1888 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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im Volkss sen beschäftigten Lehrerinnen entfällt. möchte eine Veran es Staats sei, so weise er darauf keine Zahlung zu leisten sein, so daß bei Ann . ürde j ö“ 8 b b 8 b b u““ 5 1“] 8 Ieaim bhn wunter vesascenemn Ge ehmcher ichule⸗ in Feshiegemenahen Provinzen Le peile er. —— ine, Zahtuna d ge seinnfo Hecennhance e ühnssenomneneshawuncecen Senüharathe von Belke daß Meire d . 8e Rennrich bnen ehe ge eebene. ne ö rasch sch dneaae eee 89 mit 88 efußischen Landrec Uülen als ihnen nach der Regierungsvorlage zu Thell nicht mehr berechtigt sein, solche Schulen zu halten. Damit Direktiven für die Beurtheilung der Ansichten der Landesvertretung lichen Lage ihrer Grundbesitzer weniger leistungsfäͤbig seien, als die in ordentlichen Stellen und Hülfslehrerinnen zusammen im Laufe das Lan 8 omme da erst su Der in Flage, en as wer 8” 0 * ird äß dem K 1 8 aber würde eine Desorganisation des ganzen dortigen Schul⸗ gegeben sind, durch die Beschlüsse der Kommission, durch die bisherigen] zahlreichen Arbeiter in ihrer Gesammtheit. Manche Besorgnisse, der I a VProvinzialrecht im Stiche lasse. Die preußische Monarchie er §. 4 wir 1r. em Kommissionsantrage gestrichen pesens bewirkt. Die Städte und Flecken in Hannover hätten Amendements und Diskussionen als in dieser Sache. Sie werden es welche jetzt gehegt werden, würden durch Gewährung von 8 seße sich zudem doch auch aus einer bere anderer Provinzen §. 5 lautet nach den Beschlüssen der Kommission: sich denn auch übereinstimmend für die Anfrechterhaltun g des unter diesen Umständen ganz erklärlich finden, daß ich in der zweiten Lesung Beihülfen gemindert werden. Immerhin habe ich den Eindru

Für die Jahre 8 . 1 2 eeb; 8 5„ ; 8. 8 1 3 8 1875 1877 1879 1881 1886 zusammen, in denen das Landrecht überhaupt nicht gelte. Die Erhebung des Schulgeldes bei Volksschulen findet forten geöigen Zustandes ausgesprochen. Der Antrag der Kommission Iv1“ benStagsererung nn euen. . Sa. n 8 ö“ nn lfgkeiner 1

fo 88 len: 5 j j nicht statt. 4 ergeben sich Zablen: 5089 5782 68446. ö nich ““ nhcnagrahhen Nicht ausgeschlossen wird durch diese Vorschrift die Erhehun 1 en⸗ ü72 5 ief dem Antrag Hobrecht, der unklar äußerten Ansichten und den Amendements eine entgegenkommende, zu breit behandelt werden, als es bei einer so großartigen Maßregel, Wir haben also im Jahre 1886, im Verlauf von 11 Jahren Provinzen da seien und Beachtung verdienten Die Staats⸗ dhes d lch halb des B 11*““ Feiskestreumug, von 10 Jahren See grche . ö“ vfe si⸗ ““ 222 ; ppelte Anzahl von Lehreri 7 2 8 2 3 4 ) für solche Kinder, welche innerha es Bezirks 8 e ie Gesichtspunkte, von denen kegierung bei dem §. 5 aus⸗ erscheint. 3 Ee1“ t 11A1“ regierung benutze diese Bestimmung nur, um von dem Schul⸗ ihnen besuchten Schule nicht einheimisch sind; 3 der dor 1,9 Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Er sei ein großer gegangen ist, haben in erfreulicher Weise heute wieder neue Be⸗ In Zusammenhang mit dieser Betrachtung stehen nun die Nr. 2 ein; die Rheinprovinz hatte im Jahre 1873 1854 Lehrerinnen und hat recht der Gemeinden immer mehr abzubröckeln. Wenn aber 2) bei einzelnen Schulen, deren Unterrichtsziele über die zu⸗ Freund der Aufhebung des Schulgeldes, da dieselbe das stätigung erfahren. Wir haben, wie Hr. Dr. Langerhans sich richtig der Kommissionsvorschläage und der neue Absatz, welchen die jetzt 2865. Ihr am naͤchsten kommt jetzt die Provinz Westfalen mit 1175, beständig das Landrecht herangezogen werde, so bitte Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht vor eschriebenen Anfor⸗ orrelat der allgemeinen Schulpflicht sei; dasselbe müsse aber, ausdrückte, viele liebenzwürdige Worte für unsern Vorschlag ein- Herren Hobrecht, von Holß und von Zedlitz vorschlagen. und dann Berlin mit 853 Lehrerinnen. In allen üͤbrigen Landes⸗ er, doch auch die anderen Paragraphen zu lesen, derungen nicht hinausgeben, wenn alle schulp 975 Kinder de den konkreten Verhältnissen entsprechend, theilweise für eine tauscht, das Schulgeld der Verfassung gemäß in den öffentlichen dem Grundgedanken des Amendements Jhrer 11u Re⸗ 1

F“ sni ie Lehrerinnen ziffermäsig ei Z Rolle. in denen bestimmt werde, in welcher Weise die Ge⸗ Schulbezirks, für welche die Aufnahme in eine solche Schule nie⸗ ü nde Zei 2 Volksschulen aufzuheben. Allerdings in der thatsächlichen Bekundung ziehungsweise der genannten Herren begegnet tbeilen spielen die Lehrerinnen ziffermäßig eine untergeordnete Roll s ch 8 3 e nict vorübergehende Zeit erhalten werden, namentlich bei gehobenen dieses prinziviellen Wohlwollens scheinen noch nicht die genügenden gierung soweit mit Ihnen, als sie dringend wünschen muß,

S 1 Pretgs eölehien E“ Lec cch⸗ Leheh. 8 1 11““ daggg. Der Efr seberceldfr en 1“ Pfa. edrte c Schulen. Es 11“ dem Grundsatz der Schulgeld⸗ Fortschritte gemacht zu sein. 8 daß kein Anlaß dargeboten wird, die gegenwärtigen Lehrziele des b Re 11 Rheinlande am wenigsten günstig lei 5 Zustand bis 1872 bestande d Faͤlkes an solchen Schulen nicht gezahlt; im Uebrigen aber elte freiheit, wenn für den 2 esuch derjenigen Schulen, in denen Ohne in die prinzipielle Erörterung dieser Frage weiter eintreten Volksschulwesens zu erhöhen, daß die Kommunen nicht einen Antrieb Ut findet durch die ꝛeichlichere Anstellung ron eidlicher Zustan ebis 72 bestanden, wo durch den Falk'schen dieselben als Volksschulen im gesetzlichen Sinne. Außerdin mehr geleistet werde, für welche also auch größere Aufwen⸗ zu wollen, weil, wie gesagt, ein Angriff gegen die Ansicht der Re⸗ finden sollen, die Volksschulen in den Kreis der Mittelschulen hinauf⸗ Lehr⸗ innen weni stens sheilweife ihre Erklärung Erlaß die ganze Sache auf den Kopf gestellt worden sei. Daß kann bei Volksschulen, bei denen der durch Aufheh 85 dungen nöthig seien, Schulgeld erhoben werde. Der Begriff gierung nicht erhoben ist, gehe ich dazu über, im Wesentlichen an der zuͤheben, weil ich ich glaube, darüber sind wir wohl im Ganzen B Nach ern r ich nur wiederholen, das System der Regie⸗ eine Verbesserung der Lehrergehalte keine Erleichterung der des Schulgeldes entstehende Ausfall durch den Staune gehobene Schulen“ sei durchaus nicht so unbestimmt, eine Hand der Praxis zu prüfen, ob es richtig ist, daß der Vorschlag der einig den dringenden Wunsch habe, daß unsere Bevölkerungs⸗ 8 G⸗ t, aber durch Gemeinde sein solle, begreife er nicht. Wenn der Staat den beitrag (§. 1) oder weitere dafür zu gewährende Staatzs⸗ feste Grenze dafür liege nach oben in den Mittel: Regierung eine „unvermittelte; und „gewaltsame Aufhebung“ des klassen zwar ihre Bildung vertiefen, daß sie aber die Entwicklung

rungsvorlage zeichnet sich nicht durch Geistreichheit, LE 9. 8 8 Frag 1 8—9 8 6 5 ; 8 b ; 5 Spo vebA eine außerordentliche Durchsichtigkeit aus. Im Gegensatz zu den Gemeinden ihre Pflicht zur ausreichenden Unterhaltung ihrer beihülfen nicht gedeckt wird, die einstweilige Forterhebung von chulen, nach unten in den schulgeldfreien Volksschulen. Ohne Bash.. bet . ee de vn v“ 2 B V ) 5 al. c e erh en,

258 21 9 3 5 8 2 8 s 2 5 2 2 s ü 8 ürd Sc bei L s I des Kreis 8ͤs 8888 8895 sti 1j 9 7 n7. Ausführungen des Hrn. Abg. ron Meyer muß ich es als den beson⸗ Lehrer abnehme, so werde die Gemeinde erleichtert. Es würde Schulgeld mit Genehmigung bei Landschulen Lausschuffe, diese Bestimmung würde man den unerwünschten Zu⸗ 1u1 Nlt e 2onesg; 8 85 2 ö“ 8 eheeh etng. B1 (th. Seernen. Zilchen S 89 diesem Brg6 Ffer dheecgts gleich⸗ böl eine ebebäicr Mermilrrna er eacn n Ebalehegr stand erreichen, 1 8 bemselben Bezirk gleichwerthige thatssiec na gena7. ee ee. . seeht E 8 nt h eügrschewung E unterhaltungspflichtige in jedem Theile es preußischen Staats zeitig eine ufbe serung er ehrerge halte erreicht werden. 1 1.“ 1 e 3 gaben Schulen mit und ohne Schu geld eständen und dann jo⸗ es zchst fes Zetrag, welchen die Regierur 7 IS. . Ner⸗ Bild. 5 vSP Een K. 8 8 ftater agtaatazn tter Vertheilung auf Provinzen eine auch der Finanz⸗Minister und noch höhere Potenzen. Sie sei übersteigen, und von fünf zu fünf Jahren ist zur Weitererhehuc⸗ trete. Wo noch Härten für einzelne Gemeinden hervortreten alterum tantum des jetzt erhobenen Schulgeldes bildet. Wir haben, Nun läßt sich die vorgedachte Absicht ja ich glaube, der Hr. kraenwie be geh Untervertheilung ermöglicht wüirde. aausgeführt, und im Lande sei große Befriedigung darüber. eine erneute Genehmigung erforderlich. In den Provinzen Poser 3 sollten, würde es möglich sein, aus anderen Fonds Abhülfe um die Zahlen noch einmal zu nennen, wenn die Vor⸗ Abg. Langerhans hat dieserhalb schon die richtige Perspektive gezogen g; üen: 1 Man würde es deshalb nicht begreifen, wenn man diese Wohlthat und Schleswig⸗Holstein ist bis zu dem in dem §. 155 des Gesetes zu schaffen. Wenn durch die Aufhebung des Schulgeldes die schläge der Regierung im Großen und Ganzen Annahme c sehr wohl erreichen, wenn man innerbalb der 111“*

Ich möchte zum Schluß noch auf eine Bemerkung zurückkommen, 2 Ar 4 . 1 5 v 5 olstei 5 des z 1 We Irch · 3 1 n9. . vN ““ b welche ich, wie ich glaube, vorhin anzubringen vergessen habe. wieder beseitigen würde. Man möge nur auf diesem Wege über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (d.¹ Schullast lediglich auf die wohlhabenderen Kreise abgewälzt 8” düReden s ngeet. .. ea⸗ e gaeee E Holtsfchune und

Dr. Wiadthorst erkennt zwar an, daß die Schullasten fortfahren und die Gelder, die übrig seien, in ähnlicher Weise bis zur Einführung der Kreis⸗ und Provinzialordnung) bezeichneten ürde, könnte das Schulgeld ganz aufgehoben n Frim 1 Fbende G. üf 3 b igentli ittels isi Hieeae. er übrte nachber in der weiteren C nig fachg seiner den Gemeinden übergeben. Das widerstreite aber dem Abg. sübrh 89 .““ 88 TW“ der Landraß fei 1e nicht dberech ber Falls Sculsszie nen he hasgennnae dan E. üües is bfahchan⸗ E“ 1n 1872 1131311“ Prinzipien aus, daß er 8 88 Süe säeg strhf W Rickert. Der Abg. Rickert sei der ausgeprägteste Vertreter der dgec 8 Voria e Anthielt 1“ Einleit würde gerade der kleine Grundbesitzer und der kleine Hand⸗ so findet sich nur eine einzige Provinz, welche mehr an diejenigen Schulgebilde bestehen läßt, die man mit dem flüssigen Ueberweisung ner G e FFfchulhn 8 Ertgehgehs gen Staatsomnipotenz, wenn er auch das Gegentheil behaupte. die N g Feß htah 88 heeG itung und werker hart betroffen werden, während andere leistungs⸗ Schulgeld aufbringen würde, als sie durch den Staatsbeitrag Ausdruck „gehobene Schulen“ bezeichnet. Das kann leicht geschehen, die Lehrergeha ter 619 ... Erhönkünen Salbenfönds de Die Gemeinde sei die Basis des Staats, auf ihr baue dieser ie ö ferner folgenden Schlußabsatz, den die Kom⸗ fähigere Elemente, wie die Forensen, die Aktiengesell⸗ erhält: die Provinz Sachsen, welche noch 73 602 mehr wenn nur die betreffenden Schulunterhaltungspflichtigen darauf erleichtert worden 1 e1““ 1.“ baufon sich auf; keineswegs aber sei der Staat der Erzeuger des mission als S. 5a angenommen hat: 8 schaften und Bergwerksgesellschaften nicht herangezogen aufzuwenden hätte, als sie vom Staat empfangen würde. verzichten, ihre gehobenen Schulen zu den Volksschulen zu rechnen, erstere Vorschlag erleichtert die Gemeinden ni tt 16 8 die Gemeinwesens. Das müsse festgehalten werden. „Wo seither das Schulgeld als in seiner Natur nach sti— werden könnten. Der unfertige Zustand unserer Sch l. Erwägt man das Verhältniß der einzelnen Regierungsbezirke, so giebt ihnen alle Vortheile zuwenden bezw. erhalten wollen, welche Erhöhung des 2n, gen Schu 8— Beltct Die Diskussion wird geschlossen. In persönlicher Bemer⸗ gendes und fallendes persönliches Dienstemolument des Lehren erhältnisse, der hoffentlich bald beseitigt sei u“ bi ses unter den sämmtlichen 36 Regierungsbezirken nur 5, in denen der heute die Volksschulen genießen. Mit anderen Worten: wen so würde ich ja mit großem Dank die Vermehrung 6s bezüglichen kung erklärt der Abg. Rickert daß sich der Abg. Dr. Windt⸗ einen Theil des Diensteinkommens desselben gebildet hat, ist dem rethartn lic Aufheb bes Schul 8 sein werde, ver iete Staatsbeitrag hinter dem gegenwärtigen Schulgeld zurückbleiben in irgend einer Gemeinde eine gehobene Schule mit Schulgeld⸗ 11111414“4“; 9 . g. . Lehrer der durchschnittliche Betrag des Schulgeldes während der eine plötzliche Aufhebung des Schu geldes und verlange eine würde: und zwar Liegnitz mit 138 000 ℳ, Magdeburg mit 16 000 ℳ, erhebung besteht, so hat es gar kein Bedenken, mit Genehmigung der ganze bickelung Frag den D Schullasten e s

AFee⸗ es ——*

. o 2 5 113 7 N fts 1z , A ; 5 1 5 5 44½ 24,4 8 8 85; . * * 82 5 8 8 8 1 224 8 2 ö elur le üb ruck der Sch n horst bei der. Gewerbepolitik, Wirthschaftspolitik und Sozial⸗ letzten drei Etatsjahre an dem Etatsjahre, in welchem dieses Geset Uebergangszeit. Und wenn eine feste Frist dafür bemessen Merseburg mit 203 000 ℳ, Münster mit 65 000 und Minden Schulaufsichtsbehörden diese Schule bestehen zu lassen als ein Mittel⸗ nicht anders möglich war, als daß, wenn die Staatsregierung über⸗ politik im Reichstage als Staatssozialist erwiesen habe. in Kraft tritt, als Theil seines baaren Gehalts zu gewähren. werde, so werde auch nach der Erklärung des Regierungs⸗ mit 76 000 B ding zwischen Mittelschule und Volksschule. Die Folge würde aber haupt die Ge ö Abg. Dr. Windthorst bestreitet dies, und meint, daß hier Die Abgg. Hobrecht, von Holtz und von Zedlitz beantragen kommissars nach Ablauf der nächsten zehn Jahre überall kein Man muß also im Allgemeinen noch tiefer in die Verhältnisse sein, daß diese Schule aus der Anwendung des Pensionsgesetzes von zu verwenden, sie da einsetzte wo d b als größte⸗ nicht erörtert werden könne, was im Reichstage geschehen sei. den Absatz 2 Nr. 2 folgendermaßen zu fassen: Schulgeld mehr erhoben werden. Die 10jährige Frist sei der einzelnen Städte, Kreise und Gemeinden hineingehen, um zu 1885 hinausfiele, weiter derjenigen Vortheile verlustig gehe, welche bezeichnet worden ist, d. h. bei den Schulverbänden. Wenn Sie Der §. 1 wird darauf in der Kommissionsfassung ein⸗ gIr-, b ; , EFrb. S sreichend, um alle Schwierigkeite beseitige Materi nennenswerthen Differenzen zwischen Staatsbeitrag und Schulgeld die Elementarlehrer auf Grund unserer Kommunalsteuergesetze und son⸗ Ih enen Diskussionen nachgehen, so werden Sie der Regierung v..2 „Unberührt bleibt ferner die Erhebung von Schulgeld an en⸗ Zausreichend, Sch greiten zu beseitigen. aterielle vA er S sti F 1s 8 Ihren eigenen Dist 11““ LLEA1A1A14“*“ g. stimmig angenommen. zelnen gehobenen Voltsschulen, wenn alle schulpflichtigen Kinder de Gründe sprächen allerdings nicht für die Befristung, wohl Bund zu der Anschauung zu kommen, daß der Staat mit mehr oder stiger Kommunalgesetze wie der Kreisordnung u. s. w. heute genießen Recht geben, daß es von Ihnen und im Lande nicht verstanden worden §. 2 lautet nach dem K issionsbeschluß: Schulbezirks fur welche die An⸗ schulpflichtigen Kinder de 1 ““ 48 . 8 g wohl minder rauher Hand in die bestehenden Verbältnisse eingegriffen habe. Auch wollen die Antragsteller durch den Zusatz, den sie wäre, wenn die Regierung anders gehandelt und etwa die Erhöhung 8.2 lau ch dem Kommissionsbeschluß: 8 Schulbezirks, für welche die Arfnahme in eine solche Schule nit an aber Gründe im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes Nun würde es doch wohl von vornherein nicht unbillig erscheinen, Amendement beigefügt haben, den gehobenen Schulen die Vortheile der Lehrergehälter für dringender gehalten hätte, als die Erleichterung Hebredcos ha . eoe hn te tet. d JGe 1 LE“ des Beik und deshalb sei dieselbe vorgeschlagen worden. 8 daß, wenn unter den 36 Regierungsbezirken nur 5 sind, welche durch in Ansehung der Militärpflicht sichern; sie vergessen aber, daß die der Gemeinden. Ich erinnere Sie nur an die Diskussion im vorigen Derselbe Se dnr Beserestung oe G 1““ 8 Erfüllun get eüZieichils Abg. Freiherr von Minnigerode: Für den ersten Theil die gegenwärtige Organisation betroffen werden, sie sich dem großen Militärpflicht und die Erleichterung derselben nicht durch die Landes⸗ Fahre, Sie haben, damals der Schulverwaltung einen Riegel bei haltung der Volksschulen nach ege Recht Verpflichteten Schulpflicht vorgeschrie enen Nhefa beralhen Ieragez ae dere des Antrages Holtz⸗Zedlitz⸗Hobrecht werde seine Partei stim⸗ Zuge des Landes und seiner Gesetzgebung fügen und es erscheint mir gesetzgebung geregelt wird. Das ist Sache des ö 116141446““ 9 gewährenden Leistungen: ““ sind. ohne das c el der Mittelschule zu erreichen. 8 Der Stann men, dagegen könne ein Theil seiner Freunde für die zehn⸗ das um 8 bhfinschen als die von utmh k hsh 11In 1g ich bssches öö h 1 lassen F mit Opsern verbundene Einrichtung auft demn „gr. D des baaren Theiles des Diensteinkommens der Lehrer ein⸗ beitrag (§. 1) wird für Lehrerstellen an solchen Schulen, in denm al lührige Frist nicht stimmen. Eine Frist von zehn Jahren 111““ ““ 9 692 biete des Schulwesers im Widerspruch mit den Pflichtigen zu treffen. schließlich der Aufwendungen für nicht voll beschäftigte Lehrkräfte, Schulgeld erhoben wird, nicht gezahlt. Im Uebrigen gelten die⸗ scheine allerdings sehr lang, verlaufe aber doch schnell genug, oft recht schwierigen Schulsozietäten zu beseitigen und immer mehr das Wenn Sie in dem bekannten Werke von Schneider und Bremen den Damals war die Voraussetzung des Gesetzes der immer stärker werdende insofern er bierzu nicht erforderlich ist; E“ 1 selben als Volksschulen im gesetzlichen Sinne. 1 und nach Ablauf derselben würden die Gemeinden den Aus⸗ Volksschulwesen auf den Etat der olitischen Gemeinden überzuleiten. Das einschlagenden Abschnitt durchlesen, so werden Sie finden, daß der Druck, welcher stets gröger werden mußte mit den Ansprüchen 2) des anderweitigen Diensteinkommens einschließlich der Auf⸗ . „Ferner beantragen sie an Stelle der Worte im Absatz 3 „die fall des Schulgeldes ebenso wenig ertragen können wie jetzt. allgemeine Landrecht und damit berichtige ich eine Bemerkung Minister von Mühler sowie ich Verfügungen erlassen haben der Lehrer mit der Entwickelung unserer Kulturverhältnisse, mit nes eng raee, . . . und, Pewirthschaftung] einstweilige Forterhebung von Schulgeld⸗ zu lebe :die. Ertbebomg = Wenn der Staat überhaupt das Schulgeld beseitigen wolle, die vorhin gefallen war geht nicht von der kommunalen ene durch welche der Grundsatz sich hinzieht, daß die gehobene dem Anwachsen der Bevölkerung, und dieser Druck wurde als immer es Dabt annis, vile Hescsluß I“ von Schulgeld auf die Dauer von längstens 10 Jahren. so möge er auch die Fonds zur Deckung zur Verfügung lage des Volksschulunterrichtswesens aus, sondern umgekehrt von dem Schule neben der Volksschule bestehen kann, aber nicht selbst unerträglicher bezeichnet, weil die Volkeschichten, welche die breiten sonstia⸗ I Llungen, mlagen beruhen, vor Abg. Hobrecht: Der Antrag stimme bis zu einem gewissen stelen, reichten die Fonds aber nicht aus, so dürften nicht G der Gemeinschaft der Hausväter der Schulsozietät. Aber inner⸗ Volksschule ist, daß ein Zwang in Beziehung auf ihre Schultern für die Volksschule hergeben. das platte Land und die In der Vorla e Lancttete 18 zweite Absatz: Punkt mit dem Vorschlage der Kommission überein. In Dritte für den Ausfall haftbar gemacht werden. Halb des allgemeinen Landrechts hat sich steigend und allerdings unter Crrichtung nicht besteht, ebensowenig ein Zwang in Beziehung auf kleinen Stadtgemeinden in ihrer Prästationsfähigkeit zurückgehen. . 33g g 1 d Z1““ kei Fall soll Zahl 2 d Abg. Dr. Langerhans: Seine Partei halte an dem der Anleitung der Regierung die Umwandlung vollzogen, daß in dem ihren Besuch, und daß im Großen und Ganzen es doch darauf hinaus⸗ Entweder haben wir uns damals geirrt oder wir würden uns heute Derselbe ist zur Bestreitung des baaren Gehalts und, insoweit einem Fall solle ein Zwang zur Zahlung von Schulgeld 1“ S 8 . ; ausgedehnten Verwaltungsgebiet, in Städten wie auf dem flachen läuft, daß Kinder aus gewissen sozialen Gruppirungen sich durch irren, wenn wir nicht daran festhielten, daß die vorhandenen er hierzu nicht erforderlich, zur Deckung des Aufwandes für das stattfinden. Unter dieser Voraussetzung wolle er die Fort⸗ Prinzip des Fortfalls des Schulgeldes fest, die Armenschulen Lande, das Kommunalprinzip an die Stelle des Sozietätsprinzivs Zahlung eines oft nicht unerheblichen Schulgeldes vor Elementen Staatsmittel in erster Linie den Schulgemeinden zugeführt werden anderweitige Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen mit zu ver⸗ erhebung von Schulgeld in den sogenannten gehobenen Volkz⸗ hürften nicht aufrecht erhalten werden, u der national⸗ getreten ist, und, wie ich versichern kann, zur vollen Befriedigung schützen, die den Eltern dieser Kinder nicht sympathisch sind. müssen. Der Herr Finanz⸗Minister hat wiederholt hervorgehoben wenden. schulen zulassen. Nach dem Vorschlag der Kommission sole l liberale Redner wolle. Die obligatorische Volksschule werde aller Theile. 8 Meine Herren, wenn ich also auch in dem letzten Gedanken und ich habe mich in gleichem Sinne geäußert, daß es die feste Ab⸗ §. 3 lautet: 1 nun eine doppelte Garnitur gleichwerthiger Volksschulen g⸗ anl durch die Aufhebung des Schulgeldes nicht herabgedrückt, sondern Ueber die Stadt Berlin ist heute schon vielfach verhandelt worden. bezüglich der Erhaltung der gehobenen Schulen mich mit Ihnen nahe sicht der Regierung ist auch den Lehrern zu Hülfe zu kommen und Das Recht auf den Bezug des Staatsbeitrags ruht, so lange schaffen werden, nur mit dem Unterschiede, daß in den einen gerade gehoben werden. Das Gesetz bezwecke, daß die Aermeren Es hat selten innerhalb einer Gemeinde eine großartigere Organisation berühre, so glaube ich doch, daß sich dasselbe in anderer Weise er⸗- ihre Lage zu bessern. Welche Wege dazu eingeschlagen werden, ist und so weit durch dessen Zahlung eine Erleichterung der nach öffent⸗ Schulgeld gezahlt werde, in den anderen nicht. Das Kriterium bein Schulgeld zahlen sollten und die Last von den stärkeren sich vollzogen. als hier in Berlin auf dem Gebiete des Volksschul⸗ reichen läßt, allerdings, wie ich anerkenne, unter Anwendung größerer auch von uns beiden bereits wiederbolt angeführt worden. In dieser lichem Recht zur Schulunterhaltung Verpflichteten bezüglich der von höherer Leistungen in den Schulen solle nicht Platz greisen Schultern getragen werde. Durch die beantragten Ausnahmen wesens, und ich kann nicht verhehlen, daß sich die Umgestaltung des Opfer. „Diese Erörterung führt mich in eventum zu dem Vorschlage Hinsicht bedarf die Regierung eines Antriebes nicht. ihnen für das Diensteinkommen von Lehrern und Lehrerinnen an . b b. werde die D Ff des Gesetzes erschwert Gehobene bhiesigen Volksschulwesens im Großen und Ganzen vortrefflich vollzogen die Ausführungen der Herren Redner berechtigen mich auch zur

Ich kann nur bitten, daß Sie die Bestrebungen der Regierung Volksschulen (§. 2) zu tragenden Lasten mit Rücksicht auf vor⸗ Man sei dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß Schule” Götung B. eiff Er bitte alle hat. Auch möchte ich darauf hinweisen, daß beispielsweise in dem benach. Annahme derselben die Nr. 2 der Kommissionsbeschlüsse und des unterstützen und sich mit ihr darin vereinigen, jetzt den Druck der handenes Vermögen oder auf Verpflichtungen Dritter aus besonderen unter den Schülern, welche der Volksschule zugeführt würden, 64 11 SGan relativ griff. barten Kreise Teltow, allerdings unter Führung eines ungewöhnlich Amendements nicht in der allgemeinen Fassung anzunehmen und hier⸗ Gemeinden zu erleichtern. Rechtstiteln nicht würde bewirkt werden. eine sehr erhebliche Verschiedenheit bestehe. Einer großen dements abzulehnen. 1 1. thatkräftigen Landraths, in sämmtlichen Gemeinden die Schulunter⸗ durch der Entwickelung des Volksschulwesens in der unklaren Richtung

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aickert: Er II; e“ 0 ;II §. 3 lautet in der Vorlage: Zahl dieser Schüler fehle jede Vorbildung und Unter⸗ „Abg. Strutz: Einer so gewaltsamen Aufhebung des haltung von den politischen Gemeinden übernommen ist und der den gehobenen Volksschulen Vorschub zu leisten, sondern die Vortheile, Abg. Rickert: Er wolle nicht bei den 20 Millionen Das Recht auf den Bezug des Staatsbeitrages ruht, insoweit stützung bei ihren häuslichen Arbeiten Seitens der Angehörigen, Schulgeldes, wie sie die Regierung wolle, könne er nicht Volksschul⸗Etat heute nur noch einen Titel von dem allgemeinen Kom⸗ welche Sie in ihren Amendements den gehobenen Schulen zuwenden

steßn öö M. wolle 18 Gt eeg önausgehen wenn es und solange die Kosten der Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen einer anderen Anzahl werde dieselbe zu Theil. Diese beiden zusiimmen, und er habe sich deshalb üh den Zusat der 1““ Gesehnse 88 zu 1 auf 1 möglich sei. an möge doch die lex Huene anfassen, wenn durch eigene Einkünfte der Schule aus vorhandenem, zur Dotation 8 u15* ineinsusmã sei beilig Kommission zu §. 5 gefreut. Er sei freilich auch dem Antra diese Bemerkung führt mich unmittelbar zur Bezeichnung eine obenen Schulen mit Schulgelderhebung. u arin . 8 Elemente in eine Schule hineinzuzwängen, sei nachtheilig für 1— zu g gef . 9 d . weiteren Vortheils, welchen die Regierungsvorlage, wenn sie angenom⸗ hat der Hr. Abg. Langerhans Recht: Die Berliner Volksschulen halten den

es Ernst sei mit der Erleichterung der Gemeinden; dann könne der Schulstellen bestimmten Vermögen (Schul⸗, Kirchen⸗, Stiftungs⸗ t I. vr.gi n f dn Hobrecht⸗ 1 erade die Ver⸗ - e, n Hr. A w Die üissen hu 9 Leh wei verms en ꝛc. Ses he Lei u welchen Dritte dish. 8 die Gesammtheit. Die besser Vorgebildeten würden auf das Fhcrscht Zedliß nicht Ieglht fhegegen W w men würde, zur Folge hätte, nämlich den, daß die außerordentliche Vergleich mit den sog. gehobenen Volksschulen der Provinz Hannover völlig

man mit den Zuschüssen für die Lehrer noch weiter gehen g ) ch Leistungen, 3 chen D s hält H th chlesien, veranlaßten ihn, eine ie di issi ll S 116“ deren Rechtstiteln verpflichtet sind, Deckung finden Niveau der Schwächeren herabgedrückt werden, und die tnisse in seiner Heimath, Schlesien, ve CIAA Erschwerniß, welche heute in Bezug auf die Erhebung der verschiedenen aus, und es ist eigentlich nur Gewohnheitssache der Bevölkerung, gewisse Wts die Fütne gf es. .“ seien bereit, Die §§. 2 und 3 weren Sohe Debatte in der Kommissions⸗ Schwächeren kämen nicht vorwärts. Er sei von der Ueber⸗ theilweise weitere Erhebung des Schulgeldes zu befürworten. öffentlichen Abgaben auf dem platten Lande, wie namentlich auch in Schulen, welche kein Schulgeld erheben, als freie Volksschulen zu einen solchen Antrag einzu . ehnen könne man die fassung angenommen zeugung ausgegangen, daß diese Auffassung eine irrige sei 20 Im Kreise Jauer beständen 24 evangelische Schulen, von den Industrie ezirken, stattfindet, durch die Umwandlung der bezeichnen, aber Schulen mit Schulgeld als Zahlschulen oder Vorlage doch unmöglich, keine Volksvertretung könne Mittel, 89 4 i9 von der K ziß strichen; er lautete: Die Erfahrung widerlege, daß die Rangordnung der Schüler denen nur bei 9 die Staatszuschüsse den Ausfall Schullasten in WGemeindelasten, erheblich vermindert wird. gehobene Schulen anzusprechen. Aus allen diesen Erwägungen die ihr in solcher Weise geboten würden, ablehnen. Er werde . 8 8 er Komtson g8 1 er gut e 3 zusammenfalle mit dem Rang und den Vermögensverhältnissen des Schulgeldes decken würden, 15 würden weniger Es ist oft darauf hingewiesen, daß die Bewegungsfähigkeit unserer werden Sie es verstehen, wenn ich den Standpunkt, welchen gegen alle Amendements, namentlich gegen die zu §. 5 stim⸗ Für die Dauer der Erledigung einer Schulstelle ist der auf der Eltern. Würde der Vorschlag der Kommission ang⸗ erhalten. Im Kreise Goldberg⸗Haynau beständen 46 evan⸗ ärmeren Leute, namentlich der Industriearbeiter, welche des Morgens die Regierung in der Vorlage eingenommen hat, festhalte, und hoffent⸗

men. Den Gemeinden würden doch durch das Polizeikosten⸗ dieselbe berechnete Staatsbeitrag vom Ablauf desjenigen Monats ; „w: r; 8 1 8 elische S ürde d. sfall durch den zur Arbeit gehen und des Abends heimkehren, durch die von den ver⸗ lich führen meine Ausführungen dahin, daß Sie anerkennen werden, ch ch das Polizeikos ab, in welchem die Stelle erledigt worden, nur insoweit zu leisten, nommen, so würde die wirkliche Volksschule zu einer Armen gelische Schulen, bei 10 würde der Ausfo⸗ ch schiedensten Kassen an sie gemachten Anforderungen gehemmt wird, und daß die Regierung bei ihren Vorschlägen doch nicht so planlos, wie

gesetz wieder neue Lasten aufgelegt und dafür habe die Rechte als durch die einstweilige Verwaltung der Stelle oder durch die ule herabgedrückt werden. Dies wollten seine Freunde unter a S'aatszuschuß gedeckt werden, 36 würden weniger erhalten. 8 selbij rli FS ine u ftli 1 inzelned f ichti doch sofort gestimmt. Gerade die ärmsten Provinzen erhöben das Gewährung der G an die Rhg dicsbenen des scal Umstatden vermeiden. Der Segen, ün sr aus dem Im Kreise Liegnitz würden sich bei 27 Schulen Fehlbeträge ““ IA EEb ö E11““ 88 wenigste Schulgeld, gerade die ärmsten Klassen seien durch die früheren Inhabers der Stelle besondere Kosten entstehen obligatorischen Schulunterricht erwachse, würde in Unsegen igeben. Aehnlich lägen die Verhältnisse in anderen Kreisen, muß, daß der Exekutor bei ihm erscheint. Die Uebersichten, welche werden, sich eine Entwickelung des Volksschulwesens daran knüpft, Reichs⸗Gesetzgebung am meisten belastet. Auch zu diesen Belastun⸗ Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von verwandelt werden, wenn die allgemein bestehende Volksschule namentlich in Sagan. Dort würden bei einzelnen Gemein⸗ Ihnen vorliegen, gewähren auch einen bedauerlichen Einblick in der welche ich meinestheils mit Freuden begrüßen werde.

gen sei man in der Majorität bereit gewesen. Die Vertheilung der Goßler: degradirt würde. Dies werde vermieden, wenn man nach den den die mehr aufzubringenden Mittel für die Unterhaltung Richtung, daß selbst in wohlgeordneten Familien wegen der Schul⸗ Abg. Dürre tritt im Interesse der in der Provinz Mittel an die Provinzen und Kreise, die der Abg. von Meyer Meine Herren!, Ich glaube, daß doch nach der Geschäftsordnung von ihm gestellten Antrage die Erhebung von Schulgeld nur a der Schulen 25 bis 36 Proz. des gesammten direkten Staats⸗ gelder zahlreiche Erekutionen eintreten, nicht wegen ihrer Mittellosigkeit,, Sachsen relativ am zahlreichsten vertretenen und vom mittleren wolle, könne er nicht billigen; das solle doch nicht etwa Selbst⸗ des hohen Hauses, soweit ich sie verstehe, es zu einer Abstimmung in solchen Schulen gestatte, die planmäßig über die Anfonde⸗ steuersolls betragen. Gerade für die evangelischen Schulen in sondern weil sich die Leute außer Stande fühlen, fortwährend an die Bürgerstande bevorzugten Bürgerschulen, gehobenen Volks⸗ verwaltung sein? Mache man doch lieber ein Pauschquantum über den Paragraphen der Regierungsvorlage kommen muß, da durch rungen der obligatorischen Volksschule hinausgingen. In Schlesien lägen die Verhältnisse Kingünftlg, weil für die Ver⸗ auf hng, eeegen 1eeen EEöööu schulen im Sinne des Antrags Hobrecht für letzteren ein.

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für den Herrn Kultus Minister! Dann würde das Haus hier b 1““ mehreren Provinzen hätten sich die gehobenen Volksschulen al theilung der Lasten nur das allgemeine Landrecht maßgebend b zwar mit Recht, daß die Staatsregierung und die Finanzielle Rücksichten sollten der guten Absicht desselben doch

nicht nöthig sein und die ganze Verfassung könnte aufgehoben tiefen, nur konstatiren, daß die Regierung bei diesem §. 4 an durchaus bewährt und seien der Bevölkerung lieb und theuer agl sei, der Gutsherr also in keiner Weise herangezogen werden Unterrichtsverwaltung im Speziellen sich bemüͤhen würde und nicht in den Weg gestellt werden.

werden. Die Lehrer hätten leider gar keine Illusionen mehr. der in der Kommissi . 5 .155 . ; ; .95 S tz⸗ könne, sond die Hausväter der Schulsocietät. Er em⸗ ate . Im Sfele 8 Die Diskusston wird hierauf vertagt.

d si 6ni mmission erörterten Ansicht festhält, daß dur eworden. Wiederholt seien dieselben von der Schulaufsich onne, sondern nur die Hausv er Sch. . müßte, aus dem Tit. 121, Abs. 27, welcher durch die Annahme 1 1 g b

Warum stelle sich der Abg. Dr. Windthorst nicht mit ihm die Streichung desselben ein Geschenk gemacht werden würde dn behörde als eine 1e Einrichtung anerkannt worden. pfehle die Annahme des §. 5 der Kommission event. mit dem des Gesetzes erheblich entlastet werden würde, mit. Wohlwollen die⸗ Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Bonnerstag 11 Uhr. 8 jenigen Gemeinden zu unterstützen, welche durch die Beseitigung des

der Regierung gegenüber und fordere alle Tage die Auf⸗ die keinen Anspruch auf den Staatsbeitra haben. Es darf meines ö men, Zusatz Hobrecht⸗Zedlitz. 1 hebung der Reliktenbeiträge für die Lehrer! Oder wolle 88 Erachtens an 1c Prinzip, wie es in Cden §§. 2 und sühe Re⸗ 1 eaaee h 14““ EE11“ die Naerech 3⸗ gefftlihen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Schulgeldes bedrückt werden, z. B. in dem Falle, den Hr. von Abg. Dr. Windthorst die Erhöhung der ehrergehälter aus der gierungsvorlage aufgestellt ist, doch nicht soweit gerüttelt werden, daß einmal der Volksschule zugewiesen seien, oder aber auf Goßler: Zedlitz anführte, daß zahlreiche, nicht unbemittelte Industriearbeiter lex Huene bestreiten? Die politische Gemeinde sei ein Theil selbst in Vakanzfällen über die Kosten der Stellvertretung hinaus das Schulgeld verzichten. Das sei aber einer große 3¹(1V— 6 . 98 8

5 sei 5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗G

des Staats, deshalb gehöre die Schule nicht der Gemeinde Beiträge des Staats geleistet werden sollen. Ich kann Sie nur ögli d es sei v 8 1 ; 6 bitten, dur r Beschl J 8 Zahl der Gemeinden nahezu unmöglich, und es Steckh s⸗Sachen. 9 allein, sonbern auc, dem Staat; derselbe habe die Aufsicht za uehena ge ige Henende hehctfse gonfenne derenscananc ut ernstlich zu befürchten, daß viele dieser guten Scumm —2 Zwangsveölltremnneer üchenesese erladungen u. derg.. 2 entli er Anzet er 8. Deerfs enofsgnschasten. über die Schule. Wenn sich eine Gemeinde in ihrer Schul⸗ Regierung auszusprechen. eingehen oder zu ihrem Nachtheil geändert werden 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4 8 Heeei eeei⸗ dr deutschen Zettelbanken. angelegenheit gegen diese Aufsicht auflehne, so sei ihr Staats⸗ Abg. Dr. Brüel hält die Streichung des §. 4 für eine Konse⸗ würden. Ob es richtig sei, zwischen der obligatorischen Volk⸗ Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren. Verschiedene Bekanntmachungen. Püson L“ 88 1n Frage⸗ quenz der Veschlüsse über die §§. 1, 2 und 3. Sobald eine schule und der Mittelschule noch andere Anstalten zu habe eeeeveeen I“ 2 1b 1 h 1 h f ür di Ünsti sei ei F ; hier frage es sich . 505 S überzi irt sen, niedriger 52 Steckbriefs⸗Erledigung. 8 ekanntmachung. „Revolutionär“ wie der Abg. Freiherr von Zedlitz. Mit dem Femnetgbr, dnfs 6 daachese hahse 1 ö““ 1 EETE111““” bheiegfgnen bei 1) S teckbriefe 14“ einfeltiger Der in Stück 71 Nr. 175190 unter dem 12. März Die von mir unter dem 8. Juß⸗ 1882 gegen den Abg. n8 Windthorst stimme er in Bezug auf die T Beitrag zu leisten. 1 Aufhebung des Schulgeldes berücksichtigt werden sollten. Der und Untersuchungs 2 Sachen. Gang und finsterer Blick. 18g 5 Fefeite. g t) Saces Helau Miütchfe sttgan,. Rudolf Emil Oskar Kittlaus desss g Fünch in dem Entwurf eine Verletzung Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Abg. Dr. Langerhans habe auf Berlin exempliftzirt, nflc 8ü755) Steckbrief. Etecbriefs⸗Erlevigung. sKreis Allenstein, cklassene Stebrief ii erlediat.. geboren am 24. Mas 1854. . 1 fassung. Germar: Zuwendungen an die Kommunen seien nur bei ent⸗ für seine Volksschulen, die sicher nicht den gehobenen

olks⸗ Gegen den unten beschriebenen Bureauvorsteher [37561 br 1 b . M“ 1 n s b b 8 G m nei 1 Spi „Fabrikanten Robert D. 267. 1880. 2) Gustav Julius Gotthold Offermann, geboren Abg. Dr. Windthorst: Daß für die Lasten, die den sprechenden Aufwendungen des Staats möglich. So sehr das schulen nachständen, das Schulgeld aufgehoben habe. Die Eins Eckert aus Beuthen O.⸗S., geboren daselbst Iehes aSbjelvaahen Bäfeggnten Stettin Landsberg a. W., den 14. April 1888. am 19. April 1855,

ärmere je indirekte 6 f⸗ II 7 ; . ¹ ; eigen⸗ 2. Oktober 1861, welcher flüchtig ist, ist die ¹ 7 zniali ieb Rei n Klassen durch die indirekten Steuern im Neiche auf erste Ziel zu billigen sei, dürfe die Erreichung desselben doch Entwickelung der Berliner Schulen sei aber eine ganz eig Umtersuchungshaft wegen wiederholter Unterschlagung geboren, in den Akten 90 D. 177. 83 unter Königliches Amtsgericht. 3) 8 eaahs Reinhold Tetzlaff, geboren am

erlegt seien, eine Erleichterung geschaffen werden müsse, nur mit Rücksichtnahme auf die Finanzkraft des Staates er⸗ artige, von der der übrigen Schulen abweichende. Die Berliner erba - st 1883 erlassene Steckbrief wird I1 eichterut en müsse, 2 . verhängt. 1 erhaften dem 30. August erlassene 8 3 1“ 4 8

darüber seien alle Parteien einig. Der Streit drehe sich nur strebt werden. Er müsse daher den dringenden Wunsch aus⸗ Volksschulen seien an die Stelle von Privat⸗ und Armenschulen und in dag dustg Ge brfuch⸗ Mlech ee fare zurückgenommen. [4025] Ze Fsriese gerlesegeng. früh vhacsene Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition ist

darum, in welcher Weise dies geschehen solle; und da sei er sprechen, nicht auch hier wieder und zwar ohne besondere Ver⸗ getreten; den Gemeinden könnten Opfer nicht zugemuthe mlieferr. IV. J. 301/88. Berlin, Altmoabit 11/12, den 12. il 7889. ErDerch Fhr Feone g aas 9 Grafen ü Sicben 9. April 1888

der Meinung, daß das, was vom Staatseinkommen erübrigt anlassung eine weitere Steigerung der Belastung des Staates vor⸗ werden, wie es hier der Fall sei. Er könne nur bitten, Beuthen O.⸗S., den 13. April 1888. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 90. W ischof von Gnesen Posen, 1 S

5 Ft 5 5 8 . 8 —f 3 * . .“S. . —— iecislaus Ledochowski, früher zu Posen, jetzt Der Erste Staatsanwalt.

werden könne, den Gemeinden zur Selbstverwendung über⸗ zuschlagen. Ueberdies stehe die mit der beantragten Streichung seinen Antrag anzunehmen. 1 enr Beschrem 1 mißsen werde. Wenn es dann den Gemeinden zweckmäßig des §. 4 verfolgte Absicht mit der von der Kommission bereits Abg. Dr. Brüel tritt für die Kommissionsvorlage ig baureceibung: Größe 1,73 m, 1n 11 Der unterm 21. Februar 1887 hinter den Schreiber Posen erlassene Steckbrief wird zurückgenommen [3966]

erscheine, diese Mittel zur Beseitigung des Schulgeldes zu ver⸗ beschlossenen Gestaltung des 8 1, Absatz 2, in Widerspruch. Wollte man den gehobenen Schulen den Charakter der; 8 Uvanr dcnmn. Stirn hoch, Bart kleiner Nase Mar Moritz Lehmann aus Dresden in den Akten Posen, den 12. April 1888. 8 In der Strafsache gegen den Rekruten Peter Frey⸗

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wenden, so hätte er auch nichts dagegen. Daß der Abg. Rickert Danach seien die zu dem Dienstei en der Le isten⸗ o würde man die Gemeinden in Hannover, bnriart, Augenbrauen braun, Augen grau, 309/87 brief ist erledigt. Königliche Staatsanwaltschaft. muth, geboren am 13. Februar 1866 zu Bullay, h nichts dageg ß g e ch seien die z n Diensteinkommern hrer zu leisten: schulen absprechen, so w e ʒxee gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn rund, J. 309/87 erlassene v g ““ Kreis Zell, katbolisch, Wiüter wecen Föbnenttr. 82

die Nothwendigkeit der Verfassungsänderung anerkannt habe, den Staatsbeiträge so zu berechnen, daß „für die Lehrer“ die wo diese Schulen ein eführt seien und sich großen Zuspru esicht f

* es;; . ngsãnd ner 3 8 tsch, otsdam, den 16. 2 3 1 1

sei ihm erfreulich; das sei auch für seine Partei ein Kardinal⸗ dort bezeichneten Summen gezahlt würden. Für nicht vor⸗ erfreuten, erheblich schädigen, denn die Schulverbände und 8g Berdhn Sesschtsfarbe Ha⸗ 49 ö 8 Königliche Staatsanwaltschaft. wird, da der Angeschuldigte Freymuth des Vergehens punkt. Was die Auffassung des Abg. Rickert betreffe, daß die! handene Lehrer würde mithin bei Fortfall des §. 4 überhau Gemeinden seien dort, mit einzelnen Ausnahmen, Träger der 8

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Der Erste Eltgatsanwalt [3753] Steckbriefs⸗Erledigung. zu Rom, Seitens des Königlichen Kreisgerichts zu