1888 / 166 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Der Gesammtabzug für die unter 1 bis 11 aufgeführten Räume darf nur nach Maßgabe der in nachstehender Tabelle enthaltenen Be⸗ stimmungen erfolgen.

Der Abzug V für die unter

Der Abzug für die unter 7 bis 11 Brutto⸗Raumgehalt 1 bis 6 aufgeführten Räume aufgeführten dearf nicht übersteigen: Räume darf

nicht über⸗

steigen:

Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 50 cbm 18 % 97 Brutto⸗Raumgehalts 114.4“*“;

Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 100 cbm V 14 % des Brutto⸗Raumgehalts

üund 11 cm.. Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 150 cbm 11 % des Brutto⸗Raumgehalts

uüund 15 cbm. . . Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 300 cbm 10 % des Brutto⸗Raumgehalts

und 27 cbm. . Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 600 cbm 9 % des Brutto⸗Raumgehalts nund 48b m01 1 Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 900 cbm 8 % des Brutto⸗Raumgehalts

und 63 cm .. 11

Für Schiffe bis ein⸗ schließlich 150 0 cbm

Für Schiffe bis ein⸗

7 % des Brutt:⸗Raumgehalts und 90 cm . 15

schließlich 3000 bh 6 % des Brutto⸗Raumgehalts V und 150 cbm. . . . ..

Brutto⸗ Raumgehalts.

1 ½ % des Brutto⸗ Raumgehalts.

Für die Vermessung gelten die im §. 12 gegebenen Vorschriften. 8. B. Bei Schiffen, welche durch Dampf oder durch eine andere ünstlich erzeugte Kraft bewegt werden, wird außer den unter Ab⸗ seh aufgeführten Räumen vom Brutto⸗Raumgehalt in Abzug gebracht:

1) Der Inhalt der Räume, welche von der Maschine und den Dampfkesseln thatsächlich eingenommen werden und für die wirksame Thätigkeit derselben, sowie für den Zutritt von Licht und Luft zum Maschinenraum abgeschieden sind, auch wenn sie auf oder über dem obersten Deck belegen sind. 8

2) Der Inhalt solcher fest abgeschlossenen Kohlenbehälter, oder zur Aufnahme sonstigen Heizmaterials bestimmten Behälter, welche dauernd und derartig hergerichtet sind, daß aus ihnen das Heiz⸗ material unmittelbar vom Maschinenraum aus entnommen werden kann, welche aber zur Aufnahme von Ladung nicht bestimmt sind.

3) Bei Schraubendampfern der von den Wellentunneln einge⸗ nommene Raum.

Die Größe der vorstehend bezeichneten Räume wird durch Messung (§. 15) ermittelt, jedoch höchstens bis zur Hälfte des Brutto⸗Raum⸗ gehalts in Abzug gebracht.

Bei Dampfschiffen, welche ausschließlich zum Schleppen anderer Schiffe oder ausschließlich zu Bergungszwecken dienen, wird der In⸗ halt sämmtlicher Maschinen⸗, Dampfkessel⸗ und Kohlenräume ohne Beschränkung auf die Hälfte des Brutto⸗Raumgehalts in Abzug ge⸗ bracht, falls diese Räume den in 1, 2 und 3 enthaltenen Bestimmun⸗ gen entsprechen.

Unter keinen Umständen dürfen von dem Brutto⸗Raumgehalt Räume in Abzug gebracht werden, welche in denselben nicht mit ein⸗ vermessen sind. 1

Für Schiffe über 3000 cbm ..5 % des Brutto⸗Raumgehalts

8 1““ 1“ Für die Vermessung der im §. 14 unter B erwähnten Räume gelten folgende Vorschristen;

1) Es wird die Länge des Maschinenraumes sowie der fest an⸗ gebrachten Kohlenbehälter zwischen den sie begrenzenden festen Quer⸗ schotten gemessen. Ferner werden in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 7 drei Querschnitte gemessen bis zur Höhe des Decks des Maschinenraumes oder des unmittelbar über dem Maschinenraum be⸗ findlichen Decks, und zwar ein Querschnitt an jedem der beiden End⸗ punkte und ein Querschnitt in der Mitte der Länge. Zur Summe der beiden Endquerschnitte wird das Vierfache des Mittel⸗ querschnitts addirt und die Gesammtsumme mit einem Drittel des gemeinsamen Abstandes zwischen den Querschnitten multiplizirt. Das Produkt ergiebt den Inhalt des Raumes.

2) Ist das unter Nr. 1 erwähnte, über dem Maschinenraum be⸗ findliche Deck nicht das oberste Deck des Schiffes, so wird der Inhalt des Raumes zwischen dem genannten und dem obersten Deck, soweit er für die Maschine oder für den Zutritt von Licht und Luft ab⸗ geschieden ist, in der Weise ermittelt, daß die mittlere Länge, mittlere Breite und mittlere Tiefe mit einander multiplizirt werden. Der Inhalt dieses Raumes wird sodann dem Inhalt des übrigen Ma⸗ schinenraumes zugerechnet.

Das Gleiche gilt von dem Inhalt der fest angebrachten Behälter für Kohlen oder sonstiges Heizmaterial, welche durch zwei oder mehrere Decks gehen.

3) Befinden sich die Maschine, die Dampfkessel oder die Behälter zur Aufnahme des Heizmaterials in selbständigen Abtheilungen, so werden diese in der unter Nr. 1 und 2 angegebenen Weise einzeln vermessen.

4) Zur Ermittelung des körperlichen Inhalts des von dem Wellentunnel beziehungsweise den Wellentunneln der Schrauben⸗ dampfschiffe eingenommenen Raumes wird die mittlere Länge, Breite und Tiefe des Tunnels mit einander multiplizirt. Besteht der Tunnel aus mehreren Abtheilungen, so wird jede derselben für sich vermessen.

Für die we.ng der gedeckten und geschlossenen Räume auf oder über dem obersten Deck, welche für den Zutritt von Licht und Luft zum Maschinenraum oder für die wirksame Thätigkeit der Maschine bestimmt sind, gelten die im §. 12 gegebenen Vorschriften.

§. 16.

Werden diejenigen Räume eines Schiffes, welche in Gemäßheit des §. 14 vom Brutto⸗Raumgehalt in Abzug gebracht worden sind, später zu anderen, als den im §. 14 angegebenen Zwecken nutzbar gemacht, so müssen sie dem Netto⸗Raumgehalt zugezählt werden. Ob zu diesem Zweck die Neuvermessung des Schiffes erforderlich ist, be⸗ stimmt die Vermessungsbehörde.

§. 17.

Auf Antrag des Rheders sind die Abzüge für Maschinen⸗ und Kohlenräume außer nach den im §. 14 unter B und im §. 15 ge⸗ gebenen Vorschriften auch nach den in Großbritannien geltenden Grundsätzen festzustellen.

Die Vorschriften über die Vermessung der Schiffe für die Fahrt durch den Suezkanal bleiben unberührt. 8

IV. Abgekürztes Vermessungsverfahren.

§. 18. Die Länge wird auf dem obersten Deck von der inneren Fläche der Binnenbordsbekleidung neben dem Vordersteven bis zur Hinter⸗

kante des Hinterstevens bei Schiffen mit Patentruder bis zur Mitte des Ruderherzens gemessen. f 8

““

Es wird ferner die größte Breite des Schiffes gemessen zwischen den Außenflächen der Außenbordsbekleidungen oder der Berghölzer. Auf der größten Breite wird sodann die Höhe des obersten Decks außenbords an beiden Seiten vermerkt und mittelst einer straff um das Schiff herum und rechtwinkelig zum Kiel unter demselben durch⸗ gezogenen Kette die Länge derjenigen Linie gemessen, welche den einen der vermerkten Punkte unter dem Kiel hindurch mit dem anderen gegenüberliegenden Punkte verbindet. Zur Hälfte des so ermittelten äußeren Umfangs wird die Hälfte der größten Breite addirt. Die sich ergebende Summe wird mit sich selbst multiplizirt, sodann mit der nach Ab⸗ satz 1 ermittelten Länge des Schiffes multiplizirt und das Produkt wird nochmals, und zwar, wenn das Schiff zumeist von Eisen erbaut ist, mit 0,18 (achtzehn Hundertstel), wenn es zumeist von Holz erbaut ist, mit 0,17 (siebenzehn Hundertstel) multiplizirt. Die gefundene Fese ergiebt den Inhalt des unter dem obersten Deck befindlichen

chiffsraums in Kubikmetern.

§. 19.

Die Vermessung der gedeckten und geschlossenen Räume in dauernd angebrachten Aufbauten auf oder über dem ohersten Deck erfolgt nach Maßgabe des §. 12, die Abzüge vom Brutto⸗Raumgehalt nach Maß⸗ gabe der §§. 14 und 15.

V. Vermessung offener Fahrzeuge. §. 20.

Für die Bestimmung des Brutto⸗Raumgehalts offener Fahrzeuge ist eine durch die Oberkante des obersten fest angebrachten Planken⸗ ganges horizontal gelegte Fläche als untere Fläche des Vermessungs⸗ decks anzusehen. 8 8

Die Tiefen werden von denjenigen Querlinien ab gemessen, welche von Oberkante zu Oberkante des obersten fest angebrachten Planken⸗ gangs durch die Theilungspunkte der Länge gezogen sind.

Im Uebrigen kommen die Vorschriften der Abschnitte II und III zur Anwendung.

VI. Vermessungsbehörden und Ausfertigung der Meßbriefe.

6 §. 21.

Die Vermessung geschieht durch die von den Landesregierungen bestellten Vermessungsbehörden. Jeder solchen Behörde ist ein Schiffsbautechniker als Mitglied zuzuordnen.

Die Aufsicht über das Schiffsvermessungswesen, einschließlich der Revision der Schiffsvermessungen, wird durch das Schiffsvermessungs⸗ Amt ausgeübt. Dasselbe hat seinen Sitz in Berlin. Es ist dem Reichskanzler unterstellt.

Das Schiffsvermessungs⸗Amt ist befugt, die Vermessungsbehörden hinsichtlich der Handhabung der Vermessungsordnung mit technischen Anweisungen zu versehen; von den Aufzeichnungen und Berechnungen der Vermessungsbehörden Einsicht zu nehmen und die Abstellung der dabei vorgefundenen Mängel herbeizuführen; für solche Schiffe, auf deren Konstruktionsart einzelne Vorschriften der gegenwärtigen Ver⸗ messungsordnung nicht anwendbar sind, zu bestimmen, in welcher Weise die Vermessung geschehen soll, sowie die Vermessungsbehörden zur Ausführung von Neuvermessungen und Nachvermessungen auf Grund der §§. 16 und 35 anzuweisen.

Die Mitglieder des Schiffsvermessungs⸗Amts können der Auf⸗ nahme der Messungen beiwohnen.

Sämmtliche Vermessungsprotokolle sind von den Vermessungs⸗ behörden dem Schiffsvermessungs⸗Amt einzureichen.

§. 24. Die Ausfertigung der Meßbriefe für

a. diejenigen deutschen Schiffe, welche in ein nach dem Gesetze

vom 25. Oktober 1867 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 35) geführtes ö weder eingetragen sind, noch eingetragen werden ollen,

b. diejenigen fremden Dampfschiffe, deren Maschinenräume behufs

Ermittelung des Netto⸗Raumgehalts nachvermessen worden sind, c. die nach dem abgekürzten Verfahren vermessenen Schiffe, erfolgt durch die Vermessungsbehörden unmittelbar auf Grund der von ihnen ausgeführten Messungen.

Das Schiffsvermessungs⸗Amt ist befugt, die Ausstellung eines neuen Meßbriefs anzuordnen, wenn der Inhalt des ausgefertigten Meßbriefs zu Beanstandungen Anlaß giebt.

Für diejenigen nach dem vollständigen Verfahren vermessenen Schiffe, welche

a. in ein nach dem Gesetze vom 25. Oktober 1867 (Bundes⸗

Gesetzbl. S. 35) geführtes Schiffsregister eingetragen sind oder eingetragen werden sollen, oder

b. unter fremder Flagge fahren, sofern ihre Vermessung nicht nur

eine theilweise (Abs. I b) gewesen ist, werden die von den Vermessungsbehörden vorgenommenen Messungen und 1ö1““ zunächst durch das Schiffsvermessungs⸗Amt geprüft.

Die Ausfertigung der Meßbriefe für diese Schiffe wird auf Grund der Festsetzungen des Vermessungsamts durch die von den Landes⸗ regierungen hierzu bestellten Behörden bewirkt.

Diesen Behörden liegt auch die Mittheilung der von ihnen für deutsche Schiffe ausgefertigten Meßbriefe an die zuständigen Schiffs⸗ registerbehörden, sowie die Prüfung und Berichtigung der anzuwendenden Meßinstrumente nach den Püahh. ob.

Behufs Feststellung der Identität der Schiffe haben die Ver⸗ messungsbehörden vor Ausfertigung der Meßbriefe folgende Hauptmaße der Schiffe aufzunehmen:

1) bei Schiffen mit Deck

a. die Länge zwischen der hinteren Fläche des Vorderstevens bis zu der hinteren Fläche des Hinterstevens bei Schiffen mit Patent⸗ ruder bis zur Mitte des Ruderherzens auf dem obersten festen Deck,

b. die Breite zwischen den Außenflächen der Spanten dicht über dem Wassergang auf dem obersten Deck in der Mitte der nach 1a ermittelten Länge,

c. die Tiefe zwischen der Unterkante des obersten festen Decks und der Oberkante der Bodenwrangen neben dem Kielschwein, oder aber der oberen Fläche des inneren eisernen Doppelbodens, wo ein solcher vorhanden ist, in der Mitte der nach 1 a ermittelten Länge,

d. bei Dampfschiffen die größte Länge des Maschinenraumes, einschließlich der festen Behälter für Heizmaterial, zwischen den diese Räume begrenzenden, von Bord zu Bord reichenden Schotten.

Hat die Vermessung nach dem abgekürzten Verfahren stattgefunden, so ist an Stelle der unter 1c bezeichneten Tiefe der nach §. 18 er⸗ mittelte Umfang des Schiffes in der Außenfläche der Außenbords⸗ bekleidung aufzunehmen.

2) bei offenen Fahrzeugen

a. die Länge zwischen der hinteren Fläche des Vorderstevens bis zu der hinteren Fläche des Hinterstevens in der Höhe der Oberkante des obersten Plankenganges, 8

b. die Breite zwischen den Außenflächen der Außenbordsbeklei⸗ dungen in der Mitte der nach 2a ermittelten Länge,

c. die Tiefe von dem im zweiten Absatz des §. 20 angegebenen oberen Punkte bis zur Oberkante der Bodenwrangen in der Mitte der nach 2 a ermittelten Länge. §. 26

. 0.

Vor Beginn jeder Vermessung haben die Vermessungsbehörden sich zu vergewissern, ob das Schiff in seinem gegenwärtigen Zustande schon bei einer deutschen Vermessungsbehörde nach dem in den §§. 4 bis 17 vorgeschriebenen vollständigen Verfahren vermessen worden ist, und, wenn eine solche Vermessung stattgefunden hat, den Antrag auf Vermessung abzulehnen. 1

Vor Ausfertigung der Meßbriefe (§. 27) haben die zuständigen Behörden (§. 24) sich zu vergewissern:

1) wenn die Vermessung des Schiffes durch Neubau oder Umbau erforderlich geworden war, daß der Bau beendet ist und daß alle

Aufbauten auf dem obersten Deck und alle räumlichen Einrichtungen im Innern vollendet sind; 1 1

2) wenn die Vermessung ein mit einem älteren deutschen Meßbriefe versehenes Schiff betrifft, daß dieser Meßbrief zurückgeliefert (§. 29) oder dessen Verlust glaubhaft nachgewiesen ist.

§. 27.

Ueber jede Vermessung wird ein Meßbrief ausgefertigt.

Im Falle des §. 17 Absatz 1 werden über die Vermessung zwei Mehbrief ausgestellt, von welchen der eine die Abzüge nach deutschem Verfahren, der andere die Abzüge nach britischem Verfahren be⸗ rücksichtigt. 8

Neben der den Brutto⸗ und Netto⸗Raumgehalt ausdrückenden Zah der Kubikmeter ist in den Meßbriefen zugleich die entsprechende

ahl britischer Registertons anzugeben. Bei Umrechnung der Kubik⸗ meter in britische Registertons wird ein Kubikmeter gleich 0, 8s britische Registertons gerechnet. 8

Hat die Vermessung nach dem abgekürzten Verfahren stattge⸗ funden, so ist in dem Meßbrief der Grund zu vermerke., welcher der Anwendung des vollständigen Verfahrens entgegenstand. Nach Fort⸗ fall dieses Hinderungsgrundes muß, sobald das Schiff in einen deut⸗ schen Hafen gelangt, eine neue Vermessung nach dem vollständigen Verfahren vorgenommen 8

Findet die Vermessung in Folge einer räumlichen Veränderung durch Umbau statt, und ist für das Schiff bereits ein Meßbrief (§. 27) ausgefertigt, so werden die in dem bisherigen Meßbriefe ent⸗ haltenen Angaben über den Raumgehalt der durch den Umbau nicht veränderten Schiffsräume ohne nochmalige Vermessung in den neuen Meßbrief übertragen. Dasselbe Verfahren findet bei den in Gemäß⸗ heit des §. 27 Absatz 4 erfolgenden Neuvermessungen bezüglich der auf Grund des §. 19 bereits vermessenen Räume Anwendung.

§. 29.

Die mit Ausfertigung der Meßbriefe betrauten Behörden (§. 24) haben Listen zu führen, in welche der Inhalt aller ausgefertigten Meß⸗ briefe nach dem Datum der Ausfertigung einzutragen ist. Sie haben alle auf die vorgenommenen Messungen und Berechnungen bezüglichen Aufzeichnungen sowie die zurückgelieferten Meßbriefe (§. 26 Ziffer 3) aufzubewahren.

VII. Verpflichtungen der Erbauer, der Rheder und des Führers eines Schiffes in Bezug auf die Vermessung.

§. 30.

Die Vermessung der unter dem Vermessungsdeck befindlichen Räume neuer im Bau begriffener Schiffe ist, sobald das Vermessungs⸗ deck gelegt ist, vorzunehmen. Bei Dampfschiffen jedoch, welche nach

.9 vermessen werden, ist der durch feste Querschotte begrenzte

aschinenraum zu vermessen, bevor irgend eine Einrichtung in dem⸗ selben angebracht ist, welche die Aufnahme der vorgeschriebenen Maße verhindern könnte. Die Erbauer des Schiffes sind verpflichtet, eine entsprechende schriftliche Anzeige der zuständigen Vermessungsbehörde rechtzeitig zugehen zu lassen. 1

Bei Dampfschiffen, welche für deutsche Rechnung neu erbaut werden, sind, falls deren Vermessung in Deutschland bewirkt werden soll, von dem Besteller, nach Feststellung der Konstruktions⸗ und Ein⸗ richtungspläne, mindestens vier Wochen vor der Vermessung je zwei Kopien (Lichtpausen) der nachstehend aufgeführten Zeichnungen der Vermessungsbehörde einzureichen:

1) eine Querdurchschnitts⸗Zeichnung, aus welcher auch die Art der Konstruktion des etwa vorhandenen Doppelbodens ersichtlich ist;

2) eine Längendurchschnittszeichnung, in welcher die Ausdehnung des etwa vorhandenen Doppelbodens, die Lage der wasserdichten von Bord zu Bord reichenden Querschotte, erhöhter Wasserballastbehälter, Aufbauten und Luken angegeben ist;

3) eines Deckplanes, aus welchem die Aufbauten auf oder über dem obersten Deck, sowie die Bestimmung der in denselben vor⸗ handenen Räume zu ersehen ist.

Zu diesen Zeichnungen ist einer der bei Bauplänen üblichen Maßstäbe zu verwenden.

Bei etwaigen nachträglichen Veränderungen sind die Pläne bald⸗ thunlichst nachzuliefern 8. 32

Die Rheder und der Führer eines Schiffes sind verpflichtet, bei der Vermessung entweder selbst oder durch ihre Leute der Vermessungs⸗ behörde jede Hülfe und jeden Aufschluß zu gewähren, welche diese für die Ausführung des Vermessungsgeschäfts beanspruchen. Ebenso haben sie den etwaigen Aufforderungen nachzukommen, welche die Ver⸗ messungsbehörde behufs Aufräumung des Schiffsraumes zum Zweck der Vermessung an sie richtet

HLadung oder Ballast darf vor beendeter Vermessung ohne Zu⸗ stimmung der Vermessungsbehörde nicht eingenommen werden. §. 33.

Sind an einem Schiffe räumliche Veränderungen durch Umbau vorgenommen worden, welche bei Ausstellung des Meßbriefes nicht be⸗ rücksichtigt sind, so hat, wenn der Umbau im Inlande ausgeführt wurde, Derjenige, welcher den Umbau ausgeführt, der zuständigen Ver⸗ messungsbehörde oder, wenn der Umbau im Auslande aus geführt wurde, der Führer des Schiffes der Vermessungsbehörde in dem ersten, von dem Schiffe angelaufenen inländischen Hafen eine schrift⸗ liche Anzeige von dem Umbau zu erstatten. Ob mit Rücksicht auf den Umbau eine Neuvermessung vorzunehmen ist, bestimmt die Ver⸗ messungsbehörde.

Eine gleiche Anzeige sind Rheder oder Führer eines Schiffes zu erstatten verpflichtet, sobald der Grund, welcher die Vermessung des Schiffes nach dem abgekürzten Verfahren (§. 27) bedingt hatte, in Fortfall gekommen ist.

§. 34.

„Die in §§. 32 und 33 erwähnten Verpflichtungen bestehen auch bezüglich aller Veränderungen in der Benutzung derjenigen Räume, welche gemäß den Bestimmungen des §. 14 von dem Brutto⸗Raum⸗ gehalt in Abzug gebracht worden sind.

35.

Die Vermessungsbehörden 8* befugt, ohne Antrag ein Schiff der Kontrole wegen zu vermessen. Bezüglich der Verpflichtungen der Rheder und des Führers kommen auch hier die Vorschriften des §. 32 zur Anwendung.

Für eine derartige Nachvermessung werden Gebühren nur dann erhoben, wenn sich ergiebt, daß die Anzeige räumlicher Veränderungen im Bau des Schiffes, oder der veränderten Benutzung eines der nach §. 14 abzugsfähigen Räumt (§§. 33, 34) unterblieben ist.

VIII. Gebühren für die Vermessung.

§. 36.

8

Die Gebühren für die Vermessung und für die Ausfertigung

des Meßbriefes, einschließlich der Stempelkosten, betragen: 1) wenn die Vermessung nach dem vollständigen Verfahren ausgeführt wurde, 5 für jedes angefangene Kubikmeter des Brutto⸗Raum⸗ gehalts des Schiffes, jedoch mindestens 2 ℳ; 2) wenn die Vermessung nach dem abgekürzten Verfahren oder für offene Fahrzeuge ausgeführt wurde, die Hälfte der unter Nr. 1 bestimmten Gebühren; 3) wenn die Vermessung sich nur auf einzelne Räume er⸗ streckt hat, 5 für jedes angefangene Kubikmeter der vermessenen Räume, jedoch mindestens 2 ℳ: 4) wenn die Erbauer, die Rheder oder der Führer des Schiffes den ihnen nach den §§. 30 bis 34 obliegenden Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, 1 das Doppelte der unter Nr. 1 bestimmten Gebühren; 5) wenn der im §. 35 nesc 2 erwähnte Fall vorliegt, das Zehnfache der unter 1 bestimmten Gebühren.

6 8 8

Die zur Ausführung dieser Vermessungsordnung erforderlichen Bestim mungen erläßt der Reichskanzler nach Anhörung der Bundes⸗ raths⸗Ausschüsse für das Seewesen und für Handel und Verkehr.

Die Vorschriften in §§. 22 bis 24 treten am 1. August 1888,

die übrigen Vorschriften am 1. Januar 1889 in Kraft.

Die Schiffsvermessungsordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs⸗ S. 270) tritt hinsichtlich der Vorschriften im §. 19 Absatz 2, §§. 20, 21 am 1. August 1888, im Uebrigen am 1. Januar 1889 außer Kraft.

Berlin, den 20. Juni 1888.

Stellvertreter des Reichskanzl von Boetticher.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 21. Juni. Prinz Alfred von Groß⸗ britannien und Irland, Herzog zu Sachsen, Königliche

Hoheit, zum Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 95 ernannt. 14. Juni. Harnickell, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabs⸗ offizier des Inf. Regts. Nr. 93, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 23, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Fiedler, Major vom Gren. Regt. Nr. 110, unter Beförderung zum Oberst⸗ Lt., als etatsmäß. Stabsoffizier in das Inf. Regt. Nr. 93 versetzt. v. Heyden, Major vom Gren. Rgt. Nr. 110, zum Bats. Comman⸗ deur ernannt. Crudup, Major aggreg. dem Grenadier⸗Regiment Nr 110, in dieses Regt. einrangirt. Frhr. d' Orville⸗v. Löwen⸗ elau, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Gren. Regts. Nr. 109, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 81, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. d. Mülbe, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabs⸗ offiz. des Inf. Regts. Nr. 138, in gleicher Eigenschaft zum Gren. Regt. Nr. 109 versetzt. Nicolai, Major vom Inf. Regt. Nr. 138, unter Beförderung zum Oberst⸗Lieut., zum etatsmäßigen Stabs⸗ offizier, v. Burghof, Major von demselben Regt., zum Bats. Commandeur, ernannt. Hiepe, Hauptm., bisher Comp. Chef, vom Inf. Regt. Nr. 138, zum überzähl. Major, v. Seyfried, Pr.⸗Lt. von dems. Regt., zum Hauvtm. und Comp. Chef, v. Fragstein u. Niemsdorff, Major vom Füs. Regt. Nr. 35 und beauftragt mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers, Köhler, Major vom Inf. Regt. Nr. 49 und beauftragt mit den Funktionen des etatsmäßigen Stabsoffiziers, beide unter Ernennung zu etats⸗ mäßigen Stabsoffizieren, zu Oberst⸗Lieuts., befördert. Transfeldt, Major vom Infanterie⸗Regiment Nr. 129 und beauftragt mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers, Krahn, Major vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 30 und beauftragt mit den Funktionen des etatsmäß Stabsoffiziers, beide unter Ernennung zu etatsmäß. Stabs⸗ offizieren, Schmidt, Major à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 8 und Lehrer b. d. Art. Schießschule, zu Oberst⸗Lts. befördert. Schmidt, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz des Inf. Regts. Nr. 128, mit der Führung dieses Regts., unter Stellung à la suite desselben, beauf⸗ tragt. Lauterbach, Major von dems. Regt., unter Entbindung von seiner Stellung als Bats. Commandeur, mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers beauftragt. Schroeder, Uüajor vom Gren. Regt. Nr. 3, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 128 versetzt. v. Buttler, Major aggreg. dem Gren. Regt. Nr. 3, in dieses Regt. einrangirt. v. Woyna, Major vom Inf. Regt. Nr. 111, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 32 versetzt. Werner, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 111, in dieses Regt. einrangirt. Hummell, Major vom Infanterie⸗Regt. Nr. 135, ein Patent seiner Charge verliehen. Graf v. d. Schulenburg, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 109, in das Jäger⸗Bat. Nr. 3, v. Ein⸗ siedel I., Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 5, in das Inf. Regt. Nr. 43, v. Münch, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, in das Gren. Regt. Nr. 109, versetzt. v. Krohn, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 81, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 10. Infanterie Brigade, Herhudt v. Rohden, Pr. Lt. à la suite des Füs. Regts. Nr. 36, unter vorläufiger elassung in dem Kommando als Adjutant bei der 20 Inf. Brig., v. Harbou, Pr. Lt. à la suite des Füs. Regts. Nr. 73, unter vor⸗ läufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 25. Inf. Brig., v. Grolman, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 13, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 30. Inf. Brig., Bötticher, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 59, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 36. Inf. Brig., Bahrfeldt, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 60, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 57. Inf. Brizade, Patzig, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 15, unter vor⸗ läufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 61. Inf. Brig, v. Kathen, Pr. Lt. à la suite des 3. Garde⸗Regts. zu Fuß, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der Kommandantur zu Berlin, Frhr. v. Reißwitz u. Kadersin, Pr. Lt. vom Kadettencorps, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Adjutant bei dem Kommando des Kadettencorps, Frhr. Treusch v. Buttlar⸗Brandenfels, Prem. Lieut. vom 4. Garde⸗Regiment zu Fuß und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe, zu über⸗ zähligen Hauptleuten befördert. Graf v. Wedel, Oberst und Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Commandeur der 2. Garde⸗Kav. Brig., in gleicher Eigenschaft zur 1. Garde⸗Kav. Brig., Edler v. d. Planitz I., Gen. Major und Commandeur der 28. Kav. Brig., in gleicher Eigenschaft zur 2. Garde⸗Kav. Brig., versetzt. Frhr. v. Schleinitz, Oberst und Commandeur des Kür. Regts. Nr. 1, unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung der 28. Kav. Brig. beauftragt. v. Frankenberg⸗ Proschlitz, Major und etatsmäßiger Stabsoffizier des Ulanen⸗ Regiments Nr. 13, zum Commandeur des Kürassier⸗Regiments Nr. 1 ernannt. v. Blumenthal, Major und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier des Drag. Regts. Nr. 12, in gleicher Eigenschaft zum Ulan. Regt. Nr. 13 versetzt. v Colmar, Major aggreg. dem Ulan. Regt. Nr. 13, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Drag. Regt. Nr. 12 einrangirt; derselbe verbleibt bis ult. Juli cr. bei dem Militär⸗Reit⸗Institut zur Dienstleistung kommandirt. Frhr. v. Kirchbach, Major und etatsmäßiger Stabsoffizier des Ulanen⸗ Regiments Nr. 9, zum Commandeur des Kürassier⸗Regiments Nr. 5 ernannt. v. Götz, Major aggregirt dem Kürassier⸗ Regt. Nr. 6, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Ulan. Regt. Nr. 9 einrangirt. Graf v. Geldern⸗Egmond zu Arcen, Major, beauftragt mit der Führung des Hus. Regts. Nr. 1, Frhr. Geyr v. Schweppenburg, Major, beauftragt mit der Führung des Hus. Regts. Nr. 15, zu Commandeuren der betreffenden Regimenter ernannt. v. Goßler, Major à la suite des Hus. Regts. Nr. 13 und Adjut. des Chefs des General⸗Stabes der Armee, unter Belassung in diesem Verhältniß, der Rang eines Regts. Commandeurs verliehen. v. Holtzenbecher, Major und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 11, dem Regt. aggregirt. v. Wedell, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 11, zum Rittm. und Escadr. Chef, Ladewig, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Prem. Lt., befördert. Klockmann, Major und Escadr. Chef vom Kür. Regt. Nr. 3, v. Bornstädt, Major und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 9, v. Enckevort, Major und Escadr. Chef vom Kür. Regt. Nr. 2, Briesen, Major vom Drag. Regt. Nr. 6, kommand. als Adjutant bei dem General⸗Kommando des XIV. Armee⸗Corps, ein Patent ihrer Charge verliehen. v. Jeinsen, Rittm. u. Escadr. Chef vom Hus. Retzt. Nr. 8, unter Entbind. v. dem

Komm. zur Dienstleist. bei der Milit.⸗Lehrschmiede zu Berlin u. unt. Stell.

à la suite des Regts, zum Vorstand der Militär⸗Lehrschmiede in Breslau ernannt. v. Eschwege, Rittm. à la suite des Kür Regts. Nr. 1, als Escadr. Chef in das Hus. Regt. Nr. 8 einrangirt. von Wedell II., Sec. Lt. vom 4. Garde⸗Regt. z. F, v. Hänisch, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗Gren. Regt., zu Pr. Lts. befördert. v Kno⸗ belsdorff, Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Regt., in das Inf. Regt. Nr. 77 versetzt. v. Hugo, Pr. Lt. vom Garde⸗Schützen⸗Bat,, à la suite des Bats. gestellt. v. Zülow, Pr. Lt., aggr. dem Garde⸗ Schützen⸗Bataillon, in das Bataillon einrangirt. v. Bülow I., Second⸗Lieutenant vom Grenadier⸗Regiment Nr. 1, zum Premier⸗ Lieutenant befördert. Werner, Pr. Lt. vom Ulanen⸗Regt. Nr. 12, auf ein Jahr zur Gestütsverwaltung kommandirt. Bothe, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 42, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Gren. Regt. Nr. 5 versetzt. Müller, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 49, zum Pr. Lt. befördert. Fischer, Major z. D., zum Com⸗ mandeur des Landw. Bats. Bezirks Schlawe ernannt. Brau⸗ müller, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Garde⸗Gren. Regt., unter Beförderung zum überzähl. Major, in das Inf. Regt. Nr. 42 versetzt. Frhr. v. Bleul, Hauptmann à la suite des 4. Garde⸗ Grenadier⸗Regiments, als Comp. Chef in dieses Regt. einrangirt. v. Storch I., Sec, Lt. vom Inf. Regt. Nr. 24, zum Pr. Lt., vor⸗ läufig ohne Patent, befördert. v. Tschirschky u. Bögendorff I., Sec. Lt. à la suite des Kür. Regts. Nr. 6, mit dem 1. Juli cr. in das Regiment wiedereinrangirt. Koch, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 52, à la suite des Regts. gestellt. Theremin, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 96, zum Pr. Lt. befördert. v. Amelunxen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, zur Dienstleistung bei dem Festungs⸗ gefängniß in Köln kommandirt. v. Heinemann, Major z. D., zum Commandeur des Landw. Bats. Bezirks Bitterfeld ernannt. Reichert, Major vom Inf. Regt. Nr. 96, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 48, v. Scharfenort, Major vom Gren. Regt. Nr. 2, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei dem Gen. Kom⸗ mando des VI. Armee⸗Corps, in das Inf. Regt. Nr. 96, versetzt. v. Hagen, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 12, unter Beförderung zum überzähligen Major, als Adjut. zum Gen. Kommando des VI. Armee⸗Corps kommandirt. v. Reden, Pr. Lt. von dems. Rgt., z. Hptm. u. Comp. Chef, Cunow, Pr. Lt v. Gren. Regt. Nr. 6, zum Hauptm. und Comv. Chef, Berner, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Vossius, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 50, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Kalckreuth, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Graf v. d. Recke Volmer⸗ stein I., Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 10, zum Pr. Lt., befördert. v. Heydebrand u. der Lasa, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 7, à la suite des Regts, gestellt. v. Wietersheim, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 136, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Gren. Regt. Nr. 6 versetzt. Funck, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, in das Inf. Regt. Nr. 129 versetzt. Stürz, Major vom Inf. Regt. Nr. 51, zum Bats. Commandeur ernannt. Kreßner, Major, aggreg. dem Inf. Reglt. Nr. 51, in dieses Regt. einrangirt. Frhr. v. Zandt I., Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 8, zum Pr. Lt. befördert. v. Hymmen, Major z. D. und Comman⸗ deur des Landw. Bats, Bezirks Geldern v. Khaynach, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bats. Bezirks Bochum, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. v. Grabow, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 56, à la suite des Regts. gestellt. v. Schlechtendal, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 8, in das Train⸗Bat. Nr. 11 versetzt. Jaeger, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 29, zum Pr. Lt., vor⸗ läufig ohne Patent, v. der Hagen, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 8, zum Rittm. und Escadr. Chef, Frhr. v. Türckheim, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt, Frhr. v. Tettau, Pr. Lt vom Drag. Regt. Nr. 7, zum überzähl. Rittm. befördert, Schmidt, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 40, à la suite des Regts. gestellt. du Plessis, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 90, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Below II., Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Holly, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, be⸗ fördert. Graf v. Bernstorff, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 17, à la suite des Regts gestellt. v. Eschstruth, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, zum Hauptm. und Comp. Chef, Etienne, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., befördert. v. Reuß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 77, in das Füs. Regt. Nr. 90 versetzt. v. Krosigk I., Sec. Lr. vom Ulan. Regt. Nr. 13, à la suite des Regts. gestellt. v. Baumbach II., Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 80, Kreuter I., Sec Lt. vom Inf. Regt. Nr. 116, zu Pr. Lts., Busse, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Frhr. v. Berlepsch, Premier⸗Lieutenant vom Husaren⸗ Regiment Nr 14, à la suite des Regiments gestellt. Kühne, Pr. Lt à la suite des Drag. Regts. Nr. 5, unter Ent⸗ bindung von dem Kommando als Adjut. bei der 22. Kav. Brig., in das Hus. Regt. Nr. 14 versetzt. Brecht, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 13, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Adjut, zur 22. Kav. Brig. kommandirt. Croll, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 8, unter Belassung in seinem Kommando zur Dienstleistung bei der trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme, in das Drag. Regt. Nr. 13 versetzt. Schneider, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 8, zum Pr. Lt., v. Werder, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 22, zum überzähligen Rittmeister, befördert. eng. Oberst⸗Lieutenant z. D., und Commandeur des Landwehr⸗ Bats. Bezirks Hagen, in gleicher Eigenschaft zum Landw. Bats. Bezirk Rastatt versetzt. v. Devivere, Major z. D., zum Com⸗ mandeur des Landw. Bats. Bezirks Hagen ernannt. Lauprecht, Major vom Inf. Regt. Nr. 136, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 17 versetzt. Siercks, Hauptm., bisher Comp. Chef, vom Inf. Regt. Nr. 136, zum überzähl. Major befördert. Braun, Hauptm. und Comp. Chef vom Pion. Bat. Nr. 11, in das Inf. Regt. Nr. 136 versetzt Drimborn, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 131, zum Hauptm. und Comp. Chef mit einem Patent vom 22. März cr., Pietsch, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. v. Arnim, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 15, à la suite des Regts. gestellt. v. Moritz, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 130, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. v. Philipsborn, Major vom Generalstabe der 25. Division, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 132 versetzt. Bliedung, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 76, unter Beförde⸗ rung zum Major mit einem Patent vom 17. April cr. und unter Ueberweisung zum Großen Generalstabe, in den Generalstab der Armee zurückversetzt. v. Heydebreck, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 76, als Comp. Chef in dieses Regt. einrang. v. Kosenberg⸗Grussß⸗ czinski I., Major v. Gr. Generalstabe, z. Generalstabe der 25. Div. vers. Kaempffe I., Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 78 und Comp. Führer bei der Unteroff. Schule in Weißenfels, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 60, v. Waldow, Hauptm. und Comp. Chef vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Comp. Führer zur Unteroff. Schule in Weißenfels, versetzt. v. Schlabrendorff, Pr. Lt. vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, zum Hauptmann und Compagnie⸗Chef, v. Wegner, Sec. Lt. von demselben Regiment, zum 18 Lt., befördert. v. Homeyer, Major vom Dragoner⸗Regiment Nr. 6, unter Entbindung von seinem Kommando als Adjut. bei dem General⸗Kommando des XV. Armee⸗Corps, zum etatsmäßigen Stabs⸗ offiz im Regt. ernannt. Prinz, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 13, der Charakter als Major verliehen und in seinem Kommando als Adjutant von der 25. Div. zum Gen. Kommando des XV. Armee⸗ Corps übergetreten v. Niebelschütz, Rittm. u. Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 4, als Adjutant zur 25. Div. kommandirt. v. Kem⸗ nitz, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 4, zum Escadr. Chef ernannt. Graf v. Oriola I., Second⸗Lieutenant von demselben Regiment, zum Pr. Lt. befördert. Moritz, Major, aggreg. dem Husaren⸗Regiment Nr. 5, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Drag. Regt. Nr. 13 ein⸗ rangirt. Kluck, Major à la suite des Inf. Regts. Nr. 78 und Commandeur der Unteroffizier⸗Vorschule des Militär⸗Knaben⸗ Erziehungsinstituts zu Annaburg, zum 1. Juli cr. als Commandeur zu der in Neu⸗Breisach zu errichtenden Unteroffizier⸗Vorschule versetzt. Schmidt I., Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 55 u. Comp. Führer bei der Unteroffizier⸗Schule in Weißenfels, mit dem 1. Juli er. zum Com⸗ mandeur der Unteroffizier⸗Vorschule des Mil. Knaben⸗Erziehungsinstituts

zu Annaburg, Boden, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44 und kom⸗ mandirt als Comp. Offiz. bei der Unteroffizier⸗Schule in Weißenfels unter Beförderung zum Hauptm, vorläufig ohne Patent und unter Stellung à la suite des Regts, mit dem 1. Juli cr. zum Comp b bei der Unteroffisier⸗Schule in Weißenfels ernannt. von

orn II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, vom 1. Juli cr. ab als Comp. Offiz zur Unteroffizier⸗Schule in Weißenfels, Becker Sec. Lt. vom Inf. Regiment Nr. 24, zur Dienstleistung bei dem Militär⸗Knaben⸗Erziehungsinstitut zu Annaburg kommandirt. Frei⸗ herr v. Gillern, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., zum Hauptm. und Battr. Chef, v. Klitzing, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, Thiemig, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, zu Pr. Lts, Langer, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art Regt Tr. 31, zum überzähl. Major mit Beibehalt der Batterie, Kredel, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm und Battr. Chef befördert. v. Flaiz, Major à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 13, kommandirt als Abtheilungs⸗Commandeur zum 1. Garde Feld⸗ Artillerie⸗Regiment, zum Mitglied der Prüfungs⸗Kommission für Hauptl. und Pr. Lts. der Feld⸗Art. ernannt. v. Heineccins, Pr. Lt. vom 2 Garde⸗Feld⸗Art. Regt., in das 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., Riensberg, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 3, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, v. Krohn, 8. t. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, in das 2. Garde⸗Feld⸗Art.

egt., Winzer, Sec. Lr. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 4 versetzt. Jumpertz, Major vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, zum Abtheil. Commandeur ernannt. Stubenrauch, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, unter Beför erung zum Premier⸗Lieutenant, in das Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 31, Friecke, Major und Batterie⸗Chef vom Feld⸗Artillerie⸗ Regt Nr. 31, in die erste Hauptmannsstelle des Feld⸗Art. Regts. Nr. 16 versetzt. Weizel, Oberst⸗Lt. à la suite des Fuß⸗Art. Bats. Nr. 14 und erster Art. Offiz. vom Platz in Straßburg i. E., zum Commandeur des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 4 ernannt. Brassart, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 3, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, Lutz, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5, zum Hauptm. und Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, Bertog, Sec. Lt. von dems. Regt.,, zum Pr. Lt., Goetsch, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, zum Hauptmann und Comp. Chef befördert. Böhm, Hauptm. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 3, unter Entbindung von der Stellung als Vorstand des Art. Depots in Breslau und unter Beförderung zum Major, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Fuß- Art. Regt. Nr. 1, Steinmetz, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art Regt. Nr. 3, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, versetzt. v. Rauch, Major und Bats. Commandeur vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 4, unter Stellung à la suite des Regiments, zum ersten Artillerie⸗Offizier vom Platz in Straßburg i. E. ernannt. Ottzenn, Hauptmann und Comp. Chef vom Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 7, unter Ernennung zum Vor⸗ stand des Art Depots in Breslau, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 3, Bialonski, Hauptm. à la suite des Fuß⸗Art Regts. Nr. 8, unter Entbindung von seinem Kommando nach Württemberg und unter Beförder. zum Major, als etatsmäß Stabsoffiz. in das Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 10, Munckel, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 9, unter Beförder. zum Pr. Lt., in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7 versetzt. Frhr. v. Eyß, Major und Bats Commandeur vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite des Regts., zum Art. Offiz vom Platz in Magdeburg ernannt. Giese, Hauptm. v. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, unter Entbindung von der Stellung als Art Offiz. vom Platz in Rastatt und unter Beförderung zum Major, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 4, Richard, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Fuß⸗Art Bat. Nr. 14, versetzt. Höfer, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Bat. Nr. 14, zum Art. Offiz, vom Platz in Rastatt ernannt. Lüttschwager, Feuerwerks⸗Premier⸗Lieutenant von der 6. Feld⸗Artillerie⸗Brigade, zum Feuerwerks⸗Hauptmann, Bodewig, Feuerwerks⸗Lieutenant vom Artillerie⸗Depot in Küstrin, zum Feuerw. Pr. Lt., Müller I., Pr. Lt. von der 1. Ingen. Insp., zum Hauptm., Stark, Zechlin, Sec. Lts. von der 1. Ingen. Insp., zu Pr. Lts., Kropf, Pr. Lt. von der 3. Ingen. Insp, zum Hauptm., Aschert, Sec. Lt. von der 4 Ingen. Insp., Fandrey, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 15, zu Pr. Lts. befördert. Roos, Hauptm. von der 2. Ing. Insp., als Comp. Chef in das Pionier⸗ Bataillon Nr. 2 versetzt. Kindermann, Major von der 4. Ingen. Insp., zum Mitglied des Ingen. Comités und gleichzeitig zum Mitglied der Prüfungskommission des Ingen. und Pion. Corps ernannt. Grimsehl, Pr. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 5, unter Be⸗ förderung zum Hauptm in die 2. Ingen. Inspektion, v. d. Che⸗ vallerie, Sec Lt. vom Eisenbahn⸗Regt,, in die 2. Ingen. Insp., v. Goedecke, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 11, Ehrlich, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 1, Meyer, Sec. Lt. vom Pion. Bat. Nr. 6, in das Eisenb. Regt, versetzt. Palmgréen, Pr. Lt. vom Feld⸗Art Regt. Nr. 9, unter Stellung à la suite dieses Regts, zur Dienstleistung als zweiter Depot⸗Offizier, zum Garde⸗Train⸗Bat. kommandirt. Richter, Hauptm. und zweiter Depot⸗Offizier vom Train⸗Bat Nr. 5, in gleicher Eigenschaft zum Garde⸗Train⸗Bat. versetzt. Fritze, Pr. Lt. vom Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 2, unter Stellung à la suite dieses Regts., zur Dienstleistung als zweiter Depot⸗Offiz. zum Train⸗Bat. Nr. 5 kommandirt. Dalmer, Sec. Lt. und Ober⸗ jäger vom Reit. Feldjäger⸗Corps, zum Pr. Lt. befördert.

19. Juni. Vogel v. Falckenstein, Gen. Major und Abthl. Chef im Großen Generalstabe, zum Commandeur der 2. Garde⸗Inf. Brig. ernannt. Winckler, Hauptm. und Comp Chef vom Jäger⸗ Bat. Nr. 6, unter Beförderung zum überzähl. Major, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 65 versetzt. v. Witzleben, Hauptm à la suite des Jäger⸗Bats. Nr. 6, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der Insp. der Jäger und Schützen, als Comp Chef in das Bat. einrangirt. Frhr. v. Maltzahn, Pr. Lt. vom Garde⸗ S et als Adjut. zur Inspektion der Jäger und Schützen kom⸗ mandirt. 8

21. Juni. v. d. Mülbe, Hauptm. und Comp. Chef vom Garde⸗Füs. Regt, unter Stellung à la suite des Garde⸗Füs. Regts., als Adjut. zur Kriegsakademie versetzt. v. Claer, Pr. Lt. à la suite des Garde⸗Füs. Regts., unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 3. Garde⸗Inf. Brig. und unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Regt. wiedereinrangirt. Sieg, Fer. Lt. vom 4. Garde⸗Regt. zu Fuß, unter Stellung à la suite des Regts., als Adjut. zur 3 Garde⸗Inf. Brig. kommandirt. des Barres, Pr. Lt. vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, kommandirt zur Unteroffizierschule in Potsdam, unter Beförderung zum Hauptmann und Stellung à la suite des Regiments, als Compagnieführer zur Unteroffizierschule in Potsdam versetzt. v. Henk, Sec. Lt. vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, zum Pr. Lt. befördert. Steinmann, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 83, unter Stellung zur Disp mit seiner Pension, zum Commandeur des Landw. Bats. Bezirks Oberlahnstein ernannt.

Im Beurlaubtenstande. 14. Juni. Fromme, Sehring, Sec. Lts. von der Res. des 2. Garde⸗Regts. zu Fuß, Scholer, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des 2. Garde⸗Landw Regts., Wolff, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des 3. Garde⸗Landw. Regts., Silber, Sec. Lieutenant vom 1. Aufgebot des Garde⸗Füs. Landw. Regiments, Oetting, Sec. Lieutenant vom 1. Aufgebot des 1. Garde⸗ Gren. Landw. Regts., v. Jagow, Roloff, Sec. Lts. von der Garde⸗Landw. Kav. 1. Aufgebots, zu Pr. Lts., Hirsch, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bats. Bezirks Lötzen, zum Hauptm., Gerlach, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 33, Thoma, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bats. Bezirks Wehlau, Poschmann, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bats. Bezirks Braunsberg, zu Pr. Lts. befördert. Frhr. v. Korff, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 4, als Res. Offiz. zum Kür. Regt. Nr. 3 versetzt. Schmidt, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 16, zum Pr. Lt. befördert. v. Michaelis, Sec. Lt. a. D. im Landw. Bats. Bezirk Bromberg, zuletzt im Inf. Regt. Nr. 72, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. bei der Landw. Iaß. 2. Aufgebots, wiederangestellt. Berg, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 16, Weigelt, Sec. Lt. von der Infanterie 1. Aufgebots des Landwehr⸗Bataillons⸗Bezirks Frankfurt a. O.,