1888 / 171 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jul 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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8 ] 8 8 Gewerbe und 6bAd. * I* Zemke S88. ri . 4 chnunggstellen der Re K. ir 1. Itallen Wi li ütute. örden. dn Mai d. J. mun 16 753 300 im Inat 24 ae Institute. Verwaltungsbehörden 8 . Fint gkt

Erste Beilage 8 28 4 de9 hlltr⸗ommüfsartas. 1. Soöiffe und zeuge. Verzeichniß der in Dienst Vom rhqhzsch⸗westfälischen M. 9⁰09 en Brotkästen Sie u Faberreuge Des Preis 72 den nlr Pens „die Rbein.⸗Wessf. ig.: 1, en Rarke b beträgt 1 5 nha

5 Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. u“ 2 Der rheinisch wastsä läberes an Ort und r 5 Von dem im Verlage von 89 Weber in Leipzig M 1

Aakkt ist im Anl aisinen betrachtet, Nemli ü12 . 2 Berlin, Dienstag, den 3. Juli 1888. , Pnen⸗ saeen duter Kec laßsen baß dien mie dee 1alI. Cmtowa. EAdseü. ; 2 der von Christ. Wilb. fn

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sterung.

. den ersten Bande (französisch⸗deu 1658321

2 n 9f 0 - v . Stadiverwaltung: Herstellung ün 6 au e in Zusammenhang zu bringen ist, wobei Uene Straßen 5. ee Siee“ Damour guf Grund der neuesten Sprachforschungen und mit. schaffungen bis nach Schluß derselben mahglichst verschoben m Dem letzten Bericht über Eisenerze ist nichts zuzufügen; Nach⸗ srage und Preise Prd dieselben Zeblieben. Der eis

des Roheisenverbandes auf die Unmöglichkeit iner Hevdab⸗ Feung der Roheisenpreise für das von den Walzwerken zur Ant⸗ fuhr bestimmte Eisen hat wieder die Frage der Nothwendigkeit einer

rachtermäßigung für Eisenerze zur Erörterun gebesßt Es ist viel⸗ ach hervorgehoben worden, von welch srecen rtheil für die rheinisch⸗westfälische Eisenindustrie die Mosestanalisation sein würde. Die Verwirklichung dieses Projekts dürfte aber, selbst wenn die sich entgegenstellenden Schwierigkeiten überwunden 55 doch noch ge⸗ raume Zeit in Anspruch nehmen. In Spiegeleisen ist die Nach⸗ frage vom Inlande zwar im Allgemeinen *ℳ befriedigende, dagegen ist der ausländische Bedarf ein sehr geringer und die Nachfrage war im Allgemeinen im abgelaufenen at weniger lebhaft als im Mai. Man notirt gegenwärtig im Siegerlande für 10 12 % manganhaltiges Spiegeleisen 57 per Tonne. Puddel⸗ roheisen ist in letzter Zeit weniger lebhaft begehrt, die Preise be⸗ haupten sich in Rheinland⸗Westfalen noch auf 50 51, auch 52 Im Siegerlande wird für Qualitätspuddeleisen sowie für weißes Stahleisen 48 49 pro Tonne notirt. Luxem⸗ burger Puddelroheisen kostet 38,70 In den übrigen Rob⸗ eisensorten sind wesentliche Aenderungen nicht zu verzeichnen. Das Stabeisengeschäft behält im Ganzen und Großen seinen ruhigen Verlauf und baben wir den ausführlichen Mittheilungen unseres letzten Berichts über die Marktlage nichts wesentlich Neues zuzufügen. Die Werke sind mit Aufträgen noch auf ein bis zwei Monate hinaus versehen. In der Ausfuhr zeigt sich leider noch immer kein energischer Aufschwung, wenn dieselbe auch vereinzelt wohl etwas reger geworden ist. Recht befriedigend sind daher die meisten Fagoneisenwalzwexke beschäftigt; dieselben sind zum größten Theil auf längere Zeit hinaus mit Aufträaͤgen keichlich versehen und die Verbandspreise werden in den meisten Fällen anstandslos bewilligt. In Bande isen laufen die Auftrãäge aus dem Inlande wieder zahlreicher ein; dieselben sind jedoch für den regelmäßigen Betrieb keineswegs ausreichend, und die Band⸗ eisenwalzwerke sind deshalb gezwungen, mit nicht unbedeutenden finan⸗ ziellen Opfern Ausfuhraufträge an sich zu ziehen. Die Grobblech⸗ walzwerke sind durchweg gut beschäftigt und die Nachfrage ist eine andauernd rege. Die Beschäftigung der Feinblechwalzwerke ist noch immer eine schwache. Walzdraht ist im Allgemeinen noch immer still, wenn auch in letzter Zeit die Aufträge etwas reger eingelaufen sind; die Nachfrage von Amerika her ist noch eine geringe. Ueber die Ge⸗ schäftslage der Maschtnenfabriken und Eisengießereien ist nichts wesentlich Neues zu berichten; dieselben sind durchweg befriedi⸗ Lrbeschäftigt Die Waggonfabriken sind ebenfalls in reger

igkeit. Vom westfälischen Kohlenmarkt berichtet die „Köln. Voltesig : Auf dem Kohlenmarkt hält die starke Nachfrage in Kokskohlen, Koks, Kessel⸗ und Ziegelkohlen an. Aber auch in allen übrigen Sorten laufen die Aufträge in regelmäßiger Folge und. ge⸗ nügender Menge ein. Die Preise sind wenig verändert und gestalten sich zur Zeit, ab Zeche und die Tonne, wie folgt: magere Förder⸗ kohle 5 5,60 ℳ, do. Stückkohle 9 9,50 ℳ, do. Nußkohle 13 15 ℳ, do Gruskohle 2—3 ℳ; Fettförderkohle 5,80 6,20 ℳ, do. Stück⸗ kohle 7—8 ℳ, do. Nußkohle (gewaschene) je nach Größe 6 9 ℳ; lammförderkohle 5,80 6,80 ℳ, do. Stückkohle 7,60 8,40 ℳ, do. ußkohle (gewaschene) je nach Größe 6 8,80 ℳ, do. Nußgruskohle 4,50 5,20 ℳ, do. Gruskohle 3 3,50 ℳ; Gaskohle 6,60 8,50 ℳ, Kokskohle 5 5,80 ℳ, Gießerei⸗Koks 9,50 11 ℳ, Hochofen⸗Koks 9 9,50 ℳ, Nuß⸗Koks 9,50 10,50 Wie wir aus dem Jahresbericht des Export⸗Muster⸗ lagers Stuttgart für 1887/88 ersehen, hat das 6. Geschäftsjahr wiederum in erfreulicher Weise den Beweis geliefert, daß die Thätig⸗ keit der Gesellschaft eine erfolgreiche ist, und daß die Bestrebungen derselben zur Hebung⸗ des Exports und zur Erschließung neuer Absatzgebiete von Jahr zu Jahr reichere Früchte tragen. Die Mitgliederzahl ist auf 320 gestiegen, die Zahl der Besucher des Lagers belief sich auf 196, die Gefammtzahl der Aufträge auf 1403. Die Finanzlage der Gesellschaft ist eine durchaus befriedigende, da die Einnahmen noch einen Ueberschuß über die Ausgaben ergeben haben.

London, 2. Juli. (W. T. B.) Wollauktion.

sehr animirt. Preise fest.

Glasgow, 2. Juli. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 6500 Tonnen gegen 5100 Tonnen in derselben Woche des vorigen Jahres. „Bradford, 2. Juli. (W. T. B.) In Wolle Käufer zurückhaltend, Tendenz zu Gunsten der Käufer, auch Croßbreds und erinowolle fest, thätig, Garne ruhig, zu Gunsten der Käufer. Washington, 2. Juli. (W. T. B.) Die Schuld der EEE“ Staaten Crt 9 Mon Juni um 14 429 502 oll. abgenommen, im atsschatz befanden sich ult. 629 854 089 Doll. 1—“ 1“

legung der neuen deutschen Orth

Spra ron Schuster⸗Rögnier“

g Preil der Lieferung 60 ₰.

Dr. F

der Gesundheit.“

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IF in strenger Selbstbeschränkung Hauptgefahr der populären Bücher auf diesem Gebiet, so jeicht dem Laien zu viel geben, ihn veranlassen, Beobachtetem falsche Schlüsse zu ziehen, erde. auch deshalb nennen, weil sie nicht uüͤber den Rahmen des dem gebildeten Mittelstand Erreichbaren hinausgreifen, nicht Unausführ⸗ bares fordern; und daß der klare, durchaus werthpolle Inhalt in einer ddlen, ansprechenden, schlichten Varstellung geboten wird, macht das 24 uch zu einer dankenswerthen Erscheinung, welche einen ebenso dank⸗ baren Leferkreis finden möge, wie die frühere Veröffentlichung des Autors: Johnston's Chemie des täglichen Lebens. Ein ausführliches, sorgfältig geordnetes Sach⸗ und Namenregister erleichtert den Ge⸗ brauch und die Wiederauffindung des dem Gedächtniß Entschwun⸗ denen Druck und Papier, wie die ganze Ausstattung, lassen nichts

zu wünschen. .

Mit Juli d. J. erscheint im Verlage von Georg Böhme in Leipzig: „Zeitschrift für Agrarpolitik. Organ zur Förderung und Vertretung landwirthschaftlicher Interessen auf den Gebieten der Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft.“ Unter Mitwirkung von Oekonomie⸗Rath Dr. Bürstenbinder in Braun⸗ schweig ꝛc, herausgegeben von Dr. Kuno Frankenstein. Monatlich 2 Hefte von mindestens je 3 Druckbogen gr. 80. 12 Hefte bilden einen Band. Abonnementspreis pro Quartal 3,60 Man abonnirt bei jeder Buchhandlung, Postanstalt und bei der Verlagsbuchhandlung. In dem Prospekt n es: „Das Fehlen einer Zeitschrift, welche den unzähligen, in Beziehung zur Landwirth⸗ schaft stehenden volkswirthschaftlichen Fragen ihre ganze Auf⸗ merksamkeit widmet, ist rvon Jahr zu Jahr immer fühlbarer ge⸗ worden. Denn weder die staatswissenschaftlichen Fachblätter, welche bei dem großen Umfange ihres Arbeitsfeldes das Gebiet der Agrar⸗ politik nur von Zeit zu Zeit streifen können, noch die vielen landwirth⸗ schaftlichen Zeitungen, welche der Hauptsache nach der Praxis zu dienen und Fragen der landwirthschaftlichen Technik zu erörtern die Aufgabe haben, sind im Stande, der immer mächtiger werdenden Be⸗ wegung zur Besserung der landwirthschaftlichen Lage klärend und fördernd in geeigneter Weise zur Seite zu stehen. Diesem überaus fühlbaren Mangel abzuhelfen, ist alleinige Aufgabe der „Zeitschrift für Agrar⸗ politik“, somit jede Konkurrenzstellung des neuen Unternehmens anderen bereits bestehenden Zeilschriften gegenüber vollständig ausgeschlossen... Das Mitte Juli zur Ausgabe gelangende erste Heft wird enthalten: 1 Abhandlungen: Schwebende Agrarfragen. I. Von Dr. Kuno Fre acenn Zur Hebung der Schlachtviehpreise in Lothringen Von

Gerdolle. II. Landwirthschaftliche Gesetzgebung und Verwal⸗ tung: Die Bestimmungen des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetz⸗ buches für das Deutsche Reich über Pfandrecht und Grundschuld u. s. w. —. III. Agrarstatistik: Zur Statistit des landwirthschaftlichen Grund⸗ 5 h- in der Provinz Pommern. IV. Kleinere Mittheilungen. V. Orell 8

„— Im Verlage von Orell Füßli u. Co. in Zürich ist soeben er⸗ schienen: „Achtzig Touristen⸗Karten für chweizer⸗ Reisen . Preis 1 Das sehr empfehlenswerthe Reisehandbuch von Jwan von Tschudi, dem die Karten des vorliegenden Büchelchens entnommen sind, ist infolge seiner erstaunlichen Reich⸗ haltigkeit zu einem umfangreichen Bande herangewachsen. Um das Format des Buches etwas handlicher zu gestalten, ohne dem Inhalt desselben Eintrag zu thun, hat sich die Verlagsbuchhandlung zu einer Separatausgabe sämmtlicher Spezialkarten entschlossen. Dadurch ist dem Reisenden die Möglichkeit geboten, die kunstvollen Kärtchen als bequemen Taschenatlas fortwährend bei der Hand zu haben.

1 Land⸗ und Forstwirthschaft.

St. Petersburg, 2. Juli. (W. T. B.) Nach dem jüngsten offiziellen Bericht sind die Exnteaussichten in R. b1 degesten Allgemeinen sehr günstige. Der Stand des Wintergetreides ist ein sehr hoffnungsvoller und läßt sich kaum noch eine Verschlechterung befürchten; derselbe kann eine bessere als mittlere, sogar eine gute Ernte ergeben; auch das Sommergetreide steht sehr gut.

onzentrirt hat,

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unde⸗ ographie neu bearbeiteten fünstehnten Auflage des ebeet ac⸗ der deutschen und fran⸗ 9* 16 12 e sind speben errschienen Lieferung 3 und 4, welche die Wörter von campanaes bis

4 ephuer bezw. von consommable bis devétissement enthalten.

1 Fr DVornblüth: „Gesundheitspflege in Haus und Familie. Praktische Beiträge r Erbaltung und Förderung 11 Preis 5 ℳ, geb. 6 Verlag von Carl Krabbe in Stuttgart. Dem Arzt in die Hand zu arbeiten, dem Gesunden Natbh zu ertheilen, wie er sich sein köstliches Gut zu erhalten habe, isst die Aufgabe, die sich der Verfasser gestellt hat, und auf die er 84 damit eine die aus . n vermieden „Praktisch“ dürfen sich diese Beiträge zur Gesundheitslehre

Tendenz

werden.

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472 2 8 Verkehro Banstaftelnn . Goeben erschden :Reichs⸗Kurs buch (Nusgaße Pr. h. Juli 1888) Ue der Eisenbahn⸗, Post, und Dampfschiffverbindungen in Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Schweiz, der badeutenderen Verbindungen der übrigen Theile Europag und der Verbindungen mit außereuropäischen Ländern. Beuͤrbeitet im bureau des Reichs⸗Postamts. Mit einex Karte von Deutschlauh öI frender 82 1 8. erlas von⸗ Juling ringer, Berlin N., onbijouplatz 3. usgegeben am 1. Jusij 1888. (Preis 2 ℳ) .. 8 88 8 1 amburg, 2. Juli. (W. T. B.) Die Postdampfer „Polaria“ und „Kehnwieder der Hamburg⸗Amerika⸗ nischen Packetfahrt⸗Aktiengesellschaft sind, von Hamburg kommend, ersterer gestern 9 Uhr Morgens in New⸗York, letzterer gestern in Veracruz eingetroffen. 9 3. Juli. (W. T. B.) Der Postdampfer „Rhaetia⸗ der Hamburg⸗Amerikanischen gesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute früh 3 Uht auf der Elbe angekommen. London, 2. Juli. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Tartar“ ist heute auf der Ausreise von Lissabon abgegangen.

1“ Theater und Mufik.

In der Mittwoch⸗Aufführung von Verdi’s „Traviata“ in Kroll's Theater, in welcher Emilia Stephani von der Kaiserlich rüssischen Hof⸗Oper in St. Petersburg die Titelrolle singt, giebt Hr. Heuckeshoven den „Alfred“ und Hr. Fricke den „Georg Germont“. Die russische Gastin singt die Partie der „Traviata“ in deutscher Sprache. Kammersänger Paul Bulß wiederholt am naächsten Dienstag noch einmal den „Hans Heiling“, der am Sonntag das völlig ausverkaufte Haus zu enthusiastischem Beifall hinriß. Für Miß Mary Howe, deren Operndebuts von dem Berliner Publikum so warm aufgenommen worden sind, steht leider infolge ihrer ameri⸗ kanischen Verpflichtungen am Freitag der letzte Gastabend bevor. Die junge Künstlerin wird noch einmal in den Hauptscenen der von ihr hier gesungenen drei Opern auftreten, und zwar mit der Wahnsinnsscene aus „Lucia von Lammermoor“ und mit dem dritten Akte der „Nachtwandlerin“ schließen. Den mittleren Theil dieses interessanten Programms bildet der 2. Akt aus dem „Barbier von Sevilla“ mit der Unterrichtsscene und den dazu gehörigen Einlagen.

Mannigfaltiges.

Kopenhagen, 2. Juli. (W. T. B) Die Eröffnung der deutschen Abtheilung der hiesigen Ausstellung findet 8— 6. d. in Gegenwart des Königs und der Königin von Sachsen statt. Das heute von der dänischen Presse zu Ehren der fremden Journa⸗ listen in Skodsborg veranstaltete Fest war von etwa 200 Theilnehmern Bäder⸗Statistik. Baden⸗Baden bis zum 29. Juni (Fremde)... Burtscheid bis zum 28 Juni (Fremde) . Elster bis zum 25. Juni (außer 353 vorübergehend sich auf⸗ haltenden Fremden, Kurgäste) . . . . . . . . ... Geclalkomig bis zum 19. Juni (außer 36 Durchreisenden, öe4“/ Kranz (Ostpr.) am 15. Juni (anwesende Kurgäste). Neuenahr bis zum 30. Juni (Fremde) . . . .. Neuhäuser am 15. Juni (anwesende Kurgäste) .. . Oeynhausen bis zum 29. Juni (außer 3921 Durchreisenden, .)0”a. zum 1. Juli (außer 1682 Passanten⸗Parteien, Reinerz bis zum 30. Juni (außer 684 Familien mit 784 Pers. Erholungsgästen, 700 Fam. mit Pers. als Erholungsg.) Schlangenbad bis zum 20 Juni . . . .. ..... Sooden a. d Werra bis zum 22. Juni (176 Nummern). Sylt bis zum 29 Juni (Kurgäste und Durchreisende). Teinach (Württ. Schwarzwald) bis zum 28. Juni Wildungen bis zum 26. Juni (879 Nrn.) 1 ,083 Wilhelmshöhe bis zum 15. Juni (Kurg. u. Durchreisende) 780 Wolkenstein bis zum 25. Juni (158 Parteien) . 190 VVon anderen Bädern wurden besucht: Karlsruh (Schlesien) bis jetzt von 57 Pers., Königsdorff⸗Jastrzemb O.⸗S. bis zum 12. Juni von 70 Kurgästen und 110 Erbolungsgästen und durchreisenden

Personen 18 667 622

288 273

Wetterbericht vom 3. Juli 1888, 8 Uhr Morgens.

über Deutschland

0 Celsius

red. in Millim 50 C. = 40 ϑ

Temperatur

bis zu 6 und 7

in

2

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp

Mullaghmore 748 Aberdeen 7745 Christiansue A754

von etwa 740 mm über der westlichen Nordsee, die Witterungslage West⸗ und Central⸗Europas be⸗ herrschend. Während über dem Kanal ein stellen⸗ weiser stürmischer West, sind die Winde über Central⸗ Europa bei meist mäßiger Stärke noch südwestliche,

und regnerisch; die Temperatur liegt noch vielfach Grad unter der normalen; allenthalben fiel Regen. Breslau aus Nord.

Fremden. Anwesend waren am 15. Juni: in Neukuhren 80, in

Reuschen 52 und in Schwarzort 60 Kurgäste.

Donnerstag: Gastspiel des Königl.

Vorstellung, Abends bei brillanter leuchtung des Sommergartens:

ist das Wetter Concert.

allgemein trübe fast Obere Wolken ziehen über

Deutsche Seewarte. spiel

Partie Piquet.

Kopenhagen ann 754 Stockholm 753 Haparanda. 752 St Petersburg 751 Moskau... 750 Cork, Queens⸗ towmn.. Ider.. be-. aumburg.. Swinemünde Neufahrwasser Memel. Münster.. Karlsruhe.. Wiesbaden. München.. Chemniß.. Berlin... Wien. Breslau 761 Triest 762

¹) Nachts und Früh Regen. Uebersicht der Witterung.

Das gestern im Westen erschienene Minimum ist

ostwärts fortgeschritten und liegt heute mit einer Tiefe

752 750 750 753 756 757 755 754 759 758 762 759 757 762

G. 88

Anfang 7 ½ Uhr.

ScSGG;G

( CGC 8 8 0

8 H

Triple⸗Concert.

8 2 F=

wolkenlos wolkig

[bedeckt 21

Gesangs⸗

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1111“

Theater⸗Anzeigen.

Bictoria-Theater. neuer Ausstattung, zum 14. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Ausstattungsstück in 12 Bildern.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Mittwoch: Pariser Leben. in 4 Akten, nach dem Französischen des Meilhac und Halévy von Treumann. 8

Im prachtvollen Park um 6 Uhr: Großes Concert der serbischen Tambura⸗

49 8 uns Znstamet. onnerstag: Im Theater: er Leben.

1 Park: Großes Triple⸗Concert. Auftreten saereinden

2 und Instrumental⸗Künstler.

2 der Tambura⸗Kapelle.

Kroll's Theater. Mittwoch: Gastspiel der Emilia Stephani von der Kaiserl. Hofoper i St. Petersburg: Heeekenan⸗ Emilia Stephani.)

Doppel⸗Concert.

Mittwoch: Mit gänzlich nation des Gartens.

wahnsinnig. Dopp.⸗Concert.

Theater. gesellschaften.

2 Sächs, Kammer⸗ sängers Hrn. Paul Bulß. Hans Heiling. Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der

Großes Doppel⸗

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: 10. große Volks⸗Vorstellung zu halben Kassenpreisen. spiel des Königlich Württembergischen Hofschau⸗ spielers Carl Wiene. Sie ist wahnsinnig.

Vor, während und nach der Vorstellung: Großes * Auftreten der Wiener Volks⸗ sängergesellschaft Kriebaum u. Nowak, des ersten Schwedischen Damen⸗Sextetts. Brillante Illumi⸗

Donnerstag: 10. Gastspiel des Königl. Württem⸗ bergischen Hofschauspielers Carl Wiene. Eine Partie Piquet.

Auftreten sämmtlicher Saͤnger⸗

Geboren: Ein Sohn: HKrn. Dr. Grittner (Grottkau). Hrn. Pastor Werkenthin (Kloster Leubus). Hrn Dr. Enke (Magdeburg). Eine Tochter: Hrn. Hans Fechner (Berlin) Hrn. Hauptmann von Ranke (Berlin). Hrn. Hauptmann a. D. Ulrich von Lemcke (Werni⸗ gerode). Hrn. Dr. Ulrich Jahn (Berlin). Fen. Fes nas . de la Chaux (Gum⸗ innen).

Gestorben: Hr. General⸗Major Oskar Kausch (Königsberg i. Pr.) Frau Emilie Bertelsmann, geb. von Laer (Bielefeld). Frau Severine von Sevdlitz, geb. von Dziembowska (Posen). Hr. Ober⸗Controleur a. D. Otto Ludwig Engel (Berlin). Frau Pauline Gern, geb. Gleich (Berlin). Frau Thierarzt Helene Müller, geb. Moritz (Berlin). Frau Rechnungs⸗Rath Auguste Claus, geb. Reichard (Steglitz). Hr. Kreis⸗ Schulinspektor a. D. Pfarrer Philipp Pichier (Oeynhausen). Frau Sophie Schmidt, geb. Bormann (Nordhausen). Hr. Gutsbesitzer Franz Sinagowitz (Preußlaucken). Frau Hen⸗ riette Magnet, geb. Gärtner (Magdeburg).

elektrischer Be⸗

9. Gast⸗

Eine

Sie ist Großes

Komische Operette

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mit Hrn. Pastor Blumberg).

Verehelicht: Hr.

Concert Bürgermeister

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mit Frl. Hedwi (Violetta: Hr. Filbert

La Traviata. (Magdeburg- Berlin).

Frl. Bresgen (Ratibor Dessau). H . D. Max ven Borries mit Frl. Theodora Kindler (Breslau). Hr. Dr. Georg Schmilinsky

itzau (Friedrichsb

erg Templin). verth mit Frl. 2

Familien⸗Nachrichten. Sa

1 6 Verlobt; Frl. Edith Kob mit Hrn. Avpotheken⸗ Kapelle (Miklos Istvan). Auftreten erster Gesangs⸗ besier 5r gr Elisabeth Link mit Hrn Dr. phil August Reuter

Frl. Sophie Bünger tto Hoffmann (Parchau

Verlag der Expedition (Scho lz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Ansant, Weisa hr, Wüͤdrkafteiß Ree 40“ Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

und die Inhal abe zu Nr. 5 des öffent⸗

lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf

Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 25. bis 30. Juni 1888.

Redacteur: Riedel.

Bernert mit r. Major

lice Pauliz

Vorazichlag 144 161 Frs. Kaution 30% deß Suhmisstonssumme.

ampfschiffe;

Packetfahri⸗Aktien⸗

gesonderten Räumen der öffentlichen Niederlage, welche für

trragen hat, zugelassen werden.

Bekanntmachung.

Der Bundesrath hat in den Sitzungen vom 8. Juni J. und 21. Juni d. J. beschlossen:

I. Das nachstehend abgedruckte Privatlager⸗Regulativ und das nachstehend abgedruckte Weinlager⸗Regulativ treten am 1. Juli d. J. in Kraft; mit diesem Zeitpunkte treten die zur Zeit gültigen Regulative für Privatlager, für Theilungslager und betreffend die Zollerleichterungen für den Handel mit fremden Weinen und Spirituosen außer Geltung.

II. Mit dem zu I bezeichneten Zeitpunkt wird das Nie⸗ derlage⸗Regulativ dahin abgeändert, das

1) im §. 29 die folgenden Sätze gestrichen werden:

„Bei' Berechnung der Lagerzeit ist die in anderen Niederlagen oder in Privatlagern, welche unter amtlichem Mitverschluß stehen, nicht jedoch die in freien Niederlagen zugebrachte Zeit zu berücksichtigen. ““

Die für beschränkte Niederlagen bewilligte Frist wird ohne Rücksicht auf die etwa bereits in anderen Niederlagen stattgehabte Lagerung gewährt; doch darf die Lagerzeit im Ganzen 5 Jahre nicht überschreiten.“

2) hinter §. 40 folgender neuer Paragraph mit dem Marginale „VI. eingeschaltet wird:

8* a. 2.

Theilungslager unter Mitverschluß der Zollverwaltung

(§. 1 Litt. b des Privatlager⸗Regulativs) können auch in ab⸗

sich verschließbar sind und für deren Einrichtung und Unter⸗ haltung der Niederleger nach Anleitung des Amts Sorge zu

Derartige Theilungslager sind im Allgemeinen nach den Bestimmungen des Niederlage⸗Regulativs und den für die betreffende Niederlage bezüglich der Theilungslager erlassenen besonderen Vorschriften zu behandeln.

Auf Wein⸗ und Spirituosen⸗Theilungslager in öffentlichen Niederlagen finden die Bestimmungen in den §§. 1 bis 10 des Weinlager⸗Regulativs mit der Maßgabe Anwendung, daß die Gestattung eines solchen Lagers nicht an die Bedingung eines bestimmten Lagerbestandes (§. 2 a. a. O.) geknüpft ist.

Bei anderen zu derartigen Theilungslagern zugelassenen Flüssigkeiten, mit Ausnahme von Mineralöbl, können nach Anordnung der Direktivbehörde die vorstehenden Bestimmungen ebenfalls in Anwendung gebracht werden.. 1

3) das Marginale des §. 41 die Ziffer VII erhält.

Berlin, den 24. Juni 1888. Der Reichskanzler. In Vertretung: Jacobi.

Privatlager⸗Regulativ.

Allgemeine Bestimmungen. A. Arten Fr

In Privaträumen können Waaren, auf denen ein Zollanspruch haftet, unter oder ohne Mitverschluß der Zollbehörde niedergelegt werden.

Die Privatlager (Vereinszollgesetz §. 108) sind: *

a. Transitlager, wenn die Identität der einzelnen Kolli der Regel nach festgehalten wird und die zu lagernden Waaren zum Absatz im Zollgetiet vnd Pugleich oder ausschließlich zum Absatz nach dem Aus⸗

de bestimmt sind; wenn die Festhaltung der Identität der ein⸗ zelnen Kolli nicht stattfindet, gleichviel ob die zu lagernden Waaren ausschließlich zum Absatz im Zollgebiet oder zugleich oder ausschließ⸗ lich zum Absatz nach dem Auslande bestimmt sind;

c. Kreditlager, wenn die Waaren zum Absatz im Zollgebiet be⸗ stimmt und nur zur Sicherung des darauf ruhenden, aber kreditirten Eingangszolles niedergelegt sind. v 1XX“

B. Bewilligung des Lagers.

Privatlager sind in der Regel nur am Sitze einer mit zwei Beamten besetzten Zoll⸗ oder Steuerstelle gestattet.

Dieselben werden lediglich an Gewerbetreibende bewilligt, welche kaufmännische Bücher ordnungsmäßig führen, das Vertrauen der Ver⸗ waltung genießen und entweder selbst am Lagerorte wohnen oder einen dort wohnhaften gecigneten Vertreter bestellen.

Ein Privatlager kann bewilligt werden, je nachdem ein niß im Interesse des Verkehrs anzuerkennen ist,

für alle Waarengattungen, welche nach den bestehenden Vorschriften auf Privatlager der in Rede stehenden Art genommen werden dürfen, b

oder für einzelne bestimmte Gattungen derartiger Waaren.

Ueber die Bewilligung, welche jederzeit widerruflich ist, entscheidet die Direktivbehörde. 16 1

Daß ein Absatz der in Transitlagern gelagerten Waaren nach dem Auslande wirklich stattgefunden hat, ist für das Fortbestehen dieser Lager nicht erforderlich.

C. Lagerräume,

Die für ein Privatlager bestimmten Räume müssen so beschaffen sein, daß die Güter darin abgesondert von anderen Waaren gelagert werden können. Bei Lagern unter Mitverschluß der Zollbehörde be⸗ darf es überdies einer so vollständigen Abschließung, daß ohne Lösung des amtlichen Verschlusses oder leicht wahrnehmbare Beschädigung der Umschließung des Lagerraums Waaren weder in letzteren gebracht, noch aus demselben entfernt werden können.

Der Lager⸗Inhaber hat den amtlichen Anforderungen in Bezug auf die sichernde Einrichtung der Lagerräume Folge zu leisten. 8

Der zollamtliche Verschluß geschieht mittelst besonderer Kunst⸗ schloͤsser, welche die Zollverwaltung auf Kosten des Lager⸗Inhabers liefert und nach Auflösung 88 Shefts heh ret Eine Erstattung der Anschaffungskosten findet hierbei nicht statt. 8 1

Scassana gaer zollamtlichem Mitrerschluß sind Seitens des Lager⸗Inhabers stets unter seinem Privatverschluß zu halten.

D. Haftpflicht des Lager⸗Inhabers. Sicherheitsleistung. 4

Bedürf⸗

Der Lager⸗Inhaber haftet für die tarifmäßigen Zollgefälle, welche auf den zu Privatlager abgelassenen Waaren ruhen, und zwar bei Kreditlagern unbedingt nach Maßgabe des bei der Verabfolgung zum Lager festgestellten Gewichts und ohne Rücksicht auf eine daran während der Lagerung durch natürliche Einflüsse oder zufällige Ereig⸗ nisse eingetretene Abminderung oder Zerstörung.

der Abgabe an anderen Orten, oder die Aufnahme der Waaren in ein anderes unverzolltes Lager oder endlich die Ausfuhr derselben in vor⸗ geschriebener Art nachgewiesen wird. Eine Ausnahme von dieser Vorschrift findet bezüglich solcher an sich zollpflichtiger Waaren statt, welche nach den bezüglich derselben ergangenen besonderen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen zu einem er⸗ mäßigten Zollsatze, beziehungsweise zollfrei abgelassen werden dürfen. Derartige Waaren sind, wenn die bestimmungsmäßigen Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden, auch von Transit⸗ und Theilungs⸗ lagern ohne amtlichen Mitverschluß zu dem ermäßigten Zollsatze, be⸗ ziehungsweise zollfrei abzulassen. Bei Transit⸗ und bei Theilungslagern, welche unter amtlichem Mitverschluß stehen, finden die Bestimmungen in dem §. 103 des Vereinszollgesetzes Anwendung (Vereinszollgesetz §. 108). 1 Rücksichtlich der zu leistenden Sicherheit gelten die von der obersten Landes⸗Finanzbehörde getroffenen Bestimmungen. E. Antrag auf Bewilligung.

Das Gesuch um Bewilligung eines Privatlagers ist unter räherer Bezeichnung der Art desselben beim Havptamt einzureichen. In dem Gesuche sind die Lagerräume, unter Beschreibung der einzelnen Theile, anzumelden, auch ist anzugeben, ob das Privatlager gewünscht wird für alle Waarengattungen, welche nach den bestehenden Bestimmungen auf Privatlager der beantragten Art genommen werden dürfen, oder für einzelne bestimmte Gattungen derartiger Waaren. Letzterenfalls sind diese mit ihrer tarifmäßigen Benennung namhaft zu machen. Ferner ist in dem Gesuche der Zollwerth der in das Lager aufzu⸗ nehmenden Waaren anzugeben und anzuzeigen, in welcher Weise die etwa zu leistende Sicherheit (§. 4) bestellt werden sol.

Veränderungen an den Lagerräumen unterliegen gleichfalls der Anmeldung und bedürfen der vorgängigen Genehmigung durch das Hauptamt. F. Anmeldung zum Lager.

Die Anmeldung der Waaren zum Privatlager geschieht nach den Vorschriften des §. 6 des Niederlage⸗Regulativs. 8 1

Zur Anmeldung der von einer öffentlichen Niederlage, einem Transit⸗ oder einem Theilungslager auf ein Privatlager desselben Ortes übergehenden Waaren dient ein Duplikat der Abmeldung, welches von dem Anmelder zur Anerkennung des Zuganges der Waaren auf sein Lager mitvollzogen wird.

Die Direktivbehörde kann für die Anmeldung Minimalgrenzen festsetzen.

G. Befeta e zum Lager.

der Waaren

Die Revision der zur Aufnahme in ein Privatlager bestimmten Waaren hat im Allgemeinen nach Vorschrift des §. 7 des Niederlage⸗ Regulativs, und zwar in der Regel an ordentlicher Amtsstelle zu geschehen, von welcher aus der Transport zu den unter Mitverschluß der Zollbehörde stehenden Lagern amtlich zu kontroliren ist. Ueber die Zulä;sigkeit der Abfertigung an einem anderen Orte ꝛentscheidet der Amtsvorstand, welcher zugleich nach Maßgabe der hierüber be⸗ stehenden besonderen Vorschriften Bestimmung treffen wird, ob und inwieweit der Lager⸗Inhaber für diese Begünstiguug eine Vergütung an die Zollverwaltung zu zahlen hat. 8

H. Kotskafherensa.

Für jedes Transit⸗ und Kreditlager wird bei dem Amt ein Konto in dem Niederlage⸗Register eröffnet. 8

Ueber die zu Theilungslagern abgelassenen Waaren ist ein be⸗ sonderes Niederlage⸗Register, und zwar, wenn die Direktivbehörde nicht anders bestimmt, in Jahresabschnitten nach dem Muster A zu führen, in welchem für jedes Theilungslager ein besonderes Konto eröffnet wird.

Die An⸗ und Abschreibung der Waaren erfolgt

a. bei den Transitlagern unter amtlichem Mitverschluß nach dem Bruttogewicht, das Nettogewicht ist daneben nur anzuschreiben, wenn die Nettoverwiegung der Waaren stattgefunden hat;

b. bei den Transitlagern ohne amtlichen Mitverschluß, bei den Theilungslagern und den Kreditlagern nach dem Nettogewicht oder, soweit die Waaren nach dem Bruttogewicht zu verzollen sind, nach diesem. Neben dem Nettogewicht ist bei Transitlagern ohne amtlichen Mitverschluß auch das Bruttogewicht zu vermerken. 8

Waaren, welche einem Stückzollsatze unterliegen, sind nach der Stückzahl an⸗ und abzuschreiben. 1

Bei Theilungslagern sind Umhüllungen oder Einlagen der Waaren, welche nach den bestehenden Vorschriften zum Nettogewicht gerechnet werden, bei der Anschreibung zu bezeichnen, z. B. seidene Bänder mit Rollen. Ebenso ist bei Brutto zu verzollenden Waaren, welche im verpackten 8h- auf das Lager kommen, die Art der

schließungen anzugeben. 1 B deesenten Tarifnummer oder derselben Unterabtheilung einer Tarifnummer, welche in verschiedenartigen, einen wesentlichen Einfluß auf den Zollbetrag ausübenden Akkommodationen eingehen, z. B. seidene und halbseidene Bänder mit Rollen oder dergleichen ohne Rollen im Innern, gelangen getrennt zur Anschreibung.

J. Revision und des Lagers.

Der Zollverwaltung steht jederzeit die Revision des Lagers frei. Der d. Sahhaße 8 ein Vertreter desselben hat der Revision bei⸗ zuwohren und ist verpflichtet, auf Verlangen eine Bestandsdeklaration nach Muster B abzugeben, sowie die zur Vornahme der Revision erforderlichen Vorkehrungen nach Anweisung der dieselbe leitenden Beamten zu treffen und die nöthigen Handleistungen auf eigene Kosten und Gefahr verrichten zu lassen. Namentlich müssen für das Lager ausreichende geaichte Waagen und Gewichte stets zur Verfügung stehen.

Wann und in welchem Umfange die Lagerrevisionen stattzufinden haben, bestimmt die Direktivbehörde, soweit nicht darüber in dem §. 16 Anordnung getroffen ist. Peeesig. ghe 89 Oeffnung der unter amtlichem Mitverschluß befindlichen Privatlager ist nach Maßgabe der verfügbaren Beamten⸗ kräfte thunlichst bald zu entsprechen.

Die Zeit und Dauer der Offenhaltung wird für die einzelnen Lager nach Bedürfniß vom Amt bestimmt. 4 1 8

Für die amtliche Bewachung der Lager während ihrer Oeffnung kann von den Lager⸗Inhabern eine Gebühr gefordert werden, welche jedoch den Betrag von 3 für den Tag und den Beamten nicht überschreiten darf. 8 K. Lagerfrist.

§. 10.

Die auf Kreditlager gebrachten Waaren dürfen in der Regel in demselben nicht über sechs Monate lagern. Diese Frist wird ohne Rücksicht auf die etwa bereits in anderen Niederlagen stattgehabte Lagerung gewährt. Mit Genehmigung der Direktivbehörde kann aus⸗ nahmsweise in einzelnen Fällen eine Verlängerung der Lagerfrist ein⸗ treten, jedoch darf sich die verlängerte Lagerfrist nicht über das Kalenderjahr der Einlagerung hinaus eristrecken. 8

Die auf Transit⸗ und Theilungslager gebrachten Waaren dürfen dortselbst in der Regel nicht über füng Jahre lagern. Wird aus Waaren, welche zu verschiedenen Zeiten auf das Transitlager gebracht sind,

Für Theilungslager ist die Einhaltung der Lagerfrist in der Art zu ontroliren, daß jede abgemeldete Post und die zollfrei belassenen Lagerabgänge auf die am längsten lagernde Menge abgeschrieben werden; nach Ablauf von fünf Jahren muß eine der Anschreibung entsprechende Menge der Waaren von der betreffenden Gattung zur Abschreibung gelangt sein. Mit Genehmigung der Direktivbehörde kann ausnahmsweise in einzelnen Fällen eine Verlängerung der für Transit⸗ und Theilungslager bestimmten Lagerfrist eintreten. L. Fnbelan 8 Lagers.

Das Recht zur Haltung des Lagers erlischt: 1

1) 26üs Erklärung des Lager⸗Inhabers, daß er das Lager aufgebe, durch die Uebertragung des Geschäfts, zu dessen Gunsten das Lager bewilligt worden, auf einen Anderen, durch den Tod des Lager⸗ Inhabers oder die Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen, sofern nicht die Direktivbehörde den Uebergang auf die Geschäfts⸗ nachfolger, die Erben oder die Konkursmasse genehmigt; dahingehen⸗ den Anträgen ist, wenn nicht besondere Anstände bestehen, zu ent⸗ sprechen; e 1

2) durch Ablauf der Zeitdauer der Bewilligung, sowie durch Zurücknahme der letzteren Seitens der Direktivbehörde. Die Zurück⸗ nahme kann insbesondere erfolgen, wenn der Lager⸗Inhaber in Berich⸗ tigung der Zollgefälle für die Lagergüter sich säumig zeigt oder Be⸗ denken gegen die Zahlungsfähigkeit desselben entstehen, desgleichen wenn von demselben oder den Personen, welche er nach §. 153 Nr. 1 des Vereinszollgesetzes zu vertreten hat, Defrauden und Ordnungs⸗ widrigkeiten in Bezug auf das Lager verübt werden. In allen Fällen des Aufhörens eines Privatlagers ist sofort das ganze Lager zu verzollen, soweit nicht die Direktivbehörde Auf⸗ schub gewährt, oder bei Transit⸗ und Theilungslagern die Waaren innerhalb einer von genannter Behörde zu bestimmenden Frist unter Begleitscheinkontrole oder in einer im §. 4 Absatz 2 vorgesehenen Weise abgefertigt, beziehungsweise auf ein anderes Lager desselben Orts übertragen werden.

8 II. Besondere Bestimmungen.

A. Transitlager unter amtlichem Mitverschluß.

Auf Transitlager unter amtlichem Mitverschluß finden die Be⸗ stimmungen des Niederlage Regulativs Anwendung, soweit nicht in diesem Regulativ etwas Anderes angeordnet ist.

Auf Antrag der Betheiligten kann, ohne daß das ganze Lager dadurch die Eigenschaft eines Transitlagers verliert, für einzelne be⸗ stimmte Waarenmengen oder „Gattungen ausnahmsweise von der Festhaltung der Identität der einzelnen Kolli abgesehen und in Folge dessen die Behandlung, Umpackung und Theilung der gelagerten Waaren in gleicher Weise wie in einem Theilungslager unter amt⸗ licher Aufsicht zugelassen werden. Die Direktivbehörde entscheidet über die Zulässigkeit solcher Ausnahmen und regelt das wertere Ver⸗

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fahren für dieselben. B. Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß. 1) Gegenstände der Lagerung.

§. 13. 1“ Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß sind zulässig für Waa⸗ ren, wefa met keinem höheren Eingangszoll als 3 für 100 kg belegt, oder welche in dem beifolgenden Verzeichnisse (Anlage C) auf⸗ ührt sind. geran. oberste Landes⸗Finanzbehörde kann ausnahmsweise auch an⸗ dere mit keinem höheren Eingangszoll als 6 für 100 kg belegte Gegenstände zulassen, wenn ein Verkehrsbedürfniß anzuerkennen ist und im Interesse der Zollsicherheit keine Bedenken entgegenstehen. 2) Behandlung während gr Lagerung. Umpackung. Die Umpackung, Theilung, auch Bearbeitung der Waaren zum weck der Sortirung, Reinigung, Erhaltung ꝛc. ist während der Lagerung gestattet. Eine weitergehende Behandlung der Waaren ist zulässig, wenn diese dadurch nicht eine Veränderung erleiden, welche eine andere Benennung oder die Unterordnung unter einen anderen Tarifsatz zur Folge haben würde. Ausnahmen von dieser Beschrän⸗ kung bedürfen der Genehmigung der obersten Landes⸗Finanzbehörde. „Eine Umpackung oder sonstige Bearbeitung ꝛc. der Waaren, in Folge deren Kolli von anderer Zahl, Art und Bezeichnung, oder von anderem Gewicht gebildet werden, ist thunlich einen Tag zuvor, unter Angabe der Gattung und Menge der Waaren, sowie des Beginns der Arbeit und der voraussichtlichen Dauer derselben nach Muster D dem Amt zum Zweck etwa anzuordnender Beaufsichtigung anzumelden. Sogleich nach beendigter Arbeit ist weitere Anzeige nach Muster D zu machen. Es findet sodann Ab⸗ und Wiederan⸗ schreibung im Lagerkonto, jedoch mit gleichzeitiger Festhaltung des ursprünglichen Einlagerungsgewichts statt. Der Zoll für etwa ent⸗ standenes Mindergewicht ist bei der nächsten Abrechnung (§. 16) ein⸗ zuziehen. 8 8 1 hin⸗ Antrag der Betheiligten kann (ohne daß das ganze Lager dadurch die Eigenschaft eines Transitlagers verliert) für einzelne be⸗ stimmte Waarenmengen oder ⸗Gattungen ausnahmsweise von der Festhaltung der Identität der einzelnen Kolli mit der Wirkung ab⸗ gesehen werden, daß die Behandlung, Umpackung und Theilung der gelagerten Waaren in gleicher Weise wie in einem Theilungslager erfolgen kann. Die Direktivbehörde entscheidet über die Zulässigkeit solcher Ausnahmen und regelt das weitere Verfohren für dieselben.

3) Abgang vom Lazer durch unmittelbare Ausfuhr, durch Versendung auf Begleitschein, durch Uebertragung auf ein anderes Lager oder durch Abmeldung zur Veredelung.

Waaren, welche von einem Transitlager zur unmittelbaren Aus⸗ fuhr abgemeldet, mit Begleitschein I oder II versendet oder auf ein anderes nicht an demselben Orte befindliches Lager gebracht werden sollen, sind speziell zu revidiren, im Uebrigen aber nach den allgemeinen Bestimmungen des EI E“ (ver⸗

leiche auch oben §. 6 Absatz 2) abzufertigen.

b. der fvozielen Rervision kann nach dem Ermessen der Direktivbehörde abgesehen werden, bei Versendungen auf Begleitschein I jedoch nur dann, wenn die Ablassung der Waaren ohne amtlichen Verschluß erfolgt und eine Ermittelung des Nettogewichts nicht er⸗

ich ist. 8

der speziellen Revision wird die Nettoverwiegung, abgesehen von den Vorschriften im letzten Absatz des §. 29 des Vereinszoll⸗ esetzes, nur nöthig, soweit dieselbe vor der Annahme zum Lager stattgefunden hat. Her weiteren Abfertigung ist das neu ermittelte Gewicht zu Grunde zu legen, der Zoll für etwaiges Mindergewicht aber bei der nächsten Abrechnung (§. 16) zu entrichten

Die Bearbeitung, Vervollkommnung oder Reparatur der einge⸗ legten Waaren ist außerhalb der Lagerräume insoweit zulässig, als die Festhaltung der Identität in geeigneter Weise gesichert werden kann. Waaren, welche einer solchen Bearbeitung, Vervollkommnun oder Reparatur unterworfen werden sollen, sind im Niederlage⸗Register abzuschreiben und nach ihrer Bearbeitung, Vervollkommnung ode Reparatur nach Maßgabe ihrer Beschaffenheit im veredelten Zustande wieder anzuschreiben. Im Uebrigen kommen auf dieselben die Bestim⸗

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ein gemeinsames Kollo gebildet, so wird die Lagerzeit für das letztere

Dasselbe gilt für die nicht unter Mitverschluß der Zollbehörde stehenden Transit⸗ und Theilungslager, soweit nicht die Entrichtung

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von der Einlagerung des am längsten lagernden Theils an berechnet.

igen über den Veredelungsverkehr in Anwendun mungen h Werehe g88 . d g