1888 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Im Namen des Königs:! Verkündet am 6. Juni 1888. Huhn, Gerichtsschreiber. f Antrag des Kossäthen Friedrich Semisch zu vertreten durch den Rechtsanoalt Quaß⸗ enftenberg erkennt das Königliche Amts⸗ Senftenberg durch den Gerichts⸗Assessor

Bahnsdorf Band III. Nr. 72 in Abth. III.

r. 1 für den Kossäth Christian Dubrau zu

Jehserigk eingetragenen 300 Thlr. = 900 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗

as Hypothekendokument über die auf dem Grund⸗

Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Juni 1888. Huhn, Gerichtsschreiber. 8 Auf den Antrag des Weinbergsbesitzers Gustav Simke zu Senftenberger Flur, vertreten durch den Rechtsanwalt Quaßnigk zu Senftenberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Senftenberg durch den

[15217] Im Namen des Königs! Verkündet am 5. Juni 1888. Neumann, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der verwittweten Stellenbesitzer Anna Rosina Freitag, geborenen Pohl, in Liebenau bei Auras, vertreten durch den Rechtsanwalt Glaser zu Neumarkt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neumarkt durch den Amtsrichter Wache für Recht:

Alle diejenigen, welche auf die auf Nr. 3 Klein⸗ Bresa Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchs auf Grund der Erbsonderung vom 22. März 1809 für die minorenne Anna Rosina Freitag eingetragene, mit fünf Prozent Zinsen verzinsliche Hypothek von 23 Thlr. 18 Sgr. und 16 Thlr. Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, werden mit denselben ausgeschlossen und werden der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens auferlegt.

8 gez. Wache. Im Namen des Königs! Verkündet am 5. Juni 1888. Neumann, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der verwittweten Stellenbesitzer Anna Rosina Freitag, geborenen Pohl, zu Liebenau bei Auras, vertreten durch den Rechtsanwalt Glaser zu Neumarkt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu

[14736] Bekanntmachung. 1u“

Durch Erkenntniß des Königlichen Amtsgerichts zu Sömmerda vom 30. Mai 1888 ist für Recht erkannt: u“

1) Die eingetragene Gläubigerin oder deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Wundersleben Band V. Artikel 205 Abtheilung III. Nr. 1 für Johanne Friederike Chri⸗ stiane Laun, geborene Schwarzenau, zu Mittelhausen aus dem Kaufvertrag vom 1. November 1841 ein⸗ getragene Hypothekenpost von 40 buchstäblich: vierzig Thalern rückständige Kaufgelder aus⸗ geschlossen 1

2) Die Hypothekenurkunde vom 31. Juli 1841 mit Ingrossationsvermerk von demselben Tage über 170 Thlr. buchstäblich: Einhundert und siebenzig Thaler —, eingetragen für den Rittergutspächter Andreas Gottfried Himmler zu Tunzenhausen, Ab⸗ theilung III. Nr. 8 Band I. Artikel 48 des Grund⸗ buchs von Tunzenhausen und Abtheilung III. Nr. 1 Band I. Artikel 5 des Grundbuchs von Schallen⸗ burg, wird für kraftlos erklärt.

Sömmerda, den 31. Mai 1888.

Rasch, Assistent, 1 als Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15216] Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend das Aufgebot von Spar⸗ kassenbüchern F. 25/87 hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Zeitz durch den Amtsrichter Wenzel für Recht erkannt: 8

Die Sparkassenbücher der Städtischen Sparkasse zu Zeitz, und zwar:

a. Nr. 37 257 auf den Namen Emma Neubert auf 46,05 ℳ, b. Nr. 41 158 auf den Namen Therese Neubert auf 40,09 lautend, werden für kraftlos erklärt.

Zeitz, den 5. Juni 1888.

Königliches Amtsgericht.

Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht seiner heutigen öffentlichen Sitzung nachstehendes Ausschlußurtheil erlassen und verkündet:

Die Urkunde vom 25. September 1820, inhalts deren auf dem Grundvermögen der Wittwe Acker⸗ wirth Josef Anton Kirchhoff, Friederike, geborene Möller, zu Ovenhausen Abtheilung III. Nr. 5 des Grundbuchs von Ovenhausen Vol. 18 Fol. 56 für die Möhring'sche Stiftung 80 Thlr. nebst 5 % Zin⸗

hat in

——

2 . preis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. 8 Alle Post-Anstalten nehmen Brstellung an; 1 2222 Inserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Post⸗Ankalten auch die Expedition 8 8 des Veutschen Keichs-Anzeigers und Aöniglich Preußischen Staats-Anzeigers

Gerichts⸗Assessor Riedel für Recht: . Sonft⸗ teumarkt durch den Amtsrichter Wache für Recht: Die Inhaber der auf dem Grundstück Senften⸗ **Das Hypothekendokument über die auf der Frei⸗ [159592 Im R des Königs!

berg w. Nr. 43 in Abtheilung III. unter Nr. 4 für „8 eee gee,e 5 [15223 Im Namen des Königs!

den Kaufmann Hobert n . zu Radeberg unter stelle Nr. 3 Klein⸗Bresa in Abtheilung III. unter en Antrag der nachstehend benannten Grund⸗

b . Nr. 3 des Grundbuchs nach der Erbsonderung vom nthümer:

sen eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden der Wittwe Kirchhoff zur Last gesetzt.

Dokumentenbildung eingetragenen Post von 135 86 urd 1 30 ₰, und zwar 129 6 rechtskräftige Forderung aus dem Erkenntnisse vom 14. Mai 1877 nebst 8 10 an Kosten und Gebühren werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗

steller zur Last gelegt.

[15229] m Namen des Königs! erkündet am 6. Juni 1888. Huhn, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Neuhäuslers George Niemtz zu Klein⸗Koschen, vertreten durch den Rechtsanwalt Quaßnigk zu Senftenberg. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Senftenberg durch den Gerichts⸗ Assessor Riedel für Recht:

Das Hypothekendokument über die auf dem Grundstück Klein⸗Koschen Band III Blatt Nr. 60 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Häusler Traugott Zschieschang zu Klein⸗Koschen eingetragenen 290 Thlr. = 870 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt.

[15232] Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Juni 1888. gez. Huhn, Gerichtsschreiber. uf den Antrag 1 1) des Ortsrichters Herrmann Tempel, 2) der verehelichten Mkertschka, Marie, geborne Starke, Beide zu Kostebrau, vertreten durch den Rechtsanwalt Qua Senftenberg, erkennt das Königliche Amts Seuftenberg durch den Gerichts⸗Assesso für Recht: Die Hypothekendokumente über die auf den Grund⸗

ßnigk gericht zu r

Piode Riedel

1

ken Kostebrau Band III. Blatt Nr. 89 und stebrau Band III. Blatt Nr. 94 in Abtheilung III. r Nr. 1 und 2 für die verehelichte Zimmermann Rettke, Anna Elisabeth, geborne Brenzke, zu Koste⸗ brau eingetragenen 300 Thaler = 900 bez. für die Wittwe Frost, Eleonore, geb. Kupsch einge⸗ tragenen 350 Thaler = 1050 werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern zur Last gelegt.

[15215) Im Namen des Königs!

In der Kordecki⸗Mannheim'schen Aufgebotsfache, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schwerin a. W., durch den Amtsrichter Müller am 12. Juni 1888 für Recht:

Die Hypothekenurkunden

über die ch von Gollmütz auf dem Gru des dem Eigenthümer

General⸗Pupillen⸗Depositorium des Königlichen Land⸗ und Stadtgerichts zu Schwerin a. W., zufolge Verfügung vom 10. Juni 1841 ein⸗ getragenen 600 Thaler Darlehn, über die im Grundbuch von Schwerin Stadt auf dem Grundbuchblatte des dem Kaufmann Philixpp Mannheim gehörigen Grundstücks Schwerin Stadt Nr. 47 (früher 46) Abthei⸗ lung III. Nr. 7 für die K mnann Moses und Rose, geb. Marcuse, Stargardt'schen Eheleute zu Schwerin a. W., zufolge Ver⸗ fügung vom 30. Juni 1861 eingetragenen 450 Thaler rückständige Kaufgelder, von denen die erstere aus der Schuldurkunde vom 5. Juni 1841 und dem Hypothekenschein in vim recognitionis vom 10. Juni 1841, die letztere aus dem Kaufvertrage vom 17. Fe⸗ bruar 1859 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 30. Juni 1861 gebildet ist, werden für kraftlos erklärt. ie Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den

her auf

11 82

Im Namen des Königs! Verkündet am 12. Mai 1888. Beilicke, als Gerichtsschreiber.

In der Bach'schen Aufgebotssache von Weißensee F. 3/2 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Weißensee, Abtheilung I., durch den unter⸗

ichneten Gerichts⸗Assessor für Recht:

1) Die etwaigen Berechtigten der Hvypothekenpost von 200 Thlr. Darlehn, verzinslich mit 5 %, einge⸗ tragen aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 23. September 1819 in Band 19 Fol. 1081 Rubr. III. des Grundbuchs von Weißensee für den Oekonomen Johann Christoph Hoffmann in Nausiß werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausge⸗ schlossen.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

, Von Rechts

16. November 1840 auf Grund der Verfügung vom 6. März 1841 eingetragenen zu fünf Prozent ver⸗ zinslichen 198 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf., und zwar Fäterliches und mütterliches Erbtheil für a. Maria Elisabeth, .—. b. Catl, c. Anna Rosina, d. Gottlieb, 1 Geschwister Freitag, mit je 35 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf. zusammen 142 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. und Kuhgeld für a Maria Elisabeth, b Anna Rosina, mit je 28 Thlr., zusammen 56 Thlr., wird für kraftlos erklärt. 1 ie Kosten des Verfahrens hat Antragstellerin

9 gez. Wache.

Vorstehende Urtheile werden hiermit zur öffent⸗

lichen Kenntniß gebracht. Neumarkt, den 6 Juni 1888. Baensch,

Bekanntmachung. 9 Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ vom 8. Juni 1888 sind gende Hypothekenarkunden für kraftlos er⸗ orden:

1) die Hypothekenbriefe über die auf dem Bauer⸗ gute Nr. 21 Porschwitz eingetragenen Forderungen:

a. 1000 Thaler Kaufgeld, eingetragen Abthei⸗ lung III. Nr. 2,

b. 428 Thaler Darlehn, eingetragen Abthei⸗ lung III. Nr. 3,

2) die Hypothekenurkunde über 16 5 4 Pf. materna, eingetragen Abtbeilu auf dem Grundstück Nr. 7 Bartsch;

II. die etwaigen Berechtigten an folgenden Hypo⸗ thekenxosten mit ihren Ansprüchen für ausgeschlossen erklärt worden:

1) 95 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. Darlehn, eingetragen auf der Gärtnerstelle Nr. 19 Mlietsch, Abthei⸗ lung III. Nr. 4,

2) 190 Thaler Courant, eingetragen auf der Frei⸗ stelle Nr. 27 Ransen, Abtheilung III. Nr. 5,

3) 200 Thaler Darlehn, eingetragen auf dem Grundstück Nr. 7 Bartsch, Abtheilung III. Nr. 8, soweit jene Post durch Erbgang auf Louise Wagner übergegangen.

Steinau a. O., den 8. Juni 1

Bekanntmachung. 1“ am 5. Juni 1888 verkündetes Ausschluß⸗ für Recht erkannt:

vpoth. kenurkunde über die Post von 100 Tha⸗ eingetragen Band III. Blatt 139 des Grund⸗

( 8

Bergen, Landbezirk, Abtheilung III. Nr. 4

Rittergutsbesitzer Louis von Plat auf

Poggenhof, wird für kraftlos erklärt. Bergen a. Rügen, den 5. Juni 1888 Koöhnigliches Amtsgericht.

[1522632 Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Juni 1888. Huhn, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Althäuslers G. Brödemann zu Klettwitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Quaßnigk zu Senftenberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Seuftenberg durch den Gerichts⸗ Assessor Riedel für Recht:

Das Hypothekendokument über die auf dem Grund⸗ stück Klettwitz Band I. Nr. 37 in Abtheilung III. Nr. 9 für den Maurermeister Lehmann zu Senften⸗ berg eingetragenen 11 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. und Nebenkosten wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt. 85

11521908 Im Namen des Königs! Verkündet am 12. Mai 1888. Beilicke, als Gerichtsschreiber.

In der Schicke’'schen Aufgebotssache von Grüningen F. 4/,87 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Weißensee, Abtheilung I., durch den unterzeich⸗ neten Gerichts⸗Assessor für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über ein Darlehn von 23 Thlr. 20 Xr. à 7 Sgr. 1 Pf., eingetragen für die Kinder des Johann Gottfried Hahn in Grünin⸗ gen, nämlich Johanne Marie Christine, Johann Heinrich Christian, Johanne Auguste Dorothee und Johann Christoph Hahn, aus der Schuldverschreibung vom 29. Oktober 1836 zufolge Verfügung vom 12. Dezember 1840 in Nr. 30 des Hypothekenbuchs

füber walzende Grundstücke der Grüninger Flur auf

Acker Land auf der Enthütte (Flurbuchsnummer 326) wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Postschaffner Kraemer in Ecfurt zur Last. Von Rechts Wegen.

Schencke.

uf stücksei

a

b.

ge des Besitzers Carl Motzkus zu Jänischken, des Besitzers Gottlieb Perkuhn zu Groß⸗ Schunkern,

c. des Besitzers Friedrich Kalcher zu Kastaunen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Insterburg durch den Amtsrichter Kuhn

für Recht: aber folgender Hypothekenposten: haler 5 ⅛6 Silbergroschen Muttererbtheil nise Naruhn, auf Grund des Erb⸗ svergleichs vom 6. Februar 1823 näß Verfügung vom 2. April 1825 auf n jetzt dem Carl Motzkus gehörigen Grundstück Jänischken Nr. 19 Abthetung III. Nr. 2 eingetragen, . 9 Thaler 26 Silbergroschen 3 Pfennige Vatererbtheil des Jacob Christoph Sta⸗ ginnus,

. 15 Thaler Vatererbtheil des Maria Staginnus,

. 15 Thaler Vatererbtheil des August Staginnus, zu b., c., d. als Schuld der Wittwe Christine Staginnus, geborenen Goerke, auf Grund des am 26. Oktober 1840 bestätigten Theilungsrezesses vom 2. Mai 1840 gemäß Verfügung vom 19. Januar 1841 auf dem jetzt dem Gottlieb Perkuhn gehörigen Grundstück Groß⸗Schunkern Nr. 24 alte Nummer 7 Abtheilung III. Nr. 6 ein⸗ getragen, 100 Thaler Forderung aus der Agnitions⸗ resolution vom 26. Oktober 1871 und 1 Thaler 15 Silbergroschen Cintragungskosten, für den Schuhmachermeister Gottlieb Tarrach us Braunsberg auf Requisition des Prozeß⸗

richters vom 19. Dezember 1871 zufolge Ver⸗ fügung vom 11. Februar 1872 auf dem jetzt dem Friedrich Kalcher gehörigen Grundstück Kastaunen Nr. 22 Abtheilung III. Nr. 5 ein⸗ getragen, 8 Thaler 23 Silbergroschen vorgeschossene Prozeßkosten und 8 Sülbergroschen Ein⸗ tragungskosten, auf Grund der Agnitions⸗ resolution vom 26. Oktober 1871 und der Requisition des Prozeßrichters vom 21. März 1872 für den Schuhmachermeister Gottlieb Tarrach aus Braunsberg zufolge Verfügung vom 5. April 1872 auf dem jetzt dem Friedrich Kalcher gehörigen Grundstück Kastaunen Nr. 22 Abtheilung III. Nr. 6

8 eingetragen,

werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten

Posten ausgeschlossen. 8

Insterburg, den 7. Juni 1888. Königliches Amtsgericht.

[15424] Urtheils⸗Auszug.

In Sachen, betreffend die Aufgebote der unten be⸗ zeichneten Hypothekenurkunden und Hypothekenposten, hat das Königliche Amtsgericht in Recklinghausen

die Hypothekenurkunden über

1) 50 Thaler Abfindung mit Zinsen zu 5 %, ein⸗ getragen für die am 13/4. 1835 geborene Maria Elisabeth Heitfeld in Waltrop auf Grund der Ver⸗ fügung vom 14./6. 1858 in Bd. 5 Bl. 85 Abth. III Nr. 1 des Grundbuchs von Herten,

2) 410 Thaler mit Zinsen zu 4 ½ %, eingetragen aus der gerichtlichen Urkunde vom 18. Juli, resp. 14. August 1860 für die Geschwister Clostermann von Wattenscheidt, nämlich: Maria Getrud Theresia, Maria Adolfine, Theodora Louise und Otto Anton auf Grund der Verf. vom 14. August 1860 in Bd. I. Bl. 47 Abth III. Nr. 1 des Grundbuchs von Herten und von da übertragen nach Bd. 7 Bl. 12, Bd. 6 Bl. 35, Bd. 3 Bl. 43, Bd. 4 Bl. 19, Bd. 1 Bl. 22 und Bd. 6 Bl. 36 desselben Grundbuchs,

3) 225 Thaler Darlehn mit Zinsen zu 4 ½ % und Kosten, eingetragen aus der Obligation vom 23. No⸗ vember 1867 für den Weber Hermann Wesselbaum zu Holthausen, Kirchspiel Waltrop, auf Grund der Verf. vom 28. Januar 1869 in Bd. 14 Bl. 45 Abth. III. Nr. 1 des Grundbuchs von Datteln,

4) 57 Thaler 22 Sgr. 9 Pf. Pachtrückstände mit Zinsen zu 5 % und den Kosten, eingetragen aus der Verschreibung des Höfners Theodor Kütter, gt. Holtermann, in Leveringhausen, vom 23. November 1827 für den Herzog Prosper Ludwig von Arenberg auf Grund der Verf. vom 18. Januar 1855 in Bd. 2 Bl. 19 Abth. III. Nr. 6 des Grundbuchs von Waltrop,

5) die von dem Franz Menge an jedes seiner voll⸗ bürtigen Geschwister: Gertrud, Josef und Wilhelm nach dem Absterben der Eltern zufolge Kontrakts vom 28. April 1848 zu zahlenden 8 Tyaler, einge⸗ tragen Bd. 1 Bl. 32 Abth. III. Nr. 2 des Grund⸗ buchs von Herten,

für kraftlos erklärt,

II. die Rechtsnachfolger der Geschwister Gertrud, Josef und Wilhelm Menge werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die unter I. Nr. 5 bezeichnete, Bd. I.

Bl. 32 Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Herten

eingetragene Post ausgeschlossen. Recklinghausen, 12. Mai 1888. Hölscher, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Höxter, den 11. Juni 1888. . Königliches Amtsgericht.

[15425 Bekauntmachung.

In der Aufgebotssache F. 3/87 hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Mittelwalde erkannt:

Alle unbekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen an die aufgebotene Spezialmasse von 10 53 Zinsen, welche bei der Zwangsv steigerung des Grundstücks Blatt 85 Schönfeld von den daselbst Abtheilung III. Nr. 13 für Johann Prause haftenden 180 zur Hebung gelangt sind, ausgeschlossen.

Mittelwalde, den 2. Juni 1888.

Königliches Amtsgericht. Verkündet am 19 Mai 1888 Wittig, Gerichtsschreiber.

0 2 h

v⸗

15429] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 6. Juni folgende Schuldurkunden:

1) über 300 aus Obligation vom 13. Dezemb 1842 resp. nach Testament vom 5. Juni 1850 für den Pfarrer Fett zu Löhlbach, eingetragen im G. W. und Hyp. Buch von Löhlbach und im Grundbuch von da Artikel 117 Abtheilung III. V. 2,

2) über 600 aus Obligation vom 21. November 1849, verzinslich zu 4 ½ % für Heinrich Hecker zu Altenhaina, eingetragen im G. W. und Hyp. Buch von Löhlbach und im Grundbuch daselbst Artikel 125 Abtheilung III. V. 5,

für kraftlos erklart worden.

Rosenthal (Hessen), den 8. Juni 1888.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

den Antrag des Grundbesitzers Franz Prip⸗ ki zu Chabsko, vertreten durch den Rechtsanwalt emessen, werden die eingetragenen im Grundbuche von Chabsko Dorf Nr. 1 eingetragenen Post von sowie die unbekannten Rechts⸗ eingetragenen Gläubi nit ihren

ten und Ansprüchen auf die

195 2 898 S I.,Se 99 ☛⸗8

8-

Königliches Amtsgericht.

1154192 Im Namen des König⸗ Verkündet am 8. Juni 1888. Nolte, Gerichtsschreiber. S der Actien⸗Gesellschaft

amens des Spediteurs B. Aeym enn RKönigliche Amtsgericht zn 8 Recht: 8 Die eingetragene Gläubigeria bezw. deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die im Grundbuch der Feldmark Duisburg Band 37 Blatt 49 Abtheilung III. unter der Nr. 11 eingetragene Post: 8262,12 Urtheilsforderung nebst 6 % von 1970 seit 17. August 1875, von 1781,81 seit 3. September 1875, von 1685,38 ℳℳ seit 16. September 1875, von 1779 seit 5. Oktober 1875, von 900 seit 9. Oktober 1875 und von 145 sett 15. März 1876 und Kosten, zahlbar sofort auf Grund des Erkenntnisses vom 17. März

1876 für die Firma Caillet⸗Wauthot frère &. soeur

zu Haybes, eingetragen am 25. April 1876,

sgeschlossen. von Müntz.

Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Juni 1888. Huhn, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Erben des am 14. Mai 1884

zu Bückgen verstorbenen Ganzhüfners Christian Leh⸗ mann näͤmlich: a. der Wittwe Lehmann, Martie, geb. Bunda, zu ückgen 88 lder durch den Hufner Matthes Bunda zu Schmogrow bevormundeten vier hinterlassenen minder⸗ jährigen Kinder 1) Anna Marie, 2) Johanna Auguste, 3) Auguste Ernestine, . Johann Erdmann Herrmann, Geschwister Lehmann zu Bückgen, vertreten durch den Rechtsanwalt Quaßnigk zu Senftenberg, erkennt das Königliche Amtsgericht in Senftenberg durch den Gerichts⸗Assessor Riedel für Recht: 8 Die Inhaber der auf dem Grundstück Bückgen Band I. Blatt Nr. 6 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Ganzhüfner Matthes Zech unter Dokumentenbildung eingetragenen Post von 100 Thalern = 300 Mark mit ihren An sprüchen auf diese Post ausgeschlossen. 3 Se Koßfen 8 fallen den Antrag⸗ stellern zur Last.

8V., Wilhelmstraße Nr. 32. . Einzelne Uummern kosten 25 ₰.

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

1“ vom 15. Juni 1888, 8 betreffend die Landestrauer um des Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich Majestät.

Ich bestimme hierdurch, daß die Landestrauer um des Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich Majestät auf sechs Wochen eintritt. Oeffentliche Musiken, Lustbarkeiten und Schauspielvorstellungen sind bis zum zweiten Tage nach der Beisetzungsfeier verboten. Die Landestrauer beginnt mit dem heutigen Tage. Das Staats⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.

Potsdam, den 15. Juni 1888. Wilhelm.

von Bismarck.

An das Staats⸗Ministerium.

In Verfolg Meiner Ordre vom heutigen Tage über die Landestrauer um des Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich Majestät bestimme Ich hierdurch Folgendes: Während der ersten vier Wochen tragen die höheren Civilbeamten zur Uniform beflorte Epauletten, Agraffen und Cordons, beflortes Portepée, Flor um den linken Oberarm, die zur Uniform gehörigen dunklen Beinkleider und schwarze Handschuhe, da⸗ gegen in den letzten zwei Wochen Flor um den linken Ober⸗ arm, dunkle Beinkleider und weiße Handschuhe. Bei offi⸗ ziellen Veranlassungen, bei welchen die vorgenannten Be⸗ amten in Civilkleidung erscheinen, tragen dieselben während der ersten vier Wochen schwarze Beinkleider, schwarze wollene Westen, schwarze Handschuhe und Flor um den linken Oberarm, in den letzten zwei Wochen hingegen schwarze

Beinkleider, schwarzseidene Westen und weiße Handschuhe. Alle übrigen Civilbeamten trauern mit einem Flor um den linken Oberarm.

Potsdam, den 15. Juni 1888.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Berghauptmann und Ober⸗Bergamts⸗Direktor Prinzen zu Schönaich⸗Carolath zu Dortmund den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Ober⸗Vorsteher der Althessischen Ritterschaft, von Schutz⸗ bar genannt Milchling zu Hohenhaus im Kreise Esch⸗ wege, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Direktor des Realgymnasiums zu Düsseldorf, Dr. phil. Matthias, und dem Oberlehrer an derselben Anstalt, Pro⸗ fessor Dr. phil. Stammer, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Bürgermeister Frölich zu Idstein im Unter⸗ taunuskreise den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem pensionirten Schutzmann Dentzer zu Berlin, dem Steuer⸗ aufseher Fischbeck zu Schwedt a. O., dem Lagerarbeiter Jacobus Appel zu Leer, dem Fürstlich Wiedschen Wald⸗ wärter Christian Kutscher zu Altwied im Kreise Neuwied, dem Waldarbeiter Christian Heicke zu Behndorf im Kreise Neuhaldensleben und dem Schmiedetagelöhner Christian Viehmeyer zu Kronenberg im Kreise Mettmann das All⸗ gemeine Ehrenzeichen; sowie dem Grenadier Kwiatkowsky im 1. Schlesischen Grenadier⸗Regiment Nr. 10, dem Restaurateur Hellmoldt zu Langensalza und dem Bademeister Albert Welsche ebendaselbst die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Dekorationen zu er⸗ theilen, und zwar:

des Commandeurkreuzes erster Klasse mit Eichen⸗

laub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Ober⸗Hof⸗ und Domprediger, Ober⸗Konsistorial⸗Rath

und General⸗Superintendenten der Kurmark, D. Kögel;

8 5 8

dem Kammer

des Ritterkreuzes des Kai Rosen⸗O dem Gerichts⸗Assessor a. D. Dr. jur.,

„Se. Majestät der Pen2

Allerhöchstihrem General 1.

ch XIII. Prinzen Reuß, Tommandeur der 14. Divi on wie dem Hauptmann von dieser Division, die Erlaubniß zur

liehenen fremdherrlichen Orden zu ert der Commandeur⸗Insignien des schwedischen Schwert⸗Ordens dänischen Danebrog⸗Ordens, Le Königlich schwedischen Schwert⸗O des Königlich dänischen Danebrog⸗Ordens.

Könijg

——

5 des Commandeurkreuzez erster Klasse desselben Ordens:

dem Direktor der Staatsarchive, Wirk ber⸗Regierungs⸗Rath Dr. von Sybel;

des Commandeurkren

Herzoglich braunschweigi

des Toöͤwen:

dem Hofmarschall Sr. Köni

A von Preußen, Kamm Schulenburg;

des Fommandeurkre eiter Klasse desselben rdeis:

herrn Grasen Alexander von Keller;

lichen Geheimen

es erster Klasse des chen Ordens Heinrich's

glichen Hoheit des Prinzen

serherrn Grafen von der

serlich brasilianischen rdens: Borchardt

0 nuite, General⸗Lieut

Diest im Generalstabe Anlegung der ihnen ver⸗ heilen, und zwar Ersterem: Großkreuzes des Königlich ßkreuzes des Königlich tzterem: des Ritterkreuzes des rdens und des

und des Gro

Ritterkreuzes

treffend

In Gemäßheit des §. versicherungsgesetzes vom Seite 132) wird für den Bereich der la chaften der Herzogthümer C innerhalb deren die Verz nehmer durch Vermittelung der unt an die Genossenschaftsvorstände gelangen müssen gust 1888 einschlie zufolge haben, damit diese kann, die Gemeindebehörd Verzeichnisse Juli 1888 einschließlich gsbehörden einzusenden. Aufstellung der Verzeichnisse nd des hierbei

Berufsgenossens

bis zum 1. Au hiermit festgesetzt. Dem ch eingehalten werden ihnen aufzustellenden bis spätestens zum 15. an die unteren Verwaltun Hinsichtlich der bei tenden Gesichtspunkte u mulars wird auf die Seitens Ministeriums zu Coburg beziehungs Anordnungen verwiesen. Das Reichs⸗Versicherungsamt

13. Septemb

Deutsches Reich.

Dem bisherigen Konsul Cao dinien) ist die nachgesuchte Entlass ertheilt worden.

Bekanntmachung,

Verzeichniß unfallversicherungspflichtiger wirthschaftlicher Betriebe in den Coburg und Gotha

Vom 15. Juni 1888.

34 des landwirthschaftlichen Unfall⸗ (Reichs⸗Gesetzblatt ndwirthschaftlichen ümer Coburg und Gotha eichnisse der Betriebsunter⸗ ltungsbehörden u, auf die Zeit

5. Mai

Bödiker.

in Cagliari (

ung aus dem Reichsdienst

der Unternehmer n und forst⸗ Herzogthümern

eren Verwa

Frist pünkt⸗ en die von

u benutzenden For⸗ Herzoglichen Staats⸗ weise Gotha ergehenden

Königreich Preußen.

Der Königliche Hof legt heute, den 1 f drei Monate (dreizehn Wochen),

er, für weiland Se. Majestät de König Friedrich III. an.

n Kaiser

Die Damen tragen in den ersten sechs Wochen, bis inklusive 26. Juli, schwarze wollene hohe Kleider, Handschuhe von schwarzem Leder (nicht glace), schwarze Fächer und den Kopfputz von schwarzem Krepp. Dieser Kopfputz besteht in den ersten zwei Wochen aus einer tiefen Flebbe mit ganz kleiner Spitze und breitem Saume, einer Haube mit gesäumten Strichen und zwei Schleiern, einem langen, welcher zurück⸗ gesteckt ist und bis zur Erde hinabreicht, einem kurzen, um damit das Gesicht zu bedecken; in den nächsten zwei Wochen aus einer kleineren Flebbe mit längerer Spitze und schmalerem Saume und nur dem langen Schleier; in den darauf folgenden zwei Wochen aus einer kleinen mit langer Ses

In der zweiten Hälfte der Trauer, und zwar sechs ochen lang, vom 27. Juli bis inklusive 6. September, erscheinen die Damen in schwarzseidenen Kleidern und nehmen dazu während der ersten drei Wochen den Kopfputz von glattem schwarzen seidenen Flor mit gesäumten Strichen, schwarze Handschuhe (glacé), schwarze Fächer und schwarzen Schmuck; in den darauf folgenden drei Wochen erscheinen sie mit weißem Kopfputz, weißen resp. hellgrauen Handschuhen, weißen Fächern und Perlen; erst in der dreizehnten Woche können sie zu weißen resp. hellgrauen Handschuhen bunten Kopfputz, bunte Fächer und Inwelen nehmen.

Die Herren, welche Uniform tragen, nehmen für vie ganze Zeit der Trauer einen Flor um den linken Arm; in den ersten zechs Wochen erscheinen sie mit beflorten Epauletten, Agraffen, Cordons, Porteépee's, die Kammerherren mit be⸗ flortem Schlüssel; diejenigen, welche nicht dem Militärstande angehören, tragen für die ganze Zeit der Trauer zum ge⸗ stickten Rock die gold⸗ resp. silberbordirten Beinkleider von der Farbe der Uniform und den gold⸗ resp. silberbordirten Hut mit weißer Feder, zur kleinen Uniform dagegen schwarze Beinkleider und den dreieckigen Hut mit schwarzer Feder und in einem wie in dem anderen Falle dazu in den ersten sechs Wochen schwarze wollene, in den letzten sieben Wochen schwarze seidene Westen, sowie während der ersten neun Wochen schwarze, in den letzten vier Wochen weiße Handschuhe.

Die Herren, welche nicht Uniform tragen, erscheinen während der ganzen Trauerzeit mit einem Flor um den linken Arm und mit schwarzen Unterkleidern und nehmen dazu in den ersten sechs Wochen schwarze wollene, in den letzten sieben Wochen schwarze seidene Westen, sowie während der ersten neun Wochen schwarze, in den letzten vier Wochen weiße Handschuhe. 1 8

Berlin, den 15. Juni 1888.

DDer Ober⸗Ceremonienmeiste Graf A. Eulenburg.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen

und Forsten.

Der Forst⸗Assessor Modersohn ist zum Oberförster ernannt und demselben die durch Pensionirung des Ober⸗ försters Wißmann erledigte Oberförsterstelle zu Sprakensehl im Regierungsbezirk Lüneburg übertragen worden.

Justiz⸗Ministerium. 8 Dem Kammergerichts⸗Rath, Geheimen Justiz⸗Rath Tenzer ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Raͤth Haberling in

Liegnitz und der Amtsrichter Dr. Großpietsch in Liebau

an das Amtsgericht in Breslau, der Amtsrichter Grabau in Magdeburg als Landrichter an das Landgericht daselbst und der Amtsrichter Hesse in Triebel an das Amtsgericht in

Lübben.

Der Kommerzien⸗Rath Karl Döring in Hanau und der Kommerzien⸗Rath Jakob Friedrich Zimmermann daselbst sind zu Handelsrichtern, der Fabrikant Karl Kehl in Hanau und der Fabrikant Karl Lucan daselbst zu stell⸗

vertretenden Handelsrichtern in Hanau ernannt.

Dem Handelsrichter Gradenwitz in Berlin ist die nach⸗

gesuchte Entlassung ertheilt.

n die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der

Gerichts⸗Assessor Krebs bei dem Landgericht in Frank⸗ furt a. M. und der Gerichts⸗Assessor Pütz bei dem Amts⸗ gericht in Opladen.

Dem Notar, Justiz⸗Rath Hesse in Breslau ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung ertheilt. Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Junger⸗

mann in Berlin, der Notar Rühl in Jüchen, der Rechts⸗ anwalt Nieland in Hildesheim und der Rechtsanwalt und Notar Eberhardt in Nordhausen sind gestorben.