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der delnde Bescheid 314 des Reichs⸗Versicherungsamts (Nr. 528) („Amtliche Nachrichten Seite 52), drittletzter und vateftes Absatz, wie aus seinem Inhalt,
maligen Anführung des §. 53 des Unfallversicherungsgesetzes hervorgeht, nur auf die Fälle, in welchen die Ortspolizei⸗ behörden in Gemäßheit des §. 53 cit. zur Vornahme einer Unfalluntersuchung von Amtswegen verpflichtet sind — wenn nämlich durch den Unfall eine versicherte Person getödtet ist. oder eine Körperverletzung erlitten hat, die voraussichtlich den Tod oder eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als dreizehn Wochen sur Folge haben wird —. Sofern dagegen die Berufsgenossen⸗
W Minimal⸗Jahresbetrages
danach
Durchführung
der unentgeltlichen han⸗
Der von „Unfalluntersuchungen“
ortspolizeilichen
R.⸗V.⸗A.“ 1887 bezieht sich, aus der mehr⸗
des
insbesondere
chaften über den §. 53 hinaus bei den Polizeibehörden die
Untersuchung leichterer Unfälle beantragen, sind sie verpflichtet, die erwachsenen Kosten nach Maßgabe des §. 101 Absatz 2
des Unfallversicherungsgesetzes zu erstatten. Vergleiche Rund⸗
schreiben vom 18. Oktober 1887, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ Seite 336.
— Vom 1. Juli 1888 an dürfen bekanntlich, vorbehaltlich
der Gestattung von Ausnahmen für einzelne Grenzbezirke, fremde Scheidemünzen in Zahlung weder gegeben noch genommen werden.
— Wenngleich das von der Königlichen Ober⸗Rechnungs⸗
kammer in dem Monitum vom 20. November 1886 angeführte Reskript vom 21. Februar 1880 zunächst durch die Frage ver⸗ anlaßt worden ist, in welcher Weise die anderweite kommunale Regelung solcher Gutsbezirke zu erfolgen habe, welche in ein⸗ zelne größere Antheile zerstückelt worden sind, so erörtert das⸗ selbe, nach einem Spezialerlaß der Minister des Innern und für Landwirthschaft ꝛc. vom 20. März d. J., doch gleichzeitig diejenigen Grundsätze, welche für die Beurtheilung von Anträgen auf Neubildung selbständiger 1 . maßgebend sein sollen. In dieser Beziehung wird einerseits auf den Erlaß vom 31. März 1860 (Min⸗Blatt für die innere Verwaltung S. 73) verwiesen, welcher es als eine Hauptaufgabe der Verwaltung bezeichnet, möglichst prästations⸗ fähige Kommunalverbände herzustellen, andererseits hervor⸗ gehoben, daß der Anlaß für die Herbeiführung einer solchen donhgecaten Regelung durch das öffentliche Interesse bedingt werde.
Gutsbezirke allgemein
Von diesen Gesichtspunkten aus ist bei Anträgen auf
S selbständiger Gutsbezirke dem Umstande, daß das be⸗ treffende kommunale Existenz geführt habe, an sich eine entscheidende Bedeutung — — . überdies häufig auf die persönlichen Eigenschaften, sowie
Grundstück seither thatsächlich eine selbständige
nicht beizumessen. Dieser Umstand läßt sich die Vermögensverhältnisse der betreffenden Besitzer zurück⸗ führen, und ist danach nicht geeignet, als Maßstab für die in Betracht kommende Ar rt Feiänag der Frage zu dienen, ob die betreffenden Grundstücke als solche die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzen, um den an einen selbständigen Kommunalverband zu stellenden Anforderungen auf die Dauer zu genügen. Letzterer Gesichtspunkt ist aber nach der Allerhöchsten Orts wiederholt kundgegebenen Willens⸗ meinung bei Anträgen auf Bildung selbständiger Gutsbezirke vorzugsweise zu beachten und es soll namentlich bei Grundstücken von geringerem Umfange die Annahme der Leistungsfähigkeit in den bezüglichen Immediatberichten be⸗ sonders motivirt werden.
Der Eingangs allegirte Erlaß vom 21. Fehruar 1880 be⸗ zeichnet den Nachweis des im §. 86 der Kreisordnung an⸗ an Grund⸗ und Ge⸗ Anträgen der in Rede
äudesteuer von 225 ℳ bei 8 Regel und schließt
stehenden Art allerdings nur als die Berücksichtigung von Ausnahmefällen, in denen die betreffenden Steuern hinter dem er⸗ wähnten Minimalbetrage zurückbleiben, nicht unbedingt aus. Nach dem Vorangeführten werden jedoch derartige Ab⸗ weichungen nur zugestanden werden dürfen, wenn die Noth⸗ wendigkeit einer anderweiten kommunalen Regelung ländlicher Besitzungen durch das öffentliche Interesse bedingt wird, und die Vereinigung derselben mit einem benachbarten Gemeinde⸗ bezirk im Hinblick auf die örtliche Lage und die sonst in Betracht kommenden örtlichen Verhältnisse unthunlich ist.
— Nach den Vorschriften im § 108 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 haben im November d. J., beziehungsweise in denjenigen Kreisen, in welchen durch statutarische Bestimmung ein anderweiter Termin vorgesehen ist, in dem durch das Statut festgesetzten Monat Ergänzungs⸗ wahlen zum Kreistage stattzufinden, denen zugleich gemäß § 112 a. a. O. eine neue Vertheilung der Kreistags⸗Abgeordneten voranzugehen hat. Für die gleichartigen Wahlen, welche im Jahre 1876 stattgefunden haben, sind von dem damaligen Minister des Innern die in dem Ministerialblatt für die
innere Verwaltung Seite 121 und 223 abgedruckten Cirkular⸗
verfügungen vom 1. Mai und 21. Juli 1876 erlassen worden. In der Zwischenzeit haben die in Betracht kommenden gesetz⸗ lichen Vorschriften in einzelnen Punkten Aenderungen erfahren; auch ist bei den bevorstehenden Ergänzungswahlen eine Aus⸗
loosung von Kreistags⸗Abgeordneten nicht vorzunehmen.
In Folge dessen sind die beiden vorerwähnten Verfügungen einer Umarbeitung unterzogen worden, bei welcher letzteren die Bestimmungen unter Nr. IV des Erlasses vom 21. Juli 1876 über die Vollziehung der Wahlen selbst mit Rücksicht darauf, daß sich in diesem Punkt bereits eine feststehende
Praxis herausgebildet hat, fortgelassen worden sind. Den neu
aufgestellten Entwurf hat der Minister des Innern unterm 2. v. M. den Ober⸗Präsidenten zugehen lassen. Derselbe lautet, wie folgt:
Für die gemäß §. 108 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 in diesem Jahre vorzunehmenden Wahlen zur Ergänzung der Kreistage wird Folgendes bestimmt.
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) Zum Zweck der Vorbereitung der Wahlen sind nach den im §. 110 die Verzeichnisse der Wahlberechtigten auf⸗ zustellen.
2) Die Aufstellung der Verzeichnisse erfolgt nach den Bestim⸗ mungen in den Art. 1 bis 4 der Instruktion vom 10. März 1873 und den zu denselben durch Cirkularverfügung vom gleichen Datum erlassenen Zusatzbestimmungen mit folgenden Maßgaben:
a. Die Aufstellung der Verzeichnisse bewirkt der Kreisausschuß
(§. 110).
b. Die Beträge der Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer in den Verzeichnissen I bis III sind in Reichswährung anzugeben.
c. Den im Art. 2 aufgeführten, von den Kreisabgaben befreiten Liegenschaften treten die Deichanlagen der Deichverbände und die ““ Interesse staatlich unter Schau gestellten Privat⸗ eiche hinzu.
(Art. 4) wird bestimmt nach der durch die Volkszählung vom
d. Die Reihenfolge der Landgemeinden in dem Verzeichniß III
1. Dezember 1885 ermittelten ortsanwesenden Bevölkerung, mit Ausschluß der im aktiven Millitairdienst stehenden Personen (§§. 84, 89 Nr. 1). . .
3) Sobald die Aufstellung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten beendigt ist, werden dieselben durch das Kreisblatt oder, wo ein solches nicht besteht, durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht (§. 110). . .
Anträge auf Berichtigung dieser Verzeichnisse sind binnen einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des Blatts, durch welches die Verzeichnisse veröffentlicht worden sind, bei dem Kreisausschuß an⸗ zubringen, welcher darüber beschließt (§. 110).
Gegen den Beschluß findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksausschuß statt.
1) Nach erfolater Bekanntmachung der Vernzeichnisse der Wahl⸗ berechtigten I bis III hat der Kreisausschuß nach §. 111 die geeigneten Vorschläge an den Kreistag
über die Vertheilung der Kreistags⸗Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände, 1 1 8
über die Bildung von Wahlbezirken für die Landgemeinden und die zum Verbande derselben gehörigen selbstständigen Gutsbezirke, Gewerbetreibenden und Bergwerksbesitzer, —
über die Vertheilung der Abgeordneten der Landgemeinden auf die einzelnen Wahlbezirke, 1 “
über die Vertheilung der städtischen Abgeordneten auf die einzelnen Städte, bezw. die Bildung von Städte⸗Wahlbezirken
auszuarbeiten. ““ “
2) Wenn Anträge auf Berichtigung der Verzeichnisse der Wahl⸗ berechtigten (§. 110) nicht eingegangen oder die gestellten Anträge vom Kreisausschuß berücksichtigt oder die Klagen gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses endgültig entschieden oder die Klageanträge der Art sind, daß nach der Ansicht des ee bee die Entscheidungen des Bezirksausschusses bezw. Ober⸗Verwaltungsgerichts, auch wenn sie den Klageanträgen entsprechen sollten, die Vertheilung der Abgeordneten auf die Wahlverbände, Wahlbezirke und Städte nicht beeinflussen würden, hat der Landrath, event. nach Revision der Vor⸗ schläge (Nr. 1) durch den Kreisausschuß, einen Kreistag zur Auf⸗ stellung des Vertheilungsplans nach §§. 111 und 112 anzuberaumen.
In dem Einladungsschreiben, welchem die Vorschläge des Kreis⸗ ausschusses beizufügen sind, ist mitzutheilen, welche Klagen bezüglich der Feststellung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten noch schweben.
III.
Der Kreistag erledigt die ihm nach §§. 111 und 112 obliegenden Geschäfte in nachstehender Reihenfolge: 1 3
1) Der Kreistag vertheilt die dem Kreise nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 zustehende Anzahl von Kreistags⸗Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände nach Maßgabe des Artikels 5 der In⸗ struktion vom 10. März 1873 und der Zusatzbestimmungen der Zir⸗ kularverfügung von demselben Tage. 3
2) Der Kreistag bildet die Wahlbezirke für den Wahlverband der Landgemeinden und vertheilt die Abgeordneten ihrer Zahl nach
auf die einzelnen Wahlbezirke nach Maßgabe des Artikels 6 Nr. 1— 3
und Nr. 6 der Instruktion und der Zusatzbestimmungen der Zirkular⸗ verfügung.
3) Der Kreistag vertheilt die von dem Wahlverbande der Städte zu wählenden Abgeordneten auf die einzelnen Städte und bildet die Städtewahlbezirke nach Maßgabe des Artikels 7 der Instruktion und der Zusatzbestimmungen der Zirkularverfügung. —
4) Der Kreistag vertheilt die am 1. Januar k. Is. nicht ausschei⸗ denden Kreistags⸗Abgeordneten aus dem Wahlverbande der Landgemeinden auf die gemäß Nr. 2 gebildeten Wahlbezirke in der Art, daß die neuen Wahlbezirke an die Stelle derjenigen früheren Wahlbezirke treten, welchen sie nach der Seelenzahl der in den neuen Wahlbezirken ver⸗ bliebenen Ortschaften der früheren Wahlbezirke am Meisten ent⸗ sprechen. Event. entscheidet zwischen den bei der Vertheilung der einzelnen Abgeordneten in Frage kommenden Wahlbezirken das Loos, welchen Wahlbezirken die einzelnen nicht ausscheidenden Abgeordneten als Vertreter zu überweisen sind. 8
5) Wird bei der Vertheilung gemäß Nr. 3 ein früherer Städte⸗ wahlbezirk aufgelöst und scheidet der Abgeordnete desselben am 1. Ja⸗ nuar k. Is. aus dem Kreistage nicht aus, so wird derselbe als Ab⸗ geordneter derjenigen Stadt überwiesen, in welcher er seinen Wohnsitz hat. Event. entscheidet das Loos darüber, für welche Stadt derselbe als Abgeordneter weiter fungiren soll. Sollte nach der gemäß Nr. 3. vorzunehmenden Vertheilung die auf eine Stadt oder auf einen Stadt⸗ wahlbezirk entfallende Anzahl von Abgeordneten geringer sein als früher, gleichwohl aber von den für diese Stadt oder Städtewahl⸗ bezirke nach der früheren Vertheilung gewählten Abgeordneten am 1. Januar k. Js. Keiner ausscheiden, so sind die überzähligen Ab⸗ geordneten denjenigen Städten bezw. Städtewahlbezirken als Vertreter zu überweisen, welche, nach der Zahl der zu wählenden Abgeordneten berechnet, in ihrer Bevölkerungsziffer den übrigen Städten und Städte⸗ wahlbezirken nachstehen. 1 “
6) Auf Grund dieser Vertheilungen stellt der Kreistag e Zahl derjenigen Abgeordneten fest, welche ein jeder Wahlverband nach §. 108 bei der Wahl im November d. Js. bezw. in dem durch Kreisstatut anderweitig festgesetzten Zeitabschnitte zu wählen hat. Die Zahl wird gefunden aus der Differenz der nach Nr. 1 ermittelten Anzahl der dem Kreise zustehenden Abgeordneten und der Anzahl der am 1. Ja⸗ nuar k. Js. nicht ausscheidenden Kreistags⸗Abgeordneten
Ferner bezeichnet der Kreistag diejenigen Wahlbezirke und Städte, welche nach Nr. 4 und 5 die Ergänzungswahlen, bezw. soweit die Zahl der C11““ nach der neuen Vertheilung vermehrt worden ist, die Neuwahlen zu vollziehen haben. .
7) Nach Maßgabe dieser Vertheilungen und Feststellungen stellt der Kreistag nach Art. 6 Nr. 7 und Art. 7 Nr. 5 das Ver⸗ zescheiß IV der Wahlbezirke der Landgemeinden ꝛc. und das Ver⸗ zeichniß V der Städtewahlbezirke auf.
8) Die nach Nr. 1 bis 7 erforderlichen Vertheilungen erfolgen nach der durch die Volkszählung vom 1. Dezember 1885 ermittelten ortsanwesenden Civilbevölkerung. Die hierüber vom Königlichen Sta⸗ tistischen Büreau veröffentlichten Zahlen sind überall maßgebend.
Das Loos wird in allen Näh vom Landrath gezogen.
1) Befinden sich in einem der vom Kreistage nach Abschnitt III gebildeten Wahlbezirke mehrere Güter oder Gemeinden, auf welche die §§. 99 und 101 der Kreisordnung Anwendung finden, so sind die⸗ selben vom Kreisausschuß gemäß Art. 6 Nr. 4 und 5 der Instruktion vom 10. März 1873 zu Gesammt⸗ (Kollektiv⸗) Stimmen zu ver⸗ einigen. 8 1
2) Die bezüglichen Beschlüsse des Kreisausschusses werden in der Kolonne „Bemerkungen“ des Verzeichnisses IV eingetragen.
3) Die vom Kreistage nach Abschnitt III getroffenen Ver⸗ theilungen und Feststellungen, sowie die Verzeichnisse IV und V sind vom Kreisausschuß durch das Kreis⸗ bezw. Amtsblatt nach Maßgabe des Art. 9 der Instruktion vom 10. März 1873 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß diese Vertheilungen, Fest⸗ stellungen und Verzeichnisse nach §. 112 der Kreisordnung für einen Zeitraum von 12 Jahren maßgebend bleiben.
Gegen die von dem Kreistage gemäß §§. 111 und 112 wegen Ver⸗ theilung der Kreistags⸗Abgeordneten gefaßten Beschlüsse steht den Be⸗ theiligten innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des Blattes, durch welches die Vertheilung bekannt gemacht worden ist, die Klage bei dem Peürksaugslh (§. 112 a).
Nach Ablauf der Fristen (Abschnitt I Nr. 3 und Abschnitt IV Nr. 3), bezw. nach Erledigung der gegen die Verzeichnisse I bis V erhobenen Anträge oder nach Entscheidung der Klagen und Revisionen, welche gegen diese Verzeichnisse oder gegen die vom Kreistage be⸗ wirkten Vertheilungen und Feststellungen angebracht worden sind, sowie nach event. vorheriger Berichtigung der Verzeichnisse und Ver⸗ theilungspläne durch den Kreisausschuß ist zur Vollziehung der Er⸗ gänzungs⸗ bezw. Neuwahlen zum Kreistage zu schreiten.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath
eingetroffen.
1 — 1 Bu Königlich baype⸗ rische Ministerial⸗Rath Heller ist hier angekommen.
— S. M. Kreuzer⸗Korvette „Olga“, Kommandant Kapitän zur See Strauch, ist am 29. Mai cr. in Makassar (Insel Celebes) eingetroffen und am 3. Juni cr. wieder in See ge⸗ gangen.
Sachsen. Dresden, 6. Juni. (W. T. B.) Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Marie von Sachsen⸗ Altenburg wurde heute Nacht auf Schloß Albrechtsberg glücklich von einer Tochter entbunden.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 5. Juni. (Mecll. Nachr.) Nach einem hr eingegangenen Telegramm werden der Großherzog und die Großherzogin jetzt von Biarrit abreisen und sich zunächst nach Baden⸗Baden begeben.
Anhalt. Dessau, 4. Juni. (Anh. St.⸗A.) Ihre
Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl heute Mittag auf hiesigem Residenzschloß
von Preußen ist
1 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. Juni. (W. T. B.) Der
Kaif er empfing heute Don Carlos, Herzog von Madrid
in längerer Audienz. Später nahm Don Carlos an dem Diner in Schönbrunn Theil.
— Die heutige „Wiener Ztg.“ publizirt das Gesetz vom 26. Mai 1888, betreffend die Exxekution auf die Bezüge der im Privatdienst dauernd Angestellten und ihrer Hinterbliebenen, ferner auf Pensionen, Provi⸗ sionen, Unterhalts⸗ und Erziehungsgelder, welche von Anstalten, Vereinen oder Gesellschaften an ihre Mitglieder und deren Hinterbliebenen verliehen werden; eine Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels vom 24. Maf d. J., betreffend die Bedingungen der zollbegünstigten Abfertigung von Sohlenleder und Dachfalzziegeln aus be⸗ stimmten Gegenden Italiens; dann die Kundmachung des Finanz⸗Ministeriums vom 3. Juni d. J., betreffend die Auf⸗ hebung der die Pferdeausfuhr beschränkenden Maßnahmen
Großbritannien und Irland. London, 5. Juni, (W. T. B.) Im Oberhause kündigte Knutsford den A⸗ schluß eines Friedens⸗ und Freundschaftsvertrages mit Lobengula, dem Häuptling von Amandebele Maschung und Makakalaka, an. Durch denselben wird Lobengula ver⸗ pflichtet, jede Störung des Friedens zu verhindern und ohne Wissen und Genehmigung des englischen Ober⸗Kommissars für Süd⸗Afrika in keine Correspondenz und keinen Vertrag mit einer fremden Macht zu treten; ferner weder das gesammte Land, noch einen Theil desselben zu veräußern oder abzutreten
Im Unterhause kündigte der Kanzler der Schatzkammer Goschen, an, daß er betreffs des Weinzolls beabsichtige, eine Bill einzubringen, welche den neulich eingeführten Einfuhr⸗ zoll von Wein in Flaschen auf Schaumweine beschränkt und zwar 5 Sh. per Dutzend Weinflaschen, wenn das Dutzend mehr als 30 Sh. koste, und 2 Sh. per Dutzend Weinflaschen, wenn der Werth des Dutzend weniger als 30 Sh. betrage.
Die amtliche „London Gazette“ veröffentlicht einen Erlaß, nach welchem vom 10. Juni bis 31. Dezember Rinder, Schafe und Ziegen aus Schleswig⸗Holstein, die aus den Häfen dieses Landes kommen, in den Landung⸗ 1 für fremdes Vieh zur Abschlachtung gelandet werden önnen.
Frankreich. Paris, 4. Juni. (Köln. Ztg.) Der Kriegs⸗ Minister de Freycinet eröffnete heute die erste Sitzung des Ober⸗Kriegsraths, der sofort seine Arbeiten begann.
— 5. Juni. (W. T. B.) Der Senat genehmigte den Antrag, die Panamakanal⸗Gesellschaft zur EmUittirung von Loos⸗Obligationen zu ermächtigen.
Italien. Rom, 5. Juni. (W. T. B.) Der Prinz Amadeus hat sich mit der Prinzessin Maria Laetitie
[Bonaparte, Tochter des Prinzen Napoleon, verlobt.
Turin, 4. Juni. Der Kaiser von Brasilien hat⸗ einem Telegramm der „Agence Havas“ zufolge, hier einen zehnstündigen Aüuͤfenthalt genommen. Prinz Amadeus und die Spitzen der Behörden begrüßten den Kaiser auf dem Bahnhof. Das Befinden Sr. Majestät war befriedigend.
Schweiz. Bern, 5. Juni. (W. T. B.) Ein Bericch des Bundesraths betreffs Zollerleichterungen fit die Grenzgegenden legt dar, daß größere und allgemeine Erleichterungen, wie die Errichtung einer zollfreien Zone, un⸗ thunlich seien, daß dagegen für das Bündner Thal und San⸗ naun der Ausschluß aus dem schweizerischen Zollgebiet möglih wäre. Für Genf seien verschiedene Erleichterungen bereits in Kraft, andere würden vorbereitet.
Dänemark. Kopenhagen, 5. Juni. (W. T. B.) Be der jährlichen Verfassungsfeier hielt der Justiz⸗Ministe Nellemann eine Rede, in welcher er hervorhob, der leitende Gedanke bei Ertheilung der Verfassung sei gewesen, de Leitung des Staates der Krone anzuvertrauen und den Reichstage eine Mitwirkung hierbei zu geben. Trch momentaner Störungen ermögliche die Verfassung, stets nor⸗ male Zustände zurückzuführen. Der Zeitpunkt scheine sich n nähern, wo das Wort ‚Uebereinkunft“ Eingang finden werde
Amerika. St. Louis, 5. Juni. (W. T. B.) Dr demokratische Nationalkonvent zur Wahl eines deme kratischen Präsidentschafts⸗Kandidaten trat Mittass unter großer Betheiligung zusammen. White aus Käl fornien führte den Vorsitz. Als derselbe in seiner Rede de gegenwärtigen Präsidenten Cleveland als Kandei⸗ daten nannte, erhob sich das ganze Haus unter stürmischen Beifallsbezeugungen. Ebenso sympathisch wurde Kandidatur Thurmann's zum Vize⸗Präsidenten u grüßt. Nachdem White in seiner Rede noch der Reform d Zolltarifs Erwähnung gethan, was ebenfalls lebhaft begrlt wurde, vertagte sich der Konvent bis morgen 10 Uhr.
Afrika. Egypten. Die „A. C.“ meldet über V1 egyptischen Finanzen: Einem Nachtragsausweis über Einnahmen der egyptischen Schuldentilgungs⸗Kasse fufon belief sich der für den Dienst der Unifizirten Schuld, in schließlich des Ueberschusses seit der Einlösung des lettfäli Coupons, vereinnahmte Betrag auf 577 000 Pfd. eamng und für die Eisenbahn⸗Prioritäten⸗Anleihe auf 112 000) egyptisch.
Zeitungsstimmen.
Ueber den Handel Berlins nach außerhalb schreibt die
„Lossische Zeitung“: sch
Es ist der alljährlich regelmäßig um diese Zeit wiederkehren ermin eingetreten, zu welchem ausländische Emrfacße aus allen Weade egenden hier anzulangen pflegen, um ihre Bestellungen u ertheilen. Von Jahr zu Jahr wächst die Zahl fremdländischer Finkäufer, welche uns besuchen Wurde es früher noch für ein Er⸗ eigniß angesehen, wenn Geschäftsinhaber oder deren Vertreter aus den füdlichen und westlichen Staaten Nord⸗Amerikas zu uns kamen, so fällt es heute kaum noch auf, wenn wir solche aus Bombay, Calcutta, Shangai, pkohama hier begrüßen können. Unsere geschäftlichen Verhältnisse heen sich mit der Zeit dermaßen auf das Ausführungsgeschäft ein⸗ gerichtet, daß heute viel mehr das Fehlen irgend eines unserer über⸗ seeischen Kunden auffält, als dessen Anwesenheit. Es kann uns höch⸗· stens zur Genugthuung gereichen, daß der Ruf unserer Industriezweige, besonders derjenigen unserer Stadt, immer neue fremdländische Käufer bierher zieht. Augenblicklich sind es hauptsächlich Konfektionseinkäufer, die uns aufsuchen. 38 die verschiedenen Geschäftszweige, welche die Konfektion umfaßt, ist das Sommergeschäft nunmehr be⸗ endet, wenigstens soweit der Großbetrieb in Betracht kommt, für den Kleinverkehr erfordern eingetretene warme Witterung, sowie die bevorstehende Reisezeit noch mannigfache Anschaffungen, welche die Geschäfte, die den Einzelverkauf pflegen, noch einige Wochen in Thätigkeit versetzen werden. Im Großbetrieb stehen augen⸗ blicklich der amerikanische und der englische Verkehr obenan; während der erstere in der Entfaltung begriffen, ist über den letztren schon insofern ein Urtheil zu fällen möglich, als unsere Konfektionäre, die sich in England befanden, daselbst recht gute Er⸗ gebnisse erzielt haben, die für uns um so werthvoller sind, als sie be⸗ sonders im jetzigen Augenblick im Uebergange von der Sommer⸗ geschäftszeit zur Wintergeschäftszeit hauptsächlich dazu beitragen, die vielen, nach Tausenden zählenden Arbeitskräfte, welche die Konfektion unterhält, zu beschäftigen. Das amerikanische Geschäft ist im Ver⸗ gleich zu früheren Jahren zurückgegangen und zwar, weil man in den Vereinigten Staaten unter Zuhülfennahme deutscher Arbeitskräfte die Erzeugung im Großen selbst betreibt, in einer stetig sich vergrößernden Weise. Hauptsächlich ist der große Massenbedarf billiger Gegenstände, der früher jährlich viele Millionen Mark um⸗ faßte, zurückgegangen, trotzdem können wir feststellen, daß bis jetzt in diesem Jahr eine Vergrößerung der Umsätze stattgefunden. hat. Dieselbe kam ziffernmäßig schon durch die vom hiesigen nord⸗amerifanischen General⸗Konsulat veröffentlichten Ausweise für das erste Vierteljahr dieses Jahres zum Ausdruck, ebenso können wir feststellen, daß alle die Einkäufer, die uns bis jetzt besucht haben, größere Aufträge als im vorigen Jahre ertheilten. Wir versorgen ferner Holland, das jährlich über 5 Millionen Mark Kon⸗ fektion von uns bezieht, dessen Käufer übrigens jetzt auch schon in viel größerer Zahl zu uns kommen, als früher. Die Schweiz bezieht fast jährlich für eine eben so große Summe von uns. Nach Italien, Spanien, Schweden, Belgien versenden wir ebenso unsere Konfektionserzeugnisse, theils lassen wir sie durch unsere Reisenden dort absetzen, tbeils suchen uns die Käufer dieser Länder hier auf. Unser großes inländisches Geschäft geht gedeihlicher Entfaltung ent⸗ gegen; wenn auch in vielen Provinzialstädten die Selbstanfertigung zunimmt, ist der Bedarf doch derartig gewachsen, daß wir durch diese veränderte Sachlage keinen Schaden erleiden, allerdings wird eine Ausdehnung der Umsätze dadurch erschwert....
— Das in London erscheinende „Lighthouse“ schreibt:
Wie aus Italien gemeldet wird, steigen die Dampfer des Nord⸗ deutschen Llohd in der Gunst des italienischen Publikums. Diese Schiffe sollen so erfolgreich mit der Navigazione Generale Italiana konkurriren, daß die letztere beabsichtigt, ihre asiatische Linie eingehen zu lassen, oder doch die Zahl der in dieser Fahrt beschäftigten Dampfer zu reduziren. Die Thatsache läßt sich nicht leugnen, daß die Norddeutschen Lloyddampfer auf der ganzen Welt an Terrain gewinnen. Ein Besuch in Southampton gab uns kürzlich Gelegenheit, uns von der Popularität des Nord⸗ deutschen Lloyd unter atlantischen Reisenden zu überzeugen. Zweifels⸗ ohne wird der Lloyd mit jedem Jahre in der Gunst Derjenigen bie cenen welche zwischen England und den Vereinigten Staaten reisen.
für den Herbst
8 Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 24. — Inhalt: Verfügungen: Vom 29. Mai 1888. Wiederzulassung von Post⸗ packeten im Verkehr mit Rumänien. — Vom 29. Mai 1888. Leitung der Postpackete nach Bulgarien und der Türkei (Konstantinopel). Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 23. — Inhalt: Personalnachricht. — Gesundheits⸗ stand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. — Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Voltskrankheiten und Sterblichkeit im April 1888. — Cholera in Bombay und in Singapore. — Flecktyphus in den Reg.⸗Bez. Magde⸗ burg und Danzig. — Trichinenepidemien in Preußen. — Bericht des ärztlichen Gesundheitsbeamten für den Londoner Hafen. — Witterung. — Grundwasserstand und Bodentemperatur in Berlin und München, April 1888. — Zeitweilige Maßregeln ꝛc. — Veterinärpolizeiliche Maßregeln. Medizinalgesetzgebung ꝛc. (Preußen.) Mitwirkung der Medizinal⸗Kollegien ꝛc. bei den Entscheidungen des Reichs⸗ Versicherungs⸗Amts. Konstruktion der Schulbänke. — Reise⸗ kosten ꝛc. der Vertreter der Aerztekammern. Feststellung des Sachverhalts in den Ueberschwemmungsgebieten. — (Provinz Sachsen.) Einfuhr von Schweinedärmen amerikanischen Ursprungs. — (Provinz Hannover.) Ankündigung von Arznei⸗ und Geheim⸗ mitteln. — (Reg.⸗Bez. Liegnitz.) Verladung von Wiederkäuern und Schweinen nach den Nordseehäfen. (Mecklenburg⸗Schwerin.) Ueberschwemmungen. — (Mecklenburg⸗Strelitz.) Beerdigung der im Verlauf von ansteckenden Krankheiten Gestorbenen. — (Braunschweig.) Pockenstatistik. — Praͤzisions⸗Tarirwaagen in Apotheken. — Hebammen. Arzneitare und Luxusgefäße. — Arzneitaxe. — Rechtsprechung. Reichsgericht.) Verkauf von sogenanntem „Brodmehl“. — Verhand⸗ lungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Frankreich.) Verfälschung von Olivenöl. — Ausübung der Medizin. — Geschenkliste. — Sterbe⸗ fälle in deutschen Oͤrten mit 15 000 und mehr Einwohnern für den Monat April 1888. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. t Ministerial⸗Blatt für die gesammte innere Verwal⸗ tung in den Königlich vbeegi hen Staaten. Herausgegeben un Bureau des Ministeriums des Innern. Nr. 5. — IJnhalt: lgemeine Verwaltungssachen. Verbot des Umlaufs fremder Scheide⸗ münzen. Verrechnung von Restausgaben. Verwaltung der ommunen, Korporationen und Institute. Verwendung von Ueber⸗ schüssen der Kreis⸗Sparkassen. — Konvertirung städtischer Anleihen. b ehrbelastung einzelner Kreistheile bei Aufbringung von aukosten. — Vertretung eines Gutsvorstehers in Amtsvorsteher⸗ geschäftsn. — Bildung von selbständigen Gutsbezirken. — Ergänzungs⸗ *, April 18 den Kreistag. — Polizeiverwaltung. A. Gefängnißwesen, 49) Albertd Besserungs⸗Anstalten. Kosten für Ueberführung eines
—
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— —
2m 16. Maig Uebelthäters in eine Besserungs⸗Anstalt. — Anfertigung
50) der zberichte der Strafanstalts⸗Verwaltungen. — Verwaltung v gehlichen Arbeiten. Verfahren der Bezirks⸗Ausschüsse in lbens⸗Angele enheiten. Verwaltung für Landwirthschaft, B. und Forsten Schonung und Beobachtung des asiatischen
Statistis che Nachrichten.
Deutsche Auswanderer sind im Monat April 1888 über deutsche Häfen, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam 16 140 und in der Zeit von Anfang Januar bis Ende April 1888: 33 575 nach überseeischen Ländern befordert. Im gleichen Zeitraum der
wanderten aus: 1887 15 142 bezw. 34 162 Deutsche, 1886 10 594 „ 23 432 5 1885 20 234 „ 38 158 „
Von obengenannten 33 575 kamen 44 % aus Posen, Westpreußen und Pommern, 10 % aus Hannover und Schleswig⸗Holstein, 9 % aus Bayern rechts des Rheins, je 4 % aus Württemberg, Provinz Brandenburg mit Berlin und aus Rheinland, der Rest aus dem übrigen Deutschland.
„— hebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universitaät zu Greifswald im Sommer⸗ Semester 1888. Vorläufige Feststellung. A. Im Winter⸗Semester 1887/88 sind immatrikulirt gewesen 1038. Davon sind: a. ver⸗ storben 2, b. abgegangen mit Exmatrikel 304, c. weggegangen, ohne sich abzumelden und daher gestrichen —, d. gestrichen auf Grund des §. 13 der Vorschriften für die Studirenden ꝛc. vom 1. Oktober 1879 —, e. gestrichen aus sonstigen Gründen 3, zusammen 309. Es sind demnach geblieben 729. Dazu sind in diesem Semester gekommen 337. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1066. Die theologische Fakultät zählt Preußen 318, Nichtpreußen 59, zusammen 377. Die juristische Fakultät zählt Preußen 78, Nichtpreußen 10, zusammen 88. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 435, Nichtpreußen 43, zu⸗ sammen 478. Die philosophische Fakultät zählt a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 85, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife, nach §. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Landesuniversitäten vom 1. Oktober 1879 22, c. Nichtpreußen 16, zusammen 123. B. Außer diesen immatrikulirten Studirenden haben die Erlaubniß zum Hören der Vorlesungen vom Rektor erhalten: nicht immatrikulationsfähige Preußen und Nichtpreußen 21. Die Gesammtzahl der Berechtigten ist mithin 1087. Von diesen Berechtigten hören Vorlesungen: AA. von den immatrikulirten Studirenden: in der theologischen Fakultät 370, in der juristischen Fakultät 83, in der medizinischen Fakultät 471, in der philosophischen Fakultät 119, zusammen 1043. Vom Hören der Vorlesungen dispensirt sind: in der theologischen Fakultät 2, in der juristischen Fakultät —, in der medizinischen Fakultät —, in der philosophischen Fakultät —, zusammen 2. BB. Von den übrigen be⸗ rechtigten Personen: Nicht immatrikulirte Preußen und Nichtpreußen, welche vom Rektor die Erlaubniß dazu erhalten haben, 21. Die Naefcegn der Berechtigten, welche Vorlesungen hören, ist mit⸗ in 4.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem Werk: Friedrich, Deutscher Kaiser und König von Preußen, ein Lebensbild von Ludwig Ziemssen (Franz Lipperheide, Berlin) ist die 6. Lieferung (à 60 ₰) erschienen.
— Denkwürdigkeiten aus der Paulskirche. Von W. Wichmann, Königlichem Regierungs⸗Rath a. D. (Hannover 1888. Helwing'sche Verlagsbuchbandlung. Th. Mierzinsky. König⸗ licher Hofbuchhändler. Preis 9 ℳ) — An einer objektiven Geschichte des Deutschen Parlaments fehlt es noch immer; der Verfasser, der eifriges Mitglied desselben war urd in Frankfurt reiches Material gesammelt, hat es unternommen, eine solche der Nachwelt zu über⸗ liefern. Er sagt: „Ich habe lange gezaudert, ehe ich ihrem Zureden nachgegeben, in der Erwartung, daß Mehrberufene auftreten würden. Dann habe ich mich, als auch aus dem fernen Oesterreich aufmunternde Zuschriften an mich gelangten, zur Herausgabe dieser „Denkwürdig⸗ keiten“ entschlossen. Diese Form ist absichtlich deshalb gewählt, weil nur sie es gestattet, manche Begebenheiten, Charakterzüge, Aeußerungen und Anekdoten, welche für Zeit und Personen charak⸗ teristisch sind, der Vergessenheit zu entziehen und künftigen Geschichts⸗ schreibern zu besserer Würdigung zu überliefern. Ich habe nur in 10 Sitzungen gefehlt, mir manche Aufzeichnungen gemacht und die zahlreichen Tages⸗Brochüren, dann die „Ober⸗Postamts⸗Zeitung“, halbwegs das offizielle Organ des Reichs⸗Ministeriums, sorg⸗ fältig bewahrt, bis auf eine ziemlich vollständige Karikaturen⸗ sammlung hinab.“ Seinen eigenen Standpunkt legt der Ver⸗ fasser, wie folgt, dar: „Großdeutsch gesinnt, aber den liberal⸗ konstitutionellen Ideen, welche die damalige Zeit bewegten, vollauf zu⸗ gethan, nahm ich meinen Sitz, nachdem ich in den zahlreichen Vor⸗ versammlungen, die demokratische Partei und ihre Haupt⸗Wortführer hinlänglich gehört hatte, auf den Bänken der rechten Seite des Hauses. Anhänger des Vereinbarungsprinzips, worin mich eine tief eingehende Unterhaltung mit Carl Welcker bestärkt hatte, stand ich dann zur Partei des Casino, bis zu der Secession Ende September, wo ich in den mit auf meine Veranlassung gegründeten Klub des Landsberg trat. Auch hier hielt ich mein Großdeutschthum fest, bis zu den November⸗ Ereignissen in Wien, die so viele Anfangs Großdeutschgesinnte um⸗ timmten. Gleichwohl erklärte ich mich gegen den Sturz Schmerling's. Als dann aber das Programm von Kremsier erschien, stimmte ich kon⸗ sequent mit dem Klub, welchem ich angehörte, im Sinne des H. von Gagern'schen Programms und seiner späteren Vermittelungsvorschläge. Am Stuttgarter Parlament habe ich mich, wenngleich ich mein Mandat auf ausdrücklichen Wunsch meiner Wähler nicht niederlegte, selbstverständlich nicht betheiligt; den Besuch der Gothaer Versamm⸗ lung aber sah ich als eine durch Friedens⸗ und Vaterlandsliebe mir gebotene Pflicht an.“ Obwohl es dem Verfasser sichtlich schwer ge⸗ worden ist, den Parteistandpunkt, den er damals mit vollster Ueberzeugung in Frankfurt vertreten hat, ganz aufzugeben, hat er sich gewissenhaft und erfolgreich bemüht, die Geschichte des Parlaments unparteiisch und ohne vorgefaßte Meinung wahrheits⸗ getreu und eingehend zu schreiben. Die von ihm gewählte novellistische Form, in der sich die Eindrücke des Augenblicks photographisch lebendig widerspiegeln, macht die Lektüre des Buchs auch zu einer recht anziehenden. In dieser Beziehung ist besonders auch der Anhang beachtenswerth: das im Jahre 1848 gesammelte Parla⸗ ments⸗Album und „der Parlamentshumor aus der Pauls⸗ kirchee. In dem Album finden sich viele charakteristische und zum Theil recht wahre Aussprüche der Mitglieder, z. B. von Loewe⸗Calbe ꝛc. „Die Revolution von 1848 scheint unerachtet der klaren Erkenntniß ihrer Ziele nur die Bedeutung zu haben, die Wege zu zeigen, auf denen man nicht zum Ziele kommt“; der „Parlaments⸗ humor“ ist eine reiche Sammlung von allerhand Scherzen, die wohl verdienen, der Nachwelt aufbewahrt zu werden. Das ganze Werk umfaßt 568 S., groß 80“ und ist sehr gut ausgestattet.
4 Dasjenige Werk, welches dem einjährig Freiwilligen der Kavallerie, sowie den Offizier⸗Aspiranten und jüngeren Offizieren des Beurlaubtenstandes dieser Waffe eine vollständige Belehrung über alle Zweige ihres militärischen Dienstes giebt und als solches seit vielen Jahren daher dieses besten Rufes genießt, der vom Oberst Poten bearbeitete „Dienst⸗Unterricht für die Kavallerie“ ist soeben im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin, Kochstraße 68—70, in fünfter, auf Grund der neuesten Vorschriften bearbeiteter Auflage neu erschienen. (4 ℳ)
— Zu dem für die Wohlfahrt jeder Familie nothwendigen Haus⸗ rath gehört die Kenntniß, Kranke unterzubringen und zu pflegen; die Mühwaltung im Krankenzimmer und am Krankenbett. Einen solchen Unterricht in der Familien⸗Krankenpflege bietet soeben Dr. Tiburtius in einem zum Preise von 1,25 ℳ im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn, Verlin, Kochstraße 68—70, erschienenen Leitfaden. Er macht mit dem Bau und den Verrichtungen des menschlichen Körpers berannt, giebt über das Verhalten des Krankenpflegers und die Ausstattung des Kranken⸗ zimmers die nothwendigsten Winke und erörtert sodann die allgemeinen und nothwendigsten Grundsätze der Krankenwartung: für Lage, Um⸗ bettung und Bekleidung des Kranken, für Verhütung der Ansteckung, für Beobachtung des Kranken, insbesondere bezüglich seines Schlafes,
Vorjahre
“ seines Bewußtseins, seiner Bewegung, seiner Funktionen und lehrt die rechte Ausführung der ärztlichen Verordnungen. Ein letzter (IX.) Ab⸗
jähriger Erfatrung erprobte, einfache und sachgemäße Belehrungen und Rathschläge enthält, empfiehlt dasselbe am besten.
faßlicher Leitfaden zur Erlernung derselben für Deutsche von Ramiro Barbaro di San Giorgio.
währte Methode. Dieselbe beruht nicht auf einem pedantischen Aufzählen bloßer Formen, welches das Studium einer Sprache ermüdend macht,
praktischen Lehrzwecks durch bestimmte Regeln. —, „Das Erbschaftssteuer⸗Gesetz vom 30. Mai 1873,
. Ausführungs⸗ Verwaltungs⸗Entscheidungen und der Praxis entnommene instruktive Grundsätze. Bearbeitet von Leo Labus, Provinzial⸗Steuer⸗Sekretär in Breslau. Breslau, J. N. Kerns Verlag (Max Müller). 4,50 ℳ“ — Daz vorliegende Buch erfüllt eine zweiseitige Aufgabe. Einerseits setzt es allgemein verständlich die auf der Grundlage des Erbschaftssteuer⸗Gesetzes bisher sich heraus⸗ gebildeten fiskalischen Anforderungen auseinander, andererseits leitet es an, diesen Anforderungen sachgemäß zu genügen. Es ist daher dieses Buch nicht nur Organen der Steuerverwaltung, Nachlaßrichtern, Rechtsanwälten, Standesbeamten und deren Aufsichtsbehörden, Kom⸗ munalverwaltungen und Gerichtskalkulatoren, sondern auch jedem, welcher bei erbschaftssteuerpflichtigen Anfällen der Erbschaftssteuer⸗ behörde gegenüber als Erbe, Testamentsvollstrecker, Bevollmächtigter ꝛc. aufzutreten hat, aufs Beste zu empfehlen.
— „Mode und Haus“ (IV. Jahrgang, Vierteljahrspreis 1 ℳ) bringt mit dem soeben erschienenen 8seitigen Hauptblatt einen großen Schnittmusterbogen zur mühelosen Selbstanfertigung der in Original⸗ Holzschnitten verbildlichten praktischen neuesten Moden⸗ und Wäsche⸗ gegenstände. Die vielseitigsten von Emmy Heine erläuterten Hand⸗ arbeiten⸗Vorlagen — sämmtlich Originale — sind selbst von ungeübter Hand leicht nachzuarbeiten und durchgehends für die praktische Ver⸗ werthung eingerichtet. In der mit „Mode und Haus“ verbundenen „Hausfrauenzeitung“ wird allen praktischen hauswirthschaftlichen Be⸗ dürfnissen in kurzen, sachgemäßen Artikeln Rechnung getragen. Die Ver⸗ mählung des Prinzen Heinrich von Preußen mit der Prinzessin Irene von Hessen gab der Redaktion von „Mode und Haus“ Veranlassung, ihre patriotische Gesinnung durch ein Gedenkblatt zu bethätigen, das von Karl Neumann⸗Strela fesselnd geschrieben ist. Von den reichen anderweitigen schriftstellerischen Gaben der „Illustrirten Belletristischen Beilage“ von „Mode und Haus“ heben wir eine Frühlingsgeschichte von Georg Harnisch „Veilchendüfte“ hervor, an Illustrationen das Porträt Carl Gerok's, ferner ein Genrebild „Der vornehme Vetter“ von B. Vautier, mit Gedicht von Julius Lohmever.
— Von Ad. Mampe, Buchhandlung und Antiquariat Berlin W., Wilhelmstraße Nr. 91, liegt der XIII, antiquarische Katalog vor. Derselbe enthält deutsche und ausländische Literatur, wie auch Varia.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Eiinfuhr von Garten⸗ und Feldprodukten italieni⸗
Vorschriften. Erläutert durch Gesetzesmotive, vorschriften, Rechtsprechung,
scher Provenienz nach Frankreich. Durch Verordnung vom
15. v. M. ist die Einfuhr von Pflanzen, abgeschnittenen Blumen, Blumen in Töpfen, von Früchten, frischen Gemüsen und allen Garten⸗ und Feldprodukten italienischer Provenienz über die französische Grenze zu den im Spezial⸗Zolltarif vom 27. Februar d. J. ange⸗ gebenen Sätzen freigegeben worden.
— Deutsche Jäger⸗Zeitung, Organ für Jagd, Fischerei, Zucht und Dressur von Jagdhunden. (J. Neumann, Neudamm.) Nr. 20. Kritischer Birschgang durch die Jagd⸗ und Hunde⸗Ausstellung des Vereins „Hektor“ zu Berlin vom 18. bis 22. Mai 1888, unter be⸗ sonderer Bezugnahme auf das vorhandene Gebrauchshund⸗Material. Von Hegewald. (Fortsetzung.) — Ein Jagdausflug nach dem Kau⸗ kasus. Blätter aus meinem Tagebuche. Von E. L. L. (Fortsetzung.) Deutsche Waidmannssprache. Mit Zugrundelegung des gesammten Quellenmaterials für den praktischen Jäger bearbeitet von Ernst Ritter v. Dombrowski. (Fortsetzung) — Weiteres über das Vor⸗ kommen des Steppenhuhns in Deutschland. Von Dr. Ernst Schäff. — Jagdschutz⸗Verein der Rheinprovinz. Erlegtes Wild vom 1. April 1887 bis 1. April 1888. — Sitzung der Strafkammer in Graudenz
am 26. Mai. — Vereins⸗Nachrichten. — Vom „Verein zur Züchtung
deutscher Vorstehhunde“ in Aussicht genommene Schau und Gebrauchs⸗ suche in Hamm i. W. Die zweite diesjährige Verloosung junger Vereinshunde. Beitrittserklärungen. — Lustige Ecke Brief⸗ und Fragekasten. — Inserate.
Gewerbe und Handel.
Durch italienisches Gesetz vom 13. Mai d. J. ist Posit. 237 des am 1. Januar d. J. in Kraft getretenen General⸗ zolltarifs, beziehentlich die Königliche Verordnung vom 15. Dezember 1887, wie folgt abgeändert worden:
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Buch⸗ Maß⸗ enennung der Waare staben eg stab
Ein⸗ fuhr⸗ zoll
Sämereien: Lire ölhaltige 1) Ricinussamen
1 2) Leinsamen. G
100 kg frei 3) andere. . b. nichtölhaltige
— Die preußischen Knappschaftsvereine 1886. (Stat. Corr.) In einer Zeit, in welcher die Vorsorge gegen Krankheit, Invalidität, Verwittwung und Verwaisung im Vordergrunde des öffentlichen Interesses steht, sind Nachrichten, welche die bisherigen Leistungen auf diesen Gebieten veranschaulichen und damit zugleich einen gewissen Anhalt für erweiterte Bestrebungen in dieser Richtung bieten, doppelt willkommen. Zu den verdienstlichsten Veröffent⸗ lichungen über jene Gegenstände gehören die alljährlichen Uebersichten der Knappschaftsvereine im preußischen Staat, welche nach amtlichen Quellen bearbeitet und sodann in der Zeitschrift für das Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen zum Abdruck gebracht werden. Der kürzlich erschienenen Uebersicht für das Jahr 1886 entnehmen wir bezüglich der Individualstatistik der Knappschaftsvereine die folgenden ; 8 die 75 Vereine mit insgesammt 1876 Berg⸗, Hütten⸗ u
Salzwerken, welche während des Berichtsjahres in Eez cHütt⸗ 88 zählten durchschnittlich 182 624 ständige (meistberechtigte) und 143 749 unständige, zusammen 326 373 Mitglieder; gegen das Vorjahr hat sich die Zahl der meistberechtigten Mitglieder um 1,33 % vermehrt dagegen die der minderberechtigten um 5,05 % und die Gesammtzahl um 1,58 % vermindert. An vollbeitragenden Mitgliedern (ohne die — meist zum stehenden Heere — Beurlaubten) waren zu Beginn des Jahres 180 902 ständige, 153 651 unständige vorhanden. In Zugang kamen im Ganzen 48 088, in Abgang 53 908 Mitglieder, 21 927 ständig und 31 981 unständige, und zwar durch Invalidisirung 4 336 ständige und 854 unständige, durch Urlaub 4 1668 ständige, durch Ausscheiden 11 680 ständige und 29 951 uaständige, durch Tod 1745 ständige und 1176 un-
ständige. Auf je 1000 Mitglieder kamen bei den ständigen 120,06,
schnitt giebt die Rathschläge bei plötzlichen Erkrankungen und Unglücks⸗ fällen. Der gemeinnützige Zweck dieses Werkchens, welches in lang⸗ 8
— In Th. Grieben's (L. Fernau) Verlag in Leipzig ist erschienen: Praktische Grammatik der italienischen Sprache. Leicht⸗
Hi Preis 2 ℳ 80 ₰ broch, 3 ℳ 50 A gebunden. — Der thätige Verfasser ist Dozent der italienischen Literatur
an der „Humboldt⸗Akademie“ und dem „Victoria⸗Lyceum“, ferner in Berlin. Seine Grammatik ist das Ergebniß langjähriger praktischer Lehrthätigkeit, und enthält eine eigene durchaus selbständige, neue, be-
sondern auf einem naturgemäßen und streng logischen Verfolgen des
und die im Gebiet desselben bestehenden erbrechtlichen 1