8 ““
Fesonders woblthuend berührt hat. gedrängten Inhalt
messen überlassen.
Charlottenburg, den 28. April 1888.
An den Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen
Arbeiten, von Maybach.
— Dem Herrenhause ist vom Hause der Abgeordneten der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen und die Pension der Lehrer an den öffentlichen nichtstaatlichen zur weiteren Erledigung überwiesen
höheren Lehranstalten, worden.
In der heutigen (52.) Sitzung des Hauses der der Minister des Innern von
Abgeordneten, welcher der Puttkamer, der Minister der öffentl der Minister für Landwirthschaft
Staats⸗Minister von Boetticher und mehrere Kommissarien bei⸗
wohnen, theilt der den Vorsitz fü
Dr. Freiherr von Heereman zunächst mit, der Abgg. Berling und Genossen auf
entwurfs, betreffend den Hochwild, eingegangen sei. Auf der Tagesordnung steht Berathung des Gesetzentwurfs,
Schutz
lirung der Stromverhältnisse in der
Nogat.
Berichterstatter der Kommission ist Abg. Döhring. nach den Beschlüssen der Kommission vom
§. 1 lautet 23. April:
Die Staatsregierung wird ermä
lirung der Stromverhältnisse in der Weichsel und Nogat durch
folgende Anlagen: 1 a. Herstellung eines Durchstichs die Danziger Binnennehrung
.Regulirung des Wassers der ungetheilten vom Durchstich an aufwärts, der Nogat erforderlich ist,
e. Durchdeichung der Danziger
Schiffahrtsanlagen zur Verbindung
Danziger Weichsel,
und demnächst: d. Coupirung und Kanalisirung Maßgabe der vom Minister der öff en Pläne und Kostenberechnungen herbe
Hierzu liegen folgende Anträge 1) des Abg. Kieschke: Unter Ablehnung des der Regierungsvorlage die Königliche Staatsregierung aufz in eine erneute Prüfung der Frag auf welche Weise mit möglichst unter Berücksichtigung aller Interessen eine Regulirung Weichsel und Nogat sich erre
§. 1 der
ob und bis zu welcher Höhe von den Betheiligten ein Kosten⸗
beitrag zur Durchführung werden kann, inwieweit als Folge der in d zuführenden Stromregulirung bei den dorthin und Grund
auf dieser Prüfun
nächsten Session einen ander weiten Gesetzentwurf vorzulegen.
2) des Abg. Graf Kanitz:
I. Die §§. I, 2, 3a und 4 wie folgt zu fassen:
§. 1 Die Staatsregierung wird Stromverhältnisse in der Weichsel und
betrage auf 20 Millionen Mark zu
und nach Maßgabe der vom Minister zustellenden Pläne herbeizuführen. 8 2
8 H. 2. . 8 Mit der Ausführung ist vorzugehen, sobald durch einen auf
Grund des Gesetzes über das Deichwese bildeten Deichverband die 7 230 000 anzulegenden oder zu verändernden Dei
S. 3
§. 4.
Unverändert.
Gleichlautend mit §.
beschlüssen vom 8. März 1888.
Die Ausführung dieses sc es w nd 4 nicht durch den Finanz. M ffentlichen Arbeiten
Domänen und Forsten übertragen. II. Zu folgender Resolution die
Zust
Die Königliche Staatsregierung aufzufordern:
I Verbindung mit der nach wirkenden Stromregulirung völlige Abschließung der Eisgangs ermöglichen. 3,) vom Abg. Stengel
.
in Erwägung, daß der von der Koͤniglichen
n Aussicht genommene einer entsprechenden Regulirung des un unerläßliche Vorbedingung für die mögli
und Nogatniederungen gegen Ueberschwemmungsgefahren ist und
allen weiteren Maßregeln
e für die Errei gehen muß,
daß aber diese Arbeiten im Interesse der Bewohner der gefähr⸗
deten Landschaften so schnell als irgend
werden müssen, während die weiter vorgeschlagenen Maßregeln noch
einer weiteren gründlichen Untersuchung Beziehung bedürfen,
1) dem Gesetzentwurf, wie er aus der ersten Berathung der
Kommission hervorgegangen ist, seine 3
2) die Königliche Staatsregierung 1 der während des diesjährigen Hochwassers gemachten Erfahrungen
von Neuem Ermittelungen darüͤber Schließung und Kanalisirung bezw. durch
der Nogat mit Aussicht auf Erfolg und unter möglichster Berück⸗
sichtigung aller damit zusammenhängend
kehr von Ueberschwemmungsgefahren für die durch die Hochwasser der Weichsel und Nogat bedrohten Gebiete
und darüber dem
Landtage thunlichst in Vorlage
zu machen.
4 Pn den Abgg. von Puttkamer⸗Plauth und Borowski:
u §. 1. Nach dem Worte „Arbeiten“
1 in der einzuschalten:
. auf der Linie Einlage — Ostsee nebst Bedeichung und Molenanlagen, 1 3 des Weichselstroms in der für die Aufnahme
Bin einmuͤndenden Flüssen neue Wasserbauten als nothwendig erweisen werden,
ermächtigt, eine Verbesserung der
. Aufbringung eines ℳ und die dauernde Unterhaltung der nach §. 1 neu
3a des Entwurfs nach den Kommissions⸗
inister erfolgt, dem Minister der und dem Miinister
Vorrichtungen zu treffen, Nogat von der Weichsel
Durchstich der Nehrung in Verbindung mit
Ob und in welcher Art Sie den Ihres Berichts weiteren Kreisen, welche sich gewiß dafür interessiren, zugänglich machen wollen, will Ich Ihrem Er⸗
Friedrich, I. R.
ichen Arbeiten von Maybach, u. s. w., Dr. Lucius, der
hrende erste Vize⸗Präsident daß ein Antrag Annahme eines Gesetz⸗ der Landwirthschaft gegen
an erster Stelle: Zweite betreffend die Regu⸗ Weichsel und
chtigt, eine verbesserte Regu⸗
für den Weichselstrom durch
Weichsel nothwendigen Weise soweit es für die Coupirung
und Elbinger Weichsel nebst es Durchstichs mit der
der Nogat, .““
entlichen Arbeiten festzustellen⸗
izuführen
vor:
Kommissionsbeschlüsse sowie
ufordern, v“ er Aussicht auf Erfolg und damit zusammenhängenden der Stromverhältnisse in der
ichen läßt,
dieser Regulirung gefordert
er Weichsel und Nogat aus⸗ sich im Frischen Haff bezw.
g dem Landtage in seiner
Nogat'mit einem im Höchst⸗ bemessenden Kostenaufwande der öffentlichen Arbeiten fest⸗
n vom 28. Januar 1848 ge⸗ Kostenbeitrags von
che sichergestellt ist.
ird, soweit solche nach §§. 3 für Landwirthschaft, immung zu ertheilen:
vorstehendem Gesetze zu be⸗ ffen, welche die für die Zeit des Staatsregierung
teren Laufs der Weichsel die chste Sicherung der Weichsel⸗
chung dieses Zwecks voran⸗
möglich in Angriff genommen in technischer und finanzieller ustimmung zu ertheilen,
aufzufordern, auf Grund
ob durch die eine entsprechende Regulirung
anzustellen, en Interessen der Wieder⸗
ete vorgebeugt werden kann seiner nächsten Session eine
drittletzten Zeile die Worte
5) von dem Abg. Rickert: Zu §. 1c hinzuzufügen die Worte: u Molen⸗, Dammbauten ꝛc. zur dauernden Offenhaltung der ündung der Danziger Weichsel bei Neufähr. 8 Abg. Graf Kanitz befürwortet eine Fassung des Gesetzes, durch welche, ohne Festlegung eines bestimmten Bauprojekts, die Regierung ermächtigt wird, zunächst einen Betrag von 20. Millionen für die nothwendigsten Vorkehrungen gegen die Wiederkehr der Ueberschwemmungsgefahr zu verwenden, und legt die Nothwendigkeit der Coupirung der Nogat zur Sicherung des rechtsseitigen Deltas dar. Die Interessen Königsbergs würden durch dieses Projekt nicht geschädigt, da die Wasser der Nogat für die Spülung des Pillauer Tiefs völlig bedeutungslos seien, wie dies schon 1879 der jetzige Ober⸗Baudirektor Wiebe aus⸗ führlich begründet habe. Das entgegenstehende Urtheil der Königlichen Akademie des Bauwesens könne allein nicht ent⸗ scheidend sein. Bei Schluß des Blattes ergreift das Wort der Minister der öffentlichen Arbeiten, von Mavybach.
— Dem Hause Abgg. Berling und zugegangen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem nachfolgenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu geben: Gesetzentwurf, betreffend den Schutz der Landwirthschaft gegen Hochwild. Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häufer des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:
der Abgeordneten ist von den Genossen nachstehender Antrag
Schwarz⸗, Roth⸗ und Damwild darf nur in geschlossenen Wild⸗ gärten oder in solchen Revieren unterhalten (gehegt) werden, welche dergestalt eingefriedigt (vergattert) sind, daß das Wild weder aus⸗ brechen noch an fremden Grundstücken Schaden anrichten kann.
2
und Damwild fremdem Grundeigen⸗ dasselbe ohne Verzug letzteres auf Antrag der Orts⸗Polizeibehörde vom Schwarz⸗, Roth⸗ und Damwild be⸗ der Aufsichtsbehörde durch geeignete Per⸗
Sofern die Jagdberechtigte Schwarz⸗, Roth⸗ nicht in der vorbezeichneten Weise (§. 1) von thum fernhalten, haben sie die Verpflichtung, abzuschießen, widrigenfalls oder des Besitzers eines schädigten Grundstücks von sonen zu bewirken ist.
Als geeignet gelten insbesondere die gerichtlich beeideten Forst⸗ und Jagdbeamten des Staates und anderer Waldeigenthümer, so⸗ wie die gerichtlich beeideten Corpsjäger.
Die Aufsichtsbehörde ist befugt, in Fällen, in denen diese Maß⸗ regeln nicht ausreichen, Alles anzuordnen, was zur Beseitigung des Schwarzwildes außerhalb umschlossener Gehege (§. 1) nothwendig ist, auch den Jagdberechtigten die Ausführung solcher Anordnungen auf⸗ zulegen, und wenn dies nicht zum Ziele führt, die hierzu erforderlichen Maßregeln selbst ausführen zu lassen.
Der Erlös für das auf Anordnung der Aufsichtsbehörde erlegte Wild ist zur Staatskasse abzuführen.
Derselben fallen die Kosten der getroffenen Anordnungen und der Ausführung derselben zur Last.
— Dem Hause der Abgeordneten sind zu der zweiten Berathung des Entwurfs einer Kreisordnung für die Provinz Schleswig⸗Holstein nachstehende An⸗ träge zugegangen: Von dem Abg. Lassen: „ Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: I. in dem §. 50 Absatz 1 und Absatz 2 zu streichen und an deren Stelle den folgenden Passus zu setzen: „Ist nach der Erklärung des Kreistages, bezw. des Provinzial⸗ raths für einen Amtsbezirk keine zum Amtsvorsteher geeignete Person zu ermitteln und ist auch die zeitweilige Wahrnehmung der Amts⸗ verwaltung durch den Vorsteher eines benachbarten Amtsbezirks oder durch den Bürgermeister einer benachbarten Stadt nicht thunlich, so bestellt der Ober⸗Präsident, nach Anhörung des Kreisausschusses, einen kommissarischen Amtsvorsteher.“ II. in dem §. 72: a. dem ersten Passus folgende Fassung zu geben: „Der Wahlverband der größeren ländlichen Grundbesitzer besteht aus allen denjenigen zur Zahlung von Kreisabgaben verpflichteten Grundbesitzern mit Einschluß der juristischen Personen, Aktiengesell⸗ schaften und Kommanditgesellschaften auf Akrien, welche von ihrem gesammten auf dem platten Lande innerhalb des Kreises belegenen Grundeigenthum den Betrag von mindestens 400 ℳ an Grundsteuer entrichten, bezw. zu entrichten haben würden, wenn sie nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Mai 1861 (Gesetz⸗Samml. S. 253) zur Grund⸗ steuer veranlagt wären.“ b. im zweiten Absatz, in der vierten Zeile, statt 300 ℳ zu setzen: ℳ, und c. den letzten Satz dieses Absatzes III. in dem § 75:
.X.
200 zu streichen.
1 Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath Heller ist hier eingetroffen.
— Der hiesige französische Botschafter Herbette hat sich auf kurze Zeit nach Frankreich begeben Während der Abwesenheit desselben von Berlin fungirt der Botschafts⸗Rath Raindre als interimistischer Geschäftsträger.
— S. M. S. „Ariadne“, Kommandant Kapitän zur See Barandon, ist am 27. April cr. in Habana eingetroffen und beabsichtigt, am 29. dess. Mts. wieder in See zu gehen.
Bayern. München, 30. April. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreich ist heute früh mit der inzwischen hier eingetroffenen Erzherzogin Valerie wieder von hier ab⸗ gereist.
Baden. Karlsrube, 28. April. (Karlsr. Ztg.) Heute Nachmittag ist die Fürstin zur Lippe, geborene Prinzessin von Baden, zu mehrtägigem Besuch bei der Prinzessin Elisabeth von Baden in Karlsruhe eingetroffen.
Hessen. Darmstadt, 28. April. (Darmst. Ztg.) Der Erbgroßherzog ist, in Begleitung des Hauptmanns von Schwartzkoppen, heute morgen von Berlin wieder hier ein⸗ getroffen. 5
Oldenburg. Oldenburg, 28. April. herrliche Verordnung vom heutigen des Großherzogthums zum 8. außerordentlich einberufen.
il. Durch landes⸗ n Tage wird der Landtag Mai auf eine achttägige Session
Abdp.) des Reichsraths beantwortete Leiter des Justiz⸗Ministeriums, zwei Interpellationen, worauf zur Fortsetzung der Verhandlung über den Etat des Ministeriums für Landesvertheidigung geschritten wurde. An der Debatte betheiligten sich Abgeordnete von beiden Seiten des Hauses sowie auch der Landesvertheidi⸗ gungs⸗Minister FML. Graf Welsersheimb. Sämmtliche Titel des Budgets des Landesvertheidigungs⸗Ministeriums wurden erledigt. Längere Debatten veranlaßten blos die Titel „Landwehr“ und „Gendarmerie“,
Pest, 28. April. (Prag. Ztg.) Das Abgeordneten⸗ haus nahm, nachdem der Landesvertheidigungs⸗Minister Frei⸗ herr von Fejérvary und der Minister⸗Präsident von Tisza wiederholt in die Debatte eingegriffen hatten, unter Ab⸗ lehnung sümmtlicher Amendements die Rese rvistenvorlage unverändert in zweiter Lesung an.
Großbritannien und Irland. London, 30. April. (W. T. B.) Der Text der päpstlichen Bulle, betreffend die irische National⸗Liga, wird heute hier veröffentlicht. Die irischen Bischöfe werden darin instruirt, vorsichtig, aber eindringlich Klerus und Laien zu ermahnen, daß sie die Grenzen der Christenliebe und der Gerechtigkeit in ihrem Be⸗ streben, Heilmittel für ihre traurige Lage ausfindig zu machen, nicht überschreiten.
Frankreich. Paris, 28. April. (W. Deputirtenkammer nahm den Antrag, die Kanal⸗Gesellschast zur Emittirung von Loos⸗ Obligationen zu ermächtigen, mit 312 gegen 132 Stimmen an und vertagte sich sodann bis zum 15. Mai.
Déroulede hat an den Minister⸗Präsidenten Floquet ein Schreiben gerichtet, in welchem er es als sein konstitu⸗ tionelles Recht in Anspruch nimmt, dieser oder jener Persön⸗ lichkeit seinen Beifall öffentlich kundzugeben, in welchem er ferner gegen das Einschreiten der Polizei⸗Agenten protestirt, das durch keine Gesetzesbestimmung gerechtfertigt werde, und den Minister⸗Präsidenten für die Gesetzesver⸗ letzung verantwortlich macht. 29. April. (W. T. B.) Gestern Abend fanden in Toulouse ernstliche Ruhestörungen statt. Eine große Anzahl boulangistisch gesinnter jüngerer Leute aus den Vorstädten veranstaltete eine Kundgebung vor dem Klubhause der Studirenden, in welchem gegen 300 Personen versammelt waren. Aus den Fenstern des Hauses wurden einige Revolverschüsse abgegeben, jedoch Niemand verletzt. Der alsdann auf der Straße entstehende Zusammenstoß nahm solchen Umfang an, daß Polizei,
Gendarmerie und Truppen einschreiten mußten, um die Ord⸗
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. April. (Wien. Im Abgeordnetenhause heute der Minister und
Dr. Freiherr von Prazak,
T. B.) Die Panama⸗
a. sub Nr. 3 in der ersten Zeile streichen,
b. die Bestimmungen sub Nr. 4 folgendermaßen zu formuliren: „In den übrigen Kreisen erhält der Verband der größeren Grund⸗ besitzer von den auf die ländliche Bevölkerung, nach den Bestim⸗ mungen sub Nr. 1, fallenden Kreistags⸗Abgeordneten eine, dem von ihm zu entrichtenden Gesammtbetrag an Grundsteuer im Vergleich zu dem Gesammtgrundsteuerbetrag der ganzen ländlichen Kreisbevölkerung, entsprechende Anzahl. Die hiernach noch übrig bleibende Zahl der, der ländlichen Bevölkerung zustehenden Kreistags⸗Abgeordneten fällt den Landgemeinden zu. Erreicht nach diesen Bestimmungen die Hahl der dem Verbande der größeren Grundbesitzer zufallenden Kreistags⸗ Abgeordneten nicht ½ der Gesammtzahl der ländlichen Kreistags⸗ Abgeordneten des Kreises, kann, durch Beschluß der Provinzial⸗ vertretung, die Zahl derselben bis zu einem Drittel erhöht werden. olchen Falle wird die Zahl der Kreistags⸗Abgeordneten
das Wort „Tondern“ zu
In einem s der Landgemeinden dem entsprechend herabgemindert.“ B. Von dem Abg. Christophersen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) In §. 71 Abs. 2 Zeile 1 hinter „Eiderstedt“ einzuschalten „Schleswig“. “ 2) In §.
75 zu Nr. 3 Zeile 1 hinter „Eiderstedt“ „Schleswig“.
einzuschalten
— Verkauft ein Apotheker langten Bitterwassers „Hunyadi Janos“ selbst hergestelltes minderwerthiges Präparat zu den Preisen des echten Wassers in Flaschen, welche die Etiquetten des echten Wassers tragen und von ihm mit dem Stempel des echten Wassers versehen worden sind, so ist er nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 26. Ja⸗ nuar d. J, wegen Betruges zu bestrafen, selbst wenn die Herstellung des minderwerthigen Präparats ihm eben so viel oder noch mehr gekostet hat, als ihm der Bezug des echten Bitterwassers gekostet haben würde.
statt des von ihm ver⸗
ein von ihm
— In einer Ertra⸗Beilage zur heutigen Nummer des „MReichs⸗Anzeigers“ befindet sich eine Bekanntmachung des Staats⸗Ministers Dr. Lucius, vom 17. d. M., die Namen und Wohnorte der Vorsitzenden und der Beisitzer der für die landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften in Preußen errichteten Schiedsgerichte, sowie die Namen
ionen Mark“ 18
werthes Schauspiel Einigkeit auf,
nung wieder herzustellen. Ein Polizist, ein Gendarm und ein Student wurden verwundet.
— 30. April, Morgens. (W. T. sand gestern Abend abermals eine boulangistische Kundgebung vor dem Klubhause der Studirenden statt; in Folge der von den Behörden getroffenen Maßregeln kam es aber zu keinem ernsteren Zwischenfall. In Lyon hielt gestern Abend Brisson bei eine antiboulan⸗
B.) In Toulouse
bend einem Banket gistische Rede, in welcher er erklärte, daß man das Kabinet Floquet unterstützen müsse, um die Diktatur zu bekämpfen. Bei der gestrigen Nachwahl zur Deputirten⸗ kammer im Departement Haute Savoie wurde der repu⸗ blikanische Kandidat Brunier mit 22 000 Stimmen gewählt. Der radikale Gegenkandidat Machard erhielt 13 000 Stimmen. Bordeaux, 29. April. (W. T. B.) Bei dem gestrigen Banket im Theater sagte der Präsident Carnot in Er⸗ widerung auf den Toast des Maire, die sympathischen Kund⸗ gebungen, welche ihn begrüßt hätten, seien ein Protest gegen Alles, was den Interessen der Feinde der Republik dienen und ihre Hoffnungen ermuthigen könnte. (Einstimmiger Bei⸗ fall). Die Beifallsrufe gälten nicht allein ihm als dem treuen und entschlossenen Hüter dieser öffentlichen Freiheiten, sondern auch der Regierung, durch deren Festigkeit Allen ein unbedingter Respekt vor den Institutio⸗ nen der Republik eingeflößt werde werden. (Erneuerter Bei⸗ fall.) Gegenwärtig würde Diejenigen die größte Schuld treffen, welche, indem sie die Brandfack Zwietracht
t ; le 2 eel der schleudern, die Arbeit der ländlichen und industriellen Be⸗ völkerung stören, und die
völkerun nächstjährige Ausstellung aufs Spiel setzen wollten. Frankreich 8 gerade 2 8 und würdig dastehen, um Sympathie und Achtung einzu⸗ flößen. „Nur durch die Einigkeit werden wir unsere Kräfte auf die Höhe unserer Bedürfnisse erheben, nur so werden wir der arbeitenden Bevölkerung die Fortschritte, welche sie erwartet, sichern. Durch die Einigkeit müssen wir auch unserer tapferen nationalen Armee, welche ganz und gar von ihren patriotischen Pflichten erfüllt ist, ein nachahmungs⸗
piel darbieten.“ Und so rufe er sie Alle zur in diesem großen von republikanischem Patric⸗
und Wohnorte der Stellvertreter dieser Mitglieder betreffend.
.“
tismus erfüllten Gemeinwesen, finden werde.
wo seine Stimme gewiß Gehör
verhaftet
i dem heutigen Dejeuner zu Ehren des Präsi⸗ 8 n eerwiderle dieser auf einen Trinkspruch des räsidenten des Generalraths: es bedürfe einer Politik der Kaltblütigkeit, der Klugheit, der Vorsicht und der Freiheit, um dem Gesetze die erforderliche Achtung zu sichern. Eine solche Politik müsse dem Lande seine Sicherheit geben, solche Politik gewährleiste den Frieden nach Außen wie im Innern, eine solche Politik werde er befolgen.
Nancy, 29. April. (W. T. B.) Gestern Abend er⸗ neuerten sich hier die boulangistischen Kundgebungen vom Donnerstag, indem sich um 9 Uhr gegen 1000 Mani⸗ festanten singend von dem Gréveplatz nach dem Stanislas⸗ platz bewegten und „Es lebe Boulanger“ riefen, sowie Schmähworte gegen den Präfekten ausstießen. Militär und Gendarmerie räumten den Platz, wobei etwa 10 Personen wurden. Um 10 Uhr hatte sich die Menge auf dem Stanislasplatz wieder sehr bedeutend vergrößert und mußte durch die Gendarmerie, welche in scharfem Trabe anrückte, zerstreut werden. Alle Behörden waren zur Stelle. Ernstere Ausschreitungen sind nicht vorgekommen. Um 11 Uhr
Alles beendet. Se beendeg. anril (E. T B. Bei der bane hier s bten Neuwahl eines Senators wurde Charles 526 Stimmen gewählt. Morlot (radikal) erhielt 112, Figarol (konservativ) 313 Stimmen.
Italien. Rom, 28. April. (W. T. 1 In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer theilte der Minister⸗Präsident Crispi mit, daß die Beantwortung der Interpellationen über die Politik bezüglich Afrikas am nächsten Mittwoch stattfinden werde. 88
Wie aus Massovah gemeldet wird, ist General San Marzano gestern von Aden zurückgekehrt, wo er von den britischen Behörden mit großer Auszeichnung empfangen worden war. Der General nahm von Kantibai Briefe von abessinischen Anführern entgegen. Kantibai ersuchte den General um die Ermächtigung, sich zum Negus zu begeben, der ernstlich zum Frieden geneigt sei, um “ ihm wegen der Entsendung von Vertrauensmännern nach Massovah behufs des Friedensschlusses zu verhandeln. General San Marzano gab die nachgesuchte Ermächtigung. 1
Ueber die vom Papst ausgesprochene Verdammung des irischen Feldzugsplans und des Boycott⸗Ver⸗ fahrens wird mitgetheilt, daß zuerst die Kongregation für geistliche Angelegenheiten aus freien Stücken ohne irgend eine Einmischung der britischen Regierung das Bovycottiren und den sogenannten „Feldzugsplan“ für unerlaubt erklärt habe. Der Papst habe alsdann diese Erklärung gebilligt, ohne sich über die zwischen 888 und England schwebenden politischen Streitfragen auszusprechen.
ö“ April. (W. T. B.) Der Senat hat den Handelsvertrag mit Spanien ohne Debatte genehmigt.
Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Aden hat sich der König von Schoa geweigert, dem Negus Hülfe zu leisten. Viele abessinische Soldaten sind von dem Negus abgefallen, weshalb augenblicklich jedwede mili⸗ tärische Aktion unmöglich ist. Die Derwische, welche sich nach der Verheerung von Gondar und der Provinz nördlich des Sana⸗Sees zuruͤckgezogen hatten, rücken jetzt mit beträcht⸗ Streitkräften wieder vor. 1 lcher 1g0fügetln (f . .) Nac dem Grünbuch über Afrika verlangte die Regierung in den Friedens⸗ verhandlungen mit dem Negus die Anerkennung des Protektorats über Assaorta und Haba, den unbestrittenen Besitz Sahatis, Ouaahs und der Gebietszone im Um⸗ kreise von einem Tagesmarsch. Ghinda solle den Abessi⸗ niern und das Ailet⸗Thal den Italienern gehören. Später soll ein Freundschafts⸗ und Handelsvertrag abgeschlossen werden. Der Negus habe keine Gegenvorschläge gemacht. 8
Venedig, 29. April. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin von Brasilien sind heute nach Mailand abzereist.
Portugal. Lissabon, 26. April. (P. C.) Die Tagung der Cortes ist bis Ende April verlängert worden, und es ist mehr als wahrscheinlich, daß ihre Thätigkeit sich auch über diesen Zeitpunkt hinaus ausdehnen und eine neuerliche Ver⸗ längerung nothwendig werden wird. Das neue Taback⸗ regiegesetz ist in der Deputirtenkammer bereits angenommen worden, und es gilt als unzweifelhaft, daß die Vorlage auch in der Pairskammer die Mehrheit erhalten wird.
Türkei. Konstantinopel, 28. April. (Wien. Ztg.) Mittelst eines Irade des Sultans wurde die egyptische Anleihe sanktionirt.
Serbien. Belgrad, 28. April. (W. T. B.) Die Skupschtina ist heute durch einen Ukas des Königs geschlossen worden. Das Haus brachte zum Schluß ein Hoch auf den König aus.
Bulgarien. Sofia, 28. April. (Wien. Ztg.) Die Regierung sendete an den Agenten Dr. Vulkovic in Kon⸗ stantinopel ein Telegramm, in welchem sie ihm den Auftrag ertheilte, der Pforte vorzustellen, daß die bulgarische Regie⸗ rung die jüngsten Zollmaßnahmen als Akt einer feind⸗ lich gesinnten Regierung betrachte. Dr. Vulkovic wurde dahin instruirt, auf der Abschaffung dieser Maßnahmen zu bestehen. Falls die Pforte diese Maßnahmen nicht aufheben sollte, werde die Regierung über diesfalls zu ergreifende Maß⸗ regeln schlüssig werden, um die Interessen des Landes zu “ 29. April. (W. T. B.) Prinz Ferdinand ist hier eingetroffen und lebhaft begrüßt worden.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 25. April. Die SeHenhhane beider Kammern über die Anträge, betreffend die Erhöhung der Einfuhrzölle für ge⸗ wisse Waarengattungen, sind nunmehr beendet und die von dem Bewilligungsausschuß vorgeschlagenen Zollsätze mit wenigen Ausnahmen angenommen worden. Schließlich haben beide Kammern beschlossen, die Regierung zur Niedersetzung eines Comités aufzufordern und demselben den Auftrag zu ertheilen, zu untersuchen, inwiefern unter den ge 72 wärtigen Verhältnissen eine weitere Veränderung der Zoll⸗ tare den schwedischen Erwerbszweigen einen ange⸗ messenen Zollschutz gewähren könnte; auch soll das Comité in der nächsten Session den Entwurf einer Zoll⸗ taxe vorlegen, die nach dem Ablauf der Handelsverträge mit fremden Staaten in Geltung treten kann. Ferner ersucht der Reichstag die Regierung um die Vorlage eines Gesetzes, be⸗
Oleomargarin, sondern auch die Fabrikation im Lande selbst verboten werde sowie daß Bestimmungen erlassen werden, nach welchen importirte „Butter aus Milch oder Sahne“ auf Kosten der Importeure bezüglich ihrer Beschaffenheit untersucht werden muß.
Zeitungsstimmen.
In einem Artikel zur Erinnerung an den 200 jäbrigen Todestag des Großen Kurfürsten schreibt die „Norddeutsche emeine Zeitung“: 1 Staat 8 Großen Kurfürsten, der aus der schweren Probe bei Fehrbellin so ruhmvoll hervorgegangen, er ist für die heutige Ge⸗ neration der Ausgangspunkt ungeahnter Entwickelungen geworden. Jene zart keimenden Anfänge haben reiche Sprossen getrieben, und aus der mit dem Heldenthum Friedrich Wilhelm's be⸗ ginnenden Begründung eines Staatswesens von eigenthümlicher, stetig zunehmender Festigkeit, hat die gesammte deutsche Nation die segensreichsten Folgen sich entfalten sehen. Aus dem Kurstaat erwuchs das Königreich, aus diesem das Kaiserthum, Dank dem Samen, der damals in den Boden gelegt, Dank dem Geist, der von einem hochsinnigen und von Pflichtbewußtsein durchdrungenen Fürsten in sein Volk verpflanzt wurde. Dieser Geist der Aufopferung, des Pflichtgefühls, der Vaterlandsliebe und nationaler Begeisterung ist es, der den politischen und militärischen Schöpfungen in dem einstigen so eng begrenzten und so ungünstig gelegenen Kurstaat sein geschicht⸗ lich bedeutsames Gepräge verlieh. Und eben dieser Geist, in dem preußischen Staatswesen bis beute lebendig geblieben, hat dann im Lauf der Zeit alle Stämme Deutschlands er⸗ riffen und für unser Volk und Vaterland eine neue Aera geschichtlicher Größe erschlossen. In den Kämpfen und Nöthen der Zeit Friedrich Wilbelm's, des Großen Kurfürsten, da begann auch jenes preußische Nationalgefühl zu keimen, welches von Geschlecht zu Geschlecht, mit den Erfolgen und Leistungen des Staats wachsend, dem Volke Friedrich's Muth und Kraft gab, mit halb Europa zu ringen, welches 1813, noch stark durch seine Erinnerungen, Deutsch⸗ land befreite, und in unseren Tagen zum bewußten Sinn für Deutsch⸗ lands Einheit entwickelt, die beste gewährt, daß das Reich, es wir stiften sahen, dauern wird. 11“ welchh a⸗ der heutige historische Tag kommende Geschlechter mahnen an jene patriotische Hingebung und Pllichttreue, an das Heldenthum und die Vaterlandsliebe, welche seit Jahrhunderten das unveräußer⸗ liche Erbtheil Brandenburgs und seiner Fürsten geblieben sin 3 Möge die Erinnerung an ihn vor der Mit⸗ und Nachwelt die Innig⸗ keit des Bandes bekunden, welches schon in jenen Tagen Fürst und Volk von Brandenburg verknüpfte, und das zu einem Palladium unseres nationalen Lebens geworden ist, auf welches wir mit Stolz blicken dürfen.
— Die „Danziger Allgemeine Zeitung“ schreibt Alters⸗ und Invalidenversicherung: In der Presse wird mehrfach der Wunsch laut, aß der gegen⸗ wärtig dem Bundesrath vorliegende Entwurf der Alters⸗ und In⸗ validenversicherung der Arbeiter veröffentlicht werde, um der Wissen⸗ schaft und Praxis sowie der Presse die Besprechung desselben zu er⸗ möglichen. Ohne Zweifel ist die berathende Mitwirkung der bethei⸗ ligten und sachverständigen Kreise zur Lösung der schwierigen Frage on großem Werth. Deshalb sind seiner Zeit die Grundzüge der Alters⸗ und Invalidenversicherurg alsbald veröffentlicht worden. Die Veröffentlichung hat Anlaß zu eingehenden Erörterungen sowohl in den Kreisen der Wissenschaft wie der betheiligten Erwerbszweige ge⸗ geben; auch die Tagespresse hat sich lebhaft mit der Frage beschäͤftigt. Unter Hinzutritt der Verhandlungen des Volkswirthschaftsraths ist auf diese Weise für die Aufstellung des Entwurfs selbst so reiches Material “ I 8 dessen Verarbeitung den Abschluß er Arbeit wesentlich verzögert hat. 8 18 Phei⸗ Frage ist es gleichfalls von erheblichem Werth, sich vor der definitiven Feststellung des Entwurfs im Bundesrath den thätigen Beirath der Interessenten und Sachkundigen der Nation zu sichern. Allein im gegenwärtigen Moment würde, wie die „B. P. N. be⸗ merken, eine Veröffentlichung unzweifelhaft verfrüht sein, weil das zu behandelnde Thema noch keineswegs eine als Grundlage der öffent⸗ lichen Erörterung ausreichende sichere Form besitzt. Noch haben die Bundesregierungen sich über den Entwurf selbst W1 ge. macht; es ist daher ja nicht ausgeschlossen, daß sel t ei den wichtigsten bereits bei Erörterung der Grundzüge bervor⸗ getretenen Streitfragen, berufsgenossenschaftliche oder Reichs⸗ Versicherungsanstalt, Deckungs⸗ oder Umlageverfahren ꝛc wesentliche Veränderungen des Entwurfs stattfinden. Bevor die erste Lesung desselben daher im Bundesrath nicht erfolgt ist, würde eine Veröffentlichung des Entwurfs den Zweck nur unvollständig erfüllen; der rechte Zeitpunkt für eine solche Maßregel würde vielmehr her Schluß der ersten Lesung sein, damit der Bundesrath in der Lage ist, vor der endgültigen Entschließung von der Kritik der Betheiligten und Sachverständigen Nutzen zu ziehen. Dazu würde freilich eine geraume wischenzeit zwischen der ersten und zweiten Le ung nöthig llein ein solcher Zeitraum wird sich unschwer für die öffentliche Er⸗ örte einne ssen. D Durchberathung einer so weit⸗ örterung gewinnen lassen. Denn die D ng ei we schweifigen und schwierigen Materie in den Ausschüssen S Plenum des Bundesraths erfordert so viel Zeit, daß der Ab hluß der ersten Lesung schwerlich früher als bis zum Beginn der Sommer⸗ pause zu erwarten ist, mithin in die zweite Lesung ohnehin erst mit dem Wiederzusammentritt im Herbst wird eingetreten werden können. Erfolgt daher, wie wir anzunehmen Grund haben, die Veröffentlichung unmittelbar nach Beendigung der ersten Lesung, so steht den interessirten Kreisen ein Zeitraum von mehreren Monaten zur Ver⸗ fügung, um den Entwurf durchzuarbeiten und zu kritisiren. 1“ In den maßgebenden Kreisen der Industrie ist man, wie wir versichern können, durchaus mit den vorstehend entwickelten Ansichten
zur
„ X.,
28
und Plänen bezüglich der Veröffentlichung des Entwurfs einverstanden.
Die „Weser⸗Zeitung“ bespricht den Handel Bremens mit Ostasien und Australien und leitet ihre statisti⸗ schen Nachweise mit folgender Bemerkung ein: 8 —
In unserm Artikel über den Handel Bremens im Jahre 1887 erwähnten wir bereits, daß die Einfuhr aus China, Japan und Austra⸗ lien sich von 1,1 Mill. Mark in 1885 auf 16,2 Mill. Mark in 1887 gehoben hat, und ebenfalls, daß die Ausfuhr dorthin im gleichen Zeit⸗ raum von 1 Mill. Mark auf 15,3 Mill. Mark gestiegen ist. Das ist ein Ergebniß, das mit Ausnahme Japans ausschließlich den neuen Reichs⸗Postdampferlinien des „Norddeutschen Lloyd zu danken 8 Die Zahlen sind ja immer noch nicht groß, namentlich im Verg 5 zu dem riesigen Umfang des Handels dieser Länder mit Europa, aber es ist doch ein Fortschritt.
— „Whitakers Almanack for 1888“ enthält einen Aufsatz über „German Trade and German Competition“, ißt: h““
8 ee — heinescenlich daß die neuerdings in Besitz ge⸗ nommenen deutschen Protektorate bald zu einer bedeutenden Ver⸗ mehrung des deutschen Handels beitragen werden. darüber aber, daß dies durch die subsidiirten Dampfer nach Ost⸗Asien, dem Stillen Ozean der Fall sein wird, kann kein Zweifel este en. Ob derartige Subsidien den Prinzipien der Staatswirthschaft ent⸗ sprechen oder nicht, möge die Gemüther deutscher Frei⸗ händler in Bewegung setzen, das Resultat dieser verschwenderischen Freigebigkeit (prodigality) wenn es EEEEEE gebigkeit ist werden ganz gewiß die britischen i. er und Kaufleute empfinden. Aus dem, was wir nachgewiesen haben,
Eigenschaften des englischen Kaufmanns, an dem Unternehmungsgeift des englischen Fabrikanten zweifelt man nirgends, am wenigsten in Deutschland; aber diese Eigenschaften werden auch zu voller Kraft⸗ entwickelung angestrengt werden müssen, wenn der britische Hande
l 8 “ sein Feld behaupten soll. .
Gewerbe und Handel.
Die Generalversammlung der Deutschen Baugesell⸗ schaft, vom 28. d. M, genehmigte den Geschäftsbericht, die Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗Rechnung pro 1887 und ertheilte der Ver⸗ waltung die Decharge. Die Dividende wurde auf 3 ¾ % festgesetzt. — Der vom Verwaltungsrath der Magdeburger All ze⸗ meinen Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft feestgestellte Rechnungsabschluß pro 1887 ergiebt einen Reingewinn von 393 000 ℳ Der Verwaltungsrath wird der bevorstehenden General⸗ versammlung vorschlagen, von diesem Reingewinn ebenso wie in den beiden letzten Jahren 250 000 ℳ, also auf 10 000 Aktien 25 ℳ pro Aktie oder 8 ½ % der Einzahlung an die Aktionäre als Dividende zu vertheilen. Die Prämien⸗ gund Schadenreserpe für sämmtliche von der Gesellschaft betriebenen Ver⸗ sicherungszweige stellt sich ultimo 1887 für eigene Rechnung auf 8 191 792 ℳ, der Kapitalreserve⸗ und der Sparfonds nach Dinzu⸗ rechnung der ihm aus dem Gewinn pro 1887 zufließenden Beträge auf 1 001 893 ℳ — Die Petersburger hat nach Ausweis der Bilanz im 18 von 2 428 197 Rbl. und einen Reingewinn zielt. Hiervon entfallen auf Dotirung des d Tantième 231 516 Rbl. und auf Dividende Aktie = 121 ⁄31 %) 1 578 450 Rbl. ““ 8 Münster, 27. April. Heute hier die Generalversamm⸗ der Landschaft der Provinz Westfalen N dem Geschäftsbericht beträgt der Zuwachs der Mitglieder im J 1887 = 226 mit einem Kapital von 4 168 800 ℳ, sodaß am es Jahres das sesammte noch verzinsliche Pfandbriefkapital beträg 25 539 700 ℳ, urd zwar in 40 igen Pfandbriefen 19 465 400 ℳ und in 3 ½ %oigen Pfandbriefen 6 074 300 ℳ Die Verwaltung hat einen reinen Ueberschuß geliefert von 52 095 ℳ, welcher dem Reservefonds ö iesen ist. — Zur Ausloosung gelangten im Jahre 1887 00 ℳ 4 %ige Pfandbriefe; ferner wurden zum Zwecke Tilgung 19 100 ℳ 3 8 % ige Pfandbriefe Ffreihändig angekauft, und durch die Darlehnsnehmer selbst eing liefert 238 500 ℳ Pfandbriefe. Von Seiten des Verwaltungsrat waren verschiedene Aenderungen der Statuten beantragt, wele namentlich eine Erleichterung der Verwaltung bewirken sollen; „di — selben wurden von der Generalversammlung einstimmig zum Beschluß erhoben. 8 Karlsruhe, 28. Verbindung bei wiederhergestellt, so Personengepäck und Bremen, 28. versammlung des „Nord den Rechnungsabschluß un Albrecht und Hermann Melcher ee“ 28. April. (W. T. B.) Die Vorräthe Roheisen in den Stores belaufen sich auf 974 830 X. gegen 865 477 Tons im 1 Jahre. Zaßr der im Betrieb befin h Hochöfen 87 gegen 81 im vorigen Jahre. v“ 29. April. (W. T. B.) In der beutigen Generalversammlung der Wolga⸗Kama⸗Kommerzbank wurde der Abschluß des letzten Geschäftsjahres genehmigt. Der Nettogewinn beträgt 2 582 767 Rbl.; abzüglich der statutarischen Kürzungen im Betrage von 920 412 Rbl. verbleiben 1 662 335 Rbl. oder ea. 49 Rbl. 72 Kop per Aktie. Hiervon gelangen 45 Rbl. per Aktie zur Vertheilung. Der Rest wird zur Reservedividende geschlagen. Das Reservekapital stellt sich auf 2 082 020 Rbl. Die Versammlung genehmigte ferner die Er⸗ höhung des Kapitals bis zum Betrage von 10 Mill. Rbl. durch Emission von 6600 neuen Aktien mit ca. 204 Rbl. Agio, wodurch das Reservekapital auf 3 333 333 Rbl. gebracht wird. Der Rest des Agios wird der ““ 1u“ für ie Emission ibt dem Verwaltungsrath anheimgestellt. 1b 1 Frisiog bleübt e April. (W. T. B.) Der Werth “ vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug Doll., davon für Stoffe 1 579 746 Doll. Der Werth der Ein uhr in der Vorwoche betrug 8 588 656 Doll., davon für Stoffe
* 2 313 445 Doll.
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1) 2. Mai. Pisa. Regia Prefettura: Hanfene 4 das magazzino idranlico in Pisa. Voranschlag 24 400 L1 2) 3. Mai. Terni. Regia Fabbrica d'Armi: 5000 wefelsäure. Voranschlag 1350 Lire. “ 3) 7. Mai. Venedig. Direzione costruzioni navali della R. Marina: Tannenholz in Stämmen (für Stützbalken); 460 chm. Voranschlag 27 250 Lire. 4) 9. Mai. Turin
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R. Fabbrica d'Armi: 3000 am Pappel⸗ holz⸗Bretter, Modell Nr. 1. Voranschlag 4500 Lire. 5) 9. Mai (Nothtermin 24.). Florenz. Ispezione Te
2 Tonnen verzinkten Eisendraht verschieder
Loosen: Nr. Nr. Nr. Nr. Nr
34 5
140 Tonnen, Voranschla 80 Tonnen, Voranschlag 22 30 Tonnen, Voranschlag: 2 Tonnen, Voranschlag 14 5 22 Tonnen, Voranschlag 801 Lieferung 31. August 1888. Lieferung am 31. August 18 “ 6) 11. Mai. Neapel. Direzione Artiglieria K. Marina: Heliographisches Papier ꝛc. Voranschlag 10 654 Lire. 8 7) 11. Mai. Turin. E.“ 10 000 ner Br 1 Liren der Mtr.⸗Centner Mtr.⸗Centner Brennholz, zu 4 Liren der Mtr.⸗Ce . 1.”“ 14 Mai. Spezia. Direzione armamenti E., Marins: 73 470 kg schwarzes 4XX“ 0,27 Lire d. kg; 71 800 kg vegetabilischer Theer, zu 0,24 Lire d. kg. 71 800 kg vegetabilischer Theer, zu 0,24 Lire “ 8 9) 14 Mai. Neapel. Regia Fonderia: 11. 000 Eg Kupfer in profilirten Stangen für Geschosse, Modell 28. Voranschlag 29 700 Lire. “ u 110) 14. Mai. Spezia. Direzione Costruzioni navali R. Marina: Lieferung eines Pontons mit stählernem Rumpf, einer Winde und einem beweglichen Krahne zur Hebung schwerer Lasten. Voranschlag 103 500 Lire. 11) 15. Mai. Venedig.
Direzione armamenti R. Marina.
b vv-. vsrx v. r Seg (cctonina und olona). Voranschlag 61. 044.50 Lire. 8b egehtnch Mai. Bologna. Regio Laboratorio pirotecenico: 5700 kg gelbes und blaues Imperialpapier zu 0,85 Lire d. kg, ferner 36 000 kg Pappendeckel aus Strohmasse zu 0,25 Lire d k
Verkehrs⸗Anstalten.
urg, 29. April. (W. T. B.) Der Postdampfer ööö6 Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute Mittag Sei assirt. Seire ea frge apriI. (W. T. L.) Der Llovddanpfer „Euterpe“ ist heute Nachmittag mit der ostindischen Post aus
treffend die Kunstbutter, und zwar in dem Sinne, daß nicht 1” die Einfuhr von Kunstbutter oder Margarin sowie von
in Zukunft auf jedem “ mit zu rechnen haben wird ediegenen
Alexandria hier e etrosfer⸗