Sich Abends mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden zum Besuch Ihrer Majestäten nach Charlottenburg.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich am Montag früh, begleitet von Seinem perfönlichen Adjutanten, vom hiesigen Schlosse nach
dem Tempelhofer Felde und wohnte dort während mehrerer
Stunden dem Exerzieren der Bataillone der 2. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade bei.
Nach “ des Exerzierens kehrte der Kronprinz nach der Stadt zurück, verweilte kurze Zeit im Schlosse und ritt sofort, da beunruhigende Nachrichten über das Befinden
Sr. Majestät des Kaisers und Königs eingetroffen waren, nach dem Schlosse in Charlottenburg, wo Höchstderselbe Tags über und auch die Nacht verblieb.
8
— Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta sind unter den zahlreichen von Städten, Korpo⸗ rationen, Vereinen u. s. w. beim Ableben weiland Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm dargebrachten Beileids⸗ bezeugungen mehrere zum Theil kunstvoll ausgestattete Adressen zugegangen. Die Liste dieser Adressen weist u. A. folgende Namen 8 die Universitäten Greifswald und Bonn, die Akademie der Wissenschaften zu Berlin, den Kunstgewerbe⸗ Verein zu München, den Innungsausschuß zu Berlin, der Lehrer⸗Verein zu Berlin, den Kommunal⸗Landtag des Regierungsbezirks Wiesbaden, den Kreistag zu Weißenfels, den Central⸗Dombau⸗Verein zu Köln, den Deutschen Kriegerverband von Berlin und Umgegend, den Konservativen Verein zu Dresden, den Männer⸗ Gesangverein zu Köln, die Schützengilde zu Potsdam, die Deutsche Kolonie in Malta, die Vaterländischen Frauen⸗ Zweigvereine zu Waldenburg, Kassel, Wesel und Prüm, sowie die städtischen Behörden in München, Essen, Straubing, Münster, Barmen, Arnsberg, Duisburg, Wesel, Hamm, Greifswald, Halberstadt, Düsseldorf, Ulm, Soest, Wittenberge, Metz, Detmold und Zobten.
Auf Befehl Ihrer Majestät sind die genannten Adressen, nachdem Ihre Majestät von denselben Einsicht genommen hat, dem Hohenzollern⸗Museum überwiesen worden. Eben⸗ daselbst gelangen auf Allerhöchste Anordnung auch alle übrigen von Korporationen ꝛc. in Form von Briefen oder Telegrammen an Ihre Majestät gerichteten Beileids⸗Kundgebungen, nachdem dieselben nunmehr einen Abschluß erreicht haben, gebunden zur Aufbewahrung, wobei Ihre Majestät gern Veranlassung nimmt, nochmals allen Betheiligten herzlich zu danken
— Heute fand eine Sitzung der vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justiz⸗ wesen statt.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.
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— Dem Hause der Abgeordneten sind von dem Abg. Lassen nachstehende Abänderungsanträge zu der zweiten Berathung des Antrags des Abg. Krah auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Schleswig⸗Holstein, zugegangen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Die §§. 15 und 16 des Entwurfs zu streichen und einen neuen §. 15 anzunehmen, folgendermaßen lautend: „Sind die in dem §. 14 gestellten Anforde⸗ rungen und Bedingungen erfüllt, darf die Ansiedelungsgenehmigung nicht versagt werden.“ 2) Dem §. 17 Absatz 1 folgende Fassung zu 8 en: „Die Versagung der Genehmigung auf Grund des §. 14 er⸗ olgt durch einen Bescheid der Orts⸗Polizeibehörde, welcher mit Gründen zu versehen und dem Antragsteller zuzustellen ist.“ 3) Im §. 17 Absatz 2 die zweite Zeile zu streichen 4) Im §. 19 Absatz 1 das Allegat in Zeile 2/3 „der §§. 14 bis 16“ zu streichen und dafür zu setzen „des §. 14“.
— Der Abg. Muhl hat in dem Hause der Abgeord— neten folgenden Abänderungsantrag zu der zweiten Berathung des Antrages des Abg. Krah auf Annahme eines Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Vertheilung der öffent— lichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Schleswig⸗Holstein, eingebracht:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
1) Dem Eingang des Gesetzentwurfs folgende Fassung zu geben:
Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie für die Provinz Schleswig⸗Holstein, mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg, was folgt:
2) Im §. 7 statt „durch den Gemeinde⸗ bezw. Flecken vorsteher, in den Städten durch den Magistrat“ zu setzen: „durch den Gemeinde⸗ vorsteher, in den Städten mit einem kollegialen Magistrat durch den Magistrat“.
3) Im §. 9 Zeile 9 und 10 und im §. 11 Zeile 12 statt „in Stadtgemeinden“ zu setzen „in Stadtkreisen“.
4) Im §. 17 dem Absatz 3 folgende Fassung zu geben: „Zu⸗ ständig ist der Kreisausschuß, in Stadtkreisen der Bezirksausschuß“.
5) Im §. 22 Zeile 1 und 2 statt „der Kreisordnung für die Provinz“ zu setzen: „des Gesetzes über die allgemeine Landes verwaltung voms30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) in der Provinz“.
6) Im §. 23 in Zeile 4 (hinter „Bestimmungen“) statt „mit Ausnahme derjenigen“ zu setzen: „aufgehoben. Diejenigen anderweiten Bestimmungen“, und am Schlusse des §. 23 statt „aufgehoben“ zu setzen: „werden von dem gegenwärtigen Gesetze nicht berührt“.
— Die Kommission des Hauses der Abgeordneten 5 cie Wahlprüfungen beantragt in ihrem ersten ericht:
A. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Wahl des Amtsrichters Raemisch für den Wahlkreis 5 Liegnitz definitiv für gültig zu erklären.
B. I. die Wahlen der Abgg. Dr. Dünkelberg und Dietz für den Wahlkreis 2 Koblenz zu beanstanden; II. die Wahlen 1) der im 37. und 38. Neuwieder Urwahlbezirk (Linz I, Linz I1) gewählten 12 Wahlmänner als mit Recht für ungültig erklärt zu erachten, 2) des im 35. Altenkirchener Urwahlbezirk gewählten Wahlmannes Ferdinand Eicher zu Eicherhof für ungültig zu erklären; III. die König⸗ liche Staatsregierung zu ersuchen, 1) daß wegen des Irrthums, welcher bei der Ertheilung der Auskunft über die ortsanwesende Bevölkerung in der Gemeinde Lorscheid vorgekommen ist, das Erforderliche ver⸗ anlaßt werde, 2) daß Auskunft darüber ertheilt werde, welche Gründe für die Gemeindebehörde von Neuwied maßgebend gewesen sind für die geschehene Abgrenzung der Urwahlbezirke, und wie dabei der Vor⸗ schrift Rechnung getragen ist, daß jeder Urwahlbezirk ein möglichst zusammenhängendes und abgerundetes Ganzes bilden muß.
— Von den Abgg. Berling und Genossen ist dem Hause der Abgeordneten nachstehender Antrag zu der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erleichterung der Volssschulkasten⸗, zugegangen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Statt der §§. 5 und 5a des Kommissionsberichts den §. 5 der Regierungsvorlage wieder herzustellen.
— Die XVII. Kommission des Hauses der Ab⸗ r zur Vorberathung des Antrags der Abgg. tetzner (Frankenstein) und Genossen, betreffend die ein⸗ heitliche Gestaltung des Schornsteinfegerwesens, hat sich konstituirt und zum Vorsitzenden den Abg. von ilgrim, zum Stellvertreter des Vorsitzenden den 1. von trombeck und zu Schriftsührern die Abgg. von Balan und Nadbyl gewählt.
— Auf der Tagesordnung der am Mittwoch, den 18. d. M., Vormittags 11 Uhr, stattfindenden 45. Plenar⸗ sitzung des Hauses der Abgeordneten steht die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erleichterung der Volksschullasten.
— Hat eine Person, gegen welche das Herichstach Ver⸗ fahren auf Erklärung berselben für einen Verschwender eingeleitet, und die zugleich durch vorläufige gerichtliche Ver⸗ fügung von dem Verbot der Verfügung über ihr Vermögen betroffen worden ist, eine Forderung an eine andere Person cedirt und hat sodann diese Person die gedachte Forderung an einen Dritten weitercedirt u. s. f., so ist nach einem Ur⸗ theil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 7. De⸗ zember v. J., im Geltüunpsbereich des preußischen All⸗ gemeinen Landrechts, die Cession sowie die Weiter⸗ cession unverbindlich. Der Weitercessionar kann im Falle seines guten Glaubens nur aus dem Cessionsgeschäft Gegen⸗ ansprüche herleiten, besaß der Weitercessionar dagegen zur Zeit der Weitercession Kenntniß davon, daß dem Provokaten, als dieser die Forderung cedirte, die Veräußerung der Forde⸗ rung verboten gewesen sei, und der Cessionar des Provokaten und demnächstige Weitercedent solches gewußt habe, so ist er ein unredlicher Forderungsinhaber, ein Theilnehmer an dem verbotenen Verbringen der Forderung, und er kann Gegen⸗ ansprüche nicht geltend machen.
— Durch Allerhöchste Ordre vom 4. April d. J. ist der Stadtgemeinde Berlin behufs völliger Freilegung der Perle⸗ bergerstraße auf der Strecke von der Lübeckerstraße bis zur Stromstraße das Enteignungsrecht zur Erwerbung der dazu erforderlichen, im Privatbesitz befindlichen Grundstücks⸗ theile verliehen worden;
ferner ist genehmigt worden, daß auf die von dem Kreise Kalbe a. S. erbauten Kreis⸗Chausseen: 1) von Staßfurt nach Neu⸗Staßfurt und 2) von Pömmelte nach Glinde die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be⸗ stimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen zur Anwendung gebracht werden.
— Nach einem Cirkular⸗Erlaß der Ressort⸗Minister, vom 15. v. M., ist bestimmt worden, daß in Gemäßheit des Art. 10 Abs. 2 der Ausführungsanweisung vom 15. September 1879 zur Verordnung, betreffend das Verwaltungs⸗Zwangs⸗ verfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen, vom 7. September 1879, es einer vorgängigen Mah⸗ nung des Schuldners nicht bedarf: 1) bei der Voll⸗ strecung der auf Grund des Gesetzes, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen wegen Uebertretungen, vom 23. April 1883, von den Polizeibehörden festgesetzten Geld⸗ strafen (§. 4 Abs. 2 Litt. c des Gesetzes, §§. 14 bis 16 der zur Ausführung des Gesetzes erlassenen Anweisung vom 8. Juni 1883), 2) bei der Vollstreckung der von den Ver⸗ waltungsbehörden im Geltungsbereich des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗ Samml. S. 195) gemäß §. 132 Nr. 2 in Ausübung ihrer Zwangsbefugnisse festgesetzten Geldstrafen.
— Der General⸗Feldmarschall Graf
I“ 1 raf von Blumenthal ist auf einige Tage von Magdeburg hier
eingetroffen.
— Der Oberst von Egidy, Commandeur des Königlich Sächsischen 2. Grenadier⸗Regiments Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, ist auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs von Sachsen mit einer Deputation dieses Regiments behufs Meldung bei Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, als Chef des Regiments, hier eingetroffen.
—— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Fähndrich in Zielenzig und Dr. Werner in Frankfurt a. O.
Anhalt. Dessau, 16. April. (Anh. St.⸗A.) Die Erbprinzessin und Prinzessin Antoinette Anna sind in Begleitung des Prinzen Friedrich Carl von Hessen nebst Gefolge heute aus Frankfurt a. M. hier eingetroffen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 15. April. Das „Prag.
Abdbl.“ schreibt: Seit dem Wiederzusammentritt des Ab⸗ geordnetenhauses am 10. d. M. sind demselben Seitens der Regierung nachstehende größere Vorlagen unterbreitet worden: Der Schiffahrts⸗ und Postvertrag mit der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Lloydgesellschaft, der Gesetzentwurf, womit die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichts⸗ barkeit in Strafsachen, welchen anarchistische Bestrebungen zu Grunde liegen, bis Ende August 1891 verlängert wer⸗ den, der Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes über die zeitweilige Stempel⸗ und Gebührenbefreiung, dann die Erleichterungen im Verfahren bei den die Löschung kleiner Satzposten bezweckenden Ver⸗ handlungen, endlich die Vorlage, betreffend die ausnahms⸗ weise Beiziehung von Reservemännern und Ersatzreservisten zur aktiven Dienstleistung im Frieden. Jeder Ueßer Gesetz⸗ entwürfe darf in seiner Wirkungssphäre größere Bedeutung in Anspruch nehmen. „— 17. April. (W. T. B.) Der Wehrausschuß nahm die neue Wehrvorlage unverändert an. Der Minister für Landesvertheidigung erklärte, die Anwendung des Gesetzes solle nur ausnahmsweise erfolgen; in anderen Staaten be⸗ ständen betreffs der Heranziehung der Reserve viel strengere Bestimmungen. Eine Garantie gegen Mißbrauch des Gesetzes liege in der Bewilligung des Budgets.
Agram, 16. April. (Prag. Abdbl.) Die Regnikolar⸗ Deputation tritt am 10. Mai zusammen.
Großbritannien und Irland. London, 17. April (W. T. B.) Sämmtliche Morgenblätter drücken ihr. tiefste Theilnahme anläßlich der ernsten Wen dunz in der Krankheit des Kaisers Friedrich aus. 2. „Standard“ sagt: die Sympathien Europas seien mit den Kaiser und der Kaiserin in dieser schweren Stunde bitterer Prüfung, aber nicht minder lebhaft müsse die allgemeine 2 wunderung sein für die Standhaftigkeit, welche Beide entfalten
— (A. C.) Der Gouverneur von Fidschi und Ober Kommissär für die Inseln im westlichen Stillen Ocean Sir John Thurston, ist zum britischen General⸗Konsul für die letztgenannten Inseln ernannt worden.
Frankreich. Paris, 16. April. (W. T. B.) Boulanger hat folgendes Schreiben an seine Wähler im Departz⸗ ment du Nord gerichtet:
„Der 15. April d. J. wird für das Land Befreiung bezeichnen. Muthig haben standen und der Tyrannei Trotz geboten, um Ihrem Gewissen zu ge horchen. Arbeiter, die man durch Einschuͤchterungen bestimmin wollte, haben ihr tägliches Brot aufs Spiel gesetzt. Politike welche niemals ein anderes Programm hatten, als das, sich auf d Bänken der Kammer zu verewigen, gaben sich den Anschen als ob sie nicht verständen, auf welches politische Glaubent⸗ bekenntniß, es jetzt ankäme. Sie haben es verstanden, Sie haben gleichzeitig mit mir verlangt, daß die Kammer, die zur Ohr⸗ macht verdammt ist, aufgelöst, daß die Verfassung revidirt werde, ii nicht nur antirepublikanisch, sondern auch usurpatorisch ist; denn diejenigen, welche so votirten, haben sich in willkürlicher Weise eine konstituirende Gewalt beigelegt, die ihre Wähler ihnen verweigen hatten. Was Frankreich verlangt, was Sie durch meinen Naman bestätigt haben, das ist die Nothwendigkeit einer konstituirenden Ver⸗ sammlung, vor welche alle ehrgeizigen Bestrebungen zurücktreten werden einer Versammlung, welcher dem Volk in der Republik den weiten Raum zugesteht, den es einnehmen muß, den man ihm stets verheißen und von dem man es systematisch fern gehalten hat. Wähler des Nord⸗ Departements! Ihre Interessen fallen zusammen mit denen des Vaterlandes und der Republik; aber es genügt nicht, das Vaterland und die Republik zu lieben, man muß auch verstehen, sie ohne irgend welchen Gedanken an Provokationen zu schützen und zu vertheidigen, Wir werden uns gemeinsam dieser großen Aufgabe weihen, und ohr⸗ uns durch die Verleumdungen, denen Sie soeben die gebührende Ee⸗ rechtigkeit widerfahren ließen, ablenken zu lassen, werden wir darn arbeiten, dem Vaterlande und der Republik Achtung zu verschaffe und sie unzerstörbar zu gestalten. Es lebe Frankreich, es lebe die Republik!“ 1
In einer gestern in Epinal gehaltenen Rede bezeichnete Ferry Boulanger als den Soldaten des Aufruhrs und rech⸗ fertigte die Haltung der opportunistischen Partei. Die gegen⸗ wärtige Deputirtenkammer habe mit ministeriellen Krisen Miß⸗ brauch getrieben, die jetzige Krisis habe den Beweis geliefen, daß das direkte Stimmrecht nicht unfehlbar sei. Die Lage, in der sich das Land jetzt befinde, sei ein Plagiat des zweiten Dezember, die Redensarten, deren man sich von gewisser Seit⸗ bediene, seien heuchlerisch, zweideutig und drohend. Er würde en Kabinet Floquet unterstützen, aber es müsse dem Boulangismu gegenüber eine thätige und streitbare Haltung einnehmen und auf eine Konzentrirung der Republikaner gegenüber der cäsaristischen und plebiscitären Bewegung hinarbeiten; die Rückkehr zun Cäsarismus würde einen Krieg mit dem Auslande herbe⸗ führen; Frankreich würde die Achtung Europas verlieren, wenn es innerhalb 40 Jahren zum zweiten Male dazu käme, eine Mittelmäßigkeit für ein Genie und einen Catilina für einen Washington zu nehmen. Er, —1 rechne sich die Angriffe, welche die boulangistischen Blätter gegen ihn rich⸗ teten, zur Ehre an; alle guten Bürger müßten sich erheben, um eine Rückkehr zum Cäsarismus, welcher stets schmachvoll⸗ und blutige Spuren in der Geschichte Frankreichs zurüc⸗ gelassen habe, zu bekämpfen.
— 17. April. (W. T. B.) Der leitende Ausschuß der Patriotenliga wählte von Neuem Deroulode zun Ehrenpräsidenten. Drei Ausschußmitglieder, welche zur Partei Ferry's gehören, sind in Folge dessen ausgetreten. Verschiedene Gruppen durchzogen gestern Abend unter den Rufen „es lebe Boulanger“ die Straßen; dieselben wurden jedoch ohne ernstere Zwischenfälle von der Polizei zerstreu. — Das „Journal des Débats“ schreibt, die Wahlergebnisse im Norddepartement beweisen, daß das Land im hohen Grade erschöpft ist und eine tiefe Abneigung gegen die Politik und die Handlungsweise der Regierung empfindet; die Mehrhet der Wähler wolle nichts mehr von einer Regierung wissen, welche das Land der Tyrannei der Wahlcomités und den Zwistigkeiten der Parteiführer preisgebe.
In Bordeauvx konnten gestern die Opportunisten wegen des tumultuarischen Auftretens der Boulangisten die ausge⸗ schriebene Versammlung nicht halten und waren gezwungen, die Sitzung aufzuheben.
1 fortan einen Tag der Sie allen Pressionen wider⸗
Italien. Rom, 16. April. (W. T. B.) In der vent Sitzung der Deputirtenkammer erklärte auf eine ezügliche Martini's der Minister⸗Präsident Crispi: die auf die afrikanische Expedition bezüglichen Schrift⸗ stücke würden demnächst vorgelegt werden. General Pozzolini brachte eine E“ ein über die Maßregeln der Regierung für die Sicherheit Masso vahs. Der Minister⸗Präsident Crispi erklärte: er werde am 20. d. darauf antworten. . Der Papst empfing heute die österreichischen Pilger. Auf die von dem Grafen Pergen verlesene Adresse dankte der Papst für die ihm dargebrachte Huldigung, erinnerte mj die zwischen dem Kaiserlichen Hause und dem päpstlichen Stuhl bestehenden engen Bande und empfahl den Pilgern, dem erhabenen Monarchen stets unterwürfig zu sein und für rel⸗ giöse Erziehung einzutreten. 1
Spanien. Wie die „Pol. Corresp.“ aus Madrid meldet, tritt ie Marokkanische Konferenz daselbst am 1. Mai zusammen. 8
Türkei. Konstantinopel, 15. April, Morgens. (Prag Abdbl.) „Reuter's Bureau“ meldet: Die Pforte verständigte den ökumenischen Patriarchen von der Absetzung des griechischen Metropoliten von Serres, forderte ihn auf, einen andern dahin zu entsenden und wies die tür⸗ kischen Behörden in Macedonien an, den abgesetzten Metre⸗ politen nicht mehr anzuerkennen. Der Patriarch erhob ver⸗ geblich beim Justiz Minister und beim Großvezier Vorstellungen, indem er erklärte, die Pforte habe kein Recht, den Metropoliten abzusetzen. Der Patriarch befahl dem Metropoliten, auf seinem Posten zu bleiben und berief für heute die Synode sowie den Laienrath. Man hält es für möglich, daß der Patriarch, die Synode und der Laienrath resigniren, um gegen die Verletzung der Privilegien zu protestiren. Man hofft indeß, daß die Pforte einen Modus zur Beilegung der Sache finden werde.
[Streifzüge statt.
izur Errichtung,
— 15. April, Mittags. Soeben wird gemeldet, daß der Netropolit von Serres, nachdem die ottomanischen Be⸗ hörden in Macedonien angewiesen wurden, den metropolitani⸗ schen Verweser von Serres anzuerkennen, von dort nach Konstantinopel abgereist sei. Der Patriarch erkenne seine Ab⸗ setung nicht an, hat jedoch die Pforte ersucht, die gegen den Netropoliten vorliegenden Beschwerden zu formuliren, und aklärt, daß er ihn absetzen werde, wenn dessen Schuld er⸗ wiesen werden sollte. Ein Arrangement der Affaire ist wahr⸗ scheinlich. Auch der armenische Bischof von Trapezunt üt von der Pforte abgesetzt worden, ohne daß sich die pforte vorher mit dem armenischen Patriarchen ins Ein⸗ vernehmen gesetzt hätte. b
Im Ministerrath dauert die Berathung der Suez⸗ kanal⸗Konvention fort. Man glaubt, daß er die Konvention nicht annehmen und neue Propositionen machen
de. . 1 nerEine Bande bulgarischer Flüchtlinge, welche, mit russischen Pässen versehen, von Salonichi nach Dedeagatzh abgegangen war, um zu Unruhen aufzuregen, wurde von den Zehörden verhaftet und nach Adrianopel gebracht.
Serbien. Belgrad, 16. April. (W. T. B.) Die Skupschtina nahm mit großer Majorität die Bestim⸗ mung des Gemeindegesetzes an, wonach bei einer direkten Steuer von 10 Francs die Ausübung des Wahlrechts ge⸗ währt wird. Das vorgelegte Budget für das Jahr 1887/88 ergiebt einen Ueberschuß von 33 500 Francs.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 14. April. Die Erste Kammer lehnte heute in Uebereinstimmung mit dem Antrage des Konstitutions⸗Ausschusses sämmtliche An⸗ träage auf Erweiterung des Wahlrechts zum Reichstage nach sehr lebhafter Debatte mit 84 gegen
29 Stimmen ab.
Afrika. Egypten. Kairo, 10. April. (A. C.) General Grenfell reiste gestern von Kairo nach Assuan ab. Zwischen Wady⸗Halfa und Assuan finden häufig Unbedeutend an sich, zeigen sie doch die fortgesetzte Thätigkeit der Rebellen. Auch haben sie sich vermehrt, seit die letzte halbe Compagnie britischer Soldaten von Assuan fortgezogen ist. G
Zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Erleichterung der
Volksschullasten, wird der „National⸗Zeitung“ geschrieben: „Zu den wichtigsten Vorlagen, welche die beiden Häuser des Landtages noch zu erledigen haben, gehört der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Erleichterung der Volksschullasten. Im Abgeordneten⸗ hause wird jedoch die Absicht, die Sache in dieser Session nicht mehr zur Verhandlung zu bringen, noch immer lebhaft vertreten. Es wird dabei auch betont, daß der Landtag bis in den Juni hinein tagen müßte, falls das Plenum die Meinung der X. Kommission billigte, wonach die Vorlage eine Kollision mit dem Artikel 25 der Verfassung enthalten soll. Die Meinung der Kom⸗ mission dürfte jedoch für eine begründete nicht zu erachten sein. Als in der Verfassung die Grundsätze für die künftige Gesetzgebung über das Volksschulwesen festgestellt wurden, war es selbstverständlich, die Frage mit zu entscheiden, wer die Mittel für die Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volksschulen aufzu⸗ bringen habe. Die Verpflichtung hierzu wurde in erster Reihe den Gemeinden auferlegt, indem der Art. 25 bestimmte, die Mittel Unterhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volksschulen werden von den Gemeinden.... aufgebracht. Da nun aber der Fall eintreten kann, daß zur Erfüllung dieser Verpflichtung viele Gemeinden gänzlich oder zum Theil unvermögend sind, so war für diesen Fall Vorsorge zu treffen, und dies ist dahin geschehen, daß in Art. 25 weiter bestimmt wird, daß im Falle des nachgewiesenen Unvermögens der Gemeinden ergänzungsweise jene Mittel der Staat aufzubringen habe. Der Sinn und die Bedeutung dieser Bestimmung ist sonach die: der Staat ist gehalten und kann gezwungen werden, jene Mittel aufzubringen, wenn und insoweit die Gemeinden hierzu unvermögend sind. Eine erwiesener⸗ maßen unvermögende Gemeinde hat sonach ein vielleicht sogar klagbares Recht gegen den Staat auf Unterstützung Andererseits kann ein Verlangen noch Staatshülfe ohne den Nachweis des Unvermögens auf Grund des Art. 25 von den Staatsbehörden zurückgewiesen werden. Die Be⸗ stimmung über den Nachweis des Unvermögens hat sonach nur den Zweck, den Umfang der Zwangsverpflichtung des Staats festzustellen, dieselbe setzt die Grenze für das fest, wozu der Staat von den Ge⸗ meinden gezwungen werden kann. Eine ganz andere Frage ist es aber, ob der Staat aus eigener Veranlassung neben und mit den Gemeinden für die Volksschulen etwas thun will, wenn er der Mei⸗ nung ist, daß Hülfe nothwendig sei. Hiergegen erhält der Art. 25 keinerlei Beschränkung und zu einer solchen frei⸗ willigen Unterstützung ist daher nichts weiter nothwendig, aͤls die Zustimmung des Landtages und des Königs in ge⸗ wöhnlicher Form. (Art. 62.) Um eine solche freiwillige Unterstützung handelt es sich in der Vorlage. Diese kollidirt daher nicht mit der Verfassung, weshalb eine Aenderung derselben nicht geboten ist. Will man vorstehende Darlegung nicht gelten lassen, so würde doch auch alsdann noch immer keine Kollision mit der Verfassung vorliegen. Es ist notorisch, daß die meisten Gemeinden zu noch größeren Auf⸗ wendungen für die Volksschulen auf die Dauer unvermögend sind. Da nun im Art. 25 nicht von jeder einzelnen Ge⸗ meinde die Rede ist, so, muß es für die Anwendung des Art. 25 genügen, wenn die Gemeinden im Großen und Ganzen, im Durch⸗ schnitt, unvermögend sind. Und diese Voraussetzung steht unbe⸗ streitbar fest. Es liegt daher auch nach dieser Seite hin in der Vor⸗ lage keine Kollision mit der Verfassung. Die Vorlage kann daber in kürzester Frist und ohne Einhaltung der Intervallen des Art. 107 er Verfassung erledigt werden. Von dieser Erwägung geleitet, ist auch das Lehrer⸗Pensionsgesetz vom 6. Juli 1885 ohne Aenderung der Verfassung genehmigt worden, obschon im §. 26 ganz allgemein die ensionen bis zum Betrage von 600 ℳ vom Staat übernommen worden sind. Durch dieses Gesetz ist der Art. 25 in maßgebender eise legaliter interpretirt worden.“
— Dem „Deutschen Handelsarchiv“ necdet aus: 8 1u“ ottbus (Ende Januar)h).
Der 489 von Nottbuser und Peitzer Waaren erstreckte sich zum überwiegenden Theile auf das Inland, sodann auf Süd⸗Amerika und Australien, wohin der Export in steter erfreulicher Zunahme be⸗ griffen ist, während Nord⸗Amerika, einst ein Hauptmarkt für Nieder⸗ lausitzer Tuche, in Folge des hohen Eingangszolles seine Bedeutung wesentlich verloren hat. Doch sind von daher für die nächste Saison in den letzten Tagen wieder größere Aufträge in Aussicht gestellt...
Die hiesige Teppichfabrikation hatte ansehnliche Aufträge für den Export zu erledigen, u. A. große Prachtstücke für die Kaiserlichen Paläste in Japan, war aber auch, besonders in der zweiten Jahres⸗ hace 8 das WMandseschet 8 besetzt
ambur itte Januar).
Unser eols eschäft war namentlich in den ersten neun Monaten des abgelaufenen Fahres nach fast allen Richtungen ein bedeutendes und gewinnbringendes. Nach der Ost⸗ und Westküste Süd⸗Amerikas var die Ausfuhr trotz der großen Valutaschwankungen des mexika⸗
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wird ge⸗
nischen Dollars ungemein lebhaft; der Handel mit Mexiko, namentlich der Export von hier, wächst jedes Jahr; China und Japan werden immer größere Abnehmer deutscher Waaren; nach Australien und Neuseeland nimmt das Geschäft langsam, aber stetig zu; der Handels⸗ verkehr mit Nord⸗Amerika und Westindien befriedigt ebenfalls, nur das afrikanische Geschäft läßt zu wünschen übrig. Die Mengen der über unseren Platz bewegten Waaren haben im Jahre 1887 wiederum zugenommen; der Andrang der Güter für Verschiffungen nach überseeischen Ländern war fortgesetzt ein sehr lebhafter, und gab den unseren Hafen aufsuchenden Schiffen, namentlich aber unseren transatlantischen Gesellschaften gute Beschäftigung. Nach allen Rich⸗ tungen hin sind unsere Dampferlinien zu häufigeren Fahrten über⸗ gegangen; auch das Netz der he vve Fahrten nach den Ostsee⸗ plätzen hat eine weitere Ausdehnung erfahren, welche geeignet ist, Hamburg mehr und mehr zum Stapelplatz für die Ostsee zu machen.. Münster i. W. (Mitte Januar).. 1
Was zunächst in der Baumwollindustrie die Kettgarnspinnerei angeht, so ist für diese das verflossene Jahr ein einigermaßen günstiges zu nennen; denn der Absatz ist stets rege gewesen, und die in anderen Jahren während der Sommermonate eintretende flaue Zeit ist nur wenig bemerkbar geworden. Diese erfreuliche Thatsache verdankt unsere Industrie großentheils dem glücklichen Zustandekommen einer Vereinigung von Spinnern des Rheinlands und Westfalens, welche in monatlich abgehaltenen Versammlungen die Preise festgestellt haben, die nothwendig waren, um die Baumwollspinnerei wieder zu einem einigermaßen lohnenden Geschäft zu machen. Die Kops⸗ spinnereien in besseren Qualitäten waren zu nutzbringenden Preisen hin⸗ reichend beschäftigt; dagegen haben geringere Qualitäten nur weniger gute Preise zu erzielen vermocht. Die Webereien waren das Jahr hindurch verhältnißmäßig genügend beschäftigt, was zum Theil der steigenden Tendenz des Baumwollmarktes zu verdanken war. Die .“ konnten sich jedoch nur sehr langsam den Notirungen des
ohmaterials anschließen, so daß manche Aufträge mit nur sehr kleinem Nutzen angenommen werden mußten, wenn man beschäftigt bleiben und nicht auf Lager arbeiten wollte. Im Ganzen ist das Jahr für diese Industrie als ein günstiges zu bezeichnen; Spinnereien und Webereien waren gut beschäftigt, die Lager nicht übermäßig ge⸗ füllt, und der Absatz durchweg regelmäßig und lebhaft . . ..
Statistische Nachrichten.
Verkehr von Torf und Holzkohlen auf deutschen Eisenbahnen 1886. (Stat. Corr.). — Nachdem wir vor einiger Zeit den Binnenverkehr innerhalb der einzelnen Verkehrsbezirke des deutschen Eisenbahnnetzes, den Versandt aus denselben nach anderen Bezirken und dem Ausland und ihren Empfang von dorther, soweit Stein⸗ und Braunkohlen betroffen werden, dargestellt haben, setzen wir die Statistik der Brennmaterialien fort und behandeln in gleicher Weise den Torf nebst Torfstreu und Holzkohlen. Diese Waaren sind in der „Statistik der Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen“, aus deren 20. Bande wir die nachsts gengen Zahlen entnommen haben, in der Gütergruppe 64 — hauptsächlich wohl ihrer ähnlichen Leichtigkeit halber — zusammengefaßt, so daß man nicht ohne Weiteres den An⸗ theil, welchen das Erzeugniß der Meiler in waldreichen Gegenden daran hat, von dem Antheil der Torfstecherei zu unterscheiden vermag. Ueberhaupt wurden während des Jahres 1886 befördert: Tonnen zu
1000 kg im Verkehrsbezirk: binnen Ost⸗ und Westpreußen. 1 043 16 Häfen beider Provinzen.. . .. 1 ½ Provinz Pommern.. 1ö 1 287 7 pommersche Häfen. ¹ Mecklenburg ohne Häfen .. . .. 251 5 westliche Häfen der Ostsee.. Schleswig⸗Holstein, Fürst. Lübeck 5 378 ½ “ 8 Weserhäfen. 248
Versandt Empfang 1 212 157 ½
——2 00
00—8 — O2 bo 0 80 — AEwhwHtboʒREʒMro bo
bo 8 torobow D ₰,—=O0C5g
kaaea 31 899 29 743 ½ 282= 42 477 ½4
Hannover, Kreis Rinteln, Pyrmont ꝛc. Rrpbie Z1Z1Z1“ Regierungsbezirk Oppeln
Stadt 1“ Bezirke Breslau und Liegnitz. Berlin “
Provinz Brandenburg . . . .. Reg.⸗Bez. Magdeburg, Herz. Anhalt Süden der Prov. Sachsen, Schmal⸗
öbe Fernreich i... Oberhessen, Wetzlar.
uhrrevier in Westfalen
. Rheinland...
Prov. Westfalen, Fürst. Lippe ꝛc. 1 78 Rheinland rechts vom Rhein. 73 ½ 29 Rheinland links des Rheins ꝛc. 175 ½ 4 713 ½ e“ 36 1 798 Hafenstationen Duisb., Hochf., Ruhrort 4 40 Lothringen 111““ 446 2 806 c—“ bayerische Pfalz außer Ludwigshafen 1 979 4 470 ½ säha. Prov. Starkenb. u. Rheinhessen 193 ½ 575
1 612 ½
S9SSNSESSrSe 0°0So 1hoÖ0o⸗Sro’U⸗
00 b0 DOUœA IA-tbEbeN 60, b00-
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Baden ohne Mannheim . 581 1 842 Häfen Mannheim und Ludwigshafen — 1714 8 Württemberg und Hohenzollern. 11 814 ½ 6 570 ½ 7 517 Kgr. Bayern östlich vom Rhein. 43 579 7 875 ½ 1 557 ½ zusammen 106 701 ½ 103 248 ½ 88 163 ½¼ Im Ganzen erreicht der Verkehr in Torf und Holzkohlen noch nicht den 25ͤtel Betrag der beförderten Braunkohle. Von den in einem Verkehrsbezirk aufgegebenen Mengen aber gehen verhältnißmäßig mehr nach anderen Bezirken über. Hannover, Bayern und Westfalen sind die stärksten Lieferanten der Waare und verbrauchen auch am meisten davon. 8 Die bloße Durchfuhr von Ausland zu Ausland beschränkte sich auf 603 ½ t gegen 123 524 ½ t Stein⸗ und 23 369 t Braunkohle.
— Das Königlich Bayerische Statistische Bureau hat den Bezirksamts⸗Assessor Dr. Krieg mit der Abfassung einer Statistik der Schulen des Königreichs Bayern beauftragt, welche für das Jahr 1885/86 vorliegt. Danach betrug die Zahl der Studirenden an den Hochschulen, und zwar an den 3 Landes⸗Universitäten im Winter⸗Semester 1885/86 5177, im Sommer⸗Semester 1886 5410. Die 7 Lyceen besuchten 728 bezw. 702 Studirende, die Technische Hochschule 731 bezw. 657, die Akademie der bildenden Künste 449 bezw. 370, die Forst⸗Lehranstalt Aschaffenburg 92 bezw. 92, die Central⸗Thierarzneischule 122 bezw. 99 Studirende. Bei den Schluß⸗ Prüfungen wurden an den 3 Universitäten 586, an den 7 Lyceen 262, an der Technischen Hochschule 87, an der Forst⸗Lehranstalt 64, an der Central⸗Thierarzneischule 20 Studirende für befähigt erklärt. Promotionen fanden an den Universitäten im Winter⸗Semester 188, im Sommer⸗Semester 265 statt; von den Promovirten waren 152 Bayern. — Ferner bestanden 1885/86 in Bayern an höheren Lehranstalten 33 humanistische Gymnasien mit 14 120 Schülern, 54 isolirte Lateinschulen mit 3107 Schülern, 4 Realgymnasien mit 444 Schülern, 57 Realschulen mit 8633 Schülern, 8 Handelsschulen mit 1163 Schülern, 2 Kunstgewerbe⸗ schulen mit 218 Schülern, 44 Präparandenschulen mit 1896 Schü⸗ lern, 19 Lehrer⸗ und Lehrerinnen⸗Seminare mit 1281 Schülern und Schülerinnen, 13 Musikschulen mit 1360 Schülern, 118 höhere Töchterschulen mit 11 022 Schülerinnen, 21 Frauenarbeitsschulen mit 1713 Schülerinnen, 3 Arbeitslehrer⸗Seminare mit 66 Schülern, die Kreis⸗Landwirthschaftsschule Lichtenhof mit 78 Schülern, 4 Kreis⸗ Ackerbauschulen mit 166 Schülern, die landwirthschaftliche Central⸗ schule Weihenstephan mit 71 Schülern, die Central⸗Turnlehrer⸗
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Bildungsanstalt mit 287 Schülern, sowie 26 sonstige Fach⸗ und
Hallberger.
3 sonstige Privatschulen mit 3475 Schülern. — und Fortbildungsschulen betrifft, so besuchten die Werktagsschulen 855 463 Kinder. Von diesen waren 419098 Knaben und 436 365 Mädchen, ferner der Konfession nach 601 803 katholisch, 264 064 pro⸗ testantisch, 7017 jüdisch und 559 anderer Konfession. Die Gesammt⸗
Städte 309, auf das Land 6839; der Konfession nach waren von diesen Schulen 5042 katholisch, 1883 protestantisch, 1129 simultan und 94 jüdisch. Die 855 463 Kinder waren in 7285 Schul⸗
Schulzimmern untergebracht. Auf jede Klasse kamen durchschnittlich 69 Schüler. Die Zahl der Lehrer und Lehrerinnen betrug 22 379, also für je 38 Kinder eine Lehrkraft. Von den Lehrkräften waren 17 071 Lehrer und 5378 Lehrerinnen; der Konfession nach
waren von den Lehrkräften 16 527 katholisch, 5646 protestantisch,
205 jüdisch, 1 anderer Konfession; 42 Lehrer und 848 Lehre⸗ rinnen gehörten dem geistlichen Stande an. Das Gesammt⸗ Jahreseinkommen sämmtlicher Lehrkräfte betrug 14 687 593 ℳ Die Gesammtsumme der Ausgaben für diese Schulen berechnet sich auf 13 892 601 ℳ, und zwar 8 139 977 ℳ für Personal⸗ und 5 752 624 ℳ für Real⸗Exigenzen. — Außer den Werktagsschülern verzeichnet die Statistik noch 263 923 Feiertagsschüler. — Fortbildungs⸗ schulen gab es in Bayern 1885/86 244 gewerbliche mit 26 645 Schülern und 1300 Lehrern, und 597 landwirthschaftliche mit 11 539 Schülern und 965 Lehrern. Der Gesammtaufwand für diese Schulen betrug 517 487 ℳ “
— Nach den „Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Centralstelle für die Landesstatistik“ waren an
den Handwerker⸗ und Kunstgewerbe⸗Schulen des Groß⸗ herzogthums Hessen im Schuljahr 1886/87 152 Lehrer thätig Die Schülerzahl bezifferte sich auf 4888, von denen 496 über 20 Jahre alt waren. kontingente: . (604), chl. (557), die Zimmerleute (288), die Weißbinder (171), die Maschinen bauer und Maschinenschlosser (124) und die Steinhauer (103).
Von den Gewerben stellten die zahlreichsten Schüler⸗ die Schreiner (620), die Maurer (604), die Schlosser
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Kunst, Wissenschaft und Literatur.
London, 16. April. (A. C.) Das von der Kaiserin
Victoria in San Remo gemalte Bild einer italieni⸗
c en Frau, welches Ihre Majestät einem dortigen Kinderasyl zum schenk machte, ist jetzt in der Tooth'schen Kunstgalerie in ymarket, London, zur Schau gestellt.
— „Einundneunzig Jahre in Glaube, Kampf und Sieg, ein Menschen⸗ und Heldenbild unseres unver⸗ geßlichen Kaisers Wilhelm I.“, von Oskar Meding, als Erinnerungsgabe für das deutsche Volk herausgegeben von Carl Preis geheftet 2,50 ℳ, in feinstem Original⸗Einband 3,50 ℳ (Stuttgart, Deutsche Verlags⸗Anstalt). — Als dieses Buch in Gestalt einer literarischen Festgabe für den fünfundachtzigsten Geburtstag des allgeliebten Kaisers zum erstenmal erscheinen sollte, gestattete Kaiser Wilhelm für diesen Zweck nicht nur die Nach⸗ bildung der interessantesten Stücke jener Aquarellensammlung, die er zur Erinnerung an die denkwürdigsten Momente seines Lebens für sich selbst hatte anfertigen lassen und deren Hauptblätter nun zugleich den künstlerischen Schmuck dieses Buches bilden, sondern er übte auch auf die Gestaltung des Textes den unmittelbarsten Einfluß aus. Hierdurch gewinnt dieses Werkchen den vollen Werth einer Selbst⸗ biographie. Dabei treten auch hier überall wie in dem Leben des edlen Monarchen die seltene Demuth und Bescheidenheit hervor, die sein Charakterbild zu einem so überaus liebenswürdigen machen. Es kennzeichnet sich daher als ein echtes Kaiserbuch, das in keiner deutschen Familie fehlen sollte. 8 8
— Ein Palmenzweig auf den Sarg unseres in Gott ruhenden Kaisers und Königs Wilhelm. Dem deutschen Volke in Haus, Schule und Heer gewidmet von G. Spieker, Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern. Zweite Auf⸗ lage. Mit 16 Abbildungen und 2 Namenszügen. Hannover, Verlags⸗ buchhandlung von Carl Meyer (Gustav Prior). — Von dieser Schrift ist binnen kurzer Zeit die erste Auflage vergriffen worden. Das Werk⸗ chen eignet sich ganz besonders zur Vertheilung in Schulen und Vereinen. Die Darstellung ist in einfacher, allgemein verständlicher Sprache gehalten und mit vielen guten Abbildungen nebst zwei Namenszügen des Hoch⸗ seligen Kaisers begleitet. Bei durchaus würdiger und gediegener Aus⸗ stattung beträgt der Preis eines in Umschlag gehefteten Eremplars nur 50 A., (20 Exemplare 7,50 ℳ, 100 Exemplare 35 ℳ). Von 500 Exem⸗ plaren an ermäßigt sich der Preis auf je 30 ₰. Wegen Ueberlassun eines Probe⸗Exemplars, behufs Partiebestellung, beliebe man si unter Beifügung von 10 ₰ in Briefmarken an die obengenannte Ver⸗ lagsbuchhandlung zu wenden. .
—., Aus Kaiser Wilhelm's Kinderzeit bringt die „Musikalische Jugendpost⸗ (Verlag von Carl Grüninger in Stuttgart) in ihrer neuesten Nummer eine „Der Herr General⸗ Musikdirektor“ betitelte reizende Erzählung. Aus dem übrigen Inhalt der Nr. 7 heben wir hervor: „Felix Mendelssohn bei Wolfgang von Goethe“ von L. Erbach; „Das Turnier“ von B. Augusti mit Illustration; „Frühlingsgeister“, Gedicht und Illustration von Schult vom Brühl; „Musikalisches Plaudereckchen“; die Fortsetzung der illüstrirten „Mozart⸗Biographie“ von J. Stieler; kleine Unter⸗ haltungsspiele, Räthsel; endlich eine Musikbeilage, enthaltend: „Froher Hirtenknabe“, Klavierstück von Otto Fischer, „Frühlingslied“ von H. A. Schefer, sowie eine Komposition für Violine und Klavier von Flotow. . 3
— „Das echte Gold.“ Festspiel aus dem Leben der Hohen⸗ zollern von Johanna Baltz. Leipzig. Verlag von Jul. Bädeker. 1888. Ladenpreis 1 ℳ — Die Verfasserin, in den literarischen Kreisen durch ihre stimmungsvollen Novellen und inhaltreichen Ge⸗ dichte nicht unrühmlich bekannt, schildert in dem vorliegenden Festspiel, in dem Deklamation mit lebenden Bildern abwechselt, fesselnd die Entwickelung der Kunst unter den Hohenzollern. Die Sprache ist edel, markig und schwungvoll, die Verse tadellos und von ein⸗ schmeichelndstem Wohllaut. Das Büchelchen verdient die weiteste Verbreitung. v “
Beutsche Post“. Illustrirte Halbmonatsschrift für die Deutschen aller Länder. Vereinsblatt des Allgemeinen Deutschen Schulvereins zur Erhaltung des Deutschthums im Auslande. (Haupt⸗ leiter: Jeannot Emil Freiherr von Grotthuß.) Berlin, Wien London, Riga, New⸗York, Rio de Janeiro, Adelaide, Kapstadt 2. Jahrgang, 1888. — Das Organ des Allgemeinen Deutschen Schul⸗ vereins, welches nunmehr den 2. Jahrgang beginnt, will auch ferner als vornehmsten Grundsatz die Pflege des Deutschthums auf dem ganzen Erd⸗ kreise im Auge behalten. In diesem gänzlich unparteiischen Blatt soll der Deutsche im Reich nach wie vor Kunde erhalten von den Freuden und Leiden seiner Stammesgenossen im Auslande, die Letzteren aber von Allem, was das deutsche Mutterland bewegt. Die „Deutsche Post“ ist mit Erfolg bestrebt, den nationalen Gedanken in die Familien zu tragen, und ein echtes Familienblatt geworden. Jedes Heft der Zeitschrift enthält außer einem allgemeinen Theil mit deutschnationalen und allgemein politischen Leitartikeln, Aufsätzen über die Stellung des Deutschthums innerhalb und außerhalb Europas eꝛc. noch folgende Abtheilungen: „Deutsche Weltchronik“ mit Originalberichten über das Leben und Streben der Deutschen auf dem ganzen Erdkreise, sowie einer Unterabtheilung „Deutschnationale Vereins⸗Zeitung“, in welcher alle deutschnationalen Vereine des In⸗ und Auslandes nach Möglichkeit auf Grund authentischer Mitthei⸗ lungen berücksichtigt werden. An der Spitze dieser Abtheilung er⸗ scheinen die „Amtlichen Mittheilungen des Allgemeinen Deutschen Schulvereins zur Erhaltung des Deutschthums im Ausland“. Dann folgen unter der Rubrik „Für's deutsche Heim“ Romane, Novellen Skizzen, Plaudereien und Gedichte aus der Feder berufener Schrift⸗ steller des In⸗ und Auslandes. Als Mitarbeiter werden genannt Gerhard von Ampntor, Friedrich von Bodenstedt, Felir Dahn, Georg Ebers, Ernst Eckstein, Carl Emil Franzos, Julius Grosse, Robert Hamerling, Hermann Heiberg, Woldemar Kaden, Otto von Leixner, Emil Peschkau, Karl Pröll, Ernst Wichert und Ernst von Wildenbruch.
Was die niederen
zahl der Werktagsschulen betrug 7148; von diesen kamen auf die
häusern mit 12 390 Klassen, darunter 856 Parallel⸗Kurse, und 12