Abg. Wehr (Konitz) spricht die Zuversicht aus, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten alles thun werde, was in seinen Kräften und ressortmäßig in seiner Macht stehe, um die schwer betroffenen Ueberschwemmungsdistrikte im Weichsel⸗ delta in den Bestrebungen zu unterstützen, der Wiederkehr ähnlicher Katastrophen vorzubeugen. Wenn er auch dem Minister für Landwirthschaft nicht das gleiche Vertrauen entgegenbringen könne, da dieser die Verhältnisse des Ostens nicht genau kenne, so zweifle er wenigstens nicht an dem guten Willen des Ministers, die Interessen der Landwirthschaft zu wahren. Dem Abg. Dr. Sattler gegenüber müsse er die Kommissions⸗ beschlüsse bezüglich der Nogatcoupirung vertheidigen; der Abg. Dr. Sattler scheine den Kommissionsbericht gar nicht gelesen zu haben.
Abg. von Puttkamer (Plauth) bittet um die Annahme des Antrags Minnigerode und hofft, daß durch schleunige In⸗ angriffnahme der Bauten Seitens des Staats das Möglichste gethan werde, um die arbeitsame Bevölkerung der betroffenen Distrikte in den Stand zu setzen, ihre Existenz wiederzugewinnen.
Abg. Dr. Sattler: Er begreife vollkommen, daß die Ver⸗ treter Westpreußens am liebsten einen Spezial⸗Minister aus Westpreußen für westpreußische Angelegenheiten haben möchten. Den Bericht der Kommission habe er sehr genau studirt.
Damit schließt die Generaldiskussion.
§. 1 lautet nach den Beschlüssen des Hauses in zweiter Lesung:
Die Staatsregierung wird ermächtigt, eine verbesserte Regu⸗ lirung der Stromverhältnisse in der Weichsel und Nogat durch fol⸗ gende Anlagen:
a. Herstellung eines Durchstichs für den Weichselstrom durch
ddie Danziger Binnennehrurg auf der Linie Einlage⸗Ostsee
nebst Bedeichung und Molenanlagen, Molen⸗, Damm⸗ bauten ꝛc. zur dauernden Offenhaltung der Mündung der Danziger Weichsel bei Neufähr, Schiffahrtsanlagen zur Verbindung des Durchstichs Danziger Weichsel, Durchdeichung der Danziger Weichsel und Zurücklegung der Stromdeiche des linken Weichselufers bis zur Gemlitzer Wachbude aufwärts, Durchdeichung der Elbinger Weichsel mit Anschlüssen an den rechtsseitigen Durchstichsdeich und die Stromdeiche des Großen Marienburger Werders, Herstellung eines Eiswehres in Kittelsfähre,
nach Maßgabe der vom Minister der öffentlichen Arbeiten fest⸗
zustellenden, auf 20 000 000 ℳ Kosten berechneten Projekte herbei⸗
zuführen.
Hierzu liegt zunächst folgender Antrag der Abgg. Rickert und Genossen vor:
§. 1 Litt. a am Schluß wie folgt zu fassen:
„nebst Bedeichung und Molenanlagen, sowie Molen- und bauten ꝛc. zur dauernden u. s. w.“
Derselbe wird angenommen.
§. 2 lautet nach den Beschlüssen zweiter Lesung:
Mit der Ausführung der im §. 1 bezeichneten Anlagen ist vor⸗ zugehen, sobald durch einen auf Grund des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848 gebildeten Deichverband die Aufbringung eines Kostenbeitrages von 7 230 000 ℳ und die Ueber⸗ nahme der künftigen Unterhaltung der zu den Anlagen §. 1 Litt. a, c und d gehörigen Deiche sichergestellt ist.
Derselbe wird ohne Debatte genehmigt, ebenso der von der Regierungsvorlage nicht abweichende §. 3:
Der Finanz⸗Minister wird ermächtigt, zur Deckung der im §. 1 erwähnten Kosten im Wege der Anleihe eine entsprechende Anzahl von Staatsschuldverschreibungen auszugeben. .
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchem Course die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, sowie wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 1197) zur Anwendung.
Bei Schluß des Blatts begann die Diskussion über §. 4.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der vom Herrenhause unverändert angenommene Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in der Stadt Tirschtiegel, zugegangen.
— Die Cession von Miethen eines unter Zwangs⸗ verwaltung stehenden Grundstücks Seitens des Grund⸗ stückseigenthümers an einen Anderen ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 15. Februar d. J., im Geltungsbereich des preußischen Zwangsvoll⸗ streckungsgesetzes vom 13. Juli 1883, zwar hinsichtlich der während der Zwangsverwaltung fällig werdenden Miethen wirkungslos, sie erlangt aber, nach Aufhebung der Zwangs⸗ verwaltung resp. nach Befriedigung des betreibenden Gläu⸗ bigers, hinsichtlich der später fällig werdenden Miethen die ihr allgemein rechtlich zuerkannte Wirksamkeit.
— Die Ermittelung des Jahresarbeitsverdienstes der Baugewerbetreibenden, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, hat nach einem Bescheid des Reichs⸗Versicherungsamts vom 15. März d. J. (Nr. 521) behufs Berechnung der Prämie nach Maßgabe derjenigen Zeit zu erfolgen, während welcher der Versicherte im Laufe des Jahres im Baubetriebe thätig gewesen ist; dagegen findet hinsichtlich der Berechnung einer Rente für derartige Baugewerbetreibende die Bestimmung des §. 5 Absatz 4 des Unfallversicherungsgesetzes in Verbindung mit §. 6 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes Anwendung. (Ver⸗ gleiche Rundschreiben vom 30. November 1887 Absatz 2, „‚Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 32.)
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich Zoll- und Steuerdirektor Golz, ist hier eingetroffen.
— S. M. Panzerschiff „Kaiser“, Kommandant Kapitän zur See Hoffmann, ist am 2. Mai cr. in Plymouth ein⸗ getroffen und beabsichtigt, am 4. dess. Mts. die Reise fort⸗ üsetzen.
S. M. Fahrzeug „Loreley“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant Freiherr von Lyncker, ist am 1. Mai cr. in Lar⸗ naca (Cypern) eingetroffen und beabsichtigt, am 2. dess. Mts. wieder in See zu gehen.
„— Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über EEET11“ (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von ort). S. M. Kreuzer „Adler“ 7.,1. Apia. (Poststation: Apia Samoa⸗Inseln].) — S. M. Kreuzer „Albatroß“ 8./4. ilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) — S. M. S. „Ariadne“ 27./4. Havana 29./4. (Poststation: Norfolk [Virginia]) — S. M. Knbt. „Cyclop“ 22./2. Kamerun. (Poststation: Kamerun.) — S. M. Knbt. „Eber“
mit der
der oberen Nogat bei
Inseln].) — S. M. S. 15./4. — 17./4. Kiel. (Poststation: Kiel.) — S. M. Kreuzer „Habicht“ 22./3. Kapstadt. (Poststation: Kamerun.) — S. M. Knbt. „Iltis“ 23./4. Yokohama. (Poststation: Hong⸗ kong.) — S. M. S. „Kaiser“ Kiel 27,/4. (Poststation: bis 3. 5. Gibraltar, vom 4.5. bis 18./5. Barcelona [Spanien].) — S. M. Fahrzeug „Loreley“ Konstantinopel. 15./4. — 17./4. Athen 21./4. — 23./4. Rhodus 24. /4. (Poststation: Konstan⸗ tinopel.) — S. M. S. „Luise“ 18.,2. Kiel. (Poststation: Kiel.) — S. M. Kreuzer „Möwe“ 19./4. Zanzibar. (Poststation: Aden.) — S. M. S. „Moltke“ 10.4. Wilhelmshaven 15./4. — 18.,4. Kiel. (Poststation: Kiel.) — S. M. Pnzrfahrzg. „Mücke“ 2. 8. 87 Wilhelmshaven. (Post⸗ station: Wilhelmshaven.) — S. M. Kreuzer „Nautilus“ 15.,3. Zanzibar. (Poststation: Zanzibar.) — S. M. S. „Nixe“ Wilhelmshaven 17./4. — 22./4. Kiel. (Poststation: Kiel.) — S. M. S. „Prinz Adalbert“ 10.,4. Wilhelmshaven. (Post⸗ station: Wilhelmshaven.) — S. M. S. „Stein“ 10./4. Wil⸗ helmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) — S. M. Knbt. „Wolf“ 26./4. Singapore. (Poststation: Singapore.) — Kreuzergeschwader: S. M. S. „Bismarck“ (Flaggschiff), „Carola“, „Sophie“. „Olga“, S. M. S. „Bismarck“, „Carola“ und „Sophie“ 18.,4. Yokohama 8./5. — S. M. S. „Olga“ 19.8. 87 Apia. (Poststation für die Schiffe des Kreuzergeschwaders: Singapore.)
Breslau, 3. Mai. (W. T. B.) Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Victoria hat die von den Frauen und Jungfrauen an Allerhöchstdieselbe gerichtete Adresse mit einem Handschreiben beantwortet, in welchem es heißt:
„Eine Adresse, von zahlreichen Frauen und Jungfrauen Breslaus unterzeichnet, hat Mich aus Anlaß des Hinscheidens unseres vielgeliebten Kaisers und Königs Wilhelm mit Worten der Theilnahme begrüßt und dabei der sorgenvollen Zeit gedacht, welche durch die Krankheit Meines Gemahls Mir und Unserm ganzen Volke eine schwere Prüfung auferlegt. In so trüben Tagen des Mitgefühls aller Kreise der Bevölkerung gewiß zu sein, ist ein erhebender Gedanke, und Mein Bestreben soll es sein, nicht nachzulassen in der Pflege und Sorge um den theuern Kaiser und König, den Gott in seinen Schutz nehmen möge. Daß die Frauen und Jungfrauen Breslaus in ihrer Ansprache Meiner Bestrebungen auf dem Gebiete der Frauenbildung, der Pflege um die Kranken und der Sorge um die Kinder gedenken, ist Mir ein wohlthuender Beweis dafür, daß Meine Arbeit keine erfolglose ge⸗ wesen, und daß wir nie nachlassen sollen, unsere Kräfte dem Wohle des Volkes auf allen Gebieten zu widmen. Victoria.“
Wittenberge, 3. Mai. (W. T. B.) Ihre Majestät die Kaiserin und Königin traf mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria und dem Gefolge heute Vor⸗ mittag um 9 Uhr 10 Minuten hier ein. Allerhöchstdieselbe wurde von den Provinzial⸗, Kreis⸗ und städtischen Behörden sowie dem Offizier⸗Corps des 11. Ulanen⸗Regiments empfan⸗ gen und von einer großen Menschenmenge enthusiastisch begrüßt. Nach der Vorstellung der empfangenden Persönlich⸗ keiten fuhr Ihre Majestät mit Prinzessin Tochter durch die prachtvoll geschmückte Bahnstraße unter dem Jubel der Be⸗ völkerung nach dem Elbhafen, stattete dem Diakonissenhause einen Besuch ab und begab Sich sodann an Bord des Regierungsdampfers „Hermes“, welcher gegen 10 Uhr zur Fahrt nach den Ueberschwemmungsgebieten der Prignitzschen Elbniederung die Ankker lichtete.
Sachsen. Dresden, 2. Mai. (Dr. J.) Der König ist heute Vormittag von Zittau über Görlitz nach Sibyllen⸗ ort gereist.
Württemberg. Stuttgart, 2. Mai. (St.⸗A. f. W.) Die 4. evangelische Landessynode ist heute Vormittag 10 Uhr von dem Kultus⸗Minister von Sarwey feierlich er⸗ öffnet worden.
Baden. Karlsruhe, 2. Mai. (W. T. B.) Der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin haben heute die Rückreise von Cannes angetreten, gedenken jedoch unter⸗ wegs an verschiedenen Orten Ober⸗Italiens noch kürzeren Aufenthalt zu nehmen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 2. Mai. Der Großherzog verfolgt, wie die „Meckl. Nachr.“ von zu⸗ verlässiger Seite erfahren, unausgesetzt Alles, was zur Linde⸗ rung der Noth in den überschwemmten Gegenden des Landes geschehen kann, mit der größten Aufmerksamkeit. Wie Se. Königliche Hoheit früher, auf die erste Nach⸗ richt des geschehenen Unglücks hin, sofort für die damals zunächst betroffene Stadt Dömitz und Umgegend die Summe von 1500 ℳ aus Allerhöchster Schatulle ange⸗ wiesen, so hat der Großherzog jetzt, wo sich der angerichtete Schaden mehr übersehen läßt, wiederum helfend eingegriffen und weitere 2500 ℳ an den Centralverein zur Unterstützung der Nothleidenden in der Eld— Niederung überweisen lassen.
Rostock, 2. Mai. Das Großherzoglich Mecklen⸗ burgische Füsilier⸗Regiment Nr. 90 hierselbst (Com⸗ mandeur Oberst von Bennigsen) begeht am 12. Juli d. 82 sein hundertjähriges Bestehen.
Mecklenburg⸗Strelitz. Neustrelitz, 1. Mai. Die Großherzogin ist gestern Abend nach England abgereist.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Mai. (W. T. B.) Bei der fortgesetzten Spezialdebatte des Budgets im Abgeord⸗ netenhause wurde der Titel Centralleitung des Unterrichts⸗ Ministeriums mit 189 gegen 53 Stimmen angenommen. Dagegen hatten gestimmt: die Jungeczechen, einige Altezechen, einige Mitglieder des deutsch-⸗österreichischen Klubs, der deutsche Klub, die deutschnationale Vereinigung, die Demokraten und die Antisemiten.
Pest, 1. Mai. (Wien. Ztg.) Das Amtsblatt publizirt die Ernennung des zweiten Präsidenten der Kurie, Nikolaus Szabo, zum ersten Präsidenten derselben, ferner die auf eigenes Ansuchen erfolgte Enthebung des Ober⸗ gespans des Saroser Komitats, Thomas Matyasowsky, und die Ernennung Eugen Szmrecsaͤnyi's zum Ober⸗ gespan des genannten Komitats.
Frrankreich. Paris, 1. Mai. (Köln. Ztg.) Die äußerste Linke im Senat hat erklärt, „daß sie die cäsari⸗ anische, plebiszitische und antirepublikanische Bewegung, die
7/3. Cooktown 20,/3. (Poststation: Apia (Samoa⸗
“
auf den Namen eines Mannes organisirt worden, durchaus
„Gneisenau“ 10./4. Wilhelmshaven.
mißbillige“. Es wurde in Folge dessen beschlossen, daß, vom politischen Standpunkt, zwischen ihren Mitgliedern und den Anhängern oder Anstiftern des Boulangismus keine Gemein⸗ schaft bestehen könne.
— 2. Mai. (W. T. B.) Déroulede erklärt in einem Schreiben an den „Temps“, daß die Patriotenliga in An⸗ betracht der gegenwärtigen schweren inneren Fragen momentan davon abstehen würde, sich mit der auswärtigen Politik zu beschäftigen.
Italien. Rom, 2. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer begründeten die Depu⸗ tirten Bonghi, Derenzi und Pozzolini ihre Inter⸗ pellationen in Betreff der afrikanischen Politik der Regierung. Dieselben zollten übereinstimmend der Aus⸗ führung der Expedition vom militärischen Gesichtspunkt Anerkennung. Derenzi will vor allen Dingen wissen was die Regierung wolle. Bonghi hält die Ehre Italiens für gewahrt, will Frieden mit Abessynien und eine Be⸗ schränkung der Okkupation auf Massovah. Pozzolini er⸗ klärt: er werde zu Gunsten der Regierung stimmen. Der Kriegs⸗Minister legte dar, daß die Regierung, den allge⸗ meinen Verhältnissen Rechnung tragend, und da sie keine Er⸗ oberung Abessyniens beabsichtige, ihren früheren Erklärungen gemäß, sich nur auf eine kraftvolle Entfaltung der militärischen Macht gegenüber Abessynien zu beschränken gedachte. Die Erörterungen in der Kammer anläßlich des verlangten Kredits von 20 Millionen hätten dargethan, daß die Expedition nur eine beschränkte sein sollte. Die englische Mission unter Portal habe die militärischen Opera ionen nicht verzögert. Das Programm der Regierung sei durch den General San Marzano vollständig ausgeführt worden. Der Minister sprach Letzterem sowie den Truppen desselben seine vollste Anerkennung aus. (Lebhafter Beifall.) Der Minister⸗ Präsident Crispi erklärte: wie der Kriegs⸗Minister be⸗ merkt habe, sei das Programm der Regierung ausgeführt: was die Zukunft anlange, so werde man in Sahati bleiben und die Besetzung einer weiteren Zone, anstreben; die Regierung hoffe auch Ailet zu besetzen. Die Regierung hege festes Vertrauen auf den Frieden. Möge die Kammer ihre Meinung alsbald aussprechen, denn es sei nothwendig, daß die Kammer die afrikanische Frage löse. (Beifall.) Die Fortsetzung der Be⸗ rathung wurde hierauf bis morgen vertagt. — Die Kammer hat den Gesetzentwurf, betreffend die lokalen Steuern in geheimer Abstimmung mit 248 gegen 115 Stimmen ab⸗ gelehnt.
— 3. Mai. (W. T. B.) Baccarini wird in der
heutigen Sitzung der Kammer einen von 12 Deputirten, darunter auch Seismit⸗Doda, unterzeichneten Antrag ein⸗ bringen, laut dessen die Kammer sich belobigend über die Tapferkeit der Armee und Marine ausspricht, die militärische Politik an den Küsten des Rothen Meeres als den nationalen Interessen nicht entsprechend erachtet und die Regierung auf⸗ fordert, die Truppen von den Küsten des Rothen Meeres zurückzuziehen. Der Kronprinz machte gestern Nachmittag eine Spazier⸗ fahrt und wurde überall, wo er sich zeigte, lebhaft begrüßt. Zahlreiche Glückwunschtelegramme sind gestern im Quirinal eingetroffen. Der König besuchte alle bei dem Unfall Ver⸗ wundeten, welche sich bereits, mit Ausnahme Lorenzo's, besser befinden.
Türkei. Konstantinopel, 2. Mai. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ meldet: Wie es heißt, würde, nachdem Photiades Pascha ablehnte, der ehemalige Botschafts⸗ Rath der türkischen Botschaft in Paris, Nikoldi Effendi Sartinski, zum Gouverneur von Kreta ernannt werden. Aus diesem Anlasse soll derselbe den Muschirs⸗ oder Marschallsrang erhalten.
Bulgarien. Tirnova, 2. Mai. (W. T. B.) Prinz Ferdinand ist um 5 Uhr Nachmittags eingetroffen und wird wahrscheinlich bis nach dem Pfingstfest hier verweilen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. Avpril Beide Kammern des Reichstages haben heute den Kompromißvorschlag des Bewilligungsausschusses, den Kaffee⸗ zoll von 26 Oere auf 19 Oere per Kilogramm herabzusetzen, abgelehnt. Der bisherige Kaffeezoll bleibt bestehen. Beide Kammern haben ferner beschlossen, ein Schreiben an die Re⸗ gierung zu richten, in welchem diese ersucht werden soll, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen das Recht der Postverwaltung zur ausschließlichen Be⸗ förderung von Postsachen zwischen den einzelnen Orten und der sogenannten Lokalpost geschüͤtzt wird.
Christiania, 30. April. Auf Befehl des Königs soll eine Kommission niedergesetzt werden, die sich über die Frage, betreffend die Anlegung von zeitgemäßen Festungswerken zur Küstenvertheidigung bei Christianssand oder in dessen Nähe, gutachtlich äußern soll. Gleichzeitig soll unter⸗ sucht werden, ob sich mit den eventuellen Befestigungsanlagen ein Stützpunkt für die Kriegsmarine und ein Zufluchtshafen für die Handelsmarine vereinigen lassen.
Dänemark. Kopenhagen, 1. Mai. In einer am 20. April abgehaltenen Staatsraths⸗Sitzung ist, nach der „Nat.⸗Tid.“, die Ausführung der sogenannten West⸗Enceinte der EE1““ von Kopenhagen beschlossen worden. Noch an demselben Tage erhielt das In⸗ genieurcorps Kriegs⸗Ministerium die nöthigen Anweisungen. Die in Angriff zu nehmenden Arbeiten sollen ein fortlaufendes sturmfreies Hinderniß in einem solchen Abstande von der Stadt bilden, daß ein Bombardement derselben absolut unmöglich sein wird. Die Nord⸗ und Nord⸗ westfronten von Kopenhagen sind schon durch das Seefor' bei Charlottenlund, das Garderhöifort, das Damgaardsfort sowi ausgedehnte Ueberschwemmungs⸗Vorkehrungen geschützt.
von dem
Zeitungsstimmen.
Die „National⸗Zeitung“ führt in einem Artikel, betitelt: „Abschaffung der Stichwahlen“ u. A. Folgendes aus: ... Der natürliche Begriff einer „Mehrheit“ entspricht durchaus dem, was man bei uns willkürlicher Weise als „xrelative Mehrheit“ bezeichnet. Wenn 10 000 abgegebene Stimmen sich auf vier Kandidaten derart vertheilt haben, daß dieselben resp. 4000, 3000, 2000 und 1000 crhielten, so hat derjenige Kandidat, welcher 4000 empfing, mehr Stimmen, als jeder andere Kandidat; und jeder Beurtheiler, welcher von der künstlichen Schöpfung der „absoluten“ Majorität nichts wüßte, würde dies unbefangen dahin ausdrücken, daß der Kandidat mit den 4000 Stimmen die „Mehrheit“ erhalten habe. Die Bestimmung, daß für den Sieg
die sogenannte absolute Majorität, d. b. mindestens eine Stimme über die Hälfte erforderlich sei, folgt, wie immer man über ihre Zweckmäßigkeit denken mag, keinenfalls aus dem Grundsatze, daß die Mehrbeit zu entscheiden hat. Die „absolute Majorität“ ist denn auch in anderen Ländern theils unbekannt bei den politischen Wahlen, theils doch nicht mit der Schärfe zur Voraussetzung gültiger Wablergebnisse gemacht, wie bei uns, wo die Natur der Dinge — der deutschen Neigung zu abstrakten Begriffen gemäß — geradezu dieser mathematischen Abstraktion geopfert wird. In England gilt einfach die natürliche Mehr⸗ heit, welche man bei uns geringschätzig als „relative“ bezeichnet. Es ist das keinewegs etwa damit zu errlären, daß es früher dort nur zwei Parteien gab und daher beide Mehrheitsbegriffe auf das Nämliche hberausgekommen wären; denn abgesehen davon, daß man auch nach der neuerdings eingetretenen, größeren Zersplitterung des englischen Parteiwesens keene Aenderung nothwendig gefunden hat so war es gerade in früherer Zeit in England nichts Ungewöhnliches, daß ver⸗ möge persönlicher Rivalitäten mehr als zwei Kandidaten auftraten. In einigen anderen Ländern, wo man sich mit der sofortigen Gel⸗ zung der natürlichen Mehrheit nicht begnügen will, wenn dieselbe im Verhältniß zur Gesammtzahl der Stimmen eine niedrige ist, hat man für solche Fälle eine Wiederholung des Wahlaktes, aber mit voller Freiheit desselben, ohne Beschränkung der Wähler auf bestimmte Kan⸗ didaten, wie bei unseren Stichwahlen, angeordnet. In einer Anzahl deutscher Staaten, z. B. in Sachsen, genügt schon im ersten Wahl⸗ gange die sogenannte relative Mehrheit.
Der Forderung der „absoluten Majorität“ liegt die Beforgniß zu Erunde, daß ohne diese Vorbedingung die Wahlen nur Minder⸗ heiten repräsentiren würden. Aber dies ist auch durch das genannte Mittel nicht zu verhindern; beispielsweise die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhause pflegen ausgesprochene Minderbeitswahlen zu sein. Vor Allem jedoch: diejenigen „absoluten“ Mehrheiten, welche man durch unsere Stichwahleinrichtung zusammenbringt, haben in vielen Fällen kein natürliches politisches Recht, die Zusammensetzung der Volksvertretung zu beeinflussen. In harmloseren Zeiten, in denen das System der absoluten Majorität und der Stich⸗ wahlen bei uns eingeführt wurde, nahm man an, bei den letzteren würden die verwandten Parteien zusammengehen. Doch man hat dabei sicherlich nur an die Verwandtschaft vositiver Bestrebungen gedacht, nicht an die Verwandtschaft im Haß, welche thatsächlich immer ausschließlicher die Triebfeder des Zusammenwirkens bei Stich⸗ wahlen wird. Ein Abgeordneter, welcher von deutschfreisinnigen, ultramontanen und sozialdemokratischen Stimmen gewählt ist, vertritt keine in der öffentlichen Meinung vorhandene Auffassung der poli⸗ tischen Angelegenheiten; er ist nur dazu da, die Anwesenheit eines Andern zu verhindern; das aber ist nicht der Zweck der Wahlen. Wir beurtheilen widernatürliche Wähler⸗Allianzen, bei denen eine uns nahbestehende Partei betheiligt wäre, ganz ebenso; wenn es richtig sein sollte, was behauptet worden, daß in einigen Wahlkreisen National⸗ liberale für sozialdemokratische Kandidaten gestimmt haben, um die Wahl eines Ultramontanen oder eines Welfen zu verhindern, so würde das in unseren Augen ganz ebenso die Verderblichkeit der Stichwahlen darthun.
Auch künstlich geschaffene Begriffe üben mit der Länge der Zei tine starke Wirkung auf den Menschen er seine Amme.“ In einem großen Theile Deutschlands ist man so sehr daran gewöhnt, unter der Mehrheit die „absolute“ zu verstehen, daß es zur richtigen Würdigung der Frage für Viele erst nothwendig sein wird, sich von der Herrschaft dieser Denkgewohnheit frei und sich klar zu machen, daß die bei uns sogenannte relative in Wahrheit e natürliche, die wirkliche Majorität, daß die sogenannte solute nur eine größere ist, die als solche für die Ent⸗ scheidung von Wahlen ja erwünscht, aber keineswegs nothwendig ist. Las an der Einrichtung der Stichwahlen richtig ist, die Tendenz, bei großer Zersplitterung der Meinungen die Vertreter ver⸗ wandter Auffassungen zur Vereinigung zu drängen, das würde minde⸗ seens ebenso, vielleicht umfassender erreicht werden, wenn die natürliche Mehrheit, die sogenannte relative, entschiede. Denn die Besorgniß, daß gegnerische Parteien sich mit Erfolg schon in dem ersten Wahl⸗ ange vereinigen könnten, würde darauf hinwirken. Dagegen ist an⸗ daß Parteien, welche innerlich nichts mit einander gemein haben, die Allianz im ersten Wahlgange in der Regel unmöglich finden würden. Es ist beispielsweise nicht anzunehmen, daß die Sozialdemokraten schon im ersten Wahl⸗ gange für eine andere Partei stimmen würden, denn ihre ganze Eristen; beruht auf dem gesonderten Auftreten bei den Wahlen; und ähnlich, wenngleich nicht völlig ebenso, dürfte es sich betreffs des Centrums verhalten; dasselbe läßt wohl einmal aus⸗ nahmsweise, wie 1887, in keine
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zunehmen,
d Wahlkreisen, in denen es kei Aussicht auf selbständige Erfolge hat, seine Anhänger sofort für eine andere Partei stimmen; aber im Ganzen ist auch das Centrum genöthigt, behufs Aufrechterhaltung der Disziplin gesondert zu marschiren. Berechtigte Wahlbündnisse also würden nach wie leicht stattfinden können, unnatürliche aber mindestens er⸗ werden, wenn die relative Mehrheit zur Entscheidung ge⸗ und die Stichwahlen fortfielen. Will man eine besondere Sicherung gegen Wablen, welche durch kleine Minderheiten bewirkt würden, so könnte man bestimmen, daß der erste Wahlgang nur dann endgültig sein soll, sofern die Hälfte oder auch zwei Drittel aller eingeschriebenen Wähler abgestimmt haben, daß, wenn die Bethei⸗ ligung geringer gewesen, der Wahlkreis eine zweite Wahl ebenfalls mit voller Freiheit der Kandidaten⸗Aufstellung vorzunehmen hätte; aber in beiden Fällen würde derjenige Kandidat gewählt sein, welcher die meisten Stemmen hat, einerlei, ob die Zahl derselben unter oder über der Hälfte wäre.
— Der Wochenschrift „Spinnerei und Weberei“ schreibt man aus Lübeck, 21. April:
Heute gestatten Sie mir einiges über die Lage des hiesigen Manu⸗ fakturwaarengeschäfts mitzutheilen. Das Platzgeschäft erfreut sich nach dem seiner Zeit erfolgten Eintritt Lübecks in den Zollverein und durch den dadurch ermöglichten freien Verkehr mit den benach⸗ barten Gegenden ersichtlich einer bedeutenden Zunahme. Lübeck ist seitdem nicht allein für die nächste Umgebung, sondern auch für weitere Kreise, in Holstein, Lauenburg, Mecklenburg, sogar theilweise in Schles · wig und Hannover der Bezugsplatz für gute, bessere und beste Qualitäten von Manufakturwaaren geworden. Es macht sich naturgemäß in den kleineren benachbarten Städten nicht bezahlt, derartige gute Waaren in so großer Auswahl wie hier vorräthig zu halten und hebt sich demgemäß der Absatz in Lübeck von Jahr zu Jahr. Der größere Absatz in diesen besseren und besten Qualitäten setzt die hiesigen Ge⸗ schäfte in den Stand, aus den ersten Fabriken und Spezialgeschäften direkt zu beziehen, anstatt die Waare aus zweiter und dritter Hand zu kaufen. — Der Umsatz in gewöhnlichen Hauptartikeln in Wolle, Baumwolle und Leinen, die ausschließlich aus deutschen Fabrikaten bestehen, ist stetig im Wachsen begriffen und durch ausländische und auswärtige Mitbewerbung in keiner Weise belästigt. In guten Mittelwaaren, sowohl in Stoffen als verarbeitet (Konfektion), durchweg deutschen Ursprungs, sind im letzten Jahre gute Um⸗ sätze zu verzeichnen, doch werden dieselben, nach Angabe hiesiger Ge⸗ schäfte, durch auswärtige Konkurrenz, marktschreierische Ankündigungen und Auktionen benachtheiligt. In feinern und feinsten Stoffen und eleganten Konfektions, die nur in einzelnen Theilen noch ausländischen Ursprungs sind, bieten verschiedene Geschäfte die größte Auswahl des Neuesten und Besten, doch werden durch in Massen vertheilte Kataloge und durch große Ankündigungen auswärtiger Kaufleute trotz der er⸗ wähnten großen Auswahl und der enormen Anstrengungen die hiesigen Geschäfte geschädigt, häufig, theils aus Unkenntniß der Qualität, theils weil man grundlos, wie an andern Plätzen ebenfalls geschieht, auswärtige und ausländische Geschäfte lieber als die Platzgeschäfte unterstüßt. — Meistens werden die Verkäufe hier abgeschlossen, doch wird auch in der Umgegend durch Reisende verkauft und der Absatz nach entfernteren Gegenden wird durch Probesendungen ver⸗ mittelt. Der Geschäftsverkehr mit den nordischen Durchreisenden
aus: „die Gewohnheit nennt
hat in den letzten Jahren etwas nachgelassen. Im Ganzen liegt das Platzgeschäft in Manufakturwaaren solide und gut. Der größere Theil des Umsatzes wird durch Baarzahlung beglichen und das Borgen bezw. das leichte Kreditiren ist hier nicht so üblich wie an vielen andern Plätzen. — Bedeutende Verluste sind leider alljährlich für die Modewaarengeschäfte durch den raschen Wechsel der Mode be⸗ dingt. Auch müssen bei fallenden Preisen die Platzgeschäfte sofort die Preise dem Artikel entsprechend ermäßigen. Bei steigenden Preisen zwingt die große Konkurrenz sie, so lange der Vorrath reicht, billig zu verkaufen. — Eine Folge der Zunahme des Platgeschäfts ist auch die gewesen, daß in der Geschäftsgegend der Werth der Grundstücke außerordentlich gestiegen ist. — Durch den bevorstehenden Eintritt Hamburgs in den Zollverein wird voraussichtlich, besonders in der ersten Zeit, sich die Mitbewerbung Hamburgs fühlbar machen, doch steht zu erwarten, daß die rührige und solide Geschäftsführung des hiesigen Platzes demselben sein Absatzgebiet sichern wird. Der Absatz nach dem Auslande, nach Finnland und Schweden gestaltete sich in der letzten Zeit günstiger als in den vorhergehenden Jahren, in welchen Finnland durch Realisirung der vielen Konkursläger der Be⸗ darf beschränkt wurde.
“ Statistische Nachrichten. 8
Das Märzheft der Monatshefte zur St Deutschen Reichs enthält auf den Monat März be weise über den Waarenverkehr mit dem Auslande, Zucker⸗ Produktion und Besteuerung, Durchschnittspreise wichtiger Waaren im Großhhandel, überseeische Auswanderung; außerdem für den Termin Ende 1887 Nachrichten über die Niederlagen für unverzollte Gegenstände in den einzelnen Verwaltungsbezirken des deutschen Zollgebiets. — Einem ministeriellen Bericht über das russische Unter⸗ richtswesen entnehmen wir nach der deutschen „St. Petersburger Zeitung“ folgende Mittheilungen: Wenn man allein die Ziffer der im schulpflichtigen Alter stehenden Bevölkerung in Rechnung zieht, zu welcher die Kinder zwischen 7 und 14 Jahren gehören, und welche ge⸗ wöhnlich 15 % der Gesammtbevölkerung bildet, so ergiebt sich, daß von rund 15 Millionen Kindern 1 467 000 oder 9,8 % aller schul⸗ pflichtigen Kinder in den Volksschulen des Ministeriums der Volks⸗ aufklärung unterrichtet werden. Die Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche keinen Unterricht erhalten, übersteigt somit diejenige der Unter⸗
atistik des zügliche Aus⸗ de,
richt genießenden mehr als neun Mal. Wenn man auch berücksichtigt, daß von den 90,2 % Kindern, die ohne Unterricht bleiben, ein gewisser Theil in anderen Schulen verschiedener Art und verschiedener Ressorts untergebracht ist und dort einen Elementarkursus durchmacht, vielfach auch eine höhere Bildung genießt, so bleibt doch noch immer ein ge⸗ waltiger Rest, der ohne jegliche Schulbildung ins Leben tritt. In den 24 209 Schulen, welche die 1 467 000 Kinder besuchten, unter⸗ richteten 29 309 Lehrer und Lehrerinnen, von denen 61 % ein Jahres⸗ gehalt von 200 bis 300 Rubel erhielten, während sich 39 % mit einem Gehalt von 50 bis 150 Rubel jährlich begnügen mußten.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. G “ 8 Wailhelm I. Das Leben Kaiser Wilhelm's des iegreichen. Dem deutschen Volke erzählt von Friedr. Heckel⸗ »ingenberg. Mit 8 Vollbildern. Stuttgart, Süddeutsches Verlags⸗Institut, E. Hänselmann's Verlag. (Preis elegant gebunden 1 ℳ) — Es lag dem Verfasser weniger daran, eine genaue chrono⸗ logische Darstellung von dem Leben des Kaisers zu geben, er hat mit Vorliebe den Charakter desselben gezeichnet und in demselben das Bild eines Mannes dargestellt, dessen Pflichttreue, dessen unerschütter⸗ liches Vertrauen auf das deutsche Volk ihn ein so herrliches Ziel erreichen ließ. In lebendiger Darstellung schildert uns der Verfasser den Heldenkaiser, seine drangsalreiche Jugend, die Arbeit seines Mannesalters und das segensreiche Wirken seines Greisenalters. Er bietet in diesem gut ausgestatteten Buche nicht allein ein Bild vom Leben des Kaisers, sondern auch eine Schilderung aus der Zeit⸗
D
kunde““ liegt fertig vor.
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Maramaros und Eichenwald an der Theiß, von Baron Ladislaus Mednvanszkvy; Nadelwald im s Dampfmühle zu Budapest, Zsolnay'schen Majolikafabrik, im Walzwerk zu Diosgyör, Altofen und Schiff am Stapel auf der Schifswerfte in Altofen, Ludwig Rauscher; und Aus der Papierfabrik in Nagy⸗Szlabos, Julius Haryv.
Karst, von Arpad Feszty; Inneres einer von Emerich Greguss; Erzeugnisse der von Julie Zsolnay; Schienenfabrikation von Arpad Feszty; die Schiffswerfte in von von
— Prof. Fr. Ratzel's großes Werk: die dreibändige „Völker Nachdem in den beiden ersten Bänden di Naturvölker eine lichtvolle Darstellung gefunden, schließt der soeben erschienene dritte Band mit einer umfassenden Schilderung der Kultur⸗ völker der Alten und der Neuen Welt das Werk ab. Wir haben früber über die beiden ersten Bände eingehend berichtet. Der dritte Band bewegt sich mit seinem reichen Inhalt auf einem vor allem andern geweihten Boden, auf welchem seit Jahrtausenden die Kultur ihre höchsten Entwickelungen in solcher Fülle getrieben hat, daß ein Kulturgebiet am anderen einen herrlichen Gürtel vom Mittelmee bis zum Stillen Ozean schlingt. In den einzelnen Haupt abschnitten durchwandern wir den arxabisch⸗afrikanischen, innerasiatischen, den indischen, den ostasiatischen —
die Sphäre der altamerikanischen Kulturvölker und den mittelländisch atlantischen Völkerkreis. Immer kommen wir auf den in der Natu der Länder bedingten Gegensatz von Nomaden und Ansässigen, von Hirten und Ackerbauern, und von jedem der Kulturkreise lernen wi seine Entstehung, seine Ausdehnung und Wanderung, seine endlich Ausgestaltung zu seiner heutigen Form und Inhalt kennen. Das Buch ist reich an geistvollen Konzeptionen, an neuen Gesichtspunkten und an tiefen Einblicken in die Psychologie der Kulturvölker. Es ist kla in der Anordnung, harmonisch und edel in der Sprache Die äußer Ausstattung hat die Verlagshandlung (Bibliographisches Institut in Leipzig) musterhart gestaltet. Der bildliche Apparat des ganzen drei bändigen Werkes erreicht die Höhe von 5 Karten, 30 Chromotafeln und 1120 Holzschnitten, sämmtlich nach besten Originalen wieder⸗ gegeben, von denen jedes
den kann. E1““ liche Unfallverf
in seiner Art ein Kunstwerk genannt wer⸗
dem Reichsgesetz vom 5. 2 ie Unf
der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten
auch das Statut der land⸗ und forstwirthschaftlichen Berufsge
schaft für Mecklerburg⸗Schwerin und die mecklenburg⸗schweri Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz enthält. In diesem übe sichtlich angeordneten und praktisch brauchbaren Buch ist der Verf gemacht, durch Anmerkungen und Verweisungen die bei
führung des Gesetzes mitwirkenden Personen, in das Verständniß Gesetzesstoffs, der recht verwickelt ist, einzuführen. Diese nicht leicht Aufgabe ist in der Schrift vortrefflich gelöst, denn dem Wortlaut d Gesetzes sind Erläuterungen beigefügt, welche dem Leser ei klares Bild von der praktischen Handhabung der Unfall versicherung in Mecklenburg⸗Schwerin geben. Ein dem gearbeitetes Sachregiste htern das Zurechtfinden ungemein das handliche macht die Schrift zum Taschenbuch sehr g eignet. Der P fü
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sehr billi
„Königshofen f n „Meyer' Konversations⸗Lexikon“. welche bereit in 4. Auflage erscheint dankt ohne Zweife nicht nur der vortrefflichen Ausstattun
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geschichte, deren Darstellung musterhaft genannt werden darf.
— Friedrich Wilhelm, Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen. Als Vorbild eines Fürsten im Krieg und Frieden. Dem deutschen Volke gewidmet von C. A. Fischer. Stuttgart. Süddeutsches Verlags⸗Institut, E. Hänselmann’s Verlag. (Preis reich illustrirt, elegant gebunden 1 ℳ) — Dieses Lebensbild vereinigt historische Vollständigkeit mit schöner Darstellung und warmem patriotischen Gefühl. Das Heldenleben unseres früheren Kron⸗ prinzen in allen seinen Phasen darzustellen, ein Bild seines echt deutschen Charakters zu zeichnen und die Liebe zu unserem Kaiserhaus zu wecken und zu beleben, diese Aufgabe hat der Verfasser trefflich gelöst.
— von König: Handbuch des deutschen Konsular⸗ wesens, 4. Ausgabe. Berlin 1888, R. v. Decker's Verlag (G. Schenk). — Für das Interesse, welches in weiteren Kreisen dem deut⸗ schen Konsularwesen zugewendet wird, spricht das öftere Erscheinen des oben erwähnten Handbuchs. Die neue Ausgabe desselben hat viel⸗ fache Ergänzungen und Erweiterungen erfahren. in die neueste Zeit hinein sind die einschlagenden Reichsgesetze und Kaiserlichen Verordnungen, die Instruktionen des Auswärtigen Amts und die sonstigen von den deutschen Konsuln zu berücksichtigenden Be⸗ stimmungen zur Ergänzung des Werks benutzt worden. Dasselbe ist sonach den Konsuln ein sicher erwünschter Führer bei Ausübung ihrer Berufspflichten. Es gewährt ferner dem Handelsstande sowie den sonst an die amtliche Thätigkeit der Konsuln gewiesenen Personen einen Anhalt bei Inanspruchnahme derselben. Der erste Theil des Handbuchs, welcher die Rechte und Pflichten der Konsuln im Allge⸗ meinen behandelt, enthält auch Naheres über die Zulassung zum Konsulardienst und über die Anforderungen, welche an die Kandidaten für diesen Zweig des öffentlichen Dienstes gestellt werden. Der zweite Theil ist den einzelnen Amtshandlungen der Konsuln gewidmet. Die Matrikelführung, die standes⸗ amtlichen, notariellen und richterlichen Befugnisse der Konsuln, deren Beziehungen zu der deutschen Kriegs⸗ und Handelsmarine, ihre Pflich⸗ ten in Bezug auf den Schutz und die Unterstützung der Deutschen im Auslande sind eingehender Erörterung unterzogen. Der dritte Theil bildet gewissermaßen eine Uebertragung des zweiten ins Praktische. Er enthält für die wichtigsten Zweige der konsularischen Thätigkeit Beispiele, Vorbilder und Formulare. Der in dieser Ausgabe neu hinzugekommene vierte Theil behandelt die Verhältnisse der deutschen Schutzgebiete. Bekanntlich sind für die dortige Verwaltung verschiedene dem Konsularrecht entnommene Bestimmungen einge⸗ führt. Nach manchen Richtungen hin sind die Konsularbehörden in direkte Beziehung zu den Kolonialbehörden gebracht. So kann als Berufungs⸗ und Beschwerdegericht für die Kolonien ein deutsches Konsulargericht bestellt werden. Auch in Bezug auf andere Zweige der Konsular⸗Thätigkeit (Zustellungswesen u. s. w.) kann es für die Konsuln von Werth sein, sich mit den Verhältnissen in den deutschen Schutzgebieten bekannt zu machen. Ebenso dürfte für inländische Be⸗ hörden und Geschäftsleute dieser Theil des Handbuchs Interesse haben, da die Beziehungen des Inlands zu den Schutzgebieten immer mehr an Ausdehnung gewinnen. N
— Zur Preisbewerbung um den Neubau der Frank⸗ furter Bank sind 68 Entwürfe eingeliefert worden. Der erste Preis mit 6000 ℳ mußte unter drei gleichwerthige Arbeiten getheilt werden, und zwar erhielten je 2000 ℳ 1) W. Martens und E. Schmidt in Berlin, 2) H. Ritter in Frankfurt a. M. und 3) die Architekten Christoph Welb und Wilhelm Müller in Frankfurt a. M.
— Von dem Prachtwerk: „Oesterreich⸗Ungarn in Wort und Bild“ gelangte die 59. Lieferung zur Ausgabe. Dieselbe ent⸗ hält zwei volkswirthschaftliche Aufsätze über Ungarns Wälder und
orstwirthschaft von Albert Bedö und die ungarische Industrie von
Karl Keleti. An Illustrationen enthält das Heft: Wassersperre in
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Text⸗Ausgabe mit Anmerkungen und Magistrats⸗Assessor zu Berlin.
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dem richtigen Erfassen dessen, was in ein Konversations⸗Lexikon ge hörkt, dem richtigen Abwägen Zeugniß ablegt. Nirgendwo ist gewiß mehr als bei einem derartigen Konversations⸗Lexikon wußte sich mit rühmenswerthem Geschick frei von einem verwirrenden Ballast zu halten, der für den Augenblick 6 82½ 4 42 8 4 e N H 4 1 über Zweck und Ziel einer Eneyklopädie hinausgeht. Der Reichthum belehrenden Inhalts und, neben der gründlichen, glei big 1 objektiven Darstellung aller Fächer, Uebersichtlichkeit des Ganzen und so ho Vorzüge des Werks, daß der seltene Erfolg usbleiben konnte schen Sammlung Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Gesetze erschien nachstehendes neue Bändchen: „Das Reichsgesetz, betreffend die Unfall Vom 11. Juli 1887.“ register von L. Mugdan, in Kraft getretene „Bauunfall⸗Versicherungsgesetz“, durch welches nun mehr die Unfallversicherung auf alle bei Bauten jeder Art beschäf tigten Personen ausgedehnt ist, hat ein praklisches Interesse nicht nu für die Baugewerbetreibenden und die Behörden, welche Bauten ar auch für jeden Privatmann, welcher einma einen sogenannten Regiebau unternimmt, d. h. die betreffende Arbeit ohn vollenden läßt. Das Gesetz bietet nun für das Verständniß Seiten der betheiligten Kreise insofern nicht unerhebliche Schwierigkeiten, als es umfangreiche Bezugnahme auf andere Normen, insbesondere das üstrielle Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884, aufzuweisen Stoffes und der Art der Ausführung möglichst an die, in dem gleichen e ei deo; 8,5 15 19 raus Verlage von dem Geheimen Regierungs⸗Rath von Woedtke herar anschließt, giebt nach einer Einleitung, welche die Entstehungsgeschicht gehende Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen, insbesonder auch unter Hervorhebung der vom Reich und in Preußen erlassenern Im versicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 vollständig abgedruckt, auf welches das kommentirte Gesetz sehr häufig Bezug nimmt, sodann Sachregister schließt das Werkchen. 3 1 Ferner die dritte Auflage von „Unfallversicherungsgesetz Unfall⸗ und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885.“ vorn Woedtke, Kaiserlichem Geheimem Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Innern. Taschenformat; kartonnirt — Die am 5. Mai erscheinende Nr. 2340 der „Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Abbildungen: Friedrich Wilhelm, der (9. Mai 1888.) — Begrüßung der Königin Victoria von Groß britannien durch den Kaiser Franz Joseph von Oesterreich auf den helm Humer. — Der Besuch der Königin Victoria von Groß britannien am Hofe zu Charlottenburg. 2 Abbildungen. — Kar † am 22. April. — Am Charlottenburger Schloß: Vor dem ärzt lichen Bulletin über das Befinden des Kaisers Friedrich. Original — Von der „Allgemeinen Bibliographie für Deutsch land“, wöchentliches Verzeichniß aller neuen Erscheinungen im Feld Buchhandlung in Leipzig) sind die Nummern 15 und 16 erschienen Dieselben führen auf: Literaturgeschichte und Sammelwerke, Theologie
ganz vorzüglichen textlichen Bearbeitung, welche auf jeser Seite vo 1 des Nothwendigen vom Ueberflüssig
Werk des Plinius „multum, non multa“ zu beherzigen, und Meyer's vielleicht bestechen kann, sich aber handlung und der klaren
en und Einzelnen hochschätzbar
— In der Guttentag' 1 versicherung der Bauten beschäftigten Personen format; kartonnirt. (Preis 1 ℳ 25 ₰) — Das am 1. Januar d. J 44 2 ’n
führen lassen, sondern Uebertragung an einen Unternehmer durch direkt angenommene Arbeite ganz neue und einigermaßen komplizirte Organisationen einführt und ferne hHat Die vorliegende Ausgabe nun, welche sich in der Anordnung des gegebenen und bewährten Bearbeitungen der sozialpolitischen Gesetz und eine Uebersicht der Grundprinzipien des Gesetzes behandelt, ein Ausführungsvorschriften. Anhange ist zunächst das Unfall eine Anzahl von wichtigeren Formularen gegeben. Ein ausführliches vom 6. Juli 1884 und Gesetz über die Ausdehnung der Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister von E. (Preis 2 ℳ) Große Kurfürst. Zur 200 jährigen Erinnerung an seinen Todestag Bahnhofe zu Innsbruck am 23. April. Originalzeichnung von Wil⸗ Schurz. — Jakob Konrad Kern, † am 15. April. — Gustav Kühne zeichnung von H. Lüders. — Der Boulanger⸗Skandal in Paris. der Literatur (herausgegeben und verlegt von der J. C Hinrichs'schen und Philosophie, Jurisprudenz, Staatswissenschaft, Politik, Statistik,