1888 / 109 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

85

1

der die verschiedenen Interessen auszusöhnen geeignet sei. Nan habe gegen den Vorschlag, auch von Seiten der Re⸗ gierung, nur einwenden können, daß er nicht absolut quadrire mit der Summe von 20 Millionen. Er glaube aber, wenn diese ein wenig überschritten würde, würde das Land dabei auch nicht bankerott sein. Aus den höheren Erträgnissen der Branntweinsteuer würde der Finanz⸗Minister eventuell das Plus decken können. b Abg. Rickert: Die Abstimmung der Konservativen in zweiter Lesung habe ihn darüber schon belehrt, daß die Nationalliberalen sich im Irthum befunden hätten, als sie annahmen, daß die Konservativen auf die Kompromißanträge eingehen würden. Es sei klar gewesen, daß es sich handeln würde um die Verbindung von Konservativen und Centrum einerseits und um Diejenigen, welche der Regierungsvorlage zustimmten, andererseits. Seine Partei habe ihren Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage wieder aufge⸗ nommen, weil sie die Stellung der verschiedenen Parteien zu derselben festzustellen wünsche. Was §. 1 betreffe, so sehe er nicht ein, weshalb man sich in der Kommission die großen Quälereien gemacht habe, wenn man von vornherein bereit gewesen sei, sobald der Finanz⸗Minister erkläre, so gehe es nicht, zurückzuweichen. Die Mittel für die Durchführung des §. 1 seien aus der lex Huene leicht zu beschaffen. Seine Partei werde in erster Linie für die Kommissionsvorlage stimmen, alsdann für jeden An⸗ trag, der weiter gehe, als die Regierungsvorlage, also auch für den Antrag Brüel. Bei diesem Gesetzentwurf sei wieder einmal klar geworden, welch ein Unterschied es sei, Versprechungen zu machen und zu halten. Seit acht Jahren stehe ie Aufhebung des Schulgeldes auf der Tagesordnung; sie sei darauf gesetzt durch den Reichskanzler, der im Februar 1880 bei Berathung des Verwendungsgesetzes verlangt habe, daß in dasselbe sofort ein Amendement aufgenommen würde, wonach das Schulgeld aufzuheben sei. Im Jahre 1883 vor den Abgeordnetenwahlen sei die Aufhebung des Schulgeldes als Programmpunkt von der Regierung aufgestellt worden, worüber die Wähler befragt werden sollten. Die Konser⸗ vativen hätten niemats dagegen Widerspruch erhoben, sie hätten dieses Programm stillschweigend angenommen. Jetzt, nach⸗ dem die großen Bewilligungen im HReichstage gemacht seien, welche lediglich von den ärmsten Klassen getragen wür⸗ den, zögerten die Herren, welche sonst die Programme des Reichskanzlers bei den Wahlen vorantrügen, sie zur Wahrhei zu machen. Sie würden die Regierungsvorlage abschwächen und verschlechtern; das sei nicht mehr zu ändern.

und Versprechungen zu halten siekr. Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Seine Partei

habe sich den Wünschen der Freunde des Abg. von Rauchhaupt V

in dem weitesten Maße anbequemt; sie habe sich bereit ge⸗ funden, trotz des Widerspruchs gegen §. 7 (Verfassungsände⸗ rung), für das Gesetz zu stimmen, auf der Fristbestimmung von vier Jahren nicht zu beharren, ja nicht einmal einen dahin gehenden Antrag mehr einzubringen u. s. w. Von den National⸗ liberalen werde die Sache ungefähr ebenso behandelt. Wenn trotddem von dem Nichtzustandekommen einer Verstän⸗ digung die Rede sei, so beruhe das in der Phan⸗ tasie des Abg. von Rauchhaupt und nicht in der Wirklichkeit. Es handele sich bei der Nr. 2 des §. 4 (Ausnahmen von der Schulgeldfreiheit) um eine Schwierigkeit, die das Zustande⸗ kommen des Gesetzes möglicherweise verhindern könne. Er glaube allerdings, daß die Fassung, die von der Kommission vorgeschlagen sei, der Schulverwaltung geradezu unüberwind⸗ liche Schwierigkeiten in der Ausführung machen werde. Wenn dieselbe hier aufrecht erhalten und dann von dem Herrenhause verworfen werde, so würde das eine große Schwierigkeit für das Zustandekommen des Gesetzes bilden, da infolge der Verfassungsänderung jedesmal eine 21 tägige Frist zwischen der dritten und der definitiven Abstimmung liegen müsse. Aus diesem Grunde eben habe seine Partei alle Opfer gebracht, die möglich seien, ohne dem großen Zweck des Gesetzes zu schaden; unter Aufgebung prinzipieller Gesichts⸗ punkte habe sie in der weitgehendsten Weise den Wünschen der Freunde des Abg. von Rauchhaupt Rechnung getragen, und er wisse nicht, wie man trotzdem von der Unmöglichkeit einer Verständigung sprechen könne. (Abg. Meyer (Breslau): So geht es bei Kartellen!) Alle Voraussetzungen für eine Verständigung auf der Grundlage, daß nach Reduktion des §. 1 auf die Summe von zwanzig Millionen, des §. 4 in seiner Nr. 2 nach dem Antrag Hobrecht im Uebrigen die Vorlage angenommen werde, lägen vor. Er verstehe nicht, wie darauf eine Verständigung nicht zu Stande kommen werde oder könne. Abg. Freiherr von Minnigerode: Wenn der Abg. Freiherr von Zedlitz annehme, daß die Fassung des §. 1 Nr. 2 der Kommissionsvorlage für die Regierung beinahe unausführbare Schwierigkeiten bieten würde, so habe er für die Regierung nicht zu befinden, er nehme aber an, daß vielleicht eine andere Wortfassung diese Schwierigkeiten beseitigen würde. Der Name von Holtz stehe allerdings mit unter dem Antrage Hobrecht⸗Zedlitz. Damit sei aber über seine Person heraus eine bindende Verpflichtung für die Fraktion nicht ein⸗ gegangen worden. Wenn dann der Abg. Meyer das geflügelte Wort hingeworfen: Ja so geht's bei Kar⸗ tellen, so glaube er ja, daß der Vorgang vielleicht etwas Lehrhaftes haben könne. Aber so wunderbar sei er doch nicht. Denn der Begriff des Kartells sei doch nicht der einer eingeschworenen Waffenbrüderschaft, sondern das Kartell sei nur der Versuch und wiederholte Versuch, in Bezug auf ein⸗ zelne Fragen eine Uebereinstimmung herbeizuführen. Dieser Versuch sei in diesem Fall nicht geglückt, das schließe aber nicht aus, daß er bei anderen Materien wieder werde gemacht werden. Seine Hauptreplik gebühre wie gewöhnlich dem Abg. Rickert. Zunächst habe derselbe eine Lobrede auf die Regierungs⸗ vorlage gehalten und fast in demselben Athem habe er die heftigsten Anklagen gegen die Regierung erhoben. Bereits 1881 seien die bestimmtesten Zusagen vom Regierungstisch wegen der Auf⸗ hebung des Schulgeldes erfolgt, und nun komme so spät diese Abschlagszahlung. Es könne sich doch nur um das Ver⸗ wendungsgesetz handeln. Wenn damals die Regierung die Aufhebung des Schulgeldes mit in ihr Programm auf⸗ genommen habe und jetzt dieses Programm ausführe, so könne doch auch der Abg. Rickert nicht mehr verlangen. End⸗ lich habe er mit einer Wendung nach außen bedauert, daß, nachdem diese vielen Millionen im Reichstage neu bewilligt seien, nur dieses bescheidene Brosamlein für die Gemeinden abgefallen sei. Der Abg. Rickert scheine vergessen zu seßhne daß er selbst mit seinen Freunden, und dafür sei er (Redner) ihm dankbar, und mit den

Anhängern des

3 Er hoffe aber, das preußische Volk und die preußischen Wähler würden sich eine Lehre daraus nehmen, was von solchen Programmen

Kartells die Reichseinnahmen zur Verstärkung der Wehr⸗ haftigkeit des Reichs verwendet habe. Wie man gegen⸗ über diesen Thatsachen zu solchen Anklagen kommen könne, verstehe er nur kritiklosen Zuhörern gegenüber, das seien seine Freunde nicht, und deshalb seien die Ausführungen des Abg. Rickert überflüssig. Ganz unberechtigt sei auch der Vorwurf, seine Partei zögere, wolle die Vorlage nicht und schwäche sie ab. Die dritte Lesung sei ja da und die Entschei⸗ dung werde fallen. Durch ihren praktischen e. zu §. 1 habe seine Partei bewiesen, wie lebhaft ihr das Zustande⸗ kommen des Gesetzes am Herzen liege. Das seien die An⸗ klagen des Abg. Rickert.

bg. Hobrecht: Der Abg. von Rauchhaupt versuche seit 10 Tagen alle Kombinationen unmöglich zu machen, seine (Redners) Parteifreunde ihrerseits könnten nicht anders ver⸗ fahren, als sie verfahren seien. Der Abg. von Rauchhaupt habe von ihnen die Erklärung erhalten, daß sie für das Gesetz mit ihrem Antrage stimmen würden; eine weitere Erklärung könnten sie nicht geben, wenn auch der Abg. von Rauchhaupt eventuell mit einem Kompromiß mit dem Centrum ge⸗ droht habe.

Minister der geistlichen ꝛc. Goßler: 8

Meine Herren, in der zweiten Lesung habe ich mir erlaubt darauf hinzuweisen, wie schwer gerade bei der Berathung des vorliegenden Gesetzes die Stellung der Regierung sei, weil weder aus den Kom⸗ missionsberathungen noch aus den Aeußerungen der Presse, noch aus den Gesprächen, mit denen man beehrt wurde, sich irgendwie eine sichere An⸗ sicht über die Haltung des Hauses gewinnen ließ. Durch die Be⸗ schlüsse der zweiten Lesung ist nun Klarheit gewonnen worden, ich will nicht sagen, überall erfreuliche Klarheit, aber jedenfalls eine Klarheit, welche die Regierung befähigt, sich darüber schlüssig zu machen, welche Stellung sie zu dem Votum des hohen Hauses einnehmen will.

Die Regierung ist bereit, der Auffassung des Hauses soweit ent⸗ gegenzukommen wie möglich, aus Gründen, welche in der ganzen Be⸗ deutung der gesetzgeberischen Aktion liegen, und die Regierung hält es für ihre Pflicht, auch über Punkte hinwegzusehen, die zwar, an und für sich betrachtet, von erheblicher Bedeutung sein mögen, doch aber dem ganzen Grundcharakter und den Endzwecken des Gesetzentwurfs gegenüber nicht so sehr berücksichtigt zu werden brauchen. Ich kann daher, weil es scheint, daß die Generaldebatte benutzt werden soll, um die Stellung der einzelnen Fraktionen zum Gesetzentwurf im Ganzen und in seinen einzelnen Theilen klar zu machen, auch die Gesichtspunkte kurz anführen, welche die Regierung

Angelegenheiten, Dr. von

bei der Vertheidigung ihrer Auffassung festzuhalten gedenkt.

Was §. 1 betrifft, so habe ich den Ausführungen des Herrn Finanz⸗Ministers in der zweiten Lesung nichts hinzuzufügen, und mein verehrter Herr Kollege wird sicherlich noch Veranlassung nehmen, in der Spezialberathung den Standpunkt der Regierung klar zu stellen, und zu unserer Freude können wir schon jetzt aus den bisherigen Erklärungen der Herren Vorredner entnehmen, daß das Haus geneigt sein wird, den Wünschen der Regierung in Ansehung der ziffermäßigen Gebahrung des Staatsbeitrages entgegenzukommen. .“

Was nun die anderen Bestimmungen des Gesetzes anbetrifft, so ist hierbei die Unterrichtsverwaltung in vorderer Linie interessirt, und wenn ich auch nicht verschweigen will, daß eine ganze Reihe vog Beschlüssen zweiter Lesung nicht gerade leicht und bequem für die Regierung ausgefallen sind, so halte ich doch es für möglich, in dem Rahmen des Gesetzes, wie es aus der zweiten Lesung hervor⸗ gegangen ist, zu operiren, wenn Sie die Nr. 2 des §. 4 abändern. Ich halte doch, meine Herren, dafür, daß diese spezielle Frage ganz derausgeschält werden kann aus der Auseinandersetzung der Parteien. Ich glaube, es handelt sich hierbei doch immer um eine technische Frwägung. Daß die Nr. 2 des §. 4, so wie sie ist, nicht oder wenig⸗ stens nicht in dem Sinne durchgeführt werden kann, den jeder Ein⸗ zelne von Ihnen bei der Beschlußfassung gehabt hat, scheint zweifellos. Auch aus der Privatunterhaltung habe ich nicht entnehmen können, was die einzelnen Herren genau sich gegen⸗ wärtig gehalten haben bei der Annahme der Nr. 2 des §. 4 ihrer Be⸗ schlüsse. Ich folgere wenigstens daraus, daß die gehobenen Volks⸗ schulen schulgeldfrei gestellt werden sollen; denn das ist doch der Gegensatz zu den Schulen, welche über die Anforderungen der Volks⸗ schulen nicht hinausgehen, in Ansehung derer unter Umständen eine Schulgeldpflicht festgehalten werden soll. Aber wenn das auch nicht zuträfe, so ist die weitere Frage sehr schwierig zu entscheiden: wollen Sie denn eine neue Entwickelung an Armenschulen und Zahlschulen begünstigen? oder was soll überhaupt für die Zukunft geschehen? Daß die Unterrichtsverwaltung selbstverständlich die bezeichnete Richtung nicht begünstigen kann, ist klar, und es müßte doch mindestens das erreicht werden, daß höchstens das Be⸗ stehende geschützt und nicht darüber hinaus eine Entwickelung des Schulwesens begünstigt wird, welche, wie ich erneut konstatiren darf, Ihrer eigenen Darlegung über die Ziele des Volksschul⸗ wesens nicht entsprechen würde. Ich halte, wie ich bei der zweiten Lesung ausgeführt habe, den Grundgedanken, welcher in dem Ver⸗ einigungsantrage der Vertreter der drei Parteien erscheint oder ich bin jetzt belehrt worden, daß ich mich mit drei einzelnen Personen zu unterhalten habe, nicht mit Vertretern von drei Fraktionen für einen gesunden. Ein Verwaltungsbeamter, welcher den gesammten Staat überblickt, ist bei großen Organisationen im Allgemeinen mehr geneigt, über die Schwierigkeiten im Einzelnen hinwegzusehen, weil, wenn man das Ganze im Auge hat, der Druck an den einzelnen Stellen weniger in Anschlag gebracht wird. Aber ich bia, wie gesagt, bereit, mich auf den Boden zu stellen, der in dem Vereinigungsantrag sich findet, und ich halte es für richtig, daß ich diese Erklärung abgebe und diese Konzession mache, weil dadurch meines Erachtens diejenigen Bedenken beseitigt sind, welche bei den Beschlüssen der Städtetage in den Provinzen Sachsen und Hannover, in den Organen der ver chiedenen Parteien, in der Presse geltend gemacht worden sind. Immer war damals der Nachdruck gelegt worden auf die schonende Behandlung einzelner der Bevölkerung lieb gewordener, aus alter Zeit überkommener Einrichtungen auf dem Gebiet des gehobenen Schulwesens. Aber niemals habe ich eine Aeußerung nach der Richtung erfahren, daß es richtig und anzustreben sei, nunmehr eine Organisation gutzuheißen, welche vielleicht innerhalb derselben Bevölkerungsklassen durch die Förderung des Unterschieds von Zahl⸗ schulen und Freischulen einen Riß hineinbringt. Ich glaube auch, meine Herren, die Regierung hat sicherlich nicht die Aufgabe, die Gegensätze der Fraktionen zu schärfen, sondern umgekehrt den dringen⸗ den Wunsch, die Bindeglieder zwischen den einzelnen Gruppen als die Theile derselben Landesvertretung zu stärken, daß es doch möglich wäre, trotz aller prinzipiellen Auseinandersetzungen, die wir in der letzten Viertelstunde gehört haben, auf dem Gebiet der Nr. 2 des §. 4 dem Wunsche der Regierung zu entsprechen und einen Antrag, welcher zu meiner Freude die Unterschrift von Mitgliedern aus drei verschiedenen Fraktionen trägt, anzunehmen. Ich glaube, daß dann jeder der bisherigen Redner noch genug übrig behält, um auf seinem Schein zu bestehen, um zu sagen, er sei nicht unterlegen, er habe nicht nachgegeben. 8

ee⸗ halte es unter diesen Umständen für richtig, zu erklären, daß, so lieb es mir auch wäre, wenn dem früheren Antrag Hobrecht, von Holtz und Genossen entsprechend in dem letzten Absatz des §. 4 eine Fristbestimmung auf⸗ genommen wäre ich sage, ich halte es für richtig, zu erklären, daß die Regierung auf dieselbe verzichtet. Ich bin zu dieser Erklärung formell auch ermächtigt. Was nun den §. 7 wegen der Verfassungs⸗ frage anbetrifft, so werde ich keine Diskussion darüber meinerseits beginnen. Die Regierung hat ihren Standpunkt zu dieser Frage im Jahre 1885 entwickelt und hält denselben auch heute noch für den richtigen; und ich will damit schließen, mit der Erklärung, daß die weitgehenden Ausführungen, welche der Hr. Abg. Windthorst im Eingang seiner Rede in

88 1“ 1

Ansehung der Bedeutung dieses §. 7

gemacht hat, von der Regierung auch nicht getheilt, sondern für unrichtig gehalten werden, und daß die Regierung durch die Aus legung, welche der Hr. Abg. Windthorst dem §. 7 gegeben hat, sich in keiner Weise präjudizirt erachtet, mit einer Gesetzgebung vor⸗ zugehen, die sich auf ähnlichem Boden vielleicht bewegt.

Abg. von Rauchhaupt: Er habe ausdrücklich seine vorige Rede mit dem Ausdruck des Bedauerns über das Nichtzustande⸗ kommen einer Verständigung begonnen. Dieses Bedauern hätte doch nur ein Entgegenkommen gegen die Herren dar⸗ stellen können, mit denen verhandelt worden sei. Die Aus⸗ führungen des Abg. Hobrecht bestätigten lediglich die seinigen. Seine Partei wäre bereit gewesen, der Regierung entgegen⸗ zukommen, wolle aber das Gesetz gesichert haben durch eine Erklärung der Nationalliberalen, daß sie die völlig unannehm⸗ bare Zeitklausel nicht brächten. Seine Fraktion habe sogar heute früh beschlossen, den Antrag nicht zu unterschreiben, sondern ihn von den Nationalliberalen bringen zu lassen, aber man werde ihr doch nicht verdenken, daß sie, wenn sie von den Nationalliberalen eine solche Erklärung nicht erhalten konnte, nicht geneigt gewesen sei, das Gesetz selbst zu gefährden, und das Centrum habe ihr in der That zu einer Verständigung verholfen. Mit den Nationalliberalen wären sie nie soweit gekommen. Dieselben hätten in der Kommission nichts gethan, als alle Wünsche der Konservativen fortgesetzt mit ihren Beschlüssen zu durchkreuzen, und nur mit Hülfe des Centrums sei überhaupt ein Kommissionsbeschluß zu Stande gekommen. Die Nationalliberalen hätten die verlangte Erklärung als Partei nicht abgegeben. Die Konservativen hätten diese Er⸗ klärung aber haben müssen, weil sonst das ganze Centrum gegen das Gesetz gestimmt haben würde. Was der Abg. Frei⸗ herr von Minnigerode gesagt habe, sei keineswegs überflüssig oder gegenstandslos gewesen, denn es habe der Insinuation entgegentreten sollen, als ob die Konservativen die Wünsche des Fürsten Bismarck in der Schulgeldfrage nicht getheilt hätten. Sie würden bei ihrer Stellungnahme bleiben. Wenn etwa die Freikonservativen dann gegen das ganze Gesetz stimmen wollten, so würden sie mit ihren Wählern sich dar⸗ über auseinanderzusetzen haben. 1

Abg. Dr. Brüel: Der Antrag Hobrecht, wie er jetzt vor⸗ liege, sei völlig unannehmbar und unerträglich, er sei ein völlig anderer, als derjenige der zweiten Lesung und durchaus unklar. Der Kommissionsantrag resp. der Beschluß zweiter Lesung sei dagegen absolut klar gewesen, namentlich in dem Schlußgedanken, daß die Schulen, welche die Kommission be⸗ zeichne, als Volksschulen anerkannt werden sollten. Ganz anders stehe es mit dem Begriff der „gehobenen“ Schulen. Auch der Kultus⸗Minister nenne diese Schulen nur ungern gehobene Volksschulen. Er glaube allerdings, daß diejenigen in Hannover nach dem dort geltenden Volksschulgesetz von Rechts wegen als Volksschulen weiter gelten müßten; ob das dagegen in anderen Landestheilen gleichmäßig der Fall sei, scheine ihm mehr als zweifelhaft. Erhöht werde die Komplizität der Sache durch die Bestimmung des neuen Antrages Hobrecht, wonach nur die bestehenden gehobenen Volksschulen den Charakter von Volksschulen erhalten sollten, die neu zu er⸗ richtenden aber nicht. Einen Unterschied zwischen Volks⸗ schulen zu machen, der nur in dem Tage der Er⸗ richtung liege, sei doch ein großer Fehler. Nach dem Antrag Hobrecht, wie er in der zweiten Lesung vor⸗ gelegen, hätten die Stadtgemeinden, sobald der Minister von irgend einer Stelle erkläre, sie seien keine gehobenen, die nöthigen Vorkehrungen treffen können, um die höheren Anforderungen zu erfüllen. Diese Möglichkeit sei nach dem heutigen Antrag Hobrecht ausgeschlossen. Er hoffe, daß das Haus mit großer Mehrheit bei seinem gestrigen Beschluß beharre und daß die Regierung sich dann überzeugen werde, daß der Beschluß nicht nur nicht gefährlich, sondern auch ausführbar sei.

Abg. Hobrecht: Seine Partei wolle mit ihrem Antrage die Frage, welche Art von Schulen man spater zu gründen habe, welche Rechte man ihnen geben solle u. s. w., gar nicht berühren. Eins aber wolle sie, daß nämlich Gemeinden, in denen bestimmte gehobene oder Bürgerschulen vorhanden seien, welche unzweifelhaft über das Maß der Volksschulen hinaus⸗ gingen, die Rechte erhalten blieben, welche ihnen vom Staat anerkannt seien. Es sei nicht nöthig und es würde grausam sein, hier in Bestehendes einzugreifen. Der Abg. von Rauchhaupt behaupte wiederum, es sei ihm von den Nationalliberalen nicht klare Antwort gegeben worden. Dann möge er doch sagen, mit wem er verhandel habe. Der Abg. von Ralichhaupt sei einmal zu ihm (Redner) gekommen zehn Minuten vor der Sitzung und habe sich durch seine Antwort für befriedigt erklärt. Darauf sei der Abg. von Rauchhaupt mitten in der Verhandlung wiederum an ihn herangekommen und habe die Bedingung gestellt, die ihm schon vor⸗ her als unerfüllbar bezeichnet worden sei. Es gebe doch wohl im Hause kaum eine Fraktion, in der ein Einzelner eine Er⸗ klärung, wie die verlangte, für seine ganze Partei abgeben könne. Er habe gesagt, das sei ja ganz selbstverständlich, er kenne Keinen unter seinen Parteifreunden, der auf die Frif⸗ klausel wieder zurückkommen werde, wenn sie nict von seiner

Partei beantragt werde. Aber er sei nicht im Stande, zu er⸗

klären, wenn von anderer Seite ein solcher Antrag gestelt werde, ob dann einzelne Mitglieder dafür stimmen würden. Er bemerke dem Abg. von Rauchhaupt, daß die Kommissions⸗ verhandlungen damit begonnen hätten, daß ein Kartell von Konservativen und Centrum festgestellt worden und ganz deut⸗ lich in zwei wichtigen Punkten hervorgetreten sei.

Abg. Dr. Windthorst: Er bestätige, daß hier nicht det Anfang der Verständigung gemacht worden sei, sondern be reits in der Kommission, und daß in der Kommission die Freikonservativen und Nationalliberalen derselben Schwiert⸗ keiten bereitet hätten. Er begreife aber die Erregung darübe nicht. Was in der Kommission passire, komme hier cben auch zum Ausdruck, und das sei doch nicht weiter wunderbar Er wolle sich zu jeder Zeit gern verständigen und werde sic freuen, wenn die Nationalliberalen und das Centrum so eng zusammenrückten, daß sie sich verständigen könnten. Wenn der b 1 trag Hobrecht angenommen werde, sei die ganze Kompromißar 3 der Kommission gründlich ruinirt. Dem Herrn Minister dn⸗ widere er, daß er allerdings den Gang der Regierung seine Erklärung nicht ändern könne, aber einstweilen bleibe, dabei, daß die Verfassung bestehe und daß in ihr bestme ausgesprochen sei, daß die Schule eine Anstalt sei, die auf G Gemeinde und der Familie beruhe. Wolle die Regierne weiter gehen, dann werde sie den Zaun der Verfassung e weiter niederreißen, aber ein Avis sei ihr in dem vorget b Beschluß gegeben, welchen sie hoffentlich überlegen werde. lich Zeiten seien nicht darnach angethan, die Verf assung so bot zu nehmen, es würden dann die Wellen vielleicht bald so ber gehen, daß sie überhaupt keinen Schutz mehr gewähre.

8 Abg. 82 Necchenisecger 1 Die Arbeiten ommission der preußischen Nationalversa

dem Vorsitz von Waldeck getagt habe, deeeäh. hes mehr nach links gegangen seien, bestätigten die Auffassung seiner Partei. Es sei damals ausdrücklich der Standpunkt fest⸗ gehalten worden, daß der Staat nur aushülfsweise Leistungen für die Schulen zur Entlastung der Gemeinden übernehmen solle. Der Vorwurf treffe also nicht zu, daß seine Freunde sich Anschauungen konstruirten, die im Gegensatz zur Verfassung

ständen. öö Die Generaldiskussion wird geschlossen. gen zu §. 1 außer den oben

In der Spezialdiskussion lie mitgetheilten Anträgen noch ein konservativer Eventualantrag vor, in dem Antrage Brüel ad 2 statt

der Verfassungs⸗

Althaus und Genossen 200 4 150 og. Dr. Brüel begründet seinen Antrag mit d

2* lel b em Be⸗ merken, daß nach demselben der Gesammthedar, sich nicht ganz auf 20 Millionen stellen werde. Ueber die geringeren Unter⸗

schiede der einzelnen Anträge lasse sich s Se-. Richtige finden. se sich schwer streiten und das

Das Verhältniß zwischen zweiten Leyrer in der Regierungsvorage sei 1 nichtencund da gerade für die ersten und alleinstehenden Lehrer oft Do⸗ tationen vorhanden seien, die die Belastung verminderten, während erst bei den Schwierigkeiten einträten.

Abe von Oertzen (Jüterbog) erklärt, daß nach der bestimmten Erklärung des Finanz⸗Ministers, daß nur 20 Millionen zur Verfügung ständen, seine Partei sich, wenn auch mit schwerem Herzen, gleichfalls entschlossen habe, die einzelnen Sätze zu reduziren. Für den zweiten Lehrer dürfe nicht so viel weniger gezahlt werden als für den ersten wie die Regierungsvorlage wolle, weil dann die Gemeinden mit zweiklassigen Schulen nur schwer den Ausfall an Schul⸗ geld decken könnten. Dagegen dürfe man beim ersten Lehrer nicht 40 abziehen, wie die anderen Anträge vorschlügen,

nachfolgenden Stellen

der Gemeinden

sondern es müsse bei der Lehrerin ein Abzug gemacht werden, für welche Angesichts der Gehaltsverhältnisse der Lehrerinnen der Satz von 200 überhaupt zu hoch sei.

Abg. von Eynern hält die Sätze des Antrags von Oertzen für richtig. Dieser Antrag würde dem Staat am meisten Geld kosten und habe schon deshalb für ihn einen Vorzug; danach würden die Gemeinden insgesammt etwa 600 000 mehr bekommen, als nach dem konservativen Antrag.

In namentlicher Abstimmung wird darauf für die ersten bezw. alleinstehenden Lehrer der Staatszuschuß von 400 mit 189 gegen 123 Stimmen angenommen.

Die Abgg. von Oertzen und Dr. Brüel ziehen 85 An⸗ träge zurück; es kommen daher dem konservativen Antrage entsprechend für die zweiten ordentlichen Lehrer 200 ℳ, fuͤr die ordentlichen Lehrerinnen 150 ℳ, für die Hülfslehrer 100 als Staatsbeitrag zur Annahme, so daß gegenüber der Regierungsvorlage nur für die ordentlichen Lehrerinnen eine Erhöhung des Staatszuschusses von 100 auf 150 beschlossen ist.

Die §§. 2 und 3 werden angenommen. Zu §. 4, welcher nach den Beschlüssen der zweiten Lesung verschiedene Aus⸗ nahmen von der Bestimmung, daß das Schulgeld vollständig beseitigt werden solle, enthält, liegen die Anträge Berling (auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage) und Hobrecht (der Ausgleichsantrag der zweiten Lesung, jedoch ohne die Fristbestimmung von 10 Jahren) vor.

Abg. von Holtz empfiehlt für seine Person die Annahme des Antrags Hobrecht, der auch den zahlreichen Petitionen der Städte mit gehobenen Schulen gerecht werde.

Abg. Freiherr von Minnigerode erklärt, daß nach den bisherigen Vorgängen kein Zweifel darüber sein könne, daß seine Partei im Gegensatz zu dem Abg. von Holtz an dem Kommissionsbeschlusse festhalte. 4“

Damit schließt die Debatte.

Es entspinnt sich eine längere Erörterung zur Geschäfts⸗ ordnung darüber, ob der Antrag Berling, welcher die Wieder⸗ aufnahme der Regierungsvorlage beantragt, zuletzt, nachdem über alle Amendements und die Beschlüsse zweiter Lesung abgestimmt sei, zur Abstimmung kommen solle oder ob der⸗ selbe zuerst zur Abstimmung gebracht werden müsse, weil er am weitesten von der Grundlage der Berathung, den Beschlüssen zweiter Lesung, abweiche. Die Abgg. Rickert, Dr. Hammacher und Dr. Meyer (Breslau) berufen sich auf §. 17 der Geschäfts⸗ ordnung, in dem es heißt:

„Die Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Lesung bildet die Grundlage der dritten Berathung, und kann daher in der dritten Berathung, falls die ursprüngliche Regierungsvorlage in der zweiten Berathung abgeändert worden, nur dann auf die Regie⸗ rungsvorlage zurückgegangen werden wenn dieselbe als Amendement wiederum in die Berathung des Hauses eingebracht ist.“

Eine aus Konservativen und Centrum bestehende Mehr⸗ heit entscheidet entgegen dieser Bestimmung der Geschäfts⸗ ordnung dahin, daß über den Antrag Berling zuletzt abgestimmt werden solle.

In namentlicher Abstimmung wird darauf der Antrag Hobrecht mit 172 gegen 132 Stimmen abgelehnt und die Be⸗ schlüsse der zweiten Lesung bestätigt.

Die §§. 5 und 6 werden ohne Debatte angenommen, §. 7, welcher die Verfassungsänderung enthält, wird gleichfalls mit großer Maäjorität genehmigt, ebenso der Rest des Gesetzes.

Das Gesetz im Ganzen wird mit sehr großer, fast an Einstimmigkeit grenzender Mehrheit angenommen.

Zur Berathung im Anschluß an das Gesetz stehen noch Petitionen und eine von der Kommission beantragte Reso⸗ lution. Dieselben werden für heute von der Tagesordnung abgesetzt.

Schluß gegen Uhr. ““

5 ½ Nächste Sitzung Montag

.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. . Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗esellsch. G 6. Berufs⸗Genossenschaften.

7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken

8. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [4507] Steckbriefs⸗Zurücknahme.

Der hinter den Seefahrer Johann August Michael Krause unterm 22. September 1882 erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch zurückgenommen. (II. M. 46/82.)

Danzig, den 17. April 1888. Königliche Staatsanwaltschaft.

[4508] Steckbriefs⸗Zurücknahme.

Der hinter den Kellner Fritz Arndt aus Danzig wird

unterm 29. März 1883 erlassene Steckbrief hierdurch zurückgenommen. (II. Mi. 90/82.) Danzig, den 17. April 1888. Königliche Staatsanwaltschaft.

[2147] Steckbriefs⸗Aufhebung.

erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Wreschen, den 7. April 1888. Ksöhnigliches Amtsgericht. 8 Errledigung der offenen Strafvollstreckungs⸗Requisition.

Die. hinter den Apotheker Johann Georg Konrad Dächsel, geboren am 19. April 1852 in Hohen⸗

1s86- Zwangsversteigerung.

bocka, Kreis Hoyerswerda, diesseits unterm 11. No⸗ vember 1884 erlassene offene Strafpollstreckungs⸗

Requisition öffentlicher Anzeiger Nr. 270 pro

1884, zweite Beilage (51 372) ist erledigt. 1484. Landsberg a. W., 18. April 1888. Der Erste Staatsanwalt.

Nachdem die gegen den Colporteur August Petersen aus Wittstock durch die Strafverfügung der Polizeibehörde zu Güstrow vom 30. September 1887 auf Grund der §§. 3 Nr. 4 und 6 Nr. 2 der

Verordnung vom 19. Dezember 1883 betreffend die Erhebung einer Steuer vom Gewerbebetriebe im

Umherziehen festgesetzte Geldstrafe zum Betrage von

120 von demselben nicht beizutreiben gewesen ist,

wird diese Strafe nunmehr auf Grund des §. 6, 2 bs. 2 der angezogenen Verordnung im Beihalt des §. 463 der St. P. O. in eine Haftstrafe von 13 Tagen umgewandelt. Güstrow, den 16. April 1888. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

K. Württ. Staatsauwaltschaft Hall.

8 Vermögensbeschlagnahme. 3

Durch Beschluß der Strafkammer des K. Land⸗ gerichts Hall vom 9. April 1888 wurde das im Deut⸗ schen Reich befindliche Vermögen der wegen Ver⸗ letzung der Wehrpflicht §. 140 Z. 1 St. G.⸗B. An⸗ geklagten Karl Gottfried Heiner, Bauer, geb. 7. Juli 1864 in Leoweiler, Gde. Michelfeld, O.⸗A. Hall, und Georg Michael Rau, Schuhmacher, geb. 21. Juni 1865 in Rieden, O.⸗A. Hall, zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden Geldstrafe von je 600 und der Kosten des Verfahrens von je 70 ℳ, also in Höhe von je 670 ℳ, gemäß §. 140 letzter Absatz St.⸗G.⸗B. mit Beschlag belegt.

Den 20. April 1888. 2

Hülfsstaatsanwalt (Unterschrift).

[4510] Beschluß. 8 1 Auf Bericht des Landgerichtsraths Weber, auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft wird das

im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnen⸗

flüchtigen Rekruten Ludwig Schiestel, geboren

26. April 1865 zu Markirch, Kreis Rappoltsweiler,

Höhe von dreitausend Mark mit Beschlag

V i Sleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗

sügung im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ zu Berlin, sowie im „Rappoltsweiler Kreisblatt“ angeordnet. Kolmar, den 6. April 1888. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. C. v. Klöckler. Oegg. Weber. Für richtige Abschrift:

Der unter dem 20. September 1885 gegen den Zauberkünstler Ludwig Wiese, gen. Mr. Wieselli,

Charlottenburg eingetragene, in der Straße Nr. 44 hierselbst belegene G

Vormittags Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36,

tafel.

[4547] Zwangsversteigerung.

Grundbuch von deu Umgebungen Band 131 Nr. 6130 auf den Namen des Banquiers Albert Hackel zu Charlottenburg eingetragene, in der Straße Nr. 44 hierselbst belegene Grundstück Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden.

tafel.

[4509]. Der unter dem 14. Juli 1880 in Nr. 173 für 1880 bekannt gemachte Beschluß, betreffend Beschlag⸗ nahme des Vermögens des Adolf Schlesinger, Gottfried Plonka, Carl Friebe und Ernst Dittrich ist erledigt. IV. M. 188/80. 8 Beuthen O.⸗S., den 5. April 1888. 8 Der Erste Staatsanwalt.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[4537 2 2* ;z 14537 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 127 Nr. 5997 auf den Namen des Banquiers Albert Hackel zu Charlottenburg eingetragene, in der Straße Nr. 41 hierselbst belegene Grundstück am 15. Juni 1888, Vormittags 10 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden.

Das Nähere ergiebt der Aushang an der Ge⸗ richtstafel.

Berlin, den 11. April 1888.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 131 Nr. 6134 auf den Namen des Banquiers Albert Hackel zu Charlottenburg eingetragene, in der Straße Nr. 44 hierselbst belegene Grundstück am 15. Juni 1888, Vormittags 10 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. eb Nähere ergiebt der Aushang an der Gerichts⸗ afel.

Berlin, den 14. April 1888.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 5

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von den Umgebungen Band 131 Nr. 6133 auf den Namen des Banquiers Albert Hackel zu Charlottenburg eingetragene, in der Straße Nr. 44 hierselbst belegene Grundstück am 15. Juni 1888, Vormittags 10 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden.

Das Nähere ergiebt der Aushang an der Gerichts⸗

tafel. 1 Berlin, den 18. April 1888. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

14538] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 131 Nr. 6132 auf den Namen des Banquiers Albert Hackel zu

Grundstück am 11. Juni 1888, 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue

versteigert werden. Das Nähere ergiebt der Aushang an der Gerichts⸗

Berlin, den 18. April 1888. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im

am 11. Juni 1888, Neue

Das Nähere ergiebt der Aushang an der Gerichts⸗ Berlin, den 18. April 1888.

(L. 8.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Diebels

5 1 8 14540] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 131 Nr. 6131 auf den Namen des Banquiers Albert Hackel zu Char⸗ lottenburg eingetragene, in der Straße Nr. 44 hierselbst belegene Grundstück am 11. Juni 1888, Vor⸗ mittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, ver⸗ steigert werden.

3 118s Nähere ergiebt der Aushang an der Gerichts⸗ afel.

Berlin, den 14. April 1888.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

[46733J3I. Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse: 1) Nr. 177 713 auf den Namen des Bierfahrers Wilhelm Juricke, 2) Nr. 306 756 auf den Namen Juricke, 3) Nr. 306 757 auf den Juricke, 4) Nr. 306 758 Juricke, b vom Bierfahrer Wilhelm Juricke hier, 5) Nr. 121 166 auf den Namen von Margarethe Glanz, vom Portier Karl Glanz hier, 6) Nr. 502 308 auf den Namen von Anna Frisch, von der verehelichten Freitag, Johanna, 8 geb. Winkler, hier, 7) Nr. 520 466 auf den Namen von Josef Kar⸗ linsky, vom Schneider Joseph Karlinsky hier, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. November 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 1. April 1888. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.

von Emma Namen von Martha

auf den Namen von Erdmann

[45670) Aufgebot. Nr. 4301. Leander Zimmermann, lediger Land⸗ wirth von Sipplingen, hat bei der Spar⸗ und

Waisenkasse Ueberlingen folgende Kapitaleinlagen

gemacht: . 1874, 10. Mai, Nr. 5017

. 1875, 12. März, Nr. 7125

. 1878, 31. November, Nr. 3846

.1879, 27. August, Nr. 4952

.1881, 1. Februar, Nr. 7228

. 1881, 2. März, Nr. 7385 50

. 1883, 14. Januar, Nr. 10465 0

b Summa 2534 29 ₰. Die Schuldurkunden über diese Einlagen sind ihm abhanden gekommen. Er beantragt hierüber das Aufgebotsverfahren einzuleiten. Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 21. No⸗ vember d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Ueberlingen, den 17. April 1888.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.

b Fromherz.

1871888 Aufgebot. 1—

Auf den Antrag der Firma J. M. Schmidt & Co. zu Dresden, vertreten durch den Rechtsanwalt Mittrup zu Görlitz, wird der Inhaber des angeblich vernichteten Wechsels über 1000 ℳ,

b und girirt unter dem 13. Dezember 1887 von dem Kaufmann F. Körner zu Lauban an die Firma J. M. Schmidt & Co. zu Dresden, acceptirt von dem Mühlenbesitzer Wilhelm Dreßler in Lauban, fällig am 24. Fe⸗

514 29 ₰, 1000 „—

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51

Forsten in Braunschweig, ist zahlung einer Geldentschädigung für die abgelöste, dem Kleinkothhofe No. ass 26 in Bündheim an den Herzoglichen Forsten zustehende Bauholzberechtigung auf Freitag, den 8. Juni 1888, Vormittags 10 ÜUhr, h s

[4568]

bruar 1888, domizilirt bei A. A. Katz in Görlitz,

hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine den 4. September 1888, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte (Zimmer 59) anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Görlitz, den 18. Februar 1888. Königliches Amtsgericht.

[46778] Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Schmidt als Bevollmächtigter des Geschäftsführers Gustav Hein⸗ rich Pfau hier, bezüglich eines dem Gustav Heinrich Pfau zu Verlust gegangenen Gewinnstscheines der Aussteueranstalt Fürth über einen am 13. Oktober 1869 auf Loos⸗Nummer 3281 erzielten Gewinn von 300 Fl. = 514 29 Aufgebot zu erlassen, wird beschlossen:

I. Der dermalige Inhaber jenes Gewinnstscheines der Aussteueranstalt Fürth, der mit der Bestätigung versehen ist, daß Gustav Heinrich Pfau am 13. Ok⸗ tober 1869 auf Loos⸗Nummer 3281 den Betrag von 300 Fl. = 514 29 gewonnen habe, wird auf⸗ gefordert, seine Rechte auf diese Urkunde hierorts anzumelden.

II. Aufgebotstermin wird auf Samstag, den 30. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 18,II., angesetzt, bis zu welchem Termine die Anmeldung und in welchem die Vorlage der Urkunde zu geschehen hat. Wenn bis zu, beziehungsweise an dem bezeichneten Termine Anmeldung der Rechte und Vorlage der Urkunde nicht erfolgt, wird letztere für kraftlos erklärt werden.

Fürth, 12. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

(L. S.) gez. Keller.

Zur Beglaubigung: (L. S.) Hellerich, Kgl. Sekretär.

[4550] Aufgebot.

Die Wittwe des Ziegelmeisters Heinrich Holt⸗ hauer zu Heidenoldendorf, Wilhelmine, geb. Köster, jetzt wohnhaft auf der Stätte Nr. 5 zu Meiersfeld, hat das Aufgebot einer zu Gunsten ihres Ehemannes, mit welchem sie in Gütergemeinschaft lebte, Seitens des Kolon Friedrich Bracht Nr. 26 zu Wahmbecker⸗ heide unterm 22. Januar 1856 ausgestellten Schuld⸗ und Pfandverschreibung; über 300 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf

Montag, den 5. November 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Lemgo, den 17. April 1888.

Fürstliches Amtsgericht. II gez. Brandes.

4551] Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der Termin zur Aus⸗

ier angesezt. 3 Unbekannte dritte Betheiligte werden aufgefordert,

ihre Ansprüche an die Entschädigungsgelder spätestens in fragl. Termine anzumelden und zwar unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit denselben und 8 Auszahlung jener Gelder an den Eigenthümer es Deposition.

erwähnten Hofes oder deren gerichtlicher Harzburg, den 19. April 1888. Herzogliches Amtsgericht. Thielemann 8

Aufgebot. Im Grundbuche von Kirchhoerde Nr. 23 Band II.

Fol. 49 stehen folgende Abfindungen eingetragen:

Abtheilung III. Nr. 2 250 Thaler Abfindung für die Geschwister Elise und August Becker, 30 Thaler Abfindung für den Bergmann Gis⸗

bert Becker, 1