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Jeder, welcher auf
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aber nicht mehr eins der Spar⸗, der Oberpfalz nän August 185 mit Hauptb. Himmler ü über 645
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8 Namen bnungsbuch über gemach be Juli 1885 mit einem zu Gunsten der An⸗ selbe angeblich verloren seiner Kraft oserklärung Der Besitzer des
de ns in dem vor dem
„Vormittags 11 Uhr, otster nine seine Rechte anzu⸗ Buch vorzulegen, widrigenfalls 1 Kraftloserklärung erfolg en wird. Neisse, den 31. Januar 1888.
Köni 1 8 Amtsgericht.
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Amtsgericht Hamburg. Aufgebot.
1) Paul 1““ als Sperling in Gustrow. durch die R. bteanwälte Dres. Man Mittelstrass. — gebot be gt zur Kraft!
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Actien
vier Hamburg⸗Südameri⸗ anischen vompffcz fffahrt⸗Gesellschaft à 250 Thlr. Nr. 3020, 3021, 3022, 8443 3 der 16 Actien der Deutschen schiffsgesellschaft „Kosmos“ à 400 ℳ mr. 0100, 0222, ( 0328, 0329, 0450, 082 28, 6681 bis 6690. J. Rathjen, Berlin, ver⸗ die Rechtsann alte Dres. May 8 Mittelstrass, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des am 1. April Sividendenscheines
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ällig gewordene Verwaltungs⸗
Nr. 14,496
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ahr 1882, gehörend tie el
ahrt⸗Aectiengesellschaft. beant ragte Aufgebot wird ₰
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D “ erlasse 1: ie der obgenannt Urkunden werden aufge Sddere. spätestens in auf Dienstag, 25. September 1888, 10 Uhr V. M, anberaumten Ar afgebo im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 11, ihre Rechte a anzumelden und die Ur⸗ Päant den zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklär ung 88 Urtunder erfolgen wird. Hamburg, den 4. Mai 1885. Das Amisger cht Hamburg, Civil⸗ Abtheilung VII.
Beglaubigung: 41899
nPH2ß In haber
otstermin blerlmin
Zur — Romberg, Dr., Gerichts⸗S Aufgebot. Seifensieders Christian Rei n⸗ wird der Inhaber des an d. d. Breslau, zahlbar am
der Ha andlung tirt von
zu Grottkau, auf⸗
t Hamburg . ischen Packet⸗
d.
betreffend die von
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g. S. d Versicherungssumme, Handelsmanns Karl Hermann Hascher z
alte angeblich ab-
das vorerwähnte Buch ein An⸗
hat sein Recht vor oder dem unterzeichneten Amts⸗ den 6. November 1888, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anberaumten Termin anzumelden, 3 das obige Buch für erlos schen erklärt Stelle aus⸗
gefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine am 27. November 1888, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Geri 8 anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrige (falls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. Grottkau, den 27. April 1888.
Königliches Amtsgeri
159162] Aufgebot. Der Kaufmann Heymann Pulvermacher in Kurnik
hat das Aufgebot des auf den Namen des Kauf⸗
manns Moses Buch in Kurnik am 12. Januar 1868
von dem Wirth Bartholomaeus Kulawiak in Zimino
ausgestellten, am 7. Februar 1368 fällig gewesenen
eigenen Wechsels über 200 Thlr. beantragt.
8 Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,
in dem auf
den 29. September 1888, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anb beraumten Auf⸗
gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde
vorzul legen, widrigen falls die Kr ftloserklärung der
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aufg dert, spätestens in 18 au den 29. vor de Nr. 8, termine vorzulegen, Urkun den erfo Age
Urkunde erfolgen wird. Schroda,
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25. 7 Feb Kön nig igliches Aufgebot betreffend.
Antrages der Firma Fried Düssel dorf vom 27.— 28.
8 rmin vom 14. Ju diesseitigen bezeichneten
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8 gez. Degen. 152 N ber des Königlich
Gerichtsschre Amtsgeri
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gefundenen Gegenständ⸗ besichtigt werden. Die Verlierer oder Eigenth ũümer dieser stände werden hierdurch aufgefordert, spãtest dem auf den 15. Juni 1888, Vormittags 11 ½2 vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue 8 straße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 3 beraumten Termine ihre Anfprüche und
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sind angeblich verloren gegangen. Au Antrag: zu I. des Inspektors A
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Zeit der Erhebung des Anspruchs Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht der aber ausgeschlossen werden wird. Berlin, d den 23. März 1888. Königliches
Amtsgericht I. Abthei
Aufgebot. Schäferwittwe Sophie Wöhlbran Naus Benitz, jetzt in Rostock, bar d 8 des Srvotbeten ei über ein Fol . und Hypotheke s der B Büdnerei N.
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mit Zinsen zu vier b der
vier Procent p. a. bea — Urkunde wird aufgein 8 in dem auf
6. Oktober 1888, Mittags 12 Uh unterjeichneten Gerichte anberaumten Rechte nz ümelden und doy
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ist, die Grsße ndersheim, den April 1888. Heerzogliches Amts gericht. gez. Seebaß. Zur Beglaubigu
B rem er Gerichtsschreiber.
Aufgebot. Wenjamin Best, Landmi
„Gruxadftüct Gemarkung 536 Fl. VI. Nr. 6 Sicker an
5 Dienstag, 26. Juni 18. bags 9 Ur⸗. vor un terzeichnetem
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Wisr rstadt, 19. Gr.
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ektion, Friedrichstraße 2
zur Einsicht aus; an letzerem Orte können ar
anzumelden, widrigenfalls ihnen nar der Ansprr⸗ Herausgabe des durch den Fund erlangten m. noch vorhan
ingetragen ies Kapital .
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Dienstag, 8 1. Mai
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Mai. In der gestrigen (52.) Hauses Abgeordneten erklärt bei Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ Regulirung der Stromverhältnisse der Minister der öffentlichen
Preußen. Sitzung Fortsetzung der treffend 8. ie der Weichsel und Nogat, Arbeiten, von Maybach:
Bei der Vorlage, meine H Herren, die uns augenblicklich beschäftigt, ist mein Ressort in technischer Beziehung insofe ern betheiligt, als die “ um der E1“ es sich hande meinem Ressort
itet sünd 89 nachher, an festgej stellt sind, und die digen Mitt el Dazu bewilli in meinem Ressort Diese Seite der mich auch berechtigt S je tzt das Wort zu Der welcher mit dieser meinem Ressort, weil es sich nich sondern um den
ist, ist das Produkt
und Ermittelungen, gestellt sind. Ich komme mich darüber gefreut
— ic sich dazu entschlossen pfehlen, allerdings mit iejenigen Ereignisse
habe,
bie effacher Ingenieure der Nation c. köan ja nicht leugnen, da mmission in ihrem ersten B. e Projekt zur Annahme zu nvertheil lung. Inzwischern iglück un d Aufregung unter haben. De erste Frage, neine Kommissarien von dort zurü durch die Erfahrungen, welche j vorgelegten Projekte
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waren, war worden sind, Die Antwort würde bei
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8 biche Tragweite wi e nicht mnen. Der ist 8 5 b- willigt 3 erf 1S” ich 3 Sammlung n der Regie⸗ iüs würden 100 2u ehr, meine en, j nie so weit wir wüns 1 estimmte Sum me und zwar
sich auf regelre b Projekte bezieht.
ge, welche Ihnen worden war, meine Herren,
im Auge eine Regulirung sel zum Schutz der Ufer⸗ vohner zugleich auch der Nogat. . 2, ob eine Cou⸗ der Nogat stattfinden solle ode Es is d der Begrün dung gesa enn di Coupirung der Nog sfü arstelle, dem ni 1 in ich auch jetzt nu ie Regi⸗ aus ssp pre chen kann, 1 Ochten 5 r Kommissio n.
Sie dazu bes wollen, inzwif 8 eführt werden soll
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rren, eine europäische brität, ein Mann, der, wie kaum
iner, die Ve an der an den ö Fftlichen Strömen kannte; — h 2 b r, Wirklicher Admiralitäts⸗Rath Wagner, Wasse Direkto 1 2 ber⸗Baudire ktor 58 anziu und Baurath Kozlo wski, vormals Strom baudir ektor En ist ausgesprochen worden
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Ober⸗B B8ell,
lüüenboes- Rach Tünge erer Diskussion wird zunächst die nachfolgende Res mit 13 gegen 2 Stimmen angeno mmen: Selbst wenn e 1“ kun erfolgten Absper ung der Nogat im * Jahre 1854 noch nicht er⸗ kennbar gewesen sein sollte, würde daraus nicht der Schluß ge⸗ zogen werden können, daß ein solcher Nachtheil spa äter überhaupt 1 getreten sein würde, weil der Weichseldurchbruch des und die dadurch hervorgebrachten großen Ver⸗ jeden ferneren Schluß auf die Wirkung der Ab⸗ nöglich machte. Viel aus der sei 1 ö Querprofile in Tief reten der Fand⸗ in das Tief, welches vor Coupirung stattfand, auf eine nachtheilige Wirkung der auf den Pillauer Hafen geschlossen werden. e Absperrung der Nogat ohne Benachtheiligung kann, wird mit sämmtlichen gegen eine
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von der im November 1853
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Frag Pillauer Tie 5 timme verneint. “ In der Sitzung vom 29. März, an welcher Theil genommen haben, e⸗ eit ich es übersehe, dieselben Herren, i nsbesondere auch Ober⸗Landes Baudirektor Hagen 18 die Herren an Hamburg und Wexhet. heiß es: Die folgende Frage wird zur Abstimmung gestellt: Fam, den Nachtheilen, welche der Pillauer Hafeneingang durch ie Absperrung der Nogat erleiden würde, durch bi 541 jetzt bekannte
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werden;
und mi nkung, sondern wei Ins nicht haben, die in solchen Fragen
von der Akademie des
Frage nochmals befragen könn haben, werden wir nicht in übernehmen für ein Proj⸗ dkt. Ich will die Autoritäten, welche von ei sprüche der Aka ademie angerufen sind, nicht sy spre gegenuͤber kön nen diese Autoritäten nich gesagt worden ist — es findet sich d “ —, daß die Gutachten der Akademie nich so gla ich, daß Sie vielle I aum ein techn kemmen nehes en
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Abg. von Puttkamer⸗Plauth: Die Kommission habe ihre letzten Beschlüsse nach erneuten eingehenden, objektiven Erwägungen gefaßt und wenn der Minister meine, neue Gesichtspunkte für die veränderte Stellung der Kommission seien dort nicht vorgebracht worden, so stehe dies jedenfalls fest, daß, wenn die jetzt vor geschlagenen Maßregeln ausgeführt worden wären, das Unglück in diesem Jahre nicht eingetreten wäre. die Schl leß zung und Kanalisirung der Nogat be⸗ treffe, so herrsche darüber in der öffentlichen nur eine Stimme; es gebe keine einzige Persönlichkeit, die sich nicht dafür ausspräche. Daß die Staatsregierung, die sonst allen wirklichen Bedürfnissen be rreitwillig entgegenkomme, sich hier ablehnend verhalte, daran sei das ominöse Votum der Bauakademie schuld. Dieses Gutachten verhindere leider die Regierung, auf einen Pl lan einzugehen, der seine Spitze direkt gegen dasselbe kehre; die? Verantwortung der Regierung werde gebunden durch dieses Gutachten. Deshalb sollte die Regierur ng die Sache einer nochmaligen Prüfung unterzie hen und ein noch⸗ maliges Gutachten einholen, d. enn das 6 1881 ergangene habe die Sache gar nicht erschöpft. e Frage sei so gestellt gewesen, daß sie vom ö der Technik nicht Cs habe beant⸗ wortet werden können, als geschehen sei. gegen sei die Frage, ob nicht in 8 er Weise die Wi des Nogat⸗ wassers auf die Spülung des Pillauer Tiefs regulirt werden könne, nur in ganz oberflächlicher Weise gestreift worden.
Dasselbe gelte von der volkswirthschaftlichen Seite der Sache, auf welche einzugehen, die Akademie sich für inkompetent erklärt habe. Gerade auf dem Gebiete der Technik seien aber hier in den letzten Jahren außerordentliche Fortschritte gemacht worden; es seien andere Mittel bekannt geworden, welche einen Ersatz für das Nogatwasser böten. Es sei eine merkwürdige Er sche inung, daß in diesem Jahre, wo seit 1858 wiederum einmal das ganze Wasser der Weichsel sich in das Haff ergossen habe, die Rinne vor dem Pillauer Tief dadurch nicht allein nicht erweitert worden, sondern theil⸗ weise sogar versandet sei. Trotz des starken Bruch⸗ wassers durch das Haff und das Pillauer Tief sei doch die Rinne in diesem um zwei Fuß seeicchter geworden, wie sich aus den vor wenigen Tagen vor⸗ genommenen Peilungen ergeben habe. Es sei von vornherein der Kommission klar gewesen, daß sie mit ihrem Antrag eine Forderung an die Regierung stelle, auf welche einzugehen diese zur Zeit nicht in der Lage sei. Sie habe aber geglaubt, den Antrag dem ominösen Gutachten der Akademie demonstrativ gegenüberstellen zu sollen, damit dieses endlich aus der Welt geschafft werde. Wenn die Staatsregierung mit den Erfahrungen, die auf dem Gebiet der Ueberschwem⸗ mungen und dem der Technik gemacht seien, nochmals an die Akademie herantreten werde, so werde die letztere wahrscheinlich zu einem anderen Resultat kommen. Um dem
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sich in dem sei beantragt das Gesetz ein— und 10 Millio⸗ aufzuk bringen Die Summe Aus zarbeitung des öhl'schen Pro⸗ jekts unter Hinz zuziehung dessen, was j hinzugenommen werden mü⸗ 9. man bedenke, welch Summen allmählich fi ir die “ e in h entstanden seien, habe geben ie viel fü die Schäden n, die v vorausfichtli gewendet werden müssen 25 Millionen Mark, die haben würde, eno hoch, namentlich gegenüber, daß f für die S lirung an 30 Staate herg egeben werden Er habe punkt nie begreifen kön daß man nur im Interesse der Schif ie Interessen der
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er “ haber Antras zurückzuz er sicher wäre, der Kommissi Lesung von dem Hause genomme n würden. gehe von der Erwägung n Angel weit tragender Bedeutung, e Weichselregulirung, eine Entscheidung nicht 8s roffen g sollte, bevor nicht alle in Betracht kommende aufgeklärt und alle Zweifel
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beseitigt seien Blick sei es auffallend, daß in sion An eträge 2 habe, welche der Nach und
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nach sei eben imr die Auffass sung hier um eine Art v ntrag wolle
getreten, als 1b zwischen Danzig und Königsberg handele. den berechtigten Interessen des Handels Schiffahrt von Königsberg zu Hülfe kommen, die durch missionsbeschlüsse, wenn sie Gesetz werd bedroht würden. Geg gehabt habe ohne daß es Königsberg bemerke 49 angesehen hätten, die Zurückweisung der mission nicht zu verhindern; die Vertreter Könie aber hervorgetreten, als die Beschlüsse zweiter L geworden seien, die weit über das hinausgingen, Lesung beschlossen worden sei. einen Seite die Aeußerungen de Gutachten der Bauakademte, di Regierungs kommissare, auf der anderen Seite das Gutachten es Stadt⸗Bauraths Licht in Dar azig gehabt; sie habe einfach den Nis ter gespielt, indem sie uüͤber die Vorschläge 8 Regierung zur agesordnung übergegangen sei und sich kurzweg auf die andere kie geschlager habe, die den Schutz der Nogatniederung als ausschließlichen Zweck der Vorlage hinstelle. Er seines⸗ Is werde aber so lange an dem autoritativen Gutachten Atademie festhalten, bis ihm auf das Bestimmteste die erzeugung be gebracht sei, daß dieses Gutachten unrichtig sei. Rens seiner persönlichen Auffaf ssung habe die Kommission mit ihren Beschlüssen erster Lesung das Richtige getroffen; er hätte nur gewünscht, daß sie auch die dauernde Sicherung der Mündung bei Neufähr, welche in L des Danziger Handels ebenso wie des “ egen erhalten werden müsse, in den Kreis ihr bE“ gezogen hätte. ist folgender Antrag des Abg. Dr. Windthorst
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werden solle, abgeschlossen e klären, er es vielmehr die “ a Grund der Erfahrungen bei dem l Erwägung darüber eintrete, ob eine eine weitere Reg. llirung der Nogat nöt die Kommission unter dem Eindruck ur an dem schweren Unglück, welches jene landes betroffen habe, und in der Lufre egung Berichte aus dem Ueberschwemmungs 8 in zweiter Berathung gekommen sei, 28 man bei ruhi Ueberle egung nicht wohl billigen könne. Wenn in irgend einer Sache, so könne man in d ieser verantwortu ngsvolle 1 Frage der Schließung der Nogat sagen: non liquet. 8 fehle jeder Anhaltspunkt, um zu dem Gutachten der höchsten technischen Baubehörde in Gegensatz zu treten. Der Ein⸗ wand, daß die Stadt Königsberg durch die Schließung der Nogat geschädigt werden könne, sei doch nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen. Es Handele sich um Zustände, welche seit unvordenklichen Zeiten beständen, und wenn man auch in Bezug auf die Baggerung außerordentliche Fortschritte gemacht habe, so könne das Haus doch nicht entscheiden, ob wirklich der im Pillauer Tief sich ansammelnde Sand damit fortgeschafft werden könne. Außerdem sei es gar nicht sicher, daß die Weichsel nach ihrer Regulirung das ganze Wasser der Nogat im Falle einer außergewöhnlichen Hochfluth werde aufnehmen können. Sei die Ostsee noch voll Eis, was allerdings selten der Fall sei, dann werde eine unabsehbare Gefahr durch die Weichsel hervorgerufen werden. Werde dann die Schleuse an der Nogat wirklich dem Andrang der Weichsel bei außer⸗
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