1888 / 164 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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in unbestrittener Geltung war. Gleiche geschichtliche Beziehungen und gleiche nationale Bedürfnisse der Gegenwart verbinden uns mit Italien. Beide Länder wollen die Segnungen des Friedens festhalten, um in Ruhe der Befestigung ihrer neu gewonnenen Einheit, er Ausbildung ihrer nationalen Institutionen und der örderung ihrer Wohlfahrt zu leben. Unsere mit Oesterreich⸗Ungarn und Italien bestehen⸗ en Verabredungen gestatten Mir zu Meiner Befriedigung die sorgfältige Pflege Meiner persönlichen Freundschaft ür den Kaiser von Rußland und der seit hundert ahren bestehenden friedlichen Beziehungen zu dem russischen Nachbarreiche, welche Meinen eigenen Gefühlen ebenso wie den Interessen Deutschlands entspricht. In der gewissenbaften Pflege des Friedens stelle Ich Mich ebenso bereitwillig in den Dienst des Vater⸗ landes, wie in der Sorge für unser Kriegsheer, und freue Mich der traditionellen Beziehungen zu aus⸗ wärtigen Mächten, durch welche Mein Bestreben in ersterer Richtung befördert wird. Im Vertrauen auf Gott und auf die Wehrhaftig⸗ keit unseres Volkes hege Ich die Zuversicht, daß es uns für absehbare Zeit vergönnt sein werde, in friedlicher Arbeit zu wahren und zu festigen, was unter Leitung Meiner beiden in Gott ruhenden Vorgänger auf dem Throne, kämpfend erstritten wurde. 57 8 8 Nach Beendigung der Rede nahm der Reichskanzler Fürst von Bismarck die Thronrede wieder in Empfang, worauf Se. Majestät der Kaiser und König unter abermaligem, von dem Königlich bayerischen Staats⸗ Minister Dr. Freiherrn von Lutz ausgebrachten dreimaligen begeisterten Hoch der Versammlung mit huldvollem Gruß an dieselbe in Begleitung der anwesenden Fürstlichkeiten in der⸗

selben Ordnung den Weißen Saal verließen, in welcher der Eintritt erfolgt war.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten, von Maybach, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes des Großherzoglich hessischen Ludwigs⸗ Ordens zu ertheilen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗

abns nh mar-

des Komthurtreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: General⸗Major von Laue, Kommandanten von let; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzogli d Ordens vom Zähringer Se 8 em Militär⸗Intendantur⸗Rath Hilspach bei Inten⸗ dantur des XV. Armee⸗Corps; 2-Hrlsp We ber Imüfs des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzogli hessischen Philipps⸗Ordens: zeglich 1 Sn Hauptmann Kraatz im Hessischen Pionier⸗Bataillon des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsam⸗ keit oder vom weißen Falken: dem Hauptmann Gündell, aggregirt dem Generalstabe der Armee und kommandirt beim Großen Generalstabe; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzogli eeöö Haus⸗Ordens Albrecht's em Garnison⸗Verwaltungs⸗Ober⸗Inspektor König, Vor⸗ stand der Garnison⸗Verwaltung zu 8.Zushenr, 3 ferner: es Großkreuzes des Königlich portugiesischen Christus⸗Ordens: giesiscgh dem General⸗Lieutenant von Lattre, Direktor der Kriegs⸗ Akademie; sowie des Offizierkreuzes des französischen Ordens der Ehrenlegion: dem Major von der Boeck vom Großen Generalstabe.

Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Vom 1. Juli ab tritt die Regentschaft Tunis d

eltpostvertrage und den berreffend 8 Werthbrief⸗, Postpacket⸗, Postanweisungs⸗ und Postauf⸗ raaverkehr. bei. Es finden daher fortan die Vereins⸗ Fäimmungen, welche bisher nur hinsichtlich der dort unter⸗ haltenen fremden Postanstalten Geltung hatten, auf das Berlin W., den 17. Bune 1888 EEE Fsssörft

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts.

von Stephön.

lichen Mittheilungen in Bezug auf diefelbe gem

Im aktiven Heere. 19. Juni. Prinz Albrecht von Preußen

X. Armee⸗Corps, unter Belassung in seinem ärti Armes unte m i gegenwärtigen Dienst⸗ verhältniß, zum General⸗Feldmarschall befördert. v. Hahnke, Gff. Lt. und Commandeur der 2. Garde⸗Inf. Div, v. Versen, Gen. Lt. und Commandeur der 8. Div., unter Belassung in ihrem gegenwär⸗

Kaisers und Königs, v. mandeur der 12. General⸗Adjutanten Sr. Majestät des ernannt. 2. Garde⸗Regts. zu Fuß, unter Belassung seiner bisherigen Uniform, u den Offizieren von der Armee versetzt, v. Petersdorff, Oberst⸗

mandirt zur Dienstleistung bei dem 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, unt Entbindung von dem Verhältniß als Commandeur der Ean „Garde⸗

Bekanntmachun

Vom 1. Juli ab tritt die Republik Salvador der Pariser Uebereinkunft des Weltpostvereins in Betreff des Austausches von Postpacketen bei. Zunächst sind indeß nur Packete im Verkehr mit der Hauptstadt San Salvador bis zum Gewicht von 3 kg und ohne Werthangabe zulässig.

rto, welches vorauszubezahlen ist, ben 3 40 ₰. Daneben kommt eine vom Empfänger in Salvador zu entrichtende Gebühr von 40 für je 500 g für die Beför⸗ derung über den Isthmus von Panama zur Erhebung.

Berlin W., den 17. Juni 1888.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. 8 von Stephan. 8

Bekann tmach un g.

„Am 1. Juli d. J. wird im Bezirk der Femiglichen Eisenbahn⸗Direktion zu Berlin von der im Bau befindlichen Eisenbahn Stralsund Rostock die 43,33 km lange Strecke Stralsund Velgast Ribni,.tz nebst der 11,42 km langen Anschlußstrecke Velgast Barth mit den Stationen Damgarten, Ribnitz und Barth für den Gesammtverkehr, den Stationen Martensdorf, Velgast, Horst, Altenwillershagen und Kenz für denselben Verkehr mit Ausnahme von Leichen und Fahrzeugen, und den Stationen Pantelitz, Kummerow und Kedebas lediglich für den Personen⸗ und Gepäckverkehr dem Betriebe übergeben werden. Berlin, den 23. Juni 1888. In Vertretung des räsidenten des Reichs⸗Eisenbahnamts:

Schulz.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem Geheimen Kabinets⸗Rath, Wirklichen Geheimen Raͤth von Wilmowski die erbetene Dienst⸗ entlassung unter Anerkennung seines und seiner Descendenz Rechtes zur Führung des Freiherrntitels zu gewähren und den Unter⸗Staatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Lucanus zu Allerhöchstihrem Geheimen Kabinets⸗Rath zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kaufmann Friedrich Vohwinkel zu Gelsenkirchen den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen. 9

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 20. d. M., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 27. d. M. in die Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Eröffnung 88 Landtages an diesem Tage, Mittags um 12 Uhr, im fiten Fanle hereKonsalichen.eigzegtei ngts sathndeümagg des Hauses der Abgeordneten werden die Legitimations karten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforder⸗ Berlin, den 23. Juni 1888. Iscve Der Minister des Innern. In Vertretung: Herrfurth.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Magdeburg ist mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für 88— Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von B schweig nach Oebisfelde beauftragt worden.

8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten. Bekanntmachung. Vom 1. Juli d. J. ab bis auf Weiteres wird die Be⸗ suchszeit des Museums für Völkerkunde, soweit die nFer ihesten desselben Ferits zugänglich sind, übereinstim⸗ mend mit derjenigen des Alten und des Neuen M fokid seteger luseums, wie h S Wochentagen, mit 5 288 Montags, in den Sommermonaten (1. April bis 30. S auf die S”Se; von 9 bis 3 Uhr; B unn den Wintermonaten (1. Oktober bis 31. f die ereen von 10 bis 3 Uhr; an den Sonntagen, Winter und S f die S 1 f. 8 Uhtag nd Sommer, auf die Stunden . Cs bleibt vorbehalten, auch von den dem Publikum zu⸗ gänglichen Theilen des Museums für Völkerkunde einzelne Säle der Abtheilungen mit Rücksicht auf nothwendige Ord⸗ nungsarbeiten zeitweise zu schließen. . Berlin, den 22. Juni 1888. General⸗Verwaltung der Königlichen Museen.

Personalveränderungen.

““ Königlich Preunßische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Königliche Hoheit, Gen. der Kav. und kommandirender General des

tigen Dienstverhältniß, zu General⸗Adjutanten Sr. Majestät des

Wittich, General⸗Major und Com⸗ Infanterie⸗Brigade, zum dienstthuenden Kaisers und Königs, Baron v. Collas, Oberst und Commandeur des

Comp., in die Kategorie der nicht dienstthuenden Flügel⸗Adjutanten

t. und Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und 8 kom⸗

Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Lippe,

ommandeur der Schloß⸗Garde⸗Comp., Frhr. v. Bißing, Major à la suite des Generalstabes der Armee und bisber persönlicher Ad⸗ jutant, unter Beförderung zum Oberst⸗Lt., v. Pfuel, Hauptmann à hA. xE-. des Generalstabes der Armee und bisher persönlicher Adjut., unter Besörderung zum Major, zu dienstthuenden Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs, v. Scholl, Major und Escadr. Chef vom 1. Garde. Ulan. Regt., zum dienstthuenden Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs ernannt. Frhr. v. Vieting⸗ hoff gen. Scheel, Rittm. und Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, zum Major befördert.

8 Aichtamtliches. Denutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen am Sonnabend von 7 bis 9 Uhr, begleitet vom Flügel⸗Adjutanten Freiherrn von Bisfing, einen Spazierritt, empfingen um 10 Uhr die zur Notifikation der Thronbesteigung bestimmten Missionen vor deren Abreise an die fremden Höfe und nahmen darauf den Vortrag des General⸗Quartiermeisters Grafen Waldersee, und daran anschließend von 12 bis 1 Uhr den des Generals von Albedyll entgegen.

„Nachmittags statteten Se. Majestät Ihrer Majestät der Kaiserin Victoria auf Schloß Friedrichskron einen Besuch ab, nahmen einen längeren Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck entgegen und empfingen darauf den Ober⸗ Ceremonienmeister Grafen zu Eulenburg sowie den General⸗ Adjutanten von Wittich, worauf noch ein Vortrag des Re⸗ gierungs⸗Raths von Brandenstein folgte.

Gestern begaben Sich Se. Majestät gegen 10 Uhr mit Ihrer Majestät der Kaiserin nach der Friedenskirche, um dem Trauergottesdienst für Se. Hochselige Majestät Kaiser Friedrich beizuwohnen.

Nach der Rückkehr nahmen Se. Majestät den Vortrag des Staats⸗Ministers Grafen von Bismarck entgegen und empfingen darauf mit Ihrer Majestät der Kaiserin den Besuch des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen.

Um 5 ½ Uhr begaben Sich die Majestäten auf dem Königlichen Dampfschiff „Alexandra“ nach Charlottenburg, besuchten dort das Mausoleum und fuhren von dort nach dem Königlichen Schloß zu Berlin, woselbst Se. Majestät unmittel⸗ bar nach der Ankunft Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz⸗ Regenten von Bayern einen Besuch abstatteten.

Gestern Abend um 7 Uhr trafen Se. Majestät der Kaiser und König und Ihre Majestät die Kaiserin und Königin, von Potsdam mmend, zu Schiff im Schloßpark von Charlottenburg ein, bestiegen na kurzem Aufenthalt im Schloß mit dem Gefolge die bereitstehenden Hofwagen und fuhren unter Begleitung einer Ehren⸗Escorte des Regiments der Gardes du Corps, welche den Kaiserlichen Zug eröffnete und schloß, nach Berlin, woselbst die Allerhöchsten Herrschaften nach 8 Uhr anlangten. Mit großer Begeisterung begrüßte das zahlreich anwesende Publikum das Herrscherpaar, welches im Königlichen Schlosse abstieg.

Ihre Majestat die Kaiserin und Königin Augusta wohnte gestern in Baden⸗Baden mit Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Großherzogin von Baden sowie dem Kron⸗ prinzen und der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen einem Trauergottesdienst in der dortigen Schloßkapelle bei.

„— Das „Armee⸗Verordnungs⸗ veröffentli folgende Allerhöchste Ordre: 8 Ich bestimme hierdurch Folgendes

1) Außer dem 1. Garde⸗Regiment zu Fuß und dem Regiment der Gardes du Corps, deren Chef Ich nach den Traditionen Meines Haufes bin, erkläre Ich Mich zum Chef des Garde⸗Husaren⸗Regi⸗ ments mit der Bestimmung, daß dasselbe fortan den Namen Meines „Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments“ und die erste Escadron desselben die Bezeichnung „Leib⸗Escadron“ führt.

2) Bei dem Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV (1. Pommersches) Nr. 2, als dessen Chef Ich Mich nicht erklär kann, da das Regiment den bisherigen als besondere Auszeichnung erhaltenen Namen und Namenszug fortführen muß, fällt Meine Führung à la suite fort, wogegen Ich Mich stillschweigend als Che des Regiments ansehen werde.

3) Ebenso fällt Meine Führung als Chef des 2. wehr⸗Regiments künftig fort.

Ich beauftrage Sie, diese Meine Bestimmung der Armee bekannt zu machen.

Potsdam, den 19. Juni 1888.

An den Kriegs⸗Minister.

v 1““

Zum Gedächtniß sür weiland Se. Majestät Kaiser Friedrich III. fand gestern in allen Kirchen Berlins unter reger Betheiligung Seitens des Publikums ein Trauer⸗

gottesdienst statt, der sich allenthalben und erhebenden Feier gestaltete. h zu einer würdigen

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für heute eine Sitzung.

Die Wittwe M. zu Essen hatte laut Police

8 ²ꝗ M. zu Ef vᷣ 21. Oktober 1882 für die in ihrem Gbee. cHerde⸗ Gegenstände, Mobilien, Hausgeräthe, Kleider, Wäsche u. s. w. bei der Gl.schen Feuerversicherungs⸗Gesellschaft Vers icherung

er Weise ihrer minderjährigen Tochter eschenkt und si

ießbrauch und Verwaltung bis Tode vetfchlhnar um anscheinend diese Gegenstände dem Zugriff der Gläu⸗ biger zu entziehen. Am 24. September 1884 brach bei hn M. Feuer aus, und diese forderte Schadensersatz ür die dabei verbrannten Mobilien im Betrage von 1659 von der Gl.'schen Feuerversicherungs⸗Gesellschaft. Die Gesellschaft lehnte jede Entschädigung ab, mit dem Einwande,

daß Frau M. wahrheitswidrig die versicherten Gegenstände

ühergetreten und mit der Füͤbrung des 2. Garde⸗Regts. zu Fuß, unter 8 selbe 2 8 Najor und lügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Koisers und Königs, zum

Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten

egen Feuersgefahr genommen. Die v ichert tände hatte aber die M. bereits im April vasücher

als ihr Eigenthum bezeichnet und dadurch das Recht auf Ent⸗

schädigung gemäß §. 4 der der Police beigedruckten allgemeinen Versicherungsbedingungen verwirkt habe. Die Klage der M. egen die Gesellschaft wurde auf Grund dieses Einwandes in bedden Instanzen abgewiesen, und die Revision wurde vom Reichsgericht, I. Civilsenat, durch Urtheil vom 7. März d. J., zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Allerdings ist in zwei Entscheidungen des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts darin, daß der Ehemann im Antrag auf Versicherung von Gegenständen, welche im Eigenthum der Ehefrau standen, solche als ihm gehörig bezeichnete, ein Verschulden des Versicherungsnehmers nicht erkannt und die Verwirkung des Entschädigungsanspruchs als nicht eingetreten angenommen worden. Dem entsprechend hat das Reichsgericht in einer derartigen Deklaration eines Ehe⸗ manns „keine Verletzung der Pflicht der Wahrhaftigkeit“, „keine absichtlich unwahre Angabe“ erkannt. Allein damit ist nicht der allgemeine Satz ausgesprochen, es verstoße nicht gegen die dem Versicherten obliegende Deklarationspflicht, wenn er die zu versichernde Sache, welche im Eigenthum seiner Ehefrau steht, als ihm gehörig angebe. Es ist nur anerkannt, daß nach den besonderen Umständen des Falls in der betreffenden Deklaration kein Verstoß gegen die dem Versicherten zur Pflicht gemachte Wahrhaftigkeit enthalten sei. Im vorliegenden Falle hätte es, wenn richtig deklarirt worden wäre, der Klägerin auffällig erscheinen müssen, daß alle von der Mutter benutzten Gegen⸗ stände, sogar die in ihrem persönlichsten Gebrauch stehenden (Kleider, Wäsche) nicht ihr, sondern der minderjährigen Tochter Eigenthum waren, und wenn sich dann auf Nachforschungen herausgestellt hätte, daß die Mutter sich dieser Gegenstände durch Schenkung entäußert habe, als deren Veranlassung die jetzt von der Be⸗ klagten als vorhanden behauptete Absicht, diese Gegenstände dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, jedenfalls 2 nommen werden konnte, so ist es einleuchtend, daß die be⸗ treffenden Umstände zu denen gehörten, welche geeignet waren, auf den Entschluß der Beklagten über Abschluß der Versiche⸗ rung einzuwirken. Die Klägerin konnte sich daher um so weniger verhehlen, daß sie zu einer genauen Befolgung des §. 4 der Bedingungen verpflichtet war, als sie sich schon durch Vornahme der Schenkung als geschäftskundig gezeigt hatte.“

Durch Allerhöchste Ordre vom 30. Mai d. Js. ist dem kommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks Wies⸗ baden, welcher beschlossen hat, den zwischen Singhofen und Bergnassau im Unterlahnkreise belegenen Theil der Bezirks⸗ straße von Wiesbaden über Ems nach Koblenz zur Vermeidung der vorhandenen erheblichen Steigungen zu verlegen, das Enteignungsrecht für die zu dieser Straßenverlegung er⸗ forderlichen Grundstücke verliehen worden.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Königlich sächsische Staats⸗Minister von Nostitz⸗Wallwitz und Freiherr von Könneritz, Königlich württembergischer Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Dr. Freiherr von Mittnacht, Großherzoglich badischer Staats⸗Minister Dr. Turban, Herzoglich sachsen⸗ coburg⸗gothaischer Staats⸗Minister Dr. von Bonin, Herzoglich anhaltischer Staats⸗Minister von Krosigk, Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtischer Staats⸗Minister von Starck, Fürstlich reußischer Geheimer Regierungs⸗Rath von Geldern⸗Crispendorf, Fürstlich schaumburg⸗lippescher Regierungs⸗Präsident Spring, Bürgermeister der freien Hansestadt Bremen, Dr. Gildemeister, Bürgermeister der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Versmann und Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Burchard sind in Berlin eingetroffen.

Der General der Kavallerie von Alvensleben,

kommandirender General des 13. (Königlich Württembergischen)

Armee Corps, hat sich in Begleitung des Hauptmanns von Krosigk, à la suite des Generalstabes der Armee, kommandirt zum Generalstabe des 13. (Königlich Württembergischen) Armee⸗ Corps, nach Paris, der General⸗Quartiermeister General der Kavallerie Graf von Waldersee, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, in Begleitung des Adjutanten, Rittmeisters von Funke, à la suite des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regi⸗ ments, nach Pest, und der General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General⸗Lieutenant von Mischke, In⸗ specteur derKriegsschulen, nach Brüssel und dem Haag begeben.

Der General⸗Lieutenant von Lewinski, Inspecteur der 2. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, hat sich behufs Besichtigung der 3. Feld⸗Artillerie⸗Brigade bis zum 27. d. M. nach Jüter⸗ bog begeben.

S. M. S. „Ariadne“, Kommandant Kapitän zur See Barandon, ist am 18. Juni cr. in Newport (Rhode Island) eingetroffen und beabsichtigt, am 4. Juli cr. wieder in See zu gehen.

Köln, 24. Juni. (W. T. B.) Sämmntliche hiesigen Ge⸗ sangvereine unter Führung des Kölner Männer⸗Gesangvereins hielten heute Nachmittag eine von Tausenden besuchte erhebende Trauerfeier für den Hochseligen Kaiser Friedrich im Gürzenich⸗Saale ab. Nach dem Absingen mehrerer Choräle erfolgte die Gedächtnißrede, gehalten von den Ober⸗Staatsanwalt Hamm. Zum Schluß wurde eine ergreifende Trauerode, welche Heinrich Zöllner für Orgel, Chor und Orchester kompo⸗ nirt hatte, aufgeführt.

Baden. Karlsruhe, 24. Juni. (Karlsr. Ztg.) Zum Gedächtniß des verstorbenen Kaisers Friedrich fanden eute in allen Kirchen Badens Trauergottesdienste statt. Hier war derselbe sehr stark besucht. Auf dem Marktplatz brannten Gasfackeln und auf dem Balkon des Rathhauses war eine große Trauerdekoration aufgebaut, welche eine Kolossal⸗ büste des Kaisers Friedrich in einer Pflanzengruppe zeigte. Alle öffentlichen und viele Privathäuser sind mit Trauer⸗ fahnen und schwarzen Draperien geschmückt. 18 Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Schweden und Norwegen trafen vorgestern Nachmittag in Baden⸗Baden ein und statteten gestern Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta einen Besuch ab.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. Juni. (W. T. B.) Der General⸗Quartiermeister Graf Waldersee ist heute Morgen aus Berlin hier eingetroffen, stattete dem Botschafter Prinzen Reuß und dem Grafen Kalnoky einen Besuch ab, empfing den Besuch des Corps⸗Kommandanten Feldmarschall⸗ Lieutenants von König und reiste Nachmittags nach Pest weiter, um dem Kaiser die Thronbesteigung Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm anzuzeigen.

in der evangelischen Kirche anläßlich des Ablebens des Kaisers Friedrich ein Trauergottesdienst statt, welchem der Statthalter Baron Kübeck und der Hofrath Graf Feinetn beiwohnten. Die Gedächtnißrede hielt Pfarrer Leidenfrost.

Pest, 23. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Plenarsitzung der österreichischen Delegation wurde durch eine Zuschrift des Ministers des Aeußeren, Grafen Kälnoky, ein Telegramm des deutschen Bot⸗ schafters an Letzteren mitgetheilt, in welchem der Botschafter im Auftrage des Reichskanzlers, Fürsten Bismarck bittet, dem Präsidenten der österreichischen legation den tiefgefühlten Dank Sr. Majestät des Deutschen Kaisers für die Kundgebung der Trauer anläßlich des Hinscheidens weiland Kaiser Friedrich's zu übermitteln. 8

Die Delegation nahm das Budget des Ministeriums des Aeußern ohne Debatte an, nachdem der Berichterstatter hervorgehoben hatte, daß in der Annahme eine Vertrauens⸗ kundgebung für die Politik Kälnokr's liege Ebenso wurde das ordentliche Heereserforderniß angenommen.

Der Budgetausschuß nahm das Extraordinarium des Heeresbudgets conform der Regierungsvorlage an.

Serajewo, 23. Juni. (W. T. B.) Der Kronprinz ist Abends in Bilek eingetroffen. Auf dem ganzen Wege von Stolac bis dahin wurden demselben von der Bevölkerung huldigende Ovationen dargebracht.

Großbritannien und Irland. London, 25. Juni. (W. T. B.) In der Königlichen Kapelle im St. James⸗ Palaste fand gestern ein Trauergottesdienst für den Hochseligen Kaiser Friedrich statt. Die Kapelle war auf das Prächtigste mit Traueremblemen und Blumen geschmückt. Der deutsche Gesandte Graf Hatzfeldt em⸗ pfing die Erschienenen, worunter Prinz und Prinzessin Battenberg, als Vertreter der Königin, der Herzog von Cambridge, die Herzogin Luise von Albany, die Herzogin von Mecklenburg⸗Strelitz, die Gräfin Hatzfeldt, die Botschafter Frankreichs, Spaniens, der Türkei, Oesterreichs, sowie zahl⸗ reiche andere Diplomaten und mehrere Mitglieder des Kabinets bemerkt wurden. Pastor Wallbaum hielt eine sehr ergreifende Gedächtnißrede.

Frankreich. Paris, 23. Juni. (Fr. C.) Der Minister⸗Präsident Floquet unterbreitete dem heutigen Ministerrathe das Ansuchen der Verwaltungskommission des Institut de France um Aufhebung des Ausweisungs⸗ dekrets gegen den Herzog von Aumale. Der Ministerrath war der Ansicht, daß die gegenwärtigen Umstände nicht ge⸗ statteten, dieses Gesuch in günstigem Sinne zu erledigen.

Der Präsident der Republik unterzeichnete heute auf An⸗ trag des Kriegs⸗Ministers die Erlasse, durch welche die Generäle und Mitglieder des Ober-Kriegsraths, Billot, Befehlshaber des I. Armee⸗Corps, Lewal, Befehlshaber des II., und Carrey de Bellemare, Befehlshaber des IX. Armee⸗Corps, mit den durch das Dekret vom 26. Mai l. J. eingeführten Spezialmissionen betraut und zu General⸗Inspektoren der Armee⸗Corps ernannt werden. An Stelle Billot's wurde General Jamont, Befehlshaber der 21. Infanterie⸗Division, an diejenige Lewal's General de Cools, Vorsitzender des berathenden Comités des Generalstabes, und an Stelle Carrey de Bellemare’'s General Villain, Commandeur der 20. Infan⸗ terie⸗Division, zu kommandirenden Generalen der genannten Armee⸗Corps ernannt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 25. Juni. (W. T. B.) General von Pape ist in Begleitung des Majors Grafen zu Eulenburg gestern Abend :55 angekommen und auf dem Bahnhof von dem deutschen Militärbevollmäch⸗ tigten, Obersten von Villaume, und dem gesammten Personal der deutschen Botschaft empfangen. Derselbe nimmt im Winter⸗ palais Wohnung und begiebt sich heute nach dem Schloß Peterhof, um dem Kaiser Alexander die Thronbestei⸗ gung Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm anzuzeigen.

talien. Rom, 23. Juni. (W. T. B.) Das amt⸗ liche Blatt veröffentlicht die Ernennung des Grafen Robilant zum Botschafter in London.

Schweiz. Bern, 22. Juni. (N. Z. Z.) Der National⸗ rath beschto⸗ gestern auf Antrag des Züricher Abgeordneten Cramer⸗Frey, daß, im Hinblick auf den Kriegsfall und die mißlichen schweizerischen Banknotenverhältnisse, der Baar⸗ vorrath der eidgenössischen Staatskasse auf einen Mindestbetrag von 10 Millionen Franken gehoben und bis auf einen gegentheiligen Beschluß der Bundes⸗ versammlung aufrechterhalten werde. In Folge dessen soll der letztjährige Einnahme⸗Ueberschuß (etwa 1 ½ Millionen) in der Bundeskasse baar verbleiben und nicht in Werthpapiere umgesetzt werden.

Belgien. Brüssel, 24. Juni. (W. T. B.) Heute Mittag fand anläßlich des Ablebens des Kaisers Friedrich ein katholischer Trauergottesdienst statt. Die Königliche Familie war durch die Hofmarschälle vertreten. Der Graf und die Gräfin von Flandern mit ihren Kindern, der deutsche Gesandte, das deutsche Gesandtschafts⸗ Ferfohes und zahlreiche Vertreter der deutschen Kolonie, sämmt⸗ iche Minister und das diplomatische Corps wohnten der Feier bei. Der deutsche Pastor hielt die Trauerrede.

Amerika. Chicago, 23. Juni. (W. T. B.) Die republikanische Konvention nahm heute den vierten und fünften Wahlgang vor, ohne jedoch zu einem ab⸗ schließenden Resultat zu kommen. Im fünften Wahlgang wurden abgegeben: für Sherman 224, für Harrison 213, für Gresham 87, für Blaine 48, für Allison 99 und für Alger

Zeitungsstimmen.

Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schreibt: Die Organisation der Krankenversicherung läßt sich binsichtlich ihrer Leistungen dadurch charakterisiren, daß man die Zahl der Krank⸗ heitsfälle und Krankheitstage feststellt, in denen sie Hülfe gebracht hat. Das ist nun im Jahre 1886 für 1 712 654 Krankheitsfälle mit 26 281 437 Krankheitstagen geschehen, was bei 4 ½ Millionen Ver⸗ sicherten die Knavpschafistasfen mit ihren 374000 Mitgliedern sind in diese Statistik nicht einbezogen auf den Kopf 0,4 Krankheitsfall und ca. 6 Krankheitstage macht. Das ist eine große Summe von Krankheit, bezüglich welcher die neue Organisation vorsorgt, daß die Betroffenen einen rechtlichen Anspruch auf ordentliche Pflege und auf Unterstützung für

Graz, 24. Juni. (W. T. B) Heute Vormittag fand die Dauer der Krankheit haben. Um diese Hülfe leisten zu können,

waren 58 745 488 aufzuwenden, von denen 53 041 099 auf die eigentlichen Krankheitskosten, rämlich Ausgaben für Arzt, Arznei u. s. w., Krankengeld, Unterstützung an Wöchnerinnen, Sterbegeld und Ver⸗ pflegung in Krankenanstalten kommen; auf den Krankheitsfall ent⸗ fielen demnach 31, auf den Krankheitstag 2 Krankheitskosten.

Diesen Leistungen der Kassen sind diejenigen, welche von den Mitgliedern dafür gefordert werden, gegenüberzustellen; das sind alfo die Beiträge und Eintrittsgelder, die im Jahre 1886 zusammen 62 128510 ausmachten.

Um sich dieses Verhältniß, wie es sich für die einzelnen Kassen⸗ arten und überhaupt stellt, zu veranschaulichen, kann die folgende Zu⸗ sammenstellung dienen: u

Auf ein Mitglied der Kassen, welche im Jahre 1886 thätig waren, entfallen: 11

Eintrittsgeld

à 8 8

reoneo Sen, 090̃ön0-nOo

DOrts⸗Krankenkassen. Betriebs⸗Krankenkassen Beanu⸗Krankenkassen Innungs⸗Krankenkassen Eingeschriebene Hülfskassen. Landesrechtliche Hülfskassen. Gemeinde⸗Krankenversicherung. überhaupt 14,6 12,4 Hinsichtlich der Beiträge ist daran zu erinnern, daß dieselben bei allen Kassenarten mit Ausnahme der Eingeschriebenen und der Landes⸗ rechtlichen Hülfskassen zu einem Drittel vom Arbeitgeber gezahlt werden. Auf die Versicherten der Orts⸗, Betriebs⸗, Bau⸗, Innungs⸗ und Gemeindekassen treffen also als Geldleistungen nur zwei Drittel der obenangeführten Beträge. Mit Berücksichtigung dieses Umstandes wird daher die Rechnung richtiger so angestellt, daß man für diese Kosten 3 der Einnahmen an Beiträgen nebst dem Betrage des Ein⸗ trittsgeldes pro Kopf (die Eintrittsgelder betrugen im Ganzen 1 068 154 ℳ; bei der Gemeinde⸗Krankenversicherung dürfen keine er⸗ hoben werden) den Krankheitskosten gegenüberstellt. Dies ist in Fol⸗ gendem geschehen: Auf 1 Versicherten kommen:

ö

Beiträge und Eintrits

heitskosten betrugen: mehr, we⸗ niger Orts⸗Krankenkassen.. Betriebs⸗Krankenkassen Bau⸗Krankenkassen . Innungs⸗Krankenkassen

8925

Ocs Sre SSCn oo

Landesrechtliche Hülfskassen Gemeinde⸗Krankenversicherung. 5,3 Diese Rechnung zeigt deutlich, daß dasjenige, was die Kassen ihren Mitgliedern, den Arbeitnehmern, unmittelbar als Bezahlung für Pflege, Heilung, Krankengeld und Sterbegeld (letzteres wird bei der Gemeinde⸗Krankenversicherung nicht gezahlt) zukommen lassen, bei allen Kassen, mit Ausnahme der Eingeschriebenen und der Landes⸗ rechtlichen Hülfskassen, mehr oder weniger erheblich denjenigen Betrag übersteigt, welchen die Versicherten an die Kassen zu leisten haben, während bei den Hülfskassen der Versicherte für seinen Beitrag an unmittelbarer Hülfe weniger erhält. Die theuerste Kassenart in diesem Sinne sind demnach die Eingeschriebenen Hülfskassen, die billigste abgesehen von den Bau⸗Krankenkassen, deren Verhältnisse besondere sind die Betriebs⸗ (Fabrik⸗) Krankenkassen, die zum großen Theil schon längere Zeit vor Einführung des Kranken⸗ versicherungsgesetzes bestanden und bedeutende Reservefonds gesammelt haben, was übrigens auch auf die Landesrechtlichen Hülfskassen zutrifft. Für die Beurtheilung der Wirksamkeit dieses Gesetzes verweisen wir im Uebrigen auf die angeführte Jahresstatistik des Kaiserlichen Statistischen Amts, deren Fortsetzung für weitere Jahre durch ihre Zahlen gewiß immer mehr Zeugniß von der segensreichen Wirkung dieses Theils unserer neuen Sozialge'etzgebung ablegen wird.

In der „Leipziger Zeitung“ lesen wir:

Die Verdrängung der französischen durch die deutsche Industrie aus denjenigen Positionen des italienischen Absatzmarktes, welche bis zum Ausbruch des italienischefranzösischen Tarifkrieges alleiniger oder doch nahezu alleiniger Besitz der französischen Importgeschäfte waren, ist ebenso unleugbar, als sie für den zurückgedrängten Theil eine Quelle wachsenden Aergernisses bildet. Fast in jedem Artikel, den die Pariser Blätter dem Thema der Handelsbeziehungen zu Italien widmen, wird geklagt über das unaufhaltsame Vorrücken der deutschen Industrie. Die Deutschen, so lesen wir heute in einer römischen Correspondenz der „République frangaise“, überschwemmen Italien mit ihren Manunfakturerzeugnissen. Seit einem Vierteljahr steigert sich dies zu einer förmlichen Sündfluth. „Kaum geräumt, ist unser Platz auch schon wieder ausgefüllt, und wir werden Mübe haben, selbst unter Zuhültenahme eines Handelsvertrags, denselben zurück⸗ zuerobern.“ Der Abschluß eines solchen Handelsvertrags steht aber noch in weitem Feld. Das verstärkt natürlich die schlimme Laune der französischen Industriellen, um so flotter wird auf das deutsche Konkurrenzfabrikat geschimpft. „Es ist unmöglich,“ schreibt die „République frangaise“, „sich von der schlechten Qualität der den Gotthard passirenden Waaren eine Vorstellung zu machen. Aber sie sind billig, und darauf kommt es den italienischen Kunden am meisten an.“ In Wahrheit liegt die Sache so, daß Deutschland in der Lage ist, preiswürdiger und den Bedürfnissen der Kunden angemessener zu liefern, als Frankreich, wo die ins Maßlose esteigerten Forderungen der Arbeiter die Herstellungskosten des Fa⸗ britats unverhältnißmäßig vertheuern, während andererseits die fran⸗ zösischen Fabrikanten zu sehr nach der einmal adoptirten Schablone arbeiten und es unterlassen, sich durch Aussendung von sprach⸗, land- und leutekundigen Handlungsreisenden, Agenten oder Kommissionären von der Konjunktur des Absatzmarktes zutreffend zu informiten

Das „Deutsche Tageblatt“ bemerkt: .

Wie überall, so haben auch in Smyrna die berühmten rheinischen Eisenwaaren Eingang und Absatz gefunden, insbesondere die bekannten Stahlwaaren (Scheeren, Gabeln, Messer) aus Remscheid und So⸗ lingen, und das österreichische Konsulat in Smyrna vermuthet, das die deutsche Massenerzeugung in diesen Waaren die englischen mit der Zeit verdrängen werde, wie das bereits bei den Näh⸗ und Packnadeln eingetreten sei, welche in Smoyrna früher faft ausschließlich von Eng⸗ land bezogen wurden, nunmehr aber in großen Mengen auch aus Deutschland eingeführt werden. In halbbearbeitetem Eisen und Stahl macht nächst England Belgien das größte Geschäft, landwirth⸗ schaftliche Maschinen werden zumeist von England gellefert, dagegen Nähmaschinen bei zunehmendem Bedarf von deutschen Fabriken.

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Armee⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 19. Inhalt: Be⸗ zeichnung Königlich preußischer Truppentheile. Bestimmungen über die Behandlung der zum Militärdienst bei einer Mobilmachung ein⸗ berufenen Civilbeamten. Erläuterung der Ausführungsbestimmungen zum Allerhöchsten Gnadenerlasse vom 19. April 1888. Nacht 9. bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juni 1887, 8 treffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehoͤrigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine. Anstellung ver⸗ abschiedeter Offiziere als Lazarethbeamte bezw. als Rendant beim medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Justitut. Wegfall der Kranken öhnung für Militär⸗Gefangene des Unteroffizierstandes. Uebersichtskarte der Verwaltungsbezirke der preußischen Staats⸗ eisenbahren. Normpreis für Brot und Fourage sowie Vergütungs⸗

preis der Rationen für nicht vorhandene etatsmäßige Offi ierpferde