Beschwerde darüber, daß bei der Veranlagung der Grundsteuer in Hannover, nament⸗ lich in den Marschen, die Gräben mit zur Grundsteuer heran⸗ gezogen seien. Wenn auf Grund des Gesetzes eine Aenderung nicht möglich sei, sollte man baldigst an die Ueberweisung der Grundsteuer an die Gemeinden denken.
Der Antrag der Kommission wird angenommen.
Die Fährleute von Altefähre auf der Insel Rügen, Fr. Knak und Genossen, Eigenthümer von 31 dortselbst be⸗ legenen Häuslerstellen, haben sich unter dem 19. Januar 1888 an das Haus der Abgeordneten mit einer Petition gewandt, worin sie bitten, zu erwirken, daß die Königliche Staats⸗ regierung für die denselben durch den Betrieb der Trajekt⸗ schiffe der Stralsund⸗Bergener Eisenbahn entzogene, beziehungs⸗ weise geschmälerte Fährgerechtigkeit eine billige Entschädi⸗ gung gewähre.
Die Kommission beantragt, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Abg. Francke (Tondern) hält diesen Antrag für einen prinzipiell öG denn in Folge desselben könnten alle Leute, die durch Eröffnung einer Eisenbahn geschädigt seien, vom Staate Entschädigung verlangen. Die Behauptung der Petenten, daß ihnen eine ausschließliche Fährgerechtigkeit zu⸗ stehe, sei durch die Thatsache des Bestehens einer anderen Unternehmuug ähnlicher Art widerlegt.
Abg. von Benda beantragt, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.
Regierungskommissar Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath D'Avis: Die Petenten selbst glaubten, keinen Rechts⸗, sondern lediglich einen Billigkeitsanspruch zu haben; einen Rechts⸗ anspruch könne auch die Eisenbahnverwaltung nicht anerkennen, schon der bedenklichen Konsequenzen wegen.
Abg. Freiherr von Minnigerode meint, daß man den strengen juristischen Standpunkt nicht einnehmen dürfe, da es sich hier um ein besonderes Zusammentreffen von Umständen, um eine Lebensfrage für die Betheiligten handele, die früher
von 14 Mitgliedern
1“ 8 unbestritten den jetzt durch die Eisenbahn vermittelten Verkehr zwischen Stralsund und Rügen allein besorgt hätten.
Abg. von Benda betont, daß es sich hier nicht um ein Präjudiz, sondern einen ganz alleinstehenden Ausnahmefel handle, und beantragt, wenn der Antrag der Petitionskommit⸗ sion nicht angenommen werden sollte, die Petition der Regie rung wenigstens zur Erwägung zu übermitteln, um den Be. drängnissen der Betheiligten zu Hülfe zu kommen.
Abg. Bork bittet dringend, aus Billigkeitsgründen di. Petition zu berücksichtigen. 1
Abg. Sattler hält dagegen die Annahme des Kommissions⸗ antrages für sehr bedenklich, weil derselbe den Thatsachen nicht entspreche, denn ein Recht der Petenten sei nicht nach⸗ gewiesen.
Abg. Dr. Windthorst: Wenn ein Recht vorhanden sei müsse eine Entschädigung gewährt werden; wenn das Hausz ohne Rechtsgrund, aus Billigkeit etwas verlange, dann müs⸗ das im Beschlusse erkenntlich gemacht werden. Er beantrage deshalb, in dem Antrage von Benda die Worte einzufügen. „ohne eine Pflicht der Entschädigung anzuerkennen“.
Abg. Hansen hält diesen Zusatz des Abg. Dr. Windthorf für ungeeignet, da es sich ganz von selbst verstände, daß keine rechtliche Verpflichtung vorliege.
Abg. Cremer beantragt, die Petition der Regierung ausz Billigkeitsgründen zur Berücksichtigung zu überweisen.
Dieser Antrag wird angenommen.
Das Haus vertagt sich bis Montag 11 Uhr.
Vize⸗Präsident Dr. Freiherr von Heereman schlägt vor am Montag den Gesetzentwurf, betreffend die Erleichterung der Volksschullasten zur Berathung zu stellen.
Abg. Freiherr von Minnigerode bittet die Nothstands⸗ vorlage zur ersten Berathung zu stellen, obgleich die dazu geho⸗ rigen Anlagen noch nicht eingegangen seien. Wenn das nicht beliebr werden sollte, dann möge man den Gesetzentwurf, betreffend die Weichselregulirung, berathen. Das Schullastengesetz könne man schon deshalb zurückstellen, weil event. die dafür be stimmten Gelder zur Beseitigung des Nothstandes verwende werden könnten.
Vize⸗Präsident Dr. Freiherr von Heereman bemerkt, daß er die Schullastenvorlage auf die Tagesordnung gesetzt habe, weil die Kommission dabei eine Verfassungsänderung für nothwendig halte, deren Erledigung die Session erheblich aus— dehnen werde.
Abg. Stengel bittet die Nothstandsvorlage in erster Lesung zu erledigen, wenn er auch den letzten Grund des Abg. Freiherrn von Minnigerode sich nicht aneignen wolle. Da die Vorlage an eine Kommission gehen würde, müsse sie baldigst in Angrif genommen werden. Eine Verzögerung der Schulvorlage er⸗ folge darum nur um einen Tag.
Abg. Rickert glaubt, daß man die erste Lesung der Noth⸗ standsvorlage am Montag in erster Stelle erledigen könne; dann aber müsse das Schullastengesetz zur Berathung gestellt werden, schon weil Hr. von Minnigerode angedeutet habe, daß die für dieses Gesetz bestimmten Gelder anderweitig verwendet werden könnten. Es würde unerhört sein, wenn eine Volks⸗ vertretung, die einig mit der Regierung darüber sei, daß ge⸗ wisse Gelder für bestimmte dauernde Zwecke verwendet werden sollten, jetzt eine andere Verwendung beschlösse. Dem Volk⸗ seien durch die neuen Steuern schwere Lasten auferlegt, unter der ausdrücklichen Versicherung der Erleichterung auf anderen Gebieten.
Abg. Dr. Windthorst: Er sei damit einverstanden, daß am Montag nach der Nothstandsvorlage die Vorlage wegen der Weichselregulirung zur ersten Berathung gestellt werde; beide Vorlagen erforderten eine schleunige Berathung. Ob die Gelder, welche für die Schule verwendet werden sollten, vielleicht zur Beseitigung des Nothstandes dienen lönnten, werde sich demnächst entscheiden. Für den Nothstand seien keine disponiblen Gelder vorhanden, denn die Regierung wolle Anleihen machen. Ein Einverständniß über das Schullasten⸗ gesetz bestehe durchaus nicht; ihm wenigstens sage die Methode, welche man eingeschlagen habe, nicht zu.
Abg. Dr. Enneccerus: Er möchte dem Gedanken wider⸗ sprechen, daß das Geld, welches dauernd verwendet werden solle zur Entlastung der unteren Volksklassen, für andere Zwecke verwendet werde. Ob das Gesetz am Montag oder besser am Dienstag verhandelt werde, lasse er dahingestellt Vielleicht sei der Dienstag besser im Interesse der Vorlage selbst.
Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst bittet, am Mon⸗ tag die Nothstandsvorlage und die Vorlage wegen der Weichsel⸗ regulirung auf die Tagesordnung zu setzen. Die Schullasten⸗ vorlage sei sehr übereilt eingebracht und werde noch einer gründlichen Erwägung bedürfen.
Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr.
Deutsches Handelsarchiv. Aprilheft. — Inhalt: Erster Theil. Gesetzgebung und Statistik. Gesetzgebung. Deutsches Rich: Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Rechtsverkält⸗ nisse der deutschen Schutzgebiete, vom 17. April 1886. — Bekannt⸗ machung wegen Redaktion des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhält⸗ nisse der deutschen Schutzgebiete. — Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit blei⸗ und zinkhaltigen Gegenständen, vom 25. Juni 1887. — Zollfreier Einlaß von Eisenbahnmaterialien. — Ausfübrungsbestimmungen zu den §§. 12 und 13 des Zucker⸗ steuergesetzes vom 9. Juli 1887. — Weitere Ausführungs⸗ bestimmungen zum Branntweinsteuergesez. — Berechnung der Maischbottichsteaer. — Zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein⸗Denaturirungsmittels ermächtigte Firma. — Entrichtung des Zuschlags der Verbrauchsabgabe an Stelle der Maischbottichsteuer. — Beginn der Stundungsfrist der Abfindungs⸗Verbrauchsabgabe. — Verbot, in den Brennerei⸗ oder Branntweinlagerräumen mit offenem Licht zu verkehren. — Internationale Jubiläums⸗Ausstellung in Melbourne. — Berichtigung. — Deutsches Reich und Oesterreich⸗ Ungarn: Geltungsdauer des Handelsvertrages zwischen beiden Läandern. — Großbritannien: Zolltarif für Zululand. — Ausführungsbestim⸗ mungen zu dem Markenschutzgesetz 1887. — Ausführung des englif hen Markenschutzgesetzes. — Zollermäßigungen in Britisch⸗Honduras. 2 Eingangszoll auf Fournierhölzer in Canada. — Erhöhung des Aus⸗ fuhrzolles auf Asphalt und Pech auf Trinidad. — Salzzoll in Britisch⸗Indien. — Waffenausfuhrverbot für die Stralts⸗ Settlements. — Zölle der Kapkolonie auf die Einfuhr aus der Südafrikanischen Republik. — Aenderungen des Zol,⸗ tarifs für Tasmanien. — Vereinigte Staaten von Amerika: Beglaubigung der Fakturen über Konsignationswaaren. — Befreiung der aus deutschen Häfen kommenden Schiffe von Zahlung des Tonnen⸗ geldes. — Zolltarifentscheidungen des Schatzamts. — Rußland: Ausfuhr von Spiritus ohne Kautionsstellung. — Abänderung der Tara für Säcke, in welchen Zucker ausgeführt wird. — Zündholz⸗ steuer. — Besteuerungen des in den Privathüttenwerken des Sh reichs Polen erzeugten Gußeisens. — Zollbehandlung verschiedenet Gegenstände. — Finnischer Eingangszoll auf Chilesalpeter, 3 Marokko: Gestattung der Getreideverschiffung zwischen den Maro
gewinnes
(vichtigsten Artikel des Waarenverkehrs
„— Die Wolle⸗ und Gold⸗Produktion der Australischen
kanischen Häfen. — Spanien: Paßbestimmungen auf Cuba. — Vor⸗ schriften für die Einfuhr von Vieh. — Zollbehandlung von Zink⸗ särgen mit vergoldeten oder versilberten Verzierungen. — Errichtung eines Zollamts in Manacor (Balearen). — Befugnisse des Zollamts zu Grao de Castellön. — Zollbehandlung des sogenannten Perlen⸗ Weiß. — Niederlande: Zollbehandlung von Holztheeröl. — Kanal⸗ sperre — Türkei: Errichtung einer Zollgrenze zwischen Ost⸗ Rumelien und der Türkei. — Schweden und Norwegen: Abänderung der norwegischen Tabackzölle. — Japan: Vorschriften für den Handel mit medizinischen Droguen und pharmazeutischen Präparaten. — Ar⸗ gentinische Republik: Gewährung von Ausfuhrprämien für argen⸗ tinisches Fleisch. — Uruguay: Einfuhr⸗Zolltarif. — Aufhebung von Ausfuhrzöllen. — Italien: Instruktion zur Ausführung des neuen Generalzolltarifs, der Vorbemerkungen und des Waarenverzeichnisses. — Erhöhung des Einfuhrzolles auf Reis. — Italien und Spanien: Verlängerung des Handelsvertrages zwischen beiden Ländern. — Frank⸗ reich und Italien; Aenderung der Zollsätze des französischen General⸗ mrifs für eine Anzahl italienischer, und des italienischen General⸗ Zolltars- für eine Anzahl französischer Erzeugnisse. — Ürsprungszeugnisse. — Schweiz: Rückoergütung des Monopol⸗ auf ausgeführte Alkoholfabrikate. — Abänderung des Reglements vom 4. November 1887 über Rück⸗ vergütung des Monopolgewinnes auf ausgeführte flüssige Alkoholfabrikate. — Zolltarifänderungen in Folge des Ablaufs des Handelsvertrages mit Italien. — Monopolgebühr für die mit Zucker, Alkobol und Droguen zubereiteten Weine oder weinhaltigen Spiri⸗ wofen. — Inkrafttreten des neuen Zolltarifs. — Denaturirung von Alkohol. — Tarifentscheidungen des eidg. Zolldepartements im Monat Februar 1888. Oesterreich⸗-Ungarn und Italien: Vollzug der im Schlußprotokoll zum Handels⸗ und Schiffahrtsvertrage vom 7. Dezem⸗ ber 1887 sub IV zu den Tarifen A und B vorbehaltenen Verabredung. — Italienischer Eingangszoll auf gewöhnliche Flaschen. — Frank⸗ nich: Gesetz, betreffend die Unterdrückung der Fälschungen in dem Handel mit Düngemitteln. —. Zollbefreiungen im Gebiet der fran⸗ zösischen Besitzungen in der Südsee — Zolltarif für Mayotte. — Verlängerung des Gessches vom 5. Juli 1887, betreffend den Ein⸗ fuhrzoll auf ausländischen Alkohol. — Erzeugnisse, welche auf Grund des Handelsvertrages mit Italien bei der Einfuhr nach dem Vertragstarif zu behandeln waren und nach Ablauf des genannten Vertrages den Zollsätzen des Generaltarifs unterliegen. — Verbot der Ausübung der Fischerei durch Ausländer in den Territorial⸗ gewässern Frankreichs und Algeriens. — Die Behandlung mit Sprit ersetzter Weine. — Statistik. Oesterreich⸗Ungarn: Waareneinfuhr in zs allgemeine Oesterreichisch⸗Ungarische Zollgebiet im Jahre 1886. Schweden und Norwegen: Antheil der wichtigeren Länder Nor⸗ wegens in den Jahren 1876 bis 1886. — Schweiz: Uebersicht der mit Deutschland im Jahre 1887. — Seidenzwirnerei im Jahre 1887. — Vereinigte Staaten von Amerika: Handelsverkehr zwischen den Vereinigten Staaten und dem Auslande nach Ländern und Ländergruppen in den Fiskal⸗ jahren 1885/86 und 1886/87. — Meriko: Ausfuhr von Mexiko im Fiskaljahre 1886/87. — Argentinische Repu⸗ blit: Der Außenhandel und die Schiffahrt im Jahre 1886,. — Chile: Statistik der Waareneinfuhr im Jahre 18865. — Nicaragua: Handel und Schiffahrt im Jahre 1886 (1. November 1885 bis 31. Oktober 1886). — Frankreich: Produk⸗ tion von Kohle, Eisen und Stahl in den Jahren 1886 und 1887. — Greßbritannien: Statistische Mittheilungen über die Handels⸗ und Schiffahrtsverhältnisse der Australischen Kolonien im Jahre 1886. Kolonien im Jahre 1886. — Literatur. Graphische Darstellung der Beförderung einiger Frachtartikel in den Verkehrsbezirken der Statistik der Güter⸗ bewegung auf deutschen Eisenbahnen für das Jahr 1886. — Berich⸗ tigung. — Zweiter Theil. Berichte über das Ausland. Europa. Mailand. Die wirthschaftliche Bedeutung Mailands und des Mailänder Industriebezirks. — Italien: Der Ein⸗ und Aus⸗ fuhrhandel Italiens in genähten Gegenständen aus Hanf, Leinen, Jute, Baumwolle, Wolle und Seide während der Jahre 1883 bis 1886, unter besonderer Berücksichtigung des Verkehrs mit Deutsch⸗ land. — Großbritannien: Die Baumwollenindustrie im Jahre 1887. Handelsberichte für das Jahr 1887 aus: Westervik, Thorshavr Farber⸗Inseln), Fiume, Burntisland, Kalamata, Hjörring, Torre⸗ rieja, Malagg, Messina, Bologna, Alicante. — Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1887 in: Kopenbagen, Cartagena, Marseille. — Helsingborg: Handels⸗ und Schiffahrtsbericht für das Jahr 1887. — Niederlande: Verkehr deutscher Schiffe in niederländischen Häfen rährend des Jahres 1887. — Schiffsverkehr im Jahre 1887 in: Malta, Antwerpen. — Asien. Beirut: Schiffsverhältnisse sin Jahre 1887. — Syrien: Geld⸗ und Kreditverhältnisse. — Die Lage des syrischen Zuckermarktes im Jahre 1887. — Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1887 in: Swatau, Hogo⸗Osaka, Singapore, Futschau, Batavia, Soerabaya, Lhemulpo, Smyrna, Canton. — Handelsberichte für das Jahr 1887. nss: Jloilo, Akyab, Padang. — Afrika. Kapstadt: Verkehr deutscher Schiffe in den Häfen der Kapkolonie und der Kolonie Natal während es Jahres 1887. — Kamerun: Schiffsverkehr im Jahre 1887. — Lrache: Handel und Schiffahrt im Jahre 1887. — Handelsberichte tur das Jahr 1887 aus: Mazagan, St. Helena. — Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1887 in: Casablanca, Alexandrien. — Zanzibar: Schiffsverkehr im Jahre 1887. — Amerika. Morelia: Handel und Froduktion des Staates Michoacan im Jahre 1887. Venezuela: Die wirthschaftlichen Verhältnisse der Vereinigten Staaten von Vene⸗ zuela im Jahre 1886. — Vereinigte Staaten von Amerika: Preduktion, Ein⸗ und Ausfuhr, sowie Verbrauch von Zucker während des Jahres 516. — Santos (Brasilien): Handelsbericht für das Finanzjahr 1886 87. — Handelsberichte für das Jahr 1887 aus: Tehuantepee, Savannah, Winnipeg (Canada), Guadalajara. — Chile; Die Eisen⸗ abnverhält isse. — Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1887 in: valparaiso, Montevideo, Halifax, San Francisco, New⸗Orleans. — anada: Absatzfähige Artikel. — Callao: Schiffsverkehr im Jahre 1887. — Australien. West⸗Australien: Wirthschaftliche Verhältnisse Handel und Schiffahrt der Kolonie West⸗Australien in den Jahren 181, 1885 und 1886. — Queensland: Die wirthschaftlichen Ver⸗ altnisse von Queensland im Jahre 1886 — Handelsberichte für das hahr 1887 aus: Adelaide, Dunedin. — Verkehr deutscher Schiffe im Abre 1887 in: Melbourne, Auckland, Christchurch. — Australien: Lie Lage des Wollmarktes. „Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 16. — Inhalt: Bekannt⸗ achung vom 9. April 1888, betreffend den von der Feuer⸗Ver⸗ schrungsgesellschaft „Colonig“ zu Köln eingesandten Prämienantheil meine Wersicherungen der Justizbeamten im Jahre 1887, — Allge⸗ 8, Verfügung vom 9. April 1888, betreffend das Potsdamsche gooße Militärwaisenhaus. Amtlicntralblatt der Bauverwaltung. Nr. 15. — Inhalt: hlgiches; Personalnachrichten. — Nichtamtliches: Anschluß der Eeleungleiter an die Gas⸗ und Wasserleitungen (Schluß). — Elektr. * eüchtung der Eisenbahnzüge in Tunneln. — Die Kunstdenkmäler Warthreises Konstanz. — Hie Ueberschwemmungen im „Weichsel⸗, e Elbegebiet. — Vermischtes: Die Ausschmückung ü Ueiraße „Unter den Linden“. — Gesundheitliche Maßregeln für Pewernerschwemmungsgebiete. — Denkmal für König Ludwig 2 von rand Dombaumeister am Münster in Straßburg i. Ehil⸗ Absbes heaters Baquet in Oporto. — Eisenbahnbauten in hile. sen. Aung eines Stollens in New⸗York. — Zeitschrift für Bau⸗ en. — Neue Patente.
„„ 5
58 Kunst, Wissenschaft und Literatur. e . Plenarversammlung der Central⸗Direktion gahr- numenta Germaniae historica wurde in diesem Erschi. in den Tagen vom 17.—19. März in Berlin abgehalten. telchtenen waren alle Mitglieder, mit Ausnahme des Professor Huber, er sich entschuldigt hatte. 8
Noch immer dauert der provisorische Zustand, welcher der Gesell⸗ schaft die einzige ganz freie Kraft entzieht, doch ist ein bedeutender Fortschritt zu verzeichnen, indem durch Allerhöchsten Erlaß vom 14. November 1887 der erste Satz des §. 3 des Statuts für die Fortführung der Monumenta Germaniae historica folgende Fassung erhalten hat:
„Der Vorsitzende der Centraldirektion wird, nach erfolgter Präsentation mindestens zweier von der Centraldirektion für geeignet erachteter Personen, auf Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser ernannt.“
Der Vorsitzende wird also künftig die Rechte und Pflichten eines Reichsbeamten haben.
Die Plenarversammlung erwählte zu neuen Mitgliedern der Direktion den Herrn Professor H. Breßlau und Herrn Dr. O. Holder⸗ Egger, beide in Berlin. 1
Vollendet wurden im Laufe des Jahres 1887/88:
in der Abtheilung der Auctores Antiquissimi:
Tomus VIII. Gai Sollii Apollinaris Sidonii epistulae et carmina recensuit et emendavit Christianus Luetjohann. Accedunt Fausti aliorumque epistulae ad Ruricium aliosque, Ruricii epistulae, recensuit et emendavit Bruno Krusch.
in der Abtheilung Secriptores
Scriptorum Tomus XXVIII. G
in der Abtheilung Epistolae:
Tomi I pars I. Gregorii I. papae Registri lib. I-IV ed. P. Ewald.
Epistolae saec. XIII. e Regestis pontificum Romanorum se- lectae Tom. II. ed. C. Rodenberg
in der Abtheilung Antiquitstes:
Necrologia Germaniae II, 2 ed. F. L. Baumann.
von dem Neuen Archiv der Gesellschaft:
Band XIII.
Der Leiter der Abtheilung Auctores Antiquissimi, Herr Professor Mommsen, hat leider, durch andere Arbeiten verhindert, die Bearbeitung der kleinen Chroniken aus der Zeit des Uebergangs vom Alterthum zum Mittelalter noch nicht, wie in Aussicht gestellt war, zum Druck bringen können; hofft jedoch jetzt, nachdem jene abgeschlossen sind, die so lang ersehnte Ausgabe vollenden zu können. Für die Variae des Cassiodor ist der vorhandene kritische Apparat durch⸗ geordnet, es bedarf jedoch noch einiger Vergleichungen, nach deren Besorgung Herr Mommsen mit Beihülfe des Dr. Krusch die Aus⸗ gabe herstellen wird. Die Ausgabe des Claudian von Professor Birt ist im Druck, der Sidonius, wie oben schon bemerkt, vollendet. Nachdem Professor Luetjohann durch einen frühen Tod am 8. April abgerufen war, hat Mommsen selbst mit Beihülfe der Professoren X Leo, Bücheler und von Wilamowitz⸗Möllendorff die Ausgabe zum Schluß geführt, Dr. Krusch die Briefe des Faustus und Ruricius bearbeitet; die Register sind von Eug. Geisler und Ed. Grupe besorgt.
Für die Abtheilung Scriptores hat Herr Dr. Krusch den 2. Band der SS. Merovingici bearbeitet, welcher Fredegar mit seinen Fort⸗ setzungen, die Gesta Francorum, und von den Heiligenleben diejenigen enthält, welche der Königsfamilie angehören. Der Druck des Textes ist vollendet und nur die Register fehlen noch; für die Heiligenleben, welche im folgenden Band sich anschließen werden, ist noch eine Reise zur Durchforschung französischer Bibliotheken erforderlich.
In der Hauptabtheilung der alten Reihe der Scriptores in Folio fiel wiederum der bei Weitem größte Theil der Arbeitslast auf Herrn Dr. O. Holder⸗Egger, und bei dem Mangel der noch immer unersetzten Arbeitskraft von Waitz konnten zwar die begonnenen Aus⸗ gaben gefördert, aber nicht ausreichend für die Zukunft vor⸗ gearbeitet werden. Vollendet ist der von Herrn Dr Liebermann bearbeitete 28. Band, welcher die Auszüge aus englischen Geschichts⸗ quellen, für die Zeit der Staufer bekanntlich von ganz besonderer Wichtigkeit, zum Abschluß bringt. Das Register hat Herr Dr. L. von Heinemann bearbeitet. Begonnen ist der Druck des 29. Bandes, mit den noch von Waitz bearbeiteten Auszügen aus dänischen Ge⸗ schichtsquellen, welchen sich die von Herrn Dr. Finnur Jonsson schon fertiggestellten Auszüge isländischer Sagas anschließen werden. Darauf folgen die polnischen Excerpte von Herrn Dr. Perlbach, die ungarischen von Dr. L. von Heinemann schon fast vollendet. Für den noch übrigen Raum dieses Bandes sind einige neu ans Licht getretene kleinere Quellen der Stauferzeit und andere Nachträge bestimmt. Die italienischen Ouellen, welche wegen der immer noch gewachsenen Fülle des Stoffes in den vorhergehenden Bänden für den 30. bestimmt werden mußten, konnten nicht wesentlich gefördert werden; doch hat Dr. H. Simons⸗ feld auf wiederholten Reisen nach Italien vorgearbeitet und ist auch jetzt in Ober⸗Italien dafür thätig.
Im 15. Bande sind die ursprünglich dafür bestimmten Stücke vollständig gedruckt, es bleiben aber noch einige übrig, welche theils früher übergangen waren, theils erst in neuester Zeit aufgefunden sind. Das Carmen de bello Saxonico, an dessen Ausgabe Dr. Pannenborg durch Krankheit verhindert wurde, hat Herr Dr. Holder⸗Egger bearbeitet. Sehr erwünscht wäre es, wenn auch die kürzlich aufgefundene Vita Paulinae von Sigiboto hier, wohin sie gehört, noch gebracht werden könnte. Die Auffindung der noch fast ganz vollständig erhaltenen Denkschrift über den Bischof Otto von Bamberg, deren Existenz einst Dr. G Haag nachgewiesen hat, verbunden mit der sehr veränderten Werthschätzung der verschiedenen Lebensbeschreibungen des Bischofs und dem Nachweis neuer Hülfsquellen, hat zu dem Beschluß geführt, diese wichtige und lehrreiche Gruppe von Denkmälern in einem Oktavbande zu vereinigen.
Auch die lange und dringend erwünschte Separat⸗Ausgabe des Thietmar von Merseburg ist von Herrn Dr. F. Kurze übernommen und der Druck wird bald beginnen können.
Für die Sammlung der Streitschriften aus der Zeit des In⸗ vestiturstreites hat Herr Dr. L. von Heinemann bedeutend vorgearbeitet, und sobald Herr Prof. Bernheim die von ihm übernommene Schrift Anselm's gegen Wibert fertig gestellt haben wird, soll mit dem Druck des Bandes begonnen werden.
Sehr wenig fortgeschritten ist leider der Druck der von Professor E. Schroeder bearbeiteten Deutschen Kaiserchronik, und es hat deshalb auch mit dem Druck des von Professor Strauch in Tübingen bearbeiteten Enenkel, welcher ihr folgen soll, noch nicht begonnen werden können. Dagegen ist Herr Dr. Seemüller in Wien mit Otacker's Steyerischer Reimchronik rüstig fortgeschritten, und es ist gute Aussicht vorhanden, daß diese so überaus wichtige Geschichtsquelle in nicht zu langer Zeit druckfertig sein wird.
Einzelne Kollationen und Abschriften wurden für diese Abtheilung freundlichst besorgt von den Herren A. Molinier in Paris, E. Quverleaux in Brüssel, Dr. A. Bauch, Dr. K. Schaefer und Dr. H. Simonsfeld in München, Archiv⸗Rath Becker in Koblenz, Dr. P. Ladewig in Karlsruhe, Archiv⸗Direktor W. Wiegand in
Straßburg, Chorherr Prof. H. Amman in Briren, P. W. Hauthaler
in Salzburg. Dr. Redlich in Innsbruck, Wladimir Wislocki in Krakau, Prof. Pirenne in Gent Braunschvig in Montpellier.
Handschriften wurden zur Benutzung zugesandt von den Bibliothe⸗ ken des Stifts Admont, zu Bamberg, Leiden, München, Sanct Gallen, des Gymnasiums zu Pomm. Stargard, Wien, Wolfenbüttel.
In der Abtheilung Leges ist unter der Leitung des Herrn Prof. Brunner der Druck der neuen, von Prof. K. Lehmann besorgten Ausgabe der Lex Alamannorum dem Abschluß nahe; ihr wird sich die von Herrn Dr. K. Zeumer bearbeitete Lex Romana Curiensis anschließen. Ueber die Zeit und Art ihrer Entstehung hat derselbe in der Zeitschrift der Savigny⸗Stiftung, Germanistische Abtheilung, 8. Band, eine längere Abhandlung veröffentlicht. Demnächst soll auch die Kapitulariensammlung des Benedictus levita in Angriff genommen werden, für welche einen Mitarbeiter zu gewinnen in Aussicht steht.
Für die Sammlung der Fränkischen Concilien⸗Akten hat unter der Leitung des Herrn Hofrath Maaßen Herr Dr. Stroeber eine Anzahl von Concilien des 6. Jahrhunderts bearbeitet, und durch Vergleichung der sehr alten Handschriften eine sichere Grund⸗ lage der Textkritik gewinnen können; der in den vorhandenen Ausgaben zu Grunde gelegten zweiten Klasse steht eine ältere gegenüber, welche sich noch nicht so weit, wie jene, von der reineren Latinität entfernt. Bei der Entscheidung über die hier be⸗
gegnenden schwierigen Fragen philologischer Art hat Herr Hofrath von Hartel in Wien ihm freundlichst mit sachkundigem Rathe bei⸗ gestanden. — Herr Prof. Weiland setzt die vorbereitenden Arbeiten für die Sammlung der Reichsgesetze fort und ist dabei durch Herrn Dr. Donabaum in Wien unterstützt worden; es werden aber noch mancherlei Abschriften und Vergleichungen beschafft werden müssen, bevor mit dem Druck begonnen werden kann.
In der Abtheilung Diplomata ist unter der Leitung des Hofraths von Sickel der Druck der Diplome Otto's II. bis zum 36. Bogen fortgeschritten und soll bis zum Juli beendet sein. Auch für Otto III. ist schon viel vorgearbeitet, aber da Herr Dr. Kehr als Mitarbeiter ausscheidet, bedarf es für die Fortführung eines neuen Mitarbeiters.
Die Abtheilung Epistolae erlitt einen sehr schmerzlichen Verlust durch den plötzlichen Tod des Dr. P. Ewald nach kurzer Kranlheit. Eben war der lange unterbrochen gewesene Druck des Registrum Gregorii I. mit frischer Kraft wieder in Angriff genommen und bis zum Schlusse des 4. Buches das Manufkript vollendet. Um doch etwas von der Frucht seiner Arbeit bieten zu können und zugleich für die Fortführung eine Vorlage zu geben, wurden diese 4 Bücher herausgegeben. Ferner erschien der 2. Band der aus den päpstlichen Regesten entnommenen Briefe, bearbeitet von Dr Rodenberg; für die weitere Fortsetzung liegt nur noch ein kleiner Rest der einst von Pertz besorgten Abschriften vor, und Herr Dr Rodenberg ist gegenwärtig in Rom mit der Gewinnung weiterer Materialien aus dem großen Schatze der Regestenbände beschäftigt.
Für die Briefe der Merowingerzeit ist Herr Dr. Gundlach un⸗ ausgesetzt thätig gewesen; eine Abhandlung über die Austrasischen Briefe ist im Neuen Archiv gedruckt, und eine Untersuchung über den Primatialstreit zwischen Arles und Vienne ist zu erwarten. Darauf nämlich bezieht sich eine sehr wichtige und noch niemals im Zusammenhang kritisch untersuchte Sammlung von Briefen, vorzüglich päpstlichen Schreiben und Privilegien, welche unmittelbar aus der römischen Kaiserzeit in die fränkische hinüberführen. Die Unter⸗ suchung der Handschriften erwies die Echtheit der Sammlung von Arles, während für Vienne eine handschriftliche Beglaubigung nicht aufzufinden ist, innere Gründe aber eine ausgedehnte Fälschung zweifellos machen. Die vorläufige Mittheilung des Verzeichnisses der Briefe bis 911 im Neuen Archiv hatte ungemein werthvolle Mit⸗ theilungen von Herrn Bibliothekar Dr. Rieu in Leiden und P. Gabriel Meyer im Stift Einsiedeln zur Folge, worüber im Neuen Archiv das Nähere zu finden ist. Ungedruckte Schriften von Hinkmar aus einer Leidener Handschrift, velche uns bei dieser Gelegenheit bekannt wurden, giebt Herr Dr. Gundlach in Brieger's Zeitschrift für Kirchengeschichte heraus. Einigen Zuwachs gewährte auch die mühsame Durchsicht der Acta Sanctorum; häufig ist die Vorrede oder Widmung einer Legende in Briefform gekleidet und darf deshalb nicht übersehen werden, während vollständiger Abdruck in der Sammlung selbst bei der Phrasenhaftigkeit dieser Schriftstücke kaum rathsam sein moͤchte. Auch die einst von P. Ewald übernommenen westgothischen Briefe sind nun Dr. Gundlach zugefallen.
In der Abtheilung Antiquitates, unter Leitung des Prof.
Dümmler, ist der erste, von Herrn Dr. Baumann bearbeitete Theil der Nekrologien vollendet, und es beginnt jetzt der Druck des zweiten Bandes, der Oesterreichischen Nekrologien, welche Herr Dr. Herzberg⸗ Fränkel in Wien bearbeitet. Die Arbeiten für den Band III, 2 der Poetae Latini hat Herr Prof. Harster längere Zeit unterbrechen müssen, hat sie aber jetzt wieder aufgenommen und verspricht den Abschluß des Manuskripts bis Ostern 1889. Von dem von Prof. Wattenbach redigirten „Neuen Archiv“ ist in regelmäßiger Folge der 13. Band erschienen, welcher wieder neben Wellenkritischen Untersuchungen und nicht unbedeutenden neu entdeckten Quellenschriften über alle neuen Erscheinungen auf dem Gebiete unserer Wissenschaft Bericht erstattet. Auch ein gegen die Methode der Führung des ganzen Unternehmens durch Waitz gerichteter Angriff mußte zurückgewiesen werden, was in noch ausführlicherer Weise durch Herrn Dr. O. Holder⸗Egger in einer eigenen Schrift geschah. Im Neuen Archiv bot sich dadurch die willkommene Gelegenbeit, den im Jahre 1884 von G. Waitz an das Reichsamt des Innern erstatteten meisterhaften Bericht zu veröffentlichen.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Deutsche Medizinal⸗Zeitung (Verlag von Eugen Grosser in Berlin.) Nr. 30. — Inhalt: Brügelmann, Asthma. (Fortsetzung.) — Topinard, Anthropologie. — Lang, Mittel und Wege phylogene⸗ tischer Erkenntniß. — Schiller⸗Tietz, Inzucht und Konsanguinität. — Steinbrügge, Sekundäre Sinnesempfindungen. — Farola, Induktions⸗ strom und Froschei⸗Entwickelung. — Livcvierato, Eiweiß im Urin bei Cirkulationsstörungen. — Playfayr⸗Richter, Mastkur. — Stephenson, Laburnumvergiftung. — Burr, Morphiumidiosynkrasie. — v. Ziemßen, Klinische Vorträge. — Krüche, Kompendium der allgem. Chirurgie und Operationslehre. — Pickering⸗Pick, Frakturen und Luxationen. — Berri, Polyurie und Schädelfraktur. — Giraud, Osteosarkom des Oberschenkels. — Schwartzkopff, Massage bei Zahnleiden. — Hilli⸗ scher, Stickoxydul⸗Sauerstoffnarkose. — Chirurgenkongreß ꝛc. — Geheimmittelunwesen. — Vermischtes. — Briefkasten.
Deutsches Wochenblatt. (Verlag von Walther u. Apolant in Berlin). Nr. 3. — Inhalt: Bismarck. — Freiherr von Zedlitz, Der Gesetzentwurf wegen Erleichterung der Volksschul⸗ lasten. — Zur Lösung der bulgarischen Frage. Von *** — E. von Tiedemann⸗Bomst, Das neue Branntweinsteuergesetz von dem Standpunkte der Landwirthschaft aus betrachtet. — Dr. Vormeng, Die Bestrebungen des allgemeinen deutschen Schulvereins zur Erhal⸗ tung des Deutschthums im Auslande. — Dr. R. Löwenfeld, Ein Wort zur Theaterkritik. — Bücherbesprechungen.
Blätter für Genossenschaftswesen. Organ des All⸗ gemeinen Verbandes deutscher Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossen⸗ schaften. Begründet von Dr. Schulze⸗Delitzsch. Herausgegeben von der Anwaltschaft. (Verlag von Ernst Keil's Nachfolger in Leipzig.) Nr. 15. — Inhalt: An die deutschen Genossenschaften. — Der Entwurf des neuen Genossenschaftsgesetzes. III. — Die Revision im Entwurf des neuen Genossenschaftsgesetzes. — Vierter allgemeiner Vereinstag der Vereinigung der deutschen landwirthschaftlichen Ge⸗. nossenschaften. — Anzeigen.
Zeitschrift des allgemeinen deutschen Sprach⸗ vereins. Herausgegeben von Herman Riegel. (Verlag des allge⸗ meinen deutschen Sprachvereins, Braunschweig.) Nr. 4. — Inhalt: Dem Kaiser Wilhelm. † Unsere deutschen Mundarten. Von R. Kade. — Das Uebersetzen aus fremden Sprachen als Mittel zur Bildung des Sprachgefühls. Von R. Blume. — Kleine Mitthei⸗ lungen. — Bücherschau. — Zeitungsschau. — Briefkasten. — Geschäft⸗ licher Theil.
Die christliche Welt. Ervangelisch⸗Lutherisches Gemeinde⸗ blatt für die Gebildeten. (Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig). Nr. 16. — Inhalt: Von der christlichen Hoffnung: 2) Ihr Inhalt. — Max Nordau und „die religiöse Lüge der Kulturmensch⸗ heit“. 2. — Die deutschen Kolonien in Südwest⸗Rußland: 3) Ein⸗ fluß der Brüdergemeinschaften auf das gesammte Leben. — Vom Vatikan: Neue Heilige. — Aus der inneren Mission: Das Haupt der evangelischen Sonntagsfreunde; Christliche Liebe unter den Taub⸗ stummen; Volksküche. — Bücher und Schriften: Der stille Theil⸗ haber; Spanien; Ein Choralbuch für Gemeinde und Haus. — Zur
Beachtung.
Illustrirte Berliner Wochenschrift „Der Bär“. (Verlag von Gebrüder Paetel in Berlin W.) Nr. 29. — Inhalt: Gedenktage. — Unversöhnlich, Roman von E. H. v. Dedenroth (Fort⸗ setzung.) — Feuilleton: Kriegs⸗Abenteuer eines Tempelhofers, von C. Trog. — Die Potsdamer Schützengilde (J), von H. Wagener. — Das Kaiser Wilhelm⸗Denkmal für Berlin, von R. T. — Miscellen: Onkel Fritz als König (mit Abb.); Kronprinz Wilhelm (mit Abb.); Kaiser und Volk; Der alte Dessauer; Ein Königlicher Obstfreund; Spott auf die Titelsucht; „Kaiserlein“; Kaiserworte; Die Parade⸗ Ausstellung im Dome; An die Leser und Freunde des „Bär“; Blick auf Alt⸗Berlin mit der Waisenkirche 1868 (Abb.). — Anzeigen.