[15441] Oeffentliche Zustellung.
Die Wittwe Ganzer, geb. Blume, zu Nauen, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerhand zu Berlin, Kochstraße Nr. 12, klagt gegen den Schneider Ber⸗ thold Helmke, früher zu Berlin, Weinmeisterstr. 1a, jetzt unbekannten Aufenthalts (Aktenzeichen 13 C. 845 de 1888) aus der am 23. Juni 1885 erfolgten Hingabe eines Darlehns von 150 ℳ, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 150 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 24. Juni 1885 zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckhbar zu erklären.
Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht 1. zu Berlin, Abtheilung 13, Jüdenstraße 58, I. Treppe, Zimmer 18 A., auf den 24. Oktober 1888, Vormittags 10 Uhr. 1 8 .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 7. Juni 1888. 8 8 Thon, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 13.
[15431] Oeffentliche Zustellung.
Der praktische Arzt Dr. von Übisch zu Zossen klagt gegen den Schmiedemeister Baureis, früher zu Blan⸗ kenfelde wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für ärztliche Bemühung am 2. November 1887 von 12 ℳ 90 ₰, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 12,90 ℳ und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht II. zu Berlin, Abtheilung VIII., Hallesches Ufer 29,31, Zimmer Nr. 20, auf den 27. Oktober 1888, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 25. Mai 1888.
Weichert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II., Abtheilung VIII.
Oeffentliche Zustellung.
Der Braumeister Fritz Klockow zu Berlin, Pallisadenstraße 12, vertreten durch Rechtsanwalt Chrzellitzer hier, Rosenthalerstraße 45, klagt gegen den Brauer Fritz Liefert, früher zu Berlin. Reinickendorferstraße 48, jetzt unbekannten Aunfent⸗ halts, aus einem Gesellschaftsverhältniß der am 11. Juli 1887 hierselbst aufgelösten Geschäftsfirma Klockow & Liefert, mit dem Antrage auf Zahlung von 278,75 ℳ nebst sechs Prozent Zinsen seit dem 5. November 1887 und auf vorläufige Vollstreckbar⸗ keitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das
Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Abtheilung 19, Jüdenstr. 60, II Trepp., Zimmer 86 b., auf den 22. Oktober 1888, Vormittags 9 ½ Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 12. Juni 1888.
Bayer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I., Abtheilung 11
115433]
115434] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Handlung Koch & Wolff zu Berlin, Molken⸗ markt 6, als Cessionarin des Kaufmanns Ernst Vetter, vertreten durch den Rechtsanwalt Bredereck Berlin, klagt gegen 1) die Frau Recha Marcus, geb. Frankenstein, 2) deren Ehemann, den Kaufmann L. Marcus, Beide zuletzt zu Berlin, Gitschinerstr. 79, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Beendigung des Arrestverfahrens, mit dem Antrage: die Beklagten zu verurtheilen, in die Auszahlung der von dem Kaufmann Ernst Vetter in der Arrestsache Vetter „%H die Frau Recha Marcus, geb. Frankenstein, und den Kaufmann L. Marcus — 44 G. 610. 87 — am 25. Oktober 1887 bei der Königlichen vereinigten Konsistorial⸗Militär⸗ und Baukasse zu Berlin hinter⸗ egten Arrestkaution von 300 ℳ nebst Depositalzinsen die Klägerin zu willigen und das Urtheil für vor⸗ äufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Be⸗ lagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Abtheilung 21, auf den 10. Oktober 1888, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 60, 2 Treppen, Zimmer 87a. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 12. Juni 1888. Müller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I. Abtheilung 21
14761] Oeffeutliche Bekanntmachung.
In Zwangsvollstreckungssachen
des Marcus Krautkopf, Handelsmann in Heßloch,
durch Rechtsanwalt Roth in Worms vertreten, Gläubiger,
gegen
I. die Erben des in Dittelsheim wohnhaft ge⸗
esenen und daselbst verstorbenen Gr. Bürgermeisters
hilipp Deforth auch der I. genannt, nämlich:
a. Georg Deforth, Küfer, ohne bekannten Auf⸗ nthaltsort, b. Jacob Hinkel, in Hillesheim, handelnd als Dativ⸗Vormund der minderjährigen Kinder des in Dittelsheim verstorbenen Ackermanns Dieter Deforth, diese als Erben und Repräsentanten ihres verstorbenen Vaters bezw. Großvaters Philipp Deforth obgenannt, Schuldner,
II. Valentin Deforth, III. Valentin Weber II. und IV. Philipp Weber IV., alle drei in Dittels⸗ heim, Drittbesitzer,
wurde durch Beschluß Gr. Amtsgerichts Osthofen vom heutigen Tage die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen der Schuldner angeordnet und zur Verhandlung über die für das Verfahren erheblichen thatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, insbesondere über Eigenthums⸗ und Besitzverhältnisse, Belastungen, Verpachtungen und Vermiethungen, Zeit, Ort und Bedingungen der Versteigerung Termin bestimmt auf Samstag, den 22. Sep⸗ tember I. Js., V.⸗M. 9 Uhr, im Sitzungssaale Gr. Amtsgerichts hierselbst, zu 5 Termine obengenannter Schuldner „Georg Deforth“, unbekannt ZZ . bengch 4
egenwärtige Bekanntmachung erfolgt zum Zwecke
der öffentlichen Zustellung. 8 8 Osthofen, den 8. Juni 1888. Gr. Amtsgerichtsschreiberei Osthofen. Guttandin.
1 [15447] Oeffentliche Zustellung.
Der Mobilienhändler M. Stieper in Itzehoe, Feldschmiede, klagt gegen den Arbeiter Erich Benkson in Wilster, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Restforderung für in den Jahren 1886 und 1887 gelieferte Mobilien, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 132 ℳ 70 ₰, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Wilster auf den 25. August 1888, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wilster, den 6. Juni 1888.
Kayser, Aktuar,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [15442] Oeffentliche Zustellung.
Der Wirth Wosjciech Lizakowski in Hutta, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Pulvermann zu Adelnau, klagt gegen den Eigenthümer August Kraska, früher in Hutta, jetzt unbekannten „Aufent⸗ halts, aus einem schriftlichen Kaufvertrage über das Grundstück Hutta Nr. 116, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung zur Auflassung des Grundstücks Hutta Nr. 116 an den Kläger vor dem Amtsgericht gemäß §§. 2 und 3 des Eigenthums⸗ Erwerbs⸗Gesetzes und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Adelnau auf den 2. Ok⸗ tober 1888, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.
Adelnau, den 7. Juni 1888.
Lentz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[15440] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Vre Boucquey & fiis zu Lille in Frankreich, vertreten durch Rechtsanwalt Ott zu Straßburg, klagt gegen den Johann Baptist Eugen Failly, Schneider, früher in Paris, jetzt ohne be⸗ 1e Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen der zwischen ihm und seiner verlebten Ehefrau Therese Müller bestandenen Gütergemeinschaft, sowie als Vormund seiner nech minderjährigen Tochter Lea Failly und Genossen, wegen Theilung, mit dem An⸗ trage: die Theilung und Auseinandersetzung sowohl der Gütergemeinschaft, welche zwischen dem Mit⸗ beklagten Ignaz Müller und seiner verlebten Ehe⸗ frau Maria Anna Karl bestanden hat, als des Nach⸗ lasses dieser letzteren anzuordnen, demgemäß die Parteien vor den K. Notar Duffort zu Bischweiler zu verweisen und denselben mit den Theilungs⸗ operationen zu beauftragen, zu verordnen, daß vor⸗ erst durch den beauftragten Notar ein Inventar über alle Werthschaften und Lasten der fraglichen Güter⸗ gemeinschaft und Nachlaßmassen errichtet werde, daß die noch vorhandenen Mobilien und Immobhbilien durch den beauftragten Notar öffentlich zu ver⸗ steigern sind und der Erlös derselben in der Liqui⸗ dation zu verrechnen ist; festzustellen, daß der Mit⸗ erbe Michael Müller rechnungsfähig ist über die Früchte und Erträgnisse des zu fraglichen Massen gehörenden in seinen Händen befindlichen Vermögens, und den Beklagten die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, und ladet den Beklagten Failly zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg auf den 25. September 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
(L. S) Weidig,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[15437]
Die Ehefrau des Bäckermeisters Anton Finster, ohne besonderes Geschäft, zu Düsseldorf wohnend, hat gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehe⸗ mann die Gütertrennungsklage erhoben und ist zu deren Verhandlung Termin auf den 2. Oktober 1888, Vormittags 9 Uhr, bei der I. Civilkammer des t Landgerichts zu Düsseldorf bestimmt worden.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. Steinhaeuser.
[15438] .“ Durch Beschluß der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom
9. Juni 1888 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Michael Lorentz, Spezereihändler,
und Johanna Carolina, geb. Wagner, zu Straßburg ausgesprochen. Zur Auseinandersetzung der Ver⸗ mögensverhältnisse wurden die Parteien vor Notar Moßler in Straßburg verwiesen und dem Ehemanne die Kosten zur Last gelegt.
(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Krümmel.
˖-— —V— 8
[15446] 6 Bekanntmachung.
In Sachen der Maria Katharina Algan, geb. Weyland, ohne Gewerbe, Ehefrau von Armand Algan, Weinhändler in Saargemünd, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vohsen, gegen ihren genannten Ehemann Armand Algan, Weinhändler, in Saarge⸗ münd wohnend. wurde durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts Saargemünd vom 30. Mai 1888 die zwischen den Parteien bestehende Gütergemeinschaft getrennt.
Saargemünd, den 13. Juni 1888. Deer Landgerichts⸗Sekretär: Bernhard. [15436] 8
Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 15. Mai 1888 ist zwischen den Eheleuten Johann
ubert Ropertz, Anstreicher, und Friederike, geborene Asbach, Beide zu Düsseldorf wohnend, die Güter⸗ trennung mit Wirkung vom 28. März 1888 an aus⸗ gesprochen worden. — Deer Gerichtsschreiber des Landgerichts:
Steinhaeuser.
[15439) SOeffentliche Ladung. In der Lesenanenl gungesacse von
H. 555, im Krei h
werden:
„Regierungsbezirk Koblenz,
8 “ 8 C6“
) Peter chting aus Harschbach in Essen Nr. 110 des Rezesses,
2) Wittwe Anna Maria Langbardt aus Harsch⸗ bach in Katernberg bei Essen Nr. 16 des Rezesses, als Erbe des Johann Peter Henn zu Witten und dieser als Theilerbe des Friedrich Wilhelm Henn zu Harschbach,
3) Fohonn Theis Busch Wittwe aus Harschbach in Neuwied Nr. 2 des Rezesses,
deren Aufenthalt unbekannt ist, hierdurch zur Voll⸗ ziebung des bei dem nachbenannten Königlichen Spezial⸗Kommissar einzusehenden Rezesses zu dem auf Dienstag, den 14. August 1888, Vormit⸗ tags 11 Uhr, in dem Geschäftslokale der König⸗ lichen Spezial⸗Kommission zu Dierdorf, Kreis Neu⸗ wied, anberaumten Termine vor dem Regierungs⸗ Assessor Brümmer mit dem Bemerken vorgeladen, daß die Kosten der etwa erforderlich werdenden Ver⸗ sämnißurtheile nach Maßgabe des Kostengesetzes vom 24. Jun 1875 den Ausbleibenden zur Last gelegt werden. Düsseldorf, den 12. Juni 1888.
Königliche General⸗Kommission für die Rhein⸗ proviuz und die Hohenzollernschen Lande. In Vertretung:
Reichau.
[15616] Bekanntmachung.
In der am 2. Juni d. J. stattgehabten Jahres⸗ versammlung der Anwaltskammer im Bezirke des hiesigen Ober⸗Landesgerichts sind die nach §. 44 der Rechtsanwaltsordnung aus dem Vorstande aus⸗ scheidenden sieben Mitglieder wieder gewählt, so daß der Vorstand nach wie vor aus folgenden Rechts⸗ anwälten besteht:
1) Geheimer Justizrath Steinbach in Magde⸗ burg, als Vorsitzender, Justizrath Schlieckmann in Halle a. S., als Stellvertreter des Vorsitzenden, Justizrath Kortum in Naumburg a. S., als Schriftführer, 1 Justizrath Werner daselbst, als Stellvertreter desselben, Justizrath Bennecke in Naumburg a. S., Fa Herzfeld in Halle a. S., Justizrath Meißner in Magdeburg, Justizrath Huschke in Erfurt, 8 Justizrath Kosegarten in Nordhausen, Justizrath Kortum in Halberstadt, Justizrath Grube in Merseburg,
) Justizrath Lezius in Cöthen,
3) Justizrath Bramigk in Cöthen, Justizrath Dr. Cuno in Wittenberg,
15) Justizrath Schoß in Stendal. Naumburg a. S., den 13. Juni 1888.
Kgoöänigliches Ober⸗Landesgericht. 8 Breithaupt. [15405]
In die Liste der beim Amtsgericht zu Bremen zugelassenen Rechtsanwälte ist heute Johann Eber⸗ hard Pavenstedt, hier wohnhaft, eingetragen.
Bremen, den 13. Juni 1888.
Das Amtsgericht.
Stadtländer.
[15408] Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem unterzeichneten Gerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen:
Johann Eberhard Pavenstedt zu Bremen.
Hamburg, den 14. Juni 1888.
Das Hanseatische Ober⸗Landesgericht. S. Beschütz Dr., Sekretär.
[15407] Bekanntmachung. Am heutigen Tage ist der Rechtsanwalt Wilhelm Busch in die diesseitigen Rechtsanwaltslisten ein⸗ getragen; sein Wohnsitz befindet sich am Gerichts⸗ orte. “ Karthaus, den 11. Juni 1888. Königliches Amtsgericht. [15406] Bekanntmachung. .“ Der Rechtsanwalt Dr. Gellert ist in der Liste der bei dem unterzeichneten Gericht zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht worden. Lissa, den 12. Juni 1888. Königliches Landgericht. Werner. [15617] Bekauntmachung. Herr Rechtsanwalt Viebig ist in der Liste der bei dem hiesigen Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht worden. Marienburg, den 14. Juni 1888. Königliches Amtsgericht.
1
[15615] b In der Liste der bei dem unterzeichneten Land⸗ gericht zugelassenen Rechtsanwälte ist der Name des verstorbenen Rechtsanwalts Raths Loeper in Neu⸗ brandenburg gelöscht worden. Neustrelitz, 9. Juni 1888. Großherzoglich Mecklenburgisches Landgericht.
1
115409308 Bekanntmachung.
In der hiesigen Liste der Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Herrmann Loeffke von hier heute ge⸗ löscht worden.
Pillkallen, den 13. Mai 1888.
Königliches Amtsgericht.
[15614] Bekanntmachung. “
Der Rechtsanwalt Dr. Theodor Schmidt in Worms hat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Großh. hessischen Landgericht der Provinz Rheinhessen, Kammer für Handelssachen, zu Worms wieder aufgegeben.
Worms, 13. Juni 1888. 8
Großh. hess. Kammer für Handelssachen. Der Vorsitzende: Lebhard, Oberamtsrichter.
4) Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
[15380] Bekanntmachung.
Von den Anklamer Kreis⸗Chaussee⸗Obli⸗ gationen sind bei der heutigen planmäßigen Aus⸗ loosung gezogen worden und werden hiermit zum 1. Januar 1889 gekündigt:
Litt. A. Nr. 57 über 500 Thaler, Litt. A. Nr. 75 über 500 Thaler, Litt. B. Nr. 27 über 100 Thaler, Litt. B. Nr. 36 über 100 Thaler, Litt. B. Nr. 84 über 100 Thaler. Der Nennwerth dieser Obligationen ist gegen Rückgabe derselben und der nicht fälligen Zins⸗ Coupons von Weihnachten dieses Jahres ab auf der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst in Empfang zu nehmen. “ Die Verzinsung der gekündigten Obligationen härt mit dem 31. Dezember d. Js. auf. Anklam, den 13. Juni 1888. Namens des Kreis⸗Ausschusses Anklamer Kreises. 8 Der Vorsitzende. 1 von Oertzen, Landrath, Geheimer Regierungsrath.
11537727 Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegi vom 24. März 1880 ausgegebenen Anleihescheinen der Stadt Rathenow sind bei der heute erfolgten planmäßigen Ausloosung folgende Anleihescheine ge⸗
zogen worden: Litt. A. Nr. 37 über. 1000 ℳ .= 2500 „
Litt. B. Nr. 195 270 302 408 436 à 500 ℳ .. Litt. C. Nr. 791 723 876 878 561 810 889 850 803 709 615 à 200 ℳ. = 2200. zusammen 5700 ℳ Diese Anleihescheine werden den Inhabern zum 31. Dezember d. Is. mit dem Bemerken gekündigt, daß die Zahlung des Kapitals gegen Rückgabe der Anleihescheine vom genannten Tage ab in unserer Stadtkasse erfolgt. Mit den Anleihescheinen sind die Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzureichen. Die Beträge etwa fehlender Zinsscheine werden vom Kapitalbetrage gekürzt. Rathenow, den 7. Juni 1888. Der Magistrat.
1154041]=1 Bekanntmachung.
Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien 25. Januar 1875 “ . vom 17. April 1882 und 7. Sep⸗
6. Dezember 1880, tember 1887 ausgegebenen, auf den Inhaber lauten⸗ den Stendal'er Stadt⸗Anleihescheinen sind bei der diesjährigen planmäßig erfolgten Ausloosung folgende Stücke gezogen worden: a. von der I. Ausgabe: Buchst. A. Nr. 117 162 249 300 je zu 200 ℳ 800 ℳ Buchst. B. Nr. 355 385 405 430 501 563 je zu 300 ℳ 1800 Buchst. C. Nr. 699 746 779 780 833 je zu 500 ℳ
2500,
5100 ℳ b. von der II. Ausgabe:
Buchst. A. Nr. 4 67 je zu 1000 ℳ 2000,
Buchst. B. Nr. 33 39 je zu 500 ℳ 1000, Buchst. C. Nr. 2 87 138 224 je zu
200 ℳ 800 „
3800 ℳ
c. von der III. Ausgabe:
Buchst. A. Nr. 2 50 67 144 je zu 1000 ℳ
Buchst. B. Nr. 244 288 289 je zu
500 ℳ
Buchst. C. Nr. 362
200 ℳ
4000, 1500 „
600„
6100 ℳ
Diese ausgeloosten Schuldverschreibungen werden den Besitzern hierdurch mit der Aufforderung ge⸗ kündigt, die Kapitalbeträge nebst Zinsen gegen Rückgabe der Anleihescheine und der dazu gehörigen Zinsscheine und Zinsscheinanweisungen vom 2. Je⸗ nuar 1889 ab, mit welchem Tage die fernere Verzinsung der Stücke aufhört, bei unserer Stadt⸗ hauptkasse in Empfang zu nehmen.
Stendal, den 6. Juni 1888.
“ Der Magistrat.
Engelmann.
5) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
[15347] Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. Die zur Zurückzahlung des Nennwerthes sch 1. Juli 1880 fällige, noch nicht ur Einlösung vorgezeigte Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Oh⸗ ligation 1V. Emission Nr. 1626 über 100 Thl (300 ℳ) wird hierdurch, Behufs Empfangnahme der Zahlung, öffentlich aufgerufsen. Die Einlosung bewirtt die Koͤnigliche Eisenbabg Hauptkasse hier, Leipziger Platz Nr. 17, und din Königliche Eisenbahn⸗Betriebskasse zn Stettin. Die Verzinsung der Obligation hat mit 1. Jul 1880 aufgehört. Berlin, den 11. Juni 1888. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[15357] “ 8 Anhalt⸗Dessauische Landesbank. Die am 1. Juli d. Js. fällig werdenden Coupons
unserer 5 % gen und 4 % igen Pfandbriest werden vom 30. laufenden Mts. ab 1
396 427 je zu
an unserer Casse hierselbst sowie an den nachverzeichneten Stellen: in Berlin bei den Herren Rauff & Knorr, 8 in Bernburg bei den Herren Levi Calm Söhne, Bankgeschäft, in Breslau bei der reslauer Discontobant, in Cöthen bei den Herren Lüdicke & Mücle,, in Dresden bei den Herren George Me & Co., 1 in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Vere ank, 8 15 in Hamburg bei der Norddeutschen Ban Hamburg, in Leipzig bei Herrn H. C. Plaut, „ in Lübeck bei der Commerzbank in Lübed.,, in Magdeburg bei den Herren Dingel & Go. eingelöst. 1 Dessau, den 12. Juni 1888. Anhalt⸗Dessauische Landesbank.
“
Ossent. Poersch.
Staats⸗Minister zu beiden Seiten - 2 Tabourets, auf welchen die Insignien auf [d'argent ruhen, und zwar:
ende des
gezogenem Degen neben ihn.
Tdie Flügel⸗Adjutanten Seiner in Gott Pordnen sich an der untersten Stufe der Estrade.
Das Abonnement beträ
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Host-Anstalten auch dir Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
mern kosten 25 ₰.
“
Insertiongpreis für den Naum einer Bruckzeile 30 ₰. 1 Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Neutschen Reichs-Anzeigers “
nund Aöniglich Preußischen Ataats-Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
₰X x
den 17. .
Berlin, Sonntag,
— 1 Allerhöchst genehmigtes 1 Reglement feierlichen Leichenbegängnisse Seiner in Gott ruhenden Majestät
Friedrichs III.
Deutschen Kaisers und Königs von Preußen ꝛc. in 8 der Friedenskirche bei Sanssouci
Am Tage des Leichenbegängnisses, Montag, den 18. Juni, Morgens von 9 bis 10 Uhr, werden die Glocken der Friedens⸗ kirche, sowie sämmtlicher Kirchen der Stadt Potsdam, der Kirche in Bornstädt und aller Kirchen auf der Insel Potsdam, in drei Pulsen geläutet.
Desgleichen wird zum zweiten Male von 10 ½ Uhr an, so lange bis der Zug in die Friedenskirche eingetreten ist, geläutet, und ebenso zum dritten Male eine halbe Stunde lang, nachdem die Kanonen gelöst worden sind. 1
§. 2.
Wenn zuerst geläutet worden, nehmen die dazu bestimmten
Obersten Hof⸗ und Ober⸗Hofchargen in der Jaspis⸗Gallerie des
Schlosses Friedrichskron Stellung am Kopf⸗ resp. des Sarges. Gleichzeitig treten der Oberst⸗Kämmerer Otto Graf zu Stolberg⸗Wernigerode und die dazu berufenen Seiten des Sarges hinter die issen von drap
a. hinter das vom Kopfende des Sarges rechts befind⸗ liche Tabouret mit der Königlichen Krone:
der Oberst⸗Kämmerer Otto Graf zu Stolberg⸗ Wernigerode;
b. hinter das vom Kopfende des Sarges links besindliche Tabouret mit dem Reichszepter:
der Staats⸗Minister von Maybach; hinter das rechts in zweiter Reihe befindliche Tabouret mit dem Reichsapfel: der Staats⸗Minister Dr. Freiherr von Lucius;
hinter das links in zweiter Reihe befindliche Tabouret mit dem Reichsschwert:
der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff;
„hinter das rechts in dritter Reihe befindliche Tabouret mit dem RNeichs⸗Insiegel: der Staats⸗Minister Dr. von Friedberg;
. hinter das links in dritter Reihe befindliche Tabouret mit der Kette des Schwarzen Adler⸗Ordens: 8
der Staats⸗Minister von Boetticher;
hinter das rechts in vierter Reihe befindliche Tabouret mit dem Kurhut: 1u
der Staats⸗Minister von Goßler;
.hinter das links in vierter Reihe befindliche Tabouret mit dem Kurschwert:
die Staats⸗Minister von Scholz und Graf von Bismarck⸗Schönhausen.
Demnächst nimmt der General⸗Feldmarschall Graf von Blumenthal seinen Platz mit dem Reichspanier am Kopf⸗ Sarges; die beiden ihn begleitenden General⸗ Adjutanten, General⸗Lieutenant von Mischke und General⸗ Major von Winterfeld, stellen sich rechts und links mit
die Generale à la suite und
Die General⸗Adjutanten, un ruhenden Majestät
Die bei dieser Feier mit dienstlichen Funktionen betrauten Personen, nämlich: die Obersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗, die Pe be et. und die Hof⸗Chargen, die General⸗Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel⸗Adjutanten, sowie die Staats⸗Minister, der das Reichspanier tragende General⸗ Feldmarschall und die dasselbe begleitenden General⸗Adju⸗ tanten versammeln 8 vor 9 ½ Uhr an der für die Aller⸗ höchste Leiche in der Jaspis⸗Gallerie aufgeschlagenen Estrade.
Die sonst eingeladenen Personen: der Reichskanzler, die General⸗Feldmarschälle, die hier anwesenden Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Chefs Fürstlicher Häuser, die Generale der Infanterie und der Kavallerie, sowie die kommandirenden Generale aus den Provinzen, die stimm⸗ führenden Bevollmächtigten zum Bundesrath, die Präsidenten des Reichstages und beider Häuser des Landtages, die inaktiven Staats⸗Minister, die General⸗Lieutenants, der Präsident des Reichsgerichts, die Wirklichen Geheimen Räthe, die Vize⸗ Präsidenten des Reichstages und beider Häuser des Landtages, die Ober⸗Präsidenten, die General⸗Majors, die Räthe I. Klasse, die Obersten und die in Regiments⸗Commandeur⸗Stellung be⸗ findlichen Offiziere, die Räthe des Ministeriums des König⸗ lichen Hauses, die Königlichen Kammerherren, die Deputationen der geladenen Körperschaften, die Prinzlichen Hofstaaten und die Kammerjunker versammeln sich um 9 ½ Uhr im Muschel⸗ Fas und begeben sich, so weit der Raum reicht, in die Jaspis⸗
allerie. 8 - 88
Die Allerhochsten und die Höchsten Herrschaften und die anwesenden Höchsten Leidtragenden versammeln Sich im ersten Ieüngs König Friedrichs II. Majestät neben der Jaspis⸗ Gallerie und begeben Sich zum Beginn der Trauerfeierlichkeit in dieselbe. Dort erfolgt die Einsegnung der Allerhöchsten Leiche durch den Ober⸗Hofprediger, General⸗Superintendenten und Ober⸗Konsistorial⸗Rath D. Koegel unter Assistenz der dazu entbotenen Geistlichkeit. v
I2.
Inzwischen haben sich die Königlichen Stall⸗ und Livree⸗ Bedienten, die Haus⸗Offizianten, Kastellane, Hofgärtner und Kammerdiener in dem kleinen südlichen Schloßhofe versammelt und erwarten dort den Königlichen Leichenwagen, welcher vom Marstall her an der Gartenterrasse, dem Eingange zum Muschelsaale gegenüber, vorfährt.
Auf dem Wege vom Marstall bis zur Garten⸗Terrasse werden die acht Pferde des von einem Offizier und 40 Mann des Regiments der Gardes du Corps eskortirten Leichenwagens von acht Stallbedienten geführt, die Zipfel des Leichentuchs
von vier und die Cordons des Baldachins von sechs Lieutenants gehalten, und der Baldachin selbst von zwölf Unteroffizieren getragen. Die genannten zehn Lieutenants und zwölf Unter⸗ offiziere haben sich vor dem Marstall⸗Gebäude einzufinden.
§. 6. —Sobald nach Einsegnung der Allerhöchsten Leiche das Zeichen zum Beginn des Zuges gegeben worden ist, setzt sich die Leichen⸗Parade in Marsch.
Dieser folgt die anwesende Geistlichkeit unmittelbar, um die Allerhöchste Leiche am Eingange zur Friedenskirche empfangen zu können.
Der Sarg wird durch 12 Commandeure der Leib⸗ Regimenter Sr. Hochseligen Majestät, unterstützt von 12 Unter⸗ offizieren derselben Regimenter, von der Estrade abgehoben, unter Vortritt der Königlichen Kammerherren, der die Reichs⸗ Insignien tragenden Staats⸗Minister, der als Marschälle fungirenden Hofchargen und in Begleitung der zur Bedeckung bestimmten 2 Stabsoffiziere und 12 Hauptleute, sowie gefolgt von dem hinter dem Sarge gehenden, das Reichspanier tragenden General⸗Feldmarschall Grafen von Blumenthal und den begleitenden beiden General⸗Adjutanten bis zu dem Königlichen Leichenwagen getragen und auf denselben gehoben.
Die 8 Stabsoffiziere, vacg die Pferde des Leichenwagens führen sollen, ergreifen deren Zügel.
Die 4 Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordens, welche die Zipfel des über dem Leichenwagen liegenden Leichentuchs halten, und die 18 Generale, welche den Baldachin und dessen Cordons über dem Königlichen Sarge tragen sollen, über⸗ nehmen solche von den Personen, welche sie bisher gehalten haben. Der Baldachin wird nur bis zum Eingange in die große Mittel⸗Allee getragen und dort den letztgedachten? ersonen
Die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften nehmen Ihren Platz im feierlichen Leichenzuge ein. Dieser setzt sich unter dem Geläute aller Glocken in der, in der Anlage an⸗ gegebenen Ordnung durch die große Mittel⸗Allee des Parks von Sanssouci am Obelisken vorüber nach der Friedenskirche in Bewegung. 8
Sobald der Zug vor der Friedenskirche anlangt, gehen die Königlichen Marstall⸗ und Livree⸗Bedienten bei dem Eingange vorbei und machen hinter demselben Halt, um vor dem Leichen⸗ wagen, nachdem der Königliche Sarg abgehoben worden, in der früheren Ordnung und in Begleitung der Eskorte sich zu entfernen.
Die Hoffouriere und die in der Anlage unter 3, 4, 5 und 7 genannten Offizianten, Beamten, Pagen, Kammer⸗ junker und Kammerherren nehmen zunächst unter den Säulen⸗ hallen vor der Kirche Aufstellung, während sich alle anderen Personen des Zuges in die Kirche begeben.
Die Aerzte nehmen ihre Stellung gleich rechts und links von der Eingangsthür. Die 4 Marschälle führen die Träger der Insignien zu den für letztere bereitstehenden Tabourets.
„Die Vize⸗Ober⸗Hof⸗ und die Hofchargen bleiben, Spalier bildend, in der Kirche am Eingange stehen, die Obersten Hof⸗ und die Ober⸗Hofchargen übernehmen den Dienst am Sarge wie in der Jaspis⸗Gallerie, resp. treten rechts auf die Estrade.
Spcobald der Königliche Leichenwagen an dem Haupt⸗ eingange der Friedenskirche engezanht 55 und der Königliche Sarg hineingetragen wird, übergeben die 4 Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordens die zipfel des Leichentuches an die 4 Lieutenants, welche dieselben bis zum Schlosse getragen haben, und ver⸗ fügen sich mit den anderen Rittern des Hohen Ordens eben⸗ falls auf die Estrade rechts vom Sarge.
Die gesammte Geistlichkeit empfängt den Köni lichen Sarg, welcher durch die 12 Commandeure und die 12 sinter⸗ offiziere der Leib⸗Regimenter Sr. Hochseligen Majestät von dem Wagen abgehoben und in die Kirche getragen wird, schreitet vor demselben her und nimmt in der Nische hinter dem Altar Aufstellung.
Der Königliche Sarg wird auf die dazu bestimmte Estrade vor dem Altare niedergesetzt.
Der General⸗Feldmarschall Graf von Blumenthal mit dem Reichspanier und die beiden begleitenden General⸗ Adjutanten folgen der Allerhöchsten Leiche und stellen sich hinter dem Kopfende des Sarges auf.
Die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften nehmen Ihren Platz dem Königlichen Sarge gegenuͤber. Die Suiten rangiren sich hinter ihren Herrschaften.
Für die Abgesandten fremder Fürsten sind im S iff der Kirche hinter den Allerhöchsten und den Höchsten Herrschaften Plätze reservirt.
Diejenigen Mitglieder des di lomatischen Corps, welchen besondere Einladungen für die Feüer zugegangen sind, werden in der Kirche schon vorher empfangen und plazirt.
Der ganze übrige Zug der ersonen, welche der Aller⸗ höchsten Leiche gefolgt sind, begiebt sich, so weit der Raum reicht, ebenfalls in die Kirche und stellt sich in der Ordnung hinter den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und Deren Suiten auf, in welcher er gekommen war.
Ssobald der Königliche Sarg die Schwelle überschreitet, intonirt der Domchor, und es erfolgt die Beisetzung nach den letztwilligen Allerhöchsten Verfügungen durch den Ober⸗ Hofprediger D. Koegel.
Während der Geistliche den Segen über die sterbliche Hülle Seiner in Gott ruhenden Majestät spricht, giebt die Infanterie die vorgeschriebenen drei Salven und die Artillerie einen Trauersalut von 101 Schuß ab.
Die Orgel fährt mit der Musik fort, bis der anze Zu die Kirche 8 verlassen hat.
Auf Sr. Kaiserlichen und Königlichen Majestät Allergnädigsten Spezial⸗Befehl. 8 Berlin, den 17. Juni 1888.
Der Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Narschall: Fürst von Radolin.
Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
wieder übergeben.
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