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' SVW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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die Königliche Expedition
des Zeutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
27 162.
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗
gnädigst geruht:
dem Reichsgerichts⸗Rath von Gmelin zu Leipzig die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Württem⸗ berg Majestät ihm verliehenen Kommenthurkreuzes zweiter Klasse des Friedrichs⸗Ordens zu ertheilen.
8
Deutsches Reich.
Konsul des Rei⸗
1egeh. Konsul in Tientsin, Dr. Re
s in Madrid ernannt worden.
Dem zum Konsul der Republik Columbien in Karlsruhe i. B. ernannten Herrn Carl Model ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Dem mit der Wahrnehmung konsularischer Funktionen 1 Ffgehrgung schfe für den Bezirk des Landgerichts
„in Pretoria (Südafrikanische Republik) kommissarisch beauf⸗ tragten bö Vize⸗Konsul Ritschl ist auf Grund des §. 20 des Konsular⸗Gesetzes vom 8. November 1867 die all⸗
gemeine Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen und zur
Abnahme von Eiden ertzeilt worden.
1“
Bekanntmachung.
Mit Bezugnahme auf die in Nr. 26 des Reichs⸗Gesetz⸗
blattes verkündete Kaiserliche Verordnung vom 16. d. M., durch welche der Reichstag berufen ist, am 25. d. M. in Berlin zusammenzutreten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Eröffnung des Reichstages an diesem Tage um 1 Uhr Nachmittags im Weißen Saale des hiesigen Residenzschlosses stattfinden wird.
Zuvor wird ein Gottesdienst und zwar
für die Mitglieder der evangelischen Kirche in der Schloßkapelle um 12 Uhr, für die Mitglieder der katholischen Kirche in der St. Hedwigskirche um 12 ½ Uhr abgehalten werden.
Die weiteren Mittheilungen über die Eröffnungssitzung erfolgen in dem Bureau des Reichstages, Leipzigerstraße Nr. 4, am 23. d. M. in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends und am 25. d. M. von 8 Uhr W6 ab. In diesem Bureau werden auch die Legitimationskarten für die Eröffnungssitzung und die Einlaßkarten für die Zu⸗ schauer ausgegeben, sowie alle sonst erforderlichen Mittheilungen gemacht werden. 8 1
Berlin, den 21. Juni 1888.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.
Königreich Preußen..
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, die Wahl des bisherigen Landschafts⸗Direktors des Anclam⸗ schen Departements, Grafen von Schwerin auf Putzar, zum General⸗Landschafts⸗Direktor der Pommerschen Lardschaft auf die Dauer von 6 Jahren, und
die Wahl des bisherigen Landschafts⸗Deputirten, Ritter⸗ gutsbesitzers von der Osten auf Blumberg, zum General⸗ Landschafts⸗Rath der Pommerschen Landschaft auf die Dauer von 6 Jahren u best ätigen. 3
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrichter Dr. Schmidt in Düsseldorf zum Land⸗ gerichts⸗Direktor in Magdeburg, den Staatsanwalt von Winckler in Düsseldorf zum Ersten Staatsanwalt bei dem Landgericht in Elberfeld, den Staatsanwalt Hepner hierselbst zum Ersten Staats⸗ anwalt bei dem Landgericht in Saarbrücken, und den Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Marcus in Düsseldorf zum Amtsrichter in Ratingen zu ernennen; sowie den Rechtsanwälten und Notaren Meyer in Kappeln und Koyen in Bredstedt den Charakter als Justiz⸗Rath, und den praktischen Aerzten Dr. Moennig zu Kalkar und Dr. Schultz zu Barmen den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen. —
Berlin, den 22. Juni 1888.
Ihre e die Kaiserin und Königin Augusta un Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden, sowie 1 Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Er 81hegsgin von Baden sind gestern Abend von hier resp. von Potsdam nach Baden⸗ Baden zurgazerekt.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der Lem Regierungs⸗Baumeister Friedrich Wegener in Breslau ist zum Königlichen Bauinspektor ernannt und demselben eine technische Hülfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung in Stade verliehen worden.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Zeddies in Hameln ist zum Notar 9 Hannover, mit Anweisung
seines Wohnsitzes in Hameln, un . der Rechtsanwalt Dr. jur. Gustav Burgheim in Bockenheim zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Frankfurt a. M. mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande, unter Anweisung seins Wohnsitzes in Bockenheim,
ernannt worden. 8
Die Nummern 21 und 22 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangen, enthalten unter
Nr. 9293 das Kirchengesetz, betreffend die Veränder ung der Perikopen in den Herzogthümern Bremen und Verden. Vom 25. Mai 1888; unter
Nr. 9294 das Kirchengesetz, betreffend die Deckung der durch die Beaufsichtigung des kirchlichen Bauwesens erwachsen⸗ den Kosten in der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover. Vom 26. Mai 1888; unter
Nr. 9295 das Kirchengesetz, betreffend die Deckung der durch die Superrevision der kirchlichen Rechnungen erwachsenden Kosten in der I Kirche der Provinz Hannover. Vom 27. Mai 1888; unter
Nr. 9296 das Gesetz zur Abänderung des §. 29 des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 / 2. August 1880 (Gesetz⸗Samml. 1880 S. 328). Vom 27. Mai 1888; unter
Nr. 9297 das Gesetz, betreffend die Erweiter ung der
Stadtgemeinde und des Stadtkreises Harburg. Vom 4. Juni 1888; und unter
Nr. 9298 die Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages. Vom 20. Juni 1888. Berlin, den 22. Juni 1888.
Königliches gee b Didden. “X“
1
Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie von Tresckow, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaiser s und Königs und kommandirender General des IX. Armee⸗ Corps, nach Altona:
Se. Excellenz der General der Kavallerie Freiherr von Los, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs 82 kommandirender General des VIII. Armee⸗Corps, nach
oblenz.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König machten am Mittwoch von 7 bis gegen 9 Uhr früh einen Spazierritt, empfingen um 9 ¾ Uhr den Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Hinzpeter, sowie um 10 ¾ Uhr die Spezialgesandten Sr. Majestät des Kaisers von Rußland und die Deputationen der russischen Regimenter; daran an⸗ schließend diejenigen der K. K. österreichisch⸗ungarischen, bayerischen, württembergischen und sächsischen Regimenter.
Demnächst nahmen Se. Majestät einige militärische Mel⸗
dungen entgegen und ertheilten darauf mit Ihrer Majestät
der Kaiserin und Fümigen den Abgesandten Ihrer Majestät der Königin von England eine Audienz, an welche sich der Em fang des General⸗Feldmarschalls Grafen von Blumenthal schio 1G
Von 4 bis 5 ¼ Uhr Nachmittags hielt der Reichskanzler Sr. Majestät Vortrag.
Gestern empfingen Se. Majestät um 10 ½ Uhr Vor⸗ mittags den Oberst⸗Lieutenant von Pfuhlstein, die Majors v. d. Tann und von Nyvenheim, um 11 Uhr den Ober⸗Ceremonien⸗ meister Grafen zu Eulenburg und nahmen demnächst bis 12 Uhr den Vortrag des Generals von Albedyll, daran anschließend den des Kriegs⸗Ministers entgegen.
Von 2 ¼ bis 3 Uhr Nachmittags hatten Se. Majestät eine längere Konferenz mit dem General von Caprivi, welcher sich ein fast dreistündiger Vortrag des Staats⸗Ministers Grafen Bismarck anschloß.
Um 5 ½ Uhr hatte der Fürst Radolin noch die Ehre des
Empfanges.]]
— Auf Allerhöchsten Befehl sind alle Gesuche um Empfang resp. Meldung bei Sr. Majestät dem Kaiser und König von Nicht⸗Militärs an Aller⸗ höchstsein Hofmarschall⸗Amt in Potsdam zu richten.
In der am 21. d. M. abgehaltenen Plenarsitzung machte der Vorsitzende, Reichskanzler Fürst von Bismarck, vor dem Eintritt in die Tagesordnung dem Bundesrath davon Mittheilung, daß nach dem am 15. d. M. erfolgten Ableben Sr. Majestät des Kaisers und Königs von Preußen riedrich Se. Majestät der Kaiser Wilhelm als llerhöchstdessen Nachfolger in der Regierung des König⸗ reichs Preußen die Kaiserwürde mit allen damit ver⸗ fassungsmäßig verbundenen Rechten und Pflichten über⸗ nommen habe. Es sei dies geschehen in dem Vertrauen auf den Beistand, den Se. Majestät in der Erfüllung der Kaiserlichen Pflichten bei Allerhöchstseinen Hohen Bundes⸗ enossen zu finden sicher sei. Der Königlich bayerische evollmächtigte Graf von Lerchenfeld⸗Köfering gab hierauf Namens der Versammlung dem tiefen Schmerz der⸗ selben über den doppelten Verlust, welchen das Königlich preußische Haus und die Nation innerhalb weniger Monate erlitten haben, Ausdruck, und bat den Vorsitzenden, Sr. Majestät dem Kaiser die ehrfurchtsvollste Theilnahme des Bundesraths auszusprechen. Alsdann wurde in die Tages⸗ ordnung eingetreten. Zunächst wurde die in Folge Ablaufs der Wahlperiode erforderlich gewordene Neuwahl der Mitglieder der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds vorgenommen. Die Zustimmung wurde ertheilt: dem Antrage Sachsens wegen erneuter Anordnungen auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, dem Antrage Hamburgs, betreffend die Begrenzung des Hamburger Neehen c⸗, dem Entwurf von Bestimmungen über die ranntweindenaturirung, den Ausführungsvorschriften zum . 6 des T“ und dem Antrage es Reichskanzlers, betreffend die Inkraftsetzung des Privatlager⸗Regulativs und des Weinlager⸗Regulativs. Einem Gesuch wegen getrennten Nachweises von Jutegarn und Manillahanfgarn in der Statistik des Waarenverkehrs und der Eingabe zweier Tischlermeister, betreffend die Be⸗ freiung ihrer Betriebe von der Unefallversicherungspflicht, beschloß die Versammlung keine Folge zu Febene Dem Haupt⸗Steueramt zu Poßen wurde die unbeschränkte Be⸗ fugniß zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehendem Zucker aller Art beigelegt. Auf den Seitens des Ausschusses für Handel und Verkehr erstatteten Bericht wurde beschlossen, die Anstalten zum Trocknen und Einsalzen ungegerbter Thierfelle, sowie die Verbleiungs⸗, Verzinnungs⸗ und Verzinkungs⸗Anstalten in das Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung bedürfenden Anlagen (§. 16 der Gewerbe⸗Ordnung) aufzunehmen. Endlich wurde über mehrere Anträge bezüglich der Zollbehandlung eingeführter Getreideladungen Entscheidung getroffen.
— Der hiesige siamesische Gesandte Phya Damrong wird am 23. d. M. Berlin auf einige Wochen verlassen, um sich zur Ueberreichung seiner Beglaubigungsschreiben nach Stockholm und Kopenhagen zu begeben. “
— Der General⸗Lieutenant von Seeckt, Commandeur der 10. Division, hat sich nach Posen, desgleichen der Gou⸗ verneur von Metz, General⸗Lieutenant von Oppeln⸗ Bronikowski, nach Metz zurückbegeben.
“
—