1888 / 117 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1888 18:00:01 GMT) scan diff

wie sie wolle fande

Einspruchsrecht des §. 50 ganz beseitigen.

Minister des Innern von Puttkamer: Meine Herren! Es ist mir mitgetheilt, es bestehe der Wunsch

im Hause, daß die Staatsregierung gleich im Eingange dieser nicht unwichtigen Debatte sich darüber erkläre, welche Stellung sie ihrerseits u den Beschlüssen der Kommission, zu dem Antrage Althaus und Genossen und dem Antrage Lassen zu § 50 nehme. Ich komme diesem Wunsch um so bereitwilliger nach, als ich ja auch sagen muß, daß es meiner Auffassung nach wahrscheinlich zur Klärung der Diskussion beitragen wird, wenn von rornherein der Standpunkt der Staats⸗ regierung klar und unzweideutig Ihnen vorgeführt wird. Ich glaube bei der ersten Berathung dieser Vorlage keinen Zweifel darüber gelassen zu haben, welchen ungemein hohen Werth die Staatsregierung darauf legt, daß die Kreis⸗ und Provinzialordnung für Schleswig⸗Holstein zustandekomme, und ich glaube, daß dieser Wunsch vom hohen Hause auch getheilt werden wird; denn es würde in der That ein sehr wenig wünschenswerther Vorgang sein, wenn wir

Ober⸗Präsidenten aus dem Wortlaut des 8 8

verbreiteten Gefühls nicht ausschließlich beruhender Kautelen, um die

Staatssicherheit und die Staatsinteressen sicherzustellen in Bezug auf

dels andbhabung der örtlichen Polizeiverwaltung in Schleswig⸗ olstein.

Nun hat ja die Regierung, wie Sie sich erinnern werden, ursprünglich eine Vorlage gemacht, welche nicht unerheblich zurücksteht hinter der⸗ jenigen, welche das Herrenhaus Ihnen vorschlägt und die wir bereitwilligst acceptirt haben. Die Regierung wollte dem Ober⸗Präsidenten die Beurtheilung darüber ganz freistellen, ob eine bestimmte Persönlichkeit, welche vom Kreistage vorgeschlagen worden sei, ihrer Dualifikation nach sich eigne, Amtsvorsteher zu werden. Das Herrenhaus hat geglaubt, nicht so weit gehen zu sollen, sondern es hat zu Gunsten der provinziellen Selbstverwaltung eine Klausel hinzugefügt, welche die Staatsregierung sehr wesentlich in ihrer Machtvollkommenheit auf diesem Gebiete beschränkt. Es liegt Ihnen dies Ent⸗ gegenkommen gegen die Bevölkerung der Provinz vor in dem Beschluß des Herrenhauses, welchen der Antrag Althaus wieder⸗ herstellen will. Das Herrenhaus ist also sehr bereit gewesen, der Bevölkerung der Provinz Schleswig⸗Holstein, auf welche auch diese

am Schluß unserer seit anderthalb Jahrzelnten unternommenen Re⸗ formgesetzgebung vor dem Einlaufen in den Hafen noch einmal scheitern solten. Kommt die Vorlage zustande, so mwürden wir Alle mit Besriedigung darauf hinblicken dürfen, nun die allge⸗ meinen Rechtssch id Selbstverwaltung sichernde Gesetzgebung glück⸗ lich zu Ende geführt i und daß, mögen auch einzelne Parteien so viel Einwendunge egen e wie sie wollen, doch die Befrie⸗ digung groß darü ich aus der Zwiespältig⸗ keit im System de mder That auf die Länge geeignet sein wür innerlich zu zerreiß berausgekommen ole, meine 8

und daß die

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regierung 1 das Gelingen . 1 chleswig⸗H. ermöglichen, elches i 1 nteress der Sunter Wahrung 5 ichti bi

hohe Körperschaft volles Vertrauen setzt, bis zu einem hohen Grade entgegenzukommen. Aber darüber ist im Herrenbause nicht einmal eine Debatte gewesen, daß es unumgänglich nothwendig sei in Be⸗ ziehung auf die Einwirkung der Staatsgewalt auf diesem Gebiet so weit zu gehen, wie in der Provinz Westfalen und in der Rheinprovinz bei Organisation der örtlichen Polizei⸗ verwaltung —, nicht einmal eine Dehatte, meine Herren! Das Herrenhaus hat seine Kommissionsbeschlüsse en bloc ohne Diskussion angenommen und wird doch dabei wahrscheinlich von der Erwägung ausgegangen sein, daß dies ein ganz selbstverständlicher Punkt sei. Ich würde deshalb, selbst wenn die Regierung den Wünschen Ihrer Kommission, wenn Sie diese etwa durch einen Majoritäts⸗ beschluß kundgeben sollten, ihrerseits entgegenzukommen geneigt wäre, gar nicht einmal in Aussicht stellen können, d hier⸗ nach das Gesetz zu Stande käme; denn ich glaube ni⸗ daß das Herrenhaus einen so wohl erwogenen Beschluß so ohne weiteres zurücknehmen würde, da müßten doch wohl Gründe angeführt werden,

kommenden Staatsinteressen zulässig erscheint. 1 zulegen, daß die Kommissionsbeschlüsse nach Auffassung de diese Interessen nicht im genügenden Maße wahren, und nach Auffassung der Regierung nur der Antrag Althaus ignet ist, zu einem ersprießlichen Einverständniß über die Vorlage zu wirken, muß ich mir erlauben, Ihnen doch einige Bemerkungen, die das zu motiviren geeignet sein werden, noch vorzutragen

Es ist ja möglich, daß die Staatsregierung bei Einbringung dieser Vorlage taktisch nicht richtig verfahren ist. man kann vielleicht

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den Satz aufstellen, daß sie im Interesse der Durchbringung der jetzt

die stärker sind als die Argumente, welche ich meinerseits in dem Kommissionsbericht habe fisden können. Die Regierung würde, wenn die Vorlage an das Herrenhaus zurückkommt, doch bestenfalls eine neutrale Stellung in Bezug auf diese Frage einnehmen; sie könnte doch nicht ibrer besseren Ueberzeugung entgegen dem Herrenhause empfeh⸗ len, von einem wohlerwogenen, nach der Meinung der Staatsregierung dem Staatsinteresse vollauf entsprechenden Beschluß zurückzutreten und dem etwaigen Beschluß dieses Hauses

1 etwaigen Beschluß Haufes in Unterordnung unter einen von ihm selbst nicht für zutreffend erkannten Standpunkt zu folgen.

in der Vorlage beziehungsmweisfe in Herrenhausbeschlüssen Ihnen unterbreiteten Absichten in Betreff isation der ländlichen Orts⸗ Polizeiverwaltung in der Provinz bleswig⸗Holstein besser ge⸗ handelt hätte, die alte Vorlage, füͤr diese Organisation besoldete staatliche Distriktsbeamte für die Provinz Schleswig⸗Hol⸗ stein anordnete, oder vielmehr beibehielt, wieder einzubringen und dann sich gewissermaßen im Wege des Kombpromisses diejenigen Konzessionen ich möchte sagen abringen zu lassen, die nöthig wären, um in Bezug auf das Amtsvorstehersystem die Gesetzgebung neu zu gestalten. Meine Herren! Wenn Jemand sich das Verdienft vindiziren kann, daß die Staatsregierurg diesen Weg nicht beschritten bat, sondern daß sie gleich offen und frei mit demjenigen Angebot vor das Haus getreten ist, welches Sie in der Regierungsvorlage bezw. in den Herrenhausbeschlüssen finden, so, glaube ich, kann ich das für mich in Anspruch nehmen. Ich liebe, offen gestanden, dergleichen Mani⸗ pulationen, die von vornherein auf ein Kompromiß hin⸗ arbeiten, nicht, sondern ich bin der Meinung, die Re⸗ gierung thut nach Abschluß der cobjektiven Erwägungen, die sie über einen Gegenstand anzustellen hat, gut daran, mit der Vorlage, wie sie sich nach diesen Erwägungen gestalten muß, einfach vor den Landtag zu treten und ihn um seine Zustimmung zu ersuchen.

Nun ist ja freilich von dem Herrn Referenten gesagt worden, ich hätte ja selbst anerkannt, daß der Entschluß, für Schleswig⸗

s auch in dem dagegen ver⸗

Nun hat der Herr Referent und ich find Kommissionsbericht wiedergegeben sich ganz wahren zu müssen geglaubt, daß der Satz aufgest ird: was in der Rheinprovinz und was in Westfalen in Bezug auf das Maß der der Staatsgewalt zuzugestehenden Einwilligung erträglich erscheint, das müsse doch auch in Schleswig⸗Holstein zulässig sein.

Dagegen hot der Herr Referent angeführt: das seien 1 Verhältnisse. Namentlich in der Provinz Westfalen hand! gar nicht um 244 besoldete Staatsbeamten und was die Modalitäaͤten Ehren⸗ ernennungen beträfe, so läge ja die Pache ganz anders als in der Provinz Schleswig⸗Holstein; da müsse man genau dasselbe verlangen, was die Kreisordnung in den alten Pro⸗ vinzen in Bezug auf die Mitwirkung der Selbstver⸗ waltungskörper bei Erxvennung der Amtsvorsteher bestimmt bat.

Meine Herren! Ich muß sagen, es ist mir kaum ein Satz so rerwunderlich erschienen, wie gerade dieser, den ich heute aus dem Munde des Herrn Berichterstatters gehört habe und der auch in dem Kommissionsbericht in den Worten niedergelegt ist: „die Analogie der rheinischen und der westfälischen Kreisordnung treffe nicht zu; dort sei nicht das Institut der Amtsvorsteher eingeführt, sondern die Landbürgermeister und Amtmänner seien fast ausnahmslos besoldete Berufsbeamte. Nun, meine Herren, wer die legislativen Verhandlungen über die rheinische

Holstein in Bezug auf die ländliche Polizeiverwaltung das Institut der Amtsvorsteher einzuführen, der Regierung gar nicht so schwer ge⸗ worden sei, da sie auf den Charakter und die Sinnesart der schleswig⸗ holsteinischen Bevölkerung durchaus das volle Vertrauen setze, um ihr die Handhabung dieses bedeutsamen Instituts ohne Bedenken anzuver⸗ trauen. Meine Herren, das ist meine Meinung vollständig, und ich darf auch sagen, sie ist durchgedrungen bei den Erwägungen der Königlichen Staatsregierung. Es darf aber nicht verschwiegen werden, daß, bevor wir zu dieser Ueberzeugung haben gelangen können, doch nicht unerhebliche Bedenken obgewaltet haben.

Ich bitte nur Eins zu erwägen. Wir haben es in Schleswig⸗ Holstein zu thun mit einer Bevölkerung, welche, abgesehen von den wenigen Güterdistrikter, Jahrhunderte lang unter staatlicher Polizei⸗ verwaltung gestanden hat. In den sechs östlichen Provinzen die Patrimonialpolizei mag so schlecht und so unvollkommen gewesen sein, ie s wir doch immer Elemente vor, welche an die Handhabung obrigkeitlicher Gewalt von altersher gewöhnt waren, und dies ist einer der Hauptgründe gewesen, weshalb man sich für die Verwandlung der Patrimonialpolizei in die ehrenamtliche in den sechs östlichen Provinzen so rasch entschlossen hat, und weshalb sie sich,

wie ich glaube aussprechen zu dürfen, im Allgemeinen so gut bewährt. meine Herren, wird man doch nicht in Abrede stellen können,

Sauf einem so bedeutsamen Gebiet der inneren Politik, wie es

Organisation der ländlichen Polizeiverwaltung ist, von

äußersten Wichtigkeit ist, auch den Standpuntt der Ent⸗ wickelung der in Frage kommenden Bevölkerung genau zu erwägen, und wenn wir auch zu dem Abschluß gekommen sind, die Provinz Schleswig⸗Holstein für vollständig reif, wenn ich mir diesen Ausdruck gestatten darf, zur Einführung des Instituts der Amtsvorsteher zu erklären, namentlich auch wegen der sozialen und wirthschaftlichen Verhältnisse, wegen der Vertheilung des Grund⸗ besitzes, wie sie dort obwaltet, so haben wir uns doch der ernsten Verpflichtung nicht entziehen können, uns die Frage vorzulegen, ob man dieses System der Amtsvorsteher in demselben Umfange einführen könne, wie in den Antrag Lassen es Ihnen heute vorschlägt, genau die Nachahmung des betreffenden Paragraphen der Kreisordnung von 1872 bezw. 1881, wonach der Ober⸗Präsident nur dann befugt sein soll, einen kommissa⸗ rischen Amtsvorsteher zu ernennen, wenn nach dem Ausspruch des Kreistages keine zur Uebernahme des Amts geeignete Persönlichkeit vorhanden ist. Wir haben diese Frage nach sorgfältiger Erwägung doch verneinen zu müssen geglaubt, nicht sowohl aus Rücksichten des Zweifels gegen die Fähigkeit der Provin; im Allgemeinen, das Amts⸗ vorsteher⸗Institut auszufüllen, sondern, wie ich schon wiederholt zu bemerken die Ehre gehabt habe, ausschließlich wegen der eigen⸗ artigen Verhältnisse, welche im Norden und im Süden der Provinz obwalten. Ich brauche, glaube ich, dies nicht näher vor Ihnen aus⸗ zuführen; es liegt ja auf der flachen Hand, daß diese Erwägungen von der allerernstesten Art sind, namentlich die Verhältnisse in Nord⸗ schleswig. Sie dürfen die starken und zähen anti⸗

Meine Herren! nationalen Tendenzen, welche dort noch vorhanden sind, in keiner Weise unterschätzen. Es ist hier ein kompaktes antinationales Element, welches gar nicht in Vergleich zu stellen ist mit beispielsweise den Verhältnissen in Westpreußen, auf die auch exemplifizirt worden ist. Man hat gesagt: was man in Westpreußen ruhig hat einführen können, d. h. also das System der Amtsvorsteher, wie es die Kreisordnung von 1872 vorschlägt,

im ersteren Bezirk giebt es Bestrebungen und Strömungen, welche unseren Staatsinteressen zuwider sind, und man wird auch in Nord⸗ schleswig mit denjenigen Handhaben, die die Kreisordnung an die n Hand giebt, dem Dänenthum, wenn ich es offen aussprechen soll, genügend und ausreichend entgegentreten können. Das ist eine An⸗ schauung, die der Staatsregierung doch als eine viel zu optimistische und wenig vorsichtige erscheint.

Wir bedürfen ich wiederhole das ganz entschieden fester,

Fall ist. amt vor sich gegangen ist.

noch von mir ersucht worden,

haben. Ziffern anzugeben, die mir durch die Güte des hier Regierungs⸗Präsidenten mitgetheilt sind. alten Provinzen, d. b. also ungefähr, wie der Bezirk bis zur Emanirung der Kreisordnung nur 18 % sämmtlicher Amtmänner Ehren⸗Amtmänner waren,

gefunden hat

darauf richtet, Debatten hier bleiben zu lassen, der Bevölkerung überzuleiten.

wir dann Ganzen durch Ehren⸗Amtmänner ersetzt, das lasse ich dahingestellt; aber ich glaube, zum Gegenargument gegen das, und die Kommission in dieser Hinsicht behaupten, ist angeführt habe, vollkommen ausreichend.

Amt des Bürgermeisters als Ehrenamt hingestellt ist und, wie ich hoffe, sich in demselben einigermaßen verfehlt, diese Berufung als unzutreffend wollen; vielmehr muß die Königliche Staatsregierung dabei verharren, daß was dieser hochgebildeten, in Bezug auf Intelligenz und wenigstens das kern man auch in Nordschleswig ganz ruhig wagen; denn auch Schleswig⸗Holstein, was völkerung von Rheinland und Westfalen gemuthet ist, in Betreff einer Beschränkung der ehrenamtlichen Mit⸗

Ungebühr nicht empfunden werden dürfen. und hypervorsichtige Anschauungen der

könne sehr t Ober⸗Präsidenten gesagt hat, ich kann mich deinem negativen Votum

und westfälische Kreis⸗ und Provinzialordnung in Erinnerung hat, der muß doch wissen, daß gerade die ganze Arbeit sich darum gedreht hat, aus dem Institut der besoldeten Beamten das Ehren⸗ amt zu machen, also die genannten beiden Provinzen in dieser Hinsicht ganz auf den Boden der östlichen Provinzen zu stellen; und die Königliche Staatsregierung ist in jedem Stadium der Berathung auf das Eifrigste bemüht gewesen, allen Wünschen entgegenzukommen, welche dazu führen konnten, die allmäh⸗ liche Umwandlung des Instituts der besoldeten Beamten in das Ehrenamt herbeizuführen. eneeeee Wenn es überhaurt eines Beweises noch bedürfte, so erlaube ich mir zum Ueberfluß, Ihnen §. 27 der Kreisordnung für Westfalen in Erinnerung zu bringen, wo es ausdrücklich heißt:

Die Stelle des Amtmanns ist ein Ehrenamt, welches einem angesehenen und vorzugsweise aus den größeren Grundbesitzern aus⸗ zuwählenden Amtseingesessenen übertragen werden soll, Ein Amt⸗ mann mit Besoldung soll nur bestellt werden, wenn ein geeigneter Ehrenamtmann nicht zu gewinnen ist.

Nun, meine Herren, ich bin überzeugt, die beiden verlesenen Sätze drücken das Prinzip des Ehrenamts noch viel präziser aus, als die Kreisordnung von 1872; denn hier ist ausdrücklich auf die Grund⸗ angesessenen als vorzugsweise geeignet zur Führung des Ehrenamts Bezug genommen, was in der Kreisordnung von 1872 nicht der Der Erfolg ist denn auch, soweit es sich jetzt übersehen läßt, in der Richtung gegangen, daß die allmähliche Umwandlung zum Ehren⸗ Im Augenhlick bin ich leider nicht in der Lage vielleicht kann ich es bei der dritten Berathung nachholen —, Ihnen das ziffermäßig nachzuweisen. Der Herr Ober⸗Präsident ist heute mir mitzutheilen, wie sich nach Ema⸗ nirung der westfälischen Kreisordnung die Verhältnisse entwickelt Ich weiß heute nur aus dem Regierungsbezirk Minden die anwesenden Herrn Während nämlich in diesem b ist eine Vermehrung um 40 % seit⸗ dem eingetreten, wenigstens in den Fällen, wo eine Erledigung statt⸗ versichern, daß die Praxis der Behörden unablässig sich diese Bestimmung nicht etwa, wie es leider bei den als möglich vorausgesehen ist, einen todten Buchstaben sondern sie soviel wie möglich in Blut und Leben

Ich kann

Ob das so leicht sich vollzieht von heute zu wenigen Jahren, daß die Berufsbeamten si

schon sagen können, sind im großen was der Herr Referent das, was ich eben Ebenso steht es mit der Rheinprovinz, wo auch ausdrücklich das Sinne entwickeln wird. Also es ist doch zurückweisen zu

Kultur Standpunkt stehenden Bevölkerung wie in sage ich dieser hochgebildeten Be⸗ durch den Gesetzgeber zu⸗

auf demselben

anschließen, daß dann, nachdem der höchste Selbstverwaltungskörper der Provinz gesprochen hat, die Sache erledigt sein soll. in der Meinung, daß in der sehr überwiegenden Mehrzahl der Fälle es gar nicht dazu kommen wird, daß eine Differen; der Meinung zwischen dem Provinzialrath und dem Ober⸗Präsidenten in Bezug auf eine solche Frage an den Tag tritt, ebensowenig wie es bisher in der Provinz Westfalen der Fall gewesen ist; sondern es wird beinabe stets die Ernennung der Amtsvorsteher in Schleswig⸗ Holstein sich genau so vollziehen, wie in den alten Provinzen, und es wird von der Kautel, die man im Interesse der Staatssicherheit geglaubt hat anbringen zu müssen, sehr wenig Gebrauch gemacht

werden.

Abe: das muß ich doch sagen: wenn ein solcher Aus⸗ nahmefall und er wird ein sehr seltener sein ein⸗ tritt, d. h., wenn der höchste Verwaltungsbeamte der Provinz selbst dem Votum des Provinzialraths gegenüber nach Pflicht und Gewissen würde sagen müssen: nein, ich kann in diesem Fall meine Ueberzeugung der des Provinzialraths nicht unterordnen, dann liegt es doch in der That sehr nahbe, daß man noch eine höhere Instanz haben muß, welche dem Ober⸗Präsidenten Gelegenheit giebt. seine woblerwogene Anschauung ich will nicht sagen, in jedem Fall zur Geltung, aber doch wenigstens zur Anhörung zu bringen Ueberhaupt, meine Herren, ist das ein für gesund zu erachten Zustand, daß der Ober⸗Präsident, der doch zugleich auch der V sitende des Provinzialraths ist, auf einem solchem Gebiet, bei Fällen von solcher Tragweite, wenn er gute Gründe für seine abweichende Haltung ben glaubt, sich ohne weiteres dem Votum ei

zu haben Kollegiums, dessen Vorsitzender er ist, unterordnen soll?

Man wird auch verweisen auf die Kreisordnung von 1872, wo

nderem Gebiet ein ähnlicher Zustand besteht, nämlich die Er⸗

ag der Liste der zu Amtsvorstehern geeigneten Personen. Aber

ein Fall von einer vergleichsweise sehr viel geringeren Erheb⸗

Hier handelt es sich um die ganze Autoritét des Ober⸗

Präsidenten, und die so zu vinkuliren, daß man ihm einen Rekurs ab⸗

jchneiden will, das halte ich für bedenklich für die ganze autoritative Stellung, die er einnimmt.

Also ich möchte mich dahin refumiren, des Antrags Althaus, welcher die Beschlüss wieder herstellt, die einzige Möglichkeit sehe, zu gelangen.

Niemand würde es lebhafter beklagen, als eine solche Verständigung scheitern würde. Aber di auf diesem Gebiet obliegen, sind zu ernst, um sie Kompromisses in diesem Falle machen zu können. Wir erblicken in demjenigen, was das Herrenhaus Ihnen vorschlägt, bereits ein Kom⸗ promiß zu Gunsten der Selbstverwaltung der Provinz. Wir hätten ja die Vorlage ganz anders gestalten und das Haus in eine gewisse Zwangslage der Regierung gegenüber bringen können; das ist nicht ge⸗ schehen. Wir haben Ihnen optima fide den Vors⸗ g der E führung der Amtsvorsteher gemacht und bitten das .

im Stiche lassen zu wollen.

Ich habe, offen gestanden, aus den Erörterun einigermaßen den Eindruck gewonnen, als wenn um eine Strömung handele, die ich möchte 1 ein besonde es schleswig holsteinisches Selbstgefü grund stellt.

Meine Herren, dies S

tzte, der dieser wackeren und solchen S

Regierung, wenn Pflichten, die uns zum Opfer eines

lbstgefühl ist gewiß durchaus berechtigt; i besonnenen Bevölke absprechen e Postulate ung um dieses Hintergrund kann die nicht die Hand bieten; und ich hoffe, das anschließen. Ich habe di stellen und dadur e zu einem bringen, so werden Sie ein Werk gründen, welches vielleicht zuerst in der Provinz Schleswig⸗Holstein sich einer großen Popularität nicht erfreuen wird; aber ich bin überzeugt, daß die Be⸗ völkerung der Provinz sich ebenso in die Sache hineinleben wi wie es die Bevölkerung der sechs östlichen Provinzen und wie Bevölkerung von Westfalen und der Rheinprovinz in Bezug a Kreisordnungen gethan hat, die beinahe dasselbe System enthalten in Bezug auf die Ernennung der Ehrenamtmänner und der Ehrenamts⸗ bürgermeister, wie das hier vorgeschlagen ist. Ich bitte daher das hohe Haus, durch Annahme des Antrages

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wirkung, das wird auch wohl in der Provinz Schleswig⸗Holstein als

Nun ist ja ferner vielfach behauptet worden, das seien übertriebene . der Staatsregierung und man gut damit auskommen, daß, wenn der Provinzialrath dem

objektiver und auf Erwägungen des persönlichen in'der Bevölkerung! i

n Bezug auf die Anstellung dieses oder jenes Amtsvorstehers nicht

1

aus sich dem Standpunkt der Regierung und den Vorsch ägen rrenhauses anzuschließen.

Abg. Graf Baudissin: Die Hauptbedenken, die gegen den Beschluß des Herrenhauses vorgebracht seien, erledigten sich mit der Erwägung, daß die fragliche Bestimmung nur in den dänischen Distrikten eine praktische Bedeutung erhalten würde. Nach der Erklärung des Ministers würde die Annahme des Kommissionsantrages das Zustandekommen des Gesetzes ernst⸗ lich gefährden. Seine politischen Freunde glaubten aber, die Verantwortlichkeit für das Scheitern des Gesetzes nicht über⸗ nehmen zu können und würden deshalb mit wenigen Aus⸗ nahmen für den Antrag Althaus stimmen.

Abg. Peters (Pinneberg): Er bitte, den Kommissions⸗ vorschlag aufrecht zu erhalten. Eine Bestimmung, daß da, wo durch gewählte Amtsvorsteher das Staatsinteresse nicht genügend gewahrt erscheine, die Polizei durch kommissarische Amtsvorsteher wahrgenommen werde, halte er für nicht zu umgehen. Aber man gehe zu weit, wenn man eine solche Bestimmung gleich für die ganze Provinz geben wolle. Bei einer Bestimmung, wie sie das Herrenhaus vorschlage, sei, auch wenn nur ausnahmsweise davon Gebrauch gemacht werde, doch im Prinzip die Einführung des Instituts der Amtsvorsteher lediglich von dem Ermessen des Ministers abhängig. Es müsse böses Blut machen, wenn angesehene Männer, die von ihrem Kreistage und auch vom Provinzialrathe für fähig zum Amtsvorsteher erachtet worden seien, in der Ministerialinstanz für unfähig erklärt würden. Der Provinzialrath scheine ihm eine Körperschaft zu sein, die unter allen Umständen das staatliche Interesse genügend wahren werde, und es scheine ihm undenkbar, daß der Ober⸗Präsident sich nicht mit dem Provinzialrathe über die Person eines Amtsvorstehers sollte einigen können. Der Vor⸗ schlag des Herrenhauses enthalte ein unverdientes Mißtrauen gegen den Provinzialrath und gegen die Bevölkerung über⸗

daß es sich ja für den Pro⸗

haupt. Es bleibe zu beachten,

vinzialrath nicht um die Ernennung von Amtsvorstehern handele, sondern nur um seine Mitwirkung bei Verwerfung von Personen, die von einem Selbstverwaltungskörper prä⸗ sentirt worden seien. Der Kommissionsvorschlag befinde sich auch in materieller Uebereinstimmung mit dem Vorschlag des Provinzial⸗Landtages von 1882. Er bitte, demselben die Zu⸗ stimmung zu ertheilen.

Abg. Dr. Windthorst: Seine Stellung zu der ganzen Kreisordnungsreform habe er wiederholt dargelegt und die bisherigen Erfahrungen hätten ihn nicht belehrt, daß er un⸗ richtig geurtheilt habe. Deshalb habe er auch heute gar kein Interesse für das Zustandekommen dieses Gesetzes an sich. Wenn der Minister der Ansicht sei, daß überall Befriedigung über die Kreisordnungen sei, so glaube er (Redner), derselbe befinde sich im Irrthum. Die Reform sei aber einmal durch⸗ geführt und so bleibe nichts übrig, als abzuwarten, wie die Dinge sich weiter entwickeln würden. Er sei über⸗

S v“ Totalrevision werde sehr bald nothwendig Daß eine Einheit auf diesem Gebiet geschaffen sei, könne er dem Minister auch nicht zugeben. Die alten Provinzen seien wesentlich besser gestellt und hätten mehr Selbstverwaltung als die neuen, jedenfalls seien sie besser daran, als Westfalen und die Rheinlande, und er sehe heute noch nicht ein, weshalb man diese Verschiedenheit geschaffen habe. Daran, daß die Dinge sich so gestaltet hätten, wie es geschehen sei, hätten die Abgeordneten für Schleswig⸗Holstein mit geringen Ausnahmen ganz fest und tapfer mit⸗ gewirkt, und in Westfalen und im Rheinlande werde man dies Verdienst sicher niemals vergessen. Heute kämen sie und verlangten für sich andere Bestimmungen, als sie den Hannoveranern und Rheinländern aufgehalst hätten. Diese anderen gegen die alten Provinzen zurückgesetzten Theile hätten aber das lebhafteste Interesse, daß auch die Schleswig⸗Holsteiner dieselben Bestimmungen erhielten; sie wollten so viel Genossen ihres Leidens haben, als möglich und sie wünschten sich die Abgeordneten für Schleswig⸗Holstein als Leidensgenossen, damit sie sie als Kampfgenossen gewönnen, um aus den Kreisordnungen das herauszubringen, was zu ihrem Nachtheil und Verdruß hineingekommen sei. In Reil und Glied wollten sie gemeinsam kämpfen für das, was sie damals zu erreichen versucht, aber nicht erreicht hätten; unitis viribus würden sie es erreichen. In der Theorie hätten ja die Abgeordneten für Schleswig auch Recht; da sie aber in der Praris nicht so gehandelt hätten, so werde er und seine Freunde heute gegen ihre Vorschläge stimmen. Tu l'as voulu, George Dandin! 1 8 Abg. Krah: Trotz genauer Erwägung aller Gründe, die der Minister vorgebracht habe, müsse er bei der Auffassung stehen bleiben, daß es genüge, wenn man den Ober⸗Präsidenten in Gemeinschaft mit dem Provinzialrath als letzte Instanz bestehen lasse. Die Zusammensetzung des Provinzialraths biete genügende Garantie für eine absolut unbefangene und das Staatsinteresse genügend beachtende Prüfung der Personenfrage. 1 u1“ Abg. Lassen tritt für seinen Antrag ein, der für die Be⸗ stellung kommissarischer Amtsvorsteher einfach die bezüglichen Vorschriften der Kreisordnung für die alten Provinzen auf Schleswig⸗Holstein übertragen will. 1 Es folgt eine persönliche Auseinandersetzung zwischen den Abgg. Dr. Windthorst und Dr. Freiherr von Schorlemer einer⸗ seits und dem Referenten Francke andererseits, in welcher dieser sich gegen den Vorwurf der Inkonsequenz in Bezug auf seine Abstimmung bei der westfälischen und bei der vor⸗ liegenden Kreisordnung vertheidigt. 1. 8 Antrag Lassen wird abgelehnt. Die Abstimmung über den Antrag Althaus ist eine namentliche. Der Antrag wird mit 180 gegen 104 Stimmen angenommen. Mit dieser Veränderung wird §. 50 angenommen. Die §§. 51—69 werden ohne Debatte Hierauf vertagt sich das Haus. b Schluß 4 ½¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.

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angenommen.

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Die in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die weitere Herstellung neuer Eisenbahnlinien für Rechnung des Staats und sonstige Bauausführungen und Beschaffungen zur Vervollständigung und besseren Ausnutzung des Staatseisenbahnnetzes, von dem Minister der öffentlichen

Arbeiten, von Maybach, gehaltene Rede lautete: 8 Nachdem mein Herr Kommissarius ausführlich die Gründe für die Regierungsvorlage auseinandergesetzt hat, wie er es auch bei der zweiten Berathung bereits gethan hat, möchte ich nur noch ein Wort hinzufügen: Ich meinerseits kann Sie ebenfalls nur dringend bitten, den Antrag von Tiedemann anzunehmen. Der Hr. Abg. Gardemin hat gesagt: der jetzige Zustand hat schon 10 Jahre bestanden, warum kann er nicht noch ein Jahr länger bestehen? Dem möchte ich denn doch entgegentreten. Es giebt ein Anwachsen des Verkehrs, eine Ge⸗ staltung des Betriebes, wonach die Dinge, die 10 Jahre lang be⸗ standen haben, ohne Gefahr für die Sicherheit und die Ordnung des Betriebes das elfte und zwölfte Jahr hindurch nicht weiter bestehen bleiben dürfen, und um einen solchen Fall handelt es sich hier. Die Bahnhofs⸗ anlage in Spandau gehört mit zu den schwierigsten Aufgaben, die wir in Preußen zu lösen haben. Es handelt sich darum, Interessen, die doch nun einmal vorhanden sind, zu schützen, Verbesserungen für die Schiffahrt und den Eisenbahnverkehr, für den Eisenbahnbetrieb berbeizuführen, die auf die Dauer nicht zu vermeiden sind. Daß bei jeder Aenderung einer Bahnhofsanlage die r jene Interessen ver⸗ letzt werden, ist ganz s diese oder jene Hoffnungen ich will nicht sagen Spekulation nicht erfüllt werden, ist auch jatürlich. Aber wir haben uns bei allen diesen Fragen genau zu ver⸗ gegenwärtigen: auf welcher Seite liegt der Schwerpunkt der Interessen? nd gerade diese Erwägung hat im vorliegenden Fall uns dahin ge⸗ führt, zu sagen: der Personenverkehr muß konzentrirt werden auf den Hamburger Bahnhof, Güterverkehr auf den Lehrter Bahn⸗ hof. Ich habe auch, hier die Berathung stattgefunden hat, mir die Frage nochmals vorgelegt: könnte man nicht in der That den Wünschen, die ausgesprochen sind, ohne für die Sache entgegenkommen? Ich bin zu einem verneinenden Re⸗ sultat gelangt. Ich kann Ihnen noch weiter sagen, daß ich das Bedürfniß hatte, mich persönlich über die Wahrheit zu informiren, auch an Ort und Stelle gewesen bin 1 die We“ aller Verhältnisse; si e

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das bestimmt sagen zu können eine andere Lösung als den jetzigen Vorschlag auch nach Jahr und Tag nicht machen. 4 Ja, hätten wir tabula rasa. meine Herren, brauchten wir uns an nichts zu kehren, brauchten wir auf die Interessen des eigentlichen Spandauer Verkehrs keine Rücksicht zu nehmen, sondern könnten wir uns so, wie es unserem Eisenbahnherz gefällt, dort einrichten, dann würden wir uns viellicht eine andere Stelle gus⸗ suchen, wo wir den Bahnhof anlegen. Aber wir müssen auf die Ver⸗ hältnisse der Bevölkerung, wie sie sich entwickelt haben und in Zu⸗ kunft sich noch weiter entwickeln werden, Rücksicht nehmen Und ist es in der That ein solches Unglück, wenn der Lehrter Bahnbof, der bisber zum Personenverkehr benutzt worden ist, erweitert und 1. für den Güterverkehr verwendet wird, und der Hamburger L. I konzentrirt den ganzen Personenverkehr erhält? Ist das nicht s für Spandau mit gewissen Annehmlichkeiten verknüpft, daß auf em einen Bahnhof alle Bedürfnisse für den Personenverkehr zu befriedigen sind? Ich sollte meinen, daß das der Fall ist. Wie gesagt, eine bessere Lösung würden wir kaum, ja, ich ann sagen, würden wir nicht in der Lage sein, nach Jahresfrift 35 zuschlagen, nach Allem, was wir uns überlegt been. perr würden blos eine Verzögerung herbeigeführt haben, die für den Ver kehr und noch viel mehr für die Sicherheit des Betriebes mit großem Nachtheil verbunden wäre. Ich bitte Sie also, den Antrag des Hrn. von Tiedemann und Genossen anzunehmen.

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1““ Literatur.

Aus Heidelberg, 22. April, wird der „Karlsruher Ztg.“ berichtet: II11“ ö“

Die Manesse'sche Liederhandschrift ist unserer Universitäts⸗ Bibliothek wieder einverleibt worden. Diese erfreuliche Thatsache gab zur Absendung von Dankadressen an Se. Majestät den Kaiser, an Se. Königliche Hoheit den Großberzog sowie an Se. Durch⸗ laucht den Fürsten Bismarck Veranlassung. In Nachfolgendem geben wir den Wortlaut der Adressen wieder. . 8

Die an Se. Majestät den Kaiser gerichtete Adresse lautet:

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigfter Kaiser und König! Aller⸗ gnädigster Kaiser, König und Herr! In einer Zeit der tiefsten Er⸗ niedrigung des deutschen Volks, der größten Heimsuchung unserer Ru⸗ perto⸗Carola ist die Manesse sche Handschrift der Bibliotheca Palatina entfremdet worden. Noch auf Befehl Sr. Majestät des Allerdurchlauch⸗ tigsten Kaisers Wilhelm wurde dieses kosthare Dokument für das Deutsche Reich wieder erworben, und Dank der Allergnädigsten Verfügung Ew. Majestät der Bibliotheca Palatina zurückgegeben. In den Schicksalen der Manesse schen Handschrift sviegelt sich das wechselvolle Geschick unseres Vaterlandes wider, in Gegensätzen, wie

sie von der mensch⸗ lichen Phantasie greller kaum erdacht werden könnten. Der Verlust der Manesse'schen Handschrift für die Universität Heidelberg schon an sich von schwer wiegender Bedeutung, erbielt durch die Verhältnisse, unter welchen er erfolgte, das Gepräge einer tiefschmerzlichen Schädi⸗ gung der geistigen Bestrebungen unseres Volks. In wahlverwandter Würdigung der Wiedervereinigung dieses köstlichen Liederschatzes mit den Werken unserer Bibliothek durfen wir unsere Errungens aft zu⸗ gleich als ein freudiges nationales Ereigniß feiern; denn die Hand⸗ schrift wird unserer Bibliothek zurückgegeben; r Zeit der Aufrichtung eines machtvollen Deutschen Reichs als ein Geschenk der Begründer desselben. So wird der Wiedergewinn dieses Denkmals deutscher Literatur ein besonders werthvoller, der Tag der Schenkung ein hochwichtiger in den Annalen der Ruperto⸗Carola. Die Universität Heidelberg gelobt, das von Ew. Majestät verliehene Gut in höchsten Ehren zu balten, zu hüten und zu bewahren zum Nutzen der ge⸗ lehrten, ja der ganzen gebildeten Welt. Jeder Zeit aber werden die Angehörigen der Ruperto⸗Carola in tiefempfundener unvergänglicher Dankbarkeit rerharren gegen Ew Majestät den Allerhöchsten Geber. Geruhen Ew. Majestät, diese Adresse als den Ausdruck unserer ehr⸗ furchtsvollsten Ergebenheit Allergnädigst entgegenzunehmen BHeidel⸗ berg, im April 1888. Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majestät allerunterthänigste

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Engerer Senat der Unioersität Heidelberg im Namen sämmtlicher Hochschullehrer. An Se. Königliche Hoheit nachstehende Adresse abgesandt: Durchlauchtigster Großherzog, Gnädigster Fürst und Herr! Rector Magnificentissime! Unter ihren Schätzen einer der kostbarsten, ein Kleinod einziger Art, war der Palatina Heidelbergs seit mehr als zwei Jahrhunderten entrissen, die Manesse sche Handschrift. Wollte der Deutsche erfahren, wie das Gemüth seiner Minnesänger einst der Liebe und des Lebens Leid und Lust im Liede ausgeströmt hatte, so mußte er in die Fremde gehen, mußte ein Volk fremder die Gunst bitten, den Einblick in die Dichtungen seiner zu gestatten. Freudige Erregung ergriff daher alle Gebi deulschen Volks bei der Kunde, ein deutscher Mann Ursprungs habe den Weg gefunden, jenes deutsche Klein Volke zurückzugewinnen; Majestät, Allerdurch Kaiser, der immer im Eigenen Herzen die Empfindunger Volks empfand, und die Regierung Allerbhöchstseines rasch zu jedem Opfer bereit, diesen Weg betreten; die”

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aus der Fremde in sein altes Heim zurückgeführt worden ist. Ew. Durchlaucht haben sich ein unvergängliches Verdienst um unsere Universität erworben. Indem wir Hochderselben diesen Ausdruck unseres tiefgefühlten Dankes darbringen, glauben wir zuͤgleich die Empfin dung der ganzen Gelehrtenwelt ausgesprochen zu haben, welche fortab unabhängig von fremdem Wohlwollen den Schlüssel zu diesem reichen Schatz deutscher Dichtkunst im eigenen Besitz hat. Ew. Durch laucht unterthänigster Engerer Senat der Universität Heidelberg im Namen sämmtlicher Hochschullehrer. Heidelberg, den 10. April 1888. Handbuch der Organisation und Verwaltung der städtischen Schuldeputation. Für den praktischen Gebrauch bearbeitet von H. Steffenhagen, Beigeordneter a. D. Berlin J. J. Heine’s Verlag. 1888. (Ladenpreis 4 ℳ, eleg. in Leinen geb 4 50 ₰.) In der Erwägung, daß das Studium der in der Gesetzsammlung, im Centralblatt für die gesammte Unterrichtsverwal⸗ tung und in den Ministerialblättern überall zerstreut vorliegenden, die Schulverwaltung regelnden Bestimmungen durch eine svstematische Darstellung derselben ohne Zweifel mehr erleichtert und gefördert wird, als durch einen Kommentar zu den vielen einzelnen Schul⸗ verfassungsgesetzen und Ministerialverordnungen, hat der Verfasser i dem vorliegenden Handbuch, welches die stadtische Schulverwaltun behandelt, die systematische Zusammenstellung der einschlagenden Materie einem Kommentar vorgezogen. thaltsverzeich⸗ niß: Allgemeiner Theil. Spezieller Theil: I. Bu Organisation und Stellung der Schuldeputation. Erstes Die Organisation. Zweites Kapitel: Die Stellung der 1 deputation zu anderen Behörden. II. Buch. Wirkungskreis der Schuldeputation. Drittes Kapxitel: Der Wirkungskreis. Viertes Kapitel: Der innere Wirkungskreis. Ebö1u1.“ Verwaltung der Schuldeputation. Fünftes Kapite ie Verwaltung und Unterhaltung der Schulen. Sechstes Ka haltung der Lehrer und die Fürsorge für dieselben. fachen, das Volksschulwesen berührenden Fragen der Ge⸗ theils gesetzgeberisch, theils aus Lehrerkreisen angereg Handbuch für die Mitglieder der städtischen Behör der Schuldeputation nicht unwillkommen sein. Bemerkung, daß der Verfasser im §. 30 irrthümli die Ab⸗ theilung für die katholischen Kirchenangelegenheiten im Ministerium der geistlichen. Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten n. bestehend anführt. 8

Erzeugung Europas w

3 bl.“ folgende Angaben gemacht.

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Die Gesammtzunahme Mi Centner oder 24,12 %. Darar mau iemark und Schweden 71 8 2 1 zs Pogn ukrzagns 2 . Lothasl;a†’. 8 sowie Rußland alle eurovpäischen Produktions betheiligt: Dänemark und Schweden blieb die erzeugte Rübenmenge auf gleicher Höhe wie im Vorjahre und bei? at eine Verminderung des Ertrages um 1,1 Millionen Ce

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Deutsche ug, Organ für die Interes

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en Handschrift werde in ihre deutsche Heimath zurückwan . 8 l

uckwa gespannter Erwartung fragte nun Deutschland nach Rückwanderung. Die Spannung hat sich gelöst Stätte früheren Daseins, der Palatina Heidelbergs, ist die nesse'sche Hand schrift zurückgegeb n. Groß aber ist die Freude der Universitat, der Stadt Heidelberg, des bodischen Landes. Und diese Freude drängt vor Allem die Universität zum höchsten Dank gegen alle Urheber dieser ihrer Freude. So wendet sich die Ruperto⸗Carola mit ibrem innigsten Dank auch an Ew. Königliche Hoheit. Denn sie weiß ja, daß sie jenes frohe Ergebniß vor Allem wieder der stillen und unab⸗ lässigen Fürsorge Ew. Königlichen Hoheit verdankt, die Sie a s ibr hochgesinnter, jedem Interesse des geistigen Lebens mit voller See zugewandter Rector magnificentissimus seit Jahren in Wort und Th bekundet haben, wie eng Allerhöchst Sie Ihrer Ruperto⸗Carola Si verbunden fühlen.

la Si Nehmen daher Ew. Königliche Hoheit huldvo diesen Dank der Universität entgegen, den Allerhöchst Ihnen da freudig bewegte Herz voll und rein entgegenträgt. Die Universität Heidelberg aber, die, was sie in Freuden einst als Eigenthum inne atte, mit Stolz j s von Kaiser und Reich besitzt, wird der Verantwo mit dieser Gabe auf ihre Schultern gelegt ist, immerdar en und wird dieses Geistes⸗ kleinod des deutschen as deutsche Volk mit jeder Sorgfalt hüten und bewahren. 8 hen Hoheit unterthänigster Engerer Senat der Universität Heide im Namen sämmtlicher Hochschul⸗ lehrer.

Der Wortlaut Bismarck zugegangene Durchlauchtigste er 8 j Tage, an welchem u niversität be nte Tege. andfclch wiedergeschenkt i 8 trübsten Zeit der deutschen Geschichte et sich unser Dank auch an Ew. Durchlaucht, auf enden Vortrag Se. Majestät der Allerdurchlauchtigste Kaiser Wilhelm die Wiedererwerbung dieses Kleinods unter den deutschen Handschriften zu veranlassen geruht hat. Als erster Berather des Kaisers, der allezeit ein Mehrer des Reichs

Hochdero Förderung dieser Wieder⸗ kann. Unsere Hand

ent⸗ Poesie von der Zeit der Staufer bis zu Rudolf von 4 und in derselben den Ausdruck und das Erzeugniß des damaligen Gemüthslebens unseres Volks. Be⸗ säße man aus jener Zeit nichts als diese Handschrift, so würde sich aus ihr allein ein reiches und vielgestaltiges Bild deutschen Lebens in jener Periode herstellen lassen. Während der großen Erniedrigung unseres unter der

nicht hoch ge hält die Blüthe n

der Geißel des dreißigjährigen Krieges leidenden Vater⸗ landes wurde uns diese kostbare Liedersammlung entrissen, und damit eine der Quellen für die wissenschaftliche Erforschung der Glanzperiode mittelhochdeutscher Dichtung abgegraben. Die uns bei der Feier des fünfhundertjährigen Jubiläums geschenkte photographische Nachbildung, so wichtig und dankenswerth sie ist, kann das Original nicht ersetzen. Schon ein flüchtiges Vergleichen der farbigen Bilder der Handschrift mit den Photographien genügt, um die Ueberlsgenheit des Ori⸗ ginals über die Nachbildung zu erkennen. Aus der letzteren kann vieles, was aus den Malereien selbst für Kultur⸗ und Kunstgeschichte zu gewinnen ist, nicht ersehen werden. Nüge die farbigen Bilder sind vollkommen verständlich und wir esitzen in ihnen einen Schatz, der uns kulturgeschichtlich einen tiefen und weiten Einblick in das ritterliche und höfische Leben, sowie in das Treiben der Bürger, der Geistlichen und der fahrenden Leute im dreizehnten Jahrhundert eröffnet. In der Geschichte der Handschrift spiegeln sich die Phasen der allgemeinen deutschen Geschichte ab. Eöö Zeit Edles erzeugt, das ging im siebzehnten Jahrbundert verloren; was auch in der Zeit allmählicher Erstarkung deutscher Macht wieder⸗ holt vergeblich versucht war, das ist jetzt dem neuen 8, lungen. Wie das Reich die Wiedergewinnung längft Fte 8* vinzen feiert und ewig feiern wird, so muß unsere Hochschule die is dahin für unmöglich gehaltene Zurückerstattung dieses ihr einst ent⸗ fremdeten Kleinods als eine unvergeßliche patriotische That in ihren Annalen verzeichnen. Noch in der späͤtesten Zakunft wird Pen vn der großen Zeit, mit welcher Ew. Durchlaucht Name und Ruhm für immer verknüpft ist, singen und sagen, daß sie die überrheinische Heimath aller deutschen Dichter und Künstler ec gennen bes⸗ dankerfüllt wird man dann auch preisen, daß durch Ew. Denchlagcht

2. Fr; sche Lieder⸗ I hochherzige Verwendung dieser alte deutsche Lieder⸗ und

Neudamm.) Nr. 5 Auf welche Weis zuverlässigsten den Samen auf seine Keimfähigkeit? Vo Schumann. Mein Forstgarten. Von E. S betreffend die Unfall⸗Versicherung der in

lichen Betrieben beschäftigten Personen. (Vortrag, gehalten von Hrn.

Forstwirthe d⸗Lexikon tsch

e.⸗ Forstmeister Mühl in der ersten Versammlung nassauisch (Fortsetzung.) Illustrirtes Forst“⸗ und Verlag von Paul Parey, Berlin. Die Raubvögel inem Anhang über Vogelschutz. Von K. G. Lutz. rlags⸗Institut, E. Hänselmann's Verlag, Stuttgart.

den Erlaß der Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge Staatsbeamten. Vom 28. März 1888.— Das er Landwirthschaft. Vereidigung der Königlichen nsel Rügen. Personalien. Vakanzen für rgan für Jagd, Fischerei, Neumann, Neudamm.) Nitsche. Die tto. Zur Frage der unn. isonberichte. Aus G. Fernsler. Ein Bos primi- Vereinsnachrichten ꝛc.

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Gewerbe und Handel.

Generalversammlung der Victoria zu Berlin, Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft, vom 30. April cr. genehmigte die Anträge über die Vertheilung des Rein⸗ gewinns von 1 339 159 für das Geschäftsjahr 1887. Hiernach 8 8 ictori IIZII1“ 251 erhalten die Aktionäre der Victoria eine Dividende 25 ½ % der Einzahlang oder 153 pro Aktie, gegen o im Vorjahre; die mit Gewinnbetheiligung Versige der Unfallversicherungs Abtheilung 41 ½ % der Gesammtsumme der bisher ämien

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bt gezahlten Jahrespräm finanziellen und geschäftlichen Ergebnisse der Vic oria er dem Geschäftsberichte Folgendes: Die Transport⸗Versichern wie die Einzel⸗Unfallversicherungs⸗Abtheilung entwicke sich zufriedenstellender Weise, während die Hauptbranche der Victoria, die Lebensversicherungs⸗Abtheilung, sehr erfreuliche Re ultate aufzu- weisen hat. Insgesammt gingen in dieser Abtheilung 2 Anträge über 25 341 081 Versicherungssumme ein, 867 An 3 739 268 mehr als im Vorjahre. Es wurden 4262 Police 18 164 987 Versicherungssumme ausgefertigt, und der Gesammt⸗ Versicherungsbestand stellte sich Ultimo 1887 auf 31 335 Policen über 119 051 1099 Versicherungssumme, und die Rentenversicherungs⸗ Abtheilung wies dazu eine jährliche Rentenversicherungssumme von 90 691 auf. Im Jahre 1887 starben 193 Personen mit einer fälligen Versicherungssumme von 637 247 ℳ, und es verblieb aus dem günstigen Verlauf der Sterblichkeit ein Gewinn von 467 377 Die Baar⸗Prämien⸗Einnahme der Lebensversicherungs⸗Abtheilung stieg um 661 900 auf 4 780 314 ℳ, die rechnungsgemäße Prämien⸗ Reserve inel. der Risiko⸗Reserve hob sich um 2 869 673 (60,03 00 der Baar⸗Prämieneinnahme) auf 20 563 875 Die zur freien Dis⸗ position stehenden Kapital⸗Gewinn⸗ und Gewinn⸗Prämien⸗ wie Risiko⸗Reserven, den bestimmte Verpflichtungen der Gesell⸗ schaft nicht gegenüberstehen, vermehrten sich auf nahezu 3 Millionen Mark, worin 500 000 für den aus der Lebensversicherungs⸗Risiko⸗ Reserve abgeschiedenen Kriegs⸗Versicherungs⸗Reservefonds enthalten sind. Die Gesammt⸗Reserven des Geschäfts erreichten ult. 1887 den Bestand von 24 121 361 und die Gesammt⸗Aktiva die Höhe von 33 010 878 Die Zinseneinnahme stieg um 144 962 auf

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1 gs Dem Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktienges schaft Berliner Neustadt für 1887 entnehmen wir Folgendes: Die am Schluß des Jahres 1886 im Besitz der Gesellschaft befindlich gewesenen Terrains umfaßten einen Flächeninhalt von 307 125 qm. Hiervon wurden im Jahre 1887 verkauft aus den Werthklassen I. und II 6199 am, unentgeltlich abgetreten Straßenland ohne Werth 173 qm, so daß am Schlusse des Jahres 1887 verblieben 300 753 qm. Der Bestand am Schlusse des Jahres 1886 von 307 125 qm war unter Zugrundelegung der Sachverständigentaxe vom 25 April 1881 resp. des Selbstkosten⸗

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