1888 / 126 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1888 18:00:01 GMT) scan diff

ver eersn 2⸗

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Post von dem am 11. April von Shanghai abge⸗ gangenen Reichs⸗Postdampfer „Preußen“ gelangt in Berlin am 15. d. früh zur Ausgabe

Danzig, 13. Mai. (W. T. B.) Das hiesige Eisenbahn⸗ Betriebsamt macht bekannt: Am Montag, den 14. d., wird der Be⸗ trieb auf der Strecke Marienburg Elbing im ganzen Umfang wieder eröffnet, die Strecke Grunau Elbing aber noch bis auf Weiteres eingleisig befahren.

Hamburg, 14. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer „Wieland“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Akriengesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute früh 8 Uhr auf der Elbe eingetroffen. London, 12. Mai. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Pembroke Castle“ ist heute auf der Ausreise von Darth⸗ mouth abgegangen, und der Dampfer „Garth Castle“ hat heute auf der Heimreise Lissabon passirt.

. Trheater und Musik. In Kroll's Theater setzt Fr. Amalie Joachim morgen

(Dienstag) ihr Gastspiel mit einer Wiederholung des Gluck'schen „Orpheus“ fort, während am Mittwoch Frl. Elsa Hülters zum ersten Male als „Fidelio“ auftritt. Frl. Sander singt die „Marzelline“ und Hr. Gorski den „Florestan“. Frl. Hülters ist von ihrem früheren Auftreten in der Kroll'schen Oper hier bereits rühmlich bekannt.

Im Belle⸗Alliance⸗Theater fand auch die gestrige zweite Sonntags⸗Vorstellung der Costa'schen Gesangsposse „Die Gold⸗ tante“ vor vollständig ausverkauftem Hause statt. Das Publikum war in animirtester Stimmung und kam nicht aus dem Lachen heraus, namentlich wenn Adolf Link als Professor der Magie oder als alte Tante aus Sachsen erschien, oder Lina Bendel, welche als Soubrette mit Erfolg dem Vorbilde der Ernestine Wegner nachstrebt, ihre zün⸗ denden Couplets vortrug.

Ihre Majestät die Kaiserin Augusta hat der Inva⸗ lidenhaus⸗Kirche einen neuen Kirchenschmuchk geschenkt. Der⸗ selbe besteht aus einer rothsammetenen Altarbekleidung, einem silbernen, innen vergoldeten Tausbecken und einem großen Altar⸗ teppich. Die Kaiserin erschien gestern Vormittag nach Beendigung des Gottesdienstes im Augusta⸗Hospital Allerhöchstselbst in der Invaliden⸗ haus⸗Kirche, um den Schmuck zu besichtigen, wurde am Portal des Gotteshauses von den Generalen von Wulffen und von Blumröder empfangen und hörte auch einige Gesangsvorträge des vom Premier⸗ Lieutenant te Peerdt gebildeten Kirchenchores an.

Mannigfaltiges.

lenen⸗Stift, welches im Jahre 1842 unter dem

r damaligen Prinzessin Wilhelm, Ihrer Majestät der Kais m Augusta, begründet wurde, hielt gestern auf be⸗ sonderen Wunsch der Allerhöchsten Protektorin im Dom sein Jahres⸗ fest ab. Die Festpredigt hielt Hosprediger Stöcker über das Wort: „Herr hilf uns, denn wir verderben“; den Bericht erstattete der Anstalts⸗ geistliche Pastor Wießner. Das Haus hat danach im letzten Jahre 149 Mädchen Aufnahme gewährt, gegen 138 im Vorjahre.

Protektora ai

Darunter befanden sich eine Jüdin und zwei Katholikinnen, von denen eine taub⸗ stumm war. Acht der Unglücklichen hatten das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten. 130 waren noch unmündig, nur 19 waren bereits über 21 Jahre alt. Entlassen wurden 137, 29 traten davon in Dienst, 55 wurden den Eltern zugeführt, 29 der Charité, 4 andern Anstalten überwiesen, eine verstarb, 8 entliefen, 11 mußten wegen trotzigen Be⸗ nehmens entlassen werden. Das Stift unterhielk auferdem Zweig⸗ anstalten in Pankow (Silovah), in Magdeburg, in Frankfurt a. O. und neuerdings auch in Stettin. Die Gesammtzahl der Pfleglinge aller Anstalten betrug 400; etwa 43 sind davon als gerettet zu betrachten. Die Obhut über die Pfleglinge lag in den Händen von 31 Schwestern, von denen 10 außerhalb des Mutterhauses thätig waren. Die Unter⸗ haltung der Anstalten erfordert jährlich 50 000 davon wird erarbeitet, kommt aus Vermächtnissen, der Rest muß durch Samm⸗ lungen aufgebracht werden.

Vaterländischer Frauen⸗Verein. In Folge unseres Aufrufs zur Beseitigung des Nothstandes in den durch Ueberschwem⸗ mung heimgesuchten Gegenden sind vom 7. bis 9. d. M. bei unserem Schatzmeister, Herrn Bankier von Krause, Leipzigerstraße Nr. 45 hier, ferner eingegangen: 20 678 12 und mit Hinzurechnung der früher eingegangenen 445 538 23 ₰, zusammen 466 216 35 ₰. An Packeten sind ferner eingegangen 8, die den Herren F. Doehl & Co. übergeben worden sind.

Berlin, den 11. Mai 1888. Der Vorstand des Vaterländischen Frauen⸗Vereins. Charlotte Gräfin von Itzenplitz.

Die Rennen des Unionklub am gestrigen Sonntag Nachmittag auf der Rennbahn bei Hoppegarten ergaben folgende Resultate: I. Oberhof⸗Rennen. Staatspreis 2000 Distanz 1200 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder. Von 10 angemeldeten Pferden erschienen 5 am Abl fepfosten von denen nach schönem Lauf des Mr. G. Johnson 5 jähr. F.⸗H. „C-Dur“ leicht mit einer Länge des Kgl. Haupt⸗Gestüts Graditz 4 jähr. schwbr. St. „Milchmädchen“ schlug. 1 ½ Längen hinter letzterer traf Fürst Hohen⸗ lohe's F.⸗St. „Mira“ als dritte ein. Es liefen noch „Admiral“ und „Tonkünstler“. Werth des Rennens 2275 dem Sieger, 275 der Zweiten.

1I. Henckel⸗Rennen. Ehrenpreis des Grafen Henckel sen. (bestehend in einem Silbergeschirr) und 5000 Staatspreis. Für Dreijährige. Distanz 2000 m. Das dritte Pferd rettet den Einsatz, der Rest der Einsätze und Reugelder zwischen dem ersten und zweiten Pferde getheilt. 51 Pferde waren für dieses Rennen angemeldet, von denen für 21 die Gewichte angenommen wurden; von diesen erschienen

7, am Ablaufspfosten. Des Hrn. O. Oehlschläger schw. H. „Padi⸗ schah“ siegte ganz leicht mit einer Länge, des Freiherrn E. von Falken⸗ hausen F. H. „Lelios“ wurde Zweiter und fünf Längen hinter ihm landete Kapt. Joe's F. H. „Mariner.“ Es liefen noch: „Kanzler I.“,

„Herzdame“*, „Altenburg“ und „Landgraf“. „Podischah“ erhielt den Ehrenpreis und 7575 ℳ, „Helios“ 2575 ℳ, „Mariner“ rettete seinen Einsatz.

III. Verkaufs⸗Rennen. Graditzer Gestütspreis 1500 Der Sieger ist für 5000 käuflich. Distanz 1400 m. Drei Pferde waren zu dem Rennen angemeldet und erschienen auch am Ablauf. Es „siegte nach Gefallen mit zwei Längen des Hrn. D. Bukofzer 3 jähr. br. St. „Zauberin“ gegen des Mr. G. Long br. St. „Almania“, ¼ Längen zurück traf Mr. Johnson'’s br. S „Bernau“ als letzte ein. Werth 1680 ℳ, welche der Si zufielen, die, mit 2000 eingesetzt, bei der Versteigerung gefordert wurde.

IV. Gastgeber⸗Rennen. Klubpreis 1500 Herrer Distanz 1800 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einse Reugelder, das dritte rettet den Einsatz. Von 6 angeme

erschienen 3 am Ablauf, welche ein schönes Rennen liefen, bei dem des Lieut. Prinz G. Radziwill Zjähr. br. H. „Dioscur“ unter Lieut. Graf H. Dohna mit einer halben Länge des Major v. Mollard 4jähr. F⸗H. „Riffpirat“ schlug. Rittmstr. v. Tresckow's F.St. „Mixtur“ wurde mit 8 Längen Dritte. Werth des Rennens 1600 für „Dioscur“, 100 für „Riffpirat.“ „Mirtur“ rettete ihren Einsatz.

„V. Schwarzkünstler⸗Handicap. Graditzer Gestütspreis 3000 Distanz 2000 m Dem zweiten Pferde die Hälfte der Ein⸗ sätze und Reugelder. Zu diesem Rennen waren 24 Pferde angemeldet, von denen 10 die Gewichte angenommen hatten. S8 derfelben erschienen

am Start, welche ein schönes Rennen liefen, bei dem des Lieut. Prinz G. Radziwill 4 jähr. F.⸗H. „Illustro“ des Hrn. W. Hiestrich br. H. „Durchgänger“ mit einer Länge schlug. Des Hrn. E. Lindner br. H. „Ambrosius“ wurde 2 ½ Längen zurück Dritter. Es liefen noch „Gasparone“, „Andante“, „Pepita“, „Bergfex“ und „Donar“. Werth des Rennens 3760 dem Sieger, 760 dem Zveiten.

VI. Mai⸗Jagdrennen. Graditzer Gestütsprels 1500 Herren⸗Reiten. Distanz ca. 4500 m Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder, der Rest derselben zwischen dem ersten und dritten Pferde getheilt. Fünf Pferde waren angemeldet. Des Hrn. O. Oehlschläger 5 jähr. F.⸗H. „Nachtwächter“ ging unter Mr. 62 die Bahn und nahm das ganze Geld im Betrage von

20

vom 13. Mai 1888, Morgens

heblich unter der normalen. Aus Süd⸗Deutschland ird Reif und stellenweise Nachtfrost gemeldet.

Die 4. Ausstellung von Lehrlingsarbeiten der Ber⸗ liner Gewerbe ist gestern durch eine Feier im Kuppelsaal des Königlichen Haupt Ausstellungsgebäudes eröffnet worden. Die beiden ersten Ausstellungen waren ausschließlich auf Arbeiten der Lehrlinge beschränkt. Schon bei der vorigen Ausstellung machte man aber den Versuch, auch die gewerbliche Fortbildung in Schulen mit zur Dar⸗ stellung zu bringen, und diesmal ist dieser Versuch in erweitertem Um⸗ fang erneuert worden. Der den Fortbildungsschulen überwiesene Raum übersteigt in diesem Jahre bei Weitem den der eigent⸗ lichen Ausstellung der Lehrlingsarbeiten. Zum ersten Mal hat man auch die Thätigkeit der im Gewerbe stehenden Frauenwelt zur Darstellung gebracht. Die Abtheilung der Lehrlings⸗ arbeiten ist diesmal geringer beschickt als sonst; während bei der ersten Ausstellung 1240 Anmeldungen vorlagen, haben sich an der diesjährigen Schau nur gegen 700 Lehrlinge betheiligt, mit Einschluß der 128 Lehrlinge der großen Staatswerkstätten. Darunter befinden sich eine größere Anzahl Nichtberliner. Was die Abtheilung aber an Quantität verloren, das hat sie entschieden an Qualität gewonnen. Für die Abtheilung der Lehrlingsarbeiten sind die mit den Innungs⸗ fahnen geschmückten 4 mittleren Säle reservirt Im Kaisersaal findet man die Gewerbe, die der Ausschmückung unserer Wohnungen dienen, die Tischler, Drechsler, Tapezierer u. dergl. im Mittelsaal, in dem die Siemering'sche Kolossalstatue der „Germania“ sich erhebt, sind die Arbeiten der Königlichen Eisenbabnwerkstätten untergebracht. Im südlichen Nebensaal sind die Textilgewerbe, die Schneider, die Schuhmacher und die Hutmacher vereinigt, und im nördlichen Nebensaal findet man die Baugewerbe, die Barbiere, die auch Arbeiten aus Hamburg, Köln und Breslau vorführen, die Bäcker und die Gastwirthe, deren Innung zum ersten Mal sich an der Aus⸗ stellung betheiligt hat. Die Festsäle sind der Handwerkerschule und der Fortbildungsschule für Mädchen, der Rundgang den zahlreichen übrigen Fortbildungsschulen eingeräumt. Als „Panorama der Friedrichf wird das frühere Panorama Deutscher Kolonien in den näch Tagen wieder ecröffanet werden. An der früher offenen Stra an der Wilhelmstraße erhebt sich jetzt ein mächtiger Wohnbau bau, und auch der eigent⸗ liche Panorama⸗Rundbau mit seinen Annexen hat mesentliche Ver⸗ änderungen und Verschönerungen erfahren. Die Hauptveränderung aber ist die innere Ausstattung des Panoramas mit einem neuen Rundgemälde. Diesmal ist es kein Schlach enbild, keine Ver⸗ herrlichung der Großthaten unserer Armee oder Marine, sondern ein Landschaftsbild, eine Naturscenerie von überwältigender Wirkung

fräuliche U

e aus der jungfräulichen Natur Norwegens, die halb Alpenlandschaft halb Polarland die lachenden Gefilde und die hehren Schrecknisse der Wildniß und des ewigen Eises zu bieten hat: eine Gebirgsland⸗ schaft aus den Lofoten⸗Inseln. Künstleraugen haben das wirksamste all der gewaltigen scenischen Bilder dieses Landes entdeckt und Künstler⸗ hände haben es in treuer ergreifender Wiedergabe zu einem denk⸗ würdigen Schaustück gestaltet, an dem sich voraussichtlich viele Tausende erfreuen werden. Dresden. Am 10. d. M. tagte in Scharfe's Etablissement eine ssirer der Dresdner Ortskrankenkasse, Bergner, einberufene Kon⸗ er Beamten der Ortskrank ssen und Berufs⸗ nschaften Sa s Beschlußfassung über das fertig gestellte, für Errichtung einer Pensions⸗, aisenkasse genannter Beamten im Im Hinblick auf die, 8 Alter und der Mitglieder vor Sorgen schützende Be⸗ 1 n man diesem Projekt nur das beste Glück wünschen; um so mehr war zu bedauern, daß ron anderen Ortskrankenkassen chsens trotz der Einladung verhältnißmäßig Wenige erschienen Die Ausdehnung über ganz Deutschland erscheint um des⸗ n wünschenswerth, weil, soviel bekannt, noch in keinem deutschen aate Anregung zu einer solchen Einrichtung gegeben worden ist, gleichwohl aber die verhältnißmäßig große Zahl der bei deutschen Orts⸗ und Betriebs⸗Krankenkassen, Berufsgenossenschaften u. s. w. angestellten Beamten in ihrer Mehrheit gewiß von dem gerechtfertigten Wunsche beseelt sein wird, an der Aufrichtung dieses Werkes zum Besten ihrer selbst und ihrer Familien mit zu helfen. Etwaige An⸗ fragen über den Sachstand werden von dem zur Zeit bestehenden pro⸗

visorischen Verwaltungsausschuß (zu Händen des Schriftführers Fauth, Ortskrankenkasse Dresden) jederzeit gern beantwortet.

.

8

8₰ 2

2 78

F

8

Deutsche Seewarte.

Wetterbericht vom 14. Ma. 1888

am Freitag, den 18. Mai, statt.

hr Morgens

Stationen. 1 ind. We

in ° Celsius 4 1

Temperatur

5⁰ C.

Stationen.

Mullaghmore Aberdeen... Christiansund

3 wolkig 4 Regen

T.

84

Zar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp.

red. in Millim.

: . Nictoria-Theater. Dienstag: L

der Großen Russischen Oper unter Leitung des

Direktors Lubimow. Zum zweiten und letzten Male:

Der Dämon. Große phantastische Oper in 3 Akten

von Lermontow. Musik von A. Rubinstein. M S .“

Mittwoch: Halbe Preise. Die Reise um die Verlobt: Frl. Anna Janicke mit Hrn. Otto vl.

4 °A)

Wind. Wetter.

emperatur in °Celsius

T 0C.

2

Welt in 80 Tagen.

Kopenhagen „2 bedeckt Stockholm.. still halb bed. Haparanda O 4 bedeckt St. Petersbg. 75. WNW 4 wolkenlos Moskau. NW 1 bedeckt Cork, Queens⸗

vwo 1 heiter —2* , he 2 wolkenlos St Petersburg

Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund

Kopenhagen.

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Haparanda

764 757 749 749 742 750 755

4 wolkig 6 wolkig 4 halb bed. 4 Regen 4 wolkig 2 wolkig 3 heiter

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und großem Ballet.

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Schwätzerin von Saragossa.

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““ 3 bedeckt Cork. Queens⸗ Hamburg 4 bedeckt domn Swinemünde 5 Regen 7 Seer... Neufahrwasser 1 bedeckt d ““ Memel. 2 heiter¹) 5 Lamburg 6 Karlsruhe .. 1 wolkenl. ²) Swinemünde Wiesbaden.. still wolkenlos Neufahrwasser München .. zZ halb berd. 8 Memel... Chemnitz .. A 4 halb bed. Münster.. ““ WNW A bedeckt Karlsruhe .. Breslau... W 3 wolkig Wiesbaden boE1“1“n NO wolkenlos 13 München Chemnitz Berlin Breslau..

Uebersicht der Witterung.

764 756 751 753 752 752 751 756 758 757 till wolkenlos 759 756 754

—222—

757

1 Uebersicht der Witterung.

8238 1ss Das Miyvimum, welches gestern über dem nor⸗ Ein neues Minimum unter 745 mm erscheint über wegischen Meere lag, ist südostwärts nach den schwe⸗ 9 18 9⸗ 5 9 9 88 8 (Soo s * 1 Küßs. 9

dem morwegischen Meere, während das Maximum dischen Seen fortgeschritten, an der deutschen Küste Frau Amalie Joachim. Orpheus.

im Westen Großbritanniens etwas an Intensität vielfach starke füdwestliche bis nordwestliche Winde

3 halb bed. 3 wolkenlos 6 wolkig

4 wolkig

3 bedeckt 8 Bor 4 bedeckt 10 von J. L. Harisch 5 bedeckt 7

3bededt 8 8 Doppel⸗C 8 2 halb bed. 14 mental⸗Spezialitäten. Zwei

Vorher: Fortunio's Lied.

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4 hbalb bed. 13 brunnen. 1— 4 heiter 14 V 1 halb bed. 10

W 9 1 SW 3 bedeckt 12

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abgenommen hat, jedoch noch eine Zone hohen Luft⸗ bei trüber Witterung verursachend. Im deutschen Fidelio.

8 H X 2 Ac jase 918 3 P z0 Binpe g jst 7 8 . ; ; 8 564½ 7 4 2₰ drucks von Irland und Biscaiasee bis zum Schwarzen Binnenlande ist das Wetter ruhig, heiter und trocken. Bei günstigem Wetter im Sommergarten großes

—₰

Meer sich erstreckt. Ueber Nord⸗Deutschland ist Die Temperatur ist in Deutschland überall, außer an Concert. unter dem Einfluß jener Depression bei mäßigen west⸗ der Nordsee, gestiegen, liegt indessen fast allenthalben

lichen Winden das Wetter bereits trübe und regnerisch; unter der normalen, auf Sylt um 6 Grad. Ueber im Süden dagegen noch heiter und still. Die Tem“ Großbritannien ist überall Abkühlung eingetreten.

peratur liegt über Central⸗Europa allenthalben er⸗

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ vem Regisseur Salomon. Anfang 7 Uhr⸗ Wallner⸗Theater. 110. Vorstellung. Die Maus. Akten von Otto Girndt. Anfang Sc Goldtante. Halbe Kassenpreise. Parquet 1 . b Eintrittspreis 50 2 Im Sommergarten: Großes Zeutsches Theafer. Dienstag: Das Käthchen Doppel.Concert. Auftreten sämmtlicher Sänger⸗ und der Sommer⸗Fahrplan für den Königl. u1“ Gesellschaften. Brillante Illumination.

haus. 104. Vorstellung. Der Waffenschmied. 2 ; Komische Oper in 3 Akten von A. Lortzing. An⸗ Schwank in 4 fang 7 Uhr. 1 Uhr. Wallner⸗Theater. 109. Vorstellung. Roderich Heller. Lustspiel in 4 Akten von Franz v. Schön⸗

than. Anfang 7 Uhr. von Heilbronn.

Mittwoch: Opernhaus. 105. Vorstellung. Das 2† Rheingold von Richard Wagner. In S b dischen Damen⸗Sextetts. Auftreten der beliebten

Meinhold D arbühgeet 8 8 cEeaes oeb. ruck der Nordder 8 erei un Brillante Illumination des prachtvollen Sommer⸗ orddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

Zum 16. Male:

Belle-Alliance-Theater.

Deutsche Seewarte. 8 in 4 Akten von Carl Costa.

Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Doppel⸗Concert. Auftreten des

Scene gesetz sangs is ene gesetzt Gesangs⸗Duettisten

Gebrüder

Gartens. Mittwoch: 3. Volks⸗Vorstellung.

Mittwoch: Götz von Berlichingen. Donnerstag: Die berühmte Frau. Die nächste Aufführung von Don Carlos ff

Sonntag, den 20. Mai: Zum 1. Male: Münch⸗ hausen. Burleskes Ausstattungsstück mit Gesang

Dienstag: Fortunio’'s Lied. Hierauf: Die

Mittwoch: Die Schwätzerin von Saragossa. T

Sonntag: 20. Mai. Eröffnung des Concert⸗Parks. Großes Doppel⸗Concert. Gesangs⸗ und Instru⸗ 1t . i Dioramen: Die 10 Eremitage, die Fantasie, Felsengrotten, Spring⸗

Kroll’'s Theater. Dienstag:

Mittwoch: Gastspiel des Frl.

Dienstag: Zum 15. Male: Die Goldtante. Posse mit Gesang

Ersten Schwe⸗ Berlin:

—2ꝑ

Central-Thrater. Dienstag: Zum 71. Male: findet Die Himmelsleiter. Gesangsvosse in 4 Akten von W. Mannstädt. Anfang 75 Uhr. Mittwoch: Benefiz für Hrn. Ernst Kettner. Die Himmelsleiter.

82

Familien⸗Nachrich

Steffen (Berlin— Jatzel). Frl. Elise Tau⸗ meyer mit Hrn. Reg.⸗Baumeister Paul Richter (Berlin Bromberg). Frl. Therese Schubert mit Hrn. Zahlmeister⸗Aspiranten J. Kotyrba (Kalbe a. S.). Frl. Caroline Schott mit Hrn. Julius Rittmann (Wiesbaden Köln). Frl. Leoen Gawandka (Nakel Posen). Frl. Auguste von . mit Hrn. Eberhard von Krosigk (Gotha). Frl. Cäcilie von Marschall mit Hrn. Reg.⸗ Rath Wilhelm Koch (Halle a. S. Trier).

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Ida Günther mit Hrn. Stations⸗Assisenten Karl u

Freitag, 18. Mai. Neu in Scene gesetzt und Verehelicht: Hr. Hauptmann Feli B mit neuen Kostümen: Leichte Cavallerie. Operette 7 1eneg

mit Frl. Maria von Bernuth (Spandau Han⸗

in 2 Akten von Costa. Hierauf: Mann⸗ nover). Hr. D He ierk it 2 o. 1. Hierauf: 1 over) Hr. Dr. med. Hermann Dierks mit schaft an Bord. Komische Operette in 1 Aufzug zasen 1 6

Frl. Hedwig Stilcke (Seehausen i. Altm.). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hampel (Forst⸗ haus Grünsee b. Schulitz), Hrn. Richard BVeit (Stuttgart) Hrn. E. Günther (Kehnert a. E.). Eine Tochter; Hrn. General⸗Major von Westernhagen (Mülhausen i. E). Hrn. Ritter⸗ gutsbesitzer G. Munkel (Reselkow) Hrn. H. Rellensmann (Osnabrück). Hrn. Dr. Walther Dlire (Karlsruhe). Hrn. Hosprediger Schrader (Berlin). Gestorben: Frl. Martha Loubier (Berlin). Frau Lydia Qutlitz, geb. Bergeman (Lands⸗ Gastspiel der berg a. W.). Verw. Frau Maria Kohlschmidt, geb. van den Hoek (Brandenburg a H.). Frau Luise Schrader, geb. Paldamus (Wandsbeck). Frl. Henriette von Winterfeld (Vahrnow). Hr. Senator Christian Dempewolf (Bückeburg). Frau Amtsrichter Lina Steffenhagen, geb. von Gehring (Burg). Hr. Förster Reinhard Per⸗ delwitz (Forsthaus Krossen bei Mittelwalde). Hr. Buchdruckereibesitzer C. Grosse (Bleckede).

Residenz-Theater. Dienstag: Zum 112. Male: Fischer (Magdebarg) Hrn. Prem⸗Lieut. Witt Francillon. Schauspiel in 3 Akten von A. Dumas (Sohn). Deutsch von Paul Lindau.

Elsa Hülters.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), (709 ½)

Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Frankfurt a. M.

zum Deutsche

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 14. Mai

s-Anzeiger und Königlich Preußischen S

No. 126.

Königreich Preußen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten.

1) Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage be⸗ zeichnete Leistung. Im Einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver⸗ trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen Aenderungen, welche ohne wesentliche Abweichung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe selbst anzuordnen, bleibt der Bau⸗ leitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

2) Berechnung der Vergütung. Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den

wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Ein⸗ heitspreise berechnet. 8 8 1 Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrags

mäßig vereinbarten Lohnsätzen.

3) Ausschluß einer besonderen Vergüͤtung für Nebenleistungen, Vorhalten von Werkzeug, Geräthen, Rüstungen.

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. s. w. nicht besondere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsätze zugleich die Vergütung für die zur plan⸗ mäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lager⸗ plätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. s. w.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird.

*) Mehrleistung gegen den Vertrag.

Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des Garnison⸗Baubeamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage abweichende oder im Verdingungsanschlage nicht vorgesehene Leistungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist die Bauleitung befugt, auf des f seitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver⸗ gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage entstanden ist.

sen Gefahr und Kosten wieder be⸗

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Garnison⸗ Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Vertrage fest⸗ verdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (25).

6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen, Versäumnißstrafe. 8

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. IFisteüber den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung Seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.

Die Leistung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs⸗

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angemessen gefördert wer

fristen fortgesetzt 1 d der zu verwendenden Arbeit a

ie Vorräthe an Materialien müssen

etz e J 8 äthe, sowie rnommenen

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Eine im Vertrage bedungene Versäumnißstrafe gilt nicht für erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweis ohne Vorbehalt angenommen worden is B

Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗

zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

5 8 82 1.

7) Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ führung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnison⸗ Baubeamten oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten hiervon schriftliche Anzeige zu erstatten. 8

Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, bleibt behalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für b. gründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Ver⸗ trage festgesetzten Vollendungsfristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung be⸗ reits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den vertrags⸗ mäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für ver⸗ schiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückstäandigen, ein von dem verabredeten Durchschnittspreis ent⸗ sprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, und deren Organen ver⸗ schuldet sind, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sich auf Seiten derselben zu⸗ getragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden

8 5 8 8

Umstände von ihm verschuldet sind, oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben. 1u]

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden⸗ ersatzsforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Versaumnißstrafen in Anrechnung. Ist die Schadenersatzforderung niedriger als die Versäumnißstrafe, so kommt nur die letztere zur Ein⸗ ziehung. In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüglichen Ansprüche das Schiedsgericht (25). 1 1

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Monate o steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrag ei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens T nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theile zugestellt werden; anderenfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadenersatz oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben ausbedungene Voll⸗ endungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung verlängert wird.

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8) Güte der Leistung. Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und den

e —+ 2 besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlages und des Vertrages entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden. 8

Leistungen, welche der Garnison⸗Baubeamte den gedachten Be⸗ dingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel⸗ hafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheil der Bauleitung untüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden. Personen, welche an gemeingefährlichen Bestrebungen in irgend einer Weise betheiligt sind, dürfen bei Garnisonbauten nicht beschäftigt werden. 8

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Garnison⸗Baubeamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Dem von dem Unternehmer als Bezugsquelle bezeichneten Fa⸗ brikanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn sich Anstände bezüglich der Ausführung der betreffenden Lieferungen ergeben. ö Behufs Ueberwachung steht dem Garnison⸗Baubeamten oder von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeits stunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Werkstätten frei, i

welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

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9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welche dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen.

Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit ge⸗ schlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so ist die Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, berechtigt, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten u. s. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen *).

Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, für die Errichtung Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbeiter zu tragen, resp. Letztere nach Maßgabe des Gesetzes vom 15. J 1883 Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 9 pro 1883 betreffend die Kranken⸗ versicherung der Arbeiter, bei einer Orts⸗ oder Gemeinde⸗Krankenkasse zu versichern. Unternehmer haftet der Militär⸗Verwaltung für Aus⸗ führung dieser Bestimmung, sowie auch für alle Nachtheile, welche der Militär⸗Verwaltung etwa durch Unterlassung in Beziehung auf die Krankenversicherung der Arbeiter entstehen, mit der von ihm deponirten Kaution, sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. Eine besondere Entschädigung wird für die durch Vorstehendes übernommene Ver⸗ pflichtung Seitens der Militär⸗Verwaltung nicht gewährt.

Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über oie mit

10) Entziehung der Leistung. Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den

ZLile Vertrag aufzuheben, wenn sich nach Abschluß desselben herausstellt, daß der Unternehmer vorher mit Anderen Verabredungen behufs Ent⸗ haltung von der Verdingung oder sonst zum Schaden der Baukasse getroffen hatte; dieselbe Stelle ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, sowie den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn a. seine Leistungen untüchtig sind, oder b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder c. der Unternehmer den gemäß 9) getroffenen Anordnungen nicht nachkommt. Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief unter Androhung der Entziehung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel, bezw. zur Befolgung der getroffenen An⸗

ordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief Eröffnung gemacht. 2 1

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen in 7) gleich⸗ mäßige Anwendung.

Nach beendeter Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Entziehung dem Unter⸗ nehmer nur innerhalb desjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist. 1

Ueber die in Folge der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens⸗ rechtlichen Ansprüche entscheider in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht (25).

11) Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des Letzteren die zu treffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau⸗ ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatze den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters

*) Die Bestimmungen über die Krankenversicherung u. s. w. der Arbeiter sind den bestehenden Vorschriften entsprechend hier anzu⸗ schließen

unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent⸗ fernung von der Baustelle verlangt werden. Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver⸗ einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be⸗ seitigung Sorge tragen.

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowie iner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ist

diglich Sache des Unternehmers. 8

se e 12) Mitbenutzung von Rüstungen. 1

von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während

ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich

nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im

der bequemerer Benutzung Seitens der übrigen Bauhandwerker

zunehmen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet.

13) Beobachtung polizeilicher Vorschriften, Haftung des Unternehmers für seine Angestellten.

Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu beachtenden polizeilichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizei⸗ lichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner vertragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen, sowie Kosten der Arbeiterversicherung können der Baukasse nicht. in Rechnung gestellt werden.

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver⸗ antwortungen unbeschadet ist er aber auch verpflie bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Rüstungen unverzüglich und auf ei

Für alle Ansprüche, die weg vollmächtigten, Gehülfen oder Arbeiter lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaln hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukomme

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Handlungen und Unterlassungen seiner Bevollmächtigten, und Arbeiter persönlich. Er hat insbefondere jeden Schaden oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder sei Dritten oder der Baukasse zugefügt wird.

8 und Abnahme. Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß

später nicht mehr nachzumessenden Leistungen von beiderseits Beauftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Auf⸗ zeichnungen gemacht werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Leistungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittelst eingeschriebenen Briefes bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf⸗ genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, gehöriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selbst, noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bau⸗ leitenden Behörde bewirkten Aufzeichnungen als anerkannt.

Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden im Falle der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleichmäßige An⸗ wendung.

Müssen Theilleistungen sofort abgenommen werden, so bedarf e einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, fuͤr seine Anwesenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

15) Rechnungsaufstellung.

Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge der Ansätze, genau nach dem Verdingungsanschlage einzurichten ist, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten An⸗ forderungen zu entsprechen.

Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen, unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen sind.

16) Tagelohnrechnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten Seitens des Unter⸗ nehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter

ufs Prüfung ihrer Richtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Aus stellungen dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitgetheilt. 8

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen.

17) Zahlung.

Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzu⸗ Kostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und Fest⸗ derselben. 8

schlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig Geleisteten, bis zu 2 n mit Sicherheit vertretbaren Höhe

der von dem Garnison⸗Baubeamte gewährt. Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten be⸗ stehen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.

18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht ausdrücklich vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an⸗ gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Anspruüche später ausgeschlossen ist.

19) Zahlende Kasse.

Alle Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen bezeichneten Kasse der Behörde.

20) Haftpflicht.

Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehene, in Ermangelung solcher nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften sich bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Haftpflicht

für die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkte der Abnahme