1888 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Dr. Nissen, (alte Geschichte). Dr. Dove, Professor (mittlere und neuere Geschichte). Dr. Rein, Professor (Geographie). Dr. Lipschitz, (Mathematik). Dr. Wilmanns, Professor (Deutsch). Dr. Trautmann, Professor (Englisch). 1 Föresn. Professor Franzssich)

ekulé, Geheimer

11““

Dr. Clausius, fessor (Physik). Außerordentliche ee Dr. Reusch, Professor (katholische Theologie Hebräisch).

8 Ludwig, Professor (Zoologie).

r. Professor (Botanik).

Dr. Laspeyres, Professor

Berlin, den 2. Juni 1888.

Der Minister ““

der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Im Auftrage: 8

und

(Mineralogie).

11““ ““

Bekanntmachung,

betreffend die Prüfung der Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen.

Die in Gemäßheit der Prüfungsordnung vom 23. April 1885 in Berlin abzuhaltende Prüfung der Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen findet statt am Freitag, den 20. Juli 1888 und folgende Tage in der Königlichen Kunstschule in der Klosterstraße hierselbst und beginnt an dem genannten Tage um 9 Uhr Vormittags.

Die Anmeldungen ꝛc. zu

20. Juni cr.

dieser Prüfung sind bis zum 6 an das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium zu n einzureichen. 1 Berlin, den 2. Juni 1888. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff.

Bekanntmachung,

betreffend die Prüfung der Zeichenlehre Zeichenlehrerinnen.

Die in Gemäßheit der Prüfungsordnung vom 23. April in Breslau abzuhaltende * Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen findet in diesem Jahre am Donnerstag, den 2. August und folgende Tage in der Königlichen Kunst⸗ und Kunst⸗ e ule zu Breslau statt und beginnt an dem genaunten Tage um 9 Uhr Vormittags. l1e Die Anmeldungen ꝛc. zu dieser Prüfung sind eiten um 20. Juni cr. an das Königliche Provinzial⸗Schulkolle m zu Breslau einzusenden. . Berlin den 2. Juni 1888. 1b Der Minister der geistlich n, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff.

1

6

Die Nummer 16 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9279 das Gesetz, betreffend die Vereinigung der

Landgemeinden Geestemünde und Geestendorf. Vom 7. Mai

1888; unter Nr. 9280 das Gesetz, betreffend die Heranziehung der ken u. s. w. mit Präzipualleistungen für den Wegebau in der Provinz Westfalen. Vom 14. Mai 1888; unter Nr. 9281 das Gesetz, betreffend die Ausübung des dem Staate zustehenden Stimmrechts bei dem Antrage wegen Auf⸗ nahme einer weiteren Prioritäts⸗Anleihe der Westholsteinischen Eisenbahngesellschaft. Vom 23. Mai 1888; unter Nr. 9282 den Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen⸗ 2 arzburg⸗Rudolstadt, Reuß älterer Linie und jüngerer Linie wegen Herstellung einer Eisenbahn von Triptis nach Blankenstein. Vom 30. November 1887; 1 Nren23 den S Nr. 3 den Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen⸗ Meiningen, Schwar burg⸗Sondershausen und Rudolstadt, wegen erstellung einer Eisenbahn von Arnstadt nach Saalfeld. Vom 6. Januar 1888. “““ Berlin, den 5. Juni 1888. KHKFhünigliches Geseh Sammlungs⸗Amt. idden.

8

Bekanntmachung.

„Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und Zeugen be⸗ wirkten 86. Serienziehung des vormals Kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. auf⸗ kenommenen Staatslotterie⸗Anlehens vom Jahre 1845 ind folgende 120 Serien⸗Nummern gezogen worden:

38 144 151 311 334 349 538 580 615 637 703 813 820 851 880 902 1017 1019 1033 1042 1065 1130 1156 1180 1313 1400 1401 1412 1430 1444 1456 1472 1596 1618 1664 1689 1715 1741 1744 1745 1782 1786 1898 1966 2112 2115 2187 2193 2326 2408 2418 2481 2601 2680 2733 2752 2762 2804 2859 2956 2964 2978 3051 3098 3186 3245 3280 3307 3319 3627 3656 3697 3725 3816 3827 3890 3895 3909 3926 3958 3978 3984 4024 4062 4147 4196

Dies wird hierdurch zur Kassel, den 1. Juni 18

Geheimer Regierungs⸗Rath und Professor

Geheimer Regierungs⸗Rath und Professor

egierungs⸗Rath und Professor Geheimer Regierungs⸗Rath und Pro⸗

Strasburger, Geheimer Regierungs⸗Rath und

Preußen.

hrer Majestät der

Heute na

1“ 1

Bei der im 5. berg) stattgehabten Kammerherrn von Wal

welche der Stadtrath Witt

nicht bekannt seien, ist, gerichts vom 6. März d

Der Angeklagte habe fertigster Weise ein Wissen

§. 3 des Erklärung seines Wissens gegebenen Erben und kei sich sagen, daß Derjenige

kann nach die eidesstattliche daß der Erblasser keine hinterlassen.“....

einzelnen Loosen an die rigen zu vergeben; der Tagelohn. Das Reichs⸗ dem 28. April d. J. (Nr.

sehen ist, und daß alle nommenen Arbeit beschäfti im Sinne des §. 22 Ab gesetzes vom 11.

Da die Wahrnehm erlaß des Ministers des

die Ober⸗Präsidenten Hinweis auf diesen Erlaß

ausländischen Behörde eine verfolgter Personen stattfin von diesen dem Minister u

Dr. Koerner in Brandenb Dr.

Dr. Heilbrun, Drechsler, D lich

in Breslau, Dr. Stei

nover, Dr. Dr. Nießen

Hirschberg i. Schl. der Erbprinz sowie

eingetroffen und von Prinzen und der worden.

Sachsen⸗Coburg⸗Got er gemeinschaftliche L

chloß Friedrichskron von 6 7 ½

der erklärt, etwas zu wissen, dern nur glaubt, weil er nicht dem Gesetz vom 13. März 1869 Versicherung gefordert werd

Gesinde ꝛc.) ebenso wie die Akkordanten

uli 1887 anzusehen

betreffend. die Festnahme flüchtiger Ersuchen ausläöndischer Behörden, nicht überall Be⸗ achtung gefunden hat, so hat der Minister unterm 12. v. M. veranlaßt, die Polizeibehörden unter Weisung zu ver⸗ welchen auf Ersuchen einer vorläufige Festnahme strafrechtlich en vorgesetzten Behörden und nverzüglich Anzeige zu erstatten ist.

ant von Blumröder, Kom⸗ hat sich mit mehr⸗

sehen, daß in allen Fällen,

Der General⸗Lieuten mandant des hiesigen Invalidenhauses, wöchigem Urlaub nach Saßnitz begeben.

Als Aerzte haben Dr. Kruse in Großbeeren, Dr.

prinzessin von Meiningen sind Na

Ihren Königlichen Prinzessin Heinrich n. Nach kurzem Aufenthalte begaben Herrschaften per Wagen nach Erdmannsdorf.

e Darmstadt, 4. Juni. Großfürst und die Großfürstin Se land welche sich am 2. d. M. Familie nach Stuttgart begeben hatten, gestrigen Tages nach Seeheim zurück.

ha. Gotha, 4. Juni. (Goth. Ztg.) der Herzogthümer Coburg und Gotha wird am Montag, 11. Juni d. J treten und unmittelbar darauf eine Sitzung Spezial⸗Landtages 1“X“

Kiichtamtliches. Deutsches Reich.

Berlin, 5. Juni. Kaiser und König unternahmen gestern,

S

Kaiserin und

über Bornstedt, Bornim, Lindstedt, Charlottenhof. Uhr den Vortrag

gen.

men Se. Majestät um 11 ½ des General⸗ djutanten von Albedyll entge

b Regierungsbezirk rsatzwahl

d in Charlottenburg

erhalten hat, zum Mitglied des Reichstages

Die bei einer Nachlaßregulirung einem Erben verlangte un Eidesstatt, daß ihm an

-

wenn er

1869 die enthielte, daß nur ne anderen

geprüft hat.

näheren oder gle

Eine Landgemeinde hat das Anfahren und Zerkleinern der zur Unterhaltung der Gemeindewege nöthigen Steine in

mindestfordernden

Akkordpreis entspricht Versicherungsamt hat sich unter 527) dahin ausgesprochen, daß die Gemeinde als Unternehmerin der fraglichen Bauarbeit anzu⸗

von den Akkordan

gten Personen (Ehefrauen, Kinder, selbst als versichert Bauunfallversicherungs⸗

satz 1 des 2 sind. ung gemacht ist, Innern vom 24.

erneut dahin mit in

det, d

urg a. H., Ziege in r. Koch und Dr. n in

Wrieze

82

Burkarth

r. T.

(W.

zum Besuch

andtag

2

Oesterreich⸗Ungarn.

Abgeordnetenhaus na Sitzungen die noch restire weinsteuergesetzes an, erledigt ist. licht einen Beschluß des 3. d. M

pflichtung zur Rückb geführter Pferde au Pest, 3.

uni. (Prag. des Abgeor (Prag

netenhaus

ester Damp ntfernung der Eisernen Thor und Auf die Anfrage des Abg. H

S

keine Vorsorge getroffen w

und in den 5 den Ge

den

Wien, 4. Juni. B.) Die Finanz⸗

g vorüber en wird. Abdbl.) Der es

chiffahrtshi

urde, welche Bede

Uhr Abends eine Ausfahrt

ür den ow⸗Reitzenstein ist Bohtz in Schmagorei (kons.) mit 5235 gege

d abgegebene Versicherung an dere gleich nahe oder nähere Erben nach einem Urtheil des Reichs⸗ nicht als fahrlässig falsch ab⸗ gegeben zu erachten, wenn der Versichernde wirklich keine solchen Erben gekannt hat, selbst

forschung leicht von der Existenz d verschaffen können. —Die ganze Au fahrlä

ieser Erben hätte Kenntniß sführung des ersten Urtheils: ss gehandelt, weil er in leicht⸗ an Eidesstatt versichert, welches kein Wissen, sondern nur eine Vermuthung gewesen, würde logisch richtig sein, wenn die Erklärung Gesetzes vom 12. März

des Erben im Sinne des

vorhanden; dann ließe etwas objektiv Unwahres versichert, während er es nicht weiß, son⸗

ich nahen Erben

daß der Cirkular⸗

Personen auf

sich niedergelassen die Herren: Dr. Siegel in Britz,

Friedheim, sämmt⸗ Schweidnitz, Gr. Naedlitz, Siebelt in Rothsürben, Zain in Dudeldorf, Dr. in Neuenahr, Dr. Maße „4. Juni. Ihre Königliche

Dr. Halbrock

n in Münstermaifeld.

Hoheit die Erb⸗ chmittags 4 Uhr hier

(Darmst. Ztg.) Der rgius von Ruß⸗

kehrten im Laufe des

des gothaischen

(W. T. B.) Das hm in zwei heute nden Paragraphen des

esetze womit dasselbe in zweiter Die dritte Lesung findet morgen Amtszeitung veröffent⸗ . Ministeriums vom M., nach welchem die Ausfuhr von Pferden aller Art ins Ausland wieder freigegeben und die Ver⸗ ringun fgehob er Finanzausschuß genehmigte im setzentwurf, betreffend die ringbahn sowie den Gesetzentwurf indernisse daselbst befindlichen Katarakten. egedüs, warum über die Bedeckung

e. Majestät der begleitet von Königin, von

8 verstorbenen der Landrath n 2776 Stimmen, (deutschfreisinnig) gewählt worden.

in Preußen von

sich durch Nach⸗

Bedeutung einer die von ihm an⸗

Aber selbstredend vom Erben nicht en, daß er wisse,

Gemeindeangehö⸗ dem ortsüblichen

ten bei der über⸗

November 1881,

n, Dr. Schreiber,

Dr. Bleich in in Han⸗ in Burladingen,

B.) Se. Hoheit

Hoheiten dem empfangen

Sich die Hohen

der Königlichen

hier zusammen⸗

8

8

abgehaltenen

8

hebung der Taxen biete und in welcher Kombination die gulirung der oberen Donau mit diesem Plan stehe, antwortes, der Minister⸗Präsident von Tisza, es sei hier von der ve⸗ pflichtung der Monarchie die Rede, welche Ungarn auf genommen habe; es war daher unbedingt nothwendir ein ernstes Zeichen zu geben, daß auch Ungarn dieser 89- füchtung nachkommen will. Betreffs Beschaffung der Gelbb kosten behält sich die Regierung die Alternative wyf denn sie wollte dieselbe nicht durch einseitiges Gebundenseif erschwert wissen. Minister Barosz bemerkt, für die Vor arbeiten bedürfe es positiver Grundlagen, er wünsche, daß die selben im Laufe des Sommers durchgeführt werden. Durch di Taxen sollen die thatsächlichen Regulirungskosten eingebragh werden. Wenn nur ½ Kr. per Metercentner als Basisz on⸗ genommen wird, so werden die Kosten, wenn auch nicht im ersten Jahre, so doch in den späteren Jahren auh gebracht. Bei der oberen Donau wird die Beendigung de⸗ Regulirung früher in Aussicht genommen, als bei dem Eisernen Thor. Der Minister kann es nur entschieden billigen, daj der ungarische Staat die Durchführung der Arbeit übernah Gegenüber den Bedenken des Abg. Dessewffy erklärt de Minister⸗Präsident Tisza den Zeitpunkt für diesen spezielle Zweck in finanzieller Beziehung für günstig.

Juni. (W. T. Das Branntwein gesetz wurde im Abgeordnetenhause in zweiter angenommen. Morgen findet die dritte Lesung statt, die Session geschlossen wird.

Lesun worauf

Großbritannien und Irland. London, 4. Juri 89 .B.) Das Unterhaus nahm in erster Lesung die ill, betreffend die internationale Konvention wegen des Branntweinhandels auf der Nordsee, an. Ta Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen, Fergusson, erklärte, sei kein Grund zu der Annahme vorhanden, daß die fran⸗ zösische Flagge auf den Minquiers⸗Inseln gehift worden sei; es hätten nur einige Franzosen jüngst auf den Hauptfelsen Leuchtfeuer errichtet und um die G— laubniß nachgesucht, in den Hütten der Fischer aus Ferse Schutz zu suchen. Bei der Berathung über den Antrag, durg welchen die Regierung zur Ausgabe von 2600 000 Pft. Sterl. zur Vertheidigung der Häfen und Kohlen— stationen ermächtigt werden soll, gab der erste Lord da Admiralität, amilton, zu, daß im Falle eines Krieges dis Regierung nicht im Stande sei, den gesammten Handel Eng. lands gegen einen Angriff zu schützen. Die Regierung erhöhe for⸗ dauernd die Zahl der schnellfahrenden Kreuzer; der edanke, daß plötzlich 100 000 Mann in der Nähe von London landen könnten, sei lächerlich. Die Beförderung einer solchen Armer⸗ in 49 Stunden erheische eine Anzahl von Dampfern, de 480 000 Tonnen⸗Gehalt besitzen. Nur Frankreich und Deutsch⸗ land könnten solche Armee plötzlich senden. Der Tonnen Gehalt der Dampfer Deutschlands sei 420 000, derjenige Frankreich; etwas weniger als 500 000. England mit seinen großen Hülfsquellen brauche 3 Monate, um solche Flotte zu sammeln. Die Regierung könne weder solche sensationellen Erklärungen unterstützen, noch darauf eine Politik extravaganter Ausgaben basiren; die Regierung beabsichtige noch eine Reihe von Jahren die Ausgaben für die Flotte auf hohem Niveau zu halten, d die Flottenmacht jetzt nicht auf der erforderlichen Höhe sei. Das Unterhaus nahm nach mehrstündiger Debatte mit Ah gegen 85 Stimmen den Antrag an.

Frankreich. Paris, 4. Juni. (W. T. B.) Boulanger erschien heute um 2 Uhr in der Deputirtenkammer, bo⸗ Peite von einigen befreundeten Deputirten, brachte seinen ntrag, die Revision der Verfassung betreffend, ein, glichkeit für denselben. Darauf Begründung seines Antrags, in welchet 1— die Wahlen, welche so viele Kundgebungen auf seinen Namen veranlaßt hätten, machten es ihm zur Pflicht, die Leiden des Landes hier darzulegen. Die Krifts drohe sehr ernst zu werden. Frankreich habe schon nicht mehr das Vertrauen um nächsten Tage, welches jedem wohlregierten Lande nothwendig sei. Die Republik solle nicht das Eigenthun von einzelnen Personen sein, sie solle keine Bürger ausschließen, Frankreich habe eine Republik, die von einer Gruppe regien werde. Dies sei eine Gefahr für das Land. Die Regierung der Republik müsse für alle Interessen, für alle Meinungen Verständniß haben. „Wir sind alle Republikaner, das heißt, wir wollen Freiheit und Gerechtigkeit für Alle. For—⸗ gesetzt sind Kundgebungen auf meinen Namen erfolgt, es ist dies für mich eine Ehre, denn diese Kundgebungen stammen von patriotischen Männern, deren Herzen erbitten sind.“ (Lebhafter Widerspruch auf den Bänken der Oppor⸗ tunisten.) Der Parlamentarismus erzeuge leicht unwürdige Begehrlichkeiten und lähme den guten Willen. (Beifall auf der Rechten und äußersten Linken, starker Lärm auf den übri⸗ en Bänken.) Die Regierung müsse eine vollständige seform gewähren und nur die Revision der Verfassung könne eine solche Reform herstellen. Das gegen⸗ wärtige System gebe die Regierung in die Hände der privilegirten Klassen; der Parlamentarismus führe eine Spaltung in Gruppen herbei, welche nur ihren Interessen nachgehen; Ministerien, die aus Koterien hervorgingen, könnten nicht dauerhaft sein. Als Boulanger darauf von Ministern spricht, welche die Stimmen der Wähler durch Gelder aus dem Staatsschatz erkaufen wollen, fordert der Präsident Boulanger auf, seine Worte zurückzunehmen. Boulanger erklärt, daß er nicht die Absicht habe, seine früheren Kollegen anzugreifen. (Zunehmender Lärm.) Bou⸗ langer wirft die Frage auf, ob überhaupt ein Präsident der Republik nöthig sei, Frankreich wurde einen solchen sehr wohl entbehren können. (Zunehmende Unterbrechungen.) achdem der Präsident den Redner daran erinnert hat, daß es Zeit

und verlangte Drin verlas er die er hervorhebt,

rannt⸗ Lesung statt.

gehend aus⸗

Allgemeinen

betreffs beim

sei, seine Angriffe zu beendigen, hebt Boulanger noch her⸗ vor, daß ein rekonstituirtes Frankreich, welches eine folgerichtige Politik in seinen Beziehungen zum Auslande beobachte und sich auf eine mächtige Armee stütze, die beste Friedensbürgschaft für Europa sei; die gegenwärtige Kammer aber vermöge dem Lande eine solche Regierungsform nicht zu geben. Mögs die Kammer auf die Wünsche des Landes hören, welches die Auflösung derselben verlange. Boulanger schloß seine Rede, indem er seine Resolution, betreffend die Revision der Ver⸗ fassung und die Auflösung der Kammer, verlas. Nach weiteren heftigeren Zwischenfällen ergriff der Conseils⸗Präsident Floquet das Wort, um die Angriffe zurückzuweisen, die gegen eine regelrecht bestehende Regierung gerichtet worden, und sprach si egen die Dringlichkeit der Berathung aus. Floquet erinnerte odann an seine am Sonnabend in der Kommission für die Revision der Verfassung abgegebenen Erklärun en, daß die Regierung

ckung die Ein⸗

es sich vorbehalte, seiner Zeit eine orlage wegen Revision

5

der Verfassung einzubringen. Boulanger habe durch Ein⸗ 72 22 seines Antrags die Ungeduld der Wähler be⸗ schwichtigen wollen, da er fürchtete, andernfalls sich den Beinamen eines nichtsthuenden (fainéant) Diktators zu⸗ zuziehen. (Gelächter auf der Linken.) Floquet wirft Boulanger vor, daß sein Auftreten eine Kundgebung des Neucäsarismus sei, daß er nur Hypothesen und Zukunftsprojekte vorbringe,

bei denen als einziger Zweck der Ruhm des Generals Boulanger

Frage komme. Boulanger unterbricht den Minister⸗ Präsidenten mit den Worten: „Mein Ruhm kommt dem Fhrigen völlig gleich.“ Floquet erinnert Boulanger daran, daß in dem Alter, welches Boulanger jetzt erreicht, Napoleon I., der ja auch eine republikanische Verfassung vernichtet habe, bereits todt gewesen sei, und daß Boulanger nichts sein werde, als der „Sieyés“ einer todtgeborenen Verfassung. (Beifall links). Clémenceau erklärt, er werde für die Regierung stimmen; es handle sich bei der Abstimmung nicht um die Revision selbst, sondern darum, ob die Dringlichkeit des Antrags Boulanger's beschlossen werden wird oder nicht. Alle Republikaner seien darin einig, die Revision der Verfassung zu verlangen; sie würden aber warten, bis die Regierung die Zeit für diese als ekommen erachtet. Die Dringlichkeit der Berathung des Antrags Boulanger's wurde hierauf abgelehnt und auf Antrag Arêènes mit 325 gegen 170 Stimmen be⸗ schlossen, daß die Rede Floquet's an allen Orten Frankreichs angeschlagen werden solle. Die Sitzung wurde sodann aufgehoben. 11 Das Bureau der Kammer hat beschlossen, Wilson's Bezüge als Deputirter zu streichen, da er seit seiner Verurtheilung den Sitzungen nicht beiwohnte.

5. Juni. (W. T. B.) Der Präsident Carnot hat zugesagt, demnächst Rouen und Havre zu besuchen.

Die Blätter kritisiren die Ausführungen Bou⸗ langer's sehr abfällig und finden in denselben nur ver⸗ worrene, widersprechende und mehrfach auch lächerliche Ideen. Die republikanischen Organe sprechen sich über die

[Rede Floquet's anerkennend aus und legen derselben roße Fedeutung für die Konzentrirung der republikanischen artei bei. Das „Journal des Débats“ bemerkt, daß die

Kundgebungen von der Tribüne allein nicht ausreichten, um den Lauf der Ereignisse aufzuhalten.

Italien. Rom, 4. Juni. (W. T. B.) Die zweite Periode der großen Manöver beginnt am 29. August. Die große Königsrevue findet am 3. oder 4. September zwischen Cesena und Forli statt.

Schweiz. Bern, 4. Juni. W. die Eröffnung der Sommer⸗Session r versammlung statt. Der Nationalrath wählte Ruffy aus Waadt (radikal) zum Präsidenten, Häberlein aus Thurgau (radikal) zum Vize⸗Präsidenten, der Stände⸗ rath wählte Schoch aus Schaffhausen (radikal) zum Prä⸗ sidenten und Hoffmann aus St. Gallen (liberal) zum Vize⸗Präsidenten. . 8 Der Bundesrath hat Johann Ulrich Wübbeler aus Hannover, welcher in Zürich lebte, des Landes ver⸗ wiesen. Ferner wurde Martin Etter aus Württemberg, der zur Zeit in Stuttgart ist, der Aufenthalt in der Schweiz untersagt. Die Verurtheilung der beiden eben Genannten erfolgte wegen lebhaften Antheils an anarchistischen Bestrebungen und wegen der Deponirung einer Kiste Dynamit bei dem Schröter. Das Strafverfahren gegen Letzteren ist 888 wegen Verjährung, theils wegen Mangels genügender eweismittel sistirt.

Belgien. Brüssel, 4. Juni. (W. T. B.) Der König begab sich heute zu einer Besichtigung der hydraulischen Hebe⸗ maschine des Kanals von Charleroi nach Houdeng, einem Hauptmittelpunkt des belgischen Sozialismus. Eine De esche des „Journal du peuple“ aus La Louvière meldet, daß bei der Durchfahrt des Königs die Marseillaise gesungen und mehrfach der Ruf vernommen wurde: Es lebe die Republik, es lebe das allgemeine Stimmrecht!

Türkei. Konstantinopel, 3. Juni. (Prag. Abdbl.) „Reuter's Bureau“ meldet: Der russische Botschafter von Ne⸗ lidow überreichte der Pforte eine Note, in welcher er neue Garantien für die Kriegsentschädigung verlangt. 4. Juni. „Reuter's Bureau“ meldet: Die vom russi⸗ schen Botschafter von Nelidow der Pforte überreichte Note verlangt die Bezahlung der rückständigen Kriegs⸗ entschädigung und besteht darauf, daß die fälligen Check⸗ zahlungen derselben künftighin regelmäßig zur erfallszeit effektuirt werden.

Griechenland. Athen, 3. Juni. (Prag. Abdbl.) Die „Agence Havas“ meldet: Die griechische Regierung de⸗ mentirt die Meldung, daß sie die V ermittelung Englands in Angelegenheit der griechisch⸗türkischen Differenzen verlangt habe. Griechenland sei entschlossen, über alle Fragen direkt mit der Pforte zu verhandeln. 8

(W. T. B.) Heute fand der Bundes⸗

Zeitungsstimmen.

8

Die „Berliner Politischen Nachrichten“ schreiben:

Unter den gesetzgeberischen Ergebnissen der XVI. Legislaturperiode des preußischen Landtages verdienen drei Gruppen von Gesetzen wegen ihrer politischen Bedeutung besondere Beachtung.

In der ersten derselben nimmt das Gesetz wegen Erleichterung der Volksschullasten, dessen finanz⸗, schul⸗ und parteipolitische Be⸗ eutung im unmittelbaren Anschluß an die Schlußsession des Ab⸗ eordnetenhauses bereits erörtert ist, die erste Stelle ein. Aber es eht keineswegs allein. Neben einem kleinen Gesetze im Jahre 1886, welches für die wirksame Verbütung von Schulversäumnissen durch eseitigung veralteter Vorschriften Naum schafft, und so an jenen gesetzgeberischen Plan von 1885 wieder anknüpft, welcher dem Abg.

indthorst Anlaß gab, den Kampf um die Schulen im andtage zu eröffnen, tritt ihm das Gesetz vom 26. Mai 1887 betrefend die Anforderungen für Volksschulen, zur Seite. Dasselbe beruht insofern auf dem gleichen Grundgedanken, wie das erwähnte in der laufenden Sefsion nach so vielen Zwischenfällen endlich nun och zu Stande gebrachte Gesetz, als es gleichfalls davon ausgeht, daß die S hullasten überaus hoch sind und daß daher durch Ein⸗ schaltung der Beschlußbehörden zur Feststellung der bestrittenen An⸗ kerderungen der Schulaufsichtsbebörden eine Sicherheit gegen eine übermäßige Anspannung der Schulunterhaltungspflichtigen gegeben werden muß. In je höherem Maße es dem Staate möglich ist, Bei⸗ träge zu den Schullasten zu leisten, umsomehr verliert naturgemäß das Gesetz von 1887 an Bedeutung.

Die zweite Gruppe von Gesetzen hochpolitischer Natur bilden die

beiden Gesetze vom 21. Mai 1886 und 30. April 1887 wegen Ab⸗

änderung der kirchenpolitischen Gesetze, zu denen sich als Ergänzung des soeben publizirte Gesetz gesellt, durch welches den wieder zugelassenen Orden und Kongregationen Korporationsrechte verliehen sind. Nachdem bereits während der beiden vorhergehenden Legislatur⸗ perioden durch schrittweise Milderung der bestehenden Kampfgesetze die Herstellung cines modus vivendi zwischen dem preußischen Staate und der katholischen Kirche angebahnt war, ist es S Dank dem Entgegenkommen eines weisen und friedlie enden Papstes, die landesväterlichen Wünsche des Hochseligen Kaisers und Königs auf Herstellung auch die preußischen Katholiken be⸗ friedigender Beziehungen zwischen Staat und Kirche zu verwirk⸗ lichen. Jene beiden Gesetze geben der mit dem Papst ge⸗ troffenen Vereinbarung die ahegs Sanktion; sie bezeichnen den vollständigen Bruch mit dem System der Kampfgesetzgebung und be⸗ ruhen auf der Voraussetzung gegenseitigen Vertrauens und freund⸗ schaftlicher Beziehungen zwischen Staat und Kirche, stellen sich mithin als ein Friedenswerk im schönsten Sinne des Wortes hin. Sie be⸗ seitigen vor Allem die trennenden Momente, welche die katholischen Unterthanen Sr. Majestät des Kaisers von dem preußischen Staat und seiner Regierung in unerfreulicher Weise entfernt hielten.

Der Versuch, an diese Gesetzgebung eine Bewegung auf evange⸗ lisch⸗kirchlichem Gebiete zu knüpfen, welche nöthigenfalls zur Inszeni⸗ rung eines zweiten KonE gegen den preußischen Staat sich

ebrauchen ließe, ist erfolglos geblieben. 8 18 brli⸗ Ituppe 8 Gesetzen von politischer Bedeutung sind diejenigen zur Wahrung und Vertheidigung des Deutschthums in den Ostprovinzen Im Eegensatz zu dem Reichstage, dessen von den Herren Windthorst und Richter geleitete Mehrheit ihren deutsch⸗ nationalen Beruf so weit vergaß, daß sie Preußen bei der Erfüllung seiner nationalen Pflichten in den Arm zu fallen versuchte, hat die national gesinnte Majorität des Abgeordnetenhauses für die Sicherung des von dem Polonismus bedrohten Deutschthums energisch Sorge getragen. In einem kräftigen Anlauf wurden die Versäumnisse von Jahrzehnten durch die in der Session 1886 zu Stande gekommenen ee vom 26. April 1886, betreffend die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen. vom 27. Juli 1886, betreffend die Anstellung und die Dienstverhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen an den öffent⸗ lichen Schulen der gedachten Provinzen, und vom 4. Mai 1886, betreffend die Einrichtung von Fortbildungsschulen in denselben, nach⸗ geholt. Ihnen folgte 1887 das Gesetz, durch welches eine Reihe für die wirksame o. zu großer Kreise in jenen beiden Provinzen getheilt wurde. 3 b2 mit dieser Gesetzgebung bisher gemachten Erfahrungen berechtigen zu der sicheren Erwartung, daß nunmehr ein starker Schutzwall gegen großpolnische Bestrebungen errichtet und die allmähliche Assimilirung der polnischredenden Landestheile angebahnt ist.

Statistische Nachrichten.

Das soeben erschienene Aprilheft der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs enthält Mittheilungen über die Anmusterungen von Vollmatrosen und unbefahrenen Schiffsjungen bei der deutschen Handelsmarine im Jahre 1887. Danach betrug die Zahl der angemusterten Voll⸗ matrosen 13 449 gegen 13 319 im Jahre 1886. In den Häfen des Nordseegebiets hat sich die Zahl dieser Anmusterungen gegen das Vorjahr im Ganzen um 2,3 % vermehrt, und namentlich hat sie im

afen von Altona eine starke Zunahme erfahren (von 72³ im

ahre 1886 auf 1065, im Jahre 1887 oder um 47,3 %), welcher allerdings eine Abnahme der fraglichen Anmusterungen im Hafen von Hamburg gegenübersteht (von 5086 im Jahre 1886 auf 4870 im Jahre 1887 oder um 4,2 %). Weiter weisen die Häfen von Bremen, Geestemünde und Brake gegen 1886 eine vermehrte Zahl der Vollmatrosen⸗Anmusterungen auf. Im Ostseegebiet sind dieselben im Allgemeinen zurückgegangen (im Ganzen um 2,5 %), namentlich in Flensburg, Memel, Rostock und Danzig, und nur in Pillau, Kiel und Stettin hat eine Zunahme stattgefunden. Aus einer Zusammenstellung für die letzten 10 Jahre geht hervor, daß die Gesammtzahl der betreffenden Anmusterungen (Nord⸗ und Ostseegebiet zusammengenommen) von 12, 180 im Jahre 1878 auf 14 101 im Jahre 1884 gestiegen, sodann 1885 auf 12 947 herunter⸗ gegangen ist, um in den beiden folgenden Jahren wieder auf die oben angegebenen Ziffern sich zu heben. Die Zahl der Anmusterungen von unbefahrenen Schiffsjungen (d. h. von solchen, welche Seefahrten auf Kauffahrteischiffen noch nicht gemacht hatten) ist von 2260 im Jahre 1878 auf 2629 im Jahre 1883 gestiegen, hat aber von da ab einen beträchtlichen Rückgang erfahren und betrug 1887 nur 1940. Dieser Rückgang steht zum Theil mit der Abnahme des Segelschiffsverkehrs im Zusammenhang, da Segel⸗ schiffe fast stes Jungen an Bord führen, Dampfschiffe dagegen viel⸗ fach nicht. Die durchschnittlichen Monatsheuern berechneten sich, soweit Anmusterungen mit Beköstigung in Frage kommen, für Voll⸗ matrosen: 1878 zu 51,25 ℳ, 1879 43,63 ℳ, 1880 43,00 ℳ, 1881 43,13 ℳ, 1882 45,13 ℳ, 1883 47,74 ℳ, 1884 47,61 ℳ, 1885 46,63 ℳ, 1886 45,01 und 1887 44,30 ℳ; für Schiffsjungen: 1878 zu 17,72 ℳ, 1879 15,00 ℳ, 1880 15,06 ℳ, 1881 14,71 ℳ, 1882 15,37 ℳ, 1883 16,02 ℳ, 1884 15,76 ℳ, 1885 14,75 ℳ, 1886 14,10 und 1887 14,25

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In J. U. Kern's Verlag, Breslau, erschien: „Das preußische Jagdrecht.“ Auf Grund der in dem Umfang der Monarchie und in den einzelnen Provinzen geltenden Gesetze und Verordnungen, sowie der die letztern erläuternden Rechtsprechung der höchsten Gerichtshöfe nebst einem Anhange, enthaltend das Reichsgesetz, betreffend den Schutz von Vögeln, vom 22. März 1888, und den Text der wichtigsten preußischen Jagdgesetze, systematisch dargestellt von A. Dalcke, Ober⸗ Staatsanwalt. Zweite vollständig umgearbeitete Auflage. (Preis gebunden 5 ℳ.) Die bereits im Jahre 1864 erschienene erste Aus⸗ gabe dieses Buches war zwar schon einige Jahre nach ihrem Erscheinen vergriffen, nichtsdestoweniger hat der Verfasser, wie er in seinem Vor⸗ wort sagt, sich trotz mehrfacher Aufforderungen Seitens des Verlegers zu einer neuen Bearbeitung desfelben nicht entschließen können. Nach⸗ dem im Jahre 1866 der preußischen Monarchie verschiedene Landes⸗ theile einverleibt worden waren, von denen jeder einzelne seine besondere Zagdgesehgebung hatte, erschien es dringend geboten, der Vielgestaltig⸗ keit des Rechts auf diesem Gebiete durch eine einheitliche Gesetzgebung ein Ende zu machen, und bekanntlich hat ja auch die Staatsregierung in Anerkennung dieses Bedürfnisses dem Landtage zu wiederholten Malen den Entwurf einer Allgemeinen Jagdordnung vorgelegt. Es mußte deshalb für unerläßlich erachtet werden, mit der Veranstaltung einer neuen Ausgabe bis zum Abschlusse des geplanten Gesetzgebungs⸗ werkes zu warten. Nachdem indeß alle Versuche, eine einheitliche Jagd⸗ gesetzgebung zu Stande zu bringen gescheitert sind und die Gründe, welche dies Scheitern bewirkt haben, voraussichtlich auch noch in nächster Zeit nicht beseitigt sein werden, so glaubten Verleger und der Verfasser die Frage, ob es nicht angezeigt erscheine, dies Buch, das sich früher viele Freunde erworben, nun doch in einer den heutigen Verhältnissen entsprechenden Gestalt erscheinen zu lassen, nicht mehr unbedingt verneinen zu dürfen. Zwar hat es in den letzten Jahren an Publikationen auf dem Gebiet des Jagdrechts nicht gefehlt, allein ein Buch, welches es sich zur 8 stellt, das gesammte, in allen Theilen der Monarchie geltende Recht zu einer übersichtlichen Dar⸗ stellung zu bringen, existirt bis jetzt nicht. Fast ohne Ausnahme be⸗ stehen die neueren Bearbeitungen des Jagdrechts lediglich in der Zu⸗ sammenstellung einzelner Jagdgesetze, denen zum Theil ein mehr oder minder vollständiger Kommentar beigegeben ist, und nur das Werk von Wagner: „Die Peafische Gesetzgebung“ hebt sich von den übrigen Büchern vortheilhaft ab. Allein auch in diesem letzteren wird im

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Wesentlichen doch nur das in den älteren Provinzen geltende Recht zum Gegenstande der Behandlung gemacht, und unter diesen Um⸗ ständen dürfte das vorliegende Buch den auf dem Gebiet des Jagd⸗ rechts thätigen Beamten, sowie den Freunden des edlen Waidwerks nicht unwillkommen sein. In vorliegender Ausgabe hat der Verfasser, abweichend von der ersten Auflage, das Verfahren in Jagdstrafsachen nicht mit in den Kreis der Darstellung gezogen, weil dasselbe keinerlei Besonderheiten bietet, für die prozessualische Behandlung der Jagdkontraventionen vielmehr lediglich die auch für alle anderen Strafsachen geltenden allgemeinen Bestimmungen maßgebend sind. Der Werth des Buches erhöht sich dagegen durch Abdruck der wichtigsten Jagdgesetze in ihrem Wortlaut; auch das neue Reichsgesetz, betreffend den Schutz nützlicher Vögel, dessen Bestimmungen mehrfach in das Gebiet des Jagdrechts eingreifen, hat mit erläuterndem Kommentar Platz gefunden. 8

Gewerbe und Handel.

Dem „Deutschen Handelsarchiv“ (Janiheft) wird aus

San Francisco geschrieben, daß die deutsche Industrie daselbst jetzt weniger mit der englischen und französischen, als mit der amerika⸗ nischen Konkurrenz zu kämpfen habe. zugsweise an die Fabrikation derjenigen besondere künstlerische oder wissenschaftliche Behandlung und anderer⸗ seits kein allzugroßes Maß von Arbeit erfordern. Die Gründlichkeit und Tüchtigkeit der deutschen Industrie werden derselben ungeachtet des hohen Eingangszolls in vielen Zweigen daselbst ichern hätten jedoch vor Allem darauf zu sehen, daß sowohl ihre Circulare wie auch ihre Correspondenz in englischer Sprache abgefaßt werden, Schwierigkeit Absatz gewinnen könne.

Letztere halte sich jedoch vor⸗ aarengattungen, welche keine

immer ein Absatzfeld Deutsche Fabrikanten, welche nach Kalifornien exportiren

da anderenfalls auch die exportfähigste Fabrik mit großer In letzter Zeit soll sich die Eisen⸗ und Stablindustrie San Franciscos rapide entwickelt haben,

so daß für die Einfuhr von Rohstabl ein bedeutendes Feld vorhanden

sei. Die Einfuhr von Stahl, welche im Jahre 1885 150 501 Pfund im Werthe von 12167 Dollars betragen habe, sei im vergangenen Jahre auf über 35 ½ Millionen Pfund im Werthe von nahezu 300 000 Dollars gestiegen. Während Stahl bisher stets von England ein⸗ geführt worden sei, habe man im vorigen Jahre nicht unbedeutende Mengen versuchsweise auch von deutschen Fabriken bezogen Da die bezüglichen Lieferungen zur Zufriedenheit ausgefallen seien, so werde den deutschen Industriellen empfohlen, sofern sie mit den englischen Fabriken zu konkurriren vermögen, sich mit dortigen Händlern in Verbindung zu setzen. Im südlichen Theil Kaliforniens soll jetzt der Anbau von Ramié und Jute in ausgedehnterem Maße betrieben werden. Die Schwierigkeiten, welche das Trennen der Fasern von den anderen Pflanzentheilen bisher verursacht habe, seien jetzt gehoben, und es habe sich daselbst bereits eine Gesellschaft (Western Fibre Com pany) gebildet, welche vermittelst eines patentirten Ver⸗ fahrens die Fasern leicht gewinnen soll und diesen Industriezweig an⸗ geblich in größerem Umfange betreiben will. Die Kokonsproduk⸗ tion in Ungarn, wo sich in mehr als 1000 Gemeinden über 23 000 Familien mit Seidenzucht beschäftigen sollen, habe sich im vorigen Jahre auf uͤber 450 000 kg beziffert. Die ungarische Seide soll in Bezug auf Farbe, Stärke und Elastizität nichts zu wünschen übrig lassen. Wie das „Handels⸗Archiv“ aus Mazatlan (Mexiko) erfährt, setze das Bestreben der Fabrikanten, mit Umgehung des Zwischenhandels direkte Verbindungen daselbst anzuknüpfen, die Betreffenden der Gefahr aus, Verluste zu erleiden. Es sei schwer, über die Zahlungsfähigkeit der kleinen Handelshäuser zuverlässige Auskunft zu erhalten und im Falle der Nicht⸗ zahlung Forderungen einzutrceiben. Den Industriellen könne nur ge⸗ rathen werden, ihre Fabrikate in den Ausfuhrhäfen, wo die größeren Import⸗Häuser vertreten seien, msglichst bekannt zu machen, im Uebrigen aber sich darauf zu beschränken, vielleicht Kataloge und Preis⸗ listen auszusenden. Aus Wellington (Neuseeland), mit welchem Platze deutsche Fabrikanten durch die Dampfer des Norddeutschen Lloyd in Berührung gekommen seien, wird dem Handelsstande aus Anlaß verschiedener Mißgriffe ein ziemlich genaues Befolgen aller für ein ausländisches Geschäft erforderlichen Regeln und Usancen empfohlen. In einem Bericht aus Havana, welcher sich eingehend mit den Handels⸗ und Wirthschaftsverhältnissen der Insel Kuba be⸗ schäftigt und verschiedene Fingerzeige für die Absatzverhältnisse einzelner Industrieartikel giebt, wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß, wie überhaupt für alle Einfuhrwaaren, so insbesondere auf dem Gebiet der Eisenindustrie, die Bedeutung der illustrirten Kataloge nicht zu unterschätzen sei, und daß eine gefällige Darstellung der Waaren dem Absatz auf dem dortigen Markt einen großen Vorsch⸗1 leiste. Als Muster werden die Kataloge englischer und amerikanischer Fabrikanten hingestellt und zugleich als zweckmäßiger für die An⸗ gehnung eines Absatzes bezeichnet, weil sie die Preisansätze meist nach Bruttopreisen verzeichnen, während die von deutschen Fabrikanten theilweise geübte Einstellung von Nettopreisen die Abwicklung des Ge⸗ schäfts unter Abnehmern verschiedener Hand erschwere. Nicht genug könne ferner Angesichts der großen Erleichterungen des Frachtverkehrs, welche der britischen und amerikanischen Einfuhr zur Seite stehen, hervorgehoben werden, wie bedeutungsvoll für den Wettbewerb der deutschen Fabrikation eine möglichst rasche Ausführung empfangener Aufträge sei, um den mangelnden Vortheil einer raschen Verbindung durch Zeitersparniß bei der Herstellung msglichst auszugleichen.

Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis zum 25. Mai 1888 11 222 100 3 ½ %o ige, 20 561 100 4 %oige, 44 751 600 4 ½ % ige und 9 478 800 5 %ige, zusammen 86 013 600 Pfandbriefe ausgegeben, wovon noch 11 038 200 3 ½’%ige, 16 808 700 40%ige, 24 957 600 4 ½ bige und 4 219 500 5 %ige, zusammen 57 024 000 Pfandbriefe Seitens der Grundstücksbesitzer verzinslich sind. Es sind zugesichert, aber noch nicht abgehoben 161 400 ℳ. 1 Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rhein isch⸗west⸗ fälischen Metallmarkt: Der rheinisch⸗westfälische Eisen⸗ markt hat in der letzten Woche seinen ruhigen und stetigen Gang unverändert beibehalten. In den Preisen sind wesentliche Verände⸗ rungen nicht eingetreten. Wenig erfreulich ist der Verkehr auf den englischen und schottischen Märkten, deren weichende Tendenz noch immer keiner besseren Stimmung Platz macht. In Belgien und Frankreich ist die Konjunktur ziemlich unveraͤndert, dagegen zeigt leider der für das deutsche Ausfuhrgeschäft so wichtige amerikanische Markt noch immer keine erfreu-⸗ lichere Haltung. Was speziell die Geschäftslage des rheinisch⸗wef fälischen Eisenmarktes anbelangt, so sind Eisenerze im Sieger⸗ lande noch immer in starker Nachfrage und behaupten ihre Preis fest. Dasselbe gilt auch für Luxemburger Erze. In Roh eisen sind im Allgemeinen die Preise fest, doch ist die Nachfrag augenblicklich wenig rege. Die Kauflust ist im Ganzen nur gering und viele Walzwerke haben ihren Bedarf vorläufig noch auf längere Zeit hinaus gedeckt. Bei alledem sind die Rohmaterialien steigend, ohne daß bei der jetzigen ruhigen Geschäftslage die Roheisenpreise entsprechend folgen können; man glaubt jedoch, daß in der nächsten Zeit auch eine Erhöhung der Roheisenpreise mit Sicherheit zu erwarten sei. Im Spiegeleisen⸗Geschäft ist es augen⸗ blicklich ruhig, da die Käufer in Folge der bevorstehenden . ee büch. sich meist zurückhaltend zeigen. Der Preis für 10 12 % manganhaltige Sorten hat sich jedoch auf 58 behauptet. Für Puddelroheisen ist nichts wesentlich Neues zu berichten. Bessemerrobeisen ist noch immer vernachlässigt, wo⸗ gegen die Bezüge an Thomaseisen lebhafter werden. Die Preise haben eine wesentliche Aenderung nicht erlitten. Für graues Luxem⸗ burger Puddelroheisen wird 38 notirt. Englisches Bessemereisen wird für gemischte Loose f. o. b. Westküste mit 44 sh. 6 d per Tonne prompte Lieferung bezahlt. Ueber Stabeise gilt im Ganzen und Großen noch das im vorigen Bericht Gesagte Die Stabeisenwalzwerke sowohl wie auch die Fagoneisenwerke klagen über den langsameren Zugang neuer Aufträge, doch sind die meisten noch mit der Abwickelung der früheren Aufträge ausreichend beschäftigt. Für Bandeisen macht sich ebenso wie für die beiden vorherge nannten Artikel der fast gänzliche Mangel an Ausfuh auftrã

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