[14228] Bekanntmachung. Das Kgl. Amtsgericht Ansbach hat folgendes Aufgebot erlassen: Der Zollverwalterswittwe Therese Huppmann in Ansbach ist ein Schuldschein der Kgl. Filialbank Ansbach vom 2. September 1879 Nr. 7579 über 100 ℳ, lautend auf den Namen ihres Ehemannes,
zu Verlust gegangen.
Auf deren Antrag wird der Inhaber dieses Schuld⸗ scheins hiermit aufgefordert, seine Rechte auf den⸗ selben bei dem Kgl. Amtsgerichte Ansbach spätestens im Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls der⸗ selbe für kraftlos erklärt wird.
Als Aufgebotstermin wurde die Sitzung vom Montag, den 7. Januar 1889, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.
Ansbach, den 7. Juni 1888. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Ansbach.
(L. 8.) Sekretär Schwarz.
[4877] Aufgebot. ö Auf Antrag von Franz August Basté und dessen Wittwe, Johanne Friederike Wilhelmine, geb. Haber⸗ mann, Erben, nämlich: 1) Johann Buscheck Wittwe, Julie, geb. Bafté, in Guben, Haoptmann a. D. Hugo Zweigert Ehefrau, Wilhelmine, geb. Basté, in Berlin, August Basté Wittwe, Caroline Friederike Louise, geb. Billeb, in Hamburg, Hermann Kösters Ehefrau, Johanna, geb. Basté, und 5) Louise Ferdinandine Antonie Basté ist zum Zwecke der Kraftloserklärung der von dem verstorbenen Franz August Basté gewilligten und am 13. März 1857 abgelieferten Handfesten groß 50 Thlr., folgend nach 1500 Thlr. und 250 Thlr., olgend nach 1750 Thlr., auf das in der Vorstadt, n der Heinrichsstraße Nr. 8 belegene, im Kataster it IV. 89 Ma, 89 Mb bezeichnete Grundstück, rücksichtlich deren eine Eintragung in die Ein⸗ tragungsbücher nicht erfolgt ist, das Aufgebot an⸗ geordnet. 1 Der Aufgebotstermin ist angesetzt auf Dienstag, den 19. Juni 1888, Nachmittags 4 ½ Uhr, in der Amtsgerichtsstube unten im Zimmer Nr. 9. — Der Inhaber der Handfesten wird aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzu⸗ melden und die Handfesten vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolsen wird. Bremen, den 21. April 1888. Das Amtsgericht. Abtheilung Erbe⸗ und Handfesten⸗Amt. (gez.) Blendermann 3 Zur Beglaubigung: Ruete Dr., Gerichtsschreiber.
[13976] Aufgebot.
Der Großkothsaß Wilhelm Kruse zu Oberhütte hat durch beigebrachte Privatquittungen glaubhaft zemacht, daß diejenigen 400 Thlr. Restkaufgelder nebst 4 % Zinsen, welche auf Grund notariellen Kaufvertrages vom 25. April 1852 als Hypothek auf dem Großkothof No. ass. 8/112 zu Oberhütte eingetragen sind, bereits im Laufe des Jahres 1852 durch Zahlung getilgt seien, daß aber das über die Hypothekeintragung ausgefertigte gerichtliche Schuld⸗ dokument vom 12. Juli 1852 nicht aufzufinden sei.
Auf den Antrag des ꝛc. Kruse werden die unbe⸗ kannten Inhaber des ebengedachten Schulddokuments und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen hierdurch aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte auf Mittwoch, den 19. Dezember 1888, Morgens 11 Uhr, angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls die Hypothekenurkunde dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt und die Hypothek gelöscht werden soll.
Seesen, den 4. Juni 1888.
Herzogliches Amtsgericht. v. Rosenstern.
Stadthause,
Aufgebot.
Der Einwohner Ludwig Brandt zu Neu⸗Krenzlin hat das Aufgebot des angeblich verbrannten, für ihn vom Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst unterm 9. Juli 1887 ausgestellten Hypothekenscheins über 300 ℳ zu vier Procent verzinslich Fol. 10 der Erb⸗ pachthufe Nr. 16 zu Loosen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 14. Juli 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Lübtheen, den 15. Dezember 1887. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Beglaubigt: Behnke
[13988] Aufgebot.
Der Grundbesitzer George Modelmog zu Groß⸗ Tonin, vertreten durch den Justizrath Krause zu
Nakel, behauptet, nachstehendes Grundstück 18 Schmiedeland Gemarkung Groß⸗Tonin Karten⸗
blatt 2 Absch. 352/152, 353/152, 354/154,
355/154 und 356/153 Acker und Wiese von zu⸗
sammen 1 Hektar 53 Ar 30 Qu.⸗Meter und
3,50 Thlr. Reinertrag,
für welches ein Grundbuchblatt bisher nicht an⸗ gelegt ist, seit ungefähr 40 Jahren ungestört eigen⸗ thümlich zu besitzen und hat den Antrag auf Auf⸗ gebot sowohl dieses Grundstücks wie auch der an demselben dinglich berechtigten beantragt.
In Folge dessen werden alle unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten sowie alle unbekannten dinglich Berechtigten hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 4. August 1888, Vormittags 11 Uhr, anzumelden, unter der Verwarnung, daß im Falle der unterbliebenen Anmeldung dieselben mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grund⸗ stück werden ausgeschlossen werden.
Nakel, den 7. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht.
[14231]
Der Grundbesitzer Rudolf Sonnenberg zu Gr. Tonin, vertreten durch den Justizrath Krause zu Nakel, behauptet, nachstehendes Grundstück
Schmiedeland, Gemarkung Groß Tonin, Karten⸗ 367/153, 155 und 156 Wiese und Acker von zu⸗ sammen 2 ha 87 ar 30 qm und 9,52 Thlr. Rein⸗ ertrag, für welches ein Grundbuchblatt bisher nicht
angelegt ist, seit ungesähr 40 Jahren ungestört,
eigenthümlich zu besitzen und hat den Antrag auf Aufgebot sowohl dieses Grundstücks wie auch der an demselben dinglich Berechtigten beantragt.
In Folge dessen werden alle unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten sowie alle unbekannten dinglich Berech⸗ tigten hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und An⸗ sprüche auf das Grundstück spätestens im Aufgebots⸗ term in den 4. Angust 1888, Vormittags 11 Uhr, anzumelden, unter der Verwarnung, daß im Falle der unterbliebenen Anmeldung dieselben mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grundstück werden ausgeschlossen werden.
Nakel, den 7. Juni 1888. 1
Königliches Amtsgericht. [14230]
Der Grundbesitzer Gottlieb Welsaudt zu Groß Tonin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Krause zu Nakel, behauptet, nachstehendes Grundstück:
Schmiedeland, Gemarkung Groß Tonin, Karten⸗ blatt 2 Absch. 357/157, 358/153, 358/152,
359/154, 361/153, 360/152, 361/152, 362/148 Wiese und Acker,
zusammen 5 ha 40 a 80 qm und 13,42 Thlr.
Reinertrag, für welches ein Grundbuchblatt bisher nicht angelegt ist, seit ungefähr 40 Jahren ungestört eigenthümlich zu besitzen und hat den Antrag auf Aufgebot sowohl dieses Grundstücks wie auch der an demselben dinglich Berechtigten beantragt.
In Folge dessen werden alle unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten, sowie alle unbekannten dinglich Berechtigten hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens im Auf⸗ gebotstermin den 4. August 1888, Vormittags 11 Uhr, anzumelden unter der Verwarnung, daß im Falle der unterbliebenen Anmeldung dieselben mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grundstück werden ausgeschlossen werden. 8
Nakel, den 7. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht.
[13977] 1 Aufgebot.
Der Neubauer Caspar Heinrich Krüger Nr. 21. Schweicheln, hat das Aufgebot des Grundstücks Flur 7 Nr. 379/154 der Gemeinde Schweicheln, an der Bögel, die Brinke (gewöhnlich aber Büg ge⸗ nannt), 11 ar 77 am Ackerland, behufs Anlegung eines neuen Grundvuchblattes fur ihn beantragt. Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens in dem auf den 24. Sep⸗ tember 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht zu Herford, Gerichtszimmer 15, an⸗ beraumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten und Ansprüchen auf das Grundstück werden ausgeschlossen werden.
Herford, den 1. Juni 1888. b
Königliches Amtsgericht.
[13974] Aufgebot. Folgende Personen:
1) der Kötter und Schreiner Bernhard Hein⸗
rich Laubrock,
2) der Schreiner Franz Joseph Laubrock,
3) der Schreiner Johann Heinrich Laubrock, sämmtlich zu Altenberge wohnhaft, und vertreten durch den haben das Aufgebot der auf den Namen des ver⸗ storbenen Kolons Bernard Hermann Rotermann zu Westenfeld, Kirchspiels Altenberge, eingetragenen Parzelle Flur 32 Nr. 299/5 der Steuergemeinde Altenberge, von welchem der Rechtsvorgänger, der Antragsteller, Kötter Johann Hermann Wolters, das gedachte Grundstück angeblich tauschweise erworben hat, zum Zwecke der Besitztitelberichtigung beantragt.
Demnach werden alle Eigenthumsprätendenten auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche in dem auf den 14. September d. Js., Vormittags 10 Uhr, an dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls sie damit ausgeschlossen und die Antragsteller als Eigenthümer eingetragen werden.
Burgsteinfurt, den 4. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilun
[14233 Aufgebot.
Auf den Antrag des Grundbesitzers Jacob Litt⸗ mann zu Schönsee, als Abwesenheitsvormund, wird Heymann Ehrenberg, Sohn des am 30. Januar 1875 zu Plywaczewo, Kreis Thorn, verstorbenen Handelsmanns und Krugbesitzers Elias Ehrenberg und dessen Ehefrau Beile, geb. Salomon, welcher etwa im Jahre 1818 in Gronowo oder Birkenau, Kreis Thorn, geboren, vor etwa 40 Jahcen nach Amerika ansgewandert und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 3. April 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer Nr. 4 — zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Thorn, den 26. Mai 1888.
Königliches Amtsgericht
[14133] Ausfertigung.
Betreff Bloß und Birkart. 1 Aufgebotsverfahren behufs Todeserklärung. Beschluß.
Nachdem der Kommissionär Adalbert Roth in Aschaffenburg, als verpflichteter Vormund der minderjährigen Schwestern dieses Friedrich Blaß, und Gastwirth Ludwig Kleespiern, in Aschaffenburg, als verpflichteter Curator des Christian Birkart, minderjährigen Bruders des Georg Birkart, in gesetzlich zulässiger Form den Antrag eingebracht haben, diesen Friedrich Blaß und bezw. Georg Birkart für todt zu erklären, und zwar durch ein gemeinschaftliches Aufgebotsverfahren,
nachdem ferner diese Antragsteller die zur Begrün⸗ dung ihres Antrages hinreichenden Urkunden in Vor⸗ lage gebracht und endlich unter Hinweis auf die diesgerichtlichen Akten 1
a. betreffend die Pflegschaft über Friedrich Blaß und seine Schwestern Johanna und Maria Blaß 1884/181,
b. betreffend die Verlassenschaft der Birkart'schen Eheleute 1883/145 und 1887/33, endlich lc. betreffend die Pflegschaft über eben diesen Georg Birkart und seinen Bruder Christian Birkart 1887/55 nachgewiesen haben,
1) d”h sowohl Friedrich Blaß, als auch Georg Birkart sich als Matrosen in der Nacht vom 1. zum
111““
Rechtsanwalt Büning zu Burgsteinfurt,
2. Juni 1885 auf der Korvette „Augusta“ befanden, während diese in Seegefahr verunglückte,
2) daß für die Verschollenen beim hiesigen Amts⸗ gericht eine Pflegschaft besteht, sowie 1
3) daß die von ihnen vertretenen Kuranden mit die nächsten gesetzlichen Erben sind, endlich
4) daß das Königliche Amtsgericht Kiel die Zu⸗ ständigkeit des hiesigen Gerichts anerkannt und bezw. von diesem anhängig zu machenden Verfahren Kennt⸗ niß genommen hat cf. Fol. 44 der Blaß'schen Kuratelakten 1884/181, 3
nachdem sohin die Voraussetzungen der Art. 105 mit 109 des bayerischen Gesetzes zur Ausführung der Reichs⸗Civilprozeßordnung vom 23. Februar 1879 vorhanden sind, .
wird hiermit das Aufgebotsverfahren gegen Fried⸗ rich Blaß und Georg Birkart eröffnet und als Aufgebotstermin die öffentliche Sitzung vom Mittwoch, den 27. März 1889, Vormit⸗ tags 9 Uhr, bestimmt. Es ergeht daher die die Aufforderung “
1) a. an den Condukteurssohn Friedrich Blaß von Aschaffenburg, geb. 4. November 1867 und
p. an den Gastwirthssohn Georg Birkart von Aschaffenburg, geb. 25. September 1867, Beide zuletzt Matrosen auf S. M. Kreuzer⸗Korvette
„Augusta“, 1“ b b
spätestens im Aufgebotstermine am Mittwoch, 27. März 1889, Vormittags 9 Uhr, persön⸗ lich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden,
2) an die Erbberechtigten
a. des Friedrich Blaß und
b. des Georg Birkart,
ihre Interessen im diesgerichtlichen Termine am Mittwoch, 27. März 1889, Vormittags
9 Uhr, wahrzunehmen, 1 welche über das Leben der
3) an alle Diejenigen, Leben Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung
hierüber be: Gericht zu machen. Aschaffenburg, 4. Juni 1888. Königliches Amtsgericht. Referent beurl.: v. n. “ (L 8) Behringer, Amtsrichter. 3 Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Ürschrift bestätigt. Aschaffenburg, 4. Juni 1888. 1“ Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. (L. S.) Fischer, K. Sekretär
11öö Aufgebot.
a. Unterm 24. Mai 1888 hat der Oekonom Michael Weber I. von Böttigheim, Abwesenheits⸗ pfleger des am 13. Februar 1825 geborenen Josef Valentin Weber, außerehelichen Sohnes der Oeko⸗ nomenstochter Anna Maria Weber von dort, den Antrag gestellt, daß Josef Valentin Weber, welcher etwa im Jahre 1852 nach Amerika auswanderte und seit dem Jahre 1853 verschollen ist, für todt erklärt werde;
b. am 25. Mai 1888 hat der Bauer Johann Georg Köhler von Esselbach, Abwesenheitspfleger über 1
1) Franz Roth, Taglöhnerssohn von Esselbach, geb. am 29. Oktober 1820, 2) Georg Roth, Bruder des Vorigen, geb. am 26. Juli 1826, 3) Kaspar Roth, Bruder des Vorigen, geb. am 25. Nopbr. 1829,
den Antrag gestellt, die unter Ziff. 1 mit 3 Genann⸗ ten, welche im Jahre 1864 nach Amerika auswan⸗ derten und seitdem verschollen sind, für todt zu er⸗ klären.
Nachdem beide Anträge als zulässig befunden wor⸗ den sind, ergeht Aufforderung:
1) an die Verschollenen, spätestens in dem unren bestimmten Aufgebotstermine persönlich oder chriftlich bei dem unterfertigten Gerichte sich nzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden; 3 an die Erbbetheiligten ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen; an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ ung hierüber bei dem unterfertigten Gerichte
— u machen.
Aufgebotstermin wird auf Freitag, 5. April 1889, Vormittags 9 Uhr, dahier anberaumt.
Marktheidenfeld, 4. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht. Menzel.
Gemäß §§. 187 und 825 der Reichs⸗Civil⸗Pro⸗ zeßordnung bringe ich vorstehende Aufgebote zur all⸗ gemeinen Kenntniß
Marktheidenfeld, 4. Juni 1888.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(L S.) Lermer.
[142377 Verschollenheitsverfahren.
Nr. 11 399. Gustav Adolf Meier von hier, geboren im Jahre 1849, welcher als Soldat der 10. Comp. des 5. bad. Inf. Regts. im Jahre 1870. nach Frankreich gezogen ist, wird seit der Schlacht bei Belfort — Mitte Januar 1871 — vermißt und hat seit jener Zeit keine Nachricht mehr von sich gegeben.
Derselbe wird aufgefordert
. binnen Jahresfrist Nachricht anher von sich zu geben, widrigenfalls er auf den gestellten Antrag seiner Mutter der Karl August Meier Wittwe dahier für verschollen erklärt und dessen Vermögen der Antragstellerin gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben würde.
Freiburg, den 29. Mai 1888.
Der 8 Bad. Amtsgerichts. 8 irrler. 8
[13985] Aufgebot.
Der am 19. Oktober 1843 zu Birkenfelde geborene Kellner Wilhelm Glahn, welcher sich von dort im Jahre 1867 entfernt, kurze Zeit in Berlin auf⸗ gehalten hat, wird gemäß dem Antrage der Wittwe Hepke, Christine, geb. Glahn, von hier für todt er⸗ klärt werden, wenn er nicht spätestens am 27. März 1889, Mittags 12 Uhr, hier im Zimmer Nr. 13 des Schloßgebäudes sich meldet.
Heiligenstadt, den 2. Juni 1888. Das Königliche Amtsgerichr. 4. Abtheilung.
[13983]
Aufgebot. 8 1 Anton Zweckher, Maurerssohn von Trostberg. eb.
am 18. Februar 1786, ist seit mehr als 40 Jahren
verschollen.
Auf Antrag des Schuhmachers Jakob Binder da⸗ hier wird Aufgebot erlassen mit der Aufforderung:
1) an Anton Zweckher, sich längstens bis zum Aufgebotstermin, welcher am 22. März 1889, Vormittags 9 Uhr, dahier stattfindet, persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird, 8 b
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,
3) an jene, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Am 4. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht Trostberg. (L. S.) v. Heusler. 1 Zur Beglaubigung: der K. Gexichtsschreiber Woerle
13972] Amtsgericht Hamburg. 1 Carl Julius Rudolph Blaschke, als Testaments⸗ vollstrecker von Elsche, geb. Reimers, des Joachim Heitmann Wittwe, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Joseph und Heymann, hat den Erlaß eines Aufgebots beantragt zwecks Todeserklärung des am 22. Oktober 1831 zu Curslack geborenen Claus Heitmann, welcher im November 1852 von hier nach Amerika ausgewandert ist, im Jahre 1857 zuletzt Nachricht von sich gegeben hat, seitdem aber ver⸗ schollen ist. 8 Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen: I. daß der obgenannte Claus Heitmann hiemit aufgefordert wird, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 30. Mai 1889, 8 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichne⸗ ten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er für todt werde erklärt werden; II. daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufge⸗ fordert werden, ihre Ansprüche spätestens in em obbezeichneten Aufgebotstermin im unter⸗ zeichneten Amtsgericht anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesi⸗ en Zustellungsbevollmächtigten — unter dem Rechtsnachtheil des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens. Hamburg, den 2. Juni 1888. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. “ Zur Beglaubigung: Gerichts⸗Sekretär.
8
Romberg Dr.,
[13971] Amtsgericht Hamburg Regierungsrath Leo von Scebach in Aurich, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt L. Naumann in Lüneburg, hat den Erlaß eines Aufgebots beantragt, zwecks Todeserklärung des Carl Käsemacher aus Schkeuditz, welcher als Führer des hiesigen Dampfschiffes „Lotharingia“ am 24. Oktober 1882 auf der Ausreise nach Westindien den hiesigen Hafen verlassen hat und seitdem mit dem genannten Schiffe verschollen ist. Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen: I. daß der obgenannte Carl Käsemacher hiemit aufgefordert wird, sich spätestens in dem auf Donnerstag, vden 30. Mai 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, zu melden, unter dem Rechts⸗ nachtheil, daß er für todt werde erklärt werden; 1 II. daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem obbezeichneten Aufgebotstermin im unter⸗ zeichneten Amtsgericht anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — unter dem Rechtsnachtheil des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens. Hamburg, den 1. Juni 1888. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: 8 Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[13973] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Wilhelm Friedrich Georg Cords als Testamentsvollstrecker von Dr. med Johann Christian Kerling, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gobert, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 13. April 1888 hieselbst verstorbenen Dr. med. Johann Christian Kerling Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 10. April 1888 errich⸗ teten, am 26. April 1888 hieselbst publicirten Testaments, widersprechen wollen, hiemit auf⸗ gefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf
Donnerstag, den 27. September 1888,
2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗
neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer
Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige
unter Bestellung eines hiesigen ““
mächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 2. Juni 1888. 1—
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. 8 Zur Beglaubigung:
Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
“
[13969] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Dr. jur. Ludwig Ferdinand Noack als Testamentsvollstrecker von Auguste Sophie Helene Wilkens, vertreten durch die Rechtsanwälte
Dres. Seebohm, Scharlach, Westphal und Poelchau, 1
wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am 17. April Sophie Ansprüche
1888 hieselbst verstorbenen Auguste Helene Wilkens Erb⸗ oder sonstige
zu haben vermeinen, oder den 2 estimmungen
des von der genannten Erblasserin am 2. No⸗ mit Zusätzen vom 30. Mai 1876 und 6. Januar 1887 versehenen,
ember 1869 errichteten,
am 26. April 1888 hieselbst publizirten Testa⸗
ments, wie auch der dem Antragsteller als 1“
Testamentsvollstrecker ertheilten Befugniß, den Nachlaß zu reguliren, auf seinen alleinigen Consens Grundstücke, Hypotheken, Staats⸗ und Werthpapiere um⸗, weg⸗ und zuzuschreiben, zu tilgen und mit Clauseln zu belegen, oder Clauseln aufzuheben, widersprechen wollen, hiemit auf⸗ gefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 29. September 1888, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. amburg, den 2. Juni 1888. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: .“ Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär. [13980] Aufgebot.
Nachstehende Personen sind ohne Hinterlassung bekannter Erben verstorben und zwar:
1) am 12. November 1886 zu Breslau die ver⸗ wittwete Eisenbahn⸗Assistent Stammer, Louise, geb. zilm, aus Obernigk,
2) am 16. Oktober 1886 zu Trebnitz der Destilla⸗ teurgehülfe Karl Soyka, 1 “
3) am 2 Oktober 1884 zu Heidewilxen die Wittwe, Ortsarme Anna Susanna Stache.
Auf Antrag des Nachlaßpflegers und zwar:
ad 1 des Rechtsanwalts Lasker zu Trebnitz,
ad 2 und 3 des Rechtsanwalts Pietsch zu Trebnitz, werden die unbekannten Erben oder Rechtsnachfolger der Eingangs genannten 3 Personen aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf den Nachlaß späte⸗ stens in dem auf den 29. März 1889, Vormit⸗ lags 10 Uhr, anberaumten Termine bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen und der Nachlaß den sich legitimirenden Erben, in Ermange⸗ lung solcher aber dem Fiskus ausgeantwortet werden wird.
Trebnitz, den 18. Mai 1888.
Königliches Amtsgericht. I.
[14234] Alufgebot. ö
Auf den Antrag der verwittweten Fleischermeister Hedwig Wypisczyk zu Tarnowitz als Benefizialerbin des am 30. September 1887 gestorbenen Fleischer⸗ meisters Joseph Wypisczyk aus Tarnowitz werden die Nachlaßglänbiger und Vermächtnißnehmer hier⸗ durch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß des Joseph Wypisczyk spätestens im Aufgebotstermin am 13. August 1888, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekom⸗ menen Nutzungen durch Befriedigung der angemel⸗ deten Ansprüche nicht erschöpft wird. 8
Tarnowitz, den 30. Mai 1888. Königliches Amtsgericht.
Glogauer. 8
[14235] Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Kanzlei⸗ gehülfen Richard Dürrbaum zu Pölitz, werden die unbekannten Erben der am 21. April 1848 zu Stettin verstorbenen unverehelichten Ernestine Wilhelmine Rosette Dillmann aus Forkadenberg aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 25. April 1889 h. 12, ihre Ansprüche und Rechte auf den ca. 50 ℳ betragenden Nachlaß derselben bei dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen, widrigen⸗ falls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich mel⸗ denden und legitimirenden Erben, in Ermangelung des⸗ selben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von dem⸗ selben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß.
Pölitz, den 28. Mai 1888.
Königliches Amtsgericht. Wolff.
- Der am 5. Februar 1888 verstorbene Taglöhner Andreas Vock II. von Heppenheim an der Berg⸗ straße und dessen noch lebende Ehefrau Katharina, geborene Stubenrauch, von da, haben in einem unterm 15. März 1872 gemeinschaftlich errichteten Testament ihre Kinder beziehungsweise Enkel zu Erben, ihren Sohn Georg Vock jedoch nur auf den gesetzlichen Pflichttheil eingesetzt und dabei bestimmt, daß sich der Letztere den Betrag von 250 Gulden, welchen er vor seiner Abreise nach Amerika in baar und an Mobiliargegenständen bereits erhalten habe, bu diesen Pflichttheil anrechnen zu lassen habe. Außerdem haben die Andreas Vock II. Eheleute dem Fängstlebenden von ihnen das Verwaltungs⸗ und Rußnirßungsrecht an dem Nachlasse des Erststerben⸗ 18 und weiter das Recht vermacht, Liegenschaften es Erstgestorbenen im Falle der Noth zu veräußern, ohne an die Zustimmung der Kinder resp. Enkel ge⸗ unden zu sein. „Auf Antrag der Andreas Vock II. Wittwe, Katha⸗ 7 geborenen Stubenrauch, von Heppenheim, ver⸗ reten laut Vollmacht durch Nicolaus Stuben⸗ tauch I. von da, wird nunmehr Georg Vock in “ da dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, 8* gefordert, sich im Aufgebotstermine, Dienstag, den 9. Oktober 1888, Vormittags 9 Uhr, 88 hiesigem Gerichte über Anerkennung des Testa⸗ ments zu erklären und seine Rechte geltend zu 8 nachen, widrigenfalls er hiermit ausgeschlossen wer⸗ 9 und das Testament als anerkannt betrachtet und Vollzug gesetzt werden wird. Lorsch, am 1. Juni 1888. Großherzogl. Hess. Amtsgericht Lorsch. Korenz.
“
1*
ll es Aufgebot. “
der er am 16. November 1863 in Ruhla als Sohn der Christoph Samuel Wenzel'schen Cheleute ge⸗ orene, zu Erfurt wohnhafte ledige Kaufmann Ernst
scorbäel ist am 10. Juli 1885 in Schalkau ge⸗
„Die 4 Geschwister desselben haben der Erbschaft in den Nachlaß entsagt, welcher letztere in 1⸗An⸗ theil von ca. 87 a Wiese im Ruhlaer Flur besteht. Auf den Antrag des zum Nachlaßpfleger bestellten Rechtsanwalts Dr. Bieck ergeht hierdurch an die etwa sonst noch vorhandenen Erben des genannten Fenft u“ die Aufforderung, sich spätestens in em au
den 21. März 1889, Vormittags 11 Uhr bestimmten Aufgebotstermine zu melden und ihre Rechte an den Nachlaß des Ernst Wenzel anzu⸗ melden, widrigenfalls der Nachlaß den sich melden⸗ den und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig ist und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern darf.
Erfurt, den 31. Mai 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.
[13984] Proclama.
Auf den Antrag der Benefizialerben des am 21. Januar 1888 zu Kassel verstorbenen, zu Arnsberg ortsangehörigen Güterexpedienten Ferdinand Fey werden sämmtliche Gläubiger des Ferdinand Fey aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin, den 30. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß durch die Befriedigung der ange⸗ meldeten Gläubiger nicht erschöpft ist.
Arnsberg, den 2. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht.
[14229] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Emil Meerwein als curator perpetuus von Johann August Wilhelm Schmilinsky, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Semler und Burchard, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den durch Beschluß des Amtsgerichts Hamburg vom 4. Mai 1888 ent⸗ mündigten Rentier Johann August Wilhelm Schmilinsky Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf
Sonnabend, den 29. September 1888,
2 Uhr Nachmittags,
anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 4. Juni 1888.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär. 1 “ [13975]
Nachdem die Erbschaft des verstorbenen Kauf⸗ manns Christian König, sowie des verstorbenen Rechtsanwalts Louis König von hier vom Kandidaten Karl König von hier als nächstem Erbberechtigten unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten und das Aufgebotsverfahren bezüglich der Nachlaß⸗ gläubiger beantragt worden ist, ergeht an Alle, welche Forderungen an einer der bezeichneten Nachlaß⸗ massen zu haben glauben, die Aufforderung, solche bis spätestens im Aufgebotstermine, am 26. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, bei Meidung des Ausschlusses von der betreffenden Erbmasse hierselbst anzumelden und zu begründen, auch die Beweis⸗ urkunden einzureichen.
Korbach, am 5. Juni 1888.
Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung I. gez. W. Mogk. Begl.: Jacobi, Aktuar
[13979] Bekanntmachug.
In dem von dem Postunterbeamten Karl Wil⸗ helm Busse mit seiner EChefrau Henriette Pau⸗ line, geborenen Bieger, am 3. Mai 1887 er⸗ richteten, am 1. Juni 1888 publizirten Testamente ist deren Sohn Paul zu Miterben eingesetzt.
Dies wird hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 1. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 61.
[140100) Abwesenheitsverfahren.
Die Civilkammer des Kgl. Landgerichts Kaisers⸗ lautern hat in ihrer nichtöffentlichen Sitzung vom 18. Mai 1888 den Ludwig Bang, sowie den Carl Bang, ersterer früher Postillon, früher Leinenweber, Beide in Otterbach wohnhaft gewesen, für abwesend erklärt und folgende Personen als Präsumtiv⸗ erben der genannten Abwesenden in den provisorischen Besitz deren Vermögens eingewiesen mit der Auflage, contradiktorisch mit der Kgl. Staatsanwaltschaft Sicherheit zu leisten, nämlich: 1) Jakob Schneider, Ackerer, in Otterbach wohnhaft, die Mobiliarrechte seiner Ehefrau Margaretha Kennel, ohne Gewerbe, bei ihm domizilirt, vertretend und in seiner Eigen⸗ schaft als Vormund der Katharina Marker, ohne Gewerbe, bei ihrem genannten Vormunde domizilirt, Wgekcehe Ehefrau Schneider selbst, 3) Philipp Bang, Tagner, in Otterbach wohnend, 4) Karoline Bang, ohne Gewerbe, in Bergzabern wohnend, Wittwe des daselbst wohnhaft gewesenen und ver⸗ lebten Schuhmachers Jakob Hauß, 5) Philippine Bang, ohne Gewerbe, in Kaiserslautern wohnhaft, Wittwe des daselbst wohnhaft gewesenen und ver⸗ lebten Privatmanns Daniel Frank, 6) Katharina Hemmerle, ohne Gewerbe, in Otterbach wohnhaft, Wittwe des allda wohnhaft gewesenen und verlebten Tagners Georg Bang, als Vormünderin ihrer mit demselben ehelich erzeugten minderjährigen, bei ihr domizilirten Kinder Heinrich, Jakob und Christian
ang. Kaiserslautern, den 6. Juni 1888. G Der Kgl. Erste Staatsanwalt: Bossert.
[13997] Bekanntmachungg. Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des zu
Berlin am 1. Mai 1887 verstorbenen Kjell Rutger
1888 verkündete Ausschlußurtheil beendigt. Berlin, den 1. Juni 1888. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
Freiherrn von Barnekow, ist durch das am 15. Mai
[14006]
„Durch Ausschlußurtheil vom 30. Mai 1888 sind die unbekannten Erben der am 31. August 1857 ver⸗ storbenen Wittwe Georg Goedenhoff, Friederike, geb. Wallbaum, zu Welper mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß derselben ausgeschlossen.
Hattingen, den 5. Juni 1888. Königliches Amtsgericht.
[13791] Bekaönntmachung.
In der Boltzeschen Aufgebotssache hat das König⸗
liche Amtsgericht zu Salzwedel unterm 28. Mai
1888 für Recht erkannt: die Schuldurkunde vom 1. Mai 1872 nebst Hypothekenbuchsauszug vom 3. Mai 1872 über 500 Thlr., eingetragen im Grundbuche von Salzwedel Band 14 Blatt 53 Abtheilung III. Nr. 9 für den Kaufmann Friedrich August Busse zu Salzwedel, wird für kraftlos erklärt.
Salzwedel, den 28. Mai 1888. v Königliches Amtsgericht.
[13794] Im Namen des Königs! Verkündet am 2. Juni 1888.
Leyke, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Kossäthen Reinhold Neuling zu Wüstenhain erkennt das Königliche Amtsgericht 8 ö“ durch den Amtsrichter Dr. Geppert für
echt:
Die Hypotheken⸗Urkunde über 100 Thaler gleich 300 ℳ nebst Zinsen, eingetragen aus der Obligation vom 3. Mai 1856 für die verehel. Bäckermeister Klahre, Auguste, geb. Clemens, zu Vetschau auf dem dem Kossäthen Reinhold Neuling gehörigen im Grundbuch von Wüstenhain Bd. I. Nr. 16 verzeich⸗ neten Grundstück, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots⸗Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller auferlegt.
[13792] Im Namen des Königs!
Verkündet am 25. Mai 1888. Nagel, Ref. als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Schneiders und Eigenthümers Eduard Stach zu Damerkow bei Vieschen, vertreten durch den Rechtsanwalt Kochann zu Stolp, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stolp durch den Gerichts⸗Assessor Haun für Recht:
Das Hypothekendokument über 96 Thaler Darlehn, eingetragen mit fünf Prozent Zinsen im Grundbuch von Damerkow bei Vieschen Bd. II. Bl. Nr. 16 in Abtheilung III. unter Nr. 4 für den Holzwärter Ferdinand Runow zu Lischnitz, bestehend aus einer Ausfertigung der Schuldurkunde vom 1. Juni 1867, der Ingrossations⸗Registratur und dem Hypotheken⸗ buchs⸗Auszuge vom 12. Juni 1867 wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt.
[140033 Im Namen des Königs! Verkündet am 6. April 1888.
Alktuar Clauß, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der im Grundbuche eingetragenen Eigenthümer:
1) Landwirth Ludwig Storkebaum zu Altenmethler,
2) Friederike Linnenbrügger zu Methler,
3) Zimmermann Heinrich Dunker zu Altenmethler,
4) Schreiner Caspar Althoff zu Methler,
5) Bergmann Carl Schulte zu Methler,
6) Colon Frifedrich Heinrich Wilhelm Freisendorf zu Altenmethler,
7) Schmied Carl Rüsse zu Methler,
8) Ackersmann Carl Schulte zu Methler,
9) Colon Diedrich Hermann, gnt. Schulze⸗Alten⸗ methler, zu Altenmethler,
10) Bergmann Wilhelm Ruckebier zu Methler,
11) Eheleute Schreiner Heinrich Feldmann und Karoline, geb. Storkebaum, zu Altenmethler,
sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Lueg zu Unna, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kamen durch den Gerichts⸗Assessor Marcus für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die nachstehenden Hypothekenposten: 8
I. Die Post Bd. I. Bl. 81 Grundbuchs von Methler Abth. III. Nr. 1,
Achthundertundzwanzig Thaler 15 Sgr. 2 Pf. Muttergut verschuldet Besitzer zufolge Schichtungs⸗ verhandlung vom 14. Oktober 1844 seinen Kindern ga. bis f. inkl. gelöscht,
Caspar
g. Gisbert August Caspar (Storkebaum), geb. den 20. Juli 1841,
jedem zur Zeit der Großjährigkeit oder Verheirathung mit 117 Thlr. 6 Sgr. 53½ ₰ auszuzahlen und sin⸗ zur Sicherheit die Grundstücke sub 1 bis incl. 27 .“ Eingetragen ex decreto vom 30. August II. Dieselbe Post eingetragen: .Nr. 1 Abth. III. Bd. II. Bl. 277, Nr. 1 Abth. III. Bd. II. Bl. 143, Nr. 7 Abth. III. Bd. II. Bl. 40, Nr. 1 Abth. III. Bd. I. Art. 34, Nr. 6 Abth. III. Bd. I. Bl. 89, Nr. 11 Abth. III. Bd. I. Bl. 33, Nr. 3 Abth. III. Bd. II. Bl. 10, Nr. 7 Abth. III. Bd. I. Bl. 97, Nr. 1 Abth. III. Bd. II. Bl. 170. Nr. 1 Abth. III. Bd. Ia. Art. 44 des Grundbuchs von Methler. III. Die Posten Bd. I. Bl. 81 des Grundbuchs von Methler, Abth. n 1
r. 5.
Zufolge gerichtlichen Rezesses vom 17. November 1829 erhält der Johann Caspar Wilhelm Osthaus, geb. den 8. April 1819, zur Zeit der Aufhebung der väterlichen Fact an Muttergut die Summe von 26 Thlr. 9 Sgr. 9 ½ ₰, ferner ist in demselben Dokumente dem genannten Osthaus eine Kaution zur Höhe von 73 Thlr. 10 Sgr. pr. Courant dafür bestellt, daß er wegen der von seinem Vater Diedrich Heitgeich Osthaus in seiner Ehe mit der Marie
atharine Holtbrink kontrahirten Schulden von den Gläubigern nicht angegriffen werde; eingetragen auf
9
FFEnSSESF
Nr. 1 u. 2 Titelbl. ex decr. vom 8. Februar 1851 mit dem Bemerken, daß außerdem noch 2 Scheffel Ackerland in der bunten Kuh Nr. 521 Art. 45 neue St. M. R. von Methler Fol. 11 Nr. 230 ver⸗ pfändet sind.
Nr. 6.
Zweihundert Thaler Darlehn, 4 Prozent Zinsen, etwaige Kosten und Mandatariengebühren für den Bedienten Ludwig Schabrinsky zu Heeren laut Obligation vom 5. Mai 1851 auf Nr. 1 und 2 eingekragen zufolge Verfügung vom 6. Februar 1852
ausgeschlossen.
„Die bezeichneten Posten sind im Grundbuche zu löschen. Die Kosten tragen die Antragsteller.
. Vpon Rechts Wegen.
[14005] Im Namen des Königs! Verkündet am 6. April 1888. Aktuar Clauß, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Sparkasse der Stadt Unna zu Unna, vertreten durch die Verwaltung: Holzwart, Runge und Kettling — Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Lueg zu Unna — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kamen durch den Gerichts⸗Assessor Marcus für Recht:
Die über die nachstehenden 11.““
I. 49 Thaler b. C. Darlehn nebst 5 % Zinsen und Kosten incl. Mandatariengebühren aus der notariellen Obligation vom 19. Mai 1855 für die Sparkasse der Stadt Unna auf Nr. 1 des Titelblatts zufolge Verfügung vom 22. August 1855, haftend Bd. V. Bl. 124 Grundbuchs von Kamen Abth. III. Nr. 3 und Bd. VI.
Bl. 234 daselbst Abth. III. Nr. 4,
II. 200 Thaler Pr. Krt. Darlehn nebst 4 ½ Prozent
Zinsen aus der notariellen Obligation vom
6. März 1856 für die Sparkasse der Stadt Unna auf Nr. 1 des Titelblatts eingetragen ex decr. vom 13. März 1856, haftend Bd. V Bl. 124 Grundbuchs von Kamen Abth. III. Nr. 4 und Bd. VI. Bl. 234 daselbst Abth. III. Nr. 5, gebildeten Hypothekendokumente werden zum Zwecke der Neubildung von Hypothekenurkunden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antrag⸗
stellerin. Von Rechts Wegen.
[14002] Im Namen des Königds! Verkündet am 6. April 1888. Aktuar Clauß, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 1) des Kolons Heinrich Brüggemann zu Süd⸗ camen, 2) des Schusters Diedrich Potthoff zu Süd⸗ camen, 3) der Eheleute Schuster Wilhelm Sommer und Friederike, geb. Mork, zu Südcamen, 4) des Ackersmanns Diedrich Vorschulze zu Kamen, Feldmark, . erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kamen durch den Gerichts⸗Assessor Marecus für Recht: Die über die nachstehende a. im Grundbuche von Südcamen Bd. I. Blatt 29, im Grundbuche von Feldmark Kamen Bd. VII. Blatt 115, Bd. I
im Grundbuche von Blatt 151, im Grundbuche von Feldmark Kamen Bd. VII. Blatt 274, verzeichnete Post: „Hundertdreiundsechszig Thaler sechs Silber groschen für die drei Minorennen Sophie, Luise und Wilhelmine Brüggemann, also fü jede 54 Thaler 12 Silbergroschen nebst 4 % Zinsen, laut Urkunde vom 15 Juli 1851 auf Nr. 1—42 des Titelblatts eingetragen zufolge Verfügung vom 17. Mai 1852. Die Antheile der Sofie und Luise Brügge mann sind gelöscht, zufolge Verfügung vom 18. Dezember 1857,“ gebildete Hypothekenurkunde wird zwecks Löschun der Post für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last Von Rechts Wegen.
Südcamen
[13992] Bekanntmachung.
Durch das am 1. Juni 1888 verkündete Aus⸗ schlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Hei ligenbeil ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch des Grundstücks Follendorf 6 in Abthei lung III. unter Nr. 6 für die Gottfried Eduard und Regine, geborene Putzke, Rogge'schen Eheleut zufolge Verfügung vom 28. Dezember 1857 am 4. März 1858 eingetragene Hypothek von 500 Tha⸗ lern ruckständiger Kaufgelder für kraftlos erklär worden.
Heiligenbeil, den 1. Juni 1888.
— Königliches Amtsgericht. I.
Danielcik.
8
[13991) Im Namen des Königs! 8
Auf den Antrag des Besitzers George Diessel von Alt⸗Kutturren, vertreten durch den Justiz⸗Rath Stern von hier, erkennt das Königliche Amtsgericht 8 Fäülfit durch den Amtsgerichts⸗Rath Heimlich fü
echt:
Das Hypothekendokument über 14 Thlr. 1 Sgr. Darlehn inkl. 1 Sgr. Bestellgeld, eingetragen auf Grund des rechtskräftigen Mandats in Sachen Wirbals % Josuttis vom 27. Januar und des Antrages des Prozeßrichters vom 10. Juni 1854, zufolge Verfügung vom 19. Juni 1854 für den Los- mann Mix Wirbals in Stepponischken auf dem dem Besitzer George Diessel gehörigen Grundstücke Alt⸗ Kutturren Nr. 8 Abtheilung III. Nr. 6, gebild aus der Ausfertigung des Mandats vom 27. Januar mit dem Atteste der Rechtskraft und vidimirten Ab⸗ schrift der Klage vom 22. Januar 1854 sowie de Hypothekenbuchsauszuges vom 10. Juni 1854 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf⸗ gebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
gez. Heimlich. Verkündet am 4. Juni 1888. Tilsit, den 4. Juni 1888.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. V.
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